Brüssel, den 14.3.2018

COM(2018) 250 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda


1.EINFÜHRUNG

Die Europäische Migrationsagenda bietet nach wie vor einen umfassenden Rahmen für Maßnahmen der EU im Bereich der Migration. Derzeit werden Maßnahmen in allen wichtigen Arbeitsbereichen der Agenda getroffen, doch bleiben die Herausforderungen der Migration und der Migrationsdruck weiterhin hoch, wenn man die geopolitische Instabilität und die langfristigen demographischen und sozioökonomischen Trends in den Nachbarländern Europas und darüber hinaus betrachtet.

Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Fortschritte und Entwicklungen in allen Arbeitsbereichen einschließlich des Kinderschutzes 1 seit dem letzten Bericht der Kommission vom November 2017. 2 Berichtet wird auch über Fortschritte bei der Durchführung des Fahrplans der Kommission zur Einigung über ein umfassendes Paket zur Migration bis Juni 2018, das den Staats- und Regierungschefs im Dezember 2017 3 präsentiert wurde. Er zeigt das breite Spektrum der Arbeiten und die Notwendigkeit, die Bemühungen der EU in allen Bereichen fortzusetzen.

Dieser Bericht stellt auch konkrete Schlüsselaktionen vor, die zur Gewährleistung einer beständigen wirksamen Reaktion der EU notwendig sind, insbesondere, was den Bedarf an zusätzlichen finanziellen Investitionen der Mitgliedstaaten gemeinsam mit der EU zur Unterstützung des Handelns der EU bei der externen Dimension der Migration betrifft.

2.DIE SITUATION ENTLANG DER WICHTIGSTEN MIGRATIONSROUTEN

Die Migrationslage hat sich 2017 stabilisiert, bleibt jedoch eine Herausforderung. Mit fast 205 000 irregulären Grenzübertritten im Jahr 2017 wurden insgesamt 28 % weniger Ankünfte als 2014 – im Jahr vor der Krise – verzeichnet 4 . Die Situation ist jedoch instabil, und auf allen Migrationsrouten wird weiterhin darauf hingearbeitet, den im Jahr 2018 rückläufigen Trend fortzuschreiben. Gleichzeitig bleibt der Druck auf die nationalen Migrationssysteme trotz eines Rückgangs nach wie vor hoch. Im Jahr 2017 wurden innerhalb der EU 685 000 Asylanträge gestellt (dies entspricht einem Rückgang um 43 % im Vergleich zu 2016); davon wurden 160 000 von minderjährigen Migranten 5 gestellt, und die Mitgliedstaaten stellten rund eine Million Asylentscheidungen in erster Instanz aus 6 .

Aufgriffe bei illegalen Grenzübertritten an der EU-Außengrenze und noch anhängige Asylanträge zum Jahresende für die EU 28 – 2014-2017

Quelle: EBCGA für die Aufgriffe illegaler Grenzübertritte und Eurostat für anhängige Asylanträge. Hinweis: Daten für noch anhängige Asylanträge schließen Spanien und Zypern für 2017 wegen fehlender Daten aus.

Östliche Mittelmeerroute

Auf der östlichen Mittelmeerroute hat sich der Trend seit der Erklärung EU-Türkei im März 2016 fortgesetzt. Im Jahr 2017 sind insgesamt 42 319 Migranten über die östliche Mittelmeerroute angekommen, verglichen mit 182 227 im Jahr 2016 7 . Was 2018 betrifft, so sind bis 6. März 2018 3126 Ankünfte auf den griechischen Inseln zu verzeichnen, verglichen mit 2689 im selben Zeitraum 2017 8 . Es gab eine leichte Änderung beim relativen Anteil der hauptsächlich ankommenden Migranten. 2017 waren die drei häufigsten Nationalitäten Syrer (40 %), Iraker (19 %), und Afghanen(11 %): 2018 haben sich die Anteile leicht verschoben; Iraker machen 32 %, Syrer 27 % und Afghanen 13 % der Migranten aus.

Während in letzter Zeit sehr wenige Grenzübertritte aus der Türkei nach Italien, Zypern, Bulgarien und Rumänien zu verzeichnen waren, gab es mehr irreguläre Grenzübertritte von der Türkei über die Landgrenze nach Griechenland als in den Vorjahren. Diese Übertritte stiegen 2017 im Vergleich zu 2016 um beinahe 80 % auf fast 5500, und bis 4./5. März wurden 2018 insgesamt 838 Aufgriffe gegenüber 291 im selben Zeitraum des Jahres 2017 verzeichnet. Es ist jedoch anzumerken, dass vor allem türkische Staatsangehörige über die Grenze kommen; sie machen über 50 % der diesjährigen Übertritte aus.

Westbalkanroute

Der Trend der relativen Stabilität entlang der Westbalkanroute im Jahr 2017 wurde 2018 beibehalten. Verstärkte Grenzkontrollen und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, EU-Agenturen und den Ländern des westlichen Balkan haben die irreguläre Durchreise über die Westbalkanroute erschwert. Stärkere Kontrollen auf den Hauptrouten können jedoch zur Entwicklung neuer Strecken oder Verlagerungen an andere Stellen führen. Ebenso kann dies zur Anpassung von Schleusernetzen und zu neuen Vorgehensweisen führen– u.a. zu Techniken, die die Migranten höherem Risiko aussetzen, um die Gewinnspannen der Schleuser aufrecht zu erhalten. Es müssen also kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Entwicklungen zu überwachen und gegen die Schleuser zusammenzuarbeiten.

Die meisten der festgestellten illegalen Grenzübertritte an den Außengrenzen der EU betrafen die Grenzen zu Serbien. Es gibt auch Anzeichen für die Entwicklung einer zweiten Route durch Albanien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina nach Kroatien und Slowenien. Eine anhaltende Überwachung ist ebenfalls entscheidend im Hinblick auf die gestiegene Zahl an iranischen Staatsangehörigen, die über die westlichen Balkanstaaten in die EU gelangen möchten. Die gestiegene Zahl der Versuche in den letzten Monaten hängt mit der Entscheidung Serbiens zusammen, iranischen Staatsbürgern die visumfreie Einreise zu gewähren. Die meisten Versuche der illegalen Einreise in die EU wurden per Flugzeug unter Verwendung gefälschter oder auf betrügerische Weise erlangter Dokumente von Belgrad aus unternommen. Schließlich müssen die Migrationsbewegungen aus dem westlichen Balkan nach Griechenland genau überwacht werden, da 2017 ein spürbarer Anstieg der Migrationsströme aus Albanien in Griechenland festgestellt wurde, allerdings insgesamt auf niedrigem Niveau 9 .

Zentrale Mittelmeerroute

Die Kommission hat einen Schwerpunkt auf die Steuerung der Migration entlang der zentralen Mittelmeerroute gelegt und stützt sich auf den Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit in Fragen der Migration 10 und die Erklärung von Malta 11 . Nach wie vor benutzt die größte Anzahl von Menschen diese Route über das Meer nach Europa, auch wenn die Zahl der Abfahrten aus Libyen seit Mitte Juli 2017 beträchtlich zurückgegangen ist. 2017 kamen 119 369 Menschen über diese Route nach Italien – 34 % weniger als 2016. Im Jahr 2018 waren bis zum 6. März 5457 Ankünfte zu verzeichnen – rund 65 % weniger als die Population im selben Zeitraum 2017. Bei der Zusammensetzung der Migranten auf der Strecke zeigt sich bislang im Jahr 2018 eine signifikante Änderung: die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten sind Eritreer (24 %), Tunesier (20 %) und Nigerianer (6 %) im Vergleich zu Nigerianern (15 %), Guineern (8 %) und Ivorern (8 %) im Jahr 2017.

Die Zahl der Abfahrten aus Tunesien nach Italien steigt weiterhin beträchtlich an – bisher kamen 20 % (alle Nationalitäten) 2018 aus Tunesien.

Der bereits 2017 rückläufige Trend geringerer der Todesfälle auf See hat sich 2018 fortgesetzt. Mehr als 286 300 Migranten wurden seit 1. Februar 2016 im Rahmen von EU-Einsätzen zur Unterstützung der italienischen Küstenwache gerettet. Die Internationale Organisation für Migration hat berichtet, dass die libysche Küstenwache 2017 mehr als 20 300 Menschen und im Januar 2018 mehr als 2000 Menschen in libyschen Hoheitsgewässern gerettet hat, was u. a. durch die Rückgabe von Schiffen durch Italien nach entsprechender Schulung der Besatzungsmitglieder ermöglicht wurde. Die Route bleibt jedoch sehr gefährlich; insbesondere haben die Schleuser ihre Aktionen dermaßen angepasst, dass die Migranten einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Schätzungen zufolge lag die Zahl der Vermissten und Todesopfer auf See im Jahr 2017 bislang bei 2853 Personen, – ein Rückgang von 38 % im Vergleich zu 2016 12 . Such- und Rettungseinsätze wurden auch in der Wüste in Niger durchgeführt: 2017 wurden mehr als 2000 Personen in Sicherheit gebracht; 1100 davon bei Such- und Rettungseinsätzen gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration. 

Westliche Mittelmeerroute/Atlantikroute

Die Zahl der Neuankömmlinge auf der westlichen Mittelmeerroute/Atlantikroute ist seit Juni 2017 angestiegen, und dieser Trend setzt sich fort. 2017 kamen 28 349 Menschen über diese Route nach Spanien – mehr als doppelt so viele wie 2016. Diese Zahl schließt versuchte Grenzübertritte in die spanischen autonomen Städte Ceuta und Melilla, Grenzübertritte auf dem Seeweg von Marokko und Algerien und Übertritte auf dem Luftweg von den Flughäfen Dakar und Casablanca ein. Die Gesamtzahl der Einreisen in Spanien (über das westliche Mittelmeer, über die Atlantikroute und über Ceuta und Melilla) beträgt im Jahr 2018 bis 4. März 3804 und liegt damit um 17 % höher als im gleichen Zeitraum 2017 (3260). 13  Bei den Personen, die 2018 illegal auf dieser Route die Grenze überschritten haben, handelt es sich vor allem um Guineer (17 %), Marokkaner (17 %), Malier (15 %), Ivorer (13 %), und Gambier (7 %). 2017 wurden hauptsächlich folgende Staatsangehörigkeiten verzeichnet: Marokkaner (21 %), Algerier (18 %), Ivorer (14 %), Guineer (13 %), und Gambier (11 %).

3.DIE EU-UNTERSTÜTZUNG IM BEREICH DER MIGRATIONSSTEUERUNG

Östliche Mittelmeerroute – Unterstützung Griechenlands und Bulgariens

Ein wichtiges Element bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU ist nach wie vor das Hotspot-Konzept. Zwar wurden die Unterbringungsbedingungen in den bestehenden Einrichtungen verbessert, doch noch immer stehen in den Aufnahmezentren in Griechenland nicht genügend Aufnahmeplätze zur Verfügung. Derzeit (Stand: 8. März) befinden sich 12 926 Migranten auf den Inseln, davon 10 020 in den Zentren, d. h. weit mehr, als offiziell Plätze zur Verfügung stehen (weniger als 8000). Es wurden Anstrengungen unternommen, um die Kapazitäten aufzustocken und die Aufnahmeeinrichtungen angemessen für den Winter zu rüsten. In Moria wurden 60 neue Wohneinheiten geschaffen, in denen zusätzliche 700 Personen untergebracht werden können. Auf Kos und Leros wurden die Unterbringungsbedingungen verbessert. Allerdings ist die Bereitstellung von Örtlichkeiten für zusätzliche Aufnahme- und Abschiebekapazitäten durch die lokalen Behörden nach wie vor ein wesentliches Anliegen. Ferner ist es wichtig, dass die griechischen Behörden im Rahmen des nationalen Programms umgehend sicherstellen, dass auf den Inseln Dolmetscher zur Verfügung stehen.

Sowohl auf dem Festland als auch auf den Inseln mangelt es generell an angemessenen Unterkünften für unbegleitete Minderjährige. Die griechischen Behörden sollten das Verfahren beschleunigen, mit dem mit finanzieller Unterstützung der EU in ganz Griechenland 2000 zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete Minderjährige geschaffen werden sollen. In allen griechischen Aufnahmezentren wurden Kinderschutzteams benannt, die nun entsprechend geschult werden. Diese Maßnahme, die im Nachgang zur Mitteilung der Kommission vom April 2017 ins Leben gerufen wurde, ist Teil der umfassenden Bemühungen, die Bedürfnisse minderjähriger Migranten stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

Alle diese Maßnahmen müssen von den griechischen Behörden kontinuierlich überwacht werden, damit greifbare und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden.

Bis zum 7. März 2018 waren insgesamt 21 847 Menschen aus Griechenland umverteilt worden, darunter 513 unbegleitete Minderjährige. 149 bereits akzeptierte Antragsteller warten in Griechenland noch auf ihre Umverteilung, darunter 32 unbegleitete Minderjährige 14 . 

Darüber hinaus stellt die EU Griechenland zur Bewältigung der Migrationsproblematik weiterhin eine umfassende finanzielle Unterstützung zur Verfügung: Seit Anfang 2015 hat die Kommission 393 Mio. EUR an Soforthilfe bereitgestellt – zusätzlich zu den 561 Mio. EUR, die im Rahmen der nationalen Programme für 2014-2020 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden im Zeitraum 2016-2017 aus dem Soforthilfeinstrument 15 bislang über 440 Mio. EUR bereitgestellt; weitere 198 Mio. EUR stehen für 2018 zur Verfügung. Der im Dezember 2017 aufgestellte Finanzplan für 2018 trägt dem wichtigsten Bedarf Rechnung und soll gewährleisten, dass die Maßnahmen künftig nicht mehr aus der Soforthilfe, sondern sukzessive aus den Mitteln der nationalen Programme für Griechenland finanziert werden.

Dank eines EU-Beitrags in Höhe von 24 Mio. EUR zum Programm für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration, das von der Internationalen Organisation für Migration durchgeführt wird, konnten 2017 insgesamt 5656 Migranten (davon 1683 Personen auf den Inseln) in ihr Herkunftsland zurückkehren. Im Jahr 2018 (Stand: 1. März) konnten bereits 760 Migranten (davon 242 auf den Inseln) in ihre Heimat zurückkehren. In Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen finanziert die EU ferner ein umfangreiches Mietprogramm zur Verbesserung der Aufnahmekapazitäten auf dem Festland. Über dieses Programm sollen bis Mitte 2018 – zusätzlich zu den 2000 Plätzen, die im Rahmen des Mietprogramms auf den Inseln zur Verfügung stehen – bis zu 25 000 Personen auf dem Festland untergebracht werden. Der Umfang des Programms wurde nach und nach dem jeweiligen Bedarf angepasst.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der EU-Unterstützung für Griechenland ist die Arbeit der EU-Agenturen. Die Teams des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen helfen den griechischen Behörden bei der Identifizierung und Registrierung potenzieller Antragsteller auf internationalen Schutz und erteilen Migranten wichtige Auskünfte. Ferner beraten Experten bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit und tragen dazu dabei, mögliche Fälle von Dokumentenbetrug aufzudecken. Darüber hinaus unterstützt ein 14-köpfiges Expertenteam die für Berufungen in Asylverfahren zuständige griechische Rechtsbehelfsbehörde, um Engpässe zu beheben und eine effizientere Beschlussfassung zu ermöglichen. Ein Schwerpunktthema für 2018 wird die Unterstützung der griechischen Behörden bei der Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems für die Aufnahme von Migranten sein. Das Unterstützungsbüro hat in Griechenland insgesamt 72 nationale Experten im Einsatz, die von 76 Zeitarbeitskräften und 84 Dolmetschern unterstützt werden (Stand: 7. März).

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache hat 801 Experten an die See- und Landgrenzen Griechenlands entsandt (Stand: 5. März). Sie unterstützen die Behörden bei der Umsetzung des Hotspot-Konzepts, u. a. bei der Identifizierung und Registrierung der Migranten, der Abnahme von Fingerabdrücken, der wirksamen Kontrolle der Außengrenzen, der Bewältigung von Sekundärbewegungen sowie bei Rückkehr-/Rückführungsmaßnahmen. Darüber hinaus finanziert die Agentur den Einsatz von 280 griechischen Polizeibeamten. Seit September 2016 wurden mehrere Gruppen von Europol-Experten nach Griechenland entsandt, um dort Zweitkontrollen durchzuführen. Bis zum 5. März 2018 wurden insgesamt 19 Europol-Gastbeamten sowie zwei Europol-Mitarbeiter an fünf Standorte in Griechenland entsandt. Laut einer Ende 2017 durchgeführten Evaluierung des Konzepts der Europol-Gastbeamten 16 ist die „Präsenz von Europol-Gastbeamten vor Ort [...] unerlässlich, um eine wirksame Zweitkontrolle durchzuführen“. Die Evaluierung enthält außerdem eine Reihe von Empfehlungen, wie das Konzept effizienter gestaltet und bestmöglich umgesetzt werden kann.

Darüber hinaus unterstützt die EU Bulgarien in den Bereichen Migration und Grenzschutz mit umfangreichen Finanzmitteln. Die Mittelzuweisungen für Bulgarien im Rahmen der nationalen Programme belaufen sich auf 97,1 Mio. EUR; weitere 10,5 Mio. EUR sollen im Rahmen des „Fonds für die innere Sicherheit-Grenzen“ nach der Halbzeitüberprüfung zugewiesen werden. Seit Anfang 2015 wurden zudem 172 Mio. EUR an Soforthilfe bereitgestellt. Die Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Programme sind zufriedenstellend, wenngleich die Durchführung der Soforthilfe beschleunigt werden könnte. Da von den Mitgliedstaaten zu wenige Experten entsandt wurden, steht der Europäischen Grenz- und Küstenwache nicht genügend Personal zur Verfügung; für den Zeitraum bis zum 28. März 2018 fehlen 42 Experten.

Die Erklärung EU-Türkei

Die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei trägt nach wie vor konkret dazu bei, die irregulären und gefährlichen Überfahrten einzudämmen und Menschenleben in der Ägäis zu retten, u. a. durch die Neuansiedlung von Syrern, die internationalen Schutz benötigen. Die türkische Küstenwache setzt ihre Patrouilleneinsätze fort. Die Zahl der Todesfälle auf See ist mit 62 im Jahr 2017 gegenüber 434 im Jahr 2016 erheblich zurückgegangen. 17  

Im Zuge der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei hat die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei die praktische Unterstützung für syrische Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in der Türkei ermöglicht. Die Fazilität ist einer der schnellsten und wirksamsten Unterstützungsmechanismen der EU. Die Planung und Durchführung der einschlägigen Projekte erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden. 18 Die mit 3 Mrd. EUR ausgestattete Fazilität konnte in Rekordzeit zum Einsatz gelangen. Bis Ende 2017 war der volle Betrag bereits gebunden; die Ausführung aller 72 Verträge ist bereits im Gange; 19 mehr als 1,85 Mrd. EUR wurden bereits ausbezahlt. Der große Erfolg der Fazilität – sowohl was den übergreifenden Ansatz der EU-Türkei-Strategie als auch die umfassende Unterstützung von Flüchtlingen vor Ort anbelangt – ist auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und der Türkei zurückzuführen.

Im Rahmen des Sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen – eines der Projekte der Fazilität – erhalten knapp 1,2 Millionen der bedürftigsten Flüchtlinge monatliche Bargeldtransfers. Aus der Fazilität wurden ferner Türkischkurse für 312 000 Kinder sowie Unterrichtsmaterial für 500 000 Studenten finanziert. Im Rahmen der medizinischen Grundversorgung wurden Konsultationen für knapp 764 000 Flüchtlinge durchgeführt und über 217 000 syrische Flüchtlingskinder geimpft (siehe Anhang 2). 20  

Die gemeinsame Finanzierung durch die EU und die Mitgliedstaaten hat ein partnerschaftliches Management der Fazilität ermöglicht. Den Kern bildet ein Ausschuss, in dem alle Mitgliedstaaten an Entscheidungen mitwirken und die Türkei in beratender Funktion teilnimmt. Dieses Vorgehen, das sich als sehr wirksam erwiesen hat, wäre mit einer reinen EU-Finanzierung nicht möglich. In der Erklärung EU-Türkei heißt es: „Sobald diese Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft sind, wird die EU [...] zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Milliarden Euro bis Ende 2018 mobilisieren“ 21 . Damit diese bedeutende Arbeit nun fortgesetzt werden kann, sollte die EU nun die nächste Tranche in Höhe von 3 Mrd. EUR zur Verfügung stellen. Die Kommission nimmt hierzu heute den entsprechenden Beschluss an. 22 Da aus dem EU-Budget weitere Projektausschreibungen – zunächst für die anderen in diesem Bericht aufgezeigten migrationsbezogenen Erfordernisse – finanziert werden müssen, ist der Beitrag der EU auf maximal 1 Mrd. EUR begrenzt. Die restlichen 2 Mrd. EUR sollten von den Mitgliedstaaten wie bereits bei der ersten Tranche finanziert werden. Um Lücken bei der Finanzierung der Fazilität zu vermeiden, müssen die ersten Verträge im Rahmen der nächsten Tranche im Laufe des Sommers 2018 unterzeichnet werden.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Arbeiten der Kommission und der EU-Agenturen zur Unterstützung des griechische Asyldienstes und der Rechtsbehelfsausschüsse, mit denen die Prüfung von Asylanträgen sowie Rückführungen in die Türkei im Rahmen der Erklärung 23  beschleunigt werden sollen. Auch hier sind Erfolge zu verzeichnen: Auf den meisten Inseln konnte der Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen in erster Instanz erheblich abgebaut und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dieser Anträge auf etwa zwei Monate verringert werden. Allerdings bestehen viele der in den vorhergehenden Berichten aufgezeigten Mängel nach wie vor. 24  

Schnellere Asylverfahren sind zwingend notwendig, um die Rückführungen in die Türkei zu beschleunigen. Seit März 2016 wurden 2164 Rückführungen registriert 25 , bis zum 9. März 2018 wurden davon jedoch nur 563 Personen rückgeführt, weil ihr Asylantrag durch einen richterlichen Beschluss in zweiter Instanz abgelehnt wurde. Zwar sollte das lang erwartete Urteil des Staatsrates im Hinblick auf die Arbeiten der Beschwerdeausschüsse eigentlich für mehr Rechtssicherheit sorgen, doch auf den Ausgang der Verfahren hat sich dies bislang nur wenig ausgewirkt. Die griechische Regierung überarbeitet derzeit die einschlägigen nationalen Asylrechtsvorschriften. Geplant sind Änderungen, die dazu beitragen sollen, Verzögerungen zu vermeiden, die Möglichkeiten für die Anwendung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen und die Beschwerdefristen beim obersten Verwaltungsgericht sowie die Fristen für die Prüfung von Folgeanträgen zu verkürzen. In einem nächsten Schritt sollen die Änderungen im griechischen Parlament eingebracht werden.

 

Da der Flüchtlingsstrom auf den Ägäischen Inseln nicht abreißt und die Rückführungen nur schleppend vorankommen, sind die Aufnahmezentren weiter unter Druck. Die griechischen Behörden haben nun veranlasst, dass besonders schutzbedürftige Asylbewerber auf das Festland gebracht werden. Um die wirksame Umsetzung der Erklärung EU-Türkei zu gewährleisten, wurde für die Identifizierung schutzbedürftiger Asylbewerber ein strikteres Vorgehen beschlossen. So wird nun einerseits ein Formblatt verwendet, um eine einheitliche Auslegung des Begriffs der Schutzbedürftigkeit zu gewährleisten, andererseits ist ein Handbuch in Arbeit.

Im Zuge der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei wird die Neuansiedlung von Personen aus der Türkei fortgesetzt, wenn auch langsamer als im Zeitraum Mai-Oktober 2017, als eine Rekordzahl von Syrern neu angesiedelt wurde. Zwar haben 2017 insgesamt 16 Mitgliedstaaten im Rahmen der Erklärung Neuansiedlungen aus der Türkei vorgenommen, in diesem Jahr waren es bislang aber nur einige wenige. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Neuansiedlungsregelung weiterhin zügig umgesetzt wird und die Mitgliedstaaten sich auch künftig daran beteiligen. Seit dem Fortschrittsbericht vom November wurden 1122 Menschen neu angesiedelt, womit sich die Gesamtzahl der Neuansiedlungen seit Inkrafttreten der Erklärung auf 12 476 beläuft. 26 Die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen mit den von den Mitgliedstaaten im Dezember 2017 gebilligten Standardverfahren sollte nun zum Einsatz kommen. Im Einklang mit der Erklärung EU-Türkei sind nun alle Voraussetzungen für die Aktivierung der Regelung erfüllt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Neuansiedlungsmaßnahmen fortgesetzt werden und eine sichere und legale Alternative zur irregulären Migration in die EU zur Verfügung steht.

Was die Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung betrifft, so hat die Türkei der Europäischen Kommission Anfang Februar einen Arbeitsplan darüber vorgelegt, wie sie die noch ausstehenden sieben Vorgaben für die Visaliberalisierung zu erfüllen gedenkt. 27 Die Kommission prüft derzeit die Vorschläge der Türkei; weitere Konsultationen mit den türkischen Amtskollegen sind geplant.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit der EU mit der Türkei ist die Situation in Syrien und den anderen Nachbarländern, die mit einer großen Zahl an Flüchtlingen konfrontiert sind, nach wie vor ein zentrales Anliegen. Auf der Syrien-Konferenz, die von der EU und den Vereinten Nationen am 24./25. April 2018 in Brüssel ausgerichtet wird, möchte die EU ihr bisheriges Engagement unvermindert fortsetzen: Im April 2017 hatte die EU zugesagt, aus dem Haushalt für 2018 insgesamt 560 Mio. EUR für Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Jordanien und der Libanon sowie die dortigen Aufnahmegemeinschaften sorgen weiterhin für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen. Beide Länder haben wichtige Maßnahmen in die Wege geleitet, um allen Flüchtlingskindern Zugang zu Schulen zu gewähren. Die Unterstützung der EU für den Libanon (334 Mio. EUR, davon 247 Mio. EUR vertraglich gebunden) und Jordanien (228 Mio. EUR, davon 126 Mio. EUR vertraglich gebunden) wird fortgeführt, wobei vorrangig Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für die am meisten schutzbedürftigen Menschen finanziert werden sollen.

Westbalkanroute

Auch wenn sich die Zahl der irregulären Grenzübertritte auf einem relativ niedrigen Niveau stabilisiert hat, so sind die Schleuser nach wie vor sehr aktiv am Werk. Am 12. Februar 2018 wurde zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Albanien eine Vereinbarung paraphiert, die es der Agentur ermöglicht, beim Schutz der Außengrenzen zu unterstützen und bei einer plötzlichen Verlagerung der Migrationsströme rasch ihre Teams in das albanische Hoheitsgebiet zu entsenden. Die Kommission verhandelt derzeit über ähnliche Vereinbarungen mit Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

Die EU leistet jedoch nicht nur finanzielle Unterstützung, um die Migrations- und Flüchtlingskrise in den westlichen Balkanstaaten zu bewältigen. Die Kommission setzt auch ihre Arbeiten fort, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu erleichtern (u. a. im Rahmen zweiwöchentlicher Videokonferenzen mit den Ländern entlang der Route) und leistet umfassende Unterstützung, um die Migrationssteuerung in der Region zu verbessern. Dieses Engagement wurde in der kürzlich verabschiedeten Strategie für „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“ 28 noch einmal bekräftigt. Über die Internationale Organisation für Migration wurde im Jahr 2018 (Stand: 7. März) insgesamt 53 Menschen aus Serbien, 16 aus Bosnien und Herzegowina und acht aus Montenegro die unterstützte freiwillige Rückkehr ermöglicht. Ferner unterstützt das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum für Migrantenschleusung weiterhin die Ermittlungen der Mitgliedstaaten. 2017 fanden mit Unterstützung von Europol vier Aktionstage statt, die zu 64 Verhaftungen in den Ländern des westlichen Balkans führten. Eurojust unterstützt Ermittlungen sowie Strafverfolgungen und erteilt den einschlägigen Akteuren im Rahmen der Fachgruppe „Migrantenschleusung“ praktische Ratschläge.

Die nächsten Schritte:

·Die griechischen Behörden sollten die Rückführungen in die Türkei im Rahmen der Erklärung beschleunigen. Dazu sollten sie insbesondere die griechischen Rechtsvorschriften ändern und die Vereinbarungen mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen zum Abschluss bringen, um in Griechenland wirksame Rückführungsmaßnahmen und eine zusätzliche Unterstützung der Rechtsbehelfsausschüsse zu ermöglichen.

·Die griechischen Behörden aller Ebenen sollten zusammenarbeiten, um die Aufnahmekapazitäten und -bedingungen in den Aufnahmezentren zu verbessern.

·Die Mitgliedstaaten sollten ausreichend Experten zur Verfügung stellen, um die Arbeiten der EU-Agenturen in Griechenland und Bulgarien zu unterstützen.

·Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten alle noch offenen, von Griechenland übermittelten Gesuche beantworten und alle verbleibenden berechtigten Antragsteller umverteilen.

·Die Abkommen zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Nicht-EU-Staaten des Westbalkans sollten rasch abgeschlossen werden.

·Nachdem nun alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollte die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen nun aktiviert werden, um Flüchtlinge aus der Türkei umzusiedeln.

·Die zweite Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (zusätzliche 3 Mrd. EUR) sollte mobilisiert werden, wobei die Mitgliedstaaten wie bereits bei der ersten Tranche zur Finanzierung beitragen sollten.

Zentrale Mittelmeerroute

-    Unterstützung Italiens

Die Umsetzung des Hotspot-Konzepts (Überprüfung, Identifizierung, Fingerabdrucknahme, Registrierung, Information, Befragung und Überführung der Migranten in die entsprechenden Folgeverfahren) wird weiterhin unterstützt. Das italienische Innenministerium erwägt, im Jahr 2018 drei zusätzliche Zentren zu eröffnen. Da sich die Migrationsströme stets verändern, ist es entscheidend, dass Italien diese zusätzlichen Zentren im Rahmen seiner Notfallplanung für den Sommer eröffnet.

Die EU-Agenturen leisten weiterhin umfassende Unterstützung. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen hat derzeit 40 nationale Experten in Italien im Einsatz, die von 51 Zeitarbeitskräften sowie 100 Kulturmittlern unterstützt werden. Sie helfen dabei, die formale Registrierung der Anträge auf internationalen Schutz landesweit zu beschleunigen, und unterstützten die Asylausschüsse. Das Büro begleitet Italien ferner bei der Umsetzung der jüngsten Rechtsvorschriften 29 zum besseren Schutz minderjähriger Migranten. Darüber hinaus unterstützen die Experten der Europäischen Grenz- und Küstenwache bei der Vorab-Identifizierung der ankommenden Migranten, bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit sowie weiteren Überprüfungen, bei der Abnahme der Fingerabdrücke sowie bei der Befragung der Migranten. Ferner erörtern die Experten der Agenturen derzeit, wie Entscheidungen über Asylanträge und Rückführungen enger miteinander verknüpft werden können. Seit Februar 2017 wurden mehrere Gruppen von Europol-Experten nach Italien entsandt, um dort Zweitkontrollen durchzuführen. Bis zum 5. März 2018 wurden insgesamt 16 Europol-Gastbeamte sowie drei Europol-Mitarbeiter an fünf Standorte in Italien entsandt.

Bis zum 7. März 2018 waren insgesamt 11 999 Menschen aus Italien umverteilt worden, darunter 174 unbegleitete Minderjährige. 224 akzeptierte Antragsteller (darunter 48 unbegleitete Minderjährige) warten in Italien noch auf ihre Umverteilung – vor allem nach Deutschland (137), in die Niederlande (22), nach Portugal (19), Österreich (15) und Kroatien (14). Darüber hinaus wurden 709 Umverteilungsersuchen Italiens (darunter für 106 unbegleitete Minderjährige), die sich insbesondere an Deutschland (529), Frankreich (95), die Niederlande (46) und Portugal (29) richteten, noch nicht beantwortet.

Die EU unterstützt Italien in den Bereichen Migration und Grenzschutz auch mit umfangreichen Finanzmitteln. Im Nachgang zum Aktionsplan vom 4. Juli 2017 30 wurde die zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 35 Mio. EUR für die Umsetzung von Reformen in Italien noch weiter aufgestockt: Bis Ende 2017 wurden 39,92 Mio. EUR an Soforthilfe für den Ausbau der Kapazitäten in den Aufnahmezentren und an anderen Ausschiffungsorten der Migranten bereitgestellt. Die EU hat Italien bislang somit insgesamt 189 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Diese Soforthilfe ergänzt die Unterstützung der EU zu den nationalen Programmen Italiens in den Bereichen Migration und Inneres, die sich auf mehr als 650 Mio. EUR 31 beläuft.

Am 1. Februar 2018 hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache die neue gemeinsame Operation Themis gestartet, mit der die gemeinsame Operation Triton im zentralen Mittelmeerraum abgelöst wird. Ziel der Operation ist es, den unterschiedlichen Formen von Migration besser Rechnung zu tragen und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Die Schiffe der gemeinsamen Operation Themis werden auch weiterhin zur Rettung von Menschenleben im zentralen Mittelmeerraum beitragen. Sie sind verpflichtet, alle Such- und Rettungsaktionen unabhängig vom Einsatzgebiet zu unterstützen, wenn sie vom Koordinierungszentrum für Seenotrettung angefordert werden.

Die nächsten Schritte:

·Planmäßige Eröffnung der drei zusätzlichen Aufnahmezentren durch Italien

·Finalisierung der nächsten Phase der Soforthilfe mit den italienischen Behörden

·Beantwortung aller noch offenen, von Italien übermittelten Gesuche durch die Mitgliedstaaten und rasche Umverteilung aller verbleibenden berechtigten Antragsteller, wobei Minderjährige hierbei absoluten Vorrang haben sollten

·Weitere Umsetzung aller Maßnahmen des Aktionsplans vom 4. Juli 2017 durch Italien

-    Libyen und die Region sowie Länder entlang der Route

Als Reaktion auf die entsetzlichen Bedingungen für viele Migranten in Libyen und die grassierende Schleuserkriminalität hat die EU intensiv daran gearbeitet, die dringenden Bedürfnisse der Migranten zu decken, Gemeinschaften zu stabilisieren und gestrandeten Migranten zu helfen, in ihr Heimatland zurückzukehren oder – bei Schutzbedürftigkeit – einen sicheren Weg nach Europa zu finden.

Die Zahl der Menschen, denen geholfen wurde, Libyen zu verlassen, ist erheblich gestiegen, seit die gemeinsame Eingreifgruppe der Afrikanischen Union, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen 32 eingerichtet wurde und seit beschlossen wurde, die unterstützte freiwillige Rückkehr aus Libyen auszubauen (über die Internationale Organisation für Migration) 33 und die Evakuierungen durch einen Nothilfe-Transitmechanismus (mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR)) zu verstärken. Die gesteckten Ziele der unterstützten freiwilligen Rückkehr von zusätzlichen 15 000 Menschen bis Februar 2018 34 und der Evakuierung weiterer 1300 Menschen im Rahmen des Nothilfe-Transitmechanismus bis Anfang 2018 wurden erreicht. Diese Bemühungen werden fortgesetzt, damit die Evakuierung der inhaftierten Migranten und Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz abgeschlossen wird und die schlimmen Bedingungen, unter denen diese Menschen festgehalten werden, beseitigt werden.

Der Erfolg des Nothilfe-Transitmechanismus hängt von einem zweistufigen Verfahren ab, in dessen zweiter Stufe die Menschen mit Anspruch auf internationalen Schutz, die aus Libyen evakuiert werden, von Niger aus neu angesiedelt werden. Bislang wurden lediglich 25 Evakuierte neu angesiedelt. Daher sind dringend Bemühungen um Neuansiedlungen aus Niger erforderlich. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin eng mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR zusammenarbeiten und die gegebenen Zusagen schneller umsetzen, damit wir Menschen zunächst aus Libyen evakuieren und dann zügig aus Niger neu ansiedeln können. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sollte seinerseits sein Möglichstes tun, um Neuansiedlungsfälle schneller an die Mitgliedstaaten zu verweisen.

Unterstützt wurde die Arbeit der Eingreiftruppe durch eine gemeinsame Folgemission nach Tripolis im Februar, bei der auf Engpässe wie Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit eingegangen wurde. Mit den libyschen Behörden wurden Themen wie die dringend erforderliche Beendung von Folter und unmenschlicher Behandlung in Hafteinrichtungen sowie Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung des Systems der willkürlichen und systematischen Inhaftierung von Migranten und gegen Schmuggel erörtert.

Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika spielt bei der Arbeit der EU weiterhin eine wichtige Rolle. Am 26. Februar wurde vereinbart, mit einem neuen, mit 115 Mio. EUR ausgestatteten Programm, mit dem die Unterstützung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration fortgesetzt wird, einen weiteren Schritt im Bereich der freiwilligen Rückkehr und der Evakuierung zu unternehmen. Wenn die Rückkehr von Menschen aus Libyen allerdings weiterhin mit der aktuellen Geschwindigkeit erfolgt, kann die Wiedereingliederungsunterstützung nur noch einige Monate aus den aktuell verfügbaren Mitteln finanziert werden. Dank des Programms „Gemischte Migration“ mit einer Mittelausstattung von 90 Mio. EUR können die genannten Organisationen ihre Präsenz an Ausschiffungsorten und in Hafteinrichtungen weiter ausbauen, um Migranten und Flüchtlingen medizinische und direkte Hilfe anbieten zu können. Infolgedessen haben 33 000 Migranten außerhalb und innerhalb von Hafteinrichtungen von direkter Unterstützung, z. B. in Form von Decken, Bekleidung und Hygieneartikeln, profitiert. 10 000 Migranten wurde zudem medizinische Hilfe zuteil. Des Weiteren wurden mehr als 3500 vertriebene libysche Familien unterstützt. Medizinische Einrichtungen haben medizinische Ausrüstung 35 und auch Stromgeneratoren und Krankenwagen 36 erhalten. Ferner laufen Arbeiten, um den Bauern in betroffenen Gebieten beim Erhalt der Produktion zu helfen. Ergänzt werden diese durch den Kapazitätenaufbau unter den Bauern mit dem Ziel, ihre technischen Kapazitäten zu erweitern und Resilienz der Gemeinschaft vor Ort aufzubauen. Überdies wurden zusätzliche Mittel mobilisiert, welche die Arbeit des EU-Treuhandfonds mit dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte an einem Programm zur Verbesserung der Menschenrechtslage der Migranten in Libyen ergänzen sollen. Andere Programme kommen ebenfalls immer mehr in Gang. Mit der Umsetzung eines Programms mit einem Volumen von 46,3 Mio. EUR zur Unterstützung des Grenzmanagements an den Grenzen Libyens, das in Partnerschaft zwischen der Kommission und Italien ausgearbeitet und im Dezember 2017 im Rahmen des EU-Treuhandfonds verabschiedet wurde, wird derzeit begonnen. Am 7. März wurde ein weiteres Programm im Rahmen des EU-Treuhandfonds zur Unterstützung libyscher Kommunen vereinbart. 37 Dieses mit 50 Mio. EUR ausgestattete Programm wird die Lebensbedingungen schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen und der Aufnahmegemeinschaften gleichermaßen verbessern, indem die Fähigkeit libyscher Kommunen zur Bereitstellung grundlegender Leistungen (Gesundheitsversorgung, Bildung, Sanitärversorgung, Wasser) entwickelt wird. Die Maßnahmen werden auf die Bedürfnisse der lokalen Behörden zugeschnitten und in enger Abstimmung mit dem Präsidialrat und der Regierung der nationalen Einheit durchgeführt. Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit mit Italien ausgearbeitet.

Der Beitrag der Mitgliedstaaten zur Nordafrika-Komponente des EU-Treuhandfonds war von wesentlicher Bedeutung. Nach Gesprächen im Europäischen Rat sagten die Mitgliedstaaten zusätzliche Beiträge zum Treuhandfonds in Höhe von 158,6 Mio. EUR zu, wovon der Großteil der Nordafrika-Komponente zufließt. Diese Beiträge haben zusammen mit den zusätzlichen aus dem EU-Haushalt bereitgestellten Mitteln dafür gesorgt, dass wichtige Programme bis in das erste Quartal des Jahres 2018 hinein fortgesetzt werden konnten. Da Projekte jedoch tatsächlich durchgeführt werden und ihre ursprüngliche Kapazitätsgrenze erreichen, müssen sie verlängert werden; dies gilt für Bereiche wie die unterstützte freiwillige Rückkehr, Schutz, Grenzmanagement und die Unterstützung von Kommunen. Daher werden zusätzliche Mittel, hauptsächlich aus den Haushalten der Mitgliedstaaten, aber auch aus dem EU-Haushalt, erforderlich sein: Für die aktuelle Liste der Projekte für 2018 und für erfolgreiche, bereits laufende Projekte, die voraussichtlich bis 2019 verlängert werden, werden 390 Mio. EUR benötigt, und obwohl noch etwa 165 Mio. EUR im Rahmen der Komponente verfügbar sind, im EU-Haushalt zugewiesen oder von den Mitgliedstaaten zugesagt wurden, würde dies immer noch eine Finanzierungslücke von 225 Mio. EUR bedeuten. Diese Mittel decken die unmittelbar für Libyen relevanten Arbeiten ab, doch hat die Arbeit im Rahmen der anderen beiden Komponenten, beispielsweise im Bereich der Wiedereingliederung, große Auswirkungen auf die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen in Libyen.

Die EU unterstützt weiterhin die beiden libyschen Küstenwachen. Im Rahmen der Operation Sophia wurden bislang 201 Mitarbeiter der libyschen Küstenwache auf See und an Land ausgebildet, darunter fünf Besatzungen von Patrouillenbooten. Aktuell ist geplant, den an Land stattfindenden Teil der Ausbildung das ganze Jahr 2018 hindurch fortzusetzen und die Kontrolle zu verstärken; der erste entsprechende Bericht soll Anfang März 2018 fertiggestellt werden. Im Rahmen des „Seahorse-Netzwerks Mittelmeer“ veranstaltete Malta Schulungen zu Such- und Rettungsmaßnahmen. Italien wird weitere Schulungen abhalten. Die Einrichtung eines sicheren Kommunikationsnetzes im Mittelmeerraum für den Austausch von Informationen über irreguläre Migration auf dem Seeweg ist nun beinahe abgeschlossen, und das Netz sollte in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 betriebsbereit sein. Die EU unterstützt ferner die Zusammenarbeit zwischen der italienischen und der libyschen Küstenwache, die darauf abzielt, die Such- und Rettungskapazitäten zu bewerten und eine Durchführbarkeitsstudie für die Einrichtung einer libyschen Seenotrettungskoordinierungsstelle durchzuführen.

Die Arbeiten zur Verbesserung der Sammlung von Informationen und des Informationsaustauschs zwischen allen EU-Stellen laufen weiter. Derzeit wird ein Pilotprojekt vorbereitet, das den EU-Agenturen und den Mitarbeitern der EUNAVFOR MED-Operation Sophia helfen soll, in einer innerhalb der Operation angesiedelten Zelle für die Bearbeitung von Kriminalinformationen direkt zusammenzuarbeiten, um die Nutzung der von der Operation Sophia gesammelten Informationen zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Mandaten zu optimieren. Die EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Libyen hat in Tripolis ein kleines Büro mit fünf Mitarbeitern, die derzeit nach dem Rotationsprinzip eingesetzt werden, eingerichtet. Im Laufe des Jahres 2017 hat das Büro zunehmend mit den libyschen Behörden zusammengearbeitet und diesen unter anderem bei der Ausarbeitung von Reformen des libyschen Grenzmanagements geholfen. Dieses Büro wird schrittweise vergrößert werden, sobald die Sicherheitsbedingungen dies zulassen.

Die EU arbeitet entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2017 38 weiter auf einen politischen Übergang in Libyen hin, der alle Seiten einbezieht.

-    Länder entlang der Route

Die Arbeit mit den Transit- und Herkunftsländern an den Migrationsrouten in Afrika dauert an. Im Dezember 2017 wurden im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika weitere 28 Programme mit einem Gesamtumfang von 468,27 Mio. EUR vereinbart. Die Maßnahmen umfassen Projekte zur Stärkung der Resilienz besonders gefährdeter Gemeinschaften und zur Schaffung von Arbeitsplätzen – auch für junge Menschen und die Aufnahmegemeinschaften – sowie zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels. Der Schwerpunkt der neuesten, im Februar 2018 vereinbarten Programme liegt auf dem Schutz von Migranten in der Sahelzone, der Förderung der unterstützten freiwilligen Rückkehr aus Libyen, der dauerhaften Wiedereingliederung von Migranten, der Evakuierung und der Unterstützung der Neuansiedlung sowie der dauerhaften Wiedereingliederung zurückkehrender Migranten in Äthiopien.

Die Fortsetzung der Arbeit durch den EU-Treuhandfonds ist unerlässlich. Insgesamt hat der Treuhandfonds im Rahmen seiner drei Komponenten („Sahelzone und Tschadseebecken“, „Horn von Afrika“ und „Nordafrika“) mittlerweile 147 Programme mit einem Gesamtbetrag von mehr als 2,5 Mrd. EUR genehmigt, für die Verträge über etwas mehr als 1,5 Mrd. EUR geschlossen wurden. Im Jahr 2017 wurde zwar der Nordafrika-Komponente die höchste Priorität eingeräumt, doch ist die fortdauernde Arbeit im Rahmen der anderen Komponenten für eine umfassende Strategie ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Für zukünftige Maßnahmen im Rahmen der Komponente „Sahelzone und Tschadseebecken“ werden schätzungsweise 775 Mio. EUR erforderlich sein, von denen bislang 201 Mio. EUR gesichert wurden. Für die Komponente „Horn von Afrika“ wird der Mittelbedarf für zukünftige Maßnahmen auf 904 Mio. EUR geschätzt, von denen 469 Mio. EUR 39 bereits zur Verfügung stehen. Somit besteht für die beiden Komponenten insgesamt eine Finanzierungslücke von etwa 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2018-2019. Schwerpunkte der geplanten Projekte sind die Unterstützung von Dialogen über Migration, der Zugang zu Grundversorgungsleistungen, Schutz und langfristige Entwicklungsbedürfnisse von Flüchtlingen, die Verhinderung von Menschenhandel und Migrantenschleusung sowie die Wiedereingliederung von Migranten nach ihrer Rückkehr. Zwar kann für diese beiden Komponenten auf den Europäischen Entwicklungsfonds sowie auf den EU-Haushalt zurückgegriffen werden, doch wird auch deutlich, dass der Druck auf Finanzmittel für migrationsbezogene Themen verschiedene Komponenten des Treuhandfonds betrifft und dass die derzeit verfügbaren Mittel und die EU-Reserven nicht ausreichen werden, um den ermittelten Bedarf zu decken.

In der Zwischenzeit haben die Investitionsoffensive für Drittländer und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung äußerst starkes Interesse bei Partner-Finanzinstitutionen geweckt. Die Reaktionen auf die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für vorgeschlagene Investitionsprogramme in den ersten beiden Investitionsbereichen „Nachhaltige Energie und Anbindung“ und „Finanzierung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen“ des Garantiefonds übertrafen die Erwartungen bei Weitem. Der Wert der bereits eingegangenen Vorschläge übersteigt bereits die Gesamtkapazität des Garantiefonds für alle fünf Investitionsbereiche. Darüber hinaus ist der Garantiefonds auf das Interesse Dritter gestoßen, unter anderem der „Bill & Melinda Gates Foundation“, die kürzlich einen Beitrag von 50 Mio. USD zugesagt hat. Um den Bedarf decken zu können, werden jedoch immer noch zusätzliche Beiträge notwendig sein. Dank der Förderung von Mischfinanzierungsmaßnahmen durch die EU im Jahr 2017 in Bereichen wie Transport, Energie, Umwelt, Landwirtschaft, Stadtentwicklung und lokale Unternehmen dürften öffentliche und private Investitionen in Höhe von rund 9,6 Mrd. EUR mobilisiert werden, darunter 5,6 Mrd. EUR für 30 Großprojekte im Afrika südlich der Sahara. Folglich wird eine Aufstockung der Finanzmittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer in Betracht gezogen werden müssen: Die Beiträge der Mitgliedstaaten zu diesen Finanzmitteln werden von grundlegender Bedeutung sein, um den wachsenden Bedarf zu decken.

Die Bereitstellung von Finanzierungen ist unerlässlich, um vor Ort weiterhin konkrete Ergebnisse erzielen zu können. So war beispielsweise die Unterstützung der EU für Niger bei dessen Anstrengungen zur Verringerung der Zahl irregulärer Migranten, die über Agadez in die EU gelangen wollen, von zentraler Bedeutung. Die Zahl dieser Migranten ist von durchschnittlich 340 pro Tag im Jahr 2016 auf 40 bis 50 pro Tag im Jahr 2017 zurückgegangen. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Stärkung der operativen und justiziellen Kapazitäten der nigrischen Polizei wurde eingerichtet und hat ihre Arbeit aufgenommen. Im Jahr 2017 hat dies zu 76 Anklageerhebungen durch die Staatsanwaltschaft wegen Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel oder Migrantenschleusung, zur Zerschlagung von sieben nationalen und zwölf internationalen kriminellen Netzen sowie zur Beschlagnahmung von 29 Fahrzeugen und sechs Motorrädern geführt. Unterstützung für ähnliche Formen der Strafverfolgungszusammenarbeit zwischen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und von Drittländern bei der Bekämpfung der Migrantenschleusung soll durch eine gezielte Aufforderung zur Beantragung von Finanzhilfen für die Region Nordafrika erfolgen. Um alternative Einkommensquellen zur Migrantenschleusung zu schaffen, stellt die EU parallel dazu Einkommensunterstützung für lokale Gemeinschaften im Norden von Niger bereit. Seit November 2017 hat die zivile Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik „EUCAP Sahel Niger“ regelmäßig Vor-Ort-Besuche in der Region durchgeführt, um die irregulären Migrationsströme zu erfassen, Trends und Routen zu analysieren, Bedarfsermittlungen vorzunehmen, Projekte zu verwirklichen, Schulungen durchzuführen und Ausrüstung bereitzustellen. Die Mission wurde nun gestärkt, um wirksamer gegen Migrantenschleusung sowie Menschen-, Drogen- und Waffenhandel vorgehen zu können. Diese Arbeiten werden in einer von der nigrischen Regierung für den 16. März einberufenen Ministerkonferenz, an der Vertreter der Länder der Sahelzone, der EU und einiger Mitgliedstaaten teilnehmen werden, gebündelt werden.

Die EU, die Afrikanische Union und die G5 der Sahelzone 40 veranstalteten am 23. Februar 2018 in Brüssel eine hochrangige internationale Konferenz über die Sicherheit und die Entwicklung in der Sahelzone, auf der 32 Staats- bzw. Regierungschefs aus der Europäischen Union und der G5 der Sahelzone mit Vertretern der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und zahlreicher anderer Partner zusammenkamen. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Stabilität und die Stabilisierung der Rand- und der Grenzgebiete sowie der fragilen Gebiete der Sahelzone. Nachdem die EU die gemeinsame Einsatztruppe der G5 der Sahelzone im Jahr 2017 mit 50 Mio. EUR über die Friedensfazilität für Afrika unterstützt hatte, hat sie auf der Konferenz weitere 50 Mio. EUR zugesagt, um die Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, Drogen, Migrantenschleusung und Menschenhandel zu unterstützen. Infolge der Konferenz wurden insgesamt 414 Mio. EUR für die Einsatztruppe der G5 der Sahelzone zugesagt, die auch künftig weitere Unterstützung durch die drei Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Sahelzone erhalten wird.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleusernetze am Horn von Afrika wurden mit dem fortlaufenden Ausbau des aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika finanzierten regionalen operationellen Zentrums für den Khartum-Prozess intensiviert, der darauf abzielt, gemeinsame Ermittlungen in den Ländern am Horn von Afrika und darüber hinaus zu fördern. Momentan laufen die Arbeiten zur Vorbereitung der Infrastruktur, zur Festlegung der Rechtsgrundlage und zur Auswahl von Mitarbeitern, die als zentrale Ansprechpartner und Verbindungsbeamte fungieren sollen.

Der im Dezember 2017 in Kairo eingeleitete Migrationsdialog zwischen der EU und Ägypten bietet die Möglichkeit, eine stärkere und strategischere Zusammenarbeit im Bereich der Migration als Teil der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten für den Zeitraum 2017-2020 aufzubauen. Ein Projekt im Rahmen des im Oktober 2017 vereinbarten und mit 60 Mio. EUR dotierten Programms wurde unterzeichnet, und die Kommission arbeitet aktiv daran, mit der Durchführung zu beginnen. Die ägyptischen Behörden wurden auch auf technischer Ebene aktiv eingebunden, und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache wird zurzeit geprüft.

 

Tunesien ist derzeit ein Herkunftsland, aus dem besonders viele Migranten stammen, die über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa gelangen. Der Dialog wurde verstärkt, und die Verhandlungen über Visaerleichterungen und Rückübernahme wurden wieder aufgenommen. Tunesien profitiert von einem breiten Spektrum an EU-Programmen für bilaterale und regionale Zusammenarbeit, unter anderem von durch den EU-Treuhandfonds finanzierten Maßnahmen. Am 22. Februar wurde eine Plattform für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Migrantenschleusung eingerichtet, welche die verstärkte Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden in der Region fördern soll.

Auf regionaler Ebene wurde am Ende des Jahres 2017 im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds die Finanzhilfevereinbarung für das regionale Entwicklungs- und Schutzprogramm für Nordafrika unterzeichnet. Dieses Programm deckt Libyen, Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien ab und umfasst ein vom UN-Flüchtlingshilfswerk in Libyen durchgeführtes Projekt, das speziell auf die Verbesserung der Neuansiedlungsmöglichkeiten für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ausgerichtet ist. 41  

Westliche Mittelmeerroute

Marokko unternimmt Anstrengungen, um irreguläre Migration durch Zusammenarbeit bei der Grenzüberwachung, insbesondere mit Spanien, zu verhindern. Der Besuch von Kommissar Avramopoulos in Rabat im November 2017 bot eine Gelegenheit, die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Vorbereitung eines Hilfspakets zur Verstärkung der Grenzmanagementkapazitäten wieder aufzunehmen. Damit würden die Mittel aufgestockt, welche die EU bereits zur Unterstützung der Migrationspolitik Marokkos bereitgestellt hat (Zuweisung von 35 Mio. EUR im Dezember 2017, wovon die erste Rate sofort ausgezahlt wurde). Ferner nahm der EU-Treuhandfonds im Dezember 2017 ein neues Programm (4,58 Mio. EUR) zur Stärkung des Schutzes und der Resilienz von Migranten und Flüchtlingen, Vertriebenen und Aufnahmegemeinschaften in Marokko an. Dieses Programm, das der nationalen Migrationsstrategie Marokkos entspricht, wird Akteuren der Zivilgesellschaft helfen, dafür zu sorgen, dass Migranten ihre Rechte kennen und Zugang zu Rechtsberatung haben, und die Integration in die marokkanische Gesellschaft fördern. Während der Migrationsgespräche vom November erklärte sich Marokko ebenfalls damit einverstanden, die Verhandlungen über das Rückübernahmeabkommen wieder aufzunehmen.

Was Algerien betrifft, so ist die Zahl der Migranten mit algerischer Staatsangehörigkeit, die irregulär in Europa ankommen, gestiegen, wobei die absoluten Zahlen nach wie vor niedrig sind. Algerien ist für irreguläre Migranten, die versuchen, Marokko und Libyen zu erreichen, nach wie vor ein wichtiges Transitland, und jüngste Informationen deuten auf eine Verlagerung der Migrationsrouten aus Mali und Niger in Richtung Algerien hin. In der Sitzung des Assoziationsausschusses vom Dezember 2017 wurde auf die Notwendigkeit einer Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Mobilität hingewiesen, und am 28. Februar fand ein vierter informeller Dialog über Migration zwischen der EU und Algerien statt. Derzeit beteiligt sich Algerien an regionalen Programmen zum Thema Migration (z. B. dem regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramm für Nordafrika und Euromed Migration), doch findet die Zusammenarbeit mit der EU noch nicht in Form länderspezifischer Maßnahmen oder Projekte im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika statt.

Die nächsten Schritte:

·Durchführung aller laufenden Projekte mit Libyen und Sicherstellung der Kontinuität gegebenenfalls durch Zustimmung zur zweiten Projektphase

·Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Eingreifgruppe der Afrikanischen Union, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, um Menschen zu helfen, Libyen zu verlassen, und mit den libyschen Behörden zwecks Abschaffung der systematischen Inhaftierung von Migranten

·Fortsetzung der Bemühungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und der Mitgliedstaaten um Evakuierung und Neuansiedlung durch den Nothilfe-Transitmechanismus und dringende Durchführung von Neuansiedlungen durch die Mitgliedstaaten

·Einsatz der gemeinsamen Ermittlungsgruppen in anderen wichtigen Ländern

·Verstärkung der wirksamen Zusammenarbeit mit Marokko, Tunesien und Algerien und zeitgleiche Fortsetzung der Bemühungen um den Abschluss von Vereinbarungen in den Bereichen Rückkehr und Rückübernahme

·gemeinsames Vorgehen der EU und der Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung angemessener Ressourcen für die drei Komponenten des EU-Treuhandfonds für Afrika, um mögliche Finanzierungslücken zu schließen

4.RÜCKKEHR UND RÜCKÜBERNAHME

Das im Fahrplan der Kommission vom Dezember 2017 gesetzte Ziel, mit drei Partnerländern Einigung über Rückkehr-/Rückführungs- und Rückübernahmevereinbarungen zu erzielen, wurde erreicht. Nachdem sich die EU mit Bangladesch auf Standardverfahren für die Rückkehr/Rückführung verständigt hatte, konnten ähnliche Vereinbarungen mit zwei wichtigen Ländern im Afrika südlich der Sahara und einem Land in Ostafrika getroffen werden. Diese Vereinbarungen werden nun alle umgesetzt. Es werden technische Hindernisse und entsprechende Lösungen ermittelt, damit praktische Maßnahmen wie Identifizierungsmissionen und gemeinsame Rückkehr-/Rückführungsaktionen beschleunigt durchgeführt werden können. In enger Kooperation mit den Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls unter Nutzung aller Einflussmöglichkeiten und Instrumente wird derzeit darauf hingearbeitet, weitere praktische Vereinbarungen oder vollwertige Rückübernahmeabkommen mit Ländern im Afrika südlich der Sahara abzuschließen.

Die diesbezügliche bilaterale Zusammenarbeit mit Ländern in Asien wurde vertieft. Über die Migration und auch die Bedeutung einer wirksamen Rückführung in Verbindung mit Wiedereingliederungsmaßnahmen wurde am 8. Februar 2018 in der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-Afghanistan diskutiert. Die mit Bangladesch vereinbarten Standardverfahren werden angewandt. In einer Reihe von Sitzungen nach dem ersten Treffen der gemeinsamen Arbeitsgruppe EU-Bangladesch vom Dezember 2017 konnten Lösungen für Umsetzungsprobleme gefunden werden: Die Maßnahmen kommen gut voran, und es finden bereits Rückführungen statt. Mit Pakistan wurden gute Fortschritte bei der Einrichtung einer elektronischen Plattform für die Bearbeitung von Rückübernahmeersuchen erzielt. Es wurden Kontakte aufgenommen, um die etwaige Entwicklung eines Migrationsdialogs mit Iran und anderen wichtigen Ländern vorzubereiten.

Die entsprechenden Gespräche werden durch praktische Unterstützungsmaßnahmen ergänzt. Bis Dezember 2017 waren alle Programme zur Förderung der Wiedereingliederung von Rückkehrern in Afghanistan und Bangladesch im Rahmen der von der Kommission beschlossenen Sondermaßnahme eingeleitet worden. Das größte Förderprogramm für Afghanistan (39 Mio. EUR) lief Ende 2017 an und zielte unter anderem darauf ab, Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung politischer Rahmenbedingungen für Rückkehrer und Binnenvertriebene sowie von provinzspezifischen Aktionsplänen für die Wiedereingliederung zu gewähren. Bis Ende Februar 2018 wurde 406 Afghanistan-Rückkehrern nach der Ankunft eine Aufnahmehilfe gewährt, die auch medizinische und psychosoziale Unterstützung, die Weiterbeförderung zum Zielort und die vorübergehende Unterbringung beinhaltete. Gemeinschaftsentwicklungsmaßnahmen werden in Kürze folgen. Verstärkt werden diese Maßnahmen durch die im September 2017 beschlossenen Sondermaßnahmen, mit denen 196 Mio. EUR zur Unterstützung der Migrationsdialoge mit Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak und Bangladesch bereitgestellt wurden, um kurz-, mittel- und langfristige Herausforderungen im Zusammenhang mit lang anhaltender Vertreibung und Migration in Asien und im Nahen und Mittleren Osten zu bewältigen. 

Die Verhandlungen über Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit Tunesien (die zweite Verhandlungsrunde fand am 28. November 2017 statt, die dritte ist für April geplant) und China (erste Verhandlungsrunde) wurden fortgeführt. Während der Migrationsgespräche vom November 2017 erklärte sich Marokko ebenfalls damit einverstanden, die in den vergangenen drei Jahren ausgesetzten Verhandlungen über das Rückübernahmeabkommen wieder aufzunehmen. Seit 2002 verfügt die Kommission über ein Mandat zur Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens mit Algerien, die Verhandlungen sind jedoch ins Stocken geraten.

Eine zunehmende Zahl von Rückführungsaktionen wurde von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache unterstützt. Seit Mitte Oktober 2017 wurden 135 Aktionen, bei denen über 5000 Personen rückgeführt wurden, von der Agentur unterstützt. Die wichtigsten beteiligten Länder waren Länder des westlichen Balkans sowie Tunesien, Georgien und Pakistan; die meisten Aktionen wurden unter Mitwirkung von Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien und Österreich durchgeführt. 42 Die Unterstützung, die die Agentur bei Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten leistet, soll auch künftig weiter ausgebaut werden. Zu den Tätigkeiten der Agentur gehören unter anderem die Bestandsaufnahme des Bedarfs und der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Rückkehr/Rückführung, die Entsendung von Verbindungsbeamten in die Mitgliedstaaten und die Einleitung von Rückführungsaktionen unter der Federführung der Agentur. Im Januar 2018 fand eine hochrangige Tagung mit Vertretern der Mitgliedstaaten statt, um diese zu ermutigen, in vollem Umfang von den entsprechenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Zeitgleich hat die Kommission eine gezielte mitgliedstaatliche Initiative zur Entwicklung eines europäischen Konzepts für die Rückkehr/Rückführung und Wiedereingliederung durch das Europäische Netz für Rückkehr und Wiedereingliederung, einschließlich einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 15 Mio. EUR, gefördert. Das Netz wird spätestens im Sommer 2018 voll funktionsfähig sein; unter der Leitung der Niederlande werden sich weitere 13 Mitgliedstaaten und zwei assoziierte Länder an dem Netz beteiligen. Diese Arbeiten müssen fortgeführt werden, damit die Ziele des Fahrplans der Kommission vom Dezember 2017 erreicht werden.

Des Weiteren wurden unlängst die Finanzmittel für bereits bestehende Projekte im Bereich der Rückkehr/Rückführung und Wiedereingliederung – darunter die Initiative für ein europäisches integriertes Rückkehrmanagement und das Netz europäischer Verbindungsbeamten für Rückkehrfragen – aufgestockt, damit auf eine höhere Nachfrage reagiert werden kann. Genaue und rasch verfügbare statistische Angaben können entscheidend dazu beitragen, Rückkehr-/Rückführungs- und Rückübernahmeverfahren voranzubringen. Bei der Bereitstellung solcher Statistiken aus den Mitgliedstaaten gibt es noch immer große Lücken und Verzögerungen. Die Kommission erwägt, die EU-Bestimmungen über die regelmäßige Erhebung von Statistiken über Migration und internationalen Schutz dahin gehend zu ändern, dass ein umfassender Überblick gewährleistet ist und einige der festgestellten Mängel behoben werden.

Im Zusammenhang mit ihrem Vorschlag zur Änderung des Visakodexes schlägt die Kommission heute vor, die Visumpolitik verstärkt als Instrument im Hinblick darauf einzusetzen, dass Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme mit Nicht-EU-Ländern erzielt werden. Es werden strengere Bedingungen für die Bearbeitung der Visumanträge von Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern festgelegt, die nicht zufriedenstellend im Bereich der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme kooperieren.



Die nächsten Schritte:

·Erzielung von Fortschritten bei den laufenden Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen und Rückkehr-/Rückführungsvereinbarungen mit Partnerländern

·Umfassende Anwendung der kürzlich beschlossenen Rückkehr-/Rückführungs- und Rückübernahmevereinbarungen, Erhöhung der Zahl der Rückübernahmeersuchen an die betreffenden Länder

·Bessere Bereitstellung statistischer Angaben über Migration und internationalen Schutz

·Erzielung rascher Fortschritte bei den Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat über den Vorschlag der Kommission vom 14. März zur Änderung des Visakodexes

5.VERSTÄRKTES AUSSENGRENZENMANAGEMENT

Die Modernisierung des Außengrenzenmanagements ist im Fahrplan vom Dezember 2017 vorgesehen. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache unterstützt weiterhin die Mitgliedstaaten durch gemeinsame Aktionen an den wichtigsten Migrationsrouten im östlichen, zentralen und westlichen Mittelmeerraum und in den Ländern des westlichen Balkans, wobei über 1350 Grenzschutzbeamte und sonstige Bedienstete entsandt werden.

Erhebliche Lücken wurden bei den Zusagen für operative Maßnahmen im Jahr 2018 festgestellt. Die erteilten Zusagen würden nur 49 % der benötigten Experten und 44 % der technischen Ausrüstungsgegenstände für Maßnahmen an den Landgrenzen abdecken. Für Aktionen an den Seegrenzen könnten zwar 85 % der Experten, aber nur 51 % der technischen Ausrüstungsgegenstände bereitgestellt werden. Aufgrund dieser erheblichen Defizite ist die Durchführung der für 2018 geplanten Maßnahmen ernsthaft gefährdet. Im Hinblick auf eine zügigere Erteilung der entsprechenden Zusagen wird die Agentur in Kürze ein hochrangiges Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission veranstalten.

Die vollständige dauerhafte Kapazität des vorgeschriebenen Soforteinsatzpools wurde nahezu erreicht, denn 27 Mitgliedstaaten haben ihre Grenzschutzbeamten benannt, was 99 % des geforderten Pools entspricht (1481 von 1500 Beamten).

Leider sind in Bezug auf den Ausrüstungspool für Soforteinsätze keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen, wenn auch weitere Zusagen bestätigt wurden. Für Ausrüstungsgegenstände stehen weiterhin EU-Mittel zur Verfügung, die dazu beitragen dürften, den Bedarf der Agentur zu decken. Zusätzlich zu den 208 Mio. EUR, die in den Jahren 2015 und 2017 bereitgestellt wurden, erwägt die Kommission weitere Mittelzuweisungen, die zu diesem Zweck 2018 zugunsten der Mitgliedstaaten erfolgen könnten. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten nun ihre Anstrengungen zur Ausführung der bereits zugewiesenen Mittel verstärken, damit mit den betreffenden Ausrüstungsgegenständen ein erheblicher Beitrag zur Schließung der bestehenden Lücken geleistet werden kann.

Ein Kernbereich der Arbeit der Agentur ist die Erstellung von Schwachstellenbeurteilungen zur Ermittlung von Mängeln bei den Grenzkontrollen der Mitgliedstaaten. Bisher sind von 37 im Jahr 2017 erteilten Empfehlungen nur sechs als vollständig umgesetzt gemeldet worden. Die Mitgliedstaaten müssen allen Empfehlungen von 2017 Folge leisten, und die Agentur muss einen wirksamen Überwachungsmechanismus einführen, um für die vollständige Umsetzung der Empfehlungen zu sorgen. Derzeit führt die Agentur den 2018er Zyklus der Schwachstellenbeurteilungen durch.

In der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache 43 wird das Konzept eines integrierten europäischen Grenzmanagements verankert und vorgeschrieben, dass die Agentur eine Strategie zur technischen und operativen Unterstützung eines integrierten europäischen Grenzmanagements ausarbeitet. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Laufe des Jahres 2017 44 Sitzungen mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten organisiert. Die Ergebnisse dieser Sitzungen wurden bei der Bestimmung der Hauptelemente für die Entwicklung der Strategie für das integrierte europäische Grenzmanagement berücksichtigt. In einem nächsten Schritt sollten die in Anhang 6 enthaltenen Hauptelemente nicht nur als Richtschnur für die Ausarbeitung der Strategie zur technischen und operativen Unterstützung dieses Grenzmanagements durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der nationalen Strategien durch die Mitgliedstaaten dienen, sondern auch – wie in der Mitteilung der Kommission über den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen 45 dargelegt – weitere Erkenntnisse für die Überlegungen über mögliche Szenarien für die künftige Entwicklung der Europäischen Grenz- und Küstenwache liefern. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sollte eine technische und operative Strategie ausarbeiten, und die nationalen Behörden sollten nun mit der Erstellung der entsprechenden nationalen Strategien für das integrierte Grenzmanagement beginnen.

In den vergangenen Monaten hat die EU ihre Arbeiten zu zwei wichtigen neuen IT-Systemen im Bereich des Außengrenzenmanagements vorangebracht. Erstens ist die Verordnung über das Einreise-/Ausreisesystem im Dezember 2017 in Kraft getreten, und die Kommission erwartet, dass das System Ende 2020 voll einsatzbereit sein wird. Zweitens sind die interinstitutionellen Verhandlungen zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems gut vorangekommen; dank dieses Systems werden vor der Einreise von der Visumpflicht befreiter Personen in den Schengen-Raum Bewertungen in Bezug auf die Sicherheit, die irreguläre Migration und die öffentliche Gesundheit vorgenommen werden können. Das System könnte also kurz nach der Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems operationell sein. Gleichzeitig kommen die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat über die Interoperabilität der Systeme in den Bereichen Grenzen, Migration und Sicherheit gut voran.

Die nächsten Schritte:

·Zügige und vollständige Umsetzung der im Rahmen der Schwachstellenbeurteilungen 2017 erteilten Empfehlungen durch die entsprechenden Mitgliedstaaten

·Schließung der Lücken bei den Zusagen für die für 2018 geplanten operativen Maßnahmen an den EU-Außengrenzen, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache koordiniert werden sollen, durch die Mitgliedstaaten

·Auf der Grundlage der in Anhang 6 enthaltenen Hauptelemente Erstellung einer Strategie zur technischen und operativen Unterstützung eines integrierten europäischen Grenzmanagements durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Festlegung der entsprechenden nationalen Strategien durch die Mitgliedstaaten

6.UMSIEDLUNG, NEUANSIEDLUNG UND LEGALE EINREISEMÖGLICHKEITEN

Die Umsiedlung von in Betracht kommenden Antragstellern durch die Mitgliedstaaten ist ein wertvoller Beitrag, um Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, zu helfen und den Druck auf die Asylsysteme der Mitgliedstaaten, die mit einer großen Zahl an Flüchtlingen konfrontiert sind, zu verringern. Die Umverteilungsregelung der EU, die seit mehr als zwei Jahren in Kraft ist, hat sich als Erfolg erwiesen: Sie hilft Flüchtlingen, ein neues Leben zu beginnen, und gewährleistet, dass die Verantwortung besser auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. Mehr als 96 % aller berechtigten Personen, die von Italien und Griechenland für eine Umverteilung gemeldet wurden, wurden inzwischen umgesiedelt. Die Kommission hat alle Mitgliedstaaten an ihre rechtlichen Verpflichtungen erinnert und diejenigen Mitgliedstaaten, die sich noch nicht an der Umsiedlung beteiligen, aufgefordert, dies umgehend zu tun. Im Juli 2016 leitete die Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein. Am 7. Dezember 2017 beschloss sie, die Tschechische Republik, Ungarn und Polen wegen Nichteinhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Die Neuansiedlung ermöglicht es der EU und ihren Mitgliedstaaten, sowohl dem Gebot, Menschen zu helfen, die internationalen Schutz benötigen, nachzukommen als auch die Anreize für irreguläre Migration zu verringern. Von den 22 504 im Jahr 2015 vereinbarten Neuansiedlungen 46 waren am 8. Dezember 2017, als die finanzielle Unterstützung für diese Regelung auslaufen sollte, über 86 % abgeschlossen. 19 432 Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, die zumeist aus der Türkei, Jordanien und dem Libanon, aber auch aus anderen Drittländern kamen, wurden in 21 Mitgliedstaaten und vier assoziierten Staaten 47 neu angesiedelt.

Im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom September 2017 48 wird die neue Regelung, der zufolge mindestens 50 000 Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz bis 31. Oktober 2019 neu anzusiedeln sind und für die 500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden, den Neuansiedlungsanstrengungen der EU neuen Schub verleihen. Die Mitgliedstaaten haben positiv auf die Empfehlung reagiert: Bislang sind nahezu 40 000 Zusagen aus 19 Mitgliedstaaten 49 eingegangen, wobei es sich bislang um das größte kollektive Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Neuansiedlung handelt. Derzeit sollte ein besonderer Schwerpunkt auf die Neuansiedlung aus vorrangigen Regionen wie Türkei, Jordanien, Libanon und den afrikanischen Ländern entlang der zentralen Mittelmeerroute gelegt werden. Insbesondere haben die Mitgliedstaaten über 27 000 Zusagen für die Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei, Jordanien und dem Libanon und rund 7000 Zusagen für die Neuansiedlung aus Ländern entlang der zentralen Mittelmeerroute erteilt. Zehn Mitgliedstaaten haben bereits 1855 Personen im Rahmen dieser neuen EU-Neuansiedlungsregelung neu angesiedelt. 50 Die Kommission fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, ihre Zusagen zu übermitteln, damit die Zielvorgabe von 50 000 erreicht wird.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Zielvorgabe im Dezember-Fahrplan 50 % der Zusagen bis Oktober zu erfüllen. Die Neuansiedlungszusagen für alle vorrangigen Regionen sollten kontinuierlich umgesetzt werden; zugleich sollten dringend verstärkt Personen neu angesiedelt werden, die über den Nothilfe-Transitmechanismus aus Libyen nach Niger evakuiert wurden.

Die Gesamtzahl der Personen, die im Rahmen der EU-Neuansiedlungsregelungen seit deren Einführung neu angesiedelt wurden, einschließlich der auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei aus der Türkei neu angesiedelten Syrer, beläuft sich auf 29 314.

Gezielte Pilotprojekte zur legalen Migration werden derzeit von der Kommission und mehreren Mitgliedstaaten entwickelt, die Interesse an vorübergehenden und an längerfristigen Migrationsregelungen bekundet haben, denen die Arbeitsmarkterfordernisse und -angebote in den Mitgliedstaaten und ausgewählten Drittländern zugrunde liegen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Angebote im Hinblick auf die Aufnahme von Gesprächen mit ausgewählten Drittländern mit dem geografischen Schwerpunkt auf den afrikanischen Ländern zu unterbreiten.

In Bezug auf die Blaue Karte EU sollten die Bemühungen um einen Kompromiss, der einen echten Mehrwert bei der Verwirklichung des gemeinsamen Ziels der Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte bringt, im Europäischen Parlament und im Rat fortgesetzt werden.

Zur weiteren Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt haben die Kommission und die europäischen Wirtschafts- und Sozialpartner im Dezember 2017 eine Integrationspartnerschaft 51 unterzeichnet. Darin wurden die jeweiligen wichtigsten Grundsätze und Verpflichtungen der Kommission und der Wirtschafts- und Sozialpartner festgelegt, um Flüchtlinge und Migranten mit legalem Aufenthalt in der EU zu unterstützen und ihre Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Außerdem wird die Kommission die Wirtschafts- und Sozialpartner in die diesbezüglichen Maßnahmen zur Förderung des wechselseitigen Lernens einbeziehen. Als eine der Kommissionsmaßnahmen im Rahmen der Partnerschaft ist das EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige zu erwähnen. 52 Dieser Online-Editor für Kompetenzen ist nun in allen EU-Sprachen sowie in den Hauptsprachen der Entsendeländer verfügbar. 53 Unterstützend zur Arbeitsmarktberatung können im Hinblick auf eine erfolgreiche Integration mit Hilfe des Editors Kompetenzen und Qualifikationsdefizite von Einzelpersonen erfasst werden. Eine Bestandsaufnahme zur Messung der erzielten Fortschritte wird Ende 2018 erfolgen.

Am 24. Januar 2018 hat die Kommission ein „Instrumentarium zur Nutzung von EU-Fonds für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ 54 lanciert, um nationalen und regionalen Behörden dabei zu helfen, EU-Mittel bei der Umsetzung ihrer Integrationspolitik – insbesondere in den Bereichen Aufnahme, Bildung, Beschäftigung und Wohnraum sowie beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen – besser zu nutzen.

 

Die nächsten Schritte:

·Erteilung der noch fehlenden Neuansiedlungszusagen zur Umsetzung der Zielvorgabe von mindestens 50 000 Zusagen auf der Grundlage der neuen Regelung und zügige Neuansiedlung von Personen aus den vorrangigen Regionen durch die Mitgliedstaaten; besondere Dringlichkeit der Neuansiedlung von aus Libyen nach Niger evakuierten Personen

·Unterbreitung konkreter Angebote durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Aufnahme von Gesprächen mit ausgewählten Drittländern in Bezug auf Pilotprojekte zur legalen Migration

7.SCHLUSSFOLGERUNGEN UND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Im Dezember 2017 legte die Kommission einen Fahrplan für eine Einigung über ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Migration bis Juni 2018 fest. Der Aufbau eines soliden und umfassenden EU-Asylsystems, das künftigen Krisen standhält und in dessen Mittelpunkt die Solidarität und die Verantwortung stehen, ist nach wie vor von großer Bedeutung. Daher muss die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen und umgesetzt werden, und es bedarf weiterer Anstrengungen zur Durchführung der im Dezember erläuterten Maßnahmen.

Dieser Bericht betrifft die vielfältigen Maßnahmen, die sowohl aus dem EU-Haushalt als auch aus den Haushalten der Mitgliedstaaten unterstützt werden, um eine wirksame Umsetzung aller Aspekte der Europäischen Migrationsagenda zu gewährleisten. Diese finanzielle Unterstützung ist unerlässlich, um Millionen von Flüchtlingen in der Türkei zu helfen, die Migration aus und innerhalb Libyens zu steuern und weltweit mit Partnern bei der Beseitigung der Migrationsursachen, der Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels sowie der Konsolidierung der nationalen Migrationssteuerungssyteme zusammenzuarbeiten.

Auch künftig müssen die zahlreichen Maßnahmen der EU, für die bereits jetzt die Flexibilität des EU-Haushalts soweit wie möglich in Anspruch genommen wird, im Rahmen der auswärtigen Migrationspolitik der EU fortgeführt und angemessen finanziert werden. Die entsprechenden finanziellen Mittel sollten sowohl aus dem EU-Haushalt als auch durch Beiträge aus den Haushalten der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden; eine partnerschaftliche Finanzierung ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein partnerschaftliches Vorgehen.

Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen nun dringendst die zweite Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (insgesamt 3 Mrd. EUR) finanzieren. Der aus dem EU-Haushalt zu leistende Unionsbeitrag in Höhe von 1 Mrd. EUR, den die Kommission heute vorschlägt, wird den in der Rubrik für die externen Politikbereiche vorgesehenen Spielraum schon bei Weitem übersteigen. Ein noch höherer Beitrag aus dem Unionshaushalt hätte zur Folge, dass die Union künftig nicht mehr hinlänglich in der Lage wäre, sonstige migrationsbezogene Programme wirksam zu finanzieren und umfassend auf andere außenpolitische Prioritäten zu reagieren. In diesem Zusammenhang werden in dem Bericht Finanzierungslücken in Bezug auf die Nordafrika-Komponente des EU-Treuhandfonds, aber auch in Bezug auf die Komponenten „Sahelzone und Tschadseebecken“ sowie „Horn von Afrika“ aufgezeigt, für die die EU und die Mitgliedstaaten ebenfalls gemeinsam weitere Mittel bereitstellen müssen, die in den kommenden Monaten zu mobilisieren sind. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten nach der Syrien-Konferenz im April 2017 unterstützt werden müssen und auf die starke Nachfrage nach Bürgschaften im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer reagiert werden muss.

Und schließlich wird eine Einigung über die zweite Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, die auf derselben Grundlage wie bei der ersten Tranche erfolgt, eindeutig zeigen, dass die Mitgliedstaaten partnerschaftlich mit der EU kooperieren und weiterhin gewillt sind, auf eine solide und wirksame EU-Migrationspolitik hinzuarbeiten.

(1)

     COM(2017) 211 final vom 12.4.2017. Die Kommission wird regelmäßig online über den Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen berichten, die in der Mitteilung zum Schutz minderjähriger Migranten dargelegt werden: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52017DC0211&from=DE. 

(2)

     COM(2017) 669 final vom 15.11.2017.

(3)

     COM(2017) 820 final vom 7.12.2017.

(4)

     Daten der EBCGA.

(5)

     Daten des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF.

(6)

     Daten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen.

(7)

     Daten der EBCGA.

(8)

     Daten von der griechischen Polizei.

(9)

     Ein 25 %-iger Anstieg zwischen Januar und November 2017 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2016 (Quelle: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache).

(10)

     COM(2016) 385 final vom 7.6.2016.

(11)

     http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/01/03-malta-declaration/

(12)

     Quelle: „Missing Migrants Project“ (Projekt zu vermissten Migranten) der IOM (https://missingmigrants.iom.int/region/mediterranean).

(13)

     Daten der EBCGA. Die Daten für Januar und Februar 2018 scließen Ankünfte über die Westliche Mittelmeerroute auf See und die Atlantikroute ein.

(14)

     Diese Personen sollen in erster Linie nach Irland (131) und Deutschland (18) umverteilt werden. Bei weiteren 20 Antragstellern warten die griechischen Behörden noch auf eine Antwort aus Deutschland.

(15)

     Eingerichtet mit der Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union.

(16)

     Die Evaluierung des Konzepts der nach Griechenland und Italien entsandten Europol-Gastbeamten wurde von einem Team aus Vertretern von Europol, der Kommission sowie mehreren Mitgliedstaaten (Griechenland und Italien sowie zudem Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Polen und die Niederlande) durchgeführt. Am 13. Dezember 2017 billigte der Europol-Verwaltungsrat den abschließenden Evaluierungsbericht und beauftragte Europol mit der Ausarbeitung eines Aktionsplans, der den Empfehlungen des Berichts Rechnung tragen soll.

(17)

     Quelle: „Missing Migrants Project“ (Projekt zu vermissten Migranten) der IOM (https://missingmigrants.iom.int/region/mediterranean).

(18)

 Weitere Einzelheiten sind der Projektübersicht unter https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/facility_table.pdf zu entnehmen.

(19)

     Bei einem Projekt steht die Gegenzeichnung noch aus.

(20)

     COM(2018) 91/3 final vom 14.3.2018.

(21)

      http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/03/refugee-facility-for-turkey/

(22)

     C(2018) 1500 vom 14.3.2018.

(23)

     57 nationale Experten aus den Mitgliedstaaten wurden an das EASO abgeordnet, um die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei in Griechenland zu begleiten.

(24)

     Siehe COM(2017) 470 final vom 6.9.2017 und COM (2017) 669 final vom 16.11.2017.

(25)

     Seit dem 20. März 2016 wurden 1563 Menschen auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei und 601 Menschen im Rahmen des bilateralen Protokolls zwischen Griechenland und der Türkei in die Türkei rückgeführt.

(26)

     Bislang haben 16 EU-Mitgliedstaaten Syrer aus der Türkei neu angesiedelt: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

(27)

     Siehe COM(2017) 470 final vom 6.9.2017.

(28)

     COM(2018) 65 final vom 6.2.2018.

(29)

     Insbesondere mit dem Gesetz 47/2017 (das sogenannte „Legge Zampa“), das seit Mai 2017 in Kraft ist: Mit ihm wurden ganzheitliche, multidisziplinäre und nicht invasive Verfahren für die Altersbestimmung geschaffen und relativ zügig ein System freiwilliger Vertreter eingeführt (mehrere Tausend Bürger haben sich in den letzten Monaten hierfür gemeldet; die italienischen Behörden organisieren in Zusammenarbeit mit dem EASO derzeit entsprechende Schulungen). Ferner wurde der gesetzliche Zeitrahmen für die Bereitstellung langfristiger Unterbringungsmöglichkeiten verkürzt.

(30)

     SEC(2017) 339 vom 4.7.2017.

(31)

     Im Zeitraum 2014 bis 2020 sind dies 387,7 Mio. EUR im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (davon 43,6 Mio. EUR für Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen) sowie 266 Mio. EUR im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit (davon 201,5 Mio. EUR für Maßnahmen in den Bereichen Grenzen und Visa und 64,5 Mio. EUR für die Polizei).

(32)

     Die Eingreiftruppe wurde am Rande des fünften Gipfeltreffens zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union vom 29. und 30. November 2017 in Abidjan (Côte d‘Ivoire) eingerichtet.

(33)

     Im Zusammenhang mit Libyen verwendet die IOM den Begriff „Voluntary Humanitarian Return Assistance“ für die unterstützte freiwillige Rückkehr aufgrund der katastrophalen Lage der in Libyen gestrandeten Migranten.

(34)

     Im gesamten Jahr 2017 kehrten 19 370 Menschen im Rahmen der unterstützten freiwilligen Rückkehr in ihre Heimatländer zurück, davon 6238 seit dem Beginn der Evakuierungsphase (d. h. vom 28. November bis zum 31. Dezember 2017).

(35)

     Die IOM hat drei Zentren für medizinische Grundversorgung in Sabha (für 32 000 Personen) und eines in Qatrun (für 3500 Personen) unterstützt.

(36)

     Das UNDP hat mehrere Krankenwagen an die Gemeinden Murzuk und Kufra geliefert und mit dem Wiederaufbau einer Klinik in Bengasi begonnen.

(37)

     http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5144_de.htm

(38)

     Schlussfolgerungen des Rates zu Libyen vom 17.7.2017 (Dok. 11155/17).

(39)

     Einschließlich der Mittel, die aktuell in der Komponente „Horn von Afrika“ des EU-Treuhandfonds verfügbar sind, sowie der potenziellen Zuweisung in Höhe von 146 Mio. EUR im Rahmen der Halbzeitüberprüfung für die Region.

(40)

     Die Gruppe von fünf Ländern der Sahelzone: Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad.

(41)

     Der Beitrag aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für das regionale Entwicklungs- und Schutzprogramm für Nordafrika im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2016 beläuft sich auf 7,5 Mio. EUR, wovon rund 1,2 Mio. EUR für Maßnahmen in Libyen bestimmt sind. Diesem Beitrag ging eine Finanzhilfe für Projekte des regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramms für Nordafrika im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2015 des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von 10 Mio. EUR voraus.

(42)

     Berichtszeitraum: 16.10.2017 bis 7.3.2018; Angaben: Frontex Application Return.

(43)

     Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016.

(44)

     Dritter Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über die Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache (COM(2017) 219 final vom 2.5.2017).

(45)

     Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt (COM(2018) 98 final vom 14.2.2018).

(46)

     Schlussfolgerungen des Rates („zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, durch multilaterale und nationale Regelungen“) vom 20.7.2015 (Dok. 11130/15).

(47)

     Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich.

(48)

     Empfehlung der Kommission vom 27.9.2017 über den Ausbau legaler Einreisemöglichkeiten für Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz (C(2017) 6504).

(49)

     Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern.

(50)

     Obwohl Norwegen nicht Vertragspartei der neuen EU-Neuansiedlungsregelung ist, hat das Land im selben Zeitraum ebenfalls 714 Flüchtlinge neu angesiedelt. Die nationale Quote Norwegens für 2018 liegt bei 2120 Neuansiedlungsplätzen.

(51)

     http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5352_de.htm

(52)

     Das EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige ist hier abrufbar: https://ec.europa.eu/migrantskills/#/  

(53)

     Dazu gehören Arabisch, Farsi, Paschtu, Sorani, Somali, Tigrinya und Türkisch.

(54)

     http://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/publications/guides/2018/toolkit-on-the-use-of-eu-funds-for-the-integration-of-people-with-a-migrant-backgound


Brüssel, den 14.3.2018

COM(2018) 250 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG 1 - EU-Treuhandfonds „Afrika“ - Beiträge der Mitgliedstaaten

Zugesagte Beiträge (in EUR)

Eingegangene Beiträge (in EUR)

Land

Alle Bereiche

Zugewiesen je Bereich

Stand: 8.3.2018

Sahelzone/Tschadseeregion (A)

Horn von Afrika (B)

Nordafrika (C )

Insgesamt

Österreich

6 000 000

 

3 000 000

3 000 000

6 000 000

Belgien

10 000 000

5 500 000

500 000

4 000 000

6 000 000

Bulgarien

550 000

220 000

220 000

110 000

550 000

Kroatien

200 000

 

100 000

100 000

200 000

Tschechische Republik

10 419 008

-

740 000

9 679 008

1 669 008

Dänemark

10 013 196

2 400 768

2 400 768

5 211 659

10 013 196

Estland

1 450 000

-

-

1 450 000

1 450 000

Finnland

5 000 000

1 000 000

3 000 000

1 000 000

5 000 000

Frankreich

9 000 000

7 200 000

1 200 000

600 000

3 000 000

Deutschland

157 500 000

39 600 000

1 200 000

116 700 000

139 500 000

Ungarn

700 000

 

700 000

 

700 000

Irland

6 000 000

1 200 000

4 200 000

600 000

1 600 000

Italen

102 000 000

86 000 000

5 000 000

11 000 000

102 000 000

Lettland

300 000

20 000

20 000

260 000

300 000

Litauen

200 000

20 000

20 000

160 000

200 000

Luxemburg

3 100 000

3 000 000

100 000

 

3 100 000

Malta

325 000

-

125 000

200 000

100 000

Niederlande

26 362 000

3 000 000

13 362 000

10 000 000

23 362 000

Norwegen (EUR-Gegenwert von NOK)

8 778 990

2 669 630

4 035 101

2 074 258

8 778 990

Polen

10 486 206

-

1 100 000

9 386 206

10 486 206

Portugal

1 800 000

855 000

180 000

765 000

1 800 000

Rumänien

100 000

40 000

40 000

20 000

100 000

Slowakei

1 600 000

200 000

300 000

1 100 000

1 600 000

Slowenien

100 000

40 000

40 000

20 000

100 000

Spanien

9 000 000

7 200 000

1 200 000

600 000

9 000 000

Schweden

3 000 000

1 200 000

1 200 000

600 000

3 000 000

Schweiz

4 100 000

1 640 000

1 640 000

820 000

3 600 000

Vereinigtes Königreich

3 000 000

 

3 000 000

 

1 200 000

Externe Beiträge insgesamt

391 084 400

163 005 399

48 622 869

179 456 132

344 409 400

Genehmigte Projekte nach strategischen Zielen des EU-Treuhandfonds für Afrika (in Mio. EUR)

EUTF – Strategische Ziele der EU

Sahelzone/ Tschadseeregion

Horn von Afrika

Nordafrika

bereichs-übergreifend

Insgesamt

1. Größere wirtschaftliche Chancen und Beschäftigungsmöglichkeiten

383,6

197

0

0

580,6

2. Stärkung der Resilienz der Bevölkerung

397

335,2

0

0

732,2

3. Verbesserte Migrationssteuerung

182,5

114,1

285

123,6

705,2

4. Verbesserung der Regierungsführung und der Konfliktprävention

318,1

174,8

0

 0

502,9

5. Sonstige

2,2

0

0

0

2,2

Bereichsübergreifend

12,1

 0

13

25,1

Insgesamt

1 293,4

833,2

285

136,6

2 548*



*Gerundete Beträge


Brüssel, den 14.3.2018

COM(2018) 250 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG 2 - Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

Aus operativer Sicht wurde die volle Mittelausstattung der Fazilität – 3 Mrd. EUR Ende des Jahres 2017 durch über 72 Projekte vertraglich und operativ gebunden 1 . Die Umsetzung all dieser Verträge 2 ist bereits im Gange. Die Auszahlungen beliefen sich auf über 1,85 Mrd. EUR bzw. 62 % des Gesamtbudgets, wobei der Restbetrag noch während der Laufzeit der aus der Fazilität finanzierten Projekte und spätestens bis Ende 2021 auszuzahlen ist. Weitere Einzelheiten sind der Projektübersicht 3 sowie dem am 13. März 2018 angenommenen zweiten Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei 4 zu entnehmen.

Humanitäre Hilfe 5

Ende 2017 unterzeichnete Verträge enthielten eine Fortsetzung des sozialen Sicherheitsnetzes für Notfallsituationen und des Conditional Cash Transfer for Education (an bestimmte Bedingungen geknüpfte Geldzuweisungen für Bildungsleistungen) sowie Projekte mit dem Schwerpunkt auf der nichtformalen Bildung und auf dem Schutzbedarf gefährdeter Flüchtlinge. Bisher wurde Folgendes erreicht:

·Im Rahmen des sozialen Sicherheitsnetzes profitierten ca. 1,2 Mio. Flüchtlinge im Februar 2018 von monatlichen Geldüberweisungen im Rahmen des Programms. Das Projekt „Conditional Cash Transfer for Education“ kommt derzeit Familien von über 260 000 Flüchtlingskindern zugute, die regelmäßig die Schule besuchen.

·Das soziale Sicherheitsnetz und der „Conditional Cash Transfer for Education“ werden durch andere Projekte mit den Schwerpunkten Gesundheit, Bildung, Unterkunft, Bereitstellung grundlegender Bedürfnisse und Schutz gefährdeter Flüchtlinge ergänzt. Insgesamt wurden 45 humanitäre Projekte im Rahmen der Fazilität vereinbart.

Nicht-Humanitäre Hilfe

Ende 2017 unterzeichnete Verträge konzentrierten sich auf die langfristige Existenzsicherung und den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt. Sie unterstützen die Beschäftigungsfähigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt (Berufsbildung, Türkischunterricht, unternehmerische Initiative usw.) und legen ein besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige Gruppen, einschließlich nicht-syrische Flüchtlinge, Asylbewerber und Aufnahmegemeinschaften. Laufende aus der Fazilität finanzierte Tätigkeiten hatten erhebliche Auswirkungen vor Ort:

·Im Rahmen des Direktzuschusses zusammen mit dem Gesundheitsministerium sind inzwischen 12 Gesundheitszentren für Migranten in Betrieb und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung. 813 Personen arbeiten in diesen Zentren und den anderen 86 bereits bestehenden Zentren. Im Rahmen der medizinischen Grundversorgung nahmen Flüchtlinge 763 963 Konsultationen in Anspruch und 217 511 syrische Säuglinge wurden umfassend geimpft 6 . Zudem wurde der Aufbau von zwei Krankenhäusern in Kilis und Hatay begonnen, mit einer Kapazität von jeweils 300 und 250 Betten.

·Im Rahmen des Direktzuschusses des Ministeriums für nationale Bildung haben 312 151 Kinder Türkisch-Sprachkurse von über die Fazilität eingestellten 5 486 Türkischlehrern erhalten. Die Verteilung von Schulmaterialien und Schulbüchern für 500 000 Schüler und der Bau von 175 Schulen haben begonnen.

In der Erklärung EU-Türkei von März 2016 heißt es „Sobald diese Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft sind, wird die EU [...] zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Milliarden Euro bis Ende 2018 mobilisieren“. Die EU bereitet sich nun auf die nächste Tranche über 3 Mrd. EUR vor. Um Lücken bei der Finanzierung der Fazilität zu vermeiden, müssen die ersten Verträge im Rahmen der nächsten Tranche im Laufe des Sommers 2018 unterzeichnet werden.

(1)

Gemäß der Haushaltsordnung dürfen Verträge im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben und technischer Unterstützung oder Monitoring, Evaluierung und Rechnungsprüfung auch noch nach 2017 geschlossen werden.

(2)

Bei einem Projekt steht die Gegenzeichnung noch aus.

(3)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_corner/migration_en

(4)

COM(2018) 91/3 final vom 13.3.2018.

(5)

Die humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität erfolgt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über humanitäre Hilfe und den im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe festgelegten Grundsätzen.

(6)

Stand 31. Oktober2017


Brüssel, den 14.3.2018

COM(2018) 250 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG 3 – Europäische Grenz- und Küstenwache

1.    Entsendungen

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache unterstützt weiterhin die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, d. h. Griechenland, Italien, Bulgarien und Spanien, sowie die Länder des westlichen Balkans mit etwa 1350 Einsatzkräften der europäischen Grenz- und Küstenwacheteams (EBCGT). Die Karte gibt die Lage in der Woche vom 5. bis 9. März 2018 wieder.

* Länder des westlichen Balkans

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 haben die Mitgliedstaaten einen Beitrag von mehr als 597 000 Manntagen geleistet.



MS/assoziierte Schengen-Staaten 1

EBCGT 2 – Entsendungen in Manntagen (ohne int. Entsendungen)

Besatzung/technisches Personal, Koordinierungspersonal & Dolmetscher – Entsendungen in Manntagen (ohne int. Entsendungen)

interne Entsendungen in Manntagen

Einsatz in den Ländern des westlichen Balkans

Insgesamt

Österreich

6 677

366

5 220

12 263

Belgien

1 179

174

1 353

Bulgarien

11 598

2 662

9 696

203

24 159

Kroatien

2 009

2 162

150

4 321

Zypern

431

29

460

Tschechische Republik

4 231

228

1 558

6 017

Dänemark

3 186

2 166

5 352

Estland

3 761

997

442

5 200

Finnland

923

4 472

571

5 966

Frankreich

17 658

6 085

472

24 215

Deutschland

28 502

10 724

6 268

45 494

Griechenland

599

61

172 279

283

173 222

Ungarn

1 681

522

2 203

Island

956

956

Italien

1 597

7 566

41 854

460

51 477

Lettland

3 068

6 408

1 218

10 694

Litauen

4 317

813

639

5 769

Luxemburg

949

1 217

57

2 223

Malta

19 419

456

19 875

Niederlande

18 417

14 191

478

33 086

Norwegen

1 065

15 916

29

17 010

Polen

11 658

1 335

2 887

15 880

Portugal

5 635

27 421

2 443

35 499

Rumänien

13 515

10 341

6 916

30 772

Slowakei

1 976

174

2 150

Slowenien

853

1 658

2 511

Spanien

7 318

6 062

19 487

3 091

35 958

Schweden

2 139

3 713

282

6 134

Schweiz

506

493

999

Vereinigtes Königreich*

3 884

12 613

16 497

Insgesamt

159 332

157 894

243 316

37 173

597 715

* kein formeller EBCGT-Beitragsleister

Es gab jedoch deutliche Lücken bei den Zusagen an Personalressourcen und technischen Ressourcen für die operativen Einsätze im Jahr 2018. Dieser erhebliche Ressourcenmangel könnte die Durchführung der für 2018 geplanten Maßnahmen an den Land-, See- und Luftgrenzen ernsthaft gefährden.

Landgrenzen

Angeforderte Manntage

Zugesagte

Manntage

Differenz

Manntage

Differenz in %

Manntage

Personal (verschiedene EBCGT-Profile)

124 470

61 295

63 179

51 %

Angeforderte

Einsatztage/ Ausrüstung

Zugesagte

Einsatztage/ Ausrüstung

Differenz

Einsatztage/ Ausrüstung

Differenz in %

Einsatztage/ Ausrüstung

Patrouillenfahrzeuge

28 632

12 139

16 493

58 %

Wärmebildfahrzeuge

3 159

1 510

1649

52 %

Transportfahrzeuge

786

0

786

100 %

CO2-Detektoren

1 405

1 830

0

0 %

Herzschlagdetektoren

338

0

338

100 %

Mobile Labors

169

0

169

100 %

Insgesamt

34 489

15 479

19 435

56 %

Seegrenzen

Angeforderte Manntage

Zugesagte

Manntage

Differenz

Manntage

Differenz in %

Manntage

Personal (verschiedene EBCGT-Profile)

124 775

103 746

19 002

15 %

Angeforderte

Einsatztage/ Ausrüstung

Zugesagte

Einsatztage/ Ausrüstung

Differenz

Einsatztage/ Ausrüstung

Differenz in %

Einsatztage/ Ausrüstung

Offshore-Patrouillenschiffe

1 711

868

843

49 %

Küstenpatrouillenschiffe

2 201

522

1 679

76 %

Küstenpatrouillenboote

4 103

2 016

2 087

51 %

Starrflügler

1 220

876

344

28 %

Hubschrauber

1 432

786

646

45 %

Wärmebildfahrzeuge

856

1 014

0

0 %

Patrouillenfahrzeuge

4 725

765

3 960

84 %

Transportfahrzeuge

2 376

2 376

0

0 %

Insgesamt

18 624

9 223

9 215

49 %

Luftgrenzen

Angeforderte Manntage

Zugesagte

Manntage

Differenz

Manntage

Differenz in %

Manntage

Personal (verschiedene EBCGT-Profile)

12751

9524

3227

25 %



2.    Schnelle Krisenreaktionsfähigkeit, u.a. durch obligatorisches Bündeln von Ressourcen

Zum 5. März 2018 waren insgesamt 1481 Grenzschutzbeamte für Entsendungen im Rahmen des Schnelleinsatzpools „benannt“; das entspricht 99 % des Pools.

Mitgliedstaaten

Österreich

Belgien

Bulgarien

Kroatien

Zypern

Tschechische Republik

Dänemark

Estland

Finnland

Frankreich

Deutschland

Griechenland

Ungarn

Island

Italien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Norwegen

Polen

Portugal

Rumänien

Slowakei

Slowenien

Spanien

Schweden

Schweiz

Anzahl der in Opera benannten Grenzschutzbeamten

52

83

40

97

0

137

28

171

57

397

370

87

65

0

130

30

52

8

14

93

12

280

68

196

60

35

146

62

46

Verfügbares Personal für die obligatorische Entsendung im Rahmen des Soforteinsatzpools

34

30

40

65

0

20

28

18

30

170

225

50

65

0

125

30

39

8

6

50

12

100

47

75

35

35

111

17

16

Beiträge nach Anhang I der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache

34

30

40

65

8

20

29

18

30

170

225

50

65

2

125

30

39

8

6

50

20

100

47

75

35

35

111

17

16

Beim Ausrüstungspool für Soforteinsätze waren zwar einige Verbesserungen zu verzeichnen. Es bestehen jedoch weiterhin beträchtliche Lücken bei den meisten Arten von Ausrüstung, und nach wie vor werden die Beiträge von lediglich 14 Mitgliedstaaten/assoziierten Staaten erbracht:

Ausrüstung

Per Entscheidung des Verwaltungsrats angeforderte Einsatzmonate/Ausrüstung

Durch Mitgliedstaaten/assoziierte Schengen-Staaten angebotene Einsatzmonate/Ausrüstung

Differenz

Beitragende Staaten

Busse

36

5

31

Bulgarien, Tschechische Republik, Finnland, Kroatien, Ungarn, Lettland, Niederlande, Slowenien, Portugal, Italien, Österreich, Polen, Deutschland, Schweiz

Küstenpatrouillenboote

67

24

43

Küstenpatrouillenschiffe

33

14

19

Starrflügler

19

5

14

Hubschrauber

20

3

17

Offshore-Patrouillenschiffe

28

24

4

Patrouillenfahrzeuge

167

453

0

Herzschlagdetektoren

6

0

6

Wärmebildfahrzeuge

55

35

20

CO2-Detektoren

54

0

54

Mobile Labors

3

0

3

3.    Schwachstellenbeurteilungen

Im Nachgang zu den Beurteilungen im Jahr 2017 hat die Agentur mit Blick auf die Schwachstellen in verschiedenen Bereichen insgesamt 37 Maßnahmen in 21 Mitgliedstaaten empfohlen (Stand: 5. März 2018). Es könnten noch mehrere zusätzliche Empfehlungen folgen.

Schwachstellen

Empfohlene Maßnahmen

Zahl der Mitgliedstaaten

Grenzkontrollen

·Anpassen der Verfahren für die Abfrage von Datenbanken bei systematischen Kontrollen

·Feststellen der geschätzten Anzahl an unentdeckten Fällen von Dokumentenbetrug/illegalen Einreisen und Durchführen gezielter Kontrollen

20

Notfallplanung

·Ausarbeiten und/oder Aktualisieren des Notfallplans, Testen des Plans

7

Registrierungs- und Unterbringungskapazitäten

·Ausbau der Unterbringungskapazitäten

·Umfassende Bestandsaufnahme der EURODAC-Fingerabdruckgeräte

5

Personal für Grenzkontrollen

·Erhöhen der effektiven Personalzahl

2

Grenzüberwachung

·Protokollieren der Reaktionszeiten nach Aufdeckung

3

(1)

Mitgliedstaaten/assoziierte Schengen-Staaten.

(2)

Europäisches Grenz- und Küstenwacheteam.


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ANHANG 4 - Umsiedlungen aus Italien und Griechenland – Stand: 7. März 2018

Mitgliedstaat /
Assoziierter Staat

Tatsächlich aus Italien umgesiedelt

Tatsächlich aus Griechenland umgesiedelt

Tatsächlich umgesiedelt - Insgesamt

Österreich 1

39

0

39

Belgien

469

700

1169

Bulgarien

10

50

60

Kroatien

22

60

82

Zypern

47

96

143

Tschechische Republik

0

12

12

Estland

6

141

147

Finnland

779

1202

1981

Frankreich

550

4394

4944

Deutschland

4909

5373

10282

Ungarn

0

0

0

Island

0

0

0

Irland

0

888

888

Lettland

34

294

328

Liechtenstein

0

10

10

Litauen

29

355

384

Luxemburg

249

300

549

Malta

67

101

168

Niederlande

969

1755

2724

Norwegen

816

693

1509

Polen

0

0

0

Portugal

340

1192

1532

Rumänien

45

683

728

Slowakei

0

16

16

Slowenien

81

172

253

Spanien

234

1124

1358

Schweden 2

1391

1656

3047

Schweiz

913

580

1493

INSGESAMT

11 999

21 847

33 846

(1)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(2)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.


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ANHANG 5 - Neuansiedlung – Stand zum 7. März 2018

Mitgliedstaat /
Assoziierter Staat

Zusagen 1  gemäß den Schluss-folgerungen vom 20. Juli 2015

Neuansiedlungen 2  gemäß den Schluss-folgerungen vom 20. Juli 2015

Zusagen gemäß der „50 000-Regelung‟

Neuansiedlungen gemäß der „50 000-Regelung‟

Neuansiedlungen 3  gemäß der Erklärung EU-Türkei

Neuansiedlungen insgesamt im Rahmen der beiden EU-Regelungen (2015-2018)

Österreich

1 900

1 900

0

210 (210)

1 900

Belgien

1 100

1 100

2 000

164

823 (252)

1 835

Bulgarien

50

0

110

0

0

Kroatien

150

40

200

36

76 (76)

76

Zypern

69

0

69

0

0

Tschechische Republik

400

52

0

0

52

Dänemark

1 000

481

0

0

481

Estland

20

20

80

41 (20)

41

Finnland

293

293

1 670

60

1 002 (5)

1 350

Frankreich

2 375

2 375

10 200

584

1 394 (443)

3 910

Deutschland

1 600

1 600

0

4 313 (1 600)

4 313

Griechenland

354

0

0

0

0

Ungarn

0

0

0

Island

50

50

50

Irland

520

520

1 200

0

520

Italien

1 989

1 612

1 000

6

327 (327)

1 618

Lettland

50

46

0

46 (46)

46

Liechtenstein

20

20

20

Litauen

70

32

74

52

84 (84)

84

Luxemburg

30

28

200

206

234

Malta

14

14

20

17 (14)

17

Niederlande

1 000

1 000

3 000

13

2 602 (564)

3 051

Norwegen

3 500

3 500

3 500

Polen

900

0

0

0

0

Portugal

191

136 4

1 010

43

142 (99)

222

Rumänien

80

43

146

0

43

Slowakei

100

0

0

0

0

Slowenien

20

0

60

0

0

Spanien

1 449

1 360

2 250

64

440 (440)

1 424

Schweden

491

491

8 750

833

753 (269)

1 808

Schweiz

519

519

519

Vereinigtes Königreich

2 200

2 200

7 800

0

2 200

INSGESAMT

22 504

19 432

39 839

1 855

12 476 (4 449)

29 314

(1)

Mehrere Mitgliedstaaten haben einen Teil der nicht erfüllten Zusagen auf 2018 verschoben. Diese werden nunmehr im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 27. September 2017 der neuen „50 000-Regelung‟ zugeschlagen.

(2)

Im selben Zeitraum haben einige Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten zusätzliche Personen außerhalb der EU-Regelung neu angesiedelt.

(3)

In Klammern ist die Anzahl der im Rahmen der Erklärung EU-Türkei umgesiedelten Personen angegeben, die bereits im Rahmen der EU-Regelung vom 20. Juli 2015 oder im Rahmen der neuen „50 000-Regelung‟ erfasst wurde.

(4)

Die endgültige Zahl für Portugal gemäß den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 muss noch bestätigt werden.


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Anhang 6 – Die wichtigsten Elemente für die Entwicklung der Strategie für das integrierte europäische Grenzmanagement

Es sollte eine Strategie für das integrierte europäische Grenzmanagement entwickelt werden, um besser zum Ausdruck zu bringen, dass es sich bei den EU-Außengrenzen um gemeinsame Grenzen handelt, die kollektive und gemeinsame Maßnahmen der zuständigen nationalen Behörden und der EU-Behörden sowie der Union insgesamt erfordern.

Mit dem integrierten europäischen Grenzmanagement soll der Schutz der gemeinsamen Außengrenzen unter gebührender Berücksichtigung der besonderen Situation der Mitgliedstaaten, insbesondere ihrer geografischen Lage, gestärkt werden. Den Grundsätzen der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, die im Vertrag von Lissabon 1 niedergelegt sind, sollte bei der Entwicklung der Strategie umfassend Rechnung getragen werden. Kein Mitgliedstaat sollte allein gelassen werden, wenn er Unterstützung benötigt. Zugleich sollten die Mitgliedstaaten alle auf EU-Ebene und nationaler Ebene verfügbaren Mittel und Instrumente in vollem Umfang und auf vollständig integrierte Weise nutzen, damit uneinheitliche Vorgehenswiesen und Schlupflöcher vermieden und durchgehende Maßnahmen von der Grenzkontrolle bis zur Rückkehr/Rückführung gewährleistet sind. Für den Erhalt und die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens unter allen Schengen-Ländern sind diese Aspekte von wesentlicher Bedeutung.

Die grundlegenden Prinzipien des integrierten europäischen Grenzmanagements

Das wesentliche Merkmal eines integrierten Grenzmanagements ist, dass es auf allen Ebenen und in allen Formen der Zusammenarbeit bei Grenzmanagement und Informationsaustausch integriert ist.

Daher sollte das integrierte europäische Grenzmanagement im Rahmen einer stellenübergreifenden Zusammenarbeit auf europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden, damit ein umfassender, sektorübergreifender und kosteneffizienter Ansatz gewährleistet ist. Diese Herangehensweise beinhaltet den Austausch von Informationen, gemeinsame Risikoanalysen, gemeinsame Aktionen und die gemeinsame Nutzung europäischer und nationaler Kapazitäten und Ressourcen.

Damit die Europäische Grenz- und Küstenwache das integrierte europäische Grenzmanagement wirksam umsetzen kann, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen ihren Bestandteilen – also der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und den Küstenwachen der Mitgliedstaaten – unerlässlich. Diese enge Zusammenarbeit ist insbesondere notwendig, um die Ressourcenbündelung, die dafür sorgt, dass die EU wirksam reagieren kann, zu gewährleisten und den Informationsaustausch sicherzustellen, der für ein europäisches Lagebewusstsein erforderlich ist. Die Europäische Grenz- und Küstenwache muss mit allen rechtlichen, institutionellen, administrativen und operativen Kapazitäten und den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, damit sie ihren Auftrag wirksam und effizient erfüllen kann.

Zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit auf nationaler und auf EU-Ebene sollte für die Entwicklung der Fähigkeiten der Europäischen Grenz- und Küstenwache gesorgt werden. Unterstützt werden sollte diese durch Präventionsinstrumente wie Schwachstellenbeurteilungen durch die Agentur, um Kapazitätsengpässe zu ermitteln.

Zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens sollte das integrierte europäische Grenzmanagement gewährleisten, dass bei allen Grenzmanagement- und Rückführungsmaßnahmen die Grundrechte einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung in vollem Umfang gewahrt werden, wobei besonders auf schutzbedürftige Gruppen und Minderjährige geachtet werden sollte.

 

Die Menschen, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem europäischen Grenzschutz und Rückführungen wahrnehmen, sollten diese äußerst professionell erfüllen und hohe ethische Standards einhalten. Auf europäischer und auf nationaler Ebene sollte für angemessene Schulungskapazitäten gesorgt werden, unter anderem im Bereich der Grundrechte.

Weiterentwicklung der Instrumente für das integrierte europäische Grenzmanagement

Das integrierte europäische Grenzmanagement sollte zur einheitlichen und harmonisierten Umsetzung von Grenzkontrollvorschriften und -standards gemäß den Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes und den EU-weiten Standards für das Grenzmanagement beitragen. Grenzkontrollen sollten auf entsprechenden Risikoanalysen basieren und durch die Nutzung modernster Ausrüstung und IT-Systeme unterstützt werden.

Es sollte stets für ein zuverlässiges und umfassendes Lagebewusstsein bezüglich der Situation an den Grenzen gesorgt werden, um zu gewährleisten, dass im Bedarfsfall angemessene Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene getroffen werden können. Im Rahmen von Eurosur sollte ein umfassendes Lagebild nahezu in Echtzeit erstellt und gemeinsam genutzt werden, das auch die Beobachtung der Migrationslage in allen relevanten Drittländern und der Sekundärmigration innerhalb der EU umfasst.

Zur Unterstützung der strategischen und operativen Planung und Beschlussfassung sollten Risikoanalysen durchgeführt werden. Die entsprechenden Daten sollten im Rahmen der Europäischen Grenz- und Küstenwache gesammelt und ausgetauscht werden, insbesondere um der Agentur bei der Herstellung eines zentralen Bewusstseins aus einer europäischen Perspektive zu helfen.

Auf nationaler Ebene sollte permanent (rund um die Uhr) eine angemessene Reaktionsfähigkeit sichergestellt werden, damit auf alle Vorfälle an den Grenzen und auf unvorhersehbare Veränderungen an den Außengrenzen, einschließlich massiver Migrationsströme, in geeigneter Weise reagiert werden kann. 

Es sollten umfassende, erprobte und ständig auf dem neuesten Stand befindliche Notfallpläne eingeführt werden, unter anderem für die Nutzung europäischer und nationaler Kapazitäten und Instrumente. Die Agentur sollte diese Pläne im Wege von Schwachstellenbeurteilungen (d. h. Simulationsübungen) bewerten.

Die gemeinsamen Bemühungen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der Mitgliedstaaten sollten die Krisenreaktionsfähigkeit der EU gewährleisten, sodass die Grenzkontrollen an den betroffenen Grenzübergangsstellen oder Grenzabschnitten im Bedarfsfall rasch durch die entsprechenden Verfahren der Europäischen Grenz- und Küstenwache (d. h. Soforteinsatzpools) verstärkt werden können, falls das Funktionieren des Schengen-Raums durch eine Entwicklung der Lage gefährdet wird.

Der Schutz und die Rettung von Menschenleben an den Außengrenzen ist eine der obersten Prioritäten des integrierten europäischen Grenzmanagements. Die Fähigkeit und die operative Bereitschaft, Such- und Rettungseinsätze durchzuführen, sollte ein wesentlicher Bestandteil sämtlicher Überwachungseinsätze an den Seeaußengrenzen sein.

Gleichzeitig sind Rückführungen ein wesentliches Element der Kette der Migrationssteuerung und des Funktionierens des integrierten europäischen Grenzmanagements. Alle Drittstaatsangehörigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung eines Mitgliedstaats ergangen ist, sollten effektiv und rasch rückgeführt werden. Zu diesem Zweck müssen angemessene Rückführungskapazitäten auf europäischer und nationaler Ebene sichergestellt werden.

Bessere Integration mit Maßnahmen an Binnengrenzen

Die europäische Qualitätskontrolle in Form der Schengen-Evaluierungen und Schwachstellenbeurteilungen ist wichtiges Instrument, das garantiert, dass die wirksame Umsetzung des integrierten europäischen Grenzmanagements fortlaufend überprüft wird und dass jederzeit auf Herausforderungen reagiert werden kann. Den Ergebnissen der Qualitätskontrolle sollte bei der Entscheidung über die vorrangigen Verwendungszwecke der EU-Mittel auf nationaler und europäischer Ebene Rechnung getragen werden.

Die Mitgliedstaaten sollten innerhalb des Schengen-Raums geeignete technische und operative Maßnahmen ergreifen, um für ein wirksames Vorgehen gegen Sekundärmigration, irreguläre Migration und grenzüberschreitende Kriminalität im Zusammenhang mit den Außengrenzen zu sorgen. Entsprechend der Empfehlung der Kommission zu verhältnismäßigen Polizeikontrollen und zur polizeilichen Zusammenarbeit im Schengen-Raum sollten die nationalen Kapazitäten für die Verstärkung von Polizeikontrollen im Hoheitsgebiet einschließlich der Grenzgebiete aufgestockt werden.

Bessere Integration relevanter Politikbereiche

Das integrierte europäische Grenzmanagement dient sowohl der Migrations- als auch der Sicherheitspolitik der Union.

Die Kapazitäten für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus an den Außengrenzen sollten ausgebaut werden, sodass die zuständigen Behörden grenzüberschreitende Straftaten aufdecken und verhindern und ausländische terroristische Kämpfer an den Außengrenzen erkennen können. Die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Grenz- und Küstenwache, Europol, Eurojust und im Bedarfsfall Interpol sollte verstärkt werden.

Alle einschlägigen EU-Agenturen (Europäische Grenz- und Küstenwache, Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen, Europol und Grundrechteagentur) sollten jederzeit darauf vorbereitet sein, Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung, wie sie in den bereits bestehenden Hotspots eingesetzt werden, zu entsenden. Die Mitgliedstaaten sollten über den erforderlichen Rechtsrahmen verfügen und operativ bereit sein, europäische Hotspots einzurichten oder zu unterstützen.

Bessere Integration mit einschlägigen Maßnahmen von Drittländern

Für die Verhinderung von irregulärer Migration und grenzüberschreitender Kriminalität, den Ausbau effektiver Rückführungen und die Erleichterung legaler Reisen ist eine enge Zusammenarbeit mit Drittländern in der Praxis unerlässlich. Dabei sollten EU-Beitrittskandidaten sowie für irreguläre Migration und andere grenzüberschreitende Kriminalität relevante Herkunfts- und Transitländer Vorrang genießen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um effektive Rückführungen zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte ein breites Maßnahmenspektrum umfassen (Verbindungsbeamte, Austausch eines gemeinsamen Lagebilds und Kapazitätenaufbau), und zur Förderung dieser Zusammenarbeit sollten alle verfügbaren EU-Finanzmittel eingesetzt werden.

Bessere Integration mit den verfügbaren Finanzmitteln

Eine angemessene Verteilung der einschlägigen EU-Finanzmittel ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen über ausreichende Kapazitäten zur Bewältigung der Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, verfügen. Dies ist im Interesse der gesamten EU. Die Mitgliedstaaten leisten ausreichende personelle und technische Beiträge, damit die Europäische Grenz- und Küstenwache die erforderlichen operativen Maßnahmen durchführen kann.

Unterstützt werden sollte das integrierte europäische Grenzmanagement durch die spezifischen EU-Mittel, durch die Ausschöpfung des gesamten Potenzials der bestehenden nationalen Programme im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie durch andere Instrumente wie das Instrument für Heranführungshilfe zur Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern. Langfristig wird die wirksame Umsetzung des integrierten europäischen Grenzmanagements von den in der Mitteilung der Kommission über den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen dargelegten strategischen Optionen abhängen.

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