4.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/2


Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen

(2007/C 76/02)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Deutschland

Gedenkobjekt: Mecklenburg-Vorpommern

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt eine Abbildung des „Schweriner Schlosses“. Die Aufschrift „Mecklenburg-Vorpommern “erscheint unterhalb des Schlosses und die Initialen des Graveurs „HH “befinden sich am unteren Rand des Münzinneren. Über dem Münzbild erscheint das Zeichen der Prägestätte, d.h. der Buchstabe „A“, „D“, „F“, „G “oder „J“. Am oberen Außenring der Münze sind halbkreisförmig zwölf Sterne angebracht, in der Mitte unterbrochen durch das Prägejahr „2007“. Die Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland “bildet einen Halbkreis am unteren Außenring.

Prägeauflage: 30 Millionen Münzen

Ausgabe:

Randprägung: „Einigkeit und Recht und Freiheit “und Bundesadler.


(1)  Siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1, mit Angaben zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebener Euro-Münzen.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten “vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).