MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie /* COM/2014/014 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Für ein Wiedererstarken der europäischen
Industrie 1.
EINLEITUNG Die Europäische
Union findet allmählich aus der längsten Rezession in ihrer Geschichte heraus.
Das BIP der 28 Mitgliedstaaten (EU-28) ist im dritten Quartal 2013 um
0,2 % gestiegen. Der Aufwärtstrend bei den Indikatoren, die über das
Geschäftsklima und das in die Wirtschaft gesetzte Vertrauen Aufschluss geben,
deutet darauf hin, dass die europäische Wirtschaft durch strukturelle Reformen,
eine bessere gesamtwirtschaftliche Steuerung und Maßnahmen im Finanzsektor
stabilisiert werden konnte. Die EU ist zwar auf dem richtigen Weg, der Aufschwung
bleibt aber verhalten: Die Kommission prognostiziert, dass das BIP in der EU-28
im Jahr 2014 um 1,4 % wachsen wird und die Arbeitslosenquoten in den
kommenden zwei Jahren bei nahezu 11 % liegen werden. Aus diesem Grund
stellt die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, durch die
sichergestellt werden soll, dass der Wirtschaftsaufschwung anhält und an Fahrt
gewinnt und die Ziele der Strategie „Europa 2020“ verwirklicht werden, die
oberste Priorität für die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten dar. Durch die Krise
wurde deutlich, dass die Realwirtschaft und eine starke Industrie enorm wichtig
sind. Das Zusammenspiel der Industrie mit der übrigen Wirtschaft in Europa geht
weit über das verarbeitende Gewerbe hinaus: Es erstreckt sich von der Rohstoff-
und Energieversorgung bis hin zu Dienstleistungen für Unternehmen (Stichwort
Logistik) und Verbraucher (Kundendienst für langlebige Güter) oder den
Tourismus. Industrielle Tätigkeiten sind ein fixer Bestandteil zunehmend
umfassender und komplexer Wertschöpfungsketten, in denen namhafte Großkonzerne
und kleine und mittlere Unternehmen branchen- und länderübergreifend
zusammenarbeiten. Die wirtschaftliche
Bedeutung dieser industriellen Aktivitäten ist wesentlich größer, als man
es aufgrund des Anteils des verarbeitenden Gewerbes am BIP vermuten würde. Auf
die Industrie entfallen über 80 % der EU-Ausfuhren und 80 % der
privaten Forschungs- und Innovationstätigkeit. Fast jeder vierte Beschäftigte
in der Privatwirtschaft ist in der Industrie auf einem häufig hohe
Qualifikationen erfordernden Arbeitsplatz tätig, und durch jede zusätzliche
Stelle im verarbeitenden Gewerbe entstehen 0,5 bis 2 Arbeitsplätze in
anderen Sektoren.[1]
Nach Ansicht der Kommission ist eine starke industrielle Basis für die
wirtschaftliche Erholung und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von zentraler
Bedeutung. Insgesamt
hat die Industrie in der EU ihre Widerstandskraft in der Wirtschaftskrise unter
Beweis gestellt. Sie ist in Sachen Nachhaltigkeit weltweit führend
und weist im Handel mit Industrieerzeugnissen einen Überschuss von 365 Mrd.
EUR (1 Mrd. EUR pro Tag)[2]
auf, der hauptsächlich in einigen wenigen Branchen mit hohem und mittlerem
Technologieniveau erwirtschaftet wird. Dazu gehören die Automobilindustrie, der
Maschinen- und Anlagenbau, die pharmazeutische und chemische Industrie, die
Luft- und Raumfahrtindustrie sowie die Kreativwirtschaft; auch viele andere
Branchen, etwa die Nahrungs- und Genussmittelindustrie, tragen mit hochwertigen
Erzeugnissen das Ihre dazu bei. Die Krise hat
aber ernste Auswirkungen: Seit 2008 wurden 3,5 Mio. Arbeitsplätze im
verarbeitenden Gewerbe abgebaut, dessen Anteil am BIP von 15,4 % auf 15,1 %
im Vorjahr gesunken ist[3],
und die Produktivitätsleistung der EU geht im Vergleich zu ihren Mitbewerbern
weiter zurück. In zwei kürzlich
vorgelegten Berichten der Kommission[4]
wurde auf eine Reihe von wachstumshemmenden Schwachpunkten hingewiesen. Durch
die immer noch verhaltene Binnennachfrage werden die Inlandsmärkte der
europäischen Unternehmen untergraben und der EU-interne Handel nach der Krise
gedämpft. Das Unternehmensumfeld hat sich in der EU insgesamt
verbessert, wenn auch nach wie vor nicht überall in gleichem Ausmaß. Das
Wachstumspotenzial der Unternehmen und insbesondere der KMU leidet immer noch
unter einem unflexiblen ordnungspolitischen und administrativen Umfeld,
verkrusteten Arbeitsmärkten in einigen Mitgliedstaaten und einer unzureichenden
Integration in den Binnenmarkt. Es wird immer noch zu wenig in Forschung und
Innovation investiert, was der notwendigen Modernisierung unserer
industriellen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der EU in Zukunft abträglich
ist. Die Unternehmen in der EU müssen höhere Energiepreise als die
meisten führenden Mitbewerber zahlen[5]
und haben Schwierigkeiten mit dem Zugang zu Rohstoffen, qualifizierten
Mitarbeitern und Kapital zu leistbaren Bedingungen, die allesamt Grundvoraussetzungen
für ihre Tätigkeit darstellen. Vor diesem
Hintergrund verfolgt die Kommission ein integriertes industriepolitisches
Konzept, das in den einschlägigen Mitteilungen aus den Jahren 2010 und 2012[6]
dargelegt wurde, und richtet an die Mitgliedstaaten Empfehlungen zur
Wachstumsförderung im Kontext des Europäischen Semesters. Für die Sicherung
unserer Wettbewerbsfähigkeit und unseres Wachstumspotenzials kommt es ganz
entscheidend darauf an, dass dieses Konzept auf europäischer und nationaler
Ebene umfassend umgesetzt wird. Damit die Maßnahmen greifen, müssen sie
gut koordiniert und von der regionalen bis hin zur EU-Ebene kohärent sein. Die
Kommission erläutert in dieser Mitteilung ihre Hauptprioritäten im Bereich der
Industriepolitik und leistet damit ihren Beitrag zu der Debatte über
dieses Thema im Europäischen Rat. Ausgehend vom Jahreswachstumsbericht gibt sie
einen Überblick über bereits durchgeführte Maßnahmen und schlägt einzelne neue
Maßnahmen vor, mit denen diese Prioritäten rascher verwirklicht werden sollen. Aus
dieser Mitteilung geht hervor, dass die Industriepolitik und die anderen
EU-Politiken immer mehr ineinandergreifen, so wie es in der Mitteilung zur
Leitinitiative „Industriepolitik“ 2010 vorgesehen war. Ferner wird darin
ausgeführt, warum dieser Prozess fortgesetzt werden muss. In erster Linie soll
in dieser Mitteilung die Bedeutung einer umfassenden und wirksamen Umsetzung
der Industriepolitik in der EU betont und ein Beitrag dazu geleistet werden. Die
Mitgliedstaaten werden bei der Durchführung der Reformen zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit eine Schlüsselrolle spielen. Durch neue Instrumente wie
die „Partnerschaften für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit“ lassen
sich diese Reformen sehr viel effizienter verwirklichen.[7] 2. EIN
INTEGRIERTER EUROPÄISCHER BINNENMARKT: GESTALTUNG EINES ATTRAKTIVEN UMFELDS FÜR
UNTERNEHMEN UND PRODUKTION Der Binnenmarkt
ist nach wie vor der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg der EU. Mitte der 1980er
Jahre brachte der Binnenmarkt einen Perspektivwandel für die europäische
Wirtschaft, und auch nach der Krise können vom Binnenmarkt erneut Impulse
ausgehen, die die EU zu einem attraktiveren Produktions- und
Dienstleistungsstandort machen. Der Binnenmarkt
bringt als großer heimischer Markt für die Unternehmen in der EU
Produktivitätsverbesserungen durch eine Senkung der Inputkosten, ermöglicht
damit effiziente Abläufe in den Unternehmen und macht Innovationen noch
rentabler. Der Binnenmarkt birgt aber weiterhin ein erhebliches
Wachstumspotenzial, und durch weitere Vereinfachungen der
Binnenmarktvorschriften lässt sich die wirtschaftliche Effizienz steigern. Eine
Vertiefung des Binnenmarkts kann einen rascheren technologischen Wandel
bewirken. Die stärkere Einbindung europäischer Unternehmen in regionale und
globale Wertschöpfungsketten ist für Produktivitätszuwächse von zentraler
Bedeutung. Mit gut konzipierten und rechtzeitig vorliegenden europäischen Normen
werden Innovationen raschere Verbreitung finden und Reformen der EU auf dem
Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums werden sich ebenfalls positiv auf
Kreativität und Innovation auswirken. Damit sich das Potenzial des Binnenmarkts
aber voll entfalten kann, bedarf es einer stärkeren Integration der
Infrastrukturnetze, einer besseren Umsetzung und einer Vereinfachung der für
Waren und Dienstleistungen geltenden Regeln, eines berechenbaren und stabilen
rechtlichen Rahmens sowie einer modernen und effizienten öffentlichen
Verwaltung. 2.1.
Abschluss der Integration von Netzen: Informationsnetze, Energie und Verkehr Der Binnenmarkt
kann ohne eine integrierte Infrastruktur nicht reibungslos funktionieren. In
der Binnenmarktakte II wurden vier sogenannte Leitaktionen vorgeschlagen,
die den Ausbau des See-, Luft- und Eisenbahnverkehrs sowie eine Initiative zur
Förderung der Umsetzung und Durchsetzung des dritten Energiepakets für eine
Liberalisierung und Integration der europäischen Energiemärkte umfassen. Zu
Beginn des Jahres 2013 legte die Kommission das Vierte Eisenbahnpaket vor,
das es Eisenbahnunternehmen erleichtert, in den EU-Markt einzutreten und dort
tätig zu werden.[8]
Im Bereich des Seeverkehrs trug die Kommission im Juli 2013 mit ihren
Plänen zur Vereinfachung der Zollformalitäten für Schiffe zu einem
Bürokratieabbau und zu kürzeren Wartezeiten in Häfen bei und machte damit den
Sektor wettbewerbsfähiger. Die Kommission bemüht sich auch um die Durchsetzung
der mit dem einheitlichen europäischen Luftraum verbundenen Verpflichtungen in
den Mitgliedstaaten.[9]
Derzeit verzögern sich Annahme, vollständige Durchführung und/oder Durchsetzung
dieser Initiativen. Ein Binnenmarkt
für Energie kann sich nur entwickeln, wenn alle Mitgliedstaaten den rechtlichen
Rahmen voll umsetzen und integrierte Energienetze zur Verfügung stehen,
so dass der Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts voraussichtlich angeregt wird
und die Energiekosten für die europäischen Unternehmen sinken dürften. Die
Energieinfrastruktur in Europa muss mit hohen Investitionen modernisiert
werden, damit „Energieinseln“ angebunden werden und Energieströme im
Binnenmarkt fließen können, so dass für die Industrie in der EU die
Versorgungssicherheit steigt und die Preise sinken.[10] Die
Infrastruktur in der EU muss den Anforderungen der Gesellschaft gerecht werden
und sich an den technologischen Wandel anpassen. Durch das Aufkommen umweltfreundlicher
Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge wird die Industrie in der EU, die sich
im Wettbewerb behaupten will, vor eine enorme Herausforderung gestellt. Für
solche Neuentwickelungen müssen neue Technologien zur Verfügung stehen und die
notwendigen Infrastrukturen für die Nutzer errichtet werden. Mit der Annahme
des Vorschlags für eine Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe [11]
werden Mitgliedstaaten künftig für eine sogenannte
Mindestinfrastrukturabdeckung sorgen müssen, die auch Strom-Ladestationen mit
einheitlichen Schnittstellenstandards einschließt. Die
Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, diesen Vorschlag
Anfang 2014 zu verabschieden. Wie in den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2013 ausgeführt
wird, sind digitale Produkte und Dienstleistungen von großer Bedeutung für eine
Modernisierung der europäischen Industrie. Zur Förderung der Entwicklung der
Kommunikationsdienste legte die Kommission im September 2013 ein
ehrgeiziges Programm zur Schaffung eines Telekommunikationsbinnenmarkts vor,
das die Investitionstätigkeit anregen soll und Maßnahmen vorsieht, mit denen
die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften weiter abgebaut
werden sollen und zugleich der Wettbewerb bei der Breitbandversorgung belebt
wird. Außerhalb des
Bereichs der Infrastrukturentwicklung ergeben sich neue Chancen und Herausforderungen
für die Industrie aufgrund von Informations- und Kommunikationstechnologien,
die mit Energie- und Logistiknetzen konvergieren. Hier muss es gelingen, mit
Digitaltechnik funktionierende Netze zu errichten, die eine entsprechende
Sicherheit und Robustheit zur Unterstützung der Unternehmen bei ihrer Tätigkeit
aufweisen. Die Auswirkungen dieser Veränderungen werden allmählich bemerkbar
und erschließen insbesondere für Schlüsseltechnologien Marktchancen. Für die
Gestaltung intelligenter Netze müssen auch ein rechtlicher Rahmen, der den
Anforderungen entspricht, und geeignete Interoperabilitätsnormen ausgearbeitet
werden. Die EU, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Industrie müssen alle
ihren Beitrag zur weiteren Digitalisierung der Unternehmensabläufe und zur
Entwicklung der industriellen Dimension der digitalen Agenda leisten. Die
Weltrauminfrastrukturen und deren Anwendungen in der Industrie und im
Dienstleistungssektor können sich durchaus positiv auf die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sowie auf Wachstum und Beschäftigung
auswirken. Der EU kommt in diesem Bereich eine Schlüsselrolle zu, da es
aufgrund der hohen Kosten von Raumfahrtprojekten für die Mitgliedstaaten
ökonomischer ist, Investitionen zu bündeln und gemeinsam von den dadurch entstehenden
Chancen zu profitieren. Die Kommission stellt in Kooperation mit den
Mitgliedstaaten und einschlägigen Organisationen und Agenturen (wie der
Europäischen Weltraumorganisation und der Agentur für das Europäische GNSS
(GSA)) die Weltrauminfrastrukturen ihrer Vorzeigeprojekte Galileo und
Copernicus in der Laufzeit des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens fertig. Sie
wird Vorschriften zur Schaffung der technologischen und regulatorischen
Voraussetzungen für deren kommerzielle Nutzung vorlegen. Die
Kommission wird vorrangig den Rat und das Parlament ersuchen, die obengenannten
Maßnahmen und Rechtsvorschriften in den Bereichen Informationsnetze, Energie,
Verkehr, Raumfahrt und Kommunikationsnetze in der EU nach den von der
Kommission vorgelegten Vorschlägen zu beschließen und umzusetzen. Verzögerungen
bei der Errichtung dieser Infrastrukturen gefährden künftig unsere
Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommission wird aufgrund des derzeit für langfristige
Investitionen ungünstigen wirtschaftlichen Umfelds zur Finanzierung dieser
Infrastrukturprojekte erneut auf Projektanleihen zurückgreifen. 2.2. Ein offener und integrierter Binnenmarkt für Waren
und Dienstleistungen Von der
Kommission gingen neue Impulse für die EU-weite Marktintegration aus: Sie hat
die Binnenmarktakte I und die Binnenmarktakte II vorgelegt sowie an
die Mitgesetzgeber appelliert, entsprechende Vorschläge zu verabschieden,
insbesondere zu Initiativen wie der Marktüberwachung und dem
Produktsicherheitspaket. Die Kommission
wird sich auch künftig für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt für
Waren einsetzen. Bei der Überprüfung des Binnenmarkts für Industrieerzeugnisse
zeigte sich, dass dieser Markt den Anforderungen gerecht wird.[12]
Die Industrie hat von seiner Entwicklung profitiert und innerhalb der EU hat
der Handel mit Erzeugnissen des verarbeitenden Gewerbes im Laufe der Jahre
zugenommen. Im Zuge der
Initiative für einen Binnenmarkt für „grüne“ Produkte wird eine Reihe von
Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen Probleme für den freien Verkehr dieser
Produkte überwunden werden sollen.[13]
Wenn die Mitgliedstaaten aber keine weiteren Schritte zur Umsetzung des
derzeitigen Rahmens setzen, werden für die Unternehmen auch künftig unnötig
hohe und wohl immer stärker divergierende Kosten entstehen. Die Kommission wird
für eine Harmonisierung sorgen und sich ganz auf die Umsetzung des
bestehenden Rechtsrahmens und dessen Durchsetzung konzentrieren sowie die
Teilnahme der KMU am Binnenmarkt fördern. Die
Mitteilung „Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte“ sieht
Maßnahmen für einen stärker integrierten Binnenmarkt vor, der auf einer
Vereinfachung des bestehenden Rechtsrahmens beruht. Die Kommission erwägt,
einen Legislativvorschlag zur Optimierung und Harmonisierung administrativer
oder zivilrechtlicher Wirtschaftssanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen
Harmonisierungsvorschriften der Union zu erarbeiten, damit die Gleichbehandlung
aller Unternehmen auf dem Binnenmarkt für Industrieprodukte gewährleistet ist.
Das Enterprise Europe Network wird ausgebaut, um KMU im Binnenmarkt besser zu
fördern, ihnen vermehrt Hilfestellung beim Zugang zu Finanzierungen zu bieten
sowie ihre Energie- und Ressourceneffizienz und ihre Kapazitäten auf dem Gebiet
des Innovationsmanagements zu verbessern. Die Tätigkeit
der Industrie erstreckt sich sowohl auf Waren als auch auf Dienstleistungen.
Die vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie spielt für die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie nach wie vor eine wichtige Rolle. Was
den Grad der Integration angeht, so bestehen deutliche Unterschiede zwischen
dem Waren- und dem Dienstleistungsmarkt, und die Funktionsweise des
Binnenmarkts für Dienstleistungen muss[14]
für eine erfolgreiche Modernisierung der Industrie weiter verbessert werden.
Obwohl bereits
viel erreicht wurde, müssen die Mitgliedstaaten nach wie vor Reformen
durchführen und die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften in einigen Bereichen
verbessern. Die
Europäische Kommission forderte bereits in einer 2012 vorgelegten Mitteilung[15]
die Mitgliedstaaten dazu auf, zusätzliche Anstrengungen für eine zügige
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu unternehmen. Der Binnenmarkt würde
durch die vollständige Umsetzung dieser Richtlinie deutlich reibungsloser
funktionieren, was insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen und den
Verbrauchern zugutekommen würde. Durch einen derartigen Wettbewerbsschub könnte
das BIP abermals um 2,6 % gesteigert werden. Die Fortschritte
werden im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht, und die Kommission hat
einen Dialog mit den Mitgliedstaaten eingerichtet, um auf politischer Ebene
vereinbarte Ziele zu verwirklichen. Die Industrie
würde durch einen stärker integrierten Binnenmarkt für Dienstleistungen
wettbewerbsfähiger werden, was insbesondere für die Unternehmensdienstleistungen
gilt, auf die etwa 12 % der in der EU erzielten Wertschöpfung entfallen. Diese
Branche ist ein gutes Beispiel dafür, dass durch die Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit
der Industrie die gesamte Wirtschaft in der EU konkurrenzfähiger wird. Die
Unternehmensdienstleistungen sollten bei der Konzeption und Umsetzung der
Industriepolitik angemessen berücksichtigt werden. Nachdem die Kommission die
Mitteilung zur Industriepolitik für 2012 vorgelegt hatte, setzte sie
Anfang 2013 eine Hochrangige Gruppe zum Thema Unternehmensdienstleistungen
ein. Wenn diese ihre Empfehlungen im März 2014 vorlegt, wird die
Kommission prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Im Fall des
kürzlich überarbeiteten europäischen Normungssystems wird genau geprüft
werden, ob es an das sich rasch wandelnde Umfeld weiter angepasst werden muss,
damit es auch künftig einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU –
insbesondere in den Bereichen Industriepolitik, Dienstleistungen, Innovation
und technologische Entwicklung – leisten kann. Darüber hinaus
sind eine effiziente Normungsarbeit und der Schutz des geistigen Eigentums (das
50 % der immateriellen Vermögenswerte in der EU ausmacht) für die
Innovationsförderung und die Entwicklung neuer Technologiebereiche von
zentraler Bedeutung. Die Kommission wird die Diskussion genau verfolgen, die
derzeit über Nutzung und Rolle von Rechten des geistigen Eigentums in der
Normung geführt wird, und danach beurteilen, ob sie in dieser Frage mit einer
eigenen Initiative tätig werden muss. 2.3.
Unternehmensumfeld, Rechtsrahmen und öffentliche Verwaltung in der EU Ein solides und
berechenbares institutionelles Umfeld, eine hervorragende Infrastruktur, eine
gefestigte technologische Wissensbasis sowie eine gesunde und qualifizierte
Arbeitnehmerschaft bildeten immer schon die tragenden Säulen der
Wettbewerbsfähigkeit der EU. Europa hat zwar traditionell einen guten Ruf als
Unternehmens- und Industriestandort, büßt aber derzeit gegenüber anderen
Weltregionen an Wettbewerbsfähigkeit ein.[16] Der (insbesondere
bei den Dienstleistungen) nicht vollkommen integrierte Binnenmarkt ist eine der
Hauptursachen für Produktivitätseinbußen. Insgesamt hat sich die EU für das
sich wandelnde Umfeld als zu wenig anpassungsfähig erwiesen. Gegen
bürokratische Hürden und komplizierte Verfahren wird nicht schnell genug und
nicht überall gleich engagiert vorgegangen. Ferner sind in einigen Fällen die
Arbeitsmärkte zu unflexibel. Infolge der Finanzkrise führt die Verringerung des
Fremdkapitalanteils dazu, dass sich das Geschäftsklima weiter verschlechtert,
Investitionen unterbleiben, weniger Kredite an Unternehmen vergeben werden und
die Modernisierung der Industrie in der EU beeinträchtigt wird. Die Kommission
überwacht – insbesondere im Rahmen des Europäischen Semesters und mit dem
Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten – nach Artikel 173
AEUV regelmäßig die Wettbewerbsleistung und das Unternehmensumfeld. In den
kürzlich vorgelegten Berichten finden sich Anzeichen für eine Besserung der
Lage, da die Strukturreformen, wenn auch nicht in allen Mitgliedstaaten im
selben Umfang, zu greifen beginnen. Ab 2014 wird der
Bericht über Wettbewerbsleistung und Wettbewerbspolitik der Mitgliedstaaten
nach Artikel 173 AEUV aufgewertet, um die Auswirkungen eines verbesserten
Unternehmensumfelds auf die tatsächliche Wettbewerbsleistung der
Mitgliedstaaten zu bewerten; ferner werden in den jährlichen Berichten der
Kommission auch die Bemühungen beurteilt, die auf nationaler Ebene unternommen
werden, um Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit in anderen Politikbereichen zu
berücksichtigen.[17] Auf EU-Ebene
bemüht sich die Kommission weiter darum, die Qualität von Rechtsvorschriften
und das ordnungspolitische Umfeld und somit deren Stabilität und
Berechenbarkeit zu verbessern. Durch die Umsetzung des regulatorischen
Eignungs- und Leistungsprogramms (REFIT)
und die Maßnahmen, die angesichts der (für Unternehmensverbände und
Interessenträger) zehn größten bürokratischen Belastungen ergriffen werden,
werden das einschlägige EU-Recht vereinfacht und der administrative Aufwand für
die Unternehmen gesenkt. Die Prüfung der Relevanz für die
Wettbewerbsfähigkeit ist mittlerweile bei allen wichtigen Vorschlägen mit
erheblichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit ein fester Bestandteil
der von der Kommission erstellten Folgenabschätzungen. In einer Reihe von
Branchen (wie der Stahl- und Aluminiumindustrie) wurden Studien über die Bewertungen
der kumulativen Kosten durchgeführt, mit denen künftig auch in anderen
Branchen (chemische und holzverarbeitende Industrie) nachträglich jene Kosten
ermittelt werden sollen, die von den auf nationaler und auf EU-Ebene
bestehenden unterschiedlichen Rechtsvorschriften insgesamt verursacht werden.
Für die erdölverarbeitende Industrie wird ein sogenannter Eignungstest
der einschlägigen Rechtsvorschriften im Jahr 2014 abgeschlossen werden.
Die Kommission wird nach und nach die wichtigsten Wertschöpfungsketten in der
Industrie einer umfassenden Überprüfung unterziehen und dabei die
Wettbewerbsfähigkeit und den jeweils geltenden rechtlichen Rahmen anhand von
Eignungstests und Bewertungen der kumulativen Kosten beurteilen.[18] Die
Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, durch vergleichbare Maßnahmen auf
nationaler Ebene ihren Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der
gesamten EU zu leisten. Die Kommission wird die Fortschritte in diesem Bereich
überwachen. Die
Verwaltungsbehörden in den 28 Mitgliedstaaten nehmen eine ganz
unterschiedliche Haltung gegenüber der Privatwirtschaft ein. Damit alle
Mitgliedstaaten von den Erfahrungen der anderen profitieren können, wird die
Kommission mit ihrer Initiative zur wachtumsfreundlichen Verwaltung einen
umfassenden Überblick über vorbildliche Verfahren bei Verwaltungsbehörden in
der gesamten EU geben und dabei besonderes Augenmerk auf die Instrumente für
elektronische Behördendienste und die Vergabe öffentlicher Aufträge legen. 3.
MODERNISIERUNG DER INDUSTRIE: INVESTITIONEN IN INNOVATION, NEUE TECHNOLOGIEN,
PRODUKTIONSINPUT UND QUALIFIKATIONEN Die Unternehmen
in der EU können bei einem knappen Angebot an natürlichen Ressourcen und
Energie und mit ehrgeizigen sozialen und ökologischen Zielsetzungen nicht gegen
niedrigpreisige Produkte von geringer Qualität konkurrieren. Sie müssen sich
auf den globalen Märkten mit Innovation, Produktivität, Ressourceneffizienz und
hoher Wertschöpfung behaupten. Waren und Dienstleistungen mit hoher
Wertschöpfung, effizientes Management der Wertschöpfungsketten und der Zugang zu
den Märkten in aller Welt werden der EU auch künftig einen relativen Vorteil in
der Weltwirtschaft sichern. Somit werden Innovation und technologischer
Fortschritt auch weiterhin für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU
ausschlaggebend sein. Aus diesem Grund muss weiter daran
gearbeitet werden, das im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ angestrebte
Ziel zu verwirklichen und künftig tatsächlich 3 % des BIP für Forschung
und Entwicklung (FuE) aufzuwenden. Insbesondere die
digitalen Technologien haben maßgeblichen Anteil an den
Produktivitätssteigerungen der europäischen Industrie. Ihre verändernde Kraft
und ihre immer stärkeren Auswirkungen auf alle Branchen führen dazu, dass
traditionelle Geschäfts- und Produktionsmodelle neu definiert werden und die
Industrie eine ganze Reihe potenziell innovativer Produkte und insbesondere
Dienstleistungen hervorbringt (und damit zum Gesamtlösungsanbieter wird
(Stichwort „Servitization“)). In der gesamten
Weltwirtschaft ist ein digitaler Wandel im Gange: Die Industriepolitik muss
sich auf neue technologische Möglichkeiten einstellen, zu denen Entwicklungen
auf den Gebieten Cloud Computing und Big Data sowie bei der Wertschöpfungskette
der Daten ebenso gehören wie neue industrielle Anwendungen des Internet,
sogenannte intelligente Fabriken, Robotik, 3D-Druck und -Design. 3.1.
Anreize für Investitionen in Innovationen und neue Technologien Seit Beginn der
Wirtschaftskrise liegt der dramatische Rückgang bei den Investitionen in
Innovationsvorhaben wie ein Schatten über der Zukunft der europäischen
Industrie. Die Kommission
hat den Mitgliedstaaten, den Regionen und der Industrie einen immer größeren
Teil ihres Instrumentariums an politischen, regulatorischen und finanziellen
Maßnahmen zur Förderung der Innovationstätigkeit an die Hand gegeben. Durch das
Programm Horizont 2020 werden – insbesondere über den Teil
„Führende Rolle der Industrie“ – nahezu 80 Mrd. EUR für Forschung und
Innovation bereitgestellt. Damit werden Schlüsseltechnologien unterstützt, die
zur Neufestlegung globaler Wertschöpfungsketten, zur Steigerung der
Ressourceneffizienz und zur Umgestaltung der internationalen Arbeitsteilung
dienen. Zur besseren Vermarktung von Forschungsergebnissen wird ferner die
Finanzierung stärker marktorientierter Prototypen und Demonstrationsprojekte
über Horizont 2020 künftig ausgebaut. Die enge
Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, bei der durch öffentlich- private
Partnerschaften private Investitionen in Schlüsselbranchen gefördert werden
sollen, bildet einen Schwerpunkt des neuen Rahmenprogramms. Darüber hinaus
können mit der Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 den
Mitgliedstaaten zumindest 100 Mrd. EUR aus den europäischen Struktur- und
Investitionsfonds (ESIF) im Einklang mit den industriepolitischen Prioritäten
in Innovationsvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Im Zeitraum 2014–2020
werden die mit ESIF-Geldern getätigten Investitionen in innovative
Projekte im Zeichen der „intelligenten Spezialisierung“ stehen, damit
die Mitgliedstaaten und Regionen ihre Mittel auf ihre komparativen Vorteile
konzentrieren und die Errichtung sich über ganz Europa erstreckender
Wertschöpfungsketten fördern können. Viele der im Rahmen der Strategien für
eine intelligente Spezialisierung von den Mitgliedstaaten und Regionen
vorgeschlagenen Themen weisen einen Bezug zu den sechs strategischen Bereichen
der Industriepolitik auf, mit der die Regionen Zugang zu einem umfassenden
Finanzierungspaket erhalten. Da die
Mitgliedstaaten immer mehr bestrebt sind, Investitionen in strategische
Branchen anzuregen, modernisiert die Kommission derzeit die Rahmenvorschriften
für staatlich geförderte Forschung, Entwicklung und Innovation und reformiert
die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, so dass eine
kritische Masse auf der Nachfrageseite entsteht und die Ressourcen im Einklang
mit dem Wettbewerbsrecht und den Binnenmarktvorschriften effizienter zugeteilt
werden. Die Kommission
entschloss sich in der Mitteilung zur Industriepolitik für 2012 vor allem
deshalb sechs Bereiche für die Investitionsförderung festzulegen, weil in
Wachstumsbranchen rascher in bahnbrechende Technologien investiert werden muss. Bei diesen
Querschnittsbereichen von strategischer Bedeutung handelt es sich um die
fortschrittlichen Herstellungstechnologien, die Schlüsseltechnologien, die
umweltfreundlichen Fahrzeuge und den schadstoffarmen Verkehr, die biobasierten
Produkte, den Bereich Bauwirtschaft und Rohstoffe sowie die intelligenten
Netze. Die Kommission konnte dank der Vorarbeiten der sechs vor einem Jahr
eingerichteten Taskforces feststellen, wo die Chancen und Hindernisse für die
Innovationstätigkeit liegen und weitere Maßnahmen erforderlich sind. Auf dieser
Grundlage wird die Kommission die folgenden Prioritäten weiterverfolgen: ·
Fortschrittliche
Herstellungstechnologien: Verwirklichung der Wissens- und
Innovationsgemeinschaft bei der mehrwertorientierten Fertigung sowie Aufbau
einer öffentlich-privaten Partnerschaft für eine nachhaltige
Verarbeitungsindustrie mit Hilfe von Ressourcen- und Energieeffizienz, der
„Fabriken der Zukunft“, der Fotonik und Robotik sowie einer Steigerung der
Innovationskapazität und Wettbewerbsfähigkeit des verarbeitenden Gewerbes in
der EU. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des industriellen Internets wird
die Einbeziehung digitaler Technologien in den Herstellungsprozess bei
künftigen Arbeiten eine Priorität darstellen. Big Data werden im
Herstellungsprozess eine immer größere Rolle spielen.[19] ·
Schlüsseltechnologien
(KET):
Diese Taskforce ermittelt potenzielle Projekte von europäischem Interesse in einer
Reihe von Bereichen (Batterien, intelligente Werkstoffe,
Hochleistungsproduktion und industrielle Bioverfahren). Sie soll den Zugang zur
technologischen Infrastruktur für KMU in ganz Europa verbessern und weiter
ausloten, welche Möglichkeiten das mit der Europäischen Investitionsbank unterzeichnete
Memorandum of Understanding bietet. ·
Biobasierte
Produkte:
Hier geht es um die Versorgung mit nachhaltigen Rohstoffen, die zu
Weltmarktpreisen für die Herstellung biobasierter Produkte verfügbar sind.
Dafür muss der Grundsatz der Kaskadennutzung von Biomasse angewendet werden, so
dass es bei der Bereitstellung von Biomasse für alternative Verwendungszwecke
zu keinerlei Verzerrungen aufgrund von Beihilfen oder anderen Mechanismen (etwa
zur Förderung der Energiegewinnung aus Biomasse) kommt.[20] ·
Umweltfreundliche
Fahrzeuge und Schiffe: Darunter fallen die Annahme und
vollständige Umsetzung des Vorschlags der Kommission über die Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe, die Umsetzung der Initiative für umweltgerechte
Kraftfahrzeuge und anderer Horizont 2020-Initiativen für einen
umweltfreundlichen und energieeffizienten Verkehr, die Bemühungen um weltweit
gültige Normen für Elektrofahrzeuge sowie die Verwirklichung der im Rahmen des
Aktionsplans CARS 2020 festgelegten Prioritäten. ·
Bauwirtschaft
und nachhaltige Rohstoffe: Die Energieeffizienz im Wohnbau soll
mit Darlehen der EIB in Höhe von 25 Mrd. EUR gefördert werden. Ferner
sollen Recycling und nachhaltige Abfallbewirtschaftung in der Bauwirtschaft
verbessert werden. ·
Intelligente
Netze und digitale Infrastrukturen: Hier gilt es, weitere Ziele für
die Entwicklung der Komponenten intelligenter Netze festzulegen, die
Normungsaufträge zu überarbeiten und zu erweitern sowie Informationen zu den
wesentlichen Leistungsindikatoren zusammenzustellen.[21] Die
Infrastruktur und die Konnektivitätssoftware für das industrielle Internet
haben angesichts von dessen zunehmender Bedeutung Priorität und sollten die
Integration von Hochleistungsverfahren wie dem Cloud Computing unterstützen. Die
Kommission schlägt den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Arbeiten der
Taskforces vor, sowohl mit regional- als auch mit industriepolitischen
Instrumenten Plattformen für eine intelligente Spezialisierung zu schaffen und
damit die Regionen bei der Entwicklung einschlägiger Programme durch die
Förderung von Kontakten zwischen Unternehmen und Clustern zu unterstützen, um
auf diese Weise den Zugang zu innovativen Technologien und die Marktchancen zu
verbessern. Schließlich wird
die Kommission die Stärken und das wichtigste Kapital der europäischen
Industrie analysieren und danach ausloten, in welchen Branchen die EU künftig
über einen relativen Vorteil verfügen dürfte. Darüber hinaus wird die
Überwachung von Investitionstrends für die im Zuge des Europäischen Semesters
durchgeführte Bewertung zunehmend an Bedeutung gewinnen. 3.2.
Steigerung von Produktivität und Ressourceneffizienz sowie Verbesserung des
Zugangs zu erschwinglichem Produktionsinput Die Unternehmen
in der EU müssen nachhaltig und zu optimalen Konditionen Zugang zu wichtigem Input
erhalten. Allerdings gibt es nach wie vor erhebliche Probleme auf den Kapital-,
Energie- und Rohstoffmärkten. a)
Zugang zu Finanzmitteln Durch eine
Reform der für die Finanzmärkte geltenden Vorschriften, eine
verantwortungsvolle Geldpolitik und die neue, mit der Bankenunion geschaffene
Überwachungsstruktur ist es gelungen, die Finanzstabilität wiederherzustellen.
Allerdings erschwert die Verringerung des Fremdkapitalanteils der Banken die
Kreditaufnahme für die Unternehmen und vor allem für jene KMU, die in von der
Krise besonders stark betroffenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Mit gezielten
Maßnahmen wird derzeit versucht, für spezifische Zwecke benötigtes Kapital
aufzubringen.
Im
Rahmen der Kohäsionspolitik sollen Unternehmensfinanzierungen im Zeitraum 2014–2020
weiterhin durch einschlägige Instrumente aufgebracht werden. Im neuen
Programmplanungszeitraum soll es möglich sein, zusätzlich zu den traditionellen
Finanzierungsinstrumenten auf nationaler/regionaler bzw. transnationaler oder
grenzübergreifender Ebene, Ressourcen für ein auf Unionsebene bestehendes
Finanzierungsinstrument bereitzustellen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die
KMU-Initiative, bei der es sich um ein Risikoteilungsinstrument mit
EU-Garantien handelt, so wie dies anlässlich des Europäischen Rates im
Oktober 2013 gefordert wurde. Diese Initiative geht auf einen Vorstoß
der Kommission und der EIB zurück, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht,
auf freiwilliger Basis mit ESIF-Geldern Instrumente zur Kreditvergabe an KMU zu
unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, mit ihnen
zugewiesenen Mitteln der Struktur- und Investitionsfonds, einen Beitrag zu
dieser Initiative zu leisten, so dass mit diesem Instrument eine kritische
Masse erreicht werden kann und KMU deutlich mehr Kredite erhalten. Mit der Annahme
der Programme COSME und Horizont 2020 wird auch die Finanzierungskapazität
öffentlicher Mittel um ein Vielfaches zunehmen, wozu über Finanzintermediäre
vermittelte Kapitalbeteiligungen wie Risikokapitalfonds und ein gut funktionierender
europaweiter Risikokapitalmarkt beitragen werden. Durch die vollständige
Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie[22]
wird sich die Unternehmensfinanzierung ebenfalls verbessern. Der Zugang von KMU
zu Kapital wird durch jüngst vorgenommene Änderungen von Rechtsakten
erleichtert: Beispielsweise werden durch einen Korrekturfaktor in der Eigenkapitalverordnung
die Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko von Forderungen an kleinere
und mittlere Unternehmen gesenkt. Mit der Überarbeitung der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) entstehen eigene Handelsplattformen für
„KMU-Wachstumsmärkte“. Seit der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie
entfällt die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Quartalsfinanzberichten.
Schließlich wird durch die neuen Vorschriften für Europäische
Risikokapitalfonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum ein
eigener EU-Pass für Fondsmanager eingeführt, die in KMU in der Startphase und
in Sozialunternehmen investieren. Trotz dieser
Maßnahmen dürfte die Kapitalbeschaffung problematisch bleiben. Während große
Unternehmen vermehrt auf die Anleihemärkte zurückgreifen, sind die KMU in
Europa – wesentlich mehr als in anderen Weltregionen – immer noch stark auf
Bankfinanzierungen angewiesen. Durch die Krise kam es in der EU zu einer
Fragmentierung des Binnenmarkts für Bankkredite und in einigen Ländern zu einem
unverhältnismäßigen Anstieg der Zinssätze. Der angestrebte Binnenmarkt für
Kapital, in dem KMU Zugang zu Finanzierungen in anderen Mitgliedstaaten haben,
ist immer noch nicht verwirklicht. In Anbetracht
dessen wird weiter an der Verbesserung der Transmissionskanäle für Kredite und
an der Diversifizierung der Quellen der Unternehmensfinanzierung gearbeitet.
Mit einigen, in der neuen Mitteilung zur Industriepolitik 2012
vorgesehenen Initiativen wurden Fortschritte erzielt. Nach der Analyse der
Rückmeldungen auf das Grünbuch zur langfristigen Finanzierung werden
jetzt Vorschläge für Maßnahmen vorgelegt, die auf die Diversifizierung der
Finanzierungsquellen für KMU und Erleichterungen für langfristige Investitionen
abzielen. Es bedarf auch weiterer
Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der Finanzierungsengpässe, mit
denen einige Unternehmen zu kämpfen haben: Die Kommission wird zu diesem Zweck
die Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe fortsetzen und bilaterale Initiativen
einzelner Mitgliedstaaten unterstützen. b) Energie Obwohl
Effizienzsteigerungen erzielt und die Energiemärkte schrittweise für den
Wettbewerb geöffnet wurden, so dass die Großhandelspreise für Strom und Gas
gesunken sind, kam es zu einem Anstieg der Endpreise dieser für die Industrie
so wichtigen Energieträger. Beim Strom nahmen die Endpreise für die Industrie
in der EU zwischen 2008 und 2012 im Schnitt pro Jahr um 3,5 % zu, jene für
Gas um 1 %. Schätzungen zufolge sind die Strompreise für die Industrie in
der EU somit doppelt so hoch wie in den USA und Russland und um 20 % höher
als in China, wie aus Angaben der Internationalen Energie-Agentur hervorgeht.[23]
Bei Gas ist die Preisdifferenz noch größer: In der EU ist Gas für industrielle
Abnehmer drei- bis viermal teurer als für die Mitwerber in den USA, Russland
und Indien und kostet um 12 % mehr als in China, aber weniger als in
Japan. Die von den Industriekunden tatsächlich bezahlten Preise können in den
einzelnen Mitgliedstaaten allerdings sehr unterschiedlich sein. In
der Energiepreis-Mitteilung und der dazugehörigen Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen ist gut dokumentiert, wie sich die Energiepreise und
deren drei Hauptkomponenten Energie, Netzkosten sowie Steuern und Abgaben
einschließlich der Förderungen erneuerbarer Energien entwickelt haben. Die
Kosten für die Energie selbst sind nach wie vor die größte Komponente, auch
wenn ihr Anteil abnimmt und es zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu beträchtlichen
Unterschieden kommt. Die Energiepreise steigen in erster Linie aufgrund von
Netzkosten sowie von Steuern und Abgaben, die einen größeren Anteil des
Endabnehmerpreises ausmachen.[24] Die
Entwicklung der Energiekosten beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit
energieintensiver Branchen. Auf den Faktor Energie entfällt ein beträchtlicher
Anteil der Gesamtkosten für die Herstellung von Papier, Pappe und
Druckereierzeugnissen, Chemikalien, Glas und Keramik sowie Eisen, Stahl und
Nichteisenmetallen, auch wenn sich die Lage je nach Werk, Technologie und Land
unterschiedlich darstellt. Die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Energieeffizienz gehören nach wie
vor zu den wichtigsten, in der Strategie „Europa 2020“ festgeschriebenen Zielen
der Union. An einer möglichst kostengünstigen Umsetzung unserer Ziele wird in
verschiedenen Bereichen der EU-Politik gearbeitet. -
Angebotsseitig werden mit dem Programm „Horizont 2020“ Mittel
für Forschung und Innovation in den Bereichen Energie und Klimawandel direkt
bereitgestellt, vor allem durch Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen
(„Societal Challenge – Secure, clean and efficient energy“) und durch
Initiativen zur Stärkung der Führungsrolle der Industrie, zu denen SPIRE
(„Sustainable Process Industry through Resource and Energy Efficiency“), der
SET-Plan (Strategieplan für Energietechnologie) und SILC II (Programm für
eine CO2-arme nachhaltige Industrie) gehören, mit denen
bahnbrechende Technologien zur Verwirklichung von Klimaschutz- und
Energieeffizienzzielen entwickelt und gefördert werden sollen. -
Mit dem Abschluss der Integration des Binnenmarkts für Energie und
einem stärkeren Wettbewerb auf den Energiemärkten werden die Abnehmer in der
Industrie und den Privathaushalten von niedrigeren Großhandelspreisen für
Energie profitieren können. -
Der weitere Ausbau einer effizienten EU-weiten Infrastruktur für
Gas und Strom sowie für den Transport von strategisch wichtigen Rohstoffen wie
Ethylen und Propylen würde dazu beitragen, die Transportkosten zu senken und
die Risiken für energieintensive Branchen zu verringern. Bei bestehenden
Pipelines sollten Verbindungen vor allem nach Süd- und Osteuropa ausgebaut
werden, damit die länderübergreifenden Synergien im Industriesektor verbessert
werden und die Energieeffizienz europaweit steigt. -
Die Energiekosten sollten keineswegs aufgrund von Steuern, Abgaben
und anderen von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen
eingeführten Instrumenten unverhältnismäßig ansteigen. Damit wird ein
wesentlicher Beitrag zur Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft in der EU geleistet. Parallel
zu dieser Mitteilung hat die Kommission ein Klimaschutz- und Energiepaket verabschiedet
und darin in ihren Standpunkt für den Zeitraum bis 2030 erläutert.[25]
Das Paket umfasst – bis auf eine Ausnahme – keine Legislativvorschläge und wird
im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament zur Festlegung der Position
beitragen, die von der Europäischen Union in der Frage des Bekämpfung des
Klimawandels und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Energiepolitik und
die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU eingenommen wird. c)
Rohstoffe und Ressourceneffizienz Die Industrie in
der EU ist meist auf das Rohstoffangebot auf den internationalen Märkten
angewiesen,[26]
was vor allem für unverarbeitete Mineralien und Metalle gilt. Sie ist mit
zahlreichen Herausforderungen bei der Beschaffung von Primär- und
Sekundärrohstoffen konfrontiert, die die gesamte Produktionskette (Exploration,
Abbau, Verarbeitung/Veredelung, Recycling und Substitution) betreffen. Die
Kommission verfolgt seit 2008 eine eigene Rohstoffstrategie
(„Rohstoffinitiative“). Sie fördert auch die effiziente Nutzung von Ressourcen
sowie die Entwicklung von Kreislaufmodellen für Wirtschaft und Produktion. Die Kommission
engagiert sich mit ihrer Rohstoffinitiative stark außerhalb der EU, um eine
faire und verlässliche Rohstoffversorgung weltweit zu sichern und gleiche
Bedingungen für alle am Rohstoffhandel Beteiligten zu schaffen. Der EU ist es
gelungen, Vorschriften über den Rohstoffexport im Kontext bilateraler und
multilateraler Handelsabkommen auszuhandeln und bezüglich der für den
Rohstoffsektor bestehenden Handelshemmnisse die Einhaltung von Bestimmungen zu
überwachen und durchzusetzen. Die Kommission
wird sich weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten, unter
anderem mit der derzeit laufenden Bestandsaufnahme zur Rohstoffdiplomatie, für
eine sichere und nachhaltige Rohstoffversorgung einsetzen. Diesem Kapitel wird
bei den laufenden und bei künftigen Handelsverhandlungen besondere
Aufmerksamkeit gewidmet. Die Kommission wird
erwägen, in einer Mitteilung über die europäische Investitionspartnerschaft
(EIP) im Rohstoffbereich zu erläutern, wie sie mit den Mitgliedstaaten, der
Industrie und der Wissenschaft zusammenarbeiten möchte, um den 2013 vorgelegten
strategischen Durchführungsplan dieser Partnerschaft zur Verbesserung von
Forschung und Innovation, rechtlichem Umfeld und Normung voranzubringen. Konkret sollen
bis zu 10 Pilotprojekte zur Förderung von Technologien zur Produktion und
Verarbeitung von Primär- und Sekundärrohstoffen auf den Weg gebracht werden,
ferner sollen Ersatzstoffe für zumindest drei Anwendungen kritischer und
knapper Rohstoffen gefunden sowie bessere Rahmenbedingungen für die
Rohstoffbranche in Europa geschaffen werden.[27] Die Kommission
wird 2014 einen Legislativvorschlag zum Thema Ressourceneffizienz und Abfall
vorlegen, um die Industrie bei diesem Schritt zu unterstützen. Ausgehend von
den bei der Umsetzung des „Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa“
erzielten Fortschritten wird mit dieser Initiative der Grundstein dafür gelegt,
dass die EU ihr Potenzial zur Steigerung der Produktivität entfalten kann und
dabei ihren Ressourcenverbrauch verringert und sich zu einer
Kreislaufwirtschaft entwickelt. In diese Initiative fließen die
Schlussfolgerungen ein, die sich aus der Entwicklung geeigneter Indikatoren und
Ziele ergeben. Ferner werden die wichtigsten Zielvorgaben der
Abfallvorschriften der EU (entsprechend den einschlägigen Klauseln in der
Abfallrahmenrichtlinie, der Deponierichtlinie und der Verpackungsrichtlinie)
überprüft und die Abfallstromrichtlinien sowie die jeweiligen Optionen zur
Förderung der Kohärenz zwischen ihnen ex-post bewertet. Darüber hinaus
wird die Kommission auf der Grundlage vorläufiger Bewertungen
erforderlichenfalls Maßnahmen gegen Preisverzerrungen vorschlagen, durch die
Unternehmen aus der EU daran gehindert werden, wichtige Ausgangsstoffe für
die Industrieproduktion zu Weltmarktpreisen zu beziehen. Die Kommission
wird die für die Bereitstellung von Biomasse für verschiedene Zwecke notwendige
Neutralität gewährleisten und dafür sorgen, dass im Biomassebereich der
Grundsatz der Kaskadennutzung im Sinne einer effizienten und nachhaltigen
Verwendung der natürlichen Ressourcen umgesetzt wird. Ferner wird sie gegebenenfalls
entsprechende Maßnahmen in Erwägung ziehen, damit sich die Industrie zu
Weltmarktpreisen mit wichtigen Ausgangsstoffen wie Bioethanol oder Stärke
eindecken kann, die für neue biobasierte Tätigkeiten in traditionellen
Industriezweigen wie der chemischen Industrie, der Papierindustrie und anderen
holzverarbeitenden Branchen als wichtige Ausgangsstoffe benötigt werden.[28] 3.3.
Qualifikationen verbessern und den industriellen Wandel fördern Das Thema
„Qualifikationen“ bildet eines der Kernelemente der Strategie „Europa 2020“.
Die Kommission hat für eine Gesamtstrategie zur Verbesserung der Schul- und
Berufsbildungssysteme Mittel aus den EU-Finanzierungsinstrumenten für den
voraussichtlichen Bedarf an Humanressourcen bereitgestellt und Instrumente zur
Überwachung des einschlägigen Bedarfs und seiner Entwicklung eingeführt. Sie
bringt mit konkreten Initiativen die in der Lehrlingsausbildung tätigen
maßgeblichen Akteure (einschließlich der Sozialpartner) zusammen, und zwar
insbesondere jene mit unverzichtbarem Know-how im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien. Das
Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie
Ausbildungsthemen dürften die Industrie auch in den kommenden Jahren vor große
Herausforderungen stellen, da aufgrund der immer fortschrittlicheren
Herstellungstechnologien noch mehr ganz spezifische Qualifikationsprofile und
Ausbildungsangebote gefragt sein werden. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten
bestehen erhebliche Unterschiede bezüglich des Qualifikationsniveaus und der
Effizienz der Berufsbildungssysteme. Aufgrund dieses Umstandes und der hohen
Arbeitslosenquoten in den von der Krise besonders betroffenen Mitgliedstaaten muss
dringend etwas getan werden, damit mehr Mittel in Bildung und Ausbildung
fließen. Auch bei der Mobilität über Landesgrenzen muss die Situation
verbessert werden. Die Kommission hat eine umfassende EURES-Reform angenommen,
damit die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen europäischen Arbeitsverwaltungen
in den EU- und EWR-Staaten intensiviert wird, so dass die Mobilität und der
Abgleich von Qualifikationen mit einer ganzen Palette an neuen Diensten und
Produkten gefördert werden. Der Beitrag der
Lehrlingsausbildung zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie findet breite
Anerkennung. Deutliche Unterschiede beim Qualifikationsniveau und bei der
Effizienz der Berufsbildungssysteme zwischen den einzelnen EU-Staaten
korrelieren mit massiver Arbeitslosigkeit in den krisengeschüttelten
Mitgliedstaaten. Initiativen wie der Europäischen Ausbildungsallianz wird es
auch künftig zu verdanken sein, dass hochwertige und nachhaltige Lehrstellen
aufgrund starker Partnerschaften zwischen den Arbeitgebern und den
Ausbildungseinrichtungen in der gesamten EU entstehen. Darüber hinaus
plant die Kommission die Neuauflage des Programms „Erasmus für junge
Unternehmer“ und entwickelt durch die aktive Einbindung von Industrie und KMU
andere Instrumente zur Vermittlung von Firmenpraktika im Ausland[29].
In der Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung“[30] wird
dazu aufgerufen, das Qualifikationsangebot verstärkt mit dem Bedarf auf den
Arbeitsmärkten in der EU abzustimmen, was auch einen Schwerpunkt des neuen
Erasmus+-Förderprogramms darstellt. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten
auf, diese Anstrengungen zu unterstützen. Derzeit gehen
jährlich nur 0,3 % der EU-Bevölkerung aus beruflichen Gründen in einen
anderen Mitgliedstaat, in den USA gehen immerhin 2,4 % ins Ausland. Die EU
spielt eine einzigartige Rolle, wenn es darum geht, die Mobilität zu
Lernzwecken zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen durch das Programm
Erasmus+ auf allen Ebenen durch den Austausch von Lehrlingen, Praktikanten
und Studierenden zu steigern. Die Beteiligung von Industrie und KMU an
derartigen Initiativen wird weiter gefördert. Was die neu entstehenden Branchen
und wirtschaftlichen Aktivitäten angeht, so werden Wissens- und
Innovationsgemeinschaften zur Bereitstellung der auf diesen neuen Märkten
benötigten Qualifikationen beitragen. Auf allen Ebenen
sollten sich die Interessenträger bemühen, den voraussichtlichen Qualifikations-
und Ausbildungsbedarf durch entsprechende Vorkehrungen zu bewältigen. Die
Aufgabe der Industriepolitik besteht auch darin, den Wandel der Industrie und
die Modernisierung ihrer Strukturen zu fördern, um drastische und extrem teure
Umstrukturierungen zu vermeiden. Die Regionen
müssen aktiv in diese Bemühungen eingebunden werden, da sich Umstrukturierungen
auf regionaler Ebene am unmittelbarsten auswirken. Damit die Strategien für
eine „intelligente Spezialisierung“ erfolgreich sind, sollten bei regionalen
Initiativen (in den Bereichen Infrastruktur, Weiterbildung, Forschung und
Innovation) die Auswirkungen künftiger Umstrukturierungen eingeplant werden. Die
Kommission wird mit einem umfassenden und vorausschauenden Konzept zur
Erleichterung des industriellen Wandels auf der regionalen Ebene die
Regionen bei der Modernisierung der industriellen Basis durch eine Umverteilung
von Ressourcen auf produktivere Branchen unterstützen und Bemühungen zur
Minimierung etwaiger sozialer Folgen fördern. Schließlich wird
die Kommission Anfang 2014 mit einer Mitteilung über die Schaffung von
Arbeitsplätzen in der sogenannten grünen Wirtschaft einschlägige Bemühungen auf
Schlüsselbranchen mit hohem Beschäftigungspotenzial und die Entwicklung künftig
benötigter Qualifikationen lenken. [31] 4. KLEINE
UND MITTLERE UNTERNEHMEN UND UNTERNEHMERGEIST Die EU ist in
ihrer Industriepolitik immer schon stark auf die KMU eingegangen, deren
Bedürfnisse in den vorgestellten Konzepten automatisch berücksichtigt werden.
Dank des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) konnten
Finanzinstitute bis Ende 2013 über 315 000 KMU mit 30 Mrd. EUR
an neuen Mitteln unterstützen, wodurch rund 380 000 Arbeitsplätze
unmittelbar geschaffen bzw. erhalten werden konnten. Im selben Zeitraum wurden
aus den Strukturfonds etwa 70 Mrd. EUR für die Wirtschaft – hauptsächlich
für kleinere und mittlere Unternehmen – bereitgestellt. Diese Mittel sind in nahezu
200 000 Projekte geflossen, mit denen unter anderem 78 000 Start-up-Unternehmen
und mindestens 268 000 unbefristete Arbeitsplätze geschaffen (und noch
viele andere gesichert) werden konnten. Regulierungsbedingte
und administrative Kosten können auf KMU bis zu zehnmal stärkere
Auswirkungen haben als auf größere Unternehmen. Die Kommission hat sich
systematisch für eine Vereinfachung der für KMU geltenden Vorschriften
eingesetzt, etwa durch Ausnahmen für Kleinstunternehmen und die Anwendung des
Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“. Die für KMU geltenden Rahmenbedingungen wurden
seit der Verabschiedung des Small Business Act (SBA) vor fünf Jahren deutlich
verbessert. Der durchschnittliche zeitliche und finanzielle Aufwand für eine
Unternehmensgründung wurde (von neun auf fünf Tage bzw. von 463 auf 372 EUR)
gesenkt. Allerdings ist die Beschaffung aller für die Aufnahme einer
Geschäftstätigkeit erforderlichen Genehmigungen in einigen Mitgliedstaaten
immer noch sehr langwierig und kostspielig. Durch den neuen
Finanzrahmen 2014–2020 werden neue, noch wirksamere Instrumente zur Förderung
des Unternehmergeists und der KMU geschaffen. Erstmals ist ein Programm – mit
der Bezeichnung COSME – eigens auf KMU zugeschnitten. Es ist mit 2,3 Mrd.
EUR ausgestattet, die zu den Beiträgen aus anderen EU-Programmen hinzukommen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der KMU bildet einen Schwerpunkt der neuen
Kohäsionspolitik. Im Rahmen von „Horizont 2020“ erhalten KMU durch ein
eigenes Instrument Unterstützung für risikoreiche Forschung und Innovation in
der Gründungsphase. Durch die neue Politik zur Entwicklung des
ländlichen Raums werden Start-up-Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit von
KMU in ländlichen Gebieten zusätzlich gefördert.[32] Ergänzend zu
diesen finanziellen Maßnahmen wird in den Beihilfevorschriften für
Risikofinanzierungen besonders auf die Finanzierungsprobleme von KMU
eingegangen. Die KMU
müssen allerdings die ihrem Wachstum entgegenstehenden Hindernisse überwinden, um ihr
volles Potenzial entfalten zu können. KMU sind in Europa kleiner als in den
USA, und auch innerhalb der EU gibt es Größenunterschiede: Während ein KMU in
Deutschland im Schnitt 7,6 Personen beschäftigt, sind es in Spanien 3,6
und in Italien 3,2. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen: Je kleiner ein Unternehmen
ist, umso schwieriger wird die Finanzierung von Innovationen, die
Exporttätigkeit und die Beteiligung an globalen Wertschöpfungsketten, was sich
wiederum nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Das
wachstumsfördernde Potenzial von Clustern muss besser genutzt werden,
damit Innovationsökosysteme entstehen, in denen sich Gruppen von KMU
gegenseitig besser unterstützen können. Die Kommission wird Initiativen zur
Herstellung von Kontakten zwischen KMU fördern, die sich an auf Exzellenz und
europaweite Wertschöpfungsketten ausgerichteten Clustern von Weltrang
beteiligen wollen. Diese Bemühungen sind nicht auf einzelne Industriezweige
beschränkt, sondern zielen darauf ab, die Zusammenarbeit und Innovation
branchen- und länderübergreifend zu fördern. Wertschöpfungsketten
von der Beschaffung von Rohstoffen und Unternehmensdienstleistungen bis hin zum
Vertrieb müssen besser eingebunden werden, was auch für die Kontakte mit
Forschungs- sowie Aus- und Weiterbildungszentren gilt. Von Clustern getragene
Demonstrationsprojekte für Innovationen entlang der Wertschöpfungskette werden
auch über „Horizont 2020“ im Rahmen der Strategien für eine intelligente
Spezialisierung finanziert. Darüber hinaus wird die Kommission den „Aktionsplan
zur unternehmerischen Initiative“ weiter verbessern und damit einen Beitrag
dazu leisten, dass unternehmerische Fähigkeiten und Einstellungen gefördert
werden und Einzelpersonen neue Geschäftsideen entwickeln können. Durch
die Überarbeitung des Small Business Act (SBA) könnten mehr Synergien mit dem
Reformprozess im Rahmen des Europäischen Semesters erzielt werden, so dass KMU
schneller wachsen und Arbeitsplätze schaffen können. Die Kommission zieht Maßnahmen
in Erwägung und legt gegebenenfalls neue Rechtsvorschriften vor, durch die die
Gründung eines Unternehmens in einem beliebigen Mitgliedstaat binnen drei Tagen
bei Kosten von höchstens 100 EUR ermöglicht werden soll. Ferner wird die
Erteilung der erforderlichen Genehmigungen innerhalb eines Monats angestrebt.
Schließlich prüft die Kommission Maßnahmen, durch die Gerichtsverfahren zur
Beitreibung von Kreditschulden für Unternehmen verkürzt, finanzielle
Schwierigkeiten rascher überwunden und Insolvenzen durch kostengünstige
Umschuldungsverfahren vermieden werden können, rechtschaffene Unternehmer eine
zweite Chance erhalten und die Übertragung von Unternehmen erleichtert wird.
Sie fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, einen KMU-Test oder ein
gleichwertiges Verfahren im Rahmen ihrer Entscheidungsprozesse einzuführen und
den Verwaltungsaufwand zu verringern.[33] Die Kommission
prüft schließlich weitere Möglichkeiten, um KMU bei der Entfaltung
grenzüberschreitender Synergien zu unterstützen und sorgt gleichzeitig für
einen flexiblen rechtlichen Rahmen, der keine Belastung für die KMU darstellt.
Die Unternehmensnetzwerke bieten insbesondere für den Ausbau der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit interessante Geschäftsmöglichkeiten. Diese
Netze könnten durch eine verstärkte interne Spezialisierung zu einem wichtigen
Innovationsfaktor werden. Die Kommission wird prüfen, in welchem Ausmaß etwa im
Wege praktischer Leitlinien einige gezielte Maßnahmen (z. B.
Normungsfragen, Terminologie oder Kennzeichnung) zur Förderung des Ausbaus von
Unternehmensnetzwerken auf den Weg gebracht werden könnten. 5. INTERNATIONALISIERUNG
DER UNTERNEHMEN IN DER EU Die Ausfuhren
und der Handelsüberschuss der EU haben bei der Abfederung der Auswirkungen der
Krise eine wichtige Rolle gespielt. Da bis 2015 geschätzte 90 % des
weltweiten Wachstums aus Übersee stammen werden, bleibt der Zugang zu den
Märkten von Drittländern ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit
Europas. Obwohl die Industrie in der EU ihre Wettbewerbsfähigkeit auf
internationalen Märkten weitgehend bewahrt hat, kann eine andauernd starke Ausfuhrleistung
nicht als selbstverständlich angesehen werden. Europäische Unternehmen müssen
innovativ bleiben und sich in das wachsende Netz aus weltweiten
Wertschöpfungsketten eingliedern. Die Integration in die Weltwirtschaft muss
Hand in Hand gehen mit der weltweiten Förderung offener und fairer Märkte. Die
Handelspolitik ist ein Kernelement der Internationalisierungsagenda der EU, bei
der es nicht nur um die Öffnung von Märkten geht, sondern auch darum, die
Interessen der EU zu verteidigen und auf faire Wettbewerbsbedingungen auf
Drittmärkten hinzuwirken. Die EU engagiert sich weiterhin für den Freihandel im
Rahmen der WTO, wie das kürzlich verabschiedete Übereinkommen über
Handelserleichterungen belegt. Parallel dazu verfolgt sie eine beispiellose
Agenda für bilateralen Handel und Investitionen, wobei Freihandelsabkommen
(FHA) derzeit das wichtigste Mittel zur Verwirklichung eines besseren
Marktzugangs sind. Der Abschluss der laufenden Verhandlungen über
Freihandelsabkommen könnte das BIP der EU um 2 % (250 Mrd. EUR)
steigern. Die Kommission hat ferner eine Änderung der Handelsschutzinstrumente
vorgeschlagen und den Rat und das Parlament dazu aufgerufen, sich in der Frage
der Stärkung des Systems der handelspolitischen Schutzinstrumente und der Senkung
der damit verbundenen Kosten rasch zu einigen, damit faire
Wettbewerbsbedingungen wirksamer durchgesetzt werden können. 5.1.
Marktzugang Infolge der
Fortschritte in der gemeinsamen Außenpolitik, des Starts der Wachstumsmissionen
und der Entwicklung der Marktzugangsstrategie sollte die EU, gestützt auf die
Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, ihre wirtschaftsdiplomatischen
Aktivitäten verstärken und zur Verteidigung der europäischen Investitionen und
Interessen im Ausland gegenüber den Wirtschaftspartnern entschlossener
auftreten. Auf den weltweiten Märkten herrschen keine gleichen
Wettbewerbsbedingungen; europäischen Unternehmen werden auf entscheidenden
aufstrebenden Märkten unfaire Bedingungen auferlegt. Das europäische
öffentliche Beschaffungswesen ist das offenste der Welt, dennoch stoßen
Unternehmen aus der EU beim Zugang zu Beschaffungsmärkten im Ausland auf
Schwierigkeiten. In den jüngsten Freihandelsabkommen hat die EU beim Zugang zu
Beschaffungsmärkten beträchtliche Verbesserungen erzielt. Beispielsweise haben
die bilateralen Verhandlungen mit Kanada erhebliche Fortschritte bei der
Öffnung der Beschaffungsmärkte unterhalb der Bundesebene gebracht. Ähnliche
Fortschritte werden in anderen bilateralen Verhandlungen, insbesondere mit den
Vereinigten Staaten und Japan, angestrebt. Darüber hinaus
hat die Kommission ein neues Instrument vorgeschlagen, mit dem die EU, falls es
von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament genehmigt wird, gegen
Ungleichheiten auf internationalen Beschaffungsmärkten vorgehen kann.[34] Durch
dieses Verfahren könnten öffentliche Auftraggeber in den Mitgliedstaaten bei
großen Aufträgen Bieter ausschließen, die Waren und Dienstleistungen mit
Ursprung in einem Nicht-EU-Land einsetzen, in dem der Markt für öffentliche
Aufträge stark geschützt ist. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit im internationalen Kontext positive Ergebnisse
für die EU erzielt werden können. Bei den
Ausfuhren europäischer Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes entfallen 40 %
der Wertschöpfung auf Dienstleistungen. Etwa ein Drittel der Arbeitsplätze, die
diesen Ausfuhren zugerechnet werden, sind in Unternehmen angesiedelt, die
Dienstleistungen für Ausführer von Waren erbringen. Bessere und
kostengünstigere Dienstleistungen wirken sich daher entscheidend auf die
industrielle Wettbewerbsfähigkeit aus. Eine bessere Einbindung der Unternehmen
aus der EU in globale Wertschöpfungsketten wird den Zugang zu Dienstleistungen
hoher Qualität verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Waren- und
Dienstleistungsausfuhren aus der EU steigern. Die Bemühungen
um eine stärkere Internationalisierung von KMU genießen besondere Priorität. In
der EU entfallen auf die 10 % der Unternehmen mit der größten
Ausfuhrleistung typischerweise 70 %-80 % der Ausfuhrmenge; die
Kommission strebt daher nicht nur eine Erhöhung der Ausfuhrmengen, sondern auch
der Zahl der ausführenden Unternehmen an, um die Einbindung von EU-Unternehmen
in globale Wertschöpfungsketten zu erleichtern. Die
Verbesserung des Marktzugangs erfordert den kombinierten Einsatz verschiedener
handelspolitischer Instrumente, welche bei den konkreten Problemen ansetzen,
mit denen unsere Unternehmen konfrontiert sind, wenn sie Ausfuhren in
Drittländer tätigen oder dort investieren. Die Strategie für den Marktzugang
spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen
durch gemeinsame Anstrengungen der Kommission, der Mitgliedstaaten und der
Wirtschaft. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Interessenträgern kann gegen solche Hemmnisse wirksamer und erfolgreicher
vorgegangen werden. Zur
Förderung des Zugangs zu den Märkten der Welt wird die Kommission: •
weiterhin im Rahmen unserer Gesamtstrategien für die FHA-Verhandlungen mit
wichtigen Handelspartnern wie den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Indien
bilateral eine Verbesserung des Marktzugangs für die europäische Industrie anstreben
und aufbauend auf den bestehenden Freihandelsabkommen regelmäßige Überwachungs-,
Bewertungs-und Umsetzungsmaßnahmen durchführen; •
weiterhin Verhandlungen über vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen sowie
über Abkommen zur Akkreditierung und Anerkennung gewerblicher Produkte zwischen
der EU und den Ländern des südlichen Mittelmeerraums sowie den Ländern der
Östlichen Partnerschaft führen; •
weiterhin im Rahmen der WTO-Gremien zu verhindern suchen, dass Drittländer
technische Handelshemmnisse schaffen, und gegen solche Handelshemmnisse
vorgehen, wofür sie wenn nötig auch auf das Streitbeilegungsverfahren
zurückgreifen wird; •
die Wachstumsmissionen ausbauen und die Dienste des Enterprise Europe Network
nutzen, um die Internationalisierung von KMU zu fördern und die Organisation
von Wachstumsmissionen sowie entsprechende Folgemaßnahmen zu unterstützen; •
KMU-Dialoge durchführen und die Zusammenarbeit mit unseren internationalen
Partnern – auf bilateraler Ebene mit den Vereinigten Staaten, China, Russland
und Brasilien, auf multilateraler Ebene im Rahmen der Östlichen Partnerschaft
oder der Industriellen Zusammenarbeit EU-MED sowie mit den Erweiterungs- und
den AKP-Staaten – pflegen; •
die Marktzugangsstrategie als Instrument zur Behebung der konkreten Probleme,
vor denen europäische Unternehmen stehen, weiter umsetzen, wobei ein besonderer
Schwerpunkt auf den KMU liegt, für die es oft besonders schwer ist, etwas gegen
Handelshemmnissen in Drittländern zu unternehmen. 5.2.
Normung, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und Rechte des geistigen
Eigentums Die Kommission
wird weiterhin zur Förderung internationaler Normen und der Zusammenarbeit
in Regulierungsfragen auf die Rolle der EU als faktischer Normgeber bauen
und eine Führungsrolle bei der Stärkung des internationalen Normensystems
übernehmen. Die Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Regulierungsfragen wird
weiterhin Priorität genießen; dies gilt vor allem für die laufenden bilateralen
Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und Japan, deren Schwerpunkt auf
Handels- und Investitionshemmnissen „hinter den Grenzen“ liegen wird. Eine
Erhöhung der Transparenz und Konvergenz der Rechtsvorschriften wird die Chancen
europäischer Unternehmen in Übersee beträchtlich verbessern und dazu beitragen,
die Marktzugangskosten zu senken. In einer Welt,
in der die Wettbewerbsfähigkeit oft auf einer Vorreiterrolle und auf
Markenrechten beruht, wird es für die Unternehmen aus der EU immer wichtiger,
ihre gewerblichen Schutzrechte auf allen maßgeblichen Märkten zu wahren; in
besonderem Maße gilt dies für die Kreativwirtschaft, in der Nachahmung ein
schwerwiegendes Problem darstellt. Zur Ausweitung der Unterstützung für
Unternehmen hat die Kommission bereits das Netz ihrer Helpdesks für gewerbliche
Schutzrechte auf den Verband Südostasiatischer Staaten (ASEAN) und den Mercosur
ausgedehnt, um Dienstleistungen in einem größeren geographischen Gebiet
anbieten zu können; sie wird eine weitere geografische Ausdehnung solcher
Unterstützungsdienste in Erwägung ziehen. 6. Schlussfolgerung Europa muss das
nachhaltige Wachstum und die Modernisierung nach der Krise dringend auf
eine breitere Grundlage stellen. Zu diesem Zweck muss es seine Entschlossenheit
zur Reindustrialisierung, zur Modernisierung der industriellen Basis Europas
und zur Förderung eines wettbewerbsfähigen Rahmens für die EU-Industrie
deutlich bekunden. Angesichts der
Bedeutung der bevorstehenden Herausforderungen für die Zukunft Europas muss
sich der Europäische Rat als höchste politische Instanz damit befassen und den
Kurs vorgeben, damit alle der EU zur Verfügung stehenden Instrumente kohärent
und im Einklang mit den Prioritäten eingesetzt werden. Eine industriepolitische
Strategie kann nicht isoliert in die Praxis umgesetzt werden, da zahlreiche
Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Politikbereichen bestehen. Die
Kommission ruft daher die Mitgliedstaaten auf, die zentrale Bedeutung der
Industrie für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des
nachhaltigen Wachstums in Europa sowie für eine systematische Berücksichtigung
von Fragen der Wettbewerbsfähigkeit in allen Politikbereichen anzuerkennen. Zu
diesem Zweck ist die Kommission der Auffassung, dass zur Stützung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie die folgenden Prioritäten
verfolgt werden sollten: ·
Die
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie muss künftig verstärkt in anderen
Politikbereichen im Sinne der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
in der EU berücksichtigt werden, da die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
erheblich zur gesamten Wettbewerbsleistung der EU beiträgt. Im Interesse einer
höheren Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der EU-Wirtschaft im Allgemeinen
ist beispielsweise der Produktivitätssteigerung bei den
Unternehmensdienstleistungen besonderes Augenmerk zu widmen. ·
Das
Potenzial des Binnenmarktes ist durch die Entwicklung der notwendigen Infrastrukturen,
durch die Schaffung eines stabilen, vereinfachten und vorhersehbaren
Rechtsrahmens, welcher die unternehmerische Initiative und Innovationen
begünstigt, durch Integration der Kapitalmärkte, durch verbesserte Ausbildungs-
und Mobilitätsmöglichkeiten für die Bürger und durch die Vollendung des
Binnenmarktes für Dienstleistungen als wichtigen Faktor für die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu maximieren. ·
Die
Instrumente für die regionale Entwicklung sind mithilfe nationaler und
europäischer Instrumente entschlossen umzusetzen, um durch die Förderung von
Innovation, Qualifikation und Unternehmergeist den industriellen Wandel zu
gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu steigern. ·
Damit
Unternehmen mehr investieren, müssen ihnen bestimmte kritische Ressourcen,
insbesondere Energie und Rohstoffe, zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung
stehen, die die internationale Kostensituation widerspiegeln. Die Ausarbeitung
und Umsetzung politischer Instrumente zu verschiedenen, sowohl auf europäischer
als auch auf nationaler Ebene angesiedelten Zwecken darf nicht zu Verzerrungen
führen, durch die die relativen Preise solcher Ressourcen unverhältnismäßig
verteuert werden. Auf dem Binnenmarkt und auf internationaler Ebene sollte
durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass eine angemessene
Versorgung mit solchen Ressourcen sichergestellt ist, die Energie- und
Ressourceneffizienz steigen und das Abfallaufkommen sinkt. ·
Es
ist alles zu unternehmen, um die Integration der Unternehmen der EU in globale
Wertschöpfungsketten zu erleichtern, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und
den Zugang zu globalen Märkten zu günstigeren Wettbewerbsbedingungen zu
sichern.
Schließlich
ist es im Interesse der Wiederbelebung der Wirtschaft in der EU erforderlich,
die Reindustrialisierungsbemühungen im Einklang mit dem Anspruch der
Kommission, den Beitrag der Industrie zum BIP bis 2020 auf 20 % zu
steigern, mitzutragen.
[1] Rueda-Cantuche
J. M., Sousa N., Andreoni V. und Arto I.: „The Single Market as an engine for
employment growth through the external trade“, Gemeinsame Forschungsstelle,
IPTS, Sevilla 2012. In dieser Mitteilung bezieht sich der Begriff
„verarbeitendes Gewerbe“ auf den Abschnitt C und die Abteilungen 10
bis 33 der NACE Rev. 2. Unter Industrie ist ein breites Feld von
Tätigkeiten zu verstehen, das auch Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
sowie die Energiewirtschaft umfasst.
[2] Auf Handelsstatistiken von Eurostat beruhender Schätzwert. Dieser Wert
bezieht sich nur auf Erzeugnisse des verarbeitenden Gewerbes, darin nicht
enthalten ist der Energie- und Rohstoffhandel, bei dem die EU eine negative
Bilanz aufweist. [3] Es sei darauf hingewiesen, dass der Anteil des verarbeitenden Gewerbes
am BIP in einigen Ländern (Slowakei, Litauen, Österreich, Deutschland und
Niederlande) seit 2007 zugenommen hat, in den übrigen Ländern aber
zurückgegangen ist. [4] Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit Europas 2013 „Towards
knowledge-driven Reindustrialisation“, abrufbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/competitiveness-analysis/european-competitiveness-report/files/eu-2013-eur-comp-rep_en.pdf
und „Leistungsanzeiger Industrie“, abrufbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/monitoring-member-states/files/scoreboard-2013_de.pdf.
[5] Sowohl bei Strom als auch bei Gas nimmt die Preisdifferenz gegenüber
Mitbewerbern in Drittländern (mit Ausnahme vor allem von Japan) zu. [6] „Eine stärkere europäische Industrie
bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012) 582 final vom 10.10.2012)
und „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung –
Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (KOM(2010) 614 endg. vom
28.10.2010). Einige Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien, Deutschland oder
das Vereinigte Königreich haben in den vergangenen Jahren ebenfalls
industriepolitische Konzepte oder Strategien auf nationaler und regionaler
Ebene festgelegt. [7] Diese
einvernehmlichen vertraglichen Vereinbarungen von Mitgliedstaaten könnten – auf
der Grundlage der länderspezifischen Empfehlungen – einen Beitrag zur Umsetzung
relevanter industriepolitischer Aspekte leisten, die jene
wirtschaftspolitischen Prioritäten widerspiegeln, die im Europäischen Rat bei
der Analyse der Wirtschaftslage in den Mitgliedstaaten und im Euroraum
aufgezeigt wurden. [8] Dieses Paket bringt uns dem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum
ein gutes Stück näher, in dem unterschiedlich gestaltete Eisenbahnfahrzeuge
nach und nach ganz durch genormte Züge und Bauteile ersetzt und die
Betriebsgenehmigungsverfahren vereinfacht werden. Zur Förderung dieses
Prozesses werden durch das Gemeinsame Unternehmen Shift2Rail öffentliche und
private Mittel gebündelt, um die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien
und Lösungen zu beschleunigen. [9] Im Straßengüterverkehr müssen für eine weitere Marktöffnung
Verbesserungen bei der Durchsetzung der Marktzugangsbestimmungen erzielt
werden. Hier wurden die Sicherheitsbestimmungen und technischen Vorschriften
bereits harmonisiert und damit die Voraussetzungen für eine etwaige
Liberalisierung dieser Branche auf EU-Ebene geschaffen. [10] Am 14. Oktober 2013 verabschiedete die Kommission eine Liste von 248
zentralen Energieinfrastrukturprojekten, bei denen dank der neuen Leitlinien
für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) die Genehmigungsverfahren
rascher und effizienter ablaufen und Verbesserungen im Bereich der Regulierung
eintreten werden. Darüber hinaus vereinbarten der Rat und das Europäische
Parlament im Dezember 2013 die Schaffung der Fazilität „Connecting
Europe“ (CEF), über die 33,2 Mrd. EUR bereitgestellt werden, um
Investitionen in die europäischen Verkehrs-, Energie- und Digitalnetze zu
finanzieren oder anzuziehen. Die CEF wird zur Errichtung äußerst
leistungsfähiger und umweltverträglicher Verbundnetze beitragen, die sich über
ganz Europa erstrecken. Aus der CEF werden für die transeuropäische
Energieinfrastruktur im Zeitraum 2014–2020 Mittel in Höhe von 5,85 Mrd.
EUR für die Marktintegration und die Versorgungssicherheit im Energiesystem der
EU bereitgestellt. [11] „Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe“, COM(2013) 18 final vom 24.1.2013. [12] Mitteilung der Kommission „Eine Vision für den Binnenmarkt für
Industrieprodukte“, COM(2014) 25 final vom 22.1.2014. [13] Diese Initiative sieht gemeinsame Methoden zur Messung der
Umweltverträglichkeit von Produkten und Organisationen vor. Vergleichbare und
zuverlässige Umweltinformationen über diese Produkte tragen zur EU-weiten
Integration der entsprechenden Märkte bei. [14] Bericht über die Binnenmarktintegration: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0785:FIN:DE:PDF.
[15] Mitteilung der Kommission „Eine Partnerschaft für neues Wachstum im
Dienstleistungssektor 2012-2015“, (COM(2012) 261 final vom 8. Juni 2012. [16] Im Weltbank-Bericht „Doing Business“ rangierten 2008 noch acht
Mitgliedstaaten unter den 20 besten Ländern und drei davon unter den führenden 10 Ländern.
In der Ausgabe 2013 finden sich nur noch sechs Mitgliedstaaten unter den
besten 20 bzw. zwei unter den besten zehn Ländern. [17] Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 2. und 3. Dezember
2013. [18] Darüber hinaus wird die Umsetzung von Bestimmungen in spezifischen
Bereichen durch andere Initiativen gefördert. So soll derzeit etwa das EU-Abfallrecht
durch eine Überprüfung verständlicher und besser vollstreckbar werden und das
Recycling von Sekundärrohstoffen erleichtert werden. [19] Siehe geplante Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem
Titel „Advancing Manufacturing – Advancing Europe“. [20] Eine
Beschreibung und Auslegung des Grundsatzes der Kaskadennutzung findet sich
unter: http://ec.europa.eu/research/bioeconomy/pdf/201202_commision_staff_working.pdf -
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Mitteilung der Kommission zur
Bioökonomie-Strategie –, siehe S. 25 und 26, 2. Absatz
(Abschnitt 1.3.3.1.) und http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A7-2013-0201+0+DOC+PDF+V0//DE –
Stellungnahme des Europäischen Parlaments über die Mitteilung der Kommission
zur Bioökonomie-Strategie – (siehe Punkt 28, S. 6 und 7). [21] Die Kommission hat kürzlich zwei Projekte für intelligente Netze
ausgewählt und zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse für die transeuropäische
Energieinfrastruktur erklärt. [22] Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 zur Bekämpfung von
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:048:0001:0010:de:PDF.
[23] Diese Preise sind nicht um qualitätsbedingte Unterschiede bereinigt;
die Stromversorgung ist in der EU zuverlässiger und fällt seltener aus als in
den genannten Ländern. [24] Siehe „Energiepreise und -kosten in Europa“ (COM(2014) 21 final
vom 22.1.2014). Diese Mitteilung gibt genauen Aufschluss über die Kosten- und
Preisentwicklung im Energiebereich. [25] COM(2014) 15 final, „Ein Rahmen
für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“; COM(2014) 20 final, „Vorschlag für
einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung
und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel
mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG“;
COM(2014) 23 final, „Mitteilung über
die Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (z. B. Schiefergas)
unter Einsatz von Hochvolumen-Hydrofracking“ und C(2014) 267 final, „Empfehlung
der Kommission mit Mindestgrundsätzen für die Erschließung und Förderung von
Kohlenwasserstoffen (z. B. Schiefergas) durch Hochvolumen-Hydrofracking“,
alle vom 22.1.2014. [26]
Materialkosten machen nach Angaben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) über 40 %
der Herstellungskosten aus („Kostenstruktur des verarbeitenden Gewerbes“).
Durch mehr Ressourceneffizienz könnte der Materialbedarf bis 2030 um 17 bis 24 %
gesenkt werden. Siehe „Macroeconomic modelling of sustainable
development and the links between the economy and the environment“ (2011), GWS
et al. im Auftrag der Kommission, abrufbar unter http://ec.europa.eu/environment/enveco/studies_modelling/pdf/report_macroeconomic.pdf. [27] Im Kontext der zweiten Säule der Rohstoffinitiative wird die
Kommission 2014 einen Bericht über die Indikatoren für eine nationale
Mineralienpolitik veröffentlichen, der über die Genehmigungs- und
Raumplanungspraxis der Mitgliedstaaten Aufschluss gibt, sowie mit einer
öffentlichen Konsultation aller Interessenträger der Frage nachgehen, welche
Optionen für eine Harmonisierung einiger Aspekte des Genehmigungs- und Raumplanungswesens
in Frage kommen. [28] Siehe Abschnitte über chemische und holzverarbeitende Industrie der
dazugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [29] Siehe Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen
für Praktika vom 4. Dezember 2013, COM(2013) 857 final. [30] COM(2012) 669 final, „Neue Denkansätze für die Bildung – bessere
sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ vom 20.11.2012. [31] Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte der Antizipation von Veränderungen
und Umstrukturierungen wurden in der Mitteilung der Kommission COM(2013) 882
final vom 13. Dezember 2013 behandelt. [32] Hinsichtlich des konkreten Potenzials des sogenannten blauen Wachstums
sei auf folgende Mitteilung verwiesen: COM(2012) 494 final, „Blaues
Wachstum – Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum“ vom 13.9.2012. [33] Diese Vorschläge werden mit anderen rechtlichen Maßnahmen koordiniert,
die derzeit in Vorbereitung sind, um die Schuldenbeitreibung über Staatsgrenzen
hinweg zu erleichtern. Auf demselben Gebiet werden als Reaktion auf die 2012
vorgelegte Mitteilung „Ein neuer europäischer Ansatz zur Verfahrensweise bei
Firmenpleiten und Unternehmensinsolvenzen“ Mindeststandards eingeführt, um
Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine effiziente Umschuldung zu
ermöglichen und sie vor der Insolvenz zu bewahren. [34] COM(2012) 124
final vom 21.3.2012, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern
zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren
zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und
Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von
Drittländern.