MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN ROHSTOFFE FÜR DAS KÜNFTIGE WOHLERGEHEN EUROPAS NUTZBAR MACHENVORSCHLAG FÜR EINE EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFT FÜR ROHSTOFFE /* COM/2012/082 final */
ROHSTOFFE FÜR DAS KÜNFTIGE WOHLERGEHEN
EUROPAS NUTZBAR MACHEN
VORSCHLAG FÜR EINE EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFT FÜR ROHSTOFFE
1.
Einleitung
Die
strategische Bedeutung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung der EU – für ihre
Industrie und ihre Gesellschaft insgesamt – wird in verschiedenen strategischen
Berichten wie der Rohstoffinitiative[1] der Europäischen
Kommission, diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates[2] und einem
Bericht des EP[3] gebührend anerkannt. In der Strategie Europa 2020 wurde die Bedeutung
dieses Themas sowohl im Rahmen der Leitinitiativen „Industriepolitik“[4] und „Ressourcenschonendes Europa“[5] herausgestellt.
Darüber hinaus wurde die Bedeutung einer effizienten Ressourcennutzung im
zugehörigen Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa[6]
hervorgehoben. In diesen Dokumenten wurden die neuen Herausforderungen und
Risiken für die EU im Zusammenhang mit Versorgungsengpässen und einer
ineffizienten Ressourcennutzung angesichts des wachsenden globalen Wettbewerbs
um Rohstoffe beschrieben. Paradoxerweise musste Europa einige Jahrzehnte lang
mit ansehen, wie seine Rolle als Rohstofflieferant immer weiter abnahm. Die
Komplexität und die Dringlichkeit der Themen, um die es hier geht, machen in
aller Deutlichkeit klar, dass eine Fortsetzung des „Business as usual“ für
Europa nicht länger infrage kommt. An
dieser Stelle kommt die Innovation ins Spiel. Im 21. Jahrhundert bildet
sich ein neues Paradigma heraus, das uns auf die Innovation als Antriebskraft hinweist,
die in Europa im Bereich der Rohstoffe bisher weitgehend ungenützt geblieben
ist. 2010 hat die Kommission als Bestandteil der Leitinitiative „Innovationsunion“[7] den angemessenen Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP)
festgelegt. Diese Partnerschaften werden dann eingerichtet, wenn die
öffentlichen und privaten Akteure mit vereinten Kräften auf regionaler,
nationaler und EU-Ebene in den Bereichen Innovation, FuE und
nachfrageorientierte Maßnahmen tätig werden müssen, um gesellschaftliche Ziele
schneller und wirksamer zu erreichen. Dies trifft gemäß der Darstellung in
dieser Mitteilung auf die Rohstoffe zu. Diese
Partnerschaft zielt auf nicht energetische und nicht landwirtschaftliche Rohstoffe
unter – nicht ausschließlicher – Berücksichtigung der EU-Liste der kritischen Rohstoffe[8] ab. Sie erstreckt sich somit auch auf metallische Rohstoffe, auf
Industrieminerale, Baustoffe sowie andere Industrierohstoffe wie Naturkautschuk
und Holz. Viele dieser Stoffe bilden unentbehrliche Produktionsmittel für innovative
Technologien, die umweltfreundliche und –schonende Anwendungen ermöglichen. Sie
sind auch von wesentlicher Bedeutung für die Herstellung wichtiger Legierungen
und neuer, innovativer Erzeugnisse, die von unserer modernen Gesellschaft
benötigt werden, wie etwa Batterien für Elektromobilität, Photovoltaikanlagen
und Bauteile für Windkraftanlagen, die es ermöglichen, die Ziele in Bezug auf
erneuerbare Energien zu erreichen. Das gemeinsame Ziel dieser Partnerschaft
besteht darin, dass Europa bis 2020 einen großen Schritt in Bezug auf die
Verringerung seiner Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren vollzogen haben soll.
Erreicht werden soll dies durch eine Beschleunigung jener Innovationen, die
eine sichere und nachhaltige Versorgung sowohl mit Primär- als auch mit
Sekundärrohstoffen bewirken oder die Verschwendung von Schlüsselrohstoffen
während ihres gesamten Lebenszyklus vermeiden helfen. In
diesem Vorschlag werden die Lehren berücksichtigt, die aus der Pilot-EIP
„Aktives und gesundes Altern“ gezogen wurden. Er baut auch auf verschiedenen
Daten auf, die von Mitgliedstaaten, Forschungsgemeinschaften und interessierten
Kreisen bei verschiedenen Treffen, Workshops und Veranstaltungen sowie im
Rahmen einer öffentlichen Anhörung in den Jahren 2010 und 2011 erhoben wurden.
2.
Innovationschancen entlang der
Rohstoff-Wertschöpfungskette
Viele
Jahre hindurch wurde die grundlegende geologische Exploration und
Kartierung in der EU in Form nationaler geologischer Erfassungen durchgeführt,
die unter den Beschränkungen durch nationale Rahmenwerke und Regelungen
vorgenommen werden müssen. Bis zum heutigen Tage sind der volle Nutzen einer
angemessenen Koordinierung oder gar der Integration auch nur einiger
Tätigkeiten der 27 verschiedenen geologischen Erfassungen in der EU nicht zum
Tragen gekommen. Dennoch birgt innovatives Denken auf der Grundlage einer
verstärkten Vernetzung und Zusammenarbeit ein riesiges Potenzial für
Fortschritte in dieser Hinsicht in sich. Die Festlegung europäischer Standards
erleichtert die Einrichtung einer einheitlichen geologischen Wissensbasis in
der EU und kann auch zu einer kostengünstigeren Entwicklung und Nutzung der
erforderlichen modernen Technologien wie satellitengestützter
Ressourceninformation und fortgeschrittener 4D-Computer-Modellierungssysteme
führen. Im
Lauf der letzten 50 Jahre ist der Anteil der EU am weltweiten Bergbau
erheblich gesunken. Dies hatte den Verlust wesentlicher Fachkenntnisse und
Fähigkeiten zur Folge. Diese Fähigkeiten werden aber benötigt, um die
Sicherheit im Bergbau zu gewährleisten und der potenziell steigenden
Notwendigkeit gerecht zu werden, Vorkommen in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren
Gegenden und unter extremen Bedingungen zu erschließen (z. B. Meeresboden,
Arktis). Zwar stellen uns höhere Standards für sicherere und umweltfreundlichere
Fördertechniken vor neue Herausforderungen, gleichzeitig schaffen sie aber auch
neue Marktchancen. Sie würden auch dazu beitragen, die Gefahr schwerer
Unglücksfälle im Bergbau zu verringern. Diese Fachkenntnisse und Fähigkeiten
sind aber nicht nur für die Förderung, sondern entlang der gesamten
Wertschöpfungskette (Exploration, Verarbeitung, Recycling, Substitution) erforderlich. Auch
wenn Europa insgesamt bedeutende Fortschritte gemacht hat, vor allem auf dem
Gebiet des Abfallrecyclings, kann mehr getan werden, um die Verschwendung
wertvoller Rohstoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus zu vermeiden. Durch die
vollständige Anwendung der ersten Schritte der europäischen „Abfallhierarchie“
(Vermeidung und anschließende Aufbereitung zur Wiederverwendung sowie
Recycling) ließen sich der unwiederbringliche Verlust wertvoller Ressourcen
vermeiden und neue Geschäfts- und Beschäftigungschancen in der EU schaffen. Die Innovation
kann sich als mächtige Antriebskraft zur Bewältigung dieser Herausforderungen
erweisen. Fachkenntnisse im Ingenieurwesen und in der Verarbeitung haben sich
in anderen aufstrebenden Bereichen wie der Robotertechnik und anderen
Schlüsseltechnologien (KET) herausgebildet. Die Einführung fortgeschrittener
ferngesteuerter Verfahren und die Automatisierung im Untertagebergbau sowie der
innovative Einsatz der Biolaugung zur umweltfreundlichen und kostengünstigen
Gewinnung von Nickel und anderen Metallen steigern die Wettbewerbsfähigkeit und
die Nachhaltigkeit des Bergbaus in der EU. Durch neue Überwachungstechniken,
darunter der Einsatz satellitengestützter Technologien, könnten schwere
Unglücksfälle verhindert werden. Innovation ist auch für die Phase der Verarbeitung
wichtig, in der fortgeschrittene technologische Lösungen für eine effiziente
Wasserbewirtschaftung, den Energieverbrauch und das Recycling (beispielsweise
bei kritischen Rohstoffen wie Indium und Gallium, die aus Grundmetallen
gewonnen werden) benötigt werden. Je
größer die Fortschritte sind, die die EU bei der Entwicklung dieses innovativen
Ansatzes erzielt, desto besser ist sie dafür gerüstet, eine führende Rolle bei
der Einführung neuer umweltfreundlicher und ressourcenschonender Technologien
in Europa und in Drittländern zu spielen. Dies könnte durch die Verbreitung
bewährter Praktiken, die ihrerseits zu einem besseren Umweltschutz weltweit
beitragen, einen zusätzlichen positiven Nebeneffekt erbringen. Eine nachhaltige
und ressourcenschonende Rohstoffbewirtschaftung, die zunehmende Aufbereitung
für Wiederverwendung und Recycling, die Ernte und Bereitstellung von Holzwerkstoffen
können nicht nur dazu beitragen, Biodiversitätsverluste zu verhindern und die
Treibhausgasemissionen weltweit zu verringern, sondern auch dazu, die Versorgung
mit Rohstoffen zu sichern und der Knappheit z. B. an Holzfasern für das
Recycling in Europa zu begegnen. Die
rasanten Zuwächse beim Absatz moderner Kommunikationsgeräte – wie etwa
Mobiltelefone und Laptops –, die eine hohe Neuanschaffungsquote nach sich
ziehen, haben ein großes Potenzial an wertvollen Abfällen („our Urban mines“ –
unsere städtischen Bergwerke) zur Folge. Ein Mobiltelefon enthält heutzutage
über 40 verschiedene Rohstoffe wie Kobalt, Gallium, Platin und seltene Erden. Derzeit
erzeugt jeder Bürger in der EU jährlich ca. 17 kg Elektro- und
Elektronikschrott (EEAG), eine Zahl, die den Prognosen zufolge bis 2020 auf 24 kg
steigen dürfte[9].
Das Recycling seltener Erden aus elektronischen Geräten stellt jedoch
beispielsweise sowohl technisch als auch wirtschaftlich eine Herausforderung dar.
Die getrennte Abfallsammlung muss weiter gefördert werden, und die Märkte
müssen unterstützt werden, diesen Weg zu gehen. Darüber hinaus kann die
Verhinderung des illegalen Exports und der unsachgemäßen Abfallbehandlung zu
beträchtlichen Vorteilen für die Umwelt und zur Rückgewinnung wertvoller Stoffe
(z. B. Metallschrott, Altpapier-Recycling) führen. Neue
kostengünstige und umweltfreundliche Recyclingmethoden und bewährte Praktiken
auf dem Gebiet der Abfallsammlung und -behandlung bieten die Möglichkeit, das
Recycling von Schlüsselrohstoffen zu verbessern. Zur Veranschaulichung sei die
jüngste Entwicklung von Spezialklebstoffen erwähnt, die codierte Informationen
auf der Grundlage einzigartiger chemischer Identifikatoren enthalten. Sie kann
zur Bekämpfung des illegalen Handels mit und des Diebstahls von Metallwaren und
Schrott beitragen. Zudem haben einige Mitgliedstaaten ihre Sammel- und
Recyclingquoten durch die Einführung geeigneter wirtschaftlicher Instrumente,
darunter wirksame Regelungen bezüglich der Verursacherverantwortung für die
Förderung der Abfalltrennung, der Wiederverwendung und des Recyclings,
erheblich erhöht. Darüber
hinaus ist man bei vielen Anwendungen auf Schlüsselrohstoffe angewiesen, die
gegenwärtig wegen ihrer besonderen physikalischen und chemischen Beschaffenheit
nur sehr schwer oder praktisch sogar überhaupt nicht zu ersetzen sind. Die Substitution
lässt sich einsetzen, um entweder alternative Materialien für bestimmte
Anwendungszwecke zu entwickeln oder diese Anwendungen durch eine gleichwertige
Technologie zu ersetzen, für die Schlüsselrohstoffe nicht unbedingt
erforderlich sind. Beispielsweise könnte die Entwicklung von keramischen
Hochtemperatursupraleitern als Ersatz für Dauermagneten in Windrädern dienen,
für die derzeit seltene Erden wie Neodym und Dysprosium verwendet werden. Kurz
gesagt machen die obigen Beispiele deutlich, dass ·
Innovation eine unerlässliche Voraussetzung dafür
ist, dass Europa eine Rolle und einen Stellenwert in der ressourcenschonenden
Nutzung von und der nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen wiedererlangt, ohne
die die Nachhaltigkeit seiner gesamten Wirtschaft untergraben würde, ·
Innovation notwendig ist, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU aufrechtzuerhalten und zu verbessern
und eine effiziente Ressourcennutzung in der Europäischen Union zu
gewährleisten, ·
Innovation entlang der gesamten
Rohstoff-Wertschöpfungskette notwendig ist, was einen umfassenden Ansatz
erfordert, um die verschiedenen Herausforderungen anzugehen, denen sich die EU in
den kommenden Jahren gegenübersehen wird. In
dieser Situation bedarf es gezielter Innovations- und Forschungsanstrengungen, bahnbrechender
Technologien und multidisziplinärer Ansätze, um die Kluft in unserem Wissen zu
überbrücken.
3.
Mehrwert der Europäischen Innovationspartnerschaft
für Rohstoffe
Die
Unterstützung, die Rat und Europäisches Parlament bereits für die von der
Kommission vorgeschlagenen EU-Strategien für Rohstoffe und das
ressourcenschonende Europa bekundet haben, macht deutlich, dass ein wachsendes
Bewusstsein für die Notwendigkeit besteht, die oben erwähnten Herausforderungen
auf europäischer wie auf nationaler Ebene anzugehen. Von einer engeren
Zusammenarbeit in der EU zwischen öffentlichen Stellen, aber auch zwischen
öffentlichen und privaten Akteuren wird der notwendige Antrieb zur Überwindung
der größten Hindernisse ausgehen. Zu
diesen Hindernissen gehören (siehe auch Abschnitt 1.3 im Anhang): ·
eine ungenügende kritische Masse zur Erreichung eines
einheitlichen Ziels, ·
die unzulängliche Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten in einschlägigen Bereichen, ·
das Fehlen eines integrierten Ansatzes für „Wertschöpfungsketten“
von der Förderung und Verarbeitung von Rohmaterial bis hin zur
Produktgestaltung und der Verwendung bis zum Ende des Lebenszyklus, ·
eine sehr begrenzte Zusammenarbeit zwischen den
nationalen Forschungsorganisationen und eine hochgradige Zersplitterung des
Europäischen Forschungsraums auf diesem Gebiet, ·
eine unterentwickelte geopolitische Rolle der EU
bei der Sicherung des Zugangs europäischer Unternehmen zu Rohstoffen auf der
ganzen Welt bei gleichzeitiger größtmöglicher Einhaltung der europäischen
Umweltstandards. Der tatsächliche Mehrwert der EIP besteht
daher darin, dass sie eine Plattform mit dem Ziel bildet, die einschlägigen
Maßnahmen und Akteure auf der Ebene der Gemeinschaft zusammenzubringen, jedoch
ohne den bestehenden Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene zu ersetzen.
3.1.
Geltungsbereich und Ziele
Diese
EIP wird zur mittel- und langfristigen Sicherung der nachhaltigen Rohstoffversorgung
(einschließlich der kritischen Rohstoffe, Industrieminerale und Holzwerkstoffe)
beitragen, die notwendig ist, um die Grundbedürfnisse einer modernen
ressourcenschonenden Gesellschaft zu erfüllen. Sie leistet einen wesentlichen
Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, zur höheren
Ressourceneffizienz in der EU und zur Entwicklung neuer Recyclingaktivitäten an
Standorten in Europa. Das
allgemeine Ziel der EIP besteht darin, die Abhängigkeit Europas von den
Einfuhren jener Rohstoffe zu verringern, die für die europäische Industrie eine
kritische Bedeutung besitzen. Dies soll erreicht werden, indem in Europa für eine
ausreichende Flexibilität und für Alternativen in der Versorgung mit wichtigen
Rohstoffen gesorgt und dabei zugleich der Bedeutung Rechnung getragen wird, die
der Minderung der schädlichen Auswirkungen einiger Stoffe während ihres
Lebenszyklus zukommt, um Europa auf diese Weise bis 2020 zum Weltführer bei den
Fähigkeiten in Bezug auf Exploration, Förderung, Verarbeitung, Recycling und
Substitution zu machen. Es wird von der EIP erwartet, dass sie im Rahmen ihres
strategischen Umsetzungsplans Ziele setzt, um die Erfolge messen zu können,
beispielsweise in Bezug auf eine beträchtliche Verringerung der Abhängigkeit von
Einfuhren von einigen der kritischsten Rohstoffe. Zusätzlich
schlägt die Kommission einige spezifische konkrete Ziele vor, die spätestens
2020 erreicht werden sollen, wie etwa ·
europäische standardisierte Statistikinstrumente
zur Erfassung von Ressourcen und Reserven (Festland und Meer) und eine
geologische 3D-Karte; ·
ein dynamisches Modellierungssystem, das die
Entwicklung von Angebot und Nachfrage mit den wirtschaftlich abbaubaren
Reserven und einer Analyse des vollen Lebenszyklus unter Einbeziehung einer
Bewertung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
verschiedener Szenarien verknüpft; ·
bis zu zehn innovative Pilotmaßnahmen (z. B.
Demonstrationsanlagen) für Exploration, Förderung und Verarbeitung, Sammlung
und Recycling; ·
Ersatzlösungen für mindestens drei
Schlüsselanwendungen von kritischen und knappen Rohstoffen; ·
ein Netzwerk von Forschungs-, Bildungs- und
Schulungszentren für nachhaltigen Bergbau und nachhaltige Materialwirtschaft (M³)
unter gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Koordination mit dem möglichen
Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) – Wissens- und
Innovationsgemeinschaft (KIC) in den Bereichen nachhaltige Exploration, Förderung,
Verarbeitung und Recycling; ·
höhere Effizienz bei Materialeinsatz und
Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling wertvoller Rohstoffe aus
Abfallströmen mit einem besonderen Schwerpunkt auf potenziell umweltschädlichen
Stoffen; ·
ausgemachte Chancen und Entwicklung neuer Ideen für
innovative Rohstoffe und Produkte mit Marktpotenzial; ·
eine proaktive Strategie der EU in multilateralen Organisationen
und in den bilateralen Beziehungen etwa mit den USA, Japan, Australien auf den
verschiedenen Gebieten, die unter die EIP fallen. Diese
Ziele erlauben auch eine angemessene Nachverfolgung und Überwachung des
Funktionierens der EIP einschließlich der durchzuführenden Arbeiten und der
erzielten Ergebnisse.
3.2.
Mechanismen
Der
Mehrwert der EIP besteht darin, dass in ihrem Rahmen bedeutende
Innovationsmechanismen[10] einschließlich der folgenden allgemeinen Kategorien angewandt werden,
um gemeinsame Ziele zu erreichen (wie in Abschnitt 3.1 oben erläutert): ·
Förderung der Entwicklung von sowohl
technologiegestützten als auch nicht technologiegestützten Innovationen wie
neuen Kombinationen von Produkten-Dienstleistungen, neuen Dienstleistungen,
besserer Produktgestaltung, um ihre Recycelfähigkeit am Ende ihres Lebenszyklus
zu gewährleisten, benutzergesteuerter Gestaltung, neuen Politikwerkzeugen für
Forschung und Innovation; ·
Ansporn zu Spitzenleistungen in der
Wissenschaftsbasis geben und in Menschen (Fähigkeiten) investieren; ·
Unterstützung für gezielte innovative Regelungsmaßnahmen
und/oder die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der
innovationsfreundlichen Regelungsrahmenbedingungen; ·
Förderung der gezielten Normung und der Instrumente
des öffentlichen Auftragswesens; ·
Zusammenführung der Politikwerkzeuge und
Organisationen (Entscheidungsträger, Behörden, Industrie, Forscher), die auf
der Angebots- wie auf der Nachfrageseite tätig sind, um die Entwicklungszeit
bis zur Marktreife zu verkürzen und die Verbreitung von Innovationen zu
beschleunigen. Die oben genannten Instrumente können entweder
auf der Angebots- oder der Nachfrageseite des Markts wirksam werden. Auf beiden
Seiten muss jedoch eine angemessene Überwachung der Ergebnisse sichergestellt
werden. Angebotsseite: National F&I-Finanzierung durch MS und Regionen Fähigkeiten und Schulung in MS International (EU-Ebene) Eureka, Eurostars, ERANet Rahmenprogramme der EU FRP7 (Zusammenarbeit, ÖPP, COST, gemeinsame Technologieinitiativen, ERANet, ESFRI …) EIT KIC KRITIS EIB-Instrumente Strukturfonds || Wissenschaft, FTEI || Nachfrageseite: National Regelung (einschl. Durchführung) Beschaffungswesen in MS und Regionen International (EU-Ebene) Standards/ Etikettierung Regelung (einschl. Durchführung) Öffentliches Auftragswesen IP und Wissenstransfer Marktüberwachung International (weltweit) Handelspolitik Dialog über Grundsatzfragen || Markt, Verbraucher Auf
der „Angebotsseite“ müssen die Investitionen in die Forschung auf dem Gebiet
des Bergbaus, der Substitution, der Ressourceneffizienz und des Recyclings
besser auf die gemeinsamen Ziele der Innovationspartnerschaft abgestimmt
werden, um die erforderliche kritische Masse zu schaffen, weil kein nationales
oder europäisches Forschungsprogramm alle Aspekte abdecken kann und die
Forschungsinvestitionen und -risiken für viele Privatunternehmen zu groß sind. Dies
setzt eine intensive Beteiligung bestehender Netzwerke (z. B. ERANET für Materialien,
Europäische Technologieplattform für nachhaltige Gewinnung mineralischer
Rohstoffe, Technologieplattform für den Forstsektor und andere ETP) und die
Förderung neuer öffentlicher und privater Netzwerke von Forschern und
Finanzierungsorganisationen in Europa voraus. Für das künftige EU-Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation (Horizont 2020) hat die Kommission ein spezifisches
Ziel vorgeschlagen, mit dem sich Europa der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimaschutz,
Ressourceneffizienz und Rohstoffe“ stellen kann. Zwar
verfügt Europa über eine gewisse Tradition bei der Finanzierung von Forschung
und Innovation in diesem Bereich, auf der Nachfrageseite ist aber weiterhin ein
bedeutendes Potenzial[11] für die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Die Verkürzung der Entwicklungszeit bis zur Marktreife von Innovationen ist
besonders wichtig für KMU. Deshalb sollte diese EIP Anreize für Innovationen
sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite bereithalten, sofern
möglich und angebracht durch Instrumente wie Gesetzgebung, öffentliches
Auftragswesen, Lebenszyklusanalyse, Schutz des geistigen Eigentums und
Standards. Der Innovation in Bezug auf Maßnahmen für Nachhaltigkeit in
Verbrauch und Produktion sollte besondere Bedeutung zukommen. Anreize für ein
nachhaltiges und innovationsfreundliches öffentliches Auftragswesen gibt es in
Europa bereits, und es könnten Vergabestellen-Netzwerke nach Art der
Leitmarktinitiative[12] eingerichtet und eine umfassendere Anwendung der EU-Kriterien für das
grüne Beschaffungswesen[13] in dieser EIP vorgenommen werden, um die Nutzung und Verbreitung von
(Öko-)Innovationen zu fördern.
3.3.
Arbeitspakete
Auf
der Grundlage der von Akteuren und Entscheidungsträgern gemachten Angaben
wurden die zu treffenden möglichen Maßnahmen unter fünf Titel bzw. in „Arbeitspakete“
(AP) eingeteilt. Diese AP, die Maßnahmen sowohl auf der Angebots- als auch auf
der Nachfrageseite umfassen, können nicht jeweils für sich allein und einander
ausschließend abgearbeitet werden. Vielmehr wirken die einzelnen AP aufeinander
ein, und teilweise besteht sogar eine gewollte Überschneidung zwischen ihnen. Darüber
hinaus können sie angepasst werden, um sich wandelnden Bedürfnissen gerecht zu
werden und neue Chancen zu nutzen. Die Governancestruktur
ist so angelegt, dass die Zusammenarbeit gefördert und dadurch die Mauern
zwischen Maßnahmen, Sektoren, geografischer Entfernung oder Organisationskultur
eingerissen werden. So könnten einige Bergbautechniken auch beim Recycling zum
Einsatz kommen und umgekehrt. Sie ist auch ein Mittel für die Einführung einer
besseren Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen und KMU sowie zwischen den KMU
selbst, z. B. durch regionale Cluster. Es
werden folgende Arbeitspakete für die EIP vorgeschlagen (eine ausführliche
Beschreibung jedes AP findet sich in Abschnitt 2 des Anhangs): Technologiefokussierte
Maßnahmenbereiche AP 1 –
Entwicklung innovativer Technologien und Lösungen für eine nachhaltige und
sichere Rohstoffversorgung, Förderung, Verarbeitung und Recycling. Als
Ergänzung zur Technologieentwicklung dient dieses AP dem Zweck, unter
Berücksichtigung der anfallenden Kosten für die Wirtschaft Standardisierungsfahrpläne
für diese Bereiche zu erstellen. AP 2 –
Entwicklung innovativer und nachhaltiger Lösungen für die angemessene
Substitution kritischer und knapper Materialien. Das erste Bündel vorrangiger
Maßnahmen lässt sich aus der Liste kritischer Rohstoffe und aus den
wirtschaftlich wichtigsten und ökologisch sensiblen Anwendungen ableiten. Nicht
technologiefokussierte Maßnahmenbereiche AP 3 –
Verbesserung des europäischen Rohstoff-Regelungsrahmens, der Wissens- und
Infrastrukturbasis. Dieses AP dient dazu, geologische Daten zu erstellen und zu
standardisieren sowie bewährte Praktiken für die Festlegung von Maßnahmen in
den Bereichen Minerale, Landplanung und deren Regelung in den Mitgliedstaaten
zu ermitteln und auszutauschen. Es unterstützt auch Maßnahmen zur Förderung der
technischen Exzellenz und der in Europa benötigten Fähigkeiten. AP 4 –
Verbesserung der Regelungsrahmenbedingungen, vor allem durch die Förderung von
Exzellenz und Vermeidung, der Aufbereitung für Wiederverwendung und Recycling
durch öffentliche (z. B. Beschaffung) und private Initiativen. Dieses AP dient
dazu, die Rohstoffwertschöpfung zu optimieren sowie durch eine gesteigerte
Effizienz des Sammelns, der Sortierung und des Recyclings wertvoller Rohstoffe
aus Abfallströmen die Rentabilität des Recyclings zu verbessern und die Kosten
zu senken. Dabei werden auch Produkt-, Standardisierungs- und
Zertifizierungsmaßnahmen sowie wirtschaftliche Instrumente für dieses Ziel
eingesetzt. Internationale
Zusammenarbeit – horizontaler Ansatz AP 5 –
darin wird die Rolle des globalen Marktplatzes bei der Sicherung des Zugangs zu
Rohstoffen und der Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Förder- und
Verarbeitungstechnologien anerkannt; ferner wird möglicherweise auf Forschung
und Innovation, auf eine Verbesserung der Wissensbasis, der Handelspolitik und des
Dialogs über Grundsatzfragen mit internationalen Organisationen wie der
Afrikanischen Union, der OECD, der Weltbank, der G20 und im Rahmen der
bilateralen Beziehungen eingegangen. Besondere Beachtung wird der Möglichkeit
größerer Synergien zwischen dieser Initiative und den verschiedenen Maßnahmen zugunsten
der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) geschenkt.
3.4.
Governancestruktur
Die
Governancestruktur der EIP richtet sich nach den in der Innovationsunion
erläuterten Grundsätzen; sie zielt darauf ab, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen
der Notwendigkeit eines hochrangigen Engagements und einer funktionalen
Koordinierung einerseits und großer dezentralisierter operationeller
Verantwortung zu dem Zweck, die tatsächliche Eigenverantwortlichkeit der
Praktiker und anderer Schlüsselakteure zu gewährleisten, andererseits. Die
Lehren, die aus der Pilot-EIP „Aktives und gesundes Altern“[14] hinsichtlich der Festlegung der Governance, des Geltungsbereichs, der
Planung und der Einbeziehung interessierter Kreise gezogen wurden, wurden
umgesetzt, um den Erfordernissen dieser EIP gerecht zu werden. Diese
EIP führt Vertreter des öffentlichen Sektors (von der EU- bis hin zur nationalen,
regionalen und lokalen Ebene), der Industrie (einschließlich der KMU), der
Zivilgesellschaft und andere interessierte Kreise mit dem Ziel zusammen, sowohl
die Entwicklung der Innovation als auch ihre Nutzung und Verbreitung auf dem
Markt zu fördern. Dem liegt allerdings das Prinzip zugrunde, dass die EIP eine
pragmatische, flexible, unbürokratische Anordnung schafft, die eine Vertretung
unterschiedlicher Interessen zulässt. Dieser
Ansatz spiegelt sich in den folgenden Arbeitsweisen auf operationeller Ebene
wider (nähere Einzelheiten in Abschnitt 3 des Anhangs): Die Hochrangige
Lenkungsgruppe (HRLG) ist für strategische Beratung und Führung dieser EIP auf
der Grundlage eines klar definierten Mandats zuständig. Die HRLG greift jedoch
nicht in den im Gemeinschaftsrecht verankerten formellen Entscheidungsprozess
ein. Ihre Zusammensetzung spiegelt die Schlüsselgruppen in dieser Partnerschaft
wider, denen für ihre Person ernannte Vertreter der Mitgliedstaaten, des EP,
von Unternehmen, Hochschulen, Forschungszentren, NRO und anderer Einrichtungen
angehören. Gleichzeitig wird die Zahl der Mitglieder der Gruppe aus Effektivitätsgründen
begrenzt. Die HRLG wird mit der Ausarbeitung eines Strategischen
Umsetzungsplans (SIP) einschließlich Empfehlungen für vorrangige
Maßnahmenbereiche betraut. Entsprechend der Reaktion auf diesen Plan wird die
HRLG dabei mithelfen, den Fortschritt während der Anfangsphase der Umsetzung zu
gewährleisten; sie wird diesen Fortschritt lenken und darüber berichten sowie den
Strategischen Umsetzungsplan aktualisieren. Zur Überwachung des Fortschritts
schließt die Arbeit der HRLG auch die Entwicklung von Zielen ein, die die EIP
erreichen muss. Die
Verbindung zwischen der strategischen und der operationellen Ebene wird durch
die Sherpa-Gruppe hergestellt, die aus persönlichen Vertretern der HRLG
besteht. Ihre Hauptaufgabe ist es, das reibungslose Funktionieren der
Partnerschaft einschließlich der Planung wichtiger Maßnahmen, der
Gesamtkoordinierung der Arbeitspakete sowie der Vorbereitung der Sitzungen der
Hochrangigen Lenkungsgruppe und deren Nachbereitung zu gewährleisten. Es
werden operative Gruppen für spezifische Themen eingerichtet, um die
HRLG zu beraten und den strategischen Umsetzungsplan in Aufgaben und Maßnahmen
zu verwandeln. Sie betätigen sich auf der Grundlage flexibler Strukturen, eines
vorläufigen Zeithorizonts und, falls erforderlich, in engem Zusammenwirken
miteinander. Damit die EIP in vollem Umfang in den Genuss der vorhandenen
Exzellenz in der EU kommt, sollten die operativen Gruppen im Anschluss an ein
transparentes Benennungsverfahren bestrebt sein, über die größtmögliche
Abdeckung (geografische Abdeckung der 27 Mitgliedstaaten und aus
verschiedenen Bereichen des erforderlichen Fachwissens) zu verfügen. Der Ablauf
der Sitzungen ist so zu gestalten, dass die Beiträge von Fachleuten möglichst
viel Raum erhalten.
3.5.
Offensives Zugehen auf die Öffentlichkeit
Um
für ein Höchstmaß an transparentem, periodischem Informationsfluss und an
Rechenschaftspflicht während der gesamten Zeit des Bestehens der EIP zu sorgen,
ist es von maßgeblicher Bedeutung, sowohl mit der politischen Ebene als auch mit
der Gesellschaft insgesamt zu interagieren (siehe auch Anhang 4 und 5). Dies
wird auf zweierlei Weise erreicht. Auf der politischen Ebene beabsichtigt die
Kommission, dem Rat und dem EP jährlich Bericht zu erstatten. Auf der Ebene der
Gesellschaft strebt die EIP durch die Durchführung einer jährlichen
öffentlichen Veranstaltung eine breite Publikumsbeteiligung an. Damit wird ein
wesentliches Ziel der Innovationspartnerschaften erfüllt, das darin besteht,
ein gesellschaftliches Engagement auf breitestem Niveau zu gewährleisten.
3.6.
Zeitplan
Die
Kommission begrüßt künftige Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des
Rates sowie eines weiter gefassten Kreises von Interessengruppen zu dieser
Europäischen Innovationspartnerschaft. Vorbehaltlich dieser Stellungnahmen sind
die folgenden Meilensteine geplant (Einzelheiten in Abschnitt 6 des Anhangs): ·
Ab Mitte 2012: Benennung von HRLG,
Sherpa-Gruppe und operativen Gruppen durch die Europäische Kommission; ·
Anfang 2013: Abschließende Fertigstellung des Strategischen
Umsetzungsplans durch die HRLG; dieser wird von der Europäischen Kommission dem
EP und dem Rat vorgelegt (erstes Halbjahr 2013); ·
Ab Mitte 2013: Beginn der Umsetzung und
Durchführung der ersten Jahrestagung; ·
Fortschrittsevaluierung (einschließlich der
Governancestruktur): Ende 2014 (um den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020
und die dann amtierende neue Kommission berücksichtigen zu können. Um
die Arbeit dieser EIP zu untermauern, wurden im Jahr 2011 bereits eine
Reihe von vorbereitenden Maßnahmen und Studien eingeleitet. Die ersten Ergebnisse
werden im Verlauf des Jahres 2012 und 2013 vorliegen, sodass die EIP schon
frühzeitig konkrete Fortschritte vorweisen kann. Die Kommission wird 2013 eine
Überprüfung der EIP organisieren, um eine Bestandsaufnahme der Fortschritte
durchzuführen. [1] KOM(2008) 699 und KOM(2011) 25. [2] Schlussfolgerungen des Rates 6909/11 vom 10. März
2011. [3] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
13. September 2011. [4] KOM(2010) 614. [5] KOM(2011) 21. [6] KOM(2011) 571 endg. [7] KOM(2010) 546. [8] Gemäß der Definition in KOM(2011) 25. [9] Quelle
IPA (International Platinum Group Metals Association ): www.ipa-news.com. [10] Gemäß der Definition in KOM(2010) 546. [11] Siehe Bericht Aho „Ein innovatives Europa schaffen“ von
2006, die Leitmarktinitiative von 2007 und die OECD-Innovationsstrategie 2010. [12] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/innovation/policy/public-procurement/pp-networks_en.htm
[13] http://ec.europa.eu/environment/gpp/gpp_criteria_en.htm [14] SEK(2011) 1028 endg.