52013JC0006

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status /* JOIN/2013/06 final - 2013/0107 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

Marokko und die EU sind durch ein im März 2000 in Kraft getretenes Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen miteinander verbunden, auf dessen Grundlage beide Vertragsparteien im Juli 2005 einen Aktionsplan EU-Marokko im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) für einen Zeitraum von fünf Jahren gebilligt hatten.

Auf dieser Grundlage haben sich die Beziehungen zwischen der EU und Marokko weiterentwickelt und sind erheblich gereift. Die Annahme des gemeinsamen Dokuments über die Vertiefung der bilateralen Beziehungen (fortgeschrittener Status) im Oktober 2008[1] verlieh diesen Beziehungen neue Impulse und führte dazu, dass sie in Politik und Sicherheit, Handel und Wirtschaft, in verschiedenen anderen Bereichen und bei den direkten Kontakten zwischen den Bürgern beträchtlich vertieft wurden.

Da der bisherige ENP-Aktionsplan im Juli 2010 auslief, ist es angebracht einen neuen Aktionsplan auszuhandeln und zu unterzeichnen, der sich auf die Ziele und Ambitionen des gemeinsamen Dokuments stützt. Die beiden Vertragsparteien haben vereinbart, bis zur Unterzeichnung dieses neuen Plans weiter den Aktionsplan von 2005 anzuwenden.

Die Beziehungen zwischen der EU und Marokko sind von der allgemeinen politischen Situation in der Region geprägt, die seit Anfang 2011 stark im Wandel begriffen ist.

In der Gemeinsamen Mitteilung an das Parlament und den Rat mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel – eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“ wird ein neues Konzept dargelegt, das eine stärkere Differenzierung vorsieht, die es jedem Partnerland gestattet, seine Beziehungen mit der EU entsprechend seinen eigenen Bestrebungen, Bedürfnissen und Kapazitäten aufzubauen, allerdings auch in Abhängigkeit von der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und dem Grad des Engagements für gemeinsame Werte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie der Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten. In dem neuen Aktionsplan sind die prioritären Ziele der privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und Marokko klar festgelegt, wobei dem fortgeschrittenen Status und der Umfänglichkeit der Beziehungen zwischen beiden Seiten uneingeschränkt Rechnung getragen wird.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten Sondierungsgespräche mit Marokko geführt, die zu einer Einigung über den Entwurf des Aktionsplans und insbesondere über die Liste der prioritären Maßnahmen in diesem Zusammenhang geführt haben. Auf der zweiten Tagung des Assoziationsrats EU-Marokko am 23. April 2012 erklärten beide Seiten, sie näherten sich einer Einigung, zu der sie schließlich im November 2012 gelangten. Der Abschluss der technischen Beratungen auf beiden Seiten wurde durch Schriftwechsel vom 28. November 2012 (EAD) und 10. Januar 2013 (Marokko) notifiziert.

Der neue Aktionsplan EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status wird in den kommenden Jahren die wesentliche Bezugsgrundlage für unsere bilateralen Beziehungen zu Marokko darstellen; er liefert damit einen „Fahrplan“ zur Verwirklichung einer engeren Assoziation zwischen Marokko und der EU. Die ENP spielt weiterhin eine Katalysatorrolle, da sie einen einheitlichen politischen Rahmen vorgibt, der sich u. a. auf Partnerschaftlichkeit, gemeinsame Verantwortung, leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Hilfe stützt.

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) fügen als Anhang den Wortlaut eines gemeinsamen Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Marokko im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans bei.

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Rat, den beigefügten gemeinsamen Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

2013/0107 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Beschluss 2000/204/EG, EGKS des Rates und der Kommission vom 24. Januar 2000 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1,

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits wurde am 26. Februar 1996 unterzeichnet und trat am 1. März 2000 in Kraft.

(2)       Die Vertragsparteien beabsichtigen, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) einen neuen Aktionsplan EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status zu genehmigen, der der privilegierten Partnerschaft zwischen den beiden Vertragsparteien Rechnung trägt und die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des ENP-Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Assoziationsrats.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

 

Entwurf

EMPFEHLUNG

zur Durchführung des ENP-Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status

Der Assoziationsrat EU-Marokko –

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits, insbesondere auf Artikel 80,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)  Nach Artikel 80 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.

(2)  Nach Artikel 90 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

(3)  Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeerabkommens haben den Text des ENP-Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status gebilligt.

(4)  Dieser ENP-Aktionsplan EU-Marokko wird die Umsetzung des Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen, die von den Vertragsparteien einvernehmlich ausgearbeitet und vereinbart wurden und die Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben.

(5)  Der Aktionsplan erfüllt den doppelten Zweck, sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien vorzugeben, als auch für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Marokko eine breitere Grundlage zu schaffen, die entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll —

(6)  EMPFIEHLT:

Einziger Artikel

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten ENP-Aktionsplan EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status durchführen, soweit diese Durchführung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits ausgerichtet ist.

Geschehen zu […]

Im Namen des Assoziationsrates

Der Präsident

ANHANG

EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK

ENTWURF EINES AKTIONSPLANS MAROKKO (2013-2017) ZUR UMSETZUNG DES FORTGESCHRITTENEN STATUS

I.            Einleitung

Die Europäische Nachbarschaftspolitik setzt sich ehrgeizige Ziele, die auf einer gegenseitigen Verantwortung und dem Bekenntnis zu gemeinsamen und beiderseits anerkannten Werten beruhen, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Achtung der Menschenrechte, Marktwirtschaft, freier Handel, nachhaltige Entwicklung, Armutsbekämpfung und Umsetzung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und institutioneller Reformen. Die Errichtung eines Raums des Friedens und der Stabilität, einschließlich des Krisenmanagements sowie der Konfliktprävention und -lösung in der Region, sind ebenfalls Teil dieser Europäischen Nachbarschaftspolitik. Marokko teilt diese Werte und Grundsätze und legt diese bei der Formulierung seiner nationalen und internationalen Politik zugrunde.

Die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Marokko, die mit dem Handelsabkommen von 1969 begründet wurde, hat durch das 1996 unterzeichnete Assoziationsabkommen und die ENP einen Wandel erfahren. Die beiden Abkommen haben eine Vertiefung der Beziehungen in Politik, Wirtschaft und Handel sowie eine Intensivierung des kulturellen Austauschs und des Austauschs von Personen ermöglicht. Auf der Grundlage des Assoziationsabkommens wurden die Beziehungen zwischen Marokko und der EU schrittweise und kontinuierlich zu einer echten Partnerschaft zwischen beiden Seiten ausgebaut, die Marokko zu einem privilegierten Partner gemacht hat.

Die Annahme des gemeinsamen Dokuments über die Vertiefung der bilateralen Beziehungen (fortgeschrittener Status) im Oktober 2008 hat eine neue Ära in den bilateralen Beziehungen eingeleitet. Mit diesem Dokument wird die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und Marokko gestärkt, indem neue ehrgeizige Ziele für die Intensivierung der politischen, wirtschaftlichen und menschlichen Beziehungen festgelegt werden. Auf dem Gipfel EU-Marokko vom März 2010 in Granada wurden diese Ziele bekräftigt, indem der besondere Charakter der Partnerschaft zwischen der EU und Marokko hervorgehoben wurde. Heute arbeiten die beiden Parteien aufbauend auf ihren bereits weit fortgeschrittenen Beziehungen darauf hin, diese beispielhafte und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft noch weiter zu vertiefen, um gemeinsame politische, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu bewältigen.

Die Fortschritte auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie die politischen und sozioökonomischen Reformen stellen gemeinsame Grundsätze für die Umsetzung des fortgeschrittenen Status dar. Diese Partnerschaft erfordert eine Verstärkung der Verpflichtungen zur Durchführung der von Marokko eingeleiteten wesentlichen Reformen und zu ihrer Vertiefung auf politischer Ebene – vorrangig in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – ebenso wie auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene, um insbesondere greifbare Fortschritte bei der menschlichen Entwicklung zu erzielen. Der Umfang der von der EU geleisteten Unterstützung wird auf die Ambitionen und die Reformfortschritte Marokkos sowie auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Landes abgestimmt sein. Die EU und Marokko werden in diese Richtung weiterarbeiten; dies entspricht auch der neuen von Marokko am 1. Juli 2011 verabschiedeten Verfassung und der neuen Strategie der EU, die im Rahmen Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand entwickelt wurde.

Die EU erkennt an, dass die Annäherung an die EU für Marokko eine grundlegende außenpolitische Entscheidung bedeutet. Ziel des Landes ist es, eine optimale Annäherung an die EU zu erreichen, um die Dynamik der politischen Modernisierung, der wirtschaftlichen Öffnung und des sozialen Zusammenhalts zu unterstützen und zu begleiten. Marokko sieht dies auch als privilegiertes Mittel zur Förderung seiner Abstimmung und Koordinierung mit der EU in strategischen Fragen von gemeinsamem Interesse an. Die beiden Parteien sind der Auffassung, dass die Vorteile dieses Prozesses durch die regionale Integration im Maghreb verstärkt werden, und bekräftigen ihre Entschlossenheit, zusammenzuarbeiten, um dieser Integration neue Impulse zu verleihen. Im Einklang mit Artikel 8 des EU-Vertrags und mit den Bestrebungen Marokkos, ein neues Abkommen über die Beziehungen zur EU zu schließen, kommen die Parteien überein, die Überlegungen über die Art und Form eines solchen Abkommens fortzusetzen.

Der ENP-Aktionsplan EU-Marokko hat eine gezieltere Umsetzung der durch das Assoziationsabkommen bereitgestellten Instrumente ermöglicht und das von Marokko angestrebte Ziel einer stärkeren Integration seiner wirtschaftlichen und sozialen Strukturen in diejenigen der EU unterstützt.

Der neue Aktionsplan zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status stellt eine wichtige Etappe der kontinuierlichen Vertiefung der Beziehungen zwischen Marokko und der EU dar, bei der sämtliche Hebel, Mechanismen und Instrumente des fortgeschrittenen Status eingesetzt werden.

Der Aktionsplan fördert die Formulierung und Umsetzung von politischen Strategien und Maßnahmen zur Festigung des Rechtsstaats, der Demokratie und der Menschenrechte, zur Förderung des Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts, zur Verringerung der Armut und zum Schutz der Umwelt und trägt so zum langfristigen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung bei. Bei der Umsetzung dieses neuen Aktionsplans wird das notwendige Gleichgewicht zwischen der Beschleunigung und der Dynamik der Öffnung und Modernisierung der marokkanischen Wirtschaft einerseits und dem Gebot einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung andererseits gewahrt.

Darüber hinaus werden die beiden Parteien den Prozess der wirtschaftlichen Integration durch die Einleitung von Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen fortsetzen, wodurch die bereits abgeschlossenen oder noch laufenden sektoralen Verhandlungen, insbesondere über die Liberalisierung des Handels- und Dienstleistungsverkehrs und des Niederlassungsrechts, untermauert werden. Ferner wird dabei die Möglichkeit geprüft werden, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten auf beiden Seiten gegenseitig die präferenziellen Zugeständnisse auszuweiten, die im Abkommen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen vereinbart wurden.

Der neue Aktionsplan stellt das Bindeglied zwischen dem vorherigen Plan und dem gemeinsamen Dokument über den fortgeschrittenen Status dar. Er umfasst die vereinbarten Reformen, die noch nicht umgesetzten Maßnahmen des vorherigen Plans und neue Elemente, die im gemeinsamen Dokument festgelegt wurden. Außerdem greift er im Einklang mit dem marokkanischen Reformprogramm die Grundsätze der Differenzierung und der Eigenverantwortung auf. Er verleiht dem Fahrplan für den fortgeschrittenen Status operativen Charakter. Folglich setzt der neue Aktionsplan voraus, dass die marokkanische Regierung eine Strategie zur Annäherung der Rechtsvorschriften festlegt, die auf einer Bewertung der bestehenden Unterschiede und einer Ermittlung der Prioritäten für die Annäherung basieren und einen Zeitplan für die Umsetzung umfassen wird. Diese Strategie wird durch Förderprogramme der EU unterstützt werden.

Der vorliegende Aktionsplan sieht unter anderem eine schrittweise Annäherung an den Besitzstand der Union vor, die auf die allmähliche Integration der marokkanischen Wirtschaft in den Binnenmarkt der EU und auf die Förderung von Handel, Investitionen und Wachstum abzielt. Zu diesem Zweck verpflichten sich die beiden Parteien, anhand der in dem Aktionsplan genannten Referenzen eine systematische Analyse der Unterschiede zwischen den marokkanischen Rechtsvorschriften und dem EU-Besitzstand vorzunehmen. Für jeden der im Aktionsplan genannten Bereiche wird eine Bewertung der Prioritäten und der erforderlichen Mittel für diese Annäherung durchgeführt. Die Annäherung der Rechtsvorschriften kann erfolgen durch i) die schrittweise Übernahme (kurz- oder langfristig) des gesamten Besitzstands in bestimmten Bereichen, ii) die Übernahme eines Teils des Besitzstands oder iii) die Übernahme der allgemeinen Grundsätze des Besitzstands oder der bewährten Methoden eines bestimmten Bereichs. Nach Ablauf der ersten beiden Jahre des Aktionsplans verabschiedet die marokkanische Regierung ein nationales Programm zur Annäherung an die Rechtsvorschriften der EU, um die Prioritäten, den Umfang und die zeitliche Abfolge festzulegen, wie in der Thronrede von 2010 gefordert.

Der neue Aktionsplan bildet die Grundlage für die Programmierung, Durchführung und Überwachung der Hilfe der EU unter Berücksichtigung der geäußerten Bedürfnisse und der erzielten Zwischenergebnisse. In diesem Rahmen werden von Marokko und der EU Mittel für die Umsetzung der vereinbarten Prioritäten bereitgestellt. Was die EU anbelangt, so wird diese Hilfe hauptsächlich über die mit Marokko vereinbarten Nationalen Richtprogramme bereitgestellt, in denen die Prioritäten für die Hilfe sowie die Richtbeträge festgelegt sind. Diese Hilfe wird unter strikter Einhaltung der für die Durchführung der Außenhilfe der EU festgelegten Regeln und Verfahren erbracht.

Für die Umsetzung der von der EU für Marokko bereitgestellten Hilfe kann eine Vielzahl von Instrumenten genutzt werden, darunter diejenigen, die im Rahmen der neuen Strategie für die Länder der Europäischen Nachbarschaft entwickelt wurden. Dazu zählen die gegenseitige Beratung und der Austausch von technischem Fachwissen, bewährten Methoden und Know-how, Unterstützung für den Kapazitäten- und Institutionenaufbau, die sektoralen Reformen, die Förderung der Integration, den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt, den Abbau des Regionalgefälles und die Zivilgesellschaft.

Außerdem werden Kredite der europäischen Finanzinstitutionen eine Schlüsselrolle bei der Durchführung des neuen Aktionsplans spielen. So dürften die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität und die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP), die von der EU finanziert werden, eine bedeutende Hebelwirkung auf die Bereitstellung von Infrastrukturkrediten sowie die Förderung des Privatsektors und die Schließung von Partnerschaften mit diesem ausüben. Dies wird unter anderem eine Mobilisierung der gesamten von der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Rahmen der FEMIP bereitgestellten Mittel ermöglichen.

Die Parteien haben sich ferner darauf geeinigt, gemeinsame Überlegungen dazu anzustellen, wie die neuen Instrumente für die finanzielle Zusammenarbeit, darunter diejenigen, die im Rahmen der neuen Strategie gegenüber den Nachbarschaftsländern eingeführt wurden, optimal genutzt werden können, und wie Marokko der Zugang zu adäquaten Finanzmitteln für die Fortsetzung seiner Reformen und seiner Annäherung an die EU gewährt werden kann. Ziel ist es, die Wirksamkeit zu verbessern und dem Grad der Integration gerecht zu werden, den Marokko und die EU erreichen können.

Die Laufzeit des Aktionsplans beträgt fünf Jahre (2013-2017). Besondere Aufmerksamkeit gilt den in der Maßnahmenübersicht genannten prioritären Maßnahmen; diese Übersicht ist Bestandteil des Aktionsplans (s. Anhang III). Während der Umsetzung können die beiden Parteien den Aktionsplan an neue Prioritäten der marokkanischen Regierung und/oder der EU anpassen; hierzu muss kein neuer Aktionsplan verabschiedet werden.

Die Einleitung von Reformen in einer großen Anzahl wichtiger Bereiche erfordert, dass genaue Ziele festgelegt und ausreichende Mittel bereitgestellt werden. Der Assoziationsausschuss und die Unterausschüsse, die im Rahmen des Assoziationsabkommens eingerichtet wurden, sorgen für die regelmäßige Überwachung der Durchführung des Aktionsplans, vor allem hinsichtlich der erzielten Fortschritte und der geleisteten Unterstützung. Die Parteien können außerdem Fortschrittsberichte erstellen. Die Zivilgesellschaft sollte in die Lage versetzt werden, sich aktiv an dieser Überwachung zu beteiligen.

Der Aktionsplan, der Teil der Umsetzung des fortgeschrittenen Status ist, stellt eine wichtige Phase für den Ausbau der Beziehungen zwischen den beiden Parteien zu einer privilegierten Partnerschaft dar.

Auf dieser Grundlage wird die Ad-hoc-Gruppe für den fortgeschrittenen Status ihre Arbeiten fortsetzen, um neue Perspektiven für diese Partnerschaft zu ermitteln und ihre Inhalte, Instrumente und Zielsetzungen zu definieren.

II.          Aktionsplan

A.           SCHAFFUNG EINES RAUMS GEMEINSAMER WERTE

1.           Politischer und strategischer Dialog

1.1         Zusammenarbeit im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik

Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik mit Blick auf eine regelmäßige Abstimmung in internationalen Fragen, eine Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und eine Verbesserung der Sicherheit und Stabilität, vor allem im Maghreb

Vertiefung des bilateralen politischen Dialogs insbesondere durch:

· Veranstaltung von Ad-hoc-Gipfeltreffen Marokko-EU

· Veranstaltung von Ad-hoc-Sitzungen zwischen dem marokkanischen Außenminister und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HV/VP)

· Veranstaltung informeller Ad-hoc-Sitzungen zwischen dem marokkanischen Außenminister und seinen europäischen Amtskollegen

· Ad-hoc-Beteiligung der marokkanischen Fachminister und ihrer europäischen Amtskollegen an Treffen am Rande der regelmäßigen Tagungen des EU-Ministerrats

· Veranstaltung von Ad-hoc-Sitzungen zwischen hohen marokkanischen Beamten und Mitgliedern der Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Rates der EU, vor allem des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, der Gruppe „Maschrik/Maghreb“ (MAMA), der Gruppe „Afrika“ (COAFR), der Gruppe „Terrorismus“ (COTER) und der Gruppe „Menschenrechte“ (COHOM)

· fallweise Unterstützung Marokkos für die Erklärungen und Beschlüsse des Rates der EU im Bereich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nach den von der EU festgelegten Modalitäten

Verstärkte Konzertierung in multilateralen Gremien

· Veranstaltung von Tagungen in New York zwischen dem marokkanischen Außenminister und der HV/VP mit Blick auf die Sicherstellung einer besseren Koordinierung der Standpunkte der beiden Partner

· Ergreifung gemeinsamer Initiativen im Rahmen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und des III. Hauptausschusses der Generalversammlung sowie anderer internationaler Organisationen auf der Grundlage der von den beiden Parteien aufgestellten und vereinbarten Prioritäten und Erstellung eines Zeitplans für Konzertierungssitzungen in Genf und New York im Vorfeld der Tagungen der für Menschenrechte zuständigen Gremien der Vereinten Nationen

· Einführung von informellen Konzertierungsmechanismen mit dem Ziel eines Beitrags zur Verbesserung der Umsetzung multilateraler Übereinkünfte

· Veranstaltung von Konzertierungs- und Koordinierungssitzungen zu den Initiativen zur Bekämpfung der Bedrohungen der weltweiten, regionalen und subregionalen Sicherheit

· Konzertierung zwischen Marokko und der EU über die Bekämpfung des Klimawandels

Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Konfliktprävention und des Krisenmanagements

· Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialogs im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

· Erwägung des Abschlusses eines Rahmenabkommens über den Geheimschutz

· Abschluss eines Rahmenabkommens über die Beteiligung Marokkos an (zivilen und militärischen) Krisenmanagementeinsätzen der EU

· gegebenenfalls Beteiligung an Schulungen des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) im Bereich Konfliktprävention und Krisenmanagement

· Prüfung von Konzertierungsmöglichkeiten beim Postkonflikt-Management und bei Wiederaufbaumaßnahmen mit dem Ziel der Friedenskonsolidierung

· Weiterentwicklung der Partnerschaft für Frieden und Sicherheit in Afrika unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien

· Beitrag zu den Bemühungen der Vereinten Nationen um die Beilegung von Konflikten

· aktive Beteiligung an der Initiative der regionalen Exzellenzentren für chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken (CBRN) zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten für die Bewältigung von CBRN-Risiken, gleich ob sie durch kriminelle Handlungen, Unfälle oder Naturkatastrophen entstehen (Sekretariat des in Marokko geplanten Westafrika-Zentrums/Atlantikfront)

Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Kontrolle der Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern

· Beitrag zur Umsetzung des Abschlussdokuments der Konferenz von 2010 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

· aktives Engagement für die Aushandlung des Vertrags über den Waffenhandel

· Veranstaltung von Seminaren und Übungsworkshops zur Umsetzung der Grundsätze der Globalen Initiative zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus

· Vertiefung des Dialogs über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägermitteln, darunter Prüfung der mit diesen Waffen verbundenen besonderen Gefahren für die regionale Sicherheit, vor allem durch

– die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen auf nationaler Ebene, vor allem der Resolutionen 1540/04 und 1977/2011 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

– den Beitritt zu einschlägigen internationalen Übereinkünften und deren Umsetzung auf nationaler Ebene mit Hilfe einer verstärkten Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO),

– eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Substanzen, Ausrüstungen und Fachkenntnissen, die für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen oder ihren Trägermitteln eingesetzt werden könnten,

– eine Förderung der universellen Geltung und Umsetzung des Haager Verhaltenskodexes gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper und des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

· Einführung eines wirksamen nationalen Kontrollsystems für Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern zwecks Überwachung des Exports und der Durchfuhr von Waffen und Waren, die für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten, vor allem durch

– die Verabschiedung von Exportkontrollvorschriften, die sich insbesondere auch auf die Endbestimmung der Waffen und Dual-use-Güter erstrecken und wirksame und adäquate Sanktionen bei Verstößen vorsehen,

– die Entwicklung einer Partnerschaft zwischen der Verwaltung und den privaten Wirtschaftsbeteiligten, die sicherstellen soll, dass die Verpflichtungen hinsichtlich der Exportkontrollen für Waffen und Dual-use-Güter bekanntgemacht und eingehalten werden.

· Intensivierung des Dialogs über Fragen im Zusammenhang mit Exportkontrollen für Kleinwaffen und leichte Waffen sowie über die Kontrolle von Umladungen und Durchfuhren, darunter durch regionale Seminare zur Schulung und Sensibilisierung

· Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen, einschließlich der Kleinwaffen und leichten Waffen

1.2         Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz

· Fortsetzung der regionalen Zusammenarbeit bei der Katastrophenprävention, ‑vorbereitung und –abwehr (Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen)

· Einführung operativer Vorkehrungen zwischen den Instanzen Marokkos und der Europäischen Kommission in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) bei Aktivierung des Unionsverfahrens für den Katastrophenschutz

· Erleichterung der Vertiefung und Diversifizierung der Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz, einschließlich Prävention, Vorbereitung auf den Katastrophenfall und Bewältigung von Naturkatastrophen und technischen Risiken sowie Förderung geeigneter Schulungs- und Spezialisierungsmaßnahmen

1.3         Regionale Zusammenarbeit

Unterstützung der Umsetzung subregionaler Integrationsstrategien und regionaler Integrationsprojekte

· aktives Engagement für eine optimale Verwirklichung der Union für den Mittelmeerraum mit dem Ziel, sie zu einem globalen und solidarischen Partnerschaftsrahmen auszugestalten

· Engagement für die Stärkung der subregionalen Konzertierungs- und Kooperationsmechanismen im Rahmen des 5+5-Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Union des arabischen Maghreb (UMA), vor allem durch die Entwicklung von Projekten mit „variabler Geometrie“ in Bereichen von gemeinsamem Interesse,

· Förderung der Integration (u. a. von Wirtschaft und Handel) innerhalb der Region, insbesondere im Rahmen der UMA

· Förderung der wirksamen Umsetzung des Abkommens von Agadir mit dem Ziel der Verstärkung der wirtschaftlichen Integration zwischen den arabischen Mittelmeeranrainerstaaten

· Intensivierung der bilateralen Konzertierung über die Partnerschaft Afrika-EU

2.           Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Staatsführung

Die Maßnahmen dieses Kapitels zielen ab auf die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte sowie auf die verantwortungsvolle Staatsführung, insbesondere im Rahmen der Umsetzung der am 1. Juli 2011 verabschiedeten marokkanischen Verfassung

2.1         Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Staatsführung

Konsolidierung der Institutionen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Gewaltenteilung und Gewaltenbalance garantieren

· Konsolidierung der Rolle des Parlaments und der Regierung

· Konsolidierung der Rolle der politischen Parteien im Rahmen des demokratischen Pluralismus und Intensivierung des Austauschs zwischen Parteien und Fraktionen des Parlaments

· Stärkung des Beitrags und der wesentlichen Rolle der parlamentarischen Opposition in der parlamentarischen Arbeit und Gewährleistung ihrer Rechte

· Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, vor allem durch Intensivierung der Konzertierung mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren und den Interessenträgern bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen; zu diesem Zweck Einführung von Konzertierungsgremien mit dem Ziel der Förderung ihrer Einbeziehung in die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der staatlichen Politik

· stärkere Einbeziehung der Bürger in die Gestaltung des öffentlichen Lebens, vor allem durch Anwendung ihres Rechts auf Petitionen und Gesetzesinitiativen

· Intensivierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Quote der Eintragung in die Wählerverzeichnisse und der Wahlbeteiligung

· Konsolidierung der Maßnahmen und Institutionen, die praktische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten sollen, insbesondere Einrichtung des Verfassungsgerichtshofs

· weitere Durchführung demokratischer Wahlen im Einklang mit internationalen Standards

· weitere Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige und neutrale Wahlbeobachtung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft

· weitere Anwendung gesetzlicher Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Wahrnehmung von Wahlmandaten und -funktionen sowie Fortsetzung der Bemühungen um eine stärkere Beteiligung von Frauen an der Politik

· Förderung von Maßnahmen Marokkos, die im Ausland lebenden Marokkanern die Wahrnehmung ihres aktiven und passiven Wahlrechts ermöglichen

· Wahrung und Stärkung der Handlungsmöglichkeiten und der Unabhängigkeit des nationalen Menschenrechtsrats und der Mediationsstelle

Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

· Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung, der ausgewogenen geografischen Abdeckung und der Kontinuität sowie Auferlegung von Standards für die Qualität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit im Rahmen der Dienstleistungserbringung; zu diesem Zweck Verabschiedung und Umsetzung einer Charta für öffentliche Dienstleistungen, in der sämtliche Regeln für die verantwortungsvolle Verwaltungsführung festgelegt werden

· Verbesserung der Strukturen für Bürgerkontakte und -beratung sowie die Bearbeitung von Beschwerden innerhalb der öffentlichen Verwaltung und Ausarbeitung von Schulungsprogrammen für die Bediensteten der Strukturen für Bürgerkontakte

· Modernisierung der Verwaltung der Humanressourcen im öffentlichen Dienst

· Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

· Schulungen zur EU-Politik

· Förderung der Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Dienst, vor allem Zugang von Frauen zu Führungspositionen

· Zusammenarbeit bei der Bewertung der staatlichen Politik

2.2         Dekonzentration, Dezentralisierung und Regionalisierung

Konsolidierung des Prozesses der Dezentralisierung und Dekonzentration der Verwaltung und des Haushalts

· Verwirklichung der Dekonzentration der Verwaltung

· Ausbau der Managementkapazitäten, der technischen Kapazitäten und der Kapazitäten für die Schulung und Verwaltung des Personals der Gebietskörperschaften

· Umsetzung des Gesetzes über die Finanzen der Gebietskörperschaften und ihrer Verbände

· Vereinfachung und Verbesserung der Steuererhebung auf lokaler Ebene

· Ausbau der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften für die Bewertung und uneingeschränkte Mobilisierung ihres Steuerpotenzials

· Förderung von Initiativen für Partnerschaften und Zusammenarbeit zwischen marokkanischen und europäischen lokalen Gebietskörperschaften

· Verwirklichung der erweiterten Regionalisierung durch Verabschiedung und Anwendung des Verfassungsgesetzes zur Festlegung des Rahmens und der Modalitäten für das Funktionieren der Gebietskörperschaften

· Stärkung der Kapazitäten der Behörden, die das Regionalisierungsprojekt betreuen und steuern, vor allem in Bezug auf die Festlegung des Finanzierungs- und Lastenausgleichsmodells, eine angemessene Verwaltungsorganisation und den Aufbau der Kapazitäten für Partnerschaften und Vertragsabschlüsse

· Verbesserung der Professionalität der lokalen Dienste und Stärkung der Fähigkeit zum Projektmanagement

· Förderung von Kooperationsmaßnahmen zwischen marokkanischen Gebietskörperschaften und dem EU-Ausschuss der Regionen

2.3         Reform der Justiz

Reform der Justiz und Stärkung ihrer Unabhängigkeit

· Stärkung der Unabhängigkeit und des wirksamen Arbeitens der Richterschaft und Schaffung des Obersten Justizrats

· Durchführung von Reformen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Richter, vor allem in Bezug auf ihre Ernennung, Beförderung und Versetzung in den Ruhestand sowie die Disziplinarmaßnahmen

· Überarbeitung des Richterstatuts und des Statuts des Gerichtspersonals sowie des Rechtsrahmens für die verschiedenen Rechtsberufe

· Verbesserung des Zugangs aller zur Justiz und Gewährleistung der Kostenfreiheit dieses Zugangs für Mittellose in den gesetzlich vorgesehenen Fällen

· Gewährleistung des Rechts auf ein faires Verfahren, des Prinzips der Unschuldsvermutung und eines wirksamen Berufungsrechts

· Fertigstellung des neuen Strafgesetzbuchs sowie Überarbeitung der Straf- und der Zivilprozessordnung im Einklang mit internationalen Standards

· Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle für Kriminalität

· Entwicklung alternativer Streitbeilegungsmodelle wie Mediations-, Schieds- und Schlichtungsmechanismen und Anwendung von Haftersatzstrafen einschließlich eines Betreuungssystems für die Betreffenden

· weitere Dezentralisierung der Gerichte, Überprüfung der Gerichtskarte und der Organisation der Gerichte

· Vereinfachung und Verbesserung der Gerichtsverfahren, einschließlich einer Verkürzung der Dauer der Verfahren und der Prozesse, um den Erlass und Vollzug von Urteilen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ermöglichen

· Verbesserung der Prozesskostenhilfe für Inhaftierte im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften

· Verbesserung der Ausbildung von Richtern und anderen Ausübenden von Rechtsberufen in den Bereichen Menschenrechte, internationale Übereinkünfte, Rechte der Beklagten, Wirtschaftsrecht

· Stärkung der Familienabteilungen in Gerichten erster Instanz flankierend zur Anwendung des neuen Familienrechts

· Erhöhung der Anzahl der Jugendrichter und der für Jugendliche zuständigen Kriminalbeamten

· Ausbau der Kapazitäten und Infrastrukturen für soziale Betreuung (Sozialarbeiter und Jugendbetreuungseinrichtungen oder Jugendvollzugsanstalten)

· Gewährleistung der Anwendung internationaler Standards im Jugendstrafrecht, vor allem der Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln) von 1985 und der Leitlinien der Vereinten Nationen für die Verhütung der Jugendkriminalität (Riad-Leitlinien) von 1990

Verbesserung der Haftbedingungen

· Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrung der Rechte von Häftlingen in allen Stadien der Haft

· institutionelle Stärkung der Allgemeinen Delegation für Strafvollzugswesen und Resozialisierung, vor allem durch Schulungen und mit Blick auf die Wahrung der Rechte von Häftlingen (mit dem Ziel der Verbesserung der Haftbedingungen), die Verringerung der Überbelegung von Haftanstalten und die Resozialisierung ehemaliger Häftlinge.

· Gewährleistung der physischen und moralischen Integrität jedes Einzelnen und im Fall ihrer Verletzung verstärkte Bekämpfung der Straffreiheit, auch im Rahmen der Verpflichtungen, die sich aus dem internationalen Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ergeben

· Schulung der Führungskräfte und des Aufsichtpersonals durch Stärkung ihrer Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik, Sicherheit und Menschenrechte

· Einrichtung neuer Pädagogikzentren in den Strafvollzugsanstalten

· Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Resozialisierungsmaßnahmen

· Verbesserung der Haftbedingungen durch Abbau der Überbelegung mit Hilfe eines Programms für den Bau und die Renovierung von Strafvollzugsanstalten

· Dekonzentration durch Einführung von neun regionalen Direktionen für eine dezentrale und ortsnahe Verwaltung der Strafvollzugsanstalten

2.4         Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Gewährleistung der Achtung, der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Einklang mit den internationalen Normen

· Fortsetzung der Bemühungen um die Angleichung der marokkanischen Rechtsvorschriften an die internationalen Menschenrechtsnormen

· Sicherstellung des Vorrangs der ratifizierten und veröffentlichten internationalen Übereinkünfte vor dem innerstaatlichen Recht und Anpassung des letzteren an diese Übereinkünfte (Präambel der Verfassung)

· Vervollständigung der Übernahme und Anwendung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

· Umsetzung der im August 2010 vom Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung auf seiner 77. Tagung in Genf nach Prüfung des periodischen Berichts über Marokko abgegebenen Empfehlungen

· Hinterlegung (bei den Vereinten Nationen) der Beitrittskurkunden Marokkos betreffend das Erste Fakultativprotokoll (über die Individualbeschwerde) zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter

· Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

· weitere Umsetzung der in der periodischen Prüfung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen abgegebenen Empfehlungen durch Marokko

· Prüfung der Möglichkeit einer ständigen Einladung Marokkos zu den Sonderverfahren

· Fortsetzung der Konsultationen mit Blick auf die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

· Erhöhung des gesetzlichen Schutzes des Rechts auf Leben und Aufrechterhaltung des De-facto-Moratoriums für die Todesstrafe sowie Fortsetzung des Dialogs über die Änderung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe und über den Beitritt zum Zweiten Fakultativprogramm zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

· weitere Umsetzung sämtlicher Empfehlungen der Kommission für Gerechtigkeit und Versöhnung, vor allem Umsetzung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Straffreiheit

· Annahme und Umsetzung des nationalen Plans für Demokratie und Menschenrechte

· Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

· Annahme und Umsetzung des Verfassungsgesetzes zur Einführung des Berberischen als dem Arabischen gleichgestellte Amtssprache

· Konsolidierung der Bemühungen (wie sie vor allem im audiovisuellen Bereich bereits eingeleitet wurden) zur Förderung und Wahrung der kulturellen Rechte verschiedener Gruppen der marokkanischen Nation und Sicherstellung des Schutzes der in Marokko gesprochenen Dialekte; zu diesem Zweck Einführung eines nationalen Rates für marokkanische Sprachen und Kultur

· Gewährleistung der freien Religionsausübung

· Förderung der Bekämpfung sämtlicher Formen der Diskriminierung im Einklang mit Artikel 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte

2.5         Recht auf freie Meinungsäußerung, auch im audiovisuellen Bereich, und Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Gewährleistung des Schutzes der Grundfreiheit im Einklang mit den internationalen Normen

· Stärkung der Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Einklang mit den internationalen Normen

· Annahme des neuen Pressekodex entsprechend den internationalen Menschenrechtsnormen und Unterstützung der Ausarbeitung eines Ethikkodex durch Journalisten Prüfung der Möglichkeit der Verringerung oder sogar Abschaffung der freiheitsentziehenden Maßnahmen gegenüber Journalisten und Gewährleistung des Schutzes von Quellen im Rahmen ihrer Tätigkeit

· wirksame Anwendung der Selbstregulierung durch die Presse durch Sicherstellung der strikten Beachtung der demokratischen Grundordnung und der Ethik- und Standesregeln entsprechend den internationalen Vorgaben

· Abschluss der Einsetzung eines Nationalen Presserates

· Durchführung von Reformen zur Förderung des Pluralismus und der – vor allem finanziellen – Unabhängigkeit der Medien, darunter durch die Marktliberalisierung in den Bereichen Medien und Werbung

· Stärkung der Rolle der Hohen Behörde für audiovisuelle Kommunikation bei der Fortsetzung der Liberalisierung des audiovisuellen Bereichs und der Förderung des Medienpluralismus und eines pluralistischen Meinungsmarktes

· Konsolidierung des audiovisuellen Pluralismus in externer Hinsicht (Pluralismus der Anbieter) und interner Hinsicht (Pluralismus der Inhalte) mit dem Ziel der Sicherstellung der notwendigen Mittel für die Produktion vielfältiger Inhalte und insbesondere für die Einführung eines professionellen und wirksamen audiovisuellen Informationssystems

· Annahme und Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zum Recht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung, der gewählten Institutionen und der Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag

· Einführung von Mediationsmechanismen für Pressedelikte vor Einleitung gerichtlicher Verfahren

· wirksame Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften über die Vereinigungsfreiheit und Verbesserung der Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen oder Unterlassungen

· Änderung des Gesetzes über öffentliche Demonstrationen und Versammlungen in Richtung einer vernünftigen Ausgewogenheit zwischen der Wahrung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der Grundrechte und -freiheiten

· Annahme und Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Ausübung des Streikrechts in Abstimmung mit den Sozialpartnern

2.6         Förderung der Rechte der Frau

Förderung der bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Frau und der Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen

· Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des Grundsatzes der Gleichheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bildungsrelevanten und umweltbezogenen Rechte und Freiheiten

· Bemühungen um die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen, um die Einführung einer Gleichstellungsbehörde und um die Bekämpfung sämtlicher Formen der Diskriminierung

· Umsetzung der „Regierungsagenda 2011-2015 für die Gleichstellung“ von Männern und Frauen als Aktionsplan der Regierung für die Verwirklichung der Gleichstellung in der Politik

· Umsetzung der Schlussfolgerungen der Europa-Mittelmeer-Tagung vom November 2009 in Marrakesch zur Rolle der Frau in der Gesellschaft

· Einführung und Stärkung von Mechanismen und Strukturen für die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau

· weitere Einführung von Mechanismen und Instrumenten für die verstärkte Anwendung des Familienrechts durch die betreffenden Akteure, Fortsetzung der Bemühungen um die Sensibilisierung und Schulung der Richter im Bereich der Grundsätze und Ziele des Familienrechts und Stärkung der Familiengerichte durch angemessene materielle und personelle Ressourcen

· Einführung und Inbetriebnahme des Fonds für Solidarität mit den Familien

· Fertigstellung des Gesetzesrahmens für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen (im Zuge der Reform des Strafrechts und der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen)

· verstärkte Anwendung der im Arbeitsrecht vorgesehenen Gleichstellungsmaßnahmen

2.7         Förderung der Rechte von Kindern und benachteiligten Personen, vor allem Menschen mit Behinderungen

Gewährleistung des Schutzes der Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den internationalen Normen

· Stärkung der Kontrollmechanismen für die wirksame Anwendung des Arbeitsgesetzes hinsichtlich des Arbeitsverbots für Kinder unter 15 Jahren im Einklang mit den Übereinkommen 182 und 138 der Internationalen Arbeitsorganisation

· Annahme und Umsetzung des Gesetzes über die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Hausangestellte

· allgemeine Einführung des Systems für die medizinische Versorgung von Mittellosen (RAMED)

· Annahme und Anwendung des Gesetzes über die Rechte von Personen mit Behinderungen

· Einführung eines Beratenden Ausschusses für Familien und Kinder sowie eines Beratenden Ausschusses für Jugend und Gruppenaktivitäten

2.8         Zusammenarbeit zwischen Marokko, der EU und dem Europarat

Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Marokko und dem Europarat, vor allem in dessen Fachgebieten, und Ermittlung von Synergien zwischen den Bereichen dieser Zusammenarbeit und den Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft Marokko-EU

· Einleitung einer Zusammenarbeit zwischen dem marokkanischen Menschenrechtsrat und dem Menschenrechtskommissar des Europarats bei der Förderung der Menschenrechte

· schrittweiser Beitritt Marokkos zu den auch Nichtmitgliedern des Europarats offenstehenden Übereinkommen in den Bereichen Schutz der Grundfreiheiten gemäß den Beitrittsverfahren des Europarats, insbesondere zu:

– dem Übereinkommen über Computerkriminalität und seinem Zusatzprotokoll

– dem Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels

– dem Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten

– dem Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

– dem Übereinkommen über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

– den Übereinkommen über Korruption und dem Zusatzprotokoll

– dem Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus

– dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und dem zweiten Zusatzprotokoll

– dem Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

– dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

– den Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Bereich audiovisuelle Kommunikation und der Unterstützung des Beitritts Marokkos zur Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

· Durchführung des Programms zur dreiseitigen Zusammenarbeit

· weitere Umsetzung des Status eines „Partners für Demokratie“ in der parlamentarischen Versammlung des Europarats

· Förderung von Kooperationsmaßnahmen zwischen marokkanischen Gebietskörperschaften und dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats

· Nutzung des Sachwissens der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), in der Marokko seit 2007 Mitglied ist

· Annäherung des marokkanischen Rechtsrahmens für Menschenrechte an das entsprechende Regelwerk des Europarats

2.9         Bekämpfung von Korruption

Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung

· Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen und anderer Übereinkünfte auf dem Gebiet der Korruptionsverhütung und -bekämpfung

· weitere Zusammenarbeit mit der OECD bei der Korruptionsverhütung und -bekämpfung

· weitere Aktualisierung und Angleichung der marokkanischen Rechtsvorschriften über die Korruptionsverhütung und -bekämpfung

· Umsetzung des Aktionsplans zur nationalen Strategie zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung

· Stärkung der staatlichen Kapazitäten für die objektive Bewertung der auf dem Gebiet der Korruptionsverhütung und -bekämpfung verfolgten Politik

· Kartierung der Korruptionsrisiken nach Regionen und Sektoren

· Verbesserung der Transparenz, Vereinfachung und Einführung papierloser Verfahren in Behörden sowie Verwirklichung der Ziele des E-Government

· Stärkung der Einrichtungen für die Aufsicht, Kontrolle, Überwachung und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit, um insbesondere die Transparenz ihrer Entscheidungen sicherzustellen, und Entwicklung von Koordinierungsbeziehungen zwischen diesen Einrichtungen

· Verbesserung der Regeln für die Integrität und Transparenz bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Verwaltung öffentlicher Dienste durch Übertragung von Befugnissen sowie der Vergabe und Abwicklung öffentlicher Aufträge

· Einführung einer nationalen Stelle für Integrität und Korruptionsbekämpfung sowie Stärkung ihrer Rolle, ihrer Unabhängigkeit und ihrer Kapazitäten

· stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Korruptionsverhütung

· Unterstützung bei der Einrichtung von Zentren für Rechtsberatung zur Korruptionsbekämpfung

· Ausbau der Kapazitäten der Finanzgerichtsbarkeit und des Rechnungshofs

· Inkraftsetzen des Gesetzes über den Schutz der Opfer von Korruption und der Informanten

Zur Verwirklichung der Ziele des Abschnitts „SCHAFFUNG EINES RAUMS GEMEINSAMER WERTE“ setzt Marokko seine Bemühungen fort, sämtliche nationalen Akteure und Interessenträger für die Bedeutung einer Orientierung an den Grundsätzen und Werten zu sensibilisieren, die in der Menschenrechtskonvention des Europarates, der Grundrechtecharta der EU, der Teilabkommen des Europarates und den einschlägigen europäischen Richtlinien festgelegt sind. Eine vorläufige Liste der dabei zu berücksichtigenden europäischen Vorschriften ist diesem Dokument beigefügt (s. Anhang I). Diese Sensibilisierungsmaßnahmen betreffen vor allem den nationalen Gesetzgeber, der diese Grundsätze und Werte bei der Ausarbeitung der nationalen Rechtsvorschriften berücksichtigen sollte.

3.           Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Sicherheit

3.1         Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Annahme von Rechtsvorschriften für die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Staaten

· Umsetzung der wichtigsten internationalen Übereinkünfte, darunter

– Haager Übereinkommen von 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen

– Haager Übereinkommen von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen,

– Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung,

– Haager Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

· Intensivierung des Dialogs über den internationalen Schutz von Kindern und familienrechtliche Fragen im Kontext der Beteiligung Marokkos an der Richterkonferenz zum Thema grenzüberschreitendes Familienrecht (dem von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingeleiteten „Malta-Prozess“)

· konkrete Maßnahmen zur Prävention, Behandlung und Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit der elterlichen Verantwortung und insbesondere mit Kindesentführungen

· Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen Marokko und der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST) unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Schutzes personenbezogener Daten

3.2         Polizeiliche Zusammenarbeit

Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden Marokkos und der Mitgliedstaaten

· Förderung der polizeilichen Zusammenarbeit in Bezug auf bewährte Methoden

· Abschluss eines Abkommens über strategische Kooperation zwischen den zuständigen marokkanischen Behörden und dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL)

· Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen Marokko und der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) und Beteiligung Marokkos an den Schulungsmaßnahmen der CEPOL

· Einrichtung eines Höheren Instituts für Kriminalitätsbekämpfung

3.3         Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung

Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus

· Ausbau der Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus, vor allem in den Bereichen Prävention, Auskunftserteilung und justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit

· weitere Umsetzung der Resolutionen 1988/11, 1989/11 und 1373/01 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Ratifizierung sämtlicher einschlägigen internationalen Übereinkünfte und Protokolle

· Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen der COTER

· Umsetzung der Antiterrorismus-Vorschriften, einschließlich der Vorschriften über die Verhütung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung unter Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte

3.4         Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Ratifizierung und Umsetzung der internationalen Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

· Umsetzung des Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seiner Zusatzprotokolle gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit und zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels

· Ausarbeitung von Rechtsvorschriften entsprechend den einschlägigen internationalen Standards und Übereinkünften

· Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels entsprechend den internationalen Standards und Übereinkünften

· Verstärkung der Maßnahmen für die schwächsten Bevölkerungsgruppen (Frauen und Kinder)

· Schulung zu den Mechanismen für die Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, vor allem des Menschenhandels, einschließlich der Ermittlung, des Schutzes und der Unterstützung seiner Opfer

· Verbesserung der Instrumente für die Analyse der Art des Verbrechens und der Methoden für Schleusung, Menschenhandel und Ausbeutung

· Austausch von Informationen und Methoden betreffend die Verhütung und Bekämpfung der Computerkriminalität

Entwicklung von Methoden zur Bekämpfung des Menschenhandels

· Verbesserung der allgemeinen Strategie gegenüber den Anwerbern, den Schleusern und Beherbergern der Migranten, den Ausbeutern, anderen Mittelsmännern, Kunden und Begünstigten

· Einleitung spezialisierter Ausbildungsmaßnahmen für Richter, Polizeikräfte und Grenzkontrollpersonal

3.5         Bekämpfung und Prävention im Bereich Drogen, einschließlich des Drogenhandels

Verstärkung der Bekämpfung des Drogenhandels, einschließlich des Transits und Exports, sowie der Bekämpfung der Drogensucht, vor allem durch Prävention, im Rahmen der Umsetzung der verschiedenen Teile der nationalen Drogenbekämpfungsstrategie

· Stärkung der nationalen Drogenbekämpfungs- und -präventionsstrategie, darunter durch Maßnahmen zur Verringerung von Drogennachfrage und -angebot, Präventionsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen für die Regionen

· Fortsetzung des Dialogs über die Drogenbekämpfung und -prävention

· Einleitung von Kooperationsmaßnahmen mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, vor allem mit Blick auf eine Zusammenarbeit mit der entsprechenden marokkanischen Beobachtungsstelle

· Einleitung spezialisierter Schulungsmaßnahmen für die Einrichtungen und das Personal, die für die Strafverfolgung (vor allem Polizei), die Betreuung und die Behandlung zuständig sind

· Ausbau der Kapazitäten der nationalen Drogenkommission

· Zusammenarbeit bei der Fortsetzung der Vernichtung von Cannabiskulturen und bei der Umsetzung von Programmen für die Entwicklung von Alternativen

· Umsetzung von Präventions-, Behandlungs- und Rehabilitationsprogrammen für Drogensüchtige, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien des Europarats

· Ausbau spezifischer Strukturen für die gesundheitliche und soziale Betreuung Drogensüchtiger

· Zusammenarbeit zur Ausarbeitung von Normen im Bereich der Prävention des Missbrauchs chemischer Vorstoffe und anderer zur Drogenherstellung verwendeter Stoffe

3.6         Geldwäsche, Wirtschafts- und Finanzkriminalität

Verstärkte Anstrengungen und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

· Umsetzung von Artikel 61 des Assoziationsabkommens

· Informationsaustausch über europäische Rechtsvorschriften, Vorgehensweisen und Typologien sowie internationale Instrumente (insbesondere die FATF-Empfehlungen) im Bereich Verhütung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

· Weiterentwicklung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Bereich Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gemäß den Grundsatzempfehlungen der FATF

· Stärkung des nationalen Regelwerks für die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

· Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen dem europäischen System für Geldwäschemeldestellen („Financial Intelligence Unit (FIU)“) und dem marokkanischen System, vor allem innerhalb der Egmont-Gruppe

· Ausarbeitung eines Ausbildungsprogramms für Richter, Staatsanwälte, Polizeikräfte und alle anderen zuständigen Verwaltungen

· Ausbau der Kapazitäten und Konsolidierung der Präventivfunktion der marokkanischen Geldwäschemeldestelle

· Fortsetzung der Sensibilisierungskampagnen für die Steuerpflichtigen

· Entwicklung von Verfahren für die Kontrolle und Überwachung der Steuerpflichtigen

3.7         Grenzmanagement, Mobilität von Personen, Migrationspolitik, internationaler Schutz und Asyl

Fortsetzung des Dialogs über Migration, Mobilität und Sicherheit vor allem mit dem Ziel

· einer besseren Steuerung der legalen Migration,

· einer Maximierung der positiven Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung,

· einer wirksamen Bekämpfung der illegalen Migration und des Menschenhandels, einschließlich einer Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und einer besseren Kontrolle der Grenzen,

· einer Förderung des internationalen Schutzes und einer Stärkung der Asylpolitik,

· der Förderung und Achtung der Rechte von Migranten, sowohl der in der EU lebenden marokkanischen Staatsangehörigen als auch der in Marokko lebenden Staatsangehörigen von Drittländern,

· der Förderung von Initiativen für die Integration legaler marokkanischer Migranten in die EU und für die soziale und berufliche Wiedereingliederung der in ihr Heimatland zurückkehrenden Marokkaner.

Ziel des Dialogs ist es, eine Partnerschaft für Mobilität zu schließen, in deren Rahmen die beiden Parteien zahlreiche Initiativen in den Bereichen Migration, Mobilität und Sicherheit vereinbaren und durchführen werden. Die mit Hilfe des Dialogs ermittelten Maßnahmen sollen unter anderem einen verstärkten Zugang zu legalen Migrationsmöglichkeiten, eine Vereinfachung der Modalitäten für die Visaerteilung (u. a. durch Nutzung des EU-Visakodex), die Rückübernahme durch das Herkunftsland sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung im Fall einer freiwilligen Rückkehr umfassen.

Die Partnerschaft für Mobilität ist – entsprechend dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität sowie der marokkanischen Politik in diesem Bereich und basierend auf politischem Dialog und Zusammenarbeit – als Rahmen für eine langfristige Zusammenarbeit konzipiert, die sich auf der Grundlage der bestehenden Beziehungen zwischen Marokko und der EU im Verlauf der Zeit weiterentwickeln wird.

Weiterentwicklung des internationalen Schutzes und der Asylpolitik durch

· die Stärkung des marokkanischen rechtlichen und institutionellen Rahmens im Bereich des Asylrechts im Einklang mit den internationalen Standards und den marokkanischen Verfassungsbestimmungen,

· die weitere Umsetzung der Prinzipien der Genfer Konvention von 1951 und ihres Protokolls von 1967, beispielsweise in Bezug auf die Modalitäten für die Identifizierung der Migranten, die internationalen Schutz benötigen, die Anwendung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung sowie die Konsequenzen der Anerkennung des Flüchtlingsstatus,

· die Stärkung der staatlichen Migrationspolitik unter Berücksichtigung des Bedarfs an internationalem Schutz und der Notwendigkeit, den Flüchtlingen dauerhafte Lösungen anzubieten, die auch ihre Integration ermöglichen können,

· die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen im Rahmen der Ausübung seines Mandats in Marokko und den Ausbau der nationalen Strukturen für die Abwicklung des Asylverfahrens insgesamt.

3.8         Schutz personenbezogener Daten

Gewährleistung eines umfangreichen Schutzes der personenbezogenen Daten im Rahmen der Entwicklung von Anwendungen der Informationsgesellschaft, von öffentlichen Datenbanken und des elektronischen Datenaustauschs

· Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der nationalen Kommission für den Schutz personenbezogener Daten und ähnlichen europäischen Einrichtungen für die Kontrolle und Verarbeitung personenbezogener Daten

· Schutz der personenbezogenen Daten im Rahmen der Entwicklung des elektronischen Handels (elektronische Unterschrift, Verwaltung von Domain-Namen)

4.           Annäherung der Völker

4.1         Parlamentarische Zusammenarbeit

· Intensivierung der Arbeit des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Marokko

· Ausbau der technischen, organisatorischen und gesetzgeberischen Kapazitäten des Parlaments

· Zusammenarbeit zwischen dem marokkanischen und dem Europäischen Parlament zur Stärkung der Partnerschaft zwischen Marokko und der EU, insbesondere durch die Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans

4.2         Förderung von Netzen für den Austausch und die Konsultation zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Einbeziehung neuer Akteure

· Ausbau der Organisations-, Management- und Interessenvertretungskapazitäten von marokkanischen Verbänden

· Förderung des Austauschs zwischen marokkanischen und europäischen NRO

· Erleichterung des Zugangs der Zivilgesellschaft und insbesondere von Verbänden und Jugendhäusern zu neuen Informations- und Kommunikationstechnologien

· Stärkung der Rolle der Agenturen für regionale Entwicklung bei der Durchführung der Programme für die Zusammenarbeit, den Erfahrungsaustausch und die Stärkung der Kapazitäten der zivilgesellschaftlichen Akteure

· Einleitung eines verstärkten Dialogs zwischen der EU (einschließlich der Agentur für Grundrechte) und dem marokkanischen Menschenrechtsrat

4.3         Strukturierung der Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften Marokkos und der EU sowie der Beziehungen zum Ausschuss der Regionen

· Verstärkung des Austauschs zwischen marokkanischen und europäischen Gebietskörperschaften innerhalb der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM)

· Förderung der Ausarbeitung von Kooperationsprojekten durch die Gebietskörperschaften, vor allem über die Entwicklungsagenturen

· Förderung der Governance auf mehreren Ebenen sowie der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen

· Stärkung der Gebietskörperschaften und Einleitung von Programmen zur Modernisierung und Schulung der lokalen und regionalen Verwaltungen

4.4         Zusammenarbeit zwischen dem marokkanischen Wirtschafts- und Sozialrat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Zusammenarbeit zwischen dem marokkanischen Wirtschafts- und Sozialrat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

· Einführung einer strukturierten Zusammenarbeit und eines regelmäßigen Dialogs zwischen den beiden Einrichtungen

· Förderung eines Sozialdialogs zwischen den Sozialpartnern und den marokkanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Organisationen der EU

· Austausch von Informationen, Veröffentlichungen und Datenbanken als Beitrag zur Perfektionierung der Arbeiten und zur Bereicherung der Diskussionen innerhalb der beiden Einrichtungen

· Veranstaltung gemeinsamer Konferenzen über Themen von gemeinsamem Interesse

4.5         Zusammenarbeit zwischen der Mediationsstelle und dem europäischen Bürgerbeauftragten

Einführung einer strukturierten Zusammenarbeit und eines regelmäßigen Dialogs zwischen den beiden Einrichtungen

· Vertiefung des Sachwissens im Bereich der Mediation

· Ausarbeitung eines Aktionsprogramms zu dem in Verhandlung stehenden Abkommen, vor allem in Bezug auf Folgendes:

– Mechanismen zur Stärkung der Rechte der Bürger gegenüber den Behörden

– Mechanismen für Ethik im öffentlichen Dienst

– Mechanismen zur Verbreitung der Menschenrechtskultur und der Grundsätze der guten Verwaltungsführung

· Koordinierung der Maßnahmen beider Einrichtungen innerhalb internationaler Gremien

4.6         Kulturelle Zusammenarbeit

· Abschluss des Verfahrens für die Ratifizierung und das Inkraftsetzen des UNESCO-Übereinkommens von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

· Intensivierung der kulturellen Zusammenarbeit zwecks Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen

· Bemühungen innerhalb internationaler Foren wie der UNESCO um die Förderung und den Schutz der kulturellen Vielfalt

· Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit bei Schutz und Aufwertung des historischen und kulturellen Erbes sowie Förderung der Kulturwirtschaft

· verstärkte Beteiligung Marokkos an den Programmen für kulturelle Zusammenarbeit in der Mittelmeerregion (Euromed Heritage und Euromed Audiovisuel) unter Einbeziehung der zuständigen marokkanischen Instanzen wie der Hohen Behörde für audiovisuelle Kommunikation (HACA), dem Königlichen Institut für Berberkultur (IRCAM), dem Rat für die marokkanische Gemeinde im Ausland (CCME) usw.

· Modernisierung und Verbesserung der Verwaltung des (öffentlichen und privaten) Kultursektors

· Ausbau der Rolle Marokkos in der Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen durch die Stärkung der Kulturwirtschaft mit dem Ziel einer größeren Produktion und Verbreitung audiovisueller Inhalte, die insbesondere die gemeinsamen Werte und Ziele Marokkos und der EU widerspiegeln

· Zusammenarbeit mit dem Nord-Süd-Zentrum des Europarates

· Zusammenarbeit bei der Neuausarbeitung des marokkanischen Plans für die Allianz der Zivilisationen

B.           SCHAFFUNG EINES GEMEINSAMEN WIRTSCHAFTSRAUMS

5.           Wirtschaftliche und soziale Reform

5.1         Makroökonomischer Rahmen

Konsolidierung der Fortschritte mit dem Ziel der Verbesserung der makroökonomischen Leistung und der Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Entwicklung

· weitere Stabilisierung des makroökonomischen Rahmens, darunter durch die Förderung einer tragfähigen Leistungsbilanz und die Entwicklung des Außenhandels

· Weiterverfolgung einer umsichtigen Haushaltspolitik mit Blick auf die mittelfristige Haushaltskonsolidierung zwecks Gewährleistung der Stabilität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

· Weiterverfolgung der Politik für den Abbau der öffentlichen Verschuldung

· Stärkung der operativen Kapazitäten der Zentralbank für die Umsetzung der Aufsichtspolitik für das Bankensystem und die Inflationssteuerung

· Stärkung des Finanzverwaltungssystems, vor allem durch einen Austausch von Sachwissen

· Diversifizierung der Träger des Wirtschaftswachstums

· Fortsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung

· Fortsetzung der Bemühungen um die Reformierung des Systems zur Subventionierung der Preise für Energie und bestimmte Lebensmittel mit dem Ziel der Reduzierung der Haushaltsbelastung und der Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dank einer gezielten Ausrichtung, vor allem auf Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen

5.2         Steuern

Fortsetzung der Einführung einer Steuerpolitik und Steuerverwaltung im Einklang mit internationalen und europäischen Standards

Sicherung ausreichender öffentlicher Einnahmen und gerechtere Gestaltung des Steuersystems

· Fortsetzung der Bereinigung der Ausnahmeregelungen und Einschränkung der Schaffung neuer Steuerbefreiungen

· Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage

· Fortsetzung der Mehrwertsteuerreform durch Vereinfachung und Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Neutralität

· Fortsetzung der Einkommensteuerreform

· Entwicklung des Steuerbewusstseins der Bürger und allmähliche Besteuerung des informellen Sektors

Modernisierung der Steuerverwaltung

· Fortsetzung der Einführung papierloser Dienstleistungen der Generaldirektion für Steuern

· Fortsetzung der Vereinfachung des Steuersystems, vor allem Vereinheitlichung der Fristen für die Abgabe von Erklärungen, die Einlegung von Beschwerden und die Verhängung von Sanktionen

· Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Steuerprüfungen auf Grundlage neuer Konzepte wie Risikoanalyse in Verbindung mit gezielter Auswahl der Prüfobjekte und durch Ausstattung der Generaldirektion für Steuern mit einer Methode für die automatischen Planung dieser Prüfungen

· Verbesserung der internen Kontrollsysteme: Rückverfolgbarkeit von Entscheidungen, interne Verwaltungsverfahren, Audit und Kontrolle der Verwaltung, Instrument zur Überwachung der Leistungsindikatoren, Kennzahlenübersicht usw.

· Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen im Allgemeinen und der Bürgerdienstleistungen im Besonderen

Zusammenarbeit im Steuerbereich und schrittweise Angleichung an das europäische Körperschaftsteuersystem

· Fortsetzung und Vertiefung des Dialogs über die Anwendung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, einschließlich des EU-Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung

· Umsetzung der in der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer festgelegten Grundsätze für ein investitionsförderndes Steuerwesen

· Schulung der Führungskräfte der Generaldirektion für Steuern

5.3         Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen

Erhöhung der Transparenz, Wirksamkeit und Effizienz der Planung, Verwaltung, Ausführung und Kontrolle der öffentlichen Ausgaben

Weitere Einführung einer rationellen Verwaltung der öffentlichen Finanzen

· Verabschiedung des neuen Verfassungsgesetzes über das in Ausarbeitung befindliche Finanzgesetz zur Einführung folgender Grundsätze:

– mehrjährige Planung,

– leistungsorientierte Verwaltung,

– Haushaltstransparenz durch Neugestaltung der Haushaltsstruktur im Sinne eines programmbasierten Ansatzes

– Tragfähigkeit des Haushalts durch Einführung neuer Regeln

– gestärkte und genauer definierte Rolle des Parlaments im Haushaltsverfahren.

Fortsetzung der Modernisierung des öffentlichen Rechnungswesens

· allgemeine Einführung des Informationssystems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen

· Ausbau der Kapazitäten der für die Haushaltsführung zuständigen Behörden (vor allem auf dezentraler Ebene) und Bediensteten

· Modernisierung des Systems für die lokale Verwaltung der öffentlichen Finanzen

Modernisierung des internen Kontrollsystems für öffentliche Ausgaben

· weiterer Ausbau der Kapazitäten der zuständigen Behörden (Generalfinanzinspektion, Generalinspektion der Ministerien, Generalinspektion der Gebietskörperschaften) für die Prüfung und Kontrolle der Regelmäßigkeit und Effizienz der öffentlichen Ausgaben

· Fortsetzung der allmählichen Annäherung an die internationalen Standards und Methoden (Internationaler Wirtschaftsprüferverband, Institut für internes Audit, Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden) sowie an die bewährten Verfahren der EU im Bereich Kontrolle und Rechnungsprüfung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben

· Anwendung der Rechtsvorschriften über die Verantwortlichkeit der Verwaltung (Anweisungsbefugte), der Kontrolleure und Prüfer der öffentlichen Finanzen

· Stärkung der Kapazitäten für eine wirksamere Anwendung der Rechtsvorschriften über die staatliche Finanzkontrolle über öffentliche Unternehmen

· Austausch von Erfahrungen und Fachwissen zwischen den für Kontrolle und Prüfung der öffentlichen Finanzen zuständigen marokkanischen Einrichtungen und ähnlichen europäischen Einrichtungen

Stärkung des externen Kontrollsystems für öffentliche Ausgaben

· Ausbau der Kapazitäten des Nationalen Rechnungshofs

· Erfahrungsaustausch zwischen dem marokkanischen Rechnungshof und den entsprechenden Rechnungsprüfungsorganen der EU-Mitgliedstaaten

· Stärkung der Haushaltsdemokratie durch Ausweitung der Befugnisse und Analysekapazitäten des Parlaments für die Stadien der Verabschiedung und Anwendung der jährlichen Finanzgesetze

5.4         Strukturreformen zur Stärkung Wettbewerbsfähigkeit der marokkanischen Wirtschaft

Strukturreform und Fortschritte im Hinblick auf eine funktionierende und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft

· Fortsetzung der Reformen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der laufenden Arbeiten zur Investitionscharta und zu materiellen Infrastrukturen mit dem Ziel der Unterstützung von Investitionen, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung der Beschäftigung

· Einführung eines Systems für Warnungen und rasche Konsultationen zu Maßnahmen mit Auswirkungen auf Handel und Investitionen

· Anwendung des Leitschemas für integrierte industrielle Plattformen und Gewerbegebiete im Rahmen des nationalen Pakts für Industrieförderung und des Rawaj-Plans für Handel und Vertrieb

· Verbesserung der Bereitstellung von Industrie- und Gewerbegeländen

· weitere Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität und zur Schulung von Arbeitskräften in tragenden Wirtschaftssektoren, vor allem derjenigen, die im nationalen Pakt für Industrieförderung genannt sind (Luftfahrt, Automobilindustrie, Elektronik, Offshoring, Lebensmittel und Textilien)

· Umsetzung von Strategie- und Handelsstudien mit Blick auf die Entwicklung der Industriesektoren und neuer Tätigkeitsnischen

5.5         Beschäftigung (einschließlich sozialer Grundrechte und grundlegender Arbeitsnormen) und Sozialpolitik

Vertiefung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik und Gleichstellung von Frauen und Männern

Förderung der Geschlechtergleichstellung

· aktive Förderung der Geschlechtergleichstellung auf allen Ebenen (Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Unternehmertum und Entscheidungsprozesse)

· Fortsetzung der Gleichstellungspolitik und der Politik zur Bekämpfung von Stereotypen in Bezug auf Frauen und Männer

· Verstärkung des Schutzes schwangerer Frauen am Arbeitsplatz

Stärkung der grundlegenden soziale Rechte und Arbeitsnormen

· Schaffung der Voraussetzungen für die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes

· Verschärfung der Kontrolle der Umsetzung und wirksamen Anwendung der Rechtsvorschriften zu den IAO-Übereinkommen Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182

· Stärkung der Kontrollmechanismen für die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Vorschriften über Kinderarbeit

· Fortsetzung der Verhandlungen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern über die Annahme des Verfassungsgesetzes über die Ausübung des Streikrechts

· Stärkung geeigneter und unabhängiger Strukturen für den Sozialdialog (Zwei- und Dreiparteiendialog) einschließlich des Ausbaus der Kapazitäten der Sozialpartner

· Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen und der Entwicklung von Unternehmenspraktiken im Einklang mit dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen, der trilateralen Grundsatzerklärung der ILO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik und den einschlägigen Vorgehensweisen der OECD

· Verstärkung der Vorkehrungen zur Förderung und Überwachung der Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz, darunter durch Schulungsmaßnahmen, die Institutionalisierung des Vorsorgeprinzips, die Verhütung beruflicher Risiken im Zusammenhang mit dem Umgang mit gefährlichen oder giftigen Stoffen und Austausch von bewährten Methoden und von Analysen in diesem Bereich mit Blick auf die Verringerung von Unfällen am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten

· Annäherung der nationalen Rechtsvorschriften an die allgemeinen Grundsätze der EU-Richtlinien über die Verhütung von Berufsrisiken und den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit, die die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren, die Information, die Anhörung, die ausgewogene Beteiligung, die Unterweisung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter[2] und die Überwachung ihrer Anwendung durch das nationale Institut für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen

· Verbesserung der Methoden für eine transparente und kohärente Erfassung und Verarbeitung sämtlicher Statistiken zu Arbeitsunfällen

Umsetzung der Politik für Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und menschenwürdige Arbeit mit Blick auf die Förderung der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Förderung des Zugangs zu produktiven und menschenwürdigen Arbeitsplätzen im Kontext der formellen Wirtschaft

· Weiterentwicklung der marokkanischen Politik für Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und menschenwürdige Arbeit unter Berücksichtigung der Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie und des im November 2008 auf der Ministerkonferenz Europa-Mittelmeer in Marrakesch festgelegten Aktionsrahmens sowie im Einklang mit den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit und Gleichheit, vor allem

– Erhöhung der Erwerbsquote im formellen produktiven Sektor beschäftigten Personen, Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen und des Anteils Selbständigen an der erwerbstätigen Bevölkerung

– Entwicklung berufsbezogener Ausbildungsgänge (vor allem duale Ausbildung), insbesondere zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen

– bessere Anpassung der Qualifikationen an die Arbeitsmarkterfordernisse, vor allem Erleichterung der Eingliederung von jungen Menschen und von Frauen in produktive Arbeitsplätze des formellen Sektors

– Anwendung eines Systems für die Bewertung und Kontrolle der aktiven Beschäftigungsförderungsmaßnahmen mit dem Ziel der Steigerung ihrer Wirksamkeit und ihrer Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse Ausbau der Kapazitäten der nationalen Agentur für die Förderung der Beschäftigung und der Qualifikationen (ANAPEC)

– Durchführung des integrierten Programms für menschenwürdige Arbeit nach seiner Verabschiedung durch Marokko und die IAO sowie Überwachung seiner Ziele und Indikatoren

Förderung der Verabschiedung und Anwendung eines allgemeinen Rahmens für die Politik für sozialen Schutz und soziale Inklusion

· Annahme und Anwendung einer Regelung für eine Ausgleichsleistung bei Arbeitsplatzverlust

· Fortsetzung der massiven Verringerung des Anteils der in absoluter oder relativer Armut oder in einer sonstigen Notlage lebenden Bevölkerung

· Fortsetzung der massiven Verringerung der Quote der sozial ausgegrenzten Menschen (z. B. des Prozentsatzes der in Slums lebenden Bevölkerung)

· weitere Zusammenarbeit mit Blick auf die Verwirklichung der von Marokko angestrebten Ziele der Armutsminderung und der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts

· Gewährleistung einer aktiven sozialen Inklusion aller durch Förderung der Beteiligung – vor allem der am stärksten benachteiligten Gruppen – am Arbeitsmarkt

· Einführung konkreter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen

· Ausweitung der Krankenpflichtversicherung auf sämtliche sozialen und beruflichen Kategorien (vor allem Selbständige, freie Berufe und Studenten)

· Austausch bewährter Methoden mit dem Ziel der Ausweitung und Erhöhung des Sozialschutzniveaus, vor allem zugunsten der sozial Schwachen

· Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des Sozialschutzsystems

Vervollständigung des Krankenversicherungssystems mit dem Ziel der Ausweitung einer adäquaten medizinischen Basisversorgung auf die gesamte Bevölkerung (vor allem auf sozial benachteiligte Menschen)

· Senkung der durchschnittlichen Direktausgaben der Haushalte (Barausgaben) vor allem in den sozial schwächsten Bevölkerungsgruppen

· Erhöhung des von einem Krankenversicherungs- oder Krankenhilfesystem erfassten Bevölkerungsanteils

Konvergenz: Bei der Durchführung dieser Reformen berücksichtigt Marokko mit Blick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die europäischen Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Ausarbeitung eines neuen Rechtsrahmens für die Verhütung von Berufsrisiken), die Chancengleichheit für Frauen und Männer, den Schutz vor Diskriminierung und das Arbeitsrecht sowie die EU-Grundrechtecharta.

5.6         Regionale und lokale Entwicklung

· Konsolidierung des Entwicklungsprozesses auf lokaler Ebene:

– Erhöhung der institutionellen und finanziellen Ressourcen der Kommunen, vor allem auf dem Land („Kommunen 2015“)

– allgemeine Ausarbeitung, Annahme und regelmäßige Aktualisierung von kommunalen Entwicklungsplänen

– Förderung von Gemeindeverbänden

– Modernisierung der Kommunalverwaltung durch Informatisierung, Einführung papierloser Verfahren und Verbesserung der Qualität der Bürgerdienste

– Stärkung der Partnerschaft zwischen den Gebietskörperschaften, dem Privatsektor und Nichtregierungsorganisationen mit dem Ziel der Errichtung und Verwaltung lokaler und regionaler Infrastrukturen und Anlagen

– Mobilisierung des Steuerpotenzials der Gebietskörperschaften

· Beschleunigung der Verringerung des Gefälles zwischen den Regionen sowie zwischen Stadt und Land:

– Festlegung und Umsetzung einer Politik für regionale Entwicklung und für bestimmte Gebiete (z. B. Berggebiete)

– Ausarbeitung und Umsetzung von Regionalentwicklungsplänen auf Ebene der 16 Regionen

– Verringerung der Unterschiede beim Zugang zu sozialen und wirtschaftlichen Basisinfrastrukturen

– Ausbau der Kapazitäten der Akteure der regionalen und lokalen Entwicklung

– im Rahmen der nächsten von Marokko und der Kommission gemeinsam vorgenommenen Bewertungen der Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit finanzieller Mittel: Prüfung, ob die Charta landesweit (auch außerhalb der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte) bekannt ist und berücksichtigt wird und wie sie sich auf die verschiedenen Regionen und Endbegünstigten auswirkt

– Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Marokko und der EU durch regionale und grenzübergreifende Programme mit dem Ziel der Verringerung des Entwicklungsgefälles zwischen den Regionen und der Erhöhung ihres Wohlstands

5.7         Soziale und menschliche Entwicklung

· Bemühungen um eine größere Wirksamkeit der Projekte der nationalen Initiative für die menschliche Entwicklung (INDH)

· Verstärkung der Überwachung und Bewertung der INDH-Projekte

· Förderung von Mikroprojekten, die Arbeitsplätze und stabile Einkommen schaffen

· Verstärkung der Mitwirkung von Frauen, jungen Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den Verwaltungsorganen der INDH

5.8         Nachhaltige Entwicklung

· Umsetzung der in der nationalen Charta für Umwelt und nachhaltige Entwicklung enthaltenen Vorgaben für nachhaltige Entwicklung durch Fertigstellung des Rahmengesetzes

· Fortsetzung der Einrichtung der Strukturen und Verfahren, die die strategische Planung einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Koordinierung verschiedener Akteure ermöglichen

6.           Handel, Markt und Rechtsreform

6.1         Annäherung des marokkanischen Rechtsrahmens an das EU-Recht in diesen Bereichen

· Einführung eines Mechanismus zur Erfassung der Unterschiede zwischen der marokkanischen Gesetzgebung und dem Besitzstand der Union, um die Aufstellung eines nationalen Konvergenzprogramms zu erleichtern

· Ermittlung der vorrangigen Bereiche für die Annäherung der Rechtsvorschriften, der erforderlichen nationalen Ressourcen und der zeitlichen Abfolge des Prozesses

6.2         Handelsbeziehungen einschließlich des Abschlusses eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens

Gemäß den Empfehlungen des Europa-Mittelmeer-Fahrplans und den Zielen des gemeinsamen Dokuments über den fortgeschrittenen Status arbeiten die beiden Parteien zunächst auf den Abschluss eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (DCFTA) und mittelfristig auf die Errichtung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums hin.

Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen von Titel II des Assoziationsabkommens (freier Warenverkehr)

· Weiterverfolgung der Fragen im Zusammenhang mit dem Handelsteil des Assoziationsabkommens EU-Marokko insbesondere im Hinblick auf den wechselseitigen Abbau aller tarifären und nichttarifären Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen

· Fortsetzung und Ausweitung der Liberalisierung des Warenhandels im Einklang mit der jeweiligen Sektorpolitik

· Umsetzung und Überwachung des Abkommens über die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen

· Schulung des Personals und Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Bereich des internationalen Handels

Beitrag zur Verwirklichung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

· weitere Umsetzung von Freihandelsabkommen mit den Mittelmeerpartnern auf regionaler, intraregionaler oder bilateraler Ebene

· Anwendung und Überwachung des Abkommens über die Beilegung von Handelsstreitigkeiten, einschließlich der Unterstützung der Schulung eines Kernteams von marokkanischen Schiedsrichtern für internationalen Handel, die als Schiedsrichter in Streitbeilegungsverfahren fungieren können

· Überwachung der Umsetzung des Abkommens von Agadir in sämtlichen derzeit erfassten Bereichen, Bemühungen um die Aufnahme weiterer Bereiche, z. B. Dienstleistungen und Investitionen, sowie Anregung der Ausdehnung des Abkommens auf andere Länder der Region

· Umsetzung von Initiativen für die Stärkung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, vor allem Schaffung eines Mechanismus Europa-Mittelmeer für die Erleichterung von Handel und Investitionen, der ein System für Warnungen und rasche Konsultationen über Maßnahmen mit Auswirkungen auf Handel und Investitionen beinhalten wird

· Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialogs bei der Festlegung und Anwendung von handelspolitischen Schutzinstrumenten

· Fortsetzung der laufenden bilateralen Verhandlungen über die Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts

Abschluss eines DCFTA

· Aufnahme der Verhandlungen über den Abschluss eines DCFTA zwischen Marokko und der EU, das zu allmählichen Integration ihrer Märkte beitragen wird

· Die Verhandlungen über das DCFTA werden folgende Bereiche abdecken (nicht erschöpfende Liste unter Berücksichtigung der Auswahl der vorrangigen Bereiche für die Rechtsannäherung)

– technische Vorschriften über gewerbliche Produkte, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren

– öffentliche Aufträge

– Kapitalverkehr und Zahlungen

– Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

– gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen

– Wettbewerbspolitik

– Zoll und Handelserleichterungen

– Dialog über handelspolitische Schutzinstrumente

– weitere Liberalisierung des Dienstleistungshandels und Investitionsschutz

– Handel und nachhaltige Entwicklung

– Prüfung der Möglichkeit einer Ausweitung der im Abkommen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen vereinbarten präferenziellen Zugeständnisse unter Berücksichtigung der Agrarpolitik, der Sensibilität und der Besonderheiten der betreffenden Erzeugnisse beider Parteien

6.3         Erleichterung des Marktzugangs für gewerbliche Produkte

6.3.1      Freier Verkehr gewerblicher Produkte (in der EU harmonisierte Bereiche)

Erleichterung des Marktzugangs für gewerbliche Produkte, weitere Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften über gewerbliche Produkte an internationale und europäische Vorschriften und Verfahren

· im Kontext des fortgeschrittenen Status Fortsetzung der Annäherung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und Umsetzung durch die Verbesserung der Qualitätsinfrastrukturen

· Fortsetzung der Annäherung der Rechtsvorschriften über Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertung mit Blick auf eine allmähliche Anpassung an den europäischen Rechtsrahmen auf horizontaler Ebene und in den prioritären Bereichen

· Stärkung der zuständigen Einrichtungen für Normung (IMANOR), Akkreditierung (COMAC), Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktaufsicht, insbesondere durch Austausch von Informationen und Fachwissen und durch Einbindung in europäische und internationale Strukturen, einschließlich der Beteiligung an der Europäischen Kooperation für die Akkreditierung (EA).

· Aushandlung eines Abkommens über Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte in Sektoren von gemeinsamem Interesse, in denen die Rechtsvorschriften und die Standards denen der EU entsprechen

6.3.2      Beseitigung von Beschränkungen (in der EU nicht harmonisierte Bereiche)

Erleichterung des Warenverkehrs und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit

· weitere Verhütung diskriminierender Maßnahmen und Sicherstellung der Möglichkeit interessierter Parteien zur Darlegung der ermittelten Schwierigkeiten

· Stärkung der zentralen Kontaktstelle, die im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse errichtet wurde, um den Informationsfluss und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko sowie mit den Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern

· weitere Analyse der marokkanischen Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung, Zusammensetzung, Herstellung und Beschreibung von Produkten, um sie an die in der EU geltenden allgemeinen Grundsätze anzunähern

· Ermittlung und Prüfung der nichttarifären Hindernisse und Förderung ihrer Beseitigung über den Europa-Mittel-Mechanismus für die Handelserleichterung

6.4         Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen

Verbesserung der Tier- und Pflanzengesundheit und Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Erleichterung des Handels zwischen Marokko und der EU

· Umsetzung des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS) sowie der internationalen Standards des Internationalen Tierseuchenamts, des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens und des Codex Alimentarius

· Aktualisierung der Vorschriften über Tier- und Pflanzengesundheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und über das Wohlergehen von Tieren mit dem Ziel einer Angleichung an das Schutzniveau und die Vorschriften der EU, einschließlich der Bestimmungen über Hygiene, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, lebende Tiere, Lebensmittel, Futtermittel, Fischereierzeugnisse usw., insbesondere

– Annahme von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die im Rahmen des von der EU im Zeitraum 2007-2009 finanzierten Twinning-Projekts ausgearbeitet und gebilligt wurden

– Annahme von Durchführungsvorschriften zum Gesetz Nr. 28-07 über die Lebensmittelsicherheit

· Förderung der Modernisierung der Lebensmittelindustrie, einschließlich des Fischereisektors, in Bezug auf die Hygiene- und Gesundheitsnormen gemäß dem Gesetz Nr. 28-07

· Zusammenarbeit im Bereich der Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, der Kontrolle von Rückständen und Kontaminanten in Lebensmitteln und Futtermitteln und Schutzmaßnahmen gegen die Einführung von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse

· Zusammenarbeit mit dem nationalen Amt für Lebensmittelsicherheit (ONSSA) mit dem Ziel

– der Verbesserung der Verhütung und Tilgung von Tierseuchen

– der Umsetzung der neuen Regelung für die Lebensmittelsicherheit (Gesetz Nr. 28-07)

– der Anpassung der Grenzkontrollstellen an die gesetzliche Regelung

– der Modernisierung der Labors mit Blick auf ihre Akkreditierung

· weitere Zusammenarbeit mit dem ONSSA, vor allem bei der Einführung eines Regionalisierungssystems im Bereich der Tiergesundheit, um die Ausfuhren Marokkos im Rahmen des Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union zu erleichtern

· weitere Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitswarnungen und Beteiligung am Schnellwarnsystem (RASFF) gemäß den Modalitäten der EU

· Fortsetzung der Beteiligung Marokkos am System TRACES (Trade Control and Expert System)

· Zusammenarbeit mit dem ONSSA zwecks Einführung eines marokkanischen Systems für die Zulassung von Lebensmittelverarbeitungsbetrieben (Lebensmittel tierischen Ursprungs); dieses System muss

a)      den Gesundheitsschutz der Verbraucher in Marokko gewährleisten,

b)      als Instrument für die Erhöhung der Transparenz, der Vorhersehbarkeit und des Vertrauens in die Kontrollen dienen und so den Handel erleichtern

c)      sich auf die Bewertung der Wirksamkeit der offiziellen Inspektions- und Zertifizierungssysteme der Ausfuhrländer stützen (statt auf spezifische Produkte oder Einrichtungen), wie es in den Leitlinien und Grundsätzen der internationalen Normen, vor allem der Norm CAC/GL 26-1997 des Codex Alimentarius, vorgesehen ist

d)      die Effizienz und Wirksamkeit der Nutzung der Ressourcen des ONSSA sicherstellen.

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele wird Marokko Prioritäten aufstellen und die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften annehmen (z. B. Durchführungsvorschriften zum Gesetz Nr. 28-07 über die Lebensmittelsicherheit sowie die Entwürfe für Vorschriften, die im Rahmen des von der EU im Zeitraum 2007-2009 finanzierten Twinning-Projekts ausgearbeitet und gebilligt wurden). Marokko berücksichtigt im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften im Veterinär- und des Pflanzenschutzsektor.

6.5         Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

Modernisierung und Stärkung der Kapazitäten im Agrarsektor im Rahmen der Handelsliberalisierung und im Einklang mit dem Plan „Grünes Marokko“:

· Entwicklung der solidarischen Landwirtschaft (Säule II des Plans „Grünes Marokko“), vor allem zur Förderung der Kleinbetriebe in fragilen bzw. schwierigen Regionen. Folgende prioritären Maßnahmen werden im Kontext der Stärkung der Partnerschaftsprogramme vorgeschlagen:

– Förderung der Entwicklung der Baumkulturen des Mittelmeerraums in Berggebieten mit dem Ziel der Armutsbekämpfung

– Förderung der Erzeugung von regionaltypischen Produkten mit gezielter Ausrichtung auf Produktionszweige, die für beide Parteien von Interesse sind

– Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Agrarsektor, vor allem in den Bereichen Mechanisierung, Vermarktung, Dienstleistungen für Kleinlandwirte, innovative Technologien, Forschung mit Blick auf die Verbesserung von Produktivität und Qualität usw.

– Förderung der Qualitätsproduktion, einschließlich des ökologischen Landbaus

– Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben

– Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt

· Förderung der Qualitätsproduktion und der Verstärkung des Austauschs zwischen den einzelnen Produktionszweigen

· Erleichterung, Stärkung und Förderung der Gründung von Partnerschaften zwischen marokkanischen und europäischen landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen

· Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen zum Schutz geografischer Angaben drei Monate nach Inkrafttreten des Abkommens über die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen

· Unterstützung Marokkos bei der kurzfristigen Erfüllung der Bedingungen für die Beteiligung an Pilotprojekten für die ländliche Entwicklung (ENPARD) und der mittelfristigen Entwicklung mehrjähriger Programme im Rahmen von ENPARD

Vorschriften und einzuhaltende Standards außerhalb des Gesundheitsbereichs und Verhaltenskodizes für Agrar- und Fischereierzeugnisse

· Annäherung der Rechtsvorschriften über einzuhaltende Standards außerhalb des Gesundheitsbereichs und Festlegung von Verhaltenskodizes für Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Blick auf eine allmähliche Angleichung an den europäischen Rechtsrahmen

· Stärkung und Unterstützung der zuständigen Einrichtungen für die vorgenannten Aspekte im Bereich der Agrar- und Fischereierzeugnisse (Autonome Einrichtung für die Kontrolle und Koordinierung der Ausfuhren/EACCE, ONSSA und andere) vor allem durch einen Informationsaustausch und durch die Einbindung in die europäischen und internationalen Strukturen

· Sensibilisierung der betreffenden Berufszweige für die einzuhaltenden Vorschriften und Standards außerhalb des Gesundheitsbereichs

Erleichterung des Handels durch Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse für Agrar- und Fischereierzeugnisse

· Aktualisierung der marokkanischen Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung, Zusammensetzung, Herstellung und Beschreibung von Agrar- und Fischereierzeugnissen

· Annäherung an die in der EU geltenden allgemeinen Grundsätze für die Kennzeichnung von fleischhaltigen Produkten, die Angabe des Fettgehalts usw.

Verbesserung der Annäherung an die Rechtsvorschriften im Rahmen des Plans „Grünes Marokko“ im Einklang mit dem Konvergenzziel

· Stärkung der Kapazitäten für den rechtlichen Bereich und die Agrarpolitik: Vorstellung der internen und externen Regelwerke der EU, vor allem der verschiedenen Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisationen für Agrarerzeugnisse sowie der GAP

· Verbesserung der strategischen Überwachung von Produkten und Märkten zur Unterstützung der neuen Politik für die Modernisierung der Landwirtschaft

Fischerei

Gewährleistung der Anwendung eines Ordnungsrahmens für die Fischerei im Einklang mit Inhalt und Zielen des „Halieutis“-Plans und der Gemeinsamen Fischereipolitik in Bezug auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen und die Bereiche von gemeinsamem Interesse

· Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Ressourcen (Schwerpunktbereich 1 des Halieutis-Plans):

– Verstärkung der wissenschaftlichen Forschung

– allgemeine Einführung des Systems der zulässigen Gesamtfangmenge

– Modernisierung der Flotte und Anpassung der Fischfangtätigkeit

– Fortsetzung der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUUF)

– Förderung der Entwicklung der Aquakultur

· Optimierung der Produktion (Schwerpunktbereich 2 des Halieutis-Plans)

– Modernisierung der Hafeninfrastrukturen und der Anlandestellen für Fisch

– Gewährleistung einer effizienten Verwaltung der Hafengebiete

· Verbesserung der Valorisierung der Fischereierzeugnisse und der Bedingungen für ihre Vermarktung (Schwerpunktbereiche 2 und 3 des Halieutis-Plans):

– Erleichterung des Zugangs der Industrieunternehmen zu qualitativ hochwertiger Rohware,

– Ankurbelung der Diversifizierung und der Ausrichtung der industriellen Produktion auf die Leitmärkte

– Strukturierung und Belebung des Inlandsmarktes

– Erleichterung des Handels mit Fischereierzeugnissen als Beitrag zur Einrichtung der Freihandelszone

· Einbeziehung von Querschnittsthemen

– öffentliche Governance: Stärkung der beratenden Rolle der Berufsverbände und Förderung des Dialogs zwischen den verschiedenen Gliedern der Lieferkette

– rechtlicher Rahmen: Konsolidierung, klarere Gestaltung und Aktualisierung

– Kontrolle und Überwachung: Verbesserung der entsprechenden Instrumente in der gesamten Lieferkette

– Qualität und Hygiene: Anwendung von Instrumenten und Vorkehrungen, die die Rückverfolgbarkeit innerhalb der gesamten Lieferkette ermöglichen [s. Ziffer 5.4]

– Humanressourcen und Beschäftigung: Einrichtung einer Beobachtungsstelle für die Beschäftigung im Fischereisektor (Arbeitsbedingungen, Aufwertung der Berufstätigkeit von Frauen in diesem Bereich), Maßnahmen zur Anpassung an das wirtschaftliche Umfeld)

– Schaffung von Wettbewerbsclustern

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko mit Unterstützung der EU die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (und verbundene Rechtsakte) sowie die besonderen Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik in den Bereichen von gemeinsamem Interesse, d. h.:

– Einbeziehung von Umweltaspekten

– Kontrolle, Beobachtung und Überwachung

– Unterstützung der Forschung

Umsetzung des Halieutis-Plans im Einklang mit dem Ziel der Konvergenz der Rechtsvorschriften, vor allem in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen

· Fortsetzung der Annahme und Umsetzung eines neuen geeigneten Rechtsrahmens zur Einbeziehung der europäischen Bestimmungen über die Bekämpfung der IUUF, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

· Ausbau der Kapazitäten für die Überwachung und Kontrolle der Ausübung der Fischerei und des legalen Verkehrs der Fischereierzeugnisse innerhalb der gesamten Lieferkette; diese Kapazitäten betreffen Folgendes:

– hinreichend geschulte Humanressourcen für diese neue Aufgabe

– die Mittel für eine den EU-Standards entsprechende elektronische Datenverarbeitung, da die EU Hauptausfuhrgebiet für marokkanische Fischereierzeugnisse ist

– die satellitengestützte Überwachung der Position von Fischereifahrzeugen

· weitere Annahme und Umsetzung eines Rechtsrahmens für den Schutz der Meeresumwelt und die Verhütung der Meeresverschmutzung

· Ausstattung des für die Überwachung der Qualität der Meeresumwelt zuständigen nationalen Instituts für Fischereiforschung (INRH) mit geeigneten Ausrüstungen und Mitteln für die Forschung und Überwachung

· Entwicklung der Aquakultur und Unterstützung der nationalen Agentur für die Förderung der Aquakultur durch die Annahme eines Rechtsrahmens mit Anreizfunktion, der den internationalen Normen und Standards für den Schutz der Umwelt entspricht und Investitionen in diesem Bereich fördert

· weitere Modernisierung der Fischereiflotte ohne Erhöhung der Fangkapazitäten

· Gewährleistung der Umsetzung und uneingeschränkten Einhaltung der Normen, die im Rahmen internationaler und regionaler Fischereiorganisationen angenommen wurden, wie der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer

· Beitrag zur Regulierung der Fischfangtätigkeit nach Maßgabe der Ressourcennutzung

· Förderung der Verwendung selektiver Fanggeräte

· Beitrag zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe

· Anwendung von Normen und Anforderungen für die Schulung und die Gesundheit von Seeleuten

· Verstärkung der Suche und Rettung von Personen nach Seeunfällen

6.6         Niederlassungsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

Niederlassung

Erleichterung der Niederlassung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen

· Förderung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere durch die Reform des Justizsystems, die Vereinfachung der Verfahren und den Abbau der Bürokratie

· Einführung von Maßnahmen, die die Gründung von Unternehmen im elektronischen Verfahren ermöglichen

· Stärkung der marokkanischen Investitionsförderungsagentur als Kontakteinrichtung für ausländische Investitionen

· Gewährleistung eines regelmäßigen Dialogs mit Vertretern ausländischer Investoren zwecks Verbesserung der Niederlassungsbedingungen

· Stärkung der Zusammenarbeit mit den Europa-Mittelmeer-Einrichtungen zur Investitionsförderung

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele legt Marokko einen besonderen Schwerpunkt auf

– die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (Gewährleistung transparenter, verhältnismäßiger, auf objektiven Kriterien beruhender Verwaltungsverfahren für den Zugang zu und die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten mit dem Ziel der Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für die Dienstleister)

– die Unterstützung der Dienstleister bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren (durch Verbesserung der verfügbaren Informationen oder durch Einrichtung von zentralen Anlaufstellen für die Dienstleister)

– allgemeine Einführung des „e-Regulations“-Systems in allen regionalen Investitionszentren Marokkos

Gesellschaftsrecht

Harmonisierung des Gesellschaftsrechts zur Gewährleistung des Schutzes aller Beteiligten und zur Erleichterung von Unternehmenstätigkeiten

· Verbesserung des Schutzes der Aktionäre und sonstigen Beteiligten im Einklang mit den einschlägigen europäischen Standards und Methoden

· Fertigstellung des Good-Governance-Kodexes für die verschiedenen Arten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit den europäischen und internationalen Standards sowie Überwachung der Anwendung aller vorhandenen Kodizes

· weitere Unterstützung des marokkanischen Instituts für Führungskräfte (IMA) mit Blick auf die Sensibilisierung für die Grundsätze der guten Unternehmensführung (Zusammenkünfte, Diskussionsforen, Internetseiten usw.) und ihre Weiterverbreitung und mit Blick auf die Durchführung einer strategischen Überwachung und von Untersuchungen im Bereich der Unternehmensführung (Veröffentlichungen, Studien, Beobachtungsstelle für Unternehmensführung)

· Abschluss der Modernisierung des Handelsregisters und des Systems der Veröffentlichung im Amtsblatt zur Unterrichtung Dritter

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die europäischen Standards des Gesellschaftsrechts.

Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

Anwendung europäischer und internationaler Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungsstandards, vor allem auf börsennotierte Unternehmen

· Fortsetzung der Bemühungen um die Förderung einer adäquaten Laufbahn auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung

· weitere Förderung der Annahme und Anwendung europäischer und internationaler Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungsstandards auf börsennotierte Unternehmen, vor allem folgender Vorschriften:

– Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen

– Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten Abschluss

– Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards

– Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen

6.7 Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Postdienste

Fortsetzung der Entwicklung der Dienstleistungssektoren in Marokko

· Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an die allgemeinen und sektorspezifischen Vorschriften der EU

· Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs

· Ausbau der Kapazitäten für die Bewertung des Dienstleistungshandels

· Erleichterung der Gespräche über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise auf der Grundlage des im Protokoll über den Dienstleistungshandel und das Niederlassungsrecht festzulegenden Rahmens, um die Mobilität der Dienstleister zu fördern

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko folgende Vorschriften:

– Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr

– Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Einführung zentraler Anlaufstellen, systematische Anwendung der Grundsätze der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Einführung elektronischer Verwaltungsverfahren im Rahmen der Übernahme der Richtlinie 2006/123)

Finanzdienstleistungen

Fortsetzung der Reform des Finanzdienstleistungssektors (Banken, Versicherungen und Kapitalmärkte) hinsichtlich der Regulierung und Aufsicht durch eine Annäherung an die europäischen Standards (der Finanzsektor wurde als prioritärer Bereich für die Konvergenz ausgewählt)

· weitere Anwendung der Basel-II-Grundsätze sowie ihrer Änderungen (Basel III)

· Aufrechterhaltung eines adäquaten Einlagensicherungssystems für Banken

· Weiterentwicklung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Finanzmärkte mit Blick auf die Konvergenz mit dem der EU

· Stärkung der Befugnisse, der Wirksamkeit und der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden für die Finanzinstitute, die Finanzmärkte und die Versicherungsgesellschaften im Einklang mit internationalen Standards sowie Entwicklung der Finanzaufsicht auf Makroebene

· Stärkung des institutionellen und rechtlichen Rahmens mit dem Ziel der Förderung der Märkte für Versicherungen und Wertpapiere

· weitere Verbesserung der Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der Finanzaufsicht im Einklang mit den Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds im Kontext des Programms zur Bewertung des Finanzsektors (FSAP)

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko den einschlägigen EU-Besitzstand (nach einer Analyse der Abweichungen und einer Bewertung der Prioritäten anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse für die Konvergenz sowie nach Maßgabe der erforderlichen Mittel zur Gewährleistung dieser Konvergenz, s. Anhang II).

Postdienste

Fortsetzung der Entwicklung des Postsektors in Marokko

· Austausch von Erfahrungen und Fachwissen über sektorspezifische Vorschriften für den Postsektor, auch im Hinblick auf eine Angleichung des rechtlichen Rahmens an den der EU

· Erfahrungsaustausch mit Blick auf die Förderung der Dienstleistungsqualität

· Austausch von Erfahrungen und Fachwissen im Hinblick auf die Stärkung der Kapazitäten zur Bewertung des Marktes für Postdienste und der durch den elektronischen Geschäftsverkehr eröffneten Wachstumsperspektiven

· Aufstellung klarer Regeln für die Genehmigungen, die Dienstleistern in den für den Wettbewerb geöffneten Marktsegmenten erteilt werden

· Bemühungen um die Aufstellung klarer Regeln für den Universaldienst: Angebot von Postdiensten einer bestimmten Qualität, die im Gebiet einer Partei ständig und flächendeckend für sämtliche Nutzer zu tragbaren Preisen erbracht werden, sowie Angabe der Modalitäten für die Finanzierung

· Überwachung der Unparteilichkeit der Entscheidungen und Verfahren, die die Regulierungsbehörde gegenüber den Marktbeteiligten anwendet, und Verhütung jeglicher wettbewerbsbeschränkenden Praktiken in den Marktsegmenten Post- und Kurierdienste

· Bemühungen um eine möglichst rasche Einrichtung einer Regulierungsbehörde, die rechtlich von jeglichem Erbringer von Post- und Kurierdiensten getrennt und nicht von einem solchen abhängig ist

Konvergenz: Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität, geändert durch die Richtlinien 2002/39/EG und 2008/6/EG.

6.8         Kapitalverkehr und laufende Zahlungen

Fortschritte auf dem Weg zur allmählichen Öffnung des Kapitalverkehrs

· Fortsetzung der allmählichen Öffnung des Kapitalverkehrs

· Austausch von bewährten Methoden für den Übergang zu einer vollständigen Öffnung des Kapitalverkehrs

· Einführung eines Aufsichtsmechanismus für den Kapitalverkehr

6.9         Öffentliches Auftragswesen

Erhöhung der Transparenz und der Wirksamkeit der Verfahren für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen

· Fortsetzung der Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an die europäischen Standards zur Gewährleistung der Öffnung, der Transparenz, des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und der Gewährleistung des Wettbewerbs

· Einführung eines wirksamen und unabhängigen Streitbeilegungssystems im Bereich der Auftragsvergabe

· weitere Modernisierung der Verfahren für die Verwaltung, Abwicklung und Überwachung der Ausführung der öffentlichen Aufträge sowie vor allem Fortsetzung der Einführung papierloser Verfahren

· Standardisierung der Auftragsvergabeverfahren der öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen

· Verbesserung der Regelungen für Beschaffung von Netzbetreibern in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste

· Einführung wirksamer Schulungen für die öffentlichen Auftraggeber (Staat und Gebietskörperschaften) und die mit der Überwachung und Ausführung der Aufträge betrauten Bediensteten

Konvergenz:

· Bezüglich der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge und Konzessionen: Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG

· Bezüglich der Verbesserung der Wirksamkeit der Beschwerdeverfahren im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen: Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG, geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG

6.10       Wettbewerbspolitik

Schaffung eines modernen Rahmens für die Wettbewerbspolitik und Ausbau der Kapazitäten der Wettbewerbsbehörden für seine Anwendung

· Reformierung des Gesetzes Nr. 06/99 zur Konsolidierung des derzeitigen institutionellen Wettbewerbsrahmens; dadurch erhält eine einzige Einrichtung (der Wettbewerbsrat, eine neue verfassungsmäßige Instanz) sämtliche Kompetenzen für die Anwendung der Wettbewerbspolitik, eine Verwaltungsautonomie, die Befugnis zur Eigeninitiative mit der Möglichkeit zu Untersuchungen unter gerichtlicher Aufsicht sowie Zwangsbefugnisse einschließlich der Möglichkeit zur Abgabe verbindlicher – und nicht nur beratender – Stellungnahmen

· Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Anwendung des Wettbewerbsrechts und Ermittlung etwaiger Kooperationsmaßnahmen (Technik der Marktanalyse, Durchführung wettbewerbsrechtlicher Untersuchungen, Fusionskontrolle, Behandlung von Streitigkeiten)

· Koordinierung und Konzertierung zwischen dem Wettbewerbsrat und den Sektoraufsichtsbehörden, wobei dem Wettbewerbsrat die ausschließliche Zuständigkeit für die Bekämpfung wettbewerbswidriger Vorgehensweisen und für die Fusionskontrolle übertragen wird

· Sicherstellung einer spezifischen Ausbildung der für Wettbewerbsfälle und -beschwerden zuständigen Richter

· Förderung der schrittweisen Umsetzung der in Marokko geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere der Achtung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Gerechtigkeit der Verfahren

6.10.1    Staatliche Beihilfen

Bemühungen um eine gemeinsame Definition der staatlichen Beihilfen, der Ausnahmen und ihrer Rolle im Wettbewerb

· regelmäßige Aktualisierung der Berichte

· vor allem Verbesserung der Definition der Methode für die Erfassung staatlicher Beihilfen

· Vertiefung des Informationsaustauschs über staatliche Beihilfen und direkte Budgethilfen sowie Ermittlung ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb

· Ausarbeitung gemeinsamer Kriterien für die Beihilfearten und ihre Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsgrundsätzen

6.11       Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums

Gewährleistung einer allmählichen Anpassung an das Schutzniveau der EU und wirksamere Anwendung der Schutzbestimmungen unter Berücksichtigung der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an das WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)

Spezifische Ziele

· Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an das EU-Recht[3]:

– Ermittlung der Unterschiede auf dem Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Marken, Muster und Modelle)

– Ausarbeitung und Einführung eines Rechtsakts, in den die angenäherten Rechtsvorschriften vor allem in den Bereichen Patente, Marken, Muster und Modelle aufgenommen werden (s. laufende Zusammenarbeit mit dem Europäischen Patentamt ­– EPA)

– Analyse der Unterschiede im Bereich Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Ausarbeitung und Einführung eines Rechtsakts, in den die angenäherten Rechtsvorschriften aufgenommen werden

· Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz

– Stärkung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch Einführung wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmaßnahmen (Justiz, Zoll)

– Weiterverfolgung und Stärkung der bis 2015 angestrebten Entwicklungsziele des marokkanischen Amts für geistiges und gewerbliches Eigentum (OMPIC)

– Durchführung von Schulungen nach Ermittlung des Bedarfs sowie Analyse und Verbesserung der Informations- und Auskunftssysteme (OMPIC)

– nach einer Bedarfsanalyse Stärkung der Verwaltungskapazitäten des marokkanischen Amts für Urheberrechte (BMDA)

– Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem EPA und dem EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

· Koordinierung, Zusammenarbeit und Sensibilisierung im Bereich der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

– Intensivierung der Bemühungen um eine wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere durch eine Verschärfung der gerichtlichen Maßnahmen

– Fortsetzung und Stärkung der Mittel zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie vor Ort durch eine Ausweitung der Verwaltungsbefugnisse und -kapazitäten des Zolls und der Gerichte

– Analyse und Bewertung der Auswirkungen der Marken- und Produktpiraterie auf die Kreativität und Innovation im Land

– Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung, die die Rechte des geistigen Eigentums für das Wirtschaftswachstum des Landes haben

– Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und einschlägigen Institutionen sowie Einführung regelmäßiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie (Aktionsplan des nationalen Ausschusses für geistiges Eigentum und Bekämpfung der Piraterie – CONPIAC, Dialog mit den Verbänden usw.)

· Zusammenarbeit und Verhandlungen:

– Abschluss der Verhandlungen eines Abkommens über ein Validierungsabkommen mit dem EPA

– Fortsetzung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Mitgliedstaaten, anderer Länder und dem OMPIC

– Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)

– weitere Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an die europäischen Standards, Abschluss des Beitritts zu den in Artikel 39 des Assoziationsabkommens vorgesehenen Übereinkünften und Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko den vorhandenen EU-Besitzstand, s. Anhang II.

6.12       Zoll

Weitere Stärkung der Kapazitäten der Zollverwaltungen und der Angleichung der Zollvorschriften an die internationalen und europäischen Normen sowie weitere Anwendung der Zollmaßnahmen für die Handelserleichterung unter Gewährleistung der Sicherheit der internationalen Logistikkette

· Anwendung eines Verfahrens zur gegenseitigen Anerkennung der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

– Analyse des Verfahrens und des Status der AEO in Marokko

– Vertiefung des Dialogs über das AEO-Systeme anhand der obengenannten Verfahrens- und Statusanalyse mit Blick auf eine mögliche gegenseitige Anerkennung der AEO

· Fortsetzung der Arbeiten zur Einführung einer koordinierten Verwaltung mit den anderen für Grenzkontrollen zuständigen Diensten (zentrale Anlaufstelle)

· Abschluss und anschließendes Inkraftsetzen des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

· Beteiligung bzw. Einbeziehung Marokkos im Vorfeld der Überarbeitung der in das Übereinkommen aufzunehmenden Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

· Reform der Kontrollkette

– Verbesserung der Vorabkontrollen durch die Organisation von Workshops, die Planung von Besuchen der operativen Piloteinheiten, den Zugang zu Fachinformationen und die Einrichtung von Datenbanken über die Bewegungen von Transportmitteln und Waren

– Verbesserung des Systems der nachträglichen Kontrollen durch Anwendung besserer Methoden und Bereitstellung technischer Mittel in Form spezifischer Informatikanwendungen

– verstärkte Nutzung IT-gestützter Risikoanalysen und des IT-gestützten Datenaustauschs zum Handelsverkehr durch den marokkanischen Zoll (Weltzollnetz)

· Förderung öffentlich-privater Partnerschaften, vor allem im Rahmen der Ethik-Beobachtungsstelle, damit diese gemäß den Grundsätzen der Erklärung von Arusha der Weltzollorganisation eine wirksame Rolle spielen kann

· Anwendung und fortlaufende Anpassung der kombinierten Nomenklatur

· effektive Beteiligung Marokkos am EU-Programm „Zoll 2013“ und allen künftigen Zollprogrammen, die Drittländern offenstehen

6.13       Unternehmenspolitik

Marokko verpflichtet sich zur Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer, die zu einem gemeinsamen Referenzdokument für die Mittelmeerländer einschließlich Marokkos geworden ist, um das Investitionsklima zu verbessern, den Unternehmergeist anzuregen und die Investitionen und den Marktzugang im Mittelmeerraum zu fördern.

Verbesserung des Umfelds und der Bedingungen für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Unternehmen und die Förderung von Investitionen

· Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und weitere Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Bewertung, die 2008 anhand von 77 Indikatoren für die zehn Aktionsbereiche der Charta vorgenommen wurde[4]. Konzentration der Bemühungen auf die Erzielung von Fortschritten in folgenden Bereichen:

– gesetzgeberische Reform und Verwaltungsvereinfachung

– Zugang zu Finanzmitteln

– Innovationspolitik

– Humankapital (Erziehung zu unternehmerischem Denken und Verbesserung der Kompetenzen)

· Förderung der Koordinierung zwischen den Ministerien und zwischen sämtlichen im Bereich der Unternehmens- und Investitionsförderung tätigen Bediensteten des öffentlichen und des privaten Sektors

· Förderung der Arbeiten des nationalen Ausschusses für wirtschaftliche Rahmenbedingungen (CNEA), der es mit Hilfe einer öffentlich-privaten Partnerschaft ermöglicht hat, die notwendigen Reformen im Bereich des Geschäftsklimas zu ermitteln und durchzuführen, vor allem in Bezug auf die Vereinfachung und die Erhöhung der Transparenz der Verwaltungsverfahren, die Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Verbesserung der Beilegung von Handelsstreitigkeiten

· Einsetzung regionaler Ausschüsse für wirtschaftliche Rahmenbedingungen

· gemeinsame Bewertung der landesweit erzielten Fortschritte und ihres Nutzens für die Unternehmen durch Teilnahme an regionalen Bewertungsmaßnahmen und Messung der Fortschritte anhand gemeinsamer Indikatoren

· Überarbeitung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer zwecks besserer Beachtung der Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Orientierung am „Small Business Act“ für Europa; besondere Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen, der sozialen Verantwortung von Unternehmen und des Umweltschutzes

· Verbesserung der Aufnahme von Investoren und der lokalen Verankerung der Investitionen

· Entwicklung gewerblicher und technischer Aufnahmeinfrastrukturen, vor allem von Innovationszentren, und Förderung der Clusterbildung

· Einführung eines förderlichen Rahmens für die Entwicklung der Forschung und Innovation

· Verbesserung des Zugangs zu Industriegebieten durch Erleichterung der Übertragung von Immobilieneigentum und der Erlangung von Baugenehmigungen

· Mobilisierung der Unternehmen vor Ort für ausländische Investitionen zur Ankurbelung der Innovation und der endogenen wirtschaftliche Entwicklung

· Förderung der Einrichtung und der Tätigkeiten des marokkanischen Innovationszentrums (CMI)

· Einführung der Konzepte des jungen Innovationsunternehmens und des Selbständigen

· Verstärkung der Unterstützung für Kleinstunternehmen im Rahmen einer nationalen Strategie für diese Unternehmenskategorie

· Verbesserung der Rechtsbehelfe für Unternehmen (einschließlich KMU) durch Entwicklung alternativer Streitbeilegungsverfahren (Mediations- und Schiedsverfahren)

· Verbesserung der Qualität und Verkürzung der Dauer des Erlasses von Entscheidungen der Handelsgerichte

· Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Mittelmeerpartnern auf dem Gebiet der Produkt- und Markenpiraterie, vor allem durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch

· Einsetzung der marokkanischen KMU-Beobachtungsstelle durch die nationale Agentur für die KMU-Förderung, um ein Kompetenz-, Analyse- und Beobachtungsinstrument für diese Unternehmen zu schaffen

6.14       Industrielle Zusammenarbeit

Verbesserung der Attraktivität des Forschungskapitals

· Förderung von Technologietransfer und Industriepartnerschaften

· Errichtung von Spin-Off-Zonen und Inkubatoren mit Unterstützung der Forschung und Entwicklung in den für Marokko ermittelten Leitsektoren

· Förderung von Patenschaften und Partnerschaften mit europäischen Clustern

· Vertiefung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Methoden in Forschung, Entwicklung und industrieller Innovation, vor allem bezüglich der Modalitäten für die Bereitstellung von Clustern, technologischen Plattformen oder Technologieparks nach dem Modell der Innovationszentren

· Entwicklung von Partnerschaftsmaßnahmen zur Begleitung der Entwicklung und des Ausbaus von Industrietätigkeiten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien im Rahmen der nationalen Energiestrategie

Fortsetzung des Dialogs über die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors

· weitere Intensivierung des Austauschs bewährter Methoden zwischen den nationalen Behörden, Industrieverbänden, Unternehmen, Forschungszentren und anderen Sozialpartnern der Textil- und Bekleidungsindustrie in der Europa-Mittelmeer-Region

· Vertiefung der Gespräche, nicht nur über die Herausforderungen für die Textil- und Bekleidungsindustrie, sondern auch über die mögliche künftige Orientierung und konkrete Maßnahmen für die Innovation in diesem Sektor und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Textil- und Bekleidungserzeugnisse in der Region Europa-Mittelmeer

Förderung des Dialogs über die Industriezweige

· Intensivierung des Austauschs bewährter Methoden und der Gespräche zwischen den verschiedenen nationalen Akteuren der Industrie, nicht nur über die Herausforderungen für die Industrie, sondern auch über die mögliche künftige Orientierung und konkrete Maßnahmen zur Förderung der industriellen Innovation und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrieproduktion

· Vertiefung des Dialogs in mehreren Sektoren und/oder Bereichen der Industriepolitik wie KMU, Tourismus, Raumfahrt, Rohstoffe, Normung und ACCA.

Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Unternehmen

· Förderung des Technologietransfers, der Weitergabe bewährter Verwaltungs- und Rationalisierungsmethoden und des Austauschs von Sachwissen über nachhaltige Entwicklung, um die Entwicklungsbemühungen der marokkanischen Unternehmen zu unterstützen

Umsetzung regionaler Arbeitsprogramme für die industrielle Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer, die unter Mitwirkung Marokkos überwacht wird

· Beteiligung an den Maßnahmen der industriellen Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer auf regionaler Ebene

6.15       Verbraucherschutz

· Fortsetzung der Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und Fertigstellung des nationalen Rechtsrahmens für Verbraucherschutz

· Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die wirksame und konkrete Anwendung der Verbraucherschutzpolitik, vor allem Einrichtung des Obersten Verbraucherrats und des marokkanischen Verbraucherzentrums

· Fortsetzung der staatlichen Förderung unabhängiger marokkanischer Verbraucherschutzverbände und Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der von diesen vorgeschlagenen Projekte

· Einrichtung des marokkanischen Verbraucherzentrums

6.16       Arbeitnehmer und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Vollständige Erfüllung der im Assoziationsabkommen festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Arbeitnehmer und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

· Anwendung der Bestimmungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

· Gewährleistung einer uneingeschränkten Anwendung der Gleichbehandlungsklausel hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen auf die marokkanischen Arbeitnehmer sowie auf legal beschäftigte Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten

· Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung des Diskriminierungsverbots im Bereich der sozialen Sicherheit von Arbeitnehmern und deren Familienmitgliedern

6.17       Statistik

Abschluss der Angleichung der marokkanischen Standards an die europäischen und internationalen Standards

· Annahme und Inkraftsetzen der Gesetzentwürfe im Bereich der Statistik und weitere Umsetzung des Aktionsplans 2013-2017

· Fortsetzung der Harmonisierung der statistischen Daten und Methoden mit Blick auf ihre Vereinbarkeit mit den bewährten europäischen Methoden

· Fortsetzung der Verbesserung und Entwicklung des nationalen Statistiksystems in quantitativer und qualitativer Hinsicht

· Einrichtung von Beobachtungsstellen für Industrie, Handel, neue Technologien und Innovation

· Zusammenarbeit zwischen der marokkanischen Devisenbehörde und den für die Erstellung der Zahlungsbilanzstatistiken zuständigen europäischen Einrichtungen

7.           VERKEHR, ENERGIE, UMWELT, INFORMATIONSGESELLSCHAFT, FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

7.1         Verkehr und Infrastruktur

7.1.1      Entwicklung von Infrastrukturnetzen (Straßen, Autobahnen, Flughäfen, Seehäfen und Verbindung mit transeuropäischen Netzen)

Umsetzung der nationalen Verkehrs- und Infrastrukturpolitik durch Schaffung eines hochwertigen, effizienten, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Verkehrssystems auf der Grundlage der folgenden Achsen:

· Konsolidierung und Stärkung der Politik für die Entwicklung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastrukturen und deren Verbindung mit den regionalen Netzen, insbesondere dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) sowie Förderung der Beteiligung von Privatunternehmen in diesem Sektor

· Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des marokkanischen Logistiksektors, insbesondere durch die Einrichtung von Logistikzonen, die Qualifizierung der Akteure und die Entwicklung der Humanressourcen sowie die Optimierung des Warenflusses

· Förderung der Mobilität und des nachhaltigen Verkehrs durch Entwicklung leistungsfähiger Verkehrssysteme, wobei die Umwelt und die Sicherheit von Mensch und Ware geschützt werden

· Förderung der Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die europäischen und internationalen Standards im Bereich Verkehr

· Entwicklung eines nationalen Rahmens für die Konzeption und Überwachung von Plänen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zugunsten der Verbraucher und des Güterverkehrs in den wichtigsten Städten

Regionale Aspekte

· Fortsetzung der Beteiligung an der Planung von Verkehrsinfrastrukturen im Mittelmeerraum, insbesondere des künftigen Verkehrsnetzes im Mittelmeerraum und der Bestimmung der Mittel zur seiner Umsetzung sowie an der Verbesserung der Verbindungen mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz

· Fortsetzung der Teilnahme an der Entwicklung von Satellitenerweiterungssystemen, globalen Navigationssystemen und auf diese Technologie gestützten Anwendungen in der Mittelmeerregion und am neuen Regionalprojekt Euromed GNSS II für die Satellitennavigation

· Ergreifen der gemäß PART (Regionaler Aktionsplan für den Verkehr im Mittelmeerraum) erforderlichen Erleichterungsmaßnahmen, die für ein besseres Funktionieren des Verkehrsnetzes sorgen, um letztendlich den Verkehrsfluss zwischen Marokko, den regionalen Partnern und der EU zu verbessern

7.1.2      Straßenverkehr und Sicherheit im Straßenverkehr

Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Sektor Straßenverkehr und Sicherheit im Straßenverkehr

· Prüfung der Möglichkeit, Marokko die Teilnahme am Interbus-Übereinkommen zu ermöglichen, um die für die internationale Personenbeförderung im Straßenverkehr geltenden Verfahren und Vorschriften an die europäischen Standards anzupassen und ihre Förderung durch Marokko und die EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten

· Entwicklung eines integrierten und intermodalen öffentlichen Nahverkehrssystems

· Förderung der europäischen und internationalen Standards im Bereich der Sicherheit im Straßenverkehr

· Schaffung eines Zertifizierungssystems sowohl für die Personenbeförderung als auch für den Güterverkehr, um die Gleichbehandlung im Güterverkehr zu gewährleisten und die öffentliche Personenbeförderung zu fördern

· Ausbau der Kapazitäten der Behörden für die Anwendung von Standards in den Bereichen des Sozialrechts und der technischen Anforderungen im Einklang mit den Standards internationaler und europäischer Übereinkünfte für den Gefahrguttransport, den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme sowie die Lenk- und Ruhezeiten

7.1.3      Schienenverkehr

Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Sektor Schienenverkehr

· Förderung der Interoperabilität der marokkanischen und europäischen Schienennetze

· Kooperation für den Einsatz des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS), um in diesem Bereich den internationalen Standard zu erreichen und das Sicherheitsniveau im Schienenverkehr stärker anzuheben

Regionale Aspekte

· Prüfung der Vorteile der regionalen Zusammenarbeit für die Förderung der Effizienz, der Sicherheit und der Interoperabilität von Landverkehrsdiensten (auf der Straße, per Schiene und in der Stadt)

· Fortsetzung der Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die europäischen und internationalen Normen im regionalen Kontext

7.1.4      Luftverkehr

Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Luftfahrtsektor

· Weiterverfolgung der nationalen Luftverkehrspolitik und Verbesserung der Luftverkehrsvorschriften durch Annahme des Gesetzentwurfs über das Zivilluftfahrtrecht

· Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens von 2006 in all seinen Teilen insbesondere zur Gewährleistung der darin vorgesehenen Annäherung der Rechtsvorschriften

· Enge Zusammenarbeit im Bereich der Luftsicherheit, insbesondere durch die Umsetzung eines Entwicklungsprogramms für Sicherheitsausrüstung einschließlich der Ausweitung der Radarabdeckung und der Steigerung der Leistung des automatischen Flugverkehrskontrollsystems

· Prüfung der Möglichkeiten zur Beteiligung Marokkos am einheitlichen europäischen Luftraum im Zuge der im Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen von 2006 vorgesehenen Annäherung der Rechtsvorschriften; in diesem Rahmen wird eine baldige Aufnahme Marokkos in den Ausschuss „Einheitlicher Luftraum“ geprüft.

· Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich des Flugverkehrsmanagements

· Fortsetzung der schrittweisen Beteiligung Marokkos am europäischen Programm SAFA zur Beurteilung der Sicherheit ausländischer Luftfahrzeuge nach Unterzeichnung der Arbeitsvereinbarung mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) am 23. März 2011

· Aufnahme von Konsultationen mit der EU mit Blick auf die Schaffung von Vorkehrungen zur Erleichterung des Zugangs zu Ausrüstungen zur Entfernung verkehrsuntauglich gewordener Luftfahrzeuge von den internationalen Flughäfen Marokkos

· Aufnahme von Konsultationen mit der EU zur Bestimmung eines Verfahrens für die Qualifizierung von (auf Flugzeugbrände spezialisierten) Rettungs- und Feuerwehrpersonal nach internationalen und/oder europäischen Standards, insbesondere in Bezug auf die Auswahl und den Erwerb von Rettungs- und Brandbekämpfungsausrüstung sowie die Ausbildung, Qualifizierung und/oder Zulassung von derartigem Personal

Regionale Aspekte

· Fortsetzung der Anpassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an europäische und internationale Standards im regionalen Kontext

· Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Partnern im Mittelmeerraum im Rahmen der Beteiligung am Euromed-Regionalprojekt für die Luftfahrt („Euromed Aviation“)

· Fortsetzung der Zusammenarbeit und Unterstützung innerhalb der EASA im Bereich der Sicherheit über die Arbeitsgruppe Sicherheit in der Luftfahrt für die Mittelmeerländer (MASC – Mediterranean Aviation Safety Cell)

7.1.5      Seeverkehr

Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Seeverkehr

· Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU zur Angleichung der marokkanischen Politik an die EU-Politik im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr

· Entwicklung eines Dialogs über die Entwicklung von Hafenanlagen, die Verbesserung der Hafendienste, die Harmonisierung der Hafenverfahren, die Verwaltung und Planung des Seeverkehrsraums, die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr und in den Häfen sowie die Verbesserung der Seeverbindungen zwischen der EU und Marokko, insbesondere der Hochgeschwindigkeitsseewege

· Anwendung effizienter Sicherheitsmaßnahmen für den Seeverkehr durch die Einrichtung von Systemen der Hafen- und Flaggenstaatkontrolle und den Kapazitätsausbau der institutionellen Strukturen der Seeverkehrsverwaltung, damit diese ihre Zuständigkeiten in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr sowie Verhütung und Kontrolle der Meeresverschmutzung wahrnehmen kann

· Umsetzung der internationalen Übereinkommen der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) sowie der Entschließungen des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt

· Gewährleistung von zügigen, effektiven und kostengünstigen Verwaltungsverfahren (Verfahren und Koordinierung von Kontrollen) für die für Hochgeschwindigkeitsseewege in Frage kommenden Häfen und einer hohen Qualität der Dienstleistungen (Hafenanlagen, Hafendienste, Seeverkehrsdienste und intermodale Dienste)

· Wiederaufnahme des Dialogs mit der Kommission zur Ausarbeitung eines Plans für die Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Ausbau der Kapazitäten, Prävention und Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers mit Blick auf die Beteiligung Marokkos an der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

Regionale Aspekte

· Weitere Beteiligung an der regionalen Zusammenarbeit in den Bereichen Seeverkehrspolitik, Häfen und Kurzstreckenseeverkehr (short sea shipping)

· Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Partnern im Mittelmeerraum im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation und weitere Teilnahme an den Euromed-Regionalprojekten für die Seeverkehrssicherheit (SAFEMED) und für die Hochgeschwindigkeitsseewege (MEDAMOS)

7.1.6      Logistikkette

Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Logistiksektor

· Weitere Umsetzung der neuen nationalen Strategie für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit des marokkanischen Logistiksektors

· Einrichtung eines Dialogs über die Logistikkette, um Marokko an den von der EU im Jahr 2007 zur Verbesserung und Sicherung der Logistikkette begonnenen Maßnahmen zu beteiligen

7.1.7      Berufe im Verkehrssektor

· Aufnahme von Beratungen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen im Verkehrssektor, insbesondere für Schiffs- und Flugzeugbesatzungen

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die europäischen Standards in den Bereichen Straßen-, Schienen-, Luft- und Seeverkehr sowie im Hafensektor.

7.2         Energie

Ausbau des Dialogs und Angleichung der Energiepolitik sowie des institutionellen und rechtlichen Rahmens im Hinblick auf die schrittweise Integration des marokkanischen Energiemarktes in den EU-Energiemarkt, insbesondere unter Berücksichtigung von Umweltbelangen

· Umsetzung von Energiestrategien in Annäherung an die Strategien der EU und mit Ausrichtung auf die Ziele Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Energie

· Fortsetzung der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für eine CO2-arme Entwicklung

· Umsetzung der mittel- und langfristigen marokkanischen Energiestrategie (2020/2030) und des Nationalen Plans vorrangiger Maßnahmen

· Vertiefung des im Rahmen des Assoziationsabkommens geführten Energiedialogs

· Konzeption und Umsetzung einer Vision 2020 für die Stärkung der Institutionen, insbesondere des Energie- und Bergbauministeriums, einschließlich seiner regionalen Aktivitäten

· Stärkung des strategischen Beobachtungs- und Überwachungssystems für eine bessere Energieprognose und –planung, einschließlich der Energiestatistiken, vor allem durch den Austausch von Informationen und Fachwissen sowie den Ausbau der Kompetenzen im Hinblick auf eine Anpassung an europäische Standards

· Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Vertiefung und Beschleunigung der Politikangleichung insbesondere in den Bereichen Gas und Strom sowie in Bezug auf die Verfahren und den rechtlichen, den institutionellen, den organisatorischen, den technischen und den Regulierungsrahmen des Energiesektors an den EU-Besitzstand

· Diversifizierung des Energiesektors:

– Zusammenarbeit zur Schaffung der für die stärkere Nutzung von Erdgas erforderlichen Bedingungen: Rechts- und Verwaltungsvorschriften, technische Maßnahmen und Begleitmaßnahmen,

– Zusammenarbeit mit Blick auf die Erschließung alternativer Energiequellen: Forschung und technologische Entwicklung in den Bereichen Öl- und Gasschiefer

· Umsetzung eines nationalen Energieregulierungsplans, insbesondere für Strom und Erdgas, durch die schrittweise Annäherung an die Strom- und Gasrichtlinien der EU; in diesem Zusammenhang Annahme von Strom- und Gaskodizes und dazugehöriger Durchführungsbestimmungen

· Fortsetzung der Reformen in den Sektoren Strom und Gas zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer schrittweisen Liberalisierung im Einklang mit dem EU-Besitzstand

Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit im Energiebereich

· Stärkung der Rolle Marokkos in der regionalen Zusammenarbeit im Energiebereich, insbesondere bei der Umsetzung des Solarenergieprogramms für den Mittelmeerraum im Einklang mit der Umsetzung des Plans vorrangiger Maßnahmen 2008-2013 im Rahmen der Energiepartnerschaft EU/südlicher Mittelmeerraum und mit den Zielen der Union für den Mittelmeerraum

· Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen regionaler Initiativen und Projekte

· Konsolidierung und Ausbau der durch Marokko führenden Transitverbindungen und ‑infrastrukturen mit Blick auf den Verbund der Strom- und Gasnetze des südlichen und des nördlichen Mittelmeerraums

· schrittweise Integration der Strommärkte Marokkos, Algeriens und Tunesiens

· Ausbau der marokkanischen Speicherkapazitäten für regionale Energieerzeugnisse

· Erleichterung der Finanzierung von Energieinfrastrukturen: schrittweise Annäherung des marokkanischen Systems an die Vorgehensweisen der EU, insbesondere für die Speicherung von Energieerzeugnissen

Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

· Zusammenarbeit für die Schaffung der erforderlichen Bedingungen für die potenzielle Entwicklung eines Programms für die Stromerzeugung durch Kernkraft: Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

· Austausch von Fachwissen und Erfahrung mit Blick auf die Schaffung eines Regulierungsrahmens, der, insbesondere zur Gewährleistung des Höchstmaßes an nuklearer Sicherheit und eines angemessenen Schutzes gegen ionisierende Strahlen, an die Vorschriften und Verfahren der EU angepasst wird

· Zusammenarbeit zur Schaffung einer unabhängigen nationalen Agentur für die Kontrolle der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in Marokko

Verbesserung der Energieeffizienz

· Fortsetzung der im Rahmen des Nationalen Programms vorrangiger Maßnahmen durchgeführten Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Industrie, Wohnungswesen, öffentliche Gebäude, Verkehr und Tourismus

· Ausbau des institutionellen und organisatorischen Rahmens, insbesondere der Agentur für die Entwicklung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz

· Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen zur Annäherung an die EU-Vorschriften sowie Schaffung der erforderlichen Anreize, neuer Finanzierungsmöglichkeiten (Drittinvestor, CDM usw.) und Durchführung von Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen

· Teilnahme am „Programm intelligente Energie“ der EU

Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energien

· Verwirklichung der nationalen Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien und Durchführung des marokkanischen Solarenergieprogramms und des marokkanischen Windenergieprojekts

· Fortsetzung der Maßnahmen – einschließlich der Anreize und neuen Finanzierungsmöglichkeiten – für die Nutzung erneuerbarer Energien im großem wie im kleinen Maßstab (solarbetriebene Warmwasserbereiter, netzgekoppelte und netz-autarke Photovoltaikanlagen, Biomasse usw.) und Export von grünem Strom

· Ausbau des institutionellen und des organisatorischen Rahmens, Ausarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen in diesen Bereichen unter Annäherung an die EU-Vorschriften

· Entwicklung des nationalen Potenzials an Biomasse

· Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation für eine nachhaltige Entwicklung

· Einrichtung von Forschungs- und Entwicklungszentren und –instituten für die Entwicklung von Technologien zur Nutzung nachhaltiger Energie und für Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Festlegung von Forschungsthemen, Einrichtung von Forschungsabteilungen, Ausbau von Kompetenzen

· Verbesserung des Hochschulstudiums an dem unter die Zuständigkeit des Ministeriums für Energie in den oben erwähnten Bereichen fallenden Bildungsinstitut

· Einrichtung von Exzellenzforen und Technologiezentren unter Einbeziehung von innovativen Unternehmen, Forschungszentren und Bildungseinrichtungen insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Meerwasserentsalzung mittels Solarenergie

· Einsatz auf nationaler Ebene von Technologien und Materialien, die die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen, insbesondere durch die Schaffung industrieller Cluster und die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen

Verbesserung der Sicherheit und der Überwachung von Energieanlagen

· Stärkung der Sicherheit und der Sicherung der Energieanlagen und –ausrüstungen und der Systeme für die technische Kontrolle und die Risikoprävention in diesen Anlagen

· Austausch von Erfahrungen und Fachwissen im Hinblick auf die Stärkung des Energielabors des Energieministeriums insbesondere bei der Qualitätskontrolle von Kohlenwasserstoffen

· Austausch von Erfahrungen und Fachwissen im Hinblick auf die Zertifizierung des Energielabors des Energieministeriums

· Zusammenarbeit mit Blick auf die Umsetzung einer Strategie für die Risikovermeidung und ‑bewältigung in den Bereichen Energie und Bergbau sowie Sprengstoffe und Druckgeräte

7.3         Bergbau

Stärkung der Zusammenarbeit und der Partnerschaft bei der Entwicklung des Bergbaus

· Kapazitätsausbau bei der Regulierung des Bergbaus, der Entwicklung des Bergbaus im kleinen Maßstab, der Erschließung und Ausbeutung von Bergwerken, der Verwaltung ehemaliger Bergwerke und des geologischen Erbes, der Entwicklung der geologischen Infrastruktur und bei geografischen Informationssystemen

· Umweltschutz und Sanierung von Bergbaustandorten und Renaturierung dieser Gebiete nach der Stilllegung der Bergwerke

· Schaffung und Entwicklung eines Informationssystems in Bezug auf ehemalige Bergwerke und Ölgewinnungsstandorte sowie für Bergbaustatistiken

· Organisation und Aufwertung des Bereichs mineralogische Muster und Fossilien

7.4         Umwelt und Wasser

Förderung einer verantwortungsvollen Umweltpolitik, einschließlich einer verstärkten Annäherung an die Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU

Stärkung der Verwaltungsstrukturen und der strategischen Planung

· Stärkung und vollständige Errichtung der für den Umweltschutz, die Eindämmung der Umweltverschmutzung und die Wasserwirtschaft zuständigen marokkanischen Institutionen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene, einschließlich der besseren Koordinierung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Akteuren

· Kapazitätsausbau im Bereich strategische Planung, einschließlich Finanzstrategien, unter Nutzung der Erfahrung der EU

· Einrichtung und Einsatz eines Stabs von Inspektoren, die für die Einhaltung der marokkanischen Umweltgesetze zuständig sind

· Anwendung von Marktinstrumenten (z. B. Ökosteuer) und Anwendung des Verursacherprinzips, einschließlich der Schaffung eines Umwelthaftungssystems

Umweltverträglichkeitsprüfung

· Verbesserung des Systems der Umweltverträglichkeitsprüfung, darunter durch nationale und regionale Ausschüsse für Folgenabschätzungen und Gremien für öffentliche Anhörungen, und Anpassung an die EU-Rechtsvorschriften

· Verbesserung des Systems der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Programmen

Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure und der Beteiligung der Öffentlichkeit

· Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Akteure und Stärkung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Umweltbereich unter Nutzung der Erfahrung und der bewährten Verfahren der EU

Verfügbarkeit von und Zugang zu Informationen

· Verbesserung des Systems zur Erhebung und Verarbeitung von Umweltinformationen in Marokko auf der Grundlage der Erfahrung und bewährten Verfahren der EU

· Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und wirksame Umsetzung des Gesetzes über das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Umweltinformationen und zur Entscheidungsfindung im Umweltbereich

Kommunikation und Verbreitung von Informationen

· Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien im Umweltbereich

· Regelmäßige Abfassung und Veröffentlichung von Berichten über den Zustand der Umwelt auf nationaler oder regionaler Ebene

Förderung der Umweltsektoren und der Annäherung an die Rechtsvorschriften und die Politik der EU in diesem Bereich

Luftqualität

· Förderung einer besseren Überwachung der Luftqualität (Grenzwerte, Alarmschwellen, Einrichtung und Klassifizierung von Gebieten und Ballungsräumen, Schaffung eines Systems für die Überwachung und Bewertung der Luftqualität) mit dem Ziel einer Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und Umweltqualität nach dem Vorbild des Rechtsrahmens der EU

· Ausarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen für die Bekämpfung der Luftverschmutzung einschließlich der grenzübergreifenden Verschmutzung

Schutz der Meeresumwelt

· Förderung des Schutzes der Meeresumwelt einschließlich des Schutzes der Ökosysteme der Meere

· Verabschiedung von Rechtsvorschriften im Bereich des integrierten Küstenzonenmanagements

Abfallbewirtschaftung

· Umsetzung einer nationalen Abfallbewirtschaftungsstrategie

· Förderung der Einrichtung eines integrierten Netze von Abfallbehandlungsanlagen, darunter für Industrieabfälle

· Einführung eines Systems für die Lizenzierung und Registrierung von Abfallbehandlungsanlagen sowie eines Systems für die Überwachung und Kontrolle dieser Anlagen unter Anlehnung an die Grundsätzen des EU-Rechts sowie Professionalisierung des informellen Sektors

Naturschutz

· Fortsetzung der Einführung eines Systems von Naturschutzgebieten nach dem Vorbild der bewährten Methoden der EU

· Fortsetzung der Umsetzung der Strategie für den Schutz und die Regeneration der Waldökosysteme, Eindämmung der Entwaldung und Fortsetzung der Wiederaufforstungsmaßnahmen nach dem Wiederaufforstungs-Leitplan Fortsetzung der laufenden Arbeiten zur Einführung der Waldzertifizierung (Forest Stewardship Council/SFC)

· Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse über die biologische Vielfalt in Marokko (Arten, Ökosysteme, Taxonomie-Problematik)

· Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Annahme von Maßnahmen zur Regeneration bedrohter Arten in Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung

· Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften über den Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Verschmutzung durch die Industrie und Risikomanagement

· Einführung eines Systems zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch große Industrieanlagen unter Anlehnung an die Standards und bewährten Verfahren der EU

· Einführung eines Systems zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen unter Anlehnung an die Standards und bewährten Verfahren der EU

Chemische Erzeugnisse

· Annahme von Standards für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe unter Anlehnung an die Rechtsvorschriften und bewährten Verfahren der EU

· Verabschiedung einer Strategie für die allmähliche Ersetzung der für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlichsten chemischen Stoffe

Desertifikation und Bodenschutzmaßnahmen

· Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für die Bekämpfung der Desertifikation und den Bodenschutz

Kapazitäten für die Erteilung von Genehmigungen sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben

· Stärkung der Verwaltungskapazitäten der für Umweltschutz und Wasserbewirtschaftung zuständigen Behörden für die Erteilung von Genehmigungen sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben

Berücksichtigung von Umweltaspekten

· Förderung einer weiteren Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Bereiche wie Wasser, Wälder, Landwirtschaft, Bildung, Energie, Verkehr, Fischerei, Industrie und Forschung

Intensivierung der regionalen und internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich

Internationale Zusammenarbeit

· verstärkte Umsetzung der Umweltübereinkünfte und -protokolle, deren Vertragspartei Marokko ist, und Beschleunigung der Ratifizierung der zusätzlichen Umweltübereinkünfte und -protokolle, die Bestandteil des EU-Rechtsrahmens sind.

Regionale Zusammenarbeit

· Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Umweltverschmutzung (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle

· weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative Horizont 2020

· Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur im Kontext ihrer regionalen Tätigkeiten, auch in Bezug auf die gemeinsamen Umweltinformationssysteme

Konvergenz: Bei der Durchführung dieser Reformen berücksichtigt Marokko im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU schrittweise die einschlägigen europäischen Standards in den Bereichen verantwortungsvolle Umweltpolitik, Luftqualität, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Schutz der Meeresumwelt, Naturschutz, Verschmutzung durch Industrieanlagen und chemische Erzeugnisse.

Klimawandel

· Stärkung und vollständige Errichtung der für Klimaschutz zuständigen marokkanischen Institutionen

· Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien und Plänen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen

· Erstellung von Treibhausgasinventaren

· Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einführung einer Klimapolitik für die Zeit nach 2012

· Zusammenarbeit bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Folgen

· Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Abkommen von Cancún und Durban

· Förderung einer Strategie für emissionsarme Entwicklung als Beitrag zur Schaffung einer umweltverträglichen Wirtschaft

· Förderung geeigneter Eindämmungsmaßnahmen auf nationaler Ebene, darunter eines Systems für die sektorbezogene Vergabe von Emissionsgutschriften

· Förderung der Einbeziehung des Klimawandels in Entscheidungsprozesse

· Durchführung erster Maßnahmen zur Vorbereitung auf ein Emissionshandelssystem

· Einbeziehung der klimapolitischen Prioritäten in die Landwirtschaft: Erhöhung des Anteils der Obstplantagen Verwendung von ausgewähltem Saatgut und von an das Klima angepassten Sorten allgemeine Einführung von Techniken für die Wassersammlung und die Optimierung der Bewässerung Bereitstellung der Ergebnisse aus der Agrarforschung zugunsten der Entwicklung der Landwirtschaft

Wasser

Umsetzung der nationalen Wasserstrategie zur Konsolidierung der bisherigen Ergebnisse und zur Gewährleistung einer integrierten Wasserwirtschaft

· Förderung der Steuerung der Wassernachfrage und effiziente Wassernutzung durch:

– Wassereinsparungen bei der Bewässerung durch massive Umstellung auf eine punktuelle Bewässerung und mehr Effizienz bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft

– Anwendung eines Systems für die Aufbereitung von Abwasser für die landwirtschaftliche Nutzung unter Anlehnung an die Grundsätze des EU-Rechts

– Wassereinsparungen in den Bereichen Trinkwasser, Industrie und Tourismus

· Förderung der Erhaltung und des Schutzes der Wasserressourcen, des natürlichen Lebensraums und der gefährdeten Gebiete durch Folgendes:

– den Schutz der Qualität der Wasserressourcen und die Bekämpfung der Verschmutzung

– die Anwendung eines Systems zu Verbesserung der kommunalen und industriellen Abwässer

– Schutz des Grundwassers und der Einzugsgebiete, Oasen und Feuchtgebiete

– Anwendung eines Systems zur Verbesserung der Qualität des Wassers, einschließlich der Badegewässer, unter Anlehnung an die Grundsätze des EU-Rechts

· Verringerung der Anfälligkeit für die mit Wasser verbundenen natürlichen Risiken und Anpassung an den Klimawandel:

– Verbesserung des Schutzes von Personen und Sachen gegen Überschwemmungen und Bekämpfung von Dürrefolgen durch Dürremanagementpläne für die einzelnen Einzugsgebiete

– Vollendung der im nationalen Hochwasserschutzplan vorgesehenen Maßnahmen

– Verbesserung der Prävention vor allem durch die Entwicklung von Hochwasserwarnsystemen und Notfallplänen

· Fortsetzung der rechtlichen und institutionellen Reformen durch vollständige Anwendung des Gesetzes Nr. 10-95 sowie eine Überarbeitung des Gesetzes unter Einbeziehung fehlender Aspekte, d. h. Wassereinsparungen und Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser

· Modernisierung der Informationssysteme und Stärkung der Mittel und Kompetenzen durch Folgendes:

– Modernisierung der Verwaltung, Erneuerung und Verbesserung der Wasserwirtschaft und der Bewirtschaftung der Einzugsgebiete

– Stärkung und Modernisierung des Systems für die Sammlung und Verarbeitung von wasserbezogenen Informationen durch Einführung eines nationalen Wasserinformationssystems unter Berücksichtigung der Erfahrungen und bewährten Praktiken der EU

– Ausbau der Verwaltungskapazitäten der marokkanischen Wasserwirtschaftsbehörden für die Wasserpolitik, die Erteilung von Genehmigungen, die Überwachung und die Kontrolle und gleichzeitige Annäherung an die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften

– Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikations- und Sensibilisierungsstrategien im Wasserbereich

– Ausbau der Kapazitäten im Bereich strategische Planung, einschließlich der Finanzstrategien mit Hilfe der Erfahrungen der EU

· Bewirtschaftung und Erschließung der Wasserressourcen:

– Förderung und Erschließung nichtkonventioneller Wasserressourcen, z. B. durch Meerwasserentsalzung, Demineralisierung von Brackwasser, Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser und Sammlung von Regenwasser

7.5         Informationsgesellschaft

· Analyse der Möglichkeiten für eine bessere Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko im Bereich der Informationsgesellschaft, vor allem Entwicklung von Synergien zwischen der Strategie „Digitales Marokko 2013“ und der Digitalen Agenda für Europa

· Fortsetzung der Entwicklung und Einführung eines vollständigen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation, einschließlich der Genehmigung von Netzen und Diensten, des Zugangs dazu und ihrer Zusammenschaltung, Universaldienst und Nutzerrechte, Verbraucherschutz, Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre bei der elektronischen Kommunikation sowie effiziente Frequenzverwaltung

· Weiterverfolgung der nachstehenden wichtigsten Entwicklungsschwerpunkte für die Rechtsetzung:

– Überlegungen über die Einführung von Genehmigungsregelungen für die Erbringung elektronischer Kommunikationsdienste

– Fortschritte bei den Marktanalysen, z. B. Analyse des Vorleistungsmarktes für den (physischen) Zugang zu Netzinfrastrukturen, einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs an festen Standorten, und des Vorleistungsmarktes für den Breitbandzugang; dabei ist die wirksame und adäquate Erfüllung der Zugangsverpflichtungen (Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl, „Bitstromzugang“, entbündelter Zugang usw.) durch Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht sicherzustellen

– Erleichterung der Übertragbarkeit von Festnetz- und Mobilfunknummern durch bessere Abwicklung des Verfahrens (Frist für die Übertragbarkeit zwischen Betreibern, Dauer der Unterbrechung des Dienstes für den Teilnehmer, Höchstlaufzeit des Vertrags, Sanktionen bei Missbrauch und wettbewerbswidrigem Verhalten usw.)

– Gewährleistung der wirksamen Anwendung von Maßnahmen zum Schutz der Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und zum Schutz vor unerbetenen Nachrichten (Spam)

· Entwicklung und Einführung einer Regelung für die Erhöhung der Sicherheit der Informationssysteme und des Schutzes kritischer Infrastrukturen und Daten, Förderung eines sicheren und stabilen Funktionierens der Netze und Dienste unter Einhaltung der Grundsätze der Offenheit und Interoperabilität

· Stärkung der Standards und der Architektur der elektronischen Behördendienste zwecks Verwirklichung eines allgemeinen Rahmens für die Interoperabilität der öffentlichen Informationssysteme nach dem Vorbild des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF)

· in Konsultation mit unabhängigen und kompetenten europäischen Organisationen Festlegung von Spezifikationen, Normen und Standards für die Einführung papierloser Business-to-Business-Verfahren zwischen KMU mit dem Ziel eines papierlosen Handels und einer flüssigen Abwicklung von Geschäften

· Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs betreffend Strategien für die Netze und die elektronische Kommunikation, die Nutzung von Funkfrequenzen, der Regelung für Lizenzen und Rechte des geistigen Eigentums im Digitalbereich, für die Entwicklung elektronischer Transaktionen zur Förderung des Business-to-Business-Handels und der künftigen Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft auf nationaler, regionaler und globaler Ebene

· insbesondere weitere Fortschritte bei der Umsetzung der neuen Strategie „Digitales Marokko 2013“ und beim Dialog und bei der Zusammenarbeit im Bereich der Technologie der Informationsgesellschaft:

– verstärkte Einrichtung öffentlicher Gemeinschaftszentren (Centres d’Accès Communautaires Publics) mit Internet- und Telefonanschlüssen zwecks Ausweitung des Kreises der Bürger mit Zugang zu neuen Technologien (schnelles Internet und öffentliche Dienste), insbesondere in entlegenen und ländlichen Gebieten, um die digitale Kluft zu bekämpfen

– Unterstützung der digitalen Entwicklung auf nationaler Ebene im Kultur- und Bildungsbereich durch Verknüpfung öffentlicher Maßnahmen, privater Initiativen und internationaler Partnerschaften

– Überlegungen über die Öffnung öffentlicher Datenbestände und die Genehmigungen für die Verwendung und Wiederverwendung im Dienste der Bürger und Unternehmen

– Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Umsetzung der Strategie „Digitales Marokko 2013“ auf Ebene der Bürger im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologien

– Förderung der Unternehmer- und Innovationskultur in Bezug auf die Technologien der Informationsgesellschaft innerhalb des Privatsektors und durch Lehrpläne und Ausbildungsprogramme

– Austausch von Informationen und bewährten Methoden im Zusammenhang mit der Zertifizierung elektronischer Signaturen und der Sicherheit von elektronischen Kommunikationen und Transaktionen

– Unterstützung der Ausarbeitung und Durchführung eines Programms für die Migration Marokkos zum Internet-Protokoll IPv6

· Intensivierung jeder Form der Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Normen und Standards der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere für das Digitalfernsehen, die digitalen Mobilnetze und das Internet der Zukunft, für die Konnektivität der Hochgeschwindigkeitsnetze, die von der Forschung abhängig ist (nächste Phase von EUMEDCONNECT), sowie für die Anpassung der Rechtsvorschriften an den technischen Fortschritt in Bezug auf die Informationsgesellschaft

– Förderung der öffentlichen und privaten Beteiligung Marokkos, auch in Form gemeinsamer Projekte, an der Komponente Informations- und Kommunikationstechnologie der europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme, vor allem in Bereichen, die mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen und der Entwicklung von Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen und Daten zur Unterstützung der Forschung zusammenhängen

– Förderung einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit mit der EU, nationaler, gemeinsam mit europäischen Partnern durchgeführten Forschungsarbeiten, des Beitritts zu oder der Einrichtung von gemeinsamen Forschungsnetzen und des Austauschs von Forschern mit EU-Mitgliedstaaten

– Prüfung der Möglichkeit eines Europa-Mittelmeer-Forschungsprogramms, das besser auf die Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Mittelmeerregion abgestimmt ist

· Förderung des freien Internetzugangs und der Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden des südlichen Mittelmeerraums

· Zusammenarbeit mit der Europa-Mittelmeer-Regulierungsgruppe für elektronische Kommunikation (EMERG) und den Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten in Fragen von gemeinsamem Interesse

7.6         Wissenschaft und Technik, Forschung und Innovation

Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten im Dienste der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und Einbindung Marokkos in den europäischen Forschungsraum

· Stärkung der Rolle des nationalen Forschungssystems für die Entwicklung Marokkos

– Verbesserung der Verwaltung des nationalen Forschungssystems

– Entwicklung der Labor-Zertifizierung und Förderung von Zusammenschlüssen von Forschern und Forschungsteams

– Errichtung von Strukturen für die Verwertung der Forschungsergebnisse

– Stärkung des Systems für die interne und externe Bewertung der Forschungstätigkeiten und Einführung von Mechanismen für eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren des nationalen Forschungssystems

– Förderung der Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Hochschulen und Forschungsinstituten und Endnutzern der Forschungsergebnisse

– weitere Umsetzung der die Innovation betreffenden Aspekte der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer und gemeinsame Bewertung der Fortschritte anhand von auf regionaler Ebene festgelegten Indikatoren

– Förderung von Wissenschafts- und Technologiepartnerschaften innerhalb der Region Europa-Mittelmeer

– Mobilisierung der Kompetenzen von in Europa lebenden Marokkanern mit Blick auf die Stärkung des Austauschs und der Beziehungen zwischen Marokko und der EU in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Forschung und Innovation

– Prüfung der Bedingungen für einen Beitritt Marokkos zum EUREKA-Netz

· Beteiligung Marokkos am europäischen Forschungsraum:

– Prüfung der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit, z. B. auf der Grundlage von „project twinning“ (programme level management) in den gemeinsamen prioritären Themenbereichen der europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme

– Verbesserung der Bedingungen für die Beteiligung Marokkos an den europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen

– Ausbau der Forschungskapazitäten von marokkanischen Hochschulen und Forschungsinstituten mit Blick auf die künftige Beteiligung Marokkos an den europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen und eine stärkere Beteiligung an COST (European Cooperation in Science and Technology)

– Ausbau des Netzes der thematisch zuständigen Kontaktstellen in Marokko für die europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme und Förderung des Austauschs mit den europäischen Netzen

– Verstärkung des Personalaustauschs bei Forschungsprojekten und Förderung der Teilnahme marokkanischer Wissenschaftler an internationalen wissenschaftlichen Debatten

– Schaffung der Voraussetzungen für die Beteiligung Marokkos an den Programmen des Europäischen Technologieinstituts (ETI)

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die einschlägigen europäischen Standards für die Bereiche Wissenschaft und Technologie, Forschung und Innovation, insbesondere die Bestimmungen der europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Lebensqualität sowie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung

7.7         Audiovisuelle Medien

· Förderung des Meinungs-, Informations- und Erfahrungsaustauschs über die audiovisuelle Politik, einschließlich der gesetzlichen Aspekte

· Förderung des Sektors mit dem Ziel der Verbesserung der Standards für die Verwaltung, der Qualität der Leistungen und der Wettbewerbsfähigkeit und des Ausbaus der Kompetenzen durch Schulungen und technische Hilfe

· Unterstützung der Einführung eines transparenten, wirksamen und vorhersehbaren gesetzlichen Systems, einschließlich der Überarbeitung des Rechtsrahmens und der Anwendung der neuen verfassungsmäßigen Befugnisse der Hohen Behörde für audiovisuelle Kommunikation

7.8         Integrierte Meerespolitik

Entwicklung einer Grundlage, die Marokko die Beteiligung an der integrierten Meerespolitik der EU zu ermöglicht

· Entwicklung eines integrierten Konzepts für sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit oder mit Auswirkungen auf das Meer und die Küstengebiete in nationaler oder regionaler Hinsicht

· weitere Verbesserung des Managements der verschiedenen maritimen Tätigkeiten, vor allem durch Entwicklung von Instrumenten wie der maritimen Raumplanung, des integrierten Küstenzonenmanagements sowie Bemühungen im Bereich der Meeresforschung und maritimen Forschung

7.9         Tourismus

· Umsetzung der Tourismusstrategie Vision 2020

· Informationsaustausch über Politik, Maßnahmen und Projekte zur Förderung eines nachhaltigen, hochwertigen und verantwortungsvollen Tourismus

8.           allgemeine und berufliche Bildung sowie Gesundheit

8.1         Allgemeine Bildung

Konsolidierung des Grundsatzes der Chancengleichheit

· Senkung der Schulabbruchquote, vor allem von Mädchen in ländlichen Gebieten

· Verbesserung der Schulwiedereingliederungsquote

· Verbesserung des Stipendiensystems

· Bekämpfung der Gewalt in Schulen

Gewährleistung eines universellen Zugangs zur Grundschulbildung und Bekämpfung des Analphabetismus

· Senkung der Analphabetenquote, vor allem von jungen Menschen und Frauen in ländlichen Gebieten

· Einführung der allgemeinen Schulpflicht (bis zur zweiten Sekundarstufe)

· Erhöhung der Quote qualifizierender Sekundarschulabschlüsse, vor allem bei Mädchen

Verbesserung der Qualität des Bildungswesens

· allgemeine Einführung der Vorschule

· Senkung der Wiederholungsquoten

· Gewährleistung der allgemeinen Beherrschung der Unterrichtssprache und des Lernens von Fremdsprachen

· Verbesserung des Systems für die Lehrerausbildung

· Verbesserung der Systeme für die Beratung und Unterstützung von Schülern mit Schwierigkeiten

Umsetzung der die Bildung betreffenden Aspekte der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer

· Verbesserung der Erziehung zu unternehmerischem Denken als Schlüsselkompetenz der Primar- und Sekundarschulbildung

· gemeinsame Bewertung der Fortschritte anhand von auf regionaler Ebene definierten Indikatoren

8.2         Berufsbildung

· Unterstützung der Reform der Berufsbildung

· Fortsetzung des Dialogs und Austauschs über Instrumente wie dem europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und dem Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF VET)

· Schaffung der institutionellen und operativen Voraussetzungen für die Einführung eines nationalen Zertifizierungsrahmens

· Reformierung des Systems und der Verwaltung der Berufsbildung (in Abstimmung mit den Sozialpartnern) und Vertiefung des Dialogs über die angebotenen und nachgefragten Qualifikationen mit Blick auf eine bessere Abstimmung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes

· Verbesserung der Analysen des Arbeitsmarkts und der Formulierung einer evidenzbasierten Politik

· Beitrag zur Verstärkung der Weiterbildung, vor allem zu einer besseren Verwaltung der Mittel für die Weiterbildung (Reform der Sonderverträge) mit Blick auf die Verbesserung des Zugangs und der Qualität

· weitere Umsetzung der die Bildung betreffenden Aspekte der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer unter besonderer Berücksichtigung der Erziehung zu unternehmerischem Denken Verbesserung der Sammlung von Informationen über die in Unternehmen erteilten Ausbildungen gemeinsame Bewertung der Fortschritte anhand von auf regionaler Ebene definierten Indikatoren

8.3         Hochschulbildung

Unterstützung des marokkanischen Hochschulwesens und seiner Anpassung an die Grundsätze des Bologna-Prozesses

· Einleitung eines Dialogs und Austauschs über die Grundsätze und Empfehlungen des Bologna-Prozesses zur Schaffung des europäischen Hochschulraums

· Angleichung der marokkanischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die Ziele des Bologna-Prozesses

· Einführung von Instrumenten zur Förderung der Transparenz, Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studiengängen wie dem System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) und dem Diplomzusatz (Annahme und wirksame Einführung des Systems der Studienleistungen, Fachrichtungen und betreffenden Einrichtungen)

· weitere Einführung des nationalen Qualifikationsrahmens (NQF)

· verstärkte Entwicklung berufsqualifizierender Schulungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Hochschulabgänger und Entwicklung aktiver Partnerschaften mit den Fachkreisen

· Einführung eines Systems zur Weiterbetreuung der Absolventen und Erhöhung der Berufseingliederungsquote

· Verstärkung der Dekonzentration und Dezentralisierung der Dienststellen im Bildungsbereich und der Dezentralisierung des Hochschulwesens mit Blick auf die Begleitung des Prozesses der „verstärkten Regionalisierung“

Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

· Verbesserung der sozialen Dienste für Studierende (soziale Stipendien, Leistungsstipendien, Aufnahmekapazität der Studentenwohnheime, Mensen, Basiskrankenversicherung AMO)

· Einführung von Betreuungsmaßnahmen für Studenten, vor allem in den frei zugänglichen Hochschulzentren

· Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung der Wiederholung von Studienjahren und des Studienabbruchs (integriertes System für den Sprachunterricht, Module zur Methodik des akademischen Arbeitens, Sprachen- und Kommunikationsmodule, Informatikmodule, Tutorien, Beratung für Bachelors und Studierende und Entwicklung von gemeinsamen Grundstudien und von Übergangsmöglichkeiten zwischen den Fachrichtungen, um eine Umorientierung zu ermöglichen)

· Einführung eines effizienten Informations- und Beratungssystems

Qualitative Verbesserung des marokkanischen Hochschulwesens

· Verbesserung der Kapazitäten und Kompetenzen des Hochschulpersonals

· Förderung des Fernunterrichts

· Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien im marokkanischen Hochschulwesen

· Verstärkung der Zertifizierung im Hochschulwesen

· Verbesserung der Verwaltung und der Autonomie der Hochschuleinrichtungen

· Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der Bewertung von Programmen, Projekten und Bildungseinrichtungen (Bewertung von Pädagogik, Verwaltung und Finanzen)

· Einführung eines Systems zur institutionellen Bewertung des marokkanischen Hochschulwesens

· Konsolidierung der unabhängigen Qualitätssicherung

· Ausbildung durch Forschung, vor allem während des Doktorats

Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich allgemeine und berufliche Bildung durch Verstärkung und/oder Verbesserung der Beteiligung Marokkos an den europäischen Hochschulbildungsprogrammen

· weitere Unterstützung der Reform und der Modernisierung des Hochschulwesens im Rahmen des Programms Tempus und seiner Nachfolger

· Förderung der Beteiligung Marokkos an den europäischen Mobilitäts- und Partnerschaftsprogrammen im Hochschulbereich

· Fortsetzung der Informationskampagnen über diese Programme für potenzielle Bewerber, Studierende und Akademiker

· Förderung der Annäherung Marokkos an die in der EU geltenden Verfahren für die Anerkennung von Diplomen

· Förderung des Austauschs zwischen dem Zentrum MERIC Maroc und dem Netz ENIC-NARIC

· Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Europa-Mittelmeer-Universität von Portoroz und Bildungseinrichtungen in Marokko

8.4         Unterstützung der Schulungen zur EU-Politik

· Stärkung der Beteiligung Marokkos an der Aktion Jean Monnet zur Unterstützung des Hochschulwesens und von Forschungsprojekten zur europäischen Integration

· verstärkte Einbeziehung Marokkos in die spezifischen Programme für die Sensibilisierung der Verantwortlichen in Drittländern für die EU-Politik

8.5         Gesundheit

Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in Marokko und Vertiefung des Dialogs zwischen der EU und Marokko über Gesundheitsfragen

· Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Reform des Gesundheitswesens auf der Grundlage der nationalen Strategie „Vision Gesundheit 2020“, des Aktionsplans 2008-2012 und gegebenenfalls künftiger Instrumente, einschließlich der Annahme des Rahmengesetzes über das Gesundheitswesens, die Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung vor allem für die ärmsten Bevölkerungsgruppen, die Regionalisierung und die Verstärkung der Präventivmaßnahmen

· Stärkung der Einrichtungen und Labore zwecks Verbesserung der Gesundheitsüberwachung und des Gesundheitsschutzes (Einrichtung der nationalen Gesundheitsagentur)

· Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsindikatoren, vor allem denjenigen im Zusammenhang mit den Millenniumsentwicklungszielen 4 und 5

· Prävention und Bekämpfung der übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten, vor allem kostspieliger langwieriger und chronischer Krankheiten, unter anderem durch die Ratifizierung und Anwendung der internationalen Übereinkünfte im Gesundheitsbereich, wie des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums und der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO.

· Zusammenarbeit mit Blick auf eine allmähliche langfristige Annäherung an bestimmte Bestimmungen und Umsetzungsverfahren der EU im Gesundheitsbereich

· Überlegungen über die Möglichkeit der Verstärkung der regionalen Gesundheitskooperation, auch im Kontext der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer

Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele verabschiedet Marokko die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Gesundheitswesen und berücksichtigt im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die einschlägigen europäischen Richtlinien und die Empfehlungen der WHO im Bereich der Gesundheitsüberwachung und des Gesundheitsschutzes

8.6         Jugend und Sport

· Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der informellen Bildung von Jugendlichen und sozialpädagogischen Betreuern, um den Austausch, den interkulturellen Dialog und die Entwicklung der Zivilgesellschaft zu fördern, vor allem durch Jugendprogramme wie Jugend in Aktion (2007-2013), Euromed Jugend IV und ähnliche künftige Programme

· Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Methoden zu Themen von gemeinsamem Interesse wie soziale Integration im und durch Sport, Sport und Bildung, körperliche Aktivität sowie Bekämpfung von Doping und von Gewalt im Sport (vor allem Gewalt in den Stadien)

· Beteiligung marokkanischer Führungskräfte an Studientagen, Seminaren und Kolloquien zu Sportthemen

· Zusammenarbeit bei der Organisation sportbezogener Veranstaltungen in Marokko im Rahmen der vorhandenen Strukturen

C.           Teilnahme Marokkos an Programmen und Einrichtungen der EU

· verstärkte Zusammenarbeit mit folgenden europäischen Agenturen im Rahmen ihrer regionalen Aktivitäten: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF), Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), Europäische Agentur für die Operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX), EUROPOL, EUROJUST, Europäische Umweltagentur (EEA) und Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

· Teilnahme Marokkos an Drittländern offenstehenden EU-Programmen, vor allem: Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Zoll 2012 (2008-2013), Programm SESAR, Programm Marco Polo

· Beteiligung an Enterprise Europe Network

· Die EU wird einen Beitrag zur Verwirklichung der Teilnahme Marokkos an diesen Programmen und Agenturen leisten.

D.          Finanzielle Dimension

· Bei der Verwirklichung der finanziellen Dimension der Partnerschaft EU-Marokko werden die Bedürfnisse berücksichtigt, die sich aus Folgendem ergeben:

– dem fortgeschrittenen Status

– der in Marokko durch die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen entstandenen Dynamik, die zu einem großen Bedarf an wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen führt

– dem Erfordernis, mit Blick auf die Minderung der Armut ein breitenwirksames Wachstum zu fördern

– dem Erfordernis der Konsolidierung der wirtschaftlichen Öffnung Marokkos und seiner Integration in die Weltwirtschaft und vor allem die EU-Wirtschaft

– der neuen EU-Nachbarschaftspolitik

· Prüfung der Möglichkeit, ab 2013 eine neue Phase für den Zugang zu Finanzierungsmitteln der EU einzuleiten, um Marokko bei der Orientierung an der Regional- und Kohäsionspolitik der EU und der Verabschiedung neuer Verfahren für die Umsetzung zu begleiten

· Optimierung des Einsatzes der vorhandenen Finanzierungsinstrumente dank einer gezielteren Ausrichtung der Kooperationsprogramme und einer besseren Zusammenarbeit zwischen Marokko und der EU, um die Absorptionskapazitäten Marokkos zu maximieren

· Nutzung sämtlicher einschlägigen neuen Instrumente und thematischen Programme, die die EU im Rahmen ihres auswärtigen Handelns eingeführt hat, wobei die Bedürfnisse Marokkos, seine Fortschritte bei den Reformen und seine Absorptionskapazitäten zu berücksichtigen sind

III          Monitoring und Monitoring-Berichte

Monitoring des Aktionsplans

· Der Aktionsplan dient wie sein Vorgänger als Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko.

· Er wird dem Assoziationsrat EU-Marokko zur förmlichen Annahme vorgelegt.

· Die im Rahmen des Assoziationsabkommens eingerichteten gemischten Gremien, insbesondere die zu diesem Zweck geschaffenen Unterausschüsse und Arbeitsgruppen, sorgen für den Fortschritt und die Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans auf Grundlage regelmäßiger Berichte über dessen Umsetzung.

· Die Unterausschüsse überprüfen auf der Grundlage des vorliegenden Aktionsplans und des nationalen Programms zur Annäherung an die Rechtsvorschriften der EU, wie die Annäherung an den EU-Besitzstand im jeweils vorhergehenden Jahr verlaufen ist. Sie erstatten dem Assoziationsausschuss hierüber Bericht. Zu diesem Zweck stellen sie sicher, dass die zuständigen Ministerien ordnungsgemäße Anträge auf die Nutzung des Instruments „TAIEX assessment“ sowie aller anderen von der EU bereitgestellten Instrumente für die Bewertung der Unterschiede zum Besitzstand stellen.

Monitoring-Berichte

· Die EU und Marokko können unabhängig von der im Assoziationsausschuss stattfindenden Überarbeitung unilaterale Prüfungen der Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans durchführen.

· Die EU und Marokko können Nichtregierungsorganisationen und andere interessierte Organisationen, die in Marokko und der EU in den vom Aktionsplan erfassten Bereichen tätig sind, auffordern, Beiträge zur Prüfung der erzielten Fortschritte zu leisten.

IV Schlussbestimmungen

· Die Laufzeit des Aktionsplans beträgt fünf Jahre (2013-2017).

· Der Assoziationsausschuss hat die Aufgabe, den Stand der Umsetzung des Aktionsplans anhand der von den Unterausschüssen vorgelegten Berichte und Protokolle zu prüfen. Er hat außerdem die Möglichkeit, nach Maßgabe der erzielten Fortschritte und/oder neuer Erfordernisse neue Prioritäten und Anpassungen des Aktionsplans vorzuschlagen, die er dem Assoziationsrat zur Genehmigung vorlegt.

· Hierbei berücksichtigt der Assoziationsausschuss die Beiträge von Nichtregierungsorganisationen und anderen interessierten Organisationen, die in Marokko und der EU in den vom Aktionsplan erfassten Bereichen tätig sind.

· Die Parteien verpflichten sich, nach dreijähriger Laufzeit des Aktionsplans die künftigen Schritte zur Einführung einer neuen Grundlage für die Beziehungen festzulegen, wobei die Ergebnisse der Beratungen der im gemeinsamen Dokument über den fortgeschrittenen Status genannten Ad-hoc-Arbeitsgruppe maßgeblich sind.

ANHANG I   

Liste der europäischen Übereinkünfte und der Übereinkommen des Europarates

· Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren), Grundrechtecharta der EU (Kapitel VI – Justiz)

· Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 3 – Verbot der Folter), Protokoll Nr. 13 (Abschaffung der Todesstrafe), Grundrechtecharta der EU (Artikel 2 und 4)

· Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung, Artikel 11 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), Grundrechtecharta der EU (Artikel 11 und 12)

· Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern

· Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 14 – Diskriminierungsverbot), Grundrechtecharta der EU (Kapitel III)

· Überarbeitete Sozialcharta des Europarats (Artikel 4.3, 7, 8, 11, 15, 16, 17, 20 und 27),

· Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 14 – Diskriminierungsverbot), Grundrechtecharta der EU (Kapitel III)

· Übereinkommen des Europarats über die Überstellung verurteilter Personen und zugehöriges Zusatzprotokoll

· Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität

· Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels

· Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

ANHANG II

Wichtigste Bezugsgrundlagen des EU-Besitzstands im Bereich des EU-Binnenmarktes

Finanzdienstleistungen

Die wichtigsten Richtlinien im Banksektor sind die beiden Richtlinien über die Eigenkapitalanforderungen:

· Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung)

· Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)

Weitere wesentliche Richtlinien dieses Bereichs:

· Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.9.2000 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten,

· Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats

· Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.5.1994 über Einlagensicherungssysteme

Wichtigste Richtlinien für Marokko im Bereich Versicherungen:

· Richtlinie 2009/138/EG vom 25.11.2009, ABl. vom 17.12.2009 oder Richtlinie „Solvabilität II“, in der die meisten früheren Versicherungsrichtlinien zusammengefasst sind (Kodifizierung), anwendbar ab Ende 2012

· in den nächsten 5/6 Jahren: Annahme von Rechtsvorschriften über ein Solvabilitäts- und Beaufsichtigungssystem für Versicherungsunternehmen nach dem Vorbild von „Solvabilität II“; dasselbe gilt für den Bereich der Kraftfahrzeugversicherung auf der Grundlage der entsprechenden Richtlinie

· Richtlinie 2009/103/EG (Kodifizierungsrichtlinie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) vom 16.9.2009, ABl. vom 9.10.2009

Wichtigste Richtlinien für Marokko im Bereich Wertpapiere:

· Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) und Umsetzung der Richtlinien der Kommission

· Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG und Empfehlungen der Kommission zu dieser Richtlinie

· Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates

· Richtlinie 2006/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen

· Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie

· Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie

· Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger

· Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen.

· Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps

Wichtigste Richtlinien im Bereich Investmentfonds:

· Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Text von Bedeutung für den EWR)

· Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen

· Richtlinie 2010/43/EU der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft

· Berichtigung der Richtlinie 2010/42/EU der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren

· Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

· Verordnung (EU) Nr. 584/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt des Standardmodells für das Anzeigeschreiben und die OGAW-Bescheinigung, die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch die zuständigen Behörden für die Anzeige und die Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen sowie für den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR)

· Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds

Wichtigste Richtlinien im Bereich Infrastruktur:

· Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

· Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten (im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen)

Postdienste

Wichtigste Richtlinien für Marokko im Bereich Postdienste:

· Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität, geändert durch die Richtlinien 2002/39/EG und 2008/6/EG    

Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums

Wichtigste Richtlinien:

· Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums)

· Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft)

· Richtlinie 2001/84/EG (Folgerecht)

· Richtlinie 2006/116/EG (Schutzdauer)

· Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der Zollbehörden

· Richtlinie 91/250/EWG des Rates, ersetzt durch die Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen

· Richtlinie 92/100/EWG des Rates, ersetzt durch die Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht

· Richtlinie 93/83/EWG betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung

· Richtlinie 96/9/EWG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken

Im Bereich des Markenrechts:

· Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (kodifizierte Fassung)

· Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung)

Im Bereich des Patentrechts:

· Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung)

· Verordnung (EG) Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel

· Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 726/2004

· Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

· Verordnung (EG) Nr. 816/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Im Bereich der Muster:

· Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen

· Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

ANHANG III: Prioritäre Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017 zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Politischer und strategischer Dialog || 1) Intensivierung des bilateralen politischen Dialogs und verstärkte Konzertierung in multilateralen Gremien || a) Veranstaltung von Ad-hoc-Sitzungen auf Ebene von Ministern oder hohen Beamten zu Themen von gemeinsamem Interesse || KF ||

b) Ergreifung gemeinsamer Initiativen, Einführung informeller Konzertierungsmechanismen in den Gremien der Vereinten Nationen, vor allem in den Bereichen Bekämpfung der Bedrohungen der internationalen Sicherheit, Menschenrechte und regionale Fragen || KF

2) Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Konfliktprävention, Krisenmanagement, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Kontrolle der Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern sowie Zivilschutz und Prävention gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken (CBRN) || a) Abschluss eines Rahmenabkommens über die Beteiligung Marokkos an (zivilen und militärischen) Krisenmanagementeinsätzen der EU || KF ||

b) Einführung operativer Vorkehrungen zwischen den Instanzen Marokkos und der Europäischen Kommission in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) || KF ||

c) Einführung eines wirksamen nationalen Kontrollsystems für Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern || MF aktives Engagement für die Aushandlung des Vertrags über den Waffenhandel ||

(*)   In dieser Rubrik ist die laufende bzw. in der Planungs-/möglichen Programmierungsphase befindliche Unterstützung erfasst. Darüber hinaus stellt auch die Teilnahme Marokkos an Programmen und Einrichtungen der EU eine prioritäre Maßnahme dar.

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || 3) Konsolidierung der Instanzen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren || a) Stärkung der Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Parlaments, der Regierung, der politischen Parteien, des nationalen Menschenrechtsrats und der Mediationseinrichtung || MF gesteigerte Kapazitäten der betreffenden Instanzen || Programm zur Unterstützung des Menschenrechtsrats und der interministeriellen Delegation für Menschenrechte sowie Ausbau der Kapazitäten dieser beiden Einrichtungen (SPRING)   Unterstützung des Generalsekretariats der Regierung (Programm P3A III) Unterstützung für das Parlament (Programme P3A III und „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“

b) Annahme geeigneter Gesetzesnormen || MF gesteigerte Kapazitäten in Bezug auf die Qualität und verfassungsmäßige Konformität der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesteigerte Verwaltungskapazitäten des Parlaments Einrichtung des Verfassungsgerichtshofs

c) Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Europarat || MF schrittweiser Beitritt Marokkos zu den in Abschnitt 2.8 des Aktionsplans genannten Übereinkünften Umsetzung des Status eines „Partners für Demokratie“ || Programme „„Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ und „Stärkung demokratischer Reformen der südlichen Nachbarschaft“

d) Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung, der ausgewogenen geografischen Abdeckung und der Kontinuität sowie Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen || MF Umsetzung einer Charta für den öffentlichen Dienst und der Dezentralisierungscharta, Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, Umsetzung des E-Government || Programm HAKAMA

e) Verabschiedung des Verfassungsgesetzes über Finanzen || KF ||

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || || f) Verwirklichung der erweiterten Regionalisierung || MF Verabschiedung und Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rahmenbedingungen für die Gebietskörperschaften sowie die Modalitäten für die Solidarität zwischen ihnen, ihre Kompetenzen sowie ihr Funktionieren Verabschiedung und Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rahmenbedingungen und die Modalitäten für das Funktionieren der Gebietskörperschaften ||

4) Gewährleistung der Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz || a) Verabschiedung einer Strategie für die Reform des Justizwesens || KF || Potenzielles Programm zur Unterstützung der Reform des Justizwesens Kapazitätenaufbau Programm „Stärkung demokratischer Reformen der südlichen Nachbarschaft“

b) Stärkung der Unabhängigkeit der Richterschaft || MF Schaffung des Obersten Justizrats

c) Annahme geeigneter Gesetzesnormen || MF Verabschiedung eines neuen Strafgesetzbuchs Einhaltung des Zeitplans und der Prioritäten, die in der Strategie für die Reform des Sektors festgelegt wurden

d) Modernisierung der Justiz, vor allem durch die Vereinfachung und Verbesserung der Gerichtsverfahren || MF Verkürzung der Dauer der Verfahren, Verbesserung des Zugangs zur Justiz, Entwicklung alternativer Streitbeilegungsmodelle

e) Verbesserung der Ausbildung von Richtern und anderen Ausübenden von Rechtsberufen

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || 5) Konsolidierung der Rolle der Zivilgesellschaft || a) Stärkung der Konzertierungsgremien zur Förderung der Einbeziehung in die Formulierung, Umsetzung und Bewertung der staatlichen Politik || MF Auswirkung des Konsultations- und Kooperationsprozesses zwischen den betreffenden marokkanischen Stellen und den Vereinigungen || Ausbau der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen durch die thematischen Programme IEDDH, ANE & AL, Migration & Asyl sowie durch bilaterale Programme

b) Ausbau der Organisations-, Management- und Interessenvertretungskapazitäten von marokkanischen Verbänden mit Blick auf die Interaktion mit nationalen und internationalen öffentlichen Instanzen || MF Gründung von Partnerschaften || Projekt zur Unterstützung der Dynamik der integrierten ländlichen Entwicklung im Norden (DRIN), Programme „Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau“, „Unterstützung der Forstpolitik“ und Unterstützung der Zivilgesellschaft über die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft

6) Konsolidierung des Schutzes der Rechte von Frauen und Minderjährigen || a) Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDEF) und des zugehörigen Fakultativprotokolls || KF || Programm zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, Kapazitätenaufbau, Unterstützung der Zivilgesellschaft durch die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“

b) Einrichtung einer Behörde für die Gleichstellung und die Bekämpfung sämtlicher Formen der Diskriminierung || KF

c) Fertigstellung des Gesetzesrahmens für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich der häuslichen Gewalt || KF Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

|| d) Einführung von Mechanismen für die Förderung und den Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und Personen mit Behinderungen || MF Fortschritte bei der Umsetzung des Regierungsplans für Gleichstellung, Reform des Strafgesetzbuchs Annahme und Umsetzung des Gesetzes über die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Hausangestellte, Einrichtung eines Beratenden Ausschusses für Familien und Kinder ||

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || || e) Stärkung der Kontrollmechanismen für die wirksame Anwendung des Arbeitsgesetzes hinsichtlich des Arbeitsverbots für Kinder unter 15 Jahren || MF Berichte der IAO ||

|| 7) Konsolidierung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit || a) Annahme und Umsetzung eines neuen Pressegesetzes für die Print- und Online- Medien unter Einbeziehung berufsethischer Aspekte || KF Konsultation sämtlicher Beteiligten während der Ausarbeitung des neuen Pressegesetzes Einsetzung eines Nationalen Presserates, Einhaltung internationaler Standards ||

b) Fortsetzung der Reformen zur Gewährleistung des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien || MF weitere Marktliberalisierung im Bereich der audiovisuellen Medien Stärkung der Rolle der Hohen Behörde für audiovisuelle Kommunikation ||

|| c) wirksame Anwendung des Gesetzes über die Vereinigungsfreiheit und Änderung des Gesetzes über öffentliche Demonstrationen || KF sofortige Ausstellung von Bescheinigungen über die Gründung von Vereinigungen, Konformität mit dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ||

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || || d) Fortsetzung der Verhandlungen mit den Sozialpartnern über die Annahme des Verfassungsgesetzes mit den Bedingungen und Modalitäten für über die Ausübung des Streikrechts || MF Verhandlungsprozess mit den Sozialpartnern Übereinstimmung des Rechtsrahmens und der Vorgehensweisen mit den Grundsätzen der Kontrollorgane der IAO ||

|| 8) Verbesserung der Korruptionsbekämpfung || a) Inkraftsetzen des Gesetzes über den Schutz der Opfer von Korruption und der Informanten || KF || Unterstützung der nationalen Stelle für Integrität und Korruptionsbekämpfung (technische Hilfe im Rahmen des Programms P3A III) und Stärkung ihrer Kapazitäten

|| || b) Einführung einer nationalen Stelle für Integrität und Korruptionsbekämpfung sowie Stärkung ihrer Rolle, ihrer Unabhängigkeit und ihrer Kapazitäten || KF Annahme und Umsetzung des Verfassungsgesetzes zur Schaffung der nationalen Stelle für Integrität und Korruptionsbekämpfung Jahresbericht der Zentralstelle für die Verhütung der Korruption (ICPC) ||

c) Umsetzung von Aktionsplänen und Annahme einer nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption || MF Indikatoren von Transparency International und anderen einschlägigen nationalen und internationalen Stellen || Programm „Stärkung demokratischer Reformen der südlichen Nachbarschaft“ Programm P3AIII Sigma

Mobilität, Migration und Sicherheit || 9) Verbesserung des Grenzmanagements, Rückübernahme, Mobilität von Personen, Migrationspolitik, internationaler Schutz und Asyl || Gründung einer Partnerschaft für Mobilität mit mehreren Komponenten: || KF || Im Anhang zum Partnerschaftsdokument werden die Unterstützungsmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten festgelegt, darunter: Begleitung der Reformen, Ausbau der Kapazitäten, Unterstützung für die Zivilgesellschaft, Ausbildung, Austausch von Erfahrungen

a) legale Migration: Erleichterung der Modalitäten für die Erteilung von Visa, auch im Rahmen des EU-Visakodexes ||

b) illegale Migration: Bekämpfung der irregulären Migration/Grenzmanagement/ Rückübernahmeabkommen ||

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

|| || c) Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung || || und Sachwissen, Sensibilisierungskampagnen, thematisches Programm „Migration und Asyl“ und Zusammenarbeit mit den betreffenden EU-Agenturen Unterstützung für die Entwicklung der von starker Auswanderung betroffenen Gebiete (Projekt DRIN in der Rif-Region)

|| || d) Förderung des internationalen Schutzes und Stärkung der Asylpolitik || ||

Wirtschaftliche und soziale Reform || 10) weitere Strukturreformen im Bereich Wirtschaft und Finanzen || a) Anwendung des Leitschemas für integrierte industrielle Plattformen und Gewerbegebiete || MF Vollendung der Umsetzung des nationalen Pakts für Industrieförderung in den tragenden Wirtschaftssektoren (Automobilindustrie, Luftfahrt, Elektronik, Offshoring, Textilien/Leder und Lebensmittel sowie der Rawaj-Strategie für Handel und Vertrieb || Programme Hakama und SPRING (Begleitung der Reformen, Ausbau der Kapazitäten)

|| b) weitere Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität und zur Schulung von Arbeitskräften in tragenden Wirtschaftssektoren,

|| c) Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Förderung des Unternehmertums, der KMU und der Kleinstunternehmen sowie weitere Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer || MF Indikatoren für die Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer, Umsetzung des Aktionsplans des nationalen Ausschusses für wirtschaftliche Rahmenbedingungen (CNEA), Einrichtung der KMU-Beobachtungsstelle, Annahme der Strategie für Kleinstunternehmen, gesetzgeberische Reform und Verwaltungsvereinfachung, „Small Business Act“ für die KMU ||

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Wirtschaftliche und soziale Reform || || d) Fortsetzung der Reform der Steuerpolitik und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen || MF Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Steuerverwaltung, Vereinfachung des Steuersystems (einschl. der MwSt), Umsetzung des Verfassungsgesetzes über Finanzen ||

11) Entwicklung einer integrierten Beschäftigungsstrategie und Förderung der Sozial- und Gesundheitspolitik || a) Weiterentwicklung der Politik für Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und menschenwürdige Arbeit unter Berücksichtigung der Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie und des im November 2008 auf der Ministerkonferenz Europa-Mittelmeer in Marrakesch festgelegten Aktionsrahmens || KF || Programme „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ und SPRING (Begleitung der Reformen, Ausbau der Kapazitäten)

b) Annahme und Anwendung einer Regelung für eine Ausgleichsleistung bei Arbeitsplatzverlust || KF

c) Verwirklichung der Ausweitung des Systems für die medizinische Versorgung von Mittellosen (RAMED) || KF || Programme „Medizinische Grundversorgung“, Förderprogramm für den Gesundheitssektor

d) Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, vor allem durch eine Stärkung der Institutionen || MF Umsetzung der nationalen Strategie „Vision Gesundheit 2020“ allmähliche Angleichung an die einschlägigen Standards der WHO und/oder der EU

e) Reform des Systems öffentlicher Zuschüsse („Ausgleichskasse“) || KF Ersetzung des Systems allgemeiner Zuschüsse durch ein System mit Zuschüssen für Energiegebühren und die Preise bestimmter Lebensmittel mit gezielter Ausrichtung auf Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen || Programme „Medizinische Grundversorgung“, Programm zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Wirtschaftliche und soziale Reform || || f) Bekämpfung von Armut und sozialen Ungleichheiten || MF Bekämpfung der Armut in ländlichen Gebieten Ausweitung der medizinischen Grundversorgung Erhöhung der Wirksamkeit der INDH-Projekte || Programme INDH II, Unterstützung der Gesundheitspolitik im ländlichen Raum (SPRING), Programm zur Bekämpfung des Analphabetismus (SPRING) Projekt zur Unterstützung der Dynamik der integrierten ländlichen Entwicklung im Norden (DRIN),

Handel, Markt und Rechtsreform || 12) Annäherung an den EU-Besitzstand || a) Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den ersten vereinbarten prioritären Bereichen: 1. Finanzdienstleistungen (Versicherungen), 2. öffentliche Aufträge und 3. Normen und technische Vorschriften (Qualität und Sicherheit) [zu letzterem siehe Maßnahme 13 a] || KF || Programme „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ und institutionelle Partnerschaften mit dem Industrieministerium

b) Annahme eines nationalen Programms zur Annäherung der Rechtsvorschriften für die übrigen prioritären Sektoren || bis 2015 (2 Jahre nach Annahme des Aktionsplans)

c) Verabschiedung geeigneter Rechts- und Verwaltungsreformen im Einklang mit diesem nationalen Konvergenzprogramm || MF Einhaltung des Zeitplans und der Prioritäten, die im nationalen Konvergenzprogramm festgelegt werden

13) Vertiefung der Handelsbeziehungen || Umsetzung der wirtschaftlichen Integration durch || || Kommunikationsmaßnahmen

a) Erleichterung des Marktzugangs für gewerbliche Produkte durch Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an die der EU und die Verbesserung der Qualitätsinfrastrukturen in den prioritären Bereichen || KF Unterzeichnung von Abkommen über die Anerkennung gewerblicher Produkte (Elektronik und Spielzeug) MF Unterzeichnung von Abkommen über die Anerkennung gewerblicher Produkte (Baumaterialien, Gasverbrauchseinrichtungen und Maschinen)

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Handel, Markt und Rechtsreform || || b) Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen handelspolitische Schutzinstrumente und Streitbeilegung || KF Erarbeitung von Fachkenntnissen in den Bereichen handelspolitische Schutzinstrumente und Streitbeilegung ||

c) Fortsetzung der Verhandlungen über ein Abkommen zur Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts mit Blick auf die Einleitung der Verhandlungen über das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen || KF

d) Einleitung der Verhandlungen über das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen || KF Ergebnisse der Sondierungsmission

14) Fortschritte in anderen den Handel betreffenden Bereichen || a) Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums: allmähliche Anpassung an das Schutzniveau der EU und Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz || KF Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an das EU-Recht, Einführung wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmaßnahmen (Justiz, Zoll) Bewertung der Auswirkungen der Marken- und Produktpiraterie auf die Kreativität und Innovation im Land Verbesserung des Patentsystems || institutionelle Partnerschaft (OMPIC)

|| b) Aktualisierung der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen und Ausbau der Kapazitäten des nationalen Amts für Lebensmittelsicherheit (ONSSA) vor allem im Bereich der Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und Kultursubstraten || MF Annahme und Anwendung von Durchführungsvorschriften zum Gesetz Nr. 28-07 über die Lebensmittelsicherheit sowie der Entwürfe für Vorschriften über die Tiergesundheit, die im Rahmen des von der EU im Zeitraum 2007-2009 finanzierten Twinning-Projekts ausgearbeitet und gebilligt wurden || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Handel, Markt und Rechtsreform || || || Modernisierung der Labors mit Blick auf ihre Akkreditierung Einführung eines Regionalisierungssystems im Bereich der Tiergesundheit ||

|| c) Verbesserung des Verbraucherschutz­niveaus || MF Fortsetzung der Annäherung der Rechtsvorschriften, Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Obersten Verbraucherrats Einrichtung des marokkanischen Verbraucherzentrums ||

15) Modernisierung des Agrar- und des Fischereisektors sowie Ausbau ihrer Kapazitäten || a) Förderung der Qualitätsproduktion || MF Abschluss eines Abkommens zum Schutz geografischer Angaben ||

|| b) Entwicklung der solidarischen Landwirtschaft (Säule II des Plans „Grünes Marokko“), vor allem zur Förderung der Kleinbetriebe in fragilen bzw. schwierigen Regionen und Entwicklung im ländlichen Raum || MF Förderung von Qualitätserzeugnissen und regionaltypischen Erzeugnissen, darunter aus ökologischem Landbau Belebung der begünstigten Produktionszweige in den Zielgebieten ENPARD-Pilotprogramme || Programme zur Unterstützung des Plans „Grünes Marokko“, Säule II ENPARD-Initiative Unterstützung der Strategie des Agrarrates (SPRING)

|| c) Verbesserung der strategischen Überwachung von Produkten und Märkten || MF ||

|| d) Anwendung eines Ordnungsrahmens für die Fischerei, vor allem zur Modernisierung des Berufsbilds des Fischgroßhändlers (im Einklang mit der „Halieutis“-Strategie und der europäischen Fischereipolitik in Bezug auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen) || MF Strukturierung und Belebung des Inlandsmarkts für Fischereierzeugnisse Verbesserung der Valorisierung der Fischereierzeugnisse und der Bedingungen für ihre Vermarktung || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Infrastrukturen || 16) Verbesserung der Effizienz des Verkehrswesens || a) Modernisierung des Flugverkehrsmanagements und Verbesserung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Luftverkehr || MF Umsetzung eines Entwicklungsprogramms für Sicherheitsausrüstung einschließlich der Ausweitung der Radarabdeckung und der Steigerung der Leistung des automatischen Flugverkehrskontrollsystems ||

|| b) Umsetzung einer Seeverkehrsstrategie mit Blick auf die Verbesserung der Sicherheit, Gefahrenabwehr und Überwachung im Seeverkehr || MF Verbesserung der Systeme der Hafen- und Flaggenstaatkontrolle || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ (Ausbau der Kapazitäten, Begleitung der Reformen) Programme SafeMed und MEDAMOS

|| 17) Stärkung der Versorgungs- und der Energiesicherheit || a) Fortsetzung der Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im gesamten Energiesektor, einschließlich der Bereiche erneuerbare Energien und Erdgas mit Blick auf die Umsetzung der marokkanischen Energiestrategie, die auf die Ziele Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung ausgerichtet ist || MF Konzeption und Umsetzung einer Vision 2020 || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“

|| || b) Stärkung der Vernetzung der Energieinfrastrukturen und Integration der Energiemärkte || MF Einführung präferenzieller Zugeständnisse für den Zugang marokkanischer Betreiber zu den Energiemärkten der EU und Schaffung der Voraussetzungen für die Integration der Energiemärkte ||

|| || c) Schaffung der für die stärkere Nutzung von Erdgas erforderlichen Bedingungen, einschließlich Errichtung der Regulierungsbehörde || MF bis 2020 Erreichen eines Erdgasanteils von 20 % an der nationalen Energiebilanz ||

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Infrastrukturen || || d) Entwicklung der erneuerbarer Energien im großen wie im kleinen Maßstab, Export von grünem Strom und Förderung der Energieeffizienz || MF Verbesserung der Wirksamkeit der Strategie für den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen bis 2020 Erreichen eines Anteils von 42 % der erneuerbarer Energien an der Energieerzeugung Verwirklichung der Ziele des marokkanischen Solarenergieprogramms und des marokkanischen Windenergieprojekts ||

Umwelt und nachhaltige Entwicklung || 18) Verbesserung des Umweltschutzes, der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der Bekämpfung des Klimawandels || a) Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien und Programme in den Bereichen Umwelt und Wasserressourcen, einschließlich der Einführung einer nationalen Strategie für umweltverträgliche Wirtschaft || MF schrittweise Annäherung der Rechtsvorschriften an das EU-Recht || Förderprogramm für den Forstsektor Unterstützung der Einführung einer nationalen Strategie für umweltverträgliche Wirtschaft und einer Klimaschutzstrategie Programme „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ für den Wassersektor Unterstützung der Umsetzung der nationalen Charta für Umwelt und nachhaltige Entwicklung

|| || b) Verbesserung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der von den Umweltmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften || KF Schulungsmaßnahmen mit Blick auf die Verbesserung der Kompetenzen der Umweltverbände Beitrag der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung der Strategie- und Programmierungsdokumente Bewertung mit der NRO-Plattform (GT-PEV)

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Umwelt und nachhaltige Entwicklung || || c) fortgesetztes Engagement für die Bekämpfung des Klimawandels || MF Umsetzung der Abkommen von Cancún und Durban Umsetzung der nationalen Klimaschutzstrategie und der regionalen Pläne zur Bekämpfung der globalen Erwärmung ||

|| || d) Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Unternehmen || MF Einführung bewährter Verwaltungs- und Rationalisierungsmethoden ||

Erziehung, allgemeine und berufliche Bildung || 19) Verbesserung des Bildungssystems und der Anpassung des Hochschulsystems an die Arbeitsmarkterfordernisse || a) Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung des Analphabetismus || KF || Programm zur Unterstützung bei der Umsetzung der Bildungsstrategie Unterstützung der Alphabetisierungsstrategie (SPRING), INDH II, Erasmus Mundus, Tempus und neues Programm „Erasmus für alle“, Patenschaften und Unterstützung der Mobilität im Rahmen des Programms „Dem fortgeschrittenen Status Rechnung tragen“

|| || b) Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität und Verwaltung des Schul- und Hochschulsystems || MF Reform des Hochschulwesens und Anpassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die Ziele des Bologna-Prozesses Schaffung von mehr Mobilitätsmöglichkeiten für Studierende und Hochschulpersonal im Rahmen der Hochschulpartnerschaften Konsolidierung der Qualitätssicherung (vor allem durch Einrichtung einer Qualitätssicherungsagentur für das Hochschulwesen) ||

Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*)

Erziehung, allgemeine und berufliche Bildung || || c) Umsetzung der Reform des Hochschulwesens und der beruflichen Bildung mit Blick auf eine bessere Abstimmung auf die Arbeitsmarkterfordernisse || MF Verbesserung der Ausbildung von Arbeitskräften in den tragenden Wirtschaftssektoren, die im nationalen Pakt für Industrieförderung genannt sind (Luftfahrt, Automobilindustrie, Elektronik, Offshoring, Lebensmittel und Textilien) Erhöhung der Anzahl der Lehrenden und der Studien- und Ausbildungsplätze sowie Verbesserung der Qualität der Ausbildung in diesen Sektoren || Programm zur Unterstützung der Strategie für die berufliche Bildung (SPRING)

Forschung und Entwicklung, Informationsgesellschaft || 20) Ausbau der Kapazitäten in den Bereichen Informationsgesellschaft, Forschung und Innovation || a) Umsetzung der neuen Strategie „Digitales Marokko 2013“ und Entwicklung von Synergien mit der Digitalen Agenda für Europa sowie der europäischen Politik im Bereich der Informationsgesellschaft || KF ||

|| || b) Ausbau der Forschungskapazitäten marokkanischer Hochschulen und Forschungszentren || MF Ausbau des Netzes der thematisch zuständigen nationalen Kontaktstellen, rechtliche Annäherung an die europäischen Standards im Bereich Wissenschaft und Technologie ||

|| || || ||

|| || ||

|| KF = Kurzfristig (bis Ende 2014) || ||

|| MF = Mittelfristig (bis Ende 2017) || ||

[1]               Angenommen vom Assoziationsrat EU-Marokko am 13. Oktober 2008.

[2]               Siehe Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989).

[3]               Allmähliche Annäherung an die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und an die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der Zollbehörden.

[4]               Einfache Verfahren für Unternehmen, Erziehung zu unternehmerischem Denken in der allgemeinen und beruflichen Bildung,, verbesserte Kompetenzen, leichterer Zugang zu Finanzierungen und investitionsförderndes Steuerwesen, besserer Marktzugang, Innovation, starke Berufsverbände, hochwertige Systeme und Dienste zur Unterstützung der Unternehmen, Ausbau der Netzwerke und Partnerschaften Europa-Mittelmeer, präzise und bedarfsgerechte Informationen für Unternehmen.