MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2015 im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik /* COM/2014/0388 final */
MITTEILUNG
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Konsultation
zu den Fangmöglichkeiten 2015 im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik Einleitung Die
Fangmöglichkeiten für 2015 werden erstmals im Rahmen der neuen Gemeinsamen
Fischereipolitik (GFP)[1]
festgelegt. Die Festsetzung der Fangmöglichkeiten muss zur Erreichung der Ziele
der neuen GFP beitragen. Im Einklang mit dem Ziel des höchstmöglichen
Dauerertrags festgesetzte Fangmöglichkeiten sollten zusammen mit anderen
Verwaltungsinstrumenten in der neuen GFP dafür sorgen, dass sich die Fischerei
langfristig ökologisch nachhaltig entwickelt und kohärent verwaltet wird, um
einen wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Nutzen zu
erzielen und zur Sicherung des Nahrungsmittelangebots beizutragen. Festgelegt
werden müssen die Fangmöglichkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 2 der GFP und
mit dem Ziel einer schrittweisen Wiederherstellung und Erhaltung der
Fischbestände oberhalb eines Biomasseniveaus, das einen höchstmöglichen
Dauerertrag (MSY) erzeugen kann. Das MSY-Ziel soll soweit möglich bis 2015 und
unter allen Umständen schrittweise bis spätestens 2020 erreicht werden. Dieses
Ziel wird auch zur Erreichung eines guten Umweltzustands bis 2020 beitragen,
wie in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[2]
(MSRR) und in der GFP vorgesehen. Um dieses Ziel
zu erreichen, werden die Vorschläge der Kommission sich darauf stützen, die
Auswirkungen der Fischereiflotten auf die Bestände (fischereiliche
Sterblichkeit) in der kürzestmöglichen Zeit auf ein Niveau zu bringen, das es
den Beständen ermöglicht, die Biomasse aufzubauen, die einen höchstmöglichen
Dauerertrag erlaubt. Wenn diese erreicht ist, wird die Kommission
gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen, um weitere Umgestaltungen zu ermöglichen. 2015 ist auch
das Jahr, in dem die Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien[3]
in Kraft tritt. Fangmöglichkeiten für Bestände, die unter die
Anlandeverpflichtung fallen, sind unter Berücksichtigung der Änderung der
Fangmöglichkeiten festzulegen, die die Fänge wiederspiegeln und nicht die
Anlandungen[4],
da weder das Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags gefährdet noch die
fischereiliche Sterblichkeit in der Fischerei erhöht werden soll. Die Kommission
wird ihre Vorschläge für die Fangmöglichkeiten auf die besten verfügbaren
wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung
(ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei
(STECF) über die Erzielung des höchstmöglichen Dauerertrags stützen. Bei
Beständen, für die ein solches Gutachten nicht verfügbar ist, werden die
Kommissionsvorschläge vom Vorsorgeansatz gemäß Artikel 2 Absatz 2 der GFP ausgehen.
Auf Bitte der Kommission hat der ICES ein Gutachten für einen Bewertungsrahmen
für den guten Umweltzustand kommerziell genutzter Bestände und
Schalentierbestände (Deskriptor 3 der MSRR)[5]
erstellt. Es werden weitere Arbeiten durchgeführt um zu zeigen, wie der
höchstmögliche Dauerertrag zum Erreichen eines guten Umweltzustands beiträgt
und dadurch die Kohärenz zwischen der Umsetzung der GFP und der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gewährleistet. In der
vorliegenden Mitteilung werden die Grundsätze für die Vorschläge der Kommission
zu den Fangmöglichkeiten für 2015[6]
dargelegt. Die Interessenträger werden aufgefordert, der Kommission ihre
Anmerkungen bis zum 30.9.2014 zu übermitteln. Gemäß Artikel 50
der GFP erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat
jährlich Bericht über die Fortschritte beim Erreichen des höchstmöglichen
Dauerertrags und über die Lage der Fischbestände. Die vorliegende Mitteilung
dient auch zur Übermittlung dieser Informationen. Die neue GFP und
die TAC-Vorschläge für 2015 Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne Die neue GFP
erfordert die Annahme von Mehrjahresplänen. Es wurde eine interinstitutionelle
Taskforce eingerichtet, um die interinstitutionelle Pattsituation zu beheben
und die Entwicklung und Einführung von Mehrjahresplänen im Rahmen der neuen GFP
zu erleichtern. Die Taskforce schloss ihre Tätigkeit im April 2014 ab und übermittelte
ihren Bericht den Europäischen Institutionen. Der Bericht
basiert auf den Bestimmungen für Mehrjahrespläne im Rahmen der neuen GFP. Die
Pläne sollten einen stabilen und dauerhaften Rahmen für die Bestandsbewirtschaftung
bieten, um die Nachhaltigkeit der Fischereien mit hohen und stabilen Erträgen
für die Fischwirtschaft zu gewährleisten und gleichzeitig ein
ökosystembasiertes Fischereimanagement anzustreben, das auf eine Minimierung
der negativen Auswirkungen der Fangtätigkeiten auf das Meeresökosystem abzielt.
Zentrale Elemente der Pläne sind das MSY-Ziel und die Fristen für dessen
Erreichung. Das MSY-Ziel wird in Bereichswerten angegeben und sollte auch
Sicherheits-Referenzgrößen für die Bestandserhaltung umfassen. Beschlüsse im
Rahmen der Pläne müssen auf der Grundlage der besten verfügbaren
wissenschaftlichen Gutachten getroffen werden. Die Pläne sollten bei den
jährlichen Beschlüssen über die Fangmöglichkeiten eine gewisse Flexibilität
ermöglichen. Bei Bedarf sollten die Pläne alternative Bestandserhaltungsmaßnahmen
in Bezug auf bestimmte Bestände ermöglichen, was unter die Regionalisierung
fallen würde. Bei gemischten Fischereien sollten in den Plänen die Arten
herausgestellt werden, die die Fischerei definieren, und es sollte
sichergestellt werden, dass alle Bestände entsprechend dem MSY-Ziel
bewirtschaftet werden. Die Kommission
wird auf der Grundlage dieses Berichts sobald wie möglich Mehrjahrespläne
vorschlagen sowie die Notwendigkeit der Anpassung bestehender Vorschläge anhand
aktualisierter wissenschaftlicher Gutachten analysieren. Die Kommission erwägt
außerdem die Vorlage neuer Vorschläge zur Ersetzung bestehender
Wiederauffüllungs- oder Bewirtschaftungspläne, die ihr Ziel erreicht haben oder
zwecks Anpassung an die neue GFP ersetzt werden müssen. Bestände mit MSY-Bewertung Ziel der GFP ist
es, soweit möglich bis 2015 eine Befischung auf MSY-Niveau zu erreichen. Die
Kommission beabsichtigt daher, für die wachsende Gruppe der Bestände mit
umfassender Bewertung und MSY-Schätzung für 2015 zulässige Gesamtfangmengen
(TAC) in Einklang mit dem MSY-Ziel vorzuschlagen. Bei den jüngsten Bewertungen
umfasste dieser Gruppe 46 Bestände von primärem EU-Interesse im Nordostatlantik
und in der Ostsee (siehe unten und Anhang I). Daten zu den letzten drei Jahren
für das Mittelmeer und das Schwarze Meer wurden berücksichtigt, die Zahl der
nicht bewerteten Bestände in diesem Gebiet ist jedoch unbekannt. Eine Verzögerung
der Erreichung des MSY-Ziels über 2015 hinaus (bis spätestens 2020) wäre nur
dann akzeptabel, wenn die Erreichung des MSY-Ziels bis 2015 die soziale und
wirtschaftliche Nachhaltigkeit der betroffenen Flotten ernsthaft gefährden
würde. Dies steht im Einklang mit der reformierten GFP. Wenn
Mehrjahrespläne vorhanden sind und im Einklang mit dem MSY stehen, wird die
Kommission diese weiterhin anwenden. Wenn die bestehenden Pläne unanwendbar
geworden sind (z. B. weil ein anderes Ziel als MSY erreicht wurde), wird
die Kommission Vorschläge für Fangmöglichkeiten auf der Grundlage des
höchstmöglichen Dauerertrags annehmen. Die
Vereinfachung der Verwaltung ist eine Priorität der neuen GFP. Die Kommission
wird den Mehrwert einer Verwaltung durch Beschränkung des Fischereiaufwands
zusätzlich zu den TAC untersuchen. Sie beabsichtigt, die Verwaltungsinstrumente
abzuschaffen, die keinen zusätzlichen Nutzen für die Verwirklichung der Ziele
der neuen GFP bringen. Für Bestände mit
MSY, die mit Drittländern geteilt oder über regionale Fischereiorganisationen
verwaltet werden, bemüht sich die Kommission um Einvernehmen mit unseren
Partnern über den gleichen Ansatz. Andere Bestände In Fällen, in
denen die wissenschaftlichen Informationen nicht ausreichen, um das MSY-Niveau
zu bestimmten, sollten Näherungswerte berücksichtig werden. Dabei wird zwischen
den nachstehenden fünf Fällen unterschieden. In jedem der Fälle beabsichtigt
die Kommission, Vorschläge auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten
vorzulegen, durch die die Erhaltungserfordernisse dieser Bestände nicht
gefährdet werden. Bestände mit Daten zur Bestimmung von
MSY-Näherungswerten Diese Kategorie
umfasst Bestände, für die reichhaltige Daten, analytische Bewertungen und
Trendprognosen vorliegen. Im Allgemeinen ist ein MSY-Näherungswert verfügbar.
Das Konzept für die Festsetzung der TAC ist ähnlich wie bei Beständen mit
vollständiger MSY-Bewertung. Die Kommission
plant eine weitere Bewertung der Notwendigkeit und der Möglichkeiten zum Ausbau
der Kenntnisse über diese Bestände bis hin zu einer vollumfänglichen
MSY-Bewertung in naher Zukunft. Bestände
mit erhebungsbasierten Bewertungen oder Fang-Zeitreihen zur Entwicklung von
MSY- Näherungswerten Die
ICES-Gutachten zu diesen Beständen sind nur quantitativ: vorgeschlagene
Fangbeschränkungen angesichts einer MSY-Bewertung. Die Kommission beabsichtigt,
für ihre Vorschläge das aktualisierte ICES- Gutachten für diese Bestände zu
verwenden und prüft die Situation von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des
Vorsorgeansatzes. Die Kommission
erwägt für die nahe Zukunft eine Bewertung der einzelnen Bestände hinsichtlich
des Bedarfs und der Möglichkeiten zum Ausbau der Kenntnisse über diese
Bestände, um MSY-Näherungswerte bestimmen zu können. Bestände mit angenommener Stabilität Der Rat und die
Kommission haben im Dezember 2013 vereinbart, die TAC für 25 Bestände unverändert
beibehalten zu wollen, sofern wissenschaftliche Gutachten keine Notwendigkeit
zur Änderung ausweisen. Im Allgemeinen handelt es sich um Bestände, die nur als
Beifang oder mit geringer Quotenausschöpfung gefischt werden, mit begrenzten
Informationen über den Bestandszustand und von geringer wirtschaftlicher
Bedeutung. Bestände ohne wissenschaftliches Gutachten Liegen keine
wissenschaftlichen Gutachten vor, so ist der Vorsorgeansatz im Einklang mit
Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die GFP auf systematische,
vorab festgelegte und transparente Weise anzuwenden. Tiefseebestände 2014 wird der
Rat die Fangmöglichkeiten für Tiefseebestände für die Jahre 2015 bis 2016
festlegen. Tiefseebestände müssen in Anbetracht des sensiblen Charakters
einiger dieser Bestände und der Tier- und Pflanzenwelt der Tiefsee nachhaltig
bewirtschaftet werden. Für viele Bestände sind ausreichende Kenntnisse und
Daten für wissenschaftliche Analysen nach wie vor nicht verfügbar. Es ist
notwendig, das Vorsorgeprinzip in systematischer, vorab festgelegter und
transparenter Weise im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung
über die GFP anzuwenden. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge wird die
Kommission die Verpflichtungen im Rahmen der UN-Resolutionen 61/105 von 2006,
64/72 von 2009, 66/68 von 2011 und die Internationalen Leitlinien für die
Bewirtschaftung der Tiefseefischerei auf Hoher See der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen von 2008 berücksichtigen. Pflicht zur Anlandung aller Fänge Die Anlandepflicht
wird im Jahr 2015 in Kraft treten für:[7] ·
kleine
pelagische Fischereien (Makrele, Hering, Stöcker, Blauer Wittling, Eberfisch,
Sardelle, Glasauge, Sardine und Sprotte); ·
große
pelagische Fischereien[8]
(Roter Thun, Schwertfisch[9],
Weißer Thun, Großaugenthun, Blauer und Weißer Marlin); ·
Industriefischerei
(Lodde, Sandaal, Stintdorsch und andere); ·
Fischerei
auf Lachs in der Ostsee und ·
spätestens
ab 1. Januar 2015 für die Arten, die die Fischereien definieren, und spätestens
ab dem 1. Januar 2017 für alle anderen Arten bei der Fischerei in der Ostsee. Die
Mitgliedstaaten arbeiten auf regionaler Ebene zusammen, um die Anlandepflicht
umzusetzen. Ferner prüfen das Europäische Parlament und der Rat einen Vorschlag
der Kommission zur Anpassung der Verordnungen über technische Maßnahmen und
über Kontrolle an die Vorschriften für die Anlandepflicht. Für die
betroffenen Fischereien sollte bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten der
Tatsache Rechnung getragen werden, dass anstelle der Anlandungen die Fänge berücksichtigt
werden. Diese Anpassungen können je nach Umfang der Daten über frühere
Rückwürfe und abhängig von der Notwendigkeit, Zunahmen der fischereilichen
Sterblichkeit zu vermeiden, Angleichungen der TAC umfassen. Die Kommission
hat den ICES gebeten, die verfügbaren Daten über Rückwürfe in diesen
Fischereien in die einschlägigen Bestandsabschätzungen und Fangprognosen
aufzunehmen. Der ICES wird die verfügbaren Daten über Rückwürfe in der jüngsten
Vergangenheit verwenden, solange diese Daten für die Verwendung bei den
Bestandabschätzungen und Gutachten für 2015 validiert sind. Ist zu erwarten,
dass dies zur Anpassung der Fangmöglichkeiten für die Bestände führt, die im
Jahr 2015 unter die Anladepflicht fallen. Es ist von wesentlicher Bedeutung,
dass diese Anpassungen vereinbar bleiben mit dem Erreichen des MSY-Ziels. Im Rahmen der
neuen GFP wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Pilotprojekte zur Vorbereitung
der Anlandepflicht durchzuführen. Dies sollte mit den verfügbaren
Fangmöglichkeiten geschehen. Die Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene
verfügbare Quoten zur Unterstützung von Pilotprojekten nutzen, um die Daten zu
verbessern. Dies wäre hilfreich für die Fangmöglichkeiten für die Zeit nach
2015. Die neue GFP
bietet einige Maßnahmen für mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung der
Bestände in Fischereien, für die die Anlandepflicht gilt[10].
Jahresübergreifende Quotenflexibilität, artenübergreifende Flexibilität (Fänge
einer Art können unter bestimmten Bedingungen auf die Quote der Zielart
angerechnet werden) De-minimis-Ausnahmen und Freistellungen auf der Grundlage
hoher Überlebensfähigkeit sind in Bezug auf die Fangmöglichkeiten relevant.
Informationen über diese Flexibilitätsbestimmungen werden bei künftigen
Vorschlägen für Fangmöglichkeiten berücksichtigt. Mittelmeer Das
MSY-Ziel gilt auch für die Bestände im Mittelmeer, die nicht über TAC verwaltet
werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten überprüfen, ob die Ziele der
nationalen Bewirtschaftungspläne im Rahmen der Mittelmeerverordnung mit dem MSY-Ziel[11] im Einklang stehen. Die bereits
angenommenen oder kurz vor der Verabschiedung stehenden Pläne sind nachstehend
aufgeführt: KROATIEN – Trawler KROATIEN – Ringwadenfischer ZYPERN – Trawler GRIECHENLAND – Ringwadenfischer GRIECHENLAND – Trawler FRANKREICH – Trawler FRANKREICH – Gangui FRANKREICH – Strandwaden SPANIEN – Trawler SPANIEN – Ringwadenfischer SPANIEN – Bootswaden Murcia SPANIEN – Bootswaden Balearen SPANIEN – Bootswaden Katalonien SPANIEN – Dredgen Andalusien ITALIEN – Umschließungsnetze (4 Pläne) ITALIEN –Trawler (8 Pläne) ITALIEN – Bootswaden Ligurien-Toskana SLOWENIEN – Trawler SLOWENIEN – Ringwadenfischer MALTA – Trawler MALTA – Ringwadenfischer (2 Pläne) Entwicklung des
Zustands der Bestände Die Überfischung
ist in den europäischen Gewässern des Atlantiks, in der Nordsee und in der
Ostsee zurückgegangen. Für die Bestände mit MSY-Bewertung ist die Überfischung
von 94 % der Bestände im Jahr 2003 auf 63 % im Jahr 2009 und
41 % im Jahr 2012 zurückgegangen. Ein wachsender Anteil von Beständen sind
bewertet worden. Die Anzahl der
Bestände, die nach verfügbaren Schätzungen auf MSY-Niveau befischt werden, ist
von nur 2 im Jahr 2003 auf 13 im Jahr 2009 und 27 im Jahr 2012 gestiegen
(Anhang Ia). Die Zahl der
Bestände mit vollständiger MSY-Bewertung stieg von 34 im Jahr 2005 auf 35 im
Jahr 2009 und auf 46 im Jahr 2014. Erhebliche Fortschritte wurden bei der
Anzahl der Bestände mit quantitativen Gutachten erzielt - von 59 im Jahr 2003
auf 71 im Jahr 2014, was auf die Einführung neuer ICES-Methoden im Jahr 2013
zurückzuführen ist. Mit immer mehr
bewerteten Beständen wird deutlich, dass die Überfischung im Mittelmeer immer
noch weit verbreitet ist, wie aus den Abbildungen 1-3 hervorgeht. Es müssen
rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um der Überfischung Einhalt zu
gebieten. Abbildung 1: Zahl der
Bestände, bei denen die Bewertung von 2007 bis 2012 bekannt ist, nach
Mittelmeerregion und im Schwarzen Meer. Abbildung 2: Zahl der
Bestände, bei denen die Bewertung von 2007 bis 2012 bekannt ist, nach
Fischereien im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Abbildung 3: Zahl der
Bestände, die von 2007 bis 2012 als überfischt bewertet wurden, nach
Fischereien im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Eine vorläufige
Analyse ist in Anhang Ic enthalten. Für einige Bereiche wurde nur ein Teil der
Ressourcen bewertet. Trotz der jüngsten Verbesserungen bestehen für das
Mittelmeer und das Schwarze Meer noch immer große Ungewissheiten. Die aktuellen
Kenntnisse über den Zustand der anderen Fischbestände werden nachfolgend für
die einzelnen Meeresregionen beschrieben[12]. Pelagische Bestände im Nordostatlantik Die meisten
Heringsbestände (Nordsee, westlich von Schottland, Irische See und Keltische
See) werden auf MSY-Niveau oder in diesem Bereich befischt. Für 2014 wurden in
allen Fällen TAC auf MSY-Niveau festgesetzt. Für einige
andere Bestände hat sich die Lage verschlechtert: Westlicher Stöcker und Hering
nordwestlich von Irland sind überfischt. Für Makrele wurde zwischen den
Färöern, Norwegen und der EU eine Einigung über die nachhaltige Bewirtschaftung
erzielt. Gemäß dem ICES-Gutachten für 2014 könnte die Bestandsgröße deutlich
zugenommen haben. Nordsee, Skagerrak und Kattegat Seelachs,
Scholle, Schellfisch und Kaisergranat im Skagerrak und auf dem Fladengrund
werden auf MSY-Niveau befischt. Alle anderen Bestände sind überfischt oder es
liegen keine Bestandsdaten vor. Trotz
der jüngsten Ausweitung der Bestandsgröße und Reduzierung der fischereilichen
Sterblichkeit liegt der Kabeljaubestand der Nordsee nur leicht über dem
Grenzwert für die Biomasse und ist damit noch weit vom Vorsorgeniveau entfernt.
Die fischereiliche Sterblichkeit liegt nach wie vor über dem MSY-Niveau. Die
Rückwurfraten sind rückläufig, betragen aber immer noch rund 25 % der
Anlandungen. Im Kattegat ist der Dorschbestand äußerst gering und zusätzlich zu
einer Senkung von TAC und Fischereiaufwand sind weitere Maßnahmen erforderlich. Ostsee Der
Rat folgte dem gemeinsamen Standpunkt der Fischereidirektionen der baltischen Mitgliedstaaten
im BALTFISH-Forum hinsichtlich der Festsetzung der TAC im Einklang mit
wissenschaftlichen Gutachten. Hering
in der mittleren Ostsee und in der Bottnischen See und Sprotte in der Ostsee
werden im Einklang mit MSY befischt. Die jüngsten Gutachten weisen jedoch
darauf hin, dass die dem bestehenden Plan zu entnehmende fischereiliche
Sterblichkeit für den westlichen Dorschbestand erheblich über dem MSY-Ziel
liegt. Der östliche Dorschbestand zeigt Entwicklungen, die es unmöglich machen,
die gegenwärtigen Bewertungsmodelle zu verwenden. Die Kommission wird im Jahr
2014 einen neuen mehrjährigen Plan für die Ostsee vorschlagen. Westlich von Schottland, Irische See und Keltische
See Westlich von
Schottland sind bestimmte Weißfischbestände mit Ausnahme von Schellfisch nach
wie vor auf einem niedrigen Niveau. Die Rückwürfe bleiben hoch und müssen
reduziert werden. Die Mitgliedstaaten haben technische Maßnahmen entwickelt, um
die Sterblichkeit bei Kabeljau zu reduzieren und unerwünschte Fänge zu
vermeiden. Einige dieser Maßnahmen haben eine Verringerung der unerwünschten
Fänge (z. B. in der Irischen See) gezeigt. Andere Maßnahmen werden noch
geprüft. Hier besteht weiterer Handlungsbedarf. In der
Keltischen See wurden die Fangmöglichkeiten reduziert, da die Wirkung einer in
jüngster Zeit erfolgten hohen Rekrutierung on Jungfischen allmählich abnimmt.
Im Einklang mit den MSY-Gutachten wurden die Fangmöglichkeiten für Kabeljau und
Wittling erheblich gesenkt. Schellfisch hat eine verringerte Rekrutierung
erfahren, doch auch Rückwürfe waren ein Problem. Im Jahr 2012 in der Keltischen
See eingeführte Selektivitätsmaßnahmen wurden überprüft, der STECF blieb jedoch
unentschlossen über den Beitrag dieser Maßnahmen zu Erhaltungszwecken. Es gibt
MSY-basierte Gutachten für alle Kaisergranatbestände mit Ausnahme einer
funktionellen Einheit, auch für Porcupine Bank, wo nach wie vor eine saisonale
(ein Monat) Schließung und eine TAC-Zusatzbestimmung gelten. Der ICES hat
MSY-Bewertungen für 18 Bestände mit Empfehlungen zur oftmals beträchtlichen
Verringerung der Fangmöglichkeiten für 14 Bestände vorgelegt. Für 12 dieser
Bestände wurden die MSY-Empfehlungen in den Fangmöglichkeiten für 2014
umgesetzt. Tiefseearten Für die meisten
Tiefseebestände sind aufgrund des Fehlens von Daten keine Projektionen
verfügbar. Gemäß den neuesten ICES-Gutachten sollte die Fischerei für die
meisten Bestände im Zeitraum 2015-2016 entweder eingeschränkt oder zumindest
nicht weiter ausgebaut werden , wenn ihre Nachhaltigkeit nicht nachgewiesen ist.
Granatbarsch, Tiefseehaie, Meerbrasse und einige Grenadierfischbestände sind am
meisten betroffen. Der ICES wies darauf hin, dass es sich bei vielen
Fischereien, die auf Tiefseearten abzielen, um gemischte Fischereien mit
relativ umfangreichen Beifängen von Nichtzielarten handelt. Die Festsetzung der
TAC für die Zielarten sollte den Auswirkungen auf die Beifangarten Rechnung
tragen. Grenadierfisch
in den westlichen Gewässern ist fast vollständig bewertet und die Ibero-atlantische Gewässer und Golf von Biskaya Für den Golf von
Biscaya und die ibero-atlantischen Gewässer stehen nur wenige
Bestandsbewertungen zur Verfügung. Südlicher Seehecht, Butte und Seeteufel
zeigen eine positive Entwicklung. Obwohl der südliche Seehecht eine gute
Rekrutierung aufweist, ist der Bestand immer noch überfischt und seine langfristige
Nachhaltigkeit ist gefährdet. Die Systeme der Mitgliedstaaten zur Fang- und
Aufwandserfassung wurden 2012 von der Kommission geprüft. Es wurden
Folgemaßnahmen vereinbart und die Kontrollen werden besser. Für Kaisergranat
in der Kantabrischen See besteht nach wie vor die Empfehlung eines Fangstopps. Mittelmeer und Schwarzes Meer Zwischen 2007
und 2012 wurden von der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer
(GFCM) und dem STECF mehr als 300 Bewertungen durchgeführt. Die Anzahl der
bewerteten Bestände stieg von 29 im Jahr 2007 auf 104 im Jahr 2012. Trotzdem
sind die Kenntnisse nach wie vor begrenzt, da die Gesamtzahl der kommerziell
genutzten Bestände erheblich höher liegt. Die Anzahl der
bewerteten Bestände im westlichen und mittleren Teil des Meeresbeckens liegt
höher als im östlichen Teil. Über die Bestandslage in den südlichen
Teilregionen ist wenig bekannt. Der
Befischungsgrad geht weit über das Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags
hinaus. Von 97 Beständen waren 91 % überfischt. Europäischer Seehecht,
Meerbarbe und Rosa Garnele sind die am häufigsten überfischten
Grundfischbestände. Sardinen und Sardellen sind die beiden am häufigsten
überfischten kleinen pelagischen Bestände. Im Schwarzen
Meer ist der Zustand von 7 Beständen bekannt, 5 davon sind überfischt. Von den
mit Hilfe von TAC bewirtschafteten Beständen ist Steinbutt überfischt und
Sprotte wird seit 2007 nachhaltig genutzt. Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im
Mittelmeer Diese Bestände
umfassen Roten Thun, Weißen Thun, tropischen Thunfisch, Schwertfisch und
Fächerfischbestände, die im Rahmen der Internationalen Kommission für die
Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) bewertet und bewirtschaftet
werden. Die meisten
Thunfischarten sind langlebig und die Bewertungen werden nicht jährlich
vorgenommen. Die verfügbaren Informationen über den Erhaltungszustand der
einzelnen Bestände sind vielfältig und es bestehen nach wie vor zahlreiche
Unsicherheiten. Die jüngsten Bewertungen (2013) für atlantischen Schwertfisch
ergaben, dass sich die in den frühen 2000er Jahren überfischten Bestände wieder
erholt haben. Weißer Thun im Nordatlantik wurde im Jahr 2013 ebenfalls
bewertet. Die fischereiliche Sterblichkeit liegt unterhalb des MSY-Niveaus,
doch muss die Biomasse noch weiter aufgebaut werden, um einen höchstmöglichen
Dauerertrag zu ermöglichen. Die Bestände an
Rotem Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer haben in den letzten Jahren
zugenommen. Es besteht eine erhebliche Unsicherheit bei der Bewertung doch die
Umsetzung des Wiederauffüllungsplans der ICCAT hat zu einer Reduzierung der
fischereilichen Sterblichkeit geführt, die nun laut Schätzungen unter dem
MSY-Niveau liegt. Fänge im Rahmen der derzeitigen TAC werden es dem Bestand
voraussichtlich ermöglichen, sich mittelfristig vollständig zu erholen. Veränderungen der wirtschaftlichen Lage Die
wirtschaftliche Leistung der EU-Flotten hat sich in allen Gebieten in den
letzten Jahren schrittweise verbessert - von einer Nettogewinnspanne von
1 % im Jahr 2008 auf 6 % im Jahr 2011. Zwar erhöhten sich die Kosten
im Jahr 2011 insgesamt aufgrund der Erhöhung der Kraftstoffpreise, das
Einkommen stieg jedoch in stärkerem Maße als die Kosten. Im Jahr 2011 betrug
die Bruttowertschöpfung (BWS) 3,4 Mrd. EUR (+ 4 % gegenüber 2010),
der Bruttogewinn lag bei 1,3 Mrd. EUR (+ 7 %) und der Nettogewinn
belief sich auf 410 Mio. EUR (+ 22 %). Die EU-Fischereiflotte landete
im Jahr 2011 weniger an, erzielte dafür aber einen höheren Erstverkaufswert. Da
die EU-Flotte sehr unterschiedlich zusammengesetzt ist, galt dieser Trend nicht
für alle Teile der Flotte. Erfahrungen mit dem Übergang zur Fischerei auf
MSY-Niveau Einige Beispiele
für den Übergang zu MSY-Fischerei sind im Folgenden erläutert. Bei der
Dorschfischerei in der Ostsee verbesserte sich die wirtschaftliche Leistung der
Flotten, die vom Dorschfang abhängig sind, durch die Durchführung des
Bewirtschaftungsplans für Kabeljau erheblich, so dass die Fischerei dem
MSY-Ziel sehr viel näher gekommen ist. Die Fänge blieben in etwa stabil und die
Bestandsgrößen nahmen zu, was einen Anstieg der Rentabilität bedeutete. Die
Fangkosten gingen aufgrund des geringeren Treibstoffverbrauchs und niedrigerer
Kapitalkosten zurück. Die Bruttowertschöpfung der repräsentativen Fahrzeuge
stieg von 2008 bis 2011 um mehr als 40 %. Diese Flotten erwirtschafteten
2011 einen Bruttogewinn, der im Vergleich zu 2008 sechs mal höher und im
Vergleich zu 2009 um 40 % höher lag. Für die
Fischerei auf Scholle und Seezunge in der Nordsee hatte der Übergang zur
MSY-Fischerei zur Folge, dass die meisten Flotten rentabel bleiben konnten,
obwohl die Kraftstoffpreise bis 2011 um 32 % anstiegen. Dies war möglich,
da die Anlandungen von Scholle von 2008 bis 2011 um 51 % zunahmen, während
die Kosten im Zusammenhang mit der Fischereitätigkeit durch die umfangreicheren
Bestände beträchtlich zurückgingen. Seezunge im
westlichen Ärmelkanal wird seit 2009 auf MSY-Niveau befischt. Seither und bis
2013 hat die Größe des Bestands um 16 % zugenommen und die Fänge erhöhten
sich um 24 %. Die Preise für Seezunge und andere im Rahmen dieses Plans
befischte Zielarten stiegen bis 2011. Die verbesserte Stabilität in der
Fischerei hat möglicherweise zu einer deutlichen Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten
in den Flotten geführt. Zeitplan Der vorläufige
Zeitplan stellt sich gemäß nachstehender Tabelle dar. Verordnung über die Fangmöglichkeiten || Gutachten || Vorschlag der Kommission || Mögliche Annahme durch den Rat Bestände im Atlantik, in der Nordsee, in der Antarktis und anderen Gebieten || Ende Juni – Ende Oktober || Oktober || Dezember Ostsee || Ende Mai || August || Oktober Schwarzes Meer || Ende Oktober || November || Dezember Tiefsee || Mai – Juni || September || November Schlussfolgerung In dieser
Mitteilung werden zum ersten Mal nach Inkrafttreten der neuen GFP die
Grundsätze für die Festlegung der Fangmöglichkeiten dargelegt.
Mitgliedstaaten, Beiräte und Interessenträger werden aufgefordert, Überlegungen
anzustellen und der Kommission Empfehlungen und Vorschläge zu übermitteln um zu
gewährleisten, dass die Fangmöglichkeiten für 2015 beitragen, die Ziele der
neuen GFP zu erreichen. ANHANG IA –
Wissenschaftliche Gutachten über Bestände im Nordostatlantik und angrenzenden
Gewässern[13] Sichere biologische Grenzen sind relevant
für die Anwendung von Artikel 15 Absatz 8 der Verordnung (EU)
Nr. 1380/2013. * im
Vergleich zu einem wachsenden Anteil von Beständen, die einem quantitativen
Gutachten unterliegen. Bestände, für
die ein nicht quantifiziertes Gutachten vorliegt, sind in Tabelle 5 nicht
enthalten. In diese Analyse
nicht einbezogen: Tiefseearten, einschließlich Leng, Lumb und Eberfisch; TAC
für Heringsbeifänge; TAC, die mit einer anderen Entscheidung über denselben
Bestand in Verbindung stehen (z. B. Seelachs westlich von Schottland),
TAC, die durch den Austausch von Fangmöglichkeiten mit Drittländern bestehen,
TAC außerhalb des Gebiets des Nordostatlantik, TAC bei denen für denselben
Bestand eine unregulierte Fischerei besteht (z. B. Blauer Wittling vor
2006), Bestände, für die es ein Gutachten aber keine TAC gibt (z. B.
Heringshai), TAC, die hauptsächlich über die Steuerung des Fischereiaufwands
verwaltet werden (z. B. Sandaal). Gilt eine TAC für zwei Arten, für die
eine Bewertung vorliegt (z. B. Butte und Seeteufel in VII und VIII)
bezieht die Analyse sich auf den größeren der beiden Bestände. Die Methode für
die Erstellung dieser Informationen über die europäischen Gewässer des Atlantik
hat sich gegenüber früheren Ausgaben des Berichts nicht geändert, auch wenn
Jahresspalten neu überschrieben wurden, um der Tatsache Rechnung zu tragen,
dass zwei Jahre vor dem Jahr, in dem das Gutachten angewandt wird, die
entsprechenden Daten erhoben und Messungen durchgeführt werden. Anhang Ib. Lage der Bestände in Bezug auf
Fmsy[14]
Abbildung 1: Anteile der
Grundfischfänge der EU aus Beständen, die auf oder unter Fmsy
(hellgrau), über Fmsy (=überfischt) (schwarz), oder mit unbekanntem
Status (kariert) befischt werden (in Anlandegewicht). Im Mittelmeer wurde der
Anteil der Fänge mit unbekanntem Status noch nicht vollständig bewertet, liegt
aber vermutlich in der Größenordnung von 70 bis 85 % der Anlandungen. Die
Graphiküberschriften geben die bewerteten Anlandungen an (Tonnen, t, oder
1000 Tonnen, kt). Abbildung 2:
Anteile der Fänge pelagischer Arten der EU aus Beständen, die auf oder unter Fmsy
(hellgrau), über Fmsy (=überfischt) (schwarz), oder mit unbekanntem
Status (kariert) befischt werden (in Anlandegewicht). Im Mittelmeer wurde der
Anteil der Fänge mit unbekanntem Status noch nicht vollständig bewertet, liegt
aber vermutlich in der Größenordnung von 70 bis 85 % der Anlandungen. Die
Graphiküberschriften geben die bewerteten Anlandungen an (Tonnen, t, oder
1000 Tonnen, kt). Abbildung 3:
Anteile der Grundfischbestände, die auf oder unter Fmsy (hellgrau),
über Fmsy (=überfischt) (schwarz), oder mit unbekanntem Status
(kariert) befischt werden. Im Mittelmeer wurde der Anteil der Bestände mit
unbekanntem Status nicht umfassend bewertet. Abbildung 4:
Anteile der pelagischen Bestände, die auf oder unter Fmsy
(hellgrau), über Fmsy (=überfischt) (schwarz) oder mit unbekanntem
Status (kariert) befischt werden. Im Mittelmeer wurde der Anteil der Bestände
mit unbekanntem Status nicht umfassend bewertet. Die Analyse in den
Abbildungen 1-4 bezieht sich auf das Jahr der aktuellsten Fangdaten. Für
Bestände im Mittelmeer gilt der Bestandzustand für bis zu drei Jahre nach der
letzten Bewertung als bekannt. [1] Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des
Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr.
639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom
28.12.2013, S. 22). [2] Richtlinie 2008/56/EG, ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19. [3] Fischerei auf kleine pelagische Arten, Fischerei auf große pelagische
Arten, Industriefischerei, Fischerei auf Lachs und für Arten, die in den
Unionsgewässern der Ostsee die Fischereien definieren (Artikel 15 Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013). [4] Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013. [5]http://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2014/Special%20Requests/EU_Draft_recommendations_for_the_assessment_of_MSFD_Descriptor3.pdf [6] Für Tiefseebestände sollte die Bezugnahme auf das Jahr 2015 als
Bezugnahme auf 2015-2016 verstanden werden, da die Fangmöglichkeiten für diese
Bestände für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt werden. [7] Alle Fänge von Arten, die Fangbeschränkungen unterliegen, und im
Mittelmeer auch Fänge von Arten, für die Mindestgrößen gemäß der Definition in
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates vom
21. Dezember 2006 betreffend die Maßnahmen für die nachhaltige
Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer und zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1626/94 (ABl. L 409 vom 30.12.2006, S. 11) gelten. . [8] Internationale Verpflichtungen bleiben unberührt. [9] Im Mittelmeerraum, je nach internationalen Verpflichtungen. [10] Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013. [11] Verordnung (EG) Nr. 1967/98 des Rates. [12] Eine vollstände Analyse des Zustands der Bestände ist zu
finden unter www.ices.dk für atlantische und
angrenzende Gewässer und unter https://stecf.jrc.ec.europa.eu für
alle Gewässer. [13] Ein Gutachten wird erstellt anhand von Daten und Messungen von zwei
Jahren vor dem Jahr, auf das sich das Gutachten bezieht. [14] Vorläufige Analyse. Die Kommission hat um eine methodische Überprüfung
durch den STECF gebeten.