52012DC0433

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen /* COM/2012/0433 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen

1. Einleitung

Das Baugewerbe erfüllt eine wichtige Funktion in der europäischen Wirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig erwirtschaftet fast 10 % des BIP und stellt 20 Millionen Arbeitsplätze – vorwiegend in Klein- und Kleinstunternehmen. Das Baugewerbe ist außerdem ein bedeutender Verbraucher von Zwischenerzeugnissen (z. B. von Rohstoffen, Chemikalien, elektrischen und elektronischen Geräten) und von damit verbundenen Dienstleistungen. Aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung kann die Leistung des Baugewerbes deutliche Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zeitigen.

Ferner hat die Qualität von Bauleistungen auch einen unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Nicht zuletzt haben die Energieeffizienz von Gebäuden und die Ressourceneffizienz im verarbeitenden Gewerbe, im Verkehrswesen und bei der Verwendung von Produkten für den Bau von Gebäuden und Infrastruktur bedeutende Auswirkungen auf die Bereiche Energie, Klimawandel und Umwelt.

Aus diesen Gründen stellt die Wettbewerbsfähigkeit von Bauunternehmen nicht nur einen wichtigen Faktor für Wachstum und Beschäftigung im Allgemeinen dar, sondern sie gewährleistet auch die Nachhaltigkeit dieses Wirtschaftszweiges.

Die Bauwirtschaft könnte einen beachtlichen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten[1], indem sie ihre Aktivitäten in einigen vielversprechenden Bereichen, z. B. bei den Gebäuderenovierungen und der Infrastruktur, verstärkt; parallel dazu könnten beispielsweise zielgerichtete politische Maßnahmen zur Förderung der Nachfrage und der Investitionen flankierend eingesetzt werden. Damit spielt das Baugewerbe auch eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. In der Mitteilung der Kommission „Energiefahrplan 2050“[2] wird hervorgehoben, dass eine hohe Energieeffizienz bei neuen Gebäuden und im Gebäudebestand von zentraler Bedeutung für den Umbau des Energiesystems der EU ist.

Eine nachhaltige Bauwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des langfristigen Ziels der EU, die Treibhausgase um 80–95 % zu verringern. Gemäß dem „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“[3] würde der kosteneffiziente Beitrag der Bauwirtschaft zu einer CO2-Verringerung im Jahr 2030 etwa 40–50 % und im Jahr 2050 rund 90 % betragen. Die dafür erforderlichen Investitionen würden in erheblichem Umfang zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Baubranche beitragen. Der Branche kommt darüber hinaus eine wichtige Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel und bei der Widerstandsfähigkeit gegenüber natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen zu, indem sie  langfristig katastrophensichere Investitionen fördert.

Jedoch ist das Baugewerbe von einer Reihe struktureller Probleme betroffen; dazu zählt in vielen Unternehmen ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, eine geringe Attraktivität für junge Menschen aufgrund der Arbeitsbedingungen, die begrenzte Innovativität und das Phänomen der Schwarzarbeit. Allgemein gesagt lässt sich die derzeitige Lage dieses Wirtschaftszweigs mit den folgenden drei Aspekten umreißen:

Erstens ist das Baugewerbe mit am stärksten von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen (zwischen Januar 2008 und November 2011 gingen die Aufträge im Bereich des Gebäude- und Infrastrukturbaus in der EU-27 um 16 % zurück[4]). Zweitens ist ein zunehmender Wettbewerbsdruck durch nicht-europäische Unternehmen festzustellen und zwar nicht nur auf internationalen Märkten, sondern auch innerhalb des Binnenmarktes, insbesondere im Bereich von Infrastrukturprojekten. Dieser externe Wettbewerb folgt nicht immer fairen Regeln; so sind Unternehmen aus der EU oft mit weit höheren Kosten konfrontiert als nicht-europäische Unternehmen. Drittens haben Energie- und Umweltaspekte bei Unternehmen eine neue Dynamik erzeugt und verschiedene Initiativen im öffentlichen Sektor angestoßen, die im Wettbewerb um Marktanteile mittlerweile zentrale Bedeutung erlangt haben. Von den Bauunternehmen wurden bereits beachtliche Fortschritte erzielt, jedoch bedarf die Verwirklichung der EU-Ziele im Bereich Klima-, Energie- und Umweltpolitik deutlicher Veränderungen, die für das Baugewerbe allein, d. h. ohne zielgerichtete politische Unterstützung, nur schwer zu stemmen wären.

In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Herausforderungen beschrieben, mit denen das Baugewerbe zurzeit und bis zum Jahr 2020 in den folgenden Bereichen konfrontiert ist: Investitionen, Humankapital, Umweltbelange, Regulierung und Marktzugang; daneben werden auch einschlägige Initiativen zur Unterstützung des Wirtschaftszweiges vorgeschlagen. Kurzfristig liegt der Schwerpunkt auf der erforderlichen Unterstützung für mehr Wachstum und Beschäftigung in der Baubranche als Antwort auf die Krise. Langfristig erfordern die Herausforderungen, vor denen dieser Wirtschaftszweig steht, einen konzertierten und koordinierten Ansatz auf europäischer Ebene, um die Funktionsweise der Wertschöpfungskette zu verbessern, insbesondere durch freiwillige Partnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor und gegebenenfalls durch einen geeigneten Regelungsrahmen.

2. Stand der Dinge und die wichtigsten Herausforderungen

Die Vielfalt an Aktivitäten innerhalb jeder einzelnen Branche des Baugewerbes führt in der Realität zu Gegensätzen in sozioökonomischer, organisatorischer, kultureller und technologischer Hinsicht sowie in Bezug auf die Anpassung an neue Rechtsvorschriften und Marktchancen.

Wir stehen vor globalen Herausforderungen, die mittelfristig für nachhaltiges Wachstum sorgen könnten, wenn heute geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dies könnte zur Entwicklung einer ganzen Bandbreite an Dienstleistungen führen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Energieeffizienz, ökologisches Bauen, Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen, Raumklima, Wiederver­wendung/Rück­gewinnung/Recycling und individuelle Planung („Design-to-fit“). Werden für die Herausforderungen in diesen Bereichen kreative Lösungen gefunden, dann eröffnen sich auch hier neue Marktchancen.

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

Die Finanzkrise hat vor allem die Bauwirtschaft getroffen; so kam es zu einem drastischen Rückgang der Nachfrage insbesondere auf dem privaten Immobilienmarkt, aber auch auf anderen Märkten, z. B. dem Infrastrukturmarkt. Jedoch lassen sich auch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten feststellen. In einigen Mitgliedstaaten war das Platzen der Immobilienblase einer der Gründe für den Nachfrageeinbruch und bewirkt nach wie vor einen starken Rückgang der Aktivität im Baugewerbe.[5] In anderen Mitgliedstaaten wird das Baugewerbe vor allem durch die schrumpfenden Kreditmärkte in Mitleidenschaft gezogen. Die krisenbedingt angespannte Lage bei den öffentlichen Ausgaben wird zusätzlichen Druck auf die Investitionen in den Infrastrukturbau ausüben.

In einigen Ländern wurde als Antwort auf die Krise in Anreizpakete investiert, z. B. in Form von Anfangsinvestitionen in Infrastrukturprojekte, ermäßigte Mehrwertsteuersätze für den Neubau und/oder die Renovierung von Gebäuden, zinsvergünstigte Hypothekendarlehen usw. Jedoch werden nur die Konzepte, die Maßnahmen für Fortbildung und Weiterqualifizierung, Innovationen und eine ökologisch ausgerichtete Wirtschaft beinhalten, langfristige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche zeitigen. Damit wird deutlich, dass es einerseits einer geeigneten politischen Konzeption bedarf, mit der kurzfristig Wachstum und Beschäftigung stimuliert werden können, dass die Baubranche aber andererseits auch langfristig neustrukturiert werden muss.

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

Die Märkte der EU-Bauwirtschaft und die Bauwirtschaft selbst sind stark fragmentiert: viele Kleinstunternehmen, große Leistungsunterschiede der Branche von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sowie erhebliche Probleme bei der Verbreitung bewährter Praktiken. Eine verbesserte Integration entlang der Wertschöpfungskette würde den Spielraum für Innovationsschübe („Spillover-Effekte“) als Folge verstärkter Kooperationsaktivitäten beträchtlich vergrößern.

Bauunternehmen, die vor Ort tätig sind, – und in geringerem Maße die Hersteller von Bauprodukten – werden immer mehr qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Die große Anzahl qualifizierter Menschen, die bis zum Jahr 2020 aus dem Arbeitsleben ausscheiden werden[6] und derzeit zwei Drittel der Arbeitsplätze im Baugewerbe, in der Industrie und im Transportgewerbe ausfüllen, müssen ebenfalls ersetzt werden. Der chronische Mangel an qualifizierten Arbeitskräften lässt sich einerseits auf die geringe Attraktivität der Baubranche für junge Menschen und andererseits auf den wachsenden Bedarf an Fertigkeiten bei bestimmten Qualifikationen zurückführen, den sowohl die Bildungs- als auch Ausbildungssysteme (und auch der Arbeitsmarkt) derzeit nur schwer decken können. Der Übergang zu einer ressourceneffizienten und kohlenstoffarmen Wirtschaft wird auch in der Baubranche bedeutende Strukturveränderungen nach sich ziehen; sie muss sich daher anpassen und den Bedarf an diesbezüglichen Fähigkeiten und Kompetenzen vorausschauend einplanen. Dies betrifft vor allem auch die Ausbildung von Arbeitskräften im Bereich des Baus von Niedrigstenergiegebäuden und zwar hinsichtlich sowohl des Neubaus als auch der Renovierung von Gebäuden. Die Verfügbarkeit von Grundlagentechnologien und die Anwendung flexibler Formen der Arbeitsorganisation werden auch in der Baubranche Veränderungen in Bezug auf Fähigkeiten und Qualifikationen erforderlich machen.

Die Ausgaben für Forschung und Innovation verharren in der Bauwirtschaft im Vergleich zur allgemeinen Situation in der Industrie auf einem recht niedrigen Stand. Der Grund hierfür liegt jedoch in dem enormen Arbeitskräftebedarf und auch in dem Umstand, dass es für Bauunternehmen eher von Interesse ist, verfügbare externe technologische Entwicklungen für ihre eigenen Aktivitäten zu nutzen. Die Baubranche wird wahrscheinlich ihre Anstrengungen im Bereich von Forschung und Innovation intensivieren, um den hohen Verbrauch von Produktionsmitteln (beispielsweise von metallischen und nichtmetallischen mineralischen Erzeugnissen, Chemikalien und Holz) und die entstehenden großen Abfallmengen in den Griff zu bekommen. Des Weiteren entwickelt das Baugewerbe derzeit immer mehr Werkstoffe, die einfacher zu sammeln und wiederzuverwenden sind, sowie Systeme oder „Baulösungen“, die den „Rückbau“ von Bauwerken und die Wiederverwendung von Werkstoffen erleichtern. Diese Anstrengungen stehen im Einklang sowohl mit der neuen grundlegenden Anforderung der Bauprodukteverordnung in Bezug auf die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen als auch mit der Rohstoffinitiative durch die mögliche Entwicklung bewährter Verfahren der Abfallsammlung und -behandlung (vor allem hinsichtlich der Wiedergewinnung/Wiederverwendung von Wertstoffen aus Abfällen) und durch die Förderung der Untersuchung wirtschaftlicher Anreize für das Recycling/die Wiedergewinnung. Jedoch sollte die Marktakzeptanz innovativer Lösungen und bewährter Verfahren durch EU- und nationale Initiativen beschleunigt werden.

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

Wie aus der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden[7] hervorgeht, wird die Einführung von Niedrigstenergiegebäuden[8] für das Baugewerbe eine erhebliche Herausforderung darstellen. Der Markt hat für die entsprechenden Anpassungen zwar noch einige Jahre Zeit, aber alle Marktakteure – von öffentlichen Einrichtungen/Behörden (die aufgrund der Umsetzung einen Vorlauf von zwei Jahren benötigen) über Bauunternehmen bis hin zu Planern, Projektträgern usw. – brauchen Unterstützung. Auch in Bereichen wie Finanzierung, Ausschreibungen, Aus- und Fortbildung sowie Vermarktung werden Anpassungen erforderlich werden.

Zwar wächst derzeit die Zahl von Energiesparhäusern, gleichwohl muss eine kritische Masse erst noch erreicht werden, und die damit verbundenen Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern machen nur langsam Fortschritte. Die Durchsetzung des Regelungsrahmens in Verbindung mit geeigneten finanzpolitischen Maßnahmen könnte dazu beitragen, eine kritische Masse zu erreichen.

Auch im Bereich der Renovierung bestehender Gebäude muss mehr getan werden, um größere Energieersparnisse zu erzielen. Darüber hinaus ist die Zahl der derzeit im aktuellen Gebäudebestand erfolgenden umfangreicheren Renovierungen vergleichsweise bescheiden. Daher wird in der „Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“[9], im „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“[10] und im „Energiefahrplan 2050“[11] betont, dass im Gebäudesektor, und hier vor allem in Bezug auf Renovierungen, mehr geschehen muss. Dieser Ansatz ist auch weiterhin zu verfolgen.

Die Verkehrsinfrastruktur hat weitreichende Umweltauswirkungen, einen erheblichen Verbrauch an Energie und Rohstoffen sowie große Mengen an Abfall zur Folge. Infrastrukturnetze müssen einen wesentlichen Beitrag zur Entstehung eines nachhaltigeren Europas leisten.

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

Der Wettbewerb auf den EU-Märkten hat sich aufgrund der Anwendung von Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen, der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der Annahme europäischer Planungs- und Baunormen („Eurocodes“) verbessert. Aber für Unternehmen aus der Europäischen Union gelten in diesem Wettbewerb nicht immer die gleichen Bedingungen wie vor allem für Unternehmen, die nicht aus der Europäischen Union stammen, weil diese oftmals weniger strengen sozial- und umweltpolitischen Bestimmungen unterliegen und staatliche Beihilfen erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass sowohl für Unternehmen aus der Europäischen Union als auch für Unternehmen, die nicht aus der Europäischen Union stammen, bei öffentlichen Ausschreibungen die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten, ohne Abstriche bei den sozial- und umweltpolitischen Standards der Europäischen Union zu machen.

Die Lage auf den internationalen Märkten stellt sich noch schwieriger dar. Die Bauwirtschaft ist oft mit ernsthaften Schwierigkeiten – nicht nur in technischer Hinsicht sondern auch in Bezug auf die Wettbewerbsbedingungen in anderen Ländern, z. B. in China – konfrontiert, die die Möglichkeiten für den Zugang zu diesen Märkten begrenzen. Da aber damit gerechnet wird, dass sich die europäischen Baumärkte langsamer als die Märkte in den Schwellenländern entwickeln werden, muss die Bauwirtschaft eine deutlichere globale Perspektive entwickeln und aufrechterhalten. Für Bauunternehmen aus der EU ist es wichtig, dass Drittländer ihre Märkte für Wettbewerber aus der EU öffnen. Die EU sollte sich verstärkt in die Lage versetzen, Nicht-EU-Länder zu Verhandlungen über eine weitere Öffnung sowohl ihrer kommerziellen Märkte als auch ihrer Märkte für öffentliche Aufträge zu veranlassen, mögliche diskriminierende Praktiken bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu untersuchen und in Konsultationen mit dem betroffenen Land zu treten, um Lösungen für Streitigkeiten über den Marktzugang zu finden.

3. Europäische Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

Als Antwort auf die oben dargestellten Herausforderungen wurde eine europäische Strategie für das kommende Jahrzehnt entworfen. Es wird beabsichtigt, die von den Unternehmen der Baubranche selbst entwickelten Strategien zu ergänzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren zu können.

Mit dieser Strategie werden die folgenden fünf Hauptziele verfolgt: a) Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen; b) Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital im Baugewerbe; c) Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftsmöglichkeiten; d) Ausbau des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft; e) Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb. Jedes Ziel deckt unterschiedliche wichtige Herausforderungen ab; so sind günstige Investitionsbedingungen notwendig für die Förderung von Wachstum, für Forschung und Innovation sowie für eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Desgleichen ist vor allem für eine kohlenstoffarme Wirtschaft eine solide Humankapitalgrundlage wesentlich, um die Leistungen entlang der Wertschöpfungskette zu verbessern und innovative Lösungen anwenden zu können. Die Strategie enthält einerseits Empfehlungen, mit denen die mittelfristigen Herausforderungen im Bereich von Wirtschaft und Beschäftigung, mit denen die Baubranche konfrontiert ist, angegangen werden könnten. Sie enthält andererseits eine Reihe an Empfehlungen, die langfristiger Art sind, um dauerhafte Ergebnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche zu erzielen.

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

Projekte im Bereich der Gebäuderenovierungen und transeuropäischen Netze können das Wachstum in der Baubranche wiederbeleben und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele in der europäischen Energie-, Verkehrs- und Kohäsionspolitik beitragen. Ferner wird mit der Bekämpfung von Zahlungsverzug die finanzielle Leistungsfähigkeit von Auftragnehmern im Baugewerbe, insbesondere von Handwerkern und kleinen Firmen, sowie deren Zugang zu Krediten verbessert. Im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Produktivität, auf den zu erzielenden Mehrwert und die Umweltverträglichkeit aller Branchen entlang der Wertschöpfungskette sollte die Bauwirtschaft ihre Innovationsfähigkeit langfristig steigern.

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf die Förderung von Gebäuderenovierungen und Infrastrukturerhaltung gelegt werden, da auf beide Bereiche ein großer Anteil der gesamten Beschäftigung und Produktion im Baugewerbe entfällt. Insbesondere sind die derzeitige Sanierungsrate von Gebäuden[12] und die Verfahren zur Verbesserung der Energieeffizienz unzureichend, um die Energieeinsparziele der Strategie „Europa 2020“ zu erreichen. Wenn die vorgeschlagenen Ziele angenommen würden, d. h. wenn jährlich 3 % der Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden[13] (womit die derzeitige Renovierungsquote verdoppelt würde) und jährlich 2 % des gesamten Gebäudebestands[14], auf einen kostenoptimalen Stand saniert würden, dann wäre dies nicht nur ein Beitrag zur Erreichung der Zielwerte, sondern dies würde auch das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung europaweit auf der lokalen Ebene sichern. Jedoch müssen bei einer Entscheidung für diese Verbesserungen einige ordnungspolitische, wirtschaftliche und finanzielle Hindernisse bewältigt werden.

Zunächst sollten alle Mitgliedstaaten die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden[15] sowohl ordnungsgemäß umsetzen als auch durchsetzen. In einigen Mitgliedstaaten wird die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden behindert, da dort nur eine geringe Bereitschaft und ein Unvermögen feststellbar sind, Bauvorschriften für Energieeffizienz durchzusetzen, und so gelingt es nicht, der Bauwirtschaft Dynamik zu verleihen.

Finanzielle Anreize[16] und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen werden von den Marktakteuren gut angenommen und geben der Renovierung bestehender Gebäude Impulse. Jedoch weisen die einzelnen nationalen Konzepte und ihre Wirkung große Unterschiede auf. Daher wäre ein Erfahrungsaustausch sehr hilfreich, um besser die möglichen Folgen aus unterschiedlichen Perspektiven, die Risiken einer unvollständigen Umsetzung und unbeabsichtigte Auswirkungen zu verstehen. Einerseits sollten gegenseitige Ergänzungen zwischen diesen nationalen Konzepten und andererseits EU- und private Finanzmittel bzw. Finanzinstrumente zum Einsatz kommen, um den Hebeleffekt zu optimieren.

Die EU gewährt über verschiedene Mechanismen Unterstützung und Finanzmittel und die Mitgliedstaaten sollten diese stärker nutzen. Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds (2007-2013) können für die Verbesserung der Energieeffizienz und für Investitionen in erneuerbare Energien nicht nur bei öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude sondern auch bei bestehenden Gebäuden eingesetzt werden. Zusätzlich bieten Finanzinstrumente wie JESSICA die Möglichkeit, in kleine Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsprojekte zu investieren, die durch herkömmliche Marktmechanismen sonst nicht finanziert werden könnten. Equity-Fonds und Kreditbürgschaften der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Europäische Energieeffizienzfonds (EEEF) ermöglichen es ebenfalls, zusammen mit Projektentwicklungshilfen für Endempfänger, z. B. ELENA, öffentliche Zuschüsse zu mobilisieren.

Die Entwicklung von Dienstleistungen für Planung, Bau und Betrieb zur Unterstützung kleiner Renovierungsprojekte mit vertraglich garantierten Bauleistungen ist beispielsweise ein Konzept, mit dem Anreize für Investitionen in die ressourcenschonende Renovierung gegeben werden könnten. Dieses Marktsegment gewinnt zunehmend an Interesse nicht nur bei Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO), sondern auch bei spezialisierten Auftragnehmern, die als Kleinunternehmen tätig sind und die ebenfalls Leistungsgarantien für eine Reihe von Baudienstleistungen anbieten könnten. Die öffentliche Hand könnte die Entwicklung solcher Dienstleistungen unterstützen, vor allem im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen und im Wohngebäudesektor; zu diesem Zweck entwickelte Versicherungsprodukte könnten die mit Leistungsgarantien zusammenhängenden technischen Risiken abdecken. Vor allem sollten die Behörden dafür sorgen, dass Renovierungen auch ein aktives Energiemanagement und die intelligente Verbrauchsmessung mit einschließen.

Außerdem ist es für Bauunternehmen wichtig, innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens auf ihre eigenen Gelder zugreifen zu können. Mit der neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug[17] wurden strengere Vorschriften eingeführt, insbesondere indem die Frist für Zahlungen öffentlicher Auftraggeber an Unternehmen harmonisiert, der gesetzliche Zinssatz für Zahlungsverzug erhöht und Unternehmen der Anspruch auf Ersatz für Beitreibungskosten zugesprochen wurde. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen hat die Kommission vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollten, vorzusehen, dass Unterauftragnehmer von der Vergabebehörde eine direkte Zahlung der Lieferungen, Bauleistungen und Dienstleistungen verlangen können, die im Zuge der Auftragsausführung für den Hauptauftragnehmer erbracht wurden.

Die Kommission · wird bis Ende 2012 eine Analyse verschiedener EU- und nationaler Finanzinstrumente vorlegen, die die Energieeffizienz von Gebäuden fördern, und sie wird dabei gegebenenfalls Empfehlungen dahingehend machen, wie öffentliche Mittel besser für eine Stimulierung im Bereich der Gebäuderenovierung verwendet werden können; · wird 2013 die vorläufigen Schlussfolgerungen hinsichtlich eines laufenden Pilotprojekts vorlegen, mit dem derzeit ausgelotet wird, inwieweit solche Versicherungsprogramme zur Anwendung kommen könnten, mit denen vertragliche Leistungsgarantien und grenzüberschreitende Dienstleistungen, insbesondere für Auftragnehmer aus dem Bereich kleiner Bauunternehmen, abgedeckt werden könnten; · wird 2012 in allen Mitgliedstaaten eine Informationskampagne für Unternehmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr organisieren; · wird 2012 im Zusammenhang mit der neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ein Pilotprojekt für die rasche und effiziente Beitreibung ausstehender Forderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit grenzüberschreitender Tätigkeit starten. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · sinnvolle Reparatur-, Instandhaltungs- und Renovierungsprogramme mit ehrgeizigen Zielen in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu entwickeln oder auszubauen und dabei den Spielraum für einschlägige fiskalische und finanzielle Instrumente (ermäßigte Mehrwertsteuersätze, gezielte Beihilfen usw.) sowie für Kreditmechanismen für Renovierungsprojekte mit ehrgeizigen Zielen in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu untersuchen; · den Einsatz von Finanzinstrumenten und Förderprogrammen für Projekt-Entwicklung, die von den Strukturfonds, der EIB, der EBWE und dem EEEF für kleine Renovierungsprojekte mit vertraglich garantierten Bauleistungen angeboten werden, einschließlich des „Frontloading“ der Strukturfonds für energieeffiziente Gebäude voranzutreiben.

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

Im neuen Vorschlag für eine EU-Kohäsionspolitik für den Zeitraum von 2014 bis 2020[18] wird noch mehr Gewicht auf die Unterstützung von Investitionen gelegt, die mit den Zielsetzungen der EU in Bezug auf Klima und Energie zusammenhängen, und es wird darin nahezu eine Verdoppelung des Betrags vorgeschlagen, der nachhaltigen Energieträgern für den aktuellen Zeitraum zugewiesen wurde. Es wird vorgeschlagen, dass ein beträchtlicher Teil der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für Investitionen in jenen Bereichen bereitgestellt werden soll, mit denen der Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützt wird, d. h. insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger, was auch Gebäuderenovierungen einschließt; künftig werden Finanzinstrumente im Bereich der städtischen Infrastruktur und der Baubranche sehr wahrscheinlich eine wichtigere Rolle für maßgeschneiderte Investitionen in Energieeffizienz und in erneuerbare Energien spielen.

Ein „Kernnetz“, dessen Entwicklung von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, soll effiziente multimodale Verbindungen zwischen EU-Hauptstädten und anderen wichtigen Städten, Häfen, Flughäfen und weiteren bedeutenden Wirtschaftszentren gewährleisten und ist deshalb für die Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2011 ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem geeignete Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) geschaffen werden sollen. Dieses Paket enthält die überarbeiteten Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, die Fazilität „Connecting Europe“ mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. EUR sowie einen Vorschlag für die frühzeitige Umsetzung von projektbezogenen Anleihen bei der Europäischen Investitionsbank.

Es wird angestrebt, das Gesamtnetz bis spätestens 31. Dezember 2050 und das Kernnetz vorrangig bis 31. Dezember 2030 fertigzustellen. Die Korridore des Kernnetzes – im Sinne des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 19. Oktober 2011 – und ihre „Plattformen“ werden die betroffenen Mitgliedstaaten und die jeweiligen Interessengruppen, z. B. Infrastrukturbetreiber und -nutzer, zusammenführen und so Koordinierung, Zusammenarbeit und Transparenz gewährleisten. Zusätzlich zu diesen Vorschlägen wird auch eine geringfügige Anpassung der nationalen Verwaltungsverfahren erforderlich werden, um eine reibungslose Umsetzung von grenzüberschreitenden Abschnitten des Netzes sicherzustellen.

Im Bereich von Forschung und Innovation sollten technologieorientierte Aktivitäten[19] mit sozioökonomischen Forschungen in Bezug auf marktgestützte und nachfrageseitige Instrumente (Ausbildung, öffentliche Ausschreibungen, Normung, Versicherung usw.) kombiniert werden, um den Übergang vom Forschungsstadium hin zur tatsächlichen Verwertung innovativer Lösungen zu beschleunigen. Dies würde eine breiter angelegte Partnerschaft unterschiedlicher Interessen innerhalb der Initiativen erfordern, deren Finanzierung durch verschiedene EU-Finanzinstrumente erfolgen würde, um eine weiter gefasste Marktperspektive zu erhalten und eine kritische Masse zu schaffen. In dieser Hinsicht könnten Initiativen wie die öffentlich-private Partnerschaft „Energieeffiziente Gebäude“, „Culture Heritage“ (Kulturerbe), „Smart Cities and Communities“ (Intelligente Städte und Gemeinden) oder „reFINE“ („research for Future Infrastructure Networks in Europe“ – Forschung für künftige Infrastrukturnetze in Europa) eine geeignete Grundlage für die Entwicklung solcher Partnerschaften darstellen. Durch die EU-Kohäsionspolitik kann im Rahmen von nationalen Programmen Unterstützung für Forschung und Innovation in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden und in ihr wird auch nach wie vor großes Gewicht auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU einschließlich deren Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gelegt. Vor allem soll die Entwicklung innovativer Strategien für eine intelligente Spezialisierung – von der Kommission als eine Voraussetzung für den Einsatz der Strukturfonds im kommenden Planungszeitraum 2014-2020 vorgeschlagen – dazu beitragen, eine zielgerichtetere Unterstützung durch die Strukturfonds und einen strategischen Ansatz für die Nutzung des Potenzials für intelligentes Wachstum in allen Regionen zu erzielen[20].

Die Kommission · hat im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 vorgeschlagen, dass ein beträchtlicher Teil der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds effektiv für Investitionen in jenen Bereichen bereitgestellt werden soll, mit denen der Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützt wird, d. h. insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger, was auch Gebäuderenovierungen einschließt; sie wird auch weiterhin die Nutzung von revolvierenden Fonds in diesem Bereich fördern, um die Hebelwirkung zu verstärken; · wird Kernanforderungen für Bauleistungen entwickeln, die von grenzüberschreitenden Abschnitten von TEN-Vorhaben zu erfüllen sind, damit auf technischer Ebene ein Mindestmaß an Annäherung an die jeweiligen nationalen Genehmigungsverfahren gewährleistet ist; · wird im Frühjahr 2013 eine Konferenz zum Thema Innovation in der Bauwirtschaft durchführen, um die technologischen Lücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette festzustellen und einen Aktionsplan zu deren Behebung festzulegen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · mit anderen Mitgliedstaaten und dem Privatsektor gemeinsame koordinierte Initiativen zu entwickeln, die Forschung, technische Entwicklung, innovative öffentliche Auftragsvergabe, Zertifizierung, Versicherung, interregionale Cluster usw. miteinander verbinden, um die Vermarktung neuen Wissens und neuer Technologien auf EU- und regionaler Ebene zu beschleunigen. Die EU wird diese Initiativen mit „Horizont 2020“ und mit dem „Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU“ (COSME) 2014-2020 unterstützen; die Unterstützung wird nicht nur in Form von direkten Zuschüssen erfolgen, sondern auch Finanzinstrumente beinhalten, um den Zugang von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten durch Eigen- und Fremdkapital zu verbessern. Nationale und regionale Behörden werden ersucht, eine wirksame und sich jeweils ergänzende Nutzung der verschiedenen Formen der EU-Förderung zu gewährleisten; dies bezieht sich insbesondere auf die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik, vorausgesetzt, die entsprechenden operationellen Programme ermöglichen solche Maßnahmen.

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

Es ist heute ein ausgeprägter Mangel an Facharbeitern für Bauunternehmen und in etwas geringerem Umfang in der Bauprodukteindustrie festzustellen. Zudem weisen die Bildungs- und Ausbildungssysteme europaweit große Unterschiede auf: Dies betrifft das Ausmaß an Zentralisierung oder Dezentralisierung, die Ausbildungsstruktur, die Rolle der Sozialpartner, die finanziellen Strukturen und den Inhalt von Lehrplänen.

Der künftige Bedarf an Fähigkeiten und Qualifikationen muss früher erkannt werden, eine ausreichende große Zahl an Studierenden muss für die einschlägigen Bauberufe gewonnen werden und es müssen die Bedingungen für ein besseres Arbeitsumfeld und eine bessere Gestaltung der beruflichen Laufbahn, für größere Mobilität von Bauarbeitern sowie für einen Ausbau des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs geschaffen werden. Dabei sind die Auswirkungen der Alterung der Erwerbsbevölkerung in der EU und die besonderen Umstände in der Baubranche in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

Mit der Initiative „BUILD UP Skills“ (Aufbau von Kompetenzen) im Rahmen des Programms „Intelligente Energie – Europa“ wird angestrebt, das Berufsbildungssystem an dem Bedarf an Kompetenzen und Qualifikationen in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger auszurichten. „BUILD UP Skills“ wird die Festlegung nationaler Qualifizierungsfahrpläne bis 2020 ermöglichen und sowohl die Einrichtung von Ausbildungs- und Zertifizierungssystemen in großem Maßstab als auch die Konzeption der Qualifikationen unterstützen, damit die vorhandenen Strukturen qualitativ aufgewertet werden; gegebenenfalls kann dazu von Finanzierungsinstrumenten wie dem Europäischen Sozialfonds und dem Programm „Lebenslanges Lernen“ bzw. seinem vorgeschlagenen Nachfolger „Erasmus für alle“ Gebrauch gemacht werden. Dadurch würde das Angebot qualifizierter, für Baustellentätigkeiten einsetzbarer Arbeiter auf dem Markt vergrößert und das Vertrauen von Gebäudeeigentümern, die in Verbesserungen der Energieeffizienz investieren wollen, gestärkt werden.

Die Initiative könnte auch als Grundlage für die Bedarfsermittlung in Bezug auf Lehrpläne, Ausbildungsprogramme oder die Qualifizierung in anderen mit der Baubranche und der nachhaltigen Entwicklung in Zusammenhang stehenden Bereichen dienen (z. B. Industrialisierung von Bauverfahren, Verwendung innovativer oder unkonventioneller Bauprodukte und -techniken, der Rückgriff auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bei Gebäudeleitsystemen usw.).

Die Kommission · wird eine Bewertung der Initiative „BUILD UP Skills“ durchführen und dabei vor allem prüfen, ob es angezeigt wäre, den Anwendungsbereich der ersten Initiative auf weitere Kategorien von Bauberufen oder auf weitere Qualifikationen, an denen in den Bereichen Bau und nachhaltige Entwicklung ein Bedarf besteht, auszuweiten. Die Mitgliedstaaten, Bauverbände und Ausbildungseinrichtungen werden gebeten, · tarifliche Vereinbarungen zur Unterstützung der Kompetenzerweiterung im Zusammenhang mit der Initiative „BUILD UP Skills“ oder anderen ähnlichen Programmen auszuhandeln.

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

Die Baubranche sollte ihre Fähigkeit verbessern, den Bedarf an Kompetenzen aus einer strategischen Perspektive heraus zu erkennen und vorausschauend einzuplanen, sowie davon ausgehend bedarfsgerechte Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme zu entwerfen. In einigen Ländern gibt es Plattformen zur Ermittlung eines künftigen Bedarfs im Bereich der Beschäftigung und der Kompetenzen mit indirekter Wirkung auf die Baubranche. Durch eine Initiative auf europäischer Ebene gepaart mit gesellschaftlichem Dialog könnte nicht nur der Informationsaustausch über diesen Bedarf verbessert werden, sondern auch die Bereitschaft der Bauwirtschaft, ressourceneffiziente Praktiken einzuführen und nachhaltige Gebäude zu bauen, sowie die Fähigkeit der Bildungs- und Ausbildungssysteme, bedarfsgerecht zu reagieren.

Vor diesem Hintergrund wird die Europäische Kommission eine von den europäischen Sozialpartnern durchgeführte Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrates für das Baugewerbe unterstützen. Europäische Qualifikationsräte sind Netze nationaler Einrichtungen zur Beobachtung des Arbeitsmarktes und zur branchenspezifischen Kompetenzbedarfsanalyse; sie werden von Branchenvertretern und europäischen Sozialpartnern geführt, Vertreter der Bildungsträger sind an ihnen beteiligt, und sie dienen dazu, Informationen und bewährte Verfahren auszutauschen, um Empfehlungen über die Veränderungen im Bereich der Kompetenzen und der Arbeitswelt zu erarbeiten.

Ebenfalls im Jahr 2012 wird die Kommission prüfen, inwieweit es im Bereich des nachhaltigen Bauens machbar ist, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zwischen den Berufsbildungsträgern, den Unternehmen und weiteren Interessengruppen zu bilden, um geeignete, aktualisierte und neue Lehrpläne und Kurse zu entwerfen und innovative Wege in der Vermittlung von Berufsbildung zu gehen.

Mit der Förderung und Verbreitung von Instrumenten, die im Rahmen der EU-Politik zur Weiterbildung entwickelt wurden, soll die Mobilität von Facharbeitern gestärkt werden. Mit der Richtlinie wird ein Grundstock klar definierter Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geschaffen, die von den Dienstleistungserbringern im Aufnahmestaat einzuhalten sind, um den Mindestschutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Damit bietet die Richtlinie ein adäquates Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmer. Damit jeder Missbrauch und die Umgehung von Rechtsvorschriften gänzlich vermieden sowie Sozialdumping – das entsteht, wenn Dienstleister aus einem Nicht-Aufnahmemitgliedstaat aufgrund eigener niedrigerer Arbeitsnormen die örtlichen Dienstleister unterbieten können – verhindert wird, muss die Durchsetzung der Entsende-Richtlinie verbessert werden; dazu ist insbesondere eine bessere Aufklärung über die geltenden Arbeitsbedingungen, eine wirksamere verwaltungstechnische Zusammenarbeit, ein stärkerer Informationsaustausch unter den Kontrollbehörden, wirkungsvollere Inspektionen und die Einführung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Löhne und Gehälter entsandter Arbeitnehmer erforderlich.

Die Bauwirtschaft ist außerdem aufgrund des demographischen Wandels mit einer zweifachen Herausforderung konfrontiert. Einerseits sollten Bauunternehmen aus der EU nach Strategien suchen, mit denen sie in der EU die schrumpfende Zahl an jungen Arbeiternehmern, die in das Baugewerbe streben, und die beträchtliche Zahl an Arbeitnehmern, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen, ausgleichen können; andererseits sollten auch die Arbeitsbedingungen verbessert werden, um die Lebenserwartung zu erhöhen. Diese zweifache Herausforderung macht künftig attraktivere Arbeitsbedingungen und eine stärkere Berücksichtigung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten notwendig, um Frühverrentungen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen oder Erkrankungen zu vermeiden.

Die Kommission · wird im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog der EU solche Initiativen fördern, mit denen die berufliche Aus- und Weiterbildung an den künftigen Qualifikations- und Kompetenzbedarf im Baugewerbe, insbesondere hinsichtlich der Ressourceneffizienz, angepasst, grundlegende Kompetenzanforderungen in spezifischen Branchen erkannt und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen erleichtert werden soll; · wird die europäischen Sozialpartner der Baubranche darin unterstützen, einen Europäischen Qualifikationsrat für das Baugewerbeeinzurichten; · wird bei den Sozialpartnern ferner die Entwicklung von Initiativen in Bezug auf die Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte, Qualitätsstandards und Ausbildung – und hierbei insbesondere Lehrlingsausbildungen für junge Menschen – anregen. Diese Initiativen können in Form von Informationskampagnen und Schulungen durchgeführt werden und stützen sich, je nach nationalem Kontext, auf eine gemeinsame Mittelverwaltung; · wird im Rahmen des Programms „Lebenslanges Lernen“ prüfen, inwieweit es im Bereich des nachhaltigen Bauens machbar ist, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten, d. h. Partnerschaften zwischen Berufsbildungsträgern, Unternehmen und weiteren Interessengruppen zu bilden, um geeignete Lehrpläne oder Qualifikationen für die Berufsbildung zu entwerfen und innovative Wege in der Berufsbildung zu gehen. · Die Mitgliedstaaten, Sozialpartner der Bauwirtschaft und Ausbildungseinrichtungen werden gebeten, · rasch die neu vorgeschlagene Richtlinie[21] zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen; · Partnerschaften zur Unterstützung geeigneter Berufsbildungssysteme auf nationaler und regionaler Ebene einzurichten, die dem derzeitigen und künftigen Bedarf im Baugewerbe entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Stärkung von Managementkapazitäten und die Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien; · Kampagnen zu starten und zu unterstützen, mit denen das Baugewerbe für talentierte Menschen attraktiver gestaltet werden kann.

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

Der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa[22] zeigt die beträchtlichen Auswirkungen von Bautätigkeiten auf die Bereiche natürliche Ressourcen, Energie, Klimawandel und Umwelt. Bedeutende arbeits- und gebäudetechnische Verbesserungen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg können mit ihrem Potenzial zu einer wettbewerbsfähigen Baubranche und zur Entwicklung eines energie- und ressourceneffizienten Gebäudebestands, dessen Neubauten ausschließlich aus Niedrigstenergiegebäuden bestehen und dessen verwendete Werkstoffe ressourceneffizient sind, beitragen.

Durch arbeits- und gebäudetechnische Verbesserungen eröffnen sich vor allem auch für KMU neue Geschäftschancen, da die erforderlichen Tätigkeiten möglicherweise von den Bedingungen vor Ort abhängen und individuelle Lösungen erfordern. Wie schon im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa erwähnt, wird die Kommission 2013 eine Mitteilung über nachhaltige Gebäude verabschieden; darin werden Maßnahmen zur Förderung einer ressourceneffizienteren Baubranche genauer festgelegt und ausgearbeitet.

Um zu einem besseren Verständnis und einer größeren Verbreitung des Konzepts des nachhaltigen Bauens beizutragen, müssen für Bauprodukte, -verfahren und -werke harmonisierte Indikatoren, Kodes und Bewertungsmethoden von Umweltleistungen entwickelt werden. Mit diesen sollte sowohl ein kohärentes und allgemein anerkanntes Verständnis der Leistungen als auch die reibungslose Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte und -leistungen gewährleistet sein.

Die Kommission wird Ansätze für eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung der unterschiedlichen Bewertungsverfahren vorschlagen und dabei auch berücksichtigen, dass diese für Bauunternehmen, die Versicherungsbranche und Investoren praxistauglicher und erschwinglicher gestaltet werden sollten. Die Initiative wird auf bereits bestehenden Plattformen aufbauen, z. B. auf dem vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) eingerichteten Netz für das Bauwesen (CEN Construction Network), auf Leitlinien wie dem von der GFS entwickelten Lebenszykluskonzept (Life Cycle Thinking) und dem damit verbundenen Instrument für die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment) und auf europäischen Forschungsprojekten, beispielsweise „SuperBuildings“ und „Open House“.

Außerdem liefert die Arbeit in diesem Bereich einen Beitrag zur Entwicklung eines systematischeren Ansatzes bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Projekten, die durch öffentliche Finanzmittel unterstützt werden, beispielsweise von europaweiten Modellen für die Kosten-Nutzen-Analyse. Über Pilotprojekte, die im Zusammenhang mit umweltgerechtem öffentlichen Beschaffungswesen und der Regionalpolitik entwickelt wurden, könnten den für die Planung und Auftragsvergabe zuständigen Behörden die geeigneten Instrumente, insbesondere für die Renovierung bestehender Gebäude und die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, zur Verfügung gestellt werden.

Interessenvertreter der Baubranche teilten im Rahmen der öffentlichen Konsultation mit, dass manche Bauprojekte durch nationale Genehmigungsverfahren gebremst werden könnten, z. B. wegen Verzögerungen aufgrund öffentlicher Einwände, Enteignungsfragen und dem Erfordernis, mehrere unterschiedliche Genehmigungen – auch in Bezug auf Umweltanforderungen – einzuholen. Diese Aspekte wurden bei der derzeit erfolgenden Überarbeitung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung[23] ermittelt; mit der Überarbeitung sollen u. a. bestehende Verfahren vereinfacht und deren Ablauf reibungsloser gestaltet werden, und da diese Richtlinie Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist, sind diesbezüglich positive Auswirkungen zu erwarten. In der Mehrzahl der Fälle entstehen Probleme aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, die als Regelungsgrundlage für das eigentliche Genehmigungsverfahren dienen. Das kann die Entstehung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Verbreitung von umweltverträglichen Technologien behindern. Wenn auch außer Frage steht, dass diese Rechtsvorschriften oft in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen (z. B. Eigentumsfragen), so ist der Kommission dennoch daran gelegen, einen Informationsaustausch und die Förderung bewährter Verfahren anzuregen, beispielsweise durch die freiwillige Anwendung von Verhaltenskodizes, mit denen Aspekte wie die Verfahrensdauer und die Verfahrensschritte abgedeckt werden, oder durch die Einrichtung eines Schiedsverfahrens zwischen Verwaltungsbehörden.

Das in der Abfallrahmenrichtlinie formulierte Ziel, bis zum Jahr 2020 in der Wiederverwendung, Wiederverwertung und/oder Rückführung von bei Bau- bzw. Abrisstätigkeiten entstehenden Abfällen eine Quote von 70 % zu erreichen, bietet der Wertschöpfungskette des Baugewerbes wertvolle Geschäftschancen. Daher könnte es sich günstig für das Baugewerbe auswirken, wenn Abfall besser und eindeutiger definiert würde und Meldepflichten für die Abfallbeförderung sowie Vorschriften über die Merkmale von Bauprodukten hinsichtlich der Verwendung von Werkstoffen, der Haltbarkeit und der Umweltverträglichkeit harmonisiert würden.

Die Kommission · wird Initiativen zur verbesserten gegenseitigen Anerkennung von Umweltleistungen und Risikobewertungsverfahren vorlegen, vor allem im Zusammenhang mit EU-Normungstätigkeiten und Versicherungskonzepten; · wird die Entwicklung eines europaweiten, auf einen vollständigen Lebenszyklus anwendbaren Modells für die Kosten-Nutzen-Analyse eines umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens sowie für Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung in der Regionalpolitik unterstützen; · wird die Hemmnisse bewerten, deren Ursachen in den nationalen, das Genehmigungsverfahren für große Bauprojekte regelnden Rechtsvorschriften liegen und dabei insbesondere bewährte Praktiken für einen reibungsloseren Verfahrensablauf ermitteln (z. B. Verhaltenskodizes für das Genehmigungsverfahren, Schiedsverfahren zwischen Verwaltungseinheiten); · wird harmonisierte Vorschriften für die Angabe der Leistungsmerkmale von Bauprodukten hinsichtlich einer nachhaltigen Verwendung von natürlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Bauprodukteverordnung vorlegen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · die Leistung verschiedener Teil-Branchen der Bauwirtschaft auf deren Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene zu bewerten.

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

Das Baugewerbe ist in vielerlei Hinsicht reguliert (z. B. in Bezug auf Produkte, Bauwerke, Berufsqualifikationen, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umweltauswirkungen) und viele Aspekte fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Um eine reibungslosere Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte und -dienstleistungen zu gewährleisten ist es wichtig, dass der Rechtsrahmen so eindeutig und vorhersehbar wie möglich ist und die Verwaltungskosten in einem vernünftigen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen.

Dazu bedarf es einer systematischeren Analyse der verschiedenen ordnungspolitischen Ansätze und verwaltungstechnischen Vorschriften, die für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Bauwirtschaft bestimmend sind. Die Analyse wird zeigen, wie sich unterschiedliche EU-Rechtsakte auf europäischer und nationaler Ebene wechselseitig beeinflussen und ob eine Präzisierung oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um den Verwaltungsaufwand für die Bauunternehmen zu verringern und die Funktionsweise des Binnenmarkts in der Baubranche zu verbessern. Im Fall von grenzüberschreitenden Dienstleistungen wurde mittels 2011 und 2012 durchgeführter „Leistungsüberprüfungen“ die Interaktion verschiedener EU-Rechtsakte, die Bauunternehmen betreffen, bewertet; auf diese Weise konnten einige falsche Anwendungen von EU-Rechtsvorschriften erkannt sowie der Bedarf an Verdeutlichung und neuen Maßnahmen ermittelt werden. Als weiteres Ergebnis der Analyse sind Empfehlungen zur Beschleunigung des Konvergenzprozesses zu erwarten, den die unterschiedlichen nationalen und regionalen ordnungspolitischen Konzepte durchlaufen.

Eurocodes könnten diesen Konvergenzprozess erleichtern. Sie bestehen aus einer Reihe von Baunormen und den aktuellsten Verfahrenskodizes, die für alle wichtigen Baustoffe, alle Hauptgebiete der Bautechnik und für eine große Bandbreite an Gebäudetypen und Produkten gelten. Eurocodes sind ein flexibles Instrument, da jedes Land die Möglichkeit hat, sie an seine spezifischen Bedingungen und an die entsprechende Risikobewertung in Bezug auf das Klima, das seismische Risiko, Traditionen usw. anzupassen. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten eindringlich dazu auf, die Eurocodes als ihre nationalen Baunormen einzuführen[24], um zu gewährleisten, dass ihre Gebäude katastrophensicher sind.

Mit Maßnahmen im Bereich Kommunikation und Verbreitung, z. B. dem Internet-Portal „BUILD UP“[25], könnte ebenfalls die Umsetzung von Rechtsakten und die Marktakzeptanz neuer Lösungen unterstützt werden.

Die Kommission · wird an EU-Rechtsvorschriften Eignungsprüfungen durchführen, um überflüssigen Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken, Unstimmigkeiten und überholte Maßnahmen zu ermitteln; · wird die Bauwirtschaft in ihrem Follow-up zur Mitteilung über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie „Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor“[26] vorrangig behandeln; · wird einen Bericht über die nach der Empfehlung 2003/887/EG der Kommission erfolgte Umsetzung der Eurocodes in den Mitgliedstaaten vorlegen; wird dann auf der Grundlage der Ergebnisse in diesem Bericht Maßnahmen zur Stärkung oder gegebenenfalls zur Durchsetzung des Einsatzes der Eurocodes im öffentlichen Auftragswesen und anderer Instrumente wie nationale Risikobewertungen und Managementpläne vorschlagen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wirksame Instrumente zur Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu entwickeln.

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

In ihren internationalen Verhandlungen über Handelsfragen bemüht sich die EU seit 2006 verstärkt, andere Handelspartner zu weitreichenden Zusagen über den Marktzugang im Bereich des Handels mit Dienstleistungen und des öffentlichen Auftragswesens – insbesondere bei öffentlichen Bauaufträgen – zu bewegen. Einer der jüngsten Erfolge in diesem Zusammenhang ist die im EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea enthaltene Öffnung des Zugangs zu koreanischen Konzessionsverträgen für Firmen aus der EU.

Spezifische, mit Afrika und Lateinamerika durchgeführte interkontinentale Foren zum Thema „nachhaltiges Bauen“ könnten auf diesen Märkten eine Ausrichtung des öffentlichen Auftragwesens auf Leistungskriterien, Nachhaltigkeit und Kostenwirksamkeit bewirken.

Die Infrastrukturpartnerschaft zwischen der EU und Afrika im Verkehrsbereich[27] bietet Möglichkeiten für eine Verbesserung transkontinentaler Verbindungen und für die Schaffung eines verlässlicheren und sichereren Verkehrssystems.

Durch verschiedene EU-Finanzinstrumente und Fonds für Zusammenarbeit könnte außerdem die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden.

Die EU-Initiative „Kleine Unternehmen – große Welt“ wird kleinen, spezialisierten Auftragnehmern einschlägige Informationen, Beratung und Unterstützung bei ihrem Versuch anbieten, Zugang zu internationalen Märkten und potenzielle Geschäftspartner zu finden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erleichtert ebenfalls die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für KMU, vor allem in Bezug auf die Internationalisierung.

Außerhalb der EU ist ein großes Interesse an der Anwendung der EN-Eurocodes in solchen Ländern festzustellen, die ihre nationalen Normen ersetzen oder – gestützt auf technisch fortgeschrittene Codes – aktualisieren möchten; ein weiteres Motiv ist das Interesse an Handelsbeziehungen zur Europäischen Union und den EFTA-Mitgliedstaaten. Der Dialog über Regulierungsfragen zwischen der EU und Russland hat in diesem Zusammenhang beachtliche Fortschritte erzielt.

Die Kommission · hat eine Rechtsetzungsinitiative[28] vorgeschlagen, mit der die Öffnung öffentlicher Beschaffungsmärkte in Drittstaaten sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen aus der EU und ihren ausländischen Konkurrenten erreicht werden sollen; · wird auch weiterhin in den Verhandlungen über Handelsfragen mit Nachdruck weitreichende Zusagen der Partnerländer über den Zugang sowohl zu deren gewerblichen Märkten als auch zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten fordern; · wird sich mit der Europäischen Investitionsbank ins Benehmen setzen, um den Spielraum für den Einsatz von EU-Finanzinstrumenten zur Unterstützung transkontinentaler Verbindungen zu vergrößern; · wird finanzielle Unterstützung für technische Hilfe bereitstellen, um die Internationalisierung kleiner, spezialisierter Auftragnehmer zu fördern; · wird auf dem Gebiet des nachhaltigen Bauens im öffentlichen Auftragswesen eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten – vor allem aus Afrika und Lateinamerika aber auch im Rahmen des Dialogs über Regulierungsfragen zwischen der EU und Russland, der EU-Nachbarschaftspolitik und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer – in die Wege leiten und ihre Partner dazu ermutigen, die Eurocodes als Instrument für die Umsetzung eigener Rechtsvorschriften für das Bauwesen einzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, · rasch die neu vorgeschlagene Verordnung[29] über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern anzunehmen.

4. Steuerung und Umsetzung der Strategie

Dieser Mitteilung ist ein Aktionsplan mit Einzelheiten zu den erwarteten Ergebnissen jeder einzelnen Empfehlung, zur Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Organisationen der Baubranche sowie der Zeitplan für die Umsetzung beigefügt.

Die Umsetzung der Strategie erfordert eine Straffung und Koordinierung der vielen, derzeit laufenden Initiativen auf EU-, nationaler und sektorieller Ebene, um mehr Synergieeffekte zu schaffen und ihre kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen zu maximieren. Diese Umsetzung sollte sich auf eine Steuerungsstruktur stützen, in der die Elemente Koordinierung und Überwachung sowohl aus thematischer als auch aus strategischer Perspektive kombiniert sind, und der folgende Akteure angehören:

· Ein hochrangiges strategisches Dreier-Forum (aus Kommission, Mitgliedstaaten und Branchenvertretern), das sowohl zu jenen EU-Initiativen Stellung bezieht, die die Bauwirtschaft betreffen, als auch zur Umsetzung der Strategie, für die es in der Folge Empfehlungen in Bezug auf mögliche Anpassungen der Strategie oder neu einzuleitende Initiativen machen würde.

· Thematische Gruppen aus Mitgliedstaaten und Branchenvertretern, die ein Interesse an spezifischen Prioritäten der Strategie zeigen; sie sollten in Kontakt mit bestehenden europäischen Netzen und Projekten stehen. Diese Gruppen werden von den Kommissionsdienststellen beaufsichtigt, die für den entsprechenden, von der jeweiligen Gruppe behandelten Fachbereich zuständig sind.

Diese Struktur würde sowohl eine strategische Leitung von oben, d. h. durch die EU, als auch eine Initiative von unten, d. h. durch die Mitgliedstaaten und die Unterbranchen der Bauwirtschaft („Bottom-up-Ansatz“), ermöglichen. Die Zusammenarbeit muss zwischen den Unterbranchen und entlang der Wertschöpfungskette verstärkt werden, um die weltweiten Herausforderungen bewältigen zu können.

5. Schlussfolgerungen

Angesichts sowohl der Bedeutung, die die Bauwirtschaft für das BIP und die Beschäftigung in der EU besitzt, als auch der Rolle, die sie bei der Verwirklichung entscheidender Ziele in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie einnimmt, stellt die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft eine politische Dauerpriorität dar.

Des Weiteren sollte gerade in finanziellen und wirtschaftlichen Krisenzeiten die EU-Politik in den Bereichen Klimawandel, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger – insbesondere vor dem Hintergrund einer Politik zugunsten der nachhaltigen Förderung von Gebäuderenovierungen – als eine Möglichkeit erkannt werden, Geschäft und Beschäftigung in der Bauwirtschaft mit neuem Leben zu füllen.

In dieser Mitteilung werden Bereiche aufgezeigt, in denen sich für Bauunternehmen – häufig im Rahmen bestehender politischer Strategien und Instrumente – ein Wachstumspotenzial bietet. Mit einer vollständigen Umsetzung dieser EU-Strategien sollten beispielsweise langfristige Investitionen in transeuropäische Netze, in Forschung und Innovation sowie in eine solidere Grundlage im Bereich des Humankapitals angeregt werden, um auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche sowohl innerhalb des EU-Binnenmarkts als auch auf den internationalen Märkten zu stärken. Flankierend sollten ein eindeutiger und kohärenter Rechtsrahmen und harmonisierte Leistungsbewertungsverfahren für Nachhaltigkeit zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte und -leistungen zu gewährleisten.

Der Erfolg der vorgeschlagenen Strategie hängt vom Engagement der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen der Baubranche auf verschiedenen Ebenen ab.

· das hochrangige strategische Dreier-Forum sollte ein eindeutiges Mandat zur Durchführung einer kritischen Leistungsbewertung der Baubranche besitzen;

· die Mitgliedstaaten und die Interessengruppen der Baubranche sollten geeignete Verbindungen mit einschlägigen nationalen und branchenbezogenen Programmen herstellen;

· die Mitgliedstaaten und die Interessengruppen der Baubranche sollten die Übertragung von Erfahrungen und bewährten Praktiken aus den thematischen Gruppen erleichtern, um dieses Wissen den Bauunternehmen für die praktische Umsetzung zur Verfügung zu stellen;

· jede politische Intervention sollte überwacht und anhand einer Reihe von Indikatoren bewertet werden.

ANHANG ‑ AKTIONSPLAN

Kurzfristige Maßnahmen (2012-2014) – Bezug zu Abschnitten 3.1.1 und 3.2.1 der Mitteilung

Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Haupt-verant­wortung || Zeithori­zont

Analyse verschiedener EU- und nationaler Finanzinstrumente für die Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden || Bericht und Empfehlungen der Europäischen Kommission über die finanzielle Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden || Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtener­gieeffizienz von Gebäuden/ Aktionsplan für Energieeffi­zienz 2011 || Europäische Kommis­sion || Bereits be­gonnen – wird 2013 abge­schlossen

Finanzinstrumente und Kreditmechanismen für Renovierungsprojekte, die zu den anzustrebenden Nachhaltigkeitszielen im Verhältnis stehen || Arbeitsunterlage der Kommissions­dienststellen über die Umsetzung von Energieeffizienz­maßnahmen (einschl. Finanzinstrumente und Kreditmecha­nismen im Baugewerbe) durch die MS auf der Grundlage ihrer nationalen Energie­effizienzpläne || Richtlinie 2006/32/EG über Enden­ergieeffizienz und Energie­dienstleistun­gen / Richtlinie 2010/31/EU über die Ge­samtenergie­effizienz von Gebäuden || Europäische Kommis­sion || 2012–2013

Pilotprojekt zu Versicherungsprogrammen und Garantien für Vertragsleistungen || Vorläufige Empfehlungen für Versicherungs­programme betreffend Garantien für Vertragsleistungen kleiner Baudienstleister || Neues, vom Europäischen Parlament gefördertes Pilotprojekt (2012 angelaufen) || Europäische Kommis­sion || 2013

Aufklärungskampagne über die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug || Aufklärung über die Rechte der Auftragnehmer bezüglich der Zahlungsmoda­litäten || Richtlinie 2011/7/EU || Europäische Kommis­sion || 2012

Pilotprojekt über die rasche und effiziente Beitreibung ausstehender Forderungen von KMU mit grenzüberschreitender Tätigkeit || Aufklärung über die Rechte der Auftragnehmer bezüglich der Zahlungsmoda­litäten || Richtlinie 2011/7/EU || Europäische Kommis­sion || 2012–2013

Bewertung der Initiative „BUILD UP Skills“ im Hinblick auf eine eventuelle Ausweitung auf weitere Kategorien von Bauberufen oder auf weitere Qualifikationen, an denen ein Bedarf besteht || Bewertungsbericht || Programm „Intelligente Energie – Europa“ || Europäische Kommis­sion || 2013–2014

Finanzierungsinstrumente und Projekt-Entwicklungshilfen für kleine Renovierungsprojekte mit vertraglichen Garantien über die Gebäudeleistung || Bericht der MS über die Umsetzung der Finanzierungs­instrumente und ‑mechanismen || Strukturfonds || Mitglied­staaten || 2012–2014

Aufnahme der Qualifizierungsfahrpläne im Rahmen von „BUILD UP Skills“ unter die Förderprioritäten des Europäischen Sozialfonds für 2014–2020 || Einführung der Qualifizierungs­fahrpläne von „BUILD UP Skills“mittels Finanzierung durch den ESF || Energiepolitik Regionalpolitik Beschäftigungs­politik || Europäische Kommis­sion Mitglied­staaten || 2012–2013

Mittel- bis langfristige Maßnahmen (2014-2020)

1. Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen – Bezug zu Abschnitt 3.1.2 der Mitteilung

Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Verant­wortung || Zeithori­zont

Mindestmaß an Annäherung auf technischer Ebene an die jeweiligen nationalen Genehmigungsverfahren bei grenzüberschreitenden Abschnitten von TEN-Vorhaben || EU-weit einheit­liche technische Spezifikation || Transeuro­päische Verkehrsnetze || Europäische Kommis­sion || 2014–2016

Ermittlung der technologischen Lücken entlang der Wertschöpfungskette des Baugewerbes und Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Gegenmaßnahmen || Konferenz und Empfehlungen über vorrangige Innovationen im Bau || Innovations­politik || Europäische Kommis­sion || 2013

Gemeinsame, koordinierte Initiativen von Mitgliedstaaten und privaten Akteuren, die Forschung, Innovation, Auftragsvergabe, Zertifizierung, Versicherung, interregionale Cluster usw. miteinander verbinden und die Einführung von neuem Wissen und neuen Technologien auf EU-Ebene und regionaler Ebene beschleunigen sollen || Projekte || „Horizont 2020“, COSME, EU-Fonds für Kohäsions­politik || Mitglied­staaten || 2014–2020

2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital – Bezug zu Abschnitt 3.2.2 der Mitteilung

Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Verant­wortung || Zeithori­zont

Initiativen des sozialen Dialogs in der EU, mit denen die berufliche Aus- und Weiterbildung an den künftigen Qualifikationsbedarf im Baugewerbe angepasst, grundlegende Kompetenzanforderungen in spezifischen Branchen erkannt und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen erleichtert werden soll || Studie zur Entwicklung einer Informations­plattform || sozialer Dialog der EU || Europäische Kommission || 2012–2014

Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrats für das EU-Baugewerbe, der Initiativen in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden, Gesundheit und Sicherheit, Qualitätsstandards, Lehrlingsausbildung, gemeinsame Mittelverwaltung durch die Sozialpartner usw. entwickeln soll || Qualifikationsrat für das EU-Baugewerbe || sozialer Dialog der EU || Europäische Kommission || 2013–2016

EU-weite Allianz für branchenspezifische Fertigkeiten im nachhaltigen Bauen || Partnerschaften erarbeiten auf innovative Weise sinnvolle Lehrpläne oder Berufsbil­dungsqualifika­tionen || Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung || Europäische Kommission || 2013–2016

Rasche Annahme der neu vorgeschlagenen Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern || Annahme einer neuen EU-Richtlinie || Richtlinie 96/71 || Rat und Europäisches Parlament || 2012–2014

Partnerschaften für geeignete Berufsbildungssysteme auf nationaler und regionaler Ebene, die dem derzeitigen und künftigen Bedarf im Baugewerbe entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Informations- und Kommunikationstechnologien || gezielte Berufsbildungs­partnerschaften || nationale Berufsbild­ungspolitik || Branchen­organisa­tionen || 2013–2016

Kampagnen, um die Attraktivität des Baugewerbes für talentierte Menschen zu erhöhen || Sensibilisierungs­kampagnen || || Branchen­organisa­tionen || 2012–2020

3. Steigerung der Ressourceneffizienz, Verbesserung der Umweltleistung und bessere Geschäftschancen   – Bezug zu Abschnitt 3.3 der Mitteilung

Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Verant­wortung || Zeithori­zont

Gegenseitige Anerkennung der Methoden zur Bewertung der Umweltleistung von Gebäuden[30] || EU-System für die Umweltbewertung von Gebäuden und EU-weit gültige technische Spezifikationen || EU-Politik für Ressourcen­effizienz und EU-Normungs­politik || Europäische Kommis­sion || 2014–2016

Gegenseitige Anerkennung der Risikobewertungsverfahren unter Berücksichtigung der Umweltleistung, insbesondere im Rahmen der EU-Normung und der Versicherungsprogramme || EU-weit gültige technische Spezifikationen || EU-Normungs­politik || Europäische Kommis­sion || 2014–2018

EU-weite Methodik zur Berechnung der Lebenszykluskosten von Gebäuden für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen[31] || EU-Leitfaden für die Berechnung der Lebenszyklus­kosten im öffentl. Beschaffungswesen || Umweltgerech­tes öffentl. Beschaffungs­wesen || Europäische Kommis­sion || 2014–2016

Verstärkter Einsatz der umweltgerechten öffentlichen Beschaffung in der Regionalpolitik im nächsten Programmplanungszeitraum[32] || verstärkte Förder­ung von Kriterien des umwelt­gerechten Beschaff­ungswesens im Bauwesen bei Projekten mit EU-Förderung || Regionalpolitik || Europäische Kommis­sion || 2014–2020

Bewertung der Hemmnisse, die durch nationale Rechtsvorschriften über das Genehmigungsverfahren für große Bauprojekte bedingt sind || praktische Ergebnisse der Überprüfung der Richtlinie über die Umweltverträglich­keitsprüfung Anleitung zur Straffung der Verfahren für die Umweltverträglich­keitsprüfung von Energieinfrastruk­turprojekten von allgemeinem Interesse || Verfahren für die Umwelt­verträglichkeits­prüfung und nationale Genehmigungs­verfahren || Europäische Kommis­sion || 2013–2016

Harmonisierte Vorschriften für die Angabe der Leistungsmerkmale von Bauprodukten hinsichtlich einer nachhaltigen Verwendung von natürlichen Ressourcen[33] || harmonisierte EU-Vorschriften und neu überarbeitete harmonisierte EU-Normen || ENTR/Verord­nung für Bauprodukte || Europäische Kommis­sion || 2013–2018

Bewertung der Leistung verschiedener Unterbranchen der Bauwirtschaft hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene || Berichte || Baupolitik der Mitgliedstaaten || Mitglied­staaten ||

4. Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft – Bezug zu Abschnitt 3.4 der Mitteilung

Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Haupt-verant­wortung || Zeithori­zont

Durchführung von „Eignungsprüfungen“ an EU-Rechtsvorschriften, um überflüssigen Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken, Unstimmigkeiten und überholte Maßnahmen zu ermitteln || Bewertungsbericht und Empfehlungen zu EU-Rechtsvor­schriften || „Intelligente Regulierung“ || Europäische Kommis­sion || 2013–2015

Überprüfung der Umsetzung der Eurocodes in den Mitgliedstaaten und Vorschläge zur Durchsetzung des Einsatzes der Eurocodes im öffentlichen Auftragswesen  und anderer Instrumente wie nationale Risikobewertungen und Managementpläne || Bericht und evtl. Normungsauftrag zu weiteren zentralen Baunormen || Empfehlung 2003/887/EG der Kommission zu Eurocodes || Europäische Kommis­sion || 2013–2014

Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften || weniger Beschwerden von Unternehmen || Verordnung (EG) Nr. 765/2008 || Mitglied­staaten ||

5. Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb – Bezug zu Abschnitt 3.5 der Mitteilung

Maßnahmen || Ergebnisse || Politischer Kontext || Haupt-verant­wortung || Zeithori­zont

Aushandlung der Zusage von Drittländern, Zugang zu ihren gewerblichen Märkten und ihren öffentlichen Beschaffungsmärkten zu gewähren || Handelsabkommen mit Sicherung des Marktzugangs bei Bauprodukten und –dienstleistungen || EU-Handels­politik || Europäische Kommis­sion || laufend

Vergrößerung des Spielraums für den Einsatz von EU-Finanzinstrumenten, z. B. der Europäischen Investitionsbank, zur Unterstützung transkontinentaler Verbindungen || gezielte Aufklärung über den Einsatz von Finanzinstru­menten der EU || z. B. Infra­strukturpart­nerschaft zwischen EU und Afrika im Verkehrs­bereich || Europäische Kommis­sion || 2013–2016

Finanzielle Unterstützung für technische Hilfe bei der Internationalisierung kleiner, spezialisierter Auftragnehmer || technische Hilfe für kleine Auftragnehmer in der EU || Mitteilung „Kleine Unternehmen – große Welt“ || Europäische Kommis­sion || 2012–2015

Aufbau einer Zusammenarbeit mit Afrika, Lateinamerika, Russland und den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Bereich nachhaltiges Bauen im öffentlichen Auftragswesen || internationales Forum || Dialog der EU über Außen­beziehungen und Regulie­rungsfragen || Europäische Kommis­sion || 2013-2015

Rasche Annahme der neu vorgeschlagenen Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern || Annahme einer EU-Verordnung || Vorschlag für eine Verord­nung über die gegenseitige Öffnung der Märkte || Mitglied­staaten || 2012–2014

[1]               Bis zum Jahr 2020 könnten in diesem Wirtschaftszweig schätzungsweise 275 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Quelle: CEDEFOP „Skills, Demand and Supply“ 2010, S. 96 – http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf

[2]               KOM(2011) 885/2.

[3]               KOM(2011) 112.

[4]               Eurostat-Pressemitteilung 169/2011 vom 17. November 2011.

[5]               Beispielsweise verringerte sich im Zeitraum vom ersten Vierteljahr 2007 bis zum zweiten Vierteljahr 2011 der arbeitstäglich bereinigte Produktionsindex in Spanien um 49 % und in Irland um 76 % – Quelle: Eurostat.

[6]               Quelle: CEDEFOP „Skills, Demand and Supply“ 2010, S. 93, http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf

[7]               Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

[8]               Einzelheiten zu den diesbezüglichen Bestimmungen sind in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 9 von Richtlinie 2010/31/EU enthalten.

[9]               KOM(2010) 639 endg.

[10]             KOM(2011) 112 endg.

[11]             KOM(2011) 885 endg.

[12]             Die durchschnittliche Gebäudesanierungsrate in der EU beträgt 1,2 % pro Jahr.

[13]             Kompromisstext zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat für eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz (Zustimmung steht noch aus).

[14]             Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa [KOM(2011) 571].

[15]             Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.

[16]             Beispielsweise ermäßigte Mehrwertsteuersätze, zinsvergünstigte Darlehen, Steuern auf CO2 und Energie, zielgerichtete Beihilfen usw.

[17]             Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung), ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.

[18]             KOM(2011) 615 endg.

[19]             Diese sollten eine große Bandbreite an Bereichen abdecken, z. B. neue Werkstoffe, Verwendung von IKT, Recycling/Wiedergewinnung von bei Bau- und Abrisstätigkeiten entstehenden Abfällen, Komfort in Gebäuden usw.

[20]             http://ipts.jrc.ec.europa.eu/activities/research-and-innovation/s3platform.cfm

[21]             COM(2012) 131 final.

[22]             KOM(2011) 571 endg.

[23]             Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, in der geänderten Fassung.

[24]             Empfehlung 2003/887/EG der Kommission vom 11. Dezember 2003.

[25]             www.buildup.eu

[26]             COM(2012) 261 final.

[27]             KOM(2009) 301 endg.

[28]             COM(2012) 124 final.

[29]             Ebd.

[30]             Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges Bauen (2013) weiter ausgeführt werden.

[31]             Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges Bauen (2013) weiter ausgeführt werden.

[32]             Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges Bauen (2013) weiter ausgeführt werden.

[33]             Diese Maßnahme wird in der Mitteilung über nachhaltiges Bauen (2013) weiter ausgeführt werden.