15.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/25


Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)

Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

(2015/C 417/04)

1.   HINTERGRUND

Europa steht vor einer Reihe dringender Aufgaben: Es gilt, wieder Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaft anzukurbeln, nachhaltiges Wachstum zu generieren, die Investitionslücke zu schließen, den sozialen Zusammenhalt zu festigen, eine koordinierte Antwort auf die Migrationsströme zu finden und vorrangig Radikalisierung und Gewalt zu verhindern. Zugleich muss Europa auch langfristige Herausforderungen bewältigen, wie Alterung der Gesellschaft, Anpassung an das digitale Zeitalter und Wettbewerb in der globalen, wissensbasierten Wirtschaft.

Mit der politischen Antwort im Rahmen der politischen Leitlinien der Europäischen Kommission „Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel (1)“ hat Europa einen Neuanfang gemacht. Starke wirtschaftliche Argumente sprechen dafür, der allgemeinen und beruflichen Bildung als wachstumsstarkem Sektor eine entscheidende Rolle innerhalb dieser neuen Agenda zuzuweisen. Investitionen in Humankapital sind sinnvoll ausgegebenes Geld. Eine gute allgemeine und berufliche Bildung fördert dauerhaftes Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung; sie bildet den Nährboden für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Investitionen in alle Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen, damit sie wirksamer und effizienter die Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte verbessern und die Arbeitskräfte dadurch befähigen, die sich rasch wandelnden Erfordernisse der dynamischen Arbeitsmärkte in einer zunehmend digitalen Wirtschaft und im Kontext des technologischen, ökologischen und demografischen Wandels besser zu antizipieren und sich daran anzupassen. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen verstärken, um den Zugang zu einem hochwertigen lebenslangen Lernen für alle zu verbessern und Strategien für aktives Altern, die ein längeres Arbeitsleben ermöglichen, umzusetzen.

Die tragischen Ausbrüche von gewalttätigem Extremismus Anfang 2015 haben uns die Verletzlichkeit unserer Gesellschaften drastisch in Erinnerung gerufen. Allgemeine und berufliche Bildung leistet ab dem frühen Kindesalter einen wichtigen Beitrag dazu, dass unsere gemeinsamen menschlichen und bürgerlichen Werte geschützt und an künftige Generationen weitergegeben werden, sowie zur Förderung der Gedanken- und Meinungsfreiheit, zu sozialer Integration und Respekt für andere, zur Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierung in allen ihren Formen, zur Stärkung der Vermittlung und Akzeptanz dieser gemeinsamen Grundwerte und zur Schaffung der Grundlagen für stärker integrative Gesellschaften im Wege der Bildung. (2) Allgemeine und berufliche Bildung kann zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen, zur Förderung des gegenseitigen Respekts und zur Schaffung eines Fundaments für eine offene und demokratische Gesellschaft, auf der bürgerschaftliches Engagement beruht.

Gleichzeitig stehen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung vor der Herausforderung, gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung zu gewährleisten, insbesondere durch Einbeziehung der am stärksten Benachteiligten und durch Integration von Personen mit unterschiedlichen Hintergründen — einschließlich durch die angemessene Integration vor kurzem angekommener Migranten (3) — in das Lernumfeld, wodurch zugleich eine aufwärtsgerichtete soziale Konvergenz gefördert wird.

Vor diesem Hintergrund leistet die allgemeine und berufliche Bildung — unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung — einen wesentlichen Beitrag zu verschiedenen Strategien und Initiativen der EU, darunter die Strategie Europa 2020, die Jugendgarantie, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die Initiative für einen digitalen Binnenmarkt, die Europäische Sicherheitsagenda und die Europäische Migrationsagenda und die Investitionsoffensive für Europa. Die Zusammenarbeit im Rahmen von ET 2020 ergänzt die nationalen Maßnahmen und unterstützt die Mitgliedstaaten durch Peer-to-Peer-Austausch, wechselseitiges Lernen und den Aufbau einer Evidenz- und Datenbasis bei ihren Reformen zur weiteren Verbesserung ihrer Ergebnisse.

Durch die allgemeine und berufliche Bildung werden die Menschen mit dem Wissen, den Fähigkeiten und den Kompetenzen ausgestattet, die es ihnen ermöglichen, zu wachsen und Einfluss auf ihre Lebensumstände zu nehmen, indem ihre Perspektiven erweitert werden und sie das nötige Rüstzeug zur Bewältigung ihres künftigen Lebens erhalten und indem die Grundlagen für aktive Bürgerschaft und demokratische Werte gelegt und Inklusion, Gerechtigkeit und Chancengleichheit gefördert werden.

Dem Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2015 der Kommission ist allerdings zu entnehmen, dass nach wie vor erhebliche Herausforderungen zu bewältigen sind:

EU-weit verfügen 22 % der 15-Jährigen über geringe Qualifikationen in Mathematik. Bei Schülern mit niedrigem sozioökonomischen Status sind es besorgniserregende 36,6 %. Zudem erzielen 18 % der 15-Jährigen in der EU schlechte Ergebnisse im Bereich Lesen, und 17 % verfügen über geringe Qualifikationen in den Naturwissenschaften. Schwache Leistungen in diesen Fächern sind bei Jungen um etwa 60 % häufiger als bei Mädchen. (4)

Jeder vierte Erwachsene in Europa sitzt in der Falle der Geringqualifizierung — eine Falle, die den Zugang zum Arbeitsmarkt einschränkt und gleichzeitig den weiteren Bildungs- und Ausbildungsweg erschwert. Von den 66 Mio. Erwachsenen, die höchstens die Sekundarstufe I abgeschlossen haben, nehmen lediglich 4,4 % an Erwachsenenbildungsmaßnahmen teil. (5)

Der Anteil der frühen Schulabgänger (6) beträgt mittlerweile 11,1 %. Trotz guter Fortschritte auf dem Weg hin zum gemeinsamen Kernziel der Strategie Europa 2020 gibt es in ganz Europa noch immer über 4,4 Mio. frühe Schulabgänger, wovon 60 % entweder arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind und somit ein höheres Risiko der sozialen Ausgrenzung und weniger zivilgesellschaftliches Engagement aufweisen.

Der Anteil der Hochschulabsolventen (7) steigt weiter und liegt mittlerweile bei 37,9 %. Auch hier wurden gute Fortschritte auf dem Weg hin zum gemeinsamen Kernziel der Strategie Europa 2020 gemacht; die Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen in der EU stagniert jedoch weiterhin.

Im Jahr 2014 wurde eine umfassende Halbzeitbilanz des strategischen Rahmens ET 2020 gezogen, an der die Mitgliedstaaten und weitere Schlüsselakteure beteiligt waren und auf die der vorliegende Bericht sich stützt; aus dieser Bilanz resultierten drei wesentliche politische Schlussfolgerungen:

Es wurde bestätigt, wie wertvoll ein integrierter Rahmen ist, der alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung abdeckt. Flexibilität und Durchlässigkeit sind für die Lernerfahrungen heutzutage eine Notwendigkeit, weshalb die Bildungspolitik über alle Ebenen hinweg — von der frühkindlichen Bildung und Erziehung über die Schulbildung bis hin zur Hochschul-, Berufs- und Erwachsenenbildung — im Sinne des Grundsatzes des lebenslangen Lernens kohärent sein muss.

Die vier strategischen Ziele von ET 2020 (und die aktuellen EU-Benchmarks) bleiben weiter gültig, so wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2009 zu ET 2020 umfassend und vorausschauend formuliert wurden, und bilden eine solide Grundlage für die ET-2020-Aktivitäten bis 2020. Allerdings muss die politische Ausrichtung neu justiert werden, um den drängenden wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen und der Rolle der Bildung bei der Förderung von Gerechtigkeit und Inklusion sowie der Vermittlung von gemeinsamen europäischen Werten, interkultureller Kompetenz und bürgerschaftlichem Engagement Rechnung zu tragen.

ET 2020 leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesamtagenda der EU für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, einschließlich des Europäischen Semesters. Diesbezüglich könnten die Evidenzbasis und das Voneinanderlernen bei der Durchführung von Reformaufgaben sowie gegebenenfalls die länderspezifische Relevanz des Rahmens verstärkt werden.

Mit Blick auf die oben dargelegten Herausforderungen und politischen Schlussfolgerungen wird in dem vorliegenden gemeinsamen Bericht zwecks besserer Abstimmung von ET 2020 mit dem politischen Auftrag und den politischen Prioritäten der EU vorgeschlagen, die europäische Zusammenarbeit innerhalb dieses strategischen Rahmens bis 2020 fortzuführen und folglich den Arbeitszyklus von drei auf fünf Jahre zu verlängern.

2.   FÜR DIE FESTLEGUNG DER KÜNFTIGEN PRIORITÄTEN MASSGEBLICHE ZENTRALE HERAUSFORDERUNGEN

Aufbauend auf der Zwischenbilanz werden im vorliegenden Abschnitt unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten die wichtigsten Entwicklungen und Herausforderungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa beschrieben, die zur Festlegung der neuen prioritären Bereiche und konkreten Themen für die weitere Arbeit bis 2020 geführt haben.

Die neuen prioritären Bereiche sind folgende:

Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen von hoher Relevanz und hohem Wert, die im Laufe des lebenslangen Lernens erworben werden, wobei der Fokus auf den Lernergebnissen im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit, Innovation, bürgerschaftliches Engagement und Wohlbefinden liegt;

inklusive Bildung, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und die Förderung von Bürgerkompetenz;

offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht;

verstärkte Unterstützung für Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter und sonstiges pädagogisches Personal;

Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität;

nachhaltige Investitionen sowie Qualität und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Diese prioritären Bereiche und die damit zusammenhängenden konkreten Maßnahmen sind in der Anlage dargelegt.

2.1.   Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Qualifikationen und Kompetenzen

Das niedrige Niveau der grundlegenden Kenntnisse und Qualifikationen in Europa hemmt den wirtschaftlichen Fortschritt und schränkt die berufliche, soziale und persönliche Entfaltung der betroffenen Menschen erheblich ein. Um die Beschäftigungsfähigkeit, die Innovation und das bürgerschaftliche Engagement zu steigern, müssen die Grundqualifikationen — auf der Basis der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates von 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen — mit anderen Schlüsselkompetenzen und Einstellungen gepaart sein; dazu gehören Kreativität, Unternehmergeist und Eigeninitiative, digitale Kompetenzen (8), Fremdsprachenkenntnisse, kritisches Denken (auch durch digitale Kompetenz und Medienkompetenz) sowie Kompetenzen, die den wachsenden Bedarf, etwa in der grünen Wirtschaft sowie im digitalen und im Gesundheitsbereich, widerspiegeln.

Die Qualität der Lernergebnisse muss unter dem Blickwinkel des lebenslangen Lernens stimuliert werden . Zwar verfolgen die Mitgliedstaaten mehrheitlich bereits umfassende Strategien für lebenslanges Lernen, doch sollten alle Länder solche Strategien festlegen und für Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Formen und Ebenen des Lernens und zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt sorgen. Dies erfordert fortlaufende Koordinierungsbemühungen und Partnerschaften zwischen verschiedenen Bildungsbereichen und zwischen Bildungseinrichtungen und einschlägigen Interessengruppen.

Die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ist der Ausgangspunkt und eines der wirksamsten Instrumente für den Aufbau von Schlüsselkompetenzen; hier besteht jedoch die doppelte Herausforderung, den Zugang zu erweitern und die Qualität zu verbessern. Besonders problematisch ist in einigen Ländern das Angebot an Dienstleistungen für Kinder unter drei Jahren. Wie in dem Qualitätsrahmen für die FBBE vorgeschlagen, den Experten der Mitgliedstaaten im letzten Arbeitszyklus entwickelt haben, könnte bei den weiteren Arbeiten der Schwerpunkt unter anderem auf die Verbesserung des Zugangs, die stärkere Berücksichtigung benachteiligter Gruppen, die Professionalisierung des Personals und die Effizienz der Koordinierung, Curricula, Finanzierung und Kontrolle gelegt werden.

Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der frühen Schulabgänger wurden zwar von allen Mitgliedstaaten getroffen , doch diese Maßnahmen münden nicht immer in umfassende Strategien, wie dies in der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2011 gefordert wurde (9), oder in eine entsprechende evidenzbasierte Politik. Langfristiges Engagement und sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit Schwerpunkt auf Prävention, frühem Eingreifen und Kompensationsmaßnahmen im richtigen Verhältnis sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Schulbasierte Strategien zur Senkung der Zahl der frühen Schulabgänger sollten kooperative Ansätze, die aktive Einbeziehung der Eltern, Partnerschaften mit externen Interessenträgern und der lokalen Gemeinschaft, ferner Maßnahmen, die zum Wohlbefinden der Schüler beitragen, und ein hochwertiges Orientierungs- und Beratungsangebot umfassen, mit dem sichergestellt wird, dass jede Schülerin und jeder Schüler gleiche Chancen auf Zugang zu und Teilhabe an hochwertiger Bildung hat und daraus Nutzen ziehen kann, und das es allen Lernenden ermöglicht, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

Die Hochschulsysteme sollten die wissensbasierte Wirtschaft stärken und den Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung tragen . Die Hochschulen müssen sich den Anforderungen, die sich aus einer Gesellschaft und einem Arbeitsmarkt im Wandel ergeben, wirksam anpassen, indem sie die Qualifikationen und das Humankapital Europas mehren und dessen Beitrag zum Wirtschaftswachstum stärken. Um dies zu erreichen, sollten sie sicherstellen, dass im Zuge der Modernisierung insbesondere Synergien zwischen Bildung, Forschung, Innovation und Beschäftigung entstehen, indem Verknüpfungen zwischen Hochschulen, lokalem Umfeld und Regionen geschaffen werden, innovative Ansätze zur Verbesserung der Relevanz der Curricula umgesetzt werden, die auch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) vorsehen, die Übergänge in Beschäftigungsverhältnisse verbessert werden und die internationale Zusammenarbeit gestärkt wird. Während die Senkung der Schulabbrecherquote und die Steigerung des Anteils der Hochschulabsolventen, vor allem aus benachteiligten Gruppen, für viele Mitgliedstaaten nach wie vor eine Herausforderung darstellt, muss vorrangig sichergestellt werden, dass alle Formen der Hochschulbildung den Studierenden Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auf hohem Niveau vermitteln und sie somit auf ihre zukünftigen Laufbahnen vorbereiten. Hochschulbildung muss ferner dazu beitragen, die Studierenden auf eine aktive Bürgerschaft auf der Grundlage einer offenen Haltung und eines kritischen Denkens vorzubereiten, und die persönliche Entwicklung unterstützen, während sie gleichzeitig ihrer Rolle der Vermittlung und der Generierung von Wissen in vollem Umfang gerecht zu werden hat.

Die berufliche Aus- und Weiterbildung trägt maßgeblich dazu bei, relevante Fähigkeiten zu entwickeln . Die Beschäftigungsquote der Absolventinnen und Absolventen einer berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung ist in den meisten Mitgliedstaaten bereits gut. Dies ist auch den im Zeitraum 2011 bis 2014 ergriffenen Maßnahmen geschuldet, mit denen die Leistung, Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung verbessert werden sollten, um die Zielvorgaben des Kommuniqués von Brügge (2010) im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses zu erfüllen. Weitere Reformen sollten entsprechend den in den Schlussfolgerungen von Riga vom 22. Juni 2015 festgelegten mittelfristigen Zielvorgaben folgen (siehe Anlage). Einschlägige Qualifizierungsmaßnahmen sollten fortgesetzt werden, und zwar durch Förderung aller Formen des berufsbezogenen Lernens, etwa von Praktika, Lehrlingsausbildungen und dualen Berufsbildungssystemen, durch einen weiteren Ausbau der Europäischen Ausbildungsallianz und der Partnerschaften mit allen interessierten Akteuren auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene und durch bessere Antizipation des Qualifikationsbedarfs. Gleichzeitig sollten die Erstausbildung und die berufliche Fortbildung für Lehrkräfte, Ausbilder und Mentoren im Berufsbildungsbereich weiter ausgebaut werden, unter anderem durch Praktika in Unternehmen und der Industrie, um über relevante Entwicklungen auf dem jeweiligen Gebiet auf dem Laufenden zu bleiben.

Die Erwachsenenbildung als Basis für Weiterqualifizierung, Umschulung, aktive Bürgerschaft und sozialen Zusammenhalt . Angesichts der jüngsten Erhebungen (10), die das niedrige Niveau der Grundqualifikationen bei Erwachsenen deutlich machen, ist es in Anbetracht der Auswirkungen der Globalisierung auf den Kompetenzbedarf sowie der hohen Arbeitslosenquoten notwendig, die erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung nachdrücklicher umzusetzen. Zu den Prioritäten sollten dabei Folgendes zählen: wirksamere Governance, erhebliche Vergrößerung des Angebots und Steigerung der Inanspruchnahme der Erwachsenenbildung, flexiblere Bereitstellung, breiterer Zugang, intensivere Kontrolle und bessere Qualitätssicherung (siehe Anlage). Erwachsenenbildung bietet den vor kurzem angekommenen Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund eine Gelegenheit für weitere Qualifizierung oder Umschulung und erhöht ihre Möglichkeiten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.

2.2.   Die allgemeine und die berufliche Bildung sind wesentlich für die Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz

In den meisten europäischen Ländern und OECD-Staaten ist die Ungleichheit auf dem höchsten Stand seit 30 Jahren; dies wirkt sich negativ auf die Bildungsergebnisse aus, da die Bildungssysteme tendenziell die Muster des sozioökonomischen Status' reproduzieren. Das Aufbrechen des generationsübergreifenden Teufelskreises geringer Qualifizierung muss daher Priorität haben. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat Maßnahmen ergriffen, um den Zugang benachteiligter Lernender zur Bildung zu verbessern. Dennoch besteht weiterhin ein erhebliches Bildungsgefälle, und der Zugang zu einer hochwertigen Bildung bzw. Ausbildung, die bei der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung beginnt, stellt in einigen Teilen der EU nach wie vor eine Herausforderung dar. Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um der Vielfalt in allen ihren Formen gerecht zu werden und für alle Lernenden inklusive Bildung bzw. Ausbildung bereitzustellen, wobei das Augenmerk auf benachteiligte Gruppen wie etwa Lernende mit besonderen Bedürfnissen, vor kurzem angekommene Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Roma gerichtet werden sollte. Die Jugendgarantie sollte in vollem Umfang mobilisiert werden (d h. Arbeitsmarktvermittlung, Lehrlingsausbildung sowie Bildung und Ausbildung im Rahmen des zweiten Bildungswegs).

Das Geschlechtergefälle in Bildung und Ausbildung, das auch auf der Fortdauer geschlechtsspezifischer Stereotype basiert, und Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Wahl des Bildungswegs sind Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht. Mobbing, Belästigungen und Gewalt in der Lernumgebung, auch aufgrund des Geschlechts, sind nicht hinnehmbar. Die Bildungseinrichtungen sowie die Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter und das sonstige pädagogische Personal müssen über das notwendige Rüstzeug verfügen und hinreichend unterstützt werden, damit die Lernenden in ihrem Lernumfeld Inklusion, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und demokratischen Bürgersinn erfahren können. Ein offenes Lernumfeld, wie es öffentliche Bibliotheken, offene Zentren der Erwachsenenbildung und offene Hochschulen bieten, sollte der Förderung der sozialen Inklusion dienen.

In der Pariser Erklärung der für Bildung zuständigen Minister vom 17. März 2015 werden Maßnahmen auf allen Ebenen gefordert, um die Rolle der Bildung für die Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung, die Festigung des sozialen Zusammenhalts und die Unterstützung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu verantwortungsbewussten, offenen und aktiven Mitgliedern unserer vielfältigen, inklusiven Gesellschaft zu stärken (11). Die Bildung spielt eine wichtige Rolle für die Prävention und die Bekämpfung von Marginalisierung und Radikalisierung. Die Folgemaßnahmen zu der Erklärung zählen zu den obersten Prioritäten im neuen Arbeitszyklus. Dazu werden gemeinsame Analysen, gegenseitiges Lernen (Peer Learning), Zusammenkünfte, die Weitergabe bewährter Verfahren und konkrete Maßnahmen gehören, für die im Rahmen des Programms Erasmus+ Mittel in den vier in der Erklärung genannten Bereichen bereitgestellt werden: i) Erlangung sozialer, staatsbürgerlicher und interkultureller Kompetenzen durch Kinder und Jugendliche dank der Förderung von demokratischen Werten und Grundrechten, sozialer Inklusion, Nichtdiskriminierung und aktiver Bürgerschaft, ii) Stärkung des kritischen Denkens und der Medienkompetenz, iii) Förderung der Bildung benachteiligter Kinder und junger Menschen und iv) Förderung des interkulturellen Dialogs durch alle Formen des Lernens in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Politikbereichen und wichtigen Akteuren.

Durch den derzeitigen Zustrom von Migranten nach Europa kommt den obengenannten Aktionsbereichen eine noch größere Bedeutung zu. Die Ankunft von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft stellt den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und die betreffenden Akteure in ganz Europa vor eine große Herausforderung. Für diejenigen Migranten, die in unseren Ländern bleiben, stellt die Integration in die Bildungs- und Ausbildungssysteme einen wesentlichen Schritt in Richtung auf ihre soziale Inklusion, Beschäftigungsfähigkeit, berufliche und persönliche Entfaltung sowie aktive Bürgerschaft dar. Eine der ersten Prioritäten besteht in diesem Zusammenhang darin, ihnen den tatsächlichen Erwerb der Sprache(n) des Aufnahmelandes zu erleichtern. Außerdem hängt die erfolgreiche Integration der Migranten auch davon ab, dass durch die Entwicklung interkultureller Fähigkeiten unter Lehrkräften, Ausbildern, Schulleitern, dem sonstigen pädagogischen Personal, Lernenden und Eltern für eine größere Bereitschaft gesorgt wird, sich auf die multikulturelle Vielfalt im Lernumfeld einzustellen. Die europäische Dimension der Migration macht deutlich, wie wichtig es ist, die Mitgliedstaaten in ihren Integrationsbemühungen in vollem Umfang zu unterstützen, z. B. durch gemeinsame Analysen, gegenseitiges Lernen (Peer Learning), Konferenzen und die Weitergabe bewährter Verfahren.

2.3.   Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

Aktivere Nutzung innovativer pädagogischer Ansätze und Instrumente zur Entwicklung digitaler Kompetenzen: Die allgemeine und berufliche Bildung kann auf allen Ebenen von der Einführung erprobter und innovativer pädagogischer Verfahren und didaktischer Materialien profitieren, die nachweislich in konkreter Form zu integrativem, engagiertem Lernen unterschiedlicher Lernender beitragen. Mehrere Mitgliedstaaten berichten über Initiativen zur Steigerung der digitalen Kompetenz von Lehrkräften und Lernenden, und ein Drittel der Mitgliedstaaten hat nationale Strategien für die Digitalisierung der Bildung festgelegt. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Die Gesellschaften werden immer stärker digital, was zu einem schnell wachsenden Bedarf an digitalen Kompetenzen führt. Dem muss die allgemeine und berufliche Bildung Rechnung tragen, und dies erfordert Infrastrukturinvestitionen, organisatorische Veränderungen, die Bereitstellung digitaler Geräte und digitale Kompetenzen von Lehrkräften, Ausbildern, Schulleitern und sonstigem pädagogischem Personal sowie die Entwicklung digitaler (und frei zugänglicher) Lehr- und Lernmaterialien und hochwertiger Bildungssoftware. Allgemeine und berufliche Bildung sollte sich die neuen Entwicklungen in der IKT zunutze und eine innovative, aktive Pädagogik zu eigen machen, die sich auf partizipatorische projektbasierte Methoden stützt. Ein offenes Lernumfeld, wie es öffentliche Bibliotheken, offene Zentren der Erwachsenenbildung und offene Hochschulen bieten, kann die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bildungssektoren erleichtern, was auch benachteiligten Lernenden zugutekommen kann.

Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter und des sonstigen pädagogischen Personals, die eine Schlüsselrolle dabei spielen, den Erfolg der Lernenden sicherzustellen und die Bildungspolitik umzusetzen: Viele Mitgliedstaaten berichten über Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteausbildung und betonen, dass die Erstausbildung und die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern zweckmäßig sein und fachliche, pädagogische und praktische Elemente umfassen sollte. Eine Priorität besteht nach wie vor darin, dem zuständigen Personal auf allen Ebenen und in allen Sektoren von Bildung und Ausbildung ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten und Kompetenzen auf der Grundlage solider Forschung und Praktiken zu vermitteln. Den Pädagogen sollte in der Ausbildung vermittelt werden, wie sie mit den individuellen Bedürfnissen der Lernenden und der wachsenden Vielfalt aufgrund der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und geografischen Herkunft der Lernenden umgehen können, um frühe Schulabgänge zu verhindern, und wie sie innovative pädagogische Konzepte sowie IKT-Tools optimal einsetzen können; am Beginn ihrer Laufbahn sollte eine entsprechende Einarbeitung stehen.

In vielen Ländern wird die Qualität des Unterrichts zunehmend durch Personalmangel beeinträchtigt, und das Interesse an Lehrerberufen nimmt deutlich ab. Die Mitgliedstaaten sollten daher Maßnahmen ergreifen, um die Attraktivität und den Status des Lehrerberufs zu erhöhen (12). Es bedarf breit angelegter langfristiger Konzepte, um sicherzustellen, dass die am besten geeigneten Kandidaten — mit unterschiedlichem Hintergrund und vielfältiger Erfahrung — ausgewählt werden und dass die Lehrkräfte attraktive Karrierechancen haben, auch mit Blick darauf, die in starkem Maße bestehende geschlechtsabhängige Ungleichbehandlung auszugleichen.

Erleichterung der Lernmobilität auf allen Ebenen: Aus dem ersten Mobilitätsanzeiger (2014), der im Anschluss an die Empfehlung des Rates zur Lernmobilität (2011) erstellt wurde, geht hervor, dass die Rahmenbedingungen für die Lernmobilität in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind; die größten Hindernisse bestehen noch bei der Information, der Unterstützung der Lernenden und der Anerkennung. Maßnahmen in den Bereichen Transparenz, Qualitätssicherung sowie Validierung und Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen müssen erfasst und weiterverfolgt werden. Für die evidenzbasierte Beobachtung der Mobilität werden bessere Daten benötigt.

Die Förderung der Internationalisierung in der Hochschulbildung sowie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bleibt eine Priorität. Dies könnte die politische Zusammenarbeit mit anderen Regionen der Welt bei der Qualitätssicherung und der Förderung der Lernergebnisse, die Entwicklung strategischer Partnerschaften und gemeinsamer Studienangebote und die Förderung der Mobilität von Studierenden, Personal und Wissenschaftlern sowie Bestrebungen umfassen, die Nutzung von außerhalb der EU erworbenen Qualifikationen zu erleichtern.

Stärkung und Vereinfachung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU und mehr Synergieeffekte zwischen diesen Instrumenten: Transparenz- und Anerkennungsinstrumente spielen für die Mobilität, die Beschäftigungsfähigkeit und das lebenslange Lernen eine entscheidende Rolle. Einige dieser Instrumente — etwa der Europass — werden intensiv genutzt. Um ein höheres Maß an Transparenz zu gewährleisten, haben die meisten Mitgliedstaaten nationale Qualifikationsrahmen entwickelt und diese an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) gekoppelt. Mehrere Mitgliedstaaten haben das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und den Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum (QF-EHEA) umgesetzt.

Nun sollte verstärkt auf die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens, auf mehr Transparenz und auf die europaweite Vergleichbarkeit von Qualifikationen hingearbeitet werden. Im Hinblick auf neu angekommene Migranten könnten die vorhandenen Transparenzinstrumente auch zu einem besseren Verständnis von im Ausland erworbenen Qualifikationen in der EU und umgekehrt beitragen. Angemessene Anerkennung und Validierung können die Nutzung offener und innovativer Lehrmethoden, einschließlich solcher, bei denen digitale Technologien eingesetzt werden, unterstützen.

Die weiteren Arbeiten sollten auch auf eine wirksamere Umsetzung des EQR und der nationalen Qualifikationsrahmen sowie auf die Weiterentwicklung des EQR ausgerichtet werden, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu steigern. Die Anwendung des EQR und der nationalen Qualifikationsrahmen kann die bestehende Anerkennungspraxis unterstützen und somit den Anerkennungsprozess vereinfachen.

Besonderes Augenmerk sollte — nach einer vorläufigen Folgenabschätzung — auch auf die Vereinfachung und Rationalisierung der bestehenden EU-Instrumente wie Tools, Portale und andere Angebote im Bereich Kompetenzen und Qualifikationen gerichtet werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, um die Sensibilisierung für diese Instrumente zu steigern.

Schließung der Investitionslücke: Wirksame Investitionen in eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung sind eine Quelle nachhaltigen Wachstums. Seit der Krise ist die Lage der öffentlichen Haushalte jedoch angespannt, und mehrere Mitgliedstaaten haben ihre realen Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung gekürzt. Dies legt nahe, dass die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung von Reformen unterstützt werden sollten, die innerhalb des gesellschaftlichen Gesamtkontexts für mehr Effizienz bei der Bereitstellung eines hochwertigen Bildungs- und Ausbildungsangebots sorgen. Die Investitionsoffensive für Europa, das Programm Erasmus+ und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und Horizont 2020 können Anreize für Investitionen geben, die Umsetzung der Prioritäten von ET 2020 unterstützen und zugleich enge Verbindungen zur Politik gewährleisten.

3.   GOVERNANCE UND ARBEITSMETHODEN

Seit dem gemeinsamen Bericht aus dem Jahr 2012 hat sich die Governance von ET 2020 verbessert, insbesondere durch den Ausbau der Evidenzbasis (Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung), die operative Ausrichtung der Arbeitsgruppen und die Entwicklung regelmäßiger Foren für den Austausch zwischen den wichtigsten Akteuren (z. B. Forum für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend). Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass ein Konsens über den folgenden Ansatz für den kommenden Arbeitszyklus besteht:

Im Hinblick auf die Effizienz des strategischen Rahmens ET 2020 ist es von entscheidender Bedeutung, dass solide analytische Daten vorliegen und die Fortschritte überprüft werden ; dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Eurostat, dem Eurydice-Netz, dem Cedefop, der OECD und anderen Organisationen.

Die Straffung und Rationalisierung der Berichterstattung im Rahmen von ET 2020 hat weiterhin Priorität und wird auch durch die Verlängerung des Arbeitszyklus auf fünf Jahre unterstützt. Die aktuellen analytischen Fakten und Zahlen, die beispielsweise durch das Eurydice-Netz und das Cedefop (ReferNet — Europäisches Fachwissens- und Referenznetzwerk im Bereich der Berufsbildung) bereitgestellt werden, sollen bestmöglich genutzt werden. Zusätzlich werden in den länderspezifischen Kapiteln des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung auch aktuelle nationale Daten berücksichtigt, sofern sie methodisch fundiert sind.

Engere Verbindungen zwischen Bildung, Wirtschaft und Forschung sowie die Einbindung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft werden die Wirkung von ET 2020 sowie die Relevanz der Lernsysteme für die Steigerung der Innovationsfähigkeit Europas verbessern. Wissensallianzen und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten im Rahmen von Erasmus+, die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Horizont 2020) haben hier eine Vorreiterfunktion. Für eine stärkere Einbindung von Interessenträgern sorgen auch das Forum für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, das European University–Business Forum, das Berufsbildungs- und Unternehmensforum und sowie thematische Foren in den Mitgliedstaaten. Die Zusammenarbeit mit der europäischen Zivilgesellschaft und den europäischen Sozialpartnern wird fortgeführt, um deren Fachkompetenz und Wirkungsradius optimal zu nutzen.

Die Instrumente von ET 2020 haben sich bewährt, auf nationaler Ebene aber nicht immer echte Wirkung gezeigt; Ursachen hierfür sind mangelnde Abstimmung von Aktivitäten, Defizite bei der Informationsverbreitung und geringes Bewusstsein für den Nutzen der Ergebnisse auf nationaler Ebene. Das Instrumentarium von ET 2020 wird daher verstärkt:

Zur Steigerung der Transparenz und der Kohärenz der Aktivitäten im Rahmen von ET 2020 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (einschließlich des Dreiervorsitzes des Rates) ein vorläufiges fortlaufendes Arbeitsprogramm für ET 2020 aufstellen, das einen klaren Überblick über zentrale Maßnahmen und Peer-Learning-Veranstaltungen vermittelt, die für informelle Treffen hochrangiger Beamter, d. h. während der Zusammenkünfte der für die Schulbildung, Berufsbildung und Hochschulbildung zuständigen Generaldirektoren („Treffen der Generaldirektoren“) und der hochrangigen Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung, der ET-2020-Arbeitsgruppen, der beratenden Gruppe für den EQR und der Ständigen Arbeitsgruppe „Indikatoren und Benchmarks“ geplant werden.

Ab 2016 wird sich eine neue Generation von Arbeitsgruppen  (13) mit den in der Anlage aufgeführten konkreten Fragen befassen. Ihr jeweiliges Mandat wird von der Kommission vorgeschlagen und unter Berücksichtigung der — insbesondere im Ausschuss für Bildungsfragen vorgetragenen — Bemerkungen der Mitgliedstaaten angepasst. Die Gruppen werden den jeweils zuständigen informellen Gruppen hochrangiger Beamter (d. h. den Treffen der Generaldirektoren und der hochrangigen Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung), die Leitlinien vorgeben. sowie dem Ausschuss für Bildungsfragen, der dem Rat relevante Ergebnisse zur Kenntnis bringt, regelmäßig Bericht erstatten. Den Gruppen wird nahegelegt, innovative Arbeitsmethoden zu verwenden, und die Verbreitung der Ergebnisse wird verbessert, um einen echten Wissensaustausch zu ermöglichen und die Folgearbeiten zu erleichtern.

Die Peer-Learning-Aktivitäten im Rahmen von ET 2020 , die in der Regel in den Arbeitsgruppen stattfinden, werden verstärkt und werden den Mitgliedstaaten, die mit ähnlichen politischen Herausforderungen konfrontiert sind, eine Zusammenarbeit in Clustern ermöglichen. Peer-Reviews mit Schwerpunkt auf länderspezifischen Herausforderungen, die zur Umsetzung des gemeinsamen Berichts 2012 auf freiwilliger Basis stattfanden, haben sich im Rahmen der informellen Treffen der Generaldirektoren als nützlich erwiesen, erfordern aber eine eingehendere Vorbereitung und interaktiven Dialog. Auch maßgeschneiderte Beratung auf Peer-Ebene (Peer-Counselling) kann dazu dienen, die Umsetzung einer konkreten nationalen Reformagenda zu unterstützen (14).

Die Verbreitung bewährter Verfahren und gewonnener Erkenntnisse, gegebenenfalls unter Berücksichtigung internationaler Daten und Fakten, soll mittels thematischer Veranstaltungen, Angeboten für den Austausch politischer Erfahrungen und sonstiger Mechanismen für den Wissenstransfer und -austausch über wirksame Methoden in der Bildung verbessert werden. Um die effektive Nutzung bestimmter ET-2020-Schlüsselergebnisse durch die Akteure im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erleichtern, wird besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, die wesentlichen Botschaften in den Amtssprachen der EU zu verbreiten, soweit die Mittel dies erlauben. Zusätzlich werden Regelungen für die Verbreitung der Ergebnisse in die Mandate der ET-2020-Arbeitsgruppen aufgenommen und im fortlaufenden Arbeitsprogramm ihren Niederschlag finden.

Der Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung , der auf den Rhythmus des Europäischen Semesters abgestimmt ist und aktuelle thematische und länderspezifische Daten und Fakten bietet, soll für politische Debatten auf Ebene des Rates sowie die Diskussionen im Europäischen Parlament über Herausforderungen und Reformen in der Bildung systematisch herangezogen werden.

Das Potenzial des Programms Erasmus+ wird uneingeschränkt genutzt, um die Wirkung der ET-2020-Instrumente zu steigern, unter anderem durch die Entwicklung neuartiger politischer Strategien in den Arbeitsgruppen und durch die Nutzung der im Rahmen herausragender Projekte gesammelten Daten und Fakten.

Zwar wurden Schritte in die richtige Richtung unternommen, um die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit dem Beschäftigungsausschuss zur Umsetzung des gemeinsamen Berichts 2012 zu vertiefen, doch besteht noch Spielraum, um nach Wegen zu suchen, wie diese Zusammenarbeit besser gestaltet und strukturiert werden kann, wobei es beispielsweise darum geht, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 9. März 2015 auf eine stärker faktengestützte Erörterung von Fragen des Humankapitals hinzuwirken.

Verstärkte Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) als auch mit anderen Ratsformationen.


(1)  Am 15. Juli 2014 durch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker dem Europäischen Parlament in Straßburg vorgelegt.

(2)  Erklärung über die Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung, Paris, 17. März 2015.

(3)  Folgendes gilt, wenn in diesem Text auf Migranten Bezug genommen wird:

Dies gilt unbeschadet der rechtlichen Lage beim Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung für unterschiedliche Migrantenkategorien gemäß den geltenden Vorschriften des Völkerrechts, des Unionsrechts und des nationalen Rechts.

(4)  Ergebnisse der PISA-Studie der OECD 2012: Exzellenz durch Chancengerechtigkeit.

(5)  „The Survey of Adult Skills: Implications for education and training policies in Europe“, Europäische Kommission (2013).

(6)  Der Bevölkerungsanteil der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens einen Abschluss der Sekundarstufe I haben und nicht mehr an Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

(7)  Der prozentuale Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die einen Hochschulabschluss besitzen (Eurostat).

(8)  Beim Erlernen und Erwerb digitaler Kompetenzen geht es um mehr als um reine IKT-Kompetenzen, nämlich auch um die sichere, gemeinsame und kreative Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich des Kodierens.

(9)  Das Vereinigte Königreich hatte gegen diese Empfehlung gestimmt.

(10)  Siehe insbesondere die von der OECD durchgeführte Studie zu den Kompetenzen Erwachsener im Rahmen des Programms für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC).

(11)  Die nichtformale Bildung ist ein wichtiger Faktor, um die soziale und demokratische Teilhabe junger Menschen zu fördern; dies ist eine der Prioritäten des EU-Kooperationsrahmens im Bereich der Jugendpolitik (EU-Jugendbericht 2015).

(12)  „Policy Measures to Improve the Attractiveness of the Teaching Profession in Europe“, Europäische Kommission (2013).

(13)  Diese Arbeitsgruppen — die von der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gebildet wurden mit dem Ziel, die offene Methode der Koordinierung im allgemeinen und beruflichen Bildungswesen umzusetzen — stellen ein Forum für den Austausch bewährter Praktiken dar. In ihrem Rahmen treffen sich Experten der Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

(14)  Beratung auf Peer-Ebene (Peer-Counselling) ist ein Instrument, das gleichgestellte Berufskollegen aus einer kleinen Zahl nationaler Verwaltungen auf freiwilliger und transparenter Basis zusammenbringt, um Ländern, die eine grundlegende politische Entwicklung durchlaufen, externe Beratungsdienste zur Verfügung zu stellen. Dabei soll über die reine Informationsweitergabe hinaus ein Forum geschaffen werden, in dessen Rahmen in partizipativen Workshops Lösungen für nationale Herausforderungen gefunden werden sollen.


ANHANG

PRIORITÄRE BEREICHE FÜR DIE EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG

In der Halbzeitbilanz wurde die Relevanz der vier strategischen Ziele von ET 2020, die der Rat im Jahr 2009 festgelegt hatte, bestätigt:

1.

Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;

2.

Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung;

3.

Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements;

4.

Förderung von Innovation und Kreativität — einschließlich unternehmerischen Denkens — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Zugleich hat die Bilanz ergeben, dass die Mitgliedstaaten zwecks Verwirklichung dieser strategischen Ziele ein gemeinsames Interesse daran haben, die derzeitigen prioritären Maßnahmenbereiche zu straffen. Entsprechend wird in der nachstehenden Tabelle vorgeschlagen, die Zahl der prioritären Bereiche von 13 auf 6 zu verringern, wobei diese Bereiche jeweils einen Beitrag zum Erreichen eines oder mehrerer der strategischen Ziele für den Zeitraum bis 2020 leisten können und somit die Umsetzung der allgemeinen politischen Prioritäten der EU unterstützen und uneingeschränkt damit in Einklang stehen.

Ferner werden die prioritären Bereiche in der nachstehenden Tabelle in konkrete Themen untergliedert; damit wird der Forderung des Rates Rechnung getragen, die Themenbereiche der künftigen Arbeiten konkreter zu formulieren. Das Follow-up für die genannten Bereiche erfolgt mit den Arbeitsmethoden und dem Instrumentarium von ET 2020; diese Bereiche i) stellen für die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Herausforderung dar und ii) zeigen den Mehrwert ihrer Inangriffnahme auf europäischer Ebene. Die konkreten Themen werden die Grundlage für die Mandate der nächsten Generation von ET-2020-Arbeitsgruppen bilden.

Die Mitgliedstaaten werden entsprechend ihren nationalen Prioritäten die Bereiche und Themen, bei denen ihnen eine Beteiligung sinnvoll erscheint, für die gemeinsame Arbeit auswählen.

Prioritäre bereiche

Konkrete Themen

1

Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen von hoher Relevanz und hohem Wert, die im Laufe des lebenslangen Lernens erworben werden, wobei der Fokus auf den Lernergebnissen im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit, Innovation, bürgerschaftliches Engagement und Wohlbefinden liegt

i.

Zielgerichtete politische Maßnahmen zur Verringerung des Anteils an Menschen mit geringen Grundqualifikationen in Bezug auf Sprache, Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Kompetenz in ganz Europa

ii.

Im Einklang mit dem Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen Förderung der Entwicklung von Querschnitts- und Schlüsselkompetenzen, insbesondere digitaler, unternehmerischer und sprachlicher Kompetenzen

iii.

Neubelebung und Weiterführung von Strategien für lebenslanges Lernen und Ausrichtung auf die Übergangsphasen innerhalb der allgemeinen und beruflichen Bildung; gleichzeitig Unterstützung der Übergänge zur bzw. zwischen Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung, einschließlich des nichtformalen und informellen Lernens, und von der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Arbeitsleben durch ein hochwertiges Orientierungsangebot

iv.

Förderung des allgemeinen, gleichberechtigten Zugangs zu erschwinglichen, hochwertigen Angeboten der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, insbesondere für benachteiligte Gruppen, und weitere Ausgestaltung des entsprechenden Qualitätsrahmens

v.

Verringerung des Anteils früher Schulabgänger durch Unterstützung von schulischen Strategien — mit einer umfassenden integrativen und schülerzentrierten Vision von Bildung — und von Angeboten der „zweiten Chance“; dabei sollten insbesondere Umfelder und pädagogische Ansätze, die wirksames Lernen begünstigen, im Mittelpunkt stehen

vi.

Förderung der Relevanz der Hochschulbildung für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft, unter anderem durch bessere Feststellung und Antizipation der Erfordernisse und der Ergebnisse des Arbeitsmarktes, z. B. Verfolgung der Laufbahn von Absolventen, Förderung der Ausarbeitung von Curricula, verstärktes Lernen am Arbeitsplatz und intensivere Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern

vii.

Umsetzung der mittelfristigen Zielvorgaben der Schlussfolgerungen von Riga in der Berufsbildung (siehe Einzelheiten am Ende des Textes); zugleich Stärkung der Europäischen Ausbildungsallianz und der Antizipation des Qualifikationsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt

viii.

Umsetzung der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung (siehe Einzelheiten am Ende des Textes)

2

Inklusive Bildung, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und die Förderung von Bürgerkompetenz

ix.

Anpassung an die zunehmende Vielfalt der Lernenden und Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger, inklusiver regulärer Bildung und Ausbildung für alle Lernenden, einschließlich benachteiligter Gruppen wie etwa Lernende mit besonderen Bedürfnissen, vor kurzem angekommene Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Roma; zugleich Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Segregation, Mobbing (einschließlich Cyber-Mobbing), Gewalt und Stereotypen

i.

Bekämpfung der Diskrepanzen zwischen den Geschlechtern in der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Chancenungleichheit zwischen Frauen und Männern und Förderung eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses bei der Wahl der Bildungswege

ii.

Unterstützung von Migranten beim tatsächlichen Erwerb der im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt verwendeten Sprache(n) durch formales und nichtformales Lernen

iii.

Förderung der bürgerschaftlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenz, des gegenseitigen Verständnisses und der gegenseitigen Achtung sowie der Identifikation mit demokratischen Werten und Grundrechten auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

iv.

Stärkung des kritischen Denkens zusammen mit der Internet- und Medienkompetenz

3

Offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht

i.

Weitere Sondierung des Potenzials innovativer, aktiver pädagogischer Konzepte wie interdisziplinärer Unterricht und kollaboratives Lernen zur besseren Entwicklung relevanter Kompetenzen und Fähigkeiten auf hohem Niveau; zugleich Förderung einer inklusiven Bildung auch für benachteiligte Personen und Lernende mit Behinderungen

ii.

Förderung der Zusammenarbeit durch verstärkte Einbeziehung von Lernenden, Lehrkräften, Ausbildern, Schulleitern und sonstigem pädagogischem Personal sowie der Eltern und des breiteren lokalen Umfelds wie zivilgesellschaftlicher Gruppen, Sozialpartner und Unternehmen

iii.

Verstärkte Nutzung von Synergien zwischen Bildung, Forschung und Innovation im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum auf Basis der bisherigen Entwicklungen in der Hochschulbildung und mit einem neuen Schwerpunkt auf der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Schule

iv.

Förderung der Nutzung von IKT zur Steigerung der Qualität und der Relevanz der Bildung auf allen Ebenen

v.

Steigerung der Verfügbarkeit und der Qualität frei zugänglicher, digitaler Lehr- und Lernmaterialien und entsprechender pädagogischer Konzepte auf allen Bildungsebenen in Zusammenarbeit mit den europäischen Open-Source-Communities

vi.

Unterstützung der Entwicklung digitaler Kompetenzen auf allen Stufen des Lernens einschließlich des nichtformalen und informellen Lernens, um der digitalen Revolution Rechnung zu tragen

4

Verstärkte Unterstützung für Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter und sonstiges pädagogisches Personal

i.

Verbesserung der Verfahren für Einstellung, Auswahl und Einarbeitung, um die kompetentesten und geeignetsten Kandidaten für den Lehrerberuf zu gewinnen

ii.

Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs für beide Geschlechter und Aufwertung seines Status

iii.

Unterstützung der Erstausbildung und der berufsbegleitenden Weiterbildung auf allen Ebenen, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit der zunehmenden Vielfalt der Lernenden, frühe Schulabgänge, das Lernen am Arbeitsplatz, digitale Kompetenzen und innovative pädagogische Ansätze, unter anderem mit Hilfe von EU-Instrumenten wie eTwinning, dem School Education Gateway und der elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE)

iv.

Beitrag zur Förderung von Exzellenz auf allen Ebenen der Lehre, bei der Konzipierung der Lehrerausbildungsprogramme und bei der Organisation des Lernens und den Anreizstrukturen sowie Ausloten neuer Wege zur Bewertung der Qualität der Lehrerausbildung

5

Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität

i.

Förderung von Transparenz, Qualitätssicherung, Validierung und damit der Anerkennung von Kompetenzen und/oder Qualifikationen, auch solcher, die digital, online und in offenen Lernangeboten erworben wurden, sowie des informellen und nichtformalen Lernens

ii.

Vereinfachung und Rationalisierung der Transparenz-, Dokumentations-, Validierungs- und Anerkennungsinstrumente, die sich direkt an Lernende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber wenden, und weitere Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens und der nationalen Qualifikationsrahmen

iii.

Unterstützung der Mobilität von Schülern, Lehrlingen, Studierenden, Lehrkräften, pädagogischem Personal und Forschern

iv.

Entwicklung strategischer Partnerschaften und gemeinsamer Studienangebote, insbesondere durch verstärkte Internationalisierung der Hochschulen und der beruflichen Aus- und Weiterbildung

6

Nachhaltige Investitionen sowie Qualität und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

i.

Sondierung des Potenzials der Investitionsoffensive für Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch Förderung von Finanzierungsmodellen, die für private Investoren und privates Kapital attraktiv sind

ii.

Ermutigung der Mitgliedstaaten zur Nutzung evidenzbasierter Verfahren, einschließlich der Evaluierung und Bewertung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, zur Überwachung politischer Strategien und zur Konzipierung von Reformen, die für mehr Effizienz bei der Entwicklung einer hochwertigen Bildung sorgen

iii.

Förderung innovativer Lösungen zur Gewährleistung nachhaltiger Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung; gegebenenfalls Prüfung von Formen leistungsbasierter Finanzierungen und Kostenteilung

SPEZIFISCHE PRIORITÄTEN FÜR DIE BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG UND DIE ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Da für die berufliche Aus- und Weiterbildung (Kopenhagen-Brügge-Prozess) und die Erwachsenenbildung separate Arbeitsprogramme aufgestellt wurden, müssen die bis 2020 geltenden Zielvorgaben und Prioritäten für diese Bereiche detaillierter benannt und in dem vorliegenden gemeinsamen Bericht gebilligt werden.

I.   BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG

In den Schlussfolgerungen von Riga vom 22. Juni 2015 wurden für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2015-2020 die folgenden neuen mittelfristigen Zielvorgaben (1) vorgeschlagen:

Förderung des Lernens am Arbeitsplatz in all seinen Formen unter besonderer Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung; hierzu Einbindung von Sozialpartnern, Unternehmen, Kammern und Berufsbildungseinrichtungen und Förderung von Innovation und Unternehmergeist.

Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmechanismen in der Berufsbildung im Einklang mit der EQAVET (2)-Empfehlung und — als Teil der Qualitätssicherungssysteme — Einrichtung von Mechanismen zur kontinuierlichen Information und Rückmeldung an die Systeme der beruflichen Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung  (3) auf Basis der Lernergebnisse.

Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung und zum Erwerb von Qualifikationen für alle durch flexiblere, durchlässigere Systeme, insbesondere mittels effizienter integrierter Orientierungsdienste und Angeboten zur Validierung der Ergebnisse des nichtformalen und informellen Lernens.

Weitere Stärkung der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in den Lehrplänen für die berufliche Bildung und Schaffung wirksamerer Angebote für den Erwerb und die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung.

Einführung systematischer Ansätze und Angebote für die Erstausbildung und die berufliche Weiterentwicklung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der Berufsbildung sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Umfeld.

II.   ERWACHSENENBILDUNG

In der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung (4), die der Rat 2011 angenommen hat, sind eine Reihe prioritärer Bereiche für den Zeitraum 2012-2014 genannt, die allerdings — im Einklang mit den vier strategischen Ziele von ET 2020 — in eine längerfristige Perspektive eingebettet werden. Die konkreten Prioritäten, auf die sich die Mitgliedstaaten mit Unterstützung durch die Europäische Kommission in der Zeit bis 2020 konzentrieren sollten, um die längerfristige Zielsetzung der Agenda zu erreichen, sind folgende:

Governance: Gewährleistung von Kohärenz zwischen der Erwachsenenbildungspolitik und anderen Politikfeldern, Verbesserung der Koordinierung, der Wirksamkeit und der Relevanz im Hinblick auf die Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt; gegebenenfalls Steigerung sowohl der privaten als auch der öffentlichen Investitionen.

Angebot und Inanspruchnahme: erheblicher Ausbau des Angebots an hochwertiger Erwachsenenbildung, insbesondere auf den Gebieten Lesen, Schreiben, Rechnen und digitale Kompetenz sowie Steigerung der Inanspruchnahme durch wirkungsvolle Outreach-, Orientierungs- und Motivationsstrategien, die sich an die Bevölkerungsgruppen mit dem größten Bedarf richten.

Flexibilität und Zugang: breiterer Zugang durch mehr Möglichkeiten des Lernens am Arbeitsplatz und wirksame Nutzung von IKT; Einrichtung von Verfahren zur Feststellung und Bewertung der Fähigkeiten gering qualifizierter Erwachsener und Bereitstellung ausreichender Angebote der „zweiten Chance“, damit diejenigen, die über keine Qualifikation auf EQR-Niveau 4 verfügen, eine Qualifikation mit EQR-Anerkennung erwerben können.

Qualität: Verbesserung der Qualitätssicherung, einschließlich Kontrolle und Folgenabschätzung, Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung und Erhebung der für die Entwicklung eines wirksamen, zielgerichteten Angebots erforderlichen Bedarfsdaten.


(1)  http://ec.europa.eu/education/policy/vocational-policy/doc/2015-riga-conclusions_en.pdf

(2)  ABl. C 155 vom. 8.7.2009.

(3)  ABl. C 324 vom 1.12.2010, S. 5.

(4)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.