MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen /* COM/2013/0196 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schaffung eines Binnenmarktes für grüne
Produkte Erleichterung einer besseren Information
über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa[1] ist als ehrgeiziges Etappenziel
für 2020 vorgesehen: „Spätestens 2020 werden Bürgerinnen und Bürgern sowie
öffentlichen Behörden über angemessene Preissignale und klare
Umweltinformationen die richtigen Anreize geboten, damit sie die
ressourcenschonendsten Erzeugnisse und Dienstleistungen wählen können.“ Zudem
wird im Fahrplan festgestellt, dass der Binnenmarkt wichtig ist, wenn sich ressourcenschonende
Produkte auszahlen sollen. Die vorliegende Initiative „Schaffung eines
Binnenmarktes für grüne Produkte“ ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Trotz der Fähigkeit der Hersteller, ressourceneffiziente
Produkte bereitzustellen, und trotz steigender Verbrauchernachfrage haben sich
diese Produkte am Markt bislang nur in begrenztem Maße durchgesetzt. Sowohl Hersteller
als auch Verbraucher stoßen bei der Bereitstellung bzw. beim Kauf solcher
Produkte auf Hindernisse, die häufig daher rühren, dass nicht deutlich ist, was
ein „grünes“ Produkt und eine „grüne“ Organisation wirklich ausmacht. Die
vorliegende Mitteilung der Kommission soll dazu beitragen, diese Unklarheit zu beseitigen,
indem die Vorgehensweise für die Messung und Offenlegung der Umweltleistung von
Produkten und Organisationen verbessert wird. Die Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat führt zwei Methoden für die Messung der Umweltleistung
von Produkten und von Organisationen sowie eine Reihe von Grundsätzen für deren
Offenlegung ein. Sie wird begleitet von einer Empfehlung der Kommission, die
den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft nahelegt, die jeweilige Methode
anzuwenden und dadurch sicherzustellen, dass das ordnungsgemäße Funktionieren
des Binnenmarktes verbessert wird. Diese Initiative sieht eine Testphase vor, in der
Interessenträger und Kommission die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Methoden
und die Praktikabilität ihrer binnenmarktweiten Anwendung bewerten. Die
Ergebnisse dieser Testphase werden einer unabhängigen Peer review unterzogen,
bei der auch alternative Methoden Berücksichtigung finden. Bei positivem
Ausgang der Testphase wird die Kommission mit den Interessenträgern absprechen,
wie die Vorteile dieser Initiative am besten gesichert werden können. Daneben
werden auch Beratungen mit internationalen Partnern über die Entwicklung von
Methoden stattfinden, um die Vereinbarkeit und Synergien mit anderen weithin
angewendeten Methoden sicherzustellen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mittelfristig eine
stärkere Verbreitung grüner Produkte und umweltfreundlicherer Unternehmenspraktiken
auf dem EU-Markt zu ermöglichen und zu erleichtern, indem zur Beseitigung
potenzieller Hindernisse für den freien Verkehr von grünen Produkten im
Binnenmarkt beigetragen wird. 2. Kontext des Vorschlags 2.1. Die Herausforderungen der Umwelt-
und Ressourceneffizienz Auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung
(Rio+20) im Jahr 2012 stellte die internationale Staatengemeinschaft fest, dass
eine nachhaltige Entwicklung weltweit nur dann erreicht werden kann, wenn sich
unsere Produktions- und Verbrauchsmuster grundlegend ändern[2]. Nahezu zwei Drittel der
Ökosysteme des Planeten wurden von der UN als im Rückgang begriffen eingestuft[3], die Biodiversität geht in
einem Ausmaß verloren, das auf das 100-Fache der natürlichen Aussterberate geschätzt
wird, und die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und Trends sind gut
belegt[4].
Die OECD hat warnend darauf hingewiesen, dass die fortgesetzte Schädigung und
Erosion des „Naturkapitals“ zu irreversiblen Veränderungen führt, die die über
zwei Jahrhunderte hinweg erfolgten Verbesserungen des Lebensstandards gefährden
könnten[5].
2.2. Die Umweltvorteile grüner
Produkte und grüner Organisationen „Grüne“ Produkte können definiert werden als
Produkte, die im Vergleich zu anderen ähnlichen Produkten derselben Kategorie entlang
ihres gesamten Lebenswegs, d. h. von der Rohstoffgewinnung über
Herstellung, Vertrieb und Nutzung bis hin zum Ende der Lebensdauer
(einschließlich Wiederverwendung, Recycling und Verwertung), Ressourcen
effizienter nutzen und weniger Umweltschäden verursachen. „Grüne“ Produkte gibt
es in jeder Produktkategorie, unabhängig davon, ob sie mit einem Umweltzeichen
versehen sind oder als umweltfreundlich vermarktet werden. Ausschlaggebend für
ihren „grünen“ Charakter ist ihre Umweltleistung. Eine stärkere Verbreitung solcher Produkte am
Markt hat Vorteile für die Gesellschaft (geringere Umweltschäden), erhöht die
Verbraucherzufriedenheit und hat zudem potenzielle wirtschaftliche Vorteile für
Hersteller und Verbraucher dank einer effizienteren Nutzung der natürlichen
Ressourcen. Darüber hinaus gehen von grünen Unternehmen
zusätzliche Umweltvorteile aus. Diese Unternehmen verbessern ihre eigenen
Prozesse, üben Einfluss auf ihre Zulieferer und andere Akteure auf vor- und
nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette aus und generieren Innovation.
Ein Unternehmen, das ein „Lebenswegkonzept“ in seine Strategien und seine
Beschlussfassung einbezieht, minimiert direkt und indirekt die Umweltwirkung
seiner Tätigkeiten. 2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile
grüner Produkte und grüner Organisationen Der weltweite Markt für „CO2-arme“ und
„ökologische“ Güter und Dienstleistungen (ein Teil des Gesamtmarkts für grüne
Produkte) wird auf 4,2 Billionen EUR geschätzt mit einem EU-Anteil von
21 %[6].
Dieser Markt verzeichnet – selbst während der wirtschaftlichen Rezession – ein
jährliches Wachstum von 4 %[7],
was dazu beiträgt, dass die „grüne Wirtschaft“ zu den Sektoren mit dem höchsten
Beschäftigungswachstumspotential zählt[8].
Der Wettbewerb zwischen Unternehmen um die Gewinnung von Anteilen an diesem
Markt nimmt zu. Grüne Produkte können dazu beitragen, die Kosten für die
Hersteller bei der Produktion (weniger verbrauchte Ressourcen bedeuten
niedrigere Produktionskosten) und für die Verbraucher während der Nutzung
(Elektrohaushaltsgeräte der höchsten Klasse gemäß der Richtlinie über die
Angabe des Energieverbrauchs[9])
zu senken. Grüne Produkte lassen sich in der Regel auch leichter recyceln oder
wiederverwenden, was für die Gesellschaft als Ganzer den Vorteil einer besseren
und weniger kostenaufwändigen Abfallbewirtschaftung hat. In relativen Zahlen entfällt auf grüne Produkte
aber weiterhin nur ein sehr geringer Anteil des EU-Markts für Verbrauchsgüter[10]. Offenbar gibt es im
Binnenmarkt eine erhebliche Nachfrage nach solchen Produkten, wenn diese zu
wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden, und somit ein unerschlossenes Potenzial[11]. Dies hätte auch einen
positiven Beschäftigungseffekt: Insgesamt könnte die Verbesserung der
Ressourceneffizienz der EU-Volkswirtschaften bis 2020 zur Schaffung von bis zu
2,8 Millionen Arbeitsplätzen führen[12]. Grüne Unternehmen sind häufig
Innovationsvorreiter. Dank niedrigerer Kosten, verbesserter Produktivität,
Versorgungssicherheit und geringerer Exposition gegenüber Umweltrisiken verfügen
europäische Unternehmen bei der Öko-Innovation über einen Wettbewerbsvorteil.
Ohne weitere unterstützende Maßnahmen ist die Wettbewerbsfähigkeit in diesem
Sektor gefährdet[13]. 3. Die Probleme, die mit diesem
Vorschlag in Angriff genommen werden sollen 3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition
für „grünes Produkt“ und „grüne Organisation“ Es gibt keine allgemein akzeptierte,
wissenschaftlich fundierte Definition dessen, was ein grünes Produkt bzw. eine
grüne Organisation eigentlich ist. Für die Messung und vergleichende Bewertung
(Benchmarking) der Umweltleistung werden derzeit verschiedene Methoden
angewendet[14],
die aber voneinander abweichen und bei Anwendung auf dasselbe Produkt oder
dieselbe Organisation unterschiedliche Ergebnisse liefern. Aufgrund der vielen
im Ermessen des Anwenders liegenden methodischen Entscheidungen sind sogar die
mit ein und derselben Methode erzielten Ergebnisse häufig nicht vergleichbar.
Eine solche Vergleichbarkeit ist aber wichtig, um einen auf der Umweltleistung
basierenden Wettbewerb zu ermöglichen und damit Verbraucher und Unternehmen
ihre Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen können. Zu den größten Mängeln einiger methodischer
Ansätze zur Messung der Umweltleistung zählt deren Unvollständigkeit. Es werden
nicht alle direkten und indirekten Auswirkungen des betreffenden Produkts bzw.
der betreffenden Organisation (d. h. nicht der gesamte Lebensweg)
betrachtet. Viele Indikatoren konzentrieren sich auf die Nutzungsphase
(z. B. Wasserverbrauch einer Waschmaschine), lassen die Herstellungs- und Entsorgungskosten
oder das Wiederverwendungs- oder Recyclingpotenzial aber unberücksichtigt.
Einige Bewertungen stützen sich auf einen Umweltindikator, so dass andere
möglicherweise unberücksichtigt bleiben, was zu Verlagerungseffekten (Burden
shifting) führen kann. Beispielsweise kann ein neues Niedrigenergieprodukt
den Einsatz eines seltenen oder gefährlichen Werkstoffs erfordern. Unter dem
Gesichtspunkt Energieeinsparung ist dies möglicherweise vorteilhaft, unter dem
Gesichtspunkt der Ressourcenerschöpfung oder der Auswirkungen am Ende des
Lebenswegs des Produkts kann es aber nachteilig sein. In jedem Fall sollte
dieser Aspekt im Rahmen einer vollständigen Ökobilanz berücksichtigt werden, so
dass Entscheidungen zur Verbesserung der Umweltleistung auf der Grundlage
lückenloser Informationen getroffen werden können. 3.2. Unnötige Kosten für die
Unternehmen Zahlreiche Unternehmen (und deren Investoren)
beziehen Umwelterwägungen in zunehmendem Maße in ihre Geschäftstätigkeit und ihre
Marketingstrategien ein. Diese Unternehmen greifen immer stärker auf die Ökobilanz[15] als ein Instrument zurück, mit
dem sie ihre ökologische Kompetenz und die ihrer Zulieferer bewerten und die
Umweltleistung ihrer Produkte messen (und verbessern) können. Die Methoden zur Messung des Fußabdrucks (z. B.
CO2-Fußabdruck, Wasserfußabdruck) nehmen parallel zu einem wahren
„Wildwuchs“ an einzelstaatlichen und privatwirtschaftlichen Initiativen an Zahl
rasch zu. Den Unternehmen können dadurch erhebliche Kosten entstehen, vor allem
dann, wenn sie unterschiedliche Methoden anwenden oder Kennzeichnungs- und
Überprüfungsanforderungen für unterschiedliche Länder und Einzelhändler
einhalten müssen. Für KMU sind die relativen Kosten und der damit verbundene
Aufwand noch viel höher. Die Wirtschaft in Europa ist sich dieser Situation
durchaus bewusst. In den Antworten, die bei der im Rahmen dieser Initiative
durchgeführten öffentlichen Konsultation eingingen, wurde der Mangel an
Kohärenz als eines der größten Hindernisse für die Anzeige und das Benchmarking
der Umweltleistung genannt (72,5 % Zustimmung). Die Frage nach dem
Hauptgrund für diesen Zustand beantworteten die
Interessenträger am häufigsten mit der Vielzahl unterschiedlicher Initiativen
in der EU (70,8 %) und der unterschiedlichen Art der
Berichterstattung (76,3 %)[16]. 3.3. Hindernisse für den freien
Verkehr von als „grün“ vermarkteten Produkten Von den zusätzlichen Kosten abgesehen kann der
Wildwuchs an Methoden den Herstellern grüner Produkte auch den Handel mit diesen
sogar innerhalb der EU erschweren. Unternehmen wollen unter Umständen Handel
über nationale Grenzen hinweg betreiben, stellen aber fest, dass für die Umweltinformationen
über die Produkte, die sie verkaufen wollen, auf der anderen Seite der Grenze andere
Anforderungen gelten. Kasten 1 – Konkrete Hindernisse für den Handel mit als „grün“ vermarkteten Produkten im Binnenmarkt Das nachfolgende Szenario veranschaulicht die zunehmend gängige (aber ineffiziente) Art und Weise, in der grüne Produkte in Europa vermarktet werden: Ein Unternehmen, das sein Produkt im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Italien und der Schweiz als grünes Produkt vermarkten möchte, müsste verschiedene Regelungen beachten, um auf den einzelnen nationalen Märkten auf Basis der Umweltleistung in Wettbewerb zu treten. In Frankreich müsste es eine Umweltbewertung nach Maßgabe der französischen Methode (BP X30-323) durchführen, im Vereinigten Königreich nach der Norm PAS 2050 oder dem WRI GHG Protocol, in der Schweiz nach dem (in Ausarbeitung befindlichen) schweizerischen Verfahren, und in Italien müsste es sich der staatlich anerkannten Regelung für den CO2-Fußabdruck anschließen und eine weitere Untersuchung durchführen. Für den schwedischen Markt müsste das Unternehmen eine Produkt-Umweltdeklaration (Environmental Product Declaration, EPD) nach ISO 14025 erstellen. Es kann sich dann zur Erstellung mehrerer EPD gezwungen sehen, da es weltweit mindestens sechs konkurrierende EPD-Systeme mit ihren eigenen Besonderheiten gibt, auch wenn diese alle auf ISO 14025 basieren[17]. Angenommen, eine zur Einhaltung einer Regelung erforderliche Studie kostet 10 000 EUR. Das Unternehmen muss dann diesen Betrag mit der Anzahl von Märkten multiplizieren, in die es eintreten will. Nach diesem Szenario würden dem Unternehmen Kosten von bis zu 50 000 EUR je Produkt entstehen, damit es auf fünf nationalen Märkten in Europa auf Basis der Umweltleistung in Wettbewerb treten kann. Um auf Basis der Umweltleistung in Wettbewerb
treten zu können, müssen sich Unternehmen de facto verschiedenen auf den
jeweiligen Märkten vorherrschenden und auf unterschiedlichen Methoden
basierenden privaten oder öffentlichen Regelungen anschließen. Anders
ausgedrückt ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt offenbar
nicht in der Lage, nichttechnische Handelshemmnisse innerhalb der EU zu beseitigen:
Auch ohne gesetzliche Vorgaben müssen die Ausführer die einzelstaatlichen Verfahren
für die Offenlegung (z. B. einzelstaatliche Regelungen für Umweltzeichen)
anwenden, mit denen die inländischen Verbraucher vertraut sind, um nicht gegenüber
örtlichen Herstellern in Nachteil zu geraten. 3.4. Mangelndes Vertrauen der
Verbraucher gegenüber Umweltaussagen Umfragen zufolge würden die Verbraucherinnen und
Verbraucher in der EU gerne mehr grüne Produkte kaufen[18]. Dieselben Erhebungen lassen
aber auch eine Kluft zwischen Wertwahrnehmung und Handeln (Value-action gap)
und eine „Vertrauenskluft“ erkennen. So erklären 75 % der Europäer, sie
seien bereit, grüne Produkte zu kaufen, doch haben dies nur 17 % im Monat
vor der Erhebung auch getan. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich und liegen
u. a. im fehlenden Vertrauen in die von Herstellern und Einzelhändlern
gelieferten Umweltinformationen und in der begrenzten Verfügbarkeit von grünen
Produkten zu erschwinglichen Preisen. Außerdem wird die Umweltleistung von
Produkten häufig nicht in einer Weise offengelegt, die Vergleiche ermöglicht,
so dass es schwierig wird, Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage zu treffen. Die Zahl von Umweltaussagen steigt, doch werden
diese zugleich oberflächlicher und unbestimmter, was die verwendete
Terminologie anbelangt[19].
Dies trägt dazu bei, dass das Vertrauen der Verbraucher schwindet: 48 %
haben kein Vertrauen in die Angaben zur Umweltleistung von Produkten[20]. Zunehmend herrscht der
Eindruck, dass die Unternehmen auf der Grundlage ihrer Aussagen statt auf der
Grundlage der eigentlichen Umweltleistung miteinander konkurrieren. 4. Die politische Antwort der
EU 4.1. Handlungsziel der EU Allgemeines Handlungsziel der EU in diesem Bereich
ist es, dazu beizutragen, dass für alle betroffenen Interessenträger
(einschließlich der Akteure entlang der gesamten Lieferkette) die Verfügbarkeit
von eindeutigen, zuverlässigen und vergleichbaren Informationen über die Umweltleistung
von Produkten und Organisationen verbessert wird. Um dieses Ziel zu erreichen,
legt die Kommission auf der Grundlage vieljähriger Arbeiten mit Interessenträgern
und Wissenschaftskreisen zwei Methoden für die Bewertung und das Benchmarking
der Umweltleistung vor. Diese Methoden sind robust (wissenschaftlich fundiert)
und umfassend (Erfassung des gesamten Lebenswegs von Produkten bzw.
Organisationen sowie eines ganzen Spektrums von Umweltaspekten) und werden
letztlich die Vergleichbarkeit von Leistungen fördern. Die Methoden waren
Gegenstand von Konsultationen, wurden 2011/2012 unter Mitwirkung der Industrie
getestet und sollen weiter erprobt, verbessert (insbesondere durch Ausarbeitung
vereinfachter Regeln für einzelne Produktgruppen und Sektoren) und bewertet
werden, um festzustellen, in welchem Umfang sie von Unternehmen (insbesondere
von KMU) oder politischen Entscheidungsträgern ohne Weiteres angewendet werden
können. Die Maßnahmen der EU sollen die derzeitige Unsicherheit
darüber, was ein grünes Produkt bzw. eine grüne Organisation ausmacht, verringern.
Sie sind ein Schritt auf dem Weg zu einem stärker integrierten Binnenmarkt, auf
dem wirklich „grüne“ Produkte und Organisationen von den Verbrauchern als
solche erkannt werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine stärkere
Verbreitung von grünen Produkten zur wirtschaftlichen Erholung beitragen und
den Wettbewerbsvorteil von Unternehmen aus der EU im Bereich Öko-Innovation
weiter verbessern wird.[21] Das generische Konzept des grünen Produkts als
Produkt, von dem auf seinem gesamten Lebensweg eine geringere Umweltwirkung
ausgeht als von einem alternativen Produkt, wird somit durch zwei Elemente in
die Praxis umgesetzt: 1) die Methode zur Messung der Umweltwirkungen entlang des
Lebenswegs und 2) die produktkategoriespezifischen Regeln, welche die für die Definition
eines wirklich „grünen“ Produkts erforderliche Benchmark vorgeben. Derselbe
Ansatz soll auch für Organisationen angewendet werden. 4.2. Methodische Arbeiten zur
Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen Seit mehreren Jahren ist die Kommission gemeinsam
mit verschiedenen Interessenträgern in diesem Bereich tätig. Im Jahr 2003 wurde
mit der Mitteilung über eine integrierte Produktpolitik (IPP)[22] das Lebenszykluskonzept in die
EU-Politik eingeführt. 2008 folgte der Aktionsplan für Nachhaltigkeit in
Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik[23], der 2010 zur Veröffentlichung
des International Reference Life Cycle Data System (ILCD) Handbook[24] führte, das technische
Anleitungen für detaillierte Ökobilanzuntersuchungen und die technische
Grundlage für die Ausarbeitung produktkategoriespezifischer Kriterien,
Leitlinien und vereinfachter Instrumente lieferte. Im Jahr 2010 forderte der Rat der Europäischen
Union die Kommission auf, eine harmonisierte Methode zur Berechnung des
Umweltfußabdrucks von Produkten auszuarbeiten.[25]
Seitdem hat die Kommission auf der Grundlage bestehender Ökobilanz-Konzepte und
internationaler Normen gearbeitet[26]
und weitere methodische Spezifikationen eingeführt, die erforderlich sind, um
konsistentere, vergleichbarere und genauere Ergebnisse zu erzielen. Diese
Arbeiten, die durch eine Konsultation und einen „Praxistest“ in Zusammenarbeit
mit der Industrie[27]
unterstützt wurden, führten zur Aufstellung von Methoden für die Messung des Umweltfußabdrucks
von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) und des
Umweltfußabdrucks von Organisationen (Organisation Environmental Footprint,
OEF)[28]. Mit den beiden Methoden werden gegenüber anderen
bestehenden Methoden einige bedeutende Verbesserungen eingeführt, u. a.: ·
genaue Festlegung der potenziellen
Umweltwirkungskategorien[29],
die für die Erstellung einer umfassenden Ökobilanz berücksichtigt werden
müssen; ·
vorgeschriebene Quantifizierung der Datenqualität; ·
Festsetzung von Mindestanforderungen an die
Datenqualität; ·
klarere technische Anleitungen für die Behandlung
einiger kritischer Aspekte einer Ökobilanzstudie (z. B. Allokation und Recycling)[30]. Die PEF- und die OEF-Methode erfordern, dass für
die Durchführung von Vergleichen Produktkategorieregeln zur Berechnung des
Umweltfußabdrucks von Produkten (Product Environmental Footprint Category
Rules, PEFCR-Regeln) und Sektorregeln zur Berechnung des Umweltfußabdrucks
von Organisationen (Organisation Environmental Footprint Sector Rules,
OEFSR-Regeln)[31]
aufgestellt werden. Diese Regeln werden die allgemeinen Bestimmungen der PEF-
und der OEF-Methode in produktkategorie- bzw. sektorspezifische Regeln übertragen,
die es ermöglichen, den Schwerpunkt auf die drei oder vier relevantesten unter
den 14 Hauptumweltwirkungsindikatoren und auf die relevantesten Prozesse
oder Lebenswegphasen für eine bestimmte Produktkategorie bzw. einen bestimmten Sektor
zu legen. Dadurch werden die Ergebnisse separater Bewertungen innerhalb einer
bestimmten Produktkategorie oder eines bestimmten Sektors untereinander
vergleichbar, unabhängig davon, wer die Bewertungen durchführt. Bei der Aufstellung von PEFCR-Regeln für Detergenzien
beispielsweise werden die Kategorieregeln ein für die Produktkategorie „Detergenzien“
auf dem EU-Markt als repräsentativ geltendes „Musterprodukt“ definieren und die
Umweltleistung dieses Musterprodukts entlang seines Lebenswegs berechnen. Die
Umweltleistung dieses repräsentativen Produkts wird zur Benchmark (die
anschließend im Einklang mit den technologischen Entwicklungen kontinuierlich
angepasst und überarbeitet werden muss), mit der die Leistung anderer auf dem
Markt verkaufter Detergenzien verglichen wird. Diese Leistung wird für den Verbraucher
offengelegt, der beim Einkauf dann alternative Produkte leicht miteinander
vergleichen kann. Dank dieser wichtigen Weiterentwicklungen dürften
die Umweltfußabdruckmethoden künftig auf dem Markt und in der Politik als
zuverlässiges Instrument zur Differenzierung von Produkten und Organisationen zu
geringeren Kosten angewendet werden können. Die Kommission unterstützt zudem spezielle
Tätigkeiten zur Ausarbeitung sektor- und produktkategoriespezifischer Methoden[32]. Die Kommission wird sich
weiter bemühen, die Vergleichbarkeit zwischen diesen Methoden zu gewährleisten
und gegebenenfalls zu verbessern. 4.3. Das Vorschlagspaket als erste
Phase einer neuen Politik Die vorliegende Mitteilung wird als Richtschnur
für die Tätigkeiten der Kommission in den kommenden drei Jahren dienen. Die Kommission wird die Methoden in Zusammenarbeit
mit Interessenträgern, wo angebracht, schrittweise in das System für
Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), das umweltorientierte
öffentliche Beschaffungswesen (Green Public Procurement, GPP) und das
EU-Umweltzeichen einbeziehen[33].
4.3.1. Die Empfehlung der Kommission Zusammen mit dieser Mitteilung nimmt die
Kommission eine Empfehlung für die Anwendung der PEF- und der OEF-Methode zur
Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen an.
Die Kommission fordert Mitgliedstaaten und Interessenträger zur Anwendung der
PEF- und der OEF-Methode im Rahmen von einschlägigen, auf freiwilliger Basis
erfolgenden Maßnahmen und Initiativen auf, die die Messung und Offenlegung der
Umweltleistung von Produkten und Organisationen entlang ihres Lebenswegs
betreffen. Die Methoden sind integraler Bestandteil der Empfehlung. 4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung
der Umweltfußabdruckmethoden Die Kommission wird mit freiwilliger Beteiligung von
Interessenträgern eine dreijährige Testphase organisieren. Ziele dieser
Testphase sind es, ·
das Verfahren für die Aufstellung von PEFCR- und OEFSR-Regeln
festzulegen und zu validieren, einschließlich der Entwicklung von ökologischen
Benchmarks[34]
für jede dieser Regeln. Sofern produktkategorie- bzw. sektorspezifische Regeln
bereits vorliegen und von Interessenträgern angewendet werden, wird die
Kommission sie als Grundlage für die Ausarbeitung von PEFCR- und OEFSR-Regeln
verwenden; ·
die Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden zu
erleichtern (insbesondere für KMU), indem innovative Möglichkeiten für das
Management des Prozesses getestet und Instrumente entwickelt werden; ·
verschiedene Konformitäts- und Überprüfungssysteme
für PEF und OEF, einschließlich Ex-ante-Überprüfung (Konformitätsprüfung)
und Ex-post-Überprüfung (Marktüberwachung) zu testen, um
verhältnismäßige, wirksame und effiziente Konformitäts- und Überprüfungssysteme
zu schaffen und zu validieren; ·
in Zusammenarbeit mit Interessenträgern
verschiedene Konzepte für die Business-to-Consumer- und die Business-to-Business-Kommunikation
zu testen. Die Kommission wird 2013 einen Aufruf
veröffentlichen, in dem Interessenträger (auch aus Drittländern) zur
freiwilligen Teilnahme an der Aufstellung von PEFCR- und OEFSR-Regeln bzw. zur
Leitung dieses Prozesses aufgefordert werden. Welche Produktkategorien und
Sektoren für die Pilotphase ausgewählt werden, hängt ab von Erwägungen wie dem
Ausmaß der Umweltwirkungen, der Bereitschaft von Interessenträgern zur Teilnahme
bzw. Leitung, der notwendigen Einbeziehung unterschiedlicher Produkte
(einschließlich komplexer Produkte) und Sektoren (mit dynamischer Lieferkette),
dem Vorliegen entsprechender Arbeiten[35]
und der Verfügbarkeit von Informationen (Lebenswegdaten). Der Erfolg der
Pilotphase wird anhand der Verschiedenartigkeit und Repräsentativität der
ausgewählten Produkte und Sektoren sowie der Anzahl und Relevanz der
beteiligten Interessenträger bewertet, wobei auf eine angemessene Vertretung
von KMU und NRO geachtet wird und auch die Kosten und Nutzen der Anwendung
dieser Methoden und der damit verbundene Zeitaufwand berücksichtigt werden. Die
Kommission wird den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern auf den regelmäßig
stattfindenden IPP/SCP-Sitzungen[36]
regelmäßig über die Fortschritte Bericht erstatten. Die Kommission ist bereit, Alternativen zu PEF und
OEF zu prüfen, mit denen Ziele erreicht werden können, die den oben genannten
vergleichbar sind. Zu diesem Zweck beabsichtigt sie, die Endergebnisse der
Testphase einer unabhängigen Peer review vorzulegen, bei der diese
Ergebnisse mit denen möglicher alternativer Methoden, die von Interessenträgern
vorgeschlagen wurden, verglichen werden. Um für diese vergleichende
Untersuchung im Rahmen einer Peer Review in Betracht zu kommen, sollten
die alternativen Methoden von den vorschlagenden Interessenträgern unter
vergleichbaren Bedingungen getestet worden sein. Die vergleichende Peer-Review-Untersuchung
wird der Kommission dabei helfen, die meistversprechende und machbarste Option
zur Verwirklichung der in dieser Mitteilung genannten Politikziele auszuwählen. 4.3.3. Umweltaussagen und bessere
Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken Es gibt keine speziellen Rechtsvorschriften der EU
zur Harmonisierung von Umweltaussagen und grünem Marketing insgesamt. Die EU regelt
die Verwendung von Umweltaussagen entweder durch Vorschriften in spezifischen
Rechtsakten, die verschiedene Arten von Produktleistungen betreffen (z. B.
die Energy-Star-Verordnung[37])
oder durch allgemeine Vorschriften zur Verhinderung von irreführenden Umweltaussagen,
wobei diese Vorschriften von den nationalen Behörden auf Einzelfallbasis
ausgelegt und durchgesetzt werden[38],
wie dies in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken[39] vorgesehen ist. Im Zuge der Durchführung dieser Richtlinie hat die
Kommission im Jahr 2009 spezifische Leitlinien herausgegeben, mit denen die Verwendung
klarer, präziser und relevanter Umweltaussagen in Marketing und Werbung
gefördert werden soll. Die Kommission plant weitere diesbezügliche Leitlinien,
um eine angemessene und einheitliche Durchsetzung in den Mitgliedstaaten
sicherzustellen. Zu diesem Zweck hat sie im Rahmen der Umsetzung der
Verbraucheragenda[40]
bereits einen Dialog mit relevanten Interessenträgern aufgenommen, um die Herausforderungen
und bewährte Praktiken zu identifizieren und wesentliche Empfehlungen für
künftige Maßnahmen festzulegen[41]. 4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung
von Produkten und Organisationen Eine inadäquate Offenlegung kann die Adressaten
verwirren oder irreführen, die Entscheidungsfindung behindern und das Vertrauen
in Umweltaussagen untergraben. Gestützt auf die im mehrseitigen Dialog
gewonnenen Erfahrungen empfiehlt die Kommission daher eine Reihe von
Grundsätzen, die bei der Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und
Organisationen anzuwenden sind. (1)
Transparenz. Die
Wirtschaftsteilnehmer sollten nicht nur Informationen über die Umweltleistung
der betreffenden Produkte und Organisationen weitergeben, sondern auch
mitteilen, wie die Informationen zustande gekommen sind (Bewertungsverfahren,
Methode, Datenquelle, Kriterien usw.). (2)
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit. Die Wirtschaftsteilnehmer sollten die Informationen über die
Umweltleistung des Produkts in Bezug auf die relevantesten Umweltwirkungen auf
einfache und unmittelbar verständliche Weise anzeigen. Die wesentlichen
Informationen sollten ergänzt werden, indem über weitere Kanäle (Websites,
Smartphone-Anwendungen usw.) das Abrufen detaillierter Informationen ermöglicht
wird. (3)
Zuverlässigkeit. Die
offengelegten Informationen sollten wissenschaftlich korrekt und überprüfbar
sein, damit die Nutzer Vertrauen in die Umweltaussage haben können. (4)
Vollständigkeit. Die
Wirtschaftsteilnehmer sollten auf kostengünstige Weise Informationen über alle
Umweltwirkungskategorien geben, die für das betreffende Produkt oder die
betreffende Organisation relevant sind. (5)
Vergleichbarkeit. Die
Wirtschaftsteilnehmer sollten kohärente methodische Entscheidungen treffen, um
die Vergleichbarkeit der Informationen über die Umweltleistung einer bestimmten
Produktkategorie oder eines bestimmten Sektors im Zeitverlauf zu gewährleisten.
Sie sollten, wann immer möglich, Methoden anwenden, anhand deren die
Umweltleistung von Produkten derselben Produktkategorie und von im selben
Sektor tätigen Organisationen miteinander verglichen werden kann. (6)
Klarheit. Die
Wirtschaftsteilnehmer sollten die Informationen in klarer, präziser und für die
Nutzer in vollem Maße verständlicher Weise darstellen. Auch der Inhalt der
Informationen sollte klar sein, wobei Umfang und Komplexität der Zielgruppe,
den Merkmalen des Produkts und dem Zweck der Offenlegung angepasst sein
sollten. Die Anwendung bestehender gemeinsamer Ansätze,
Standards und Methoden wie PEF und OEF würde sehr dazu beitragen, dass diese Grundsätze
befolgt werden. 4.4. Die zweite Phase: Evaluierung
und künftige Politik Nach der Pilotphase wird die Kommission die
Fortschritte evaluieren, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet
(„zweite Phase“). In diesem Zusammenhang wird sie prüfen, ob die Methoden, die Benchmarks
für Produkt- und Sektorleistung und Anreize Erfolge gebracht haben und somit im
Rahmen von Politikinstrumenten angewendet werden können. Insbesondere wird die
Kommission prüfen, ob sie stärker in eine breitere Palette bereits bestehender oder
neuer Instrumente einbezogen werden können, um die Umweltleistung von Produkten
auf dem EU-Markt zu verbessern, wobei die Anwendung etwaiger geeigneter
Instrumente (einschließlich europäischer Normen) berücksichtigt wird. Auf der
Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung wird die Kommission, wie in ihrem
Vorschlag für ein neues Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020[42] angekündigt, geeignete
Vorschläge ausarbeiten. 5. Globaler Kontext und internationale
Zusammenarbeit Ähnlich wie in den Mitgliedstaaten geht auch andernorts
die Entwicklung bei der Messung und Offenlegung der Umweltleistung zügig voran.
Beispielsweise plant die Schweiz für 2013 die Vorlage eines Gesetzes zur
Einführung einer auf mehreren Kriterien basierenden Ökobilanz für Produkte und
deren Offenlegung gegenüber den Verbrauchern. Japan, Südkorea, Australien und
Kanada greifen bei der Politikgestaltung ebenfalls auf Ökobilanz-Konzepte
zurück. Die US-Umweltschutzagentur (EPA) leitet derzeit die Ausarbeitung eines Leitfadens
für die Aufstellung von Produktkategorieregeln. Das Sustainability
Consortium ist eine der größten privatwirtschaftlichen Initiativen, die
sich mit der Bestimmung und Offenlegung des Umweltfußabdrucks von Produkten
befasst. Außerdem entstehen auch neue Initiativen wie der US-amerikanische Rat
für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting
Standards Board, SASB). Diese laufenden Anstrengungen sind positiv zu
werten. Allerdings sind diese Initiativen größtenteils relativ isoliert,
während die zunehmend globalisierten und komplexen Lieferketten einen stärker koordinierten
Ansatz erfordern würden, der z. B. eine stärkere Austauschbarkeit und
Interoperabilität zwischen bestehenden Instrumenten und Plattformen bewirken
könnte. Es ist davon auszugehen, dass auf internationaler Ebene in gewissem
Umfang Methoden entwickelt werden, doch wären stärker fokussierte und
ehrgeizigere Initiativen und eine verbesserte Konsensbildung erforderlich. Die EU will mit wichtigen Handelspartnern aktiv
zusammenarbeiten, um einen koordinierteren Ansatz für die Entwicklung von
Methoden auf internationaler Ebene zu fördern. Zu diesem Zweck soll u. a. innerhalb
des auf dem Rio+20-Gipfel angenommenen Zehnjahresrahmens für Programme für
nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion ein offener, transparenter
und für alle Interessenten zugänglicher Konsultationsprozess stattfinden. Auf
den regelmäßig stattfindenden IPP/SCP-Sitzungen wird den Mitgliedstaaten und
anderen Interessenträgern über die Fortschritte Bericht erstattet. Die EU wird dem Umweltprogramm der Vereinten
Nationen auch finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten in
Entwicklungs- und Schwellenländern in Bereichen wie Umweltfußabdruck, Ökobilanz-Methoden
und Datenerhebung bereitstellen. Die sukzessive Anwendung von PEF- und OEF-Methoden
in der EU wird auch Unternehmen außerhalb der EU Vorteile bringen, da
Unternehmen, die in den EU-Markt eintreten wollen, statt des derzeitigen „Flickenteppichs“
einzelstaatlicher Regelungen zwei einheitliche Bezugspunkte vorgegeben werden.
Dies würde die Verwaltungskosten für Exporteure senken und das Angebot an
grünen Produkten auf dem Binnenmarkt weiter erhöhen. [1] KOM(2011) 571 endgültig. [2] A 10-Year Framework
of Programmes on sustainable consumption and production patterns. A/CONF.216/5. [3] Bericht der vom
UN-Generalsekretär eingesetzten hochrangigen Gruppe für globale Nachhaltigkeit „Resilient
People, Resilient Planet: A future worth choosing“, 2012. [4] Siehe beispielsweise Global Biodiversity
Outlook 2 des Sekretariats des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt und http://unfccc.int/essential_background/items/6031.php. [5] Environmental Outlook to 2050 (OECD 2012). [6] Department for Business, Innovations and Skills (2012): Low
Carbon Environmental Goods and Services. [7] Green Seal (2009): Green Buying Research. [8] Für 2012 wird von EU-weit 3,4 Millionen spezifisch
in Ökobranchen beschäftigten Personen ausgegangen (gegenüber 2,7 Millionen
im Jahr 2008). Dies zeigt, dass im grünen Sektor selbst beim gegenwärtigen
Wirtschaftsklima ein Beschäftigungswachstumspotential vorhanden ist. Siehe „Jahreswachstumsbericht
2013“, COM(2012) 750 final,
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/ags2013_de.pdf. [9] Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und
anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels
einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, ABl. L 153 vom 18.6.2010, S.
1–12. [10] Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass der Marktanteil von
Produkten mit einer besseren Umweltleistung relativ klein ist (bei einigen
Produktkategorien in bestimmten Mitgliedstaaten nur bis zu 5 %). Für nähere
Einzelheiten siehe Bericht über die Folgenabschätzung. [11] Siehe Bericht über die Folgenabschätzung. [12] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Exploiting
the employment potential of green growth“ (SWD(2012) 92 final) zur
Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“. [13] Dänemark, Schweden und Finnland liegen bei sauberen
Technologien weltweit mit an der Spitze, was aber auch für wichtige Wettbewerber
wie die USA gilt. China und Indien weisen bereits höhere Werte auf als die
Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich und Spanien. Siehe Global
Cleantech Innovation Index 2012 report, CleanTech Group und WWF. [14] Die Methoden zur Messung
der Umweltleistung von Produkten und Organisationen lassen sich in zwei große
Kategorien einteilen: 1) Messung der Umweltleistung anhand direkter
Auswirkungen (d. h. Auswirkungen, die direkt dem Produkt/der Organisation
zugeordnet werden können wie z. B. bei der Produktion entstehende
gefährliche Abfälle). Einige dieser Methoden decken eine einzige Umweltwirkung
ab (z. B. Scope 1 des THG-Protokolls, der Treibhausgase abdeckt), während
andere mehrere Umweltwirkungen erfassen (z. B. die EMAS-Kernindikatoren
für die Umweltleistung). 2) Messung der Umweltleistung anhand direkter und
indirekter Auswirkungen (d. h. einschließlich der Auswirkungen in anderen
Phasen des Lebenswegs wie z. B. Rohstoffgewinnung, Logistik, Nutzung, Ende
des Lebenswegs - Ökobilanz). Einige dieser Methoden decken eine einzige
Umweltwirkung ab (z. B. wieder Scope 1 des THG-Protokolls), während andere
mehrere Umweltwirkungen erfassen (z. B. das EU-Umweltzeichen). [15] Die Ökobilanz ist ein weithin anerkanntes methodisches
Instrument für eine quantitative Umweltanalyse von mit Prozessen oder Produkten
verbundenen Tätigkeiten aus einer Lebenswegperspektive. Zentrales Merkmal der
Ökobilanz ist die ganzheitliche Betrachtung von Produkten oder Prozessen und
von deren Funktionen unter Berücksichtigung von vor- und nachgelagerten
Tätigkeiten. So umfasst die Ökobilanz eines Produkts alle mit dem Produkt
entlang seines gesamten Lebenswegs verbundenen Produktionsprozesse und
Dienstleistungen (von der Rohstoffgewinnung und der Produktion der für die
Herstellung des Produkts eingesetzten Werkstoffe über die Nutzung des Produkts
bis zum Recyceln und/oder der abschließenden Beseitigung einiger seiner
Bestandteile). Ein solcher vollständiger Lebensweg wird häufig auch „Von der
Wiege bis zur Bahre“ (cradle to grave) genannt. [16] Siehe
http://ec.europa.eu/environment/consultations/sustainable.htm.
[17] Deutschland, Schweden, Norwegen, Japan, Südkorea und
Taiwan. [18] Spezial Eurobarometer
295 „Einstellungen der europäischen Bürger zur Umwelt“, 2008, S. 27; Eurobarometer
Europeans’
attitudes towards the issue of sustainable consumption and production,
2009. [19] OECD (2011); Environmental Claims - Findings and
Conclusions of the OECD Committee on Consumer Policy. - DEFRA (2010); Assessment
of Green Claims on Product Packaging. [20] Flash Eurobarometer 256
über die Einstellung der Europäer gegenüber Nachhaltigkeit in Produktion und
Verbrauch, 2009. Das Flash
Eurobarometer 332 vom Jahr 2012, S. 11, ergab zudem, dass fast ein Drittel
der europäischen Verbraucher auf irreführende Informationen über die
Umweltwirkungen eines Produkts gestoßen sind. Für weitere Einzelheiten siehe
Bericht über die Folgenabschätzung. [21] Für eine eingehendere Untersuchung dieses Zusammenhangs
siehe Bericht über die Folgenabschätzung. [22] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament - Integrierte Produktpolitik - Auf den ökologischen
Lebenszyklus-Ansatz aufbauen. KOM/2003/0302 endgültig. [23] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und
Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik. KOM/2008/0397 endgültig. [24] http://lct.jrc.ec.europa.eu/pdf-directory/ILCD-Handbook-General-guide-for-LCA-DETAIL-online-12March2010.pdf. [25] Siehe Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Dezember 2010,
in denen die Kommission zur Entwicklung einer gemeinsamen Methode für die
quantitative Bewertung der Umweltwirkungen von Produkten während des gesamten
Lebenswegs aufgefordert wurde. [26] Analysis of Existing
Environmental Footprint Methods for Products and Organizations: Recommendations,
Rationale, and Alignment, JRC, 2011,
http://ec.europa.eu/environment/eussd/pdf/Deliverable.pdf
[27] Der Praxistest wurde 2011-2012 durchgeführt. Die Methoden
wurden für zehn Produkte (Landwirtschaft, Einzelhandel, Baugewerbe,
Chemikalien, IKT, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, Schuhe, Fernsehgeräte
und Papier) und zehn Organisationen (Einzelhandel, Lebensmittel,
Energieerzeugung, Wasserversorgung, Futtermittel, öffentlicher Sektor, IKT, Bergbau,
Chemikalien und Papierherstellung) getestet. Für nähere Einzelheiten siehe
Anhang 9 des Berichts über die Folgenabschätzung. [28] Endentwürfe der Methoden und Einzelheiten zum Verfahren
für die Aufstellung von PEF und OEF: http://ec.europa.eu/environment/eussd/product_footprint.htm. [29] Klimawandel; Abbau der Ozonschicht; Humantoxizität -
kanzerogene Folgen; Humantoxizität - nichtkanzerogene Folgen;
Feinstaub/anorganische Emissionen; ionisierende Strahlung; fotochemische
Bildung von Ozon; Versauerung; Eutrophierung ‑ Land;
Eutrophierung ‑ Wasser; Ökotoxizität ‑ Süßwasser;
Landnutzung; Ressourcenerschöpfung – Wasser; Ressourcenerschöpfung –
mineralische und fossile Brennstoffe. [30] Für eine detaillierte Erläuterung der technischen Elemente
von PEF und OEF siehe Bericht über die Folgenabschätzung. [31] PEFCR-Regeln sind ein Satz von Regeln, die die allgemeinen
methodischen Anleitungen für PEF-Studien durch nähere Spezifizierungen auf
Ebene einer bestimmten Produktkategorie ergänzen. OEFSR-Regeln sind ein Satz
von Regeln, die die allgemeinen methodischen Anleitungen für OEF-Studien durch
nähere Spezifizierungen auf Sektorebene ergänzen. [32] Im Rahmen der Mitteilung KOM(2010)245 endgültig „Eine
digitale Agenda für Europa“ entwickelte Methode für den CO2-Fußabdruck
von IKT; vom Europäischen Runden Tisch zur Nachhaltigkeit in Produktion und
Verbrauch von Lebensmitteln entwickeltes Envifood Protocol;
Normungsarbeiten im Technischen Ausschuss 350 des CEN im Zusammenhang mit
„Nachhaltigkeit bei Bauarbeiten“. [33] z. B. Verwendung
von PEF-Studien zur Ermittlung relevanter Umweltwirkungen bei der Ausarbeitung
von Kriterien für das Umweltzeichen oder von GPP-Kriterien; Verwendung von
OEFSR-Regeln in branchenspezifischen Referenzdokumenten für EMAS. [34] Die Festlegung einer
Benchmark beinhaltet die Ermittlung eines am Markt verfügbaren
Durchschnittsmodells und die Definition von Umweltleistungsklassen auf der
Grundlage dieser Analyse. [35] z. B. Produktkategorieregeln, die im Rahmen der im
französischen Grenelle-II-Gesetz vorgesehenen Versuchsphase oder im Rahmen
anderer internationaler Programme (die schwedische EPD, das japanische Eco-leaf,
branchenspezifische Referenzdokumente für EMAS) ausgearbeitet wurden. [36] http://ec.europa.eu/environment/ipp/ipp_wg.htm. [37] Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches
Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte. [38] SEC(2009) 1666 – Kapitel 2.5 Misleading Environmental
Claims in Guidance on the implementation/application of Directive 2005/29/EC on
unfair commercial practices. [39] Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern („Richtlinie über
unlautere Geschäftspraktiken“), ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22. [40] Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und
mehr Wachstum, COM(2012) 225 final. [41] Unter Vorsitz der GD SANCO, JUST und ENV geführter
mehrseitiger Dialog über Umweltaussagen (Multi-stakeholder Dialogue on
Environmental Claims, MDEC). Ein Bericht mit den wesentlichen
Feststellungen und Schlussfolgerungen des MDEC wurde am 18. März auf dem
Europäischen Verbrauchergipfel 2013 vorgestellt, http://www.european-consumer-summit.eu. [42] COM(2012) 710 final.