MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa /* COM/2014/0398 final */
Hin
zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa 1.
Einleitung:
eine Kreislaufwirtschaft zur Förderung von nachhaltigem Wachstum In unseren Volkswirtschaften gehen
wertvolle Werkstoffe verloren. Da die Nachfrage und der Wettbewerb in Bezug auf
begrenzte und teilweise knappe Ressourcen weltweit weiter zunehmen werden, und
die Umwelt durch den Druck auf die Ressourcen stärkeren Schaden nimmt und anfälliger wird, kann Europa ökonomisch und ökologisch Gewinn daraus ziehen, wenn es
seine Ressourcen besser nutzt. Seit der industriellen Revolution sind unsere
Volkswirtschaften einem Wachstumspfad nach dem Motto „Nehmen - Herstellen - Verbrauchen -
Entsorgen“ gefolgt – einem linearen Modell, das auf der
Annahme beruht, dass die Ressourcen im Überfluss
vorhanden, verfügbar,
leicht zu gewinnen und kostengünstig zu
entsorgen sind. Zunehmend wird jedoch erkannt, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährdet. Der Übergang zu einer stärker
kreislauforientierten Wirtschaft ist unverzichtbar für die Durchführung der
Agenda für Ressourceneffizienz im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.[1]
Stärkere, anhaltende Verbesserungen der
Ressourceneffizienz liegen im Bereich des Möglichen und können erhebliche wirtschaftliche Vorteile
bringen. In Kreislaufwirtschaftssystemen wird der
in den Produkten enthaltene Mehrwert so lange wie möglich erhalten; Abfälle gibt es nicht mehr. Wenn ein Produkt
das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, verbleiben die Ressourcen in der
Wirtschaft, so dass sie immer wieder produktiv genutzt werden können und damit eine weitere Wertschöpfung ermöglichen. Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft
erfordert Änderungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, vom Produktdesign
bis zu neuen Geschäfts- und
Marktmodellen, von neuen Wegen zur Umwandlung von Abfall in eine Ressource bis
zu neuen Formen des Verbraucherverhaltens. Dies setzt einen vollständigen Systemwandel voraus sowie
Innovation nicht nur bei Technologien, sondern auch in Bezug auf Organisation,
Gesellschaft, Finanzierungsmethoden und Politik. Selbst in einer stark
kreislauforientierten Wirtschaft bleibt eine gewisse Linearität erhalten, da frische Rohstoffe benötigt werden und Restabfall entsorgt
wird. Die Industrie hat bereits erkannt, dass
es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Ressourcenproduktivität zu erhöhen. Schätzungen zufolge könnten Verbesserungen der
Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2030 den Werkstoffeinsatz
um 17 %-24 %
reduzieren[2], und eine bessere
Ressourcennutzung könnte der
europäischen Industrie
ein Potenzial von Einsparungen in Höhe von
insgesamt 630 Mrd. EUR
jährlich bieten[3].
Auf eine Modellierung auf Produktebene gestützte wirtschaftsorientierte Studien
zeigen, dass Kreislaufwirtschaftskonzepte der EU-Industrie erhebliche Möglichkeiten zu Einsparungen bei den
Werkstoffkosten und das Potenzial für eine
Steigerung des EU-BIP um 3,9 %[4]
bieten, indem sie neue Märkte und
neue Produkte sowie einen Mehrwert für
Unternehmen schaffen. Es ist daher nicht überraschend,
dass die Unternehmen ständig
daran arbeiten, das Ressourcenmanagement zu verbessern; dem steht jedoch eine
Reihe von Marktbarrieren im Wege. Die Hochrangige Europäische Plattform für Ressourceneffizienz[5],
der ausgewählte Vertreter
von Regierungen, der Wirtschaft und von Organisationen der Zivilgesellschaft
angehören, hat zu Maßnahmen für den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft
aufgerufen, die mehr auf Wiederverwendung und hochwertiges Recycling setzt und
sehr viel weniger von primären
Rohstoffen abhängt. Mit dem Fahrplan für ein
ressourcenschonendes Europa[6] hat die Kommission im
Jahr 2011 einen Handlungsrahmen vorgeschlagen und die Notwendigkeit eines
integrierten Ansatzes betont, der zahlreiche Politikbereiche und Ebenen
umfasst. Die Kernpunkte des Fahrplans sind nun im Siebten Umweltaktionsprogramm
(7. UAP) weiter ausgeführt.[7] Die Umstellung auf stärker
kreislauforientierte Wirtschaftsmodelle verspricht jedoch eine weitaus bessere
Zukunft für die europäische Wirtschaft. Sie würde Europa in die Lage versetzen,
sich den aktuellen und künftigen
Herausforderungen im Zusammenhang mit dem weltweiten Druck auf die
Ressourcen und der zunehmenden Versorgungsunsicherheit zu stellen. Die
fortlaufende Rückführung von Ressourcen zur produktiven Nutzung, die
Reduzierung des Abfallaufkommens und die Verringerung der Abhängigkeit von
unsicheren Lieferquellen sind ein direkter Weg zur Verbesserung von
Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Indem dies dazu beiträgt, das
Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung und ihren Umweltauswirkungen
abzukoppeln, bietet es die Aussicht auf ein nachhaltiges Wachstum, das andauern
wird. Die
Ressourcenproduktivität ist in der EU im Zeitraum 2000 bis 2011 um 20 %
gestiegen, was aber möglicherweise zum Teil auf die Folgen der Rezession
zurückzuführen ist. Die Aufrechterhaltung dieses Tempos würde eine weitere
Zunahme bis 2030 um 30 % bewirken und könnte zu einer Steigerung des BIP
um knapp 1 % führen. Zugleich könnten über 2 Millionen Arbeitsplätze
mehr geschaffen werden, als dies in einem „Business-as-usual“-Szenario der Fall
wäre[8].
Intensivierte Anstrengungen zur Steigerung der Ressourcenproduktivität werden
Hand in Hand gehen mit derzeit geltenden Zielen der EU-Politik wie die
Verringerung der CO2-Emissionen, die Steigerung der
Energieeffizienz, die nachhaltige
Reindustrialisierung der EU-Wirtschaft und die Sicherung des Zugangs zu
Rohstoffen, wobei gleichzeitig Umweltauswirkungen und Treibhausgasemissionen
verringert werden. Es
gibt eine breite Palette bewährter Maßnahmen zur Förderung der
Ressourceneffizienz, die sich als lohnend erwiesen haben und systematischer
angewandt werden können. Außerdem werden die erforderlichen Schritte unternommen,
um sicherzustellen, dass durch diesen Wandel Arbeitsplätze geschaffen werden,
insbesondere mit der Mitteilung über „grüne“ Beschäftigung und dem Aktionsplan
für umweltfreundliche KMU.[9] 2.
Schaffung
eines unterstützenden
politischen Rahmen Die Märkte sind eine wichtige
Triebkraft für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, da für viele
Unternehmen Werkstoffe und Energie die wichtigsten Einsatzkosten ausmachen.
Während die Märkte allerdings bereits den Wandel vorantreiben, stehen eine
Reihe von Marktbarrieren einem wirksamen und effizienten Ressourcenmanagement
im Wege. Abfallvermeidung, Ökodesign, Wiederverwendung und ähnliche Maßnahmen
könnten den Unternehmen in der EU Nettoeinsparungen in Höhe von
600 Mrd. EUR oder 8 % ihres Jahresumsatzes bescheren und
zugleich die gesamten jährlichen Treibhausgasemissionen um 2-4 %
verringern.[10] Damit dies geschieht,
müssen die Marktbarrieren beseitigt werden, die verhindern, dass diese
Möglichkeiten genutzt werden. Während Ressourcenproduktivität
für zahlreiche Wirtschaftszweige Vorteile bringt, versetzt sie auch die
europäischen Unternehmen in die Lage, vom schnellen Wachstum der Märkte für
Ökobranchen zu profitieren, für die erwartet wird, dass sie sich im Zeitraum
2010-2020 verdoppeln. Weltweit werden von einer breiten Palette von
Industriezweigen Verbesserungen der Ressourceneffizienz nachgefragt. Die bestehende Infrastruktur,
heutige Geschäftsmodelle und die bestehende Technologie sowie die gewohnten
Verhaltensmuster führen dazu, dass die Volkswirtschaften dem linearen Modell
verhaftet bleiben. Den Unternehmen fehlt es unter Umständen an Informationen,
Vertrauen und Kapazitäten, um auf kreislaufwirtschaftsorientierte Lösungen
umzusteigen. Im Finanzsystem werden häufig keine Mittel für Investitionen in
Effizienzverbesserungen oder innovative Geschäftsmodelle bereitgestellt, die
als risikoreicher und komplexer angesehen werden, wodurch sich viele
traditionelle Investoren abschrecken lassen. Auch die
konventionellen Gewohnheiten der Verbraucher können die Entwicklung neuer Produkte und
Dienstleistungen behindern. Solche Hindernisse bestehen in der Regel dann fort,
wenn die Preise nicht die tatsächlichen
Kosten der Ressourcennutzung für die
Gesellschaft widerspiegeln und von der Politik keine starken und kohärenten Signale für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
ausgehen. Anhand von Daten zu wichtigen
Produkten, Werkstoffen und Wertschöpfungsketten
wird die Kommission gemeinsam mit den Interessengruppen einen unterstützenden Rahmen für die Kreislaufwirtschaft mit Maßnahmen erarbeiten, die intelligente
Regulierung, marktbasierte Instrumente, Forschung und Innovation, Anreize,
Informationsaustausch und Unterstützung für freiwillige Maßnahmen kombinieren. Ein solcher Rahmen
wird zum angestrebten nachhaltigen Wiedererstarken der Industrie in der EU
beitragen und auf proaktive Verbraucher und Unternehmen, mit besonderem
Schwerpunkt auf KMU, setzen. Auf internationaler Ebene sollte die EU eng mit anderen Partnern sowohl
auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene zusammenarbeiten, um eine
maximale Wirkung des kreislauforientierten Wirtschaftskonzepts zu
gewährleisten. Die Kommission
wird als Beitrag zu einem unterstützenden politischen Rahmen für Ressourceneffizienz auf EU-Ebene
wichtige Fälle von Markt-
und Staatsversagen, die die Vermeidung und Wiederverwendung von Werkstoffabfällen verhindern, näher untersuchen und dabei die
Heterogenität von
Werkstoffarten und ihrer Verwendung berücksichtigen. 2.1 Design und Innovation für eine Kreislaufwirtschaft In Kreislaufwirtschaftskonzepten werden
ein „abfallarmes“ Design und Innovationen über die gesamte Wertschöpfungskette
hinweg angewendet, statt lediglich auf Lösungen am Ende der Lebensdauer eines
Produkts zu setzen. Dies kann beispielsweise Folgendes umfassen: Reduzierung
der erforderlichen Menge an Werkstoffen zur Erbringung eines bestimmten
Dienstes (Leichtbau); Verlängerung
der Nutzungsdauer (Haltbarkeit) von Produkten; Verringerung
des Einsatzes von Energie und Werkstoffen in der Produktions- und der Nutzungsphase
(Effizienz); Verringerung
des Einsatzes von Werkstoffen, die gefährlich oder schwer zu recyceln sind, in Produkten und
Produktionsprozessen (Substitution); Schaffung
von Märkten für sekundäre Rohstoffe (Recyclingwerkstoffe) (auf der Grundlage
von Normen, öffentlichem Beschaffungswesen usw.); Entwicklung
von Produkten, die leichter zu warten, reparieren, nachzurüsten,
wiederaufzuarbeiten oder zu recyceln sind (Ökodesign); Entwicklung der hierfür notwendigen
Dienstleistungen für Verbraucher (Wartungs- und Reparaturdienste usw.); Schaffung
von Anreizen für und
Unterstützung von Abfallvermeidung und hochwertiger Abfalltrennung durch
die Verbraucher; Schaffung
von Anreizen für Abfalltrennung und Sammelsysteme, die die Kosten für Recycling
und Wiederverwendung minimieren; Erleichterung
der Bündelung von
Tätigkeiten, um zu verhindern, dass Nebenprodukte zu Abfall werden
(Industriesymbiose) und Förderung
breiterer und besserer Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher durch
Vermietung, Verleih oder Teilen von Dienstleistungen als Alternative zum Besitz
von Produkten, unter gleichzeitiger Wahrung der Verbraucherinteressen (in Bezug
auf Kosten, Schutz, Informationen, Vertragsbedingungen, Versicherungsaspekte
usw.). Ein wichtiger Ausgangspunkt ist die
Gestaltung von Herstellungsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Produkte
können umgestaltet werden, damit sie länger genutzt, repariert, nachgerüstet,
wiederaufgearbeitet und eventuell recycelt werden können statt weggeworfen zu
werden. Herstellungsprozesse können sich stärker auf die Wiederverwendbarkeit
von Produkten und Rohstoffen und die Regenerationsfähigkeit der natürlichen
Ressourcen stützen, während innovative Geschäftsmodelle ein neues Verhältnis
zwischen Unternehmen und Verbrauchern schaffen können. Das folgende konzeptionelle Diagramm
illustriert vereinfacht die wichtigsten Phasen eines
Kreislaufwirtschaftsmodells, die alle jeweils Möglichkeiten zur Senkung der Kosten und
zur Verringerung der Abhängigkeit
von natürlichen
Ressourcen, zur Förderung
von Wachstum und Beschäftigung
sowie zur Reduzierung von Abfällen und
schädlichen
Emissionen in die Umwelt bieten. Die Phasen sind miteinander verknüpft (z. B. Kaskadennutzung von Werkstoffen,
Tausch von Nebenprodukten in der Industrie, Erneuerung und Wiederaufarbeitung
von Produkten, Nutzung von Produktservicesystemen durch die Verbraucher). Das
Ziel besteht darin, dass möglichst wenige
Ressourcen aus dem Kreislauf verlorengehen, damit das System optimal
funktioniert. Einige EU-Politiken und –Instrumente
bieten bereits Tools und Anreize, die mit dem Kreislaufwirtschaftsmodell im
Einklang stehen. Die Abfallhierarchie, die dem Abfallrecht der EU zugrunde
liegt, führt schrittweise zur Übernahme der bevorzugten Optionen
Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling statt
Deponierung.
Die Chemikalienpolitik zielt auf die schrittweise Einstellung der Verwendung
besonders besorgniserregender toxischer Stoffe ab. Einige Maßnahmen zur umweltgerechten Gestaltung
von energieverbrauchsrelevanten Produkten umfassen Anforderungen in Bezug auf
die Haltbarkeit und die Erleichterung der Wiederverwertung. Die Bioökonomie-Strategie[11] unterstützt die nachhaltige und
integrierte Nutzung von biologischen Ressourcen und Abfallströmen zur
Herstellung von Nahrungsmitteln, Energie und biobasierten Produkten. Die
Klimapolitik schafft Anreize für Energieeinsparungen und die Verringerung der
Treibhausgasemissionen. Ein gemeinsamer und kohärenter
EU-Rahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft wird dazu beitragen, bei der Bewältigung
der Herausforderung „Forschung und Innovation“ solche Aspekte mit „Horizont
2020“ zu kombinieren.[12] Zur Förderung eines auf eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft
ausgerichteten Designs und entsprechender Innovationen wird die Kommission im Rahmen des Forschungs- und
Innovationsprogramms der EU (Horizont 2020) die Möglichkeiten für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf
europäischer Ebene
durch großangelegte
Innovationsprojekte aufzeigen, die darauf ausgerichtet sind, die Zusammenarbeit
zwischen und innerhalb der Wertschöpfungsketten
sowie die Entwicklung von Fertigkeiten zu fördern und die Anwendung innovativer Lösungen zu ermöglichen; eine verstärkte Partnerschaft zur Unterstützung von Forschung und Innovation für die Kreislaufwirtschaft aufbauen; die Entwicklung stärker kreislauforientierter Modelle für Produkte und Dienstleistungen
erleichtern (auch durch eine kohärentere
Produktpolitik) und die Anwendung der Ökodesign-Richtlinie
ausweiten, indem das Augenmerk stärker auf
Kriterien der Ressourceneffizienz (auch für
die künftigen
vorrangigen Produktgruppen des Arbeitsplans 2015-2017) gerichtet werden, und eine nachhaltige Nutzung von Biomasse nach dem Kaskadenprinzip
unter Berücksichtigung aller Sektoren, die
Biomasse einsetzen, fördern, damit Biomasse möglichst ressourceneffizient genutzt
werden kann. 2.2
Mobilisierung von Investitionen in kreislaufwirtschaftsorientierte Lösungen Die EU und die Mitgliedstaaten
sollten Investitionen in kreislaufwirtschaftsorientierte Innovationen und deren
Markteinführung fördern und vor dem Hintergrund der Reform
des Finanzsystems Hindernisse abbauen, die der Mobilisierung von mehr privaten
Investitionen in die Ressourceneffizienz entgegenstehen. Die jüngsten Kommissionvorschläge in Bezug auf die Offenlegung
nichtfinanzieller Informationen[13], die langfristige
Finanzierung[14] und die betriebliche
Altersversorgung[15] enthalten Bestimmungen für die Offenlegung relevanter
Umweltinformationen gegenüber
Investoren oder die Berücksichtigung
von Investitionsrisiken im Zusammenhang mit Ressourcenknappheit und
Klimawandel. Zur Verringerung der Risiken für Investoren werden derzeit innovative
Finanzinstrumente entwickelt, wie etwa die Finanzierungsfazilität für Naturkapital der Kommission und der
Europäischen Investitionsbank.
Öffentlich-private
Partnerschaften (ÖPP) sind
ebenfalls wirksame Instrumente zur Mobilisierung privater Maßnahmen und Investitionen in die
Ressourceneffizienz. Die ÖPP „Nachhaltige Prozessindustrie durch
Ressourcen- und Energieeffizienz (SPIRE)“
und die gemeinsame Technologieinitiative „Biobasierte
Industriezweige“ tragen
aktiv dazu bei, Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Eine weitere Rolle der Politik
besteht darin, die richtigen Signale für
Investitionen in die Ressourceneffizienz zu setzen, indem umweltschädliche Subventionen abgeschafft werden
und die steuerliche Belastung vom Faktor Arbeit auf die Faktoren
Umweltverschmutzung und Ressourcen verlagert wird. Die Fortschritte in Bezug
auf eine ökologische
Steuerreform in den Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der
Wirtschaftspolitik behandelt. Um mehr
Investitionen in die Kreislaufwirtschaft zu mobilisieren, wird die Kommission vielversprechende Bereiche
aufgreifen, die vom Runden Tisch für die
Finanzierung von Ressourceneffizienz[16] identifiziert wurden:
innovative Finanzierungsinstrumente, Einbeziehung von Ressourcenfragen in die
Rechnungslegungsvorschriften für
Unternehmen, Präzisierung
der Verantwortlichkeiten von Finanzinstituten in Bezug auf Nachhaltigkeit
(treuhänderische
Pflichten), Ausarbeitung von Methoden für
„Ressourcenstresstests“ für
Unternehmen, Untersuchung des Potenzials des Anleihemarkts zur Mobilisierung
zusätzlicher
Finanzierungsmittel für
Ressourceneffizienzprojekte; Leitlinien erstellen zu den
Möglichkeiten, die die neuen Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen auf dem
Gebiet der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung bieten, und eine
Empfehlung für die Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung
des indikativen Ziels eines zu 50 % umweltorientierten öffentlichen
Beschaffungswesens[17] ausarbeiten, innovative
Instrumente wie vorkommerzielle Auftragsvergabe und öffentliche Aufträge für
Innovation fördern und den Aufbau von Behördennetzen für umweltorientierte
öffentliche Beschaffung erleichtern und Kreislaufwirtschaftsprioritäten
stärker in die EU-Finanzierung einbeziehen und die Mitgliedstaaten ermutigen,
die verfügbaren EU-Mittel für Programme und Projekte für die
Kreislaufwirtschaft zu verwenden, insbesondere über die Europäischen Struktur-
und Investitionsfonds. 2.3
Mobilisierung von Unternehmen und Verbrauchern sowie Unterstützung von KMU Unternehmen und Verbraucher sind
weiterhin die wichtigsten Akteure beim Übergang
zu einer stärker kreislauforientierten
Wirtschaft. Vor- und nachgelagerte Entscheidungen in der Wertschöpfungskette müssen besser aufeinander abgestimmt
werden, damit Herstellern, Investoren, Händlern,
Verbrauchern und Betreibern von Recycling-Betrieben kohärente Anreize geboten werden und eine
gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen gewährleistet ist. Marktmechanismen müssen genutzt werden, um die
effizienteste Zuweisung und Nutzung von Ressourcen sicherzustellen, und bei
Marktversagen oder Innovationsengpässen
muss entsprechend gegengesteuert werden. Funktionierende Märkte für sekundäre Werkstoffe müssen ausgebaut werden. Es sollte
besonders darauf geachtet werden, dass Unternehmer potenzielle neue Märkte, die mit der Kreislaufwirtschaft
verknüpft sind,
erschließen können und dass auf dem Arbeitsmarkt die
erforderlichen Kompetenzen zur Verfügung
stehen. Die Verbraucher sollte durch bessere Informationen über die ökologischen Qualitäten verschiedener Produkte in die Lage
versetzt werden, eine bewusste Wahl zu treffen. Die Europäische Plattform für Ressourceneffizienz hat erhebliche Möglichkeiten für die Unternehmen auf verschiedenen
Stufen des „Kreislaufs“ ermittelt[18],
Werkstoffe in den Produktionsprozess oder verschiedene Segmente der ursprünglichen oder einer anderen Wertschöpfungskette zurückzuführen. Diese beruhen auf Erfahrungen mit
erfolgreichen Initiativen, die großmaßstäblich
und in breiterem Umfang angewendet werden könnten. Einige Beispiele: In
der Produktionsphase: Normen für
nachhaltige Beschaffung, freiwillige Regelungen unter Führung der Industrie und des
Einzelhandels; Industriesymbiose zur Schaffung von Märkten für Nebenprodukte; in
der Vertriebsphase: Verbesserung der Informationen über die in den Produkten enthaltenen
Ressourcen sowie über
Reparatur- bzw. Recyclingmöglichkeiten,
in den Empfehlungen der Plattform als „Produktpass“ bezeichnet und in
der Verbrauchsphase: Modelle für gemeinschaftlichen Konsum (Verleihen, Tausch,
Tauschhandel und Miete von Produkten) und Produktservicesysteme zur besseren
Nutzung von nicht ausreichend genutzten Vermögenswerten oder Ressourcen
(z. B. Autos, Werkzeuge, Wohnraum). In der Pilotphase der Initiative „Ökologischer Fußabdruck“ gemäß der Mitteilung der Kommission über die Schaffung eines Binnenmarktes
für grüne Produkte[19] kommen
Interessenträger
zusammen, um ein gemeinsames Vorgehen zur Messung der Umweltauswirkungen von
Produkten und Organisationen zu vereinbaren. Nach der Pilotphase wird die
Kommission prüfen, ob
diese Methoden erfolgreich sind, so dass sie im Rahmen bestehender oder neuer
Instrumente zur Verbesserung der Umweltleistung von Produkten angewandt werden
können. Diese Maßnahmen sollten großmaßstäblich durchgeführt werden, damit für bestehende und für neue Unternehmen günstige Rahmen- und gleiche
Ausgangsbedingungen für die
Anpassung an die Megatrends bei den weltweiten Ressourcen gewährleistet sind, die besten Unternehmen
belohnt werden, neue Unternehmer ermutigt werden, die Business-Lösungen von morgen zu entwickeln, zur
erproben und den Verbrauchern zuverlässige
Informationen zu geben. Der im Rahmen der Europäischen Verbraucheragenda[20]
eingeleitete Prozess, in den zahlreiche Interessenträger eingebunden sind, hat den Bedarf an wirksamen
Instrumenten gegen irreführende
und unzutreffende umweltbezogene Angaben deutlich gemacht. Die Arbeitskräfte müssen über die erforderlichen Qualifikationen
verfügen, damit sich
der Übergang
wirkungsvoll und arbeitsplatzintensiv vollzieht.[21]
Die Mitteilung über „grüne“ Beschäftigung[22] gibt den Rahmen für die Nutzung der durch eine stärker kreislauforientierte und
ressourceneffizientere Wirtschaft gebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Den nationalen,
regionalen und lokalen Behörden
sowie den Sozialpartnern kommt ebenfalls eine wichtige Aufgabe zu, indem sie
eine gezielte, koordinierte und insbesondere auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtete Unterstützung in Form von Investitionen,
Infrastruktur, Technologie und Kompetenzen bereitstellen. Außerdem sind sie gut positioniert, um die
Verbraucher zu Entscheidungen für
nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen zu bewegen und Verhaltensänderungen zu fördern. Zur
Mobilisierung von Unternehmen und Verbrauchern, insbesondere von KMU, wird die
Kommission an die Ergebnisse der bis 2016
laufenden Pilotphase der Initiative „Ökologischer
Fußabdruck“ anknüpfen und aufzeigen, wie die Messung des ökologischen Fußabdrucks beim Design von Produkten und
Verfahren genutzt werden und dem Verbraucher bessere Informationen über nachhaltige Entscheidungen liefern
kann; durch Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von „Horizont 2020“ und der damit zusammenhängenden Instrumente, u. a. des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie, der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds,
des Aktionsplans für Öko-Innovationen, des Aktionsplans für umweltfreundliche KMU und der Europäischen Verbraucheragenda, eine breite
Zusammenarbeit von Interessenträgern
herbeiführen; an das Engagement der Beteiligten
der Europäischen
Innovationspartnerschaft für
Rohstoffe anknüpfen,
das in direktem Zusammenhang mit der Ressourcenproduktivität steht; die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von
Fertigkeiten durch eine verstärkte
Politikkoordinierung fördern,
indem sie europäische
Gelder für Programme und
Regelungen zur Förderung
eines umweltverträglichen
Wachstums einsetzt, die Information und Überwachung
verbessert (u. a. durch das Europäische
Semester) und mit Sozialpartnern, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen
Bildung und anderen Interessenträgern
zusammenarbeitet und den Austausch bewährter Verfahren auf internationaler Ebene unterstützen. 3.
Modernisierung
der Abfallpolitik und –ziele:
Abfall als Ressource Die Umwandlung von Abfall in eine
Ressource ist wichtig, um in Kreislaufwirtschaftssystemen den Kreis zu schließen. Die in den europäischen Rechtsvorschriften festgelegten
allgemeinen und spezifischen Ziele haben wesentlich zu einer besseren
Abfallbewirtschaftung beigetragen; sie fördern
Innovationen in den Bereichen Recycling und Wiederverwendung, schränken die Deponierung ein, verringern die
Verluste von Ressourcen und schaffen Anreize zur Änderung des Verbraucherverhaltens.
Dennoch erzeugen wir in der EU immer noch im Schnitt jährlich pro Person fünf Tonnen Abfall, von denen nur etwas über ein Drittel effektiv recycelt wird. Die Europäische Union hat sich politisch
verpflichtet[23], das Abfallaufkommen zu
reduzieren, Abfall zu einer wichtigen und zuverlässigen Rohstoffquelle für die Union zu recyceln, die
energetische Verwertung auf nicht recyclingfähige Werkstoffe zu beschränken und die Deponierung praktisch zu
beseitigen. Die Weiterentwicklung der Abfallpolitik wird relativ kostengünstig oder sogar kostenfrei erhebliche
Vorteile für das Wachstum
und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit
sich bringen, und gleichzeitig zu einer besseren Umwelt beitragen. In Bezug auf
die Weltmärkte dürfte eine ehrgeizige Abfallpolitik
Innovationen vorantreiben und dazu beizutragen, dass EU-Unternehmen bei der
Erbringung von Dienstleistungen der Abfallbewirtschaftung noch wettbewerbsfähiger werden und sich neue Marktmöglichkeiten für EU-Ausführer eröffnen. 3.1 Festsetzung von Abfallzielen für den
Übergang zu einer Recycling-Gesellschaft Europa hat erhebliche Fortschritte dabei
erzielt, Abfall in eine Ressource umzuwandeln und nachhaltige
Abfallbewirtschaftungsmethoden wie das Recycling zu fördern. Die Situation ist jedoch in den
einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Sechs Mitgliedstaaten haben die
Deponierung von Siedlungsabfällen
bereits effektiv abgeschafft (Verringerung des Anteils von 90 % auf weniger als 5 % in den vergangenen 20 Jahren) und in einigen Regionen
Recyclingquoten von 85 %
erreicht. In anderen Mitgliedstaaten werden noch immer über 90 % der Abfälle auf Deponien gelagert und weniger
als 5 % recycelt. Es bedarf starker politischer Signale,
um langfristige Vorhersehbarkeit für
Investitionen und Veränderungen
zu schaffen, damit Werkstoffe wie Kunststoff, Glas, Metalle, Papier, Holz,
Kautschuk und andere Wertstoffe zu wettbewerbsfähigen Preisen als sekundäre Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf
zurückkehren. Die
Festlegung klarer Recyclingziele für den
Zeitraum bis 2030 wird für diese
Vorhersehbarkeit sorgen. Durch die getrennte Sammlung an der Quelle in
Verbindung mit soliden Methoden zur Berechnung der Recyclingquoten wird
qualitativ hochwertiges Recycling gewährleistet
und ein Beitrag zur Entwicklung von Märkten
für die Lieferung
hochwertiger Sekundärrohstoffe
geleistet. In diesem Zusammenhang sollte das derzeitige Messverfahren
zur Bestimmung der tatsächlichen Recyclingmenge erläutert
werden, da derzeitig einige Mitgliedstaaten gesammelten Abfall als recycelten
Abfall melden, obwohl es zwischen diesen Phasen zu einem erheblichen
Materialverlust kommt. Die Deponierung aller recyclingfähigen Abfälle wird bis 2025 verboten. Die
Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, bis
2030 die Deponierung praktisch abzuschaffen. Die energetische Verwertung,
einschließlich der
Energiegewinnung aus Abfällen und
der Nutzung von Biokraftstoffen, wird in Bezug auf nicht wiederverwendbare und
nicht-recyclingfähige Abfälle eine Rolle spielen müssen. Dies erfordert eine effizientere
Nutzung der in der EU derzeit vorhandenen, ungleich verteilten Kapazitäten zur energetischen Verwertung sowie
Maßnahmen zur
Vermeidung von Überkapazitäten. Durch die erfolgreiche Umsetzung können bis 2030 mehr als 180 000 direkte Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden, zusätzlich zu den geschätzten 400 000 Arbeitsplätzen, die durch die Umsetzung des
geltenden Abfallrechts entstehen werden[24]. Dadurch werden zwischen
10 und 40 % der
Nachfrage nach Rohstoffen in der EU befriedigt und gleichzeitig ein Beitrag zur
Erreichung des EU-Ziels der Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 geleistet: 62 Mio. t CO2-Äquivalent pro Jahr würden 2030 vermieden. Zur Verstärkung der wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen
Vorteile einer besseren Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen schlägt die Kommission vor, •
die
Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030 auf mindestens 70 % zu steigern; •
die
Recyclingquote für Verpackungsabfälle bis 2030 auf 80 % anzuheben, mit Zwischenzielen von 60 % bis 2020 und 70 % bis 2025, wobei für einzelne Werkstoffe spezifische
Zielvorgaben gelten; •
die
Deponierung von recyclingfähigem
Kunststoff, Metall, Glas, Papier und Karton sowie biologisch abbaubarem Abfall
bis 2025 zu verbieten, während
sich die Mitgliedstaaten bemühen
sollten, die Deponierung bis 2030 praktisch völlig abzuschaffen[25]; •
die
Entwicklung von Märkten für hochwertige sekundäre Rohstoffe fördern, einschließlich durch die Bewertung des Mehrwerts
von Kriterien für das
Ende der Abfalleigenschaft für
bestimmte Werkstoffe; •
die
Berechnungsmethode für
recycelte Werkstoffe zu präzisieren,
um eine hohe Recyclingqualität zu
erreichen. 3.2 Vereinfachung und bessere Anwendung
des Abfallrechts Die Zielvorgaben lassen den
Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung, wie diese
Vorgaben erreicht werden sollten. Allerdings bestehen erhebliche Möglichkeiten, die Anwendung des
Abfallrechts auf nationaler Ebene weiter zu vereinfachen und zu verbessern und
die derzeitigen Disparitäten zu
verringern. 2012 hat die Kommission einen
Fortschrittsanzeiger für die
Abfallbewirtschaftung sowie Fahrpläne mit
spezifischen Empfehlungen für die
Mitgliedstaaten mit der schwächsten
Leistung ausgearbeitet. Sie wird sich weiterhin auf diejenigen Mitgliedstaaten
konzentrieren, die von den Zielvorgaben am weitesten entfernt sind, indem sie
frühzeitig und in
Partnerschaft mit diesen Mitgliedstaaten auf Schwächen bei der Durchführung reagiert. Wirtschaftliche Maßnahmen haben sich als wirksames Mittel
erwiesen, um die Abfallbewirtschaftung in den Mitgliedstaaten zu verbessern,
insbesondere durch die Besteuerung von Deponierung und Verbrennung,
mengenbezogene Abfallgebührenerhebung
(„Pay-As-You-Throw“-Regelungen) und erweiterte
Herstellerverantwortung oder durch Anreize für lokale Gebietskörperschaften zur Förderung der Abfallvermeidung, der
Wiederverwendung und des Recycling. Auch Verbote von Deponien haben sich als
wirksam erwiesen. Die Festlegung von Mindestanforderungen für die Regelungen der
Herstellerverantwortung auf EU-Ebene wird dazu beitragen, die Kosten zu senken
und Hindernisse zu beseitigen, auf die Hersteller stoßen, die in der EU mehrere nationale
Regelungen einhalten müssen. Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten,
die sich auf eine integrierte Abfallbewirtschaftung, einschließlich Infrastruktur für getrennte Sammlung, Wiederverwendung
und Recycling konzentrieren, können mit
EU-Geldern unterstützt
werden. Deponierung oder Verbrennung ohne energetische Nutzung sollten künftig nicht unterstützt werden. Für
eine optimale Nutzung der verfügbaren
Abfallbewirtschaftungskapazitäten in
der EU wären eine bessere
Planung und ein besserer Informationenaustausch erforderlich und müssten möglicherweise – zumindest übergangsweise – mehr Abfallverbringungen innerhalb der
EU zu den modernsten und effizientesten Anlagen in Kauf genommen werden. Es bestehen Möglichkeiten, die Datenerhebung und
Berichterstattung auf nationaler Ebene weiter zu straffen und zu erleichtern
und die Zuverlässigkeit
der Daten und ihre Kohärenz in
der gesamten EU zu verbessern. Die Annahme gemeinsamer Indikatoren wird die Überwachung und den Vergleich der
Leistung der einzelnen Mitgliedstaaten erleichtern[26]. Maßnahmen
zur weiteren Vereinfachung des EU-Abfallrechts und zur Sicherstellung seiner
Wirksamkeit und Effizienz stützen
sich auf die bereits unternommenen Anstrengungen, beispielsweise durch die
Freistellung bestimmter KMU von den Rücknahmevorschriften
oder durch die Einführung
eines obligatorischen elektronischen Datenaustauschs zu Abfallverbringungen die
Verwaltungskosten der Abfallpolitik zu senken. Damit die
EU-Rechtsvorschriften durch eine Vereinfachung und bessere Umsetzung ihren
Nutzen entfalten können,
schlägt die
Kommission vor, •
Überschneidungen
zwischen Abfallzielen zu beseitigen und Begriffsbestimmungen zu
vereinheitlichen; •
die
Berichtspflichten für Mitgliedstaaten und KMU erheblich zu vereinfachen, auch
indem die Berechnungsmethoden für die Zielvorgaben in Bezug auf Siedlungsabfälle,
Deponierung und Verpackungsabfälle präzisiert und gestrafft werden; •
den
Mitgliedstaaten zu gestatten, KMU oder Unternehmen, die sehr geringe Mengen
nicht gefährlicher Abfälle sammeln und/oder befördern, von den Anforderungen
hinsichtlich der Genehmigung oder der Registrierung im Rahmen der
Abfallrichtlinie auszunehmen; •
eine
jährliche Berichterstattung über eine einzige Eingabestelle für sämtliche
Abfalldaten einzuführen und die Abfallstatistiken mit den Erfordernissen des
EU-Abfallrechts in Einklang zu bringen, wobei die nationalen Verfahren an den
statistischen Standards gemessen werden; •
die
Entwicklung elektronischer Datenüberwachungssysteme und eine Datenüberprüfung
durch Dritte in den Mitgliedstaaten vorzuschreiben; •
einen
Frühwarnmechanismus
einzurichten, um zu gewährleisten,
dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen
treffen, damit die Ziele fristgerecht erreicht werden; •
Mindestanforderungen
für die
Funktionsweise von Regelungen für die
erweiterte Herstellerverantwortung festzulegen (diese Anforderungen könnten auf nationaler Ebene oder in
Leitlinien der EU weiterentwickelt werden) und den Einsatz wirtschaftlicher
Instrumente in den Mitgliedstaaten zu fördern
und •
Direktinvestitionen
in die oben in der Abfallhierarchie stehenden Abfallbewirtschaftungsoptionen
(Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling) zu fördern. 3.3 Behandlung der Probleme im
Zusammenhang mit bestimmten Abfallarten Zur Behandlung der Probleme im
Zusammenhang mit bestimmten Abfallarten, die sich auf erhebliche Verluste von
Ressourcen oder auf Umweltauswirkungen beziehen, sind maßgeschneiderte Ansätze erforderlich. Abfallvermeidung: Als
oberste Priorität in
allen Phasen einer Kreislaufwirtschaft sollte sichergestellt werden, dass
weniger Abfall erzeugt wird. In jüngster
Zeit haben die Mitgliedstaaten die in der Abfallrahmenrichtlinie
vorgeschriebenen Programme zur Abfallvermeidung angenommen, die derzeit von der
Europäischen
Umweltagentur überprüft werden. Im Anschluss an die Bewertung
wird die Kommission Initiativen zur Förderung
bewährter Verfahren
im Bereich der Abfallvermeidung in der EU entwickeln. Abfälle im Meer: Abfälle im Meer verschmutzen Strände, schädigen Meereslebewesen und schaffen ein
langfristiges Abfallproblem, da ihre Beseitigung mit hohen Kosten verbunden
ist. Im 7. UAP wird ein unionsweit geltendes quantitatives Kernziel für die Reduzierung dieser Abfälle, unterstützt durch ursachenbezogene Maßnahmen, gefordert. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen des überarbeiteten Abfall-Legislativpakets
der EU könnte zur Verringerung
von Abfällen im Meer um
13 % bis 2020 und
um 27 % bis 2030 führen. Die Festsetzung eines eigenen
Reduktionsziels für 2020 wäre ein klares Signal für die Mitgliedstaaten, die derzeit Maßnahmen zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustands“ von Meeresgewässern bis 2020, der in der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorgegebenen Frist, ausarbeiten, und würde Impulse für die Ausarbeitung von Aktionsplänen gegen Abfälle im Meer im Rahmen der vier
regionalen Meeresübereinkommen
geben. Auch andere Maßnahmen
auf EU-Ebene, in die unter anderem die Ergebnisse der laufenden Bewertung der
Richtlinie über
Hafenauffangeinrichtungen[27] einfließen, werden zur Erreichung des Ziels
beitragen. Im Einklang mit der auf dem Rio+20-Gipfel eingegangenen
Verpflichtung, bis 2025 eine deutliche Verringerung der Abfälle im Meer zu erreichen, wird zu
gegebener Zeit auf der Grundlage einer weiteren Analyse des
Reduktionspotenzials anderer Quellen an Land und auf See eine zweite Stufe des
Reduktionsziels ausgearbeitet. Bau-und Abbruchabfälle: Märkte
für Recyclingwerkstoffe sind eine wesentliche Voraussetzung für die Steigerung
der Recyclingquoten von Bau- und Abbruchabfällen. Werkstoffdesign im Hinblick
auf eine bessere Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen und die Steigerung
der Recyclingfähigkeit von Bauwerkstoffe sowie ihres Gehalts an recycelten
Inhaltsstoffen werden als Themen in die Bewertung der Umweltleistung von
Gebäuden gemäß der Mitteilung der Kommission zum effizienten
Ressourceneinsatz im Gebäudesektor[28] aufgenommen. Im Rahmen des vorgeschlagenen
Frühwarnmechanismus wird zudem überwacht, welche Fortschritte die
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die bis 2020 angestrebte Recyclingquote von
70 % machen, indem sie u. a. die Deponiegebühren für Bau- und
Abbruchabfälle erhöhen oder zusätzliche Verpflichtungen zur Abfalltrennung bei
größeren Abbrucharbeiten einführen, um die Qualität von Recyclingwerkstoffen zu
verbessern. Lebensmittelabfälle: Schätzungen zufolge gehen bis zu
30 % aller weltweit erzeugten Lebensmittel verloren oder werden
verschwendet. Die Kommission erwägt, spezifische Vorschläge zur Verringerung
von Lebensmittelabfällen vorzulegen. Gefährliche Abfälle: Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle ist weiterhin ein Problem, wobei für einen Teil dieses Abfallstroms keine
Daten über die tatsächliche Behandlung vorliegen. Als erster
Schritt werden die Datenaufzeichnung und die Rückverfolgbarkeit verstärkt, indem Register für gefährliche Abfälle eingerichtet und Kapazitäten und Engpässe in den Systemen der Mitgliedstaaten
für die
Bewirtschaftung gefährlicher
Abfälle ermittelt
werden Die Register können – wie bereits in mehreren Mitgliedstaaten
der Fall – allmählich auf andere Abfallarten ausgedehnt
werden. Kunststoffabfälle: Die Herstellung
von Kunststoff in der EU wird voraussichtlich um jährlich 5 % zunehmen; zugleich werden aber nur 24 % der Kunststoffabfälle recycelt, knapp 50 % werden deponiert und der Rest
verbrannt. Die öffentliche
Konsultation über
Kunststoffabfälle, die
von der Kommission im Jahr 2013 durchgeführt
wurde[29], lässt ein erhebliches Potenzial für eine nachhaltigere Nutzung von
Kunststoff erkennen. Dabei wurden die Beseitigung der Deponierung von
Kunststoffen sowie ein besseres Design von Kunststoffen und Kunststoffprodukten
energisch befürwortet.
Der jüngste Vorschlag
der Kommission, der es den Mitgliedstaaten gestattet, die Verwendung von
Kunststofftüten zu beschränken[30], sowie die in dieser
Mitteilung enthaltenen Vorschläge zur
Steigerung der Recyclingquote und zur Aufgabe der Deponierung sind wichtige
Schritte zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen. Recycling von kritischen Rohstoffen: Alle
Rohstoffe sind wichtig, doch kritische Rohstoffe verdienen besondere
Aufmerksamkeit, da sie weltweit nur in wenigen Ländern erzeugt werden, wobei es
gleichzeitig für viele
dieser Rohstoffe kaum Ersatzstoffe gibt und die Recyclingquoten niedrig sind.
Die Kommission fördert
die effiziente Nutzung und das effiziente Recycling kritischer Rohstoffe im
Rahmen der Rohstoffinitiative[31] und der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe. Illegale Verbringung von Abfällen: Die Kommission
wird weitere Maßnahmen
ergreifen, um die Einhaltung der einschlägigen
EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, die kürzlich geändert wurde, um die Kontrollen der
Abfallverbringung zu verstärken. Recycling von Phosphor: Phosphor
ist eine lebenswichtige Ressource für die
Nahrungsmittelerzeugung, doch bestehen erhebliche Risiken in Bezug auf die
Versorgungssicherheit, und die derzeitige Verwendung von Phosphor ist mit Abfällen und Verlusten in jeder Phase des
Lebenszyklus verbunden. Im Anschluss an die konsultative Mitteilung zur
nachhaltigen Verwendung von Phosphor[32] arbeitet die Kommission
derzeit an einem Rahmen für
weitere Maßnahmen. Zur Behandlung
der Probleme im Zusammenhang mit bestimmten Abfallarten unternimmt die
Kommission folgende Schritte: sie schlägt ein ehrgeiziges Ziel für die Reduzierung von Abfällen im Meer vor
(Verringerung um 30 % bis
2020 für die zehn an
Stränden am häufigsten anzutreffenden
Abfallbestandteile sowie für im
Meer gefundenes Fanggerät, wobei
die Liste an jede der vier Meeresregionen in der EU angepasst wird); sie plant Maßnahmen, um die Märkte für recycelte Werkstoffe aus Bau- und
Abbruchabfällen zu stimulieren und einen gemeinsamen Rahmen für die Bewertung der Umweltleistung von
Gebäuden
auszuarbeiten; sie schlägt vor, dass die
Mitgliedstaaten nationale Programme zur Vermeidung der Verschwendung von
Lebensmitteln ausarbeiten und versuchen sicherzustellen, dass Lebensmittelabfälle
in den Herstellungsbetrieben, im Einzelhandel/Vertrieb, im Hotel- und
Gaststättengewerbe und in den privaten Haushalten bis 2025 um mindestens
30 % verringert werden; sie plant den Aufbau eines
geeigneten Registrierungssystems für gefährliche Abfälle in allen
Mitgliedstaaten; im Anschluss an ihren Vorschlag
zur Verringerung der Verwendung von leichten Kunststofftüten schlägt sie vor, die Deponierung von
Kunststoffen bis 2025 zu verbieten; sie schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Sammlung und Recycling von Abfällen, die einen hohen Anteil an
kritischen Rohstoffen aufweisen, in ihre nationalen Abfallbewirtschaftungspläne aufnehmen; sie erwägt die Ausarbeitung eines strategischen
Rahmens für Phosphor,
zur Steigerung des Phosphorrecyclings, zur Förderung der Innovation, zur Verbesserung
der Marktbedingungen und zur Einbeziehung der nachhaltigen Verwendung von
Phosphor in die EU-Rechtsvorschriften für
Düngemittel,
Lebensmittel, Wasser und Abfall. 4.
Festlegung
einer Zielvorgabe für
Ressourceneffizienz Im Rahmen des 7. UAP haben sich die Mitgliedstaaten und
das Europäische Parlament
darauf geeinigt, dass die Europäische
Union Indikatoren und Zielvorgaben für die
Ressourceneffizienz festlegen und prüfen
sollte, ob ein Leitindikator und -ziel in das Europäische Semester einbezogen werden
sollten. Nach ausgiebigen Konsultationen wurde bestimmt, dass sich die als das
Verhältnis zwischen
BIP und Rohstoffverbrauch (Raw Material Consumption/RMC) gemessene
Ressourcenproduktivität als
Ressourcenproduktivitätsziel
eignet.[33] Ein von der EU und von den
Mitgliedstaaten getragenes realistisches Ziel für die Steigerung der
Ressourcenproduktivität würde für politischen Fokus sorgen und das
derzeit vernachlässigte
Potenzial einer Kreislaufwirtschaft erschließen, um nachhaltiges Wachstum und
Arbeitsplätze zu schaffen
und die EU-Politik kohärenter
zu machen. Dies wäre ein
verhältnismäßiger Weg, um diese Kohärenz sicherzustellen und Anreize für Maßnahmen zu geben. Nach einem „Business-as usual“-Szenario wird in der EU Prognosen
zufolge die Ressourcenproduktivität von
2014 bis 2030 um 15 %
steigern. Mit intelligent konzipierten Maßnahmen
zur Förderung des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft,
wie sie von der Europäischen
Plattform für
Ressourceneffizienz gefordert werden, wäre
es möglich, diesen
Prozentsatz zu verdoppeln. Eine Steigerung der Ressourcenproduktivität um 30 % würde zum einen erheblich den Nachhaltigkeitsaspekt
des Wirtschaftswachstums stärken und
zum anderen die Schaffung von Arbeitsplätzen
und das BIP-Wachstum positiv beeinflussen.[34] Der Industrie käme diese Verbesserung der
Ressourcenproduktivität durch
eine höhere
Wettbewerbsfähigkeit
zugute.[35] Die Kosten von
Ressourcen können
einen erheblichen Teil der Kostenstruktur von Unternehmen ausmachen, die eine
verfügbare, planbare
Versorgung brauchen.[36] Neben den unmittelbaren
finanziellen Gewinnen gäbe es
auch längerfristige
strategische Vorteile, da die wachsende weltweite Nachfrage die
Ressourcenpreise nach oben treibt und volatiler macht. Eine höhere Ressourceneffizienz würde Europa daher helfen, das Ziel der
Reindustrialisierung zu verwirklichen. Auch wenn ein Ressourcenproduktivitätsziel nicht verbindlich und auf
EU-Ebene festgelegt wäre, so würde es doch den Mitgliedstaaten, die
noch kein einzelstaatliches Ziel aufgestellt haben, Impulse für die Entwicklung von Maßnahmen zur Berücksichtigung der Ressourcennutzung
geben. Es würde zu
ausgewogeneren Maßnahmen führen, bei denen die weiter reichenden
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Folgen berücksichtigt würden, und diese Lücke schließen. Es läge im Ermessen der Mitgliedstaaten, das
Gleichgewicht von Politik und Maßnahmen
zu schaffen, das im Einklang mit den allgemeineren politischen Zielen
wirtschaftlich und ökologisch
am sinnvollsten ist. Damit würden sie
von einer Reihe bereits bewährter,
wenn auch nicht weit verbreiteter Verfahren profitieren, die sie maßgerecht an ihre eigenen Bedürfnisse und Gegebenheiten anpassen könnten. Derzeit wird eine
Bestandsaufnahme der Strategie „Europa
2020“ durchgeführt[37], wobei
flankierend eine öffentliche
Konsultation stattfindet, um alle Standpunkte zur Durchführung der Strategie einzuholen. Die
Kommission ist daher der Auffassung, dass eine Entscheidung über die Festlegung eines Kernziels für Ressourceneffizienz im Zuge der
Bestandsaufnahme getroffen werden sollte, nachdem die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und die
Empfehlungen der Europäischen
Plattform für
Ressourceneffizienz berücksichtigt
wurden. Um sicherzustellen, dass den politischen
Entscheidungsträgern der
auf Ressourcen ausgeübte
Druck in vollem Umfang bewusst ist, müssen
weitere Indikatoren, insbesondere in Bezug auf den Wasserverbrauch und die endliche
Ressource „Land“ berücksichtigt werden. Seit 2013 hat
Eurostat als Teil der Indikatoren für Europa
2020 einen Anzeiger („Scoreboard“) zur Ressourceneffizienz veröffentlicht.[38]
Dies dient dazu, die Umsetzung des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa zu überwachen, die Verbindung zwischen
Ressourcen aufzuzeigen und die Interessenträger in die Messung des
gesellschaftlichen Fortschritts über das
BIP hinaus stärker
einzubeziehen. Um die von der
Ressourceneffizienz im Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstums gebotenen
Möglichkeiten zu nutzen, •
wird
die Kommission die Empfehlungen der Europäischen Plattform für
Ressourceneffizienz zu einem Kernziel für Ressourceneffizienz zusammen mit den
Ergebnissen der öffentlichen Konsultation bei der laufenden Bestandsaufnahme
zur Strategie „Europa 2020“ berücksichtigen; •
parallel
dazu wird der Anzeiger zur Ressourceneffizienz, mit dem Indikatoren für die Nutzung anderer Ressourcen als
Kohle und Werkstoffe (insbesondere Land und Wasser) überwacht werden, weiterentwickelt. und •
die
nationalen statistischen Ämter
sollten im Rahmen des Europäischen
Statistischen Systems eine allgemein anerkannte Methode zur Berechnung des
Rohstoffverbrauchs auf nationaler Ebene ausarbeiten. [1] KOM(2010) 2020, KOM(2011) 21. [2] „Macroeconomic
modelling of sustainable development and the links between the economy and the
environment“; Meyer, B. et al (2011). Studie für die Europäische Kommission (GD Umwelt) abrufbar
unter http://ec.europa.eu/environment/enveco/studies_modelling/pdf/report_macroeconomic.pdf. [3] „Guide
to resource efficiency in manufacturing: Experiences from improving resource
efficiency in manufacturing companies“. Europe INNOVA (2012). [4] „Towards
the Circular Economy: Economic and business rationale for an accelerated
transition.“ Ellen MacArthur Foundation (2012). [5] http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/re_platform/index_en.htm. [6] KOM(2011) 571. [7] ABl. L 354 vom
28.12.2013, S. 171–200. [8] „Modelling the
Economic and Environmental Impacts of Change in Raw Material Consumption“ (2014), Cambridge Econometrics et al. [9]
Verweis auf gleichzeitig anzunehmende Mitteilungen. [10] The opportunities to
business of improving resource efficiency (2013), AMEC et al. [11] COM(2012)
60. [12] Siehe den Anhang zu
dieser Mitteilung. [13] COM(2013) 207. [14] COM(2014) 168. [15] COM(2014) 167. [16] MEMO/13/110. [17] KOM(2008) 400. [18]http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/documents/erep_manifesto_and_policy_recommendations_31-03-2014.pdf [19] COM(2013)196 und
Empfehlung 2013/179/EU der Kommission. [20] COM (2012) 225. [21] COM (2012) 173. [22] COM (2014) 446. [23] 7. UAP. [24] SWD(2014) 207. [25] Ein bestimmter Anteil von
„Restabfällen“ ist nicht verwertbar und kann daher deponiert werden, da derzeit
keine alternative Behandlung verfügbar ist. Dieser Anteil würde auf 5 %
begrenzt. [26] Beispielsweise können für
das Recyclingziel für Siedlungsabfälle vier Berechnungsmethoden angewendet
werden. Je nach der gewählten Methode können die Ergebnisse erheblich (um rund
20 %) voneinander abweichen. [27] Richtlinie 2000/59/EG. [28] COM(2014)
445. [29] COM(2013) 123. [30] COM(2013) 761. [31] KOM(2011) 25. [32] COM(2013) 517. [33] RMC ist ein aggregierter
Indikator, mit dem alle in der Wirtschaft verwendeten Ressourcen gemessen
werden (in Tonnen), wobei die für die Herstellung von importierten Produkten
genutzten Ressourcen mitberücksichtigt werden. Derzeit liegt dieser Indikator
für die EU und einige Mitgliedstaaten vor. Länder, für die der RMC noch nicht
vorliegt, können einstweilen den Inlandsmaterialverbrauch verwenden. [34] SWD(2014) 211. [35] Interessengruppen ziehen
RMC als Maß für die Ressourcennutzung vor, da hier die Ressourcennutzung sowohl
für eingeführte als auch für im Land erzeugte Produkte erfasst wird, so dass
die jeweilige Ressourceneffizienz gerecht verglichen werden kann. [36] Neueren Studien zu den
Sektoren Stahl und Aluminium zufolge entfallen 30-40 % der Kosten auf
Rohstoffe, das ist mehr als beispielsweise der Anteil der Arbeitskosten. [37] COM(2014) 130 vom
19.3.2014: Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum. [38] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/europe_2020_indicators/ree_scoreboard. Anhang: Wie kann „Horizont 2020“
zur Kreislaufwirtschaft beitragen? Die
Kreislaufwirtschaft ist eine Entwicklungsstrategie, die Wirtschaftswachstum
ohne steigenden Ressourcenverbrauch beinhaltet, Produktionsketten und
Verbrauchsgewohnheiten tiefgreifend verändert und Industriesysteme auf
Systemebene neu konzipiert. Sie setzt technologische, soziale und
organisatorische Innovationen ebenso voraus, wie einen neuen Bestand an
Fertigkeiten und Kenntnissen sowie neue Finanzinstrumente und die Beteiligung unterschiedlicher
Interessenträger. Sie kann von Maßnahmen wie Demonstration, Förderung der
Marktakzeptanz, Sensibilisierung, Verbreitung und Internationalisierung
unterstützt werden. Inhaltlich
setzt sie eine enge Verbindung zwischen den Teilen „Führende Rolle der
Industrie“ (Teil II) und „Gesellschaftliche Herausforderungen“
(Teil III) des Programms „Horizont 2020“ voraus. Da die
Kreislaufwirtschaft das gesamte Potenzial der Wertschöpfungskette betrachtet,
ist sie auf Unterstützung von allen Stufen der Forschungs- und Innovationskette
angewiesen. Deswegen sind in einem gewissen Umfang auch Beiträge von anderen
Teilen von „Horizont 2020“ erforderlich, die sich mit
Wissenschaftsexzellenz (Teil I), Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung
der Beteiligung (Teil IV), Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
(Teil V), direkten Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb
des Nuklearbereichs (Teil VI) und dem europäischen Innovations- und
Technologieinstitut (Teil VII) befassen. Welchen Beitrag die verschiedenen
Teile des Programms „Horizont 2020“ jeweils zur Kreislaufwirtschaft
leisten, ist nachstehend zusammengefasst. Anzumerken ist, dass die ÖPP
„Nachhaltige Prozessindustrie durch Ressourcen- und Energieeffizienz“ (ÖPP
SPIRE) und die gemeinsame Technologieinitiative „Biobasierte Industriezweige“
(JTI BBI) von „Horizont 2020“ unterstützt werden und erheblich zu den
Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen. || || || HORIZONT 2020 || || || Wissenschaftsexzellenz || Führende Rolle der Industrie || Gesellschaftliche Herausforderungen || Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung || Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft || Europäisches Innovations- und Technologieinstitut || Gemeinsame Forschungsstelle || || || Europäischer Forschungsrat || Künftige und neu entstehende Technologien || Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen || Forschungsinfrastrukturen || Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien || Zugang zur Risikofinanzierung || Innovation in KMU || Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen || Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung || Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung || Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr || Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe || Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften || Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger Kreislaufwirtschaft – Bestandteile || Technologische Innovation || Design von Werkstoffen und Verfahren || ++ || ++ || || ++ || ++ || || + || || + || + || || + || || || || || || Design von Produkten || ++ || || || || + || || + || || + || || || + || || || || + || || + Ressourcenbewirtschaftung (Abfall, Wasser, Energie und Rohstoffe) || || + || || ++ || + || || + || || ++ || + || || ++ || || || || ++ || || ++ Soziale Innovation || Neue Produktions- und Verbrauchsmuster || || || || || || || || + || ++ || + || || ++ || + || || || ++ || || + Engagement der Bürgerinnen und Bürger || || || || || || || || || + || || || + || || || || ++ || || Modelle für Produktservice || || || || || || || + || || + || || || ++ || || || || + || || Designdienstleistungen || || || || || || || + || || + || || || + || || || || || || Organisatorische Innovation || Integrierte Lösungen und Systeme || || + || || || + || || + || || ++ || ++ || ++ || ++ || || || || + || || Logistik || || || || || || || || || ++ || || ++ || + || || || || || || Geschäftsmodelle || ++ || || || || || || + || || ++ || || || ++ || || || || + || || + Instrumente zur Unterstützung der Politik || || || || || || || || || ++ || || || ++ || + || || || ++ || || ++ Fertigkeiten und Kenntnisse || Unternehmertum || || || + || || || || || || || || || || || || || || + || Kapazitätsaufbau und multidisziplinärer Ansatz || || || + || || || || || || + || || || || || || + || + || + || Finanzierungsinstrumente || || || || || || ++ || + || || || || || || || || || || || Sensibilisierung, Verbreitung und zur Internationalisierung || || || || || || || || || + || || || + || || || || ++ || || Beteiligung unterschiedlicher Interessenträger || || || || || + || || || || + || || + || ++ || || || || ++ || || Demonstrations- und Markteinführungsmaßnahmen || || || || || ++ || || || || + || || + || ++ || || || || + || || + Bedeutender Beitrag + + Sehr
bedeutender Beitrag