31.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 33/6


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2015/C 33/05)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER ÄNDERUNG GEMÄSS ARTIKEL 53 ABSATZ 2 UNTERABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1151/2012

„CILIEGIA DI VIGNOLA“

EU-Nr.: IT-PGI-0105-01246-23.7.2014

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Consorzio di tutela della Ciliegia di Vignola IGP

Tel.: +39 059773645

E-Mail: consorziodellaciliegia@legalmail.it

Anschrift: Via dell’agricoltura 354

41058 Vignola (Modena)

ITALIA

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

    Name des Erzeugnisses

    Beschreibung des Erzeugnisses

    Geografisches Gebiet

    Ursprungsnachweis

    Erzeugungsverfahren

    Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Kennzeichnung

    Sonstiges [Verpackung]

4.   Art der Änderung(en)

    Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A.

    Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

5.   Änderung(en)

Beschreibung des Erzeugnisses

Erweiterung der Sortenpalette: Die Liste der zugelassenen Sorten wurde um einige in der Produktspezifikation bislang nicht enthaltene erweitert. Die neu aufgenommenen Sorten sind hinsichtlich ihrer Ertragsstärke und insbesondere ihrer Qualitätsmerkmale (Haltbarkeit, Konsistenz, Glanz und Durchmesser) den bereits in der Spezifikation aufgeführten Sorten gleichwertig oder überlegen. Dies ermöglicht die Vervollständigung und Erweiterung der Ernte- und Vermarktungszeitpläne, so dass „Ciliegia di Vignola g.g.A.“ über die gesamte Ernteperiode hinweg auf dem Markt verfügbar ist.

Die neu aufgenommenen Sorten sind:

frühe Sorten: Early Bigi und Lory, Burlat;

mittlere Sorten: Celeste, Giant Red — Primegiant, Carmen, Grace Star, Santina, Vera, Cristalina, New Star, Black Star, Canada Giant;

späte Sorten: Regina, Summer Charm (Staccato).

Um auf den zukünftigen Bedarf der Erzeuger an einer Einführung neuer, mit Hilfe der Züchtungsforschung entwickelter Sorten zu reagieren und die Bewahrung der ursprünglichen Merkmale von „Ciliegia di Vignola“ sicherzustellen, wurde Artikel 2 der Produktspezifikation um den folgenden Absatz ergänzt:

„Zur Erzeugung von ‚Ciliegia di Vignola‘ können auch andere, von der Züchtungsforschung entwickelte Kirschsorten eingesetzt werden, wenn die Konformität des Erzeugungsverfahrens und der qualitativen Merkmale der Früchte mit dieser Produktspezifikation durch Versuche und Dokumente belegt ist. Die Verwendung dieser Sorten zur Erzeugung von ‚Ciliegia di Vignola‘ ist dem Landwirtschaftsministerium (Ministero delle Politiche Agricole Alimentari e Forestali) vorab mitzuteilen und von diesem zu bewerten. Dazu kann das Ministerium ein technisches Gutachten der Kontrollstelle oder eines anderen Gremiums einholen.“

Säuregehalt: der Höchstwert für den Säuregehalt der Früchte wurde gestrichen, weil sich bei Versuchen während des Wirtschaftsjahres starke Schwankungen dieses Wertes ergaben, die auch durch Faktoren bedingt sind, die nicht mit der Qualität der Früchte zusammenhängen, wie z. B. die Lagerungsbedingungen. Anstelle der Vorgabe eines Korridors von 5-10 g/l für den Maleinsäureanteil wird nunmehr ein Mindestwert von 5 g/l festgelegt.

Mindestdurchmesser der neu eingeführten Sorten: im Zuge der Erweiterung der Sortenpalette wurden die oben genannten neu eingeführten Sorten auch in die entsprechenden Durchmesserklassen (20 mm; 21mm, 22 mm) eingefügt.

Erzeugungsverfahren

Erziehungsformen und Pflanzdichte: Die Erziehungsform der „Spindel“(fusetto) wurde eingeführt. Als Pflanzdichte sind bis zu 2 000 Pflanzen pro Hektar vorgesehen. Die modernen Anbautechniken und die Verwendung von Pfropfunterlagen, die den Pflanzenwuchs beschränken, gestatten eine höhere Pflanzdichte als bei den traditionellen Techniken und damit eine effizientere Nutzung der Anbauflächen.

Kennzeichnung

Angabe zur Herkunftsregion: Artikel 8 der Produktspezifikation wurde dahin gehend geändert, dass nunmehr auf der Verkaufspackung der Vermerk „Emilia Romagna“ angebracht werden kann. Dies erfolgte auf Wunsch einer Gruppe von Erzeugern, die die Käufer über die Region der Anbauflächen für die Erzeugung von „Ciliegia di Vignola“ informieren wollen, um eine präzise geografische Einordnung zu ermöglichen.

Erkennungscode des Erzeugungsbetriebs: Es wird die Möglichkeit eingeführt, mittels eines von der Kontrollstelle vergebenen eindeutigen Erkennungscodes auf der Verpackung auch den Erzeugungsbetrieb anzugeben. Dies erleichtert den Spediteuren, die im kurzen Vermarktungszeitraum für Kirschen zahlreiche Frachtstücke unterschiedlicher Erzeugungsbetriebe befördern müssen, die korrekte Zuordnung. Dieser von der Kontrollstelle vergebene Erkennungscode beschleunigt die Vermarktung des Erzeugnisses und stellt zugleich seine Rückverfolgbarkeit sicher.

Verpackung

Vereinfachung der Beschreibung der Packungsgrößen: Um alle Bedürfnisse des Marktes und der Verbraucher in Bezug auf die Packungsgrößen zu erfüllen, wird die Angabe der einzelnen zulässigen Größen durch die knappere Beschreibung der Verpackungsmaterialien und die Angabe von Mindest- und Höchstgewicht (250 g bzw. 6 kg) ersetzt. Der Verpackungsprozess, die Füllmenge und die verwendeten Verpackungsmaterialien müssen in jedem Fall dazu geeignet sein, die Merkmale des Erzeugnisses zu bewahren und die Unversehrtheit der Früchte zu garantieren.

Die Änderung betrifft den folgenden Absatz in Artikel 8 der Produktspezifikation:

„Das Inverkehrbringen von ‚Ciliegia di Vignola‘ erfolgt in den folgenden Packungen, die so verschlossen sind, dass nach der Öffnung keine Weiterverwendung möglich ist:

Holz-, Karton- oder Kunststoffsteigen zu 5 kg, zweigeteilt durch querliegende Pappkartons;

Holz-, Karton- oder Kunststoffsteigen 40 × 60 mit 10 oder 12 Schalen, Gesamtgewicht 5 bzw. 6 kg;

Holz-, Karton- oder Kunststoffsteigen 30 × 40 mit 6 Schalen à 500 g, Gesamtgewicht 3 kg;

Kartons zu 1 200 g, 2 000 g und 2 500 g;

Beutel aus atmungsaktiver Kunststofffolie zu 250 g, 500 g und 1 kg.“

Die geänderte Version lautet:

„Das Inverkehrbringen von ‚Ciliegia di Vignola‘ I.G.P. erfolgt in Verpackungen, die so verschlossen sind, dass nach der Öffnung keine Weiterverwendung möglich ist.

Die Verpackungen müssen aus Holz, Karton, Kunststoff oder atmungsaktiver Kunststofffolie bestehen und eine Füllmenge von mindestens 250 g bis höchstens 6 kg aufnehmen. Das Verpacken muss so erfolgen, dass die Früchte unbeschädigt und mit den in der Spezifikation genannten Eigenschaften auf den Markt gelangen.“

Loser Verkauf der verpackten Früchte an den Endverbraucher: Nach der neuen Produktspezifikation ist der lose Verkauf der in verschlossenen Packungen oder Steigen angelieferten Früchte an den Verbraucher möglich, sofern die Früchte in speziellen Behältnissen angeboten werden, auf denen deutlich erkennbar die gleichen Angaben wie auf den in der Produktspezifikation vorgesehenen Verpackungen zu sehen sind. Diese Änderung ermöglicht den Händlern den Verkauf der (in verschlossenen Packungen oder Steigen angelieferten) Früchte in der vom Kunden gewünschten Menge und stellt zugleich sicher, dass die Kunden beim Kauf des Erzeugnisses korrekte Informationen erhalten.

EINZIGES DOKUMENT

„CILIEGIA DI VIGNOLA“

EU-Nr.: IT-PGI-0105-01246-23.7.2014

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

1.   Name

„Ciliegia di Vignola“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Erzeugnisart

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Zur Erzeugung von „Ciliegia di Vignola“ werden die Früchte folgender Kirschsorten verwendet:

frühe Sorten: Early Bigi und Lory, Bigarreau Moreau und Burlat, Mora di Vignola;

mittlere Sorten: Celeste, Giant Red — Primegiant, Carmen, Grace Star, Santina, Vera, Cristalina, Durone dell’Anella, Anellone, Giorgia, Durone Nero I, Samba, New Star, Black Star, Canada Giant, Van;

späte Sorten: Durone Nero II, Durone della Marca, Lapins, Ferrovia, Sweet Heart, Regina, Summer Charm (Staccato).

Zur Erzeugung von „Ciliegia di Vignola“ können auch andere, von der Züchtungsforschung entwickelte Kirschsorten verwendet werden, wenn die Konformität des Erzeugungsverfahrens und der qualitativen Merkmale der Früchte mit der Produktspezifikation durch Versuche und Dokumente belegt ist. Die Verwendung dieser Sorten zur Erzeugung von „Ciliegia di Vignola“ ist dem Landwirtschaftsministerium (Ministero delle Politiche Agricole Alimentari e Forestali) vorab mitzuteilen und von diesem zu bewerten. Dazu kann das Ministerium ein technisches Gutachten der Kontrollstelle oder eines anderen Gremiums einholen.

Die Kirsche „Ciliegia di Vignola“ muss die folgenden qualitativen Merkmale aufweisen:

Fruchtfleisch: fest und knackig, außer bei der Sorte Mora di Vignola;

Haut: stets glänzend; gelb und leuchtend rot bei der Sorte „Durone della Marca“, leuchtend rot bis dunkelrot bei den anderen Sorten;

Geschmack: süß und fruchtig;

Zuckergehalt: ≥ 10º Brix bei den frühen Sorten, ≥ 12º Brix bei allen anderen;

Säuregehalt (bezogen auf Maleinsäure): mindestens 5 g/l.

Mindestdurchmesser der Früchte je nach Sorte:

20 mm: Mora di Vignola;

21 mm: Durone dell’Anella, Giorgia, Durone Nero II, Durone della Marca, Sweet Heart;

22 mm: Bigarreau Moreau und Burlat, Lapins, Van, Early Bigi und Lory, Celeste, Giant Red — Primegiant, Carmen, Grace Star, Santina, Vera, Cristalina, New Star, Black Star, Canada Giant, Regina, Summer Charm (Staccato);

23 mm: Durone Nero I, Anellone, Samba, Ferrovia.

Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens müssen die Früchte die folgenden Eigenschaften aufweisen:

ganz und unbeschädigt,

mit Stiel,

sauber, frei von sichtbaren Fremdstoffen,

gesund, kein Fäulnisbefall und keine sichtbaren Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln,

frei von Schädlingen.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Phasen der Erzeugung von „Ciliegia di Vignola“ bis zur Ernte der Früchte müssen in dem unter Punkt 4 beschriebenen geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Das Inverkehrbringen von „Ciliegia di Vignola“ erfolgt in Verpackungen, die so verschlossen sind, dass nach der Öffnung keine Weiterverwendung möglich ist.

Die Verpackungen müssen aus Holz, Karton, Kunststoff oder atmungsaktiver Kunststofffolie bestehen und eine Füllmenge von mindestens 250 g bis höchstens 6 kg aufnehmen. Das Verpacken muss so erfolgen, dass die Früchte unbeschädigt mit den in der Spezifikation genannten Eigenschaften auf den Markt gelangen.

Darüber hinaus ist auch der lose Verkauf der in verschlossenen Packungen oder Steigen angelieferten Früchte zulässig, sofern sie in speziellen Behältnissen angeboten werden, auf denen deutlich erkennbar die gleichen Angaben wie auf den in der Produktspezifikation vorgesehenen Verpackungen zu sehen sind.

Der Inhalt der Verpackung muss einheitlich sein und darf nur aus Kirschen ein und derselben Sorte und Qualität bestehen; es sind die folgenden Größenklassen vorgesehen:

20-24 mm;

24-28 mm;

> 28 mm.

Aufbereitung und Verpackung von „Ciliegia di Vignola“ erfolgen unmittelbar nach der Ernte, entweder direkt im Erzeugerbetrieb oder bei einer Genossenschaft im Erzeugungsgebiet. So gelangen die Kirschen rasch und ohne weitere Behandlung auf den Markt und zu den Verbrauchern.

Die Aufbereitung von „Ciliegia di Vignola“, das heißt die korrekte Vorbereitung des Erzeugnisses für die Verpackung und die Konfektionierung in die angegebenen Gebinde, muss im Erzeugungsgebiet erfolgen, um zum einen qualitativ hochwertige frische und unbeschädigte Früchte sicherzustellen und zum anderen mehrmalige Transporte und manuelle Eingriffe zu vermeiden, die zu Druckstellen oder Rissen und in der Folge zur Fäulnis führen können, so dass die Kirschen nicht mehr zum Verkauf geeignet sind.

Die Kühlkonservierung der Früchte bei Temperaturen nicht unter -0,5 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von maximal 90 % ist zulässig; zur Gewährleistung der Frische darf die Dauer der Kühlkonservierung vier Wochen nicht überschreiten.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

„Ciliegia di Vignola“ I.G.P. wird mit dem folgenden Logo gekennzeichnet:

Image

Das Logo muss zusammen mit dem Unionszeichen für die „geschützte geografische Angabe“ auf den Verkaufspackungen angebracht werden.

Die Größe kann bei den verschiedenen Verpackungen variieren, die Proportionen der Standardmaße sind beizubehalten.

Der Hinweis „Emilia Romagna“ auf der Verpackung ist zulässig.

Außerdem sind anzugeben:

Name, Unternehmensform und Anschrift beziehungsweise von der Kontrollstelle vergebener eindeutiger Erkennungscode des Erzeugungsbetriebs; Name, Unternehmensform und Anschrift des Verpackungsbetriebs.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet der g.g.A. „Ciliegia di Vignola“ umfasst das Hügelland am Fuß des Apennin entlang des Flusses Panaro und einiger kleinerer Flüsse in einer Höhe von 30 bis 950 m ü.M.; es beinhaltet das Verwaltungsgebiet der folgenden Gemeinden in den Provinzen Modena und Bologna:

Provinz Modena: Castelfranco Emilia, Castelnuovo Rangone, Castelvetro di Modena, Guiglia, Lama Mocogno, Marano sul Panaro, Modena, Montese, Pavullo nel Frignano, San Cesario sul Panaro, Savignano sul Panaro, Serramazzoni, Spilamberto, Vignola und Zocca.

Provinz Bologna: Bazzano, Casalecchio di Reno, Castel d’Aiano, Castello di Serravalle, Crespellano, Gaggio Montano, Marzabotto, Monte S. Pietro, Monteveglio, Sasso Marconi, Savigno, Vergato und Zola Predosa.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Das Erzeugungsgebiet ist durch den am Fuß des Apennin gelegenen Teil des Panaro-Tals und einige kleinere Flusstäler geprägt, wo besonders günstige Klima- und Bodenbedingungen für den Anbau von Kirschen vorliegen.Das frische und eher maritime Klima ist durch reichliche Niederschläge im Frühjahr und keine allzu trockenen Sommer gekennzeichnet. Die Sonneneinstrahlung ist nicht übermäßig groß.

Die relativ lockeren, gut drainierten und frischen Schwemmlandböden sind wegen der Sedimente, die der Panaro und die kleineren Flüsse bei Überschwemmungen hier abgelagert haben, besonders fruchtbar.

Das Kirschenanbaugebiet reicht von 30 m bis 950 m über dem Meeresspiegel. Außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets werden keine Kirschen angebaut; in den benachbarten Gebieten wurde der Kirschenanbau schon vor langem aufgegeben, weil dort die Menge der Erzeugnisse deutlich geringer und ihre Qualität schlechter war und der Anbau deshalb wirtschaftlich nicht lohnend erschien. Neben den besonderen pedoklimatischen Bedingungen im Erzeugungsgebiet und dem oben beschriebenen spezifischen Mikroklima tragen auch die Kenntnisse und Fertigkeiten der Erzeuger entscheidend zur Qualität der g.g.A. „Ciliegia di Vignola“ bei; die Techniken für Anbau, Ernte und Aufbereitung der Kirschen werden von Generation zu Generation weiter gegeben, und diese Arbeitsschritte erfolgen ausschließlich manuell, so dass die Verbraucher ein qualitativ hochwertiges Produkt erhalten.

Durch die Sortierung von „Ciliegia di Vignola“ gelangen größere Früchte in den Handel, als in den Vermarktungsnormen vorgesehen; häufig liegt ihr Durchmesser über 28 mm. Dadurch wird für „Ciliegia di Vignola“, wie Marktumfragen und Studien spezialisierter Unternehmen belegen, auf Märkten wie dem von Turin, Mailand oder Hamburg durchwegs ein höherer Preis erzielt als für die Kirschen der unmittelbaren Konkurrenten, und für die meisten Verbraucher ist die Umgebung von Vignola das Kirschenanbaugebiet par excellence.

Kirschen bevorzugen frische Standorte und neutrale oder leicht saure Böden. Da beide Bedingungen im Anbaugebiet von „Ciliegia di Vignola“ erfüllt sind, konnte sich diese Sorte hier in einem idealen Umfeld behaupten und verbreiten.

Die charakteristischen Merkmale der Böden im Erzeugungsgebiet von „Ciliegia di Vignola“ garantieren ein besonders üppiges Wachstum der Kirschbäume.

Die nicht übermäßige Sonneneinstrahlung wirkt sich positiv auf die Intensität der Färbung der Früchte und den natürlichen Glanz ihrer Haut aus und trägt dazu bei, dass ohne weitere Behandlung ein ästhetisch ansprechendes Erzeugnis auf den Markt gelangt.

Nicht weniger wichtig ist die Professionalität der Erzeuger, die bei Anbau, Ernte und Aufbereitung der Kirschen auch heute noch auf den reichen Schatz an Kenntnissen zurückgreifen, der sich hier im Laufe der Zeit angesammelt hat.

Auch wenn sich eine natürliche Tendenz zur Einführung neuer Verfahren abzeichnet, werden Ernte, Sortierung und Verpackung der Kirschen noch immer grundsätzlich manuell von Fachkräften ausgeführt, für die die Kirsche eine „lebenslange Aufgabe“ darstellt. Diese Professionalität wurzelt unmittelbar in der Tradition des Erzeugungsgebiets und ist unverzichtbarer Teil seiner Kultur; ein Know-how, das von Generation zu Generation weitergegeben wurde und heute entscheidend dazu beiträgt, dass einem ohnehin hervorragenden Erzeugnis ein weiteres „Plus“ hinzugefügt wird, durch das es sich von den Kirschen aus anderen Anbaugebieten unterscheidet.

Schon vor Jahrzehnten haben sich die Erzeuger von „Ciliegia di Vignola“ verbindlich zur ausschließlichen Vermarktung von Kirschen verpflichtet, die mindestens die in Punkt 3.2 angegebene Größe aufweisen, um ihre örtliche Produktion zu schützen und die besonderen Eigenschaften der hier erzeugten und verpackten Kirschen herauszustellen.

Der Sortenbestand, der sich im Laufe der Zeit im Erzeugungsgebiet durchgesetzt hat, und die Ausweitung des Anbaus auf eine breite Höhenzone ermöglichen eine Ausdehnung des Erntezeitplans und die Marktpräsenz des Erzeugnisses über die gesamte Kirschensaison hinweg, was von den Verbrauchern sehr geschätzt wird und sich positiv auf die zu erzielenden Preise auswirkt.

Somit besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis „Ciliegia di Vignola“ und dem Erzeugungsgebiet mit seinen pedoklimatischen Besonderheiten, dem außergewöhnlichen Mikroklima und den Kenntnissen und Fertigkeiten der lokalen Erzeuger. Ebenso bedeutsam erscheint es, dass sich die Landwirte aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet bei der Vermarktung der Kirschen auf den Ort Vignola konzentrierten, wo bereits seit 1928 ein Obstgroßmarkt existiert, einer der ältesten in ganz Italien, auf den dann weitere Strukturen zur Verarbeitung und Vermarktung von Kirschen folgten. Das Zusammenspiel dieser Faktoren hat dazu geführt, dass der Name „Ciliegia di Vignola“ bei den Verbrauchern seit langem für die gesamte Kirschenproduktion im abgegrenzten geografischen Gebiet steht.

Der Erfolg der Herkunftsbezeichnung „Ciliegia di Vignola“ auf den Märkten hat somit eine starke wirtschaftliche Ausstrahlung auf die gesamte Erzeugungskette von der Produktion bis zur Vermarktung der Kirschen entfaltet; so entstanden im Erzeugungsgebiet zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, Kooperativen für die Verarbeitung und Vermarktung von Kirschen, eine Obstmarkthalle mit vier Kommissionären und Handwerksbetriebe; und auch Verpackungshersteller, Spediteure und Pflücker siedelten sich an.

Die Bedeutung von „Ciliegia di Vignola“ für das historische Anbaugebiet manifestiert sich auch in zahlreichen Jahrmärkten, Messen und Veröffentlichungen; besonders wichtig für Vignola sind das erstmals im April 1970 veranstaltete Kirschblütenfest „Festa dei Ciliegi in Fiore“ und das Kirschenfest „a Vignola, è tempo di Ciliegie“, das seit 1989 stattfindet.

Der im Juni 2003 gegründete nationale Verband „Città delle Ciliegie“ schreibt alljährlich im Zusammenhang mit dem jeweils in einer anderen italienischen Stadt veranstalteten gleichnamigen Fest einen Wettbewerb mit dem Titel „Ciliegie d’Italia“ aus, bei dem Kirschen mit der Herkunftsbezeichnung „Ciliegia di Vignola“ schon mehrfach den ersten Preis erhielten: 2005 in Celleno (Latium), 2006 in Orvieto (Umbrien) und 2009 in Bracigliano (Kampanien) — ein weiterer Beweis für den wohlverdienten Ruf für hohe Qualität, den sich „Ciliegia di Vignola“ mit den Jahren erworben hat.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Änderung der geschützten geografischen Angabe „Ciliegia di Vignola“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 120 vom 26. Mai 2014 veröffentlicht.

Der konsolidierte Text der Produktspezifikation ist abrufbar unter dem Link: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder

direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Prodotti DOP e IGP“ (g.U.- und g.g.A.-Erzeugnisse) klicken, dann links auf dem Bildschirm auf „Prodotti DOP IGP STG“ (g.U.-, g.g.A.- und g.t.S.-Erzeugnisse) und schließlich auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.