9.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 289/65


P8_TA(2014)0071

Digitaler Binnenmarkt

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2014 zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt (2014/2973(RSP))

(2016/C 289/11)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union,

gestützt auf die Artikel 9, 10, 12, 14, 16, 26 und 36 sowie auf die Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 169 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 7, 8, 11, 21, 38 und 52,

unter Hinweis auf das Mitentscheidungsverfahren 2013/0309 über einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents (COM(2013)0627),

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 23. April 2013 mit dem Titel „E-commerce Action Plan 2012–2015 — State of play 2013“ (Aktionsplan zum elektronischen Handel 2012–2015 — Stand der Dinge 2013) (SWD(2013)0153),

unter Hinweis auf Ausgabe 26 des Binnenmarktanzeigers der Kommission vom 18. Februar 2013,

unter Hinweis auf die im Anzeiger der Kommission zur Digitalen Agenda 2014 veröffentlichten Berichte,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (COM(2011)0942),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zu einer neuen europäischen Agenda der Verbraucherschutzpolitik (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Dezember 2013 zur Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2012 zu einer Strategie zur Stärkung der Rechte schutzbedürftiger Verbraucher (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu dem Thema „Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste“ (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu einer neuen verbraucherpolitischen Strategie (8),

unter Hinweis auf die 2013 von seiner Fachabteilung A veröffentlichte Studie „How to Build a Ubiquitous EU Digital Society“ (Wege zur Schaffung einer allgegenwärtigen digitalen Gesellschaft in der EU),

unter Hinweis auf die 2013 von seiner Fachabteilung A veröffentlichte Studie „Entertainment x.0 to Boost Broadband Deployment“ (Unterhaltung x.0 zur Förderung des Breitbandausbaus),

unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 26. März 2009 zur Stärkung der Sicherheit und der Grundfreiheiten im Internet (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2014 zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, den Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und den entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (10),

unter Hinweis auf die 2013 von seiner Fachabteilung A veröffentlichte Studie „Discrimination of Consumers in the Digital Single Market“ (Diskriminierung von Verbrauchern im digitalen Binnenmarkt),

unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 2014 in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12, in dem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt wurde,

gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt ein Bereich des Fortschritts ist, in dem zwar Herausforderungen bestehen, jedoch Potenzial für hohe Effizienzgewinne vorhanden ist, die sich auf bis zu 260 Milliarden EUR im Jahr belaufen könnten und somit dazu beitragen, dass Europa die Krise überwindet;

B.

in der Erwägung, dass durch die Vollendung des digitalen Binnenmarkts der EU Millionen von Arbeitsplätzen geschaffen und Europa unter Umständen in die Lage versetzt werden könnte, einen Zuwachs von 4 % beim BIP bis 2020 zu erreichen;

C.

in der Erwägung, dass allein schon die Apps-Branche ihren Umsatz von 2013 bis 2018 verdreifachen und damit 3 Millionen Arbeitsplätze im gleichen Zeitraum schaffen dürfte;

D.

in der Erwägung, dass es eine Studie in Auftrag gegeben hat, um die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln im digitalen Binnenmarkt analysieren zu lassen, in der bekräftigt wird, dass digitale Lösungen nicht als Bedrohung, sondern als Chance für Verbraucher, Bürger und Unternehmen zu betrachten sind;

E.

in der Erwägung, dass die Union die flächendeckende Nutzung des Cloud-Computing in Europa fördern muss, da es einen wichtigen Beitrag zum Wachstum der Wirtschaft der EU leistet; in der Erwägung, dass in der Studie belegt wird, dass mit beträchtlichen Gewinnen im Zusammenhang mit der raschen Ausweitung der Nutzung des Cloud-Computing gerechnet werden kann;

F.

in der Erwägung, dass sich die Hindernisse, durch die die Teilhabe der Verbraucher am digitalen Binnenmarkt erschwert wird, auf diskriminierende Praktiken beziehen, wie etwa die Beschränkung von Dienstleistungserbringern auf bestimmte Länder oder Gebiete, die Verkaufsverweigerung als solche, die automatische Weiterleitung und eine ungerechtfertigte Diversifizierung von Verkaufsbedingungen;

G.

in der Erwägung, dass die Verbraucher die Vorteile des Binnenmarkts nur dann in vollem Umfang nutzen können, wenn sie sichere, effiziente, wettbewerbsfähige und innovative mobile und elektronische Zahlungssysteme nutzen können;

H.

in der Erwägung, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie die Cybersicherheit und die Sicherheit der elektronischen Kommunikation und ihrer Netzwerke Prioritäten im digitalen Binnenmarkt darstellen, da es sich hierbei um grundlegende Voraussetzungen für sein Funktionieren und für die Schaffung von Vertrauen bei den Bürgern und Verbrauchern in den digitalen Binnenmarkt handelt;

I.

in der Erwägung, dass die allgemeine EU-weite Verfügbarkeit sicherer Hochgeschwindigkeits-Internetzugänge und sicherer digitaler Hochgeschwindigkeitsdienste von öffentlichem Interesse für das gesellschaftliche Wachstum und Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die soziale Inklusion und den Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung ist;

J.

in der Erwägung, dass Forschung, Entwicklung und Innovation in der Digitalwirtschaft dazu beitragen werden, die Wettbewerbsfähigkeit Europas auch mittel- und langfristig zu sichern;

K.

in der Erwägung, dass ein schneller Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen von wesentlicher Bedeutung ist, was die Steigerung der Produktivität der EU und die Entstehung neuer Kleinunternehmen anbelangt, die eine Spitzenposition in mehreren Bereichen, z. B. in der Gesundheitsfürsorge, dem verarbeitenden Gewerbe oder den Dienstleistungsbranchen, einnehmen könnten;

L.

in der Erwägung, dass der Privatsektor eine Führungsrolle beim Ausbau und der Modernisierung von Breitbandnetzen übernehmen und dabei durch wettbewerbsgeprägte und investitionsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen unterstützt werden sollte;

M.

in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt zu den innovativsten Wirtschaftszweigen gehört, ihm daher eine hohe Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU zukommt und er durch den Ausbau des elektronischen Handels zum Wirtschaftswachstum beiträgt; in der Erwägung, dass es überdies im Zuge des digitalen Binnenmarkts für Unternehmen leichter wird, die Vorschriften im Verwaltungs- und Finanzbereich einzuhalten, und für Verbraucher eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen angeboten wird;

N.

in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt nicht nur wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf den politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Alltag der Verbraucher und Bürger in der EU nach sich zieht;

O.

in der Erwägung, dass es ohne schnelle und leistungsfähigere Breitband- und Telekommunikationsnetze in allen Regionen der EU, darunter auch in den abgelegenen Gebieten, keinen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt geben kann;

P.

in der Erwägung, dass sich die vorhandene und stetig wachsende digitale Kluft unmittelbar negativ auf den Ausbau des digitalen Binnenmarkts auswirkt, sowohl was den Zugang zum Internet als auch was digitale Kompetenzen anbelangt;

Q.

in der Erwägung, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie die Sicherheit der elektronischen Kommunikation und ihrer Netze Prioritäten im digitalen Binnenmarkt darstellen, da es sich hierbei um grundlegende Voraussetzungen für sein Funktionieren und die Sicherung des Vertrauens der Bürger und Verbraucher in den digitalen Binnenmarkt handelt;

R.

in der Erwägung, dass Online-Märkte sowohl flexibel als auch verbraucherfreundlich sein müssen, wenn sie wachsen und expandieren sollen;

S.

in der Erwägung, dass es sich beim elektronischen Handel um eine wichtige Ergänzung zum herkömmlichen Handel und einen bedeutenden Faktor für die Auswahl der Verbraucher, den Wettbewerb und die technologische Innovation handelt, in dessen Rahmen somit ein Beitrag zur Konvergenz der Europäischen Union zu einer wissensgestützten Wirtschaft geleistet wird;

T.

in der Erwägung, dass ein ungehinderter Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für investitionsfördernde Unternehmen für diesen Wirtschaftszweig von entscheidender Bedeutung sind, da dadurch seine langfristige und nachhaltige Entwicklung im Interesse der Endverbraucher gesichert ist; in der Erwägung, dass durch einen wirksamen Wettbewerb effiziente Investitionen gefördert werden und Vorteile für Verbraucher in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität entstehen können;

U.

in der Erwägung, dass in einigen Bereichen des digitalen Binnenmarkts aufgrund einer übermäßigen Marktkonzentration und marktbeherrschender Akteure Schwachstellen zu verzeichnen sind;

V.

in der Erwägung, dass die Herausforderung, die sich aus der Aufsplitterung des Marktes und der fehlenden Interoperabilität in der Europäischen Union ergibt, ein Hindernis für den schnellen Ausbau des digitalen Binnenmarkts darstellt;

W.

in der Erwägung, dass es sich bei der durch den digitalen Binnenmarkt geschaffenen Beschäftigung in der Regel um hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze handelt und der digitale Binnenmarkt als solcher einen wichtigen Beitrag zur Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung leistet;

X.

in der Erwägung, dass die Kommission Verletzungen des Wettbewerbsrechts, die die Medienvielfalt beeinträchtigen, sowohl in Bezug auf die Bereitstellung von Inhalten als auch in Bezug auf Eigentumsfragen verhindern sollte, da der Zugang zu Informationen ein Schlüssel für eine vorbildlich funktionierende Demokratie ist;

1.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen einer übergreifenden Strategie und mittels kontinuierlicher Anstrengungen zur Umsetzung geltender Vorschriften und zur Durchsetzung dieser Vorschriften sämtliche bestehenden Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die den Ausbau des digitalen Binnenmarkts hemmen, und zugleich dafür Sorge zu tragen, dass die Folgen von Maßnahmen abgeschätzt werden und dass Maßnahmen zukunftsfähig und dem digitalen Zeitalter angepasst sind; ist der Ansicht, dass diese Anstrengungen im Mittelpunkt der Anstrengungen der EU zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung stehen und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der EU in der Weltwirtschaft gestärkt werden müssen;

2.

betont, dass jeder Legislativvorschlag im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt im Einklang mit der EU-Charta der Grundrechte stehen muss, sodass die darin verankerten Rechte im digitalen Bereich umfassend geschützt werden;

3.

hebt insbesondere das Potenzial des elektronischen Handels hervor, der bei den Verbrauchern, wenn sie beim Online-Einkauf aus dem gesamten Angebot von Waren und Dienstleistungen aus der EU wählen können, zu Einsparungen von schätzungsweise über 11,7 Milliarden EUR im Jahr führen könnte;

4.

begrüßt zwar das Wachstum beim elektronischen Handel, stellt aber auch fest, dass in einigen Mitgliedstaaten nur einige wenige Akteure eine marktbeherrschende Stellung beim Direktverkauf materieller Gegenstände oder als marktgestützte Plattform für andere, die materielle Gegenstände verkaufen, innehaben; betont, dass auf EU-Ebene der Missbrauch einer solchen marktbeherrschenden Stellung im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Gütern für Verbraucher und auf die den KMU in Rechnung gestellten Gebühren für die Nutzung solcher marktgestützten Plattformen überwacht und unterbunden werden muss;

5.

betont, dass die digitale Kluft angegangen und überwunden werden muss, um das Potenzial des digitalen Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass alle Bürger an der Gesellschaft des digitalen Zeitalters teilhaben können, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer sozialen Lage, ihrem Aufenthaltsort, ihrer Gesundheit oder ihrem Alter;

6.

weist insbesondere darauf hin, dass die Hindernisse abgebaut werden müssen, mit denen Verbraucher und Unternehmen im elektronischen Handel konfrontiert sind, unter anderem auch bei Online-Dienstleistungen, beim Zugang zu digitalen Inhalten, Schutzmaßnahmen gegen Betrug, der Registrierung von Websites, Maßnahmen zur Verkaufsförderung und der Kennzeichnung;

7.

fordert die Kommission auf, für die zügige Umsetzung des Binnenmarkts für Dienstleistungen und für die Um- und Durchsetzung von Vorschriften zu sorgen, etwa der Verbraucherrechterichtlinie sowie von alternativen Streitbeilegungsverfahren und Online-Streitbeilegungsverfahren, und zugleich für die Verringerung des Verwaltungsaufwands Sorge zu tragen;

8.

fordert die zügige Umsetzung des aktualisierten Datenschutzpakets, um für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einem hohen Maß an Schutz personenbezogener Daten, der Sicherheit der Anwender und der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten einerseits und einem stabilen und vorhersehbaren rechtlichen Umfeld andererseits zu sorgen, in dem Unternehmen in einem verbesserten Binnenmarkt zum Vorteil der Endverbraucher gedeihen können sowie faire Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Investitionen und ein Umfeld vorliegen, das zur Attraktivität der EU als Zielort für Unternehmen beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die Cyberkriminalität mittels legislativer Maßnahmen und der Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene zu bekämpfen;

9.

betont, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für im digitalen Binnenmarkt tätige Unternehmen sichergestellt werden müssen, damit sie wettbewerbsfähig sein können; fordert die Kommission daher auf, die Wettbewerbsregeln ordnungsgemäß durchzusetzen, um eine übermäßige Marktkonzentration und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu unterbinden, und den Wettbewerb mit Blick auf gebündelte Inhalte und Dienstleistungen zu beaufsichtigen;

10.

stellt fest, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im digitalen Binnenmarkt sichergestellt sein müssen, wenn eine dynamische digitale Wirtschaft in der EU gewährleistet werden soll; hebt hervor, dass eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsregeln im digitalen Binnenmarkt für das Wachstum des Marktes, den Zugang der Verbraucher, die Auswahl für die Verbraucher und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit entscheidend sein wird; erachtet es als wichtig, den Verbrauchern im Internet den gleichen Schutz wie auf dem herkömmlichen Markt zu bieten;

11.

fordert den Rat eindringlich auf, rasche Fortschritte zu erzielen und Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents mit dem Parlament aufzunehmen, da dadurch konkret die Roaminggebühren innerhalb der EU abgeschafft würden, mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Netzneutralität geschaffen und der Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt verbessert würde; ist der Ansicht, dass diese Verordnung ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung eines europäischen Binnenmarkts für Mobilfunkdienste sein könnte;

12.

ist der Ansicht, dass die Kommission ein Regelungsumfeld schaffen und gewährleisten sollte, in dem für Rechtssicherheit gesorgt ist und das dazu angetan ist, Kreativität und Innovation in neu gegründeten Unternehmen, Kleinstunternehmen und KMU zu fördern;

13.

fordert die Kommission auf, eine Initiative für digitales Unternehmertum vorzulegen, da dies für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Entwicklung innovativer Ideen entscheidend ist, darunter auch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung für neue digitale Unternehmer (beispielsweise durch Schwarmfinanzierung) und durch Anreize dafür, gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance zu geben;

14.

betont, dass der gesamte Internetverkehr unabhängig von dessen Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung in gleicher Weise, diskriminierungsfrei und ohne Beschränkungen oder Eingriffe behandelt werden sollte;

15.

weist darauf hin, dass der Markt der Online-Suche von besonderer Bedeutung für die Wahrung der Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt ist, da Suchmaschinen sich zu Gatekeepern entwickeln und über die Möglichkeit verfügen können, die bezogenen Informationen kommerziell weiter zu verwerten; fordert die Kommission daher auf, die Wettbewerbsregeln entschlossen durchzusetzen, die anhand der Beiträge sämtlicher einschlägiger Interessenträger erstellt wurden, und die gesamte Struktur des digitalen Binnenmarkts zu berücksichtigen, damit Lösungen ermittelt werden, die tatsächlich Verbrauchern, Internetnutzern und Online-Unternehmen zugutekommen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, Vorschläge in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen, Suchmaschinen von anderen kommerziellen Dienstleistungen abzukoppeln, da dies ein langfristiges Mittel sein kann, die vorstehend genannten Ziele zu erreichen;

16.

fordert die Kommission darüber hinaus auf, schnell tätig zu werden und potenzielle Lösungen zu prüfen, die einer ausgewogenen, fairen und offenen Internet-Suchstruktur zuträglich sind;

17.

betont, dass bei der Nutzung von Suchmaschinen der Suchvorgang und die Suchergebnisse für Nutzer frei von Verzerrung sein sollten, damit die Internetsuche frei von Diskriminierung bleibt, mehr Wettbewerb und Auswahl für Nutzer und Verbraucher sichergestellt werden sowie die Vielfalt an Informationsquellen erhalten bleibt; stellt daher fest, dass die Auflistung, Bewertung, Darbietung und Reihenfolge von Ergebnissen bei Suchmaschinen frei von Verzerrungen und transparent sein und dass Suchmaschinen bei verknüpften Dienstleistungen umfassende Transparenz gewährleisten müssen; fordert die Kommission auf, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Diensten durch Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden;

18.

begrüßt die Ankündigung, dass die Kommission weitere Untersuchungen zu den Praktiken von Suchmaschinen und zum digitalen Markt im Allgemeinen durchzuführen gedenkt;

19.

erachtet es als sehr wichtig, einen effizienten und ausgeglichenen Rahmen für den Schutz des Urheberrechts und der Rechte des geistigen Eigentums zu schaffen, der auf die tatsächlichen Bedingungen in der digitalen Wirtschaft ausgerichtet ist;

20.

empfiehlt die zügige Annahme und Verabschiedung von internationalen Bestimmungen, mit denen Nutzern mit Behinderungen der Zugang zu digitalen Inhalten und — durch Digitalisierung — zu Druckerzeugnissen erleichtert wird;

21.

begrüßt den Abschluss des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu Büchern für sehbehinderte Menschen und legt allen Unterzeichnern nahe, den Vertrag zu ratifizieren; ist der Auffassung, dass der Vertrag von Marrakesch einen echten Fortschritt darstellt, aber noch viel getan werden muss, um Inhalte für Menschen mit Behinderungen allgemein, nicht nur für Menschen mit Sehbehinderungen, zugänglich zu machen; erachtet es als sehr wichtig, die Zugänglichkeit in vielfältigen Bereichen vom Urheberrecht und Suchmaschinen bis hin zu Telekommunikationsanbietern weiter zu fördern;

22.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Regelungsrahmen auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene weiterzuentwickeln und umzusetzen, um einen integrierten und sicheren Markt für Internetzahlungen und mobile Zahlungen zu schaffen und zugleich den Schutz der Verbraucher und der Kundendaten zu wahren; betont in diesem Zusammenhang, dass klare und vorhersehbare Bestimmungen in Form von Rechtsvorschriften benötigt werden;

23.

weist darauf hin, dass das Cloud-Computing zu einem starken Instrument für den Ausbau des digitalen Binnenmarkts werden und wirtschaftliche Vorteile, insbesondere für KMU, mit sich bringen kann, indem die IT-Infrastrukturkosten und weitere Kosten verringert werden; hebt in diesem Zusammenhang die Tatsache hervor, dass es — wenn Cloud-Dienstleistungen nur von einer begrenzten Anzahl großer Anbieter bereitgestellt werden — zu einer Konzentration wachsender Datenmengen in den Händen dieser Anbieter kommt; weist ferner erneut darauf hin, dass Cloud-Computing auch Risiken für die Nutzer birgt, insbesondere was sensible Daten betrifft; fordert eine angemessene Umsetzung der EU-Strategie für wettbewerbsfähiges und sicheres Cloud-Computing;

24.

fordert die Kommission auf, die Führungsrolle zu übernehmen, wenn es um die Förderung internationaler Normen und Spezifikationen für Cloud-Computing geht, durch die datenschutzfreundliche, zuverlässige, zugängliche, in hohem Maß interoperable, sichere und energieeffiziente Cloud-Dienstleistungen als integraler Bestandteil einer künftigen Industriepolitik der Union ermöglicht werden; betont, dass für das Verbrauchervertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit Verlässlichkeit, Sicherheit und Datenschutz erforderlich sind;

25.

hält es für sehr wichtig, beim Surfen im Internet insbesondere Kinder zu schützen und Kindesmissbrauch vorzubeugen, indem sichergestellt wird, dass geeignete Instrumente vorhanden sind, um illegale Bilder von Kindesmissbrauch im Internet zu erkennen und zu vernichten, und Instrumente bereitgestellt werden, mit denen verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche Inhalte mit Altersbeschränkung abrufen können;

26.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0239.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0063.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0535.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0327.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0468.

(6)  ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 11.

(7)  ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 64.

(8)  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 25.

(9)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 206.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0230.