Brüssel, den 30.5.2017

COM(2017) 247 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung

{SWD(2017) 164 final}


1.    EIN NEUER IMPULS FÜR DIE HOCHSCHULBILDUNG IN DER EU

Eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung, …

Der Erfolg des Projekts Europa hängt davon ab, ob die EU in der Lage ist, eine bessere Zukunft für die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Das ist eine der Kernaussagen des Weißbuchs der Kommission zur Zukunft Europas 1 . Diese Botschaft steht auch im Mittelpunkt der Initiative „Investieren in Europas Jugend“ 2 und der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen 3 . Aus beiden geht klar hervor, dass effektive Bildungs- und Berufsbildungssysteme ein Grundstein für gerechte, offene und demokratische Gesellschaften sowie für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sind. In der Mitteilung zur europäischen Säule sozialer Rechte 4 und im jüngsten Reflexionspapier „Globalisierung meistern“ 5 werden Bildung und Kompetenzen als eine der Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit festgelegt.

In diesem Zusammenhang spielt die Hochschulbildung eine einzigartige Rolle. Die Nachfrage nach hochqualifizierten, sozial engagierten Menschen steigt und ist gleichzeitig im Wandel begriffen. Man geht davon aus, dass bis 2025 voraussichtlich für die Hälfte aller Arbeitsplätze ein tertiärer Bildungsabschluss erforderlich sein wird. Und bereits heute gibt es einen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften. Durch die Digitalisierung werden Arbeitsplätze flexibler und komplexer. Mehr denn je müssen die Menschen in der Lage sein, unternehmerisch zu handeln, komplexe Informationen zu verarbeiten, selbstständig und kreativ zu denken, Ressourcen (auch digitale) intelligent zu nutzen, effizient zu kommunizieren und resilient zu sein. Europa braucht auch mehr Spitzenkräfte, die hochmoderne Technologien entwickeln und Lösungen erarbeiten können, von denen unser künftiger Wohlstand abhängt. Gleichzeitig ist angesichts der zunehmenden Polarisierung unserer Gesellschaften und dem wachsenden Misstrauen in die demokratischen Einrichtungen jedermann aufgerufen – auch das Hochschulpersonal und die Studierenden – sich aktiver in die sie umgebenden Gemeinschaften einzubringen und soziale Inklusion und Mobilität voranzubringen.

Ohne Hochschuleinrichtungen und -systeme, die in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation effektive Leistungen erbringen und mit der Gesellschaft in Kontakt stehen, kann Europa diesen Herausforderungen nicht begegnen. Die Reform der Hochschulbildung liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und ist Teil ihrer Anstrengungen, allgemeine und berufliche Bildungssysteme von Weltniveau zu schaffen. Die EU kann den Mitgliedstaaten bei ihren Bildungsreformbemühungen behilflich sein. Das Ziel der vorliegenden Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung 6 ist es zu gewährleisten, dass die EU-Initiativen zur Förderung der Modernisierung der Hochschulbildung auf Themen fokussieren, auf die es ankommt, und gleichzeitig einen Beitrag zur Vorbereitung des nächsten EU-Finanzierungszeitraums leisten.

… die auf bereits Geleistetem aufbaut, …

Die EU kann bei der Förderung der Hochschulbildung durch politische Zusammenarbeit und Programmfinanzierungen eine Reihe von Erfolgen aufweisen. Das Europäische Semester treibt Reformen an, speziell durch länderspezifische Empfehlungen zum Bildungsbereich. Als Teil der Strategie Europa 2020 und des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) ist der Rat übereingekommen, dass bis 2020 40 % der jungen Menschen einen tertiären oder gleichwertigen Abschluss haben sollten. Mit Blick auf diese Zielsetzung hat die Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen 7 seit 2011 die strategische Richtung für die Aktivitäten der EU und der Mitgliedstaaten vorgegeben, und zwar in Bezug auf folgende Aspekte:

·Zusammentragen von Fakten über das, was im Hochschulbereich funktioniert (Bildung, Forschung, Innovation und Gestaltung der Systeme), mit Hilfe von Studien und Expertengruppen, sowie die Analyse und das Monitoring von Benchmarks und Indikatoren;

·Förderung der Zusammenarbeit, des Voneinander-Lernens und der gezielten Strategieberatung der für die Hochschulbildung zuständigen Regierungen und Behörden;

·Stärkung der Kapazität und des Outputs von Hochschuleinrichtungen durch die Finanzierung innovativer Kooperationsprojekte zwischen den Einrichtungen und deren Partnern (Erasmus+, Horizont 2020) und durch Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), Investitionen in Infrastruktur, Institutionen, Kompetenzentwicklungs- und Innovationsprojekte. Investitionen in die Infrastruktur im Bereich der Hochschulbildung wurden auch über Projekte der Europäischen Investitionsbank unterstützt, darunter der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI);

·Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden, Hochschulpersonal sowie Forscherinnen und Forschern, um ihnen eine Möglichkeit zu bieten, ihre Erfahrungen und Kompetenzen weiterzuentwickeln (Erasmus+ und Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen); und

·Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen.

… die Anstrengungen jedoch auf aktuelle und sich abzeichnende Chancen und Herausforderungen konzentriert.

Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und der Hochschulbereich anerkennen die positiven Auswirkungen von EU-Aktivitäten und die damit verbundene internationale Dimension. Die EU ist auf dem Weg, die Zielvorgabe von 40 % zu erfüllen, doch stehen die Hochschulsysteme Europas – wie aus der 2016 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur künftigen EU-Förderung für den Hochschulbereich, hervorgeht 8 – u. a. vor folgenden Herausforderungen 9 :

·Missverhältnis zwischen den Kompetenzen, die in Europa benötigt werden, und den Kompetenzen, die vorhanden sind: Viele Teile der EU verzeichnen einen Mangel an Fachkräften in bestimmten Berufen mit hohen Anforderungen 10 , und zwar sowohl was die Qualifikation als auch was die Qualität der damit verbundenen Kompetenzen betrifft. Gleichzeitig weisen zu viele Absolventinnen und Absolventen mangelhafte Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenz) und nicht die Querschnittskompetenzen (Problemlösung, Kommunikation, usw.) auf, die sie benötigen, um in einer sich wandelnden Welt bestehen zu können.

·Anhaltende und sich vertiefende Spaltung der Gesellschaft: Nach wie vor ist die Wahrscheinlichkeit, ein Studium zu beginnen und abzuschließen, für Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Gesellschaftsgruppen und mit Migrationshintergrund weitaus geringer. Akademikerinnen und Akademiker sowie Absolventinnen und Absolventen werden zu oft als vom Rest der Gesellschaft abgehoben wahrgenommen, und in vielen Studienfächern herrscht nach wie vor Geschlechtersegregation.

·Innovationslücke: Hochschuleinrichtungen leisten häufig nicht den von ihnen erwarteten Innovationsbeitrag zur Wirtschaft insgesamt und vor allem zur Wirtschaft in ihrer Region. Bei der Innovationsleistung von Hochschulen bestehen große Unterschiede zwischen den EU-Regionen.

·Verschiedene Komponenten der Hochschulsysteme greifen nicht immer nahtlos ineinander: Finanzierungs-, Anreiz- und Belohnungsmechanismen im Hochschulbereich sind nicht immer so gestaltet, dass gute Leistungen in Lehre, Forschung und Innovation sowie in Bezug auf soziale Inklusion und Engagement entsprechend honoriert werden. Die Zusammenarbeit mit Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist häufig begrenzt.

2.    VORRANGIGE MASSNAHMEN

Es ist an der Zeit, EU-Förderungen für die Hochschulbildung neu auszurichten. Zur Bewältigung der vier oben angeführten Herausforderungen sind schwerpunktmäßig vier entsprechende vorrangige Maßnahmen geplant, die durch Aktivitäten auf EU-Ebene unterstützt werden:

1.Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot und Förderung herausragender Leistungen bei der Kompetenzentwicklung;

2.Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme;

3.Sorge dafür zu tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen;

4.Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme.

2.1    Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot und Förderung herausragender Leistungen bei der Kompetenzentwicklung

Es muss gehandelt werden, um die Nachfrage nach hochwertigen Kompetenzen in Europa bedienen zu können. Zunächst muss bei mehr Menschen das Interesse an Studienfächern geweckt werden, die sie auf Berufe vorbereiten, bei denen ein Arbeitskräftemangel besteht oder sich abzeichnet. In vielen EU-Mitgliedstaaten gibt es eine bislang nicht befriedigte Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen in den STE(A)M-Fächern – Science, Technology, Engineering, (Arts) and Mathematics – sowie in den Bereichen Medizin und Lehre. 11 Zweitens müssen alle Studierenden, unabhängig vom Fachbereich, höhere Querschnitts- und Schlüsselkompetenzen erwerben, wenn sie erfolgreich sein wollen. Hohe digitale Kompetenz 12 , Rechenkompetenz, Selbstständigkeit, kritisches Denken und Problemlösungskompetenz sind zunehmend wichtige Fähigkeiten.

Die Wahl des Studienfachs hängt von der persönlichen Motivation, guter Beratung sowie einem attraktiven Lernangebot und guten Berufsaussichten ab. Die beruflichen Möglichkeiten sind letztlich zwar vom Arbeitgeber und der Wirtschaft im Allgemeinen abhängig, doch kommt der allgemeinen und beruflichen Bildung hier eine wichtige Rolle zu. Schulen können bei Schülerinnen und Schülern das Interesse an allen Unterrichtsfächern, auch an Mathematik und den Naturwissenschaften, wecken und bei ihrer Wahl beraten. Darüber hinaus spielen Schulen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, den Anteil von Frauen, Minderheiten und anderen unterrepräsentierten Gruppen in wissenschaftlichen und technischen Fächern in der Hochschulbildung – und somit in den entsprechenden Berufen – zu erhöhen. Gute Informationen darüber, was Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Abschluss machen, Kontakte mit Alumni sowie Prognosen zum zukünftigen Kompetenzbedarf sind eine wertvolle Hilfe für Berufsberater. Die Hochschuleinrichtungen haben die Pflicht, sicherzustellen, dass die Studieninhalte auf dem aktuellsten Stand sind; sie müssen einschlägige Studienprogramme in den Bereichen anbieten, in denen Fachkräftemangel herrscht, und Lern- und Lehrmethoden entwickeln, die es den Studierenden ermöglichen, Kompetenzen in der erforderlichen Breite und Tiefe zu erwerben.

Gut gestaltete Hochschulprogramme und -lehrpläne, die auf den Bildungsbedarf der Studierenden ausgerichtet sind, sind für eine effektive Kompetenzentwicklung von entscheidender Bedeutung. Ein breiteres Angebot an Studiengängen, auch mit der Möglichkeit eines Abschlusses nach zwei Jahren 13 und Möglichkeiten für die fortlaufende berufliche Weiterentwicklung, können dazu beitragen, die Hochschulsysteme besser an den Bedarf der Menschen anzupassen. Die Technik bietet neue Möglichkeiten, Lernen und Lehre zu organisieren und zu strukturieren 14 , unter anderem durch offenen Unterricht, Online-Lernen und integriertes Lernen (Blended Learning) 15 , um die Flexibilität zu erhöhen und die Interaktion zwischen Lehrkräften und Studierenden zu verbessern. Hilfsmittel wie offene Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER) und Lernanalytik (Learning Analytics, LA) 16 haben das Potenzial, das Lernen zu verbessern; allerdings werden diese Möglichkeiten nach wie vor zu wenig genutzt. Ein Großteil der Hochschullehre findet zwar in Forschungseinrichtungen statt, diese Forschung wird jedoch nicht ausreichend als Input für die Lehre genutzt und Studierende werden häufig nicht an Forschungsarbeiten beteiligt. Daher sind die Möglichkeiten für Studierende, aktuelle Fragestellungen zu untersuchen und ihre Forschungskompetenzen zu entwickeln, begrenzt. Die digital vernetzte offene Wissenschaft 17 eröffnet neue Möglichkeiten, dies zu ändern.

Die Hochschulbildung sollte es Studierenden auch ermöglichen, Kompetenzen und Erfahrungen im Rahmen von Aktivitäten, die von konkreten, realen Problemen ausgehen, zu erwerben; ferner sollten die Bildungssysteme berufspraktisches Lernen einbeziehen und, sofern möglich, internationale Mobilität bieten. Durch die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern können Hochschuleinrichtungen die Relevanz ihrer Curricula erhöhen und diese besser umsetzen und somit die Chancen der Studierenden auf qualitativ hochwertiges, arbeitsbasiertes Lernen verbessern.

Es ist nicht einfach, gute Studienprogramme zu gestalten, aufzubauen und durchzuführen. Gute Lehrkräfte sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Zu viele Hochschullehrkräfte sind nur wenig oder überhaupt nicht pädagogisch geschult, und systematische Investitionen in ihre kontinuierliche berufliche Entwicklung sind weiterhin die Ausnahme. Nationale und institutionelle Strategien, um guten Lehrkräften bessere Aufstiegsmöglichkeiten und Belohnungen zu bieten, sind inzwischen zwar weiter verbreitet, jedoch bei Weitem noch nicht die Norm.

Die Kommission wird

1.eine Europäische Initiative zur Werdegang-Nachverfolgung von Hochschulabsolventinnen und absolventen starten, um sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene den Wissensstand darüber zu verbessern, wie sich ihre Berufslaufbahn oder ihr weiterer Bildungsweg entwickelt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden wiederum Verbesserungen in der Berufsberatung, der Programmgestaltung, der Erarbeitung institutioneller Strategien und der politischen Entscheidungsfindung ermöglichen. Die als Teil dieses Pakets vorgeschlagene Empfehlung des Rates 18 soll durch eine EU-weite Absolventenerhebung und die Zusammenarbeit auf EU-Ebene unterstützt werden, um die nationalen Werdegang-Nachverfolgungsmechanismen zu verbessern;

2.eine erweiterte EU STE(A)M Coalition 19 starten, die verschiedene Bildungssektoren, Arbeitgeber aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor zusammenbringt, um die Aufnahme relevanter STE(A)M-Fächer zu fördern und den STE(A)M-Lehrplan sowie andere Curricula zu modernisieren, u. a. durch bereichsübergreifende Programme und die Zusammenarbeit zwischen entsprechenden Fakultäten und Hochschuleinrichtungen;

3.die Aufnahme von Praktika in die Hochschulprogramme durch die Vergabe von ECTS-Punkten fördern, Erasmus+ Unternehmenskonsortien weiter stärken, um die Verfügbarkeit und die Qualität von Praktika zu erhöhen, Erasmus+ Studierendenpraktika mit besonderem Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen 20 unterstützen;

4.ein Modell für IT-Aufgeschlossenheit entwickeln und ausrollen, um Hochschuleinrichtungen, deren Beschäftigten und Studierenden zu helfen, digitale Lernstrategien anzuwenden und das Potenzial modernster Technologien, einschließlich Lernanalytik, zu nutzen. Dies wird durch Initiativen zur Beratung in Sachen offener Bildung (Open Education) begleitet werden;

5.die strategische Unterstützung von Hochschullehrkräften, Doktoranden und Postdoktoranden durch Erasmus+ verstärken, um sie bei der Entwicklung von pädagogischen und Lehrplangestaltungskompetenzen zu unterstützen, und zwar durch gezielte Möglichkeiten der Mitarbeitermobilität für pädagogische Schulungen und durch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Lehrkräftefortbildungszentren in der gesamten EU.

2.2.    Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

Die Hochschulbildung muss ihren Beitrag zur Bewältigung der sozialen und demokratischen Herausforderungen, vor denen Europa steht, leisten. Das bedeutet, dass die Hochschulbildung inklusiv sein und allen talentierten Menschen, unabhängig von ihrem Hintergrund 21 , offen stehen muss und Hochschuleinrichtungen keine Elfenbeintürme, sondern bürgernahe, in ihre Gemeinschaften eingebundene Lerngemeinschaften sind. Eine wichtige Aufgabe von Akademikerinnen und Akademikern sowie Studierenden besteht darin, empirische Fakten und Beweise zu verteidigen und Forschungsergebnisse wirksam und breit zu kommunizieren.

Das Profil der Studierendenpopulation, die ein Studium aufnimmt und abschließt, sollte die gesamte Gesellschaft abbilden. Zu diesem Zweck ist eine Intervention von Seiten der Regierung, der Schulen und des Hochschulwesens erforderlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass Grundfertigkeiten (Schreiben, Lesen, Rechnen und digitale Kompetenz), Erfahrung mit eigenständigem Lernen und eine klare Vorstellung davon fehlen, was Hochschulbildung bedeutet, ist bei den am schwächsten in der Hochschulbildung vertretenen sozialen Gruppen höher. Um Studierende nicht ausgehend von ihrer sozialen Herkunft, sondern von ihrer Begabung vorzubereiten und zu begleiten, und um flexible Wege zwischen den verschiedenen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung anbieten zu können, müssen Hochschuleinrichtungen, Schulen und Berufsbildungsanbieter systematisch zusammenarbeiten. Angemessene Berufsberatung und Mentoring sind hierbei von entscheidender Bedeutung.

Für inklusive Hochschulsysteme müssen auch die richtigen Bedingungen für den Erfolg von Studierenden aus unterschiedlichen sozialen Verhältnissen geschaffen werden. Dies geht über die Frage der finanziellen Unterstützung für benachteiligte Gruppen hinaus, auch wenn diese für Personen aus einkommensschwachen Gruppen unverzichtbar ist. Um den erfolgreichen Abschluss von Studien zu fördern, sollten die Anbieter von Hochschulbildung einen ganzheitlichen Blick darauf werfen, wie Lehre und Bewertung organisiert sind, Mentoringmaßnahmen für Studierende vorsehen und akademische und nicht-akademische Unterstützung bieten. 22 Der Campus von Hochschuleinrichtungen sollte für alle Studierenden ein sicherer Ort ohne geschlechterspezifische Gewalt und Diskriminierung sein. Das frühzeitige Erkennen von Problemen ist von entscheidender Bedeutung, um festzustellen, welche Unterstützung die Studierenden benötigen. Ferner sind auch flexible Studienmöglichkeiten (Teilzeit oder Online) und eine breitere Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse erforderlich, um den Zugang zur Hochschulbildung, insbesondere für Erwachsene, zu erleichtern. Ein vielversprechender Weg zur Erreichung dieses Zieles sind Strategien, die benachteiligten Studierenden den Zugang zum Studium und dessen erfolgreichen Abschluss erleichtern.

Der Abbau von Barrieren zwischen der akademischen Welt und dem Rest der Gesellschaft kann Studierenden helfen, soziale und zivilgesellschaftliche Kompetenzen 23  zu entwickeln. Einige Einrichtungen profilieren sich derzeit als „gesellschaftlich verankerte Universitäten“, indem sie lokale, regionale und gesellschaftliche Themen in ihre Curricula aufnehmen, die lokale Gemeinschaft in Lehr- und Forschungsvorhaben einbeziehen, Erwachsenenbildung anbieten und mit den lokalen Gemeinschaften kommunizieren und Beziehungen zu diesen aufbauen. Gut organisierte Freiwilligen- und Gemeinschaftsarbeit kann eine besonders wirksame Möglichkeit sein, den Studierenden zu helfen, allgemeinere praktische Erfahrung zu sammeln bzw. Kompetenzen zu entwickeln. Hochschuleinrichtungen sollten sich an der Entwicklung ihrer Städte und Regionen beteiligen, sei es durch einen Beitrag zu Entwicklungsstrategien, durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, dem öffentlichen und Freiwilligensektor oder durch die Förderung des öffentlichen Dialogs über gesellschaftliche Fragen. Es sollten Anreize und Belohnungsmechanismen für eine Öffnung der Einrichtungen über die akademische Gemeinschaft hinaus, und zwar in der ortsüblichen Sprache, geschaffen werden, unter anderem als Teil des beruflichen Vorankommens.

Die Kommission wird

6.Fördermittel aus Erasmus+ bereitstellen, um Hochschuleinrichtungen bei der Erarbeitung und Umsetzung integrierter institutioneller Strategien für Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und Studienerfolg von der Zulassung bis zum Abschluss, auch durch die Zusammenarbeit mit Schulen und Berufsbildungsanbietern, zu unterstützen;

7.die Entwicklung und Erprobung flexibler und modularer Studiengänge fördern, um den Zugang zu höherer Bildung über spezifische Prioritäten für Erasmus+ strategische Partnerschaften zu unterstützen;

8.Hochschuleinrichtungen unterstützen, die – auf der Grundlage bestehender positiver Beispiele – für Freiwilligen- und Gemeinschaftsarbeit ECTS-Punkte an Studierende vergeben möchten;

9.die Anerkennung von Abschlüssen von Flüchtlingen fördern, um ihnen den Zugang zu höherer Bildung zu erleichtern. Die Aktivitäten werden auf einem laufenden Erasmus+ Projekt aufbauen, das praktische Leitlinien vorgibt und Peer Counselling zwischen NARICs 24 und Interessenträgern sowie E-Learning-Module umfasst, und das Kompetenzprofil-Tool für Drittstaatsanagehörige ergänzen.

2.3    Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

Viele Hochschuleinrichtungen entwickeln derzeit neue Lösungen für wirtschaftliche, soziale und ökologische Probleme. Es ist nicht einfach, sicherzustellen, dass diese Bemühungen zielgerichtet sind und dazu beitragen, aktuelle und langfristige Herausforderungen zu bewältigen. Innovation ist der wichtigste Motor für Wirtschaftswachstum. Forschungsinstitute, forschungsintensive Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften leisten auf unterschiedliche, korrelierte Weise einen Beitrag zu Innovation – innerhalb und über zahlreichen geografische Grenzen hinweg. Eine Stärkung des Beitrags der Hochschulbildung zur Innovation erfordert Maßnahmen in allen Tätigkeitsbereichen der Hochschuleinrichtungen – Bildung, Forschung und Zusammenarbeit mit der übrigen Welt. Die Einrichtungen müssen demnach eine außenorientierte Kultur von Innovation und Unternehmergeist entwickeln.

Neue Ideen und Entdeckungen entstehen aus menschlicher Neugier, Kreativität und Initiative. Alle Formen des fortgeschrittenen Lernens sollten darauf abzielen, Studierende zu befähigen, neue Ansätze zu verstehen, kritisch und kreativ zu denken und unternehmerisch zu handeln, um neue Ideen entwickeln und anwenden zu können. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei qualitativ hochwertigen Postgraduierten-Studiengängen und der Doktorandenausbildung zu. Aus ihnen gehen Forscher, Entwicklerinnen und „Innovationsmanager“ hervor, die wissenschaftliche Entdeckungen vorantreiben und neue Ideen fördern und übernehmen. Im Vergleich zu den USA und Japan nehmen in der EU zu wenige Promovierte eine Arbeit außerhalb der akademischen Gemeinschaft auf. Hochschuleinrichtungen müssen dem entgegenwirken, indem sie in den Doktorandenprogrammen größeres Gewicht auf die Anwendung von Wissen und die Interaktion mit künftigen Arbeitgebern legen.

Hochschuleinrichtungen sollten auch eine größere Rolle in der lokalen und regionalen Entwicklung spielen. Die Investitionen der EU in die regionale Entwicklung durch Innovation werden von dem Grundsatz der „intelligenten Spezialisierung“ (Smart Specialisation) geleitet – wonach besonderes Augenmerk auf regionale Investitionen und Innovationsanstrengungen in Sektoren mit hohem Wachstumspotenzial gelegt wird. Hochschuleinrichtungen können mehr tun, um Beziehungen zwischen Akademikerinnen und Akademikern, Unternehmen und Behörden zu erleichtern, um ihr Bildungsangebot auf den anhand von Strategien für eine intelligente Spezialisierung ermittelten Bedarf abzustimmen, um Chancen für Innovation in vorrangigen Bereichen zu nutzen und um lokalen Unternehmen und anderen Organisationen dabei zu helfen, neue Denkweisen zu verstehen und zu übernehmen. Die Realisierung all dieser Ziele sollte Teil eines umfassenderen kulturellen Wandels sein, in dessen Zuge Hochschuleinrichtungen zu „unternehmerischen Akteurinnen“ werden. Das von der EU geförderte Instrument HEInnovate 25 hilft, Innovation und Unternehmergeist zu einem zentralen Bestandteil der allgemeinen institutionellen Strategie zu machen. Das Exzellenzsiegel bietet eine weitere Chance, in Forschung und Innovation zu investieren. 26

Die Innovationen von morgen hängen von der Forschungstätigkeit von heute und von kreativen Talenten ab, die die Ergebnisse umsetzen. Regierungen und Hochschulsysteme müssen auf intelligente Weise Investitionen tätigen, um vorhandene Stärken in wegweisende Forschung umzusetzen. Forschungsexzellenz setzt internationale Zusammenarbeit und Mobilität voraus: eine zentrale Aufgabe des Programms Horizont 2020. Doch die EU kann mehr tun, um die Zentren der Forschungsexzellenz in mehr Teilen Europas zu stärken und um die Umsetzung wissenschaftlicher Fortschritte in marktreife Innovationen anzuregen.

Die Kommission wird

10.das Regionale Innovationsschema des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT-RIS) und das EIT-Gütesiegel 27 auf mehr Universitäten und Regionen ausdehnen, um die Entwicklung von Unternehmergeist und Innovationskompetenzen zu fördern und Doktorandinnen und Doktoranden sowie Hochschulabsolventinnen und absolventen besser auf die Arbeit in innovativen Unternehmen vorzubereiten;

11.aufbauend auf der gemeinsamen Arbeit von OECD und Europäischer Kommission 28 im Schulbereich, die weitere Entwicklung und Erprobung von Lehrmethoden für Kreativität und Innovation in der Hochschulbildung unterstützen;

12.die Initiative Higher Education for Smart Specialisation 29 (HESS) weiter ausrollen, um Behörden bei der engen Einbindung von Hochschuleinrichtungen, und ggf. von „Wissens- und Innovationsgemeinschaften“ (Knowledge and Innovation Communities – KICs) des EIT, in die Gestaltung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten Spezialisierung zu beraten;

13.im Rahmen von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) Möglichkeiten erarbeiten, die helfen können, die Forschungs- und Innovationskluft zwischen Mitgliedstaaten und Regionen zu schließen und die Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte, den „Brain drain“, aus Regionen mit Entwicklungsrückstand einzudämmen;

14.die EU-Unterstützung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen erhöhen, indem sie das halbjährlich stattfindende University Business“-Forum zu einer zentralen Anlaufstelle für den Austausch über Hochschuleinrichtungen und die regionale Entwicklung auf europäischer Ebene macht und die Einrichtung von regionalen und nationalen „University-Business“-Foren in der gesamten EU fördert.

2.4.    Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

Ob es den Hochschuleinrichtungen und den systemen gelingt, das zu liefern, was Europa braucht, hängt von der Bereitstellung angemessener Human- und Finanzressourcen sowie von einem effizienten Einsatz von Anreiz- und Belohnungsmechanismen ab. In den meisten EU-Mitgliedstaaten sind die Regierungen weiterhin die wichtigsten Geldgeber für die Hochschulbildung und spielen in jedem Fall eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Anreizen, Zielsetzungen und Qualitätsstandards für das Hochschulsystem insgesamt.

Da die Hochschulbildung nun gehalten ist, mehr zu tun, stellt die Wahl des besten Wegs für gezielte und ausgewogene Investitionen Regierungen und Hochschuleinrichtungen somit vor größere Herausforderungen. Eine Frage lautet, ob mehr private Gelder in die Finanzierung von Hochschulen fließen können und sollen. Eine zweite Frage betrifft die Gestaltung der Finanzierungssysteme, die Hochschulsystemen Anreize geben sollen, das zu liefern, was die Gesellschaft braucht, und die Frage, wie die Ziele Effektivität, Gerechtigkeit und Effizienz in Einklang gebracht werden können. Viele Mitgliedstaaten erproben leistungsbezogene Finanzierungen und institutionelle Vereinbarungen, in denen festgelegt ist, welche Ziele die einzelnen Hochschuleinrichtungen als Gegenleistung für die Finanzierung durch die öffentliche Hand erreichen müssen. Auch wenn erste Ergebnisse solcher Maßnahmen vielversprechend sind, stellt die Definition geeigneter, weit gefasster Indikatoren für die Erfolgsmessung eine Herausforderung dar.

Neben strukturellen Maßnahmen im allgemeinen Finanzierungssystem führen einige Länder gezielte Anreize ein, um bestimmte Aspekte der Hochschulbildung zu verbessern. Um das Prestige und die mit guter Lehre verbundenen Belohnungen zu erhöhen, haben einige Länder neue Formen von Lehrstipendien und Rahmenvorgaben für Exzellenz in der Lehre eingeführt. Andere Initiativen zielen auf eine Stärkung der Beziehungen zwischen Lehre und Forschung durch die bessere Integration von Qualitätsrahmen und Finanzierungssystemen ab. 30 Ferner wurden auch Finanzierungsinitiativen zum Aufbau von Beziehungen zwischen Hochschuleinrichtungen und externen Partnern gestartet, um die forschungsbasierte Lehre zu fördern, interdisziplinäre Bildung und Forschung zu unterstützen und um praktische Innovationen in den Unterricht einzubringen.

Solange Hochschuleinrichtungen in einem von Behörden geschaffenen Rahmen tätig sind (Finanzierung, Akkreditierung, Qualitätssicherung), kommt der Zuweisung von Ressourcen und der Schaffung von Anreizen innerhalb der Institutionen große Bedeutung zu. Gute institutionelle Führung und effektive interne Kooperation sowie gutes Ressourcenmanagement sind umso wichtiger, wenn sich der Aufgabenbereich der Einrichtungen erweitert und mehr Gewicht auf die Leistungsmessung und den Leistungsnachweis gelegt wird.

Die Kommission wird

15.in Zusammenarbeit mit der OECD eine Überprüfung der Finanzierungs-, Anreiz- und Belohnungsstrukturen für Hochschulsysteme starten und mit Blick auf die gute Gestaltung von Anreiz- und Finanzierungssystemen in der Hochschulbildung auf dem Programm Peer Counselling für EU-Mitgliedstaaten aufbauen;

16.sicherstellen, dass Forscherinnen und Forscher ermutigt werden, Lehrtätigkeiten zu übernehmen und/oder dafür geschult werden, und zwar als integraler Bestandteil der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen.

3.    GEZIELTERER EINSATZ VON EU-MITTELN FÜR DIE HOCHSCHULBILDUNG

Um Fortschritte zu erzielen, müssen die EU-Aktivitäten und Finanzmittel besser koordiniert werden, …

Die hier genannten Prioritäten machen deutlich, wie stark die Aufgaben des Hochschulwesens in den Bereichen Bildung, Forschung, Gesellschaft und Innovation – den vier Strängen der „Knowledge Helix“ (Wissensspirale) 31 – miteinander verflochten sind. Wenn Hochschulsysteme effektiv funktionieren sollen, müssen diese Verflechtungen berücksichtigt und in den Strategien der einzelnen Hochschuleinrichtungen, in der nationalen und regionalen Hochschulpolitik und in allen Aktivitäten der EU gestärkt werden.

… um die Faktengrundlage für die politische Entscheidungsfindung und Praxis zu untermauern, …

Mit einer vergleichbaren Messung der Leistungen der Hochschulpolitik, der Hochschulsysteme und der einzelnen Einrichtungen trägt die EU dazu bei, dass Einblicke in die Aspekte gewonnen werden, die funktionieren. So können Diskussionen innerhalb nationaler Systeme und Einrichtungen angeregt, und die Grundlage für bessere Lösungen geschaffen werden.

Zur Konsolidierung und Verbesserung des Aufbaus einer Evidenzbasis zum Thema Hochschulbildung wird die Kommission:

17.Synergien zwischen den EU-Instrumenten für den Aufbau einer Evidenzbasis durch die Schaffung eines Wissenszentrums für Hochschulbildung optimieren. Mit dieser Maßnahme werden das Europäische Hochschulregister (ETER) 32 , U-Multirank 33 und die vorgeschlagene Pilotphase der Werdegang-Nachverfolgungsstudie zusammengeführt; dadurch werden sich Datenqualität und vergleichbarkeit, die Datenerfassung und die Indikatoren verbessern und es wird möglich sein, Lehren aus der bisherigen Anwendung von EU-Instrumenten für die Datenerfassung im Hochschulbereich zu ziehen;

18.die Arbeit des Eurydice-Netzes und die Zusammenarbeit der Kommission mit der OECD und deren Mitgliedstaaten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation verstärken, um Doppelarbeit zu vermeiden und aus der gemeinsamen Arbeit Nutzen zu ziehen.

…um sicherzustellen, dass die verfügbaren Ressourcen für strategische Investitionen in die Hochschulbildung eingesetzt werden, ...

Neben der Erasmus+ Finanzierung wurden in vielen Teilen der EU, insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand, erhebliche Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Hochschulförderung zugewiesen. 34 Das Projekt HESS 35 ist ein wichtiger Bestandteil der derzeitigen Kommissionsstrategie, den Hochschuleinrichtungen bei der Optimierung dieser Ressourcen zu helfen, indem sie ihren Einfluss auf die regionale Wirtschaft und die Innovationskapazität verbessern. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) soll auch Anreize für private Investitionen in bestimmte Hochschulaktivitäten geben, die zwar gute Aussichten auf finanzielle Rendite haben, bisher aber traditionelle Geldgeber aus dem privaten Sektor abgeschreckt haben.

… und um internationale Zusammenarbeit, Austausch und Mobilität zum Zweck der Qualitätsverbesserung zu fördern.

Mit ihren Maßnahmen will die Kommission sicherstellen, dass bewährte Verfahren und die jüngsten Entwicklungen in Bildung, Forschung und Innovation ausgetauscht und weitest möglich in Europa und weltweit angewandt werden. Diese internationale Verbreitung von Ideen wird durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Forscherinnen, Personal, Institutionen und Regierungen, durch die physische Mobilität Einzelner und durch die Unterstützung des Programms „Internationalisation at Home“ innerhalb der europäischen Hochschuleinrichtungen gefördert. Dies wiederum hilft den Einrichtungen, weltoffener zu werden und die Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte („Brain drain“) hintanzuhalten.

Die EU-Programme für die Hochschulbildung und Forschung sind zunehmend auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet; dies zeigt, welche Bandbreite an Fachwissen erforderlich ist, um komplexe globale Herausforderungen zu bewältigen. Die Kommission wird die Studierenden- und Personalmobilität weiterhin erleichtern, indem sie sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten die Neufassung der Richtlinie über Studierende sowie Forscherinnen und Forscher 36 umsetzen, und den elektronischen Datenaustausch zwischen den europäischen Hochschuleinrichtungen und mobilen Studierenden und Personal fördert. Angesichts der bevorstehenden Ministerkonferenz zum Bologna-Prozess im Jahr 2018 wird die Kommission die EU-Mitgliedstaaten ferner einladen, die Ausrichtung der künftigen Zusammenarbeit im Europäischen Hochschulraum zu erörtern.

Da die Kommission mit den Vorbereitungen für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt begonnen hat, wird sie zusammen mit den Mitgliedstaaten die Zukunft der gemeinsamen EU-Ziele in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation beleuchten und sich um eine Verstärkung der Zusammenarbeit in diesen Bereichen als Voraussetzung für die Realisierung der in dieser Mitteilung genannten Ziele bemühen.

Die Kommission wird

19.die Mobilität von Studierenden erleichtern, indem sie in Bezug auf den elektronischen Austausch von Studierendendaten auf bestehenden Erasmus+ Projekten 37 aufbaut, und die Machbarkeit der Einrichtung eines elektronischen Studierendenidentifikationssystems untersuchen, das einen grenzübergreifenden Zugriff auf Studierendendienste und -daten ermöglichen soll;

20.im Rahmen der Halbzeitbewertung von Erasmus+ eine Diskussion mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten über die effiziente Unterstützung von Studierenden, Personal, Einrichtungen sowie der Hochschulsysteme anregen.

4.    SCHLUSSFOLGERUNGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

Für die Umsetzung dieser erneuerten Agenda wird die Zusammenarbeit aller Beteiligten innerhalb und außerhalb des Hochschulbereichs erforderlich sein. Die Kommission wird einen Dialog zur Umsetzung dieser Maßnahmen einleiten und wie bisher die Interessenträger, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und der EIB-Gruppe, einbinden, um die Agenda voranzubringen und an den Prioritäten laufender und künftiger EU-Finanzierungsprogramme auszurichten.

Die vorliegende Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung ist Teil der breiter angelegten Kommissionsstrategie zur Unterstützung junger Menschen und zur Stärkung der europäischen Säule sozialer Rechte. Sie ergänzt die Mitteilung über die Entwicklung von Schulen und Exzellenz in der Lehre sowie zum Europäischen Solidaritätskorps und anerkennt, dass die Hochschulbildung ein unverzichtbarer Baustein für prosperierende, inklusive, demokratische Gesellschaften ist. Bei der Umsetzung der vorliegenden Agenda dürfen die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Interessenträger dieses Endziel nicht aus den Augen verlieren.

(1)

      COM(2017) 2025 final.

(2)

      COM(2016) 940 final.

(3)

      COM(2016) 381 final .

(4)

      COM(2017) 250 final.  

(5)

      https://ec.europa.eu/commission/publications/reflection-paper-harnessing-globalisation_en  

(6)

     Wie in COM(2016) 941 final angekündigt.

(7)

      KOM(2011) 567 endgültig .

(8)

     Siehe Anhang II des SWD-Dokuments zur neuen europäischen Agenda für Kompetenzen.

(9)

     Siehe das begleitende SWD-Dokument.

(10)

     Siehe „Skill shortage and surplus occupations in Europe“ (CEDEFOP, 2016): „Across the EU … [t]he top five are ICT professionals; medical doctors; science, technology, engineering and mathematics (STEM) professionals; nurses and midwives; and teachers.“ Die Situation ist von Region zu Region verschieden.

(11)

     Siehe COM(2017) 228.

(12)

     (DigComp): https://ec.europa.eu/jrc/en/digcomp

(13)

     Kurzstudiengänge (EQF 5).

(14)

     https://ec.europa.eu/jrc/en/open-education

(15)

     In der Regel durch eine Kombination von Online-Lernen und Klassenraumunterricht.

(16)

     Zur Ermittlung des Bildungsbedarfs der Studierenden verwendete Daten über Lernende und deren Umfeld.

(17)

     Offene Wissenschaft ist die Bezeichnung für die Bewegung, wissenschaftliche Forschung und Daten für alle zugänglich zu machen.

(18)

     Der Vorschlag bezieht sich sowohl auf Hochschul- und Berufsbildungsabsolventinnen und absolventen als auch auf alle, die das Bildungswesen ohne Abschluss verlassen. 

(19)

     Aufbauend auf bisherigen EU-Projekten, einschließlich der EU STEM Coalition  . Die Entwicklung von STEM zu STEAM spiegelt die Tatsache wider, dass interdisziplinäre Ansätze in der Hochschulbildung immer wichtiger werden. Die Interaktion zwischen STEM und Kunst und Design ist ein wichtiger Motor für Innovation und Kreativität.

(20)

     Siehe COM(2017) 228. Ein Beispiel ist das über Horizont 2020 geförderte Pilotprojekt „Digitale Chance“.

(21)

     Im Einklang mit dem von den Vereinten Nationen festgelegten Ziel 4 für nachhaltige Entwicklung, mit dem inklusive und qualitätsvolle Bildung für alle gewährleistet werden soll.

(22)

     Dazu zählt auch die Schulung von Lehrkräften im Umgang mit der Vielfalt im Klassenzimmer.

(23)

     Wie im Europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen definiert.

(24)

     Gemeinschaftsnetz nationaler Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC).

(25)

     https://heinnovate.eu

(26)

     Das Exzellenzsiegel ist ein Qualitätssiegel, das die Europäische Kommission für herausragende Vorschläge für Forschungs- und Innovationsprojekte vergibt, die unter dem Programm Horizont 2020 eingereicht und positiv bewertet wurden, aber aufgrund beschränkter Ressourcen nicht gefördert wurden (https://ec.europa.eu/research/soe/index.cfm?pg=opportunities_msca).

(27)

     https://eit.europa.eu/activities/education/eit-label

(28)

     Das Projekt CREASSESS.

(29)

      http://s3platform.jrc.ec.europa.eu/hess

(30)

     Bei einigen Systemen der Forschungsfinanzierung ist der Einsatz von Forschung in der Lehre ein Auswahlkriterium.

(31)

     Siehe die Beschreibung von „Vierfach-Helix“ in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

(32)

      https://ec.europa.eu/education/resources/european-tertiary-education-register_de

(33)

      http://www.umultirank.org/#!/home?trackType=home

(34)

     Bis 2020 werden fast 13 Mrd. EUR aus den Struktur- und Investitionsfonds für die Hochschulbildung und die öffentliche Forschungsinfrastruktur zugewiesen werden.

(35)

     Higher Education for Smart Specialisation (HESS).

(36)

      Richtlinie (EU) 2016/801.

(37)

      https://www.erasmuswithoutpaper.eu/ , http://europeanstudentcard.eu/ , http://www.emrex.eu