ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte /* SWD/2014/0208 final */
1.
Problemstellung
Wenngleich sich die Abfallbewirtschaftung in
der EU kontinuierlich verbessert, gehen der Wirtschaft in der EU zurzeit doch
enorme Mengen potenzieller Sekundärrohstoffe verloren. Im Jahr 2010 fielen in
der EU insgesamt rund 2520 Mio. Tonnen Abfälle an. Nur ein begrenzter Teil
davon (36 %) wurde recycelt, der Rest, von dem etwa 600 Mio. Tonnen
hätten recycelt oder wiederverwendet werden können, wurde auf Deponien
verbracht oder verbrannt. Die EU verpasst somit wichtige Chancen zur Verbesserung
ihrer Ressourceneffizienz und zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft, zur
Förderung von Wachstum und Beschäftigung, zur Durchführung kosteneffizienter
Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Verringerung ihrer
Abhängigkeit von eingeführten Rohstoffen. Ohne neue Initiativen zur Verbesserung der
Abfallbewirtschaftung in der EU werden in den kommenden Jahren auch weiterhin
enorme Mengen wertvoller Ressourcen verloren gehen. Ohne eine klare
mittelfristige Perspektive mit der Festsetzung von Zielvorgaben besteht die
Gefahr, dass in der EU in zunehmenden Maße in große, unflexible Projekte zur
Behandlung von „Restabfall“ investiert wird, die längerfristigen Ambitionen zur
Verbesserung der Ressourceneffizienz im Wege stehen könnten. Die Verbreitung von bewährten Verfahren unter
den Mitgliedstaaten wird begrenzt bleiben, und die wirtschaftlichen Bedingungen
werden keinen ausreichenden Anreiz zur Vermeidung oder Wiederverwendung oder
zum Recycling von Abfällen geben, was dazu führen wird, dass sich die
Leistungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Abfallbewirtschaftung
weiterhin stark unterscheiden werden. Darüber hinaus ist die Qualität
wesentlicher Überwachungsinstrumente, z. B. Statistiken über
Abfallerzeugung und –bewirtschaftung, nach wie vor verbesserungsfähig, und es
gibt eine ganze Reihe komplexer Berichtspflichten, die keinen großen Mehrwert
aufweisen.
2.
Subsidiaritätsanalyse
Mit dem Vorschlag wird ein direkter Beitrag
zur Strategie 2020 der EU, insbesondere zu ihrer Leitinitiative „Ein
ressourcenschonendes Europa” geleistet. Er steht in engem Zusammenhang mit dem
EU-Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und ihrer Rohstoffinitiative.
Er stellt auch eine unmittelbare Reaktion auf die im
7. Umweltaktionsprogramm festgelegten ökologischen und abfallbezogenen
Ziele dar. Die Zuständigkeit der Union für Maßnahmen auf
dem Gebiet der Abfallbewirtschaftung ergibt sich aus Artikel 191 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den Schutz der
Umwelt betrifft und in dem es heißt: Die Umweltpolitik der Union trägt unter
anderem zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität, zum Schutz
der menschlichen Gesundheit, zur umsichtigen und rationellen Verwendung der
natürlichen Ressourcen und zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Mit dem Vorschlag wird insbesondere den
spezifischen Überprüfungsklauseln in drei Rechtsakten des EU-Umweltrechts
Rechnung getragen (Abfallrahmenrichtlinie, Deponierichtlinie und
Verpackungsabfallrichtlinie), wonach die Kommission die bestehenden
Abfallbewirtschaftungsziele überprüfen muss. Die Erfahrung zeigt, dass EU-weite
Ziele und Zielvorgaben für die Abfallbewirtschaftung in den allermeisten
Mitgliedstaaten eine wichtige Triebfeder für eine bessere Ressourcen- und
Abfallbewirtschaftung waren. Gemeinsame Ziele und Zielvorgaben tragen auch dazu
bei, dass des EU-Abfallmarkt besser funktioniert, z. B. indem
Orientierungshilfen zu Investitionsentscheidungen gegeben werden und die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Harmonisierung nationaler
Programme für Herstellerverantwortung gewährleistet wird. EU-weite Zielvorgaben
sind auch erforderlich, um die nötige Mindestgröße zu erreichen, damit die
EU-Wirtschaft in neue Recyclingtechniken investiert. In dem Vorschlag werden Umweltprobleme von
länderübergreifender Tragweite behandelt wie die Auswirkungen einer
unsachgemäßen Abfallbewirtschaftung auf Treibhausgasemissionen,
Luftverschmutzung und Vermüllung insbesondere in der Meeresumwelt.
3.
Ziele
Das wichtigste
übergreifende Ziel des Vorschlags ist es sicherzustellen, dass Wertstoffe, die
im Abfall enthalten sind, effektiv wiederverwendet, recycelt und der
europäischen Wirtschaft wieder zugeführt werden, d. h. der Übergang zu
einer Kreislaufwirtschaft, in der Abfall zunehmend als Ressource genutzt wird
und neue wirtschaftliche Chancen und Arbeitsplätze geschaffen werden, soll
gefördert werden. Die spezifischen
Ziele des Vorschlags sind: ·
Vereinfachung des EU-Abfallrechts durch Klarstellung und Vereinfachung von Messmethoden im Zusammenhang
mit Zielvorgaben; durch Anpassung und Klarstellung wichtiger
Begriffsbestimmungen, durch einheitlichere Zielsetzung, Streichung hinfälliger
Vorschriften und Vereinfachung der Berichtspflichten. ·
Verbesserung der Überwachung durch bessere Abfallstatistiken, insbesondere in Bezug auf die
Zielvorgaben, und frühzeitige Erkennung von Durchführungsproblemen durch ein
„Frühwarnsystem“. ·
Gewährleistung einer optimalen
Abfallbewirtschaftung in allen Mitgliedstaaten durch
Unterstützung für die Verbreitung bewährter Verfahren und wichtiger Instrumente
wie der wirtschaftlichen Instrumente und durch Gewährleistung eines
Mindestharmonisierungsgrads bei den Programmen für die erweiterte
Herstellerverantwortung. ·
Aufstellung mittelfristiger Zielvorgaben im
Einklang mit den Ambitionen der EU in Bezug auf Ressourceneffizienz
und Zugang zu Rohstoffen. Die
vorgeschlagenen operativen Ziele spiegeln die Ambitionen des
7. Umweltaktionsprogramms (7. UAP) der EU wider, das das Europäische
Parlament und der Rat vor kurzem angenommen haben: Die
Abfallerzeugung sollte verringert und von der Entwicklung des BIP abgekoppelt
werden; es sollte so
viel wie möglich wiederverwendet bzw. recycelt werden; nur nicht
recycelbare Abfälle sollten verbrannt werden; die Deponierung
sollte schrittweise auf nicht verwertbare Abfälle begrenzt werden; Abfälle im Meer
sollten deutlich verringert werden. Die Ziele, die
Rechtsvorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwands (auch für KMU)
zu verringern sowie zu gewährleisten, dass die Zielvorgaben dem Zweck
angemessen sind (fit for purpose), stehen in vollem Umfang mit den
Bemühungen der Kommission um die Effizienz der Rechtsetzung im Einklang.
Darüber hinaus trägt der Vorschlag den Erkenntnissen des „Fitness-Checks“
(Ex-post-Evaluierung) der fünf EU-Richtlinien über verschiedene Abfallströme
(einschließlich der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie) Rechnung, der
parallel zur Überprüfung der EU-Abfallzielvorgaben durchgeführt wurde.
4.
Handlungsoptionen
Nachdem eingehend analysiert
wurde, was in der Vergangenheit funktioniert hat und was nicht, sowie nach
einer umfassenden Konsultation der Interessenträger wurden die folgenden drei
Optionen (mit einer Reihe von Unteroptionen und spezifischen Maßnahmen) für
eine genauere Prüfung ausgewählt: Option 1 –
Gewährleistung der vollständigen Durchführung • Keine
zusätzlichen Maßnahmen der EU außer Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der
Vorschriften gefördert werden soll Option 2 – Vereinfachung, bessere
Überwachung, Verbreitung bewährter Verfahren •
Anpassung der Definitionen von Schlüsselbegriffen
(z. B. „Recycling“ und „Wiederverwendung“) und Streichung hinfälliger
Vorschriften •
Vereinfachung von Messmethoden (nur eine Methode
zur Messung von „Haushaltsabfällen und ähnlichen Abfällen“) und von
Berichtspflichten •
Einrichtung nationaler Register über die
Abfallsammlung und –bewirtschaftung und Einführung einer Verpflichtung zur
Überprüfung von Schlüsseldaten und –statistiken durch unabhängige Dritte •
Einführung eines Frühwarnsystems, mit dessen Hilfe
die Abfallbewirtschaftungsleistungen der Mitgliedstaaten überwacht und
erforderlichenfalls rechtzeitig Abhilfemaßnahmen gefordert werden können •
Festlegung von Mindestbedingungen für den Betrieb
von Programmen für erweiterte Herstellerverantwortung Option 3 – Anhebung der
EU-Zielvorgaben Bei der Festsetzung realistischer
Zielvorgaben und Fristen für alle Mitgliedstaaten wurden die derzeitigen
Leistungen der am meisten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten und die benötigte
Zeit zur Erfüllung dieser Zielvorgaben sowie die Hauptziele des 7. UAP
berücksichtigt. Option 3.1 – Anhebung der Zielvorgabe für
Wiederverwendung/Recycling von Siedlungsabfällen: Niedrig: Zielvorgabe 60 % Wiederverwendung/Recycling bis 2030;
50 % bis 2025 Hoch: Zielvorgabe 70 % Wiederverwendung/Recycling bis 2030;
60 % bis 2025 Option 3.2 – Anhebung der Zielvorgabe für
Wiederverwendung/Recycling von Verpackungsabfall: Anhebung der auf Materialien ausgerichteten Zielvorgaben zwischen 2020
und 2030 (80 % insgesamt Wiederverwendung/Recycling) Variante: besondere Zielvorgabe für Nichteisenmetalle („metal
split“) Option 3.3 – Schrittweiser Ausstieg aus der
Deponierung verwertbarer Siedlungsabfälle:
Deponieverbot für Kunststoffe/Papier/Glas/Metalle
bis 2025 (max. 25 % Deponierung), vollständiges Verbot bis 2030 (max.
5 %) Option 3.4 – Kombination der Optionen 3.1,
3.2 und 3.3 Option 3.5 – Wie Option 3.4 mit
unterschiedlichen Fristen für verschiedene Ländergruppen Option 3.6 – Wie Option 3.4 mit einer
kürzeren Frist für alle Mitgliedstaaten und der Möglichkeit von Fristverlängerungen
für bestimmte Mitgliedstaaten Option 3.7 – Wie Option 3.4 mit Ausweitung
des Deponieverbots auf alle Haushaltsabfällen ähnlichen Abfälle
5.
Folgenabschätzung
Die Auswirkungen der untersuchten
politischen Optionen beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Aspekte:
Kosten
bzw. Einsparungen
durch bessere Abfallsammlung und –behandlung (z. B. mehr
Wiederverwendung und Recycling). Um höhere Recyclingraten zu erzielen,
müssen sich die Abfallsammelsysteme im Laufe der Zeit weiterentwickeln, z. B.
weg von „Bringsystemen“ zur Abholung an der Haustür. Die damit verbundenen
zusätzlichen Investitionskosten werden zunehmend dadurch aufgefangen, dass
die Kosten für die Sammlung und Behandlung von gemischtem Restabfall
sinken dürften, während die Einnahmen aus recycelten Stoffen steigen
dürften.
Vorteile
der größeren Verfügbarkeit von (Sekundär-)Rohstoffen, wodurch die Gefahr
eingedämmt wird, dass sich Primärrohstoffe für das verarbeitende Gewerbe
in der EU in Zukunft verteuern werden.
Vorteile,
die sich aus einer besseren Abfallverwertung und aus der Nutzung von
Recyclingmöglichkeiten im
EU-Binnenmarkt ergeben (bessere Nutzung der bestehenden und Entwicklung
einer neuen, innovativen Abfallbehandlungsinfrastruktur, was der
EU-Abfallbewirtschaftungsbranche zugute kommt).
Kosten
und Nutzen im
Zusammenhang mit besserer Überwachung, geringerem Verwaltungsaufwand
und Vereinfachung.
Schaffung
von Arbeitsplätzen,
da die oberen Stufen der Abfallhierarchie (mit separater Sammlung,
Wiederverwendung und Recycling) bekanntermaßen viel arbeitsintensiver sind
als die Abfallbeseitigung und –verbrennung.
Gute
soziale Akzeptanz
– die für Wiederverwendung und Recycling benötigte Infrastruktur wird viel
besser angenommen als Abfallbeseitigungs- und –verbrennungsanlagen.
Positive
Umweltauswirkungen,
sowohl direkte (bessere Abfallbewirtschaftung, geringere Vermüllung auch
der Meeresumwelt) als auch indirekte (geringere Treibhausgasemissionen und
weniger Luftverschmutzung, da weniger Primärrohstoffe und Energie
verbraucht werden). Daraus ergeben sich auch positive Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit.
Einige dieser Auswirkungen
(insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit besserer Abfallsammlung,
ökologischen Vorteilen und der Schaffung von Arbeitsplätzen) lassen sich beziffern
und in Geld ausdrücken; andere Aspekte dagegen können nur qualitativ
beschrieben werden (z. B. die geringere Abhängigkeit von eingeführten
Rohstoffen). Die Auswirkungen der
Option 1 („vollständige Durchführung“) wurden im Vergleich zum
„Business-as-usual“-Szenario bewertet; bei den Auswirkungen der Optionen 2
und 3 dagegen wurde die „vollständige Durchführung“ als Ausgangspunkt
festgesetzt. Option
1 – Vollständige Durchführung der geltenden Rechtsvorschriften Die
jährlichen Nettokosten (höhere Kosten für Sammlung/Behandlung abzüglich der
ökologischen Vorteile) dieser Option werden bis 2020 schätzungsweise
1500 Mio. EUR betragen und dürften in der EU-28 bis 2035 nach und
nach auf unter 600 Mio. EUR sinken. Es wird mit einem Zuwachs
direkter Beschäftigung um 36 761 VZÄ (Vollzeitäquivalent) gerechnet. Option
2 – Vereinfachung, bessere Überwachung, Verbreitung bewährter Verfahren Die
Verbesserung der Statistiken, z. B. durch nationale Register, erfordert
zwar zusätzliche Bemühungen von bestimmten Mitgliedstaaten, wird aber
gleichzeitig dazu beitragen, die Berichtskosten zu senken. Das vorgeschlagene
„Frühwarnsystem“ erfordert Bemühungen sowohl der Kommission als auch der
Mitgliedstaaten, kann aber spätere Vertragsverletzungsverfahren sowie falsche
Investitionsentscheidungen verhindern. Eine deutliche Vereinfachung der
Anforderungen an die Berichte der Mitgliedstaaten wird zu Einsparungen führen;
diese Mittel können wiederum zur Deckung etwaiger Nettokosten der Maßnahmen für
eine bessere Überwachung verwendet werden. Die Festlegung von
Mindestbedingungen für den Betrieb von Programmen für erweiterte
Herstellerverantwortung schließlich wird unter anderem ihre Kosteneffizienz
steigern. Option
3 – Anhebung der EU-Zielvorgaben Die
nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Auswirkungen der
verschiedenen Unteroptionen der Option 3, die in Abschnitt 4
beschrieben wurden, in den Jahren 2014 bis 2030. Aus der Tabelle ist
ersichtlich, dass eine Kombination der Unteroptionen 3.1, 3.2 und 3.3 (d. h.
Unteroptionen 3.4-7) das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt, wobei
gleichzeitig mehr Arbeitsplätze geschaffen und mehr Treibhausgasemissionen
gesenkt werden. Option || Finanzkosten (Kapitalwert 2014-2030), Mrd. EUR (1) || Externe Kosten (NPV 2014-2030) Mrd. EUR (2) || Soziale Kosten - netto (1+2) || Arbeitsplätze (VZÄ 2030) || THG Mio. Tonnen CO2eq (2030) || THG Mio. Tonnen CO2eq (2014-2030) Option 3.1- niedrig || -3,73 || -3,96 || -7,69 || 78 519 || -23 || -107 Option 3.1- hoch || -8,41 || -8,49 || -16,91 || 137 585 || -39 || -214 Option 3.2 || -11,2 || -8,45 || -19,66 || 107 725 || -20 || -183 Option 3.2 – „metal split“ || -13,48 || -10,05 || -23,53 || 107 643 || -24 || -250 Option 3.3 || 5,64 || -0,65 || 4,99 || 46 165 || -13 || -49 Option 3.4 || -12,65 || -13 || -25,65 || 177 637 || -44 || -308 (1) Optionen 3.5 und 3.6 || -13,62 || -13,58 || -27,2 || 177 628 || -44 || -320 (2) Option 3.7 || -10,7 || -18,3 || -29 || || -62 || -443 Anmerkung: Negative Kosten
bedeuten einen Vorteil. Die Optionen 3.4-7 bieten eine kohärente
Perspektive der Abfallbewirtschaftung in der EU auf der Grundlage der
Erfahrungen in den am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten: parallel zu
den schrittweise eingeführten Deponiebeschränkungen werden die
Recyclingzielvorgaben nach und nach erhöht. Auf diese Weise kann verhindert
werden, dass Überkapazitäten bei Anlagen zur Behandlung von Restabfällen, wie
Verbrennungsanlagen und andere leistungsschwache Anlagen geschaffen werden. Im Vergleich zur „vollständigen Durchführung“
führen die Optionen 3.4-7 auch zu einer zusätzlichen Verringerung der Abfälle
im Meer um 7 % bis 2020 und um 23 % bis 2030. Die zusätzlichen
Einsparungen aufgrund der geringeren Vermüllung der Meere werden bis 2030 auf
136 Mio. EUR geschätzt und sind hauptsächlich auf geringere Kosten
für die Säuberung von Stränden und weniger Schäden an Fischereifahrzeugen und
Fanggeräten zurückzuführen.
6.
Vergleich der Optionen
Die nachstehende Tabelle gibt
einen Überblick über den relativen Beitrag jeder Option zu den in
Abschnitt 3 genannten Hauptzielen. Daraus können folgende
Schlussfolgerungen gezogen werden:
Option 2
wäre bereits nützlich, um die Erfüllung der bestehenden Zielvorgaben zu
unterstützen, ist aber geradezu unverzichtbar für die vorgeschlagenen
neuen Zielvorgaben. Die Maßnahmen der Option 2 tragen am meisten zu
den Zielen bei und sollten als “Begleitmaßnahmen” angesehen werden, mit
denen die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Erfüllung der
Zielvorgaben verbessert werden kann.
Die
Option 3.1, 3.2 und 3.3 für sich betrachtet, werden in Bezug auf die
Kohärenz zwischen den vorgeschlagenen Zielvorgaben und dem
Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht die besten Ergebnisse erbringen. Option 3.4
mit einem erweiterten Deponieverbot (d. h. Option 3.7) scheint am
attraktivsten.
Zwischen
den Optionen 3.4, 3.5 und 3.6 gibt es keine eindeutige Präferenz: Die
Festlegung unterschiedlicher Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten führt zu
einem höheren Kapitalwert, da einige Mitgliedstaaten schneller von einer
besseren Abfallbewirtschaftung profitieren, kompliziert aber das
Abfallrecht.
|| Ziel 1 - Vereinfachung || Ziel 2 – Bessere Überwachung || Ziel 3 - Verbreitung bewährter Verfahren || Ziel 4 – Ressourceneffizienz Option 1 || 0 || 0 || 0 || 0 Option 2 || + + + || + + + || + + || + Option 3 Option 3.1 - niedrig Option 3.1 - hoch Option 3.2 Option 3.3 Option 3.4 Option 3.5 Option 3.6 Option 3.7 || + + + + + + + + + + + + + + || + + + + + + + + + + + + + || + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + || + + + + + + + + + + + + + + + + + Daher wird eine
Kombination der Optionen 2 und 3.7 vorgeschlagen. Im Vergleich zur vollständigen
Durchführung (Option 1) hat diese Kombination mehrere Vorteile:
Verringerung des
Verwaltungsaufwands insbesondere für KMU, Vereinfachung und bessere
Durchführung durch dem Zweck angemessene Zielvorgaben (fit for purpose).
Schaffung von
Arbeitsplätzen – bis 2030 könnten mehr als 180 000 direkte
Arbeitsplätze geschaffen werden, von denen die meisten nicht aus der EU
ausgelagert werden könnten.
Senkung von
Treibhausgasemissionen – von 2014 bis 2030 könnten rund 443 Mio.
Tonnen vermieden werden.
Sekundärrohstoffe
werden wieder der Wirtschaft zugeführt – die 2011 recycelten Mengen an
Siedlungs- und Verpackungsabfällen werden mehr als verdoppelt. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen dienen als Katalysator für die Gewährleistung
der Erfüllung aller EU-Zielvorgaben, die dazu beitragen, (je nach
Material) zwischen 10 % und 40 % des Gesamtbedarfs an Rohstoffen
in der EU zu decken.
Positive
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Abfallbewirtschaftungs- und
der Recyclingbranche in der EU sowie auf das verarbeitende Gewerbe
(bessere erweiterte Herstellerverantwortung, weniger Risiken beim Zugang
zu Rohstoffen und bei deren Preisen).
Bis 2020 7 %
weniger Abfälle im Meer, bis 2030 24 % weniger.
Die vorgeschlagenen
mittelfristigen Zielvorgaben sind ein deutliches Signal für die Mitgliedstaaten
und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen, so dass sie sich rechtzeitig und
mit der erforderlichen Rechtssicherheit auf neue Strategien und Investitionen
einstellen können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine bessere Bewirtschaftung
von Siedlungs- und Verpackungsabfällen mit Deponieverbot als Katalysator für
die Bewirtschaftung aller anderen Abfallarten wirkt.
7.
Überwachung und Bewertung
Die
meisten Statistiken über Abfallerzeugung und –behandlung (Recycling,
Verwertung, Deponierung) werden von den Mitgliedstaaten bereits erstellt und an
die Kommission übermittelt (Eurostat/GD ENV). Es werden keine neuen
Zielvorgaben vorgeschlagen; die bestehenden Zielvorgaben werden angehoben und
in einigen Fällen präzisiert, hinfällige Zielvorgaben werden gestrichen. Mit Unterstützung der
Europäischen Umweltagentur wird alle drei Jahre insbesondere im Rahmen des
vorgeschlagenen „Frühwarnsystems“ auf Basis der jüngsten Statistiken und der
Prognosen die „Entfernung vom Ziel“ festgestellt. Die Europäische Umweltagentur
hat auch die Absicht, ihre Ex-ante- (Modell) und Ex-post-Bewertung der Leistungen
der Mitgliedstaaten bei der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen regelmäßig zu
aktualisieren. In Zukunft könnten auch andere Arten von Indikatoren festgelegt
werden, wie die potenzielle Menge der Abfälle, die der EU-Wirtschaft jedes Jahr
verloren gehen, und die Nutzung von Sekundärrohstoffen in Erzeugnissen und auf
dem Markt.