Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status /* JOIN/2013/06 final - 2013/0107 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Marokko und die EU sind durch ein im März 2000
in Kraft getretenes Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen miteinander
verbunden, auf dessen Grundlage beide Vertragsparteien im Juli 2005 einen
Aktionsplan EU-Marokko im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)
für einen Zeitraum von fünf Jahren gebilligt hatten. Auf dieser Grundlage haben sich die
Beziehungen zwischen der EU und Marokko weiterentwickelt und sind erheblich
gereift. Die Annahme des gemeinsamen Dokuments über die Vertiefung der
bilateralen Beziehungen (fortgeschrittener Status) im Oktober 2008[1] verlieh
diesen Beziehungen neue Impulse und führte dazu, dass sie in Politik und
Sicherheit, Handel und Wirtschaft, in verschiedenen anderen Bereichen und bei
den direkten Kontakten zwischen den Bürgern beträchtlich vertieft wurden. Da der bisherige ENP-Aktionsplan im Juli 2010
auslief, ist es angebracht einen neuen Aktionsplan auszuhandeln und zu
unterzeichnen, der sich auf die Ziele und Ambitionen des gemeinsamen Dokuments
stützt. Die beiden Vertragsparteien haben vereinbart, bis zur Unterzeichnung
dieses neuen Plans weiter den Aktionsplan von 2005 anzuwenden. Die Beziehungen zwischen der EU und Marokko
sind von der allgemeinen politischen Situation in der Region geprägt, die seit Anfang
2011 stark im Wandel begriffen ist. In der Gemeinsamen Mitteilung an das Parlament
und den Rat mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel –
eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“ wird ein neues Konzept
dargelegt, das eine stärkere Differenzierung vorsieht, die es jedem Partnerland
gestattet, seine Beziehungen mit der EU entsprechend seinen eigenen
Bestrebungen, Bedürfnissen und Kapazitäten aufzubauen, allerdings auch in
Abhängigkeit von der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und dem Grad des
Engagements für gemeinsame Werte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie der
Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten. In dem neuen
Aktionsplan sind die prioritären Ziele der privilegierten Partnerschaft
zwischen der EU und Marokko klar festgelegt, wobei dem fortgeschrittenen Status
und der Umfänglichkeit der Beziehungen zwischen beiden Seiten uneingeschränkt
Rechnung getragen wird. Der Europäische
Auswärtige Dienst (EAD) hat in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Europäischen
Kommission und den EU-Mitgliedstaaten Sondierungsgespräche mit Marokko geführt,
die zu einer Einigung über den Entwurf des Aktionsplans und insbesondere über
die Liste der prioritären Maßnahmen in diesem Zusammenhang geführt haben. Auf der zweiten Tagung des
Assoziationsrats EU-Marokko am 23. April 2012 erklärten beide Seiten, sie
näherten sich einer Einigung, zu der sie schließlich im November 2012
gelangten. Der
Abschluss der technischen Beratungen auf beiden Seiten wurde durch
Schriftwechsel vom 28. November 2012 (EAD) und 10. Januar 2013 (Marokko)
notifiziert. Der neue Aktionsplan EU-Marokko (2013-2017)
zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status wird in den kommenden Jahren die
wesentliche Bezugsgrundlage für unsere bilateralen Beziehungen zu Marokko
darstellen; er liefert damit einen „Fahrplan“ zur Verwirklichung einer engeren
Assoziation zwischen Marokko und der EU. Die ENP spielt weiterhin eine
Katalysatorrolle, da sie einen einheitlichen politischen Rahmen vorgibt, der
sich u. a. auf Partnerschaftlichkeit, gemeinsame Verantwortung,
leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Hilfe stützt. Die Europäische Kommission und die Hohe
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“)
fügen als Anhang den Wortlaut eines gemeinsamen Vorschlags für einen Beschluss
des Rates über den Standpunkt der Europäischen Union im Assoziationsrat
EU-Marokko im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des
Aktionsplans bei. Die Europäische Kommission und die Hohe
Vertreterin ersuchen den Rat, den beigefügten gemeinsamen Vorschlag für einen
Beschluss des Rates anzunehmen. 2013/0107 (NLE) Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch
das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem
Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf
die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Marokko
(2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Beschluss 2000/204/EG, EGKS
des Rates und der Kommission vom 24. Januar 2000 über den Abschluss des
Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem
Königreich Marokko andererseits, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1,
gestützt auf den Vertrag über die Europäische
Union, insbesondere auf Artikel 29, auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem
Königreich Marokko andererseits wurde am 26. Februar 1996
unterzeichnet und trat am 1. März 2000 in Kraft. (2) Die Vertragsparteien
beabsichtigen, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) einen
neuen Aktionsplan EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen
Status zu genehmigen, der der privilegierten Partnerschaft zwischen den beiden
Vertragsparteien Rechnung trägt und die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens
durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die zur Verwirklichung der Ziele
des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt der Union in dem durch das
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem
Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf
die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des ENP-Aktionsplans EU-Marokko
(2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status stützt sich auf den
diesem Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Assoziationsrats. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme
in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin Entwurf EMPFEHLUNG zur
Durchführung des ENP-Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des
fortgeschrittenen Status Der Assoziationsrat EU-Marokko – gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen
zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits,
insbesondere auf Artikel 80, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 80 des Europa-Mittelmeer-Abkommens
kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele
des Abkommens abgeben. (2) Nach Artikel 90 des
Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder
besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem
Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens
erreicht werden. (3) Die Vertragsparteien des
Europa-Mittelmeerabkommens haben den Text des ENP-Aktionsplans EU-Marokko
(2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status gebilligt. (4) Dieser ENP-Aktionsplan EU-Marokko
wird die Umsetzung des Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen, die von
den Vertragsparteien einvernehmlich ausgearbeitet und vereinbart wurden und die
Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben. (5) Der Aktionsplan erfüllt den doppelten
Zweck, sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im
Europa-Mittelmeer-Abkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien
vorzugeben, als auch für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU
und Marokko eine breitere Grundlage zu schaffen, die entsprechend den
allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an
wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit
führen soll — (6) EMPFIEHLT: Einziger Artikel Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die
Vertragsparteien den im Anhang beigefügten ENP-Aktionsplan EU-Marokko
(2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status durchführen, soweit
diese Durchführung auf die Verwirklichung der Ziele des
Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem
Königreich Marokko andererseits ausgerichtet ist. Geschehen zu […] Im Namen des Assoziationsrates Der Präsident ANHANG
EUROPÄISCHE
NACHBARSCHAFTSPOLITIK ENTWURF
EINES AKTIONSPLANS MAROKKO (2013-2017) ZUR UMSETZUNG DES FORTGESCHRITTENEN
STATUS I. Einleitung Die Europäische Nachbarschaftspolitik setzt sich ehrgeizige Ziele, die
auf einer gegenseitigen Verantwortung und dem Bekenntnis zu gemeinsamen und
beiderseits anerkannten Werten beruhen, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
verantwortungsvolle Staatsführung, Achtung der Menschenrechte, Marktwirtschaft,
freier Handel, nachhaltige Entwicklung, Armutsbekämpfung und Umsetzung
politischer, wirtschaftlicher, sozialer und institutioneller Reformen. Die Errichtung eines Raums des Friedens und der
Stabilität, einschließlich des Krisenmanagements sowie der Konfliktprävention
und -lösung in der Region, sind ebenfalls Teil dieser Europäischen
Nachbarschaftspolitik. Marokko teilt diese
Werte und Grundsätze und legt diese bei der Formulierung seiner nationalen und
internationalen Politik zugrunde. Die Partnerschaft zwischen der Europäischen
Union und Marokko, die mit dem Handelsabkommen von 1969 begründet wurde, hat
durch das 1996 unterzeichnete Assoziationsabkommen und die ENP einen Wandel
erfahren. Die beiden Abkommen haben eine Vertiefung der Beziehungen in Politik,
Wirtschaft und Handel sowie eine Intensivierung des kulturellen Austauschs und
des Austauschs von Personen ermöglicht. Auf der Grundlage des
Assoziationsabkommens wurden die Beziehungen zwischen Marokko und der EU
schrittweise und kontinuierlich zu einer echten Partnerschaft zwischen beiden
Seiten ausgebaut, die Marokko zu einem privilegierten Partner gemacht hat. Die Annahme des gemeinsamen Dokuments über die
Vertiefung der bilateralen Beziehungen (fortgeschrittener Status) im Oktober
2008 hat eine neue Ära in den bilateralen Beziehungen eingeleitet. Mit diesem
Dokument wird die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und Marokko
gestärkt, indem neue ehrgeizige Ziele für die Intensivierung der politischen,
wirtschaftlichen und menschlichen Beziehungen festgelegt werden. Auf dem Gipfel
EU-Marokko vom März 2010 in Granada wurden diese Ziele bekräftigt, indem der
besondere Charakter der Partnerschaft zwischen der EU und Marokko hervorgehoben
wurde. Heute arbeiten die beiden Parteien aufbauend auf ihren bereits weit
fortgeschrittenen Beziehungen darauf hin, diese beispielhafte und für beide
Seiten vorteilhafte Partnerschaft noch weiter zu vertiefen, um gemeinsame
politische, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen gemeinsam und
solidarisch zu bewältigen. Die Fortschritte auf dem Weg zu einer
verantwortungsvollen Staatsführung sowie die politischen und sozioökonomischen
Reformen stellen gemeinsame Grundsätze für die Umsetzung des fortgeschrittenen
Status dar. Diese Partnerschaft erfordert eine Verstärkung der Verpflichtungen
zur Durchführung der von Marokko eingeleiteten wesentlichen Reformen und zu
ihrer Vertiefung auf politischer Ebene – vorrangig in Bezug auf Demokratie,
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – ebenso wie auf wirtschaftlicher und
sozialer Ebene, um insbesondere greifbare Fortschritte bei der menschlichen
Entwicklung zu erzielen. Der Umfang der von der EU geleisteten Unterstützung
wird auf die Ambitionen und die Reformfortschritte Marokkos sowie auf die
Bedürfnisse und Fähigkeiten des Landes abgestimmt sein. Die EU und Marokko
werden in diese Richtung weiterarbeiten; dies entspricht auch der neuen von
Marokko am 1. Juli 2011 verabschiedeten Verfassung und der neuen Strategie der
EU, die im Rahmen Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie
und gemeinsamen Wohlstand entwickelt wurde. Die EU erkennt an, dass die Annäherung an die
EU für Marokko eine grundlegende außenpolitische Entscheidung bedeutet. Ziel des Landes ist es, eine optimale Annäherung an
die EU zu erreichen, um die Dynamik der politischen Modernisierung, der
wirtschaftlichen Öffnung und des sozialen Zusammenhalts zu unterstützen und zu
begleiten. Marokko sieht dies auch als privilegiertes Mittel zur Förderung
seiner Abstimmung und Koordinierung mit der EU in strategischen Fragen von
gemeinsamem Interesse an. Die beiden Parteien sind der Auffassung, dass die
Vorteile dieses Prozesses durch die regionale Integration im Maghreb verstärkt
werden, und bekräftigen ihre Entschlossenheit, zusammenzuarbeiten, um dieser
Integration neue Impulse zu verleihen. Im Einklang mit Artikel 8 des
EU-Vertrags und mit den Bestrebungen Marokkos, ein neues Abkommen über die
Beziehungen zur EU zu schließen, kommen die Parteien überein, die Überlegungen
über die Art und Form eines solchen Abkommens fortzusetzen. Der ENP-Aktionsplan EU-Marokko hat eine
gezieltere Umsetzung der durch das Assoziationsabkommen bereitgestellten
Instrumente ermöglicht und das von Marokko angestrebte Ziel einer stärkeren
Integration seiner wirtschaftlichen und sozialen Strukturen in diejenigen der
EU unterstützt. Der neue Aktionsplan
zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status stellt eine wichtige Etappe der
kontinuierlichen Vertiefung der Beziehungen zwischen Marokko und der EU dar,
bei der sämtliche Hebel, Mechanismen und Instrumente des fortgeschrittenen
Status eingesetzt werden. Der Aktionsplan
fördert die Formulierung und Umsetzung von politischen Strategien und Maßnahmen
zur Festigung des Rechtsstaats, der Demokratie und der Menschenrechte, zur
Förderung des Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung und des sozialen
Zusammenhalts, zur Verringerung der Armut und zum Schutz der Umwelt und trägt
so zum langfristigen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung bei. Bei der Umsetzung dieses
neuen Aktionsplans wird das notwendige Gleichgewicht zwischen der
Beschleunigung und der Dynamik der Öffnung und Modernisierung der
marokkanischen Wirtschaft einerseits und dem Gebot einer nachhaltigen
sozioökonomischen Entwicklung andererseits gewahrt. Darüber hinaus werden die beiden Parteien den
Prozess der wirtschaftlichen Integration durch die Einleitung von Verhandlungen
über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen fortsetzen, wodurch die
bereits abgeschlossenen oder noch laufenden sektoralen Verhandlungen,
insbesondere über die Liberalisierung des Handels- und Dienstleistungsverkehrs
und des Niederlassungsrechts, untermauert werden. Ferner wird dabei die
Möglichkeit geprüft werden, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten
auf beiden Seiten gegenseitig die präferenziellen Zugeständnisse auszuweiten,
die im Abkommen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und
Fischereierzeugnissen vereinbart wurden. Der neue Aktionsplan
stellt das Bindeglied zwischen dem vorherigen Plan und dem gemeinsamen Dokument
über den fortgeschrittenen Status dar. Er
umfasst die vereinbarten Reformen, die noch nicht umgesetzten Maßnahmen des
vorherigen Plans und neue Elemente, die im gemeinsamen Dokument festgelegt
wurden. Außerdem greift er im Einklang mit dem
marokkanischen Reformprogramm die Grundsätze der Differenzierung und der
Eigenverantwortung auf. Er verleiht dem
Fahrplan für den fortgeschrittenen Status operativen Charakter. Folglich setzt der neue Aktionsplan voraus, dass
die marokkanische Regierung eine Strategie zur Annäherung der
Rechtsvorschriften festlegt, die auf einer Bewertung der bestehenden
Unterschiede und einer Ermittlung der Prioritäten für die Annäherung basieren
und einen Zeitplan für die Umsetzung umfassen wird. Diese
Strategie wird durch Förderprogramme der EU unterstützt werden. Der vorliegende
Aktionsplan sieht unter anderem eine schrittweise Annäherung an den Besitzstand
der Union vor, die auf die allmähliche Integration der marokkanischen
Wirtschaft in den Binnenmarkt der EU und auf die Förderung von Handel,
Investitionen und Wachstum abzielt. Zu diesem Zweck verpflichten sich die
beiden Parteien, anhand der in dem Aktionsplan genannten Referenzen eine
systematische Analyse der Unterschiede zwischen den marokkanischen
Rechtsvorschriften und dem EU-Besitzstand vorzunehmen. Für jeden der im
Aktionsplan genannten Bereiche wird eine Bewertung der Prioritäten und der
erforderlichen Mittel für diese Annäherung durchgeführt. Die Annäherung der
Rechtsvorschriften kann erfolgen durch i) die schrittweise Übernahme
(kurz- oder langfristig) des gesamten Besitzstands in bestimmten Bereichen,
ii) die Übernahme eines Teils des Besitzstands oder iii) die Übernahme der
allgemeinen Grundsätze des Besitzstands oder der bewährten Methoden eines
bestimmten Bereichs. Nach Ablauf der ersten beiden Jahre des Aktionsplans
verabschiedet die marokkanische Regierung ein nationales Programm zur
Annäherung an die Rechtsvorschriften der EU, um die Prioritäten, den Umfang und
die zeitliche Abfolge festzulegen, wie in der Thronrede von 2010 gefordert. Der
neue Aktionsplan bildet die Grundlage für die Programmierung, Durchführung und
Überwachung der Hilfe der EU unter Berücksichtigung der geäußerten Bedürfnisse
und der erzielten Zwischenergebnisse. In
diesem Rahmen werden von Marokko und der EU Mittel für die Umsetzung der
vereinbarten Prioritäten bereitgestellt. Was
die EU anbelangt, so wird diese Hilfe hauptsächlich über die mit Marokko
vereinbarten Nationalen Richtprogramme bereitgestellt, in denen die Prioritäten
für die Hilfe sowie die Richtbeträge festgelegt sind.
Diese Hilfe wird unter strikter Einhaltung der für die Durchführung der
Außenhilfe der EU festgelegten Regeln und Verfahren erbracht. Für die Umsetzung der von der EU für Marokko
bereitgestellten Hilfe kann eine Vielzahl von Instrumenten genutzt werden,
darunter diejenigen, die im Rahmen der neuen Strategie für die Länder der
Europäischen Nachbarschaft entwickelt wurden. Dazu
zählen die gegenseitige Beratung und der Austausch von technischem Fachwissen,
bewährten Methoden und Know-how, Unterstützung für den Kapazitäten- und
Institutionenaufbau, die sektoralen Reformen, die Förderung der Integration,
den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt, den Abbau des Regionalgefälles
und die Zivilgesellschaft. Außerdem werden Kredite der europäischen
Finanzinstitutionen eine Schlüsselrolle bei der Durchführung des neuen
Aktionsplans spielen. So dürften die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität und
die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP), die
von der EU finanziert werden, eine bedeutende Hebelwirkung auf die
Bereitstellung von Infrastrukturkrediten sowie die Förderung des Privatsektors
und die Schließung von Partnerschaften mit diesem ausüben. Dies wird unter
anderem eine Mobilisierung der gesamten von der Europäischen Investitionsbank
(EIB) im Rahmen der FEMIP bereitgestellten Mittel ermöglichen. Die Parteien haben sich ferner darauf
geeinigt, gemeinsame Überlegungen dazu anzustellen, wie die neuen Instrumente
für die finanzielle Zusammenarbeit, darunter diejenigen, die im Rahmen der
neuen Strategie gegenüber den Nachbarschaftsländern eingeführt wurden, optimal
genutzt werden können, und wie Marokko der Zugang zu adäquaten Finanzmitteln
für die Fortsetzung seiner Reformen und seiner Annäherung an die EU gewährt
werden kann. Ziel ist es, die Wirksamkeit zu verbessern und dem Grad der
Integration gerecht zu werden, den Marokko und die EU erreichen können. Die Laufzeit des Aktionsplans beträgt fünf
Jahre (2013-2017). Besondere Aufmerksamkeit gilt den in der Maßnahmenübersicht
genannten prioritären Maßnahmen; diese Übersicht ist Bestandteil des
Aktionsplans (s. Anhang III). Während der Umsetzung können die beiden Parteien
den Aktionsplan an neue Prioritäten der marokkanischen Regierung und/oder der
EU anpassen; hierzu muss kein neuer Aktionsplan verabschiedet werden. Die Einleitung von Reformen in einer großen
Anzahl wichtiger Bereiche erfordert, dass genaue Ziele festgelegt und
ausreichende Mittel bereitgestellt werden. Der Assoziationsausschuss und die
Unterausschüsse, die im Rahmen des Assoziationsabkommens eingerichtet wurden,
sorgen für die regelmäßige Überwachung der Durchführung des Aktionsplans, vor
allem hinsichtlich der erzielten Fortschritte und der geleisteten Unterstützung.
Die Parteien können außerdem Fortschrittsberichte erstellen. Die
Zivilgesellschaft sollte in die Lage versetzt werden, sich aktiv an dieser
Überwachung zu beteiligen. Der Aktionsplan, der Teil der Umsetzung des
fortgeschrittenen Status ist, stellt eine wichtige Phase für den Ausbau der
Beziehungen zwischen den beiden Parteien zu einer privilegierten Partnerschaft
dar. Auf dieser Grundlage wird die Ad-hoc-Gruppe
für den fortgeschrittenen Status ihre Arbeiten fortsetzen, um neue Perspektiven
für diese Partnerschaft zu ermitteln und ihre Inhalte, Instrumente und
Zielsetzungen zu definieren. II. Aktionsplan A. SCHAFFUNG EINES RAUMS
GEMEINSAMER WERTE 1. Politischer und
strategischer Dialog 1.1 Zusammenarbeit im Bereich
Außen- und Sicherheitspolitik Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich Außen- und
Sicherheitspolitik mit Blick auf eine regelmäßige Abstimmung in internationalen
Fragen, eine Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und eine
Verbesserung der Sicherheit und Stabilität, vor allem im Maghreb Vertiefung des bilateralen
politischen Dialogs insbesondere durch: ·
Veranstaltung von Ad-hoc-Gipfeltreffen Marokko-EU ·
Veranstaltung von Ad-hoc-Sitzungen zwischen dem
marokkanischen Außenminister und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HV/VP) ·
Veranstaltung informeller Ad-hoc-Sitzungen zwischen
dem marokkanischen Außenminister und seinen europäischen Amtskollegen ·
Ad-hoc-Beteiligung der marokkanischen Fachminister
und ihrer europäischen Amtskollegen an Treffen am Rande der regelmäßigen
Tagungen des EU-Ministerrats ·
Veranstaltung von Ad-hoc-Sitzungen zwischen hohen
marokkanischen Beamten und Mitgliedern der Ausschüsse und Arbeitsgruppen des
Rates der EU, vor allem des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees,
der Gruppe „Maschrik/Maghreb“ (MAMA), der Gruppe „Afrika“ (COAFR), der Gruppe
„Terrorismus“ (COTER) und der Gruppe „Menschenrechte“ (COHOM) ·
fallweise Unterstützung Marokkos für die
Erklärungen und Beschlüsse des Rates der EU im Bereich Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) nach den von der EU festgelegten Modalitäten Verstärkte Konzertierung in multilateralen
Gremien ·
Veranstaltung von Tagungen in New York zwischen dem
marokkanischen Außenminister und der HV/VP mit Blick auf die Sicherstellung
einer besseren Koordinierung der Standpunkte der beiden Partner ·
Ergreifung gemeinsamer Initiativen im Rahmen des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und des III. Hauptausschusses der
Generalversammlung sowie anderer internationaler Organisationen auf der
Grundlage der von den beiden Parteien aufgestellten und vereinbarten
Prioritäten und Erstellung eines Zeitplans für Konzertierungssitzungen in Genf
und New York im Vorfeld der Tagungen der für Menschenrechte zuständigen Gremien
der Vereinten Nationen ·
Einführung von informellen
Konzertierungsmechanismen mit dem Ziel eines Beitrags zur Verbesserung der
Umsetzung multilateraler Übereinkünfte ·
Veranstaltung von Konzertierungs- und
Koordinierungssitzungen zu den Initiativen zur Bekämpfung der Bedrohungen der
weltweiten, regionalen und subregionalen Sicherheit ·
Konzertierung zwischen Marokko und der EU über die
Bekämpfung des Klimawandels Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Konfliktprävention und des Krisenmanagements ·
Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialogs im
Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ·
Erwägung des Abschlusses eines Rahmenabkommens über
den Geheimschutz ·
Abschluss eines Rahmenabkommens über die
Beteiligung Marokkos an (zivilen und militärischen) Krisenmanagementeinsätzen
der EU ·
gegebenenfalls Beteiligung an Schulungen des
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) im Bereich
Konfliktprävention und Krisenmanagement ·
Prüfung von Konzertierungsmöglichkeiten beim
Postkonflikt-Management und bei Wiederaufbaumaßnahmen mit dem Ziel der
Friedenskonsolidierung ·
Weiterentwicklung der Partnerschaft für Frieden und
Sicherheit in Afrika unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien ·
Beitrag zu den Bemühungen der Vereinten Nationen um
die Beilegung von Konflikten ·
aktive Beteiligung an der Initiative der regionalen
Exzellenzentren für chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken
(CBRN) zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten für die Bewältigung von
CBRN-Risiken, gleich ob sie durch kriminelle Handlungen, Unfälle oder
Naturkatastrophen entstehen (Sekretariat des in Marokko geplanten
Westafrika-Zentrums/Atlantikfront) Vertiefung der Zusammenarbeit in den
Bereichen Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Kontrolle der
Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern ·
Beitrag zur Umsetzung des Abschlussdokuments der
Konferenz von 2010 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von
Kernwaffen ·
aktives Engagement für die Aushandlung des Vertrags
über den Waffenhandel ·
Veranstaltung von Seminaren und Übungsworkshops zur
Umsetzung der Grundsätze der Globalen Initiative zur Bekämpfung des
Nuklearterrorismus ·
Vertiefung des Dialogs über die Nichtverbreitung
von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägermitteln, darunter Prüfung der mit
diesen Waffen verbundenen besonderen Gefahren für die regionale Sicherheit, vor
allem durch –
die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen
auf nationaler Ebene, vor allem der Resolutionen 1540/04 und 1977/2011 des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, –
den Beitritt zu einschlägigen internationalen
Übereinkünften und deren Umsetzung auf nationaler Ebene mit Hilfe einer
verstärkten Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Organisationen
wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), –
eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
des illegalen Handels mit Substanzen, Ausrüstungen und Fachkenntnissen, die für
die Herstellung von Massenvernichtungswaffen oder ihren Trägermitteln
eingesetzt werden könnten, –
eine Förderung der universellen Geltung und
Umsetzung des Haager Verhaltenskodexes gegen die Verbreitung ballistischer
Flugkörper und des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ·
Einführung eines wirksamen nationalen
Kontrollsystems für Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern zwecks Überwachung
des Exports und der Durchfuhr von Waffen und Waren, die für die Herstellung von
Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten, vor allem durch –
die Verabschiedung von Exportkontrollvorschriften,
die sich insbesondere auch auf die Endbestimmung der Waffen und Dual-use-Güter
erstrecken und wirksame und adäquate Sanktionen bei Verstößen vorsehen, –
die Entwicklung einer Partnerschaft zwischen der
Verwaltung und den privaten Wirtschaftsbeteiligten, die sicherstellen soll,
dass die Verpflichtungen hinsichtlich der Exportkontrollen für Waffen und
Dual-use-Güter bekanntgemacht und eingehalten werden. ·
Intensivierung des Dialogs über Fragen im
Zusammenhang mit Exportkontrollen für Kleinwaffen und leichte Waffen sowie über
die Kontrolle von Umladungen und Durchfuhren, darunter durch regionale Seminare
zur Schulung und Sensibilisierung ·
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des
illegalen Handels mit konventionellen Waffen, einschließlich der Kleinwaffen
und leichten Waffen 1.2 Zusammenarbeit beim
Katastrophenschutz ·
Fortsetzung der regionalen Zusammenarbeit bei der
Katastrophenprävention, ‑vorbereitung und –abwehr (Naturkatastrophen und
vom Menschen verursachte Katastrophen) ·
Einführung operativer Vorkehrungen zwischen den
Instanzen Marokkos und der Europäischen Kommission in Bezug auf die
Zusammenarbeit mit dem Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) bei
Aktivierung des Unionsverfahrens für den Katastrophenschutz ·
Erleichterung der Vertiefung und Diversifizierung
der Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz, einschließlich Prävention,
Vorbereitung auf den Katastrophenfall und Bewältigung von Naturkatastrophen und
technischen Risiken sowie Förderung geeigneter Schulungs- und
Spezialisierungsmaßnahmen 1.3 Regionale Zusammenarbeit Unterstützung der
Umsetzung subregionaler Integrationsstrategien und regionaler
Integrationsprojekte ·
aktives Engagement für eine optimale Verwirklichung
der Union für den Mittelmeerraum mit dem Ziel, sie zu einem globalen und
solidarischen Partnerschaftsrahmen auszugestalten ·
Engagement für die Stärkung der subregionalen
Konzertierungs- und Kooperationsmechanismen im Rahmen des 5+5-Dialogs und der
Zusammenarbeit zwischen der EU und der Union des arabischen Maghreb (UMA), vor
allem durch die Entwicklung von Projekten mit „variabler Geometrie“ in
Bereichen von gemeinsamem Interesse, ·
Förderung der Integration (u. a. von
Wirtschaft und Handel) innerhalb der Region, insbesondere im Rahmen der UMA ·
Förderung der wirksamen Umsetzung des Abkommens von
Agadir mit dem Ziel der Verstärkung der wirtschaftlichen Integration zwischen
den arabischen Mittelmeeranrainerstaaten ·
Intensivierung der bilateralen Konzertierung über
die Partnerschaft Afrika-EU 2. Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Staatsführung Die Maßnahmen dieses Kapitels zielen ab auf
die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte sowie auf die
verantwortungsvolle Staatsführung, insbesondere im Rahmen der Umsetzung der am
1. Juli 2011 verabschiedeten marokkanischen Verfassung 2.1 Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Staatsführung Konsolidierung der Institutionen, die Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sowie Gewaltenteilung und Gewaltenbalance garantieren ·
Konsolidierung der Rolle des Parlaments und der
Regierung ·
Konsolidierung der Rolle der politischen Parteien
im Rahmen des demokratischen Pluralismus und Intensivierung des Austauschs
zwischen Parteien und Fraktionen des Parlaments ·
Stärkung des Beitrags und der wesentlichen Rolle
der parlamentarischen Opposition in der parlamentarischen Arbeit und
Gewährleistung ihrer Rechte ·
Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, vor allem
durch Intensivierung der Konzertierung mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren
und den Interessenträgern bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen; zu diesem Zweck Einführung von Konzertierungsgremien mit dem Ziel der
Förderung ihrer Einbeziehung in die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der
staatlichen Politik ·
stärkere Einbeziehung der Bürger in die Gestaltung
des öffentlichen Lebens, vor allem durch Anwendung ihres Rechts auf Petitionen
und Gesetzesinitiativen ·
Intensivierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Quote
der Eintragung in die Wählerverzeichnisse und der Wahlbeteiligung ·
Konsolidierung der Maßnahmen und Institutionen, die
praktische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten sollen,
insbesondere Einrichtung des Verfassungsgerichtshofs ·
weitere Durchführung demokratischer Wahlen im
Einklang mit internationalen Standards ·
weitere Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige
und neutrale Wahlbeobachtung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft ·
weitere Anwendung gesetzlicher Maßnahmen zur
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Wahrnehmung von
Wahlmandaten und -funktionen sowie Fortsetzung der Bemühungen um eine stärkere
Beteiligung von Frauen an der Politik ·
Förderung von Maßnahmen Marokkos, die im Ausland
lebenden Marokkanern die Wahrnehmung ihres aktiven und passiven Wahlrechts
ermöglichen ·
Wahrung und Stärkung der Handlungsmöglichkeiten und
der Unabhängigkeit des nationalen Menschenrechtsrats und der Mediationsstelle Modernisierung
der öffentlichen Verwaltung ·
Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen
Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung, der ausgewogenen
geografischen Abdeckung und der Kontinuität sowie Auferlegung von Standards für
die Qualität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit im
Rahmen der Dienstleistungserbringung; zu diesem Zweck Verabschiedung und
Umsetzung einer Charta für öffentliche Dienstleistungen, in der sämtliche
Regeln für die verantwortungsvolle Verwaltungsführung festgelegt werden ·
Verbesserung der Strukturen für Bürgerkontakte und
-beratung sowie die Bearbeitung von Beschwerden innerhalb der öffentlichen
Verwaltung und Ausarbeitung von Schulungsprogrammen für die Bediensteten der
Strukturen für Bürgerkontakte ·
Modernisierung der Verwaltung der Humanressourcen
im öffentlichen Dienst ·
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren ·
Schulungen zur EU-Politik ·
Förderung der Geschlechtergleichstellung im
öffentlichen Dienst, vor allem Zugang von Frauen zu Führungspositionen ·
Zusammenarbeit bei der Bewertung der staatlichen
Politik 2.2 Dekonzentration,
Dezentralisierung und Regionalisierung Konsolidierung des Prozesses der Dezentralisierung und Dekonzentration
der Verwaltung und des Haushalts ·
Verwirklichung der Dekonzentration der Verwaltung ·
Ausbau der Managementkapazitäten, der technischen
Kapazitäten und der Kapazitäten für die Schulung und Verwaltung des Personals
der Gebietskörperschaften ·
Umsetzung des Gesetzes über die Finanzen der
Gebietskörperschaften und ihrer Verbände ·
Vereinfachung und Verbesserung der Steuererhebung
auf lokaler Ebene ·
Ausbau der Kapazitäten der lokalen
Gebietskörperschaften für die Bewertung und uneingeschränkte Mobilisierung
ihres Steuerpotenzials ·
Förderung von Initiativen für Partnerschaften und
Zusammenarbeit zwischen marokkanischen und europäischen lokalen
Gebietskörperschaften ·
Verwirklichung der erweiterten Regionalisierung
durch Verabschiedung und Anwendung des Verfassungsgesetzes zur Festlegung des
Rahmens und der Modalitäten für das Funktionieren der Gebietskörperschaften ·
Stärkung der Kapazitäten der Behörden, die das
Regionalisierungsprojekt betreuen und steuern, vor allem in Bezug auf die
Festlegung des Finanzierungs- und Lastenausgleichsmodells, eine angemessene
Verwaltungsorganisation und den Aufbau der Kapazitäten für Partnerschaften und
Vertragsabschlüsse ·
Verbesserung der Professionalität der lokalen
Dienste und Stärkung der Fähigkeit zum Projektmanagement ·
Förderung von Kooperationsmaßnahmen zwischen
marokkanischen Gebietskörperschaften und dem EU-Ausschuss der Regionen 2.3 Reform der Justiz Reform der Justiz und Stärkung ihrer Unabhängigkeit ·
Stärkung der Unabhängigkeit und des wirksamen
Arbeitens der Richterschaft und Schaffung des Obersten Justizrats ·
Durchführung von Reformen zur Gewährleistung der
Unabhängigkeit der Richter, vor allem in Bezug auf ihre Ernennung, Beförderung
und Versetzung in den Ruhestand sowie die Disziplinarmaßnahmen ·
Überarbeitung des Richterstatuts und des Statuts
des Gerichtspersonals sowie des Rechtsrahmens für die verschiedenen
Rechtsberufe ·
Verbesserung des Zugangs aller zur Justiz und
Gewährleistung der Kostenfreiheit dieses Zugangs für Mittellose in den
gesetzlich vorgesehenen Fällen ·
Gewährleistung des Rechts auf ein faires Verfahren,
des Prinzips der Unschuldsvermutung und eines wirksamen Berufungsrechts ·
Fertigstellung des neuen Strafgesetzbuchs sowie
Überarbeitung der Straf- und der Zivilprozessordnung im Einklang mit internationalen
Standards ·
Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle für
Kriminalität ·
Entwicklung alternativer Streitbeilegungsmodelle
wie Mediations-, Schieds- und Schlichtungsmechanismen und Anwendung von
Haftersatzstrafen einschließlich eines Betreuungssystems für die Betreffenden ·
weitere Dezentralisierung der Gerichte, Überprüfung
der Gerichtskarte und der Organisation der Gerichte ·
Vereinfachung und Verbesserung der
Gerichtsverfahren, einschließlich einer Verkürzung der Dauer der Verfahren und
der Prozesse, um den Erlass und Vollzug von Urteilen innerhalb eines
angemessenen Zeitraums zu ermöglichen ·
Verbesserung der Prozesskostenhilfe für Inhaftierte
im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ·
Verbesserung der Ausbildung von Richtern und
anderen Ausübenden von Rechtsberufen in den Bereichen Menschenrechte,
internationale Übereinkünfte, Rechte der Beklagten, Wirtschaftsrecht ·
Stärkung der Familienabteilungen in Gerichten
erster Instanz flankierend zur Anwendung des neuen Familienrechts ·
Erhöhung der Anzahl der Jugendrichter und der für
Jugendliche zuständigen Kriminalbeamten ·
Ausbau der Kapazitäten und Infrastrukturen für
soziale Betreuung (Sozialarbeiter und Jugendbetreuungseinrichtungen oder
Jugendvollzugsanstalten) ·
Gewährleistung der Anwendung internationaler
Standards im Jugendstrafrecht, vor allem der Rahmenbestimmungen der Vereinten
Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln) von 1985 und der
Leitlinien der Vereinten Nationen für die Verhütung der Jugendkriminalität
(Riad-Leitlinien) von 1990 Verbesserung der Haftbedingungen ·
Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrung der
Rechte von Häftlingen in allen Stadien der Haft ·
institutionelle Stärkung der Allgemeinen Delegation
für Strafvollzugswesen und Resozialisierung, vor allem durch Schulungen und mit
Blick auf die Wahrung der Rechte von Häftlingen (mit dem Ziel der Verbesserung
der Haftbedingungen), die Verringerung der Überbelegung von Haftanstalten und
die Resozialisierung ehemaliger Häftlinge. ·
Gewährleistung der physischen und moralischen Integrität
jedes Einzelnen und im Fall ihrer Verletzung verstärkte Bekämpfung der
Straffreiheit, auch im Rahmen der Verpflichtungen, die sich aus dem
internationalen Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ergeben ·
Schulung der Führungskräfte und des
Aufsichtpersonals durch Stärkung ihrer Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik,
Sicherheit und Menschenrechte ·
Einrichtung neuer Pädagogikzentren in den
Strafvollzugsanstalten ·
Zusammenarbeit bei der Verbesserung der
Resozialisierungsmaßnahmen ·
Verbesserung der Haftbedingungen durch Abbau der
Überbelegung mit Hilfe eines Programms für den Bau und die Renovierung von
Strafvollzugsanstalten ·
Dekonzentration durch Einführung von neun
regionalen Direktionen für eine dezentrale und ortsnahe Verwaltung der
Strafvollzugsanstalten 2.4 Förderung und Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten Gewährleistung der Achtung, der Förderung und des Schutzes der
Menschenrechte und Grundfreiheiten in Einklang mit den internationalen Normen ·
Fortsetzung der Bemühungen um die Angleichung der
marokkanischen Rechtsvorschriften an die internationalen Menschenrechtsnormen ·
Sicherstellung des Vorrangs der ratifizierten und
veröffentlichten internationalen Übereinkünfte vor dem innerstaatlichen Recht
und Anpassung des letzteren an diese Übereinkünfte (Präambel der Verfassung) ·
Vervollständigung der Übernahme und Anwendung des
Fakultativprotokolls zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau ·
Umsetzung der im August 2010 vom Ausschuss für die
Beseitigung der Rassendiskriminierung auf seiner 77. Tagung in Genf nach
Prüfung des periodischen Berichts über Marokko abgegebenen Empfehlungen ·
Hinterlegung (bei den Vereinten Nationen) der
Beitrittskurkunden Marokkos betreffend das Erste Fakultativprotokoll (über die
Individualbeschwerde) zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen
gegen Folter ·
Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens
zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ·
weitere Umsetzung der in der periodischen Prüfung
durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen abgegebenen Empfehlungen
durch Marokko ·
Prüfung der Möglichkeit einer ständigen Einladung
Marokkos zu den Sonderverfahren ·
Fortsetzung der Konsultationen mit Blick auf die
Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ·
Erhöhung des gesetzlichen Schutzes des Rechts auf
Leben und Aufrechterhaltung des De-facto-Moratoriums für die Todesstrafe sowie
Fortsetzung des Dialogs über die Änderung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs
mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe und über den Beitritt zum Zweiten
Fakultativprogramm zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte ·
weitere Umsetzung sämtlicher Empfehlungen der
Kommission für Gerechtigkeit und Versöhnung, vor allem Umsetzung einer
nationalen Strategie zur Bekämpfung der Straffreiheit ·
Annahme und Umsetzung des nationalen Plans für
Demokratie und Menschenrechte ·
Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit
im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ·
Annahme und Umsetzung des Verfassungsgesetzes zur
Einführung des Berberischen als dem Arabischen gleichgestellte Amtssprache ·
Konsolidierung der Bemühungen (wie sie vor allem im
audiovisuellen Bereich bereits eingeleitet wurden) zur Förderung und Wahrung
der kulturellen Rechte verschiedener Gruppen der marokkanischen Nation und
Sicherstellung des Schutzes der in Marokko gesprochenen Dialekte; zu diesem
Zweck Einführung eines nationalen Rates für marokkanische Sprachen und Kultur ·
Gewährleistung der freien Religionsausübung ·
Förderung der Bekämpfung sämtlicher Formen der
Diskriminierung im Einklang mit Artikel 26 des Internationalen Paktes über
bürgerliche und politische Rechte 2.5 Recht auf freie
Meinungsäußerung, auch im audiovisuellen Bereich, und Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit Gewährleistung des Schutzes der Grundfreiheit im
Einklang mit den internationalen Normen ·
Stärkung der Gewährleistung des Rechts auf freie
Meinungsäußerung im Einklang mit den internationalen Normen ·
Annahme des neuen Pressekodex entsprechend den
internationalen Menschenrechtsnormen und Unterstützung der Ausarbeitung eines
Ethikkodex durch Journalisten Prüfung der Möglichkeit der Verringerung oder
sogar Abschaffung der freiheitsentziehenden Maßnahmen gegenüber Journalisten
und Gewährleistung des Schutzes von Quellen im Rahmen ihrer Tätigkeit ·
wirksame Anwendung der Selbstregulierung durch die
Presse durch Sicherstellung der strikten Beachtung der demokratischen
Grundordnung und der Ethik- und Standesregeln entsprechend den internationalen
Vorgaben ·
Abschluss der Einsetzung eines Nationalen
Presserates ·
Durchführung von Reformen zur Förderung des
Pluralismus und der – vor allem finanziellen – Unabhängigkeit der Medien,
darunter durch die Marktliberalisierung in den Bereichen Medien und Werbung ·
Stärkung der Rolle der Hohen Behörde für audiovisuelle
Kommunikation bei der Fortsetzung der Liberalisierung des audiovisuellen
Bereichs und der Förderung des Medienpluralismus und eines pluralistischen
Meinungsmarktes ·
Konsolidierung des audiovisuellen Pluralismus in
externer Hinsicht (Pluralismus der Anbieter) und interner Hinsicht (Pluralismus
der Inhalte) mit dem Ziel der Sicherstellung der notwendigen Mittel für die
Produktion vielfältiger Inhalte und insbesondere für die Einführung eines
professionellen und wirksamen audiovisuellen Informationssystems ·
Annahme und Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zum
Recht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung, der gewählten
Institutionen und der Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag ·
Einführung von Mediationsmechanismen für
Pressedelikte vor Einleitung gerichtlicher Verfahren ·
wirksame Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften
über die Vereinigungsfreiheit und Verbesserung der Rechtsbehelfe gegen
behördliche Entscheidungen oder Unterlassungen ·
Änderung des Gesetzes über öffentliche
Demonstrationen und Versammlungen in Richtung einer vernünftigen Ausgewogenheit
zwischen der Wahrung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der Grundrechte
und -freiheiten ·
Annahme und Umsetzung des Verfassungsgesetzes über
die Ausübung des Streikrechts in Abstimmung mit den Sozialpartnern 2.6 Förderung der Rechte der Frau Förderung der bürgerlichen, politischen,
sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Frau und der Gleichstellung von
Männern und Frauen in allen Bereichen ·
Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau und des Grundsatzes der Gleichheit der
bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen,
bildungsrelevanten und umweltbezogenen Rechte und Freiheiten ·
Bemühungen um die Verwirklichung der Gleichstellung
von Männern und Frauen, um die Einführung einer Gleichstellungsbehörde und um
die Bekämpfung sämtlicher Formen der Diskriminierung ·
Umsetzung der „Regierungsagenda 2011-2015 für die
Gleichstellung“ von Männern und Frauen als Aktionsplan der Regierung für die
Verwirklichung der Gleichstellung in der Politik ·
Umsetzung der Schlussfolgerungen der
Europa-Mittelmeer-Tagung vom November 2009 in Marrakesch zur Rolle der Frau in
der Gesellschaft ·
Einführung und Stärkung von Mechanismen und
Strukturen für die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau ·
weitere Einführung von Mechanismen und Instrumenten
für die verstärkte Anwendung des Familienrechts durch die betreffenden Akteure,
Fortsetzung der Bemühungen um die Sensibilisierung und Schulung der Richter im
Bereich der Grundsätze und Ziele des Familienrechts und Stärkung der
Familiengerichte durch angemessene materielle und personelle Ressourcen ·
Einführung und Inbetriebnahme des Fonds für
Solidarität mit den Familien ·
Fertigstellung des Gesetzesrahmens für die Bekämpfung
der Gewalt gegen Frauen (im Zuge der Reform des Strafrechts und der
Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen) ·
verstärkte Anwendung der im Arbeitsrecht
vorgesehenen Gleichstellungsmaßnahmen 2.7 Förderung der Rechte von
Kindern und benachteiligten Personen, vor allem Menschen mit Behinderungen Gewährleistung des Schutzes der Rechte von Kindern und Menschen mit
Behinderungen im Einklang mit den internationalen Normen ·
Stärkung der Kontrollmechanismen für die wirksame
Anwendung des Arbeitsgesetzes hinsichtlich des Arbeitsverbots für Kinder unter
15 Jahren im Einklang mit den Übereinkommen 182 und 138 der Internationalen
Arbeitsorganisation ·
Annahme und Umsetzung des Gesetzes über die
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Hausangestellte ·
allgemeine Einführung des Systems für die
medizinische Versorgung von Mittellosen (RAMED) ·
Annahme und Anwendung des Gesetzes über die Rechte
von Personen mit Behinderungen ·
Einführung eines Beratenden Ausschusses für
Familien und Kinder sowie eines Beratenden Ausschusses für Jugend und
Gruppenaktivitäten 2.8 Zusammenarbeit zwischen
Marokko, der EU und dem Europarat Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Marokko und dem Europarat, vor
allem in dessen Fachgebieten, und Ermittlung von Synergien zwischen den
Bereichen dieser Zusammenarbeit und den Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft
Marokko-EU ·
Einleitung einer Zusammenarbeit zwischen dem
marokkanischen Menschenrechtsrat und dem Menschenrechtskommissar des Europarats
bei der Förderung der Menschenrechte ·
schrittweiser Beitritt Marokkos zu den auch
Nichtmitgliedern des Europarats offenstehenden Übereinkommen in den Bereichen
Schutz der Grundfreiheiten gemäß den Beitrittsverfahren des Europarats,
insbesondere zu: –
dem Übereinkommen über Computerkriminalität und
seinem Zusatzprotokoll –
dem Übereinkommen zur Bekämpfung des
Menschenhandels –
dem Übereinkommen über die Ausübung von
Kinderrechten –
dem Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor
sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch –
dem Übereinkommen über Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von
Erträgen aus Straftaten –
den Übereinkommen über Korruption und dem
Zusatzprotokoll –
dem Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus –
dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
und dem zweiten Zusatzprotokoll –
dem Übereinkommen zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe –
dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten –
den Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Bereich
audiovisuelle Kommunikation und der Unterstützung des Beitritts Marokkos zur
Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ·
Durchführung des Programms zur dreiseitigen
Zusammenarbeit ·
weitere Umsetzung des Status eines „Partners für
Demokratie“ in der parlamentarischen Versammlung des Europarats ·
Förderung von Kooperationsmaßnahmen zwischen
marokkanischen Gebietskörperschaften und dem Kongress der Gemeinden und
Regionen des Europarats ·
Nutzung des Sachwissens der Europäischen Kommission
für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), in der Marokko seit 2007
Mitglied ist ·
Annäherung des marokkanischen Rechtsrahmens für
Menschenrechte an das entsprechende Regelwerk des Europarats 2.9 Bekämpfung von Korruption Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung ·
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
und anderer Übereinkünfte auf dem Gebiet der Korruptionsverhütung und
-bekämpfung ·
weitere Zusammenarbeit mit der OECD bei der
Korruptionsverhütung und -bekämpfung ·
weitere Aktualisierung und Angleichung der
marokkanischen Rechtsvorschriften über die Korruptionsverhütung und -bekämpfung ·
Umsetzung des Aktionsplans zur nationalen Strategie
zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung ·
Stärkung der staatlichen Kapazitäten für die
objektive Bewertung der auf dem Gebiet der Korruptionsverhütung und -bekämpfung
verfolgten Politik ·
Kartierung der Korruptionsrisiken nach Regionen und
Sektoren ·
Verbesserung der Transparenz, Vereinfachung und
Einführung papierloser Verfahren in Behörden sowie Verwirklichung der Ziele des
E-Government ·
Stärkung der Einrichtungen für die Aufsicht,
Kontrolle, Überwachung und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit, um
insbesondere die Transparenz ihrer Entscheidungen sicherzustellen, und
Entwicklung von Koordinierungsbeziehungen zwischen diesen Einrichtungen ·
Verbesserung der Regeln für die Integrität und
Transparenz bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Verwaltung
öffentlicher Dienste durch Übertragung von Befugnissen sowie der Vergabe und
Abwicklung öffentlicher Aufträge ·
Einführung einer nationalen Stelle für Integrität
und Korruptionsbekämpfung sowie Stärkung ihrer Rolle, ihrer Unabhängigkeit und
ihrer Kapazitäten ·
stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die
Korruptionsverhütung ·
Unterstützung bei der Einrichtung von Zentren für
Rechtsberatung zur Korruptionsbekämpfung ·
Ausbau der Kapazitäten der Finanzgerichtsbarkeit
und des Rechnungshofs ·
Inkraftsetzen des Gesetzes über den Schutz der
Opfer von Korruption und der Informanten Zur Verwirklichung der Ziele des Abschnitts „SCHAFFUNG
EINES RAUMS GEMEINSAMER WERTE“ setzt Marokko seine Bemühungen fort,
sämtliche nationalen Akteure und Interessenträger für die Bedeutung einer
Orientierung an den Grundsätzen und Werten zu sensibilisieren, die in der Menschenrechtskonvention
des Europarates, der Grundrechtecharta der EU, der Teilabkommen des Europarates
und den einschlägigen europäischen Richtlinien festgelegt sind. Eine vorläufige
Liste der dabei zu berücksichtigenden europäischen Vorschriften ist diesem
Dokument beigefügt (s. Anhang I). Diese Sensibilisierungsmaßnahmen betreffen
vor allem den nationalen Gesetzgeber, der diese Grundsätze und Werte bei der
Ausarbeitung der nationalen Rechtsvorschriften berücksichtigen sollte. 3. Zusammenarbeit in den Bereichen
Justiz und Sicherheit 3.1 Justizielle Zusammenarbeit in
Zivil- und Strafsachen Annahme von Rechtsvorschriften für die
rechtliche Zusammenarbeit zwischen Staaten ·
Umsetzung der wichtigsten internationalen
Übereinkünfte, darunter –
Haager Übereinkommen von 1965 über die Zustellung
gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und
Handelssachen –
Haager Übereinkommen von 1970 über die
Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen, –
Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen
Aspekte internationaler Kindesentführung, –
Haager Übereinkommen von 1996 über die
Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen
zum Schutz von Kindern. ·
Intensivierung des Dialogs über den internationalen
Schutz von Kindern und familienrechtliche Fragen im Kontext der Beteiligung
Marokkos an der Richterkonferenz zum Thema grenzüberschreitendes Familienrecht
(dem von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingeleiteten
„Malta-Prozess“) ·
konkrete Maßnahmen zur Prävention, Behandlung und
Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit der elterlichen Verantwortung und
insbesondere mit Kindesentführungen ·
Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen
Marokko und der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST)
unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Schutzes personenbezogener Daten 3.2 Polizeiliche Zusammenarbeit Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
zwischen den Polizeibehörden Marokkos und der Mitgliedstaaten ·
Förderung der polizeilichen Zusammenarbeit in Bezug
auf bewährte Methoden ·
Abschluss eines Abkommens über strategische
Kooperation zwischen den zuständigen marokkanischen Behörden und dem
Europäischen Polizeiamt (EUROPOL) ·
Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen
Marokko und der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) und Beteiligung Marokkos
an den Schulungsmaßnahmen der CEPOL ·
Einrichtung eines Höheren Instituts für
Kriminalitätsbekämpfung 3.3 Zusammenarbeit bei der
Terrorismusbekämpfung Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit bei der
Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus ·
Ausbau der Zusammenarbeit bei der Verhütung und
Bekämpfung des Terrorismus, vor allem in den Bereichen Prävention,
Auskunftserteilung und justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit ·
weitere Umsetzung der Resolutionen 1988/11, 1989/11
und 1373/01 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Ratifizierung
sämtlicher einschlägigen internationalen Übereinkünfte und Protokolle ·
Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen der COTER ·
Umsetzung der Antiterrorismus-Vorschriften,
einschließlich der Vorschriften über die Verhütung und Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung unter Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte 3.4 Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der organisierten Kriminalität Ratifizierung und Umsetzung der
internationalen Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ·
Umsetzung des Übereinkommens gegen die
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seiner Zusatzprotokolle gegen
die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, gegen die
unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition
sowie gegen den unerlaubten Handel damit und zur Verhütung, Bekämpfung und
Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels ·
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften entsprechend
den einschlägigen internationalen Standards und Übereinkünften ·
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über die
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels entsprechend den internationalen
Standards und Übereinkünften ·
Verstärkung der Maßnahmen für die schwächsten
Bevölkerungsgruppen (Frauen und Kinder) ·
Schulung zu den Mechanismen für die Verhütung und
Bekämpfung der organisierten Kriminalität, vor allem des Menschenhandels,
einschließlich der Ermittlung, des Schutzes und der Unterstützung seiner Opfer ·
Verbesserung der Instrumente für die Analyse der
Art des Verbrechens und der Methoden für Schleusung, Menschenhandel und
Ausbeutung ·
Austausch von Informationen und Methoden betreffend
die Verhütung und Bekämpfung der Computerkriminalität Entwicklung von Methoden zur Bekämpfung
des Menschenhandels ·
Verbesserung der allgemeinen Strategie gegenüber
den Anwerbern, den Schleusern und Beherbergern der Migranten, den Ausbeutern,
anderen Mittelsmännern, Kunden und Begünstigten ·
Einleitung spezialisierter Ausbildungsmaßnahmen für
Richter, Polizeikräfte und Grenzkontrollpersonal 3.5 Bekämpfung und Prävention im
Bereich Drogen, einschließlich des Drogenhandels Verstärkung der Bekämpfung des
Drogenhandels, einschließlich des Transits und Exports, sowie der Bekämpfung
der Drogensucht, vor allem durch Prävention, im Rahmen der Umsetzung der
verschiedenen Teile der nationalen Drogenbekämpfungsstrategie ·
Stärkung der nationalen Drogenbekämpfungs- und
-präventionsstrategie, darunter durch Maßnahmen zur Verringerung von
Drogennachfrage und -angebot, Präventionsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen
für die Regionen ·
Fortsetzung des Dialogs über die Drogenbekämpfung
und -prävention ·
Einleitung von Kooperationsmaßnahmen mit der
Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, vor allem mit Blick
auf eine Zusammenarbeit mit der entsprechenden marokkanischen
Beobachtungsstelle ·
Einleitung spezialisierter Schulungsmaßnahmen für
die Einrichtungen und das Personal, die für die Strafverfolgung (vor allem
Polizei), die Betreuung und die Behandlung zuständig sind ·
Ausbau der Kapazitäten der nationalen
Drogenkommission ·
Zusammenarbeit bei der Fortsetzung der Vernichtung
von Cannabiskulturen und bei der Umsetzung von Programmen für die Entwicklung
von Alternativen ·
Umsetzung von Präventions-, Behandlungs- und
Rehabilitationsprogrammen für Drogensüchtige, auch in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Gremien des Europarats ·
Ausbau spezifischer Strukturen für die
gesundheitliche und soziale Betreuung Drogensüchtiger ·
Zusammenarbeit zur Ausarbeitung von Normen im
Bereich der Prävention des Missbrauchs chemischer Vorstoffe und anderer zur
Drogenherstellung verwendeter Stoffe 3.6 Geldwäsche,
Wirtschafts- und Finanzkriminalität Verstärkte
Anstrengungen und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung ·
Umsetzung von Artikel 61 des Assoziationsabkommens ·
Informationsaustausch über europäische
Rechtsvorschriften, Vorgehensweisen und Typologien sowie internationale
Instrumente (insbesondere die FATF-Empfehlungen) im Bereich Verhütung der
Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ·
Weiterentwicklung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften im Bereich Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und
der Terrorismusfinanzierung gemäß den Grundsatzempfehlungen der FATF ·
Stärkung des nationalen Regelwerks für die
Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ·
Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen
dem europäischen System für Geldwäschemeldestellen („Financial Intelligence
Unit (FIU)“) und dem marokkanischen System, vor allem innerhalb der
Egmont-Gruppe ·
Ausarbeitung eines Ausbildungsprogramms für
Richter, Staatsanwälte, Polizeikräfte und alle anderen zuständigen Verwaltungen ·
Ausbau der Kapazitäten und Konsolidierung der
Präventivfunktion der marokkanischen Geldwäschemeldestelle ·
Fortsetzung der Sensibilisierungskampagnen für die
Steuerpflichtigen ·
Entwicklung von Verfahren für die Kontrolle und
Überwachung der Steuerpflichtigen 3.7 Grenzmanagement, Mobilität
von Personen, Migrationspolitik, internationaler Schutz und Asyl Fortsetzung des Dialogs über Migration,
Mobilität und Sicherheit vor allem mit dem Ziel ·
einer besseren Steuerung der legalen Migration, ·
einer Maximierung der positiven Auswirkungen der
Migration auf die Entwicklung, ·
einer wirksamen Bekämpfung der illegalen Migration
und des Menschenhandels, einschließlich einer Zusammenarbeit bei der
Rückübernahme und einer besseren Kontrolle der Grenzen, ·
einer Förderung des internationalen Schutzes und
einer Stärkung der Asylpolitik, ·
der Förderung und Achtung der Rechte von Migranten,
sowohl der in der EU lebenden marokkanischen Staatsangehörigen als auch der in
Marokko lebenden Staatsangehörigen von Drittländern, ·
der Förderung von Initiativen für die Integration
legaler marokkanischer Migranten in die EU und für die soziale und berufliche
Wiedereingliederung der in ihr Heimatland zurückkehrenden Marokkaner. Ziel des Dialogs ist es, eine Partnerschaft
für Mobilität zu schließen, in deren Rahmen die beiden Parteien zahlreiche
Initiativen in den Bereichen Migration, Mobilität und Sicherheit vereinbaren
und durchführen werden. Die mit Hilfe des Dialogs ermittelten Maßnahmen sollen
unter anderem einen verstärkten Zugang zu legalen Migrationsmöglichkeiten, eine
Vereinfachung der Modalitäten für die Visaerteilung (u. a. durch Nutzung
des EU-Visakodex), die Rückübernahme durch das Herkunftsland sowie die soziale
und berufliche Wiedereingliederung im Fall einer freiwilligen Rückkehr
umfassen. Die Partnerschaft für Mobilität ist –
entsprechend dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität sowie der
marokkanischen Politik in diesem Bereich und basierend auf politischem Dialog
und Zusammenarbeit – als Rahmen für eine langfristige Zusammenarbeit
konzipiert, die sich auf der Grundlage der bestehenden Beziehungen zwischen
Marokko und der EU im Verlauf der Zeit weiterentwickeln wird. Weiterentwicklung des internationalen Schutzes
und der Asylpolitik durch ·
die Stärkung des marokkanischen rechtlichen und
institutionellen Rahmens im Bereich des Asylrechts im Einklang mit den
internationalen Standards und den marokkanischen Verfassungsbestimmungen, ·
die weitere Umsetzung der Prinzipien der Genfer
Konvention von 1951 und ihres Protokolls von 1967, beispielsweise in Bezug auf
die Modalitäten für die Identifizierung der Migranten, die internationalen
Schutz benötigen, die Anwendung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung sowie
die Konsequenzen der Anerkennung des Flüchtlingsstatus, ·
die Stärkung der staatlichen Migrationspolitik
unter Berücksichtigung des Bedarfs an internationalem Schutz und der
Notwendigkeit, den Flüchtlingen dauerhafte Lösungen anzubieten, die auch ihre
Integration ermöglichen können, ·
die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen im Rahmen der Ausübung seines
Mandats in Marokko und den Ausbau der nationalen Strukturen für die Abwicklung
des Asylverfahrens insgesamt. 3.8 Schutz personenbezogener
Daten Gewährleistung eines umfangreichen Schutzes
der personenbezogenen Daten im Rahmen der Entwicklung von Anwendungen der
Informationsgesellschaft, von öffentlichen Datenbanken und des elektronischen
Datenaustauschs ·
Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der
nationalen Kommission für den Schutz personenbezogener Daten und ähnlichen
europäischen Einrichtungen für die Kontrolle und Verarbeitung personenbezogener
Daten ·
Schutz der personenbezogenen Daten im Rahmen der
Entwicklung des elektronischen Handels (elektronische Unterschrift, Verwaltung
von Domain-Namen) 4. Annäherung der Völker 4.1 Parlamentarische
Zusammenarbeit ·
Intensivierung der Arbeit des Gemischten
Parlamentarischen Ausschusses EU-Marokko ·
Ausbau der technischen, organisatorischen und
gesetzgeberischen Kapazitäten des Parlaments ·
Zusammenarbeit zwischen dem marokkanischen und dem
Europäischen Parlament zur Stärkung der Partnerschaft zwischen Marokko und der
EU, insbesondere durch die Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans 4.2 Förderung von Netzen für den
Austausch und die Konsultation zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und
Einbeziehung neuer Akteure ·
Ausbau der Organisations-, Management- und
Interessenvertretungskapazitäten von marokkanischen Verbänden ·
Förderung des Austauschs zwischen marokkanischen
und europäischen NRO ·
Erleichterung des Zugangs der Zivilgesellschaft und
insbesondere von Verbänden und Jugendhäusern zu neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien ·
Stärkung der Rolle der Agenturen für regionale
Entwicklung bei der Durchführung der Programme für die Zusammenarbeit, den
Erfahrungsaustausch und die Stärkung der Kapazitäten der
zivilgesellschaftlichen Akteure ·
Einleitung eines verstärkten Dialogs zwischen der
EU (einschließlich der Agentur für Grundrechte) und dem marokkanischen
Menschenrechtsrat 4.3 Strukturierung der
Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften Marokkos und der EU sowie der
Beziehungen zum Ausschuss der Regionen ·
Verstärkung des Austauschs zwischen marokkanischen
und europäischen Gebietskörperschaften innerhalb der Versammlung der regionalen
und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) ·
Förderung der Ausarbeitung von
Kooperationsprojekten durch die Gebietskörperschaften, vor allem über die
Entwicklungsagenturen ·
Förderung der Governance auf mehreren Ebenen sowie
der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen ·
Stärkung der Gebietskörperschaften und Einleitung
von Programmen zur Modernisierung und Schulung der lokalen und regionalen
Verwaltungen 4.4 Zusammenarbeit zwischen dem
marokkanischen Wirtschafts- und Sozialrat und dem Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss Zusammenarbeit
zwischen dem marokkanischen Wirtschafts- und Sozialrat und dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss ·
Einführung einer strukturierten Zusammenarbeit und
eines regelmäßigen Dialogs zwischen den beiden Einrichtungen ·
Förderung eines Sozialdialogs zwischen den
Sozialpartnern und den marokkanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen
sowie mit den Organisationen der EU ·
Austausch von Informationen, Veröffentlichungen und
Datenbanken als Beitrag zur Perfektionierung der Arbeiten und zur Bereicherung
der Diskussionen innerhalb der beiden Einrichtungen ·
Veranstaltung gemeinsamer Konferenzen über Themen
von gemeinsamem Interesse 4.5 Zusammenarbeit zwischen der Mediationsstelle und dem europäischen
Bürgerbeauftragten Einführung einer strukturierten
Zusammenarbeit und eines regelmäßigen Dialogs zwischen den beiden Einrichtungen ·
Vertiefung des Sachwissens im Bereich der Mediation ·
Ausarbeitung eines Aktionsprogramms zu dem in Verhandlung
stehenden Abkommen, vor allem in Bezug auf Folgendes: –
Mechanismen zur Stärkung der Rechte der Bürger
gegenüber den Behörden –
Mechanismen für Ethik im öffentlichen Dienst –
Mechanismen zur Verbreitung der
Menschenrechtskultur und der Grundsätze der guten Verwaltungsführung ·
Koordinierung der Maßnahmen beider Einrichtungen
innerhalb internationaler Gremien 4.6 Kulturelle Zusammenarbeit ·
Abschluss des Verfahrens für die Ratifizierung und
das Inkraftsetzen des UNESCO-Übereinkommens von 2005 zum Schutz und zur
Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ·
Intensivierung der kulturellen Zusammenarbeit
zwecks Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen ·
Bemühungen innerhalb internationaler Foren wie der
UNESCO um die Förderung und den Schutz der kulturellen Vielfalt ·
Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit bei
Schutz und Aufwertung des historischen und kulturellen Erbes sowie Förderung
der Kulturwirtschaft ·
verstärkte Beteiligung Marokkos an den Programmen
für kulturelle Zusammenarbeit in der Mittelmeerregion (Euromed Heritage und
Euromed Audiovisuel) unter Einbeziehung der zuständigen marokkanischen
Instanzen wie der Hohen Behörde für audiovisuelle Kommunikation (HACA), dem
Königlichen Institut für Berberkultur (IRCAM), dem Rat für die marokkanische Gemeinde
im Ausland (CCME) usw. ·
Modernisierung und Verbesserung der Verwaltung des
(öffentlichen und privaten) Kultursektors ·
Ausbau der Rolle Marokkos in der Förderung des
Dialogs zwischen den Kulturen durch die Stärkung der Kulturwirtschaft mit dem
Ziel einer größeren Produktion und Verbreitung audiovisueller Inhalte, die
insbesondere die gemeinsamen Werte und Ziele Marokkos und der EU widerspiegeln ·
Zusammenarbeit mit dem Nord-Süd-Zentrum des
Europarates ·
Zusammenarbeit bei der Neuausarbeitung des
marokkanischen Plans für die Allianz der Zivilisationen B. SCHAFFUNG EINES GEMEINSAMEN
WIRTSCHAFTSRAUMS 5. Wirtschaftliche und soziale
Reform 5.1 Makroökonomischer Rahmen Konsolidierung der Fortschritte mit dem
Ziel der Verbesserung der makroökonomischen Leistung und der Förderung von
Wachstum, Beschäftigung und Entwicklung ·
weitere Stabilisierung des makroökonomischen
Rahmens, darunter durch die Förderung einer tragfähigen Leistungsbilanz und die
Entwicklung des Außenhandels ·
Weiterverfolgung einer umsichtigen Haushaltspolitik
mit Blick auf die mittelfristige Haushaltskonsolidierung zwecks Gewährleistung
der Stabilität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ·
Weiterverfolgung der Politik für den Abbau der
öffentlichen Verschuldung ·
Stärkung der operativen Kapazitäten der Zentralbank
für die Umsetzung der Aufsichtspolitik für das Bankensystem und die
Inflationssteuerung ·
Stärkung des Finanzverwaltungssystems, vor allem
durch einen Austausch von Sachwissen ·
Diversifizierung der Träger des
Wirtschaftswachstums ·
Fortsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung ·
Fortsetzung der Bemühungen um die Reformierung des
Systems zur Subventionierung der Preise für Energie und bestimmte Lebensmittel
mit dem Ziel der Reduzierung der Haushaltsbelastung und der Gewährleistung der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dank einer gezielten Ausrichtung, vor
allem auf Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen 5.2 Steuern Fortsetzung der
Einführung einer Steuerpolitik und Steuerverwaltung im Einklang mit
internationalen und europäischen Standards Sicherung
ausreichender öffentlicher Einnahmen und gerechtere Gestaltung des
Steuersystems ·
Fortsetzung der Bereinigung der Ausnahmeregelungen
und Einschränkung der Schaffung neuer Steuerbefreiungen ·
Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage ·
Fortsetzung der Mehrwertsteuerreform durch
Vereinfachung und Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Neutralität ·
Fortsetzung der Einkommensteuerreform ·
Entwicklung des Steuerbewusstseins der Bürger und
allmähliche Besteuerung des informellen Sektors Modernisierung
der Steuerverwaltung ·
Fortsetzung der Einführung papierloser
Dienstleistungen der Generaldirektion für Steuern ·
Fortsetzung der Vereinfachung des Steuersystems,
vor allem Vereinheitlichung der Fristen für die Abgabe von Erklärungen, die
Einlegung von Beschwerden und die Verhängung von Sanktionen ·
Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der
Steuerprüfungen auf Grundlage neuer Konzepte wie Risikoanalyse in Verbindung
mit gezielter Auswahl der Prüfobjekte und durch Ausstattung der
Generaldirektion für Steuern mit einer Methode für die automatischen Planung
dieser Prüfungen ·
Verbesserung der internen Kontrollsysteme:
Rückverfolgbarkeit von Entscheidungen, interne Verwaltungsverfahren, Audit und
Kontrolle der Verwaltung, Instrument zur Überwachung der Leistungsindikatoren,
Kennzahlenübersicht usw. ·
Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen im
Allgemeinen und der Bürgerdienstleistungen im Besonderen Zusammenarbeit
im Steuerbereich und schrittweise Angleichung an das europäische
Körperschaftsteuersystem ·
Fortsetzung und Vertiefung des Dialogs über die
Anwendung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich,
einschließlich des EU-Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung ·
Umsetzung der in der Unternehmenscharta
Europa-Mittelmeer festgelegten Grundsätze für ein investitionsförderndes
Steuerwesen ·
Schulung der Führungskräfte der Generaldirektion
für Steuern 5.3 Verwaltung und Kontrolle der
öffentlichen Finanzen Erhöhung der Transparenz, Wirksamkeit und
Effizienz der Planung, Verwaltung, Ausführung und Kontrolle der öffentlichen
Ausgaben Weitere Einführung einer rationellen
Verwaltung der öffentlichen Finanzen ·
Verabschiedung des neuen Verfassungsgesetzes über
das in Ausarbeitung befindliche Finanzgesetz zur Einführung folgender
Grundsätze: –
mehrjährige Planung, –
leistungsorientierte Verwaltung, –
Haushaltstransparenz durch Neugestaltung der
Haushaltsstruktur im Sinne eines programmbasierten Ansatzes –
Tragfähigkeit des Haushalts durch Einführung neuer
Regeln –
gestärkte und genauer definierte Rolle des
Parlaments im Haushaltsverfahren. Fortsetzung der Modernisierung des
öffentlichen Rechnungswesens ·
allgemeine Einführung des Informationssystems für
die Verwaltung der öffentlichen Finanzen ·
Ausbau der Kapazitäten der für die Haushaltsführung
zuständigen Behörden (vor allem auf dezentraler Ebene) und Bediensteten ·
Modernisierung des Systems für die lokale
Verwaltung der öffentlichen Finanzen Modernisierung des internen Kontrollsystems
für öffentliche Ausgaben ·
weiterer Ausbau der Kapazitäten der zuständigen Behörden
(Generalfinanzinspektion, Generalinspektion der Ministerien, Generalinspektion
der Gebietskörperschaften) für die Prüfung und Kontrolle der Regelmäßigkeit und
Effizienz der öffentlichen Ausgaben ·
Fortsetzung der allmählichen Annäherung an die
internationalen Standards und Methoden (Internationaler
Wirtschaftsprüferverband, Institut für internes Audit, Internationale
Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden) sowie an die bewährten
Verfahren der EU im Bereich Kontrolle und Rechnungsprüfung der öffentlichen
Einnahmen und Ausgaben ·
Anwendung der Rechtsvorschriften über die
Verantwortlichkeit der Verwaltung (Anweisungsbefugte), der Kontrolleure und
Prüfer der öffentlichen Finanzen ·
Stärkung der Kapazitäten für eine wirksamere
Anwendung der Rechtsvorschriften über die staatliche Finanzkontrolle über
öffentliche Unternehmen ·
Austausch von Erfahrungen und Fachwissen zwischen
den für Kontrolle und Prüfung der öffentlichen Finanzen zuständigen
marokkanischen Einrichtungen und ähnlichen europäischen Einrichtungen Stärkung des externen Kontrollsystems für
öffentliche Ausgaben ·
Ausbau der Kapazitäten des Nationalen Rechnungshofs ·
Erfahrungsaustausch zwischen dem marokkanischen
Rechnungshof und den entsprechenden Rechnungsprüfungsorganen der
EU-Mitgliedstaaten ·
Stärkung der Haushaltsdemokratie durch Ausweitung
der Befugnisse und Analysekapazitäten des Parlaments für die Stadien der
Verabschiedung und Anwendung der jährlichen Finanzgesetze 5.4 Strukturreformen zur Stärkung
Wettbewerbsfähigkeit der marokkanischen Wirtschaft Strukturreform und Fortschritte im Hinblick
auf eine funktionierende und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft ·
Fortsetzung der Reformen zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der laufenden Arbeiten zur
Investitionscharta und zu materiellen Infrastrukturen mit dem Ziel der
Unterstützung von Investitionen, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und
der Förderung der Beschäftigung ·
Einführung eines Systems für Warnungen und rasche
Konsultationen zu Maßnahmen mit Auswirkungen auf Handel und Investitionen ·
Anwendung des Leitschemas für integrierte
industrielle Plattformen und Gewerbegebiete im Rahmen des nationalen Pakts für
Industrieförderung und des Rawaj-Plans für Handel und Vertrieb ·
Verbesserung der Bereitstellung von Industrie- und
Gewerbegeländen ·
weitere Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der
Produktivität und zur Schulung von Arbeitskräften in tragenden
Wirtschaftssektoren, vor allem derjenigen, die im nationalen Pakt für
Industrieförderung genannt sind (Luftfahrt, Automobilindustrie, Elektronik,
Offshoring, Lebensmittel und Textilien) ·
Umsetzung von Strategie- und Handelsstudien mit
Blick auf die Entwicklung der Industriesektoren und neuer Tätigkeitsnischen 5.5 Beschäftigung (einschließlich
sozialer Grundrechte und grundlegender Arbeitsnormen) und Sozialpolitik Vertiefung des Dialogs und der
Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik und Gleichstellung
von Frauen und Männern Förderung der Geschlechtergleichstellung
·
aktive Förderung der Geschlechtergleichstellung auf
allen Ebenen (Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Unternehmertum
und Entscheidungsprozesse) ·
Fortsetzung der Gleichstellungspolitik und der
Politik zur Bekämpfung von Stereotypen in Bezug auf Frauen und Männer ·
Verstärkung des Schutzes schwangerer Frauen am
Arbeitsplatz Stärkung der grundlegenden soziale Rechte
und Arbeitsnormen ·
Schaffung der Voraussetzungen für die Ratifizierung
des IAO-Übereinkommens Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes ·
Verschärfung der Kontrolle der Umsetzung und
wirksamen Anwendung der Rechtsvorschriften zu den IAO-Übereinkommen Nrn. 29,
87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182 ·
Stärkung der Kontrollmechanismen für die Anwendung
der arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Vorschriften über
Kinderarbeit ·
Fortsetzung der Verhandlungen mit den Wirtschafts-
und Sozialpartnern über die Annahme des Verfassungsgesetzes über die Ausübung
des Streikrechts ·
Stärkung geeigneter und unabhängiger Strukturen für
den Sozialdialog (Zwei- und Dreiparteiendialog) einschließlich des Ausbaus der
Kapazitäten der Sozialpartner ·
Förderung der sozialen Verantwortung von
Unternehmen und der Entwicklung von Unternehmenspraktiken im Einklang mit dem
Globalen Pakt der Vereinten Nationen, der trilateralen Grundsatzerklärung der
ILO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik und den einschlägigen
Vorgehensweisen der OECD ·
Verstärkung der Vorkehrungen zur Förderung und
Überwachung der Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz, darunter
durch Schulungsmaßnahmen, die Institutionalisierung des Vorsorgeprinzips, die
Verhütung beruflicher Risiken im Zusammenhang mit dem Umgang mit gefährlichen
oder giftigen Stoffen und Austausch von bewährten Methoden und von Analysen in
diesem Bereich mit Blick auf die Verringerung von Unfällen am Arbeitsplatz und
Berufskrankheiten ·
Annäherung der nationalen Rechtsvorschriften an die
allgemeinen Grundsätze der EU-Richtlinien über die Verhütung von Berufsrisiken
und den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit, die die Ausschaltung von
Risiko- und Unfallfaktoren, die Information, die Anhörung, die ausgewogene
Beteiligung, die Unterweisung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter[2] und die
Überwachung ihrer Anwendung durch das nationale Institut für die Verbesserung
der Arbeitsbedingungen ·
Verbesserung der Methoden für eine transparente und
kohärente Erfassung und Verarbeitung sämtlicher Statistiken zu Arbeitsunfällen Umsetzung der Politik für Beschäftigung,
Beschäftigungsfähigkeit und menschenwürdige Arbeit mit Blick auf die Förderung
der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Förderung des
Zugangs zu produktiven und menschenwürdigen Arbeitsplätzen im Kontext der
formellen Wirtschaft ·
Weiterentwicklung der marokkanischen Politik für
Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und menschenwürdige Arbeit unter
Berücksichtigung der Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie und
des im November 2008 auf der Ministerkonferenz Europa-Mittelmeer in Marrakesch
festgelegten Aktionsrahmens sowie im Einklang mit den Grundsätzen der sozialen
Gerechtigkeit und Gleichheit, vor allem –
Erhöhung der Erwerbsquote im formellen produktiven
Sektor beschäftigten Personen, Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen und des
Anteils Selbständigen an der erwerbstätigen Bevölkerung –
Entwicklung berufsbezogener Ausbildungsgänge (vor
allem duale Ausbildung), insbesondere zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
junger Menschen –
bessere Anpassung der Qualifikationen an die
Arbeitsmarkterfordernisse, vor allem Erleichterung der Eingliederung von jungen
Menschen und von Frauen in produktive Arbeitsplätze des formellen Sektors –
Anwendung eines Systems für die Bewertung und
Kontrolle der aktiven Beschäftigungsförderungsmaßnahmen mit dem Ziel der
Steigerung ihrer Wirksamkeit und ihrer Anpassung an die
Arbeitsmarkterfordernisse Ausbau der Kapazitäten der nationalen Agentur für die
Förderung der Beschäftigung und der Qualifikationen (ANAPEC) –
Durchführung des integrierten Programms für
menschenwürdige Arbeit nach seiner Verabschiedung durch Marokko und die IAO
sowie Überwachung seiner Ziele und Indikatoren Förderung der Verabschiedung und Anwendung
eines allgemeinen Rahmens für die Politik für sozialen Schutz und soziale
Inklusion ·
Annahme und Anwendung einer Regelung für eine
Ausgleichsleistung bei Arbeitsplatzverlust ·
Fortsetzung der massiven Verringerung des Anteils
der in absoluter oder relativer Armut oder in einer sonstigen Notlage lebenden
Bevölkerung ·
Fortsetzung der massiven Verringerung der Quote der
sozial ausgegrenzten Menschen (z. B. des Prozentsatzes der in Slums
lebenden Bevölkerung) ·
weitere Zusammenarbeit mit Blick auf die
Verwirklichung der von Marokko angestrebten Ziele der Armutsminderung und der
Verbesserung des sozialen Zusammenhalts ·
Gewährleistung einer aktiven sozialen Inklusion
aller durch Förderung der Beteiligung – vor allem der am stärksten
benachteiligten Gruppen – am Arbeitsmarkt ·
Einführung konkreter Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die soziale und berufliche Eingliederung von
Menschen mit Behinderungen ·
Ausweitung der Krankenpflichtversicherung auf
sämtliche sozialen und beruflichen Kategorien (vor allem Selbständige, freie
Berufe und Studenten) ·
Austausch bewährter Methoden mit dem Ziel der
Ausweitung und Erhöhung des Sozialschutzniveaus, vor allem zugunsten der sozial
Schwachen ·
Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des
Sozialschutzsystems Vervollständigung
des Krankenversicherungssystems mit dem Ziel der Ausweitung einer adäquaten
medizinischen Basisversorgung auf die gesamte Bevölkerung (vor allem auf sozial
benachteiligte Menschen) ·
Senkung der durchschnittlichen Direktausgaben der
Haushalte (Barausgaben) vor allem in den sozial schwächsten Bevölkerungsgruppen ·
Erhöhung des von einem Krankenversicherungs- oder
Krankenhilfesystem erfassten Bevölkerungsanteils Konvergenz: Bei der Durchführung dieser Reformen
berücksichtigt Marokko mit Blick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit
Unterstützung der EU die europäischen Richtlinien über Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Ausarbeitung eines neuen Rechtsrahmens für
die Verhütung von Berufsrisiken), die Chancengleichheit für Frauen und Männer,
den Schutz vor Diskriminierung und das Arbeitsrecht sowie die
EU-Grundrechtecharta. 5.6 Regionale und lokale
Entwicklung ·
Konsolidierung des Entwicklungsprozesses auf
lokaler Ebene: –
Erhöhung der institutionellen und finanziellen
Ressourcen der Kommunen, vor allem auf dem Land („Kommunen 2015“) –
allgemeine Ausarbeitung, Annahme und regelmäßige
Aktualisierung von kommunalen Entwicklungsplänen –
Förderung von Gemeindeverbänden –
Modernisierung der Kommunalverwaltung durch
Informatisierung, Einführung papierloser Verfahren und Verbesserung der
Qualität der Bürgerdienste –
Stärkung der Partnerschaft zwischen den
Gebietskörperschaften, dem Privatsektor und Nichtregierungsorganisationen mit
dem Ziel der Errichtung und Verwaltung lokaler und regionaler Infrastrukturen
und Anlagen –
Mobilisierung des Steuerpotenzials der
Gebietskörperschaften ·
Beschleunigung der Verringerung des Gefälles
zwischen den Regionen sowie zwischen Stadt und Land: –
Festlegung und Umsetzung einer Politik für
regionale Entwicklung und für bestimmte Gebiete (z. B. Berggebiete) –
Ausarbeitung und Umsetzung von
Regionalentwicklungsplänen auf Ebene der 16 Regionen –
Verringerung der Unterschiede beim Zugang zu sozialen
und wirtschaftlichen Basisinfrastrukturen –
Ausbau der Kapazitäten der Akteure der regionalen
und lokalen Entwicklung –
im Rahmen der nächsten von Marokko und der
Kommission gemeinsam vorgenommenen Bewertungen der Umsetzung der
Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer und unter Berücksichtigung der
Verfügbarkeit finanzieller Mittel: Prüfung, ob die Charta landesweit (auch
außerhalb der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte) bekannt ist und
berücksichtigt wird und wie sie sich auf die verschiedenen Regionen und
Endbegünstigten auswirkt –
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Marokko und
der EU durch regionale und grenzübergreifende Programme mit dem Ziel der
Verringerung des Entwicklungsgefälles zwischen den Regionen und der Erhöhung
ihres Wohlstands 5.7 Soziale und menschliche
Entwicklung ·
Bemühungen um eine größere Wirksamkeit der Projekte
der nationalen Initiative für die menschliche Entwicklung (INDH) ·
Verstärkung der Überwachung und Bewertung der
INDH-Projekte ·
Förderung von Mikroprojekten, die Arbeitsplätze und
stabile Einkommen schaffen ·
Verstärkung der Mitwirkung von Frauen, jungen
Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den Verwaltungsorganen der
INDH 5.8 Nachhaltige Entwicklung ·
Umsetzung der in der nationalen Charta für Umwelt
und nachhaltige Entwicklung enthaltenen Vorgaben für nachhaltige Entwicklung
durch Fertigstellung des Rahmengesetzes ·
Fortsetzung der Einrichtung der Strukturen und
Verfahren, die die strategische Planung einer nachhaltigen Entwicklung sowie
die Koordinierung verschiedener Akteure ermöglichen 6. Handel, Markt
und Rechtsreform 6.1 Annäherung des marokkanischen
Rechtsrahmens an das EU-Recht in diesen Bereichen ·
Einführung eines Mechanismus zur Erfassung der
Unterschiede zwischen der marokkanischen Gesetzgebung und dem Besitzstand der
Union, um die Aufstellung eines nationalen Konvergenzprogramms zu erleichtern ·
Ermittlung der vorrangigen Bereiche für die
Annäherung der Rechtsvorschriften, der erforderlichen nationalen Ressourcen und
der zeitlichen Abfolge des Prozesses 6.2 Handelsbeziehungen
einschließlich des Abschlusses eines vertieften und umfassenden
Freihandelsabkommens Gemäß den Empfehlungen des
Europa-Mittelmeer-Fahrplans und den Zielen des gemeinsamen Dokuments über den
fortgeschrittenen Status arbeiten die beiden Parteien zunächst auf den
Abschluss eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (DCFTA) und
mittelfristig auf die Errichtung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums hin. Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen von
Titel II des Assoziationsabkommens (freier Warenverkehr) ·
Weiterverfolgung der Fragen im Zusammenhang mit dem
Handelsteil des Assoziationsabkommens EU-Marokko insbesondere im Hinblick auf
den wechselseitigen Abbau aller tarifären und nichttarifären Einfuhr- und
Ausfuhrbeschränkungen ·
Fortsetzung und Ausweitung der Liberalisierung des
Warenhandels im Einklang mit der jeweiligen Sektorpolitik ·
Umsetzung und Überwachung des Abkommens über die
Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen
·
Schulung des Personals und Ausbau der
Verwaltungskapazitäten im Bereich des internationalen Handels Beitrag zur Verwirklichung der
Freihandelszone Europa-Mittelmeer ·
weitere Umsetzung von Freihandelsabkommen mit den
Mittelmeerpartnern auf regionaler, intraregionaler oder bilateraler Ebene ·
Anwendung und Überwachung des Abkommens über die
Beilegung von Handelsstreitigkeiten, einschließlich der Unterstützung der
Schulung eines Kernteams von marokkanischen Schiedsrichtern für internationalen
Handel, die als Schiedsrichter in Streitbeilegungsverfahren fungieren können ·
Überwachung der Umsetzung des Abkommens von Agadir
in sämtlichen derzeit erfassten Bereichen, Bemühungen um die Aufnahme weiterer
Bereiche, z. B. Dienstleistungen und Investitionen, sowie Anregung der
Ausdehnung des Abkommens auf andere Länder der Region ·
Umsetzung von Initiativen für die Stärkung der
Partnerschaft Europa-Mittelmeer, vor allem Schaffung eines Mechanismus
Europa-Mittelmeer für die Erleichterung von Handel und Investitionen, der ein
System für Warnungen und rasche Konsultationen über Maßnahmen mit Auswirkungen
auf Handel und Investitionen beinhalten wird ·
Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialogs bei
der Festlegung und Anwendung von handelspolitischen Schutzinstrumenten ·
Fortsetzung der laufenden bilateralen Verhandlungen
über die Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des
Niederlassungsrechts Abschluss eines
DCFTA ·
Aufnahme der Verhandlungen über den Abschluss eines
DCFTA zwischen Marokko und der EU, das zu allmählichen Integration ihrer Märkte
beitragen wird ·
Die Verhandlungen über das DCFTA werden folgende
Bereiche abdecken (nicht erschöpfende Liste unter Berücksichtigung der Auswahl
der vorrangigen Bereiche für die Rechtsannäherung) –
technische Vorschriften über gewerbliche Produkte,
Normen und Konformitätsbewertungsverfahren –
öffentliche Aufträge –
Kapitalverkehr und Zahlungen –
Schutz der Rechte des geistigen Eigentums –
gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen –
Wettbewerbspolitik –
Zoll und Handelserleichterungen –
Dialog über handelspolitische Schutzinstrumente –
weitere Liberalisierung des Dienstleistungshandels
und Investitionsschutz –
Handel und nachhaltige Entwicklung –
Prüfung der Möglichkeit einer Ausweitung der im
Abkommen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen
vereinbarten präferenziellen Zugeständnisse unter Berücksichtigung der
Agrarpolitik, der Sensibilität und der Besonderheiten der betreffenden
Erzeugnisse beider Parteien 6.3 Erleichterung des
Marktzugangs für gewerbliche Produkte 6.3.1 Freier Verkehr gewerblicher
Produkte (in der EU harmonisierte Bereiche) Erleichterung
des Marktzugangs für gewerbliche Produkte, weitere Annäherung der
marokkanischen Rechtsvorschriften über gewerbliche Produkte an internationale
und europäische Vorschriften und Verfahren ·
im Kontext des fortgeschrittenen Status Fortsetzung
der Annäherung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und Umsetzung durch
die Verbesserung der Qualitätsinfrastrukturen ·
Fortsetzung der Annäherung der Rechtsvorschriften
über Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertung mit Blick auf
eine allmähliche Anpassung an den europäischen Rechtsrahmen auf horizontaler
Ebene und in den prioritären Bereichen ·
Stärkung der zuständigen Einrichtungen für Normung
(IMANOR), Akkreditierung (COMAC), Konformitätsbewertung, Messwesen und
Marktaufsicht, insbesondere durch Austausch von Informationen und Fachwissen
und durch Einbindung in europäische und internationale Strukturen,
einschließlich der Beteiligung an der Europäischen Kooperation für die
Akkreditierung (EA). ·
Aushandlung eines Abkommens über
Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte in Sektoren von
gemeinsamem Interesse, in denen die Rechtsvorschriften und die Standards denen
der EU entsprechen 6.3.2 Beseitigung von Beschränkungen
(in der EU nicht harmonisierte Bereiche) Erleichterung
des Warenverkehrs und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit ·
weitere Verhütung diskriminierender Maßnahmen und
Sicherstellung der Möglichkeit interessierter Parteien zur Darlegung der
ermittelten Schwierigkeiten ·
Stärkung der zentralen Kontaktstelle, die im Rahmen
des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse errichtet wurde, um den
Informationsfluss und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko sowie mit
den Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern ·
weitere Analyse der marokkanischen
Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung, Zusammensetzung, Herstellung und
Beschreibung von Produkten, um sie an die in der EU geltenden allgemeinen
Grundsätze anzunähern ·
Ermittlung und Prüfung der nichttarifären
Hindernisse und Förderung ihrer Beseitigung über den Europa-Mittel-Mechanismus
für die Handelserleichterung 6.4 Gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Fragen Verbesserung der Tier- und
Pflanzengesundheit und Gewährleistung der Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit sowie Erleichterung des Handels zwischen Marokko und der
EU ·
Umsetzung des WTO-Übereinkommens über die Anwendung
gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS) sowie
der internationalen Standards des Internationalen Tierseuchenamts, des
Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens und des Codex Alimentarius ·
Aktualisierung der Vorschriften über Tier- und
Pflanzengesundheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und über das
Wohlergehen von Tieren mit dem Ziel einer Angleichung an das Schutzniveau und
die Vorschriften der EU, einschließlich der Bestimmungen über Hygiene,
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, lebende Tiere, Lebensmittel,
Futtermittel, Fischereierzeugnisse usw., insbesondere –
Annahme von Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
die im Rahmen des von der EU im Zeitraum 2007-2009 finanzierten
Twinning-Projekts ausgearbeitet und gebilligt wurden –
Annahme von Durchführungsvorschriften zum Gesetz
Nr. 28-07 über die Lebensmittelsicherheit ·
Förderung der Modernisierung der
Lebensmittelindustrie, einschließlich des Fischereisektors, in Bezug auf die
Hygiene- und Gesundheitsnormen gemäß dem Gesetz Nr. 28-07 ·
Zusammenarbeit im Bereich der Zulassung von
Schädlingsbekämpfungsmitteln, der Kontrolle von Rückständen und Kontaminanten
in Lebensmitteln und Futtermitteln und Schutzmaßnahmen gegen die Einführung von
Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse ·
Zusammenarbeit mit dem nationalen Amt für
Lebensmittelsicherheit (ONSSA) mit dem Ziel –
der Verbesserung der Verhütung und Tilgung von
Tierseuchen –
der Umsetzung der neuen Regelung für die
Lebensmittelsicherheit (Gesetz Nr. 28-07) –
der Anpassung der Grenzkontrollstellen an die
gesetzliche Regelung –
der Modernisierung der Labors mit Blick auf ihre
Akkreditierung ·
weitere Zusammenarbeit mit dem ONSSA, vor allem bei
der Einführung eines Regionalisierungssystems im Bereich der Tiergesundheit, um
die Ausfuhren Marokkos im Rahmen des Freihandelsabkommens mit der Europäischen
Union zu erleichtern ·
weitere Zusammenarbeit im Bereich der
Gesundheitswarnungen und Beteiligung am Schnellwarnsystem (RASFF) gemäß den
Modalitäten der EU ·
Fortsetzung der Beteiligung Marokkos am System
TRACES (Trade Control and Expert System) ·
Zusammenarbeit mit dem ONSSA zwecks Einführung
eines marokkanischen Systems für die Zulassung von
Lebensmittelverarbeitungsbetrieben (Lebensmittel tierischen Ursprungs); dieses
System muss a) den Gesundheitsschutz der Verbraucher in
Marokko gewährleisten, b) als Instrument für die Erhöhung der
Transparenz, der Vorhersehbarkeit und des Vertrauens in die Kontrollen dienen
und so den Handel erleichtern c) sich auf die Bewertung der Wirksamkeit
der offiziellen Inspektions- und Zertifizierungssysteme der Ausfuhrländer
stützen (statt auf spezifische Produkte oder Einrichtungen), wie es in den
Leitlinien und Grundsätzen der internationalen Normen, vor allem der Norm
CAC/GL 26-1997 des Codex Alimentarius, vorgesehen ist d) die Effizienz und Wirksamkeit der Nutzung
der Ressourcen des ONSSA sicherstellen. Konvergenz: Zur
Verwirklichung dieser Ziele wird Marokko Prioritäten aufstellen und die
erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften annehmen (z. B.
Durchführungsvorschriften zum Gesetz Nr. 28-07 über die Lebensmittelsicherheit
sowie die Entwürfe für Vorschriften, die im Rahmen des von der EU im Zeitraum
2007-2009 finanzierten Twinning-Projekts ausgearbeitet und gebilligt wurden).
Marokko berücksichtigt im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften
mit Unterstützung der EU die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften im
Veterinär- und des Pflanzenschutzsektor. 6.5 Landwirtschaft und Fischerei Landwirtschaft Modernisierung und Stärkung der Kapazitäten
im Agrarsektor im Rahmen der Handelsliberalisierung und im Einklang mit dem
Plan „Grünes Marokko“: ·
Entwicklung der solidarischen Landwirtschaft (Säule
II des Plans „Grünes Marokko“), vor allem zur Förderung der Kleinbetriebe in
fragilen bzw. schwierigen Regionen. Folgende prioritären Maßnahmen werden im
Kontext der Stärkung der Partnerschaftsprogramme vorgeschlagen: –
Förderung der Entwicklung der Baumkulturen des
Mittelmeerraums in Berggebieten mit dem Ziel der Armutsbekämpfung –
Förderung der Erzeugung von regionaltypischen
Produkten mit gezielter Ausrichtung auf Produktionszweige, die für beide
Parteien von Interesse sind –
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
im Agrarsektor, vor allem in den Bereichen Mechanisierung, Vermarktung,
Dienstleistungen für Kleinlandwirte, innovative Technologien, Forschung mit
Blick auf die Verbesserung von Produktivität und Qualität usw. –
Förderung der Qualitätsproduktion, einschließlich
des ökologischen Landbaus –
Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben –
Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der
biologischen Vielfalt ·
Förderung der Qualitätsproduktion und der
Verstärkung des Austauschs zwischen den einzelnen Produktionszweigen ·
Erleichterung, Stärkung und Förderung der Gründung
von Partnerschaften zwischen marokkanischen und europäischen
landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen ·
Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales
Abkommen zum Schutz geografischer Angaben drei Monate nach Inkrafttreten des
Abkommens über die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und
Fischereierzeugnissen ·
Unterstützung Marokkos bei der kurzfristigen
Erfüllung der Bedingungen für die Beteiligung an Pilotprojekten für die
ländliche Entwicklung (ENPARD) und der mittelfristigen Entwicklung mehrjähriger
Programme im Rahmen von ENPARD Vorschriften und einzuhaltende Standards
außerhalb des Gesundheitsbereichs und Verhaltenskodizes für Agrar- und Fischereierzeugnisse
·
Annäherung der Rechtsvorschriften über
einzuhaltende Standards außerhalb des Gesundheitsbereichs und Festlegung von
Verhaltenskodizes für Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Blick auf eine
allmähliche Angleichung an den europäischen Rechtsrahmen ·
Stärkung und Unterstützung der zuständigen
Einrichtungen für die vorgenannten Aspekte im Bereich der Agrar- und
Fischereierzeugnisse (Autonome Einrichtung für die Kontrolle und Koordinierung
der Ausfuhren/EACCE, ONSSA und andere) vor allem durch einen
Informationsaustausch und durch die Einbindung in die europäischen und
internationalen Strukturen ·
Sensibilisierung der betreffenden Berufszweige für
die einzuhaltenden Vorschriften und Standards außerhalb des Gesundheitsbereichs Erleichterung des Handels durch Abbau der
nichttarifären Handelshemmnisse für Agrar- und Fischereierzeugnisse ·
Aktualisierung der marokkanischen
Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung, Zusammensetzung, Herstellung und
Beschreibung von Agrar- und Fischereierzeugnissen ·
Annäherung an die in der EU geltenden allgemeinen
Grundsätze für die Kennzeichnung von fleischhaltigen Produkten, die Angabe des
Fettgehalts usw. Verbesserung der Annäherung an die
Rechtsvorschriften im Rahmen des Plans „Grünes Marokko“ im Einklang mit dem Konvergenzziel
·
Stärkung der Kapazitäten für den rechtlichen
Bereich und die Agrarpolitik: Vorstellung der internen und externen Regelwerke
der EU, vor allem der verschiedenen Mechanismen der gemeinsamen
Marktorganisationen für Agrarerzeugnisse sowie der GAP ·
Verbesserung der strategischen Überwachung von
Produkten und Märkten zur Unterstützung der neuen Politik für die
Modernisierung der Landwirtschaft Fischerei Gewährleistung
der Anwendung eines Ordnungsrahmens für die Fischerei im Einklang mit Inhalt
und Zielen des „Halieutis“-Plans und der Gemeinsamen Fischereipolitik in Bezug
auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen und die
Bereiche von gemeinsamem Interesse ·
Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Ressourcen
(Schwerpunktbereich 1 des Halieutis-Plans): –
Verstärkung der wissenschaftlichen Forschung –
allgemeine Einführung des Systems der zulässigen
Gesamtfangmenge –
Modernisierung der Flotte und Anpassung der
Fischfangtätigkeit –
Fortsetzung der Bekämpfung der illegalen, nicht
gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUUF) –
Förderung der Entwicklung der Aquakultur ·
Optimierung der Produktion (Schwerpunktbereich 2
des Halieutis-Plans) –
Modernisierung der Hafeninfrastrukturen und der
Anlandestellen für Fisch –
Gewährleistung einer effizienten Verwaltung der
Hafengebiete ·
Verbesserung der Valorisierung der
Fischereierzeugnisse und der Bedingungen für ihre Vermarktung
(Schwerpunktbereiche 2 und 3 des Halieutis-Plans): –
Erleichterung des Zugangs der Industrieunternehmen
zu qualitativ hochwertiger Rohware, –
Ankurbelung der Diversifizierung und der
Ausrichtung der industriellen Produktion auf die Leitmärkte –
Strukturierung und Belebung des Inlandsmarktes –
Erleichterung des Handels mit Fischereierzeugnissen
als Beitrag zur Einrichtung der Freihandelszone ·
Einbeziehung von Querschnittsthemen –
öffentliche Governance: Stärkung der beratenden
Rolle der Berufsverbände und Förderung des Dialogs zwischen den verschiedenen
Gliedern der Lieferkette –
rechtlicher Rahmen: Konsolidierung, klarere
Gestaltung und Aktualisierung –
Kontrolle und Überwachung: Verbesserung der
entsprechenden Instrumente in der gesamten Lieferkette –
Qualität und Hygiene: Anwendung von Instrumenten
und Vorkehrungen, die die Rückverfolgbarkeit innerhalb der gesamten Lieferkette
ermöglichen [s. Ziffer 5.4] –
Humanressourcen und Beschäftigung: Einrichtung
einer Beobachtungsstelle für die Beschäftigung im Fischereisektor
(Arbeitsbedingungen, Aufwertung der Berufstätigkeit von Frauen in diesem
Bereich), Maßnahmen zur Anpassung an das wirtschaftliche Umfeld) –
Schaffung von Wettbewerbsclustern Konvergenz: Zur
Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko mit Unterstützung der EU die
Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (und verbundene
Rechtsakte) sowie die besonderen Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik
in den Bereichen von gemeinsamem Interesse, d. h.: –
Einbeziehung von Umweltaspekten –
Kontrolle, Beobachtung und Überwachung –
Unterstützung der Forschung Umsetzung des Halieutis-Plans im Einklang
mit dem Ziel der Konvergenz der Rechtsvorschriften, vor allem in Bezug auf die
Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen ·
Fortsetzung der Annahme und Umsetzung eines neuen
geeigneten Rechtsrahmens zur Einbeziehung der europäischen Bestimmungen über
die Bekämpfung der IUUF, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über
ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der
illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ·
Ausbau der Kapazitäten für die Überwachung und
Kontrolle der Ausübung der Fischerei und des legalen Verkehrs der
Fischereierzeugnisse innerhalb der gesamten Lieferkette; diese Kapazitäten
betreffen Folgendes: –
hinreichend geschulte Humanressourcen für diese
neue Aufgabe –
die Mittel für eine den EU-Standards entsprechende
elektronische Datenverarbeitung, da die EU Hauptausfuhrgebiet für marokkanische
Fischereierzeugnisse ist –
die satellitengestützte Überwachung der Position
von Fischereifahrzeugen ·
weitere Annahme und Umsetzung eines Rechtsrahmens
für den Schutz der Meeresumwelt und die Verhütung der Meeresverschmutzung ·
Ausstattung des für die Überwachung der Qualität
der Meeresumwelt zuständigen nationalen Instituts für Fischereiforschung (INRH)
mit geeigneten Ausrüstungen und Mitteln für die Forschung und Überwachung ·
Entwicklung der Aquakultur und Unterstützung der
nationalen Agentur für die Förderung der Aquakultur durch die Annahme eines
Rechtsrahmens mit Anreizfunktion, der den internationalen Normen und Standards
für den Schutz der Umwelt entspricht und Investitionen in diesem Bereich
fördert ·
weitere Modernisierung der Fischereiflotte ohne
Erhöhung der Fangkapazitäten ·
Gewährleistung der Umsetzung und uneingeschränkten
Einhaltung der Normen, die im Rahmen internationaler und regionaler
Fischereiorganisationen angenommen wurden, wie der Internationalen Kommission
zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und der Allgemeinen
Kommission für die Fischerei im Mittelmeer ·
Beitrag zur Regulierung der Fischfangtätigkeit nach
Maßgabe der Ressourcennutzung ·
Förderung der Verwendung selektiver Fanggeräte ·
Beitrag zur Verhütung der Verschmutzung durch
Schiffe ·
Anwendung von Normen und Anforderungen für die
Schulung und die Gesundheit von Seeleuten ·
Verstärkung der Suche und Rettung von Personen nach
Seeunfällen 6.6 Niederlassungsrecht,
Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Niederlassung Erleichterung der Niederlassung und
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen ·
Förderung günstiger Rahmenbedingungen für
Unternehmen, insbesondere durch die Reform des Justizsystems, die Vereinfachung
der Verfahren und den Abbau der Bürokratie ·
Einführung von Maßnahmen, die die Gründung von
Unternehmen im elektronischen Verfahren ermöglichen ·
Stärkung der marokkanischen Investitionsförderungsagentur
als Kontakteinrichtung für ausländische Investitionen ·
Gewährleistung eines regelmäßigen Dialogs mit
Vertretern ausländischer Investoren zwecks Verbesserung der
Niederlassungsbedingungen ·
Stärkung der Zusammenarbeit mit den Europa-Mittelmeer-Einrichtungen
zur Investitionsförderung Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele legt Marokko einen besonderen
Schwerpunkt auf –
die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
(Gewährleistung transparenter, verhältnismäßiger, auf objektiven Kriterien
beruhender Verwaltungsverfahren für den Zugang zu und die Ausübung von
Dienstleistungstätigkeiten mit dem Ziel der Vorhersehbarkeit und
Rechtssicherheit für die Dienstleister) –
die Unterstützung der Dienstleister bei der
Abwicklung der Verwaltungsverfahren (durch Verbesserung der verfügbaren
Informationen oder durch Einrichtung von zentralen Anlaufstellen für die
Dienstleister) –
allgemeine Einführung des „e-Regulations“-Systems
in allen regionalen Investitionszentren Marokkos Gesellschaftsrecht Harmonisierung des Gesellschaftsrechts zur
Gewährleistung des Schutzes aller Beteiligten und zur Erleichterung von
Unternehmenstätigkeiten ·
Verbesserung des Schutzes der Aktionäre und
sonstigen Beteiligten im Einklang mit den einschlägigen europäischen Standards
und Methoden ·
Fertigstellung des Good-Governance-Kodexes für die
verschiedenen Arten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Einklang
mit den europäischen und internationalen Standards sowie Überwachung der
Anwendung aller vorhandenen Kodizes ·
weitere Unterstützung des marokkanischen Instituts
für Führungskräfte (IMA) mit Blick auf die Sensibilisierung für die Grundsätze
der guten Unternehmensführung (Zusammenkünfte, Diskussionsforen, Internetseiten
usw.) und ihre Weiterverbreitung und mit Blick auf die Durchführung einer
strategischen Überwachung und von Untersuchungen im Bereich der
Unternehmensführung (Veröffentlichungen, Studien, Beobachtungsstelle für
Unternehmensführung) ·
Abschluss der Modernisierung des Handelsregisters
und des Systems der Veröffentlichung im Amtsblatt zur Unterrichtung Dritter Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko im Hinblick
auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die
europäischen Standards des Gesellschaftsrechts. Rechnungslegung
und Wirtschaftsprüfung Anwendung europäischer und internationaler
Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungsstandards, vor allem auf
börsennotierte Unternehmen ·
Fortsetzung der Bemühungen um die Förderung einer
adäquaten Laufbahn auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung ·
weitere Förderung der Annahme und Anwendung
europäischer und internationaler Rechnungslegungs- und
Wirtschaftsprüfungsstandards auf börsennotierte Unternehmen, vor allem
folgender Vorschriften: –
Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli
1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den
Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen –
Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13.
Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den
konsolidierten Abschluss –
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsstandards –
Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen
und konsolidierten Abschlüssen 6.7 Dienstleistungen,
Finanzdienstleistungen und Postdienste Fortsetzung der
Entwicklung der Dienstleistungssektoren in Marokko ·
Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an
die allgemeinen und sektorspezifischen Vorschriften der EU ·
Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs ·
Ausbau der Kapazitäten für die Bewertung des
Dienstleistungshandels ·
Erleichterung der Gespräche über die gegenseitige
Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise auf der Grundlage des im Protokoll
über den Dienstleistungshandel und das Niederlassungsrecht festzulegenden
Rahmens, um die Mobilität der Dienstleister zu fördern Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko folgende
Vorschriften: –
Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen
Geschäftsverkehr –
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im
Binnenmarkt (Einführung zentraler Anlaufstellen, systematische Anwendung der
Grundsätze der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Einführung
elektronischer Verwaltungsverfahren im Rahmen der Übernahme der Richtlinie
2006/123) Finanzdienstleistungen Fortsetzung der
Reform des Finanzdienstleistungssektors (Banken, Versicherungen und
Kapitalmärkte) hinsichtlich der Regulierung und Aufsicht durch eine Annäherung
an die europäischen Standards (der Finanzsektor wurde als prioritärer Bereich
für die Konvergenz ausgewählt) ·
weitere Anwendung der Basel-II-Grundsätze sowie
ihrer Änderungen (Basel III) ·
Aufrechterhaltung eines adäquaten
Einlagensicherungssystems für Banken ·
Weiterentwicklung des aufsichtsrechtlichen Rahmens
für Finanzmärkte mit Blick auf die Konvergenz mit dem der EU ·
Stärkung der Befugnisse, der Wirksamkeit und der
Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden für die Finanzinstitute, die Finanzmärkte
und die Versicherungsgesellschaften im Einklang mit internationalen Standards
sowie Entwicklung der Finanzaufsicht auf Makroebene ·
Stärkung des institutionellen und rechtlichen
Rahmens mit dem Ziel der Förderung der Märkte für Versicherungen und
Wertpapiere ·
weitere Verbesserung der Wirksamkeit und
Glaubwürdigkeit der Finanzaufsicht im Einklang mit den Empfehlungen des
Internationalen Währungsfonds im Kontext des Programms zur Bewertung des
Finanzsektors (FSAP) Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko den
einschlägigen EU-Besitzstand (nach einer Analyse der Abweichungen und einer
Bewertung der Prioritäten anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse für die Konvergenz
sowie nach Maßgabe der erforderlichen Mittel zur Gewährleistung dieser
Konvergenz, s. Anhang II). Postdienste Fortsetzung der Entwicklung des Postsektors
in Marokko ·
Austausch von Erfahrungen und Fachwissen über
sektorspezifische Vorschriften für den Postsektor, auch im Hinblick auf eine
Angleichung des rechtlichen Rahmens an den der EU ·
Erfahrungsaustausch mit Blick auf die Förderung der
Dienstleistungsqualität ·
Austausch von Erfahrungen und Fachwissen im
Hinblick auf die Stärkung der Kapazitäten zur Bewertung des Marktes für
Postdienste und der durch den elektronischen Geschäftsverkehr eröffneten
Wachstumsperspektiven ·
Aufstellung klarer Regeln für die Genehmigungen,
die Dienstleistern in den für den Wettbewerb geöffneten Marktsegmenten erteilt
werden ·
Bemühungen um die Aufstellung klarer Regeln für den
Universaldienst: Angebot von Postdiensten einer bestimmten Qualität, die im
Gebiet einer Partei ständig und flächendeckend für sämtliche Nutzer zu
tragbaren Preisen erbracht werden, sowie Angabe der Modalitäten für die
Finanzierung ·
Überwachung der Unparteilichkeit der Entscheidungen
und Verfahren, die die Regulierungsbehörde gegenüber den Marktbeteiligten
anwendet, und Verhütung jeglicher wettbewerbsbeschränkenden Praktiken in den
Marktsegmenten Post- und Kurierdienste ·
Bemühungen um eine möglichst rasche Einrichtung
einer Regulierungsbehörde, die rechtlich von jeglichem Erbringer von Post- und
Kurierdiensten getrennt und nicht von einem solchen abhängig ist Konvergenz: Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.
Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des
Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der
Dienstequalität, geändert durch die Richtlinien 2002/39/EG und 2008/6/EG. 6.8 Kapitalverkehr und laufende
Zahlungen Fortschritte auf dem Weg zur allmählichen
Öffnung des Kapitalverkehrs ·
Fortsetzung der allmählichen Öffnung des
Kapitalverkehrs ·
Austausch von bewährten Methoden für den Übergang
zu einer vollständigen Öffnung des Kapitalverkehrs ·
Einführung eines Aufsichtsmechanismus für den Kapitalverkehr
6.9 Öffentliches Auftragswesen Erhöhung der Transparenz und der
Wirksamkeit der Verfahren für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und
Konzessionen ·
Fortsetzung der Annäherung der marokkanischen
Rechtsvorschriften an die europäischen Standards zur Gewährleistung der
Öffnung, der Transparenz, des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und
der Gewährleistung des Wettbewerbs ·
Einführung eines wirksamen und unabhängigen
Streitbeilegungssystems im Bereich der Auftragsvergabe ·
weitere Modernisierung der Verfahren für die
Verwaltung, Abwicklung und Überwachung der Ausführung der öffentlichen Aufträge
sowie vor allem Fortsetzung der Einführung papierloser Verfahren ·
Standardisierung der Auftragsvergabeverfahren der
öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die zu dem besonderen Zweck
gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher
Art zu erfüllen ·
Verbesserung der Regelungen für Beschaffung von
Netzbetreibern in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste ·
Einführung wirksamer Schulungen für die
öffentlichen Auftraggeber (Staat und Gebietskörperschaften) und die mit der
Überwachung und Ausführung der Aufträge betrauten Bediensteten Konvergenz: ·
Bezüglich der Vergabeverfahren für öffentliche
Aufträge und Konzessionen: Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG ·
Bezüglich der Verbesserung der Wirksamkeit der
Beschwerdeverfahren im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und
Konzessionen: Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG, geändert durch die
Richtlinie 2007/66/EG 6.10 Wettbewerbspolitik Schaffung eines
modernen Rahmens für die Wettbewerbspolitik und Ausbau der Kapazitäten der
Wettbewerbsbehörden für seine Anwendung ·
Reformierung des Gesetzes Nr. 06/99 zur
Konsolidierung des derzeitigen institutionellen Wettbewerbsrahmens; dadurch
erhält eine einzige Einrichtung (der Wettbewerbsrat, eine neue
verfassungsmäßige Instanz) sämtliche Kompetenzen für die Anwendung der
Wettbewerbspolitik, eine Verwaltungsautonomie, die Befugnis zur Eigeninitiative
mit der Möglichkeit zu Untersuchungen unter gerichtlicher Aufsicht sowie
Zwangsbefugnisse einschließlich der Möglichkeit zur Abgabe verbindlicher – und
nicht nur beratender – Stellungnahmen ·
Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Anwendung
des Wettbewerbsrechts und Ermittlung etwaiger Kooperationsmaßnahmen (Technik
der Marktanalyse, Durchführung wettbewerbsrechtlicher Untersuchungen,
Fusionskontrolle, Behandlung von Streitigkeiten) ·
Koordinierung und Konzertierung zwischen dem
Wettbewerbsrat und den Sektoraufsichtsbehörden, wobei dem Wettbewerbsrat die
ausschließliche Zuständigkeit für die Bekämpfung wettbewerbswidriger
Vorgehensweisen und für die Fusionskontrolle übertragen wird ·
Sicherstellung einer spezifischen Ausbildung der
für Wettbewerbsfälle und -beschwerden zuständigen Richter ·
Förderung der schrittweisen Umsetzung der in
Marokko geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere der Achtung der
Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Gerechtigkeit der
Verfahren 6.10.1 Staatliche Beihilfen Bemühungen um
eine gemeinsame Definition der staatlichen Beihilfen, der Ausnahmen und ihrer
Rolle im Wettbewerb ·
regelmäßige Aktualisierung der Berichte ·
vor allem Verbesserung der Definition der Methode
für die Erfassung staatlicher Beihilfen ·
Vertiefung des Informationsaustauschs über
staatliche Beihilfen und direkte Budgethilfen sowie Ermittlung ihrer
Auswirkungen auf den Wettbewerb ·
Ausarbeitung gemeinsamer Kriterien für die
Beihilfearten und ihre Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsgrundsätzen 6.11 Rechte des geistigen und gewerblichen
Eigentums Gewährleistung
einer allmählichen Anpassung an das Schutzniveau der EU und wirksamere
Anwendung der Schutzbestimmungen unter Berücksichtigung der Angleichung der
nationalen Rechtsvorschriften an das WTO-Übereinkommen über handelsbezogene
Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) Spezifische Ziele ·
Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an
das EU-Recht[3]: –
Ermittlung der Unterschiede auf dem Gebiet der
Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Marken, Muster und Modelle) –
Ausarbeitung und Einführung eines Rechtsakts, in
den die angenäherten Rechtsvorschriften vor allem in den Bereichen Patente,
Marken, Muster und Modelle aufgenommen werden (s. laufende Zusammenarbeit mit
dem Europäischen Patentamt – EPA) –
Analyse der Unterschiede im Bereich Urheberrechte
und verwandte Schutzrechte sowie Ausarbeitung und Einführung eines Rechtsakts,
in den die angenäherten Rechtsvorschriften aufgenommen werden ·
Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und
der Justiz –
Stärkung der Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums durch Einführung wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmaßnahmen
(Justiz, Zoll) –
Weiterverfolgung und Stärkung der bis 2015
angestrebten Entwicklungsziele des marokkanischen Amts für geistiges und
gewerbliches Eigentum (OMPIC) –
Durchführung von Schulungen nach Ermittlung des
Bedarfs sowie Analyse und Verbesserung der Informations- und Auskunftssysteme
(OMPIC) –
nach einer Bedarfsanalyse Stärkung der
Verwaltungskapazitäten des marokkanischen Amts für Urheberrechte (BMDA) –
Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem EPA und dem
EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ·
Koordinierung, Zusammenarbeit und Sensibilisierung
im Bereich der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie –
Intensivierung der Bemühungen um eine wirksame
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere durch eine
Verschärfung der gerichtlichen Maßnahmen –
Fortsetzung und Stärkung der Mittel zur Bekämpfung
der Marken- und Produktpiraterie vor Ort durch eine Ausweitung der Verwaltungsbefugnisse
und -kapazitäten des Zolls und der Gerichte –
Analyse und Bewertung der Auswirkungen der Marken-
und Produktpiraterie auf die Kreativität und Innovation im Land –
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die
Bedeutung, die die Rechte des geistigen Eigentums für das Wirtschaftswachstum
des Landes haben –
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und
einschlägigen Institutionen sowie Einführung regelmäßiger Maßnahmen zur
Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie (Aktionsplan des nationalen
Ausschusses für geistiges Eigentum und Bekämpfung der Piraterie – CONPIAC,
Dialog mit den Verbänden usw.) ·
Zusammenarbeit und Verhandlungen: –
Abschluss der Verhandlungen eines Abkommens über
ein Validierungsabkommen mit dem EPA –
Fortsetzung und Intensivierung der Zusammenarbeit
mit den Einrichtungen der Mitgliedstaaten, anderer Länder und dem OMPIC –
Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Übereinkommen
zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) –
weitere Annäherung der marokkanischen
Rechtsvorschriften an die europäischen Standards, Abschluss des Beitritts zu
den in Artikel 39 des Assoziationsabkommens vorgesehenen Übereinkünften und
Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko den vorhandenen
EU-Besitzstand, s. Anhang II. 6.12 Zoll Weitere Stärkung der Kapazitäten der
Zollverwaltungen und der Angleichung der Zollvorschriften an die
internationalen und europäischen Normen sowie weitere Anwendung der
Zollmaßnahmen für die Handelserleichterung unter Gewährleistung der Sicherheit
der internationalen Logistikkette ·
Anwendung eines Verfahrens zur gegenseitigen
Anerkennung der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) –
Analyse des Verfahrens und des Status der AEO in
Marokko –
Vertiefung des Dialogs über das AEO-Systeme anhand
der obengenannten Verfahrens- und Statusanalyse mit Blick auf eine mögliche
gegenseitige Anerkennung der AEO ·
Fortsetzung der Arbeiten zur Einführung einer
koordinierten Verwaltung mit den anderen für Grenzkontrollen zuständigen
Diensten (zentrale Anlaufstelle) ·
Abschluss und anschließendes Inkraftsetzen des
regionalen Übereinkommens über die
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln ·
Beteiligung bzw. Einbeziehung Marokkos im Vorfeld
der Überarbeitung der in das Übereinkommen aufzunehmenden
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln ·
Reform der Kontrollkette –
Verbesserung der Vorabkontrollen durch die
Organisation von Workshops, die Planung von Besuchen der operativen
Piloteinheiten, den Zugang zu Fachinformationen und die Einrichtung von
Datenbanken über die Bewegungen von Transportmitteln und Waren –
Verbesserung des Systems der nachträglichen
Kontrollen durch Anwendung besserer Methoden und Bereitstellung technischer
Mittel in Form spezifischer Informatikanwendungen –
verstärkte Nutzung IT-gestützter Risikoanalysen und
des IT-gestützten Datenaustauschs zum Handelsverkehr durch den marokkanischen
Zoll (Weltzollnetz) ·
Förderung öffentlich-privater Partnerschaften, vor
allem im Rahmen der Ethik-Beobachtungsstelle, damit diese gemäß den Grundsätzen
der Erklärung von Arusha der Weltzollorganisation eine wirksame Rolle spielen
kann ·
Anwendung und fortlaufende Anpassung der
kombinierten Nomenklatur ·
effektive Beteiligung Marokkos am EU-Programm „Zoll
2013“ und allen künftigen Zollprogrammen, die Drittländern offenstehen 6.13 Unternehmenspolitik Marokko verpflichtet sich zur Umsetzung der
Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer, die zu einem gemeinsamen Referenzdokument
für die Mittelmeerländer einschließlich Marokkos geworden ist, um das Investitionsklima
zu verbessern, den Unternehmergeist anzuregen und die Investitionen und den
Marktzugang im Mittelmeerraum zu fördern. Verbesserung des Umfelds und der
Bedingungen für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Unternehmen und die
Förderung von Investitionen ·
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
und weitere Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer unter
Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Bewertung, die 2008
anhand von 77 Indikatoren für die zehn Aktionsbereiche der Charta vorgenommen
wurde[4].
Konzentration der Bemühungen auf die Erzielung von Fortschritten in folgenden
Bereichen: –
gesetzgeberische Reform und
Verwaltungsvereinfachung –
Zugang zu Finanzmitteln –
Innovationspolitik –
Humankapital (Erziehung zu unternehmerischem Denken
und Verbesserung der Kompetenzen) ·
Förderung der Koordinierung zwischen den
Ministerien und zwischen sämtlichen im Bereich der Unternehmens- und
Investitionsförderung tätigen Bediensteten des öffentlichen und des privaten
Sektors ·
Förderung der Arbeiten des nationalen Ausschusses
für wirtschaftliche Rahmenbedingungen (CNEA), der es mit Hilfe einer
öffentlich-privaten Partnerschaft ermöglicht hat, die notwendigen Reformen im
Bereich des Geschäftsklimas zu ermitteln und durchzuführen, vor allem in Bezug
auf die Vereinfachung und die Erhöhung der Transparenz der
Verwaltungsverfahren, die Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
Unternehmen und die Verbesserung der Beilegung von Handelsstreitigkeiten ·
Einsetzung regionaler Ausschüsse für
wirtschaftliche Rahmenbedingungen ·
gemeinsame Bewertung der landesweit erzielten
Fortschritte und ihres Nutzens für die Unternehmen durch Teilnahme an
regionalen Bewertungsmaßnahmen und Messung der Fortschritte anhand gemeinsamer
Indikatoren ·
Überarbeitung der Unternehmenscharta
Europa-Mittelmeer zwecks besserer Beachtung der Bedürfnisse kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU) durch Orientierung am „Small Business Act“ für
Europa; besondere Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen, der
sozialen Verantwortung von Unternehmen und des Umweltschutzes ·
Verbesserung der Aufnahme von Investoren und der
lokalen Verankerung der Investitionen ·
Entwicklung gewerblicher und technischer
Aufnahmeinfrastrukturen, vor allem von Innovationszentren, und Förderung der
Clusterbildung ·
Einführung eines förderlichen Rahmens für die
Entwicklung der Forschung und Innovation ·
Verbesserung des Zugangs zu Industriegebieten durch
Erleichterung der Übertragung von Immobilieneigentum und der Erlangung von
Baugenehmigungen ·
Mobilisierung der Unternehmen vor Ort für
ausländische Investitionen zur Ankurbelung der Innovation und der endogenen
wirtschaftliche Entwicklung ·
Förderung der Einrichtung und der Tätigkeiten des
marokkanischen Innovationszentrums (CMI) ·
Einführung der Konzepte des jungen
Innovationsunternehmens und des Selbständigen ·
Verstärkung der Unterstützung für
Kleinstunternehmen im Rahmen einer nationalen Strategie für diese
Unternehmenskategorie ·
Verbesserung der Rechtsbehelfe für Unternehmen
(einschließlich KMU) durch Entwicklung alternativer Streitbeilegungsverfahren
(Mediations- und Schiedsverfahren) ·
Verbesserung der Qualität und Verkürzung der Dauer
des Erlasses von Entscheidungen der Handelsgerichte ·
Intensivierung der Zusammenarbeit mit den
Mittelmeerpartnern auf dem Gebiet der Produkt- und Markenpiraterie, vor allem
durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch ·
Einsetzung der marokkanischen
KMU-Beobachtungsstelle durch die nationale Agentur für die KMU-Förderung, um
ein Kompetenz-, Analyse- und Beobachtungsinstrument für diese Unternehmen zu
schaffen 6.14 Industrielle Zusammenarbeit Verbesserung der Attraktivität des
Forschungskapitals ·
Förderung von Technologietransfer und
Industriepartnerschaften ·
Errichtung von Spin-Off-Zonen und Inkubatoren mit
Unterstützung der Forschung und Entwicklung in den für Marokko ermittelten
Leitsektoren ·
Förderung von Patenschaften und Partnerschaften mit
europäischen Clustern ·
Vertiefung des Austauschs von Erfahrungen und
bewährten Methoden in Forschung, Entwicklung und industrieller Innovation, vor
allem bezüglich der Modalitäten für die Bereitstellung von Clustern,
technologischen Plattformen oder Technologieparks nach dem Modell der
Innovationszentren ·
Entwicklung von Partnerschaftsmaßnahmen zur
Begleitung der Entwicklung und des Ausbaus von Industrietätigkeiten im
Zusammenhang mit erneuerbaren Energien im Rahmen der nationalen
Energiestrategie Fortsetzung des Dialogs über die Zukunft
des Textil- und Bekleidungssektors ·
weitere Intensivierung des Austauschs bewährter
Methoden zwischen den nationalen Behörden, Industrieverbänden, Unternehmen,
Forschungszentren und anderen Sozialpartnern der Textil- und
Bekleidungsindustrie in der Europa-Mittelmeer-Region ·
Vertiefung der Gespräche, nicht nur über die
Herausforderungen für die Textil- und Bekleidungsindustrie, sondern auch über
die mögliche künftige Orientierung und konkrete Maßnahmen für die Innovation in
diesem Sektor und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Textil- und
Bekleidungserzeugnisse in der Region Europa-Mittelmeer Förderung des Dialogs über die
Industriezweige ·
Intensivierung des Austauschs bewährter Methoden
und der Gespräche zwischen den verschiedenen nationalen Akteuren der Industrie,
nicht nur über die Herausforderungen für die Industrie, sondern auch über die
mögliche künftige Orientierung und konkrete Maßnahmen zur Förderung der
industriellen Innovation und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
Industrieproduktion ·
Vertiefung des Dialogs in mehreren Sektoren
und/oder Bereichen der Industriepolitik wie KMU, Tourismus, Raumfahrt,
Rohstoffe, Normung und ACCA. Förderung der nachhaltigen Entwicklung der
Unternehmen ·
Förderung des Technologietransfers, der Weitergabe
bewährter Verwaltungs- und Rationalisierungsmethoden und des Austauschs von
Sachwissen über nachhaltige Entwicklung, um die Entwicklungsbemühungen der
marokkanischen Unternehmen zu unterstützen Umsetzung
regionaler Arbeitsprogramme für die industrielle Zusammenarbeit
Europa-Mittelmeer, die unter Mitwirkung Marokkos überwacht wird ·
Beteiligung an den Maßnahmen der industriellen
Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer auf regionaler Ebene 6.15 Verbraucherschutz ·
Fortsetzung der Annäherung der marokkanischen
Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und Fertigstellung des nationalen
Rechtsrahmens für Verbraucherschutz ·
Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die wirksame
und konkrete Anwendung der Verbraucherschutzpolitik, vor allem Einrichtung des
Obersten Verbraucherrats und des marokkanischen Verbraucherzentrums ·
Fortsetzung der staatlichen Förderung unabhängiger
marokkanischer Verbraucherschutzverbände und Einrichtung eines Fonds zur
Finanzierung der von diesen vorgeschlagenen Projekte ·
Einrichtung des marokkanischen Verbraucherzentrums 6.16 Arbeitnehmer und Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit Vollständige Erfüllung der im
Assoziationsabkommen festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Arbeitnehmer
und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ·
Anwendung der Bestimmungen über die Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit ·
Gewährleistung einer uneingeschränkten Anwendung
der Gleichbehandlungsklausel hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und
Kündigungsbedingungen auf die marokkanischen Arbeitnehmer sowie auf legal
beschäftigte Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten ·
Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung des
Diskriminierungsverbots im Bereich der sozialen Sicherheit von Arbeitnehmern
und deren Familienmitgliedern 6.17 Statistik Abschluss der
Angleichung der marokkanischen Standards an die europäischen und
internationalen Standards ·
Annahme und Inkraftsetzen der Gesetzentwürfe im
Bereich der Statistik und weitere Umsetzung des Aktionsplans 2013-2017 ·
Fortsetzung der Harmonisierung der statistischen
Daten und Methoden mit Blick auf ihre Vereinbarkeit mit den bewährten
europäischen Methoden ·
Fortsetzung der Verbesserung und Entwicklung des
nationalen Statistiksystems in quantitativer und qualitativer Hinsicht ·
Einrichtung von Beobachtungsstellen für Industrie,
Handel, neue Technologien und Innovation ·
Zusammenarbeit zwischen der marokkanischen
Devisenbehörde und den für die Erstellung der Zahlungsbilanzstatistiken
zuständigen europäischen Einrichtungen 7. VERKEHR, ENERGIE, UMWELT,
INFORMATIONSGESELLSCHAFT, FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG 7.1 Verkehr und Infrastruktur 7.1.1 Entwicklung von Infrastrukturnetzen
(Straßen, Autobahnen, Flughäfen, Seehäfen und Verbindung mit transeuropäischen
Netzen) Umsetzung der nationalen Verkehrs- und
Infrastrukturpolitik durch Schaffung eines hochwertigen, effizienten,
wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Verkehrssystems auf der Grundlage der
folgenden Achsen: ·
Konsolidierung und Stärkung der Politik für die
Entwicklung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastrukturen und deren Verbindung
mit den regionalen Netzen, insbesondere dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)
sowie Förderung der Beteiligung von Privatunternehmen in diesem Sektor ·
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des
marokkanischen Logistiksektors, insbesondere durch die Einrichtung von
Logistikzonen, die Qualifizierung der Akteure und die Entwicklung der Humanressourcen
sowie die Optimierung des Warenflusses ·
Förderung der Mobilität und des nachhaltigen
Verkehrs durch Entwicklung leistungsfähiger Verkehrssysteme, wobei die Umwelt
und die Sicherheit von Mensch und Ware geschützt werden ·
Förderung der Annäherung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften an die europäischen und internationalen Standards im
Bereich Verkehr ·
Entwicklung eines nationalen Rahmens für die
Konzeption und Überwachung von Plänen für eine nachhaltige Stadtentwicklung
zugunsten der Verbraucher und des Güterverkehrs in den wichtigsten Städten Regionale Aspekte ·
Fortsetzung der Beteiligung an der Planung von
Verkehrsinfrastrukturen im Mittelmeerraum, insbesondere des künftigen
Verkehrsnetzes im Mittelmeerraum und der Bestimmung der Mittel zur seiner
Umsetzung sowie an der Verbesserung der Verbindungen mit dem transeuropäischen
Verkehrsnetz ·
Fortsetzung der Teilnahme an der Entwicklung von
Satellitenerweiterungssystemen, globalen Navigationssystemen und auf diese
Technologie gestützten Anwendungen in der Mittelmeerregion und am neuen
Regionalprojekt Euromed GNSS II für die Satellitennavigation ·
Ergreifen der gemäß PART (Regionaler Aktionsplan
für den Verkehr im Mittelmeerraum) erforderlichen Erleichterungsmaßnahmen, die
für ein besseres Funktionieren des Verkehrsnetzes sorgen, um letztendlich den
Verkehrsfluss zwischen Marokko, den regionalen Partnern und der EU zu
verbessern 7.1.2 Straßenverkehr und Sicherheit
im Straßenverkehr Durchführung der
ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Sektor Straßenverkehr und Sicherheit im
Straßenverkehr ·
Prüfung der Möglichkeit, Marokko die Teilnahme am
Interbus-Übereinkommen zu ermöglichen, um die für die internationale
Personenbeförderung im Straßenverkehr geltenden Verfahren und Vorschriften an
die europäischen Standards anzupassen und ihre Förderung durch Marokko und die
EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten ·
Entwicklung eines integrierten und intermodalen
öffentlichen Nahverkehrssystems ·
Förderung der europäischen und internationalen
Standards im Bereich der Sicherheit im Straßenverkehr ·
Schaffung eines Zertifizierungssystems sowohl für
die Personenbeförderung als auch für den Güterverkehr, um die Gleichbehandlung
im Güterverkehr zu gewährleisten und die öffentliche Personenbeförderung zu
fördern ·
Ausbau der Kapazitäten der Behörden für die
Anwendung von Standards in den Bereichen des Sozialrechts und der technischen
Anforderungen im Einklang mit den Standards internationaler und europäischer
Übereinkünfte für den Gefahrguttransport, den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme
sowie die Lenk- und Ruhezeiten 7.1.3 Schienenverkehr Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Sektor
Schienenverkehr ·
Förderung der Interoperabilität der marokkanischen
und europäischen Schienennetze ·
Kooperation für den Einsatz des europäischen
Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS), um in diesem Bereich den internationalen
Standard zu erreichen und das Sicherheitsniveau im Schienenverkehr stärker
anzuheben Regionale Aspekte ·
Prüfung der Vorteile der regionalen Zusammenarbeit
für die Förderung der Effizienz, der Sicherheit und der Interoperabilität von
Landverkehrsdiensten (auf der Straße, per Schiene und in der Stadt) ·
Fortsetzung der Annäherung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften an die europäischen und internationalen Normen im regionalen
Kontext 7.1.4 Luftverkehr Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und
Reformen im Luftfahrtsektor ·
Weiterverfolgung der nationalen Luftverkehrspolitik
und Verbesserung der Luftverkehrsvorschriften durch Annahme des Gesetzentwurfs
über das Zivilluftfahrtrecht ·
Umsetzung des
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens von 2006 in all seinen Teilen
insbesondere zur Gewährleistung der darin vorgesehenen Annäherung der
Rechtsvorschriften ·
Enge Zusammenarbeit im Bereich der Luftsicherheit,
insbesondere durch die Umsetzung eines Entwicklungsprogramms für
Sicherheitsausrüstung einschließlich der Ausweitung der Radarabdeckung und der
Steigerung der Leistung des automatischen Flugverkehrskontrollsystems ·
Prüfung der Möglichkeiten zur Beteiligung Marokkos
am einheitlichen europäischen Luftraum im Zuge der im
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen von 2006 vorgesehenen Annäherung der
Rechtsvorschriften; in diesem Rahmen wird eine baldige Aufnahme Marokkos in den
Ausschuss „Einheitlicher Luftraum“ geprüft. ·
Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich des
Flugverkehrsmanagements ·
Fortsetzung der schrittweisen Beteiligung Marokkos
am europäischen Programm SAFA zur Beurteilung der Sicherheit ausländischer
Luftfahrzeuge nach Unterzeichnung der Arbeitsvereinbarung mit der Europäischen
Agentur für Flugsicherheit (EASA) am 23. März 2011 ·
Aufnahme von Konsultationen mit der EU mit Blick
auf die Schaffung von Vorkehrungen zur Erleichterung des Zugangs zu
Ausrüstungen zur Entfernung verkehrsuntauglich gewordener Luftfahrzeuge von den
internationalen Flughäfen Marokkos ·
Aufnahme von Konsultationen mit der EU zur
Bestimmung eines Verfahrens für die Qualifizierung von (auf Flugzeugbrände
spezialisierten) Rettungs- und Feuerwehrpersonal nach internationalen und/oder
europäischen Standards, insbesondere in Bezug auf die Auswahl und den Erwerb
von Rettungs- und Brandbekämpfungsausrüstung sowie die Ausbildung,
Qualifizierung und/oder Zulassung von derartigem Personal Regionale Aspekte ·
Fortsetzung der Anpassung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften an europäische und internationale Standards im
regionalen Kontext ·
Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und
den Partnern im Mittelmeerraum im Rahmen der Beteiligung am
Euromed-Regionalprojekt für die Luftfahrt („Euromed Aviation“) ·
Fortsetzung der Zusammenarbeit und Unterstützung
innerhalb der EASA im Bereich der Sicherheit über die Arbeitsgruppe Sicherheit
in der Luftfahrt für die Mittelmeerländer (MASC – Mediterranean Aviation Safety
Cell) 7.1.5 Seeverkehr Durchführung der ausgewählten Maßnahmen und
Reformen im Seeverkehr ·
Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU zur
Angleichung der marokkanischen Politik an die EU-Politik im Bereich der
Sicherheit im Seeverkehr ·
Entwicklung eines Dialogs über die Entwicklung von
Hafenanlagen, die Verbesserung der Hafendienste, die Harmonisierung der
Hafenverfahren, die Verwaltung und Planung des Seeverkehrsraums, die Sicherheit
und Gefahrenabwehr im Seeverkehr und in den Häfen sowie die Verbesserung
der Seeverbindungen zwischen der EU und Marokko, insbesondere der
Hochgeschwindigkeitsseewege ·
Anwendung effizienter Sicherheitsmaßnahmen für den
Seeverkehr durch die Einrichtung von Systemen der Hafen- und
Flaggenstaatkontrolle und den Kapazitätsausbau der institutionellen Strukturen
der Seeverkehrsverwaltung, damit diese ihre Zuständigkeiten in den Bereichen
Sicherheit, Gefahrenabwehr sowie Verhütung und Kontrolle der
Meeresverschmutzung wahrnehmen kann ·
Umsetzung der internationalen Übereinkommen der IMO
(Internationale Seeschifffahrts-Organisation) sowie der Entschließungen des
Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt ·
Gewährleistung von zügigen, effektiven und
kostengünstigen Verwaltungsverfahren (Verfahren und Koordinierung von
Kontrollen) für die für Hochgeschwindigkeitsseewege in Frage kommenden Häfen
und einer hohen Qualität der Dienstleistungen (Hafenanlagen, Hafendienste,
Seeverkehrsdienste und intermodale Dienste) ·
Wiederaufnahme des Dialogs mit der Kommission zur
Ausarbeitung eines Plans für die Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen
Ausbau der Kapazitäten, Prävention und Bekämpfung der Verschmutzung des
Mittelmeers mit Blick auf die Beteiligung Marokkos an der Europäischen Agentur
für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) Regionale
Aspekte ·
Weitere Beteiligung an der regionalen
Zusammenarbeit in den Bereichen Seeverkehrspolitik, Häfen und
Kurzstreckenseeverkehr (short sea shipping) ·
Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und
den Partnern im Mittelmeerraum im Rahmen der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation und weitere Teilnahme an den
Euromed-Regionalprojekten für die Seeverkehrssicherheit (SAFEMED) und für die
Hochgeschwindigkeitsseewege (MEDAMOS) 7.1.6 Logistikkette Durchführung der
ausgewählten Maßnahmen und Reformen im Logistiksektor ·
Weitere Umsetzung der neuen nationalen Strategie
für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit des marokkanischen Logistiksektors ·
Einrichtung eines Dialogs über die Logistikkette,
um Marokko an den von der EU im Jahr 2007 zur Verbesserung und Sicherung
der Logistikkette begonnenen Maßnahmen zu beteiligen 7.1.7 Berufe im Verkehrssektor ·
Aufnahme von Beratungen mit der EU über die
gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen im Verkehrssektor, insbesondere
für Schiffs- und Flugzeugbesatzungen Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele
berücksichtigt Marokko im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften
mit Unterstützung der EU die europäischen Standards in den Bereichen Straßen-,
Schienen-, Luft- und Seeverkehr sowie im Hafensektor. 7.2 Energie Ausbau des Dialogs und Angleichung der
Energiepolitik sowie des institutionellen und rechtlichen Rahmens im Hinblick
auf die schrittweise Integration des marokkanischen Energiemarktes in den
EU-Energiemarkt, insbesondere unter Berücksichtigung von Umweltbelangen ·
Umsetzung von Energiestrategien in Annäherung an
die Strategien der EU und mit Ausrichtung auf die Ziele Versorgungssicherheit,
Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Energie ·
Fortsetzung der Ausarbeitung und Umsetzung von
Strategien für eine CO2-arme Entwicklung ·
Umsetzung der mittel- und langfristigen
marokkanischen Energiestrategie (2020/2030) und des Nationalen Plans
vorrangiger Maßnahmen ·
Vertiefung des im Rahmen des Assoziationsabkommens
geführten Energiedialogs ·
Konzeption und Umsetzung einer Vision 2020 für
die Stärkung der Institutionen, insbesondere des Energie- und
Bergbauministeriums, einschließlich seiner regionalen Aktivitäten ·
Stärkung des strategischen Beobachtungs- und
Überwachungssystems für eine bessere Energieprognose und –planung,
einschließlich der Energiestatistiken, vor allem durch den Austausch von
Informationen und Fachwissen sowie den Ausbau der Kompetenzen im Hinblick auf
eine Anpassung an europäische Standards ·
Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Vertiefung und
Beschleunigung der Politikangleichung insbesondere in den Bereichen Gas und
Strom sowie in Bezug auf die Verfahren und den rechtlichen, den
institutionellen, den organisatorischen, den technischen und den
Regulierungsrahmen des Energiesektors an den EU-Besitzstand ·
Diversifizierung des Energiesektors: –
Zusammenarbeit zur Schaffung der für die stärkere
Nutzung von Erdgas erforderlichen Bedingungen: Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, technische Maßnahmen und Begleitmaßnahmen, –
Zusammenarbeit mit Blick auf die Erschließung
alternativer Energiequellen: Forschung und technologische Entwicklung in den
Bereichen Öl- und Gasschiefer ·
Umsetzung eines nationalen
Energieregulierungsplans, insbesondere für Strom und Erdgas, durch die
schrittweise Annäherung an die Strom- und Gasrichtlinien der EU; in diesem
Zusammenhang Annahme von Strom- und Gaskodizes und dazugehöriger
Durchführungsbestimmungen ·
Fortsetzung der Reformen in den Sektoren Strom und
Gas zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer schrittweisen
Liberalisierung im Einklang mit dem EU-Besitzstand Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit
im Energiebereich ·
Stärkung der Rolle Marokkos in der regionalen
Zusammenarbeit im Energiebereich, insbesondere bei der Umsetzung des
Solarenergieprogramms für den Mittelmeerraum im Einklang mit der Umsetzung des
Plans vorrangiger Maßnahmen 2008-2013 im Rahmen der Energiepartnerschaft
EU/südlicher Mittelmeerraum und mit den Zielen der Union für den Mittelmeerraum ·
Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen regionaler
Initiativen und Projekte ·
Konsolidierung und Ausbau der durch Marokko führenden
Transitverbindungen und ‑infrastrukturen mit Blick auf den Verbund der
Strom- und Gasnetze des südlichen und des nördlichen Mittelmeerraums ·
schrittweise Integration der Strommärkte Marokkos,
Algeriens und Tunesiens ·
Ausbau der marokkanischen Speicherkapazitäten für
regionale Energieerzeugnisse ·
Erleichterung der Finanzierung von
Energieinfrastrukturen: schrittweise Annäherung des marokkanischen Systems an
die Vorgehensweisen der EU, insbesondere für die Speicherung von
Energieerzeugnissen Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen
Sicherheit ·
Zusammenarbeit für die Schaffung der erforderlichen
Bedingungen für die potenzielle Entwicklung eines Programms für die
Stromerzeugung durch Kernkraft: Informations- und Erfahrungsaustausch im
Bereich nukleare Sicherheit und Strahlenschutz ·
Austausch von Fachwissen und Erfahrung mit Blick
auf die Schaffung eines Regulierungsrahmens, der, insbesondere zur
Gewährleistung des Höchstmaßes an nuklearer Sicherheit und eines angemessenen
Schutzes gegen ionisierende Strahlen, an die Vorschriften und Verfahren der EU
angepasst wird ·
Zusammenarbeit zur Schaffung einer unabhängigen
nationalen Agentur für die Kontrolle der nuklearen Sicherheit und des
Strahlenschutzes in Marokko Verbesserung der Energieeffizienz ·
Fortsetzung der im Rahmen des Nationalen Programms
vorrangiger Maßnahmen durchgeführten Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere in
den Bereichen Industrie, Wohnungswesen, öffentliche Gebäude, Verkehr und
Tourismus ·
Ausbau des institutionellen und organisatorischen
Rahmens, insbesondere der Agentur für die Entwicklung erneuerbarer Energien und
die Energieeffizienz ·
Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen zur Annäherung
an die EU-Vorschriften sowie Schaffung der erforderlichen Anreize, neuer
Finanzierungsmöglichkeiten (Drittinvestor, CDM usw.) und Durchführung von
Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen ·
Teilnahme am „Programm intelligente Energie“ der EU Entwicklung der Nutzung erneuerbarer
Energien ·
Verwirklichung der nationalen Ziele für die Nutzung
erneuerbarer Energien und Durchführung des marokkanischen Solarenergieprogramms
und des marokkanischen Windenergieprojekts ·
Fortsetzung der Maßnahmen – einschließlich der
Anreize und neuen Finanzierungsmöglichkeiten – für die Nutzung erneuerbarer
Energien im großem wie im kleinen Maßstab (solarbetriebene Warmwasserbereiter,
netzgekoppelte und netz-autarke Photovoltaikanlagen, Biomasse usw.) und Export
von grünem Strom ·
Ausbau des institutionellen und des
organisatorischen Rahmens, Ausarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen in
diesen Bereichen unter Annäherung an die EU-Vorschriften ·
Entwicklung des nationalen Potenzials an Biomasse ·
Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Entwicklung
und Innovation für eine nachhaltige Entwicklung ·
Einrichtung von Forschungs- und Entwicklungszentren
und –instituten für die Entwicklung von Technologien zur Nutzung nachhaltiger
Energie und für Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Festlegung von
Forschungsthemen, Einrichtung von Forschungsabteilungen, Ausbau von Kompetenzen ·
Verbesserung des Hochschulstudiums an dem unter die
Zuständigkeit des Ministeriums für Energie in den oben erwähnten Bereichen
fallenden Bildungsinstitut ·
Einrichtung von Exzellenzforen und
Technologiezentren unter Einbeziehung von innovativen Unternehmen,
Forschungszentren und Bildungseinrichtungen insbesondere in den Bereichen
erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Meerwasserentsalzung mittels
Solarenergie ·
Einsatz auf nationaler Ebene von Technologien und
Materialien, die die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien
begünstigen, insbesondere durch die Schaffung industrieller Cluster und die
Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen Verbesserung der Sicherheit und der
Überwachung von Energieanlagen ·
Stärkung der Sicherheit und der Sicherung der
Energieanlagen und –ausrüstungen und der Systeme für die technische Kontrolle
und die Risikoprävention in diesen Anlagen ·
Austausch von Erfahrungen und Fachwissen im
Hinblick auf die Stärkung des Energielabors des Energieministeriums
insbesondere bei der Qualitätskontrolle von Kohlenwasserstoffen ·
Austausch von Erfahrungen und Fachwissen im
Hinblick auf die Zertifizierung des Energielabors des Energieministeriums ·
Zusammenarbeit mit Blick auf die Umsetzung einer
Strategie für die Risikovermeidung und ‑bewältigung in den Bereichen
Energie und Bergbau sowie Sprengstoffe und Druckgeräte 7.3 Bergbau Stärkung der Zusammenarbeit und der
Partnerschaft bei der Entwicklung des Bergbaus ·
Kapazitätsausbau bei der Regulierung des Bergbaus,
der Entwicklung des Bergbaus im kleinen Maßstab, der Erschließung und
Ausbeutung von Bergwerken, der Verwaltung ehemaliger Bergwerke und des
geologischen Erbes, der Entwicklung der geologischen Infrastruktur und bei
geografischen Informationssystemen ·
Umweltschutz und Sanierung von Bergbaustandorten
und Renaturierung dieser Gebiete nach der Stilllegung der Bergwerke ·
Schaffung und Entwicklung eines Informationssystems
in Bezug auf ehemalige Bergwerke und Ölgewinnungsstandorte sowie für
Bergbaustatistiken ·
Organisation und Aufwertung des Bereichs
mineralogische Muster und Fossilien 7.4 Umwelt und Wasser Förderung
einer verantwortungsvollen Umweltpolitik, einschließlich einer verstärkten
Annäherung an die Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU Stärkung der
Verwaltungsstrukturen und der strategischen Planung ·
Stärkung und vollständige Errichtung der für den
Umweltschutz, die Eindämmung der Umweltverschmutzung und die Wasserwirtschaft
zuständigen marokkanischen Institutionen auf zentraler, regionaler und lokaler
Ebene, einschließlich der besseren Koordinierung und Abstimmung zwischen den
verschiedenen Akteuren ·
Kapazitätsausbau im Bereich strategische Planung,
einschließlich Finanzstrategien, unter Nutzung der Erfahrung der EU ·
Einrichtung und Einsatz eines Stabs von
Inspektoren, die für die Einhaltung der marokkanischen Umweltgesetze zuständig
sind ·
Anwendung von Marktinstrumenten (z. B.
Ökosteuer) und Anwendung des Verursacherprinzips, einschließlich der Schaffung
eines Umwelthaftungssystems Umweltverträglichkeitsprüfung ·
Verbesserung des Systems der
Umweltverträglichkeitsprüfung, darunter durch nationale und regionale
Ausschüsse für Folgenabschätzungen und Gremien für öffentliche Anhörungen, und
Anpassung an die EU-Rechtsvorschriften ·
Verbesserung des Systems der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung
von Plänen und Programmen Unterstützung zivilgesellschaftlicher
Akteure und der Beteiligung der Öffentlichkeit ·
Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Akteure
und Stärkung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Umweltbereich unter Nutzung
der Erfahrung und der bewährten Verfahren der EU Verfügbarkeit von und Zugang zu
Informationen ·
Verbesserung des Systems zur Erhebung und
Verarbeitung von Umweltinformationen in Marokko auf der Grundlage der Erfahrung
und bewährten Verfahren der EU ·
Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu
Umweltinformationen und wirksame Umsetzung des Gesetzes über das Recht der
Öffentlichkeit auf Zugang zu Umweltinformationen und zur Entscheidungsfindung
im Umweltbereich Kommunikation und Verbreitung von Informationen ·
Entwicklung und Umsetzung von
Kommunikationsstrategien im Umweltbereich ·
Regelmäßige Abfassung und Veröffentlichung von
Berichten über den Zustand der Umwelt auf nationaler oder regionaler Ebene Förderung
der Umweltsektoren und der Annäherung an die Rechtsvorschriften und die Politik
der EU in diesem Bereich Luftqualität ·
Förderung einer besseren Überwachung der
Luftqualität (Grenzwerte, Alarmschwellen, Einrichtung und Klassifizierung von
Gebieten und Ballungsräumen, Schaffung eines Systems für die Überwachung und
Bewertung der Luftqualität) mit dem Ziel einer Verbesserung der öffentlichen
Gesundheit und Umweltqualität nach dem Vorbild des Rechtsrahmens der EU ·
Ausarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen für
die Bekämpfung der Luftverschmutzung einschließlich der grenzübergreifenden
Verschmutzung Schutz der
Meeresumwelt ·
Förderung des Schutzes der Meeresumwelt
einschließlich des Schutzes der Ökosysteme der Meere ·
Verabschiedung von Rechtsvorschriften im Bereich
des integrierten Küstenzonenmanagements Abfallbewirtschaftung ·
Umsetzung einer nationalen
Abfallbewirtschaftungsstrategie ·
Förderung der Einrichtung eines integrierten Netze
von Abfallbehandlungsanlagen, darunter für Industrieabfälle ·
Einführung eines Systems für die Lizenzierung und
Registrierung von Abfallbehandlungsanlagen sowie eines Systems für die
Überwachung und Kontrolle dieser Anlagen unter Anlehnung an die Grundsätzen des
EU-Rechts sowie Professionalisierung des informellen Sektors Naturschutz ·
Fortsetzung der Einführung eines Systems von Naturschutzgebieten
nach dem Vorbild der bewährten Methoden der EU ·
Fortsetzung der Umsetzung der Strategie für den
Schutz und die Regeneration der Waldökosysteme, Eindämmung der Entwaldung und
Fortsetzung der Wiederaufforstungsmaßnahmen nach dem Wiederaufforstungs-Leitplan
Fortsetzung der laufenden Arbeiten zur Einführung der Waldzertifizierung
(Forest Stewardship Council/SFC) ·
Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse über
die biologische Vielfalt in Marokko (Arten, Ökosysteme, Taxonomie-Problematik) ·
Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und
Annahme von Maßnahmen zur Regeneration bedrohter Arten in Zusammenarbeit mit
der lokalen Bevölkerung ·
Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften über
den Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen im Einklang mit den
Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Verschmutzung
durch die Industrie und Risikomanagement ·
Einführung eines Systems zur integrierten
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch große
Industrieanlagen unter Anlehnung an die Standards und bewährten Verfahren der
EU ·
Einführung eines Systems zur Beherrschung der
Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen unter Anlehnung an die
Standards und bewährten Verfahren der EU Chemische
Erzeugnisse ·
Annahme von Standards für die Registrierung,
Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe unter Anlehnung an die
Rechtsvorschriften und bewährten Verfahren der EU ·
Verabschiedung einer Strategie für die allmähliche
Ersetzung der für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlichsten
chemischen Stoffe Desertifikation
und Bodenschutzmaßnahmen ·
Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des
Aktionsplans für die Bekämpfung der Desertifikation und den Bodenschutz Kapazitäten für
die Erteilung von Genehmigungen sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben ·
Stärkung der Verwaltungskapazitäten der für
Umweltschutz und Wasserbewirtschaftung zuständigen Behörden für die Erteilung
von Genehmigungen sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben Berücksichtigung
von Umweltaspekten ·
Förderung einer weiteren Einbeziehung von
Umweltbelangen in andere Bereiche wie Wasser, Wälder, Landwirtschaft, Bildung,
Energie, Verkehr, Fischerei, Industrie und Forschung Intensivierung
der regionalen und internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich Internationale
Zusammenarbeit ·
verstärkte Umsetzung der Umweltübereinkünfte und
-protokolle, deren Vertragspartei Marokko ist, und Beschleunigung der
Ratifizierung der zusätzlichen Umweltübereinkünfte und -protokolle, die
Bestandteil des EU-Rechtsrahmens sind. Regionale
Zusammenarbeit ·
Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen des
Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Umweltverschmutzung
(Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle ·
weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative
Horizont 2020 ·
Intensivierung der Zusammenarbeit mit der
Europäischen Umweltagentur im Kontext ihrer regionalen Tätigkeiten, auch in
Bezug auf die gemeinsamen Umweltinformationssysteme Konvergenz: Bei der Durchführung dieser Reformen
berücksichtigt Marokko im Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften
mit Unterstützung der EU schrittweise die einschlägigen europäischen Standards
in den Bereichen verantwortungsvolle Umweltpolitik, Luftqualität,
Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Schutz der Meeresumwelt, Naturschutz,
Verschmutzung durch Industrieanlagen und chemische Erzeugnisse. Klimawandel ·
Stärkung und vollständige Errichtung der für
Klimaschutz zuständigen marokkanischen Institutionen ·
Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen, Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien und
Plänen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen ·
Erstellung von Treibhausgasinventaren ·
Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einführung einer
Klimapolitik für die Zeit nach 2012 ·
Zusammenarbeit bei der Eindämmung des Klimawandels
und der Anpassung an seine Folgen ·
Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Abkommen von
Cancún und Durban ·
Förderung einer Strategie für emissionsarme
Entwicklung als Beitrag zur Schaffung einer umweltverträglichen Wirtschaft ·
Förderung geeigneter Eindämmungsmaßnahmen auf
nationaler Ebene, darunter eines Systems für die sektorbezogene Vergabe von
Emissionsgutschriften ·
Förderung der Einbeziehung des Klimawandels in
Entscheidungsprozesse ·
Durchführung erster Maßnahmen zur Vorbereitung auf
ein Emissionshandelssystem ·
Einbeziehung der klimapolitischen Prioritäten in
die Landwirtschaft: Erhöhung des Anteils der Obstplantagen Verwendung von
ausgewähltem Saatgut und von an das Klima angepassten Sorten allgemeine
Einführung von Techniken für die Wassersammlung und die Optimierung der
Bewässerung Bereitstellung der Ergebnisse aus der Agrarforschung zugunsten der
Entwicklung der Landwirtschaft Wasser Umsetzung der nationalen Wasserstrategie
zur Konsolidierung der bisherigen Ergebnisse und zur Gewährleistung einer
integrierten Wasserwirtschaft ·
Förderung der Steuerung der Wassernachfrage und
effiziente Wassernutzung durch: –
Wassereinsparungen bei der Bewässerung durch
massive Umstellung auf eine punktuelle Bewässerung und mehr Effizienz bei der
Wassernutzung in der Landwirtschaft –
Anwendung eines Systems für die Aufbereitung von
Abwasser für die landwirtschaftliche Nutzung unter Anlehnung an die Grundsätze
des EU-Rechts –
Wassereinsparungen in den Bereichen Trinkwasser,
Industrie und Tourismus ·
Förderung der Erhaltung und des Schutzes der
Wasserressourcen, des natürlichen Lebensraums und der gefährdeten Gebiete durch
Folgendes: –
den Schutz der Qualität der Wasserressourcen und
die Bekämpfung der Verschmutzung –
die Anwendung eines Systems zu Verbesserung der
kommunalen und industriellen Abwässer –
Schutz des Grundwassers und der Einzugsgebiete,
Oasen und Feuchtgebiete –
Anwendung eines Systems zur Verbesserung der
Qualität des Wassers, einschließlich der Badegewässer, unter Anlehnung an die
Grundsätze des EU-Rechts ·
Verringerung der Anfälligkeit für die mit Wasser
verbundenen natürlichen Risiken und Anpassung an den Klimawandel: –
Verbesserung des Schutzes von Personen und Sachen
gegen Überschwemmungen und Bekämpfung von Dürrefolgen durch
Dürremanagementpläne für die einzelnen Einzugsgebiete –
Vollendung der im nationalen Hochwasserschutzplan
vorgesehenen Maßnahmen –
Verbesserung der Prävention vor allem durch die
Entwicklung von Hochwasserwarnsystemen und Notfallplänen ·
Fortsetzung der rechtlichen und institutionellen
Reformen durch vollständige Anwendung des Gesetzes Nr. 10-95 sowie eine
Überarbeitung des Gesetzes unter Einbeziehung fehlender Aspekte, d. h.
Wassereinsparungen und Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser ·
Modernisierung der Informationssysteme und Stärkung
der Mittel und Kompetenzen durch Folgendes: –
Modernisierung der Verwaltung, Erneuerung und
Verbesserung der Wasserwirtschaft und der Bewirtschaftung der Einzugsgebiete –
Stärkung und Modernisierung des Systems für die
Sammlung und Verarbeitung von wasserbezogenen Informationen durch Einführung
eines nationalen Wasserinformationssystems unter Berücksichtigung der
Erfahrungen und bewährten Praktiken der EU –
Ausbau der Verwaltungskapazitäten der marokkanischen
Wasserwirtschaftsbehörden für die Wasserpolitik, die Erteilung von
Genehmigungen, die Überwachung und die Kontrolle und gleichzeitige Annäherung
an die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften –
Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikations- und
Sensibilisierungsstrategien im Wasserbereich –
Ausbau der Kapazitäten im Bereich strategische
Planung, einschließlich der Finanzstrategien mit Hilfe der Erfahrungen der EU ·
Bewirtschaftung und Erschließung der
Wasserressourcen: –
Förderung und Erschließung nichtkonventioneller
Wasserressourcen, z. B. durch Meerwasserentsalzung, Demineralisierung von
Brackwasser, Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser und Sammlung von
Regenwasser 7.5 Informationsgesellschaft ·
Analyse der Möglichkeiten für eine bessere Zusammenarbeit
zwischen der EU und Marokko im Bereich der Informationsgesellschaft, vor allem
Entwicklung von Synergien zwischen der Strategie „Digitales Marokko 2013“ und
der Digitalen Agenda für Europa ·
Fortsetzung der Entwicklung und Einführung eines
vollständigen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation, einschließlich der
Genehmigung von Netzen und Diensten, des Zugangs dazu und ihrer
Zusammenschaltung, Universaldienst und Nutzerrechte, Verbraucherschutz,
Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre bei der
elektronischen Kommunikation sowie effiziente Frequenzverwaltung ·
Weiterverfolgung der nachstehenden wichtigsten
Entwicklungsschwerpunkte für die Rechtsetzung: –
Überlegungen über die Einführung von
Genehmigungsregelungen für die Erbringung elektronischer Kommunikationsdienste –
Fortschritte bei den Marktanalysen, z. B.
Analyse des Vorleistungsmarktes für den (physischen) Zugang zu
Netzinfrastrukturen, einschließlich des gemeinsamen oder vollständig
entbündelten Zugangs an festen Standorten, und des Vorleistungsmarktes für den
Breitbandzugang; dabei ist die wirksame und adäquate Erfüllung der
Zugangsverpflichtungen (Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl,
„Bitstromzugang“, entbündelter Zugang usw.) durch Betreiber mit beträchtlicher
Marktmacht sicherzustellen –
Erleichterung der Übertragbarkeit von Festnetz- und
Mobilfunknummern durch bessere Abwicklung des Verfahrens (Frist für die
Übertragbarkeit zwischen Betreibern, Dauer der Unterbrechung des Dienstes für
den Teilnehmer, Höchstlaufzeit des Vertrags, Sanktionen bei Missbrauch und
wettbewerbswidrigem Verhalten usw.) –
Gewährleistung der wirksamen Anwendung von
Maßnahmen zum Schutz der Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen
Kommunikation und zum Schutz vor unerbetenen Nachrichten (Spam) ·
Entwicklung und Einführung einer Regelung für die
Erhöhung der Sicherheit der Informationssysteme und des Schutzes kritischer
Infrastrukturen und Daten, Förderung eines sicheren und stabilen Funktionierens
der Netze und Dienste unter Einhaltung der Grundsätze der Offenheit und
Interoperabilität ·
Stärkung der Standards und der Architektur der
elektronischen Behördendienste zwecks Verwirklichung eines allgemeinen Rahmens
für die Interoperabilität der öffentlichen Informationssysteme nach dem Vorbild
des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) ·
in Konsultation mit unabhängigen und kompetenten
europäischen Organisationen Festlegung von Spezifikationen, Normen und
Standards für die Einführung papierloser Business-to-Business-Verfahren
zwischen KMU mit dem Ziel eines papierlosen Handels und einer flüssigen
Abwicklung von Geschäften ·
Förderung der Zusammenarbeit und des
Informationsaustauschs betreffend Strategien für die Netze und die
elektronische Kommunikation, die Nutzung von Funkfrequenzen, der Regelung für
Lizenzen und Rechte des geistigen Eigentums im Digitalbereich, für die
Entwicklung elektronischer Transaktionen zur Förderung des
Business-to-Business-Handels und der künftigen Weiterentwicklung der
Informationsgesellschaft auf nationaler, regionaler und globaler Ebene ·
insbesondere weitere Fortschritte bei der Umsetzung
der neuen Strategie „Digitales Marokko 2013“ und beim Dialog und bei der
Zusammenarbeit im Bereich der Technologie der Informationsgesellschaft: –
verstärkte Einrichtung öffentlicher Gemeinschaftszentren
(Centres d’Accès Communautaires Publics) mit Internet- und Telefonanschlüssen
zwecks Ausweitung des Kreises der Bürger mit Zugang zu neuen Technologien
(schnelles Internet und öffentliche Dienste), insbesondere in entlegenen und
ländlichen Gebieten, um die digitale Kluft zu bekämpfen –
Unterstützung der digitalen Entwicklung auf
nationaler Ebene im Kultur- und Bildungsbereich durch Verknüpfung öffentlicher
Maßnahmen, privater Initiativen und internationaler Partnerschaften –
Überlegungen über die Öffnung öffentlicher
Datenbestände und die Genehmigungen für die Verwendung und Wiederverwendung im
Dienste der Bürger und Unternehmen –
Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an
der Umsetzung der Strategie „Digitales Marokko 2013“ auf Ebene der Bürger im
Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologien –
Förderung der Unternehmer- und Innovationskultur in
Bezug auf die Technologien der Informationsgesellschaft innerhalb des
Privatsektors und durch Lehrpläne und Ausbildungsprogramme –
Austausch von Informationen und bewährten Methoden
im Zusammenhang mit der Zertifizierung elektronischer Signaturen und der
Sicherheit von elektronischen Kommunikationen und Transaktionen –
Unterstützung der Ausarbeitung und Durchführung
eines Programms für die Migration Marokkos zum Internet-Protokoll IPv6 ·
Intensivierung jeder Form der Zusammenarbeit mit
der EU im Bereich der Normen und Standards der Informations- und
Kommunikationstechnologie, insbesondere für das Digitalfernsehen, die digitalen
Mobilnetze und das Internet der Zukunft, für die Konnektivität der
Hochgeschwindigkeitsnetze, die von der Forschung abhängig ist (nächste Phase
von EUMEDCONNECT), sowie für die Anpassung der Rechtsvorschriften an den
technischen Fortschritt in Bezug auf die Informationsgesellschaft –
Förderung der öffentlichen und privaten Beteiligung
Marokkos, auch in Form gemeinsamer Projekte, an der Komponente Informations-
und Kommunikationstechnologie der europäischen Forschungs- und
Innovationsprogramme, vor allem in Bereichen, die mit den großen
gesellschaftlichen Herausforderungen und der Entwicklung von
Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen und Daten zur Unterstützung der Forschung
zusammenhängen –
Förderung einer verstärkten regionalen
Zusammenarbeit mit der EU, nationaler, gemeinsam mit europäischen Partnern
durchgeführten Forschungsarbeiten, des Beitritts zu oder der Einrichtung von
gemeinsamen Forschungsnetzen und des Austauschs von Forschern mit
EU-Mitgliedstaaten –
Prüfung der Möglichkeit eines
Europa-Mittelmeer-Forschungsprogramms, das besser auf die Rahmenbedingungen und
der Entwicklung der Mittelmeerregion abgestimmt ist ·
Förderung des freien Internetzugangs und der
Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden des südlichen Mittelmeerraums ·
Zusammenarbeit mit der Europa-Mittelmeer-Regulierungsgruppe
für elektronische Kommunikation (EMERG) und den Regulierungsbehörden der
EU-Mitgliedstaaten in Fragen von gemeinsamem Interesse 7.6 Wissenschaft und Technik,
Forschung und Innovation Ausbau der Forschungs- und
Innovationskapazitäten im Dienste der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklung und Einbindung Marokkos in den europäischen Forschungsraum ·
Stärkung der Rolle des nationalen Forschungssystems
für die Entwicklung Marokkos –
Verbesserung der Verwaltung des nationalen Forschungssystems –
Entwicklung der Labor-Zertifizierung und Förderung
von Zusammenschlüssen von Forschern und Forschungsteams –
Errichtung von Strukturen für die Verwertung der
Forschungsergebnisse –
Stärkung des Systems für die interne und externe
Bewertung der Forschungstätigkeiten und Einführung von Mechanismen für eine
bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren des nationalen
Forschungssystems –
Förderung der Zusammenarbeit und Partnerschaft
zwischen Hochschulen und Forschungsinstituten und Endnutzern der
Forschungsergebnisse –
weitere Umsetzung der die Innovation betreffenden
Aspekte der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer und gemeinsame Bewertung der Fortschritte
anhand von auf regionaler Ebene festgelegten Indikatoren –
Förderung von Wissenschafts- und Technologiepartnerschaften
innerhalb der Region Europa-Mittelmeer –
Mobilisierung der Kompetenzen von in Europa
lebenden Marokkanern mit Blick auf die Stärkung des Austauschs und der
Beziehungen zwischen Marokko und der EU in den Bereichen Wissenschaft, Technologie,
Forschung und Innovation –
Prüfung der Bedingungen für einen Beitritt Marokkos
zum EUREKA-Netz ·
Beteiligung Marokkos am europäischen
Forschungsraum: –
Prüfung der Möglichkeit einer wissenschaftlichen
Zusammenarbeit, z. B. auf der Grundlage von „project twinning“
(programme level management) in den gemeinsamen prioritären Themenbereichen der
europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme –
Verbesserung der Bedingungen für die Beteiligung
Marokkos an den europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen –
Ausbau der Forschungskapazitäten von marokkanischen
Hochschulen und Forschungsinstituten mit Blick auf die künftige Beteiligung
Marokkos an den europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen und eine
stärkere Beteiligung an COST (European
Cooperation in Science and Technology) –
Ausbau des Netzes der thematisch zuständigen
Kontaktstellen in Marokko für die europäischen Forschungs- und
Innovationsprogramme und Förderung des Austauschs mit den europäischen Netzen –
Verstärkung des Personalaustauschs bei Forschungsprojekten
und Förderung der Teilnahme marokkanischer Wissenschaftler an internationalen
wissenschaftlichen Debatten –
Schaffung der Voraussetzungen für die Beteiligung
Marokkos an den Programmen des Europäischen Technologieinstituts (ETI) Konvergenz: Zur
Verwirklichung dieser Ziele berücksichtigt Marokko im Hinblick auf die
Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die einschlägigen
europäischen Standards für die Bereiche Wissenschaft und Technologie, Forschung
und Innovation, insbesondere die Bestimmungen der europäischen Forschungs- und
Innovationsprogramme zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
und der Lebensqualität sowie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung 7.7 Audiovisuelle Medien ·
Förderung des Meinungs-, Informations- und
Erfahrungsaustauschs über die audiovisuelle Politik, einschließlich der
gesetzlichen Aspekte ·
Förderung des Sektors mit dem Ziel der Verbesserung
der Standards für die Verwaltung, der Qualität der Leistungen und der
Wettbewerbsfähigkeit und des Ausbaus der Kompetenzen durch Schulungen und
technische Hilfe ·
Unterstützung der Einführung eines transparenten,
wirksamen und vorhersehbaren gesetzlichen Systems, einschließlich der
Überarbeitung des Rechtsrahmens und der Anwendung der neuen verfassungsmäßigen
Befugnisse der Hohen Behörde für audiovisuelle Kommunikation 7.8 Integrierte
Meerespolitik Entwicklung einer Grundlage, die Marokko
die Beteiligung an der integrierten Meerespolitik der EU zu ermöglicht ·
Entwicklung eines integrierten Konzepts für
sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit oder mit Auswirkungen auf das Meer
und die Küstengebiete in nationaler oder regionaler Hinsicht ·
weitere Verbesserung des Managements der
verschiedenen maritimen Tätigkeiten, vor allem durch Entwicklung von Instrumenten
wie der maritimen Raumplanung, des integrierten Küstenzonenmanagements sowie
Bemühungen im Bereich der Meeresforschung und maritimen Forschung 7.9 Tourismus ·
Umsetzung der Tourismusstrategie Vision 2020 ·
Informationsaustausch über Politik, Maßnahmen und
Projekte zur Förderung eines nachhaltigen, hochwertigen und
verantwortungsvollen Tourismus 8. allgemeine und berufliche
Bildung sowie Gesundheit 8.1 Allgemeine Bildung Konsolidierung
des Grundsatzes der Chancengleichheit ·
Senkung der Schulabbruchquote, vor allem von
Mädchen in ländlichen Gebieten ·
Verbesserung der Schulwiedereingliederungsquote ·
Verbesserung des Stipendiensystems ·
Bekämpfung der Gewalt in Schulen Gewährleistung
eines universellen Zugangs zur Grundschulbildung und Bekämpfung des Analphabetismus ·
Senkung der Analphabetenquote, vor allem von jungen
Menschen und Frauen in ländlichen Gebieten ·
Einführung der allgemeinen Schulpflicht (bis zur
zweiten Sekundarstufe) ·
Erhöhung der Quote qualifizierender
Sekundarschulabschlüsse, vor allem bei Mädchen Verbesserung
der Qualität des Bildungswesens ·
allgemeine Einführung der Vorschule ·
Senkung der Wiederholungsquoten ·
Gewährleistung der allgemeinen Beherrschung der
Unterrichtssprache und des Lernens von Fremdsprachen ·
Verbesserung des Systems für die Lehrerausbildung ·
Verbesserung der Systeme für die Beratung und
Unterstützung von Schülern mit Schwierigkeiten Umsetzung der die Bildung betreffenden
Aspekte der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer ·
Verbesserung der Erziehung zu unternehmerischem
Denken als Schlüsselkompetenz der Primar- und Sekundarschulbildung ·
gemeinsame Bewertung der Fortschritte anhand von
auf regionaler Ebene definierten Indikatoren 8.2 Berufsbildung ·
Unterstützung der Reform der Berufsbildung ·
Fortsetzung des Dialogs und Austauschs über Instrumente
wie dem europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und
dem Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und
Weiterbildung (EQARF VET) ·
Schaffung der institutionellen und operativen
Voraussetzungen für die Einführung eines nationalen Zertifizierungsrahmens ·
Reformierung des Systems und der Verwaltung der
Berufsbildung (in Abstimmung mit den Sozialpartnern) und Vertiefung des Dialogs
über die angebotenen und nachgefragten Qualifikationen mit Blick auf eine
bessere Abstimmung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ·
Verbesserung der Analysen des Arbeitsmarkts und der
Formulierung einer evidenzbasierten Politik ·
Beitrag zur Verstärkung der Weiterbildung, vor
allem zu einer besseren Verwaltung der Mittel für die Weiterbildung (Reform der
Sonderverträge) mit Blick auf die Verbesserung des Zugangs und der Qualität ·
weitere Umsetzung der die Bildung betreffenden
Aspekte der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer unter besonderer
Berücksichtigung der Erziehung zu unternehmerischem Denken Verbesserung der
Sammlung von Informationen über die in Unternehmen erteilten Ausbildungen
gemeinsame Bewertung der Fortschritte anhand von auf regionaler Ebene
definierten Indikatoren 8.3 Hochschulbildung Unterstützung des marokkanischen Hochschulwesens
und seiner Anpassung an die Grundsätze des Bologna-Prozesses ·
Einleitung eines Dialogs und Austauschs über die
Grundsätze und Empfehlungen des Bologna-Prozesses zur Schaffung des
europäischen Hochschulraums ·
Angleichung der marokkanischen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften an die Ziele des Bologna-Prozesses ·
Einführung von Instrumenten zur Förderung der
Transparenz, Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studiengängen wie dem System
zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) und dem
Diplomzusatz (Annahme und wirksame Einführung des Systems der
Studienleistungen, Fachrichtungen und betreffenden Einrichtungen) ·
weitere Einführung des nationalen
Qualifikationsrahmens (NQF) ·
verstärkte Entwicklung berufsqualifizierender
Schulungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Hochschulabgänger
und Entwicklung aktiver Partnerschaften mit den Fachkreisen ·
Einführung eines Systems zur Weiterbetreuung der
Absolventen und Erhöhung der Berufseingliederungsquote ·
Verstärkung der Dekonzentration und
Dezentralisierung der Dienststellen im Bildungsbereich und der
Dezentralisierung des Hochschulwesens mit Blick auf die Begleitung des
Prozesses der „verstärkten Regionalisierung“ Verbesserung
des Zugangs zur Hochschulbildung ·
Verbesserung der sozialen Dienste für Studierende
(soziale Stipendien, Leistungsstipendien, Aufnahmekapazität der
Studentenwohnheime, Mensen, Basiskrankenversicherung AMO) ·
Einführung von Betreuungsmaßnahmen für Studenten,
vor allem in den frei zugänglichen Hochschulzentren ·
Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung der
Wiederholung von Studienjahren und des Studienabbruchs (integriertes System für
den Sprachunterricht, Module zur Methodik des akademischen Arbeitens, Sprachen-
und Kommunikationsmodule, Informatikmodule, Tutorien, Beratung für Bachelors
und Studierende und Entwicklung von gemeinsamen Grundstudien und von
Übergangsmöglichkeiten zwischen den Fachrichtungen, um eine Umorientierung zu
ermöglichen) ·
Einführung eines effizienten Informations- und
Beratungssystems Qualitative Verbesserung
des marokkanischen Hochschulwesens ·
Verbesserung der Kapazitäten und Kompetenzen des
Hochschulpersonals ·
Förderung des Fernunterrichts ·
Entwicklung neuer Informations- und
Kommunikationstechnologien im marokkanischen Hochschulwesen ·
Verstärkung der Zertifizierung im Hochschulwesen ·
Verbesserung der Verwaltung und der Autonomie der
Hochschuleinrichtungen ·
Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der
Bewertung von Programmen, Projekten und Bildungseinrichtungen (Bewertung von
Pädagogik, Verwaltung und Finanzen) ·
Einführung eines Systems zur institutionellen
Bewertung des marokkanischen Hochschulwesens ·
Konsolidierung der unabhängigen Qualitätssicherung ·
Ausbildung durch Forschung, vor allem während des
Doktorats Vertiefung der
Zusammenarbeit im Bereich allgemeine und berufliche Bildung durch Verstärkung
und/oder Verbesserung der Beteiligung Marokkos an den europäischen
Hochschulbildungsprogrammen ·
weitere Unterstützung der Reform und der
Modernisierung des Hochschulwesens im Rahmen des Programms Tempus und seiner
Nachfolger ·
Förderung der Beteiligung Marokkos an den
europäischen Mobilitäts- und Partnerschaftsprogrammen im Hochschulbereich ·
Fortsetzung der Informationskampagnen über diese
Programme für potenzielle Bewerber, Studierende und Akademiker ·
Förderung der Annäherung Marokkos an die in der EU
geltenden Verfahren für die Anerkennung von Diplomen ·
Förderung des Austauschs zwischen dem Zentrum MERIC
Maroc und dem Netz ENIC-NARIC ·
Förderung der Zusammenarbeit zwischen der
Europa-Mittelmeer-Universität von Portoroz und Bildungseinrichtungen in Marokko 8.4 Unterstützung der Schulungen
zur EU-Politik ·
Stärkung der Beteiligung Marokkos an der Aktion
Jean Monnet zur Unterstützung des Hochschulwesens und von Forschungsprojekten
zur europäischen Integration ·
verstärkte Einbeziehung Marokkos in die
spezifischen Programme für die Sensibilisierung der Verantwortlichen in
Drittländern für die EU-Politik 8.5 Gesundheit Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in
Marokko und Vertiefung des Dialogs zwischen der EU und Marokko über
Gesundheitsfragen ·
Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Reform des
Gesundheitswesens auf der Grundlage der nationalen Strategie „Vision Gesundheit
2020“, des Aktionsplans 2008-2012 und gegebenenfalls künftiger Instrumente,
einschließlich der Annahme des Rahmengesetzes über das Gesundheitswesens, die
Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung vor
allem für die ärmsten Bevölkerungsgruppen, die Regionalisierung und die
Verstärkung der Präventivmaßnahmen ·
Stärkung der Einrichtungen und Labore zwecks
Verbesserung der Gesundheitsüberwachung und des Gesundheitsschutzes
(Einrichtung der nationalen Gesundheitsagentur) ·
Zusammenarbeit im Bereich der
Gesundheitsindikatoren, vor allem denjenigen im Zusammenhang mit den
Millenniumsentwicklungszielen 4 und 5 ·
Prävention und Bekämpfung der übertragbaren und
nicht übertragbaren Krankheiten, vor allem kostspieliger langwieriger und
chronischer Krankheiten, unter anderem durch die Ratifizierung und Anwendung
der internationalen Übereinkünfte im Gesundheitsbereich, wie des
WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums und der
Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. ·
Zusammenarbeit mit Blick auf eine allmähliche
langfristige Annäherung an bestimmte Bestimmungen und Umsetzungsverfahren der
EU im Gesundheitsbereich ·
Überlegungen über die Möglichkeit der Verstärkung
der regionalen Gesundheitskooperation, auch im Kontext der Zusammenarbeit
Europa-Mittelmeer Konvergenz: Zur Verwirklichung dieser Ziele verabschiedet Marokko die Rechts- und
Verwaltungsvorschriften über das Gesundheitswesen und berücksichtigt im
Hinblick auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften mit Unterstützung der EU die
einschlägigen europäischen Richtlinien und die Empfehlungen der WHO im Bereich
der Gesundheitsüberwachung und des Gesundheitsschutzes 8.6 Jugend und Sport ·
Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der
informellen Bildung von Jugendlichen und sozialpädagogischen Betreuern, um den
Austausch, den interkulturellen Dialog und die Entwicklung der Zivilgesellschaft
zu fördern, vor allem durch Jugendprogramme wie Jugend in Aktion (2007-2013),
Euromed Jugend IV und ähnliche künftige Programme ·
Förderung des Austauschs von Informationen und
bewährten Methoden zu Themen von gemeinsamem Interesse wie soziale Integration
im und durch Sport, Sport und Bildung, körperliche Aktivität sowie Bekämpfung
von Doping und von Gewalt im Sport (vor allem Gewalt in den Stadien) ·
Beteiligung marokkanischer Führungskräfte an
Studientagen, Seminaren und Kolloquien zu Sportthemen ·
Zusammenarbeit bei der Organisation sportbezogener
Veranstaltungen in Marokko im Rahmen der vorhandenen Strukturen C. Teilnahme Marokkos an
Programmen und Einrichtungen der EU ·
verstärkte Zusammenarbeit mit folgenden
europäischen Agenturen im Rahmen ihrer regionalen Aktivitäten: Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Europäische Stiftung für
Berufsbildung (ETF), Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), Europäische Agentur für die
Operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX), EUROPOL, EUROJUST,
Europäische Umweltagentur (EEA) und Europäische Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs (EMSA) ·
Teilnahme Marokkos an Drittländern offenstehenden
EU-Programmen, vor allem: Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation,
Zoll 2012 (2008-2013), Programm SESAR, Programm Marco Polo ·
Beteiligung an Enterprise Europe Network ·
Die EU wird einen Beitrag zur Verwirklichung der
Teilnahme Marokkos an diesen Programmen und Agenturen leisten. D. Finanzielle Dimension ·
Bei der Verwirklichung der finanziellen Dimension
der Partnerschaft EU-Marokko werden die Bedürfnisse berücksichtigt, die sich
aus Folgendem ergeben: –
dem fortgeschrittenen Status –
der in Marokko durch die politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Reformen entstandenen Dynamik, die zu einem großen Bedarf an
wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen führt –
dem Erfordernis, mit Blick auf die Minderung der
Armut ein breitenwirksames Wachstum zu fördern –
dem Erfordernis der Konsolidierung der
wirtschaftlichen Öffnung Marokkos und seiner Integration in die Weltwirtschaft
und vor allem die EU-Wirtschaft –
der neuen EU-Nachbarschaftspolitik ·
Prüfung der Möglichkeit, ab 2013 eine neue Phase
für den Zugang zu Finanzierungsmitteln der EU einzuleiten, um Marokko bei der
Orientierung an der Regional- und Kohäsionspolitik der EU und der
Verabschiedung neuer Verfahren für die Umsetzung zu begleiten ·
Optimierung des Einsatzes der vorhandenen
Finanzierungsinstrumente dank einer gezielteren Ausrichtung der
Kooperationsprogramme und einer besseren Zusammenarbeit zwischen Marokko und
der EU, um die Absorptionskapazitäten Marokkos zu maximieren ·
Nutzung sämtlicher einschlägigen neuen Instrumente
und thematischen Programme, die die EU im Rahmen ihres auswärtigen Handelns
eingeführt hat, wobei die Bedürfnisse Marokkos, seine Fortschritte bei den
Reformen und seine Absorptionskapazitäten zu berücksichtigen sind III Monitoring und
Monitoring-Berichte Monitoring des
Aktionsplans ·
Der Aktionsplan dient wie sein Vorgänger als
Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko. ·
Er wird dem Assoziationsrat EU-Marokko zur
förmlichen Annahme vorgelegt. ·
Die im Rahmen des Assoziationsabkommens
eingerichteten gemischten Gremien, insbesondere die zu diesem Zweck
geschaffenen Unterausschüsse und Arbeitsgruppen, sorgen für den Fortschritt und
die Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans auf Grundlage regelmäßiger
Berichte über dessen Umsetzung. ·
Die Unterausschüsse überprüfen auf der Grundlage
des vorliegenden Aktionsplans und des nationalen Programms zur Annäherung an
die Rechtsvorschriften der EU, wie die Annäherung an den EU-Besitzstand im
jeweils vorhergehenden Jahr verlaufen ist. Sie erstatten dem
Assoziationsausschuss hierüber Bericht. Zu diesem Zweck stellen sie sicher,
dass die zuständigen Ministerien ordnungsgemäße Anträge auf die Nutzung des
Instruments „TAIEX assessment“ sowie aller anderen von der EU bereitgestellten
Instrumente für die Bewertung der Unterschiede zum Besitzstand stellen. Monitoring-Berichte ·
Die EU und Marokko können unabhängig von der im
Assoziationsausschuss stattfindenden Überarbeitung unilaterale Prüfungen der
Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans durchführen. ·
Die EU und Marokko können
Nichtregierungsorganisationen und andere interessierte Organisationen, die in
Marokko und der EU in den vom Aktionsplan erfassten Bereichen tätig sind,
auffordern, Beiträge zur Prüfung der erzielten Fortschritte zu leisten. IV Schlussbestimmungen ·
Die Laufzeit des Aktionsplans beträgt fünf Jahre
(2013-2017). ·
Der Assoziationsausschuss hat die Aufgabe, den
Stand der Umsetzung des Aktionsplans anhand der von den Unterausschüssen
vorgelegten Berichte und Protokolle zu prüfen. Er hat außerdem die Möglichkeit,
nach Maßgabe der erzielten Fortschritte und/oder neuer Erfordernisse neue
Prioritäten und Anpassungen des Aktionsplans vorzuschlagen, die er dem
Assoziationsrat zur Genehmigung vorlegt. ·
Hierbei berücksichtigt der Assoziationsausschuss
die Beiträge von Nichtregierungsorganisationen und anderen interessierten
Organisationen, die in Marokko und der EU in den vom Aktionsplan erfassten
Bereichen tätig sind. ·
Die Parteien verpflichten sich, nach dreijähriger
Laufzeit des Aktionsplans die künftigen Schritte zur Einführung einer neuen
Grundlage für die Beziehungen festzulegen, wobei die Ergebnisse der Beratungen
der im gemeinsamen Dokument über den fortgeschrittenen Status genannten
Ad-hoc-Arbeitsgruppe maßgeblich sind. ANHANG I
Liste der europäischen Übereinkünfte und der Übereinkommen des Europarates
·
Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 6 –
Recht auf ein faires Verfahren), Grundrechtecharta der EU (Kapitel VI – Justiz) ·
Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 3 –
Verbot der Folter), Protokoll Nr. 13 (Abschaffung der Todesstrafe),
Grundrechtecharta der EU (Artikel 2 und 4) ·
Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 10 –
Freiheit der Meinungsäußerung, Artikel 11 – Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit), Grundrechtecharta der EU (Artikel 11 und 12) ·
Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die
Gleichstellung von Frauen und Männern ·
Europäische Menschenrechtskonvention
(Artikel 14 – Diskriminierungsverbot), Grundrechtecharta der EU
(Kapitel III) ·
Überarbeitete Sozialcharta des Europarats (Artikel
4.3, 7, 8, 11, 15, 16, 17, 20 und 27), ·
Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 14 –
Diskriminierungsverbot), Grundrechtecharta der EU (Kapitel III) ·
Übereinkommen des Europarats über die Überstellung
verurteilter Personen und zugehöriges Zusatzprotokoll ·
Übereinkommen des Europarats über
Computerkriminalität ·
Konvention des Europarates zur Bekämpfung des
Menschenhandels ·
Konvention des Europarates über Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von
Erträgen aus Straftaten ANHANG II
Wichtigste Bezugsgrundlagen des EU-Besitzstands im Bereich des
EU-Binnenmarktes Finanzdienstleistungen Die wichtigsten Richtlinien im Banksektor sind
die beiden Richtlinien über die Eigenkapitalanforderungen: ·
Richtlinie 2006/48/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme
und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) ·
Richtlinie 2006/49/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die
angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
(Neufassung) Weitere wesentliche Richtlinien dieses
Bereichs: ·
Richtlinie 2000/46/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.9.2000 über die Aufnahme,
Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, ·
Richtlinie 2002/87/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die zusätzliche
Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats ·
Richtlinie 94/19/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.5.1994 über
Einlagensicherungssysteme Wichtigste Richtlinien für Marokko im Bereich Versicherungen: ·
Richtlinie 2009/138/EG vom 25.11.2009, ABl. vom
17.12.2009 oder Richtlinie „Solvabilität II“, in der die meisten früheren
Versicherungsrichtlinien zusammengefasst sind (Kodifizierung), anwendbar ab
Ende 2012 ·
in den nächsten 5/6 Jahren: Annahme von
Rechtsvorschriften über ein Solvabilitäts- und Beaufsichtigungssystem für
Versicherungsunternehmen nach dem Vorbild von „Solvabilität II“; dasselbe gilt
für den Bereich der Kraftfahrzeugversicherung auf der Grundlage der
entsprechenden Richtlinie ·
Richtlinie 2009/103/EG
(Kodifizierungsrichtlinie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) vom
16.9.2009, ABl. vom 9.10.2009 Wichtigste Richtlinien für Marokko im Bereich Wertpapiere: ·
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation
(Marktmissbrauch) und Umsetzung der Richtlinien der Kommission ·
Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim
öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu
veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG und
Empfehlungen der Kommission zu dieser Richtlinie ·
Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur
Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie
2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der
Richtlinie 93/22/EWG des Rates ·
Richtlinie 2006/31/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 5. April 2006 zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über
Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen ·
Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August
2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen
und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die
Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie ·
Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom
10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für
Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die
Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne
dieser Richtlinie ·
Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger ·
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen. ·
Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte
Aspekte von Credit Default Swaps Wichtigste Richtlinien im Bereich Investmentfonds: ·
Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
(Text von Bedeutung für den EWR) ·
Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom
19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die
Erläuterung gewisser Definitionen ·
Richtlinie 2010/43/EU der Kommission vom
1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen,
Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der
Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft ·
Berichtigung der Richtlinie 2010/42/EU der
Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über
Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren ·
Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1.
Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den
Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen
Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften
Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden
(Text von Bedeutung für den EWR) ·
Verordnung (EU) Nr. 584/2010 der Kommission vom 1.
Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt des Standardmodells
für das Anzeigeschreiben und die OGAW-Bescheinigung, die Nutzung elektronischer
Kommunikationsmittel durch die zuständigen Behörden für die Anzeige und die
Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen sowie für den
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den
EWR) ·
Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer
Investmentfonds Wichtigste Richtlinien im Bereich Infrastruktur: ·
Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die
Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und
–abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im
Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen ·
Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten (im Hinblick auf
verbundene Systeme und Kreditforderungen) Postdienste Wichtigste Richtlinien für Marokko im Bereich Postdienste: ·
Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die
Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die
Verbesserung der Dienstequalität, geändert durch die Richtlinien 2002/39/EG und
2008/6/EG
Rechte des geistigen und gewerblichen
Eigentums Wichtigste Richtlinien: ·
Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzung der Rechte des
geistigen Eigentums) ·
Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte in der Informationsgesellschaft) ·
Richtlinie 2001/84/EG (Folgerecht) ·
Richtlinie 2006/116/EG (Schutzdauer) ·
Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der
Zollbehörden ·
Richtlinie 91/250/EWG des Rates, ersetzt durch die
Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ·
Richtlinie 92/100/EWG des Rates, ersetzt durch die
Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht ·
Richtlinie 93/83/EWG betreffend Satellitenrundfunk
und Kabelweiterverbreitung ·
Richtlinie 96/9/EWG über den rechtlichen Schutz von
Datenbanken Im Bereich des Markenrechts: ·
Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Marken (kodifizierte Fassung) ·
Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26.
Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung) Im Bereich des Patentrechts: ·
Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat
für Arzneimittel (kodifizierte Fassung) ·
Verordnung (EG) Nr. 1610/96 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden
Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel ·
Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinien 2001/20/EG und
2001/83/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ·
Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer
Erfindungen ·
Verordnung (EG) Nr. 816/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Zwangslizenzen für Patente
an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder
mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Im Bereich der Muster: ·
Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und
Modellen ·
Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.
Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ANHANG III: Prioritäre Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans
EU-Marokko (2013-2017 zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Politischer und strategischer Dialog || 1) Intensivierung des bilateralen politischen Dialogs und verstärkte Konzertierung in multilateralen Gremien || a) Veranstaltung von Ad-hoc-Sitzungen auf Ebene von Ministern oder hohen Beamten zu Themen von gemeinsamem Interesse || KF || b) Ergreifung gemeinsamer Initiativen, Einführung informeller Konzertierungsmechanismen in den Gremien der Vereinten Nationen, vor allem in den Bereichen Bekämpfung der Bedrohungen der internationalen Sicherheit, Menschenrechte und regionale Fragen || KF 2) Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Konfliktprävention, Krisenmanagement, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Kontrolle der Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern sowie Zivilschutz und Prävention gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken (CBRN) || a) Abschluss eines Rahmenabkommens über die Beteiligung Marokkos an (zivilen und militärischen) Krisenmanagementeinsätzen der EU || KF || b) Einführung operativer Vorkehrungen zwischen den Instanzen Marokkos und der Europäischen Kommission in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) || KF || c) Einführung eines wirksamen nationalen Kontrollsystems für Exporte von Waffen und Dual-use-Gütern || MF aktives Engagement für die Aushandlung des Vertrags über den Waffenhandel || (*) In dieser Rubrik ist die laufende bzw. in der Planungs-/möglichen Programmierungsphase befindliche Unterstützung erfasst. Darüber hinaus stellt auch die Teilnahme Marokkos an Programmen und Einrichtungen der EU eine prioritäre Maßnahme dar. Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || 3) Konsolidierung der Instanzen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren || a) Stärkung der Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Parlaments, der Regierung, der politischen Parteien, des nationalen Menschenrechtsrats und der Mediationseinrichtung || MF gesteigerte Kapazitäten der betreffenden Instanzen || Programm zur Unterstützung des Menschenrechtsrats und der interministeriellen Delegation für Menschenrechte sowie Ausbau der Kapazitäten dieser beiden Einrichtungen (SPRING) Unterstützung des Generalsekretariats der Regierung (Programm P3A III) Unterstützung für das Parlament (Programme P3A III und „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ b) Annahme geeigneter Gesetzesnormen || MF gesteigerte Kapazitäten in Bezug auf die Qualität und verfassungsmäßige Konformität der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesteigerte Verwaltungskapazitäten des Parlaments Einrichtung des Verfassungsgerichtshofs c) Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Europarat || MF schrittweiser Beitritt Marokkos zu den in Abschnitt 2.8 des Aktionsplans genannten Übereinkünften Umsetzung des Status eines „Partners für Demokratie“ || Programme „„Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ und „Stärkung demokratischer Reformen der südlichen Nachbarschaft“ d) Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung, der ausgewogenen geografischen Abdeckung und der Kontinuität sowie Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen || MF Umsetzung einer Charta für den öffentlichen Dienst und der Dezentralisierungscharta, Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, Umsetzung des E-Government || Programm HAKAMA e) Verabschiedung des Verfassungsgesetzes über Finanzen || KF || Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || || f) Verwirklichung der erweiterten Regionalisierung || MF Verabschiedung und Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rahmenbedingungen für die Gebietskörperschaften sowie die Modalitäten für die Solidarität zwischen ihnen, ihre Kompetenzen sowie ihr Funktionieren Verabschiedung und Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rahmenbedingungen und die Modalitäten für das Funktionieren der Gebietskörperschaften || 4) Gewährleistung der Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz || a) Verabschiedung einer Strategie für die Reform des Justizwesens || KF || Potenzielles Programm zur Unterstützung der Reform des Justizwesens Kapazitätenaufbau Programm „Stärkung demokratischer Reformen der südlichen Nachbarschaft“ b) Stärkung der Unabhängigkeit der Richterschaft || MF Schaffung des Obersten Justizrats c) Annahme geeigneter Gesetzesnormen || MF Verabschiedung eines neuen Strafgesetzbuchs Einhaltung des Zeitplans und der Prioritäten, die in der Strategie für die Reform des Sektors festgelegt wurden d) Modernisierung der Justiz, vor allem durch die Vereinfachung und Verbesserung der Gerichtsverfahren || MF Verkürzung der Dauer der Verfahren, Verbesserung des Zugangs zur Justiz, Entwicklung alternativer Streitbeilegungsmodelle e) Verbesserung der Ausbildung von Richtern und anderen Ausübenden von Rechtsberufen Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || 5) Konsolidierung der Rolle der Zivilgesellschaft || a) Stärkung der Konzertierungsgremien zur Förderung der Einbeziehung in die Formulierung, Umsetzung und Bewertung der staatlichen Politik || MF Auswirkung des Konsultations- und Kooperationsprozesses zwischen den betreffenden marokkanischen Stellen und den Vereinigungen || Ausbau der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen durch die thematischen Programme IEDDH, ANE & AL, Migration & Asyl sowie durch bilaterale Programme b) Ausbau der Organisations-, Management- und Interessenvertretungskapazitäten von marokkanischen Verbänden mit Blick auf die Interaktion mit nationalen und internationalen öffentlichen Instanzen || MF Gründung von Partnerschaften || Projekt zur Unterstützung der Dynamik der integrierten ländlichen Entwicklung im Norden (DRIN), Programme „Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau“, „Unterstützung der Forstpolitik“ und Unterstützung der Zivilgesellschaft über die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft 6) Konsolidierung des Schutzes der Rechte von Frauen und Minderjährigen || a) Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDEF) und des zugehörigen Fakultativprotokolls || KF || Programm zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, Kapazitätenaufbau, Unterstützung der Zivilgesellschaft durch die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ b) Einrichtung einer Behörde für die Gleichstellung und die Bekämpfung sämtlicher Formen der Diskriminierung || KF c) Fertigstellung des Gesetzesrahmens für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich der häuslichen Gewalt || KF Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen || d) Einführung von Mechanismen für die Förderung und den Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und Personen mit Behinderungen || MF Fortschritte bei der Umsetzung des Regierungsplans für Gleichstellung, Reform des Strafgesetzbuchs Annahme und Umsetzung des Gesetzes über die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Hausangestellte, Einrichtung eines Beratenden Ausschusses für Familien und Kinder || Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || || e) Stärkung der Kontrollmechanismen für die wirksame Anwendung des Arbeitsgesetzes hinsichtlich des Arbeitsverbots für Kinder unter 15 Jahren || MF Berichte der IAO || || 7) Konsolidierung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit || a) Annahme und Umsetzung eines neuen Pressegesetzes für die Print- und Online- Medien unter Einbeziehung berufsethischer Aspekte || KF Konsultation sämtlicher Beteiligten während der Ausarbeitung des neuen Pressegesetzes Einsetzung eines Nationalen Presserates, Einhaltung internationaler Standards || b) Fortsetzung der Reformen zur Gewährleistung des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien || MF weitere Marktliberalisierung im Bereich der audiovisuellen Medien Stärkung der Rolle der Hohen Behörde für audiovisuelle Kommunikation || || c) wirksame Anwendung des Gesetzes über die Vereinigungsfreiheit und Änderung des Gesetzes über öffentliche Demonstrationen || KF sofortige Ausstellung von Bescheinigungen über die Gründung von Vereinigungen, Konformität mit dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte || Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung || || d) Fortsetzung der Verhandlungen mit den Sozialpartnern über die Annahme des Verfassungsgesetzes mit den Bedingungen und Modalitäten für über die Ausübung des Streikrechts || MF Verhandlungsprozess mit den Sozialpartnern Übereinstimmung des Rechtsrahmens und der Vorgehensweisen mit den Grundsätzen der Kontrollorgane der IAO || || 8) Verbesserung der Korruptionsbekämpfung || a) Inkraftsetzen des Gesetzes über den Schutz der Opfer von Korruption und der Informanten || KF || Unterstützung der nationalen Stelle für Integrität und Korruptionsbekämpfung (technische Hilfe im Rahmen des Programms P3A III) und Stärkung ihrer Kapazitäten || || b) Einführung einer nationalen Stelle für Integrität und Korruptionsbekämpfung sowie Stärkung ihrer Rolle, ihrer Unabhängigkeit und ihrer Kapazitäten || KF Annahme und Umsetzung des Verfassungsgesetzes zur Schaffung der nationalen Stelle für Integrität und Korruptionsbekämpfung Jahresbericht der Zentralstelle für die Verhütung der Korruption (ICPC) || c) Umsetzung von Aktionsplänen und Annahme einer nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption || MF Indikatoren von Transparency International und anderen einschlägigen nationalen und internationalen Stellen || Programm „Stärkung demokratischer Reformen der südlichen Nachbarschaft“ Programm P3AIII Sigma Mobilität, Migration und Sicherheit || 9) Verbesserung des Grenzmanagements, Rückübernahme, Mobilität von Personen, Migrationspolitik, internationaler Schutz und Asyl || Gründung einer Partnerschaft für Mobilität mit mehreren Komponenten: || KF || Im Anhang zum Partnerschaftsdokument werden die Unterstützungsmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten festgelegt, darunter: Begleitung der Reformen, Ausbau der Kapazitäten, Unterstützung für die Zivilgesellschaft, Ausbildung, Austausch von Erfahrungen a) legale Migration: Erleichterung der Modalitäten für die Erteilung von Visa, auch im Rahmen des EU-Visakodexes || b) illegale Migration: Bekämpfung der irregulären Migration/Grenzmanagement/ Rückübernahmeabkommen || Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) || || c) Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung || || und Sachwissen, Sensibilisierungskampagnen, thematisches Programm „Migration und Asyl“ und Zusammenarbeit mit den betreffenden EU-Agenturen Unterstützung für die Entwicklung der von starker Auswanderung betroffenen Gebiete (Projekt DRIN in der Rif-Region) || || d) Förderung des internationalen Schutzes und Stärkung der Asylpolitik || || Wirtschaftliche und soziale Reform || 10) weitere Strukturreformen im Bereich Wirtschaft und Finanzen || a) Anwendung des Leitschemas für integrierte industrielle Plattformen und Gewerbegebiete || MF Vollendung der Umsetzung des nationalen Pakts für Industrieförderung in den tragenden Wirtschaftssektoren (Automobilindustrie, Luftfahrt, Elektronik, Offshoring, Textilien/Leder und Lebensmittel sowie der Rawaj-Strategie für Handel und Vertrieb || Programme Hakama und SPRING (Begleitung der Reformen, Ausbau der Kapazitäten) || b) weitere Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität und zur Schulung von Arbeitskräften in tragenden Wirtschaftssektoren, || c) Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Förderung des Unternehmertums, der KMU und der Kleinstunternehmen sowie weitere Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer || MF Indikatoren für die Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer, Umsetzung des Aktionsplans des nationalen Ausschusses für wirtschaftliche Rahmenbedingungen (CNEA), Einrichtung der KMU-Beobachtungsstelle, Annahme der Strategie für Kleinstunternehmen, gesetzgeberische Reform und Verwaltungsvereinfachung, „Small Business Act“ für die KMU || Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Wirtschaftliche und soziale Reform || || d) Fortsetzung der Reform der Steuerpolitik und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen || MF Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Steuerverwaltung, Vereinfachung des Steuersystems (einschl. der MwSt), Umsetzung des Verfassungsgesetzes über Finanzen || 11) Entwicklung einer integrierten Beschäftigungsstrategie und Förderung der Sozial- und Gesundheitspolitik || a) Weiterentwicklung der Politik für Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und menschenwürdige Arbeit unter Berücksichtigung der Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie und des im November 2008 auf der Ministerkonferenz Europa-Mittelmeer in Marrakesch festgelegten Aktionsrahmens || KF || Programme „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ und SPRING (Begleitung der Reformen, Ausbau der Kapazitäten) b) Annahme und Anwendung einer Regelung für eine Ausgleichsleistung bei Arbeitsplatzverlust || KF c) Verwirklichung der Ausweitung des Systems für die medizinische Versorgung von Mittellosen (RAMED) || KF || Programme „Medizinische Grundversorgung“, Förderprogramm für den Gesundheitssektor d) Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, vor allem durch eine Stärkung der Institutionen || MF Umsetzung der nationalen Strategie „Vision Gesundheit 2020“ allmähliche Angleichung an die einschlägigen Standards der WHO und/oder der EU e) Reform des Systems öffentlicher Zuschüsse („Ausgleichskasse“) || KF Ersetzung des Systems allgemeiner Zuschüsse durch ein System mit Zuschüssen für Energiegebühren und die Preise bestimmter Lebensmittel mit gezielter Ausrichtung auf Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen || Programme „Medizinische Grundversorgung“, Programm zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Wirtschaftliche und soziale Reform || || f) Bekämpfung von Armut und sozialen Ungleichheiten || MF Bekämpfung der Armut in ländlichen Gebieten Ausweitung der medizinischen Grundversorgung Erhöhung der Wirksamkeit der INDH-Projekte || Programme INDH II, Unterstützung der Gesundheitspolitik im ländlichen Raum (SPRING), Programm zur Bekämpfung des Analphabetismus (SPRING) Projekt zur Unterstützung der Dynamik der integrierten ländlichen Entwicklung im Norden (DRIN), Handel, Markt und Rechtsreform || 12) Annäherung an den EU-Besitzstand || a) Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den ersten vereinbarten prioritären Bereichen: 1. Finanzdienstleistungen (Versicherungen), 2. öffentliche Aufträge und 3. Normen und technische Vorschriften (Qualität und Sicherheit) [zu letzterem siehe Maßnahme 13 a] || KF || Programme „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ und institutionelle Partnerschaften mit dem Industrieministerium b) Annahme eines nationalen Programms zur Annäherung der Rechtsvorschriften für die übrigen prioritären Sektoren || bis 2015 (2 Jahre nach Annahme des Aktionsplans) c) Verabschiedung geeigneter Rechts- und Verwaltungsreformen im Einklang mit diesem nationalen Konvergenzprogramm || MF Einhaltung des Zeitplans und der Prioritäten, die im nationalen Konvergenzprogramm festgelegt werden 13) Vertiefung der Handelsbeziehungen || Umsetzung der wirtschaftlichen Integration durch || || Kommunikationsmaßnahmen a) Erleichterung des Marktzugangs für gewerbliche Produkte durch Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an die der EU und die Verbesserung der Qualitätsinfrastrukturen in den prioritären Bereichen || KF Unterzeichnung von Abkommen über die Anerkennung gewerblicher Produkte (Elektronik und Spielzeug) MF Unterzeichnung von Abkommen über die Anerkennung gewerblicher Produkte (Baumaterialien, Gasverbrauchseinrichtungen und Maschinen) Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Handel, Markt und Rechtsreform || || b) Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen handelspolitische Schutzinstrumente und Streitbeilegung || KF Erarbeitung von Fachkenntnissen in den Bereichen handelspolitische Schutzinstrumente und Streitbeilegung || c) Fortsetzung der Verhandlungen über ein Abkommen zur Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts mit Blick auf die Einleitung der Verhandlungen über das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen || KF d) Einleitung der Verhandlungen über das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen || KF Ergebnisse der Sondierungsmission 14) Fortschritte in anderen den Handel betreffenden Bereichen || a) Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums: allmähliche Anpassung an das Schutzniveau der EU und Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz || KF Annäherung der marokkanischen Rechtsvorschriften an das EU-Recht, Einführung wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmaßnahmen (Justiz, Zoll) Bewertung der Auswirkungen der Marken- und Produktpiraterie auf die Kreativität und Innovation im Land Verbesserung des Patentsystems || institutionelle Partnerschaft (OMPIC) || b) Aktualisierung der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen und Ausbau der Kapazitäten des nationalen Amts für Lebensmittelsicherheit (ONSSA) vor allem im Bereich der Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und Kultursubstraten || MF Annahme und Anwendung von Durchführungsvorschriften zum Gesetz Nr. 28-07 über die Lebensmittelsicherheit sowie der Entwürfe für Vorschriften über die Tiergesundheit, die im Rahmen des von der EU im Zeitraum 2007-2009 finanzierten Twinning-Projekts ausgearbeitet und gebilligt wurden || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Handel, Markt und Rechtsreform || || || Modernisierung der Labors mit Blick auf ihre Akkreditierung Einführung eines Regionalisierungssystems im Bereich der Tiergesundheit || || c) Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus || MF Fortsetzung der Annäherung der Rechtsvorschriften, Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Obersten Verbraucherrats Einrichtung des marokkanischen Verbraucherzentrums || 15) Modernisierung des Agrar- und des Fischereisektors sowie Ausbau ihrer Kapazitäten || a) Förderung der Qualitätsproduktion || MF Abschluss eines Abkommens zum Schutz geografischer Angaben || || b) Entwicklung der solidarischen Landwirtschaft (Säule II des Plans „Grünes Marokko“), vor allem zur Förderung der Kleinbetriebe in fragilen bzw. schwierigen Regionen und Entwicklung im ländlichen Raum || MF Förderung von Qualitätserzeugnissen und regionaltypischen Erzeugnissen, darunter aus ökologischem Landbau Belebung der begünstigten Produktionszweige in den Zielgebieten ENPARD-Pilotprogramme || Programme zur Unterstützung des Plans „Grünes Marokko“, Säule II ENPARD-Initiative Unterstützung der Strategie des Agrarrates (SPRING) || c) Verbesserung der strategischen Überwachung von Produkten und Märkten || MF || || d) Anwendung eines Ordnungsrahmens für die Fischerei, vor allem zur Modernisierung des Berufsbilds des Fischgroßhändlers (im Einklang mit der „Halieutis“-Strategie und der europäischen Fischereipolitik in Bezug auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen) || MF Strukturierung und Belebung des Inlandsmarkts für Fischereierzeugnisse Verbesserung der Valorisierung der Fischereierzeugnisse und der Bedingungen für ihre Vermarktung || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Infrastrukturen || 16) Verbesserung der Effizienz des Verkehrswesens || a) Modernisierung des Flugverkehrsmanagements und Verbesserung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Luftverkehr || MF Umsetzung eines Entwicklungsprogramms für Sicherheitsausrüstung einschließlich der Ausweitung der Radarabdeckung und der Steigerung der Leistung des automatischen Flugverkehrskontrollsystems || || b) Umsetzung einer Seeverkehrsstrategie mit Blick auf die Verbesserung der Sicherheit, Gefahrenabwehr und Überwachung im Seeverkehr || MF Verbesserung der Systeme der Hafen- und Flaggenstaatkontrolle || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ (Ausbau der Kapazitäten, Begleitung der Reformen) Programme SafeMed und MEDAMOS || 17) Stärkung der Versorgungs- und der Energiesicherheit || a) Fortsetzung der Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im gesamten Energiesektor, einschließlich der Bereiche erneuerbare Energien und Erdgas mit Blick auf die Umsetzung der marokkanischen Energiestrategie, die auf die Ziele Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung ausgerichtet ist || MF Konzeption und Umsetzung einer Vision 2020 || Programm „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ || || b) Stärkung der Vernetzung der Energieinfrastrukturen und Integration der Energiemärkte || MF Einführung präferenzieller Zugeständnisse für den Zugang marokkanischer Betreiber zu den Energiemärkten der EU und Schaffung der Voraussetzungen für die Integration der Energiemärkte || || || c) Schaffung der für die stärkere Nutzung von Erdgas erforderlichen Bedingungen, einschließlich Errichtung der Regulierungsbehörde || MF bis 2020 Erreichen eines Erdgasanteils von 20 % an der nationalen Energiebilanz || Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Infrastrukturen || || d) Entwicklung der erneuerbarer Energien im großen wie im kleinen Maßstab, Export von grünem Strom und Förderung der Energieeffizienz || MF Verbesserung der Wirksamkeit der Strategie für den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen bis 2020 Erreichen eines Anteils von 42 % der erneuerbarer Energien an der Energieerzeugung Verwirklichung der Ziele des marokkanischen Solarenergieprogramms und des marokkanischen Windenergieprojekts || Umwelt und nachhaltige Entwicklung || 18) Verbesserung des Umweltschutzes, der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der Bekämpfung des Klimawandels || a) Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien und Programme in den Bereichen Umwelt und Wasserressourcen, einschließlich der Einführung einer nationalen Strategie für umweltverträgliche Wirtschaft || MF schrittweise Annäherung der Rechtsvorschriften an das EU-Recht || Förderprogramm für den Forstsektor Unterstützung der Einführung einer nationalen Strategie für umweltverträgliche Wirtschaft und einer Klimaschutzstrategie Programme „Dem fortgeschrittenen Status gerecht werden“ für den Wassersektor Unterstützung der Umsetzung der nationalen Charta für Umwelt und nachhaltige Entwicklung || || b) Verbesserung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der von den Umweltmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften || KF Schulungsmaßnahmen mit Blick auf die Verbesserung der Kompetenzen der Umweltverbände Beitrag der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung der Strategie- und Programmierungsdokumente Bewertung mit der NRO-Plattform (GT-PEV) Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Umwelt und nachhaltige Entwicklung || || c) fortgesetztes Engagement für die Bekämpfung des Klimawandels || MF Umsetzung der Abkommen von Cancún und Durban Umsetzung der nationalen Klimaschutzstrategie und der regionalen Pläne zur Bekämpfung der globalen Erwärmung || || || d) Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Unternehmen || MF Einführung bewährter Verwaltungs- und Rationalisierungsmethoden || Erziehung, allgemeine und berufliche Bildung || 19) Verbesserung des Bildungssystems und der Anpassung des Hochschulsystems an die Arbeitsmarkterfordernisse || a) Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung des Analphabetismus || KF || Programm zur Unterstützung bei der Umsetzung der Bildungsstrategie Unterstützung der Alphabetisierungsstrategie (SPRING), INDH II, Erasmus Mundus, Tempus und neues Programm „Erasmus für alle“, Patenschaften und Unterstützung der Mobilität im Rahmen des Programms „Dem fortgeschrittenen Status Rechnung tragen“ || || b) Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität und Verwaltung des Schul- und Hochschulsystems || MF Reform des Hochschulwesens und Anpassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die Ziele des Bologna-Prozesses Schaffung von mehr Mobilitätsmöglichkeiten für Studierende und Hochschulpersonal im Rahmen der Hochschulpartnerschaften Konsolidierung der Qualitätssicherung (vor allem durch Einrichtung einer Qualitätssicherungsagentur für das Hochschulwesen) || Bereich || Ziele || Maßnahmen Marokko || Zeitplan/Indikatoren || EU-Unterstützung (*) Erziehung, allgemeine und berufliche Bildung || || c) Umsetzung der Reform des Hochschulwesens und der beruflichen Bildung mit Blick auf eine bessere Abstimmung auf die Arbeitsmarkterfordernisse || MF Verbesserung der Ausbildung von Arbeitskräften in den tragenden Wirtschaftssektoren, die im nationalen Pakt für Industrieförderung genannt sind (Luftfahrt, Automobilindustrie, Elektronik, Offshoring, Lebensmittel und Textilien) Erhöhung der Anzahl der Lehrenden und der Studien- und Ausbildungsplätze sowie Verbesserung der Qualität der Ausbildung in diesen Sektoren || Programm zur Unterstützung der Strategie für die berufliche Bildung (SPRING) Forschung und Entwicklung, Informationsgesellschaft || 20) Ausbau der Kapazitäten in den Bereichen Informationsgesellschaft, Forschung und Innovation || a) Umsetzung der neuen Strategie „Digitales Marokko 2013“ und Entwicklung von Synergien mit der Digitalen Agenda für Europa sowie der europäischen Politik im Bereich der Informationsgesellschaft || KF || || || b) Ausbau der Forschungskapazitäten marokkanischer Hochschulen und Forschungszentren || MF Ausbau des Netzes der thematisch zuständigen nationalen Kontaktstellen, rechtliche Annäherung an die europäischen Standards im Bereich Wissenschaft und Technologie || || || || || || || || || KF = Kurzfristig (bis Ende 2014) || || || MF = Mittelfristig (bis Ende 2017) || || [1] Angenommen
vom Assoziationsrat EU-Marokko am 13.
Oktober 2008. [2] Siehe Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über
die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989). [3] Allmähliche Annäherung an die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums und an die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der Zollbehörden. [4] Einfache
Verfahren für Unternehmen, Erziehung zu unternehmerischem Denken in der
allgemeinen und beruflichen Bildung,, verbesserte Kompetenzen, leichterer
Zugang zu Finanzierungen und investitionsförderndes Steuerwesen, besserer
Marktzugang, Innovation, starke Berufsverbände, hochwertige Systeme und Dienste
zur Unterstützung der Unternehmen, Ausbau der Netzwerke und Partnerschaften
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