11.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 52/27


Berichtigung der Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand

( Amtsblatt der Europäischen Union C 392 vom 25. November 2015 )

(2016/C 52/16)

Seite 14, Nummer 4, „Gründe für die Überprüfung“:

Anstatt:

„Bei den angeblich auszuschließenden Waren handelt es sich um Verschluss- und Verbindungsstücke für die Kabelverlegung (Bogen, Winkel und T-Stücke) mit einem metrischen Normgewinde mit einer Steigung von 1,5 mm nach ‚ISO Metric Form BS3463‘.“

muss es heißen:

„Bei den angeblich auszuschließenden Waren handelt es sich um Verschluss- und Verbindungsstücke für die Kabelverlegung (Bogen, Winkel und T-Stücke) mit einem metrischen Normgewinde mit einer Steigung von 1,5 mm nach ‚ISO Metric Form BS3643‘.“