MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum /* COM/2014/0263 final */
1.
Einleitung
1.1.
Die Rolle des Privatsektors bei der Entwicklungsförderung
Eine
menschenwürdige Arbeit ist weithin als der beste Weg aus der Armut anerkannt.
Der Privatsektor stellt rund 90 Prozent der Arbeitsplätze in
Entwicklungsländern und ist damit ein wichtiger Partner im Kampf gegen die
Armut. Auch als Investor für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion
wird er gebraucht, wenn die Welt die Herausforderung meistern will, im Jahr
2050 neun Milliarden Menschen zu ernähren. Schließlich kommt dem Privatsektor
durch Innovationen und Investitionen in CO2-arme und
ressourcenschonende Lösungen eine wesentliche Rolle beim Wandel hin zu einer
grünen Wirtschaft zu. Angesichts des privatwirtschaftlichen Potenzials zur
Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum in Entwicklungsländern
werden private Akteure wie Unternehmen, Finanzinstitute, Verbände sowie
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen immer aktiver im Bereich der
Entwicklung, wo sie sowohl als Finanzierungsquellen als auch als Partner für Regierungen,
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Geberorganisationen fungieren.
1.2. Förderung
der Entwicklung des Privatsektors durch die Europäische Union: Erfolge und
Erfahrungen
Die Europäische
Kommission arbeitet eng mit Regierungen in Entwicklungsländern zusammen, um sie
bei der Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der
Entwicklung des Privatsektors zu unterstützen. Sie stellt bedeutende
Zuschussfinanzierungen für vielfältige Maßnahmen zur Verfügung, darunter
gesetzgeberische Reformen, Kapazitätsaufbau und die Erbringung von
Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensentwicklung. Ein besonderes
Augenmerk liegt dabei auf der Stärkung lokaler Kleinst-, kleiner und mittlerer
Unternehmen. Im vergangenen Jahrzehnt förderte die Kommission die Entwicklung
des Privatsektors mit durchschnittlich 350 Mio. EUR jährlich.
Zusammen mit Entwicklungshilfe und privaten Investitionen von Seiten der
EU-Mitgliedstaaten spielt die EU damit eine führende Rolle bei der Förderung
der Entwicklung des Privatsektors auf lokaler Ebene. Zudem hat die Kommission
mit der Schaffung regionaler Fazilitäten für Mischfinanzierung („Blending“) begonnen,
neue Instrumente für die Verwirklichung von Entwicklungszielen für den
Privatsektor auszuarbeiten. Durch die strategische Verwendung von Zuschüssen
kann die Kommission zusätzliche Entwicklungsfinanzierungen für
Infrastrukturinvestitionen mobilisieren und Kleinst- sowie kleinen und
mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Außerdem
beginnt die EU, innovative Finanzinstrumente zu verwenden, darunter Garantien,
die die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steigern sollen,
oder Risikokapital für die Investition in Fonds, die für
Energieeffizienzprojekte von KMU Darlehen gewähren oder Investitionen
realisieren. Der Ausbau von Mischfinanzierungen in Zusammenarbeit mit
Entwicklungsfinanzierungsinstituten erleichtert auch die Einbeziehung des
Privatsektors als Finanzierungsquelle. In dieser Mitteilung werden immer wieder
erfolgreiche Beispiele für die EU-Förderung der Entwicklung des Privatsektors
aus der Vergangenheit dargestellt, die als Anregung für zukünftige Maßnahmen
dienen können. Eine kürzlich
durchgeführte Evaluierung der EU-Förderung der Entwicklung des Privatsektors in
den Jahren 2004 bis 2010[1]
hat den wichtigen Beitrag der Kommission für die Entwicklung des Privatsektors
in Partnerländern bestätigt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich zukünftige
Programme und Strategien verbessern lassen, darunter: i) einen stärkeren
Schwerpunkt auf die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze legen; ii) das Engagement
des Privatsektors im gesamten Förderungsportfolio der EU durchgängig
berücksichtigen; iii) Querschnittsthemen wie die Agenda für menschenwürdige
Arbeit (Decent Work Agenda), die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen und
Menschenrechte wirksamer fördern sowie iv) die operationelle Effizienz und
Wirkung der Förderung der Entwicklung des Privatsektors durch verbesserte
Diagnose und Ergebnismessung verbessern.
2.
Strategischer Rahmen zur
Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von
inklusivem und nachhaltigem Wachstum
Auf der
Grundlage früherer Erfolge und Erfahrungen und unter Berücksichtigung der
Rückmeldungen aus Konsultationen von Interessenvertretern[2] wird in
dieser Mitteilung ein strategischer Rahmen vorgeschlagen, der die Rolle des
Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem
Wachstum stärken soll. Dieser Rahmen umfasst zwei Ebenen, auf denen die EU nach
ihrer Überzeugung die Maßnahmen von EU-Mitgliedstaaten,
Entwicklungsfinanzierungsinstituten und anderen Entwicklungspartnern sinnvoll
ergänzen und einen Mehrwert zu diesen Maßnahmen bieten kann. In Bezug auf die
Förderung der Entwicklung des Privatsektors möchte die Kommission weiterhin ein
wichtiger Partner von Regierungen und zwischengeschalteten
Unternehmensorganisationen in Entwicklungsländern sein, um die Schaffung eines
günstigen Unternehmensumfelds und die Entwicklung örtlicher Unternehmen zu
unterstützen, die dafür gerüstet sind, menschenwürdige Arbeit zu schaffen,
öffentliche Einnahmen zu generieren und die Chancen zu nutzen, die sich aus
weltweit integrierten Märkten ergeben.[3] Auf
diese Weise wird die Kommission neue Möglichkeiten suchen, das Potenzial des
Privatsektors als Finanzierungspartner, durchführende Stelle, Berater oder
Vermittler zu nutzen, um eine wirksamere und effizientere EU-Förderung nicht
nur im Bereich der Entwicklung des lokalen Privatsektors, sondern auch auf
anderen Gebieten der EU-Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen, etwa in den
Bereichen nachhaltige Energie, nachhaltige Landwirtschaft und Agrarindustrie, digitale
und physische Infrastruktur sowie im ökologischen und sozialen Sektor. Über die Rolle
des Privatsektors als Partner in der Entwicklungszusammenarbeit hinaus enthält
der vorgeschlagene strategische Rahmen zudem Maßnahmen und Instrumente, die den
Privatsektor dabei unterstützen sollen, im Rahmen seiner grundlegenden
Geschäftsstrategien positive Entwicklungsresultate zu erzielen. Das bedeutet,
dass die Kommission das eigene Entwicklungsengagement der Unternehmen stärker anregen
möchte, zum Beispiel durch die Förderung verantwortungsbewusster Investitionen
in Entwicklungsländern oder von nachhaltigen Lieferketten und Produktionsmustern. Dieser
strategische Rahmen spiegelt sich wider in der Programmierung der
EU-Entwicklungshilfe von 2014 bis 2020 im Hinblick auf nationale und regionale
Entwicklungsstrategien für den Privatsektor, darunter die gemeinsame
Erarbeitung eines neuen Kooperationsrahmens für die Entwicklung des
Privatsektors in AKP-Staaten durch die AKP und die EU, im Bereich thematischer
Programme, die den Einsatz des Privatsektors als Querschnittsthema behandeln,
und in sektorbezogenen Maßnahmen, die auf die durchgängige Berücksichtigung des
privatwirtschaftlichen Engagements in den Bereichen Landwirtschaft, nachhaltige
Energie und Infrastruktur sowie im ökologischen und sozialen Sektor ausgelegt
sind.
2.1. Grundsätze
zur Stärkung der Rolle des Privatsektors in der EU-Entwicklungszusammenarbeit
Die EU-Förderung
der Entwicklung des Privatsektors und das Engagement der EU mit dem
Privatsektor auf lokaler wie auf internationaler Ebene folgen klaren
Grundsätzen, die die Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe ergänzen
und zudem EU-Mitgliedstaaten, Finanzierungsinstitute und andere
Entwicklungspartner der EU zu eigenen Bemühungen anregen sollen. –
Schwerpunkt
auf der Schaffung von Arbeit, Inklusion und Armutsbekämpfung:
Programme und Partnerschaften müssen so ausgelegt sein, dass sie einen Beitrag
zur Armutsbekämpfung leisten, zum Beispiel durch die Schaffung menschenwürdiger
Arbeitsplätze, bessere Arbeitsbedingungen, einen schrittweisen Übergang von der
informellen zur formellen Wirtschaft oder die wirtschaftliche Gleichstellung von
Frauen, Mädchen, Jugendlichen und schutzbedürftigen Gruppen. –
Differenzierter
Ansatz in Bezug auf den Privatsektor: Die Aktivitäten
des Privatsektors können unterschiedliche Formen annehmen und wirken sich auf
verschiedenartigste Weise auf wirtschaftliche Entwicklung aus. Der Privatsektor
ist sehr vielfältig: Die Bandbreite erstreckt sich von unternehmerisch
handelnden Einzelpersonen bis hin zu großen multinationalen Konzernen und
Finanzinstitutionen; es gibt Unternehmen, die Werte für Aktionäre schaffen, sozial
orientierte Unternehmen und Genossenschaften, bei denen der Mensch im
Mittelpunkt steht, sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Die
Akteure können auf lokaler, nationaler, regionaler oder internationaler Ebene,
in landwirtschaftlichen oder städtischen Gebieten, im formellen oder im
informellen Sektor und in jeweils sehr unterschiedlichen länderspezifischen
Zusammenhängen tätig sein. Um zur Entwicklung beitragen zu können, benötigen
die einzelnen Akteure des Privatsektors jeweils unterschiedliche Bedingungen
und Anreize. Daher sind differenzierte Ansätze bezüglich ihrer Förderung und
ihres Entwicklungsengagements erforderlich. –
Schaffung
von Geschäftsmöglichkeiten durch marktgestützte Lösungen: Während
Gebermaßnahmen nicht zu Marktverzerrung führen dürfen, muss der Nutzung des
Potenzials von Entwicklungshilfe zur Förderung der Marktentwicklung in den
Partnerländern größere Bedeutung beigemessen werden. Das Potenzial von
marktgestützten Förderprogrammen, Geschäftsmöglichkeiten für lokale Unternehmer
zu schaffen, ist noch nicht vollständig erschlossen: So ist beispielsweise die
Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen als durchführende Stellen oder als
Anbieter von Lieferungen und Dienstleistungen möglich oder Kapitaltransfers der
Vorzug gegenüber Sachleistungen als Mittel der sozialen Sicherung in
Sozialprogrammen zu geben, da erstere den zusätzlichen Vorteil bieten, die
Kaufkraft und damit die Nachfrage einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen zu stärken. –
Einhaltung
klarer Kriterien bei der direkten Förderung von Akteuren des Privatsektors:
Öffentliche Entwicklungshilfe auf der Makro- und der Mesoebene ist eindeutig
gerechtfertigt, aber auch auf der Mikroebene kann sie wirksam die Entwicklung
der örtlichen Unternehmen beschleunigen oder Marktversagen und einem
suboptimalen Investitionsumfeld entgegenwirken. Um wirkungsvolle, nachhaltige
Entwicklung zu gewährleisten, Marktverzerrungen zu vermeiden und die Gefahr von
Rufschädigung sowie treuhänderische Risiken zu vermindern, müssen bei
Entscheidungen über die Förderung von Unternehmen oder Finanzintermediären
mittels direkter Zuschüsse oder bezuschusster Unternehmensentwicklungsdienstleistungen,
oder in Form von Garantien, Versicherungen und Finanzierungen zu
Vorzugsbedingungen allerdings klare Kriterien eingehalten werden. Als
Orientierungshilfe für die Entscheidung hat die Europäische Kommission einen
Kriterienkatalog erarbeitet. Diese Kriterien ergänzen die Bestimmungen in den
Haushaltsvorschriften der Europäischen Kommission[4] und
sind weitgehend mit den von anderen Entwicklungspartnern angewandten Standards
abgestimmt (siehe Kasten 1). –
Berücksichtigung
unterschiedlicher lokaler Zusammenhänge und fragiler Situationen: Um die
größte Wirkung und das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis der EU-Förderung sicherzustellen,
ist es unerlässlich, bei der Gestaltung der Entwicklungsförderung für den
Privatsektor zwischen länderspezifischen Verhältnissen zu differenzieren und
anhand der Bedürfnisse, Entwicklungsphase und Anfälligkeit der Partnerländer
Prioritäten zu setzen. Besonders bei fragilen, konfliktbetroffenen Ländern, die
für die Wiederherstellung von sozialem Zusammenhalt, Frieden und politischer
Stabilität dringend Arbeitsplätze und Wirtschaftschancen benötigen, sind
spezifische Ansätze erforderlich. –
Besonderes
Augenmerk auf den Ergebnissen: Bei Maßnahmen
zur Förderung der Entwicklung des Privatsektors und Partnerschaften müssen auf
jeder Ebene Bemühungen erfolgen, um die Messung und Bewertung der Ergebnisse
der Entwicklungseffekte von Interventionen zu verstärken. –
Kohärente
Politik in Bereichen mit Auswirkungen auf den Privatsektor in den
Partnerländern: Die enge
Abstimmung zwischen den zuständigen Dienststellen der Kommission und mit den
EU-Mitgliedstaaten gewährleistet nicht nur, dass sich die EU-Politik nicht
negativ auf die Entwicklungsaussichten der Partnerländer auswirkt, sondern hat
außerdem weiterhin Priorität, um ein übergreifendes Vorgehen der EU zu
gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die EU-Entwicklungspolitik sowie andere
relevante Politiken der EU kohärent sind und sich gegenseitig verstärken. Die
Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2012 über Handel, Wachstum und
Entwicklung[5]
enthält Ansätze, die aufzeigen, wie dies im Zusammenhang mit Handel und
Investitionspolitiken umgesetzt wird. Kasten 1:
Kriterien für die Förderung von Akteuren des Privatsektors (1)
Messbare
Entwicklungseffekte:
Die Förderung von privaten Unternehmen und Finanzvermittlern muss auf
kostengünstige Weise zur Verwirklichung von Entwicklungszielen beitragen, zu
denen die Schaffung von Arbeitsplätzen, grünes und inklusives Wachstum oder
eine umfassendere Verringerung der Armut gehören. Dies erfordert Transparenz im
Hinblick auf Zielsetzungen und Ergebnisse sowie geeignete Mechanismen zur Beobachtung,
Bewertung und Messung von Ergebnissen. (2)
Additionalität: Ohne öffentliche
Förderung würde das private Unternehmen die Maßnahme oder Investition nicht
oder nicht im selben Umfang, zur selben Zeit, am selben Ort oder nach demselben
Standard durchführen. Die geförderte Maßnahme darf nicht zur Verdrängung des
Privatsektors führen oder andere private Finanzierungsmöglichkeiten ersetzen. (3)
Neutralität: Die erteilte Förderung
darf nicht zu Marktverzerrungen führen und muss über ein offenes, transparentes
und faires Verfahren gewährt werden. Sie muss vorübergehender Art sein und eine
klar definierte Ausstiegsstrategie beinhalten. Förderungen, die aufgrund von
Marktversagen und daraus erwachsenden Risiken gewährt werden, dürfen nicht
bewirken, dass gesetzgeberische Reformanstrengungen zur Beseitigung der
Ursachen des Marktversagens unterlassen werden. (4)
Gemeinsames
Interesse und Kofinanzierungen: Partnerschaften mit dem Privatsektor müssen auf
Kosteneffizienz, gemeinsamem Interesse und beidseitiger Rechenschaftspflicht
über die Ergebnisse basieren. Die Risiken, Kosten und Vorteile gemeinsamer
Projekte müssen gerecht geteilt werden. (5)
Demonstrationseffekt: Geförderte Maßnahmen
müssen auf einen klaren Demonstrationseffekt abzielen, der die Marktentwicklung
durch eine umfassende Einbeziehung anderer Akteure des Privatsektors
beschleunigt, um die Reproduktion und den Ausbau der Entwicklungsergebnisse zu
erreichen. (6)
Einhaltung
sozialer, ökologischer und steuerlicher Standards: Private Unternehmen, die eine
Förderung erhalten, müssen nachweisen, dass ihre Geschäftsvorgänge im Einklang
mit sozialen, ökologischen und steuerlichen Standards stehen. Dazu gehören auch
die Achtung von Menschenrechten und Rechten indigener Völker, von menschenwürdiger
Arbeit, guter Unternehmensführung und branchenspezifischen Normen.
2.2.
Förderung der Entwicklung des Privatsektors in der
zukünftigen EU-Entwicklungszusammenarbeit
2.2.1.
Schaffung eines förderlichen Unternehmensumfelds
für privatwirtschaftliches Engagement
Die Unterstützung
bei der Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas, insbesondere für Kleinst-
kleine und mittlere Unternehmen, und die Stärkung von zwischengeschalteten
Unternehmensorganisationen und Unternehmensfördereinrichtungen sind auch
weiterhin wesentliche Säulen der EU-Förderung der Privatsektor-Entwicklung. Durch
eine verbesserte Qualität der länder- und sektorbezogenen Diagnose zur
Priorisierung von Reformen und das Engagement des Privatsektors auf der Ebene
der Politikgestaltung durch einen maßnahmenorientierten öffentlich-privaten
Dialog kann die Wirksamkeit dieses Ansatzes gesteigert werden. Außerdem hat
sich die Kommission zum Ziel gesetzt, vorhandene Orientierungshilfen für
Politiker zu verbessern, die zur Messung und zum Vergleich der Qualität des Geschäftsumfelds
in verschiedenen Ländern dienen. Im Hinblick auf
die wirksame Kombination von Reformen des Unternehmensumfelds mit der Förderung
anderer Aspekte des Investitionsklimas, beispielsweise der
Finanzmarktentwicklung, der Erleichterung des Handels, dem Migrationsmanagement
und der Stärkung von Rechtsinstitutionen, strebt die Kommission Synergien
zwischen ihrer Förderung der Privatsektor-Entwicklung, der Handelshilfe-Agenda,
der Budgethilfe und dem damit verbundenen politischen Dialog mit den
Partnerländern an. Nach Auffassung der Kommission erfordert der Aufbau von
inländischen Institutionen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die effizientere,
fairere Märkte ermöglichen, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die
Eigenverantwortung der Partnerregierung. Die Kommission ist bereit,
Unterstützung zu leisten, wenn der politische Willen zu Reformen und Bemühungen
zur Umsetzung international anerkannter Normen und Richtlinien wie dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vorhanden sind. Ferner
wird sie bei der Gestaltung von Entwicklungsprogrammen für den Privatsektor polit-ökonomische
Analysen stärker nutzen. Ein
von der EU finanziertes wirtschaftliches Integrationsprogramm in
Paraguay unterstützte die Schaffung eines einheitlichen Portals für Exporte,
mit dem die Gesamtdauer der erforderlichen Verwaltungsverfahren für den
Fleischexport von 40 Tagen auf 50 Minuten gesenkt und die Zahl der
exportorientierten Unternehmen in Paraguay seit 2004 um 500 % gesteigert wurde. Dies führte zu einem bedeutenden
Anstieg der Exporte. Die tunesische Mikrofinanzbranche
war mit nur zwei Finanzdienstleistern, die rund 300 000 Kunden
bedienten, unterentwickelt. Dank des politischen Dialogs mit der EU und
im Rahmen der vor der Revolution eingeführten gemeinsamen
Geber-Budgethilfemaßnahmen reformierte die Regierung 2011 die rechtlichen
und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für die nationale Mikrofinanzbranche im
Einklang mit international bewährten Methoden, um neuen Dienstleistern die
Möglichkeit zu geben, die unbefriedigte Nachfrage benachteiligter Gruppen (Schätzungen zufolge 700 000 Kunden) nach
Mikrofinanzierung zu bedienen. Nicht nur die allgemeine Unternehmensumgebung kann das Wachstum des
Privatsektors beschränken, sondern auch branchen- oder
sektorspezifische Lücken in der Unterstützungsinfrastruktur. Die Sektoren und
Branchen eines Wirtschaftssystems haben unterschiedliches Potenzial für
Produktivitätssteigerungen und die Schaffung menschenwürdiger Arbeit. Die
Förderung von Partnerregierungen darf nicht nur nach dem Trickle-down-Ansatz
aufgrund politischer Nachfrage gewährt werden, sondern muss auch einer
angemessenen Analyse der latenten komparativen Vorteile eines Landes folgen.
Die Priorität sollte darin bestehen, Beschränkungen in solchen Sektoren
abzubauen, die das höchste Potenzial haben, zu Wachstumsförderung und der
Schaffung von Arbeit durch den Privatsektor in einem Land beizutragen. Industrielle
Cluster können eine zielführende Möglichkeit sein, strategische Allianzen für
die Bereitstellung von sektorspezifischen Unterstützungsdienstleistungen zu
bilden und Zugangsmöglichkeiten zu globalen Wertschöpfungsketten zu schaffen.
Daneben sind geeignete und planbare gesetzgeberische Rahmenbedingungen für die
einzelnen Branchen erforderlich, damit wirksame und nachhaltige marktgestützte
Lösungen für die Stromversorgung in ländlichen Gebieten, nachhaltige Energie in
Städten oder den Zugang zu Finanz- und Infrastrukturdiensten wie mobile
Telekommunikation, Wasser, Transport, Energie und Wohnungsbau gefunden werden
können. Maßnahme 1: Finanzierung von
Beratungsdienstleistungen und modernen Diagnoseinstrumenten für die
Politikgestaltung, die Regierungen und zwischengeschaltete Unternehmensorganisationen
bei der Verbesserung und Durchsetzung der inländischen Vorschriften für
Unternehmen unterstützen, um das Geschäftsklima zu verbessern und die Kosten
von Geschäftstätigkeiten zu senken.
2.2.2.
Steigerung der Förderung von Kleinst-, kleinen und
mittleren Unternehmen im formellen und informellen Sektor
Interventionen
auf makroökonomischer und Sektorebene zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
erfordern die zusätzliche Bereitstellung von Unterstützungsdienstleistungen auf
der Meso- und Mikroebene, um die Unternehmensproduktivität zu steigern und
Investitionen sowie die Schaffung menschenwürdiger Arbeit zu beschleunigen.
Besondere Bedeutung wird der Förderung von Kleinst-, kleinen und mittleren
Unternehmen, die eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen
spielen, und der Verbesserung der Produktivität und der Arbeitsbedingungen im
informellen Sektor beigemessen. Bei der Förderung der Entwicklung von
Unternehmen wird die Kommission so weit wie möglich auf bestehende
zwischengeschaltete Unternehmensorganisationen und Dienstleister zurückgreifen
und dabei die Erfahrung berücksichtigen, die sie bei der Schaffung eigener, mit
hohen Verwaltungskosten behafteter Förderstrukturen gewonnen hat. Die
Kommission wird marktgestützte Ansätze begünstigen, bei denen sich die
Empfänger aus dem Privatsektor an den Kosten der erhaltenen Dienstleistung
beteiligen müssen. Die Erfahrungen
der Kommission aus der Förderung europäischer KMU kann auch Entwicklungsländern
nützliche Erkenntnisse liefern. So kann zum Beispiel die öffentliche Förderung
durch das Enterprise Europe Network als Modell dienen und zur Kooperation von
KMU in verschiedenen Entwicklungsländern anregen. Europäische Unternehmen
können durch die Integration lokaler Kleinst-, kleiner und mittlerer
Unternehmen in ihre Lieferketten, insbesondere im landwirtschaftlichen und
Nahrungsmittelsektor, und durch Technologietransfer, einschließlich im Bereich
von Öko-Innovationen und erneuerbaren Energien, zur Unternehmensentwicklung in
Entwicklungsländern beitragen. Die Kommission kooperiert auch mit öffentlichen Finanzierungsinstitutionen
bei Programmen wie der EBWE-Initiative zugunsten von Kleinunternehmen. Bei
dieser Initiative werden EU-Mittel für speziell auf bestimmte Sektoren und
Länder zugeschnittene Beratungsdienstleistungen verwendet. Auch zu einer
stärkeren Nord-Süd-Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, zum Beispiel durch
Partnerschaften im Bereich Coaching und Ausbildung am Arbeitsplatz, müssen
Anreize geschaffen werden. Darüber hinaus wird die Kommission ihre
Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern dazu nutzen, nationale Berufsbildungs-
und Schulungssysteme im Einklang mit der Nachfrage des Arbeitsmarkts und dem
Qualifikationsbedarf formeller und informeller Unternehmen zu stärken. Die
Programme Enterprise Growth Programme (Firmenwachstumsprogramm, EGP) und
Business Advisory Services (Geschäftsberatungsdienste, BAS) stellen KMU aus
Ländern der Östlichen Partnerschaft Beratungsdienstleistungen zur Verfügung und
helfen ihnen bei der Entwicklung und der Verbesserung
ihrer Geschäftstätigkeit. Bis heute haben über 600 KMU diese Unterstützung
in Anspruch genommen. Die Ergebnisse sind herausragend: 90 % dieser
Unternehmen konnten ihren Umsatz innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 43 %
steigern. Das Programm zur
Förderung von Handel und Landwirtschaft (TASP) ermöglichte in Tansania die
Verbesserung der Qualitätsstandards und eine Produktionssteigerung um 50 %
in den Wertschöpfungsketten für Tee und Kaffee. Neben einem erweiterten Zugang
zu internationalen Märkten wurde eine Steigerung des Nettoeinkommens von
Kleinerzeugern um mindestens 20 % erzielt, was direkte Auswirkungen auf
die Haushaltsvermögen und die Gleichstellung von Frauen sowie die Verbesserung
der Schulbildung und der Nahrungssicherheit zur Folge hatte. Schätzungsweise
60 bis 80 % der Unternehmen in den Volkswirtschaften von
Entwicklungsländern sind informelle Betriebe. Sie bieten ein enormes Potenzial
für Wachstum und die Schaffung von Arbeit und dürfen nicht aufgrund der
Tatsache, dass sie außerhalb der geltenden Gesetze tätig sind, von der
Unterstützung durch Entwicklungshilfe ausgeschlossen werden. Zum einen ist eine
Kombination verschiedener Maßnahmen notwendig, um Anreize zur Formalisierung zu
schaffen, die sich auf wirksame Institutionen, Rechtssysteme und sichere
Eigentumsrechte insbesondere für Land, das als Sicherheit für Kredite genutzt
werden kann, stützen. Zum anderen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die
Produktivität und die Arbeitsbedingungen im informellen Sektor durch höhere
Sicherheit am Arbeitsplatz und einen vereinfachten Zugang zu Märkten, Finanzierungen,
Infrastruktur und sozialen Dienstleistungen zu verbessern. Als zielführende
Förderungsmöglichkeiten können Schulungen durchgeführt und die Kapazitäten
informeller Unterstützungseinrichtungen wie Herstellerverbände und von
Mitgliedern getragene Selbsthilfeorganisationen gestärkt werden. Kooperativen,
gesellschaftlich orientierte Unternehmen und andere Geschäftsformen, bei denen
der Mensch im Mittelpunkt steht, sind häufig wegweisend, wenn es darum geht,
menschenwürdige Arbeitsplätze, eine nachhaltige Existenzsicherung und inklusive
Lösungen für soziale Probleme anzubieten. Maßnahme 2: Kofinanzierung von
marktgestützten Programme für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die
den Zugang zu Unterstützungsdienstleistungen lokaler Anbieter ermöglichen,
darunter beispielsweise zwischengeschaltete Unternehmensorganisationen,
Gründerzentren, informelle Selbsthilfegruppen und Kooperativen, und die damit
die Managementqualifikationen, das technologische Know-how und die Marktanbindung
von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen des informellen Sektors
verbessern. Maßnahme 3: Förderung von Allianzen
zwischen Unternehmen und geeigneten Schulungsanbietern zur Ausarbeitung und
Durchführung bedarfsgerechter technischer und beruflicher Bildungs- und
Schulungsprogramme.
2.2.3.
Stärkung von Frauen als Unternehmerinnen und
Arbeitnehmerinnen
Im Rahmen ihrer
Förderung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen und der Schaffung
eines günstigen Umfelds für die Entwicklung dieser Unternehmen wird die
Kommission ein besonderes Augenmerk auf Unternehmertum
und Beschäftigung von Frauen legen. Frauen sind im Wirtschaftsleben von
Entwicklungsländern zumeist unterrepräsentiert. Häufig liegt dies an
einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von Männern und Frauen, die
Frauen die Gründung von Unternehmen, den Besitz von Eigentum und Land oder die
Aufnahme von Krediten erschweren und folglich ein wesentliches Hindernis für
die Gleichstellung der Geschlechter sind. Die Kommission wird auf
geschlechtssensible Unternehmensvorschriften drängen und den besonderen
Schulungs- und Förderungsbedarf von Frauen als Unternehmerinnen oder
Arbeitnehmerinnen angehen, um sicherzustellen, dass sich unlängst erreichte Verbesserungen der Schulbildung von Mädchen in echten
wirtschaftlichen Chancen für Frauen niederschlagen.
2.2.4.
Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung und
Vertiefung der finanziellen Inklusion
Fehlender Zugang
zu Kapital und geeigneten Finanzdienstleistungen stellt eine wesentliche Beeinträchtigung
für die Entwicklung insbesondere von Kleinst-, kleinen und mittleren
Unternehmen dar. Die Kommission fördert einen breiteren Zugang zu einer Reihe
diversifizierter Finanzdienstleistungen für Haushalte sowie für Kleinst-,
kleine und mittlere Unternehmen. Die Interventionen der Kommission reichen von
der Stärkung der Kapazitäten von Finanzvermittlern bis zur Bereitstellung von
Kapital für lokale Banken, die Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
finanzieren. Bei künftigen Programmen wird zudem ein Schwerpunkt auf der
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Instrument
zur Verwirklichung finanzieller Inklusion der armen Bevölkerungsschichten
insbesondere in Afrika liegen, wo diese Technologien die Finanzlandschaft bereits
grundlegend verändern. Ein besonderes
Augenmerk wird auf kundenorientierten Modellen zur Förderung inklusiver
Kredit-, Spar-, Versicherungs- und Zahlungsdienste liegen, sowie auf
kostengünstigeren, schnelleren und besser gesicherten Heimatüberweisungen von
Migranten, einschließlich Möglichkeiten zu deren produktiver Investition.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Unterstützung bei der Schaffung einer
geeigneten finanziellen Infrastruktur und rechtlicher Rahmenbedingungen für den
Finanzsektor, die den Verbraucherschutz, verantwortungsvolle Finanzierungen und
die langfristige Stabilität des Finanzsystems gewährleisten sollen. In
Südafrika ermöglichte die von der Regierung mit Hilfe einer EU-Finanzierung
gegründete Risikokapitalfazilität zur Förderung der wirtschaftlichen
Teilhabe benachteiligter Personen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Frauen
die Bereitstellung von Eigenkapital oder Quasi-Eigenmitteln für
60 Unternehmen und die Schaffung von 7.000 neuen Arbeitsplätzen. MX
Metal Shoppe erhielt beispielsweise ein nachrangiges Darlehen von
200 000 EUR, das es dem Unternehmen ermöglichte, zusätzliche
Geldmittel für den Kauf neuer Ausrüstung zu mobilisieren und den Bedarf an
Betriebskapital sowie die Gründungskosten zu decken. Nach 18 Betriebsmonaten
beschäftigte das Unternehmen 52 ungelernte Arbeitnehmer, war rentabel und
verzeichnete ein schnelles Wachstum. Über das Programm
AKP-EU für Mikrofinanzierung finanzierte die EU ein Projekt, das zwölf
Mikrofinanzinstitutionen in entlegenen Gebieten von zwölf Ländern im
subsaharischen Afrika und in Haiti den Aufbau von Kapazitäten ermöglichte.
Außerdem unterstützte das Programm die Schaffung von 14 neuen
Finanzprodukten, darunter Kredite für Wassertanks und Schulgebühren,
Termineinlagen und Überweisungsdienstleistungen. Mehr als 750 Mitarbeiter
von Mikrofinanzinstitutionen wurden geschult und 120 000 Neukunden in
ländlichen Gebieten erhielten verbesserten Zugang zu innovativen
Finanzdienstleistungen. Die
Kombination von EU-Zuschüssen mit anderen Quellen der Entwicklungsfinanzierung
hat sich bereits als erfolgreiche Möglichkeit zur Verbesserung des
Finanzierungszugangs, beispielsweise in Form von Garantiefazilitäten und
Mikrofinanzfonds, erwiesen. Künftig wird ein größeres Augenmerk auf
Finanzierungen für Unternehmerinnen sowie auf Impact Financing von gemeinwohlorientierten
Unternehmen und hochwirksamen Investitionen liegen[6].
Ebensolche Beachtung erhalten Kredit- und Beteiligungsfinanzierungen für KMU,
die als „fehlende Mitte“ bezeichnet werden, da ihr Finanzierungsbedarf in der
Regel weder von Mikrofinanzinstitutionen noch von traditionellen Banken
abgedeckt wird. Maßnahme 4: Strategische Verwendung
von EU-Zuschüssen, unter anderem durch Mischfinanzierungsmechanismen, um Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Krediten, Beteiligungsfinanzierungen,
Garantien und langfristigen Investitionsmitteln zu erleichtern, auch in Ländern
mit hohem Risiko und durch die Bereitstellung von Impact Financing für gemeinwohlorientierte
Unternehmen. Maßnahme 5: Steigerung der Förderung
von inklusiven Finanzierungen mit besonderem Schwerpunkt auf der finanziellen
Inklusion von Frauen, Jugendlichen und ländlichen Bevölkerungen.
2.3.
Durchgängige Berücksichtigung der Entwicklung des
Privatsektors und dessen Einbindung bei der EU-Entwicklungszusammenarbeit
In den meisten
von der EU geförderten Bereichen finden sich Möglichkeiten, die Rolle des
Privatsektors dahin gehend zu stärken, dass ein inklusives und nachhaltiges Wachstum
erreicht werden kann. Der Privatsektor spielt eine herausragende Rolle in der
Landwirtschaft, der Agrarindustrie, im Bereich nachhaltige Energie, bei der
Infrastruktur und in den sozialen Sektoren. Auch für die Bereiche Umwelt,
Klimawandel, Migration, Risikomanagement[7],
Rohstoffe[8],
natürliche Ressourcen, Arzneimittel und Gesundheit, nachhaltiger Fremdenverkehr
und Ernährung ist er von enormer Bedeutung. Die Kommission wird in
Übereinstimmung mit der politischen Vorgehensweise von Partnerregierungen Mittel
und Wege finden, um die Ziele der Privatsektor-Entwicklung besser in
Förderstrategien anderer Sektoren zu integrieren. Ferner wird sie nach
Möglichkeiten suchen, den Privatsektor als Umsetzung- und Finanzierungspartner
in diesen Bereichen zu gewinnen. In diesem
Zusammenhang könnte ein größerer Anteil der EU-Mischfinanzierungsfazilitäten
für Finanzinstrumente wie Darlehen, Garantien, Risikoteilungsinstrumente und
Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Instrumente bereitgestellt werden. Ein
Schlüsselziel dieser Instrumente ist, private Investitionen in Gang zu bringen,
die finanzierungsfähig sind, für die aber Mittel aus privatwirtschaftlichen
Quellen nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Der Zugang zu
Finanzierungs- und Risikoteilungsinstrumenten in Entwicklungsländern ist auch
für europäische Investoren, die sich auf diese Märkte wagen wollen, eine
Grundvoraussetzung. Dies gilt insbesondere für die Baubranche einschließlich
Transport, Energieversorgung und Gebäudewirtschaft, da diese durch hohe Kosten
im Vorfeld, ein hohes Risiko und häufig einen unfairen internationalen
Wettbewerb charakterisiert ist. Hier sind Maßnahmen zur Sicherstellung eines
fairen Wettbewerbs erforderlich.
2.3.1.
Gewinnung des Privatsektors für nachhaltige
Energien
Maßnahme 6: Erhöhung der
Bereitstellung von Risikokapital durch private Investoren für Projekte in den
Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Elektrifizierung
ländlicher Gebiete in Entwicklungsländern nach dem erfolgreichen Vorbild des
Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF). Einrichtung
eines Risikoteilungsmechanismus mit europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen
für mehr private Investitionen in Projekte im Energiesektor.
2.3.2.
Gewinnung des Privatsektors für nachhaltige
Landwirtschaft und Agrarindustrie
Maßnahme 7: Anbindung von Bauern an Märkte
durch marktgesteuerte Modelle, wie zum Beispiel die im Rahmen des Comprehensive
African Agriculture Development Programme entwickelten Initiativen. Aufbau von
Kapazitäten bei KMU im Bereich Agrarwirtschaft sowie bei kleinbäuerlichen
Betrieben, und Verbesserung von deren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten,
Marktinformationen und Technologien. Beschleunigung
des nachhaltigen lokalen und globalen Handels mit landwirtschaftlichen
Rohstoffen, indem Zusammenschlüsse von Unternehmen, NRO, Herstellern,
Regierungen und anderen Interessenträgern gefördert werden. Entwicklung
und Finanzierung von Risikomanagementinstrumenten, wie zum Beispiel Preis-,
Wetter- und Katastrophenversicherungen. Förderung
inklusiver öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) und Geschäftsmodelle mit
gebührender Anerkennung bestimmter Verfahrensweisen, wie zum Beispiel
derjenigen aus den freiwilligen Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit
Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern (voluntary guidelines
on responsible governance on tenure of land, fisheries and forests), den
RAI-Leitlinien (Responsible Agriculture Investment) und denjenigen aus der
African Land Policy Initiative.
2.3.3.
Gewinnung des Privatsektors im Infrastrukturbereich
Maßnahme 8: Wirksame Nutzung von privatem
Kapital und Fachwissen für Infrastrukturinvestitionen in Entwicklungsländern
mit Hilfe von regionalen Mischfinanzierungsfazilitäten
der EU, wie zum Beispiel dem EU-Afrika Infrastruktur-Treuhandfonds. Bemühungen zur Einführung
von Entwurf-Bau-Betrieb-Verträgen sowie Konzepten für Nachhaltigkeits- und
Lebenszykluskosten in EU-Vergabeverfahren. Förderung
der Zusammenarbeit bei Entwicklung und Nutzung von Weltraumtechnologien für die
nachhaltige Entwicklung durch Forschungsprogramme, Technologietransfers, Aufbau
von Kapazitäten und gemeinsame Unternehmensinitiativen einschließlich
Entwicklung der Infrastruktur für die Satellitennavigation und von
Erdbeobachtungsdiensten.
2.3.4.
Gewinnung des Privatsektors für grüne Sektoren
Maßnahme 9: Förderung von grünem
Unternehmertum und Schaffung grüner Arbeitsplätze durch die Leitinitiative
SWITCH TO GREEN, die auf den positiven Erfahrungen des Förderprogramms
SWITCH-Asia aufbaut und den politischen Dialog über die Schaffung der
Voraussetzungen für die grüne Unternehmensentwicklung mit der Kofinanzierung
innovativer Projekte zur Förderung nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster
und –verfahren in Partnerländern verbindet. Unterstützung des
Managements von geschützten und anderen sensiblen Biodiversitätsbereichen unter
anderem anhand der thematischen Leitlinie „Biodiversity for Life“, die den
privatwirtschaftlichen Sektor für eine Beteiligung an Entwurf und Umsetzung von
Programmen für Zahlungen für Ökosystem-Dienstleistungen, für das
gemeindebasierte Management natürlicher Ressourcen und für
öffentlich-private-Partnerschaften gewinnt.
2.4.
Ankurbelung des privatwirtschaftlichen Engagements für die
Entwicklung
2.4.1.
Förderung verantwortungsbewusster
Unternehmenspraktiken mithilfe der EU-Entwicklungspolitik
Private
Investitionen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen haben sich
sowohl vonseiten inländischer als auch internationaler Geber innerhalb der
letzten zehn Jahre mehr als verdreifacht und machen inzwischen über die Hälfte
der finanziellen Mittel aus, die Entwicklungsländern zur Verfügung stehen, womit
sie die offizielle Entwicklungshilfe bei weitem übersteigen.[9] Schon
eine geringfügige Anpassung der privatwirtschaftlichen Investitionsstrategien
kann die Auswirkungen dieser Investitionen auf die Entwicklungsländer
signifikant verändern. Die EU-Strategie
für die soziale Verantwortung der Unternehmen (EU CSR Strategy)[10] bietet
eine gute Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Engagement europäischer
Unternehmen in Entwicklungsländern. Die Kommission fördert die Einhaltung
international anerkannter Leitlinien und Grundsätze durch Unternehmen. Dazu
gehören unter anderem der „Global Compact“ der Vereinten Nationen, die
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die
dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und
Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Leitfaden zur
gesellschaftlichen Verantwortung ISO 26000 und die Leitsätze für
multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD). Die Kommission arbeitet in ihrer Entwicklungszusammenarbeit,
einschließlich der Privatsektorförderung, hin auf die Verfolgung eines
Rechte-basierten Ansatzes, der sämtliche Menschenrechte umfasst. Sie verlangt
ferner von allen Unternehmen, dass sie die Menschenrechte wahren. Unternehmen, die
in Entwicklungsländern Investitionen tätigen oder geschäftlich aktiv sind,
müssen sicherstellen, dass sie über Maßnahmen zur Unterbindung von Bestechung
und Steuerhinterziehung sowie über Systeme verfügen, mit denen Risiken bewertet
und potenzielle negative Auswirkungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit,
Umweltschutz und katastrophenbedingte Aspekte auf ihre Geschäftstätigkeiten und
Wertschöpfungsketten abgemildert werden können. Dazu gehören auch wichtige
Kontakte zu Regierungen und der Dialog mit Sozialpartnern und NRO. Die
Einhaltung sozialer und finanzwirtschaftlicher Standards sowie von
Umweltstandards wird auch als Grundvoraussetzung für jegliche Kooperation der
EU mit dem Privatsektor oder eine Förderung des Privatsektors durch die
öffentliche Hand betrachtet. Verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken
werden durch eine verstärkte Sensibilisierung der Verbraucher für nachhaltige Nachfrage-
und Produktionsmuster und -verfahren und das Vorantreiben eines fairen und
ethischen Handels gefördert. Freiwillige
Anstrengungen von Unternehmen zur Annahme verantwortungsvollerer und
nachhaltigerer Unternehmenspraktiken sollten mit einer erhöhten Transparenz der
Geschäftsvorgänge und dem Kampf gegen Korruption gekoppelt sein. Ferner sollte
diesbezüglich die Ratifizierung und wirksame Umsetzung internationaler Arbeits-
und Umweltabkommen im politischen Dialog der EU mit Partnerländern und durch
die EU-Handelspolitik verstärkt vorangetrieben werden. Bestimmungen zur
nachhaltigen Entwicklung sind auch in aktuellen Handels- und
Investitionsvereinbarungen der EU[11]
enthalten. Ferner sind einige autonome Handelspräferenz-Maßnahmen der EU[12] an die
Einhaltung internationaler Menschen- und Arbeitsrechte sowie die Einhaltung von
Umweltvereinbarungen und Vereinbarungen über verantwortungsbewusste
Unternehmensführung gekoppelt. Es ist insbesondere darauf zu achten bzw.
sicherzustellen, dass die Beschäftigung und Behandlung von Wanderarbeitnehmern
in fairer und transparenter Weise erfolgt. Verantwortungsvollen
Unternehmenspraktiken müssen in bestimmten Branchen, zum Beispiel beim Bergbau
oder Holzabbau, besondere Aufmerksamkeit und besondere Maßnahmen gewidmet
werden, da hier die Chancen und Risiken privater Investitionen für die
Entwicklung besonders hoch sind. Aufbauend auf die Förderung laufender Initiativen
wie der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie
(Extractive Industry Transparency Initiative, EITI), dem Kimberley-Prozess und
dem EU-Aktionsplan Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im
Forstsektor (FLEGT) wird die Kommission ihre Bemühungen zur Verbesserung der
Transparenz in der Rohstoffindustrie (Öl, Gas und Bergbau) und im Forstsektor
intensivieren, indem sie die effektive Nutzung der im Rahmen der EITI
gewonnenen Informationen und der von Unternehmen im Rahmen der neuen
EU-Rechtsvorschriften zum Country-by-Country-Reporting offengelegten Zahlungen
an Regierungen aus dem Abbau natürlicher Ressourcen ermöglichen wird. Ferner
wurden unlängst eine Gemeinsame Mitteilung über die verantwortungsvolle
Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Joint
Communication on responsible sourcing of minerals from conflict and high-risk
areas) und ein Vorschlag für eine diesbezügliche Verordnung angenommen.[13] Maßnahme 10: Weiterentwicklung
internationaler CSR-Leitlinien und -Prinzipien durch politischen Dialog und
Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern und Verbesserung der Belohnung
von CSR durch den Markt bei der öffentlichen Auftragsvergabe und durch
Förderung eines nachhaltigen Nachfrageverhaltens und einer nachhaltigen Produktion.
2.4.2.
Ausweitung inklusiver geschäfts- und marktbasierter
Lösungen für Entwicklungsprobleme
Wachstum
kann nur dann inklusiv sein, wenn es wirtschaftliche Chancen für eine
nachhaltige Existenzgrundlage, besonders für die Armen, fördert. Der private
Sektor kann einen unmittelbaren Beitrag zum inklusiven Wachstum leisten, indem
er in wirtschaftlichen Bereichen aktiv wird, die sich direkt auf die Armen
auswirken, weil sie auf der Nachfrageseite deren Möglichkeiten als Kunden und
auf der Angebotsseite deren wirtschaftliche Chancen als Hersteller oder als
Vertriebs- oder Arbeitskräfte verbessern. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten
arbeiten bereits im Rahmen verschiedener Partnerschaftsprogramme zusammen mit
Unternehmen an der Durchführung derartiger inklusiver Geschäftsmodelle.[14] Die
Kommission kann hier ergänzend tätig werden, indem sie durch ihre Privatsektorentwicklungsprogramme
beim Aufbau eines lokalen Netzes von Unterstützungseinrichtungen für die
Umsetzung inklusiver Geschäftsmodelle hilft. Sie wird ferner die Nachahmung und
Ausweitung erfolgreicher inklusiver Geschäftsmodelle durch Stärkung von
Netzwerken und Plattformen unterstützen, die den Dialog und die Teilung von
Wissen mit und zwischen privaten Akteuren ermöglichen, und für mehr Transparenz
hinsichtlich des Angebots bestehender Unterstützungsdienstleistungen und
Fördermöglichkeiten sorgen. Des Weiteren wird die Kommission Partnerschaften
zwischen Unternehmen, Finanzinstitutionen, Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen, NRO, Geldgebern und/oder Regierungen fördern. Maßnahme 11: Förderung der
Nachahmung und Ausweitung erfolgreicher inklusiver Geschäftsmodelle und
innovativer, marktbasierter Lösungen für Entwicklungsprobleme durch Stärkung
praxisorientierter Plattformen und Netzwerke für die Privatwirtschaft, durch
die die Teilung von Wissen, die Gründung von Partnerschaften und die Abstimmung
zwischen Unternehmen und anderen Akteuren erleichtert werden.
2.4.3.
Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften
(ÖPP) und Allianzen unterschiedlicher Akteure
Partnerschaften
zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zwecks Durchführung eines
üblicherweise in den Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Sektors fallenden
Projekts oder zur Erbringung einer eben solchen Dienstleistung sind unter
Umständen ein effektives Mittel, um armen Menschen öffentliche Güter und
Dienstleistungen zuverlässiger und zu einem erschwinglicheren Preis anbieten zu
können, indem öffentliche Gelder durch private Investitionen ergänzt werden.
Die Baubranche und die emissionsarme und ressourcenschonende Wirtschaft sind
Beispiele, bei denen europäisches Fachwissen dank ÖPP zu innovativen Lösungen
in Bereichen wie erneuerbare Energien, grüne Gebäude oder anderen
Infrastrukturleistungen wie Wasser- und Sanitärversorgung, Abfallmanagement und
Transport führen können. Auf diesem
Gebiet wird die Kommission auch weiterhin öffentliche Einrichtungen
unterstützen, damit diese ihre Verwaltungskapazitäten ausweiten können, und
rechtliche und regulatorische Rahmenwerke und Leitlinien für ÖPP ausarbeiten.
Des Weiteren wird sie den öffentlich-privaten Dialog fördern, um Chancen für
ÖPP auszuloten, und für Reformen des rechtlichen und regulatorischen Rahmens
eintreten. Ferner wird die Kommission Finanzinstrumente zur Mobilisierung
privaten Kapitals für Infrastrukturprojekte einsetzen, indem sie die Privatsektorfinanzierungsaktivitäten
förderfähiger Finanzinstitutionen mittels der EU-Mischfinanzierungsfazilitäten stärkt.
Diese Aktivitäten müssen durch Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenz,
Transparenz und Governance des öffentlichen Sektors ergänzt werden, damit sich
die finanziellen Anreize privatwirtschaftlicher Akteure mit den öffentlichen Interessen
decken. Die Kommission
wird über die klassischen ÖPP in den Infrastruktursektoren hinaus innovative Formen
von Partnerschaften und Allianzen unterschiedlicher Akteure aus nationalen oder
lokalen Behörden, Unternehmen und NRO fördern, damit Qualifikationen aufgebaut
und grundlegende Dienstleistungen, darunter Zugang zu nachhaltiger und
erschwinglicher Energie, Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung, sowie in
den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung, erbracht werden können,
insbesondere in ländlichen Gegenden sowie für Frauen und andere Randgruppen.
2.4.4.
Festlegung von Rolle und Verantwortlichkeiten des
privaten Sektors auf der globalen Entwicklungsagenda
Laut
der Mitteilung der Kommission „Ein menschenwürdiges Leben für alle“[15] stellen
die Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum, wozu auch die
Erbringung von für die menschliche Entwicklung unentbehrlichen Dienstleistungen
und die Schaffung menschenwürdiger Arbeit gehören, einen von fünf prioritären
Bereichen dar, die Grundlage einer globalen Agenda für die Zeit nach 2015 sind.
Der Herausforderung der Schaffung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums
kann mit dieser Agenda nur dann angemessen begegnet werden, wenn der
Privatsektor in die Erarbeitung der Agenda mit einbezogen wird. Die Kommission
wird sich in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dafür stark machen,
dass in allen die Entwicklung betreffenden Rahmenregelungen für die Zeit nach
2015 eine eindeutige und aktive Rolle für den Privatsektor festgeschrieben
wird. Sie stimmt ferner mit der Erkenntnis aus dem Abschlussdokument zu
Rio plus 20 überein, dass die aktive Beteiligung des Privatsektors zu
einer nachhaltigen Entwicklung und zum Wandel hin zu einer inklusiven grünen
Wirtschaft beitragen kann. Gleichzeitig wird die Kommission ihre Bemühungen zur
Erfüllung der Verpflichtungen intensivieren, die sie beim Hochrangigen Forum
über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Busan bezüglich einer
wirksamen öffentlich-privaten Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit
eingegangen ist. Maßnahme 12: Befürwortung
der Gemeinsamen Erklärung über die öffentlich-private Zusammenarbeit und
Einnahme einer aktiven Rolle in der Partnerschaft für Wohlstand (Partnership
for Prosperity), die aus dem Konferenzbaustein zum Privatsektor des Forums von
Busan hervorgegangen ist.
3.
Ausblick auf die Zukunft:
Mittel und Wege, um den Privatsektor als Partner für die
Entwicklungszusammenarbeit zu gewinnen
Die Kommission
wird einen Mix aus Interventionsmaßnahmen aus ihren nationalen, regionalen und
thematischen Programmen einsetzen, um ihr Entwicklungskonzept für den
Privatsektor umzusetzen und durchgängig zu berücksichtigen, und um das
Potenzial des Privatsektors als Partner für die Entwicklungszusammenarbeit
nutzbar zu machen. Die Umsetzung des oben beschriebenen Konzepts und der
genannten Prioritäten verlangt die Anpassung bestehender Konzepte und
Werkzeuge. Auch eine Erweiterung des Instrumentenportfolios der EU für die
Entwicklungszusammenarbeit um neue Maßnahmen ist entscheidend.
3.1.
Ein Rahmen für den strukturierten Dialog und gemeinsame
Maßnahmen mit dem Privatsektor
Um die
Bedürfnisse und Hemmnisse des örtlichen Privatsektors zu verstehen, und das
Potenzial des europäischen Privatsektors dahin gehend nutzbar machen zu können,
dass er sich in Partnerländern für deren Entwicklung engagiert und mit dortigen
Unternehmen zusammenarbeitet, ist Raum für den Austausch und die Zusammenarbeit
öffentlicher und privater Akteure notwendig. Auf lokaler Ebene wird die
Kommission über EU-Delegationen den inklusiven politischen Dialog zwischen
öffentlichen und privaten Interessenträgern vorantreiben. Dies geschieht durch
Förderung bestehender oder neuer Dialogplattformen wie nationalen
Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- oder Exporträten und durch zielgerichteten
Kapazitätsaufbau bei Vertretern des lokalen Privatsektors, zum Beispiel
Handelskammern, Sozialpartnern und Vertretungsorganisationen von
Kleinstunternehmen, KMU, Unternehmerinnen und Firmen und Arbeitskräften aus dem
informellen Sektor, um deren Beitrag zu diesen Dialogplattformen zu verbessern.
Die Kommission wird darüber hinaus ihren politischen Dialog mit Partnerländern
für den Versuch nutzen, die Bereitschaft von Regierungen und lokalen Behörden
zur Aufnahme offener Gespräche mit Vertretern des Privatsektors zu erhöhen. Auf europäischer
und globaler Ebene wird die Kommission zur Schaffung eines Rahmenwerks für
Gespräche und wirksame gemeinsame Aktionen mit dem Privatsektor beitragen. Dies
wird vorzugsweise durch Stärkung bestehender Initiativen, wozu auch das erst
kürzlich geschaffene „Policy Forum on Development“ (PFD)[16]
gehört, und mit Blick auf eine Verbesserung der Koordinierung der einzelnen
europäischen Plattformen und Programme geschehen. Darüber hinaus wird – über
Dialogsysteme auf Sektorebene – eine direktere Interaktion mit Unternehmen und
deren sektorspezifischen Verbänden angestrebt, um eine stärkere Einbindung des
Privatsektors und marktbasierte Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft
und Agrarindustrie, nachhaltige Energien, Infrastrukturen und soziale Sektoren
zu fördern.
3.2.
Mobilisierung privater Entwicklungsressourcen durch Mischfinanzierungen
Die Kommission betrachtet
Mischfinanzierungen, bei denen EU-Zuschüsse mit Darlehen oder anderen Finanzierungsmitteln
öffentlicher und privater Partner kombiniert werden, als ein wichtiges Mittel,
um zusätzliche Entwicklungsressourcen zu mobilisieren und die Wirksamkeit der
EU-Entwicklungshilfe zu steigern. Über die EU-Plattform für Mischfinanzierungen
in der auswärtigen Zusammenarbeit (EU Platform for Blending in External
Cooperation) arbeitet die Kommission mit Finanzinstitutionen an der Katalysatorwirkung
von Mischfinanzierungen, indem durch eine verstärkte Nutzung von
Finanzinstrumenten wie Darlehen, Eigenkapital und anderen
Risikoteilungsinstrumenten für Infrastruktur-Investitionen ein höherer privater
Finanzierungsanteil erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang sucht die
Kommission auch nach Möglichkeiten, die Mischfinanzierung auf neue Bereiche wie
die nachhaltige Landwirtschaft und die sozialen Sektoren auszuweiten und mehr
Mittel für Projekte mit starker Wirkung auf die Entwicklung des lokalen
Privatsektors, wie beispielsweise KMU-Finanzierungen, bereitzustellen.
Letzteres kann durch die Schaffung zweckbestimmter Privatsektorentwicklungs-Fenster
in den regionalen Mischfinanzierungsfazilitäten geschehen.
3.3. Nutzung
des politischen Gewichts der EU für die Förderung des inklusiven und
nachhaltigen Wachstums
Während der
Beratungen mit Interessenträgern im Vorfeld dieser Mitteilung kam allgemein zum
Ausdruck, dass das politische Gewicht der EU einen komparativen Vorteil
darstellt, den es zum Vorantreiben der Entwicklungsziele für den Privatsektor
möglichst voll auszuschöpfen gilt. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission,
die positive Wechselwirkung und die Auswirkungen auf die Entwicklung des
Privatsektors, die sich mit EU-Politiken und -instrumenten im Bereich Handel,
Unternehmen, Arbeit und anderen relevanten Politikfeldern erzielen lassen,
weiter zu intensivieren. Durch den mit
Partnerländern und in multilateralen Foren geführten politischen Dialog wird
die Kommission in Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst weiter
daran arbeiten, dass eingegangene Verpflichtungen zu international vereinbarten
Grundsätzen und Leitlinien zu verantwortungsvollen Unternehmenspraktiken in den
Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards sowie in
steuerlichen und Antikorruptionsangelegenheiten auch eingehalten werden. Die
Kommission wird ferner eruieren, inwiefern bestimmte, für Investitionen,
Innovationen und die Entwicklung des Privatsektors besonders relevante Themen,
wie zum Beispiel Reformen des Unternehmensumfelds, im Rahmen des politischen
Dialogs am besten angegangen werden können. Dazu gehören unter anderem das
Rechtsstaatlichkeitsprinzip, Antikorruptionsmaßnahmen, die öffentliche
Haushaltsführung, Steuerreformen und die Kompetenz und Wirtschaftlichkeit
öffentlicher Einrichtungen. Zu guter Letzt
wird die Kommission auch weiterhin Synergien zwischen Budgethilfe und direkten
Interventionen ausloten, um die Ziele der Privatsektorentwicklung zu erreichen.
Die Budgethilfe und der damit verbundene politische Dialog können sinnvoll als
unterstützende Begleitmaßnahme zur Reformierung des Unternehmensumfelds in
Partnerländern eingesetzt werden, weil so ein stabiler makroökonomischer
Rahmen, eine gesunde öffentliche Haushaltsführung, Transparenz und eine
Haushaltsaufsicht gefördert werden. Ferner können spezielle, auf die
Entwicklung des Privatsektors ausgerichtete Reformverträge und
Ergebnisindikatoren zur Reformierung des Unternehmensumfelds beitragen. Wie groß das
politische Gewicht der EU ist, hängt davon ab, inwiefern es der Kommission und
den Mitgliedstaaten gelingt, ihre vielseitigen Stärken und Fähigkeiten zu mobilisieren
und mit einer gemeinsamen strategischen Vision an einem Strang zu ziehen. Durch
eine bessere Geberkoordinierung und gemeinsame Programmierung kann die EU
geschlossener auftreten und die Tatsache besser nutzen, dass sie in den meisten
Entwicklungsländern zu den größten Gebern und Förderern einer inklusiven und
nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung gehört. Durch
Erhöhung seiner Investitionen in Entwicklungsländern und Einnahme einer
aktiveren Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit sendet der Privatsektor ein
starkes Signal bezüglich des Beitrags, den er zu inklusivem und nachhaltigem Wachstum
in Entwicklungsländern leisten kann. Die in der vorliegenden Mitteilung dargelegte
Strategie ermöglicht es der Kommission, das Engagement sowohl lokaler als auch europäischer
Unternehmen für messbare entwicklungspolitische Ergebnisse vor Ort zu fördern
und zu intensivieren. [1] Siehe http://ec.europa.eu/europeaid/how/evaluation/evaluation_reports/2013/1317_docs_en.htm.
[2] Die für diese Mitteilung
relevanten Konsultationen wurden zwischen November 2013 und
Februar 2014 mit EU-Mitgliedstaaten, Partnerregierungen, lokalen Behörden,
europäischen und lokalen Vertretern des Privatsektors, Sozialpartnern und NRO
durchgeführt. [3] Diese Interventionen sind
mit den Maßnahmen im Bereich von Handel und Entwicklung,
die in der Mitteilung über Handel, Wachstum und Entwicklung aus dem Jahr 2012
[COM(2012) 22 final] dargestellt sind, eng verzahnt und werden durch diese
ergänzt. [4] Verordnung
Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und Delegierte
Verordnung Nr. 1268/2012 der Kommission über die Anwendungsbestimmungen
für diese Verordnung. [5]
COM(2012) 22 final. [6] Der Finanzrahmen der EIB
für Impact Financing in der AKP-Region, der als neuer „besonderer Schalter“ mit
einem Volumen von 500 Mio. EUR im Rahmen der bestehenden
AKP-Investitionsfazilität eingerichtet wurde, zielt beispielsweise auf eine
hohe entwicklungspolitische Wirkung ab und verfolgt das übergeordnete Ziel der
Armutsbekämpfung. Den spezifischen sozialen und ökologischen Problemen der
AKP-Länder soll unter anderem durch die Schaffung menschenwürdiger Arbeit, die
Nachhaltigkeit von Klein- und Landwirtschaftsbetrieben, die Abschwächung des
Klimawandels, Nahrungsmittelsicherheit, den Zugang zu grundlegenden Ressourcen
wie Wasser und Energie und die wirtschaftliche und soziale Integration von
Frauen und Jugendlichen begegnet werden. [7] Im Grünbuch „Versicherung
gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
[COM (2013) 213 final]“ wird betont, wie wichtig Versicherungen sind,
um katastrophengefährdeten Ländern zu helfen, wirksame finanzielle Mechanismen
für unvorhergesehene Ereignisse zu schaffen. [8] Im
Einklang mit der Rohstoffinitiative von 2008 [KOM (2008) 699 endg.]. [9] Mitteilung der Kommission
„Nach 2015: Auf dem Weg zu einem umfassenden und integrierten Konzept für die
Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung
[COM (2013) 531]“. [10] Eine neue EU-Strategie
(2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)
[KOM (2011) 681 endgültig]. [11] Zum Beispiel die am
10.5.2010 unterzeichnete Rahmenvereinbarung mit der Republik Korea. [12] Zum Beispiel das GSP+,
demgemäß die am wenigsten entwickelten Länder, die von der Maßnahme
profitieren, 27 internationalen Verträgen beitreten und diese umsetzen
müssen. Dadurch sind diese Länder verpflichtet, Mindeststandards in den
Bereichen Arbeit, Umwelt und Antikorruption in ihrem nationalen Recht zu
verankern, die die Unternehmen dann einhalten müssen. [13] JOIN (2014) 8 vom 28.2.2014 und
COM (2014) 111 vom 5.3.2014. [14] Zum Beispiel das deutsche
Programm develoPPP, das österreichische Wirtschaftspartnerschaftsprogramm, das
Programm „Business for Development“ der Sida oder die unter anderem von der
DFID und dem niederländischen Außenministerium eingerichteten „Challenge
Funds“. [15] COM(2013) 92
final. [16] Das PFD wurde von der
Kommission als Stakeholder-Forum konzipiert, auf dem lokale Behörden, Organisationen
der Zivilgesellschaft und Vertreter des Privatsektors einen Beitrag zu den
entwicklungspolitischen Maßnahmen und Programmen der EU leisten können.