52014DC0388

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2015 im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik /* COM/2014/0388 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2015 im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik

Einleitung

Die Fangmöglichkeiten für 2015 werden erstmals im Rahmen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)[1] festgelegt. Die Festsetzung der Fangmöglichkeiten muss zur Erreichung der Ziele der neuen GFP beitragen. Im Einklang mit dem Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags festgesetzte Fangmöglichkeiten sollten zusammen mit anderen Verwaltungsinstrumenten in der neuen GFP dafür sorgen, dass sich die Fischerei langfristig ökologisch nachhaltig entwickelt und kohärent verwaltet wird, um einen wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Nutzen zu erzielen und zur Sicherung des Nahrungsmittelangebots beizutragen.

Festgelegt werden müssen die Fangmöglichkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 2 der GFP und mit dem Ziel einer schrittweisen Wiederherstellung und Erhaltung der Fischbestände oberhalb eines Biomasseniveaus, das einen höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) erzeugen kann. Das MSY-Ziel soll soweit möglich bis 2015 und unter allen Umständen schrittweise bis spätestens 2020 erreicht werden. Dieses Ziel wird auch zur Erreichung eines guten Umweltzustands bis 2020 beitragen, wie in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[2] (MSRR) und in der GFP vorgesehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Vorschläge der Kommission sich darauf stützen, die Auswirkungen der Fischereiflotten auf die Bestände (fischereiliche Sterblichkeit) in der kürzestmöglichen Zeit auf ein Niveau zu bringen, das es den Beständen ermöglicht, die Biomasse aufzubauen, die einen höchstmöglichen Dauerertrag erlaubt. Wenn diese erreicht ist, wird die Kommission gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen, um weitere Umgestaltungen zu ermöglichen.

2015 ist auch das Jahr, in dem die Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien[3] in Kraft tritt. Fangmöglichkeiten für Bestände, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sind unter Berücksichtigung der Änderung der Fangmöglichkeiten festzulegen, die die Fänge wiederspiegeln und nicht die Anlandungen[4], da weder das Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags gefährdet noch die fischereiliche Sterblichkeit in der Fischerei erhöht werden soll.

Die Kommission wird ihre Vorschläge für die Fangmöglichkeiten auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF) über die Erzielung des höchstmöglichen Dauerertrags stützen. Bei Beständen, für die ein solches Gutachten nicht verfügbar ist, werden die Kommissionsvorschläge vom Vorsorgeansatz gemäß Artikel 2 Absatz 2 der GFP ausgehen. Auf Bitte der Kommission hat der ICES ein Gutachten für einen Bewertungsrahmen für den guten Umweltzustand kommerziell genutzter Bestände und Schalentierbestände (Deskriptor 3 der MSRR)[5] erstellt. Es werden weitere Arbeiten durchgeführt um zu zeigen, wie der höchstmögliche Dauerertrag zum Erreichen eines guten Umweltzustands beiträgt und dadurch die Kohärenz zwischen der Umsetzung der GFP und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gewährleistet.

In der vorliegenden Mitteilung werden die Grundsätze für die Vorschläge der Kommission zu den Fangmöglichkeiten für 2015[6] dargelegt. Die Interessenträger werden aufgefordert, der Kommission ihre Anmerkungen bis zum 30.9.2014 zu übermitteln.

Gemäß Artikel 50 der GFP erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Fortschritte beim Erreichen des höchstmöglichen Dauerertrags und über die Lage der Fischbestände. Die vorliegende Mitteilung dient auch zur Übermittlung dieser Informationen.

Die neue GFP und die TAC-Vorschläge für 2015

Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne

Die neue GFP erfordert die Annahme von Mehrjahresplänen. Es wurde eine interinstitutionelle Taskforce eingerichtet, um die interinstitutionelle Pattsituation zu beheben und die Entwicklung und Einführung von Mehrjahresplänen im Rahmen der neuen GFP zu erleichtern. Die Taskforce schloss ihre Tätigkeit im April 2014 ab und übermittelte ihren Bericht den Europäischen Institutionen.

Der Bericht basiert auf den Bestimmungen für Mehrjahrespläne im Rahmen der neuen GFP. Die Pläne sollten einen stabilen und dauerhaften Rahmen für die Bestandsbewirtschaftung bieten, um die Nachhaltigkeit der Fischereien mit hohen und stabilen Erträgen für die Fischwirtschaft zu gewährleisten und gleichzeitig ein ökosystembasiertes Fischereimanagement anzustreben, das auf eine Minimierung der negativen Auswirkungen der Fangtätigkeiten auf das Meeresökosystem abzielt. Zentrale Elemente der Pläne sind das MSY-Ziel und die Fristen für dessen Erreichung. Das MSY-Ziel wird in Bereichswerten angegeben und sollte auch Sicherheits-Referenzgrößen für die Bestandserhaltung umfassen. Beschlüsse im Rahmen der Pläne müssen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten getroffen werden. Die Pläne sollten bei den jährlichen Beschlüssen über die Fangmöglichkeiten eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Bei Bedarf sollten die Pläne alternative Bestandserhaltungsmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Bestände ermöglichen, was unter die Regionalisierung fallen würde. Bei gemischten Fischereien sollten in den Plänen die Arten herausgestellt werden, die die Fischerei definieren, und es sollte sichergestellt werden, dass alle Bestände entsprechend dem MSY-Ziel bewirtschaftet werden.

Die Kommission wird auf der Grundlage dieses Berichts sobald wie möglich Mehrjahrespläne vorschlagen sowie die Notwendigkeit der Anpassung bestehender Vorschläge anhand aktualisierter wissenschaftlicher Gutachten analysieren. Die Kommission erwägt außerdem die Vorlage neuer Vorschläge zur Ersetzung bestehender Wiederauffüllungs- oder Bewirtschaftungspläne, die ihr Ziel erreicht haben oder zwecks Anpassung an die neue GFP ersetzt werden müssen.

Bestände mit MSY-Bewertung

Ziel der GFP ist es, soweit möglich bis 2015 eine Befischung auf MSY-Niveau zu erreichen. Die Kommission beabsichtigt daher, für die wachsende Gruppe der Bestände mit umfassender Bewertung und MSY-Schätzung für 2015 zulässige Gesamtfangmengen (TAC) in Einklang mit dem MSY-Ziel vorzuschlagen. Bei den jüngsten Bewertungen umfasste dieser Gruppe 46 Bestände von primärem EU-Interesse im Nordostatlantik und in der Ostsee (siehe unten und Anhang I). Daten zu den letzten drei Jahren für das Mittelmeer und das Schwarze Meer wurden berücksichtigt, die Zahl der nicht bewerteten Bestände in diesem Gebiet ist jedoch unbekannt.

Eine Verzögerung der Erreichung des MSY-Ziels über 2015 hinaus (bis spätestens 2020) wäre nur dann akzeptabel, wenn die Erreichung des MSY-Ziels bis 2015 die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der betroffenen Flotten ernsthaft gefährden würde. Dies steht im Einklang mit der reformierten GFP.

Wenn Mehrjahrespläne vorhanden sind und im Einklang mit dem MSY stehen, wird die Kommission diese weiterhin anwenden. Wenn die bestehenden Pläne unanwendbar geworden sind (z. B. weil ein anderes Ziel als MSY erreicht wurde), wird die Kommission Vorschläge für Fangmöglichkeiten auf der Grundlage des höchstmöglichen Dauerertrags annehmen.

Die Vereinfachung der Verwaltung ist eine Priorität der neuen GFP. Die Kommission wird den Mehrwert einer Verwaltung durch Beschränkung des Fischereiaufwands zusätzlich zu den TAC untersuchen. Sie beabsichtigt, die Verwaltungsinstrumente abzuschaffen, die keinen zusätzlichen Nutzen für die Verwirklichung der Ziele der neuen GFP bringen.

Für Bestände mit MSY, die mit Drittländern geteilt oder über regionale Fischereiorganisationen verwaltet werden,  bemüht sich die Kommission um Einvernehmen mit unseren Partnern über den gleichen Ansatz.

Andere Bestände

In Fällen, in denen die wissenschaftlichen Informationen nicht ausreichen, um das MSY-Niveau zu bestimmten, sollten Näherungswerte berücksichtig werden. Dabei wird zwischen den nachstehenden fünf Fällen unterschieden. In jedem der Fälle beabsichtigt die Kommission, Vorschläge auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten vorzulegen, durch die die Erhaltungserfordernisse dieser Bestände nicht gefährdet werden.

Bestände mit Daten zur Bestimmung von MSY-Näherungswerten

Diese Kategorie umfasst Bestände, für die reichhaltige Daten, analytische Bewertungen und Trendprognosen vorliegen. Im Allgemeinen ist ein MSY-Näherungswert verfügbar. Das Konzept für die Festsetzung der TAC ist ähnlich wie bei Beständen mit vollständiger MSY-Bewertung.

Die Kommission plant eine weitere Bewertung der Notwendigkeit und der Möglichkeiten zum Ausbau der Kenntnisse über diese Bestände bis hin zu einer vollumfänglichen MSY-Bewertung in naher Zukunft.

Bestände mit erhebungsbasierten Bewertungen oder Fang-Zeitreihen zur Entwicklung von MSY- Näherungswerten

Die ICES-Gutachten zu diesen Beständen sind nur quantitativ: vorgeschlagene Fangbeschränkungen angesichts einer MSY-Bewertung. Die Kommission beabsichtigt, für ihre Vorschläge das aktualisierte ICES- Gutachten für diese Bestände zu verwenden und prüft die Situation von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des Vorsorgeansatzes.

Die Kommission erwägt für die nahe Zukunft eine Bewertung der einzelnen Bestände hinsichtlich des Bedarfs und der Möglichkeiten zum Ausbau der Kenntnisse über diese Bestände, um MSY-Näherungswerte bestimmen zu können.

Bestände mit angenommener Stabilität

Der Rat und die Kommission haben im Dezember 2013 vereinbart, die TAC für 25 Bestände unverändert beibehalten zu wollen, sofern wissenschaftliche Gutachten keine Notwendigkeit zur Änderung ausweisen. Im Allgemeinen handelt es sich um Bestände, die nur als Beifang oder mit geringer Quotenausschöpfung gefischt werden, mit begrenzten Informationen über den Bestandszustand und von geringer wirtschaftlicher Bedeutung. 

Bestände ohne wissenschaftliches Gutachten

Liegen keine wissenschaftlichen Gutachten vor, so ist der Vorsorgeansatz im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die GFP auf systematische, vorab festgelegte und transparente Weise anzuwenden.

Tiefseebestände

2014 wird der Rat die Fangmöglichkeiten für Tiefseebestände für die Jahre 2015 bis 2016 festlegen. Tiefseebestände müssen in Anbetracht des sensiblen Charakters einiger dieser Bestände und der Tier- und Pflanzenwelt der Tiefsee nachhaltig bewirtschaftet werden. Für viele Bestände sind ausreichende Kenntnisse und Daten für wissenschaftliche Analysen nach wie vor nicht verfügbar. Es ist notwendig, das Vorsorgeprinzip in systematischer, vorab festgelegter und transparenter Weise im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die GFP anzuwenden. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge wird die Kommission die Verpflichtungen im Rahmen der UN-Resolutionen 61/105 von 2006, 64/72 von 2009, 66/68 von 2011 und die Internationalen Leitlinien für die Bewirtschaftung der Tiefseefischerei auf Hoher See der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen von 2008 berücksichtigen.

Pflicht zur Anlandung aller Fänge

Die Anlandepflicht wird im Jahr 2015 in Kraft treten für:[7]

· kleine pelagische Fischereien (Makrele, Hering, Stöcker, Blauer Wittling, Eberfisch, Sardelle, Glasauge, Sardine und Sprotte);

· große pelagische Fischereien[8] (Roter Thun, Schwertfisch[9], Weißer Thun, Großaugenthun, Blauer und Weißer Marlin);

· Industriefischerei (Lodde, Sandaal, Stintdorsch und andere);

· Fischerei auf Lachs in der Ostsee und

· spätestens ab 1. Januar 2015 für die Arten, die die Fischereien definieren, und spätestens ab dem 1. Januar 2017 für alle anderen Arten bei der Fischerei in der Ostsee.

Die Mitgliedstaaten arbeiten auf regionaler Ebene zusammen, um die Anlandepflicht umzusetzen. Ferner prüfen das Europäische Parlament und der Rat einen Vorschlag der Kommission zur Anpassung der Verordnungen über technische Maßnahmen und über Kontrolle an die Vorschriften für die Anlandepflicht.

Für die betroffenen Fischereien sollte bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten der Tatsache Rechnung getragen werden, dass anstelle der Anlandungen die Fänge berücksichtigt werden. Diese Anpassungen können je nach Umfang der Daten über frühere Rückwürfe und abhängig von der Notwendigkeit, Zunahmen der fischereilichen Sterblichkeit zu vermeiden, Angleichungen der TAC umfassen.

Die Kommission hat den ICES gebeten, die verfügbaren Daten über Rückwürfe in diesen Fischereien in die einschlägigen Bestandsabschätzungen und Fangprognosen aufzunehmen. Der ICES wird die verfügbaren Daten über Rückwürfe in der jüngsten Vergangenheit verwenden, solange diese Daten für die Verwendung bei den Bestandabschätzungen und Gutachten für 2015 validiert sind. Ist zu erwarten, dass dies zur Anpassung der Fangmöglichkeiten für die Bestände führt, die im Jahr 2015 unter die Anladepflicht fallen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese Anpassungen vereinbar bleiben mit dem Erreichen des MSY-Ziels.

Im Rahmen der neuen GFP wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Pilotprojekte zur Vorbereitung der Anlandepflicht durchzuführen. Dies sollte mit den verfügbaren Fangmöglichkeiten geschehen. Die Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene verfügbare Quoten zur Unterstützung von Pilotprojekten nutzen, um die Daten zu verbessern. Dies wäre hilfreich für die Fangmöglichkeiten für die Zeit nach 2015.

Die neue GFP bietet einige Maßnahmen für mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung der Bestände in Fischereien, für die die Anlandepflicht gilt[10]. Jahresübergreifende Quotenflexibilität, artenübergreifende Flexibilität (Fänge einer Art können unter bestimmten Bedingungen auf die Quote der Zielart angerechnet werden) De-minimis-Ausnahmen und Freistellungen auf der Grundlage hoher Überlebensfähigkeit sind in Bezug auf die Fangmöglichkeiten relevant. Informationen über diese Flexibilitätsbestimmungen werden bei künftigen Vorschlägen für Fangmöglichkeiten berücksichtigt.

Mittelmeer

Das MSY-Ziel gilt auch für die Bestände im Mittelmeer, die nicht über TAC verwaltet werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten überprüfen, ob die Ziele der nationalen Bewirtschaftungspläne im Rahmen der Mittelmeerverordnung mit dem MSY-Ziel[11] im Einklang stehen. Die bereits angenommenen oder kurz vor der Verabschiedung stehenden Pläne sind nachstehend aufgeführt:

KROATIEN – Trawler

KROATIEN – Ringwadenfischer

ZYPERN – Trawler

GRIECHENLAND – Ringwadenfischer

GRIECHENLAND – Trawler

FRANKREICH – Trawler

FRANKREICH – Gangui

FRANKREICH – Strandwaden

SPANIEN – Trawler

SPANIEN – Ringwadenfischer

SPANIEN – Bootswaden Murcia

SPANIEN – Bootswaden Balearen

SPANIEN – Bootswaden Katalonien

SPANIEN – Dredgen Andalusien

ITALIEN – Umschließungsnetze (4 Pläne)

ITALIEN –Trawler (8 Pläne)

ITALIEN – Bootswaden Ligurien-Toskana

SLOWENIEN – Trawler

SLOWENIEN – Ringwadenfischer

MALTA – Trawler

MALTA – Ringwadenfischer (2 Pläne)

Entwicklung des Zustands der Bestände

Die Überfischung ist in den europäischen Gewässern des Atlantiks, in der Nordsee und in der Ostsee zurückgegangen. Für die Bestände mit MSY-Bewertung ist die Überfischung von 94 % der Bestände im Jahr 2003 auf 63 % im Jahr 2009 und 41 % im Jahr 2012 zurückgegangen. Ein wachsender Anteil von Beständen sind bewertet worden.

Die Anzahl der Bestände, die nach verfügbaren Schätzungen auf MSY-Niveau befischt werden, ist von nur 2 im Jahr 2003 auf 13 im Jahr 2009 und 27 im Jahr 2012 gestiegen (Anhang Ia).

Die Zahl der Bestände mit vollständiger MSY-Bewertung stieg von 34 im Jahr 2005 auf 35 im Jahr 2009 und auf 46 im Jahr 2014. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Anzahl der Bestände mit quantitativen Gutachten erzielt - von 59 im Jahr 2003 auf 71 im Jahr 2014, was auf die Einführung neuer ICES-Methoden im Jahr 2013 zurückzuführen ist.

Mit immer mehr bewerteten Beständen wird deutlich, dass die Überfischung im Mittelmeer immer noch weit verbreitet ist, wie aus den Abbildungen 1-3 hervorgeht. Es müssen rasch wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um der Überfischung Einhalt zu gebieten.

Abbildung 1: Zahl der Bestände, bei denen die Bewertung von 2007 bis 2012 bekannt ist, nach Mittelmeerregion und im Schwarzen Meer.

Abbildung 2: Zahl der Bestände, bei denen die Bewertung von 2007 bis 2012 bekannt ist, nach Fischereien im Mittelmeer und im Schwarzen Meer.

Abbildung 3: Zahl der Bestände, die von 2007 bis 2012 als überfischt bewertet wurden, nach Fischereien im Mittelmeer und im Schwarzen Meer.

Eine vorläufige Analyse ist in Anhang Ic enthalten. Für einige Bereiche wurde nur ein Teil der Ressourcen bewertet. Trotz der jüngsten Verbesserungen bestehen für das Mittelmeer und das Schwarze Meer noch immer große Ungewissheiten.

Die aktuellen Kenntnisse über den Zustand der anderen Fischbestände werden nachfolgend für die einzelnen Meeresregionen beschrieben[12].

Pelagische Bestände im Nordostatlantik

Die meisten Heringsbestände (Nordsee, westlich von Schottland, Irische See und Keltische See) werden auf MSY-Niveau oder in diesem Bereich befischt. Für 2014 wurden in allen Fällen TAC auf MSY-Niveau festgesetzt.

Für einige andere Bestände hat sich die Lage verschlechtert: Westlicher Stöcker und Hering nordwestlich von Irland sind überfischt. Für Makrele wurde zwischen den Färöern, Norwegen und der EU eine Einigung über die nachhaltige Bewirtschaftung erzielt. Gemäß dem ICES-Gutachten für 2014 könnte die Bestandsgröße deutlich zugenommen haben.

Nordsee, Skagerrak und Kattegat

Seelachs, Scholle, Schellfisch und Kaisergranat im Skagerrak und auf dem Fladengrund werden auf MSY-Niveau befischt. Alle anderen Bestände sind überfischt oder es liegen keine Bestandsdaten vor.

Trotz der jüngsten Ausweitung der Bestandsgröße und Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit liegt der Kabeljaubestand der Nordsee nur leicht über dem Grenzwert für die Biomasse und ist damit noch weit vom Vorsorgeniveau entfernt. Die fischereiliche Sterblichkeit liegt nach wie vor über dem MSY-Niveau. Die Rückwurfraten sind rückläufig, betragen aber immer noch rund 25 % der Anlandungen. Im Kattegat ist der Dorschbestand äußerst gering und zusätzlich zu einer Senkung von TAC und Fischereiaufwand sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Ostsee

Der Rat folgte dem gemeinsamen Standpunkt der Fischereidirektionen der baltischen Mitgliedstaaten im BALTFISH-Forum hinsichtlich der Festsetzung der TAC im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten.

Hering in der mittleren Ostsee und in der Bottnischen See und Sprotte in der Ostsee werden im Einklang mit MSY befischt. Die jüngsten Gutachten weisen jedoch darauf hin, dass die dem bestehenden Plan zu entnehmende fischereiliche Sterblichkeit für den westlichen Dorschbestand erheblich über dem MSY-Ziel liegt. Der östliche Dorschbestand zeigt Entwicklungen, die es unmöglich machen, die gegenwärtigen Bewertungsmodelle zu verwenden. Die Kommission wird im Jahr 2014 einen neuen mehrjährigen Plan für die Ostsee vorschlagen.

Westlich von Schottland, Irische See und Keltische See

Westlich von Schottland sind bestimmte Weißfischbestände mit Ausnahme von Schellfisch nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Die Rückwürfe bleiben hoch und müssen reduziert werden. Die Mitgliedstaaten haben technische Maßnahmen entwickelt, um die Sterblichkeit bei Kabeljau zu reduzieren und unerwünschte Fänge zu vermeiden. Einige dieser Maßnahmen haben eine Verringerung der unerwünschten Fänge (z. B. in der Irischen See) gezeigt. Andere Maßnahmen werden noch geprüft. Hier besteht weiterer Handlungsbedarf.

In der Keltischen See wurden die Fangmöglichkeiten  reduziert, da die Wirkung einer in jüngster Zeit erfolgten hohen Rekrutierung on Jungfischen allmählich abnimmt. Im Einklang mit den MSY-Gutachten wurden die Fangmöglichkeiten für Kabeljau und Wittling erheblich gesenkt. Schellfisch hat eine verringerte Rekrutierung erfahren, doch auch Rückwürfe waren ein Problem. Im Jahr 2012 in der Keltischen See eingeführte Selektivitätsmaßnahmen wurden überprüft, der STECF blieb jedoch unentschlossen über den Beitrag dieser Maßnahmen zu Erhaltungszwecken.

Es gibt MSY-basierte Gutachten für alle Kaisergranatbestände mit Ausnahme einer funktionellen Einheit, auch für Porcupine Bank, wo nach wie vor eine saisonale (ein Monat) Schließung und eine TAC-Zusatzbestimmung gelten.

Der ICES hat MSY-Bewertungen für 18 Bestände mit Empfehlungen zur oftmals beträchtlichen Verringerung der Fangmöglichkeiten für 14 Bestände vorgelegt. Für 12 dieser Bestände wurden die MSY-Empfehlungen in den Fangmöglichkeiten für 2014 umgesetzt.

Tiefseearten

Für die meisten Tiefseebestände sind aufgrund des Fehlens von Daten keine Projektionen verfügbar. Gemäß den neuesten ICES-Gutachten sollte die Fischerei für die meisten Bestände im Zeitraum 2015-2016  entweder eingeschränkt oder zumindest nicht weiter ausgebaut werden , wenn ihre Nachhaltigkeit nicht nachgewiesen ist. Granatbarsch, Tiefseehaie, Meerbrasse und einige Grenadierfischbestände sind am meisten betroffen. Der ICES wies darauf hin, dass es sich bei vielen Fischereien, die auf Tiefseearten abzielen, um gemischte Fischereien mit relativ umfangreichen Beifängen von Nichtzielarten handelt. Die Festsetzung der TAC für die Zielarten sollte den Auswirkungen auf die Beifangarten Rechnung tragen.

Grenadierfisch in den westlichen Gewässern ist fast vollständig bewertet und die

Ibero-atlantische Gewässer und Golf von Biskaya

Für den Golf von Biscaya und die ibero-atlantischen Gewässer stehen nur wenige Bestandsbewertungen zur Verfügung. Südlicher Seehecht, Butte und Seeteufel zeigen eine positive Entwicklung. Obwohl der südliche Seehecht eine gute Rekrutierung aufweist, ist der Bestand immer noch überfischt und seine langfristige Nachhaltigkeit ist gefährdet. Die Systeme der Mitgliedstaaten zur Fang- und Aufwandserfassung wurden 2012 von der Kommission geprüft. Es wurden Folgemaßnahmen vereinbart und die Kontrollen werden besser.

Für Kaisergranat in der Kantabrischen See besteht nach wie vor die Empfehlung eines Fangstopps.

Mittelmeer und Schwarzes Meer

Zwischen 2007 und 2012 wurden von der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) und dem STECF mehr als 300 Bewertungen durchgeführt. Die Anzahl der bewerteten Bestände stieg von 29 im Jahr 2007 auf 104 im Jahr 2012. Trotzdem sind die Kenntnisse nach wie vor begrenzt, da die Gesamtzahl der kommerziell genutzten Bestände erheblich höher liegt.

Die Anzahl der bewerteten Bestände im westlichen und mittleren Teil des Meeresbeckens liegt höher als im östlichen Teil. Über die Bestandslage in den südlichen Teilregionen ist wenig bekannt.

Der Befischungsgrad geht weit über das Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags hinaus. Von 97 Beständen waren 91 % überfischt. Europäischer Seehecht, Meerbarbe und Rosa Garnele sind die am häufigsten überfischten Grundfischbestände. Sardinen und Sardellen sind die beiden am häufigsten überfischten kleinen pelagischen Bestände.

Im Schwarzen Meer ist der Zustand von 7 Beständen bekannt, 5 davon sind überfischt. Von den mit Hilfe von TAC bewirtschafteten Beständen ist  Steinbutt überfischt und Sprotte wird seit 2007 nachhaltig genutzt.

Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer

Diese Bestände umfassen Roten Thun, Weißen Thun, tropischen Thunfisch, Schwertfisch und Fächerfischbestände, die im Rahmen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) bewertet und bewirtschaftet werden.

Die meisten Thunfischarten sind langlebig und die Bewertungen werden nicht jährlich vorgenommen. Die verfügbaren Informationen über den Erhaltungszustand der einzelnen Bestände sind vielfältig und es bestehen nach wie vor zahlreiche Unsicherheiten. Die jüngsten Bewertungen (2013) für atlantischen Schwertfisch ergaben, dass sich die in den frühen 2000er Jahren überfischten Bestände wieder erholt haben. Weißer Thun im Nordatlantik wurde im Jahr 2013 ebenfalls bewertet. Die fischereiliche Sterblichkeit liegt unterhalb des MSY-Niveaus, doch muss die Biomasse noch weiter aufgebaut werden, um einen höchstmöglichen Dauerertrag zu ermöglichen.

Die Bestände an Rotem Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer haben in den letzten Jahren zugenommen. Es besteht eine erhebliche Unsicherheit bei der Bewertung doch die Umsetzung des Wiederauffüllungsplans der ICCAT hat zu einer Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit geführt, die nun laut Schätzungen unter dem MSY-Niveau liegt. Fänge im Rahmen der derzeitigen TAC werden es dem Bestand voraussichtlich ermöglichen, sich mittelfristig vollständig zu erholen.

Veränderungen der wirtschaftlichen Lage

Die wirtschaftliche Leistung der EU-Flotten hat sich in allen Gebieten in den letzten Jahren schrittweise verbessert - von einer Nettogewinnspanne von 1 % im Jahr 2008 auf 6 % im Jahr 2011. Zwar erhöhten sich die Kosten im Jahr 2011 insgesamt aufgrund der Erhöhung der Kraftstoffpreise, das Einkommen stieg jedoch in stärkerem Maße als die Kosten. Im Jahr 2011 betrug die Bruttowertschöpfung (BWS) 3,4 Mrd. EUR (+ 4 % gegenüber 2010), der Bruttogewinn lag bei 1,3 Mrd. EUR (+ 7 %) und der Nettogewinn belief sich auf 410 Mio. EUR (+ 22 %). Die EU-Fischereiflotte landete im Jahr 2011 weniger an, erzielte dafür aber einen höheren Erstverkaufswert. Da die EU-Flotte sehr unterschiedlich zusammengesetzt ist, galt dieser Trend nicht für alle Teile der Flotte.

Erfahrungen mit dem Übergang zur Fischerei auf MSY-Niveau

Einige Beispiele für den Übergang zu MSY-Fischerei sind im Folgenden erläutert.

Bei der Dorschfischerei in der Ostsee verbesserte sich die wirtschaftliche Leistung der Flotten, die vom Dorschfang abhängig sind, durch die Durchführung des Bewirtschaftungsplans für Kabeljau erheblich, so dass die Fischerei dem MSY-Ziel sehr viel näher gekommen ist. Die Fänge blieben in etwa stabil und die Bestandsgrößen nahmen zu, was einen Anstieg der Rentabilität bedeutete. Die Fangkosten gingen aufgrund des geringeren Treibstoffverbrauchs und niedrigerer Kapitalkosten zurück. Die Bruttowertschöpfung der repräsentativen Fahrzeuge stieg von 2008 bis 2011 um mehr als 40 %. Diese Flotten erwirtschafteten 2011 einen Bruttogewinn, der im Vergleich zu 2008 sechs mal höher und im Vergleich zu 2009 um 40 % höher lag.

Für die Fischerei auf Scholle und Seezunge in der Nordsee hatte der Übergang zur MSY-Fischerei zur Folge, dass die meisten Flotten rentabel bleiben konnten, obwohl die Kraftstoffpreise bis 2011 um 32 % anstiegen. Dies war möglich, da die Anlandungen von Scholle von 2008 bis 2011 um 51 % zunahmen, während die Kosten im Zusammenhang mit der Fischereitätigkeit durch die umfangreicheren Bestände beträchtlich zurückgingen.

Seezunge im westlichen Ärmelkanal wird seit 2009 auf MSY-Niveau befischt. Seither und bis 2013 hat die Größe des Bestands um 16 % zugenommen und die Fänge erhöhten sich um 24 %. Die Preise für Seezunge und andere im Rahmen dieses Plans befischte Zielarten stiegen bis 2011. Die verbesserte Stabilität in der Fischerei hat möglicherweise zu einer deutlichen Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten in den Flotten geführt.

Zeitplan

Der vorläufige Zeitplan stellt sich gemäß nachstehender Tabelle dar.

Verordnung über die Fangmöglichkeiten || Gutachten || Vorschlag der Kommission || Mögliche Annahme durch den Rat

Bestände im Atlantik, in der Nordsee, in der Antarktis und anderen Gebieten || Ende Juni – Ende Oktober || Oktober || Dezember

Ostsee || Ende Mai || August || Oktober

Schwarzes Meer || Ende Oktober || November || Dezember

Tiefsee || Mai – Juni || September || November

Schlussfolgerung

In dieser Mitteilung werden zum ersten Mal nach Inkrafttreten der neuen GFP die Grundsätze für die Festlegung der Fangmöglichkeiten dargelegt.  Mitgliedstaaten, Beiräte und Interessenträger werden aufgefordert, Überlegungen anzustellen und der Kommission Empfehlungen und Vorschläge zu übermitteln um zu gewährleisten, dass die Fangmöglichkeiten für 2015 beitragen, die Ziele der neuen GFP zu erreichen.

ANHANG IA – Wissenschaftliche Gutachten über Bestände im Nordostatlantik und angrenzenden Gewässern[13]

Sichere biologische Grenzen sind relevant für die Anwendung von Artikel 15 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013.

* im Vergleich zu einem wachsenden Anteil von Beständen, die einem quantitativen Gutachten unterliegen.

 

Bestände, für die ein nicht quantifiziertes Gutachten vorliegt, sind in Tabelle 5 nicht enthalten.

In diese Analyse nicht einbezogen: Tiefseearten, einschließlich Leng, Lumb und Eberfisch; TAC für Heringsbeifänge;  TAC, die mit einer anderen Entscheidung über denselben Bestand in Verbindung stehen (z. B. Seelachs westlich von Schottland), TAC, die durch den Austausch von Fangmöglichkeiten mit Drittländern bestehen, TAC außerhalb des Gebiets des Nordostatlantik, TAC bei denen für denselben Bestand eine unregulierte Fischerei besteht (z. B. Blauer Wittling vor 2006), Bestände, für die es ein Gutachten aber keine TAC gibt (z. B. Heringshai), TAC, die hauptsächlich über die Steuerung des Fischereiaufwands verwaltet werden (z. B. Sandaal). Gilt eine TAC für zwei Arten, für die eine Bewertung vorliegt (z. B. Butte und Seeteufel in VII und VIII) bezieht die Analyse sich auf den größeren der beiden Bestände.

Die Methode für die Erstellung dieser Informationen über die europäischen Gewässer des Atlantik hat sich gegenüber früheren Ausgaben des Berichts nicht geändert, auch wenn Jahresspalten neu überschrieben wurden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass zwei Jahre vor dem Jahr, in dem das Gutachten angewandt wird, die entsprechenden Daten erhoben und Messungen durchgeführt werden.

Anhang Ib. Lage der Bestände in Bezug auf Fmsy[14] 

Abbildung 1: Anteile der Grundfischfänge der EU aus Beständen, die auf oder unter Fmsy (hellgrau), über Fmsy (=überfischt) (schwarz), oder mit unbekanntem Status (kariert) befischt werden (in Anlandegewicht). Im Mittelmeer wurde der Anteil der Fänge mit unbekanntem Status noch nicht vollständig bewertet, liegt aber vermutlich in der Größenordnung von 70 bis 85 % der Anlandungen. Die Graphiküberschriften geben die bewerteten Anlandungen an (Tonnen, t, oder 1000 Tonnen, kt).

Abbildung 2: Anteile der Fänge pelagischer Arten der EU aus Beständen, die auf oder unter Fmsy (hellgrau), über Fmsy (=überfischt) (schwarz), oder mit unbekanntem Status (kariert) befischt werden (in Anlandegewicht).  Im Mittelmeer wurde der Anteil der Fänge mit unbekanntem Status noch nicht vollständig bewertet, liegt aber vermutlich in der Größenordnung von 70 bis 85 % der Anlandungen. Die Graphiküberschriften geben die bewerteten Anlandungen an (Tonnen, t, oder 1000 Tonnen, kt).

Abbildung 3: Anteile der Grundfischbestände, die auf oder unter Fmsy (hellgrau), über Fmsy (=überfischt) (schwarz), oder mit unbekanntem Status (kariert) befischt werden. Im Mittelmeer wurde der Anteil der Bestände mit unbekanntem Status nicht umfassend bewertet.

Abbildung 4: Anteile der pelagischen Bestände, die auf oder unter Fmsy (hellgrau), über Fmsy (=überfischt) (schwarz) oder mit unbekanntem Status (kariert) befischt werden. Im Mittelmeer wurde der Anteil der Bestände mit unbekanntem Status nicht umfassend bewertet.

Die Analyse in den Abbildungen 1-4 bezieht sich auf das Jahr der aktuellsten Fangdaten. Für Bestände im Mittelmeer gilt der Bestandzustand für bis zu drei Jahre nach der letzten Bewertung als bekannt. 

[1] Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).

[2] Richtlinie 2008/56/EG, ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19.

[3] Fischerei auf kleine pelagische Arten, Fischerei auf große pelagische Arten, Industriefischerei, Fischerei auf Lachs und für Arten, die in den Unionsgewässern der Ostsee die Fischereien definieren (Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013).

[4] Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013.

[5]http://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2014/Special%20Requests/EU_Draft_recommendations_for_the_assessment_of_MSFD_Descriptor3.pdf

[6] Für Tiefseebestände sollte die Bezugnahme auf das Jahr 2015 als Bezugnahme auf 2015-2016 verstanden werden, da die Fangmöglichkeiten für diese Bestände für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt werden.

[7] Alle Fänge von Arten, die Fangbeschränkungen unterliegen, und im Mittelmeer auch Fänge von Arten, für die Mindestgrößen gemäß der Definition in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 betreffend die Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 (ABl. L 409 vom 30.12.2006, S. 11) gelten.

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[8] Internationale Verpflichtungen bleiben unberührt.

[9] Im Mittelmeerraum, je nach internationalen Verpflichtungen.

[10] Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013.

[11] Verordnung (EG) Nr. 1967/98 des Rates.

[12]             Eine vollstände Analyse des Zustands der Bestände ist zu finden unter www.ices.dk für atlantische und angrenzende Gewässer und unter https://stecf.jrc.ec.europa.eu   für alle Gewässer.

[13] Ein Gutachten wird erstellt anhand von Daten und Messungen von zwei Jahren vor dem Jahr, auf das sich das Gutachten bezieht.

[14] Vorläufige Analyse. Die Kommission hat um eine methodische Überprüfung durch den STECF gebeten.