52014DC0263

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum /* COM/2014/0263 final */


1. Einleitung 1.1. Die Rolle des Privatsektors bei der Entwicklungsförderung

Eine menschenwürdige Arbeit ist weithin als der beste Weg aus der Armut anerkannt. Der Privatsektor stellt rund 90 Prozent der Arbeitsplätze in Entwicklungsländern und ist damit ein wichtiger Partner im Kampf gegen die Armut. Auch als Investor für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion wird er gebraucht, wenn die Welt die Herausforderung meistern will, im Jahr 2050 neun Milliarden Menschen zu ernähren. Schließlich kommt dem Privatsektor durch Innovationen und Investitionen in CO2-arme und ressourcenschonende Lösungen eine wesentliche Rolle beim Wandel hin zu einer grünen Wirtschaft zu. Angesichts des privatwirtschaftlichen Potenzials zur Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum in Entwicklungsländern werden private Akteure wie Unternehmen, Finanzinstitute, Verbände sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen immer aktiver im Bereich der Entwicklung, wo sie sowohl als Finanzierungsquellen als auch als Partner für Regierungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Geberorganisationen fungieren.

1.2. Förderung der Entwicklung des Privatsektors durch die Europäische Union: Erfolge und Erfahrungen

Die Europäische Kommission arbeitet eng mit Regierungen in Entwicklungsländern zusammen, um sie bei der Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Privatsektors zu unterstützen. Sie stellt bedeutende Zuschussfinanzierungen für vielfältige Maßnahmen zur Verfügung, darunter gesetzgeberische Reformen, Kapazitätsaufbau und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensentwicklung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Stärkung lokaler Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen. Im vergangenen Jahrzehnt förderte die Kommission die Entwicklung des Privatsektors mit durchschnittlich 350 Mio. EUR jährlich. Zusammen mit Entwicklungshilfe und privaten Investitionen von Seiten der EU-Mitgliedstaaten spielt die EU damit eine führende Rolle bei der Förderung der Entwicklung des Privatsektors auf lokaler Ebene. Zudem hat die Kommission mit der Schaffung regionaler Fazilitäten für Mischfinanzierung („Blending“) begonnen, neue Instrumente für die Verwirklichung von Entwicklungszielen für den Privatsektor auszuarbeiten. Durch die strategische Verwendung von Zuschüssen kann die Kommission zusätzliche Entwicklungsfinanzierungen für Infrastrukturinvestitionen mobilisieren und Kleinst- sowie kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Außerdem beginnt die EU, innovative Finanzinstrumente zu verwenden, darunter Garantien, die die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steigern sollen, oder Risikokapital für die Investition in Fonds, die für Energieeffizienzprojekte von KMU Darlehen gewähren oder Investitionen realisieren. Der Ausbau von Mischfinanzierungen in Zusammenarbeit mit Entwicklungsfinanzierungsinstituten erleichtert auch die Einbeziehung des Privatsektors als Finanzierungsquelle. In dieser Mitteilung werden immer wieder erfolgreiche Beispiele für die EU-Förderung der Entwicklung des Privatsektors aus der Vergangenheit dargestellt, die als Anregung für zukünftige Maßnahmen dienen können.

Eine kürzlich durchgeführte Evaluierung der EU-Förderung der Entwicklung des Privatsektors in den Jahren 2004 bis 2010[1] hat den wichtigen Beitrag der Kommission für die Entwicklung des Privatsektors in Partnerländern bestätigt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich zukünftige Programme und Strategien verbessern lassen, darunter: i) einen stärkeren Schwerpunkt auf die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze legen; ii) das Engagement des Privatsektors im gesamten Förderungsportfolio der EU durchgängig berücksichtigen; iii) Querschnittsthemen wie die Agenda für menschenwürdige Arbeit (Decent Work Agenda), die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen und Menschenrechte wirksamer fördern sowie iv) die operationelle Effizienz und Wirkung der Förderung der Entwicklung des Privatsektors durch verbesserte Diagnose und Ergebnismessung verbessern.

2. Strategischer Rahmen zur Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum

Auf der Grundlage früherer Erfolge und Erfahrungen und unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus Konsultationen von Interessenvertretern[2] wird in dieser Mitteilung ein strategischer Rahmen vorgeschlagen, der die Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum stärken soll. Dieser Rahmen umfasst zwei Ebenen, auf denen die EU nach ihrer Überzeugung die Maßnahmen von EU-Mitgliedstaaten, Entwicklungsfinanzierungsinstituten und anderen Entwicklungspartnern sinnvoll ergänzen und einen Mehrwert zu diesen Maßnahmen bieten kann.

In Bezug auf die Förderung der Entwicklung des Privatsektors möchte die Kommission weiterhin ein wichtiger Partner von Regierungen und zwischengeschalteten Unternehmensorganisationen in Entwicklungsländern sein, um die Schaffung eines günstigen Unternehmensumfelds und die Entwicklung örtlicher Unternehmen zu unterstützen, die dafür gerüstet sind, menschenwürdige Arbeit zu schaffen, öffentliche Einnahmen zu generieren und die Chancen zu nutzen, die sich aus weltweit integrierten Märkten ergeben.[3] Auf diese Weise wird die Kommission neue Möglichkeiten suchen, das Potenzial des Privatsektors als Finanzierungspartner, durchführende Stelle, Berater oder Vermittler zu nutzen, um eine wirksamere und effizientere EU-Förderung nicht nur im Bereich der Entwicklung des lokalen Privatsektors, sondern auch auf anderen Gebieten der EU-Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen, etwa in den Bereichen nachhaltige Energie, nachhaltige Landwirtschaft und Agrarindustrie, digitale und physische Infrastruktur sowie im ökologischen und sozialen Sektor.

Über die Rolle des Privatsektors als Partner in der Entwicklungszusammenarbeit hinaus enthält der vorgeschlagene strategische Rahmen zudem Maßnahmen und Instrumente, die den Privatsektor dabei unterstützen sollen, im Rahmen seiner grundlegenden Geschäftsstrategien positive Entwicklungsresultate zu erzielen. Das bedeutet, dass die Kommission das eigene Entwicklungsengagement der Unternehmen stärker anregen möchte, zum Beispiel durch die Förderung verantwortungsbewusster Investitionen in Entwicklungsländern oder von nachhaltigen Lieferketten und Produktionsmustern.

Dieser strategische Rahmen spiegelt sich wider in der Programmierung der EU-Entwicklungshilfe von 2014 bis 2020 im Hinblick auf nationale und regionale Entwicklungsstrategien für den Privatsektor, darunter die gemeinsame Erarbeitung eines neuen Kooperationsrahmens für die Entwicklung des Privatsektors in AKP-Staaten durch die AKP und die EU, im Bereich thematischer Programme, die den Einsatz des Privatsektors als Querschnittsthema behandeln, und in sektorbezogenen Maßnahmen, die auf die durchgängige Berücksichtigung des privatwirtschaftlichen Engagements in den Bereichen Landwirtschaft, nachhaltige Energie und Infrastruktur sowie im ökologischen und sozialen Sektor ausgelegt sind.

2.1. Grundsätze zur Stärkung der Rolle des Privatsektors in der EU-Entwicklungszusammenarbeit

Die EU-Förderung der Entwicklung des Privatsektors und das Engagement der EU mit dem Privatsektor auf lokaler wie auf internationaler Ebene folgen klaren Grundsätzen, die die Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe ergänzen und zudem EU-Mitgliedstaaten, Finanzierungsinstitute und andere Entwicklungspartner der EU zu eigenen Bemühungen anregen sollen.  

– Schwerpunkt auf der Schaffung von Arbeit, Inklusion und Armutsbekämpfung: Programme und Partnerschaften müssen so ausgelegt sein, dass sie einen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten, zum Beispiel durch die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, bessere Arbeitsbedingungen, einen schrittweisen Übergang von der informellen zur formellen Wirtschaft oder die wirtschaftliche Gleichstellung von Frauen, Mädchen, Jugendlichen und schutzbedürftigen Gruppen.

– Differenzierter Ansatz in Bezug auf den Privatsektor: Die Aktivitäten des Privatsektors können unterschiedliche Formen annehmen und wirken sich auf verschiedenartigste Weise auf wirtschaftliche Entwicklung aus. Der Privatsektor ist sehr vielfältig: Die Bandbreite erstreckt sich von unternehmerisch handelnden Einzelpersonen bis hin zu großen multinationalen Konzernen und Finanzinstitutionen; es gibt Unternehmen, die Werte für Aktionäre schaffen, sozial orientierte Unternehmen und Genossenschaften, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht, sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Die Akteure können auf lokaler, nationaler, regionaler oder internationaler Ebene, in landwirtschaftlichen oder städtischen Gebieten, im formellen oder im informellen Sektor und in jeweils sehr unterschiedlichen länderspezifischen Zusammenhängen tätig sein. Um zur Entwicklung beitragen zu können, benötigen die einzelnen Akteure des Privatsektors jeweils unterschiedliche Bedingungen und Anreize. Daher sind differenzierte Ansätze bezüglich ihrer Förderung und ihres Entwicklungsengagements erforderlich.

– Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten durch marktgestützte Lösungen: Während Gebermaßnahmen nicht zu Marktverzerrung führen dürfen, muss der Nutzung des Potenzials von Entwicklungshilfe zur Förderung der Marktentwicklung in den Partnerländern größere Bedeutung beigemessen werden. Das Potenzial von marktgestützten Förderprogrammen, Geschäftsmöglichkeiten für lokale Unternehmer zu schaffen, ist noch nicht vollständig erschlossen: So ist beispielsweise die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen als durchführende Stellen oder als Anbieter von Lieferungen und Dienstleistungen möglich oder Kapitaltransfers der Vorzug gegenüber Sachleistungen als Mittel der sozialen Sicherung in Sozialprogrammen zu geben, da erstere den zusätzlichen Vorteil bieten, die Kaufkraft und damit die Nachfrage einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen zu stärken.

– Einhaltung klarer Kriterien bei der direkten Förderung von Akteuren des Privatsektors: Öffentliche Entwicklungshilfe auf der Makro- und der Mesoebene ist eindeutig gerechtfertigt, aber auch auf der Mikroebene kann sie wirksam die Entwicklung der örtlichen Unternehmen beschleunigen oder Marktversagen und einem suboptimalen Investitionsumfeld entgegenwirken. Um wirkungsvolle, nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, Marktverzerrungen zu vermeiden und die Gefahr von Rufschädigung sowie treuhänderische Risiken zu vermindern, müssen bei Entscheidungen über die Förderung von Unternehmen oder Finanzintermediären mittels direkter Zuschüsse oder bezuschusster Unternehmensentwicklungsdienstleistungen, oder in Form von Garantien, Versicherungen und Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen allerdings klare Kriterien eingehalten werden. Als Orientierungshilfe für die Entscheidung hat die Europäische Kommission einen Kriterienkatalog erarbeitet. Diese Kriterien ergänzen die Bestimmungen in den Haushaltsvorschriften der Europäischen Kommission[4] und sind weitgehend mit den von anderen Entwicklungspartnern angewandten Standards abgestimmt (siehe Kasten 1).

– Berücksichtigung unterschiedlicher lokaler Zusammenhänge und fragiler Situationen: Um die größte Wirkung und das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis der EU-Förderung sicherzustellen, ist es unerlässlich, bei der Gestaltung der Entwicklungsförderung für den Privatsektor zwischen länderspezifischen Verhältnissen zu differenzieren und anhand der Bedürfnisse, Entwicklungsphase und Anfälligkeit der Partnerländer Prioritäten zu setzen. Besonders bei fragilen, konfliktbetroffenen Ländern, die für die Wiederherstellung von sozialem Zusammenhalt, Frieden und politischer Stabilität dringend Arbeitsplätze und Wirtschaftschancen benötigen, sind spezifische Ansätze erforderlich.

– Besonderes Augenmerk auf den Ergebnissen: Bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Privatsektors und Partnerschaften müssen auf jeder Ebene Bemühungen erfolgen, um die Messung und Bewertung der Ergebnisse der Entwicklungseffekte von Interventionen zu verstärken.

– Kohärente Politik in Bereichen mit Auswirkungen auf den Privatsektor in den Partnerländern: Die enge Abstimmung zwischen den zuständigen Dienststellen der Kommission und mit den EU-Mitgliedstaaten gewährleistet nicht nur, dass sich die EU-Politik nicht negativ auf die Entwicklungsaussichten der Partnerländer auswirkt, sondern hat außerdem weiterhin Priorität, um ein übergreifendes Vorgehen der EU zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die EU-Entwicklungspolitik sowie andere relevante Politiken der EU kohärent sind und sich gegenseitig verstärken. Die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2012 über Handel, Wachstum und Entwicklung[5] enthält Ansätze, die aufzeigen, wie dies im Zusammenhang mit Handel und Investitionspolitiken umgesetzt wird.

Kasten 1: Kriterien für die Förderung von Akteuren des Privatsektors

(1) Messbare Entwicklungseffekte: Die Förderung von privaten Unternehmen und Finanzvermittlern muss auf kostengünstige Weise zur Verwirklichung von Entwicklungszielen beitragen, zu denen die Schaffung von Arbeitsplätzen, grünes und inklusives Wachstum oder eine umfassendere Verringerung der Armut gehören. Dies erfordert Transparenz im Hinblick auf Zielsetzungen und Ergebnisse sowie geeignete Mechanismen zur Beobachtung, Bewertung und Messung von Ergebnissen.

(2) Additionalität: Ohne öffentliche Förderung würde das private Unternehmen die Maßnahme oder Investition nicht oder nicht im selben Umfang, zur selben Zeit, am selben Ort oder nach demselben Standard durchführen. Die geförderte Maßnahme darf nicht zur Verdrängung des Privatsektors führen oder andere private Finanzierungsmöglichkeiten ersetzen.

(3) Neutralität: Die erteilte Förderung darf nicht zu Marktverzerrungen führen und muss über ein offenes, transparentes und faires Verfahren gewährt werden. Sie muss vorübergehender Art sein und eine klar definierte Ausstiegsstrategie beinhalten. Förderungen, die aufgrund von Marktversagen und daraus erwachsenden Risiken gewährt werden, dürfen nicht bewirken, dass gesetzgeberische Reformanstrengungen zur Beseitigung der Ursachen des Marktversagens unterlassen werden.

(4) Gemeinsames Interesse und Kofinanzierungen: Partnerschaften mit dem Privatsektor müssen auf Kosteneffizienz, gemeinsamem Interesse und beidseitiger Rechenschaftspflicht über die Ergebnisse basieren. Die Risiken, Kosten und Vorteile gemeinsamer Projekte müssen gerecht geteilt werden.

(5) Demonstrationseffekt: Geförderte Maßnahmen müssen auf einen klaren Demonstrationseffekt abzielen, der die Marktentwicklung durch eine umfassende Einbeziehung anderer Akteure des Privatsektors beschleunigt, um die Reproduktion und den Ausbau der Entwicklungsergebnisse zu erreichen.

(6) Einhaltung sozialer, ökologischer und steuerlicher Standards: Private Unternehmen, die eine Förderung erhalten, müssen nachweisen, dass ihre Geschäftsvorgänge im Einklang mit sozialen, ökologischen und steuerlichen Standards stehen. Dazu gehören auch die Achtung von Menschenrechten und Rechten indigener Völker, von menschenwürdiger Arbeit, guter Unternehmensführung und branchenspezifischen Normen.

2.2. Förderung der Entwicklung des Privatsektors in der zukünftigen EU-Entwicklungszusammenarbeit 2.2.1. Schaffung eines förderlichen Unternehmensumfelds für privatwirtschaftliches Engagement

Die Unterstützung bei der Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas, insbesondere für Kleinst- kleine und mittlere Unternehmen, und die Stärkung von zwischengeschalteten Unternehmensorganisationen und Unternehmensfördereinrichtungen sind auch weiterhin wesentliche Säulen der EU-Förderung der Privatsektor-Entwicklung. Durch eine verbesserte Qualität der länder- und sektorbezogenen Diagnose zur Priorisierung von Reformen und das Engagement des Privatsektors auf der Ebene der Politikgestaltung durch einen maßnahmenorientierten öffentlich-privaten Dialog kann die Wirksamkeit dieses Ansatzes gesteigert werden. Außerdem hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt, vorhandene Orientierungshilfen für Politiker  zu verbessern, die zur Messung und zum Vergleich der Qualität des Geschäftsumfelds in verschiedenen Ländern dienen.

Im Hinblick auf die wirksame Kombination von Reformen des Unternehmensumfelds mit der Förderung anderer Aspekte des Investitionsklimas, beispielsweise der Finanzmarktentwicklung, der Erleichterung des Handels, dem Migrationsmanagement und der Stärkung von Rechtsinstitutionen, strebt die Kommission Synergien zwischen ihrer Förderung der Privatsektor-Entwicklung, der Handelshilfe-Agenda, der Budgethilfe und dem damit verbundenen politischen Dialog mit den Partnerländern an. Nach Auffassung der Kommission erfordert der Aufbau von inländischen Institutionen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die effizientere, fairere Märkte ermöglichen, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Eigenverantwortung der Partnerregierung. Die Kommission ist bereit, Unterstützung zu leisten, wenn der politische Willen zu Reformen und Bemühungen zur Umsetzung international anerkannter Normen und Richtlinien wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vorhanden sind. Ferner wird sie bei der Gestaltung von Entwicklungsprogrammen für den Privatsektor polit-ökonomische Analysen stärker nutzen.

Ein von der EU finanziertes wirtschaftliches Integrationsprogramm in Paraguay unterstützte die Schaffung eines einheitlichen Portals für Exporte, mit dem die Gesamtdauer der erforderlichen Verwaltungsverfahren für den Fleischexport von 40 Tagen auf 50 Minuten gesenkt und die Zahl der exportorientierten Unternehmen in Paraguay seit 2004 um 500 % gesteigert wurde. Dies führte zu einem bedeutenden Anstieg der Exporte.

Die tunesische Mikrofinanzbranche war mit nur zwei Finanzdienstleistern, die rund 300 000 Kunden bedienten, unterentwickelt. Dank des politischen Dialogs mit der EU und im Rahmen der vor der Revolution eingeführten gemeinsamen Geber-Budgethilfemaßnahmen reformierte die Regierung 2011 die rechtlichen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für die nationale Mikrofinanzbranche im Einklang mit international bewährten Methoden, um neuen Dienstleistern die Möglichkeit zu geben, die unbefriedigte Nachfrage benachteiligter Gruppen (Schätzungen zufolge 700 000 Kunden) nach Mikrofinanzierung zu bedienen.

Nicht nur die allgemeine Unternehmensumgebung kann das Wachstum des Privatsektors beschränken, sondern auch branchen- oder sektorspezifische Lücken in der Unterstützungsinfrastruktur. Die Sektoren und Branchen eines Wirtschaftssystems haben unterschiedliches Potenzial für Produktivitätssteigerungen und die Schaffung menschenwürdiger Arbeit. Die Förderung von Partnerregierungen darf nicht nur nach dem Trickle-down-Ansatz aufgrund politischer Nachfrage gewährt werden, sondern muss auch einer angemessenen Analyse der latenten komparativen Vorteile eines Landes folgen. Die Priorität sollte darin bestehen, Beschränkungen in solchen Sektoren abzubauen, die das höchste Potenzial haben, zu Wachstumsförderung und der Schaffung von Arbeit durch den Privatsektor in einem Land beizutragen.

Industrielle Cluster können eine zielführende Möglichkeit sein, strategische Allianzen für die Bereitstellung von sektorspezifischen Unterstützungsdienstleistungen zu bilden und Zugangsmöglichkeiten zu globalen Wertschöpfungsketten zu schaffen. Daneben sind geeignete und planbare gesetzgeberische Rahmenbedingungen für die einzelnen Branchen erforderlich, damit wirksame und nachhaltige marktgestützte Lösungen für die Stromversorgung in ländlichen Gebieten, nachhaltige Energie in Städten oder den Zugang zu Finanz- und Infrastrukturdiensten wie mobile Telekommunikation, Wasser, Transport, Energie und Wohnungsbau gefunden werden können.

Maßnahme 1:  Finanzierung von Beratungsdienstleistungen und modernen Diagnoseinstrumenten für die Politikgestaltung, die Regierungen und zwischengeschaltete Unternehmens­organisationen bei der Verbesserung und Durchsetzung der inländischen Vorschriften für Unternehmen unterstützen, um das Geschäftsklima zu verbessern und die Kosten von Geschäftstätigkeiten zu senken.

2.2.2. Steigerung der Förderung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen im formellen und informellen Sektor

Interventionen auf makroökonomischer und Sektorebene zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern die zusätzliche Bereitstellung von Unterstützungsdienstleistungen auf der Meso- und Mikroebene, um die Unternehmensproduktivität zu steigern und Investitionen sowie die Schaffung menschenwürdiger Arbeit zu beschleunigen. Besondere Bedeutung wird der Förderung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, die eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen, und der Verbesserung der Produktivität und der Arbeitsbedingungen im informellen Sektor beigemessen. Bei der Förderung der Entwicklung von Unternehmen wird die Kommission so weit wie möglich auf bestehende zwischengeschaltete Unternehmensorganisationen und Dienstleister zurückgreifen und dabei die Erfahrung berücksichtigen, die sie bei der Schaffung eigener, mit hohen Verwaltungskosten behafteter Förderstrukturen gewonnen hat. Die Kommission wird marktgestützte Ansätze begünstigen, bei denen sich die Empfänger aus dem Privatsektor an den Kosten der erhaltenen Dienstleistung beteiligen müssen.

Die Erfahrungen der Kommission aus der Förderung europäischer KMU kann auch Entwicklungsländern nützliche Erkenntnisse liefern. So kann zum Beispiel die öffentliche Förderung durch das Enterprise Europe Network als Modell dienen und zur Kooperation von KMU in verschiedenen Entwicklungsländern anregen. Europäische Unternehmen können durch die Integration lokaler Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen in ihre Lieferketten, insbesondere im landwirtschaftlichen und Nahrungsmittelsektor, und durch Technologietransfer, einschließlich im Bereich von Öko-Innovationen und erneuerbaren Energien, zur Unternehmensentwicklung in Entwicklungsländern beitragen. Die Kommission kooperiert auch mit öffentlichen Finanzierungsinstitutionen bei Programmen wie der EBWE-Initiative zugunsten von Kleinunternehmen. Bei dieser Initiative werden EU-Mittel für speziell auf bestimmte Sektoren und Länder zugeschnittene Beratungsdienstleistungen verwendet. Auch zu einer stärkeren Nord-Süd-Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, zum Beispiel durch Partnerschaften im Bereich Coaching und Ausbildung am Arbeitsplatz, müssen Anreize geschaffen werden. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern dazu nutzen, nationale Berufsbildungs- und Schulungssysteme im Einklang mit der Nachfrage des Arbeitsmarkts und dem Qualifikationsbedarf formeller und informeller Unternehmen zu stärken.

Die Programme Enterprise Growth Programme (Firmenwachstumsprogramm, EGP) und Business Advisory Services (Geschäftsberatungsdienste, BAS) stellen KMU aus Ländern der Östlichen Partnerschaft Beratungsdienstleistungen zur Verfügung und helfen ihnen bei der Entwicklung und der Verbesserung ihrer Geschäftstätigkeit. Bis heute haben über 600 KMU diese Unterstützung in Anspruch genommen. Die Ergebnisse sind herausragend: 90 % dieser Unternehmen konnten ihren Umsatz innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 43 % steigern.

Das Programm zur Förderung von Handel und Landwirtschaft (TASP) ermöglichte in Tansania die Verbesserung der Qualitätsstandards und eine Produktionssteigerung um 50 % in den Wertschöpfungsketten für Tee und Kaffee. Neben einem erweiterten Zugang zu internationalen Märkten wurde eine Steigerung des Nettoeinkommens von Kleinerzeugern um mindestens 20 % erzielt, was direkte Auswirkungen auf die Haushaltsvermögen und die Gleichstellung von Frauen sowie die Verbesserung der Schulbildung und der Nahrungssicherheit zur Folge hatte.

Schätzungsweise 60 bis 80 % der Unternehmen in den Volkswirtschaften von Entwicklungsländern sind informelle Betriebe. Sie bieten ein enormes Potenzial für Wachstum und die Schaffung von Arbeit und dürfen nicht aufgrund der Tatsache, dass sie außerhalb der geltenden Gesetze tätig sind, von der Unterstützung durch Entwicklungshilfe ausgeschlossen werden. Zum einen ist eine Kombination verschiedener Maßnahmen notwendig, um Anreize zur Formalisierung zu schaffen, die sich auf wirksame Institutionen, Rechtssysteme und sichere Eigentumsrechte insbesondere für Land, das als Sicherheit für Kredite genutzt werden kann, stützen. Zum anderen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Produktivität und die Arbeitsbedingungen im informellen Sektor durch höhere Sicherheit am Arbeitsplatz und einen vereinfachten Zugang zu Märkten, Finanzierungen, Infrastruktur und sozialen Dienstleistungen zu verbessern. Als zielführende Förderungsmöglichkeiten können Schulungen durchgeführt und die Kapazitäten informeller Unterstützungseinrichtungen wie Herstellerverbände und von Mitgliedern getragene Selbsthilfeorganisationen gestärkt werden. Kooperativen, gesellschaftlich orientierte Unternehmen und andere Geschäftsformen, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht, sind häufig wegweisend, wenn es darum geht, menschenwürdige Arbeitsplätze, eine nachhaltige Existenzsicherung und inklusive Lösungen für soziale Probleme anzubieten.

Maßnahme 2:            Kofinanzierung von marktgestützten Programme für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die den Zugang zu Unterstützungsdienstleistungen lokaler Anbieter ermöglichen, darunter beispielsweise zwischengeschaltete Unternehmens­organisationen, Gründerzentren, informelle Selbsthilfegruppen und Kooperativen, und die damit die Managementqualifikationen, das technologische Know-how und die Marktanbindung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen des informellen Sektors verbessern.

Maßnahme 3:            Förderung von Allianzen zwischen Unternehmen und geeigneten Schulungsanbietern zur Ausarbeitung und Durchführung bedarfsgerechter technischer und beruflicher Bildungs- und Schulungsprogramme.

2.2.3. Stärkung von Frauen als Unternehmerinnen und Arbeitnehmerinnen

Im Rahmen ihrer Förderung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen und der Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung dieser Unternehmen wird die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Unternehmertum und Beschäftigung von Frauen legen. Frauen sind im Wirtschaftsleben von Entwicklungsländern zumeist unterrepräsentiert. Häufig liegt dies an einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von Männern und Frauen, die Frauen die Gründung von Unternehmen, den Besitz von Eigentum und Land oder die Aufnahme von Krediten erschweren und folglich ein wesentliches Hindernis für die Gleichstellung der Geschlechter sind. Die Kommission wird auf geschlechtssensible Unternehmensvorschriften drängen und den besonderen Schulungs- und Förderungsbedarf von Frauen als Unternehmerinnen oder Arbeitnehmerinnen angehen, um sicherzustellen, dass sich unlängst erreichte Verbesserungen der Schulbildung von Mädchen in echten wirtschaftlichen Chancen für Frauen niederschlagen.

2.2.4. Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung und Vertiefung der finanziellen Inklusion

Fehlender Zugang zu Kapital und geeigneten Finanzdienstleistungen stellt eine wesentliche Beeinträchtigung für die Entwicklung insbesondere von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen dar. Die Kommission fördert einen breiteren Zugang zu einer Reihe diversifizierter Finanzdienstleistungen für Haushalte sowie für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Die Interventionen der Kommission reichen von der Stärkung der Kapazitäten von Finanzvermittlern bis zur Bereitstellung von Kapital für lokale Banken, die Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen finanzieren. Bei künftigen Programmen wird zudem ein Schwerpunkt auf der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Instrument zur Verwirklichung finanzieller Inklusion der armen Bevölkerungsschichten insbesondere in Afrika liegen, wo diese Technologien die Finanzlandschaft bereits grundlegend verändern. Ein besonderes Augenmerk wird auf kundenorientierten Modellen zur Förderung  inklusiver Kredit-, Spar-, Versicherungs- und Zahlungsdienste liegen, sowie auf kostengünstigeren, schnelleren und besser gesicherten Heimatüberweisungen von Migranten, einschließlich Möglichkeiten zu deren produktiver Investition. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten finanziellen Infrastruktur und rechtlicher Rahmenbedingungen für den Finanzsektor, die den Verbraucherschutz, verantwortungsvolle Finanzierungen und die langfristige Stabilität des Finanzsystems gewährleisten sollen.

In Südafrika ermöglichte die von der Regierung mit Hilfe einer EU-Finanzierung gegründete Risikokapitalfazilität zur Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe benachteiligter Personen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Frauen die Bereitstellung von Eigenkapital oder Quasi-Eigenmitteln für 60 Unternehmen und die Schaffung von 7.000 neuen Arbeitsplätzen. MX Metal Shoppe erhielt beispielsweise ein nachrangiges Darlehen von 200 000 EUR, das es dem Unternehmen ermöglichte, zusätzliche Geldmittel für den Kauf neuer Ausrüstung zu mobilisieren und den Bedarf an Betriebskapital sowie die Gründungskosten zu decken. Nach 18 Betriebsmonaten beschäftigte das Unternehmen 52 ungelernte Arbeitnehmer, war rentabel und verzeichnete ein schnelles Wachstum.

Über das Programm AKP-EU für Mikrofinanzierung finanzierte die EU ein Projekt, das zwölf Mikrofinanzinstitutionen in entlegenen Gebieten von zwölf Ländern im subsaharischen Afrika und in Haiti den Aufbau von Kapazitäten ermöglichte. Außerdem unterstützte das Programm die Schaffung von 14 neuen Finanzprodukten, darunter Kredite für Wassertanks und Schulgebühren, Termineinlagen und Überweisungsdienstleistungen. Mehr als 750 Mitarbeiter von Mikrofinanzinstitutionen wurden geschult und 120 000 Neukunden in ländlichen Gebieten erhielten verbesserten Zugang zu innovativen Finanzdienstleistungen.

Die Kombination von EU-Zuschüssen mit anderen Quellen der Entwicklungsfinanzierung hat sich bereits als erfolgreiche Möglichkeit zur Verbesserung des Finanzierungszugangs, beispielsweise in Form von Garantiefazilitäten und Mikrofinanzfonds, erwiesen. Künftig wird ein größeres Augenmerk auf Finanzierungen für Unternehmerinnen sowie auf Impact Financing von gemeinwohlorientierten Unternehmen und hochwirksamen Investitionen liegen[6]. Ebensolche Beachtung erhalten Kredit- und Beteiligungsfinanzierungen für KMU, die als „fehlende Mitte“ bezeichnet werden, da ihr Finanzierungsbedarf in der Regel weder von Mikrofinanzinstitutionen noch von traditionellen Banken abgedeckt wird.

Maßnahme 4:            Strategische Verwendung von EU-Zuschüssen, unter anderem durch Mischfinanzierungsmechanismen, um Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Krediten, Beteiligungs­finanzierungen, Garantien und langfristigen Investitionsmitteln zu erleichtern, auch in Ländern mit hohem Risiko und durch die Bereitstellung von  Impact Financing für gemeinwohlorientierte Unternehmen.

Maßnahme 5:            Steigerung der Förderung von inklusiven Finanzierungen mit besonderem Schwerpunkt auf der finanziellen Inklusion von Frauen, Jugendlichen und ländlichen Bevölkerungen.

2.3. Durchgängige Berücksichtigung der Entwicklung des Privatsektors und dessen Einbindung bei der EU-Entwicklungszusammenarbeit

In den meisten von der EU geförderten Bereichen finden sich Möglichkeiten, die Rolle des Privatsektors dahin gehend zu stärken, dass ein inklusives und nachhaltiges Wachstum erreicht werden kann. Der Privatsektor spielt eine herausragende Rolle in der Landwirtschaft, der Agrarindustrie, im Bereich nachhaltige Energie, bei der Infrastruktur und in den sozialen Sektoren. Auch für die Bereiche Umwelt, Klimawandel, Migration, Risikomanagement[7], Rohstoffe[8], natürliche Ressourcen, Arzneimittel und Gesundheit, nachhaltiger Fremdenverkehr und Ernährung ist er von enormer Bedeutung. Die Kommission wird in Übereinstimmung mit der politischen Vorgehensweise von Partnerregierungen Mittel und Wege finden, um die Ziele der Privatsektor-Entwicklung besser in Förderstrategien anderer Sektoren zu integrieren. Ferner wird sie nach Möglichkeiten suchen, den Privatsektor als Umsetzung- und Finanzierungspartner in diesen Bereichen zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang könnte ein größerer Anteil der EU-Mischfinanzierungsfazilitäten für Finanzinstrumente wie Darlehen, Garantien, Risikoteilungsinstrumente und Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Instrumente bereitgestellt werden. Ein Schlüsselziel dieser Instrumente ist, private Investitionen in Gang zu bringen, die finanzierungsfähig sind, für die aber Mittel aus privatwirtschaftlichen Quellen nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Der Zugang zu Finanzierungs- und Risikoteilungsinstrumenten in Entwicklungsländern ist auch für europäische Investoren, die sich auf diese Märkte wagen wollen, eine Grundvoraussetzung. Dies gilt insbesondere für die Baubranche einschließlich Transport, Energieversorgung und Gebäudewirtschaft, da diese durch hohe Kosten im Vorfeld, ein hohes Risiko und häufig einen unfairen internationalen Wettbewerb charakterisiert ist. Hier sind Maßnahmen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs erforderlich.

2.3.1. Gewinnung des Privatsektors für nachhaltige Energien

Maßnahme 6:            Erhöhung der Bereitstellung von Risikokapital durch private Investoren für Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Elektrifizierung ländlicher Gebiete in Entwicklungsländern nach dem erfolgreichen Vorbild des Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF).

                      Einrichtung eines Risikoteilungsmechanismus mit europäischen Entwicklungs­finanzierungsinstitutionen für mehr private Investitionen in Projekte im Energiesektor.

2.3.2. Gewinnung des Privatsektors für nachhaltige Landwirtschaft und Agrarindustrie

Maßnahme 7: Anbindung von Bauern an Märkte durch marktgesteuerte Modelle, wie zum Beispiel die im Rahmen des Comprehensive African Agriculture Development Programme entwickelten Initiativen.

                      Aufbau von Kapazitäten bei KMU im Bereich Agrarwirtschaft sowie bei kleinbäuerlichen Betrieben, und Verbesserung von deren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, Marktinformationen und Technologien.

                      Beschleunigung des nachhaltigen lokalen und globalen Handels mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, indem Zusammenschlüsse von Unternehmen, NRO, Herstellern, Regierungen und anderen Interessenträgern gefördert werden.

                      Entwicklung und Finanzierung von Risikomanagementinstrumenten, wie zum Beispiel Preis-, Wetter- und Katastrophenversicherungen.

                      Förderung inklusiver öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) und Geschäftsmodelle mit gebührender Anerkennung bestimmter Verfahrensweisen, wie zum Beispiel derjenigen aus den freiwilligen Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern (voluntary guidelines on responsible governance on tenure of land, fisheries and forests), den RAI-Leitlinien (Responsible Agriculture Investment) und denjenigen aus der African Land Policy Initiative.

2.3.3. Gewinnung des Privatsektors im Infrastrukturbereich

Maßnahme 8:            Wirksame Nutzung von privatem Kapital und Fachwissen für Infrastrukturinvestitionen in Entwicklungsländern mit Hilfe von regionalen Mischfinanzierungsfazilitäten der EU, wie zum Beispiel dem EU-Afrika Infrastruktur-Treuhandfonds.

                      Bemühungen zur Einführung von Entwurf-Bau-Betrieb-Verträgen sowie Konzepten für Nachhaltigkeits- und Lebenszykluskosten in EU-Vergabeverfahren.

                      Förderung der Zusammenarbeit bei Entwicklung und Nutzung von Weltraumtechnologien für die nachhaltige Entwicklung durch Forschungsprogramme, Technologietransfers, Aufbau von Kapazitäten und gemeinsame Unternehmensinitiativen einschließlich Entwicklung der Infrastruktur für die Satellitennavigation und von Erdbeobachtungsdiensten.

2.3.4. Gewinnung des Privatsektors für grüne Sektoren

Maßnahme 9:            Förderung von grünem Unternehmertum und Schaffung grüner Arbeitsplätze durch die Leitinitiative SWITCH TO GREEN, die auf den positiven Erfahrungen des Förderprogramms SWITCH-Asia aufbaut und den politischen Dialog über die Schaffung der Voraussetzungen für die grüne Unternehmensentwicklung mit der Kofinanzierung innovativer Projekte zur Förderung nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster und –verfahren in Partnerländern verbindet.

                      Unterstützung des Managements von geschützten und anderen sensiblen Biodiversitätsbereichen unter anderem anhand der thematischen Leitlinie „Biodiversity for Life“, die den privatwirtschaftlichen Sektor für eine Beteiligung an Entwurf und Umsetzung von Programmen für Zahlungen für Ökosystem-Dienstleistungen, für das gemeindebasierte Management natürlicher Ressourcen und für öffentlich-private-Partnerschaften gewinnt.

2.4. Ankurbelung des privatwirtschaftlichen Engagements für die Entwicklung 2.4.1. Förderung verantwortungsbewusster Unternehmenspraktiken mithilfe der EU-Entwicklungspolitik

Private Investitionen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen haben sich sowohl vonseiten inländischer als auch internationaler Geber innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als verdreifacht und machen inzwischen über die Hälfte der finanziellen Mittel aus, die Entwicklungsländern zur Verfügung stehen, womit sie die offizielle Entwicklungshilfe bei weitem übersteigen.[9] Schon eine geringfügige Anpassung der privatwirtschaftlichen Investitionsstrategien kann die Auswirkungen dieser Investitionen auf die Entwicklungsländer signifikant verändern.

Die EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (EU CSR Strategy)[10] bietet eine gute Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Engagement europäischer Unternehmen in Entwicklungsländern. Die Kommission fördert die Einhaltung international anerkannter Leitlinien und Grundsätze durch Unternehmen. Dazu gehören unter anderem der „Global Compact“ der Vereinten Nationen, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung ISO 26000 und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Kommission arbeitet in ihrer Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich der Privatsektorförderung, hin auf die Verfolgung eines Rechte-basierten Ansatzes, der sämtliche Menschenrechte umfasst. Sie verlangt ferner von allen Unternehmen, dass sie die Menschenrechte wahren. Unternehmen, die in Entwicklungsländern Investitionen tätigen oder geschäftlich aktiv sind, müssen sicherstellen, dass sie über Maßnahmen zur Unterbindung von Bestechung und Steuerhinterziehung sowie über Systeme verfügen, mit denen Risiken bewertet und potenzielle negative Auswirkungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umweltschutz und katastrophenbedingte Aspekte auf ihre Geschäftstätigkeiten und Wertschöpfungsketten abgemildert werden können. Dazu gehören auch wichtige Kontakte zu Regierungen und der Dialog mit Sozialpartnern und NRO. Die Einhaltung sozialer und finanzwirtschaftlicher Standards sowie von Umweltstandards wird auch als Grundvoraussetzung für jegliche Kooperation der EU mit dem Privatsektor oder eine Förderung des Privatsektors durch die öffentliche Hand betrachtet. Verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken werden durch eine verstärkte Sensibilisierung der Verbraucher für nachhaltige Nachfrage- und Produktionsmuster und -verfahren und das Vorantreiben eines fairen und ethischen Handels gefördert.

Freiwillige Anstrengungen von Unternehmen zur Annahme verantwortungsvollerer und nachhaltigerer Unternehmenspraktiken sollten mit einer erhöhten Transparenz der Geschäftsvorgänge und dem Kampf gegen Korruption gekoppelt sein. Ferner sollte diesbezüglich die Ratifizierung und wirksame Umsetzung internationaler Arbeits- und Umweltabkommen im politischen Dialog der EU mit Partnerländern und durch die EU-Handelspolitik verstärkt vorangetrieben werden. Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung sind auch in aktuellen Handels- und Investitionsvereinbarungen der EU[11] enthalten. Ferner sind einige autonome Handelspräferenz-Maßnahmen der EU[12] an die Einhaltung internationaler Menschen- und Arbeitsrechte sowie die Einhaltung von Umweltvereinbarungen und Vereinbarungen über verantwortungsbewusste Unternehmensführung gekoppelt. Es ist insbesondere darauf zu achten bzw. sicherzustellen, dass die Beschäftigung und Behandlung von Wanderarbeitnehmern in fairer und transparenter Weise erfolgt.

Verantwortungsvollen Unternehmenspraktiken müssen in bestimmten Branchen, zum Beispiel beim Bergbau oder Holzabbau, besondere Aufmerksamkeit und besondere Maßnahmen gewidmet werden, da hier die Chancen und Risiken privater Investitionen für die Entwicklung besonders hoch sind. Aufbauend auf die Förderung laufender Initiativen wie der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industry Transparency Initiative, EITI), dem Kimberley-Prozess und dem EU-Aktionsplan Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) wird die Kommission ihre Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (Öl, Gas und Bergbau) und im Forstsektor intensivieren, indem sie die effektive Nutzung der im Rahmen der EITI gewonnenen Informationen und der von Unternehmen im Rahmen der neuen EU-Rechtsvorschriften zum Country-by-Country-Reporting offengelegten Zahlungen an Regierungen aus dem Abbau natürlicher Ressourcen ermöglichen wird. Ferner wurden unlängst eine Gemeinsame Mitteilung über die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Joint Communication on responsible sourcing of minerals from conflict and high-risk areas) und ein Vorschlag für eine diesbezügliche Verordnung angenommen.[13]

Maßnahme 10:  Weiterentwicklung internationaler CSR-Leitlinien und -Prinzipien durch politischen Dialog und Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern und Verbesserung der Belohnung von CSR durch den Markt bei der öffentlichen Auftragsvergabe und durch Förderung eines nachhaltigen Nachfrageverhaltens und einer nachhaltigen Produktion.

2.4.2. Ausweitung inklusiver geschäfts- und marktbasierter Lösungen für Entwicklungsprobleme

Wachstum kann nur dann inklusiv sein, wenn es wirtschaftliche Chancen für eine nachhaltige Existenzgrundlage, besonders für die Armen, fördert. Der private Sektor kann einen unmittelbaren Beitrag zum inklusiven Wachstum leisten, indem er in wirtschaftlichen Bereichen aktiv wird, die sich direkt auf die Armen auswirken, weil sie auf der Nachfrageseite deren Möglichkeiten als Kunden und auf der Angebotsseite deren wirtschaftliche Chancen als Hersteller oder als Vertriebs- oder Arbeitskräfte verbessern. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten arbeiten bereits im Rahmen verschiedener Partnerschaftsprogramme zusammen mit Unternehmen an der Durchführung derartiger inklusiver Geschäftsmodelle.[14] Die Kommission kann hier ergänzend tätig werden, indem sie durch ihre Privatsektorentwicklungsprogramme beim Aufbau eines lokalen Netzes von Unterstützungseinrichtungen für die Umsetzung inklusiver Geschäftsmodelle hilft. Sie wird ferner die Nachahmung und Ausweitung erfolgreicher inklusiver Geschäftsmodelle durch Stärkung von Netzwerken und Plattformen unterstützen, die den Dialog und die Teilung von Wissen mit und zwischen privaten Akteuren ermöglichen, und für mehr Transparenz hinsichtlich des Angebots bestehender Unterstützungsdienstleistungen und Fördermöglichkeiten sorgen. Des Weiteren wird die Kommission Partnerschaften zwischen Unternehmen, Finanzinstitutionen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, NRO, Geldgebern und/oder Regierungen fördern.

Maßnahme 11:          Förderung der Nachahmung und Ausweitung erfolgreicher inklusiver Geschäftsmodelle und innovativer, marktbasierter Lösungen für Entwicklungsprobleme durch Stärkung praxisorientierter Plattformen und Netzwerke für die Privatwirtschaft, durch die die Teilung von Wissen, die Gründung von Partnerschaften und die Abstimmung zwischen Unternehmen und anderen Akteuren erleichtert werden.

2.4.3. Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) und Allianzen unterschiedlicher Akteure

Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zwecks Durchführung eines üblicherweise in den Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Sektors fallenden Projekts oder zur Erbringung einer eben solchen Dienstleistung sind unter Umständen ein effektives Mittel, um armen Menschen öffentliche Güter und Dienstleistungen zuverlässiger und zu einem erschwinglicheren Preis anbieten zu können, indem öffentliche Gelder durch private Investitionen ergänzt werden. Die Baubranche und die emissionsarme und ressourcenschonende Wirtschaft sind Beispiele, bei denen europäisches Fachwissen dank ÖPP zu innovativen Lösungen in Bereichen wie erneuerbare Energien, grüne Gebäude oder anderen Infrastrukturleistungen wie Wasser- und Sanitärversorgung, Abfallmanagement und Transport führen können.

Auf diesem Gebiet wird die Kommission auch weiterhin öffentliche Einrichtungen unterstützen, damit diese ihre Verwaltungskapazitäten ausweiten können, und rechtliche und regulatorische Rahmenwerke und Leitlinien für ÖPP ausarbeiten. Des Weiteren wird sie den öffentlich-privaten Dialog fördern, um Chancen für ÖPP auszuloten, und für Reformen des rechtlichen und regulatorischen Rahmens eintreten. Ferner wird die Kommission Finanzinstrumente zur Mobilisierung privaten Kapitals für Infrastrukturprojekte einsetzen, indem sie die Privatsektorfinanzierungsaktivitäten förderfähiger Finanzinstitutionen mittels der EU-Mischfinanzierungsfazilitäten stärkt. Diese Aktivitäten müssen durch Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenz, Transparenz und Governance des öffentlichen Sektors ergänzt werden, damit sich die finanziellen Anreize privatwirtschaftlicher Akteure mit den öffentlichen Interessen decken.

Die Kommission wird über die klassischen ÖPP in den Infrastruktursektoren hinaus innovative Formen von Partnerschaften und Allianzen unterschiedlicher Akteure aus nationalen oder lokalen Behörden, Unternehmen und NRO fördern, damit Qualifikationen aufgebaut und grundlegende Dienstleistungen, darunter Zugang zu nachhaltiger und erschwinglicher Energie, Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung, sowie in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung, erbracht werden können, insbesondere in ländlichen Gegenden sowie für Frauen und andere Randgruppen.

2.4.4. Festlegung von Rolle und Verantwortlichkeiten des privaten Sektors auf der globalen Entwicklungsagenda

Laut der Mitteilung der Kommission „Ein menschenwürdiges Leben für alle“[15] stellen die Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum, wozu auch die Erbringung von für die menschliche Entwicklung unentbehrlichen Dienstleistungen und die Schaffung menschenwürdiger Arbeit gehören, einen von fünf prioritären Bereichen dar, die Grundlage einer globalen Agenda für die Zeit nach 2015 sind. Der Herausforderung der Schaffung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums kann mit dieser Agenda nur dann angemessen begegnet werden, wenn der Privatsektor in die Erarbeitung der Agenda mit einbezogen wird. Die Kommission wird sich in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dafür stark machen, dass in allen die Entwicklung betreffenden Rahmenregelungen für die Zeit nach 2015 eine eindeutige und aktive Rolle für den Privatsektor festgeschrieben wird. Sie stimmt ferner mit der Erkenntnis aus dem Abschlussdokument zu Rio plus 20 überein, dass die aktive Beteiligung des Privatsektors zu einer nachhaltigen Entwicklung und zum Wandel hin zu einer inklusiven grünen Wirtschaft beitragen kann. Gleichzeitig wird die Kommission ihre Bemühungen zur Erfüllung der Verpflichtungen intensivieren, die sie beim Hochrangigen Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Busan bezüglich einer wirksamen öffentlich-privaten Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit eingegangen ist.

Maßnahme 12:          Befürwortung der Gemeinsamen Erklärung über die öffentlich-private Zusammenarbeit und Einnahme einer aktiven Rolle in der Partnerschaft für Wohlstand (Partnership for Prosperity), die aus dem Konferenzbaustein zum Privatsektor des Forums von Busan hervorgegangen ist.

3. Ausblick auf die Zukunft: Mittel und Wege, um den Privatsektor als Partner für die Entwicklungszusammenarbeit zu gewinnen

Die Kommission wird einen Mix aus Interventionsmaßnahmen aus ihren nationalen, regionalen und thematischen Programmen einsetzen, um ihr Entwicklungskonzept für den Privatsektor umzusetzen und durchgängig zu berücksichtigen, und um das Potenzial des Privatsektors als Partner für die Entwicklungszusammenarbeit nutzbar zu machen. Die Umsetzung des oben beschriebenen Konzepts und der genannten Prioritäten verlangt die Anpassung bestehender Konzepte und Werkzeuge. Auch eine Erweiterung des Instrumentenportfolios der EU für die Entwicklungszusammenarbeit um neue Maßnahmen ist entscheidend.

3.1. Ein Rahmen für den strukturierten Dialog und gemeinsame Maßnahmen mit dem Privatsektor

Um die Bedürfnisse und Hemmnisse des örtlichen Privatsektors zu verstehen, und das Potenzial des europäischen Privatsektors dahin gehend nutzbar machen zu können, dass er sich in Partnerländern für deren Entwicklung engagiert und mit dortigen Unternehmen zusammenarbeitet, ist Raum für den Austausch und die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteure notwendig. Auf lokaler Ebene wird die Kommission über EU-Delegationen den inklusiven politischen Dialog zwischen öffentlichen und privaten Interessenträgern vorantreiben. Dies geschieht durch Förderung bestehender oder neuer Dialogplattformen wie nationalen Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- oder Exporträten und durch zielgerichteten Kapazitätsaufbau bei Vertretern des lokalen Privatsektors, zum Beispiel Handelskammern, Sozialpartnern und Vertretungsorganisationen von Kleinstunternehmen, KMU, Unternehmerinnen und Firmen und Arbeitskräften aus dem informellen Sektor, um deren Beitrag zu diesen Dialogplattformen zu verbessern. Die Kommission wird darüber hinaus ihren politischen Dialog mit Partnerländern für den Versuch nutzen, die Bereitschaft von Regierungen und lokalen Behörden zur Aufnahme offener Gespräche mit Vertretern des Privatsektors zu erhöhen.

Auf europäischer und globaler Ebene wird die Kommission zur Schaffung eines Rahmenwerks für Gespräche und wirksame gemeinsame Aktionen mit dem Privatsektor beitragen. Dies wird vorzugsweise durch Stärkung bestehender Initiativen, wozu auch das erst kürzlich geschaffene „Policy Forum on Development“ (PFD)[16] gehört, und mit Blick auf eine Verbesserung der Koordinierung der einzelnen europäischen Plattformen und Programme geschehen. Darüber hinaus wird – über Dialogsysteme auf Sektorebene – eine direktere Interaktion mit Unternehmen und deren sektorspezifischen Verbänden angestrebt, um eine stärkere Einbindung des Privatsektors und marktbasierte Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und Agrarindustrie, nachhaltige Energien, Infrastrukturen und soziale Sektoren zu fördern.

3.2. Mobilisierung privater Entwicklungsressourcen durch Mischfinanzierungen

Die Kommission betrachtet Mischfinanzierungen, bei denen EU-Zuschüsse mit Darlehen oder anderen Finanzierungsmitteln öffentlicher und privater Partner kombiniert werden, als ein wichtiges Mittel, um zusätzliche Entwicklungsressourcen zu mobilisieren und die Wirksamkeit der EU-Entwicklungshilfe zu steigern. Über die EU-Plattform für Mischfinanzierungen in der auswärtigen Zusammenarbeit (EU Platform for Blending in External Cooperation) arbeitet die Kommission mit Finanzinstitutionen an der Katalysatorwirkung von Mischfinanzierungen, indem durch eine verstärkte Nutzung von Finanzinstrumenten wie Darlehen, Eigenkapital und anderen Risikoteilungsinstrumenten für Infrastruktur-Investitionen ein höherer privater Finanzierungsanteil erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang sucht die Kommission auch nach Möglichkeiten, die Mischfinanzierung auf neue Bereiche wie die nachhaltige Landwirtschaft und die sozialen Sektoren auszuweiten und mehr Mittel für Projekte mit starker Wirkung auf die Entwicklung des lokalen Privatsektors, wie beispielsweise KMU-Finanzierungen, bereitzustellen. Letzteres kann durch die Schaffung zweckbestimmter Privatsektorentwicklungs-Fenster in den regionalen Mischfinanzierungsfazilitäten geschehen.

3.3. Nutzung des politischen Gewichts der EU für die Förderung des inklusiven und nachhaltigen Wachstums

Während der Beratungen mit Interessenträgern im Vorfeld dieser Mitteilung kam allgemein zum Ausdruck, dass das politische Gewicht der EU einen komparativen Vorteil darstellt, den es zum Vorantreiben der Entwicklungsziele für den Privatsektor möglichst voll auszuschöpfen gilt. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, die positive Wechselwirkung und die Auswirkungen auf die Entwicklung des Privatsektors, die sich mit EU-Politiken und -instrumenten im Bereich Handel, Unternehmen, Arbeit und anderen relevanten Politikfeldern erzielen lassen, weiter zu intensivieren.

Durch den mit Partnerländern und in multilateralen Foren geführten politischen Dialog wird die Kommission in Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst weiter daran arbeiten, dass eingegangene Verpflichtungen zu international vereinbarten Grundsätzen und Leitlinien zu verantwortungsvollen Unternehmenspraktiken in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards sowie in steuerlichen und Antikorruptionsangelegenheiten auch eingehalten werden. Die Kommission wird ferner eruieren, inwiefern bestimmte, für Investitionen, Innovationen und die Entwicklung des Privatsektors besonders relevante Themen, wie zum Beispiel Reformen des Unternehmensumfelds, im Rahmen des politischen Dialogs am besten angegangen werden können. Dazu gehören unter anderem das Rechtsstaatlichkeitsprinzip, Antikorruptionsmaßnahmen, die öffentliche Haushaltsführung, Steuerreformen und die Kompetenz und Wirtschaftlichkeit öffentlicher Einrichtungen.

Zu guter Letzt wird die Kommission auch weiterhin Synergien zwischen Budgethilfe und direkten Interventionen ausloten, um die Ziele der Privatsektorentwicklung zu erreichen. Die Budgethilfe und der damit verbundene politische Dialog können sinnvoll als unterstützende Begleitmaßnahme zur Reformierung des Unternehmensumfelds in Partnerländern eingesetzt werden, weil so ein stabiler makroökonomischer Rahmen, eine gesunde öffentliche Haushaltsführung, Transparenz und eine Haushaltsaufsicht gefördert werden. Ferner können spezielle, auf die Entwicklung des Privatsektors ausgerichtete Reformverträge und Ergebnisindikatoren zur Reformierung des Unternehmensumfelds beitragen.

Wie groß das politische Gewicht der EU ist, hängt davon ab, inwiefern es der Kommission und den Mitgliedstaaten gelingt, ihre vielseitigen Stärken und Fähigkeiten zu mobilisieren und mit einer gemeinsamen strategischen Vision an einem Strang zu ziehen. Durch eine bessere Geberkoordinierung und gemeinsame Programmierung kann die EU geschlossener auftreten und die Tatsache besser nutzen, dass sie in den meisten Entwicklungsländern zu den größten Gebern und Förderern einer inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung gehört.

Durch Erhöhung seiner Investitionen in Entwicklungsländern und Einnahme einer aktiveren Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit sendet der Privatsektor ein starkes Signal bezüglich des Beitrags, den er zu inklusivem und nachhaltigem Wachstum in Entwicklungsländern leisten kann. Die in der vorliegenden Mitteilung dargelegte Strategie ermöglicht es der Kommission, das Engagement sowohl lokaler als auch europäischer Unternehmen für messbare entwicklungspolitische Ergebnisse vor Ort zu fördern und zu intensivieren.

[1] Siehe http://ec.europa.eu/europeaid/how/evaluation/evaluation_reports/2013/1317_docs_en.htm.

[2] Die für diese Mitteilung relevanten Konsultationen wurden zwischen November 2013 und Februar 2014 mit EU-Mitgliedstaaten, Partnerregierungen, lokalen Behörden, europäischen und lokalen Vertretern des Privatsektors, Sozialpartnern und NRO durchgeführt.

[3] Diese Interventionen sind mit den Maßnahmen im Bereich von Handel und Entwicklung, die in der Mitteilung über Handel, Wachstum und Entwicklung aus dem Jahr 2012 [COM(2012) 22 final] dargestellt sind, eng verzahnt und werden durch diese ergänzt.

[4] Verordnung Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und Delegierte Verordnung Nr. 1268/2012 der Kommission über die Anwendungsbestimmungen für diese Verordnung.

[5] COM(2012) 22 final.

[6] Der Finanzrahmen der EIB für Impact Financing in der AKP-Region, der als neuer „besonderer Schalter“ mit einem Volumen von 500 Mio. EUR im Rahmen der bestehenden AKP-Investitionsfazilität eingerichtet wurde, zielt beispielsweise auf eine hohe entwicklungspolitische Wirkung ab und verfolgt das übergeordnete Ziel der Armutsbekämpfung. Den spezifischen sozialen und ökologischen Problemen der AKP-Länder soll unter anderem durch die Schaffung menschenwürdiger Arbeit, die Nachhaltigkeit von Klein- und Landwirtschaftsbetrieben, die Abschwächung des Klimawandels, Nahrungsmittelsicherheit, den Zugang zu grundlegenden Ressourcen wie Wasser und Energie und die wirtschaftliche und soziale Integration von Frauen und Jugendlichen begegnet werden.

[7] Im Grünbuch „Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen [COM (2013) 213 final]“ wird betont, wie wichtig Versicherungen sind, um katastrophengefährdeten Ländern zu helfen, wirksame finanzielle Mechanismen für unvorhergesehene Ereignisse zu schaffen.

[8] Im Einklang mit der Rohstoffinitiative von 2008 [KOM (2008) 699 endg.].

[9] Mitteilung der Kommission „Nach 2015: Auf dem Weg zu einem umfassenden und integrierten Konzept für die Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung [COM (2013) 531]“.

[10] Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) [KOM (2011) 681 endgültig].

[11] Zum Beispiel die am 10.5.2010 unterzeichnete Rahmenvereinbarung mit der Republik Korea.

[12] Zum Beispiel das GSP+, demgemäß die am wenigsten entwickelten Länder, die von der Maßnahme profitieren, 27 internationalen Verträgen beitreten und diese umsetzen müssen. Dadurch sind diese Länder verpflichtet, Mindeststandards in den Bereichen Arbeit, Umwelt und Antikorruption in ihrem nationalen Recht zu verankern, die die Unternehmen dann einhalten müssen.

[13] JOIN (2014) 8 vom 28.2.2014 und COM (2014) 111 vom 5.3.2014.

[14] Zum Beispiel das deutsche Programm develoPPP, das österreichische Wirtschaftspartnerschaftsprogramm, das Programm „Business for Development“ der Sida oder die unter anderem von der DFID und dem niederländischen Außenministerium eingerichteten „Challenge Funds“.

[15]  COM(2013) 92 final.

[16] Das PFD wurde von der Kommission als Stakeholder-Forum konzipiert, auf dem lokale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertreter des Privatsektors einen Beitrag zu den entwicklungspolitischen Maßnahmen und Programmen der EU leisten können.