16.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 283/18


NEUE NATIONALE SEITE DER EURO-UMLAUFMÜNZEN

(2005/C 283/07)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt

Anlass: 20. Weltjugendtag in Köln (August 2005)

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt die Kathedrale von Köln und über ihr einen Kometen. Die Inschrift „XX GIORNATA MONDIALE DELLA GIOVENTU'“ verläuft halbkreisförmig am oberen Rand des Münzinneren, unterbrochen durch den Schweif des Kometen und eine der Turmspitzen. Der obere Rand des äußeren Münzrings trägt zwölf halbkreisförmig angeordnete Sterne, in deren Mitte sich das Prägejahr (2005) und darüber das Münzzeichen „R“ befinden. Am unteren Rand des äußeren Münzrings verläuft halbkreisförmig die Inschrift „CITTA' DEL VATICANO“.

Prägeauflage: 100 000 Münzen

Voraussichtliche Ausgabe: Dezember 2005

Randprägung: 2 * in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1-30, mit Angaben zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38-39).