52014DC0387

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein New Deal für die europäische Verteidigung Fahrplan zur Umsetzung der Mitteilung COM(2013) 542 – Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor /* COM/2014/0387 final */


1.           Einführung

Die Kommission legte im Juli 2013 die Mitteilung „Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor“ (COM(2013) 542) als ihren Beitrag zur Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2013 vor. Sie kündigte auch einen detaillierten Fahrplan mit konkreten Maßnahmen und Zeitvorgaben für die in dieser Mitteilung festgelegten Bereiche an. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Kommission dieser Zusage nach.

Der Europäische Rat begrüßte die Mitteilung in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2013, in denen auch die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2013 gebilligt worden waren, und beschloss, die Fortschritte in allen relevanten Bereichen im Juni 2015 zu überprüfen. Die Kommission verfolgt auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates folgende Ziele:

einen Binnenmarkt für Verteidigung, in dem europäische Unternehmen frei und ohne Diskriminierung in allen Mitgliedstaaten tätig werden können; eine EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit, bei der Streitkräfte darauf vertrauen können, unter allen Umständen beliefert zu werden, ohne dass es eine Rolle spielt, in welchem Mitgliedstaat ihre Lieferanten ansässig sind; eine vorbereitende Maßnahme für im Kontext der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) betriebene Forschung, um das Potenzial auszuloten, das mit einem europäischen Forschungsprogramm verbunden wäre, das sich in Zukunft auf die Bereiche Sicherheit und Verteidigung erstrecken könnte. Darüber hinaus sollen alle zwischen der derzeitigen Forschung im zivilen Bereich und im Verteidigungsbereich möglichen Synergien genutzt werden; eine Industriepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungswirtschaft fördert und dazu beiträgt, dass alle von Europa zur Gewährleistung der Sicherheit benötigten Fähigkeiten zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind.

In diesem Bericht wird mit einem Fahrplan für die in der Mitteilung festgelegten Aktivitäten auf diese Ziele hingearbeitet. Er enthält eine breite Palette von Maßnahmen, die zwar in verschiedenen Politikbereichen angesiedelt sind, jedoch häufig miteinander zusammenhängen: Durch mehr Versorgungssicherheit zwischen Mitgliedstaaten wird der grenzüberschreitende Marktzugang für Verteidigungsunternehmen erleichtert, bessere Normen kommen der Interoperabilität und der Öffnung der Märkte zugute und ein einheitliches Vorgehen bei der Zertifizierung bringt Kostensenkungen und mehr Wettbewerbsfähigkeit. All diese Maßnahmen zusammen genommen werden dazu beitragen, dass die europäische Verteidigungs- und Sicherheitsbranche effizienter wird, was wiederum der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Union zugutekommt.[1]

Die Kommission wird sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei der Umsetzung dieser Maßnahmen eng mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) zusammenarbeiten. Dazu gehören regelmäßige strategische Treffen, bei denen die Umsetzung des gesamten Fahrplans verfolgt wird, ebenso wie Konsultationen auf fachlicher Ebene im Fall konkreter Maßnahmen. Parallel dazu wird die Kommission die Mitgliedstaaten künftig regelmäßig über die zuständigen Gremien des Rates, die für die Verteidigungspolitik zuständigen Direktoren und die EDA informieren. Das Europäische Parlament und die Industrie werden ebenfalls regelmäßig konsultiert werden.

Der Europäische Rat hat anerkannt, dass Europa im Bereich der Verteidigung – in voller Komplementarität mit der NATO – enger zusammenarbeiten muss. Die Kommission wird mit der Umsetzung dieser Mitteilung dazu beitragen, dass diese Zusammenarbeit auf einem soliden industriellen Fundament aufbaut.

2.           Fahrplan

2.1        Binnenmarkt

Marktbeobachtung

Die Marktbeobachtung ist sowohl für die ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern (Richtlinie 2009/81/EG) als auch für die Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie von zentraler Bedeutung. Sie stellt auch einen wichtigen Faktor zur Messung des mit der Industriepolitik der Kommission in diesem Wirtschaftszweig erzielten Fortschritts dar.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Die Kommission wird systematisch die in der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlichten Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge und von den Mitgliedstaaten übermittelte statistische Berichte auswerten. Sie wird dabei sowohl quantitative als auch qualitative Analysen vornehmen. Gleichzeitig wird die Kommission unter anderem mithilfe der Fachpresse und von Marktteilnehmern bereitgestellten Informationen Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit beobachten, die nicht in TED veröffentlicht werden.

Diese Aktivitäten werden zur ordnungsmäßigen Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG beitragen. Sie bilden auch die Grundlage für den Bericht über deren Umsetzung, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis August 2016 übermitteln muss.[2] In diesem Bericht wird die Kommission bewerten, in welchem Umfang „die Ziele dieser Richtlinie im Hinblick auf einen funktionierenden Binnenmarkt, den Aufbau eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter und die Schaffung einer europäischen rüstungstechnologischen und -industriellen Basis verwirklicht worden sind, unter anderem unter Berücksichtigung der Lage von kleinen und mittleren Unternehmen.“

Präzisierung bestimmter Ausnahmen

Die korrekte Anwendung der Ausnahmen vom Geltungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG ist entscheidend dafür, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. In diesem Zusammenhang sind die Geschäfte zwischen Regierungen (Artikel 13 Buchstabe f) und Beschaffungen im Rahmen von internationalen Übereinkünften (Artikel 12 Buchstabe a) und über internationale Organisationen (Artikel 12 Buchstabe c) besonders relevant, da sie große Teile des Markts betreffen.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Geschäfte zwischen Regierungen: Im Dezember 2013 leitete die Kommission eine Untersuchung der zwischen Regierungen in Europa getätigten Geschäfte ein. In einem nächsten Schritt wird die Kommission im Herbst 2014 zwei Workshops mit den Mitgliedstaaten abhalten. Die Kommission wird darauf aufbauend Leitlinien über die Anwendung der Ausnahmen erarbeiten. Die Arbeiten an diesem Papier sollen Anfang 2015 abgeschlossen sein.

Internationale Übereinkünfte und Organisationen: Die Arbeiten zur Präzisierung dieser Punkte werden 2015 nach demselben Konzept anlaufen. Ergänzend dazu werden direkte Gespräche mit der NATO Support Agency (NSPA) und der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) stattfinden. Die Arbeiten an diesem Papier sollen Ende 2015 abgeschlossen sein.

Kompensationsgeschäfte

Die Vorschriften für wirtschaftliche Kompensationen stehen – ungeachtet der jeweiligen Bezeichnung dafür – im Widerspruch zu den Grundsätzen des EU‑Vertrages und zu effektiven Beschaffungsmethoden. Die Kommission ist bestrebt, dass diese Praxis bald der Vergangenheit angehört, und fördert andere nicht diskriminierende Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Marktzugangs für KMU.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Die Kommission bemüht sich seit mehreren Jahren mit einigen Mitgliedstaaten um eine Überarbeitung der nationalen Vorschriften für Kompensationsgeschäfte. Dieses zeitgleich mit der Umsetzung der Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern durchgeführte Projekt wird mit jenen Mitgliedstaaten fortgesetzt, die ihre einschlägigen Rechtsvorschriften noch nicht überarbeitet haben. Parallel dazu wird die Kommission die Beschaffungspraxis der Mitgliedstaaten genau beobachten und nötigenfalls gegen ungerechtfertigte diskriminierende Vorschriften einschreiten.

Die Kommission wird sich im Sinne der Förderung eines grenzüberschreitenden Marktzugangs für KMU auch für Alternativen zu Kompensationsgeschäften einsetzen. Sie hat dafür im Februar 2014 einen Workshop mit Interessenträgern veranstaltet. Dieser Dialog wird fortgesetzt werden. In diesem Kontext erwägt die Kommission die Einrichtung einer Ad-hoc-Beratergruppe mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Industrie (Systemintegratoren und KMU), die nach Möglichkeiten zur Förderung grenzüberschreitender Lieferketten suchen soll. Konkret wird sich die Kommission auch damit befassen, wie die Bestimmungen der Richtlinie 2009/81/EG, die die Vergabe von Unteraufträgen betreffen, angewendet werden. Vorschläge für Initiativen zur Verbesserung des Marktzugangs für KMU können dem Europäischen Rat im Juni 2015 unterbreitet werden.

Versorgungssicherheit

Die Versorgungssicherheit ist für die Effizienz der Streitkräfte und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts maßgeblich. Es handelt sich dabei um ein weitgreifendes Konzept, das unterschiedlichste industrielle, technologische, rechtliche und politische Aspekte umfassen kann.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Fahrplan für eine EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit: Die Kommission wird im Einklang mit der Mitteilung sowie der Aufforderung des Europäischen Rates, mit den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin und der Europäischen Verteidigungsagentur einen Fahrplan für eine umfassende EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit zu erstellen,

a) eine Bestandsaufnahme der Bereiche durchführen, die unter eine derartige Regelung fallen sollten, und der bestehenden einschlägigen Instrumente;

b) ausführliche Konsultationen mit den Mitgliedstaaten durchführen;

c) feststellen, welche Maßnahmen in den – allesamt für eine umfassende Regelung zur Versorgungssicherheit maßgeblichen – Bereichen 1) Versorgung zwischen Mitgliedstaaten, 2) Versorgung von Mitgliedstaaten aus Drittstaaten und 3) Kontrolle von industriellen und technologischen Vermögenswerten in der EU durchgeführt werden können.

Der Fahrplan wird für den Europäischen Rat im Juni 2015 parallel zu den nachstehenden Maßnahmen ausgearbeitet sein:

Verbringung von Verteidigungsgütern: Im Rahmen der Richtlinie 2009/43/EG wurde ein System zur Erteilung von Genehmigungen eingeführt, mit dem der Verteidigungsgüter-Verkehr im Binnenmarkt erleichtert werden soll. Mit einer von der Kommission im Januar 2014 in Auftrag gegebenen Studie wird untersucht, welche Maßnahmen notwendig sind, damit die Hauptinstrumente der Richtlinie (Allgemeingenehmigungen und Zertifizierung von Verteidigungsunternehmen) von den nationalen Behörden und der Branche besser angenommen werden. Die Kommission erweiterte in einem ersten Schritt den Erfassungsbereich der Datenbank Certider[3], damit die Mitgliedstaaten den Interessenträgern bessere Auskünfte über zertifizierte Unternehmen und bisher ausgestellte Allgemeingenehmigungen erteilen können. Die Kommission wird weitere Maßnahmen vorschlagen, damit diese Richtlinie auf der Grundlage der Ergebnisse einer Studie, die im Juli 2014 vorliegen sollen, besser umgesetzt werden kann.

Eine umfassendere Bewertung der Richtlinie wird Anfang 2015 anlaufen. Sie bildet die Grundlage für den Bericht über die Umsetzung der Richtlinie, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Juni 2016 übermitteln muss.

Kontrolle von Vermögenswerten: Im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich kann die Kontrolle von industriellen und technologischen Vermögenswerten für die sichere Versorgung kritischer Fähigkeiten von entscheidender Bedeutung sein. Einige Mitgliedstaaten verfügen über Mechanismen zur Kontrolle der in diesem Wirtschaftszweig getätigten Investitionen. Allerdings wird durch ein rein national ausgerichtetes Konzept unter Umständen verhindert, dass Unternehmen über Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Verteidigungsmärkte in den Mitgliedstaaten sich für den EU-weiten Wettbewerb öffnen. Für die Vertiefung des Binnenmarkts bedarf es daher wohl eines europäischen Konzepts. Europa dürfte ein derartiges Konzept auch brauchen, um ein angemessenes Maß an Autonomie im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich wahren zu können.

Die Kommission wird vor diesem Hintergrund ein Grünbuch über etwaige Mängel des derzeitigen Systems zur Kontrolle von Vermögenswerten vorlegen und die Optionen für ein EU-weites Vorgehen ausloten, zu denen auch zwischen den Mitgliedstaaten bestehende Melde- und Konsultationsmechanismen gehören. Das Grünbuch soll bis Ende dieses Jahres angenommen werden.

Die Kommission möchte alle Interessenträger unmittelbar bei Beginn der Arbeiten einbeziehen und sie bereits bei der Erstellung des Grünbuchs ausführlich konsultieren.

2.2        Förderung einer wettbewerbsfähigeren Verteidigungsindustrie

Normung und Zertifizierung

Die Kommission unterstützt die EDA bei der Entwicklung eines einheitlichen Normungs- und Zertifizierungskonzepts. Diese Bemühungen müssen von den Mitgliedstaaten mitgetragen werden, wobei der nationalen Souveränität in vollem Umfang Rechnung zu tragen und jegliche Doppelarbeit mit der NATO zu vermeiden ist.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Normung: Die EDA entwickelt in Absprache mit der Kommission ein neues Verfahren zur Erarbeitung von Verteidigungs- und Hybridnormen in Europa, so dass auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene (etwa der NATO) bestehende Normungsmechanismen strukturiert und unbürokratisch verknüpft werden. Diese Methode beruht auf einem proaktiven Konzept, in das nationale Sachverständige eingebunden sind, die die Entwicklungen der Normung in der europäischen Verteidigungswirtschaft beobachten und Empfehlungen zur Lösung konkret anstehender Probleme abgeben. Mit ihrem Fachwissen auf dem Gebiet der zivilen Normung trägt die Kommission das Ihre zu diesem Prozess bei.

Die Kommission wird auch einheitliche Normen festlegen, von denen europäische Projekte in bestimmten Bereichen profitieren können. Beispielsweise entsteht durch einheitliche Normen in dem (in Abschnitt 2.4 erläuterten) gemeinsamen Informationsraum (CISE) für den maritimen Bereich der EU ein gemeinsames Datenmodell, das eine effiziente Kommunikation zwischen den nationalen Informationssystemen zur Meeresüberwachung sicherstellen wird.

Zertifizierung: Die Kommission wird zusammen mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) weiterhin die EDA und die Mitgliedstaaten bei der Harmonisierung der Anforderungen an die militärische Lufttüchtigkeit unterstützen, um eine möglichst weitgehende Konvergenz des militärischen Zertifizierungssystems mit den im zivilen Bereich geltenden Vorschriften zu erzielen. Die Kommission wird sich gemeinsam mit der EASA nach wie vor dafür einsetzen, dass Erfahrungen und Normen der EASA aus dem zivilen Bereich im Zuge der Zertifizierung militärischer Erzeugnisse herangezogen werden und dabei mit der EDA und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

In den Fällen, in denen Hersteller und Mitgliedstaaten dies wünschen, könnte die EASA – im Sinne der Kostensenkung und Vermeidung von Doppelarbeit sowie zur Gewährleistung eines reibungsloseren zivilen und militärischen Flugbetriebs im nicht reservierten Luftraum – mit der einheitlichen europäischen zivilen Zertifizierung bestimmter militärischer Erzeugnisse betraut werden, während die Mitgliedstaaten für die Zertifizierung militärischer Bordsysteme zuständig bleiben.

Die Kommission wird in Absprache mit der EASA und aufgrund von Anfragen aus der Branche einige Pilotprojekte auswählen, bei denen die EASA in die zivile Zertifizierung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck eingebunden wird, was, etwa im Fall bestimmter ferngesteuerter Luftfahrtsysteme (RPAS), die einen immer größeren Teil der Luftfahrzeugproduktion ausmachen werden, die Verfahren kostengünstiger und einfacher machen soll.[4] Die in diese Richtung unternommenen Schritte werden sich auf eine Machbarkeitsanalyse stützen, mit der untersucht wird, welche Ressourcen die EASA dafür aufwenden müsste und welche rechtlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte mit einer Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ziviler bzw. EU-Behörde und militärischer bzw. nationaler Behörde verbunden wären.

Rohstoffe

Die Rohstoffversorgung stellt die europäische Wirtschaft vor immer größere Herausforderungen, denen mit der EU-Rohstoffstrategie und ihrer kürzlich überarbeiteten Liste der kritischen Rohstoffe[5] begegnet wird.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Viele dieser Stoffe wie etwa seltene Erden und Germanium werden auch in der Verteidigungswirtschaft (z. B. für Laserzielgeräte) dringend benötigt. Die Kommission wird daher genau prüfen, welche Rohstoffe als für die Verteidigungsbranche kritisch einzustufen sind. Diese Analyse wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der EDA und der Verteidigungsbranche durchgeführt. Sie wird voraussichtlich Mitte 2015 abgeschlossen sein und könnte die Voraussetzungen für künftige Maßnahmen in diesem Bereich schaffen.

KMU, Cluster und Regionen

Der Europäische Rat hob hervor, dass der Förderung regionaler KMU-Netze und strategischer Cluster große Bedeutung zukommt. Die Kommission wird sich mit entsprechenden Maßnahmen für diese Ziele einsetzen.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Die diesbezüglichen Arbeiten werden stark auf die Aktivitäten abgestimmt, die auf die KMU ausgerichtet sind und in dem Abschnitt dieses Berichts, der dem Binnenmarkt gewidmet ist, angekündigt werden. Die Kommission wird über das Enterprise Europe Network und die strategischen Cluster-Partnerschaften, die im Rahmen des COSME-Programms[6] finanziert werden, Vermittlungsveranstaltungen und Networkingaktivitäten ebenso fördern wie die Suche nach neuen Geschäftspartnern innerhalb und außerhalb der EU.

Die Kommission wird die Bedingungen präzisieren, die für die Förderung von Projekten mit doppelten Verwendungszweck (Dual-Use-Projekte) aus Mitteln der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) gelten und sowohl Investitionsvorhaben (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Mittelausstattung: 140 Mrd. EUR) als auch für die Qualifikationsförderung (Europäischer Sozialfonds – Mittelausstattung: 74 Mrd. EUR) betreffen.

Darüber hinaus wird die Kommission Anträge von längerübergreifenden Clustern und Netzwerken unterstützen, die sich um Förderungen aus dem Programm für europäische territoriale Zusammenarbeit (Gesamtmittelausstattung: 8,7 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2020) bemühen.

Es liegt an den Unternehmen, Clustern und Regionen, diese Chancen zu ergreifen. Die Kommission wird aber in enger Zusammenarbeit mit der EDA und der Vereinigung regionaler Entwicklungsagenturen (EURADA),

· bei Informationsveranstaltungen gezielt auf dieses Potenzial hinweisen. Das erste derartige Treffen fand am 12. Mai in Brüssel statt, das zweite ist für November 2014 anberaumt;

· im Juli 2014 einen Leitfaden für Regionalbehörden und KMU herausgeben, in dem klargestellt wird, dass Dual-Use-Projekte aus ESIF-Mitteln gefördert werden können;

· auf der Grundlage bisheriger Aktivitäten mit beteiligten Regionalbehörden und Clustern den Aufbau eines einschlägigen Regionalnetzwerks unterstützen, das es über ein eigenes System ermöglichen soll, einen Austausch über Verfahren zu pflegen, die sich bei der Inanspruchnahme von ESIF-Mitteln und der Einbeziehung des Verteidigungsaspekts in intelligente spezialisierte Strategien bewährt haben.

Letztlich soll mit diesen Maßnahmen erreicht werden, dass – vor allem im ESIF- und COSME-Kontext – mehr in der Verteidigungsbranche tätige KMU und Cluster erfolgreich EU-Mittel für Dual-Use-Projekte beantragen. Dies sollte wiederum KMU helfen, sich besser in EU-weite Cluster und Branchengefüge zu integrieren und damit zu einer stärkeren Diversifizierung der Lieferkette beitragen.

Qualifikationen

Die europäische Verteidigungsbranche kann nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, Mitarbeiter mit Schlüsselqualifikationen zu halten und solche mit künftig benötigten Qualifikationen einzustellen. Die zunehmende Mobilität der Arbeitnehmer in der EU kann der Branche auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. In einigen Bereichen herrscht bereits ein Qualifikationsdefizit, weil Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen sind und vor kurzem ausgebildete Fachkräfte nur schwer angeworben werden können.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Die meisten in der Verteidigungsbranche benötigten Qualifikationen gehören in ähnlicher Form auch in anderen Wirtschaftszweigen zum Anforderungsprofil. Die Instrumente der EU, die ursprünglich für im zivilen Bereich tätige Unternehmen konzipiert wurden, können daher vielseitig eingesetzt werden.

Die Kommission wird insbesondere dafür sorgen, dass im Verteidigungsbereich tätige Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen die „Wissensallianzen“ und „Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten“ stärker nutzen und dafür:

eine Informationskampagne über EU-Finanzierungen für einschlägige Initiativen durchführen, die in Zusammenarbeit mit der EDA und maßgeblichen Organisationen wie dem Europäischen Verband der Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie (ASD) und der europäischen Gewerkschaft IndustriAll organisiert wird; die Inanspruchnahme von ESIF-Mitteln für Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen fördern, wobei insbesondere dem jeweiligen Qualifikationsbedarf und künftigen Umstrukturierungen Rechnung getragen werden soll. Darauf wird auch besonders in dem bereits erwähnten Leitfaden eingegangen, der für die Regionalbehörden und KMU erstellt wird; 2015 als Grundlage für die in diesem Bereich geplanten Aktivitäten der Kommission eine Studie in Auftrag geben, in der die aktuelle Situation und künftige Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei den Kompetenzen und Qualifikationen in der Verteidigungsbranche untersucht wird.

Im Sinne gezielterer Maßnahmen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene will man vor allem eine genaue Vorstellung davon erhalten, wie es um den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf in der europäischen Verteidigungsbranche bestellt ist.

2.3        Nutzung von Forschungspotenzialen im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Innovationsförderung

In der Mitteilung und in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurde festgestellt, dass fehlende Investitionen in Forschung und Innovation langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsbranche und die Verteidigungsfähigkeiten Europas gefährden.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Die Kommission zeigt eine Reihe Möglichkeiten auf, mit denen sie die Forschung im GSVP-Kontext fördern kann, wie nachstehend erläutert wird. Darüber hinaus wird die Kommission Verfahren für vorkommerzielle Beschaffung entwickeln, die, falls dies angebracht ist, dafür eingesetzt werden können, die zwischen Forschung und Markt noch bestehende Kluft zu überbrücken.

Forschung im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Forschung): Die Kommission wird die wechselseitigen Synergien zwischen der zivilen Forschung im Rahmen von Horizont 2020 und der von der EDA koordinierten Forschung im Verteidigungsbereich innerhalb des durch die jeweiligen Vorschriften vorgegebenen Spielraums optimieren. Sie wird dafür auch prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um dem mit der EDA bestehenden Rahmenabkommen über Zusammenarbeit breitere Geltung und mehr Bedeutung zu verschaffen.

Die Kommission hat – an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates anknüpfend – nach und nach auf zahlreiche innovationsintensive Gebiete und Anwendungen hingewiesen, die von übergreifenden Schlüsseltechnologien (KET) profitieren, wie etwa eine Reihe ziviler Branchen, die für die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie von großem Interesse sind. Dies deutet darauf hin, dass die Verteidigungsbranche sich eindeutig ein Potenzial erschließen kann, wenn sie sich für Innovation und Technologie im weiteren Sinne einsetzt. Diesbezüglich konsultiert die Kommission derzeit die Hochrangige Gruppe für Schlüsseltechnologien (KET)[7], die kürzlich wiederum eine Untergruppe zum Thema Dual-Use-Potenzial von KET eingesetzt hat und bis Ende 2014 Bericht erstatten soll.

Vorbereitende Maßnahme: Mit einer vorbereitenden Maßnahme soll aufgezeigt werden, welchen Mehrwert ein Beitrag der EU, der die zivile Forschung ergänzt, die derzeit im GSVP-Kontext im Rahmen von Horizont 2020 betrieben wird, in neuen Forschungsbereichen bringt. Die vorbereitende Maßnahme ist für höchstens drei Jahre anberaumt. Die Mittelausstattung wird von den zum Zeitpunkt der Verabschiedung verfügbaren Haushaltsressourcen abhängen und mit den in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010 für vorbereitende Maßnahmen geltenden Obergrenzen in Einklang stehen. Diese vorbereitende Maßnahme könnte, falls sie ein Erfolg wird, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein Themenbereich für Forschung im GSVP-Kontext eingerichtet wird, der im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens finanziert werden könnte. Diese Bemühungen können zwar nicht die nationalen FuE-Investitionen im Verteidigungsbereich ersetzen, sollten dafür aber Synergien mit nationalen Forschungsprojekten und die Zusammenarbeit in der Industrie fördern.

Der Umfang der vorbereitenden Maßnahme wird in Absprache mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, der EDA, dem EAD und der Industrie festgelegt. Damit eine vorbereitenden Maßnahme ein Erfolg wird, muss auf die Besonderheiten eingegangen werden, die bei der Forschung im Verteidigungsbereich hinsichtlich der Forschungsgebiete und -modelle, der Rechte des geistigen Eigentums, der Vertraulichkeit der Ergebnisse, der Kofinanzierung und Teilnahmebestimmungen sowie der Rolle der Mitgliedstaaten bestehen, und es muss zugleich eine Beteiligung für die Unternehmen attraktiv gestaltet werden. Der Frage der Governance wird hierbei eine zentrale Rolle spielen.

Nach Auffassung der Kommission sollte sich ein unabhängiges beratendes Gremium, dem hochrangige Entscheidungsträger und renommierte Experten angehören, mit diesen Grundsätzen und spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der vorbereitenden Maßnahme beschäftigen. Eine solche „Gruppe von Persönlichkeiten“ würde aus etwa 20 Spitzenvertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, der Wirtschaft sowie von Lehre und Forschung bestehen.

2.4        Entwicklung von Fähigkeiten

Die Kommission hob in der Mitteilung hervor, dass Europa die zahlreichen Herausforderungen nur bewältigen kann, wenn der Bedarf an Fähigkeiten in seiner ganzen Vielfalt gedeckt wird. Zwar sind dafür in erster Linie die Mitgliedstaaten und die EDA verantwortlich, die Kommission kann aber im Einklang mit ihren Kompetenzen auf dem Gebiet der nicht militärischen Sicherheit (etwa in Sachen Terrorismusbekämpfung, Schutz der Außengrenzen, Meeresüberwachung und Zivilschutz) einen wichtigen Beitrag leisten.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Gemeinsame Bewertung des Bedarfs an Fähigkeiten: Die Kommission wird gemeinsam mit der Hohen Vertreterin und der EDA eine Bewertung des Bedarfs an Dual-Use-Fähigkeiten vornehmen, der hinsichtlich der EU-Sicherheits- und Verteidigungsmaßnahmen besteht. Auf diese Weise soll – unter Berücksichtigung der vom Europäischen Rat hervorgehobenen Themen RPAS, Satellitenkommunikation und Cybersicherheit – auf Bereiche, in denen der Bedarf an Fähigkeiten im militärischen und im nicht militärischen Bereich ähnlich ist, und auf das entsprechende Potenzial für Synergien hingewiesen werden.

Gemeinsamer Informationsraum (CISE) für den maritimen Bereich: In einer Mitteilung, die im Juli 2014 im Zusammenhang mit der EU-Strategie für maritime Sicherheit[8] angenommen werden soll, wird ein Zeitplan für die Einführung des CISE festgelegt. Darüber hinaus wird der CISE im Zuge eines unter der Federführung der Mitgliedstaaten geplanten Projekts in größerem Maßstab weiterentwickelt, praktisch angewendet und getestet, bevor er 2020 eingeführt wird.

Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen: Die Kommission setzt gerade eine informelle Koordinierungsgruppe mit der EDA ein, um Synergien auszubauen und für eine weitere Zusammenarbeit infrage kommende Bereiche zu ermitteln und ganz konkret die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen, die auf bestehenden EU-Netzwerken beruht, zu verbessern. Erste Überlegungen zeigen, dass sich bei den chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen und explosiven Stoffen (CBRNE) und den Technologien zu deren Aufdeckung durchaus Synergien zwischen den Maßnahmen der Kommission im Bereich der inneren Sicherheit und der Arbeit der Agentur ergeben könnten. Am 5. Mai nahm die Kommission ihre Mitteilung „Ein neues EU-Konzept für die Aufdeckung und Eindämmung von CBRNE-Gefahren“ (COM(2014) 247) an, in der ebenfalls darauf hingewiesen wurde, dass die einschlägige Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen verstärkt werden muss. Weitere Gespräche mit den Mitgliedstaaten werden im Rahmen der bestehenden CBRNE-Beratungsgruppe der Kommission geführt.

2.5        Raumfahrt und Verteidigung

Die Entwicklung der europäischen und nationalen Raumfahrtfähigkeiten spielt eine immer zentralere Rolle, wenn es um die Bewältigung der Herausforderungen geht, denen wir im Sicherheitsbereich gegenüberstehen. Auch wenn einige Raumfahrtfähigkeiten weiterhin ausschließlich nationaler bzw. militärischer Kontrolle unterstehen müssen, ist die Kommission der Auffassung, dass stärkere Synergien zwischen nationalen und europäischen Raumfahrtfähigkeiten durchaus beträchtliche Kostensenkungen und Produktivitätssteigerungen bringen können.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Die Kommission wird sich weiter für den Schutz der Weltrauminfrastruktur und im Bereich der Satellitenkommunikation (SATCOM) für die Entwicklung der nächsten Generation einsetzen.

Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking – SST): Der Vorschlag der Kommission über einen Rahmen für die SST-Unterstützung zum Schutz der Weltrauminfrastruktur wurde am 2. April 2014 angenommen. Damit werden auf nationaler Ebene betriebene Bemühungen zur Gründung eines SST-Konsortiums und zur Erbringung von SST-Diensten auf der europäischen Ebene unterstützt. Sobald dieses Konsortium eingerichtet ist, wird die Kommission die Entwicklung und Erneuerung von SST-Ressourcen über Horizont 2020 fördern.

Satellitenkommunikation (SATCOM): In diesem Bereich wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates eine Nutzergruppe eingesetzt, in denen die Dienststellen der Kommission, der EAD, die EDA und die Europäische Weltraumorganisation vertreten sind. Diese Nutzergruppe beschäftigt sich mit der Fragmentierung der Nachfrage nach Sicherheits-SATCOM und wird ihren Beitrag zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der nächsten staatlichen SATCOM-Generation leisten.

Darüber hinaus wird die Kommission in enger Absprache mit der Nutzergruppe eine Studie zur Erfassung der SATCOM-Nachfrage seitens der im Zivilschutz tätigen Nutzer und der großen EU-Infrastrukturen in Auftrag geben. Die Ergebnisse sollen 2015 vorliegen.

Schließlich wird die Kommission innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeiten ausloten, wie dazu beigetragen werden kann, dass die EU zur Unterstützung von Missionen und Einsätzen im Rahmen von GASP und GSVP einen besseren Zugang zu hochauflösenden Satellitenaufnahmen erhält.

2.6       Anwendung der energiepolitischen Maßnahmen der EU und ihrer Förderinstrumente im Verteidigungssektor

Die Streitkräfte haben ein starkes Interesse an der Reduzierung ihres energetischen Fußabdrucks und könnten daher viel dazu beitragen, dass die Union ihre im Energiebereich angestrebten Ziele erreicht.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Die Kommission nahm 2013 mit den Mitgliedstaaten und der EDA Gespräche über die Einrichtung eines Konsultationsforums für Energiefragen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit auf. Dieses Konsultationsforum wird den Auftrag haben, das Fachwissen für die Gestaltung energiepolitischer Maßnahmen und Initiativen mit Kenntnissen über die Besonderheiten der Anforderungen und des Umfelds der Streitkräfte zu ergänzen.

Das Konsultationsforum wird voraussichtlich Ende 2014 seine Tätigkeit aufnehmen. Im Herbst sollten nationale Anlaufstellen für Energiefragen bei den Verteidigungsministerien und/oder einschlägigen Stellen eingerichtet werden. Die vorläufig auf den Zeitraum 2014-2015 beschränkte Finanzierung des Konsultationsforums seitens der EU könnte verlängert werden, falls sich die Initiative für die Mitgliedstaaten als nützlich erweist.

Bei den Gesprächen mit den nationalen Sachverständigen zeigte sich, dass Informationen darüber benötigt werden, wie energiepolitische Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU in der Verteidigungswirtschaft umgesetzt werden können, damit die Fähigkeiten der Streitkräfte verbessert werden und ein Beitrag dazu geleistet wird, dass die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten angestrebten Ziele hinsichtlich 1) der Energieeffizienz, 2) der Nutzung erneuerbarer Energieträger und 3) des Schutzes der kritischen Energieinfrastruktur erreicht werden.

Daher wird das Konsultationsforum bis Ende 2015 unter anderem folgende Papiere ausarbeiten:

· Leitfäden über a) die Umsetzung maßgeblicher energiepolitischer Rechtsvorschriften der EU und b) die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger in der Verteidigungswirtschaft;

· Konzepte und Empfehlungen für gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Schutzes kritischer Energieinfrastruktureinrichtungen.

2.7       Stärkung der internationalen Dimension

Angesichts der in Europa in den vergangenen Jahren schrumpfenden Verteidigungsetats gewinnen die Ausfuhren in Drittländer für europäische Unternehmen, die die gesunkene Binnennachfrage ausgleichen wollen, zunehmend an Bedeutung.

Konzept und vorzulegende Ergebnisse

Wettbewerbsfähigkeit auf Drittmärkten: Die Kommission wird mit den Interessenträgern die Möglichkeiten zur Unterstützung der europäischen Verteidigungsbranche auf Drittmärkten erörtern. Dabei werden folgende Themen zur Sprache kommen: Auswirkungen der für Kompensationsgeschäfte in Drittländern geltenden Vorschriften auf die europäische Verteidigungswirtschaft; Hindernisse für europäische Unternehmen bei der Teilnahme an Ausschreibungen in Drittländern; Beitrag der Handels- und Investitionsabkommen der EU; Unterstützung, die Mitwerber aus Drittländern erhalten, und Umfang einer etwaigen vergleichbaren Unterstützung für Unternehmen aus der EU.

Die Kommission wird zur Behandlung dieser Fragen im vierten Quartal 2014 ein aus Behörden- und Wirtschaftsvertretern bestehendes Forum einrichten. Je nach den Ergebnissen der Beratungen wird die Kommission entscheiden, ob zusätzliche Schritte notwendig sind. Die Kommission wird – insbesondere im Kontext der Verhandlungen über Handels- und Investitionsabkommen mit Drittländern – die Interessenträger auch künftig einbinden.

Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck: Die Kommission hat im Anschluss an die Übermittlung eines Berichts an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009[9] am 24. April 2014 eine Mitteilung über die Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik[10] angenommen. Die vorliegende Mitteilung soll den weiteren Kurs für die EU-Ausfuhrkontrollen abstecken und dabei konkrete politische Optionen für deren Modernisierung aufzeigen.

Die Kommission wird im Zuge dieser Überprüfung in einem weiteren Schritt eine Folgenabschätzung der in dieser Mitteilung dafür ins Auge gefassten Optionen vornehmen. Als begleitende Maßnahmen sind eine externe Studie, eine gezielte öffentliche Konsultation sowie ein „Industrieforum“ für die wichtigsten Interessenträger vorgesehen. Die Kommission plant, die Folgenabschätzung im ersten Halbjahr 2015 abzuschließen und damit die Voraussetzungen für künftige Maßnahmen zu schaffen.

3.           Schlussfolgerung

Dieser Bericht, der auf die im Juli 2013 angenommene Mitteilung der Kommission zurückgeht, stellt einen Beitrag zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2013 dar. Zugleich wird damit die Kontinuität der Aktivitäten der Kommission in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gewahrt und eine Brücke zum Beitrag der Kommission zu den Arbeiten des Europäischen Rats im Juni 2015 geschlagen.

Die Kommission kann insbesondere durch ihre Binnenmarkt-, Industrie-, Forschungs- und Innovationspolitik viel für ein Erstarken der Verteidigungs- und Sicherheitswirtschaft in Europa tun. Dies gilt umso mehr als das Verhältnis zwischen zivilem und militärischem Bereich immer intensiver wird und die Grenzen zunehmend verschwimmen. Besonders auffällig ist dieses Phänomen bei den GSVP-Missionen, die zwar meist ziviler Natur sind, aber ohne enge Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Bereich wirkungslos bleiben. Somit bedarf es etwa bei der Kommunikation, strategischen Verkehrskapazitäten sowie bei den RPAS immer stärkerer Synergien zwischen dem zivilen und militärischen Bereich. Die EU, insbesondere die Kommission und die Hohe Vertreterin, sind dafür prädestiniert, dieser Herausforderung zu begegnen.

Dabei hält der dramatische Rückgang bei den FuE-Investitionen im Verteidigungsbereich an: Im Jahr 2012 sind die einschlägigen FuE-Ausgaben gegenüber 2011 EU-weit um 38 % gesunken. Dies ist teils auf die wachsende Kluft zwischen der FuE in der Verteidigungsbranche und in der zivilen Wirtschaft zurückzuführen. Die Verteidigungsbranche ist also zunehmend auf Technologien zivilen Ursprungs angewiesen, während gleichzeitig der Trend immer stärker hin zu einer Diversifizierung in zivilen Geschäftsfeldern geht. Unterdessen erwerben zivile Unternehmen Technologien (Stichwort Robotik), die auch für die Verteidigungswirtschaft von Interesse sind. Daher werden von den maßgeblichen Technologien (Big Data, synthetische Biologie, 3D-Druck usw.) wichtige Innovationsimpulse für die Verteidigungsbranche und für zivile Unternehmen ausgehen.

Zwar lässt sich nach wie vor nur schwer voraussagen, welche Entwicklung die europäische Verteidigungs- und Sicherheitsbranche in den nächsten 20 bis 30 Jahren nehmen wird, die industrielle Landschaft ist aber eindeutig im Wandel begriffen. Auch wenn die Aktivitäten der Verteidigungsunternehmen weiterhin ihre Besonderheiten aufweisen, werden zivile Elemente für die Branche zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dieser Trend sorgt dafür, dass viele Maßnahmen der Kommission für die Verteidigungsbranche noch relevanter werden und eröffnet Chancen für neue Synergien und mehr Effizienz, die Europa nicht ungenutzt verstreichen lassen sollte.

[1] Die in diesem Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen haben über die in der offiziellen Finanzplanung der Kommission bereits vorgesehenen Mittel hinaus keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan der EU und sind mit den im MFR 2014-2020 vorgesehenen relevanten EU-Programmen vereinbar. Alle in diesem Fahrplan vorgestellten Maßnahmen sind kohärent und mit den einschlägigen Finanzierungsinstrumenten vereinbar, die innerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt wurden.

[2] Artikel 73 der Richtlinie 2009/81/EG.

[3] Register der zertifizierten Verteidigungsunternehmen (Certider). Weitere Informationen sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/defence/certider/index.cfm?fuseaction=certider_europa.homepage&lang=DE.

[4] Diese Bemühungen finden im Zuge der breiter angelegten einschlägigen Arbeiten der Kommission statt, mit denen ein Rahmen für den Einsatz ziviler RPAS abgesteckt werden soll, so wie dies in der Mitteilung COM(2014) 207 vom 8. April ausgeführt wird. Die Kommission wird sich im Hinblick auf dieses Ziel dafür einsetzen, dass mithilfe sämtlicher Instrumente der EU ein umfassendes Konzept verfolgt wird und Synergien optimal genutzt werden, damit sich dieses Modell unter anderem auch auf den nicht reservierten Luftraum übertragen lässt.

[5] COM(2014) 297.

[6] COSME – Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen. Mittelausstattung für den Zeitraum 2014-2020: 2,3 Mrd. EUR.

[7] Diese im Februar 2013 eingerichtete Gruppe soll die Kommission hinsichtlich der Möglichkeiten zur Förderung des Einsatzes von KET in Europa beraten.

[8] Mitteilung vom 6. März 2014 (JOIN(2014) 9).

[9]               COM(2013) 710 vom 16.10.2013.

[10]             COM(2014) 244 vom 24.4.2014.