4.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 244/3


NEUE NATIONALE SEITE DER EURO-UMLAUFMÜNZEN

(2005/C 244/03)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Republik San Marino.

Anlass: Internationales Jahr der Physik 2005.

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Motiv der Münze ist eine freie Interpretation des allegorischen Gemäldes „La Fisica Antica“, das Galileo Galilei bei der Betrachtung des Sternenhimmels zeigt. Das Prägejahr ist in das Münzbild integriert unter einem Globus auf einem Schreibtisch zu erkennen. Das Münzzeichen „R“ befindet sich links vom Münzbild. Die Initialen des Graveurs „LDS“ sind rechts zu erkennen. Die Inschrift „San Marino“ verläuft halbkreisförmig am oberen, die Inschrift „ANNO MONDIALE DELLA FISICA“ am unteren Rand des Münzinneren. Der äußere Münzring trägt die zwölf Sterne der Europäischen Union. Zwischen den Sternen ist die schematische Darstellung eines Atoms zu erkennen, die sich über die gesamte Münze erstreckt.

Prägeauflage: 130 000 Münzen.

Voraussichtliche Ausgabe: Oktober 2005.

Randprägung: 2* in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seiten zu lesen.


(1)  Siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1-30, mit Angaben zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38-39).