BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein New Deal für die europäische Verteidigung Fahrplan zur Umsetzung der Mitteilung COM(2013) 542 – Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor /* COM/2014/0387 final */
1. Einführung Die Kommission
legte im Juli 2013 die Mitteilung „Auf dem Weg zu einem
wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor“
(COM(2013) 542) als ihren Beitrag zur Tagung des Europäischen Rates vom
Dezember 2013 vor. Sie kündigte auch einen detaillierten Fahrplan mit
konkreten Maßnahmen und Zeitvorgaben für die in dieser Mitteilung festgelegten
Bereiche an. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Kommission dieser Zusage
nach. Der Europäische
Rat begrüßte die Mitteilung in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2013,
in denen auch die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2013
gebilligt worden waren, und beschloss, die Fortschritte in allen relevanten
Bereichen im Juni 2015 zu überprüfen. Die Kommission verfolgt auf der
Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates folgende Ziele:
einen
Binnenmarkt für Verteidigung, in dem europäische Unternehmen frei und ohne
Diskriminierung in allen Mitgliedstaaten tätig werden können;
eine
EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit, bei der Streitkräfte darauf
vertrauen können, unter allen Umständen beliefert zu werden, ohne dass es
eine Rolle spielt, in welchem Mitgliedstaat ihre Lieferanten ansässig
sind;
eine
vorbereitende Maßnahme für im Kontext der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) betriebene Forschung, um das Potenzial
auszuloten, das mit einem europäischen Forschungsprogramm verbunden wäre,
das sich in Zukunft auf die Bereiche Sicherheit und Verteidigung
erstrecken könnte. Darüber hinaus sollen alle zwischen der derzeitigen Forschung
im zivilen Bereich und im Verteidigungsbereich möglichen Synergien genutzt
werden;
eine
Industriepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Verteidigungswirtschaft fördert und dazu beiträgt, dass alle von Europa
zur Gewährleistung der Sicherheit benötigten Fähigkeiten zu
erschwinglichen Preisen verfügbar sind.
In diesem
Bericht wird mit einem Fahrplan für die in der Mitteilung festgelegten
Aktivitäten auf diese Ziele hingearbeitet. Er enthält eine breite Palette von
Maßnahmen, die zwar in verschiedenen Politikbereichen angesiedelt sind, jedoch
häufig miteinander zusammenhängen: Durch mehr Versorgungssicherheit zwischen
Mitgliedstaaten wird der grenzüberschreitende Marktzugang für Verteidigungsunternehmen
erleichtert, bessere Normen kommen der Interoperabilität und der Öffnung der
Märkte zugute und ein einheitliches Vorgehen bei der Zertifizierung bringt
Kostensenkungen und mehr Wettbewerbsfähigkeit. All diese Maßnahmen zusammen
genommen werden dazu beitragen, dass die europäische Verteidigungs- und
Sicherheitsbranche effizienter wird, was wiederum der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP) der Union zugutekommt.[1] Die Kommission
wird sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei der Umsetzung dieser Maßnahmen
eng mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der
Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) zusammenarbeiten. Dazu gehören
regelmäßige strategische Treffen, bei denen die Umsetzung des gesamten
Fahrplans verfolgt wird, ebenso wie Konsultationen auf fachlicher Ebene im Fall
konkreter Maßnahmen. Parallel dazu wird die Kommission die Mitgliedstaaten
künftig regelmäßig über die zuständigen Gremien des Rates, die für die
Verteidigungspolitik zuständigen Direktoren und die EDA informieren. Das
Europäische Parlament und die Industrie werden ebenfalls regelmäßig konsultiert
werden. Der Europäische
Rat hat anerkannt, dass Europa im Bereich der Verteidigung – in voller
Komplementarität mit der NATO – enger zusammenarbeiten muss. Die Kommission
wird mit der Umsetzung dieser Mitteilung dazu beitragen, dass diese
Zusammenarbeit auf einem soliden industriellen Fundament aufbaut. 2. Fahrplan 2.1 Binnenmarkt Marktbeobachtung
Die
Marktbeobachtung ist sowohl für die ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie
über die Beschaffung von Verteidigungsgütern (Richtlinie 2009/81/EG) als
auch für die Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie von zentraler Bedeutung.
Sie stellt auch einen wichtigen Faktor zur Messung des mit der Industriepolitik
der Kommission in diesem Wirtschaftszweig erzielten Fortschritts dar. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Die Kommission
wird systematisch die in der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily (TED)
veröffentlichten Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge und von den
Mitgliedstaaten übermittelte statistische Berichte auswerten. Sie wird dabei
sowohl quantitative als auch qualitative Analysen vornehmen. Gleichzeitig wird
die Kommission unter anderem mithilfe der Fachpresse und von Marktteilnehmern bereitgestellten
Informationen Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit beobachten,
die nicht in TED veröffentlicht werden. Diese
Aktivitäten werden zur ordnungsmäßigen Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG
beitragen. Sie bilden auch die Grundlage für den Bericht über deren Umsetzung,
den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis August 2016
übermitteln muss.[2]
In diesem Bericht wird die Kommission bewerten, in
welchem Umfang „die Ziele dieser Richtlinie im Hinblick auf einen funktionierenden
Binnenmarkt, den Aufbau eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter und
die Schaffung einer europäischen rüstungstechnologischen und -industriellen
Basis verwirklicht worden sind, unter anderem unter Berücksichtigung der Lage
von kleinen und mittleren Unternehmen.“ Präzisierung
bestimmter Ausnahmen Die korrekte
Anwendung der Ausnahmen vom Geltungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG ist
entscheidend dafür, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. In diesem
Zusammenhang sind die Geschäfte zwischen Regierungen (Artikel 13
Buchstabe f) und Beschaffungen im Rahmen von internationalen
Übereinkünften (Artikel 12 Buchstabe a) und über internationale
Organisationen (Artikel 12 Buchstabe c) besonders relevant, da sie
große Teile des Markts betreffen. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Geschäfte
zwischen Regierungen: Im Dezember 2013 leitete die
Kommission eine Untersuchung der zwischen Regierungen in Europa getätigten
Geschäfte ein. In einem nächsten Schritt wird die Kommission im Herbst 2014
zwei Workshops mit den Mitgliedstaaten abhalten. Die Kommission wird darauf
aufbauend Leitlinien über die Anwendung der Ausnahmen erarbeiten. Die Arbeiten
an diesem Papier sollen Anfang 2015 abgeschlossen sein. Internationale
Übereinkünfte und Organisationen: Die Arbeiten zur Präzisierung
dieser Punkte werden 2015 nach demselben Konzept anlaufen. Ergänzend dazu
werden direkte Gespräche mit der NATO Support Agency (NSPA) und der Gemeinsamen
Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) stattfinden. Die Arbeiten an diesem
Papier sollen Ende 2015 abgeschlossen sein. Kompensationsgeschäfte
Die Vorschriften
für wirtschaftliche Kompensationen stehen – ungeachtet der jeweiligen
Bezeichnung dafür – im Widerspruch zu den Grundsätzen des EU‑Vertrages
und zu effektiven Beschaffungsmethoden. Die Kommission ist bestrebt, dass diese
Praxis bald der Vergangenheit angehört, und fördert andere nicht
diskriminierende Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden
Marktzugangs für KMU. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Die Kommission
bemüht sich seit mehreren Jahren mit einigen Mitgliedstaaten um eine
Überarbeitung der nationalen Vorschriften für Kompensationsgeschäfte. Dieses
zeitgleich mit der Umsetzung der Richtlinie über die Beschaffung von
Verteidigungsgütern durchgeführte Projekt wird mit jenen Mitgliedstaaten
fortgesetzt, die ihre einschlägigen Rechtsvorschriften noch nicht überarbeitet
haben. Parallel dazu wird die Kommission die Beschaffungspraxis der
Mitgliedstaaten genau beobachten und nötigenfalls gegen ungerechtfertigte
diskriminierende Vorschriften einschreiten. Die Kommission
wird sich im Sinne der Förderung eines grenzüberschreitenden Marktzugangs für
KMU auch für Alternativen zu Kompensationsgeschäften einsetzen. Sie hat dafür
im Februar 2014 einen Workshop mit Interessenträgern veranstaltet. Dieser
Dialog wird fortgesetzt werden. In diesem Kontext erwägt die Kommission die
Einrichtung einer Ad-hoc-Beratergruppe mit Vertretern der Mitgliedstaaten und
der Industrie (Systemintegratoren und KMU), die nach Möglichkeiten zur
Förderung grenzüberschreitender Lieferketten suchen soll. Konkret wird sich die
Kommission auch damit befassen, wie die Bestimmungen der Richtlinie 2009/81/EG,
die die Vergabe von Unteraufträgen betreffen, angewendet werden. Vorschläge für
Initiativen zur Verbesserung des Marktzugangs für KMU können dem Europäischen
Rat im Juni 2015 unterbreitet werden. Versorgungssicherheit Die
Versorgungssicherheit ist für die Effizienz der Streitkräfte und das
reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts maßgeblich. Es handelt sich dabei
um ein weitgreifendes Konzept, das unterschiedlichste industrielle,
technologische, rechtliche und politische Aspekte umfassen kann. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Fahrplan
für eine EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit: Die Kommission
wird im Einklang mit der Mitteilung sowie der Aufforderung des Europäischen
Rates, mit den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit der Hohen
Vertreterin und der Europäischen Verteidigungsagentur einen Fahrplan für eine
umfassende EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit zu erstellen, a)
eine
Bestandsaufnahme der Bereiche durchführen, die unter eine derartige Regelung
fallen sollten, und der bestehenden einschlägigen Instrumente; b)
ausführliche
Konsultationen mit den Mitgliedstaaten durchführen; c)
feststellen,
welche Maßnahmen in den – allesamt für eine umfassende Regelung zur
Versorgungssicherheit maßgeblichen – Bereichen 1) Versorgung zwischen
Mitgliedstaaten, 2) Versorgung von Mitgliedstaaten aus Drittstaaten und 3)
Kontrolle von industriellen und technologischen Vermögenswerten in der EU
durchgeführt werden können. Der Fahrplan
wird für den Europäischen Rat im Juni 2015 parallel zu den nachstehenden
Maßnahmen ausgearbeitet sein: Verbringung
von Verteidigungsgütern: Im Rahmen der Richtlinie 2009/43/EG
wurde ein System zur Erteilung von Genehmigungen eingeführt, mit dem der
Verteidigungsgüter-Verkehr im Binnenmarkt erleichtert werden soll. Mit einer
von der Kommission im Januar 2014 in Auftrag gegebenen Studie wird
untersucht, welche Maßnahmen notwendig sind, damit die Hauptinstrumente der
Richtlinie (Allgemeingenehmigungen und Zertifizierung von
Verteidigungsunternehmen) von den nationalen Behörden und der Branche besser
angenommen werden. Die Kommission erweiterte in einem ersten Schritt den Erfassungsbereich
der Datenbank Certider[3],
damit die Mitgliedstaaten den Interessenträgern bessere Auskünfte über
zertifizierte Unternehmen und bisher ausgestellte Allgemeingenehmigungen
erteilen können. Die Kommission wird weitere Maßnahmen vorschlagen, damit diese
Richtlinie auf der Grundlage der Ergebnisse einer Studie, die im Juli 2014
vorliegen sollen, besser umgesetzt werden kann. Eine
umfassendere Bewertung der Richtlinie wird Anfang 2015 anlaufen. Sie
bildet die Grundlage für den Bericht über die Umsetzung der Richtlinie, den die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Juni 2016
übermitteln muss. Kontrolle
von Vermögenswerten: Im Verteidigungs- und
Sicherheitsbereich kann die Kontrolle von industriellen und technologischen
Vermögenswerten für die sichere Versorgung kritischer Fähigkeiten von
entscheidender Bedeutung sein. Einige Mitgliedstaaten verfügen über Mechanismen
zur Kontrolle der in diesem Wirtschaftszweig getätigten Investitionen.
Allerdings wird durch ein rein national ausgerichtetes Konzept unter Umständen
verhindert, dass Unternehmen über Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die
Verteidigungsmärkte in den Mitgliedstaaten sich für den EU-weiten Wettbewerb
öffnen. Für die Vertiefung des Binnenmarkts bedarf es daher wohl eines europäischen
Konzepts. Europa dürfte ein derartiges Konzept auch brauchen, um ein
angemessenes Maß an Autonomie im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich wahren
zu können. Die Kommission
wird vor diesem Hintergrund ein Grünbuch über etwaige Mängel des derzeitigen
Systems zur Kontrolle von Vermögenswerten vorlegen und die Optionen für ein
EU-weites Vorgehen ausloten, zu denen auch zwischen den Mitgliedstaaten
bestehende Melde- und Konsultationsmechanismen gehören. Das Grünbuch soll bis
Ende dieses Jahres angenommen werden. Die Kommission
möchte alle Interessenträger unmittelbar bei Beginn der Arbeiten einbeziehen
und sie bereits bei der Erstellung des Grünbuchs ausführlich konsultieren. 2.2 Förderung einer wettbewerbsfähigeren
Verteidigungsindustrie Normung und Zertifizierung Die Kommission
unterstützt die EDA bei der Entwicklung eines einheitlichen Normungs- und
Zertifizierungskonzepts. Diese Bemühungen müssen von den Mitgliedstaaten
mitgetragen werden, wobei der nationalen Souveränität in vollem Umfang Rechnung
zu tragen und jegliche Doppelarbeit mit der NATO zu vermeiden ist. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Normung: Die
EDA entwickelt in Absprache mit der Kommission ein neues Verfahren zur
Erarbeitung von Verteidigungs- und Hybridnormen in Europa, so dass auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene (etwa der NATO) bestehende
Normungsmechanismen strukturiert und unbürokratisch verknüpft werden. Diese
Methode beruht auf einem proaktiven Konzept, in das nationale Sachverständige
eingebunden sind, die die Entwicklungen der Normung in der europäischen
Verteidigungswirtschaft beobachten und Empfehlungen zur Lösung konkret
anstehender Probleme abgeben. Mit ihrem Fachwissen auf dem Gebiet der zivilen
Normung trägt die Kommission das Ihre zu diesem Prozess bei. Die Kommission
wird auch einheitliche Normen festlegen, von denen europäische Projekte in
bestimmten Bereichen profitieren können. Beispielsweise entsteht durch
einheitliche Normen in dem (in Abschnitt 2.4 erläuterten) gemeinsamen
Informationsraum (CISE) für den maritimen Bereich der EU ein gemeinsames
Datenmodell, das eine effiziente Kommunikation zwischen den nationalen
Informationssystemen zur Meeresüberwachung sicherstellen wird. Zertifizierung: Die
Kommission wird zusammen mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
weiterhin die EDA und die Mitgliedstaaten bei der Harmonisierung der
Anforderungen an die militärische Lufttüchtigkeit unterstützen, um eine
möglichst weitgehende Konvergenz des militärischen Zertifizierungssystems mit
den im zivilen Bereich geltenden Vorschriften zu erzielen. Die Kommission wird
sich gemeinsam mit der EASA nach wie vor dafür einsetzen, dass Erfahrungen und
Normen der EASA aus dem zivilen Bereich im Zuge der Zertifizierung
militärischer Erzeugnisse herangezogen werden und dabei mit der EDA und den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. In den Fällen,
in denen Hersteller und Mitgliedstaaten dies wünschen, könnte die EASA – im
Sinne der Kostensenkung und Vermeidung von Doppelarbeit sowie zur
Gewährleistung eines reibungsloseren zivilen und militärischen Flugbetriebs im
nicht reservierten Luftraum – mit der einheitlichen europäischen zivilen
Zertifizierung bestimmter militärischer Erzeugnisse betraut werden, während die
Mitgliedstaaten für die Zertifizierung militärischer Bordsysteme zuständig
bleiben. Die Kommission
wird in Absprache mit der EASA und aufgrund von Anfragen aus der Branche einige
Pilotprojekte auswählen, bei denen die EASA in die zivile Zertifizierung von
Gütern mit doppeltem Verwendungszweck eingebunden wird, was, etwa im Fall
bestimmter ferngesteuerter Luftfahrtsysteme (RPAS), die einen immer größeren
Teil der Luftfahrzeugproduktion ausmachen werden, die Verfahren kostengünstiger
und einfacher machen soll.[4]
Die in diese Richtung unternommenen Schritte werden sich auf eine Machbarkeitsanalyse
stützen, mit der untersucht wird, welche Ressourcen die EASA dafür aufwenden
müsste und welche rechtlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte mit einer
Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ziviler bzw. EU-Behörde und
militärischer bzw. nationaler Behörde verbunden wären. Rohstoffe Die
Rohstoffversorgung stellt die europäische Wirtschaft vor immer größere
Herausforderungen, denen mit der EU-Rohstoffstrategie und ihrer kürzlich
überarbeiteten Liste der kritischen Rohstoffe[5] begegnet
wird. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Viele dieser
Stoffe wie etwa seltene Erden und Germanium werden auch in der
Verteidigungswirtschaft (z. B. für Laserzielgeräte) dringend benötigt. Die
Kommission wird daher genau prüfen, welche Rohstoffe als für die
Verteidigungsbranche kritisch einzustufen sind. Diese Analyse wird von der
Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der EDA
und der Verteidigungsbranche durchgeführt. Sie wird voraussichtlich Mitte 2015
abgeschlossen sein und könnte die Voraussetzungen für künftige Maßnahmen in
diesem Bereich schaffen. KMU,
Cluster und Regionen Der Europäische
Rat hob hervor, dass der Förderung regionaler KMU-Netze und strategischer Cluster
große Bedeutung zukommt. Die Kommission wird sich mit entsprechenden Maßnahmen
für diese Ziele einsetzen. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Die diesbezüglichen
Arbeiten werden stark auf die Aktivitäten abgestimmt, die auf die KMU
ausgerichtet sind und in dem Abschnitt dieses Berichts, der dem Binnenmarkt gewidmet
ist, angekündigt werden. Die Kommission wird über das Enterprise Europe Network
und die strategischen Cluster-Partnerschaften, die im Rahmen des
COSME-Programms[6]
finanziert werden, Vermittlungsveranstaltungen und Networkingaktivitäten ebenso
fördern wie die Suche nach neuen Geschäftspartnern innerhalb und außerhalb der
EU. Die Kommission
wird die Bedingungen präzisieren, die für die Förderung von Projekten mit
doppelten Verwendungszweck (Dual-Use-Projekte) aus Mitteln der europäischen
Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) gelten und sowohl Investitionsvorhaben
(Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Mittelausstattung: 140 Mrd.
EUR) als auch für die Qualifikationsförderung (Europäischer Sozialfonds –
Mittelausstattung: 74 Mrd. EUR) betreffen. Darüber hinaus
wird die Kommission Anträge von längerübergreifenden Clustern und Netzwerken
unterstützen, die sich um Förderungen aus dem Programm für europäische
territoriale Zusammenarbeit (Gesamtmittelausstattung: 8,7 Mrd. EUR im Zeitraum
2014-2020) bemühen. Es liegt an den
Unternehmen, Clustern und Regionen, diese Chancen zu ergreifen. Die Kommission
wird aber in enger Zusammenarbeit mit der EDA und der Vereinigung regionaler
Entwicklungsagenturen (EURADA), ·
bei
Informationsveranstaltungen gezielt auf dieses Potenzial hinweisen. Das erste
derartige Treffen fand am 12. Mai in Brüssel statt, das zweite ist für
November 2014 anberaumt; ·
im
Juli 2014 einen Leitfaden für Regionalbehörden und KMU herausgeben, in dem
klargestellt wird, dass Dual-Use-Projekte aus ESIF-Mitteln gefördert werden
können; ·
auf
der Grundlage bisheriger Aktivitäten mit beteiligten Regionalbehörden und
Clustern den Aufbau eines einschlägigen Regionalnetzwerks unterstützen, das es
über ein eigenes System ermöglichen soll, einen Austausch über Verfahren zu
pflegen, die sich bei der Inanspruchnahme von ESIF-Mitteln und der Einbeziehung
des Verteidigungsaspekts in intelligente spezialisierte Strategien bewährt
haben. Letztlich
soll mit diesen Maßnahmen erreicht werden, dass – vor allem im ESIF- und
COSME-Kontext – mehr in der Verteidigungsbranche tätige KMU und Cluster
erfolgreich EU-Mittel für Dual-Use-Projekte beantragen. Dies sollte wiederum
KMU helfen, sich besser in EU-weite Cluster und Branchengefüge zu integrieren und
damit zu einer stärkeren Diversifizierung der Lieferkette beitragen. Qualifikationen Die europäische
Verteidigungsbranche kann nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, Mitarbeiter
mit Schlüsselqualifikationen zu halten und solche mit künftig benötigten Qualifikationen
einzustellen. Die zunehmende Mobilität der Arbeitnehmer in der EU kann der
Branche auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. In einigen Bereichen
herrscht bereits ein Qualifikationsdefizit, weil Mitarbeiter in den Ruhestand
gegangen sind und vor kurzem ausgebildete Fachkräfte nur schwer angeworben
werden können. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Die meisten in
der Verteidigungsbranche benötigten Qualifikationen gehören in ähnlicher Form
auch in anderen Wirtschaftszweigen zum Anforderungsprofil. Die Instrumente der
EU, die ursprünglich für im zivilen Bereich tätige Unternehmen konzipiert
wurden, können daher vielseitig eingesetzt werden. Die Kommission
wird insbesondere dafür sorgen, dass im Verteidigungsbereich tätige Unternehmen
und Ausbildungseinrichtungen die „Wissensallianzen“ und „Allianzen für
branchenspezifische Fertigkeiten“ stärker nutzen und dafür:
eine
Informationskampagne über EU-Finanzierungen für einschlägige Initiativen
durchführen, die in Zusammenarbeit mit der EDA und maßgeblichen
Organisationen wie dem Europäischen Verband der Luftfahrt-, Raumfahrt- und
Verteidigungsindustrie (ASD) und der europäischen Gewerkschaft IndustriAll
organisiert wird;
die
Inanspruchnahme von ESIF-Mitteln für Weiterbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen fördern, wobei insbesondere dem jeweiligen
Qualifikationsbedarf und künftigen Umstrukturierungen Rechnung getragen
werden soll. Darauf wird auch besonders in dem bereits erwähnten Leitfaden
eingegangen, der für die Regionalbehörden und KMU erstellt wird;
2015
als Grundlage für die in diesem Bereich geplanten Aktivitäten der
Kommission eine Studie in Auftrag geben, in der die aktuelle Situation und
künftige Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei den Kompetenzen und
Qualifikationen in der Verteidigungsbranche untersucht wird.
Im Sinne
gezielterer Maßnahmen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene will
man vor allem eine genaue Vorstellung davon erhalten, wie es um den derzeitigen
und künftigen Qualifikationsbedarf in der europäischen Verteidigungsbranche
bestellt ist. 2.3 Nutzung von Forschungspotenzialen im Bereich der
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Innovationsförderung In der
Mitteilung und in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurde
festgestellt, dass fehlende Investitionen in Forschung und Innovation
langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsbranche und
die Verteidigungsfähigkeiten Europas gefährden. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Die Kommission
zeigt eine Reihe Möglichkeiten auf, mit denen sie die Forschung im GSVP-Kontext
fördern kann, wie nachstehend erläutert wird. Darüber hinaus wird die
Kommission Verfahren für vorkommerzielle Beschaffung entwickeln, die, falls
dies angebracht ist, dafür eingesetzt werden können, die zwischen Forschung und
Markt noch bestehende Kluft zu überbrücken. Forschung
im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Forschung): Die
Kommission wird die wechselseitigen Synergien zwischen der zivilen Forschung im
Rahmen von Horizont 2020 und der von der EDA koordinierten Forschung im
Verteidigungsbereich innerhalb des durch die jeweiligen Vorschriften
vorgegebenen Spielraums optimieren. Sie wird dafür auch prüfen, welche
Möglichkeiten bestehen, um dem mit der EDA bestehenden Rahmenabkommen über
Zusammenarbeit breitere Geltung und mehr Bedeutung zu verschaffen. Die Kommission
hat – an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates anknüpfend – nach und
nach auf zahlreiche innovationsintensive Gebiete und Anwendungen hingewiesen,
die von übergreifenden Schlüsseltechnologien (KET) profitieren, wie etwa eine
Reihe ziviler Branchen, die für die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie von
großem Interesse sind. Dies deutet darauf hin, dass die Verteidigungsbranche sich
eindeutig ein Potenzial erschließen kann, wenn sie sich für Innovation und
Technologie im weiteren Sinne einsetzt. Diesbezüglich konsultiert die
Kommission derzeit die Hochrangige Gruppe für Schlüsseltechnologien (KET)[7], die kürzlich
wiederum eine Untergruppe zum Thema Dual-Use-Potenzial von KET eingesetzt hat
und bis Ende 2014 Bericht erstatten soll. Vorbereitende
Maßnahme: Mit
einer vorbereitenden Maßnahme soll aufgezeigt werden, welchen Mehrwert ein
Beitrag der EU, der die zivile Forschung ergänzt, die derzeit im GSVP-Kontext
im Rahmen von Horizont 2020 betrieben wird, in neuen Forschungsbereichen
bringt. Die vorbereitende Maßnahme ist für höchstens drei Jahre anberaumt. Die
Mittelausstattung wird von den zum Zeitpunkt der Verabschiedung verfügbaren
Haushaltsressourcen abhängen und mit den in der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 1081/2010 für vorbereitende Maßnahmen geltenden Obergrenzen in
Einklang stehen. Diese vorbereitende Maßnahme könnte, falls sie ein Erfolg
wird, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein Themenbereich für Forschung
im GSVP-Kontext eingerichtet wird, der im Rahmen des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens finanziert werden könnte. Diese Bemühungen können zwar nicht die
nationalen FuE-Investitionen im Verteidigungsbereich ersetzen, sollten dafür
aber Synergien mit nationalen Forschungsprojekten und die Zusammenarbeit in der
Industrie fördern. Der Umfang der
vorbereitenden Maßnahme wird in Absprache mit den Mitgliedstaaten, dem
Europäischen Parlament, der EDA, dem EAD und der Industrie festgelegt. Damit eine
vorbereitenden Maßnahme ein Erfolg wird, muss auf die Besonderheiten
eingegangen werden, die bei der Forschung im Verteidigungsbereich hinsichtlich
der Forschungsgebiete und -modelle, der Rechte des geistigen Eigentums, der
Vertraulichkeit der Ergebnisse, der Kofinanzierung und Teilnahmebestimmungen
sowie der Rolle der Mitgliedstaaten bestehen, und es muss zugleich eine
Beteiligung für die Unternehmen attraktiv gestaltet werden. Der Frage der
Governance wird hierbei eine zentrale Rolle spielen. Nach Auffassung
der Kommission sollte sich ein unabhängiges beratendes Gremium, dem hochrangige
Entscheidungsträger und renommierte Experten angehören, mit diesen Grundsätzen
und spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der vorbereitenden Maßnahme
beschäftigen. Eine solche „Gruppe von Persönlichkeiten“ würde aus etwa 20 Spitzenvertretern
der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, der Wirtschaft sowie von
Lehre und Forschung bestehen. 2.4 Entwicklung von Fähigkeiten Die Kommission
hob in der Mitteilung hervor, dass Europa die zahlreichen Herausforderungen nur
bewältigen kann, wenn der Bedarf an Fähigkeiten in seiner ganzen Vielfalt
gedeckt wird. Zwar sind dafür in erster Linie die Mitgliedstaaten und die EDA
verantwortlich, die Kommission kann aber im Einklang mit ihren Kompetenzen auf
dem Gebiet der nicht militärischen Sicherheit (etwa in Sachen
Terrorismusbekämpfung, Schutz der Außengrenzen, Meeresüberwachung und
Zivilschutz) einen wichtigen Beitrag leisten. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Gemeinsame
Bewertung des Bedarfs an Fähigkeiten: Die
Kommission wird gemeinsam mit der Hohen Vertreterin und der EDA eine Bewertung
des Bedarfs an Dual-Use-Fähigkeiten vornehmen, der hinsichtlich der
EU-Sicherheits- und Verteidigungsmaßnahmen besteht. Auf diese Weise soll –
unter Berücksichtigung der vom Europäischen Rat hervorgehobenen Themen RPAS,
Satellitenkommunikation und Cybersicherheit – auf Bereiche, in denen der Bedarf
an Fähigkeiten im militärischen und im nicht militärischen Bereich ähnlich ist,
und auf das entsprechende Potenzial für Synergien hingewiesen werden. Gemeinsamer Informationsraum (CISE) für
den maritimen Bereich: In einer Mitteilung, die im Juli 2014 im
Zusammenhang mit der EU-Strategie für maritime Sicherheit[8] angenommen
werden soll, wird ein Zeitplan für die Einführung des CISE festgelegt. Darüber
hinaus wird der CISE im Zuge eines unter der Federführung der Mitgliedstaaten
geplanten Projekts in größerem Maßstab weiterentwickelt, praktisch angewendet
und getestet, bevor er 2020 eingeführt wird. Zusammenarbeit
zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen: Die
Kommission setzt gerade eine informelle Koordinierungsgruppe mit der EDA ein,
um Synergien auszubauen und für eine weitere Zusammenarbeit infrage kommende
Bereiche zu ermitteln und ganz konkret die Zusammenarbeit zwischen zivilen und
militärischen Einrichtungen, die auf bestehenden EU-Netzwerken beruht, zu
verbessern. Erste Überlegungen zeigen, dass sich bei den chemischen,
biologischen, radiologischen, nuklearen und explosiven Stoffen (CBRNE) und den
Technologien zu deren Aufdeckung durchaus Synergien zwischen den Maßnahmen der
Kommission im Bereich der inneren Sicherheit und der Arbeit der Agentur ergeben
könnten. Am 5. Mai nahm die Kommission ihre Mitteilung „Ein neues
EU-Konzept für die Aufdeckung und Eindämmung von CBRNE-Gefahren“ (COM(2014) 247)
an, in der ebenfalls darauf hingewiesen wurde, dass die einschlägige
Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen verstärkt
werden muss. Weitere Gespräche mit den Mitgliedstaaten werden im Rahmen der bestehenden
CBRNE-Beratungsgruppe der Kommission geführt. 2.5 Raumfahrt und Verteidigung Die Entwicklung
der europäischen und nationalen Raumfahrtfähigkeiten spielt eine immer
zentralere Rolle, wenn es um die Bewältigung der Herausforderungen geht, denen
wir im Sicherheitsbereich gegenüberstehen. Auch wenn einige
Raumfahrtfähigkeiten weiterhin ausschließlich nationaler bzw. militärischer
Kontrolle unterstehen müssen, ist die Kommission der Auffassung, dass stärkere
Synergien zwischen nationalen und europäischen Raumfahrtfähigkeiten durchaus
beträchtliche Kostensenkungen und Produktivitätssteigerungen bringen können. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Die Kommission
wird sich weiter für den Schutz der Weltrauminfrastruktur und im Bereich der
Satellitenkommunikation (SATCOM) für die Entwicklung der nächsten Generation
einsetzen. Beobachtung und Verfolgung von Objekten
im Weltraum (Space Surveillance and Tracking – SST): Der Vorschlag
der Kommission über einen Rahmen für die SST-Unterstützung zum Schutz der
Weltrauminfrastruktur wurde am 2. April 2014 angenommen. Damit werden auf
nationaler Ebene betriebene Bemühungen zur Gründung eines SST-Konsortiums und
zur Erbringung von SST-Diensten auf der europäischen Ebene unterstützt. Sobald
dieses Konsortium eingerichtet ist, wird die Kommission die Entwicklung und
Erneuerung von SST-Ressourcen über Horizont 2020 fördern. Satellitenkommunikation (SATCOM): In
diesem Bereich wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates eine
Nutzergruppe eingesetzt, in denen die Dienststellen der Kommission, der EAD,
die EDA und die Europäische Weltraumorganisation vertreten sind. Diese
Nutzergruppe beschäftigt sich mit der Fragmentierung der Nachfrage nach Sicherheits-SATCOM
und wird ihren Beitrag zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der
Entwicklung der nächsten staatlichen SATCOM-Generation leisten. Darüber hinaus
wird die Kommission in enger Absprache mit der Nutzergruppe eine Studie zur
Erfassung der SATCOM-Nachfrage seitens der im Zivilschutz tätigen Nutzer und
der großen EU-Infrastrukturen in Auftrag geben. Die Ergebnisse sollen 2015
vorliegen. Schließlich wird
die Kommission innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeiten ausloten, wie dazu
beigetragen werden kann, dass die EU zur Unterstützung von Missionen und
Einsätzen im Rahmen von GASP und GSVP einen besseren Zugang zu hochauflösenden
Satellitenaufnahmen erhält. 2.6 Anwendung
der energiepolitischen Maßnahmen der EU und ihrer Förderinstrumente im
Verteidigungssektor Die Streitkräfte
haben ein starkes Interesse an der Reduzierung ihres energetischen Fußabdrucks
und könnten daher viel dazu beitragen, dass die Union ihre im Energiebereich
angestrebten Ziele erreicht. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Die Kommission
nahm 2013 mit den Mitgliedstaaten und der EDA Gespräche über die Einrichtung
eines Konsultationsforums für Energiefragen in den Bereichen Verteidigung und
Sicherheit auf. Dieses Konsultationsforum wird den Auftrag haben, das Fachwissen
für die Gestaltung energiepolitischer Maßnahmen und Initiativen mit Kenntnissen
über die Besonderheiten der Anforderungen und des Umfelds der Streitkräfte zu
ergänzen. Das
Konsultationsforum wird voraussichtlich Ende 2014 seine Tätigkeit
aufnehmen. Im Herbst sollten nationale Anlaufstellen für Energiefragen bei den
Verteidigungsministerien und/oder einschlägigen Stellen eingerichtet werden.
Die vorläufig auf den Zeitraum 2014-2015 beschränkte Finanzierung des
Konsultationsforums seitens der EU könnte verlängert werden, falls sich die
Initiative für die Mitgliedstaaten als nützlich erweist. Bei den
Gesprächen mit den nationalen Sachverständigen zeigte sich, dass Informationen
darüber benötigt werden, wie energiepolitische Maßnahmen und Rechtsvorschriften
der EU in der Verteidigungswirtschaft umgesetzt werden können, damit die
Fähigkeiten der Streitkräfte verbessert werden und ein Beitrag dazu geleistet
wird, dass die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten angestrebten Ziele
hinsichtlich 1) der Energieeffizienz, 2) der Nutzung erneuerbarer Energieträger
und 3) des Schutzes der kritischen Energieinfrastruktur erreicht werden. Daher wird das
Konsultationsforum bis Ende 2015 unter anderem folgende Papiere
ausarbeiten: ·
Leitfäden
über a) die Umsetzung maßgeblicher energiepolitischer Rechtsvorschriften der EU
und b) die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare
Energieträger in der Verteidigungswirtschaft; ·
Konzepte
und Empfehlungen für gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung
des Schutzes kritischer Energieinfrastruktureinrichtungen. 2.7 Stärkung
der internationalen Dimension Angesichts der
in Europa in den vergangenen Jahren schrumpfenden Verteidigungsetats gewinnen
die Ausfuhren in Drittländer für europäische Unternehmen, die die gesunkene Binnennachfrage
ausgleichen wollen, zunehmend an Bedeutung. Konzept
und vorzulegende Ergebnisse Wettbewerbsfähigkeit
auf Drittmärkten: Die Kommission wird mit den Interessenträgern die
Möglichkeiten zur Unterstützung der europäischen Verteidigungsbranche auf
Drittmärkten erörtern. Dabei werden folgende Themen zur Sprache kommen:
Auswirkungen der für Kompensationsgeschäfte in Drittländern geltenden
Vorschriften auf die europäische Verteidigungswirtschaft; Hindernisse für
europäische Unternehmen bei der Teilnahme an Ausschreibungen in Drittländern;
Beitrag der Handels- und Investitionsabkommen der EU; Unterstützung, die
Mitwerber aus Drittländern erhalten, und Umfang einer etwaigen vergleichbaren Unterstützung
für Unternehmen aus der EU. Die Kommission
wird zur Behandlung dieser Fragen im vierten Quartal 2014 ein aus
Behörden- und Wirtschaftsvertretern bestehendes Forum einrichten. Je nach den
Ergebnissen der Beratungen wird die Kommission entscheiden, ob zusätzliche
Schritte notwendig sind. Die Kommission wird – insbesondere im Kontext der
Verhandlungen über Handels- und Investitionsabkommen mit Drittländern – die
Interessenträger auch künftig einbinden. Ausfuhrkontrollen
für Güter mit doppeltem Verwendungszweck: Die Kommission
hat im Anschluss an die Übermittlung eines Berichts an das Europäische
Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009[9] am 24. April
2014 eine Mitteilung über die Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik[10]
angenommen. Die vorliegende Mitteilung soll den weiteren Kurs für die
EU-Ausfuhrkontrollen abstecken und dabei konkrete politische Optionen für deren
Modernisierung aufzeigen. Die Kommission
wird im Zuge dieser Überprüfung in einem weiteren Schritt eine
Folgenabschätzung der in dieser Mitteilung dafür ins Auge gefassten Optionen
vornehmen. Als begleitende Maßnahmen sind eine externe Studie, eine gezielte
öffentliche Konsultation sowie ein „Industrieforum“ für die wichtigsten
Interessenträger vorgesehen. Die Kommission plant, die Folgenabschätzung im
ersten Halbjahr 2015 abzuschließen und damit die Voraussetzungen für
künftige Maßnahmen zu schaffen. 3. Schlussfolgerung Dieser Bericht,
der auf die im Juli 2013 angenommene Mitteilung der Kommission zurückgeht,
stellt einen Beitrag zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom Dezember 2013 dar. Zugleich wird damit die Kontinuität der
Aktivitäten der Kommission in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gewahrt
und eine Brücke zum Beitrag der Kommission zu den Arbeiten des Europäischen
Rats im Juni 2015 geschlagen. Die Kommission
kann insbesondere durch ihre Binnenmarkt-, Industrie-, Forschungs- und
Innovationspolitik viel für ein Erstarken der Verteidigungs- und
Sicherheitswirtschaft in Europa tun. Dies gilt umso mehr als das Verhältnis
zwischen zivilem und militärischem Bereich immer intensiver wird und die
Grenzen zunehmend verschwimmen. Besonders auffällig ist dieses Phänomen bei den
GSVP-Missionen, die zwar meist ziviler Natur sind, aber ohne enge
Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Bereich wirkungslos bleiben.
Somit bedarf es etwa bei der Kommunikation, strategischen Verkehrskapazitäten sowie
bei den RPAS immer stärkerer Synergien zwischen dem zivilen und militärischen
Bereich. Die EU, insbesondere die Kommission und die Hohe Vertreterin, sind
dafür prädestiniert, dieser Herausforderung zu begegnen. Dabei hält der
dramatische Rückgang bei den FuE-Investitionen im Verteidigungsbereich an: Im
Jahr 2012 sind die einschlägigen FuE-Ausgaben gegenüber 2011 EU-weit um 38 %
gesunken. Dies ist teils auf die wachsende Kluft zwischen der FuE in der
Verteidigungsbranche und in der zivilen Wirtschaft zurückzuführen. Die
Verteidigungsbranche ist also zunehmend auf Technologien zivilen Ursprungs
angewiesen, während gleichzeitig der Trend immer stärker hin zu einer
Diversifizierung in zivilen Geschäftsfeldern geht. Unterdessen erwerben zivile
Unternehmen Technologien (Stichwort Robotik), die auch für die
Verteidigungswirtschaft von Interesse sind. Daher werden von den maßgeblichen
Technologien (Big Data, synthetische Biologie, 3D-Druck usw.) wichtige
Innovationsimpulse für die Verteidigungsbranche und für zivile Unternehmen
ausgehen. Zwar lässt sich
nach wie vor nur schwer voraussagen, welche Entwicklung die europäische
Verteidigungs- und Sicherheitsbranche in den nächsten 20 bis 30 Jahren
nehmen wird, die industrielle Landschaft ist aber eindeutig im Wandel
begriffen. Auch wenn die Aktivitäten der Verteidigungsunternehmen weiterhin
ihre Besonderheiten aufweisen, werden zivile Elemente für die Branche zunehmend
an Bedeutung gewinnen. Dieser Trend sorgt dafür, dass viele Maßnahmen der
Kommission für die Verteidigungsbranche noch relevanter werden und eröffnet
Chancen für neue Synergien und mehr Effizienz, die Europa nicht ungenutzt verstreichen
lassen sollte. [1] Die
in diesem Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen haben über die in der offiziellen
Finanzplanung der Kommission bereits vorgesehenen Mittel hinaus keine
finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan der EU und sind mit den im MFR 2014-2020
vorgesehenen relevanten EU-Programmen vereinbar. Alle in diesem Fahrplan
vorgestellten Maßnahmen sind kohärent und mit den einschlägigen Finanzierungsinstrumenten
vereinbar, die innerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt wurden. [2] Artikel 73 der Richtlinie 2009/81/EG. [3] Register
der zertifizierten Verteidigungsunternehmen (Certider). Weitere Informationen
sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/defence/certider/index.cfm?fuseaction=certider_europa.homepage&lang=DE. [4] Diese
Bemühungen finden im Zuge der breiter angelegten einschlägigen Arbeiten der
Kommission statt, mit denen ein Rahmen für den Einsatz ziviler RPAS abgesteckt
werden soll, so wie dies in der Mitteilung COM(2014) 207 vom 8. April
ausgeführt wird. Die Kommission wird sich im Hinblick auf dieses Ziel dafür
einsetzen, dass mithilfe sämtlicher Instrumente der EU ein umfassendes Konzept
verfolgt wird und Synergien optimal genutzt werden, damit sich dieses Modell
unter anderem auch auf den nicht reservierten Luftraum übertragen lässt. [5] COM(2014) 297. [6] COSME
– Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und
mittlere Unternehmen. Mittelausstattung für den Zeitraum 2014-2020: 2,3 Mrd.
EUR. [7] Diese
im Februar 2013 eingerichtete Gruppe soll die Kommission hinsichtlich der
Möglichkeiten zur Förderung des Einsatzes von KET in Europa beraten. [8] Mitteilung
vom 6. März 2014 (JOIN(2014) 9). [9] COM(2013) 710
vom 16.10.2013. [10] COM(2014) 244
vom 24.4.2014.