MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Grüne Infrastruktur (GI) — Aufwertung des europäischen Naturkapitals /* COM/2013/0249 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Grüne Infrastruktur (GI) — Aufwertung des
europäischen Naturkapitals 1.1. Hintergrund Die Nutzen der Natur (Bereitstellung von Nahrungsmitteln,
Rohstoffen, sauberem Wasser und sauberer Luft, Klimaregulierung, Hochwasserschutz,
Bestäubung und Förderung der Erholung[1])
sind für die menschliche Gesellschaft unverzichtbar. Viele dieser Nutzen, häufig
auch Ökosystemdienstleistungen genannt, werden jedoch in Anspruch genommen, als
ob sie unbegrenzt vorhanden wären, und wie Gratisgeschenke behandelt, deren
wirklicher Wert nicht gebührend geschätzt wird. Dies kann dahin führen, dass
Behörden, anstatt Probleme wie den Hochwasserschutz auf natürliche Weise zu
lösen, auf technische oder „graue“ Infrastruktur zurückgreifen. Europa verschleißt
somit weiterhin sein Naturkapital, gefährdet seine langfristige Nachhaltigkeit
und schwächt seine Widerstandskraft gegenüber Umweltbelastungen. Wie schon im Fahrplan
für ein ressourcenschonendes Europa[2]
hervorgehoben, müssen wir beginnen, unser Naturkapital zu schützen, und Ökosystemdienstleistungen
einen echten Wert zuordnen, wenn der Fahrplan für intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum, das in der Strategie „Europa 2020“[3] zum prioritären Ziel für die EU
erklärt wurde, eingehalten werden soll. Im Rahmen dieses Fahrplans gilt die
Investition in grüne Infrastruktur (GI) als wichtiger Schritt für den Schutz
des Naturkapitals. Mit der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020[4] hat sich die Kommission u. a.
verpflichtet, eine GI-Strategie zu entwickeln[5].
Im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa ist vorgesehen, dass die Kommission
eine Mitteilung über grüne Infrastruktur ausarbeiten wird. Das vorliegende Kommissionsdokument
kommt diesen Verpflichtungen nach[6].
Es legt dar, wie EU-weite Maßnahmen die bereits laufenden lokalen Initiativen aufwerten
können. 1.2. Was ist grüne Infrastruktur? Grüne Infrastruktur hat sich als natürliches Instrument
zur Erwirtschaftung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nutzen bewährt.
Sie hilft uns, die potenziellen Nutzen der Natur für die menschliche Gesellschaft
zu erkennen, und Investitionen zu mobilisieren, um dieses Potenzial zu erhalten
und aufzuwerten. Sie hilft auch, den Bau teurer Infrastruktur zu vermeiden,
wenn die Natur nicht nur kostengünstigere, sondern auch beständigere Lösungen anbietet,
von denen viele zudem lokale Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Grüne
Infrastruktur beruht auf dem Grundsatz, dass der Schutz und die Verbesserung der
Natur und der natürlichen Prozesse und die zahlreichen Nutzen, die die Natur der
menschlichen Gesellschaft bietet, bei Raumplanung und territorialer Entwicklung
bewusst berücksichtigt werden müssen. Grüne Infrastruktur hat gegenüber zweckgebundener
grauer Infrastruktur viele Vorteile. Sie schränkt die territoriale Entwicklung
nicht ein, sondern fördert vielmehr natürliche Lösungen, wenn sich diese als
die beste Option erweisen. Und sie kann mitunter eine Alternative zu „grauen“
Standardlösungen sein oder diese ergänzen. Es gibt viele Definitionen für grüne
Infrastruktur[7],
weshalb es schwierig ist, alle Aspekte dieses Begriffs in einem einzigen kurzen
Absatz zu beschreiben. Zum Zwecke dieser Mitteilung wird jedoch die folgende
Arbeitsdefinition verwendet: Grüne Infrastruktur (GI): ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen
mit unterschiedlichen Umweltmerkmalen, das mit Blick auf die Bereitstellung
eines breiten Spektrums an Ökosystemdienstleistungen angelegt ist und
bewirtschaftet wird und terrestrische und aquatische Ökosysteme sowie andere
physische Elemente in Land- (einschließlich Küsten-) und Meeresgebieten umfasst,
wobei sich grüne Infrastruktur im terrestrischen Bereich sowohl im urbanen als
auch im ländlichen Raum befinden kann. 2. Die Rolle der grünen
Infrastruktur in der EU-Politik 2.1. Einleitung Grüne Infrastruktur kann einen wesentlichen Beitrag
zur wirksamen Durchführung aller Maßnahmen liefern, wenn die angestrebten Ziele
ganz oder teilweise mit natürlichen Lösungen erreicht werden können. GI-Investitionen
zahlen sich in der Regel aus, und bei näherer Betrachtung von Renaturierungsprojekten
ergeben sich Kosten-Nutzen-Verhältnisse in Größenordnungen von 3 bis 75[8]. 2.2. Regionalpolitik In den Vorschlägen der Kommission für den
Kohäsionsfonds[9]
und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung[10] wird grüne Infrastruktur ganz konkret
als eine der Investitionsprioritäten angeführt. Grüne Infrastruktur gilt als Beitrag
zur Regionalpolitik und zum nachhaltigen Wachstum in Europa[11] und zur Förderung eines
intelligenten und nachhaltigen Wachstums durch intelligente Spezialisierung[12]. Textbox 1: Natürliches und kulturelles Erbe sind Teil
des räumlichen Kapitals der EU und ihrer Identität. Ökologische Werte, Umweltqualität und Kulturgüter
sind für das Wohl des Menschen und für die wirtschaftliche Entwicklung
unerlässlich. Der Raubbau an diesen natürlichen Ressourcen gilt als Gefahr für
die territoriale Entwicklung. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen im
Rahmen von GI-Projekten bereitzustellen, die in „Zusammenarbeit“ mit der Natur und
unter Berücksichtigung des lokalen Landschaftsbilds nach einem
„standortbezogenen“ Ansatz durchgeführt werden, ist kosteneffizient und erhält
die physischen Merkmale und die Identität der Örtlichkeit[13]. GI-Lösungen sind besonders wichtig im städtischen
Raum, wo über 60 % der europäischen Bevölkerung leben[14]. Grüne Infrastruktur in
Städten bringt gesundheitliche Vorteile wie saubere Luft und saubereres Wasser.
Gesunde Ökosysteme hemmen auch die Verbreitung vektorübertragener Krankheiten. Grüne
Infrastruktur in Stadtgebieten fördert den Gemeinschaftssinn und die freiwillige
Mitarbeit der Zivilgesellschaft, sie hilft aber auch, die soziale Ausgrenzung
und Isolierung zu bekämpfen. Sie ist ein physischer, psychologischer, emotionaler
und sozioökonomischer Faktor für das Wohlbefinden des Einzelnen wie auch der Gemeinschaft.
Grüne Infrastruktur schafft Möglichkeiten zur Verknüpfung von Stadt und Land, aber
auch attraktiven Wohn- und Arbeitsraum[15].
Mit urbaner Landwirtschaft und Gemeinschaftsgärten – beides wirksame
Instrumente zur Erziehung von Schulkindern, vor allem jedoch zur
Sensibilisierung der Jugend – helfen GI-Projekte, die Verbindung zwischen der Erzeugung
und dem Verbrauch von Nahrungsmitteln wiederherzustellen und ihren empfundenen
Wert zu verbessern. Investitionen in GI-Projekte besitzen ein enormes Potenzial
zur Verbesserung der regionalen und städtischen Entwicklung, auch durch
Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen[16]. Textbox 2: Frische Luft statt Klimaanlage — eine gute
Investition. Die mit
der Vegetationsarmut einhergehende geringe Luftfeuchtigkeit in Städten und
die erhöhte Aufnahme von Sonnenenergie durch dunkle Asphaltflächen oder Betonflächen
sind die Hauptgründe dafür, weshalb es in Stadtzentren oft um einige Grad wärmer
ist als außerhalb. Dieses als Wärmeinseleffekt bekannte Phänomen kann der
Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen wie chronisch kranker oder alter
Menschen, vor allem bei Hitzewellen, ernsthaft schaden. Die von der Natur gratis
gelieferte feuchte Luft könnte mit elektrisch erzeugtem Wasserdampf zwar künstlich
reproduziert werden, die Kosten eines derartigen Projekts dürften sich jedoch auf
ca. 500 000 EUR/Hektar belaufen. Die Zusammenarbeit mit der Natur durch Schaffung
grüner Infrastruktur in Stadtgebieten, beispielsweise in Form von biodiversitätsreichen
Parks, Grünflächen und Frischluftschneisen, kann helfen, den Wärmeinseleffekt
zu mildern[17]. 2.3. Klimawandel und Katastrophenrisikomanagement Ökosystembasierte Ansätze sind Strategien und
Maßnahmen zur Mobilisierung der Anpassungskräfte der Natur. Sie zählen zu den gängigsten,
wirtschaftlich tragfähigsten und wirksamsten Instrumenten im Kampf gegen die
Auswirkungen des Klimawandels. Wann immer zweckdienlich, wird bei diesen
Ansätzen auf GI-Lösungen zurückgegriffen, die Biodiversität und
Ökosystemdienstleistungen als Teil einer übergeordneten Anpassungsstrategie nutzen,
die den Menschen helfen soll, sich den nachteiligen Auswirkungen des
Klimawandels anzupassen oder diese zu mildern. Im Rahmen der jüngsten
EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel[18] soll daher untersucht werden,
inwieweit Behörden und Entscheidungsträger, die Zivilgesellschaft,
Privatunternehmen und Umweltschützer zusätzliche Leitlinien benötigen, um das gesamte
Potenzial ökosystembasierter Anpassungsansätze zu mobilisieren. GI-Initiativen
in Land- und Forstwirtschaft mit positiven Auswirkungen auf die
Kohlenstoffvorräte und die Treibhausgasbilanzen der Mitgliedstaaten werden bei LULUCF[19]-Maßnahmen berücksichtigt und
tragen somit zur Verwirklichung der klimapolitischen Ziele der EU und der
UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) bei. Textbox 3: Grüne Infrastruktur und ihr Beitrag zu Klimaschutz
und Klimaanpassung. Ein
Beispiel für die zahlreichen Vorteile, die mit der Erneuerung des Naturkapitals
einhergehen, ist die Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts der
Auenwälder. Die Nutzen naturgemäß funktionierender Auenwälder können vielfältig
sein – sie filtrieren Wasser, stabilisieren den Grundwasserspiegel und
verhindern die Erosion. Die Wälder mildern auch die Folgen des Klimawandels: Sie
speichern CO2, liefern Biomaterialien, die als temporäre CO2-Speicher
(in verarbeiteten Holzprodukten) oder als Ersatz für CO2-intensive Materialien
und Brennstoffe fungieren können, und agieren als „Sicherheitsventil“, indem sie
Wasser speichern und das Risiko der Überschwemmung von Wohnsiedlungen mindern. Die
einmaligen Kosten der Renaturierung von Auenwäldern und die anschließenden Unterhaltungskosten
sind oft geringer als die Kosten rein technischer Lösungen, beispielsweise des
Baus von Staudämmen und Auffangbecken. Da sich im Zuge der Wiederherstellung
eines Auenwaldes auch der dazugehörige Fluss wieder in die angrenzende Aue ausbreiten
darf, gewährleisten diese Maßnahmen auch die Wiedervernetzung von Gebieten, die
für Arten von europäischer Bedeutung wie den Otter und seltene Fisch- und
Vogelarten wichtig ist. Grüne Infrastruktur wird auch eine notwendige
Ergänzung der Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks der
Sektoren Verkehr und Stromerzeugung sein, denn sie mildert die negativen Folgen
der Flächeninanspruchnahme und Lebensraumfragmentierung und eröffnet Möglichkeiten
für eine stärkere Einbeziehung von Landnutzungs-, Ökosystem- und
Biodiversitätsbelangen in Politikgestaltung und Raumplanung. GI-Lösungen können
einen erheblichen Beitrag zur Schaffung grüner Verkehrskorridore leisten, z. B.
durch Nutzung des Potenzials gesunder Ökosysteme zur nachhaltigen Eindämmung
von CO2-Emissionen. Als Teil der Bemühungen zur Reduzierung der beträchtlichen
THG-Emissionen aus dem Bausektor wird die Richtlinie über die Energieeffizienz
von Gebäuden[20]
die Entwicklung und den Einsatz neuer Materialien und neuer Konstruktionsmerkmale
bei Bauprojekten fördern. GI-Lösungen wie begrünte Dächer und Wände können dazu
beitragen, THG-Emissionen zu verringern, denn sie benötigen weniger Heiz- und
Kühlungsenergie und bieten zahlreiche andere Vorteile (z. B. Wasserrückhaltung,
Luftreinigung und Steigerung der Biodiversität). GI-Lösungen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes
sind auch integraler Bestandteil der EU-Politik im Bereich Katastrophenrisikomanagement.
Klimawandel und Infrastrukturentwicklung in katastrophengefährdeten Gebieten zählen
zu den Hauptfaktoren, die die Anfälligkeit gegenüber Wetterextremen und
Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen, Waldbrände, Stürme und Flutwellen
erhöhen, die in der EU alljährlich Menschenleben fordern und Schadens- und Versicherungskosten
in Milliardenhöhe verursachen. Die Folgen derartiger Klimaereignisse für die menschliche
Gesellschaft und die Umwelt lassen sich mit GI-Lösungen (wie funktionelle
Überschwemmungsgebiete, Auenwälder, Schutzwälder in Berggebieten, Strandwälle und
Feuchtgebiete an Küsten), die in Kombination mit grauen Katastrophenschutzbauten
wie Schutzdeiche an Flüssen angewendet werden können, häufig mildern. Indem sie
lokale Lebensgrundlagen und lokale Wirtschaftssysteme stärkt, kann grüne
Infrastruktur auch dazu beitragen, die Risikoanfälligkeit zu verringern.
Investitionen in ökosystembasierte Maßnahmen zur Verringerung des
Katastrophenrisikos und GI-Lösungen können innovative Risikomanagementansätze,
die Anpassung an klimawandelbedingte Risiken, nachhaltige Lebensgrundlagen und
grünes Wachstum somit in vielerlei Hinsicht begünstigen[21]. Städte und Lokalbehörden
bekommen die unmittelbaren Folgen derartiger Katastrophen als Erste zu spüren
und spielen bei der Durchführung von Verhütungsmaßnahmen, beispielsweise in
Form von GI-Lösungen, eine ausschlaggebende Rolle. Textbox 4: Mehr Resilienz und bessere Abwehrmechanismen.
Im Bereich des Küstenhochwasserschutzes
hat das Projekt zur Rückverlegung der Deichlinien zur Schaffung von Flutpoldern
in der Alkborough-Tiefebene (Alkborough Flats managed realignment scheme)
an der Humber-Flussmündung in England nachhaltig zum Küstenhochwasserschutz und
zur Verringerung und Rückstellung der Ausgaben für Küstenschutzbauten beigetragen.
Das Projekt dürfte eine jährliche Hochwasserschutzleistung im Wert von
schätzungsweise 400 667 GBP (465 000 EUR) erbringen und einen
Gesamtgewinn in Höhe von 12,2 Mio. GBP (14 Mio. EUR) abwerfen, ganz zu
schweigen von anderen Vorteilen für Fauna, Flora und Ökosystemdienstleistungen.
Die Projektkosten beliefen sich auf 10,2 Mio. GBP (11,8 Mio. EUR) und
betrafen die Wiederherstellung von gezeitenabhängigen Lebensräumen auf 440 Hektar
Agrarland. 2.4. Naturkapital Wie im jüngsten Vorschlag der Kommission für
ein Umweltaktionsprogramm bis 2020[22]
hervorgehoben, kann grüne Infrastruktur für den Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung
des europäischen Naturkapitals eine wichtige Rolle spielen. Land und Boden In der EU zählen Land und Boden zu den
wichtigsten natürlichen Ressourcen, und dennoch werden jedes Jahr über 1 000
km² Landfläche für Wohnungsbau, Industriestandorte, Straßenbau oder
Freizeitzwecke verbraucht[23].
In vielen Regionen sind die Böden bereits irreversibel erodiert oder haben nur
noch niedrige Humusgehalte. Auch die Bodenkontamination ist ein gravierendes Problem[24]. Die systematische
Einbeziehung von GI-Lösungen in den Planungs- und Beschlussfassungsprozess wird
dazu beitragen, den Verlust an Ökosystemdienstleistungen durch künftigen Flächenverbrauch
einzudämmen und die Bodenfunktionen zu verbessern und wiederherzustellen. Die Bewirtschaftung von Flächen für land- und
forstwirtschaftliche Zwecke hat erhebliche Auswirkungen auf den Zustand des
europäischen Naturkapitals. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Politik
zur Entwicklung des ländlichen Raums erkennen diesen Zusammenhang an und halten
Instrumente und Maßnahmen bereit, die grüne Infrastruktur fördern und ländliche
Gebiete von hohem Naturschutzwert aufwerten sollen. Dies soll durch breit
angelegte direkte Unterstützung von Landwirten im Rahmen der ersten Säule der
GAP, durch Vermeidung der Aufgabe und Fragmentierung von Nutzflächen und mit Maßnahmen
in kleinerem Maßstab bewerkstelligt werden, die innerhalb von Programmen zur
Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der zweiten Säule durchgeführt
werden und nicht-produktive Investitionen, Agrarumweltmaßnahmen (z. B. Maßnahmen zur
Erhaltung von Kulturlandschaften, zur Unterhaltung und Verbesserung von Hecken,
Pufferstreifen, Terrassenkulturen, Trockenmauern, Maßnahmen zur Förderung der
Huteweidehaltung usw.), Zahlungen zur Förderung der Kohärenz des Natura-2000-Netzes,
Zusammenarbeit bei der Erhaltung von (unter Lebensraumgesichtspunkten) wertvollen
Feldrainen, aber auch die Erhaltung und Wiederherstellung von Merkmalen des
ländlichen Kulturerbes betreffen. Die Kommission hat ihre Vorschläge zur Reform
der Gemeinsamen Agrarpolitik um weitere Ökologisierungsaspekte ergänzt, z. B.
um die Auflage, dass Landwirte, die im Rahmen der ersten Säule Gelder erhalten,
existierende Dauergrünlandflächen in ihrem Betrieb erhalten müssen, und dass 7 %
der Acker- und Dauerkulturflächen künftig als im Umweltinteresse genutzte
Flächen[25]
bewirtschaftet werden. Ordnungsgemäß angewendet, können diese Maßnahmen auch
die grüne Infrastruktur fördern. Da die Umsetzung von GI-Lösungen eine
ganzheitliche Betrachtung der Ökosystemdienstleistungen voraussetzt, bietet
sich ein ausgewogener Ansatz an, bei dem die Multifunktionalität ländlicher
Gebiete im Mittelpunkt steht und der auch den Zugang zu nachhaltigen, sicheren
und nahrhaften Lebensmitteln über kurze Lieferketten nicht außer Acht lässt. Indem
Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelange in die ländliche und städtische Raumplanung
einbezogen werden, fördert grüne Infrastruktur somit auch eine kohärentere
Beschlussfassung. Textbox 5: GI-Maßnahmen auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen. Der
Verband der Junglandwirte von Sevilla, Spanien, hat als Vorreiter ein LIFE-Projekt
zur Entwicklung eines Modells für nachhaltigere Bodenbewirtschaftung
durchgeführt, das sich auf Flächen konzentrierte, auf denen größere Plantagenbestände
und intensive Produktionsmethoden zu verstärkter Sedimentation, Düngereinträgen
und Pestizidbelastung geführt haben. Im Rahmen des Projekts wurde ermittelt,
welche bodendeckende Vegetation den besten Erosionsschutz bietet. Das bessere
Wasserrückhaltevermögen des Bodens war ein weiterer positiver Nebeneffekt neben
der gesteigerten Wasserqualität infolge verringerter Düngemitteleinträge, was
wiederum das örtliche Landschaftsbild und die Biodiversität positiv beeinflusst
hat. Insgesamt hat die Änderung der Bodenbedeckung eine kohärentere und
klimaresistentere Kulturlandschaft hervorgebracht. Die anstehende neue Forststrategie wird
anderen Umweltbelangen Rechnung tragen und die Verwirklichung das Teilziels
„Wälder“ der Biodiversitätsstrategie vorantreiben. Maßnahmen zur erheblichen
Reduzierung der Fragmentierung und Degradation von Wäldern und zur Renaturierung
bereits degradierter Wälder können auch zur Verbesserung des Erhaltungszustands
von Arten und Lebensräumen beitragen, die von der Forstwirtschaft abhängen oder
von ihr beeinflusst werden, und die Bereitstellung der damit zusammenhängenden Ökosystemdienstleistungen
verbessern. Da grüne Infrastruktur kohärente Rahmenbedingungen bietet, unter
denen natürliche Merkmale und Funktionen in Waldgebieten erhalten bleiben und
verbessert werden, kann sie auch hier einen konstruktiven Beitrag leisten. Wasser Die Einbeziehung von GI-Lösungen in die Bewirtschaftung
von Flusseinzugsgebieten kann die Bereitstellung von Wasser einer guten Qualität,
die Eindämmung der Auswirkungen hydromorphologischer Belastungen und die
Verringerung der Folgen von Hochwasser und Dürren nachhaltig fördern[26]. Grüne Infrastruktur bietet
auch kostenwirksame Lösungen[27]
für eine bessere Durchführung der Trinkwasserrichtlinie[28] und der Grundwasserrichtlinie[29]. Innovative, vielfältige Nutzen
bietende, hocheffiziente und kostenwirksame grüne Lösungen werden zurzeit auch
für die Abwasserbehandlung entwickelt[30]. Textbox 6: Wasserbezogene Agrarumweltmaßnahmen. In Sint-Truiden, Belgien, wurden Maßnahmen
getroffen, um die Stadt vor Bodenerosion und Schlammlawinen zu schützen. Dazu
gehörten grasbewachsene Wasserläufe und Pufferstreifen sowie Rückhaltebecken im
Einzugsgebiet. Mit 126 EUR/ha über einen Zeitraum von 20 Jahren waren die
Gesamtkosten dieser Interventionen – gemessen an den Kosten (54 EUR/ha und
Jahr) der Schadensbehebung und Säuberung der Schlammverschmutzung im Projektgebiet
und angesichts der positiven Nebeneffekte wie besserer Wasserqualität
flussabwärts, geringerer Kosten von Ausbaggerungsarbeiten flussabwärts, geringerer
psychologischer Belastung der Anrainer und mehr Biodiversität – eher gering. Der
größere Biodiversitätsreichtum und das verbesserte Landschaftsbild eröffneten außerdem
neue Möglichkeiten für den Agrar- und Ökotourismus. Was die Meeresumwelt anbelangt, so kann grüne
Infrastruktur helfen, die derzeitigen Strategien für marine Raumplanung und integriertes
Küstenzonenmanagement[31]
in die Praxis umzusetzen; dies gilt vor allem für die Strategien für eine
nachhaltige Bewirtschaftung der Küstengebiete und effizienteren Küstenschutz. GI-Lösungen
zur Förderung multipler Ökosystemdienstleistungen im Meeresmilieu können auch der
Weiterentwicklung von die Fischbestände begünstigenden Blue-Carbon-Konzepten[32] (zur Speicherung von
Kohlenstoff im Meeresmilieu) zugute kommen. Naturschutz Natura 2000 ist ein ökologisches Netzwerk, das
mit der Habitat[33]-
und der Vogelschutz[34]-Richtlinie
eingeführt wurde. Es umfasst mehr als 26 000 Schutzgebiete in sämtlichen Mitgliedstaaten
und bedeckt 18 % der Landfläche der EU sowie 4 % der Meereshoheitsgewässer
der Mitgliedstaaten. Das Netz wurde hauptsächlich zum Schutz und zur Erhaltung
wichtiger Arten und Lebensräume innerhalb der gesamten EU errichtet, erbringt
aber auch zahlreiche Ökosystemdienstleistungen zum Wohle der menschlichen
Gesellschaft. Der Wert dieser Dienstleistungen wurde auf 200-300 Mrd. EUR
jährlich geschätzt[35].
Den Arbeiten der vergangenen 25 Jahre zur Errichtung und Konsolidierung des
Netzwerks ist zu verdanken, dass das „Gerüst“ der grünen Infrastruktur Europas
bereits existiert. Natura 2000 ist ein Reservoir an biologischer Vielfalt, das
genutzt werden kann, um degradierte Lebensräume wiederzubesiedeln und
wiederzubeleben und die Entwicklung grüner Infrastruktur anzustoßen – eine
Entwicklung, die auch dazu beitragen wird, die Zersplitterung von Ökosystemen
aufzuhalten, die Konnektivität von Schutzgebieten innerhalb des
Natura-2000-Netzes zu verbessern und auf diese Weise die Ziele von Artikel 10 der
Habitat-Richtlinie zu verwirklichen[36]. 3. Entwicklung einer
EU-Strategie für Grüne Infrastruktur Wie bereits in den vorherigen Abschnitten dargelegt,
kann grüne Infrastruktur wesentlich dazu beitragen, dass die EU eine ganze Reihe
wichtiger Ziele erreicht. In diesem Abschnitt wird erläutert, was getan werden
muss, um die Entwicklung von GI-Lösungen voranzutreiben, und was auf EU-Ebene
getan werden sollte. Die EU-Dimension — Welche Maßnahmen auf
welcher Ebene? Die Entwicklung grüner Infrastruktur in der EU
ist an einem Scheideweg angelangt. In den vergangenen 20 Jahren wurden immer
mehr GI-Projekte durchgeführt und wir können aus einer Fülle von Erfahrungen
schöpfen, die zeigen, dass der GI-Ansatz flexibel, robust und kostenwirksam
ist. GI-Projekte werden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene oder grenzüberschreitend
durchgeführt. Damit GI-Lösungen möglichst reibungslos funktionieren und ihre Vorteile
maximiert werden können, sollten die auf den verschiedenen Ebenen
durchgeführten Arbeiten für grüne Infrastruktur jedoch miteinander verknüpft sein
und in Wechselwirkung zueinander stehen, was bedeutet, dass schon mit einem
Minimum an Konsistenz und Kohärenz zwischen allen Ebenen ein sehr viel stärkerer
Nutzeffekt erzielt werden kann. Wenn auf EU-Ebene nicht gehandelt wird, wird es
nur einige wenige unabhängige Initiativen geben, deren Potenzial zur
Wiederherstellung des Naturkapitals und zur Verringerung der Kosten schwerer Infrastruktur
nicht voll ausgeschöpft werden kann[37].
Deshalb plädieren Interessenträger für eine klare, langfristige Zusage der EU, grüne
Infrastruktur zu entwickeln und einzusetzen. Einbeziehung von GI-Aspekten in wichtige
Politikbereiche Wie bereits in Abschnitt 2 erwähnt, kann grüne
Infrastruktur in Bereichen wie regionale Entwicklung, Klimawandel, Katastrophenrisikomanagement,
Land-/Forstwirtschaft und Umwelt einen wichtigen Beitrag leisten. In den
meisten Fällen wird dies bereits anerkannt. Nun muss sichergestellt werden,
dass dieser Beitrag routinemäßig in Raumplanung und territoriale Entwicklung
einbezogen und bei der Durchführung dieser Maßnahmen umfassend berücksichtigt wird.
Damit das Potenzial grüner Infrastruktur innerhalb des nächsten Haushaltsrahmens
(2014-2020) voll ausgeschöpft werden kann, müssen die Modalitäten der
Inanspruchnahme der entsprechenden Haushaltsmittel möglichst bald festgelegt
werden, um die Einbindung von GI-Aspekten in Projekte, die im Rahmen der
jeweiligen Fördermechanismen (Gemeinsame Agrarpolitik, Kohäsionsfonds, Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung, Horizont 2020, Fazilität Connecting Europe,
Europäischer Meeres- und Fischereifonds und LIFE) finanziert werden, zu
erleichtern. Bedarf an konsistenten und zuverlässigen
Daten Für eine wirksame Anwendung von GI-Lösungen
sind konsistente und zuverlässige Daten unerlässlich. Insbesondere sind
Informationen über den Umfang und Zustand der Ökosysteme, die von ihnen
erbrachten Dienstleistungen und den Wert dieser Dienstleistungen erforderlich[38], um Ökosystemdienstleistungen korrekt
bewerten und gegebenenfalls ihren Geldwert erfassen zu können mit dem Ziel,
GI-Lösungen stärker in Raumplanungs- und Infrastrukturentscheidungen einzubeziehen.
Wenngleich die meisten Entscheidungen über GI-Projekte eindeutig auf lokaler,
nationaler und regionaler Ebene getroffen werden, sollte bei der Datengrundlage
für diese Entscheidungen dennoch ein Mindestmaß an Konsistenz angestrebt werden,
vor allem bei Projekten, die von der EU finanziell unterstützt werden. Obgleich es derzeit nicht an Daten mangelt,
wurden diese in den meisten Fällen nicht in konsistenter oder koordinierter
Weise generiert bzw. ausgewertet. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie der EU
arbeitet die Kommission zurzeit mit der Europäischen Umweltagentur, anderen
Forschungsstellen und Forschungsagenturen, den Mitgliedstaaten und
Interessenträgern zusammen, um sicherzustellen, dass Daten aus laufenden und
geplanten Aktionen so effizient wie möglich verwendet werden. Diese
Zusammenarbeit soll fortgeführt, idealerweise jedoch verstärkt werden, und der
Beitrag der wissenschaftlichen Gemeinschaft sollte erhöht werden. Die EU spielt
bei diesem Prozess eine wichtige Rolle, vor allem, weil sie finanzielle
Unterstützung für Programme gewährt, mit denen diese Wissenslücke behoben werden
kann, wie Horizont 2020 und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Verbesserung der Wissensgrundlage und
Förderung der Innovation Unser Verständnis der technischen Aspekte der
Anwendung grüner Infrastruktur ist in den letzten Jahren sehr viel besser
geworden. Dennoch müssen die Zusammenhänge zwischen Biodiversität (Arten/Lebensräume)
und dem Zustand des entsprechenden Ökosystems (Vitalität, Resilienz und
Produktivität) sowie zwischen dem Zustand des Ökosystems und seiner Kapazität zur
Bereitstellung von Dienstleistungen noch näher erforscht werden. Genauere Kenntnisse
über den Wert von Ökosystemdienstleistungen, vor allem unter dem Gesichtspunkt
des sozialen und gesundheitlichen Nutzens und der sicherheits‑/resilienzfördernden
Merkmale von GI-Lösungen, wären für die künftige Entwicklung grüner Infrastruktur
ebenfalls extrem nützlich. Auch Investitionen in angewandte Forschung zur Erprobung
und Anwendung innovativer GI-Lösungen sollten gefördert werden. Die potenzielle Kostenwirksamkeit von
GI-Lösungen wird durch die Entwicklung geeigneter Technologien und Prozesse, vor
allem für die Bereiche Verkehr, Energie und Landwirtschaft sowie für die
Gestaltung und das „Funktionieren“ unserer Städte, noch weiter verbessert und
wird die Bioökonomie vorantreiben[39].
In Städten können „intelligente“ und ressourceneffiziente, aus neuen
Materialien hergestellte Gebäude mit ökologischen Merkmalen wie begrünten
Dächern und Wänden ökologische, soziale und gesundheitliche Nutzen bieten[40]. Parallel zur Technologie
müssen Menschen, die mit grüner Infrastruktur arbeiten, Fähigkeiten und
Kompetenzen entwickeln, die es ihnen ermöglichen, innovativer zu werden. Es ist
wichtig, mangelnde Fähigkeiten durch Umschulungsmaßnahmen auszugleichen und bereits
fachkundiges Personal weiterzubilden, damit mittelfristig angemessen geschulte
Arbeitskräfte bereitstehen. Auf EU-Ebene bieten das Programm „Horizont
2020“ und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten
für die Erforschung und innovative Entwicklung grüner Infrastruktur. Finanzielle Unterstützung von GI-Projekten Die Berücksichtigung grüner Infrastruktur bei
der Durchführung politischer Maßnahmen in Schlüsselsektoren würde Unterstützung
über die entsprechenden Finanzierungsmechanismen sichern und eine EU-weite
Anwendung von GI-Lösungen fördern. Der Privatsektor muss ebenfalls eine Rolle
spielen und in grüne Infrastruktur investieren. GI-Projekte sind jedoch komplex
und unweigerlich riskant, vor allem in den Anfangsstadien ihrer Entwicklung. Die
EU muss etwaige Risiken über Finanzierungsinstrumente (die z. B. die Risiken
aufteilen) und öffentlich‑/privat finanzierte Multipartnerabkommen minimieren. Potenzielle
Investoren (wie Gemeinden, Regionen, private Projektträger) benötigen für die
Entwicklung von GI-Projekten auch technische Unterstützung[41]. Die Kommission und die EIB prüfen
zurzeit verschiedene Optionen für die Errichtung einer Finanzierungsfazilität für
biodiversitätsbezogene Investitionen, zu denen auch GI-Projekte zählen. GI-Projekte auf EU-Ebene Viele geografische Elemente wie Gebirgsketten
(Alpen, Pyrenäen, Karpaten), Flusseinzugsgebiete (von Rhein oder Donau) und
Wälder (fennoskandinavische Wälder) gehen über nationale Grenzen hinaus und sind
Teil des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes der EU und insofern ihrer Identität.
Sie erfordern koordinierte, gemeinsame Aktionen und gesamteuropäisches Denken. Bislang
konzentrierten sich großmaßstäbliche Infrastrukturinitiativen auf die Bereiche
Verkehr, Energie und IKT[42].
Durch die Entwicklung eines an den transeuropäischen Netzen (TEN) für die
Bereiche der grauen Infrastruktur ausgerichteten gleichwertigen Instruments für
grüne Infrastruktur in Europa (TEN-G) würde ein signifikanter Beitrag
zur Sicherung der Resilienz und Vitalität bestimmter europäischer Ökosysteme
mit Symbolcharakter geleistet – mit entsprechenden sozialen und
wirtschaftlichen Vorteilen. Derartige Initiativen wären gleichzeitig Leitinitiativen,
die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene als Vorbilder dienen und die
Bedeutung transeuropäischer grüner Infrastruktur für politische, Planungs- und
Finanzierungsentscheidungen hervorheben könnten. Die Mitgliedstaaten und
Regionen werden aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen und im Rahmen der
EFRE-finanzierten makroregionalen Strategien[43]
und der Programme für europäische territoriale Zusammenarbeit[44]
grenzüberschreitende/transnationale grüne Infrastruktur zu schaffen. Textbox 7: GI-Projekte auf EU-Ebene. Die Initiative zum europäischen Grünen Band (Green
Belt Initiative) ist ein ökologisches Netzwerk, das sich von der Barentssee
zum Schwarzem Meer erstreckt. Ziel ist es, mehr Abstimmung zwischen
menschlichen Eingriffen und Natur zu erreichen und mehr Möglichkeiten für die sozioökonomische
Entwicklung lokaler Gemeinschaften zu schaffen. Die Initiative verbindet
Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservate, grenzüberschreitende
Schutzgebiete und nicht geschützte Gebiete entlang den oder diesseits und
jenseits der Grenzen. Gefördert werden Initiativen zur regionalen Entwicklung,
deren Schwerpunkt auf dem Naturschutz liegt. Die Initiative will einen der unüberwindbarsten
Grenzstreifen in der Geschichte der Menschheit (den Eisernen Vorhang) zu einem
„grünen Band“ und somit zu einem Symbol für Eintracht machen und durch
Erhaltung und Schutz einiger der eindrucksvollsten und empfindlichsten
Landschaften Europas grenzüberschreitende Zusammenarbeit gewährleisten. 4. Die EU-Strategie zur
Förderung grüner Infrastruktur Die Kommission ist entschlossen, eine
EU-Strategie für grüne Infrastruktur zu entwickeln, die dazu beiträgt, das europäische
Naturkapital zu erhalten und zu schützen und die Ziele der Strategie „Europa 2020“
zu erreichen. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen über die potenziellen
Nutzen grüner Infrastruktur und die Rolle, die die EU bei der Entwicklung
dieser Infrastruktur spielen kann, ist sie der Auffassung, dass die Strategie die
Form eines unterstützenden Rahmens erhalten sollte, der politische Signale mit
technischen oder wissenschaftlichen Maßnahmen kombiniert. Im derzeitigen
Stadium hält sie die Strategie im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften,
politischen Instrumente und Finanzierungsmechanismen für durchführbar. Die
Strategie würde die folgenden Ziele verfolgen: Einbeziehung von GI-Aspekten in die
wichtigen Politikbereiche Die Regional- und die Kohäsionspolitik, die Klima-
und die Umweltpolitik, der Bereich Katastrophenrisikomanagement, die Gesundheits-
und Verbraucherpolitik sowie die Gemeinsame Agrarpolitik einschließlich der
dazugehörigen Finanzierungsmechanismen sind die Hauptbereiche, in denen grüne
Infrastruktur gefördert werden soll. Bis Ende 2013 wird die Kommission technische
Leitlinien für die Einbeziehung von GI-Aspekten in die Durchführung dieser
Politiken zwischen 2014 und 2020 entwickeln. Innerhalb dieser Schlüsselbereiche
wird sie Schritte unternehmen, um wichtige Interessenträger stärker für grüne
Infrastruktur zu sensibilisieren und bewährte Praktiken zu fördern, auch durch
Entwicklung einer speziellen IT-Plattform für den Informationsaustausch. Die Kommission wird auch prüfen, inwieweit innovative
GI-Lösungen über eine Reihe anderer EU-Instrumente wie die Fazilität Connecting
Europe finanziert werden könnten. Innerhalb der TEN-T-Politik
beispielsweise kann grüne Infrastruktur als integraler Bestandteil von
Projekten im Rahmen des vorgeschlagenen Korridor-Ansatzes gefördert werden. Verbesserung der Informations- und
Wissensgrundlage und Förderung der Innovation Zusätzlich zur weiteren Kartierungs- und
Bewertungsarbeit im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie wird die Kommission
bis 2015 prüfen, in welchem Umfang und in welcher Qualität den
Entscheidungsträgern technische und räumliche Daten für GI-Beschlüsse zur
Verfügung stehen. Dabei untersucht sie auch, wie die derzeitige Regelung für
die Generierung, Analyse und Verbreitung dieser Informationen verbessert werden
könnte, insbesondere durch stärkere Inanspruchnahme von Fazilitäten für den
Informationsaustausch. Die Kommission wird bis 2013 prüfen, ob im
Kontext des Programms „Horizont 2020“ die Notwendigkeit und die Möglichkeit
besteht, die laufenden Kartierungs- und Bewertungsarbeiten aus methodischer
Sicht zu unterstützen, die Wissensgrundlage zu verbessern und innovative
Technologien und Ansätze zur Erleichterung der Entwicklung grüner Infrastruktur
auszuarbeiten und zu fördern. Sie wird ferner prüfen, inwieweit technische
Normen, insbesondere soweit sie physische Gebäudemodule und Verfahren betreffen,
den Markt für GI-freundliche Produkte vergrößern könnten. Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln Die Kommission wird weiterhin prüfen, ob Möglichkeiten
bestehen, innovative Finanzierungsmechanismen zur Unterstützung grüner
Infrastruktur einzurichten. Sie wird sich zusammen mit der EIB bis 2014
bemühen, eine spezielle EU-Finanzierungsfazilität für Projektträger zu gründen,
die GI-Projekte entwickeln wollen. GI-Projekte auf EU-Ebene Bis Ende 2015 wird die Kommission eine Studie
durchführen, um die Möglichkeiten für eine TEN-G-Initiative der EU zu
untersuchen. Dabei sollen auch die Kosten und die wirtschaftlichen, sozialen
und ökologischen Vorteile einer solchen Initiative bewertet werden. 5. Schlussfolgerungen Grüne Infrastruktur kann erheblich dazu
beitragen, dass die EU viele ihrer wichtigsten politischen Ziele erreicht. Die EU
kann grüne Infrastruktur am besten fördern, wenn sie innerhalb bestehender
Rechts-, Politik- und Finanzinstrumente einen Unterstützungsrahmen zur Unterstützung
und Förderung von GI-Projekten schafft. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Entwicklung
grüner Infrastruktur voranzutreiben und ihr Potenzial zur Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung zu nutzen. Dieses Dokument erläutert, warum grüne
Infrastruktur gefördert werden sollte, und beschreibt die Einzelheiten der künftigen
EU-Strategie. Bis Ende 2017 wird die Kommission den Stand der Entwicklung von
GI-Projekten prüfen und einen Bericht über die bis dahin gewonnenen Erfahrungen
sowie Empfehlungen für künftige Maßnahmen veröffentlichen. [1] Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments
und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit
bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“, COM(2012)
710 final. [2] KOM(2011) 571, ABl. C 37 vom 10.2.2012. [3] KOM(2010) 2020, ABl. C 88 vom 19.3.2011. [4] KOM(2011) 244, ABl. C 264 vom 8.9.2011. [5] In seinen Schlussfolgerungen zur Biodiversitätsstrategie
der EU macht der Umweltrat (6/11) „darauf aufmerksam, wie wichtig „grüne
Infrastruktur“, auch als Beitrag zur weiteren Einbeziehung von
Biodiversitätsüberlegungen in andere Politikbereiche der EU ist, und begrüßt die
Zusage der Kommission, bis 2012 eine Strategie für grüne Infrastrukturen
auszuarbeiten“. Das Europäische Parlament (5.12) „fordert die Kommission
auf, bis spätestens 2012 eine spezielle Strategie für grüne Infrastruktur mit
dem Schutz der Biodiversität als Hauptziel zu verabschieden“. [6] Genauere technische Einzelheiten zur Grünen Infrastruktur
finden Sie in einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, das zur
gleichen Zeit wie diese Mitteilung angenommen wird (SEK(2013) 155 endgültig). [7] Grüne
Infrastruktur und territorialer Zusammenhalt. Europäische Umweltagentur (2011).
Technischer Bericht Nr. 18/2011. Siehe auch http://ec.europa.eu/environment/nature/ecosystems/docs/Green_Infrastructure.pdf
[8] Nellemann, C., Corcoran, E. (eds) 2010. Dead Planet,
Living Planet — Biodiversity and ecosystem restoration for sustainable
development. A rapid response Assessment. UNEP, GRID-Arendal. [9] KOM(2011) 612 endgültig/2. [10] KOM(2011) 614 endgültig. [11] KOM(2011) 17, Regionalpolitik als Beitrag zum nachhaltigen
Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020. Arbeitsdokument der
Kommissionsdienstsstellen, SEK(2011) 92 endgültig. [12] Connecting smart and sustainable growth through smart
specialisation. Europäische Kommission, 2012. [13] Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020. Für ein
integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen.
Informelles Treffen der Minister für Raumplanung und territoriale Entwicklung.
19. Mai 2011, Ungarn. [14] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt. KOM(2005) 718 endgültig. [15] Berichte, Studien und Überblickdokumente, unterstützt von
der Europäischen Kommission —http://ec.europa.eu/environment/nature/ecosystems/studies.htm. [16] Für Fallbeispiele für das Beschäftigungspotenzial von
GI-Projekten siehe Tabelle 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen.
SEK(2013) 155 endgültig. [17] SWD (2012) 101 final/2, S. 14. [18] COM(2013) 216 final. EU-Strategie für die Anpassung an den
Klimawandel. [19] Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft. [20] ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65. [21] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen - Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und
von Menschen verursachten Katastrophen, KOM(2009) 82 endgültig. [22] COM(2012) 710 final. [23] Europäische Umweltagentur, Bericht über den Zustand der
Umwelt 2010. http://www.eea.europa.eu/soer. [24] Die Umsetzung der Thematischen Strategie für den
Bodenschutz und laufende Maßnahmen. Bericht der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen. COM(2012) 46 final. [25] KOM(2011) 625 endgültig/2. [26] Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen.
Eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen.
COM(2012) 673 final. [27] Abschätzung des ökonomischen Wertes von Ökosystemen und
biologischer Vielfalt (The Economics of Ecosystems and Biodiversity, TEEB).
Beispiele: Wien, New York, Philadelphia, Vittel, http://www.teebweb.org/. [28] ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32. [29] ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19. [30] Technische Feuchtgebiete (Integrated Constructed
Wetlands, ICW), ein Beispiel für ein GI-Projekt, das dazu beitragen kann,
dass die EU ihre politischen Ziele für die Behandlung von Abwässern und den
Schutz von Badegewässern erreicht. [31] COM(2013) 133 final. [32] http://www.thebluecarbonproject.com/the-problem-2/. [33] ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. [34] ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1. [35] http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/financing/index_en.htm [36] http://ec.europa.eu/environment/nature/ecosystems/docs/adaptation_fragmentation_guidelines.pdf [37] http://ec.europa.eu/environment/nature/ecosystems/studies.htm#design. [38] Methodische Arbeiten zur Kartierung und Bewertung von
Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen im Rahmen von Maßnahme 5 der
Biodiversitätsstrategie (MAES). Derartige Informationen müssen jedoch für
GI-Zwecke nutzbar gemacht werden (siehe Beispiele auf http://ec.europa.eu/environment/nature/ecosystems/index_en.htm).
Im Rahmen ihrer Klimapolitik hat die EU kürzlich Vorschriften zur
Harmonisierung der Anrechnung von Treibhausgasemissionen aus dem LULUCF-Sektor
erlassen und einen Fahrplan zur Verbesserung und Ausweitung der
Anrechnungssysteme der Mitgliedstaaten aufgestellt. Auf diese Weise werden
konsistente EU-weite Daten über die THG-Leistung (bewirtschafteter) Ökosysteme
gewährleistet: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates mit
Anrechnungsvorschriften und Informationen über Emissionen und Bindungen von
Treibhausgasen aus Tätigkeiten im Sektor LULUCF (Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Fortwirtschaft). [39] COM(2012) 60 final. [40] Connecting smart and sustainable growth through smart
specialisation. Europäische Kommission, 2012. [41] http://ec.europa.eu/environment/enveco/biodiversity/pdf/BD_Finance_summary-300312.pdf. [42] KOM(2011) 676 endgültig, KOM(2011) 665 endgültig. [43] Ostseestrategie und Donaustrategie. [44] http://ec.europa.eu/regional_policy/cooperate/cooperation/index_en.cfm.