29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/258


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1685 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2015 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2015,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0099/2017),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) für das Haushaltsjahr 2015 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 18 519 843 EUR belief, was gegenüber 2014 einem Anstieg um 18,15 % entspricht; in der Erwägung, dass der Anstieg vor allem auf die Eigeneinnahmen der Beobachtungsstelle (einschließlich des Verkaufs von Gebäuden) in Höhe von 5 000 000 EUR und die zweckgebundenen Einnahmen (IPA 5) in Höhe von 600 000 EUR zurückzuführen war; in der Erwägung, dass 79,9 % der Haushaltsmittel der Beobachtungsstelle aus dem Haushalt der Union stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2015 (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2015 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Transaktionen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaft und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2014

1.

entnimmt den Angaben der Beobachtungsstelle, dass

sie interne Verfahren und Vorschriften zur Meldung von Missständen (Whistleblowing) angenommen hat, mit denen die Leitlinien der Kommission umgesetzt werden und die mit den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vereinbar sind;

ihr Direktor, der das einzige Mitglied der höheren Leitungsebene der Beobachtungsstelle ist, seine Interessenerklärung freiwillig auf der Website der Beobachtungsstelle veröffentlicht hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer Vollzugsquote von 99,83 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen bei 97,35 % lag, was gegenüber 2014 ein Anstieg um 2,42 % ist; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die insgesamt hohe Mittelbindungsrate darauf hindeutet, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen;

Mittelbindungen und Übertragungen

3.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Umfang der übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 8 % (406 487 EUR) im Vergleich zu 26 % (673 534 EUR) im Jahr 2014 niedrig war; weist darauf hin, dass die Beobachtungsstelle 2015 93,69 % der von 2014 auf 2015 übertragenen Mittel abrief;

Vergabeverfahren

4.

nimmt die Einführung eines neuen Vergabeplans durch die Beobachtungsstelle zur Kenntnis, der in enger Zusammenarbeit mit allen Abteilungen erfolgreich durchgeführt wurde; stellt ferner fest, dass die Beobachtungsstelle am Treffen des Netzwerks der Anweisungsbefugten im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge der Agenturen teilnahm, um Erfahrungen im Hinblick auf die weitere Umsetzung von Maßnahmen zur Rationalisierung und Optimierung von Vergabeverfahren und anderen Finanzabläufen auszutauschen;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

5.

erkennt an, dass der Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle eine neue Strategie zur Abwendung und Bewältigung von Interessenkonflikten angenommen hat, die die Mitglieder des Verwaltungsrats und des wissenschaftlichen Ausschusses betrifft; erkennt an, dass infolgedessen die Interessenerklärungen der Mitglieder auf der Website der Beobachtungsstelle veröffentlicht wurden; stellt fest, dass die auf der Website der Beobachtungsstelle veröffentlichten Lebensläufe und Interessenerklärungen geordnet, sichtbar, leicht zugänglich und benutzerfreundlich sind; stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle seine Strategie zur Abwendung und Bewältigung von Interessenkonflikten im Dezember 2014 angenommen hat; stellt fest, dass diese Strategie seit September 2015 in Kraft ist (und unter anderem Muster für die Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und des wissenschaftlichen Ausschusses vorsieht);

6.

erkennt an, dass die Beobachtungsstelle die Interessenerklärungen aller Mitglieder des Verwaltungsrats sowie eine Zusammenfassung ihrer beruflichen Tätigkeiten wie auch die Interessenerklärungen, Unabhängigkeitserklärungen und zusammengefassten Lebensläufe aller Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses auf ihrer Website veröffentlichte; fordert die Beobachtungsstelle auf, auch die Lebensläufe und Interessenerklärungen der designierten Mitglieder, Stellvertreter und Beobachter auf ihrer Website zu veröffentlichen;

Interne Kontrollen

7.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Beobachtungsstelle den Höchstbetrag, der in der Auftragsbekanntmachung für einen im Jahr 2012 unterzeichneten Rahmenvertrag angegeben war, nicht einhielt; entnimmt der Erklärung der Beobachtungsstelle ferner, dass der betreffende Betrag gemäß den einschlägigen Finanzbestimmungen in der Auftragsbekanntmachung als Schätzung erschien und dass in dem geschlossenen Vertrag weder dieser Betrag noch ein Höchstbetrag genannt wurde; erkennt an, dass die Beobachtungsstelle diesen Vertrag beendet und für die betreffenden Dienstleistungen ein neues Beschaffungsverfahren eingeleitet hat; begrüßt die Tatsache, dass die Beobachtungsstelle ein spezielles Verfahren eingeführt hat, um die zentrale Planung und Überwachung ihrer Beschaffungsverfahren, einschließlich der Verfahren für Rahmenverträge, zu verbessern;

Interne Prüfung

8.

weist darauf hin, dass die einzige noch ausstehende wichtige Empfehlung aus der 2013 vom Internen Auditdienst der Kommission durchgeführten Prüfung zum Thema „Haushalt und Überwachung innerhalb der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht“ abgeschlossen wurde;

9.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst eine Prüfung zum „IT-Projektmanagement“ in der Beobachtungsstelle durchführte, aus der sechs wichtige Empfehlungen hervorgingen, die Fragen in den Bereichen Business/IT-Alignment und IT-Projektmanagement sowie Anforderungen für die Verwaltung und Entwicklung von Systemen betrafen; entnimmt den Angaben der Beobachtungsstelle ferner, dass sie einen geeigneten Aktionsplan ausarbeitete, der von ihrem Verwaltungsrat unterstützt wurde, und dass die Beobachtungsstelle den Empfehlungen im Wesentlichen nachkommen musste; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zu erstatten;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst eine umfassende Risikobewertung hinsichtlich der Steuerung, der Kerngeschäftsbereiche und der Unterstützungsprozesse der Beobachtungsstelle durchgeführt hat und dass der Strategieplan des Internen Auditdienstes für interne Prüfungen für den Zeitraum 2016–2018 auf zwei wichtige Themen für künftige Prüfungen ausgerichtet ist („Verwaltung der Erhebung, Validierung und Qualitätssicherung von Daten“ und „Verwaltung von Veröffentlichungen“);

Strategie zur Betrugsbekämpfung

11.

stellt fest, dass die Beobachtungsstelle im Juni 2016 im Einklang mit der Verfahrensweise und den Leitlinien des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Strategie zur Bekämpfung von Betrug angenommen hat; weist darauf hin, dass diese Strategie die bestehenden Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Berufsethik und die Annahme von Geschenken von Dritten und Zuwendungen durch Dritte einschließt, ergänzt und weiterentwickelt;

Sonstige Bemerkungen

12.

stellt fest, dass das Screening des Personals der Beobachtungsstelle ergab, dass im Jahr 2015 68,56 % der Bediensteten der Beobachtungsstelle operationelle Aufgaben erfüllten, 20,68 % in der administrativen Unterstützung und Koordinierung tätig waren und 10,76 % mit Aufgaben betraut waren, die als neutral angesehen wurden;

13.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich die Beobachtungsstelle derzeit darum bemüht, die Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der EU zu stärken, insbesondere mit den Agenturen, die in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Gesundheit tätig sind; stellt ferner fest, dass die mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs geschlossenen Synergien aufgrund der Kostenteilung für Telekommunikationsdienste und internetbasierte Dienste zu einer Effizienzsteigerung geführt haben;

14.

unterstreicht den Erfolg der Beobachtungsstelle bei ihren verschiedenen Aufgaben; begrüßt die neue Strategie und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2016–2018; regt jedoch dazu an, dass — wie vom Direktor der Beobachtungsstelle zugesagt — eine auf weit längere Sicht ausgelegte Strategie ausgearbeitet und umgesetzt wird;

15.

unterstreicht die wichtige Rolle der Beobachtungsstelle bei der Aufdeckung neuer Trends, der Bewertung der von Drogen ausgehenden Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit junger Europäer und der Konzipierung von Präventionsstrategien; begrüßt, dass 98 neue psychoaktive Substanzen gemeldet wurden; regt dazu an, dass die Bemühungen um die Überwachung der Nutzung des Internets für die Beschaffung von Drogen fortgesetzt werden;

16.

weist darauf hin, dass die Beobachtungsstelle 45 Veröffentlichungen herausgab, mit ihrem Fachwissen zu etwa 300 wichtigen externen wissenschaftlichen und institutionellen Veranstaltungen beitrug und ihr Personal an 27 wissenschaftlichen Artikeln mitwirkte; schlägt vor, die Ergebnisse in den sozialen Medien und über Online-Instrumente zu verbreiten;

17.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der dezentralen Einrichtungen.


(1)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0155 (siehe Seite 372 dieses Amtsblatts).