MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Nationale Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens /* COM/2012/0226 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Nationale Strategien zur Integration der
Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens 1. Einleitung In den letzten Jahren ist die Lage der Roma[1] in Europa immer stärker in den
Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit gerückt. Mit zehn bis zwölf
Millionen Mitgliedern machen die Roma Europas größte Minderheit aus. Sehr
häufig sind sie Opfer von Rassismus, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung,
leben in großer Armut und haben einen unzureichenden Zugang zur
Gesundheitsfürsorge und zu angemessenem Wohnraum. Zahlreiche Roma-Frauen und ‑Kinder
erleiden Gewalt und Ausbeutung und sind Opfer von Menschenhandel[2], auch innerhalb ihrer eigenen
Gemeinschaften. Viele Roma-Kinder besuchen nicht die Schule und sind
stattdessen auf der Straße anzutreffen. Ein niedrigerer Bildungsstand und
Diskriminierung auf den Arbeitsmärkten haben zu hohen Arbeitslosigkeits- und
Nichterwerbsquoten oder zu geringwertigen, keine hohen Qualifikationen
voraussetzenden und schlecht bezahlten Arbeitsplätzen für Roma geführt. Der so
hervorgerufene Verlust an Potenzial erschwert die Anstrengungen zur Sicherung
des Wachstums zusätzlich.[3]
Eine bessere Integration der Roma ist daher aus moralischen wie auch aus
wirtschaftlichen Beweggründen unabdingbar. Dazu bedarf es eines Umdenkens der
Mehrheitsbevölkerung sowie der Mitglieder der Roma-Gemeinschaften. In erster Linie ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten,
die auch über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, die Lage
marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu ändern; somit tragen sie auch die
Hauptverantwortung für Maßnahmen zur Unterstützung der Roma. Zur
diesbezüglichen Unterstützung der Mitgliedstaaten hat die EU eine Vielzahl
rechtlicher, politischer und finanzieller Instrumente zur Verfügung gestellt.
Auch wenn sich europaweit die nationalen Bedingungen, Bedürfnisse und
erforderlichen Lösungen stark unterscheiden, verlangen die gemeinsamen Werte Freizügigkeit
und Grundrechte sowie die gemeinsamen Ziele politische Stabilität,
wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Zusammenhalt und Solidarität zwischen den
Mitgliedstaaten, dass Europa in Sachen Integration der Roma aktiv wird.
Außerdem haben die fortbestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der
vollständigen Integration von Roma, die EU-Bürger sind, in die Gesellschaft des
jeweiligen Mitgliedstaats unmittelbare Auswirkungen auf die allgemeinen
Beziehungen der EU zu Drittländern, zum Beispiel auf die Visumvorschriften, die
einige dieser Länder auf die Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten
anwenden.[4] Daher nahm die Europäische Kommission am
5. April 2011 einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der
Roma bis 2020[5]
an, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, diesbezügliche nationale
Strategien zu konzipieren bzw. bereits existierende Strategien zu überarbeiten[6], um die Herausforderungen der
Einbeziehung der Roma wirkungsvoller anzugehen. Ziel ist es, die Situation der
Roma bis Ende dieses Jahrzehnts spürbar zu verbessern. Dass die Staats-
und Regierungschefs der EU den Rahmen gebilligt haben[7], zeigt, dass die Einbeziehung
der Roma trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise für alle Mitgliedstaaten zu
einer wichtigen Priorität wird. Mit dem EU-Rahmen soll den Mitgliedstaaten
geholfen werden, das Leben der Roma-Bevölkerung spürbar zu verändern, indem sie
deren Einbeziehung durch einen neuen Ansatz verfolgen. Diskriminierungen aus
Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft in den Bereichen Bildung,
Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum sowie in anderen Bereichen sind nach dem
EU-Recht bereits verboten, doch Gesetze allein reichen nicht. Vielmehr müssen
die Mitgliedstaaten einen integrierten und nachhaltigen Ansatz entwickeln und
umsetzen, der Anstrengungen in verschiedenen Bereichen, einschließlich Bildung,
Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum, bündelt. Die Einbeziehung der Roma wird durch den EU-Rahmen
erstmals auf EU-Ebene angegangen. Auch wird durch den Rahmen eine klare Verbindung
zur Strategie Europa 2020[8]
geschaffen. Die anhaltende wirtschaftliche und soziale Marginalisierung der
Roma ist von unmittelbarer Relevanz für die Strategie. Drei von fünf Kernzielen
der Strategie Europa 2020 betreffen direkt die Vorgaben des EU-Rahmens für die
Einbeziehung der Roma: Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Anhebung
des Beschäftigungsniveaus und Senkung der Schulabbrecherquote bei
gleichzeitiger Steigerung der Zahl der Hochschulstudenten. Mitgliedstaaten mit
einer größeren Roma-Bevölkerung werden rasch und gezielt die Lage der Roma
angehen müssen, um genügend Fortschritte in Bezug auf die Europa-2020-Ziele
Beschäftigung, soziale Einbeziehung und Bildung zu erreichen. Die EU-Fonds (insbesondere die Strukturfonds)
könnten wirkungsvoll zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation
benachteiligter Gruppen wie der Roma beitragen, allerdings kommt ein zu
geringer Anteil der den Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Anstrengungen
im Bereich der sozialen Einbeziehung für den Zeitraum 2007-2013 zugewiesenen
26,5 Mrd. EUR benachteiligten Roma-Gemeinschaften zugute. Die Europäische Kommission verpflichtete sich, die
nationalen Roma-Integrationsstrategien zu bewerten und dem Europäischen
Parlament und dem Rat Bericht zu erstatten. Mit der vorliegenden Mitteilung
kommt sie dieser Verpflichtung nach. In ihrer Bewertung berücksichtigt die
Kommission auch die zahlreichen Beiträge aus der Zivilgesellschaft und von
sonstigen Interessenträgern sowie die Beiträge während der Sondersitzung der
Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma, die am 22. März 2012
in Brüssel stattfand. Die Annahme nationaler Strategien zur Integration
der Roma wird dazu beitragen, konkrete Änderungen im Leben der Roma-Bevölkerung
herbeizuführen. In der nächsten Phase müssen sich die Anstrengungen auf die
Umsetzung der Strategien anhand von Aktionsplänen mit spezifischen, den
Vorgaben für die Roma-Einbeziehung entsprechenden Maßnahmen konzentrieren, die
sich auf einen klaren Zeitplan und entsprechende Mittel stützen. 2. Bewertung der nationalen Strategien Bis März 2012 hatten alle Mitgliedstaaten im
Rahmen ihrer breiter angelegten Politik zur Förderung der sozialen Einbeziehung
eine nationale Strategie zur Integration der Roma oder ein entsprechendes
Bündel politischer Maßnahmen vorgelegt. Einige haben beschlossen, vor dem
Hintergrund des EU-Rahmens ihre bestehenden Strategien zu überarbeiten, während
andere erstmals eine nationale Strategie entworfen haben. Die nationalen
Strategien unterscheiden sich je nach der Größe der Roma-Bevölkerung und den
Herausforderungen, die die Mitgliedstaaten angehen müssen.[9] Die Kommission will vor allem bewerten, welche
Ansätze die Mitgliedstaaten in Bezug auf die vier Kernbereiche Bildung,
Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum verfolgen, wie sie
strukturellen Erfordernissen (Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft sowie
mit regionalen und lokalen Behörden, Monitoring, Diskriminierungsbekämpfung und
Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle) begegnen und welche Finanzierungen
sie vorsehen. Den Übersichtstabellen für die einzelnen Abschnitte ist zu
entnehmen, welche Mitgliedstaaten die Einführung spezifischer Maßnahmen gemäß
dem EU-Rahmen vorgeschlagen haben.[10]
Die Mitgliedstaaten, die nicht in den Tabellen aufgeführt sind, haben keine
solchen Maßnahmen angegeben und müssen die spezifischen Aufgaben in Angriff
nehmen, sofern sie für ihre Roma-Bevölkerung von Bedeutung sind. Auf der Grundlage der Bewertung zeigen
Maßnahmenempfehlungen in den einzelnen Abschnitten die Prioritäten auf, die die
Mitgliedstaaten je nach den nationalen Gegebenheiten intensiver behandeln
sollten, um ihren Verantwortlichkeiten nachzukommen. Diese Empfehlungen sollten
in den Gesamtrahmen zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung einbezogen werden.
2.1. Die vier Kernbereiche (a)
Bildung Die EU will sicherstellen, dass alle
Roma-Kinder zumindest die Grundschule abschließen und Zugang zu hochwertiger
Bildung erhalten.[11] Alle Mitgliedstaaten erkennen die Bedeutung von
Bildung an, und die meisten haben Ziele festgelegt, die über die Mindestvorgabe
des Abschlusses der Grundschule, wie im EU-Rahmen vorgesehen, hinausgehen und
ein breiteres Bildungsspektrum von der Vorschulerziehung[12] bis zur Sekundarstufe und
sogar zur Hochschule umfassen. Gemäß den nationalen Rechtsvorschriften sind in
der EU alle Kinder im Schulalter schulpflichtig. Allerdings ging aus einer
kürzlich von der Grundrechteagentur durchgeführten Erhebung hervor, dass
mindestens 10 % der Roma-Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren in einigen
Mitgliedstaaten keine Schule besuchen.[13]
Die Mitgliedstaaten sollten versuchen, die Schulbesuchsquoten zu erhöhen, da
damit eine erste Grundlage für den Erwerb von Basisfähigkeiten geschaffen wird.
Um die Zahl der Grundschulabsolventen zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten
die Einbeziehung von Roma-Kindern in die frühkindliche Erziehung und Betreuung,
die entsprechende Ausbildung von Lehrern und Mediatoren sowie die Aufnahme von
Roma-Schülern in reguläre Schulen fördern. Mehrere Mitgliedstaaten planen Maßnahmen zur
Verringerung des Schulabbruchs in der Sekundarschule, während andere die
Steigerung der Zahl von Roma-Hochschulstudenten anstreben. Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungsstands
von Kindern Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind[14] Unterstützung des allgemeinen Ziels || BE, BG, CZ, DK, DE, EE, IE, EL, ES, IT, CY, LV, LT, LU, HU, AT, PL, PT, RO, SI, SK, FI, UK konkrete Ziele zur Verringerung der Diskrepanz im Bildungsbereich || BE, BG, CZ, EL, ES, IT, CY, LU, HU, AT, PL, PT, RO, SI, SK, FI, UK Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung und Betreuung || CZ, EL, ES, IT, CY, LV, HU, AT, PL, PT, RO, SI, SK, FI Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Roma-Kinder zumindest die Grundschule abschließen || BE, BG, DE, EE, IE, EL, ES, FR, IT, LV, LU, HU, NL, PT, RO, SI, SK, FI, SE, UK Verringerung der Zahl der Schulabbrecher in der Sekundarschule || BG, CZ, IE, EL, ES, FR, IT, HU, AT, PL, PT, RO, SK, FI, UK Steigerung der Zahl von Hochschulstudenten || CZ, ES, IT, HU, PT, FI Maßnahmen zur Verhütung der Segregation || CZ, EL, ES, HU, PL, RO, SK Unterstützungsmaßnahmen || BE, CZ, EE, IE, ES, IT, CY, LV, LT, HU, AT, PL, PT, RO, SI, SK, FI, SE, UK Einige Mitgliedstaaten bieten zusätzliche
Unterstützungsmaßnahmen an wie Unterrichts- und Lernprogramme in Romani,
Programme für Nachhilfeunterricht oder Klassen für Wiederholer, Elternbildung
einschließlich Mediation und Schärfung des Bewusstseins für die Bedeutung von
Bildung. Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung
von Roma im Bildungsbereich Unter Beteiligung von Roma-Assistenten und –Mediatoren versucht Slowenien, Roma-Kinder so früh wie möglich in Bildungsprozesse (Vorschulen) einzubeziehen. Durch eine bessere Qualität der Ausbildung der Bildungsanbieter und mehr Unterstützungsnetze im Bereich des Lernens soll die Abschlussquote bei Roma-Kindern im allgemeinen Bildungswesen erheblich verbessert werden (in Ljubljana schließen im Durchschnitt 54,3 % der Schüler die Sekundarschule ab – gegenüber 18,7 % der Roma-Schüler). Außerdem sollen die Kultur und das Erbe der Roma gefördert werden. Spanien führt neue Mediationsprogramme ein, um Schulabbruch und schulischen Absentismus zu verringern (in der Grundschulausbildung soll die entsprechende Quote von derzeit 22,5 % bis zum Jahr 2015 auf 15 % und bis zum Jahr 2020 auf 10 % reduziert werden. Beim finnischen Kauhajoki-Modell sind drei Lehrpersonen mit Roma-Hintergrund beteiligt. Ein Vorschullehrer unterstützt Kinder und Familien, die an Früherziehungsprogrammen teilnehmen. Ein in Sonderpädagogik ausgebildeter Assistent hilft Schülern, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Ein Fallmanager unterstützt junge Erwachsene bei weiterem Lernen bzw. weiteren Studien und der Suche nach einem Arbeitsplatz. Außerdem wird die Behandlung von Kultur und
Geschichte der Roma im allgemeinen Unterricht in zahlreichen Dokumenten
erwähnt. In den meisten Strategien wird allgemein hervorgehoben, dass es eines
besseren Verständnisses der Kultur bedarf, um Klischees bekämpfen zu können. Als Teil eines integrierten Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten im Bildungsbereich vorrangig · die Segregation in Schulen und den missbräuchlichen Einsatz der Sonderpädagogik beseitigen, · die Schulpflicht vollständig durchsetzen und die Berufsbildung fördern, · die Einbeziehung von Roma-Kindern in die frühkindliche Erziehung und Betreuung verstärken, · die Lehrerausbildung und die Schulmediation verbessern, · die Eltern für die Bedeutung von Bildung sensibilisieren. (b)
Beschäftigung Die EU hat zum Ziel, die Diskrepanz bei den
Beschäftigungsquoten der Roma und der übrigen Bevölkerung zu verringern.[15] Alle Mitgliedstaaten stimmen zu, dass diese
Diskrepanz zwischen Roma und Nicht-Roma reduziert werden muss. Dazu ist ein
integriertes Vorgehen in allen Mitgliedstaaten vonnöten, insbesondere in jenen
mit einer größeren großer Roma-Bevölkerung und in Mitgliedstaaten, in denen
diese Diskrepanz stärker ausgeprägt ist. Außerdem sollten durch Konzepte zur
aktiven Eingliederung[16]
auch die Roma erreicht werden. Um greifbare Ergebnisse zu erzielen, müssen die
Mitgliedstaaten ferner durch eindeutige Basisdaten untermauerte
quantifizierbare Ziele festlegen, damit die Fortschritte überwacht werden
können. Insbesondere in Mitgliedstaaten mit einem höheren
Roma-Anteil lebt die Roma-Bevölkerung vielfach in ländlichen Gebieten. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten diese
räumliche Verteilung bei ihrer Strategie berücksichtigen, feststellen, welche
geeigneten Aktivitäten es (sowohl innerhalb als auch außerhalb des
Agrarsektors) für Roma gibt, und somit den Roma echte Beschäftigungschancen
garantieren. Maßnahmen zur Steigerung der
Erwerbsbeteiligung Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind Unterstützung des allgemeinen Ziels || alle Mitgliedstaaten konkrete Ziele zur Verringerung der Diskrepanz bei der Beschäftigung || BG, CZ, EL, ES, FR, HU, PL, PT, RO, SI, SK, FI allgemeine Maßnahmen gemäß dem Prinzip der Gleichbehandlung zur Verringerung der Diskrepanz bei der Beschäftigung || DK, DE, EE, IE, FR, CY, LV, LU, NL, AT, PL, SE zusätzliche oder spezifische Maßnahmen für Roma[17] || BG, CZ, IE, ES, HU, AT, PT, RO, SI, SK, FI, SE Zugang zu Mikrokrediten Staatsbedienstete im öffentlichen Sektor personalisierte Dienstleistungen || IE, EL, ES, FR, IT, HU, PT, RO, SK, FI IE IE, IT, HU, PT, RO, FI, SE integrierter Ansatz || BG, CZ, ES, HU, SI, SK, FI, UK Nur einige Mitgliedstaaten haben im EU-Rahmen
vorgeschlagene Maßnahmen ergriffen wie Ermöglichung des Zugangs zu
Mikrokrediten, Beschäftigung qualifizierter Roma als Staatsbedienstete im
öffentlichen Sektor sowie Bereitstellung von personalisierten Dienstleistungen
und Mediation. Manche Mitgliedstaaten planen andere spezifische Maßnahmen zur
Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs der Roma zum Arbeitsmarkt, zum
Beispiel berufliche Bildung und innerbetriebliche Ausbildung oder Erleichterung
des Zugangs zur Kinderbetreuung. Mehrere Mitgliedstaaten planen außerdem
Maßnahmen, die die im EU-Rahmen vorgeschlagenen ergänzen sollen. Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der
Eingliederung von Roma in die Arbeitswelt Spanien will die Beschäftigungsquote bei der Roma-Bevölkerung von 44 % (2011) auf 50 % und 60% in den Jahren 2015 bzw. 2020 anheben, wobei für die Beschäftigung der Roma-Frauen ein besonderes Ziel festgelegt wird. Mit den Programmen sollen die notwendigen Fähigkeiten gefördert und gleichzeitig die Inanspruchnahme der üblichen Ausbildungsprogramme für die Erlangung eines Arbeitsplatzes erleichtert werden. Österreich fördert den Zugang junger Roma aus österreichischen Gemeinschaften und aus Einwanderergemeinschaften zum Arbeitsmarkt durch das erweiterte Thara-Projekt, das Gemeinschaftsarbeit, Beratung und Schulung umfasst. Das vorangegangene Thara-Projekt (2011-2012) war schwerpunktmäßig auf den Zugang inländischer und eingewanderter Roma zur Beschäftigung ausgerichtet; in das Projekt eingebunden waren 107 Roma und 56 Teilnehmer aus der öffentlichen Verwaltung und der Zivilgesellschaft. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse zielt das gegenwärtige Projekt speziell auf die Integration in den Arbeitsmarkt, einschließlich der Unterstützung selbstständiger Erwerbstätigkeit, ab. Bulgarien plant, vor allem mit ESF-Unterstützung, die Anhebung der Quote beschäftigter Roma bis 2015 mithilfe von Schulungsmaßnahmen für mehr als 28 000 arbeitslose und beschäftigte Roma, deren Beschäftigungsfähigkeit und Qualifikationen verbessert werden sollen; geplant ist außerdem die Ausbildung von 1 500 Personen in den Bereichen Management und Unternehmertum. Die Erhöhung der Beteiligung von Roma am
Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten mit großer Roma-Bevölkerung wird besonders
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eindeutige wirtschaftliche Vorteile
bringen. Als Teil eines integrierten Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten im Beschäftigungsbereich vorrangig · auf die Arbeitsuchenden genau zugeschnittene Unterstützung und Beschäftigungsdienste anbieten, · befristete staatliche Beschäftigungsprogramme in Kombination mit Schulungsmaßnahmen sowie Sozialunternehmen, die Roma beschäftigen oder ihnen besondere Dienste anbieten, unterstützen, · den Erwerb erster Arbeitserfahrungen und innerbetriebliche Ausbildungen fördern, · Hindernisse, einschließlich Diskriminierungen, die dem (Wieder)Einstieg, insbesondere von Frauen, in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, beseitigen, · Selbstständigkeit und Unternehmertum stärker unterstützen. (c)
Gesundheitsfürsorge Ziel der EU ist
es, die Kluft beim Gesundheitszustand zwischen den Roma und der übrigen
Bevölkerung zu verringern. Obwohl in allen Mitgliedstaaten
Gesundheitsfürsorge allgemein zugänglich ist, können de facto nicht alle Roma
diese Dienste in dem Maße wie die übrige Bevölkerung in Anspruch nehmen. Die
meisten Mitgliedstaaten wollen den Zugang der Roma zur Gesundheitsfürsorge
durch spezielle Maßnahmen zur Erreichung der Roma und andere Methoden
verbessern. Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Verringerung der
Ungleichbehandlung von Roma gegenüber Nicht-Roma im Gesundheitssektor
eingeführt, die eine Reihe von präventiven Maßnahmen umfassen, welche über die
im EU-Rahmen dargelegten Maßnahmen hinausgehen. Doch nur wenige Mitgliedstaaten
haben einen umfassenden Ansatz zur Verbesserung der Gesundheit von Roma
konzipiert. Mehrere Mitgliedstaaten erwägen Programme oder
haben bereits Programme eingeführt, in deren Rahmen qualifizierte Roma als
Mediatoren für die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsfürsorge tätig
werden. Dabei handelt es sich um sehr begrüßenswerte Initiativen. Allerdings
müssen solche Maßnahmen durch weitere ergänzt werden, damit sie die Kluft in
der Gesundheitsfürsorge zwischen den Roma und der übrigen Bevölkerung
entscheidend beeinflussen. Als grundlegende Herausforderung wurde ermittelt,
dass es im Gesundheitssektor eines systematischen, integrierten Ansatzes
bedarf. Dies setzt eine Koordinierung zwischen dem Gesundheitssektor und
anderen Bereichen – insbesondere Bildung, Wohnraum, Beschäftigung und
Diskriminierungsbekämpfung – voraus. Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind Unterstützung des allgemeinen Ziels || BG, CZ, IE, EL, ES, FR, IT, HU, RO, SI, SK, SE konkrete Ziele zur Verringerung der Kluft in der Gesundheitsfürsorge || BG, CZ, IE, EL, ES, FR, IT, HU, RO, SI, SK allgemeine Maßnahmen auf der Grundlage bestehender Strukturen zur Verringerung der Kluft in der Gesundheitsfürsorge || DK, DE, EE, FR, CY, LV, LU, NL, AT, PL, PT, SE Zugang zu hochwertiger Gesundheitsfürsorge insbesondere für Frauen und Kinder || EE, EL, ES, FR, IT, HU, PL, SK, SE zusätzliche Maßnahmen[18] || BE, BG, CZ, EE, ES, HU, PT, RO, SI, SK, FI, SE, UK Mehrere Mitgliedstaaten stellen heraus, dass die
Gesundheit von Kindern und Frauen im Mittelpunkt stehen muss.[19] Einige Mitgliedstaaten
erwähnen, dass es wichtig ist, Gesundheitspersonal für den Umgang mit Menschen
mit anderem soziokulturellem Hintergrund zu schulen. Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der
Einbeziehung von Roma in die Gesundheitsfürsorge Ungarn will mithilfe des Europäischen Sozialfonds 2 000 Roma-Frauen schulen und ihnen ermöglichen, praktische Erfahrungen in sozialen Diensten sowie Kinderfürsorge- und Kinderschutzdiensten zu erwerben; geschult werden sollen ferner Familien-Sozialarbeiter, Kräfte für Gemeinschaftsentwicklung und für die Erleichterung der Arbeitssuche sowie Mediatoren im Bereich Gesundheitsfürsorge. Irland hat unterschiedliche Gesundheitsdienste für Fahrende bereitgestellt, wie die Einheiten für die Gesundheit dieser Roma-Gruppe (Traveller Health Units), und Projekte für grundlegende Gesundheitsfürsorge (Primary Health Care Projects) durchgeführt (so sind auch Gesundheitsmediatoren und Pflegepersonal des staatlichen Gesundheitsdienstes für Fahrende vorgesehen). Seit 1994 werden Frauen der Gruppe der Fahrenden als Mediatorinnen im Bereich Gemeinschaftsgesundheit geschult, um eine grundlegende Gesundheitsfürsorge entsprechend den Werten der Fahrenden-Gemeinschaft zu entwickeln. In Rumänien stellte die Regierung bis 2011 ca. 450 Gesundheitsmediatoren ein, um Roma einen besseren Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten zu ermöglichen. Diese Mediatoren sollen den Dialog zwischen Roma und medizinischen Einrichtungen und deren Personal erleichtern. Sie unterstützen Roma aktiv bei der Erlangung von Ausweispapieren, dem Abschluss von Krankenversicherungen, der Erfassung bei Hausärzten und der Sensibilisierung von Müttern für verschiedene Gesundheitsprobleme. Da sich dieses Vorgehen als zweckmäßig erwiesen hat, lautet eine Zielvorgabe für die Roma-Einbeziehung, die Zahl der Gesundheitsmediatoren bis 2020 um 25 % zu erhöhen. Damit die Fortschritte verfolgt werden können,
müssen diese Verpflichtungen jedoch durch eindeutige Umsetzungsfristen und
durch messbare Ziele untermauert werden. Überdies müssen viele Mitgliedstaaten
genauer bestimmen, welche Finanzmittel sie zur Verringerung der
Ungleichbehandlung im Gesundheitsbereich zur Verfügung stellen. Als Teil eines integrierten Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheitsfürsorge vorrangig · den Krankenversicherungsschutz und den grundlegenden Sozialversicherungsschutz sowie die entsprechenden Dienstleistungen ausweiten (in diesem Zusammenhang wäre auch die Frage der Meldung bei den lokalen Behörden anzugehen), · den Zugang der Roma sowie anderer schutzbedürftiger Gruppen zu grundlegenden, spezialisierten und Notdiensten verbessern, · Sensibilisierungskampagnen für regelmäßige medizinische Untersuchungen, Schwangerenvorsorge und –nachsorge, Familienplanung und Immunisierung einleiten, · gewährleisten, dass präventive Gesundheitsmaßnahmen Roma, insbesondere Frauen und Kinder, erreichen, · die Lebensbedingungen, besonders in segregierten Siedlungen, verbessern. (d)
Wohnraum und grundlegende Dienste Ziel der EU ist es, die Kluft zwischen dem Teil
der Roma-Bevölkerung mit Zugang zu Wohnraum und öffentlichen Versorgungsnetzen
und dem entsprechenden Teil der übrigen Bevölkerung zu schließen. Auch wenn sich alle Mitgliedstaaten einig sind,
dass die Wohnbedingungen vieler Roma verbessert werden müssen, schlagen nur
wenige als Teil eines integrierten Ansatzes konkrete Verbesserungsmaßnahmen
vor. Mit unabhängigen Maßnahmen, die nicht Teil eines umfassenden
wohnraumbezogenen Ansatzes sind, sowie anderen flankierenden Maßnahmen in den
Bereichen Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsfürsorge können womöglich keine
dauerhaften Verbesserungen erreicht werden. Deshalb werden die Mitgliedstaaten
dazu angehalten, eine Ausweitung der Aktionsmöglichkeiten in Bezug auf
Wohnraum, Stadtplanung und ländliche Entwicklung ins Auge zu fassen und sie in
solche umfassenden Pläne einzubeziehen. Insbesondere Mitgliedstaaten mit
relativ kleiner Roma-Bevölkerung gehen die Herausforderungen im Zusammenhang
mit der Wohnraumsituation der Roma im Rahmen der bestehenden Strukturen an.
Mehrere Mitgliedstaaten befassen sich mit dem Zugang zu Wohnraum einschließlich
Sozialwohnungen. Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind Unterstützung des allgemeinen Ziels || alle Mitgliedstaaten (außer LT) konkrete Ziele zur Verringerung der Kluft beim Zugang zu Wohnraum und öffentlichen Versorgungsnetzen || alle Mitgliedstaaten (außer LT) allgemeine Maßnahmen im Rahmen bestehender Strukturen || DK, DE, EE, LV, LU, NL, AT, SE Zugang zu Wohnraum einschließlich Sozialwohnungen || BG, CZ, DK,DE, IE, ES, IT, CY, HU, AT, PT, SI, SK, SE, Berücksichtigung der Bedürfnisse der nicht sesshaften Bevölkerung || BE, IE, FR, AT,UK integrierter Ansatz || CZ, ES, FR, HU, PT, RO, FI Nur einige Mitgliedstaaten planen spezifische Maßnahmen
zur Förderung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Wohnraum. Die meisten
Mitgliedstaaten mit Fahrenden sehen spezifische Maßnahmen für die nicht
sesshafte Bevölkerung vor. Für nachhaltige Lösungen der Mitgliedstaaten ist die
Einbeziehung regionaler und lokaler Behörden sowie lokaler Roma- und
Nicht-Roma-Gemeinschaften unabdingbar. Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung
von Roma in die Wohnraumfrage Im Vereinigten Königreich haben die walisischen Regionalbehörden spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringung und des Zugangs zu Diensten für Roma und Fahrende ergriffen. Die walisische Regierung hat die Mittel, die sie den Lokalbehörden für Renovierungsarbeiten und die Schaffung neuer Lagerplätze zur Verfügung stellte, von 75 % auf 100 % aufgestockt. Ungarn will die soziale Einbeziehung von Personen, die in einer segregierten Umgebung leben, verbessern. Dazu sollen mithilfe von ESF- und EFRE-Mitteln integrierte Programme zur Verbesserung von Diensten im sozialen Bereich und in der Gemeinschaft sowie von Bildung, Gesundheitsfürsorge, Beschäftigung und Wohnbedingungen durchgeführt werden. Neben der Einrichtung von Gemeinschaftszentren, in denen Hygiene- und andere Dienste für die Bewohner vorgesehen sind, sollen ihre Wohnraumbedürfnisse, einschließlich des Bedarfs an Sozialwohnungen, gezielt angegangen werden. In Frankreich haben mehrere Lokalbehörden „Eingliederungsdörfer“ gegründet, um den Bedürfnissen benachteiligter Personen, einschließlich in illegalen Siedlungen lebender Roma, nachzukommen. Solche Projekte werden von anderen Lokalbehörden übernommen und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Angesichts der Bedeutung, die der lokalen Ebene in
Wohnraumangelegenheiten zukommt, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,
Maßnahmen zur lokalen Entwicklung unter Federführung der Gemeinden und
integrierte territoriale Investitionen, die aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds
unterstützt werden, zu fördern.[20] Als Teil eines integrierten Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten im Bereich Wohnraum vorrangig · die Aufhebung der Segregation fördern, · integrierte Wohnraumkonzepte auf lokaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung von Infrastrukturen für öffentliche Versorgungsleistungen und soziale Dienste erleichtern, · gegebenenfalls die Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und Qualität von Sozialwohnungen und Lagerplätzen mit Zugang zu bezahlbaren Leistungen im Rahmen eines integrierten Ansatzes verbessern. 2.2. Bewertung der strukturellen
Erfordernisse Gemäß dem EU-Rahmen sollen die Mitgliedstaaten
einen gezielten Ansatz verfolgen, der den Gemeinsamen Grundprinzipien für die
Einbeziehung der Roma entspricht, und dafür Sorge tragen, dass ihre nationale
Strategien zur Integration der Roma mit den im Rahmen von Europa 2020
vorgesehenen nationalen Reformprogrammen im Einklang stehen. (a)
Mobilisierung der regionalen und der lokalen Ebene
sowie der Zivilgesellschaft Im EU-Rahmen wurde darauf hingewiesen, dass es
eines fortlaufenden Dialogs mit den regionalen und lokalen Behörden sowie mit
der Roma-Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Konzeption, Umsetzung und
Überwachung nationaler Strategien bedarf. Während die meisten Mitgliedstaaten lokale
Projekte oder Initiativen lokaler oder regionaler Behörden zur Förderung der
Roma-Einbeziehung herausstellen, sehen nur einige ausdrücklich die
Mobilisierung dieser Behörden bei der Umsetzung und Überwachung der Strategien
vor. Außerdem finden sich kaum Hinweise auf die Einbeziehung oder Konsultation
dieser lokalen öffentlichen Akteure bei der Konzeption der Strategien. In sehr
wenigen Fällen werden zwar keine klaren Maßnahmen auf nationaler Ebene
festgelegt, aber konkrete Programme auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt. Was die Zivilgesellschaft anbelangt, so haben
mehrere Mitgliedstaaten breit angelegte Konsultationen mit Roma-Vertretern und
zivilgesellschaftlichen Organisationen bezüglich der Konzeption ihrer
Strategiepapiere geführt; allerdings sind die eingegangenen Beiträge anscheinend
nicht immer berücksichtigt worden. Mobilisierung regionaler und lokaler Behörden und der
Zivilgesellschaft Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind Konsultation von lokalen und regionalen Behörden oder Roma-Vertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft bei der Konzeption der Strategie || BE, BG, DK, DE, EE, IE, ES, FR, IT, LV, HU, NL, AT, PL, PT, RO, SI, SK, FI, SE, UK geplante Einbeziehung regionaler und lokaler Behörden in die Umsetzung || BE, BG, CZ, DE, IE, EL, ES, FR, CY, LV, LT, AT, PT, RO, SI, SK, FI, SE, UK geplante Einbeziehung von Roma-Vertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft in die Umsetzung || BE, BG, DE, IE, EL, ES, FR, LV, HU, AT, PL, PT, RO, SI, SK, FI, SE, UK Die meisten Mitgliedstaaten haben allerdings nicht
erläutert, wie sie sich die Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen
Behörden einerseits und der Zivilgesellschaft sowie den Roma-Gemeinschaften
andererseits bei der Umsetzung und Überwachung ihrer Maßnahmen vorstellen. Sie
müssen gezielter darauf hinarbeiten, die regionalen und lokalen Behörden sowie
die Zivilgesellschaft in allen Phasen der nationalen Strategien wirklich
einzubeziehen. Als Teil eines integrierten Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten vorrangig · die regionalen und lokalen Behörden gemäß ihren jeweiligen Kompetenzen bei der Überprüfung, Umsetzung und Überwachung der Strategien eng einbeziehen, · die Zivilgesellschaft einschließlich Roma-Organisationen bei der Umsetzung und Überwachung der Strategien einbeziehen, · die Abstimmung der verschiedenen an der Umsetzung der Strategien beteiligten Regierungsebenen gewährleisten, · die Einbeziehung der Roma in regionale und lokale Programme durchgängig berücksichtigen, · den Europäischen Sozialfonds zur Stärkung der Kapazitäten von Roma-Organisationen in Anspruch nehmen. (b)
Wirkungsvolle Überwachung und Bewertung der
Umsetzung der Maßnahmen Gemäß dem EU-Rahmen sollen die Mitgliedstaaten
in ihre Strategien für die Bewertung der Wirkung von Maßnahmen zur
Roma-Einbeziehung strenge Überwachungsmethoden aufnehmen und einen
Überprüfungsmechanismus zur Anpassung der Strategien vorsehen. Mehrere Mitgliedstaaten erkennen an, dass ein
strenges Überwachungssystem erforderlich ist, und einige bemühen sich um die
Einführung eines solchen Systems oder planen zumindest dessen Entwicklung. Ein
territorialer Ansatz für die Überwachung der Entwicklung der Lage, insbesondere
in Gebieten mit gravierenden Problemen, wurde von einigen Mitgliedstaaten mit
Erfolg erprobt. Gleichwohl müssen noch beträchtliche Anstrengungen unternommen
werden, um die Erwartungen des EU-Rahmens zu erfüllen und gegebenenfalls eine
angemessene Berichterstattung über die sozioökonomische Einbeziehung der Roma
im Rahmen des Europa-2020-Prozesses zu gewährleisten. Überwachung und Umsetzung Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind strenge Überwachung zur Bewertung der Wirkung || IE, LV, PT, SK Überprüfungsmechanismus zur Anpassung der Strategie || BG, IE, EL, ES, LV, SK, FI, SE Als Teil eines integrierten Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten · nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern durch Festlegung von Bezugsdaten, geeigneten Indikatoren und messbaren Zielen solide Überwachungssysteme entwickeln bzw., falls solche Systeme bereits vorhanden sind, davon Gebrauch machen, · gewährleisten, dass jedes Programm die Bewertung seiner Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen vorsieht. (c)
Nichtdiskriminierung und Schutz der
Grundrechte Gemäß dem
EU-Rahmen sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Roma nicht
diskriminiert werden, sondern ihnen die gleiche Behandlung wie allen anderen
zuteil wird und alle in der EU-Grundrechtecharta niedergelegten Grundrechte für
sie gleichermaßen gelten. Alle Mitgliedstaaten berücksichtigen in ihren
Strategien die Förderung der Nichtdiskriminierung und den Schutz der
Grundrechte. Die meisten Strategien enthalten einen besonderen Abschnitt oder
ein eigenes Kapitel zur Sensibilisierung für die Grundrechte und die Bekämpfung
von Diskriminierung oder Menschenrechtsverstößen (einschließlich der Bekämpfung
des Menschenhandels). Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte und der
Nichtdiskriminierung Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind Anstrengungen im Bereich Menschenrechte und Nichtdiskriminierung || BE, BG, CZ, DK, DE, EE, IE, EL, ES, FR, IT, CY, LV, LT, LU, HU, NL, AT, PL, PT, RO, SI, SK, FI, SE, UK Sofern Roma nicht in den staatlichen
Bevölkerungsregistern erfasst sind und sie keine Identitätsdokumente besitzen,
muss unbedingt etwas hiergegen unternommen werden. Erst dann kann für sie der
gleiche Zugang zu öffentlichen Diensten sichergestellt werden. Entsprechende
Maßnahmen sollten dringend in den Mitgliedstaaten getroffen werden, in denen
dieses Problem besteht. Die intensivere Bekämpfung von Diskriminierung und
Rassismus, einschließlich der Formen, unter denen Roma leiden, muss in jedem
Mitgliedstaat Bestandteil eines wirksamen Konzepts sein. Voraussetzung hierfür
sollte sein, dass alle die einschlägigen EU-Bestimmungen[21] und nationalen Vorschriften
einhalten und eine Sensibilisierung für das gesellschaftliche Interesse der
Roma-Integration erfolgt. Durch Ermöglichung interkultureller Begegnungen kann
eine solche Sensibilisierung unterstützt und die Entstigmatisierung erleichtert
werden. Roma-Kinder sind in Bezug auf den Zugang zu
Grundrechten eine besonders schutzbedürftige Gruppe, denn dieser Aspekt ist
jenseits der Bereiche Bildung und Gesundheit nur selten ein Thema. In mehreren
Strategien wird der Lage der Roma-Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet,
auch wenn noch mehr unternommen werden muss, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte
zu ermöglichen. Bei vielen der in den Mitgliedstaaten lebenden
Roma handelt es sich um rechtmäßig aufhältige Drittstaatsangehörige, die mit
den gleichen Problemen zu kämpfen haben wie Migranten, die aus Drittstaaten in
die EU gekommen sind. Sie sollten gegenüber diesen Personen nicht benachteiligt
werden, sondern dieselben Rechte genießen, die Nicht-EU-Migranten zuerkannt
werden. Als Teil eines integrierten Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten vorrangig · sicherstellen, dass alle Roma bei den entsprechenden Behörden gemeldet sind, · den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung einschließlich Mehrfachdiskriminierung verstärken, · der Öffentlichkeit verständlich machen, was die Einbeziehung der Roma an gemeinsamen Vorteilen bringt, · Kinderarbeit und Menschenhandel wirksamer bekämpfen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit. (d)
Nationale Kontaktstellen Auf der Grundlage des EU-Rahmens wurden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, eine nationale Kontaktstelle für die nationale
Roma-Integrationsstrategie zu benennen, die befugt ist, die Entwicklung und
Umsetzung der Stratege zu koordinieren. Alle sind dieser Aufforderung
nachgekommen und verfügen nun über nationale Kontaktstellen, die zumeist auf
hoher Ebene angesiedelt sind.[22]
Die eindeutige Benennung der für die Koordination zuständigen Behörden in allen
27 Mitgliedstaaten stellt eine Verbesserung und ein klares Indiz dafür
dar, dass der politische Wille besteht, die Herausforderungen der
Roma-Integration zu bewältigen.[23]
Gleichzeitig ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen
Kontaktstellen und den für Finanzierung und Umsetzung zuständigen Behörden zu
gewährleisten. Nationale Kontaktstellen Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind Benennung einer nationalen Kontaktstelle || alle Mitgliedstaaten Alle erforderlichen Schritte sollten eingeleitet
werden, damit die nationale Kontaktstelle die Maßnahmen zur Einbeziehung der
Roma wirksam koordinieren kann. 2.3. Bewertung der Finanzierung
von Massnahmen Auf der Grundlage des EU-Rahmens wurden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, für Maßnahmen zur Einbeziehung der Roma aus den
nationalen Haushalten ausreichende Finanzmittel zuzuweisen, die gegebenenfalls
durch Mittel der EU und internationaler Geber zu ergänzen sind. Die Bewertung
der nationalen Strategien zeigt, dass die meisten Mitgliedstaaten keine
ausreichenden Haushaltsmittel für die Einbeziehung der Roma zugewiesen haben.
Nur wenige Mitgliedstaaten haben Haushaltsmittel und konkrete Beträge für
politische Maßnahmen zur Einbeziehung der Roma festgelegt. Um die Umsetzung der Maßnahmen zur Einbeziehung
der Roma zu gewährleisten, wollen sich einige Mitgliedstaaten vornehmlich auf
EU-Finanzmittel stützen, insbesondere auf den Europäischen Sozialfonds und den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Obwohl es Möglichkeiten zur Unterstützung
schutzbedürftiger Gruppen wie der Roma im Rahmen der Politik zur Entwicklung
des ländlichen Raums gibt, wird in den meisten Strategien nicht auf den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) verwiesen. Die Mittelzuweisungen für nationale Strategien zur
Integration der Roma sollten auf der Grundlage eines territorialen Ansatzes
erfolgen, der den spezifischen Bedürfnissen der ärmsten geografischen Gebiete
oder von Zielgruppen, die einem sehr hohen Diskriminierungs- oder
Ausgrenzungsrisiko ausgesetzt sind, unter besonderer Berücksichtigung
marginalisierter Gemeinschaften wie der Roma Rechnung trägt.[24] Zuweisung von Finanzmitteln Durch den EU-Rahmen geforderte Maßnahmen || Mitgliedstaaten, die den Vorgaben nachgekommen sind kein Hinweis auf Finanzierung || IE, FR, CY, LU, NL, AT, FI, UK keine Zuweisung von Haushaltsmitteln || BE, DK, DE, EE, ES Hinweis auf Zuweisung von Finanzmitteln aus nationalen Haushalten || BG, EL, LV, LT, HU, PL, RO, SI, SK, SE Hinweis auf Zuweisung von internationalen und/oder EU-Mitteln || CZ, EL, LV, LT, HU, PL, PT, RO, SI, SK Die Mitgliedstaaten sollten im Zuge ihrer
Bemühungen um Verbesserung der Mittelausschöpfungsquote die EU-Fonds für die
Einbeziehung der Roma stärker und besser nutzen. Um eine nachhaltige Umsetzung ihrer Roma-Integrationsstrategien zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten eine klare Verpflichtung für die Sicherung der Finanzierung der Strategien bis 2020 eingehen und damit ihren politischen Willen zur Bekämpfung der Ausgrenzung der Roma zum Ausdruck bringen. 3. Herausforderungen für beitrittswillige
Länder Im EU-Rahmen wird darauf hingewiesen, dass die
Ziele der EU für die Roma-Integration gleichermaßen für beitrittswillige Länder
gelten. Die nationalen Roma-Integrationsstrategien der betreffenden Länder
müssen mit Blick auf diese Ziele überprüft werden und den vom EU-Rahmen
geforderten umfassenden Ansatz widerspiegeln. Die Kommission stellt dies in
ihrer Mitteilung „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen
2011-2012“[25]
deutlich heraus. Die Kommission verfolgt genauestens die
Entwicklungen in ihren jährlichen Fortschrittsberichten. Die Länder im
westlichen Balkan und die Türkei müssen sich nicht nur auf die vier
Kernbereiche des EU-Rahmens konzentrieren, sondern auch besonders Anstrengungen
zur Erleichterung des Zugangs zu Personenstandsurkunden und zur Meldung bei den
lokalen Behörden unternehmen.[26]
Die nationalen Behörden beitrittswilliger Länder dürfen in ihrem Engagement
nicht nachlassen und müssen weitere Schritte in allen einschlägigen Bereichen
einleiten.[27] Eine Reihe von Maßnahmen werden in
beitrittswilligen Ländern bereits im Rahmen der Komponente „Entwicklung der
Humanressourcen“ des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) finanziert.
Empfängerländer haben in ihre operativen Programme einen Abschnitt für
schutzbedürftige Gruppen und Roma aufgenommen, der auf die Förderung der
sozialen Einbeziehung, einschließlich Schulungen, Berufsberatung und
Aktivitäten zur Verbesserung der Teilnahme am Arbeitsmarkt, zielt. Um die beitrittswilligen Länder stärker bei ihren
Anstrengungen zur Förderung der Einbeziehung der Roma zu unterstützen, hat die
Kommission Schritte im Hinblick auf eine effizientere Verwendung des IPA
unternommen, damit die Roma-Einbeziehung auf nationaler und regionaler Ebene
strategischer und ergebnisorientierter angegangen werden kann.[28] Eine bessere Integration der Roma ist eine Frage
der sozialen Gerechtigkeit und der Gewährleistung stärker auf Einbeziehung
ausgerichteter Gesellschaften in den beitrittswilligen Ländern. Dieser Aspekt
gehört zu den gemeinsamen Werten der EU, die die beitrittswilligen Länder auf
dem Weg zum Beitritt übernehmen sollten. Der Umstand, dass Roma in den
beitrittswilligen Ländern derzeit in ärmlichen Verhältnissen leben, führte
indessen dazu, dass Roma in steigender Zahl im Zuge des visafreien Reisens und
sogar mithilfe von Asylanträgen zeitweilig in EU-Mitgliedstaaten migrierten.[29] Dies kann sich nachteilig auf
die Visaliberalisierung auswirken, die zu den größten Erfolgen auf dem Wege zur
Integration des westlichen Balkans in die EU zählt. Die beitrittswilligen
Länder müssen sich stärker um eine weitere Integration ihrer Roma-Bevölkerung
bemühen. Dies sollte auch nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge und
Binnenvertriebene, die oftmals Roma sind, umfassen.[30] 4. Zukunftsaussichten Die Kommissionsbewertung der nationalen Strategien
zur Integration der Roma zeigt, dass die Mitgliedstaaten Anstrengungen zur
Entwicklung eines umfassenden Ansatzes für die Roma-Integration unternehmen.
Dennoch muss auf nationaler Ebene noch weit mehr getan werden. Für die
sozioökonomische Einbeziehung der Roma sind in erster Linie weiterhin die
Mitgliedstaaten verantwortlich. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden,
müssen sie größere Anstrengungen unternehmen und konkretere Maßnahmen, klare
Zielvorgaben für messbare Ergebnisse, eindeutig zweckgebundene Finanzmittel auf
nationaler Ebene und ein solides nationales Monitoring- und Evaluierungssystem
festlegen. Um den festgestellten Herausforderungen zu
begegnen und eine echte Integration der Roma-Minderheiten zu bewirken, müssen
die Mitgliedstaaten, vor allem jene mit einer größeren Roma-Bevölkerung,
insbesondere: ·
Weiterhin regelmäßig den bilateralen Dialog mit
der Kommission und einschlägigen Interessenträgern führen, um –
sicherzustellen, dass die nationalen Strategien und
Aktionspläne mit den Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Einklang
stehen, der besonderen nationalen Situation, einschließlich Maßnahmen in allen
relevanten Bereichen und Reformen des öffentlichen Sektors, entsprechen und den
Auswirkungen der Wirtschaftskrise Rechnung tragen; –
die wirkungsvolle Verwendung von nationalen und
europäischen Finanzmitteln zu gewährleisten; –
die konkrete Umsetzung der Strategien zu fördern
und zu überwachen. ·
Regionale und lokale Behörden einbinden Die
Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Umsetzung der Strategien im
Einklang mit regionalen und lokalen Plänen steht. Nur mithilfe regionaler und
lokaler Behörden lassen sich Änderungen erreichen, und es ist wichtig, dass
diese Behörden sich uneingeschränkt an der Überprüfung und Umsetzung der
Strategien beteiligen. Darüber hinaus wird die Kommission Erfahrungsaustausch
und Netzwerkarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden weiter fördern. ·
Eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten Die Zivilgesellschaft und vor allem
Roma-Organisationen sollten nicht als passive „Empfänger“ des Wandels gelten,
sondern zur aktiven Mitwirkung an seiner Herbeiführung aufgefordert werden. Sie
müssen eine entscheidende Rolle dabei übernehmen, die Roma von diesem
Unterfangen zu überzeugen und Vertrauen zwischen Mehrheits- und
Minderheitsbevölkerung aufzubauen. Die Mitgliedstaaten müssen die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit sich die Zivilgesellschaft an der Überprüfung,
Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien beteiligt. ·
Angemessene Finanzmittel zuweisen Die Mitgliedstaaten müssen ausreichend Mittel für
die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma zuweisen, da
sich daran ihre Ambitionen ablesen lassen. Darüber hinaus werden die in diese
Strategien aufgenommenen Maßnahmen auch Gegenstand der Verhandlungen über die
Strukturfonds und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 sein. Der von der
Kommission vorgeschlagene Rahmen für die Kohäsionspolitik sieht unter anderem
Folgendes vor: einen Mindestbetrag für soziale Einbeziehung und
Armutsbekämpfung, einen besseren Zugang zu Finanzmitteln sowie eine bessere
Koordinierung und Einbeziehung der Mittel, die Priorität von Investitionen für
die Integration marginalisierter Gemeinschaften wie der Roma und
ex-ante-Auflagen, wonach Strukturfondsinvestitionen vom Vorhandensein einer mit
dem EU-Rahmen im Einklang stehenden nationalen Roma-Integrationsstrategie
abhängig gemacht werden. ·
Veränderungen überwachen und eine politische
Anpassung ermöglichen Die nationalen Reformprogramme werden im Rahmen
des Europäischen Semesters auf Übereinstimmung mit den nationalen Strategien
zur Integration der Roma hin geprüft; gegebenenfalls werden in die
länderspezifischen Empfehlungen Verweise auf die Roma-Integration aufgenommen,
damit die betreffenden Mitgliedstaaten weitere Fortschritte anstreben können.
In den kommenden Jahren sollen die Mitgliedstaaten abhängig von der Größe ihrer
Roma-Bevölkerung die Frage der Einbeziehung der Roma systematisch in ihren
nationalen Reformprogrammen behandeln. Außerdem enthält die dieser Mitteilung beigefügte
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen eine Zusammenfassung der
wichtigsten Punkte, auf die sich die Mitgliedstaaten stützen können, um den
Rückstand der Roma gegenüber der Mehrheitsbevölkerung zu verringern. Die
ausführliche Bewertung wird den Mitgliedstaaten im Rahmen des mit ihnen geführten
Dialogs zur Kenntnis gebracht. Die Mitgliedstaaten werden überdies aufgefordert,
der Kommission die Ergebnisse ihrer Überwachung der Umsetzung ihrer jeweiligen
Strategie mitzuteilen. Die Grundrechteagentur der EU wird EU-weit weitere
Erhebungen durchführen und eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sie
bei der Entwicklung solider nationaler Überwachungssysteme zu unterstützen. Die Kommission wird auch künftig die Mobilisierung
entsprechender Kapazitäten in den Mitgliedstaaten unterstützen. Dazu wird ein
Netz der nationalen Kontaktstellen aller EU-Mitgliedstaaten eingerichtet, damit
diese einander über die Ergebnisse ihrer Maßnahmen zur Einbeziehung der Roma
informieren, beispielhafte Praktiken austauschen und die Umsetzung ihrer
Strategien gegenseitig prüfen können. Die Europäische Plattform für die
Einbeziehung der Roma wird Interessenträgern weiterhin einen Gedankenaustausch
ermöglichen. Die Kommission wird alljährlich die Umsetzung der
nationalen Strategien zur Integration der Roma überprüfen und dem Europäischen
Parlament und dem Rat sowie im Rahmen der Strategie Europa 2020
Bericht erstatten. ·
Diskriminierung entschlossen bekämpfen Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen,
dass die Bestimmungen zum Verbot von Diskriminierung in ihrem Gebiet
wirkungsvoll durchgesetzt werden. Wenn die Kommission 2013 über die Anwendung
der EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der
ethnischen Herkunft[31]
Bericht erstattet, wird sie auf verschiedene Rechtsfragen eingehen und dabei
die für die Roma-Integration relevanten Aspekte besonders berücksichtigen. [1] Der hier verwendete Begriff „Roma“ bezeichnet eine Reihe
verschiedener Roma-Gruppen (wie Roma, Sinti, Kalé, Zigeuner, Romanichels,
Bojasch, Aschkali, Ägypter, Jenische, Dom und Lom). Mehrere internationale
Organisationen und Vertreter von Roma-Gruppen in Europa benutzen diesen Begriff
ebenfalls, der auch Fahrende umfasst; die Besonderheiten und unterschiedlichen
Lebensstile und Situationen dieser Gruppen werden anerkannt. [2] Europol-Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der
organisierten Kriminalität 2011, S. 26. [3] Economic costs of Roma exclusion, Weltbank, April
2010 http://siteresources.worldbank.org/EXTROMA/Resources/Economic_Costs_Roma_Exclusion_Note_Final.pdf. [4] In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die
Bedenken hinzuweisen, die Kanada nach einer zunehmenden Zahl von Asylanträgen
von Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten äußerte. [5] Mitteilung „EU-Rahmen für nationale Strategien zur
Integration der Roma bis 2020“, KOM(2011) 173 vom 5. April 2011.
Sowohl in der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
zum Thema „Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung und Integration der
Roma in Europa“, EWSA 998/2011 vom 16. Juni 2011, als auch in der
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen über einen „EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma bis 2020“, AdR 247/2011 vom
14. Dezember 2011, wird der EU-Rahmen nachhaltig unterstützt. [6] In dieser Mitteilung umfasst der Begriff „Strategie“
integrierte politische Maßnahmen und Strategien. [7] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
EUCO 23/11 vom 23. und 24. Juni 2011, im Nachgang zu den
Schlussfolgerungen des EPSCO-Rates über einen EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma bis 2020, 106665/11 vom 19. Mai 2011. [8] http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm. [9] Malta nahm keine nationale Roma-Integrationsstrategie
an, da es auf seinem Gebiet keine nennenswerte Roma-Bevölkerung gibt. [10] Die Übersichtstabellen in den vier Politikbereichen
behandeln stets zwei Aspekte: Ziele, d. h. ob mit den Strategien
das durch den EU-Rahmen vorgegebene allgemeine Ziel der EU in dem betreffenden
Bereich verfolgt wird und ob durch die Strategien konkrete, spezifische und
quantifizierbare Ziele festgelegt werden; und Maßnahmen (für die
Bevölkerung insgesamt und speziell für Roma). [11] Die EU-Ziele für die Integration der Roma wurden in der
Mitteilung „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis
2020“, KOM(2011) 173 vom 5. April 2011, dargelegt. [12] Preventing Social Exclusion through the Europe 2020
strategy - Early Childhood Development and the Inclusion of Roma Families –
offizieller Bericht der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma,
vorgelegt während des belgischen Ratsvorsitzes, erstellt von UNICEF und der
Europäischen Sozialen Beobachtungsstelle in Zusammenarbeit mit dem belgischen
föderalen Dienst zur Planung der sozialen Integration, 2011; http://www.ecdgroup.com/pdfs/Preventing-Social-Exclusion.pdf. [13] Mindestens 10 % der Roma-Kinder im Alter von 7 bis
15 Jahren in Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Italien und Frankreich
besuchen laut der Erhebung keine Schule: Sie besuchen eine Vorschule, sind
überhaupt noch nicht im Bildungssystem, ließen das Jahr aus, gingen ganz von
der Schule ab oder arbeiten bereits. Dieser Anteil liegt in Griechenland am
höchsten, wo über 35 % der Roma-Kinder keine Schule besuchen (The
situation of Roma in 11 EU Member States; Survey results at a glance. Agentur
für Grundrechte, Weltbank, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, 2012). [14] Aufgeführt werden die Mitgliedstaaten, deren Strategien
der in der Tabelle aufgelisteten Art von Maßnahmen Rechnung tragen. [15] In den meisten Mitgliedstaaten war die Zahl der Roma, die
angaben, arbeitslos zu sein, mindestens doppelt so hoch wie die Zahl der
arbeitslosen Nicht-Roma. In Italien, der Tschechischen Republik und der
Slowakei gaben vier- oder sogar fünfmal mehr Roma als Nicht-Roma an, arbeitslos
zu sein (The situation of Roma in 11 EU Member States; Survey results at a
glance. Grundrechteagentur, Weltbank, Entwicklungsprogramm der Vereinten
Nationen, 2012). [16] Empfehlung der Kommission 2008/867/EG zur aktiven
Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen
(ABl. L 307 vom 18.11.2008, S. 11). [17] Spezifische Maßnahmen dienen dazu, den
diskriminierungsfreien Zugang der Roma zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten; dies
schließt u. a. berufliche Bildung und innerbetriebliche Ausbildung,
Mediation und Erleichterung des Zugangs zur Kinderbetreuung ein. [18] Diese Maßnahmen sind auf die Vorsorge, u. a.
Verbesserung der Impfraten bei den Roma und Aufklärungskampagnen über eine
gesunde Lebensführung, aber auch auf die Reproduktionsgesundheit (z. B.
Verhütung von Schwangerschaften Jugendlicher) ausgerichtet. Mehrere
Mitgliedstaaten nennen auch Maßnahmen zur Verhütung voreingenommenen Verhaltens
von Angehörigen der Gesundheitsberufe. [19] Vorrang wird dabei der Reproduktionsgesundheit und der
Vorsorge, einschließlich einer besseren Immunisierung, eingeräumt. [20] Elements for a Common Strategic Framework 2014-2020,
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (2012) 61 final,
14. März 2012. [21] Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der
ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000);
Rahmenbeschluss 2008/913/JI vom 28. November 2008 zur
strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit (ABl. L 328 vom 6.12.2008). [22] Siehe
die nationalen Kontaktstellen unter: http://ec.europa.eu/justice/discrimination/roma/national-strategies/index_de.htm. [23] In Griechenland ist die Benennung der nationalen
Kontaktstelle für das zweite Halbjahr 2012 vorgesehen. [24] Die Europäische Kommission erarbeitet gemeinsam mit der
Weltbank eine Kartierungsmethode sowie Karten über Armut und Ausgrenzung für
die meisten Mitgliedstaaten, die der EU 2004 oder später beigetreten sind. 2011
erbat das Europäische Beobachtungsnetz für Raumordnung Vorschläge zur
Kartierung von Armut und Ausgrenzung für eine Reihe von Mitgliedstaaten, die
der EU vor 2004 beigetreten sind. Ende 2011 schlug die Europäische Kommission
vor, dass die Mitgliedstaaten im nächsten Programmplanungszeitraum ihre
Anstrengungen auf bestimmte Regionen oder Zielgruppen konzentrieren und so den
in ihren Partnerschaftsverträgen und operativen Programmen vorgesehenen Beitrag
zur Armutsbekämpfung erbringen. [25] KOM(2011) 666. [26] Zagreber Erklärung vom
27. Oktober 2011, gebilligt auf der Konferenz zum Thema
Personenstandsurkunden und amtliche Meldung in Südosteuropa (Conference on the
Provision of Civil Status Documentation and Registration in South Eastern
Europe). [27] Dieses Engagement schließt Folgendes ein: Erstellung oder
Überprüfung einschlägiger allgemeiner und spezifischer Aktionspläne und
Programme in den vier Kernbereichen, Erleichterung des Zugangs zu
Personenstandsurkunden und zur amtlichen Meldung; Förderung der frühkindlichen
Erziehung und Verringerung der Zahl der Roma-Schüler, die vorzeitig von der
Schule abgehen; Förderung der Beschäftigung von Roma im öffentlichen und im
privaten Sektor; Verhinderung von Diskriminierung im Bereich soziale und
gesundheitliche Fürsorge sowie Verbesserung der Wohnbedingungen der Roma,
insbesondere jener, die in informellen Siedlungen leben. [28] Die Umsetzung wird durch den Mechanismus des
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAA) und die jährlichen
Fortschrittsberichte überwacht. Die Folgemaßnahmen zu den operativen
Schlussfolgerungen werden 2012 in SAA-Ausschusssitzungen behandelt. [29] SEK(2011) 695 und SEK(2011) 1570. [30] Der Sarajewo-Prozess (Belgrader Erklärung vom
7. November 2011) schließt ein mit 584 Mio. EUR dotiertes
Gemeinsames Regionalprogramm zu dieser Thematik ein. [31] Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der
ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000).