MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen /* COM/2012/0433 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Strategie für die nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen 1. Einleitung Das Baugewerbe erfüllt eine wichtige Funktion
in der europäischen Wirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig erwirtschaftet fast
10 % des BIP und stellt 20 Millionen Arbeitsplätze – vorwiegend in
Klein- und Kleinstunternehmen. Das Baugewerbe ist außerdem ein bedeutender
Verbraucher von Zwischenerzeugnissen (z. B. von Rohstoffen, Chemikalien, elektrischen
und elektronischen Geräten) und von damit verbundenen Dienstleistungen.
Aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung kann die Leistung des Baugewerbes
deutliche Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zeitigen. Ferner hat die Qualität von Bauleistungen auch
einen unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität der europäischen
Bürgerinnen und Bürger. Nicht zuletzt haben die Energieeffizienz von Gebäuden
und die Ressourceneffizienz im verarbeitenden Gewerbe, im Verkehrswesen und bei
der Verwendung von Produkten für den Bau von Gebäuden und Infrastruktur
bedeutende Auswirkungen auf die Bereiche Energie, Klimawandel und Umwelt. Aus diesen Gründen stellt die
Wettbewerbsfähigkeit von Bauunternehmen nicht nur einen wichtigen Faktor für
Wachstum und Beschäftigung im Allgemeinen dar, sondern sie gewährleistet auch
die Nachhaltigkeit dieses Wirtschaftszweiges. Die Bauwirtschaft könnte einen beachtlichen
Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten[1],
indem sie ihre Aktivitäten in einigen vielversprechenden Bereichen, z. B.
bei den Gebäuderenovierungen und der Infrastruktur, verstärkt; parallel dazu
könnten beispielsweise zielgerichtete politische Maßnahmen zur Förderung der
Nachfrage und der Investitionen flankierend eingesetzt werden. Damit spielt das
Baugewerbe auch eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie
„Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.
In der Mitteilung der Kommission „Energiefahrplan 2050“[2] wird hervorgehoben, dass eine
hohe Energieeffizienz bei neuen Gebäuden und im Gebäudebestand von zentraler
Bedeutung für den Umbau des Energiesystems der EU ist. Eine nachhaltige Bauwirtschaft spielt eine
wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des langfristigen Ziels der EU, die
Treibhausgase um 80–95 % zu verringern. Gemäß dem „Fahrplan für den
Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“[3] würde der kosteneffiziente
Beitrag der Bauwirtschaft zu einer CO2-Verringerung im Jahr 2030
etwa 40–50 % und im Jahr 2050 rund 90 % betragen. Die dafür
erforderlichen Investitionen würden in erheblichem Umfang zur
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Baubranche beitragen. Der Branche kommt
darüber hinaus eine wichtige Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel und bei
der Widerstandsfähigkeit gegenüber natürlichen und vom Menschen verursachten
Katastrophen zu, indem sie langfristig katastrophensichere Investitionen
fördert. Jedoch ist das Baugewerbe von einer Reihe
struktureller Probleme betroffen; dazu zählt in vielen Unternehmen ein Mangel an
qualifizierten Arbeitskräften, eine geringe Attraktivität für junge Menschen
aufgrund der Arbeitsbedingungen, die begrenzte Innovativität und das Phänomen
der Schwarzarbeit. Allgemein gesagt lässt sich die derzeitige Lage dieses
Wirtschaftszweigs mit den folgenden drei Aspekten umreißen: Erstens ist das Baugewerbe mit am stärksten
von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen (zwischen Januar 2008 und
November 2011 gingen die Aufträge im Bereich des Gebäude- und
Infrastrukturbaus in der EU-27 um 16 % zurück[4]). Zweitens ist ein zunehmender
Wettbewerbsdruck durch nicht-europäische Unternehmen festzustellen und zwar
nicht nur auf internationalen Märkten, sondern auch innerhalb des
Binnenmarktes, insbesondere im Bereich von Infrastrukturprojekten. Dieser externe
Wettbewerb folgt nicht immer fairen Regeln; so sind Unternehmen aus der EU oft
mit weit höheren Kosten konfrontiert als nicht-europäische Unternehmen.
Drittens haben Energie- und Umweltaspekte bei Unternehmen eine neue Dynamik
erzeugt und verschiedene Initiativen im öffentlichen Sektor angestoßen, die im
Wettbewerb um Marktanteile mittlerweile zentrale Bedeutung erlangt haben. Von
den Bauunternehmen wurden bereits beachtliche Fortschritte erzielt, jedoch
bedarf die Verwirklichung der EU-Ziele im Bereich Klima-, Energie- und
Umweltpolitik deutlicher Veränderungen, die für das Baugewerbe allein,
d. h. ohne zielgerichtete politische Unterstützung, nur schwer zu stemmen
wären. In dieser
Mitteilung werden die wichtigsten Herausforderungen beschrieben, mit denen das
Baugewerbe zurzeit und bis zum Jahr 2020 in den folgenden Bereichen
konfrontiert ist: Investitionen, Humankapital, Umweltbelange, Regulierung und
Marktzugang; daneben werden auch einschlägige Initiativen zur Unterstützung des
Wirtschaftszweiges vorgeschlagen. Kurzfristig liegt der Schwerpunkt auf der
erforderlichen Unterstützung für mehr Wachstum und Beschäftigung in der
Baubranche als Antwort auf die Krise. Langfristig erfordern die
Herausforderungen, vor denen dieser Wirtschaftszweig steht, einen konzertierten
und koordinierten Ansatz auf europäischer Ebene, um die Funktionsweise der
Wertschöpfungskette zu verbessern, insbesondere durch freiwillige
Partnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor und
gegebenenfalls durch einen geeigneten Regelungsrahmen. 2. Stand der Dinge und die wichtigsten
Herausforderungen Die Vielfalt an Aktivitäten innerhalb jeder
einzelnen Branche des Baugewerbes führt in der Realität zu Gegensätzen in
sozioökonomischer, organisatorischer, kultureller und technologischer Hinsicht
sowie in Bezug auf die Anpassung an neue Rechtsvorschriften und Marktchancen. Wir stehen vor
globalen Herausforderungen, die mittelfristig für nachhaltiges Wachstum sorgen
könnten, wenn heute geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dies könnte zur
Entwicklung einer ganzen Bandbreite an Dienstleistungen führen, beispielsweise
in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Energieeffizienz, ökologisches
Bauen, Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen, Raumklima, Wiederverwendung/Rückgewinnung/Recycling
und individuelle Planung („Design-to-fit“). Werden für die Herausforderungen in
diesen Bereichen kreative Lösungen gefunden, dann eröffnen sich auch hier neue
Marktchancen. 2.1 Der allgemeine makroökonomische
Kontext Die Finanzkrise
hat vor allem die Bauwirtschaft getroffen; so kam es zu einem drastischen
Rückgang der Nachfrage insbesondere auf dem privaten Immobilienmarkt, aber auch
auf anderen Märkten, z. B. dem Infrastrukturmarkt. Jedoch lassen sich auch
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten feststellen. In einigen
Mitgliedstaaten war das Platzen der Immobilienblase einer der Gründe für den
Nachfrageeinbruch und bewirkt nach wie vor einen starken Rückgang der Aktivität
im Baugewerbe.[5]
In anderen Mitgliedstaaten wird das Baugewerbe vor allem durch die
schrumpfenden Kreditmärkte in Mitleidenschaft gezogen. Die krisenbedingt
angespannte Lage bei den öffentlichen Ausgaben wird zusätzlichen Druck auf die
Investitionen in den Infrastrukturbau ausüben. In einigen Ländern
wurde als Antwort auf die Krise in Anreizpakete investiert, z. B.
in Form von Anfangsinvestitionen in Infrastrukturprojekte, ermäßigte
Mehrwertsteuersätze für den Neubau und/oder die Renovierung von Gebäuden,
zinsvergünstigte Hypothekendarlehen usw. Jedoch werden nur die Konzepte, die
Maßnahmen für Fortbildung und Weiterqualifizierung, Innovationen und eine
ökologisch ausgerichtete Wirtschaft beinhalten, langfristige Auswirkungen auf
die Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche zeitigen. Damit wird deutlich, dass es
einerseits einer geeigneten politischen Konzeption bedarf, mit der kurzfristig
Wachstum und Beschäftigung stimuliert werden können, dass die Baubranche aber
andererseits auch langfristig neustrukturiert werden muss. 2.2 Die Leistung entlang der
Wertschöpfungskette Die Märkte der
EU-Bauwirtschaft und die Bauwirtschaft selbst sind stark fragmentiert:
viele Kleinstunternehmen, große Leistungsunterschiede der Branche von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sowie erhebliche Probleme bei der Verbreitung
bewährter Praktiken. Eine verbesserte Integration entlang der
Wertschöpfungskette würde den Spielraum für Innovationsschübe
(„Spillover-Effekte“) als Folge verstärkter Kooperationsaktivitäten
beträchtlich vergrößern. Bauunternehmen, die vor Ort tätig sind, – und
in geringerem Maße die Hersteller von Bauprodukten – werden immer mehr
qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Die große Anzahl qualifizierter
Menschen, die bis zum Jahr 2020 aus dem Arbeitsleben ausscheiden werden[6] und derzeit zwei Drittel der
Arbeitsplätze im Baugewerbe, in der Industrie und im Transportgewerbe
ausfüllen, müssen ebenfalls ersetzt werden. Der chronische Mangel an
qualifizierten Arbeitskräften lässt sich einerseits auf die geringe
Attraktivität der Baubranche für junge Menschen und andererseits auf den
wachsenden Bedarf an Fertigkeiten bei bestimmten Qualifikationen zurückführen,
den sowohl die Bildungs- als auch Ausbildungssysteme (und auch der
Arbeitsmarkt) derzeit nur schwer decken können. Der Übergang zu einer
ressourceneffizienten und kohlenstoffarmen Wirtschaft wird auch in der
Baubranche bedeutende Strukturveränderungen nach sich ziehen; sie muss sich
daher anpassen und den Bedarf an diesbezüglichen Fähigkeiten und Kompetenzen
vorausschauend einplanen. Dies betrifft vor allem auch die Ausbildung von
Arbeitskräften im Bereich des Baus von Niedrigstenergiegebäuden und zwar
hinsichtlich sowohl des Neubaus als auch der Renovierung von Gebäuden. Die
Verfügbarkeit von Grundlagentechnologien und die Anwendung flexibler Formen der
Arbeitsorganisation werden auch in der Baubranche Veränderungen in Bezug auf
Fähigkeiten und Qualifikationen erforderlich machen. Die Ausgaben für Forschung und Innovation verharren in der Bauwirtschaft im Vergleich zur allgemeinen Situation
in der Industrie auf einem recht niedrigen Stand. Der Grund hierfür liegt
jedoch in dem enormen Arbeitskräftebedarf und auch in dem Umstand, dass es für
Bauunternehmen eher von Interesse ist, verfügbare externe technologische
Entwicklungen für ihre eigenen Aktivitäten zu nutzen. Die
Baubranche wird wahrscheinlich ihre Anstrengungen im Bereich von Forschung und
Innovation intensivieren, um den hohen Verbrauch von Produktionsmitteln
(beispielsweise von metallischen und nichtmetallischen mineralischen
Erzeugnissen, Chemikalien und Holz) und die entstehenden großen Abfallmengen in
den Griff zu bekommen. Des Weiteren entwickelt das Baugewerbe derzeit immer
mehr Werkstoffe, die einfacher zu sammeln und wiederzuverwenden sind,
sowie Systeme oder „Baulösungen“, die den „Rückbau“ von Bauwerken und die
Wiederverwendung von Werkstoffen erleichtern. Diese Anstrengungen stehen im
Einklang sowohl mit der neuen grundlegenden Anforderung der
Bauprodukteverordnung in Bezug auf die nachhaltige Nutzung der natürlichen
Ressourcen als auch mit der Rohstoffinitiative durch die mögliche Entwicklung
bewährter Verfahren der Abfallsammlung und -behandlung (vor allem hinsichtlich
der Wiedergewinnung/Wiederverwendung von Wertstoffen aus Abfällen) und durch
die Förderung der Untersuchung wirtschaftlicher Anreize für das Recycling/die
Wiedergewinnung. Jedoch sollte die Marktakzeptanz innovativer Lösungen und
bewährter Verfahren durch EU- und nationale Initiativen beschleunigt werden. 2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft Wie aus der Neufassung der Richtlinie über
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden[7]
hervorgeht, wird die Einführung von Niedrigstenergiegebäuden[8] für das Baugewerbe eine
erhebliche Herausforderung darstellen. Der Markt hat für die entsprechenden
Anpassungen zwar noch einige Jahre Zeit, aber alle Marktakteure – von
öffentlichen Einrichtungen/Behörden (die aufgrund der Umsetzung einen Vorlauf
von zwei Jahren benötigen) über Bauunternehmen bis hin zu Planern,
Projektträgern usw. – brauchen Unterstützung. Auch in Bereichen wie
Finanzierung, Ausschreibungen, Aus- und Fortbildung sowie Vermarktung werden
Anpassungen erforderlich werden. Zwar wächst derzeit die Zahl von Energiesparhäusern,
gleichwohl muss eine kritische Masse erst noch erreicht werden, und die damit
verbundenen Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung
von erneuerbaren Energieträgern machen nur langsam Fortschritte. Die
Durchsetzung des Regelungsrahmens in Verbindung mit geeigneten
finanzpolitischen Maßnahmen könnte dazu beitragen, eine kritische Masse zu
erreichen. Auch im Bereich der Renovierung bestehender
Gebäude muss mehr getan werden, um größere Energieersparnisse zu
erzielen. Darüber hinaus ist die Zahl der derzeit im aktuellen
Gebäudebestand erfolgenden umfangreicheren Renovierungen vergleichsweise
bescheiden. Daher wird in der „Strategie für wettbewerbsfähige,
nachhaltige und sichere Energie“[9],
im „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen
Wirtschaft bis 2050“[10]
und im „Energiefahrplan 2050“[11]
betont, dass im Gebäudesektor, und hier vor allem in Bezug auf Renovierungen, mehr
geschehen muss. Dieser Ansatz ist auch weiterhin zu
verfolgen. Die Verkehrsinfrastruktur hat
weitreichende Umweltauswirkungen, einen erheblichen Verbrauch an Energie und
Rohstoffen sowie große Mengen an Abfall zur Folge. Infrastrukturnetze müssen
einen wesentlichen Beitrag zur Entstehung eines nachhaltigeren Europas leisten. 2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in
der EU und auf internationalen Märkten Der Wettbewerb auf den EU-Märkten hat sich
aufgrund der Anwendung von Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen, der
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der Annahme europäischer Planungs-
und Baunormen („Eurocodes“) verbessert. Aber für Unternehmen aus der
Europäischen Union gelten in diesem Wettbewerb nicht immer die gleichen
Bedingungen wie vor allem für Unternehmen, die nicht aus der
Europäischen Union stammen, weil diese oftmals weniger strengen
sozial- und umweltpolitischen Bestimmungen unterliegen und staatliche Beihilfen
erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass sowohl für
Unternehmen aus der Europäischen Union als auch für Unternehmen, die nicht
aus der Europäischen Union stammen, bei öffentlichen Ausschreibungen die
gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten, ohne Abstriche bei den sozial- und
umweltpolitischen Standards der Europäischen Union zu machen. Die Lage auf den internationalen Märkten
stellt sich noch schwieriger dar. Die Bauwirtschaft ist oft mit ernsthaften
Schwierigkeiten – nicht nur in technischer Hinsicht sondern auch in Bezug auf
die Wettbewerbsbedingungen in anderen Ländern, z. B. in China –
konfrontiert, die die Möglichkeiten für den Zugang zu diesen Märkten begrenzen.
Da aber damit gerechnet wird, dass sich die europäischen Baumärkte langsamer
als die Märkte in den Schwellenländern entwickeln werden, muss die
Bauwirtschaft eine deutlichere globale Perspektive entwickeln und
aufrechterhalten. Für Bauunternehmen aus der EU ist es wichtig, dass
Drittländer ihre Märkte für Wettbewerber aus der EU öffnen. Die EU sollte sich
verstärkt in die Lage versetzen, Nicht-EU-Länder zu Verhandlungen über eine
weitere Öffnung sowohl ihrer kommerziellen Märkte als auch ihrer Märkte für
öffentliche Aufträge zu veranlassen, mögliche diskriminierende Praktiken bei
der öffentlichen Auftragsvergabe zu untersuchen und in Konsultationen mit dem
betroffenen Land zu treten, um Lösungen für Streitigkeiten über den Marktzugang
zu finden. 3. Europäische Strategie für die nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes Als Antwort auf die
oben dargestellten Herausforderungen wurde eine europäische Strategie für das
kommende Jahrzehnt entworfen. Es wird beabsichtigt, die
von den Unternehmen der Baubranche selbst entwickelten Strategien zu ergänzen,
um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auf gesellschaftliche
Herausforderungen reagieren zu können. Mit dieser
Strategie werden die folgenden fünf Hauptziele verfolgt: a)
Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen; b)
Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital im Baugewerbe; c) Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit
und der Geschäftsmöglichkeiten; d) Ausbau des
Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft; e) Stärkung
der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb. Jedes
Ziel deckt unterschiedliche wichtige Herausforderungen ab; so
sind günstige Investitionsbedingungen notwendig für die Förderung von Wachstum,
für Forschung und Innovation sowie für eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Desgleichen ist vor allem für eine kohlenstoffarme Wirtschaft
eine solide Humankapitalgrundlage wesentlich, um die Leistungen entlang der
Wertschöpfungskette zu verbessern und innovative Lösungen anwenden zu können. Die Strategie enthält einerseits Empfehlungen, mit denen die
mittelfristigen Herausforderungen im Bereich von Wirtschaft und Beschäftigung,
mit denen die Baubranche konfrontiert ist, angegangen werden könnten. Sie
enthält andererseits eine Reihe an Empfehlungen, die langfristiger Art sind, um
dauerhafte Ergebnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche zu erzielen. 3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für
Investitionen Projekte im
Bereich der Gebäuderenovierungen und transeuropäischen Netze können das
Wachstum in der Baubranche wiederbeleben und gleichzeitig zur Verwirklichung
der Ziele in der europäischen Energie-, Verkehrs- und Kohäsionspolitik
beitragen. Ferner wird mit der Bekämpfung von Zahlungsverzug die finanzielle
Leistungsfähigkeit von Auftragnehmern im Baugewerbe, insbesondere von
Handwerkern und kleinen Firmen, sowie deren Zugang zu Krediten verbessert. Im
Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Produktivität, auf den zu erzielenden
Mehrwert und die Umweltverträglichkeit aller Branchen entlang der
Wertschöpfungskette sollte die Bauwirtschaft ihre Innovationsfähigkeit
langfristig steigern. 3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen Ein besonderer
Schwerpunkt sollte auf die Förderung von Gebäuderenovierungen und
Infrastrukturerhaltung gelegt werden, da auf beide Bereiche ein großer
Anteil der gesamten Beschäftigung und Produktion im Baugewerbe entfällt.
Insbesondere sind die derzeitige Sanierungsrate von Gebäuden[12] und die Verfahren zur
Verbesserung der Energieeffizienz unzureichend, um die Energieeinsparziele der
Strategie „Europa 2020“ zu erreichen. Wenn die vorgeschlagenen Ziele
angenommen würden, d. h. wenn jährlich 3 % der Gebäude, die sich im
Eigentum der Zentralregierung befinden[13]
(womit die derzeitige Renovierungsquote verdoppelt würde) und jährlich 2 %
des gesamten Gebäudebestands[14],
auf einen kostenoptimalen Stand saniert würden, dann wäre dies nicht nur ein
Beitrag zur Erreichung der Zielwerte, sondern dies würde auch das
Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung europaweit auf der lokalen Ebene
sichern. Jedoch müssen bei einer Entscheidung für diese Verbesserungen einige
ordnungspolitische, wirtschaftliche und finanzielle Hindernisse bewältigt
werden. Zunächst sollten
alle Mitgliedstaaten die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden[15]
sowohl ordnungsgemäß umsetzen als auch durchsetzen. In einigen
Mitgliedstaaten wird die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden
behindert, da dort nur eine geringe Bereitschaft und ein Unvermögen
feststellbar sind, Bauvorschriften für Energieeffizienz durchzusetzen, und so
gelingt es nicht, der Bauwirtschaft Dynamik zu verleihen. Finanzielle Anreize[16] und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen werden von den
Marktakteuren gut angenommen und geben der Renovierung bestehender Gebäude
Impulse. Jedoch weisen die einzelnen nationalen Konzepte und ihre Wirkung große
Unterschiede auf. Daher wäre ein Erfahrungsaustausch sehr hilfreich, um besser
die möglichen Folgen aus unterschiedlichen Perspektiven, die Risiken einer
unvollständigen Umsetzung und unbeabsichtigte Auswirkungen zu verstehen.
Einerseits sollten gegenseitige Ergänzungen zwischen diesen nationalen
Konzepten und andererseits EU- und private Finanzmittel bzw. Finanzinstrumente
zum Einsatz kommen, um den Hebeleffekt zu optimieren. Die EU gewährt über verschiedene Mechanismen
Unterstützung und Finanzmittel und die Mitgliedstaaten sollten diese stärker
nutzen. Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds (2007-2013)
können für die Verbesserung der Energieeffizienz und für Investitionen in
erneuerbare Energien nicht nur bei öffentlichen und gewerblich genutzten
Gebäude sondern auch bei bestehenden Gebäuden eingesetzt werden. Zusätzlich
bieten Finanzinstrumente wie JESSICA die Möglichkeit, in kleine
Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsprojekte zu investieren, die durch
herkömmliche Marktmechanismen sonst nicht finanziert werden könnten.
Equity-Fonds und Kreditbürgschaften der Europäischen Investitionsbank
(EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der
Europäische Energieeffizienzfonds (EEEF) ermöglichen es ebenfalls,
zusammen mit Projektentwicklungshilfen für Endempfänger, z. B. ELENA,
öffentliche Zuschüsse zu mobilisieren. Die Entwicklung
von Dienstleistungen für Planung, Bau und Betrieb zur Unterstützung kleiner
Renovierungsprojekte mit vertraglich garantierten Bauleistungen
ist beispielsweise ein Konzept, mit dem Anreize für Investitionen in die
ressourcenschonende Renovierung gegeben werden könnten. Dieses Marktsegment
gewinnt zunehmend an Interesse nicht nur bei Energiedienstleistungsunternehmen
(ESCO), sondern auch bei spezialisierten Auftragnehmern, die als
Kleinunternehmen tätig sind und die ebenfalls Leistungsgarantien für eine Reihe
von Baudienstleistungen anbieten könnten. Die öffentliche Hand könnte die
Entwicklung solcher Dienstleistungen unterstützen, vor allem im Bereich der
öffentlichen Ausschreibungen und im Wohngebäudesektor; zu diesem Zweck
entwickelte Versicherungsprodukte könnten die mit Leistungsgarantien
zusammenhängenden technischen Risiken abdecken. Vor allem sollten die Behörden
dafür sorgen, dass Renovierungen auch ein aktives Energiemanagement und die
intelligente Verbrauchsmessung mit einschließen. Außerdem ist es
für Bauunternehmen wichtig, innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens auf ihre
eigenen Gelder zugreifen zu können. Mit der neuen Richtlinie zur Bekämpfung
von Zahlungsverzug[17]
wurden strengere Vorschriften eingeführt, insbesondere indem die Frist für
Zahlungen öffentlicher Auftraggeber an Unternehmen harmonisiert, der
gesetzliche Zinssatz für Zahlungsverzug erhöht und Unternehmen der Anspruch auf
Ersatz für Beitreibungskosten zugesprochen wurde. Im Zusammenhang mit der
Überarbeitung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen hat die
Kommission vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben
sollten, vorzusehen, dass Unterauftragnehmer von der Vergabebehörde eine
direkte Zahlung der Lieferungen, Bauleistungen und Dienstleistungen verlangen
können, die im Zuge der Auftragsausführung für den Hauptauftragnehmer erbracht
wurden. Die Kommission · wird bis Ende 2012 eine Analyse verschiedener EU- und nationaler Finanzinstrumente vorlegen, die die Energieeffizienz von Gebäuden fördern, und sie wird dabei gegebenenfalls Empfehlungen dahingehend machen, wie öffentliche Mittel besser für eine Stimulierung im Bereich der Gebäuderenovierung verwendet werden können; · wird 2013 die vorläufigen Schlussfolgerungen hinsichtlich eines laufenden Pilotprojekts vorlegen, mit dem derzeit ausgelotet wird, inwieweit solche Versicherungsprogramme zur Anwendung kommen könnten, mit denen vertragliche Leistungsgarantien und grenzüberschreitende Dienstleistungen, insbesondere für Auftragnehmer aus dem Bereich kleiner Bauunternehmen, abgedeckt werden könnten; · wird 2012 in allen Mitgliedstaaten eine Informationskampagne für Unternehmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr organisieren; · wird 2012 im Zusammenhang mit der neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ein Pilotprojekt für die rasche und effiziente Beitreibung ausstehender Forderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit grenzüberschreitender Tätigkeit starten. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · sinnvolle Reparatur-, Instandhaltungs- und Renovierungsprogramme mit ehrgeizigen Zielen in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu entwickeln oder auszubauen und dabei den Spielraum für einschlägige fiskalische und finanzielle Instrumente (ermäßigte Mehrwertsteuersätze, gezielte Beihilfen usw.) sowie für Kreditmechanismen für Renovierungsprojekte mit ehrgeizigen Zielen in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu untersuchen; · den Einsatz von Finanzinstrumenten und Förderprogrammen für Projekt-Entwicklung, die von den Strukturfonds, der EIB, der EBWE und dem EEEF für kleine Renovierungsprojekte mit vertraglich garantierten Bauleistungen angeboten werden, einschließlich des „Frontloading“ der Strukturfonds für energieeffiziente Gebäude voranzutreiben. 3.1.2 Mittel- bis langfristige
Maßnahmen Im neuen Vorschlag für eine EU-Kohäsionspolitik
für den Zeitraum von 2014 bis 2020[18]
wird noch mehr Gewicht auf die Unterstützung von Investitionen gelegt, die mit
den Zielsetzungen der EU in Bezug auf Klima und Energie zusammenhängen, und es
wird darin nahezu eine Verdoppelung des Betrags vorgeschlagen, der nachhaltigen
Energieträgern für den aktuellen Zeitraum zugewiesen wurde. Es wird
vorgeschlagen, dass ein beträchtlicher Teil der Strukturfonds und des
Kohäsionsfonds für Investitionen in jenen Bereichen bereitgestellt werden soll,
mit denen der Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützt wird,
d. h. insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare
Energieträger, was auch Gebäuderenovierungen einschließt; künftig werden
Finanzinstrumente im Bereich der städtischen Infrastruktur und der Baubranche
sehr wahrscheinlich eine wichtigere Rolle für maßgeschneiderte Investitionen in
Energieeffizienz und in erneuerbare Energien spielen. Ein „Kernnetz“,
dessen Entwicklung von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde,
soll effiziente multimodale Verbindungen zwischen EU-Hauptstädten und anderen
wichtigen Städten, Häfen, Flughäfen und weiteren bedeutenden Wirtschaftszentren
gewährleisten und ist deshalb für die Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung.
Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2011 ein neues
Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem geeignete Rahmenbedingungen für die
Entwicklung eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)
geschaffen werden sollen. Dieses Paket enthält die überarbeiteten Leitlinien
für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, die Fazilität
„Connecting Europe“ mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. EUR sowie
einen Vorschlag für die frühzeitige Umsetzung von projektbezogenen Anleihen bei
der Europäischen Investitionsbank. Es wird angestrebt,
das Gesamtnetz bis spätestens 31. Dezember 2050 und das Kernnetz
vorrangig bis 31. Dezember 2030 fertigzustellen. Die Korridore des
Kernnetzes – im Sinne des Vorschlags der Europäischen Kommission vom
19. Oktober 2011 – und ihre „Plattformen“ werden die betroffenen
Mitgliedstaaten und die jeweiligen Interessengruppen, z. B.
Infrastrukturbetreiber und -nutzer, zusammenführen und so Koordinierung,
Zusammenarbeit und Transparenz gewährleisten. Zusätzlich zu diesen Vorschlägen
wird auch eine geringfügige Anpassung der nationalen Verwaltungsverfahren
erforderlich werden, um eine reibungslose Umsetzung von grenzüberschreitenden
Abschnitten des Netzes sicherzustellen. Im Bereich von Forschung und Innovation
sollten technologieorientierte Aktivitäten[19]
mit sozioökonomischen Forschungen in Bezug auf marktgestützte und
nachfrageseitige Instrumente (Ausbildung, öffentliche Ausschreibungen, Normung,
Versicherung usw.) kombiniert werden, um den Übergang vom Forschungsstadium hin
zur tatsächlichen Verwertung innovativer Lösungen zu beschleunigen. Dies würde
eine breiter angelegte Partnerschaft unterschiedlicher Interessen innerhalb der
Initiativen erfordern, deren Finanzierung durch verschiedene
EU-Finanzinstrumente erfolgen würde, um eine weiter gefasste Marktperspektive
zu erhalten und eine kritische Masse zu schaffen. In dieser Hinsicht könnten
Initiativen wie die öffentlich-private Partnerschaft „Energieeffiziente
Gebäude“, „Culture Heritage“ (Kulturerbe), „Smart Cities and Communities“
(Intelligente Städte und Gemeinden) oder „reFINE“ („research for Future
Infrastructure Networks in Europe“ – Forschung für künftige Infrastrukturnetze
in Europa) eine geeignete Grundlage für die Entwicklung solcher Partnerschaften
darstellen. Durch die EU-Kohäsionspolitik kann im Rahmen von nationalen
Programmen Unterstützung für Forschung und Innovation in diesen Bereichen zur
Verfügung gestellt werden und in ihr wird auch nach wie vor großes Gewicht auf
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU einschließlich deren Nutzung von
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gelegt. Vor allem soll die
Entwicklung innovativer Strategien für eine intelligente Spezialisierung – von
der Kommission als eine Voraussetzung für den Einsatz der Strukturfonds im
kommenden Planungszeitraum 2014-2020 vorgeschlagen – dazu beitragen, eine
zielgerichtetere Unterstützung durch die Strukturfonds und einen strategischen
Ansatz für die Nutzung des Potenzials für intelligentes Wachstum in allen
Regionen zu erzielen[20]. Die Kommission · hat im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 vorgeschlagen, dass ein beträchtlicher Teil der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds effektiv für Investitionen in jenen Bereichen bereitgestellt werden soll, mit denen der Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützt wird, d. h. insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger, was auch Gebäuderenovierungen einschließt; sie wird auch weiterhin die Nutzung von revolvierenden Fonds in diesem Bereich fördern, um die Hebelwirkung zu verstärken; · wird Kernanforderungen für Bauleistungen entwickeln, die von grenzüberschreitenden Abschnitten von TEN-Vorhaben zu erfüllen sind, damit auf technischer Ebene ein Mindestmaß an Annäherung an die jeweiligen nationalen Genehmigungsverfahren gewährleistet ist; · wird im Frühjahr 2013 eine Konferenz zum Thema Innovation in der Bauwirtschaft durchführen, um die technologischen Lücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette festzustellen und einen Aktionsplan zu deren Behebung festzulegen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · mit anderen Mitgliedstaaten und dem Privatsektor gemeinsame koordinierte Initiativen zu entwickeln, die Forschung, technische Entwicklung, innovative öffentliche Auftragsvergabe, Zertifizierung, Versicherung, interregionale Cluster usw. miteinander verbinden, um die Vermarktung neuen Wissens und neuer Technologien auf EU- und regionaler Ebene zu beschleunigen. Die EU wird diese Initiativen mit „Horizont 2020“ und mit dem „Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU“ (COSME) 2014-2020 unterstützen; die Unterstützung wird nicht nur in Form von direkten Zuschüssen erfolgen, sondern auch Finanzinstrumente beinhalten, um den Zugang von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten durch Eigen- und Fremdkapital zu verbessern. Nationale und regionale Behörden werden ersucht, eine wirksame und sich jeweils ergänzende Nutzung der verschiedenen Formen der EU-Förderung zu gewährleisten; dies bezieht sich insbesondere auf die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik, vorausgesetzt, die entsprechenden operationellen Programme ermöglichen solche Maßnahmen. 3.2. Verbesserung des grundlegenden
Faktors Humankapital in der Baubranche Es ist heute ein
ausgeprägter Mangel an Facharbeitern für Bauunternehmen und in etwas geringerem
Umfang in der Bauprodukteindustrie festzustellen. Zudem weisen die Bildungs-
und Ausbildungssysteme europaweit große Unterschiede auf: Dies betrifft das
Ausmaß an Zentralisierung oder Dezentralisierung, die Ausbildungsstruktur, die
Rolle der Sozialpartner, die finanziellen Strukturen und den Inhalt von
Lehrplänen. Der künftige
Bedarf an Fähigkeiten und Qualifikationen muss früher erkannt werden, eine
ausreichende große Zahl an Studierenden muss für die einschlägigen Bauberufe
gewonnen werden und es müssen die Bedingungen für ein besseres Arbeitsumfeld
und eine bessere Gestaltung der beruflichen Laufbahn, für größere Mobilität von
Bauarbeitern sowie für einen Ausbau des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs geschaffen werden. Dabei sind die Auswirkungen der
Alterung der Erwerbsbevölkerung in der EU und die besonderen Umstände in der
Baubranche in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am
Arbeitsplatz zu berücksichtigen. 3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen Mit der Initiative
„BUILD UP Skills“ (Aufbau von Kompetenzen) im Rahmen des Programms
„Intelligente Energie – Europa“ wird angestrebt, das Berufsbildungssystem an
dem Bedarf an Kompetenzen und Qualifikationen in Bezug auf Energieeffizienz und
erneuerbare Energieträger auszurichten. „BUILD UP Skills“ wird die
Festlegung nationaler Qualifizierungsfahrpläne bis 2020 ermöglichen und sowohl
die Einrichtung von Ausbildungs- und Zertifizierungssystemen in großem Maßstab
als auch die Konzeption der Qualifikationen unterstützen, damit die vorhandenen
Strukturen qualitativ aufgewertet werden; gegebenenfalls kann dazu von
Finanzierungsinstrumenten wie dem Europäischen Sozialfonds und dem
Programm „Lebenslanges Lernen“ bzw. seinem vorgeschlagenen Nachfolger „Erasmus
für alle“ Gebrauch gemacht werden. Dadurch würde das Angebot qualifizierter,
für Baustellentätigkeiten einsetzbarer Arbeiter auf dem Markt vergrößert und
das Vertrauen von Gebäudeeigentümern, die in Verbesserungen der
Energieeffizienz investieren wollen, gestärkt werden. Die Initiative
könnte auch als Grundlage für die Bedarfsermittlung in Bezug auf Lehrpläne,
Ausbildungsprogramme oder die Qualifizierung in anderen mit der Baubranche und
der nachhaltigen Entwicklung in Zusammenhang stehenden Bereichen dienen
(z. B. Industrialisierung von Bauverfahren, Verwendung innovativer oder
unkonventioneller Bauprodukte und -techniken, der Rückgriff auf Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) bei Gebäudeleitsystemen usw.). Die Kommission · wird eine Bewertung der Initiative „BUILD UP Skills“ durchführen und dabei vor allem prüfen, ob es angezeigt wäre, den Anwendungsbereich der ersten Initiative auf weitere Kategorien von Bauberufen oder auf weitere Qualifikationen, an denen in den Bereichen Bau und nachhaltige Entwicklung ein Bedarf besteht, auszuweiten. Die Mitgliedstaaten, Bauverbände und Ausbildungseinrichtungen werden gebeten, · tarifliche Vereinbarungen zur Unterstützung der Kompetenzerweiterung im Zusammenhang mit der Initiative „BUILD UP Skills“ oder anderen ähnlichen Programmen auszuhandeln. 3.2.2 Mittel- bis langfristige
Maßnahmen Die Baubranche
sollte ihre Fähigkeit verbessern, den Bedarf an Kompetenzen aus einer
strategischen Perspektive heraus zu erkennen und vorausschauend einzuplanen,
sowie davon ausgehend bedarfsgerechte Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme
zu entwerfen. In einigen Ländern gibt es Plattformen zur
Ermittlung eines künftigen Bedarfs im Bereich der Beschäftigung und der
Kompetenzen mit indirekter Wirkung auf die Baubranche. Durch eine Initiative
auf europäischer Ebene gepaart mit gesellschaftlichem Dialog könnte nicht nur
der Informationsaustausch über diesen Bedarf verbessert werden, sondern auch
die Bereitschaft der Bauwirtschaft, ressourceneffiziente Praktiken einzuführen
und nachhaltige Gebäude zu bauen, sowie die Fähigkeit der Bildungs- und
Ausbildungssysteme, bedarfsgerecht zu reagieren. Vor diesem
Hintergrund wird die Europäische Kommission eine von den europäischen
Sozialpartnern durchgeführte Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines
Europäischen Qualifikationsrates für das Baugewerbe unterstützen. Europäische Qualifikationsräte sind Netze nationaler
Einrichtungen zur Beobachtung des Arbeitsmarktes und zur branchenspezifischen
Kompetenzbedarfsanalyse; sie werden von Branchenvertretern und europäischen
Sozialpartnern geführt, Vertreter der Bildungsträger sind an ihnen beteiligt,
und sie dienen dazu, Informationen und bewährte Verfahren auszutauschen, um
Empfehlungen über die Veränderungen im Bereich der Kompetenzen und der
Arbeitswelt zu erarbeiten. Ebenfalls im Jahr 2012
wird die Kommission prüfen, inwieweit es im Bereich des nachhaltigen Bauens
machbar ist, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zwischen den
Berufsbildungsträgern, den Unternehmen und weiteren Interessengruppen zu
bilden, um geeignete, aktualisierte und neue Lehrpläne und Kurse zu entwerfen
und innovative Wege in der Vermittlung von Berufsbildung zu gehen. Mit der Förderung
und Verbreitung von Instrumenten, die im Rahmen der EU-Politik zur
Weiterbildung entwickelt wurden, soll die Mobilität von Facharbeitern gestärkt
werden. Mit der Richtlinie wird ein Grundstock klar definierter Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen geschaffen, die von den Dienstleistungserbringern im
Aufnahmestaat einzuhalten sind, um den Mindestschutz von Arbeitnehmern zu
gewährleisten. Damit bietet die Richtlinie ein adäquates Schutzniveau für
entsandte Arbeitnehmer. Damit jeder Missbrauch und die Umgehung von
Rechtsvorschriften gänzlich vermieden sowie Sozialdumping – das entsteht, wenn
Dienstleister aus einem Nicht-Aufnahmemitgliedstaat aufgrund eigener
niedrigerer Arbeitsnormen die örtlichen Dienstleister unterbieten können –
verhindert wird, muss die Durchsetzung der Entsende-Richtlinie verbessert
werden; dazu ist insbesondere eine bessere Aufklärung über die geltenden
Arbeitsbedingungen, eine wirksamere verwaltungstechnische Zusammenarbeit, ein
stärkerer Informationsaustausch unter den Kontrollbehörden, wirkungsvollere
Inspektionen und die Einführung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Löhne
und Gehälter entsandter Arbeitnehmer erforderlich. Die Bauwirtschaft
ist außerdem aufgrund des demographischen Wandels mit einer zweifachen
Herausforderung konfrontiert. Einerseits sollten Bauunternehmen aus der EU nach
Strategien suchen, mit denen sie in der EU die schrumpfende Zahl an jungen
Arbeiternehmern, die in das Baugewerbe streben, und die beträchtliche Zahl an
Arbeitnehmern, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen, ausgleichen
können; andererseits sollten auch die Arbeitsbedingungen verbessert werden, um
die Lebenserwartung zu erhöhen. Diese zweifache Herausforderung macht künftig
attraktivere Arbeitsbedingungen und eine stärkere Berücksichtigung von
Gesundheits- und Sicherheitsaspekten notwendig, um Frühverrentungen aufgrund
von arbeitsbedingten Unfällen oder Erkrankungen zu vermeiden. Die Kommission · wird im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog der EU solche Initiativen fördern, mit denen die berufliche Aus- und Weiterbildung an den künftigen Qualifikations- und Kompetenzbedarf im Baugewerbe, insbesondere hinsichtlich der Ressourceneffizienz, angepasst, grundlegende Kompetenzanforderungen in spezifischen Branchen erkannt und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen erleichtert werden soll; · wird die europäischen Sozialpartner der Baubranche darin unterstützen, einen Europäischen Qualifikationsrat für das Baugewerbeeinzurichten; · wird bei den Sozialpartnern ferner die Entwicklung von Initiativen in Bezug auf die Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte, Qualitätsstandards und Ausbildung – und hierbei insbesondere Lehrlingsausbildungen für junge Menschen – anregen. Diese Initiativen können in Form von Informationskampagnen und Schulungen durchgeführt werden und stützen sich, je nach nationalem Kontext, auf eine gemeinsame Mittelverwaltung; · wird im Rahmen des Programms „Lebenslanges Lernen“ prüfen, inwieweit es im Bereich des nachhaltigen Bauens machbar ist, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten, d. h. Partnerschaften zwischen Berufsbildungsträgern, Unternehmen und weiteren Interessengruppen zu bilden, um geeignete Lehrpläne oder Qualifikationen für die Berufsbildung zu entwerfen und innovative Wege in der Berufsbildung zu gehen. · Die Mitgliedstaaten, Sozialpartner der Bauwirtschaft und Ausbildungseinrichtungen werden gebeten, · rasch die neu vorgeschlagene Richtlinie[21] zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen; · Partnerschaften zur Unterstützung geeigneter Berufsbildungssysteme auf nationaler und regionaler Ebene einzurichten, die dem derzeitigen und künftigen Bedarf im Baugewerbe entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Stärkung von Managementkapazitäten und die Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien; · Kampagnen zu starten und zu unterstützen, mit denen das Baugewerbe für talentierte Menschen attraktiver gestaltet werden kann. 3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz,
der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen Der Fahrplan für
ein ressourcenschonendes Europa[22]
zeigt die beträchtlichen Auswirkungen von Bautätigkeiten auf die Bereiche
natürliche Ressourcen, Energie, Klimawandel und Umwelt. Bedeutende arbeits- und
gebäudetechnische Verbesserungen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg können
mit ihrem Potenzial zu einer wettbewerbsfähigen Baubranche und zur Entwicklung
eines energie- und ressourceneffizienten Gebäudebestands, dessen Neubauten
ausschließlich aus Niedrigstenergiegebäuden bestehen und dessen verwendete
Werkstoffe ressourceneffizient sind, beitragen. Durch arbeits- und
gebäudetechnische Verbesserungen eröffnen sich vor allem auch für KMU neue
Geschäftschancen, da die erforderlichen Tätigkeiten möglicherweise von den
Bedingungen vor Ort abhängen und individuelle Lösungen erfordern. Wie schon im
Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa erwähnt, wird die Kommission 2013
eine Mitteilung über nachhaltige Gebäude verabschieden; darin werden Maßnahmen
zur Förderung einer ressourceneffizienteren Baubranche genauer festgelegt und
ausgearbeitet. Um zu einem
besseren Verständnis und einer größeren Verbreitung des Konzepts des
nachhaltigen Bauens beizutragen, müssen für Bauprodukte, -verfahren und -werke
harmonisierte Indikatoren, Kodes und Bewertungsmethoden von Umweltleistungen
entwickelt werden. Mit diesen sollte sowohl ein kohärentes und allgemein
anerkanntes Verständnis der Leistungen als auch die reibungslose Funktionsweise
des Binnenmarkts für Bauprodukte und -leistungen gewährleistet sein. Die Kommission
wird Ansätze für eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung der
unterschiedlichen Bewertungsverfahren vorschlagen und dabei auch
berücksichtigen, dass diese für Bauunternehmen, die Versicherungsbranche und
Investoren praxistauglicher und erschwinglicher gestaltet werden sollten. Die Initiative wird auf bereits bestehenden Plattformen
aufbauen, z. B. auf dem vom Europäischen Komitee für Normung (CEN)
eingerichteten Netz für das Bauwesen (CEN Construction Network), auf
Leitlinien wie dem von der GFS entwickelten Lebenszykluskonzept (Life Cycle
Thinking) und dem damit verbundenen Instrument für die Lebenszyklusanalyse
(Life Cycle Assessment) und auf europäischen Forschungsprojekten,
beispielsweise „SuperBuildings“ und „Open House“. Außerdem liefert
die Arbeit in diesem Bereich einen Beitrag zur Entwicklung eines
systematischeren Ansatzes bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Projekten,
die durch öffentliche Finanzmittel unterstützt werden, beispielsweise von
europaweiten Modellen für die Kosten-Nutzen-Analyse. Über Pilotprojekte, die im
Zusammenhang mit umweltgerechtem öffentlichen Beschaffungswesen und der
Regionalpolitik entwickelt wurden, könnten den für die Planung und
Auftragsvergabe zuständigen Behörden die geeigneten Instrumente, insbesondere
für die Renovierung bestehender Gebäude und die Verbesserung der
Verkehrsinfrastruktur, zur Verfügung gestellt werden. Interessenvertreter
der Baubranche teilten im Rahmen der öffentlichen Konsultation mit, dass manche
Bauprojekte durch nationale Genehmigungsverfahren gebremst werden könnten,
z. B. wegen Verzögerungen aufgrund öffentlicher Einwände,
Enteignungsfragen und dem Erfordernis, mehrere unterschiedliche Genehmigungen –
auch in Bezug auf Umweltanforderungen – einzuholen. Diese Aspekte wurden bei
der derzeit erfolgenden Überarbeitung der Richtlinie über die
Umweltverträglichkeitsprüfung[23]
ermittelt; mit der Überarbeitung sollen u. a. bestehende Verfahren
vereinfacht und deren Ablauf reibungsloser gestaltet werden, und da diese
Richtlinie Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist, sind diesbezüglich
positive Auswirkungen zu erwarten. In der Mehrzahl der Fälle entstehen Probleme
aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften und
Verwaltungsverfahren, die als Regelungsgrundlage für das eigentliche
Genehmigungsverfahren dienen. Das kann die Entstehung gleicher
Wettbewerbsbedingungen und die Verbreitung von umweltverträglichen Technologien
behindern. Wenn auch außer Frage steht, dass diese Rechtsvorschriften oft in
die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen (z. B.
Eigentumsfragen), so ist der Kommission dennoch daran gelegen, einen
Informationsaustausch und die Förderung bewährter Verfahren anzuregen,
beispielsweise durch die freiwillige Anwendung von Verhaltenskodizes, mit denen
Aspekte wie die Verfahrensdauer und die Verfahrensschritte abgedeckt werden,
oder durch die Einrichtung eines Schiedsverfahrens zwischen
Verwaltungsbehörden. Das in der
Abfallrahmenrichtlinie formulierte Ziel, bis zum Jahr 2020 in der
Wiederverwendung, Wiederverwertung und/oder Rückführung von bei Bau- bzw.
Abrisstätigkeiten entstehenden Abfällen eine Quote von 70 % zu erreichen,
bietet der Wertschöpfungskette des Baugewerbes wertvolle Geschäftschancen.
Daher könnte es sich günstig für das Baugewerbe auswirken, wenn Abfall besser
und eindeutiger definiert würde und Meldepflichten für die Abfallbeförderung
sowie Vorschriften über die Merkmale von Bauprodukten hinsichtlich der
Verwendung von Werkstoffen, der Haltbarkeit und der Umweltverträglichkeit
harmonisiert würden. Die Kommission · wird Initiativen zur verbesserten gegenseitigen Anerkennung von Umweltleistungen und Risikobewertungsverfahren vorlegen, vor allem im Zusammenhang mit EU-Normungstätigkeiten und Versicherungskonzepten; · wird die Entwicklung eines europaweiten, auf einen vollständigen Lebenszyklus anwendbaren Modells für die Kosten-Nutzen-Analyse eines umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens sowie für Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung in der Regionalpolitik unterstützen; · wird die Hemmnisse bewerten, deren Ursachen in den nationalen, das Genehmigungsverfahren für große Bauprojekte regelnden Rechtsvorschriften liegen und dabei insbesondere bewährte Praktiken für einen reibungsloseren Verfahrensablauf ermitteln (z. B. Verhaltenskodizes für das Genehmigungsverfahren, Schiedsverfahren zwischen Verwaltungseinheiten); · wird harmonisierte Vorschriften für die Angabe der Leistungsmerkmale von Bauprodukten hinsichtlich einer nachhaltigen Verwendung von natürlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Bauprodukteverordnung vorlegen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · die Leistung verschiedener Teil-Branchen der Bauwirtschaft auf deren Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene zu bewerten. 3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich
der Bauwirtschaft Das Baugewerbe ist
in vielerlei Hinsicht reguliert (z. B. in Bezug auf Produkte, Bauwerke,
Berufsqualifikationen, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz,
Umweltauswirkungen) und viele Aspekte fallen in die Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten. Um eine reibungslosere Funktionsweise des Binnenmarkts für
Bauprodukte und -dienstleistungen zu gewährleisten ist es wichtig, dass der
Rechtsrahmen so eindeutig und vorhersehbar wie möglich ist und die
Verwaltungskosten in einem vernünftigen Verhältnis zu den verfolgten Zielen
stehen. Dazu bedarf es
einer systematischeren Analyse der verschiedenen ordnungspolitischen Ansätze
und verwaltungstechnischen Vorschriften, die für die Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Bauwirtschaft bestimmend sind. Die
Analyse wird zeigen, wie sich unterschiedliche EU-Rechtsakte auf europäischer
und nationaler Ebene wechselseitig beeinflussen und ob eine Präzisierung oder
zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um den Verwaltungsaufwand für die
Bauunternehmen zu verringern und die Funktionsweise des Binnenmarkts in der
Baubranche zu verbessern. Im Fall von grenzüberschreitenden Dienstleistungen
wurde mittels 2011 und 2012 durchgeführter „Leistungsüberprüfungen“ die
Interaktion verschiedener EU-Rechtsakte, die Bauunternehmen betreffen,
bewertet; auf diese Weise konnten einige falsche Anwendungen von
EU-Rechtsvorschriften erkannt sowie der Bedarf an Verdeutlichung und neuen
Maßnahmen ermittelt werden. Als weiteres Ergebnis der Analyse sind Empfehlungen
zur Beschleunigung des Konvergenzprozesses zu erwarten, den die
unterschiedlichen nationalen und regionalen ordnungspolitischen Konzepte
durchlaufen. Eurocodes könnten diesen Konvergenzprozess
erleichtern. Sie bestehen aus einer Reihe von Baunormen und den aktuellsten
Verfahrenskodizes, die für alle wichtigen Baustoffe, alle Hauptgebiete der
Bautechnik und für eine große Bandbreite an Gebäudetypen und Produkten gelten.
Eurocodes sind ein flexibles Instrument, da jedes Land die Möglichkeit hat, sie
an seine spezifischen Bedingungen und an die entsprechende Risikobewertung in
Bezug auf das Klima, das seismische Risiko, Traditionen usw. anzupassen. Die
Kommission ruft die Mitgliedstaaten eindringlich dazu auf, die Eurocodes als
ihre nationalen Baunormen einzuführen[24],
um zu gewährleisten, dass ihre Gebäude katastrophensicher sind. Mit Maßnahmen im Bereich Kommunikation und
Verbreitung, z. B. dem Internet-Portal „BUILD UP“[25], könnte ebenfalls die
Umsetzung von Rechtsakten und die Marktakzeptanz neuer Lösungen unterstützt werden. Die Kommission · wird an EU-Rechtsvorschriften Eignungsprüfungen durchführen, um überflüssigen Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken, Unstimmigkeiten und überholte Maßnahmen zu ermitteln; · wird die Bauwirtschaft in ihrem Follow-up zur Mitteilung über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie „Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor“[26] vorrangig behandeln; · wird einen Bericht über die nach der Empfehlung 2003/887/EG der Kommission erfolgte Umsetzung der Eurocodes in den Mitgliedstaaten vorlegen; wird dann auf der Grundlage der Ergebnisse in diesem Bericht Maßnahmen zur Stärkung oder gegebenenfalls zur Durchsetzung des Einsatzes der Eurocodes im öffentlichen Auftragswesen und anderer Instrumente wie nationale Risikobewertungen und Managementpläne vorschlagen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wirksame Instrumente zur Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu entwickeln. 3.5 Stärkung der Position der
EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb In ihren
internationalen Verhandlungen über Handelsfragen bemüht sich die EU seit 2006
verstärkt, andere Handelspartner zu weitreichenden Zusagen über den Marktzugang
im Bereich des Handels mit Dienstleistungen und des öffentlichen Auftragswesens
– insbesondere bei öffentlichen Bauaufträgen – zu bewegen. Einer der jüngsten
Erfolge in diesem Zusammenhang ist die im EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea
enthaltene Öffnung des Zugangs zu koreanischen Konzessionsverträgen für Firmen
aus der EU. Spezifische, mit
Afrika und Lateinamerika durchgeführte interkontinentale Foren zum Thema
„nachhaltiges Bauen“ könnten auf diesen Märkten eine Ausrichtung des
öffentlichen Auftragwesens auf Leistungskriterien, Nachhaltigkeit und
Kostenwirksamkeit bewirken. Die Infrastrukturpartnerschaft zwischen der EU
und Afrika im Verkehrsbereich[27]
bietet Möglichkeiten für eine Verbesserung transkontinentaler Verbindungen und
für die Schaffung eines verlässlicheren und sichereren Verkehrssystems. Durch verschiedene EU-Finanzinstrumente und
Fonds für Zusammenarbeit könnte außerdem die Umsetzung von
Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden. Die EU-Initiative
„Kleine Unternehmen – große Welt“ wird kleinen, spezialisierten Auftragnehmern
einschlägige Informationen, Beratung und Unterstützung bei ihrem Versuch
anbieten, Zugang zu internationalen Märkten und potenzielle Geschäftspartner zu
finden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erleichtert
ebenfalls die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für KMU, vor allem in Bezug
auf die Internationalisierung. Außerhalb der EU ist ein großes Interesse an
der Anwendung der EN-Eurocodes in solchen Ländern festzustellen, die ihre
nationalen Normen ersetzen oder – gestützt auf technisch fortgeschrittene Codes
– aktualisieren möchten; ein weiteres Motiv ist das Interesse an
Handelsbeziehungen zur Europäischen Union und den EFTA-Mitgliedstaaten.
Der Dialog über Regulierungsfragen zwischen der EU und Russland hat in diesem
Zusammenhang beachtliche Fortschritte erzielt. Die Kommission · hat eine Rechtsetzungsinitiative[28] vorgeschlagen, mit der die Öffnung öffentlicher Beschaffungsmärkte in Drittstaaten sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen aus der EU und ihren ausländischen Konkurrenten erreicht werden sollen; · wird auch weiterhin in den Verhandlungen über Handelsfragen mit Nachdruck weitreichende Zusagen der Partnerländer über den Zugang sowohl zu deren gewerblichen Märkten als auch zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten fordern; · wird sich mit der Europäischen Investitionsbank ins Benehmen setzen, um den Spielraum für den Einsatz von EU-Finanzinstrumenten zur Unterstützung transkontinentaler Verbindungen zu vergrößern; · wird finanzielle Unterstützung für technische Hilfe bereitstellen, um die Internationalisierung kleiner, spezialisierter Auftragnehmer zu fördern; · wird auf dem Gebiet des nachhaltigen Bauens im öffentlichen Auftragswesen eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten – vor allem aus Afrika und Lateinamerika aber auch im Rahmen des Dialogs über Regulierungsfragen zwischen der EU und Russland, der EU-Nachbarschaftspolitik und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer – in die Wege leiten und ihre Partner dazu ermutigen, die Eurocodes als Instrument für die Umsetzung eigener Rechtsvorschriften für das Bauwesen einzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · rasch die neu vorgeschlagene Verordnung[29] über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern anzunehmen. 4. Steuerung und Umsetzung der Strategie Dieser Mitteilung
ist ein Aktionsplan mit Einzelheiten zu den erwarteten Ergebnissen jeder
einzelnen Empfehlung, zur Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der
Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Organisationen der
Baubranche sowie der Zeitplan für die Umsetzung beigefügt. Die Umsetzung der
Strategie erfordert eine Straffung und Koordinierung der vielen, derzeit
laufenden Initiativen auf EU-, nationaler und sektorieller Ebene, um mehr
Synergieeffekte zu schaffen und ihre kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen
zu maximieren. Diese Umsetzung sollte sich auf eine Steuerungsstruktur stützen,
in der die Elemente Koordinierung und Überwachung sowohl aus thematischer als
auch aus strategischer Perspektive kombiniert sind, und der folgende Akteure
angehören: ·
Ein hochrangiges strategisches Dreier-Forum (aus
Kommission, Mitgliedstaaten und Branchenvertretern), das sowohl zu jenen
EU-Initiativen Stellung bezieht, die die Bauwirtschaft betreffen, als auch zur
Umsetzung der Strategie, für die es in der Folge Empfehlungen in Bezug auf
mögliche Anpassungen der Strategie oder neu einzuleitende Initiativen machen
würde. ·
Thematische Gruppen aus Mitgliedstaaten und
Branchenvertretern, die ein Interesse an spezifischen Prioritäten der Strategie
zeigen; sie sollten in Kontakt mit bestehenden europäischen Netzen und
Projekten stehen. Diese Gruppen werden von den Kommissionsdienststellen
beaufsichtigt, die für den entsprechenden, von der jeweiligen Gruppe
behandelten Fachbereich zuständig sind. Diese Struktur
würde sowohl eine strategische Leitung von oben, d. h. durch die EU, als
auch eine Initiative von unten, d. h. durch die Mitgliedstaaten und die
Unterbranchen der Bauwirtschaft („Bottom-up-Ansatz“), ermöglichen. Die
Zusammenarbeit muss zwischen den Unterbranchen und entlang der Wertschöpfungskette
verstärkt werden, um die weltweiten Herausforderungen bewältigen zu können. 5. Schlussfolgerungen Angesichts sowohl
der Bedeutung, die die Bauwirtschaft für das BIP und die Beschäftigung in der
EU besitzt, als auch der Rolle, die sie bei der Verwirklichung entscheidender
Ziele in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie einnimmt, stellt die
Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft eine politische Dauerpriorität dar. Des Weiteren
sollte gerade in finanziellen und wirtschaftlichen Krisenzeiten die EU-Politik
in den Bereichen Klimawandel, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger –
insbesondere vor dem Hintergrund einer Politik zugunsten der nachhaltigen
Förderung von Gebäuderenovierungen – als eine Möglichkeit erkannt werden,
Geschäft und Beschäftigung in der Bauwirtschaft mit neuem Leben zu füllen. In dieser
Mitteilung werden Bereiche aufgezeigt, in denen sich für Bauunternehmen –
häufig im Rahmen bestehender politischer Strategien und Instrumente – ein
Wachstumspotenzial bietet. Mit einer vollständigen Umsetzung dieser
EU-Strategien sollten beispielsweise langfristige Investitionen in
transeuropäische Netze, in Forschung und Innovation sowie in eine solidere
Grundlage im Bereich des Humankapitals angeregt werden, um auf diese Weise die
Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche sowohl innerhalb des EU-Binnenmarkts als
auch auf den internationalen Märkten zu stärken. Flankierend sollten ein
eindeutiger und kohärenter Rechtsrahmen und harmonisierte
Leistungsbewertungsverfahren für Nachhaltigkeit zur Verfügung stehen, um eine
reibungslose Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte und -leistungen zu
gewährleisten. Der Erfolg der
vorgeschlagenen Strategie hängt vom Engagement der Mitgliedstaaten und der
Interessengruppen der Baubranche auf verschiedenen Ebenen ab. ·
das hochrangige strategische Dreier-Forum sollte
ein eindeutiges Mandat zur Durchführung einer kritischen Leistungsbewertung der
Baubranche besitzen; ·
die Mitgliedstaaten und die Interessengruppen der
Baubranche sollten geeignete Verbindungen mit einschlägigen nationalen und
branchenbezogenen Programmen herstellen; ·
die Mitgliedstaaten und die Interessengruppen der
Baubranche sollten die Übertragung von Erfahrungen und bewährten Praktiken aus
den thematischen Gruppen erleichtern, um dieses Wissen den Bauunternehmen für
die praktische Umsetzung zur Verfügung zu stellen; ·
jede politische Intervention sollte überwacht und
anhand einer Reihe von Indikatoren bewertet werden. ANHANG ‑ AKTIONSPLAN Kurzfristige Maßnahmen (2012-2014) –
Bezug zu Abschnitten 3.1.1 und 3.2.1 der Mitteilung Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Haupt-verantwortung || Zeithorizont Analyse verschiedener EU- und nationaler Finanzinstrumente für die Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden || Bericht und Empfehlungen der Europäischen Kommission über die finanzielle Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden || Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden/ Aktionsplan für Energieeffizienz 2011 || Europäische Kommission || Bereits begonnen – wird 2013 abgeschlossen Finanzinstrumente und Kreditmechanismen für Renovierungsprojekte, die zu den anzustrebenden Nachhaltigkeitszielen im Verhältnis stehen || Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen (einschl. Finanzinstrumente und Kreditmechanismen im Baugewerbe) durch die MS auf der Grundlage ihrer nationalen Energieeffizienzpläne || Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen / Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden || Europäische Kommission || 2012–2013 Pilotprojekt zu Versicherungsprogrammen und Garantien für Vertragsleistungen || Vorläufige Empfehlungen für Versicherungsprogramme betreffend Garantien für Vertragsleistungen kleiner Baudienstleister || Neues, vom Europäischen Parlament gefördertes Pilotprojekt (2012 angelaufen) || Europäische Kommission || 2013 Aufklärungskampagne über die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug || Aufklärung über die Rechte der Auftragnehmer bezüglich der Zahlungsmodalitäten || Richtlinie 2011/7/EU || Europäische Kommission || 2012 Pilotprojekt über die rasche und effiziente Beitreibung ausstehender Forderungen von KMU mit grenzüberschreitender Tätigkeit || Aufklärung über die Rechte der Auftragnehmer bezüglich der Zahlungsmodalitäten || Richtlinie 2011/7/EU || Europäische Kommission || 2012–2013 Bewertung der Initiative „BUILD UP Skills“ im Hinblick auf eine eventuelle Ausweitung auf weitere Kategorien von Bauberufen oder auf weitere Qualifikationen, an denen ein Bedarf besteht || Bewertungsbericht || Programm „Intelligente Energie – Europa“ || Europäische Kommission || 2013–2014 Finanzierungsinstrumente und Projekt-Entwicklungshilfen für kleine Renovierungsprojekte mit vertraglichen Garantien über die Gebäudeleistung || Bericht der MS über die Umsetzung der Finanzierungsinstrumente und ‑mechanismen || Strukturfonds || Mitgliedstaaten || 2012–2014 Aufnahme der Qualifizierungsfahrpläne im Rahmen von „BUILD UP Skills“ unter die Förderprioritäten des Europäischen Sozialfonds für 2014–2020 || Einführung der Qualifizierungsfahrpläne von „BUILD UP Skills“mittels Finanzierung durch den ESF || Energiepolitik Regionalpolitik Beschäftigungspolitik || Europäische Kommission Mitgliedstaaten || 2012–2013 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
(2014-2020) 1. Schaffung
günstiger Bedingungen für Investitionen – Bezug zu Abschnitt 3.1.2 der
Mitteilung Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Verantwortung || Zeithorizont Mindestmaß an Annäherung auf technischer Ebene an die jeweiligen nationalen Genehmigungsverfahren bei grenzüberschreitenden Abschnitten von TEN-Vorhaben || EU-weit einheitliche technische Spezifikation || Transeuropäische Verkehrsnetze || Europäische Kommission || 2014–2016 Ermittlung der technologischen Lücken entlang der Wertschöpfungskette des Baugewerbes und Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Gegenmaßnahmen || Konferenz und Empfehlungen über vorrangige Innovationen im Bau || Innovationspolitik || Europäische Kommission || 2013 Gemeinsame, koordinierte Initiativen von Mitgliedstaaten und privaten Akteuren, die Forschung, Innovation, Auftragsvergabe, Zertifizierung, Versicherung, interregionale Cluster usw. miteinander verbinden und die Einführung von neuem Wissen und neuen Technologien auf EU-Ebene und regionaler Ebene beschleunigen sollen || Projekte || „Horizont 2020“, COSME, EU-Fonds für Kohäsionspolitik || Mitgliedstaaten || 2014–2020 2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital – Bezug zu
Abschnitt 3.2.2 der Mitteilung Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Verantwortung || Zeithorizont Initiativen des sozialen Dialogs in der EU, mit denen die berufliche Aus- und Weiterbildung an den künftigen Qualifikationsbedarf im Baugewerbe angepasst, grundlegende Kompetenzanforderungen in spezifischen Branchen erkannt und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen erleichtert werden soll || Studie zur Entwicklung einer Informationsplattform || sozialer Dialog der EU || Europäische Kommission || 2012–2014 Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrats für das EU-Baugewerbe, der Initiativen in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden, Gesundheit und Sicherheit, Qualitätsstandards, Lehrlingsausbildung, gemeinsame Mittelverwaltung durch die Sozialpartner usw. entwickeln soll || Qualifikationsrat für das EU-Baugewerbe || sozialer Dialog der EU || Europäische Kommission || 2013–2016 EU-weite Allianz für branchenspezifische Fertigkeiten im nachhaltigen Bauen || Partnerschaften erarbeiten auf innovative Weise sinnvolle Lehrpläne oder Berufsbildungsqualifikationen || Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung || Europäische Kommission || 2013–2016 Rasche Annahme der neu vorgeschlagenen Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern || Annahme einer neuen EU-Richtlinie || Richtlinie 96/71 || Rat und Europäisches Parlament || 2012–2014 Partnerschaften für geeignete Berufsbildungssysteme auf nationaler und regionaler Ebene, die dem derzeitigen und künftigen Bedarf im Baugewerbe entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Informations- und Kommunikationstechnologien || gezielte Berufsbildungspartnerschaften || nationale Berufsbildungspolitik || Branchenorganisationen || 2013–2016 Kampagnen, um die Attraktivität des Baugewerbes für talentierte Menschen zu erhöhen || Sensibilisierungskampagnen || || Branchenorganisationen || 2012–2020 3. Steigerung
der Ressourceneffizienz, Verbesserung der Umweltleistung und bessere
Geschäftschancen
– Bezug zu Abschnitt 3.3 der Mitteilung Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Verantwortung || Zeithorizont Gegenseitige Anerkennung der Methoden zur Bewertung der Umweltleistung von Gebäuden[30] || EU-System für die Umweltbewertung von Gebäuden und EU-weit gültige technische Spezifikationen || EU-Politik für Ressourceneffizienz und EU-Normungspolitik || Europäische Kommission || 2014–2016 Gegenseitige Anerkennung der Risikobewertungsverfahren unter Berücksichtigung der Umweltleistung, insbesondere im Rahmen der EU-Normung und der Versicherungsprogramme || EU-weit gültige technische Spezifikationen || EU-Normungspolitik || Europäische Kommission || 2014–2018 EU-weite Methodik zur Berechnung der Lebenszykluskosten von Gebäuden für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen[31] || EU-Leitfaden für die Berechnung der Lebenszykluskosten im öffentl. Beschaffungswesen || Umweltgerechtes öffentl. Beschaffungswesen || Europäische Kommission || 2014–2016 Verstärkter Einsatz der umweltgerechten öffentlichen Beschaffung in der Regionalpolitik im nächsten Programmplanungszeitraum[32] || verstärkte Förderung von Kriterien des umweltgerechten Beschaffungswesens im Bauwesen bei Projekten mit EU-Förderung || Regionalpolitik || Europäische Kommission || 2014–2020 Bewertung der Hemmnisse, die durch nationale Rechtsvorschriften über das Genehmigungsverfahren für große Bauprojekte bedingt sind || praktische Ergebnisse der Überprüfung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung Anleitung zur Straffung der Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Energieinfrastrukturprojekten von allgemeinem Interesse || Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung und nationale Genehmigungsverfahren || Europäische Kommission || 2013–2016 Harmonisierte Vorschriften für die Angabe der Leistungsmerkmale von Bauprodukten hinsichtlich einer nachhaltigen Verwendung von natürlichen Ressourcen[33] || harmonisierte EU-Vorschriften und neu überarbeitete harmonisierte EU-Normen || ENTR/Verordnung für Bauprodukte || Europäische Kommission || 2013–2018 Bewertung der Leistung verschiedener Unterbranchen der Bauwirtschaft hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene || Berichte || Baupolitik der Mitgliedstaaten || Mitgliedstaaten || 4. Stärkung des
Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft – Bezug zu Abschnitt 3.4 der
Mitteilung Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Haupt-verantwortung || Zeithorizont Durchführung von „Eignungsprüfungen“ an EU-Rechtsvorschriften, um überflüssigen Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken, Unstimmigkeiten und überholte Maßnahmen zu ermitteln || Bewertungsbericht und Empfehlungen zu EU-Rechtsvorschriften || „Intelligente Regulierung“ || Europäische Kommission || 2013–2015 Überprüfung der Umsetzung der Eurocodes in den Mitgliedstaaten und Vorschläge zur Durchsetzung des Einsatzes der Eurocodes im öffentlichen Auftragswesen und anderer Instrumente wie nationale Risikobewertungen und Managementpläne || Bericht und evtl. Normungsauftrag zu weiteren zentralen Baunormen || Empfehlung 2003/887/EG der Kommission zu Eurocodes || Europäische Kommission || 2013–2014 Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften || weniger Beschwerden von Unternehmen || Verordnung (EG) Nr. 765/2008 || Mitgliedstaaten || 5. Stärkung der
Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb – Bezug zu
Abschnitt 3.5 der Mitteilung Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Haupt-verantwortung || Zeithorizont Aushandlung der Zusage von Drittländern, Zugang zu ihren gewerblichen Märkten und ihren öffentlichen Beschaffungsmärkten zu gewähren || Handelsabkommen mit Sicherung des Marktzugangs bei Bauprodukten und –dienstleistungen || EU-Handelspolitik || Europäische Kommission || laufend Vergrößerung des Spielraums für den Einsatz von EU-Finanzinstrumenten, z. B. der Europäischen Investitionsbank, zur Unterstützung transkontinentaler Verbindungen || gezielte Aufklärung über den Einsatz von Finanzinstrumenten der EU || z. B. Infrastrukturpartnerschaft zwischen EU und Afrika im Verkehrsbereich || Europäische Kommission || 2013–2016 Finanzielle Unterstützung für technische Hilfe bei der Internationalisierung kleiner, spezialisierter Auftragnehmer || technische Hilfe für kleine Auftragnehmer in der EU || Mitteilung „Kleine Unternehmen – große Welt“ || Europäische Kommission || 2012–2015 Aufbau einer Zusammenarbeit mit Afrika, Lateinamerika, Russland und den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Bereich nachhaltiges Bauen im öffentlichen Auftragswesen || internationales Forum || Dialog der EU über Außenbeziehungen und Regulierungsfragen || Europäische Kommission || 2013-2015 Rasche Annahme der neu vorgeschlagenen Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern || Annahme einer EU-Verordnung || Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Öffnung der Märkte || Mitgliedstaaten || 2012–2014 [1] Bis zum Jahr 2020 könnten in diesem Wirtschaftszweig
schätzungsweise 275 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Quelle: CEDEFOP „Skills, Demand and Supply“
2010, S. 96 – http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf [2] KOM(2011) 885/2. [3] KOM(2011) 112. [4] Eurostat-Pressemitteilung 169/2011 vom 17. November
2011. [5] Beispielsweise verringerte sich im Zeitraum vom ersten
Vierteljahr 2007 bis zum zweiten Vierteljahr 2011 der arbeitstäglich bereinigte
Produktionsindex in Spanien um 49 % und in Irland um 76 % – Quelle: Eurostat. [6] Quelle: CEDEFOP „Skills, Demand and Supply“ 2010,
S. 93, http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf [7] Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. [8] Einzelheiten zu den diesbezüglichen Bestimmungen sind in
Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 9 von Richtlinie 2010/31/EU
enthalten. [9] KOM(2010) 639 endg. [10] KOM(2011) 112 endg. [11] KOM(2011) 885 endg. [12] Die durchschnittliche Gebäudesanierungsrate in der EU
beträgt 1,2 % pro Jahr. [13] Kompromisstext zwischen dem Europäischen Parlament und dem
Rat für eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz (Zustimmung steht noch aus). [14] Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa
[KOM(2011) 571]. [15] Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. L 153 vom
18.6.2010, S. 13. [16] Beispielsweise ermäßigte Mehrwertsteuersätze,
zinsvergünstigte Darlehen, Steuern auf CO2 und Energie,
zielgerichtete Beihilfen usw. [17] Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung),
ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1. [18] KOM(2011) 615 endg. [19] Diese sollten eine große Bandbreite an Bereichen abdecken,
z. B. neue Werkstoffe, Verwendung von IKT, Recycling/Wiedergewinnung von
bei Bau- und Abrisstätigkeiten entstehenden Abfällen, Komfort in Gebäuden usw. [20] http://ipts.jrc.ec.europa.eu/activities/research-and-innovation/s3platform.cfm [21] COM(2012) 131 final. [22] KOM(2011) 571 endg. [23] Richtlinie 85/337/EWG über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten
Projekten, in der geänderten Fassung. [24] Empfehlung 2003/887/EG der Kommission vom 11. Dezember
2003. [25] www.buildup.eu
[26] COM(2012) 261 final. [27] KOM(2009) 301 endg. [28] COM(2012) 124 final. [29] Ebd. [30] Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges
Bauen (2013) weiter ausgeführt werden. [31] Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges
Bauen (2013) weiter ausgeführt werden. [32] Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges
Bauen (2013) weiter ausgeführt werden. [33] Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges
Bauen (2013) weiter ausgeführt werden.