3.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 298/2


NEUE NATIONALE SEITE DER EURO-UMLAUFMÜNZEN

(2004/C 298/02)

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Nationale Seite der von der Republik San Marino ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die mit der Gemeinschaft ein Währungsabkommen geschlossen haben, aufgrund dessen sie Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben: jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Republik San Marino

Abbildung der Gedenkmünze: Bartolomeo Borghesi (Historiker, Numismatiker)

Kurzbeschreibung der Abbildung: Die zwölf Sterne der Europäischen Union auf dem äußeren Ring der Münze und das Ausgabejahr „2004“ unten in der Mitte umranden die Büste von Bartolomeo Borghesi. Links von der Büste befindet sich die Inschrift „Bartolomeo Borghesi“, und übereinander befinden sich der Buchstabe „R“ und die Initialen des Graveurs „E.L.F.“. Rechts von der Büste steht „San Marino“.

Ausgabevolumen: höchstens 110 000 Münzen

Voraussichtliches Ausgabedatum: Dezember 2004


(1)  Für die Gestaltungsmerkmale der nationalen Seiten sämtlicher im Jahre 2002 ausgegebener Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1-30.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen; siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 für ein gemeinsames Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Münzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38-39).