31.5.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 173/73 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank — Jahreswachstumsbericht 2017“
(COM(2016) 725 final)
(2017/C 173/13)
Berichterstatter: |
Etele BARÁTH |
Befassung |
Europäische Kommission, 8.12.2016 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Zuständiger Unterausschuss |
SC/046 |
Annahme im Unterausschuss |
17.1.2017 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
22.2.2017 |
Plenartagung Nr. |
523 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
181/5/36 |
Zusammenarbeit, Eigenverantwortung und Flexibilität
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die im Jahreswachstumsbericht 2017 der Europäischen Kommission dargelegten Prioritäten, d. h. den Vorrang, der der Förderung von Arbeitsplätzen und Wachstum unter Nutzung der drei Säulen des Jahreswachstumsberichts eingeräumt wird: Fortsetzung der Strukturreformen, Gewährleistung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik und Ankurbelung der Investitionstätigkeit. Dieser Jahresbericht bietet eine geeignete Grundlage für den Auftakt zu dem Europäischen Semester und der anschließenden Ausarbeitung der „länderspezifischen Empfehlungen“. |
1.2. |
Das Europäische Semester wird als geeignetes Instrument für weitere Fortschritte bei politischen Maßnahmen und Reformen angesehen, die zu wirtschaftlicher Erholung und Beschäftigung führen. Im Jahreswachstumsbericht 2017 werden die dringlichsten wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten umrissen und konkrete Empfehlungen unterbreitet; allerdings nimmt der EWSA die negativen Aspekte der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der auf einzelstaatlicher Ebene umzusetzenden länderspezifischen Empfehlungen zur Festlegung des fiskalischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet sehr ernst. |
1.3. |
Es wird auf viele positive Entwicklungen und Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung in der EU hingewiesen. Die Investitionstätigkeit nimmt wieder zu, seit 2013 wurden acht Millionen Arbeitsplätze geschaffen, das Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % ist greifbar nah, die Arbeitsmarktlage hat sich strukturell verbessert und das durchschnittliche öffentliche Defizit ging in einigen Mitgliedstaaten leicht zurück. |
1.4. |
Der EWSA stimmt zu, dass eine vielversprechende wirtschaftliche Zukunft für alle die Grundlage für die Wahrung der europäischen Lebensweise darstellt, seiner Ansicht nach sind hierfür jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Im Jahreswachstumsbericht wird kein Hehl daraus gemacht, dass die Erholung immer noch fragil ist. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch, das Armutsrisiko hat tendenziell zugenommen, die Wachstumsraten des BIP und der Produktivität sind zu niedrig und die Investitionen liegen erschreckenderweise immer noch unter dem Vorkrisenniveau. Nach wie vor gibt es erhebliche Ungleichgewichte und umfassende Risiken innerhalb des Euro-Währungsgebiets und in der EU insgesamt. |
1.5. |
Zudem teilt er die Auffassung, dass die Globalisierung, die demografischen und technologischen Entwicklungen, insbesondere die Digitalisierung, wesentliche Ursachen für den Wandel sind, die allen zum Vorteil gereichen sollten. Die Investitionen in Wissen, Innovation, Bildung und IKT — in die Triebkräfte des Wachstums — zählen zu den wichtigsten zu leistenden Anstrengungen. |
1.6. |
Der EWSA teilt die Ziele in den Bereichen Gleichheit, Gerechtigkeit und Inklusion und weist darauf hin, wie wichtig koordinierte politische Maßnahmen und Reformen sind. |
1.7. |
Gleichzeitig macht der EWSA darauf aufmerksam, dass es für die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele und die Beseitigung der Nachteile unabdingbar ist, die Integration zu stärken. Hierfür stellt eine auf Zusammenarbeit beruhende, verantwortungsvolle, disziplinierte, aber flexible europäische Governance die Garantie dar. Das Europäische Semester ist ein gutes Beispiel dafür, dass hochrangige Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten ein effizienter Ausweg aus der Krise sind. |
1.8. |
Der EWSA stimmt den Aufgaben sowie der Arbeitsteilung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, wie sie im Jahreswachstumsbericht 2017 festgelegt sind, grundsätzlich zu. Er wiederholt seinen — bereits bei seiner Analyse des Jahreswachstumsberichts 2016 unterbreiteten — Vorschlag, das Europäische Semester zu ergänzen. Neben der Steigerung der Investitionen, den Strukturreformen und der Stärkung des makroökonomischen Gleichgewichts, zählen die Fortschritte in Bezug auf die „über das BIP hinausreichenden“ Indikatoren (den Zielvorgaben in den Bereichen Soziales, Umweltschutz und Nachhaltigkeit) zu den wichtigsten Prioritäten. |
1.9. |
Nach Ansicht des EWSA lässt sich die tatsächliche ergebnisorientierte Wirtschaftsentwicklung nur mit Hilfe umfassender Indikatoren wie den derzeitig verwendeten, wie den derzeitig verwendeten, die auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigen, wirklich darstellen (BIP/Bruttoinlandsprodukt). |
1.10. |
Der EWSA hält eine eindeutige und klare Zusammenfassung der politischen und strategischen Leitlinien für die nähere und fernere Zukunft für unabdingbar. Die Prioritäten der Juncker-Kommission und die Ziele für 2030, die auf der Strategie Europa 2020 aufbauen und zudem die Herausforderungen der Nachhaltigkeit berücksichtigen, müssen gemeinsam zur Bestimmung der Entwicklungsprozesse herangezogen werden. |
1.11. |
Jüngsten Prognosen der Europäischen Kommission (1) zufolge dürfte sich die Wirtschaftsentwicklung der EU-Mitgliedstaaten zwischen 2016 und 2018 im Vergleich zu 2015 nicht wirklich ändern und die wichtigste Wachstumsquelle nicht die Investitionstätigkeit, sondern der Verbrauch sein. Diese Aussichten auf ein geringes Wachstum und schwache Investitionen sind nicht sonderlich positiv, umso mehr als die Stärkung der Binnennachfrage so wichtig wie eh und je ist, um die Investitionstätigkeit zu fördern. |
1.12. |
Auch angesichts der begrenzten Zuständigkeiten der EU muss das Instrumentarium der Sozialpolitik besser koordiniert werden. Ein gut konzipiertes Benchmark-System im Rahmen der künftigen europäischen Säule sozialer Rechte könnte dem Reformprozess Impulse geben und eine bessere Koordinierung der Sozialpolitik innerhalb des Europäischen Semesters gewährleisten. |
1.13. |
Eine Aufgabe des Jahreswachstumsberichts muss die Ermittlung der Übereinstimmung der traditionellen Kohäsionspolitik, die derzeit Gegenstand einer Halbzeitbewertung ist, und ihrer Finanzierung (ESI-Fonds) einerseits und der neuen Investitionsinstrumente (EFSI) andererseits sein. Da es sich hierbei um eines der dynamischsten Systeme der Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten handelt, ist auch bei seiner Anwendung eine bessere Abstimmung erforderlich. Es ist wichtig, die Umsetzung der Vorhaben zu koordinieren. |
1.14. |
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist eine der wichtigsten Säulen der Funktionsweise des europäischen Semesters. Eine langfristige und nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung kann nur auf einer angemessenen und koordinierten Haushaltspolitik auf EU-Ebene und einem transparenten und berechenbaren Funktionieren der Finanzsysteme fußen. |
1.15. |
Der EWSA weist darauf hin, dass der für die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung notwendige Strukturwandel beträchtliche Ressourcen erfordert, für deren Bereitstellung ein effizienterer Einsatz der Haushaltsmittel und eine spürbare Erhöhung der Investitionen unabdingbar sind. |
1.16. |
Zwar trägt der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen entscheidend zu einer Mittelerhöhung in den Bereichen Produktion und physische Infrastrukturen bei, doch ist es sehr problematisch, dass die öffentlichen und sozialen Investitionen auch weiterhin deutlich unter dem erforderlichen Niveau liegen. Hier ist auch beträchtliche haushaltspolitische Flexibilität erforderlich. |
1.17. |
Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, vorrangig in die allgemeine und berufliche Bildung, die Gesundheitsversorgung und die anderen sozialen Systeme zu investieren, insbesondere in den unterdurchschnittlich entwickelten Regionen. |
1.18. |
Die europäische Governance muss sich zugleich durch geteilte Eigenverantwortung und vernünftige Flexibilität auszeichnen. Einerseits ist der EWSA der Ansicht, dass die Halbzeitbewertung des EU-Haushalts, die Neubestimmung der Ziele, die erhebliche Aufstockung des Anteils der Eigenmittel und der Einnahmen sowie die Erhöhung der Effektivität und Effizienz bei der Umsetzung zur Konzipierung eines Systems beitragen können, bei dem die Flexibilität auch als Risikodeckung verstanden werden könnte. Andererseits lässt sich durch die Verbesserung der Marktbedingungen und durch intelligente Regulierung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im weiteren Sinne (auch aus wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer Sicht) fördern. |
2. Hintergrund
2.1. |
Derzeit wird die Europäische Union nicht vom gemeinsamen politischen Willen, die Zukunft aufzubauen, sondern von den rechtlichen Garantien und der Notwendigkeit der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zusammengehalten. Die Europäische Union ist uneins und kämpft immer noch gegen verschiedene, immer wieder neu aufflammende Krisen. Die Abstimmung über den Brexit und die daraus resultierende Unsicherheit zeigen dies deutlich. Zwar sind die Blockaden in der Politik größer als in der Wirtschaft, aber das wirtschaftliche Gefälle ist — trotz der in einigen Mitgliedstaaten zu beobachtenden wirtschaftlichen Erholung — nach wie vor erheblich. |
2.2. |
Über die Migrationskrise wird eine globale und tragische Botschaft vermittelt, die Europa zwingt, sowohl seinen humanitären Verpflichtungen nachzukommen, als auch die europäischen Gesellschafts- und Sozialsysteme zu erhalten und seine Rolle außerhalb der Grenzen des Kontinents zu stärken. |
2.3. |
Hinsichtlich der Funktionsweise der EU hat sich die Kluft zwischen der Wahrnehmung durch die Gesellschaft und der Realität vertieft. Die zwischen der Zivilgesellschaft und ihren Organisationen auf der einen und dem institutionellen System der Union auf der anderen Seite aufgebauten partnerschaftlichen Beziehungen sind längst nicht zufriedenstellend. Die Menschen in Europa spüren, dass sich die Lage verschlechtert. Die Bürger und die Unternehmen — kleine, mittlere und große — erwarten wirksame Initiativen. |
2.4. |
Auftrieb gewonnen haben diejenigen politischen Kräfte, die aufgrund tatsächlicher bzw. vermeintlicher Erfordernisse nationaler Unabhängigkeit gegen das gemeinsam Erreichte aufstacheln. Im politischen Alltag werden leider nicht die Gemeinsamkeiten, sondern die Unterschiede in den Vordergrund gestellt. |
2.5. |
Bereits bei der Formulierung von Vorschlägen im Rahmen der Halbzeitbewertung der Strategie Europa 2020 wurde deutlich, dass es zur Umsetzung der europäischen Werte und zur Wahrnehmung der Interessen der Union unerlässlich ist, die die EU-Bürger unmittelbar betreffenden Entwicklungsprozesse und die damit zusammenhängenden Instrumente zu stärken. |
2.6. |
Die Wirtschaftskrise und der sich daraus ergebende Investitionsrückgang haben die auf Wachstum gründende Einheit der Mitgliedstaaten bröckeln lassen und zu sich immer weiter verschärfenden Spannungen geführt. Entgegen dem Grundziel der EU nehmen die Entwicklungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und insbesondere zwischen einzelnen Regionen zu. |
2.6.1. |
Zudem sollten die 2005 festgelegten Regeln über die Haushaltsdefizite an die gegenwärtige wirtschaftliche und soziale Lage der EU angepasst werden. Dabei sollten bestimmte öffentliche Ausgaben, z. B. im Bildungswesen, bei der Berechnung des Haushaltsdefizits ausgeklammert werden, da es sich um wichtige Investitionen in die Zukunft handelt. |
2.7. |
Die Europäische Union übt eine bedeutende Anziehungskraft aus, doch ist sie ganz allgemein noch nicht wieder zu einem attraktiven Investitionsstandort geworden. Bei den produktiven Investitionen fällt die EU immer mehr hinter die Vereinigten Staaten zurück. Die rückständigen Länder bremsen die besonders dynamischen. Durch die geringere Produktivität und die schwachen Innovationsprozesse sinkt der europäische Mehrwert im globalen Wettbewerb. |
2.8. |
In einigen Ländern gehen produktive Investitionen trotz des beträchtlichen Haushaltsüberschusses zurück. Hierdurch wird der Aufholprozess behindert. Die Reaktionen sind langsam und bürokratisch. |
2.8.1. |
Dabei sind Investitionen und Verbrauch nach Ansicht des EWSA von wesentlicher Bedeutung, um die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu schaffen und damit den Klimawandel zu bekämpfen. Es sollten neue Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze geschaffen werden, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. |
2.9. |
Im Jahr 2014 brachte die Europäische Kommission ein neues Paradigma der wirtschaftlichen Entwicklung auf den Weg. Dessen Ziele — die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wachstumsstimulierung, die Stärkung des europäischen Binnenmarktes, die Vereinfachung der Wirtschaftsregulierung, die Konsolidierung der wichtigsten Errungenschaften der EU, der Energiemarkt, die Förderung der Investitionen in den digitalen Markt und in digitale Dienste, die vorrangige Behandlung der Europa verbindenden intellektuellen und physischen Netze sowie die Stärkung der Umwelthaftung — verleihen der Wirtschaft eine bedeutende neue Dynamik. |
2.10. |
Die zur Umsetzung des Programms ergriffenen Maßnahmen, die im Rahmen des Programms REFIT durchgeführten Arbeiten, der Europäische Fonds für strategische Investitionen und das institutionelle Gefüge scheinen die Richtigkeit der Intentionen zu bestätigen. Aber wie bereits ausgeführt, reicht die Wachstumsperspektive nicht aus. |
2.11. |
In einigen Fällen führte mangelnde wachstumsorientierte Haushaltspolitik in den Ländern mit hohen Staatsschulden und Haushaltsdefiziten — und nicht die Verschwendung bei den öffentlichen Ausgaben — zum Zusammenbruch der Finanzmärkte und der Banken. Sie erwies sich als kontraproduktiv und trug zur weiteren Vergrößerung der Kluft zwischen den Überschuss- und den Defizitländern bei. Mitunter können mehr Zeit und damit eine eher schrittweise Anpassung effektiver sein, da die Steigerung des Wirtschaftswachstums eine zentrale Rolle bei der Verringerung der Defizit- und Schuldenquoten spielt. |
2.12. |
Es sollte ein Entwicklungsinstrumentarium geschaffen werden, das es ermöglicht, zugleich Wachstum zu gewährleisten, eine symmetrische Anpassung in der EU zu fördern und die sozialen Spannungen abzumildern. Das Europäische Semester ermöglicht eine länderspezifische Planung des Prozesses und eine Überwachung der Durchführung, spielt jedoch bei der Festsetzung des fiskalischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet nur eine untergeordnete Rolle, wie die Kommission in ihrer Mitteilung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet (COM(2016) 726 final) klar hervorhebt. |
2.13. |
Die Kernziele der Strategie Europa 2020 sind nach wie vor relevant. Die Zahl der Arbeitslosen ist mit über 22 Mio. in der EU und mehr als 17 Mio. im Euro-Währungsgebiet nach wie vor unannehmbar hoch. Über 122 Mio. Menschen leben an der Armutsgrenze bzw. sind von Armut bedroht. Die Perspektivlosigkeit der jungen Menschen ist ein großes Hindernis für eine positiv besetzte Zukunft Europas. Die Arbeitskräfte sind wenig mobil. Das System des lebenslangen Lernens steht immer noch nicht im Zentrum der Politik. Die Tendenzen sind nicht ermutigend und bleiben weit hinter den Zielvorgaben zurück. Derzeit sind bereits mehr als 70 Richtlinien über die sozialen Rechte in Kraft. In seiner Stellungnahme zur europäischen Säule sozialer Rechte fordert der EWSA als Zielvorgabe, die sozialen Rechte in Europa im Rahmen der Erstellung der Jahreswachstumsberichte nach oben zu vereinheitlichen (Aufwärtskonvergenz). Zudem betont er die Notwendigkeit, in der gesamten EU Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Der EWSA unterstreicht in diesem Zusammenhang die notwendige Interdependenz zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik (2). |
3. Besondere Bemerkungen
3.1. |
Investitionen |
3.1.1. |
In ihrem Jahreswachstumsbericht räumt die Europäische Kommission der Zusammenfassung der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Finanzsystems zentrale Bedeutung ein. Diese sind insbesondere von Bedeutung für die Konsolidierung der Funktionsweise des Sektors, die Steigerung der Effizienz des EFSI, die Beseitigung der Investitionshemmnisse und die Stärkung der globalen Rolle der europäischen Wirtschaft. |
3.1.2. |
Der EWSA stimmt zu, dass es von größter Bedeutung ist, eine Kapitalmarktunion und weitere Rahmenbedingungen zu schaffen, und erklärt sich einverstanden, die Finanzierungsbedingungen zu verbessern, das Risiko zu streuen und die Zugangsmöglichkeiten zu Krediten auszuweiten, insbesondere durch die Beseitigung von Hindernissen für KMU, sowie den Grundsatz der Chancengleichheit in die Praxis umzusetzen. |
3.1.3. |
Hier lassen sich folgende Beispiele anführen: die Verordnung über Risikokapitalfonds und die Weiterentwicklung des Fonds für soziales Unternehmertum, die „zweite Chance“ für scheiternde Unternehmer, die Verbesserung der Insolvenzverfahren und die Einrichtung von Systemen zur präventiven Umstrukturierung. Die Förderung der Bankenbeteiligung und die Steigerung ihrer operativen Effizienz müssen einen der Grundpfeiler des Ausbaus der Investitionstätigkeit bilden. |
3.1.4. |
Alles deutet darauf hin, dass der Investmentmarkt in Europa durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen — auch durch seine bereits beschlossene Ausweitung — erheblich stimuliert wird. Das kann für die Erreichung der Ziele für 2030, bei denen auch die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, eine erhebliche Rolle spielen. Durch den schrittweisen Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft werden vor allem im Dienstleistungssektor neue Arbeitsplätze entstehen, und den Nachhaltigkeitskriterien genügende Produkte können auch für die Innovation neue Wege ebnen. |
3.1.5. |
Bereits in früheren Stellungnahmen hat der EWSA betont, dass sich durch die Vollendung der Energieunion und die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt außerordentliche Investitionsmöglichkeiten ergeben werden. Die Dynamisierung dieser Bereiche hängt auch von den internationalen Handelsabkommen, von denen einige durch den Wandel der Vorzeichen in der Weltpolitik beeinträchtigt werden können, und dem damit zusammenhängenden Abbau der Markthemmnisse ab. |
3.1.6. |
Der EWSA hält es für grundlegend, dass die Strukturfonds stärker als bisher für die Förderung von Bildung und Ausbildung sowie die damit verbundene Mobilität genutzt werden können. |
3.2. Fortsetzung der Strukturreformen
3.2.1. |
Der EWSA unterstützt die Verpflichtung, die Strukturreformen, wie vereinbart, gestaffelt durchzuführen. Auf europäischer und nationaler Ebene müssen die hierfür notwendigen Mittel bereitgestellt werden. |
3.2.2. |
Der EWSA teilt die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass ein reibungslos funktionierender, flexibler Arbeitsmarkt eine der Voraussetzungen für eine positive konjunkturelle Entwicklung ist. Er hält es jedoch für notwendig, die soziale Dimension des europäischen Binnenmarkts zu stärken. |
3.2.3. |
Bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sollten müssen die Haushaltskapazitäten der Mitgliedstaaten, an die sie gerichtet sind, berücksichtigt werden, damit diese Strategien zur Förderung von Wachstum und sozialer Inklusion entwickeln können. |
3.2.4. |
Der EWSA begrüßt, dass die Europäische Kommission im März 2016 eine Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte eingeleitet hat, und stimmt mit ihr darin überein, dass wirtschaftliche Entwicklungen in wachsenden sozialen Fortschritt und größeren sozialen Zusammenhalt münden sollten. Die Mitgliedstaaten mit den besten wirtschaftlichen Ergebnissen haben ehrgeizigere und effizientere sozialpolitische Strategien entwickelt, aber die Wettbewerbsfähigkeit und die soziale Dimension in der EU müssen generell gestärkt werden. |
3.2.5. |
Die Reformen der Mitgliedstaaten müssen für den Zugang zu qualitativ hochwertigen Diensten und Leistungen sorgen. Dazu gehört die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Gesundheitsversorgung, des Wohnraums und der Kinderbetreuung, die eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung ist und sich unmittelbar auf die Gestaltung der Lebensführung und die soziale Inklusion auswirkt. |
3.2.6. |
Bei der Ausarbeitung, Abstimmung und Umsetzung der Strukturreformen kommt den Sozialpartnern eine besonders wichtige Rolle zu. Sie muss insbesondere auf einem Neustart des sozialen Dialogs beruhen, der auf dem gegenwärtigen Dialog aufbaut, aber um zusätzliche partizipative Instrumente erweitert ist. Verantwortliches soziales Engagement hängt in hohem Maß von klarer und direkter Kommunikation ab, und der EWSA begrüßt die erklärte Absicht der Europäischen Kommission, die Sozialpartner eng und systematisch in den Zyklus des Europäischen Semesters einzubeziehen. |
3.2.7. |
Durch eine zusammenhängende Planung und Umsetzung der Reformen kann die soziale Dimension im Laufe des Europäischen Semesters stärker zum Tragen kommen. Das wirtschaftspolitische Instrumentarium und die wirtschaftspolitische Methodik sollten durch langfristig wirksame Ergebnisse und auch die Nachhaltigkeit widerspiegelnde gesellschaftliche und soziale Werte ergänzt werden. |
3.2.8. |
Fester Bestandteil der Reformen sollte die Einführung eines Anreizsystems sein, das gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft, das Wachstum stärker fördert und die Missbrauchsmöglichkeiten begrenzt. |
3.3. Positive Haushaltspolitik
3.3.1. |
Ein wichtiger Bestandteil des Europäischen Semesters ist die Einhaltung und Durchsetzung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die Überwachung ihrer Auswirkungen auf die Volkswirtschaften der einzelnen Mitgliedstaaten. Bedauerlicherweise hat sich das Europäische Semester als einseitiges Instrument erwiesen, bei dem hohe Schulden und Defizite unter Androhung von Sanktionen verboten sind und einfach nur der Abbau hoher Überschüsse nahegelegt wird. Der EWSA befürwortet eine flexible Handhabung, insbesondere wenn dadurch auch langfristig nützliche Bereiche (allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheitswesen), in denen öffentliche Investitionen getätigt werden, an zusätzlicher Dynamik gewinnen. |
3.3.2. |
Allerdings erachtet es der EWSA für wichtig, dass die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch die Einführung eines „Verfahrens bei einem sozialen Ungleichgewicht“ (SIP) — ähnlich dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) — ergänzt wird, durch das auch die sozialen Folgen der Wirtschaftstätigkeit in den Mitgliedstaaten aufgezeigt und analysiert werden. Wie oben dargelegt, sollte nationalen Haushaltsdefizite in besonderer Form Rechnung getragen werden, wenn sie mit Investitionen für die Zukunft, wie z. B. im Bildungswesen, oder Investitionen in Zusammenhang stehen, die die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Wandel hin zu einer nachhaltigen, den Klimawandel bewältigenden Wirtschaft schaffen. |
3.3.3. |
Der EWSA begrüßt die Stärkung der Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) und die von der Kommission unternommenen Anstrengungen, um bei der Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet einen positiven fiskalischen Kurs einzuschlagen. Der EWSA anerkennt die wichtige Rolle der EZB bei der Wiederherstellung von Stabilität nach der Finanzkrise. Diese muss durch wirkungsvollere Maßnahmen ergänzt werden, um das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang ist der EWSA zutiefst besorgt und enttäuscht darüber, dass der Rat die Empfehlung der Kommission für einen positiven fiskalischen Kurs im Euro-Währungsgebiet abgelehnt hat. |
3.3.4. |
Das derzeit niedrige Zinsniveau bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die öffentlichen Investitionen zu erhöhen und zugleich ihre Schuldenquote zu verringern. Der EWSA ist der Ansicht, dass sich im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung des EU-Haushalts und der Vorbereitung des kommenden Programmplanungszeitraums und basierend auf der Einführung des „ergebnisorientierten EU-Haushalts“ eine günstige Gelegenheit bieten dürfte, neuartige — das Wirtschaftswachstum fördernde, aber langfristig die Nachhaltigkeit sicherstellende — Investitionspraktiken zu entwickeln. |
3.3.5. |
Den Prognosen des Jahreswachstumsberichts 2017 kommt bei der Analyse der Entwicklung der europäischen Gesellschaftsstruktur besondere Bedeutung zu. Die Haushalte der Mitgliedstaaten werden im Bereich Soziales immer stärker belastet, um die negativen Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft zu lindern. Es ist erneut auf die Bedeutung von Bildung und Umschulung, die präventive Rolle des Gesundheitswesens und die Notwendigkeit, das Sozialversicherungssystem weiterzuentwickeln, hinzuweisen. |
4. Allgemeine Bemerkungen
4.1. |
Das vorrangige Programm zur vollständigen Konsolidierung des Finanzsystems des Euro-Währungsgebiets muss unbedingt dringend im Detail ausgearbeitet und umgesetzt werden. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass sich der Graben zwischen den europäischen Ländern weiter vertieft. |
4.2. |
Die von den „fünf Präsidenten“ angekündigte erste Phase der Entwicklung mit zwei Geschwindigkeiten zur Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion endet 2017. Mit einem „Weißbuch“ wird die zweite Phase vorbereitet. Angesichts des Brexit kommt der Stärkung der vier Unionen — der Wirtschafts-, Fiskal-, Finanz- und politischen Union — besondere Bedeutung zu. Es scheint unabdingbar, die finanziellen Kapazitäten für den Zeitraum nach dem Brexit auszubauen. |
4.2.1. |
Während bislang vor allem die Stärkung des Wirtschafts- und Finanzsystems des Euro-Währungsgebiets im Mittelpunkt des Interesses stand — Einsetzung von Räten für Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität, Stärkung der Bankenunion und Einigung über ihre dritte Säule (ein Einlagenversicherungssystem (EDIS)), Schaffung eines Gremiums zur Überwachung der Haushaltsdisziplin, Fortschritte auf dem Weg zu einer engen Kooperation auf den Kapitalmärkten usw. —, sollte nun auch der Wille zu einer politischen Zusammenarbeit zunehmen. |
4.2.2. |
Das stellt für die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union eindeutig einen Anreiz dar, eine allgemeine, auf einer flexiblen Wirtschaftspolitik basierende politische Richtung festzulegen. Damit wird gemäß dem Vertrag von Lissabon und dem Rechtsrahmen für dessen Umsetzung den gesellschaftlichen und sozialen Besonderheiten sowie der Widerstandsfähigkeit jedes Landes auch dann stärker Rechnung getragen, wenn die Vereinbarungen zur Regulierung der Wirtschaft und ihre Instrumente gut funktionieren |
(die in jüngster Zeit von Frankreich, Spanien oder Portugal gegenüber der Verringerung des Haushaltsdefizits an den Tag gelegte flexiblere Haltung ist ein gutes Beispiel für diese Möglichkeit).
4.3. |
In den letzten Haushalts- und Finanzzeiträumen hat das Erfordernis der Betonung eines „europäischen Mehrwerts“ bei der Festlegung der Aufgaben und Programme stark an Bedeutung gewonnen. Die verschiedenen durch europäische Fonds geförderten Programme zielen zunehmend auch auf eine konkrete Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten ab, bei der mit den gemeinsamen Bemühungen ein besseres Ergebnis erreicht wurde als auf nationaler Ebene möglich gewesen wäre (Fazilität „Connecting Europe“, Horizont 2020 usw.). Überdies haben sie eine Annäherung der gemeinsamen europäischen Interessen zwischen der lokalen Ebene und der Ebene der Mitgliedstaaten (Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Armut, Ausbau der Infrastrukturen, regionale und Stadtentwicklung usw.) vorangetrieben. Der Umfang der verfügbaren Mittel ist den Aufgaben allerdings nicht angemessen. |
4.4. |
Bei den im Laufe des Europäischen Semesters formulierten länderspezifischen Empfehlungen wurde auch der Angleichung der Ziele der Strategie Europa 2020 große Beachtung geschenkt. Neben den Haushalts- und Strukturreformen müssen die Reformprogramme der Mitgliedstaaten auch konkrete Ziele und die Voraussetzungen für ihre Verwirklichung enthalten. Die drei Säulen der Strategie Europa 2020 — ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Europa — und ihr Indikatorsystem können auch weiterhin als Maßstab für die Antworten dienen, die für die sich bis 2030 stellenden neuen Herausforderungen gefunden werden müssen. |
4.5. |
Die Rolle der langfristigen sozioökologischen Nachhaltigkeitsziele muss im Rahmen des Mechanismus des Europäischen Semesters verstärkt werden. Mit dem Europäischen Semester lässt sich die Konzertierung über Kernfragen wie die Förderung bestimmter Investitionen im sozialen und im öffentlichen Sektor, die Berücksichtigung langfristig rentabler Investitionen bei der Berechnung des Haushaltsdefizits oder auch die Entwicklung einer institutionellen Struktur für das Wohlergehen der Bürger fördern. Es muss eine neue „goldene Regel“ geben, die festlegt, was Verbrauch und was Investition ist. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen lassen sich durch die Erwägung der Möglichkeit schaffen, die Haushaltsmechanismen der EU zu überprüfen und die Eigenmittel aufzustocken. |
4.6. |
Die Verteilung der Eigenverantwortung (ownership) — von der Identifizierung der Aufgaben bis hin zum Durchführungsprozess — sowie die Anerkennung der zunehmenden Rolle der Endbegünstigten sind im Rahmen dieser Konzertierung von besonderer Bedeutung. Die Rolle der nationalen Parlamente muss ausgebaut werden und ihren Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität ist Rechnung zu tragen. |
4.7. |
Zukunftsvision, politischer Wille und Regierungsfähigkeit divergieren. Das System der Rechtsinstrumente ist komplex, und die Teilhabe der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft ist rein formell, was die fehlende gesellschaftliche Unterstützung deutlich widerspiegelt. Hierdurch wird das Demokratiedefizit verstärkt und das Vertrauen untergraben. |
4.8. |
Momentan bestimmen zwei große, grundverschiedene wirtschafts- und finanzpolitische Instrumentarien und Institutionengefüge bzw. Verfahren die Entwicklungsprozesse. Deren Komplementarität muss verstärkt werden, darauf ausgerichtete Leitlinien sind nicht ausreichend. Es bedarf einer systemischen Lösung. |
4.8.1. |
Beim ersten Instrumentarium handelt es sich um die klassischen europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), die den Zusammenhalt fördern sollen. Dies sind fortlaufend modernisierte, aber in ihren Merkmalen unveränderte Investitions- und Entwicklungshilfen, die dank der Umverteilung des über die Beiträge der weiter entwickelten Mitgliedstaaten finanzierten EU-Haushalts zur Verfügung stehen. In einigen Fällen werden diese Fonds von den Begünstigten nicht gebührend geschätzt, die argumentieren, dass sie ihnen „zustehen“. |
4.8.2. |
Bei der im Prozess des bis 2020 reichenden siebenjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgesehenen Halbzeitüberprüfung ist es zur Förderung der oben genannten Komplementarität unerlässlich, die Bestimmungen zu ergänzen und zu vereinfachen. |
4.8.3. |
In diese Richtung gehen auch die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Stärkung der finanziellen Ziele, Förderung von Investitionen, Bewältigung der Migrationsströme oder Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit. |
4.8.4. |
Wichtige Elemente sind die Stärkung der Flexibilität und die Vereinfachung der Bestimmungen im Bereich des Zugangs zu Finanzmitteln. |
4.8.5. |
Das zweite Instrumentarium ist der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zur Verwirklichung des „Juncker-Plans“; er stellt ein neues marktorientiertes, auf die Förderung von Risikokapital ausgerichtetes Finanzinstrument zur Mobilisierung von Mitteln seitens des Staates, der Banken und der Privatwirtschaft dar. Die Mittel des EFSI belaufen sich bereits auf 500 Mrd. EUR und sein Zeithorizont erstreckt sich bis 2020. Er könnte im nächsten Programmplanungszeitraum eine wichtige Rolle spielen. |
4.9. |
Der neu geschaffene Steuerungsmechanismus sollte in eine künftige entwicklungsorientierte Governance integriert werden. Die Harmonisierung dieser beiden Finanzierungssysteme sollte ebenfalls auf der Ebene jedes Mitgliedstaats erfolgen. Längerfristig sollten die beiden Steuerungsmechanismen miteinander verschmolzen werden. |
4.10. |
Der EWSA hält die neue Mitteilung der Europäischen Kommission, in der für die Zeit bis 2030 die bisherigen richtungsweisenden, auch für die Bewältigung der Nachhaltigkeitsherausforderungen geeigneten strategischen Arbeiten zusammengefasst werden, für vielversprechend. |
4.11. |
Die Aufgaben im Rahmen des neuen Programmplanungszeitraums sollten auf einigen wenigen, klar verständlichen Zielen beruhen. Für die Umsetzung ist ein neues strategisches Instrument der Europäischen Kommission notwendig, ein auf Koordinierung ausgerichtetes Steuerungssystem, das auch der gesellschaftlichen Kontrolle Rechnung trägt. |
4.12. |
Auf der Grundlage einer Analyse der Effizienz und Effektivität der verschiedenen Finanzinstrumente ist es nun erforderlich, für den Zeitraum bis 2030 einen Vorschlag für eine bessere Aufgabenverteilung zwischen den herkömmlichen kohäsionspolitischen Zielen und den nach einer Marktlogik getätigten Investitionen zu unterbreiten. Der Projektbewertungsmechanismus des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bietet eine gute methodische Unterstützung — auch für die Nutzung herkömmlicher kohäsionspolitischer Instrumente. |
4.13. |
Zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz des Europäischen Semesters muss die institutionelle Struktur der Partnerschaft gestärkt und entsprechend dem Recht der Öffentlichkeit auf Teilhabe auf alle EU-Bürger ausgeweitet werden. Es gilt, den Unionsbürgen die Möglichkeit zu eröffnen, Zugang zu Informationen zu erhalten und sich an Entscheidungen für die Konzipierung und Umsetzung zu beteiligen. Zudem sollten sich die Bürger zu den Entwürfen für Programme, Ausschreibungen und Bewertungsberichten äußern können. |
Brüssel, den 22. Februar 2017
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) Europäische Kommission: Winterprognose 2017 — Überblick, 13. Februar 2017.
(2) SOC/542 (ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10).
ANHANG
zu der STELLUNGNAHME
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Die folgenden Ziffern der Stellungnahme des Unterausschusses wurden durch im Plenum angenommene Änderungsanträge ersetzt, obwohl ihre Beibehaltung mit mehr als einem Viertel der abgegebenen Stimmen unterstützt wurde (Artikel 54 Absatz 4 der Geschäftsordnung):
a) Ziffer 1.9
|
Nach Ansicht des EWSA lässt sich die tatsächliche ergebnisorientierte Wirtschaftsentwicklung nur mit Hilfe komplexer Indikatoren, die auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigen, wirklich darstellen (BIP/Bruttoinlandsprodukt). |
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: |
111 |
Nein-Stimmen: |
109 |
Enthaltungen: |
13 |
b) |
Ziffer 2.13 |
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Die Kernziele der Strategie Europa 2020 sind nach wie vor relevant. Die Zahl der Arbeitslosen ist mit über 22 Mio. in der EU und mehr als 17 Mio. im Euro-Währungsgebiet nach wie vor unannehmbar hoch. Über 122 Mio. Menschen leben an der Armutsgrenze bzw. sind von Armut bedroht. Die Perspektivlosigkeit der jungen Menschen ist ein großes Hindernis für eine positiv besetzte Zukunft Europas. Die Arbeitskräfte sind wenig mobil. Das System des lebenslangen Lernens steht immer noch nicht im Zentrum der Politik. Die Tendenzen sind nicht ermutigend und bleiben weit hinter den Zielvorgaben zurück. Derzeit sind bereits mehr als 70 Richtlinien über die sozialen Rechte in Kraft. „Der EWSA betont die Notwendigkeit von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten EU. Der EWSA unterstreicht in diesem Zusammenhang die notwendige Verzahnung zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik.“ (3) |
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: |
145 |
Nein-Stimmen: |
62 |
Enthaltungen: |
14 |
c) Ziffer 3.2.2
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Der EWSA teilt die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass ein reibungslos funktionierender, flexibler Arbeitsmarkt eine der Voraussetzungen für eine positive konjunkturelle Entwicklung ist. Der EWSA weist darauf hin, dass der Sozialschutz in der EU weltweit am stärksten entwickelt ist. |
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: |
141 |
Nein-Stimmen: |
65 |
Enthaltungen: |
16 |
(3) EWSA-Stellungnahme zum Thema „Europäische Säule der sozialen Rechte“ (SOC/542) (ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10).