ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt /* SWD/2012/0163 final */
ARBEITSUNTERLAGE
DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Erneuerbare Energien: ein wichtiger
Faktor auf dem europäischen Energiemarkt 1. Problemstellung In den letzten Jahren waren bei der Nutzung
der erneuerbaren Energieträger aufgrund von Größenvorteilen und technologischen
Verbesserungen raschere Fortschritte als erwartet festzustellen. Dies ist zu
begrüßen und zeigt die positive Wirkung der Erneuerbare-Energien-Politik der
EU. Angesichts dieses Trends haben die Mitgliedstaaten ihre Förderregelungen
für erneuerbare Energien immer häufiger angepasst, um Kosteneffizienz und
Marktintegration zu gewährleisten. Zum Teil entsprach die Art und Weise, in der
diese Reformen vorgenommen wurden, nicht der besten Praxis in der EU, was für
die Investoren in Europa ein unsicheres Umfeld schuf. Außerdem sind Investoren
aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise vorsichtiger mit
Investitionen in kapitalintensive Energiemärkte geworden, insbesondere in dem
stark von politischen Entscheidungen abhängigen Sektor der erneuerbaren
Energien. Vor diesem Hintergrund wird immer deutlicher,
dass das EU-weite Ziel für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2020 allein
womöglich nicht ausreicht, um die erforderlichen langfristigen Investitionen zu
initiieren, die zu weiteren Kostensenkungen und einem größeren Anteil
erneuerbarer Energien an der Energieversorgung nach 2020 führen können. Klare
Informationen über die künftige Ausrichtung der EU-Politik haben daher für
Investoren und Unternehmen bei langfristigen Entscheidungen über Investitionen
im Erneuerbare-Energien-Sektor an Bedeutung gewonnen. Gemäß der Richtlinie 2009/28/EG über
erneuerbare Energien („die Richtlinie“) muss die Kommission erst 2018 einen
Erneuerbare-Energien-Fahrplan für die Zeit nach 2020 vorlegen, bei dem die
technologische Entwicklung und die Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie
berücksichtigt werden. Ferner wird in der Richtlinie von der Kommission
gefordert, bis 2014 bestimmte Einzelbestimmungen der Richtlinie zu überprüfen
(insbesondere die Schwellenwerte für die Einsparung von Treibhausgasemissionen
bei Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen, die Maßnahmen im
Zusammenhang mit Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen und die
Folgen der Nutzung dieser Brennstoffe sowie die so genannten Mechanismen der
Zusammenarbeit). Angesichts des beschriebenen unsicheren Investitionsumfeldes
herrscht nach Einschätzung der Kommission bei den Akteuren verstärkt die
Meinung, dass die Planung für die Zeit nach 2020 bereits heute in Angriff
genommen werden muss. Im Einzelnen sind die folgenden sechs
Herausforderungen anzugehen, damit in den kommenden Jahrzehnten ein größerer
Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energiemix der EU gefördert wird: ·
Unsicherheit in Bezug auf die künftigen
politischen Rahmenbedingungen. Die Gültigkeit des
derzeitigen EU-Rahmens für erneuerbare Energien endet 2020, d. h. in nur
acht Jahren. Für die Zeit nach 2020 gibt es keine Ziele für erneuerbare
Energien und die Verringerung der CO2-Emissionen als diejenigen im
Rahmen des ETS sowie ein politisches, nicht rechtsverbindliches Ziel des Rates,
einen Rückgang der Treibhausgasemissionen um 80-95 % bis 2050 zu
erreichen, wenn andere Industriestaaten ähnliche Maßnahmen ergreifen. ·
Finanzierbarkeit der finanziellen Anreize. Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe unterschiedlicher Förderregelungen
eingeführt, die aus der Sicht des Binnenmarktes Bedenken aufwerfen. Ferner gibt
es aufgrund der zunehmenden Ausgaben (die zum Teil auf die rasch wachsende Zahl
der Anlagen zurückzuführen sind, die ihrerseits auf sinkenden Einheitskosten im
Bereich der Photovoltaik beruhen) Bedenken in Bezug auf ihre Finanzierbarkeit. ·
Übereinstimmung mit den Marktregelungen. Es sind ferner Bedenken im
Zusammenhang mit der Eignung der derzeitigen Binnenmarktregeln im Hinblick auf
die Merkmale von Investitionen in erneuerbare Energien sowie im Hinblick auf
die Möglichkeit der Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen, effektiv auf
die Preissignale des Marktes zu reagieren. Hierdurch wird der Markt zum Teil
ineffizient. ·
Angemessenheit der Energieinfrastrukturen. Der größte Teil des bestehenden Stromnetzes wurde in einer Zeit
errichtet, in der Stromnetze vorwiegend auf den jeweiligen Staat beschränkt
waren, die Stromerzeugung in relativer Nähe zum Ort des Verbrauchs stattfand
und die Stromflüsse und ‑lieferungen unter relativer Kontrolle waren. ·
Da nun der Anteil der Elektrizität aus erneuerbaren
Energiequellen zunimmt, dürften diese Voraussetzungen nicht mehr lange gegeben
sein, weshalb die erneuerbaren Energien möglicherweise nicht optimal integriert
werden. ·
Unsicherheit in Bezug auf künftige Technologien. Für den Übergang zu einem nachhaltigen Energiesektor mit einer
sicheren Energieversorgung werden ein breites Spektrum innovativer Technologien
für erneuerbare Energien sowie eine umfassende Modernisierung von
Infrastrukturmanagement und ‑entwicklung erforderlich sein. Die
Einführung solcher Technologien für erneuerbare Energien auf dem kommerziellen
Markt ist jedoch eine Herausforderung, die der Markt allein nicht bewältigen
kann. ·
Akzeptanz der Öffentlichkeit und Nachhaltigkeit. Grundsätzlich genießen erneuerbare Energien die breite Unterstützung
der Bevölkerung, da sie verteilt erzeugt werden und ökologische und
sozioökonomische Vorteile aufweisen. Zunehmende Bedenken bezüglich der
Flächennutzung und anderer Umweltauswirkungen von Großprojekten im Bereich der
erneuerbaren Energien könnten jedoch deren Wachstum hemmen. Die dieser Folgenabschätzung zugrunde liegende
Mitteilung behandelt Herausforderungen und mögliche Lösungen mit dem Ziel, die
Integration der erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt zu erleichtern. Es
wird darin auch der Rahmen für die Festlegung der nach 2020 erforderlichen
politischen Rahmenbedingungen vorgegeben, mithilfe derer die erneuerbaren
Energiequellen einen größeren Anteil am Energiemix der EU erreichen können. 2. Analyse der Subsidiarität und des
EU-Mehrwerts Die Zuständigkeit der EU im Bereich der
erneuerbaren Energien ergibt sich aus Artikel 192 (Umwelt),
Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 194 (Energie) des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union. Aus ökonomischer Sicht lassen sich
viele Entwicklungen, die das Energiesystem betreffen, auf einer EU-weiten
Grundlage erreichen, wobei sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten tätig
werden und gleichzeitig ihre jeweiligen Zuständigkeiten berücksichtigt werden. 3. Politische Ziele Gesamtziel der Maßnahmen ist es,
sicherzustellen, dass die erneuerbaren Energien einen signifikanten Beitrag zur
Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung, zur Wettbewerbsfähigkeit
und zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, gleichzeitig aber auch
Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatzbeschaffung, regionale Entwicklung und
Innovation in der EU unterstützen. Um dies zu erreichen, werden folgende
Einzelziele vorgeschlagen: i) Verringerung der Unsicherheiten für Investoren
und Unternehmen, ii) bessere Finanzierbarkeit und Kosteneffizienz der
Förderregelungen, iii) Erleichterung der Übereinstimmung mit den
Marktregelungen, iv) angemessene Energieinfrastrukturen, v) Unterstützung der
technologischen Innovation und Entwicklung sowie vi) breitere Akzeptanz in der
Öffentlichkeit und Nachhaltigkeit. 4. OPTIONEN In dieser Folgenabschätzung werden die
ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen ausgewählter
Optionen im Vergleich zur derzeitigen Situation analysiert. Unter
Berücksichtigung der Stellungnahmen der Akteure wurden folgende vier Optionen
ermittelt und geprüft: ·
Beibehaltung des „Status quo“: Bei dieser
Option gibt es für die Zeit nach 2020 keine neuen Maßnahmen der EU zur Förderung
der erneuerbaren Energien. Diese würden weiterhin von den bereits geltenden
Vorschriften für das ETS profitieren. ·
Senkung der CO2-Emissionen ohne Ziele
für erneuerbare Energien nach 2020. Bei dieser Option wird das Reduktionsziel
für Treibhausgasemissionen strenger gestaltet und/oder Maßnahmen werden
ergriffen, die mit den langfristigen Zielen der EU für die Senkung der CO2-Emissionen
vollständig kompatibel sind, ohne dass ein spezifisches Ziel für erneuerbare
Energien für die Zeit nach 2020 festgelegt wird. ·
Verbindliche Ziele für erneuerbare Energien nach
2020 und koordinierte Förderung. Mit dieser Option würde das Klima- und
Energiepaket des Jahres 2008 aktualisiert, indem für 2030 EU-weite und
nationale Ziele für erneuerbare Energien sowie EU-Ziele für
Treibhausgasemissionen und Energieeffizienz festgesetzt würden. ·
EU-Ziel für erneuerbare Energien und harmonisierte
Maßnahmen. Bei dieser Option wird die Festlegung eines EU-weiten Ziels für
erneuerbare Energien durch eine einheitliche Förderregelung und ein
einheitliches Stromnetzmanagement unterstützt. 5. FOLGENABSCHÄTZUNG Wirtschaftliche Auswirkungen Die wirtschaftlichen Gesamtfolgen einer
Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix ergeben sich aus
zahlreichen miteinander verknüpften und einander ausgleichenden Mechanismen.
Zum Ersten schafft die Nutzung der erneuerbaren Energieträger
Wirtschaftstätigkeit. Zum Zweiten senkt ein höherer Verbrauch an einheimischen
erneuerbaren Energieträgern die Einfuhren fossiler Brennstoffe, wodurch die
Energieversorgungssicherheit steigt. Zum Dritten wird die Innovation im
Energiebereich gefördert. Diese ist ein zentraler Faktor, um sicherzustellen,
dass genügend unterschiedliche Technologien entwickelt werden, die eine
langfristige, kosteneffiziente Verringerung der CO2-Emissionen im
Energiesektor ermöglichen. Energietechnologische Innovationen sind auch in
wirtschaftlicher Hinsicht wichtig, da sie Wettbewerbsvorteile auf den
internationalen Märkten bringen, mit denen Wachstums- und Exportchancen verbunden
sind. Andererseits können durch den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
auch Investitionen (und Arbeitsplätze) aus dem Sektor der herkömmlichen
Energieerzeugung verlagert werden, mit den entsprechenden negativen Folgen.
Außerdem können die Kosten der finanziellen Förderung erneuerbarer Energien zu
höheren Energiepreisen führen, die möglicherweise auch an die Verbraucher
weitergegeben werden, und die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver
Industriezweige beeinträchtigen. Die Analyse zeigt, dass die Optionen 2, 3 und
4 positive wirtschaftliche Auswirkungen erwarten lassen, denn sie würden (in
unterschiedlichem Maße) beträchtliche Investitionen in
Erneuerbare-Energien-Technologien fördern, die wiederum zur Entstehung neuer
Industriezweige, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu Wirtschaftswachstum
führen können. Ferner würden sie dazu beitragen, die Ausgaben für importierte
Brennstoffe zu senken, und so möglicherweise die EU-Wirtschaft auch vor
Preisschocks aufgrund der Preise für importierte Energieträger schützen, wobei
die Einsparungen bei den Importen im Rahmen der Optionen 3 und 4 höher lägen
als bei Option 2. Die finanziellen Anreize für erneuerbare Energien im
Rahmen der Optionen 3 und 4 können allerdings die Kosten für die Verbraucher
steigen lassen, wenngleich dies zumindest teilweise durch den
„Merit-Order-Effekt“ kompensiert werden dürfte, durch den die Großhandelspreise
für Strom sinken. Bei Option 1 sind die Brennstoffpreise höher, weshalb
kein starkes Wirtschaftswachstum zu erwarten wäre. Allerdings sind weniger
öffentliche Investitionen in die Entwicklung und Verbreitung von erneuerbaren
Energien notwendig. Ökologische Auswirkungen Durch die Nutzung erneuerbarer Energien können
die Treibhausgasemissionen beträchtlich gesenkt werden. Aus früheren
Untersuchungen geht hervor, dass bei allen geprüften Optionen außer bei der
Beibehaltung des „Status quo“ bis 2050 eine Eindämmung der
Treibhausgasemissionen um 80 % und der energiebedingten CO2-Emissionen
um etwa 85 % im Vergleich zu 1990 erreicht wird. Mit den Optionen 2, 3 und
4 kann – in Kombination mit wirksamen Anpassungsmaßnahmen – auch die
Anfälligkeit des Energiesystems der EU gegenüber Klimaänderungen vermindert
werden. Insbesondere spielt die Dezentralisierung der Stromerzeugung eine
wichtige Rolle bei der Verringerung der Gefährdung des gesamten Energienetzes
und des Energiesystems bei Klimakatastrophen. Die lokal vorhandene biologische
Vielfalt dürfte direkt und indirekt durch Infrastrukturen für erneuerbare
Energien beeinflusst werden. Die Optionen 2 und 4 können sich hier stärker
auswirken, da mehr Freileitungen gebaut werden müssen, um die besten
Erzeugungsstandorte (auch in Drittländern) mit den Verbrauchszentren zu
verbinden. Diese potenziell negativen Folgen können jedoch vermieden werden,
wenn die Infrastrukturentwicklung die bestehenden Umweltvorschriften
berücksichtigt. Für die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren
Energien am Energiemix nach 2020 ist eine höhere Biomasseproduktion
erforderlich, was zu einem höheren Risiko in Bezug auf die Folgen direkter und
indirekter Flächennutzungsänderungen führen kann. Aus der Analyse geht jedoch
hervor, dass bis 2030 eine ausreichende Menge nachhaltig erzeugter Biomasse für
Energiezwecke und andere Nutzungszwecke zur Verfügung stehen kann. Bei den
Optionen 2, 3 und 4 könnten solche Risiken eingedämmt werden, indem
robuste Nachhaltigkeitskriterien für sämtliche Bioenergie-Nutzungszwecke
eingeführt werden, die sich auf die derzeit für Biokraftstoffe und andere
flüssige Biobrennstoffe obligatorischen Kriterien stützen (und diese weiter
verschärfen). Daneben können die Risiken weiter sinken, wenn signifikante und
nachhaltige Verbesserungen in Bezug auf die Produktivität in der Agrar- und
Forstwirtschaft erleichtert und internationale Maßnahmen zur Eindämmung der
Deforestation und der Schädigung der Wälder (REDD) gefördert werden. Gesellschaftliche Auswirkungen Der Übergang zu
einem höheren Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix kann viele neue,
hochwertigere Arbeitsplätze schaffen. Ende 2010 waren über 1,1 Millionen
Menschen in der Erneuerbare-Energien-Industrie der EU beschäftigt. Ein Wachstum
im Bereich der erneuerbaren Energien führt zwar auch zu einer sektoralen
Umstrukturierung, die Studien zeigen jedoch, dass Maßnahmen zur Förderung
erneuerbarer Energien unter dem Strich immer noch einen Zuwachs an
Arbeitsplätzen bewirken. Insbesondere muss unbedingt die Wettbewerbsposition
europäischer Hersteller von Erneuerbare-Energien-Technologien aufrechterhalten
und verbessert werden, indem eine anhaltende Binnennachfrage und der Zugang zu
ausländischen Märkten sichergestellt werden. Auf dieser
Grundlage könnte Option 3 durch die aktive Förderung innovativer
Technologien größere Vorteile für die Beschäftigungslage aufweisen als
Option 2, bei der aufgrund des kostenorientierten Konzepts wahrscheinlich
nur ausgereifte Technologien gefördert werden. Insoweit als Option 3 auch
zu zeitlich gut verteilten Investitionen in erneuerbare Energien führt, könnte
sie auch stabilere Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer schaffen und
für die Arbeitgeber Zeiten eines ernsten Arbeitskräftemangels vermeiden helfen.
Bei Option 4, bei der ein Teil der Nutzung erneuerbarer Energienquellen in
Drittländern stattfindet, können die Vorteile für die Beschäftigungssituation
geringer ausfallen (sind jedoch immer noch beträchtlich). 6. DIE OPTIONEN IM VERGLEICH Der Vergleich der Optionen wurde anhand der
Kriterien Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz mit der EU-Politik
vorgenommen. In Bezug auf die Wirksamkeit sind alle
Optionen außer der Beibehaltung des „Status quo“ geeignet, mehr Sicherheit für
Investoren zu schaffen und die Probleme im Zusammenhang mit der Kosteneffizienz
der Förderregelungen und der Marktintegration erneuerbarer Energien anzugehen.
Bei allen genannten Optionen würde die technologische Innovation durch
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt, nur Option 3 würde
jedoch stärker technologiespezifische Initiativen der Mitgliedstaaten
erleichtern und auf diese Weise vom Markt ausgehende („market pull“)
Innovationen fördern, die für die großmaßstäbliche Nutzung erneuerbarer
Energien entscheidend sind. Bei allen Optionen außer der Option 1 erhöht
sich die Energieversorgungssicherheit und werden Nachhaltigkeitsprobleme
wirksam angegangen. In Bezug auf die Effizienz hat die
Prüfung ergeben, dass bei allen Optionen außer der Beibehaltung des „Status
quo“ die Gesamtsystemkosten vergleichbar hoch sind. Die Effizienz der
Option 3 hängt davon ab, wie rasch die bestehenden Unterschiede zwischen
den nationalen Förderregelungen beseitigt werden. Dadurch, dass bei der
Option 2 der Schwerpunkt auf der Kosteneffizienz liegt, könnten die
Gesamtkosten der Maßnahmen gesenkt und der mit dem Management mehrerer Ziele
verbundene Verwaltungsaufwand verringert werden. Option 4 könnte in der
Praxis weniger effizient sein als theoretisch möglich. Bei allen Optionen ist die Kohärenz mit
den anderen langfristigen EU-Zielen (Klimaschutz, Umwelt, Verkehr usw.)
gegeben. Keiner Option ist aufgrund des besten Ergebnisses bei allen Kriterien
eindeutig der Vorzug zu geben. Die Wechselwirkungen der einzelnen Instrumente
sind eingehender zu untersuchen, was im Rahmen möglicher künftiger spezifischer
Vorschläge geschehen wird. Der oben beschriebene Vergleich der Folgen der
vier berücksichtigten Optionen kann wie folgt zusammengefasst werden: ·
Beibehaltung des Status quo. Bei dieser Option würde das derzeitige Problem der Unsicherheit der
Investoren in Bezug auf die Erneuerbare-Energien-Politik der EU nach 2020 nicht
gelöst. Da bei diesem Szenario ein Auslaufen der Anreize vorgesehen ist, werden
zum Ende dieses Jahrzehnts Fragen der Kosteneffizienz und der Marktintegration
erneuerbarer Energien erörtert werden. Die bereits geplante
Infrastrukturentwicklung wäre für die erwarteten niedrigen Verbreitungsraten
ausreichend. Schließlich werden durch diese Option das Wirtschaftswachstum, die
Schaffung von Arbeitsplätzen und die technologische Innovation nicht
beschleunigt und Fragen der Nachhaltigkeit und der öffentlichen Akzeptanz
werden ebenfalls nicht behandelt. ·
Senkung der CO2-Emissionen ohne Ziele
für erneuerbare Energien nach 2020. Diese Option würde
einer höheren Transparenz der Marktentwicklungen nach 2020 dienen, wenn man
davon ausgeht, dass durch die politischen Instrumente für ETS- und
Nicht-ETS-Sektoren über eine geeignete CO2-Bepreisung wirksame
Marktsignale zugunsten erneuerbarer Energien gesetzt werden können. Durch die
Anwendung eines integrierten Konzepts für den EU-Markt könnten so die
Kosteneffizienz der Förderregelungen erhöht, die Marktintegration erleichtert
und geeignete Infrastrukturen bereitgestellt werden. Aufgrund ihrer
Technologieneutralität könnten die Instrumente dieser Option im Vergleich zu
anderen Optionen, die spezifische Maßnahmen zur Förderung von Energietechnologien
enthalten, eine geringere Wirkung für die technologische Innovation entfalten
Im Rahmen der Option würden Fragen der Nachhaltigkeit und der öffentlichen
Akzeptanz wirksam behandelt. ·
Verbindliche Ziele für erneuerbare Energien nach
2020 und koordinierte Förderung. Ziele könnten, je
nachdem, wie ehrgeizig sie sind, Investoren und Unternehmen größere Sicherheit
in Bezug auf das künftige Marktvolumen von Erneuerbare-Energien-Technologien
verschaffen. Sie würden auch einer höheren Kosteneffizienz und der Konvergenz
der nationalen Förderregelungen dienen sowie Forschung und Entwicklung im
Bereich innovativer Technologien fördern. Bei dieser Option würden auch Fragen
der Nachhaltigkeit und der öffentlichen Akzeptanz wirksam behandelt, indem eine
ausgewogenere und regional gleichmäßigere Verbreitung erneuerbarer Energien
unterstützt würde. ·
EU-Ziel für erneuerbare Energien und
harmonisierte Maßnahmen. Mit dieser Option würde
ebenfalls das Problem der Unsicherheit in Bezug auf die Politik nach 2020
gelöst, gleichzeitig würde eine verstärkte Integration des Binnenmarktes
unterstützt. Die Unterstützung wäre technologieneutral und für die Erzeuger
würden Marktbedingungen gelten. Die Option dürfte eine konzentriertere Nutzung
erneuerbarer Energien anstelle einer verteilten Erzeugung in der Nähe der
Verbrauchszentren fördern. Daher könnte bei dieser Option das Risiko steigender
Kosten für Förderregelungen und Infrastrukturen bestehen, außerdem von
Problemen der öffentlichen Akzeptanz. Wie bei Option 3 würde das potenzielle
Risiko unerwünschter Nebeneffekte der Nutzung von Bioenergie durch strengere
Nachhaltigkeitsvorschriften geregelt. Tabelle 1:
Vergleich der geprüften Optionen mit dem Ausgangsszenario Kriterien || Optionen || 1: Keine neuen Maßnahmen auf EU-Ebene || 2: Treibhausgas-emissionsziele/ kein Erneuerbare- Energien-Ziel || 3: Nationale Ziele für erneuerbare Energien nach 2020 || 4: EU-Ziel für erneuerbare Energien und harmonisierte Maßnahmen || Wirksam-keit || Sicherheit bezüglich des politischen Umfelds || = || + || ++ || ++ Finanzierbarkeit der Förderung || = || ++ || + || + Angemessene Infrastrukturen || = || ++ || ++ || + Binnenmarkt || = || ++ || + || ++ Technologische Innovation || = || + || ++ || + Nachhaltigkeit/ öffentliche Akzeptanz || = || + || + || + Effizienz || Systemkosten || = || = || = || = || Kohärenz || mit anderen EU-Strategien || = || + || + || + || Legende: = keine
Veränderung; + Verbesserung; - Verschlechterung. 7. Überwachung und Evaluierung Zur Überwachung und Evaluierung wird vorgeschlagen, dass die Kommission
die nachstehenden Indikatoren aufmerksam beobachtet, um sicherzugehen, dass die
EU weiterhin im Hinblick auf ihre 2020-Ziele auf Kurs bleibt und so auf diesen
aufbauen kann, wenn es um die Erreichung der Ziele für die Zeit nach 2020 geht. Auf EU-Ebene sind die erforderlichen
Berichterstattungs- und Überwachungsmechanismen vorhanden, u. a. auch
durch die alle zwei Jahre im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von der
Kommission vorzulegenden Berichte. Indikator || Relevanz Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Endenergieverbrauch der EU || Entwicklung der erneuerbaren Energien Eindämmung der Treibhausgasemissionen in der EU || Eindämmung der Treibhausgasemissionen Höhe der CO2-Preise im ETS || Wirksamkeit der Kohlenstoffmärkte Ursprung der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe und sonstigen flüssigen Biobrennstoffe || Nachhaltigkeit Folgen der Nutzung von Biokraftstoffen für Flächennutzung, Lebensmittelverfügbarkeit und Biomassepreise || Nachhaltigkeit Höhe der finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten für erneuerbare Energien || Effizienz, Kostenminimierung Nutzung der Mechanismen der Zusammenarbeit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie || Effizienz, Kostenminimierung Erzeugungskosten bei verschiedenen Erneuerbare-Energien-Technologien || Effizienz, Kostenminimierung Wirtschaftliche Verfügbarkeit nachhaltig produzierter Biomasse || Entwicklung der erneuerbaren Energien Marktkopplungsrate || Effizienz, Marktintegration