11.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 61/6


NEUE NATIONALE SEITE DER EURO-UMLAUFMÜNZEN

(2005/C 61/07)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Österreich

Anlass: 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Der äußere Münzring trägt die zwölf Sterne der Europäischen Union. Der innere Teil zeigt eine Reproduktion der Unterschriften und Siegel auf der letzten Seite des Österreichischen Staatsvertrages, der im Mai 1955 von den Außenministern und Botschaftern der Sowjetunion, Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und Frankreichs sowie dem damaligen österreichischen Außenminister Leopold Figl unterzeichnet wurde. Oberhalb der Siegel verläuft am Rande des Münzinneren in einem leicht nach rechts geneigten Halbkreis die Aufschrift „50 JAHRE STAATSVERTRAG“. Unten links befindet sich das Prägejahr 2005. Der vertikal gestreifte Hintergrund des Münzbilds steht für die heraldische Darstellung der österreichischen Landesfarben rot-weiß-rot.

Prägeauflage: max. 7 Millionen Münzen

Voraussichtliche Ausgabe: ab 11. Mai 2005


(1)  Siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1-30, mit Angaben zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38-39).