52010DC0516

/* KOM/2010/0516 endg. */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 30.9.2010

KOM(2010) 516 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung

SEK(2010) 1120

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung

1. EINFÜHRUNG

Seit seiner Einführung im Jahr 1992 ist das LIFE-Programm eines der Flaggschiffe der EU bei der Umweltfinanzierung, das bisher Mittel für 3115 Projekte bereitgestellt und mit 2,2 Mrd. EUR zum Umweltschutz beigetragen hat. Das neueste Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 614/2007[1] (nachstehend „die Verordnung“) geschaffen.

Der Zweck der Verordnung ist, zur Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der EU und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen (Artikel 1 Absatz 2). Weiterhin soll sie dazu beitragen, Umweltthemen in der gesamten EU öffentlich zu machen und zu verbreiten.

Die Verordnung gilt für den Zeitraum 2007 - 2013 und verfügt über einen Finanzrahmen von 2,14 Mrd. EUR. Das Europäische Parlament hat einen zusätzlichen Betrag bereitgestellt und die Mittel auf 2,17 Mrd. EUR aufgestockt. Drei Arten von Maßnahmen sind im LIFE+-Programm vorgesehen:

- projektmaßnahmenbezogene Finanzhilfen – das ursprüngliche LIFE-Programm (78 % der Gesamtmittel);

- Betriebskostenzuschüssen für NRO – das frühere NRO-Programm (3% der Gesamtmittel);

- Vergabe öffentlicher Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen (19 % der Gesamtmittel).

Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem LIFE+-Ausschuss spätestens zum 30. September 2010 eine Halbzeitbilanz vorzulegen. Die Kommission muss außerdem mitteilen, welche Schritte unternommen wurden, um die Komplementarität mit anderen Finanzierungsinstrumenten der EU sicherzustellen (Artikel 9 der Verordnung).

Für die Vorbereitung dieser Halbzeitbilanz hat die Kommission eine externe Bewertung[2] (nachstehend „die Bewertung“) in Auftrag gegeben, die im Juni 2010 veröffentlicht wurde.

Da die Verordnung im Juni 2007 in Kraft getreten ist, konnte die erste Ausschreibung erst im Oktober 2007 erfolgen und die Projekte konnten erst im Januar 2009 beginnen. Somit sind nur beschränkte Informationen über die Ergebnisse verfügbar. Die Schlussfolgerungen der Bewertung sollten daher als Anhaltspunkte angesehen werden, die in den kommenden Jahren zu bestätigen sind.

2. ERGEBNISSE UND BISHERIGE ERFAHRUNGEN

Im Berichtszeitraum hat sich LIFE+ als wirksames Instrument für die Umsetzung der im sechsten Umweltaktionsprogramm (6. UAP)[3] festgelegten Ziele erwiesen. Die folgenden Abschnitte werten die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen aus.

2.1. Vereinfachung

Mit LIFE+ wurden fast die gesamten Umweltausgaben[4] der Generaldirektion Umwelt in einem einzigen Finanzierungsinstrument zusammengefasst. Die Verordnung hat außerdem zwei Formen von Maßnahmen vereint – die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Finanzhilfen – um größere Flexibilität bei der Wahl des einen oder anderen zu ermöglichen, je nach politischem Bedarf gemäß Anhang II der Verordnung.

Der Hauptnutzen dieser Konsolidierung liegt im Potenzial für eine bessere strategische Planung . In der Bewertung werden die Bemühungen anerkannt, Synergien zwischen projektmaßnahmenbezogenen Finanzhilfen und der Politikentwicklung/-aktualisierung zu nutzen, und gleichzeitig wird auf Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen. Dies liegt daran, dass Ergebnisse aus Projekten erst nach drei bis fünf Jahren zum Tragen kommen, so dass projektmaßnahmenbezogene Finanzhilfen besser für die Umsetzung politischer Maßnahmen als deren Konzeption geeignet sind.

Allerdings wurden auch einige Nachteile ermittelt, insbesondere für „Forest Focus“ . Die Finanzierung läuft auch unter LIFE+ weiter. Doch Forest Focus beruhte zuvor auf einer zentralen indirekten Mittelverwaltung, in deren Rahmen nationale Stellen einen Anteil der Finanzhilfen zugesprochen bekamen, ohne dem Wettbewerb ausgesetzt zu sein. Dies ist heute nicht mehr der Fall. In der Bewertung wird empfohlen, diese eindeutige Schwäche von LIFE+ mit den Mitgliedstaaten zu erörtern.

In der Bewertung werden außerdem die Auswirkungen von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung untersucht, nach dem die finanzierten Tätigkeiten den Mitgliedstaaten nutzen müssen. Eine strenge Auslegung dieser Vorschrift verhindert, dass Tätigkeiten außerhalb der EU finanziert werden, wodurch z. T. Kompromisse gefunden werden müssen. Bei projektmaßnahmenbezogenen Finanzhilfen ist die Möglichkeit eingeschränkt, Projekte zu grenzübergreifenden Umweltproblemen außerhalb der EU zu finanzieren. Bei der Unterstützung von NRO wirkt sich dies negativ auf die internationale Dimension ihrer Arbeit aus, z. B. den Kapazitätsaufbau der Mitglieder. Und bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist es nur begrenzt möglich, Kommunikationsmaßnahmen wie z. B. internationale Veranstaltungen außerhalb der EU durchzuführen.

2.2. Projektmaßnahmenbezogene Finanzhilfen

Projektmaßnahmenbezogene Finanzhilfen sind die Nachfolger von LIFE III, allerdings hat die Verordnung Änderungen mit sich gebracht: Das Thema biologische Vielfalt kam zum Teilbereich „Natur” hinzu und der Umfang des Teilbereichs „Umwelt“ wurde erweitert, um ihn an die Prioritäten des 6. UAP anzupassen. Der Teilbereich „Drittländer“ wurde aufgegeben und seine Aktivitäten in andere Instrumente eingegliedert. Außerdem wurde ein neuer Teilbereich mit dem Namen „Information und Kommunikation“ geschaffen, der die Vermittlung von Umweltthemen verbessern soll.

Teilbereiche von LIFE+ Natur und biologische Vielfalt: Projekte, die zur Durchführung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie sowie zur Mitteilung „Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010“ beitragen. Umweltpolitik und Verwaltungspraxis: innovative oder Demonstrationsprojekte mit Bezug zu den Umweltzielen der EU. Information und Kommunikation: Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen zur Umweltpolitik der EU und zum Thema Waldbrandschutz. |

Der Kofinanzierungsanteil liegt bei 50 % der förderfähigen Kosten, LIFE-Natur-Projekte können allerdings bis zu 75 % Kofinanzierung erhalten, wenn sie sich mit prioritären Lebensräumen oder Arten befassen.

Im Berichtszeitraum wurden 547 Projekte finanziert. 51 % der Mittel für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse gingen an Projekte im Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“. Damit wurde der Verpflichtung nachgekommen, 50 % des Gesamthaushalts für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt einzusetzen.

Während die traditionellen Teilbereiche von LIFE (d. h. LIFE-Natur und LIFE-Umwelt) weiterhin eine Schlüsselrolle spielen, sind die zwei neuen Teilbereiche nur schleppend angelaufen. Dies ist durchaus normal, da potenzielle Zuschussempfänger sich erst mit den neuen Auswahlverfahren, Vorschriften und Anforderungen vertraut machen müssen. Außerdem hatte die Finanzkrise Auswirkungen auf die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen. Private Begünstigte und NRO hatten größere Schwierigkeiten, Kofinanzierung zu erhalten, und in einigen Fällen strichen private Geldgeber ihre Unterstützung. Auch Bewerber aus dem öffentlichen Sektor machten aufgrund von Haushaltsbeschränkungen, die auf die Maßnahmen zur Bewältigung der Krise zurückzuführen sind, dieselbe Erfahrung.

Mit Blick auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten finanzierten Projekte wurden durch die Verordnung indikative nationale Zuteilungen eingeführt, um eine verhältnismäßige Verteilung von Projekten in der gesamten EU zu fördern. Die nationalen Zuteilungen haben die geografische Streuung von Projekten verbessert, wenn auch nicht in bedeutendem Maße. Italien, Spanien und Deutschland bleiben die Mitgliedstaaten, die den größeren Anteil an LIFE+-Mitteln erhalten. Neue Mitgliedstaaten haben grundsätzlich weniger Erfolg. Eine externe Studie hat hierfür mehrere tiefer liegende Ursachen gefunden, u. a. die aktive Unterstützung von Bewerbern durch nationale Behörden oder den Zugang zu entsprechenden Kofinanzierungsmitteln.

Die Bewertung deutet darauf hin, dass nationale Zuteilungen zur Auswahl von Projekten niedrigerer Qualität führen können. Dies wiederum würde die Wirksamkeit des Programms bezüglich des EU-Mehrwerts beeinflussen.

EU-Mehrwert

Die Schlussfolgerung in der Bewertung ist, dass LIFE+ weiterhin relevant bleibt, weil es das einzige EU-Finanzierungsinstrument mit dem speziellen Schwerpunkt Umwelt ist: „Das Programm wird umso dringender benötigt, als die Ziele der EU für die biologische Vielfalt verfehlt wurden und es erforderlich ist, das Naturerbe und die grüne Wirtschaft zu verbessern und darin zu investieren.“

Das Programm schafft einen Mehrwert, indem es die Umsetzung der EU-Umweltpolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verbessert und für den EU-weiten Austausch von Informationen sorgt. Die Aufnahme neuer Themen und Teilbereiche fördert seine Bedeutung und Fähigkeit zur Schaffung eines EU-Mehrwerts. Zuschussempfänger und Mitgliedstaaten sind gleichermaßen der Auffassung, dass das Programm weitergeführt werden sollte, da es wesentlich für die Umsetzung der EU-Umweltpolitik ist. LIFE+ ist bei allen Beteiligten weithin anerkannt.

Aus der Bewertung wird geschlossen, dass die derzeitigen Auswahl-, Verwaltungs- und Überwachungssysteme wirksam, effizient und gut aufgebaut sind, um einen Mehrwert für die EU zu schaffen.

In der Verordnung wird der Mehrwert im Bereich der Natur und der biologischen Vielfalt als Umsetzung des EU-Rechts als solches definiert. Nach der Bewertung hat sich das LIFE+-Programm als wirksames Instrument erwiesen, um die Ziele der EU für Natur und biologische Vielfalt zu erreichen. Viele Antragsteller betrachten es als wichtigstes Finanzinstrument zur Förderung und Durchführung des Naturschutzes in der gesamten EU, da der Naturschutz eben sein vorrangiges Ziel ist. In anderen Programmen ist das eher ein Nebeneffekt. Der Katalysatoreffekt der LIFE+-Projekte verbessert die Umsetzung der Naturschutzpolitik in den Mitgliedstaaten.

LIFE+ unterstützt die Annahme von Bewirtschaftungsplänen, die Instandsetzung wertvoller Lebensräume, die Rettung bedeutsamer Arten und die Entwicklung des Natura-2000-Netzes. Außerdem fördert es die Schaffung von Kooperationsplattformen, die Partnerschaften verbessern und dadurch den Erfahrungsaustausch zwischen Interessensgruppen und Entscheidungsträgern erleichtern. Der Teilbereich „biologische Vielfalt” hat das Potenzial, zu einem wichtigen Instrument zu werden, um die Durchführung des Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu finanzieren, der den Schwerpunkt auf dem Schutz der biologischen Vielfalt in ihrer Gesamtheit legt. Bisher haben die Projekte zur biologischen Vielfalt vor allem dazu beigetragen, invasive gebietsfremde Arten zu bekämpfen, sowie die grüne Infrastruktur oder die Rolle der Landwirtschaft im Biodiversitätserhalt zu fördern. Dennoch ist das Potenzial dieses Teilbereichs noch nicht voll entfaltet: Obwohl zahlreiche Bewerbungen eingegangen sind, wurden nur 24 Projekte für die Finanzierung ausgewählt. Doch die Erfolgsrate von Projekten zur biologischen Vielfalt ist von 13 % im Jahr 2007 auf 38 % beim Aufruf im Jahr 2009 gestiegen. Die Anforderungen sind im Rahmen dieser Komponente strenger, was die niedrige Erfolgsrate teilweise erklärt. Auch ist das Gebiet biologische Vielfalt weiter gefasst und weniger gebündelt als der Naturschutz, so dass zusätzliche Bemühungen nötig sind, um auf diesen LIFE+-Teilbereich aufmerksam zu machen.

In der Bewertung wird empfohlen, das Programm flexibler zu machen und die Anstrengungen zu vergrößern, mehr Artenschutzorganisationen anzuziehen. Für den nächsten Programmplanungszeitraum enthält die Bewertung die Empfehlung, die biologische Vielfalt mit den Anforderungen für den Teilbereich Natur abzugleichen und den Kofinanzierungssatz zu erhöhen, um mehr und qualitativ hochwertigere Bewerbungen zu erhalten.

Im Bereich Umweltpolitik und Verwaltungspraxis bietet LIFE+ Finanzierungsmöglichkeiten in Gebieten, die nicht durch andere Finanzhilfen abgedeckt werden (Lärm, Luft, Chemikalien, strategische Ansätze). Der Mehrwert ist hier mit dem Übertragbarkeitspotenzial des Projekts verbunden, das die Umsetzung von EU-Strategien verbessert. Diese weiter reichenden Auswirkungen wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Beurteilung des EU-Mehrwerts als mittel oder hoch bewertet.

71 % aller Projekte in diesem Teilbereich behandeln die Themen Abfall und natürliche Ressourcen, Klimawandel und Wasser. Die Aufrufe in den Jahren 2008 und 2009 ließen allerdings einen positiven Trend bei der Zahl der Bewerbungen und der ausgewählten Projekte in den neuen Themengebieten beobachten.

Umweltpolitik und Verwaltungspraxis bieten einen positiven Anreiz, den Übergang zu einer nachhaltigeren Produktion zu unterstützen, und bauen eine Brücke zwischen Forschung und der Entwicklung kommerzieller Anwendungen in großem Stil. Der Teilbereich ist ein wirksames Instrument, das Schlüsselindustrien dabei unterstützt, einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen, indem sie ressourcenschonendere und umweltgerechtere Produktionsverfahren anwenden. Zahlreiche BVT (beste verfügbare Techniken) und die entsprechenden Merkblätter zu diesen Techniken wurden mit LIFE-Kofinanzierung entwickelt.

Außerdem unterstützt das Programm in bedeutendem Maße die Ökoinnovation im privaten sowie im öffentlichen Sektor: Ein wachsender Anteil von Projekten (etwa zwei Drittel) behandelt innovative Bewirtschaftungs- und Geschäftsmodelle.

Des Weiteren ist es ein wirksames Instrument für den Austausch bewährter Verfahren und die Förderung eines besseren Verständnisses zwischen den neuen und den alten Mitgliedstaaten, da es eine ausgezeichnete Plattform für grenzüberschreitende Projekte bietet, in denen sich Firmen zusammenfinden und ihre Erfahrungen teilen.

Dennoch hat die Verordnung das in der Ex-Post-Bewertung herausgestellte Hauptproblem des Programms nicht gelöst: die fehlende starke strategische Ausrichtung des Teilbereichs auf die umweltpolitischen Prioritäten. Anhang II der Verordnung lässt es nicht zu, sehr spezifische Prioritäten zu setzen, und verhindert dadurch unter Umständen, dass sich ein einzelnes Projekt über seine Grenzen hinaus auswirkt und Ergebnisse auf thematischer Ebene ausgewertet werden können.

Laut der Bewertung empfiehlt es sich, die Prioritäten und Schwerpunkte konkreter festzulegen. Im nächsten Programmplanungszeitraum sollten jährlich Schwerpunktbereiche vorgegeben oder das Hauptinteresse auf EU-Strategien gelenkt werden, denen das Programm eher entsprechen kann und die den größten Wert darstellen.

Im Bereich LIFE+-Information zeigt die Bewertung, dass es äußerst schwierig ist, Informations- und Sensibilisierungskampagnen auf nationaler und lokaler Ebene zu finanzieren. Daher bietet dieser Teilbereich die einzigartige Möglichkeit, dieses Hindernis zu überwinden und Umweltthemen einer weiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Allerdings wurden bisher erst 38 Projekte für die Finanzierung ausgewählt. Viele Projekte wurden beim Aufruf zur Einreichnung von Vorschlägen im Jahr 2007 abgelehnt, weil sie nicht ehrgeizig genug waren oder ihnen die klare umweltpolitische Zielsetzung fehlte. Der Leitfaden für Antragsteller wurde daraufhin geändert und mehrere Beispiele für Projekte wurden einbezogen, die für diesen Teilbereich geeignet sind. In der Folge verbesserte sich die allgemeine Qualität der Projekte, doch die Ergebnisse bleiben gegenüber den anderen Teilbereichen gering. Des Weiteren decken die finanzierten Projekte ein großes Spektrum an Themen ab und sprechen sehr unterschiedliche Zielgruppen an, weil sie den Schwerpunkt auf lokale oder regionale Probleme legen und nur begrenzt EU-Mehrwert haben. Einige Projekte haben jedoch bedeutendere Auswirkungen auf EU-Ebene.

In der Bewertung wird empfohlen, diesen Teilbereich genauer zu definieren, um Antragsteller besser zu leiten und die Qualität der Anträge zu verbessern. Im nächsten Programmplanungszeitraum sollte der Kofinanzierungssatz erhöht werden, um breiter angelegte Kampagnen zu ermöglichen und mehr Bewerbungen zu erhalten.

Komplementarität

LIFE+ sollte keine Maßnahmen finanzieren, die durch andere EU-Finanzierungsinstrumente gefördert werden könnten (Artikel 9 der Verordnung). Diese strenge Verpflichtung würde eine klare Abgrenzung zwischen LIFE+ und anderen Instrumenten erforderlich machen. In der Bewertung wird die Bemühung um Komplementarität gewürdigt. In den Antragsformularen werden Informationen zu Maßnahmen in dem Vorschlag gefordert, die durch andere Förderprogramme finanziert werden könnten. Die Antragsteller müssen erklären, warum diese Maßnahmen nach ihrer Meinung nicht in den Geltungsbereich anderer Finanzierungsinstrument der EU fallen, und bestätigen, dass die im Vorschlag aufgeführten Maßnahmen weder zum betreffenden Zeitpunkt noch in Zukunft mit Mitteln anderer EU-Finanzierungsinstrumente gefördert werden.

Die Kommission übernimmt die Koordination, um Projekte herauszufiltern, die mit anderen EU-Mitteln gefördert werden können. Es wurde ein Protokoll entwickelt, um Einreichungen unter dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und dem LIFE+-Teilbereich Umweltpolitik und Verwaltungspraxis zu verwalten und das am besten geeignete Instrument für die Finanzierung einer bestimmten Maßnahme zu bestimmen. Als eine weitere Vorkehrung sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, dass sie möglichen Antragstellern zusätzliche Beratung geben.

Die Kommission konzentriert sich darauf, Doppelfinanzierung zu vermeiden, hat aber versucht, eine positivere Haltung zur Komplementarität einzunehmen, indem sie zusätzliche Punkte an Projekte vergibt, die Synergien mit anderen Instrumenten nachweisen oder durch die Nutzung von Mitteln aus unterschiedlichen Instrumenten einen integrierten Ansatz verfolgen. Allerdings gestaltet sich die Aufgabe, Synergien mit anderen Programmen aufzubauen und zu stärken, schwieriger, wenn diese Programme dezentral oder gemeinsam mit nationalen, regionalen oder lokalen Behörden verwaltet werden. Außerdem wählen Antragsteller zumeist den Fonds aus, der ihnen am vertrautesten ist.

So sind zusätzliche Bemühungen nötig, um die Synergien zwischen dem 7. Forschungsrahmenprogramm, LIFE+-Umwelt, CIP und ELER sowie den Struktur- und dem Kohäsionsfonds zu verbessern und innovative Ideen von der Entstehung, Erprobung und Demonstration bis hin zur Vermarktung und weiteren Verbreitung zu begleiten.

In der Bewertung wird die Empfehlung ausgesprochen, die Öko-Innovationskomponente des CIP und den Teilbereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ im nächsten Programmplanungszeitraum miteinander zu verbinden und einen einzigen Finanzierungsmechanismus für Öko-Innovation zu schaffen. Der Grund ist die Rolle, die die GD Umwelt durch die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bei der Beaufsichtigung von Technologievermarktung und der Beratung zu Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen spielt, sowie enge Verbindungen zwischen den Zielen von LIFE+ und CIP.

Die Bewertung betont die Schwierigkeit des integrierten Ansatzes, ausreichende finanzielle Mittel für Umweltbelange bereitzustellen. Neuere Studien zur Finanzierung von Natura 2000 zeigen, dass es noch Verbesserungsmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme von Mitteln aus verschiedenen EU-Instrumenten gibt, um den Finanzierungsbedarf des Natura-2000-Netzes zu stillen. LIFE+ könnte die Inanspruchnahme verbessern, indem in dem Programm eine positive Haltung zur Komplementarität eingenommen wird und es die integrierte Nutzung von verschiedenen EU-Mitteln wirksam fördert.

Die Bewertung enthält auch eine vorläufige Analyse dazu, wie sich der Stopp von „LIFE-Drittländer“ ausgewirkt hat. Es bedarf weiterer Untersuchungen, doch die Bewertung kommt zu dem Schluss, dass das LIFE-Drittländer-Programm einfach und flexibel war und alternative Finanzierungsinstrument nicht immer die Antragsteller oder Arten von Projekten fördern, die sich unter früheren LIFE-Programmen Finanzmittel hätten sichern können. Die alternativen Instrumente bieten Finanzhilfe als Teil einer viel breiteren Entwicklungsagenda, so dass der Umweltschwerpunkt verwässert wird und möglicherweise ein thematisches und geografisches Gefälle bei der Projektfinanzierung entsteht. Andererseits hat die externe Prüfung von ENTRP, dem thematischen Programm für Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, im Jahr 2009 ergeben, dass ENTRP es ermöglicht, EU-Umweltpolitik auf globaler Ebene umzusetzen.

2.3. Betriebskostenzuschüssen für NRO

Das Ziel dieser Maßnahme ist, NRO mit einer europäischen Ausrichtung im Umweltbereich zu ermöglichen, sich als Akteure auf ausgewogene Weise in den politischen Prozess der EU einzubringen. Durch die Bewertung wird die anhaltende Bedeutung dieser Maßnahme bestätigt.

Im Jahr 2007 wurden 30 NRO ausgewählt, 2008 waren es 33 und 2009 32. Nach Größe, Schwerpunkten und räumlicher Ausdehnung repräsentieren diese Organisationen ein weites Spektrum von Umwelt-NRO. Der Großteil der unterstützten NRO haben ihren Sitz in und um Brüssel, weil sie aktiv am politischen Prozess beteiligt sind und Zugang zu den EU-Institutionen benötigen. Allerdings sind sie über ihr Netz mit Mitgliedsorganisationen in allen Ländern der EU und darüber hinaus verknüpft.

Die Bewertung zeigt, dass alle Prioritäten des 6. UAP gleichmäßig abgedeckt sind und ein Gleichgewicht zwischen Politikentwicklung, Politikumsetzung und Kapazitätsaufbau herrscht. Außerdem wird geschlussfolgert, dass die ausgewählten NRO einen unerlässlichen Beitrag zur EU-Politik leisten. Einige Verfahrens- und Verwaltungsaspekte könnten verbessert werden, so können aufgrund des zeitlichen Ablaufs des Auswahlverfahrens Verträge z. B. erst einige Monate nach dem Beginn des Förderjahres unterzeichnet werden.

In der Bewertung wird empfohlen, den zeitlichen Ablauf des Auswahlverfahrens zu verändern oder auf mehrjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen umzustellen, um Liquiditätsprobleme zu bewältigen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Erwägungsgrund 12 der Verordnung fordert Tätigkeiten in mindestens drei europäischen Ländern, damit eine NRO für die Förderung in Betracht kommt. Im nächsten Programmplanungszeitraum sollte entsprechend der Bewertung diese Zahl erhöht werden, um den politischen Prozess mit der notwendigen Netzwerk- und Praxiserfahrung anzureichern.

2.4. Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen

Die Kommission nutzt öffentliche Aufträge für Studien und Evaluierungen, zur Organisation von Tagungen, Workshops und Seminaren oder für die Entwicklung und Pflege von Computersystemen (z. B. die LIFE-Website oder das Natura-2000-Informationssystem). Diese Maßnahme dient auch dazu, die Kommission bei der Weitergabe, Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen zu unterstützen, die wesentlich zu ihren Zielen beitragen.

Die Bewertung zeigt, dass das öffentliche Auftragswesen auf gefestigten, zufriedenstellenden Verfahren fußt. Diese Verfahren gewährleisten, dass die Finanzmittel angemessen mit den Prioritäten des Arbeitsprogramms der Kommission verbunden sind, die direkt in die Umsetzung der EU-Umweltpolitik einfließen. In der Bewertung kommt man außerdem zu dem Schluss, dass die Inanspruchnahme solcher Leistungen für die Kommission von entscheidender Bedeutung ist.

In der Bewertung wird empfohlen, Feedback-Mechanismen zur Qualität der durch externe Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu verbessern und zur Nutzung von Mehrjahresverträgen zu ermutigen.

3. BLICK NACH VORN

3.1. Maßnahmen für den verbleibenden Förderzeitraum

Die Kommission hat die Empfehlungen, die die Berater in ihrem Bericht gemacht haben, zur Kenntnis genommen und unternimmt nun die notwendigen Schritte, um die dringendsten Probleme zu lösen. Einige wichtige Empfehlungen wie die zu den nationalen Zuteilungen oder dem Kofinanzierungssatz können nicht durchgesetzt werden, ohne die Verordnung zu ändern, werden aber beim Entwurf eines künftigen Instruments berücksichtigt werden. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen können im Rahmen der geltenden Verordnung durchgeführt werden.

Die Kommission hat

- nach jedem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen Workshops für potenzielle Antragsteller organisiert, um die Anzahl der Anträge zu erhöhen und ihre Qualität zu verbessern;

- den Leitfaden für Antragsteller für den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen im Jahr 2010 erheblich überarbeitet und mehr Beispiele sowie flexiblere Ansätze eingeschlossen, u. a. um höhere Kofinanzierungssätze innerhalb der Obergrenzen der Verordnung zu erreichen. Indikative Listen bevorzugter Schwerpunktbereiche für jedes Thema des LIFE-Teilbereichs „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ wurden festgelegt, die die Prioritäten des Arbeitsprogramms 2010 widerspiegeln. Diese Änderungen zielen auch darauf ab, die Inanspruchnahme von LIFE+-Bereichen zu verbessern, die geringeren Erfolg haben;

- die Auswahlverfahren verkürzt, ohne die Qualität des Projektauswahlverfahrens zu verringern;

- die Mechanismen für systematischere Ex-Post-Besuche zur Beurteilung der Nachhaltigkeit verbessert;

- die Bemühungen zur Unterstützung von nationalen Kontaktstellen und Mitgliedstaaten verbessert, in denen das Programm weniger in Anspruch genommen wird. Die Kommission hat im Jahr 2010 eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung organisiert, um ihre Rolle bei Projektauswahl, -management und -folgemaßnahmen zu stärken. Außerdem hat die Kommission einen Leitfaden für Informationskampagnen der nationalen Kontaktstellen entwickelt.

Die Kommission wird weiterhin

- ihre Bemühungen fortsetzen, projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse besser in die Politikentwicklung und -umsetzung einzubinden;

- Verbreitungsmaßnahmen und Bemühungen verstärken und verbessern, um nicht-traditionelle Antragsteller insbesondere im Bereich biologische Vielfalt und bei den neuen Themen im Bereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ anzuziehen. Dies bezieht sich auch auf die Veröffentlichung von maßgeschneiderten thematischen Broschüren, die zeigen, wie LIFE+-Projekte sich mit Umweltthemen befassen, die Organisation thematischer Konferenzen zum Erfahrungsaustausch und zur Verbreitung von Projektergebnissen und die Verbesserung der Menge und Qualität von Informationen of der LIFE-Website;

- die Vernetzung stärken, u. a. indem sie regionale und EU-weite Projekttreffen organisiert, um Erfahrungen und technisches Wissen auszutauschen. Die Vernetzung ist mittlerweile für Projekte zur Pflicht geworden. Darum wurde ein Diskussionsforum für LIFE+-Projekte eingerichtet;

- die Möglichkeit untersuchen, Ergebnisindikatoren wie im CIP einzuführen;

- neue Wege suchen, um Synergien und Komplementarität mit anderen Finanzierungsinstrumenten zu verbessern. Es sollten gemeinsame Protokolle mit anderen Programmen angenommen werden. Es wird untersucht, wie die Kommunikation zwischen unterschiedlichen Dienststellen der Kommission und den zuständigen Behörden sowie die Entwicklung von Leitlinien verbessert werden können;

- Möglichkeiten überprüfen, für das NRO-Programm den Schwerpunkt stärker auf Jahresprioritäten zu legen und eine externe Beurteilung sowie mehrjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen einzuführen. Des Weiteren wird die Kommission die Indikatoren für die Überwachung von operativen Tätigkeiten der NRO überprüfen und insbesondere beurteilen, ob das derzeitige System wirksam dazu beiträgt, die Verwaltungspraxis im Umweltbereich zu verbessern, indem mehr Akteure an politischer Konsultation und Durchführung teilnehmen.

3.2. Die Zukunft von LIFE+

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung wird die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag für die Weiterentwicklung eines ab 2014 geltenden Finanzierungsinstruments einreichen, das ausschließlich im Umweltbereich eingesetzt wird. Die Kommission führt derzeit bereits eine Reihe von Studien durch, um zu analysieren, wie aktuelle und künftige Umweltprobleme wirksam angegangen werden können.

Zu diesem Zeitpunkt ist die erste und hauptsächliche Schlussfolgerung der Halbzeitbilanz, dass ein spezialisiertes Instrument für den Umweltbereich, d. h. LIFE, für die Entwicklung und Umsetzung der EU-Umweltpolitik sowie die Schaffung eines EU-Mehrwerts notwendig ist. Allerdings ist mehr Arbeit nötig, um den Finanzierungsbedarf und die Haupthindernisse für die Umweltfinanzierung zu bestimmen und auf dieser Grundlage alternative Wege für Umweltausgaben im nächsten Programmplanungszeitraum zu finden.

In der Bewertung wurde hervorgehoben, wie wichtig es ist, einen angemessenen Rahmen für die Finanzierung von Natura 2000 und für die biologische Vielfalt zu bieten. Der Europäische Rat ist dem langfristigen Biodiversitätskonzept bis 2050 und dem Biodiversitätsziel bis 2020 verpflichtet, die in seinen Schlussfolgerungen vom 15. März 2010 dargelegt sind. Da nun das Netz eingerichtet ist, sollte der Schwerpunkt auf die aktive Erhaltung und Instandsetzung gelegt werden, was die Kosten, die den öffentlichen und privaten Managern dieses Netzes entstehen, erheblich in die Höhe treiben wird. Gleichzeitig müssen weitere Investitionen berücksichtigt werden, die zum neuen Biodiversitätskonzept der EU beitragen.

In jedem künftigen Instrument sollte auch berücksichtigt werden, ob es im LIFE+-Teilbereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ nötig ist, sich stärker auf einen Schwerpunkt wie einen jährlichen Schwerpunktbereich oder politische Prioritäten der EU zu konzentrieren. Andere Umsetzungsmechanismen als projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse sollten in Erwägung gezogen werden, um die wirksamsten EU-Maßnahmen für die Bedürfnisse des Unternehmensbereichs und öffentlichen Sektors zu bestimmen. Wie in der Bewertung vorgeschlagen, könnten diese anderen Mechanismen Direktinvestitionen, Investitionsfinanzierung zur Förderung privater Finanzierungsmittel, Darlehen, Bürgschaften und Kapital sowie den Mix von Zuschüssen und anderen Finanzierungsinstrumenten einschließen. Gleichzeitig wird die Kommission überprüfen, ob es sinnvoll ist, zwei separate Instrumente (z. B. CIP und LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“) zur Finanzierung innovativer Umweltideen beizubehalten, und ob Sondermittel (z. B. ein klimaspezifisches Instrument) erforderlich sind.

Die Finanzmittel für EU-Umwelt-NRO sollten überdacht werden, so dass sie die Rolle der NRO bei der Umsetzung des EU-Umweltrechts und beim Aufbau einer Wissensgrundlage für Umweltpolitik stärken sowie neue Teilnehmer und neue Netze fördern.

Auch die externe Dimension der Umweltpolitik wird auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieser Bewertung untersucht werden. Weitere Analysen werden durchgeführt, um die Wirksamkeit und Bedeutung der Instrumente zu verbessern, die genutzt werden können, um die externe Dimension der Umweltpolitik abzudecken, und die in diesem Zusammenhang geeignetsten Möglichkeiten bieten.

Die Kommission leitet für die Überprüfung der Verordnung im September 2010 eine Folgenabschätzung möglicher Optionen ein. Dabei baut sie auf Studien auf, die sich mit der verstärkten Einbindung von Umweltbelangen in EU-Förderinstrumente und den Bewertungen des LIFE-Programms befassen und die Evaluierungen anderer EU-Fonds berücksichtigen.

Die Folgenabschätzung wird grundlegende Fragen zur Finanzierung der Erfordernisse des Umweltschutzes behandeln. Damit sollen diejenigen Umweltbereiche mit einem Finanzierungsbedarf ermittelt werden, für die ein EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt der wirksamste Weg wäre, um Umweltprobleme anzugehen, und diejenigen, für die Mittel für den Umweltschutz aus anderen Instrumenten als LIFE passender wären. Am Ende dieses Vorganges werden nach Erwartung der Kommission ausreichende Informationen vorliegen, um die leistungsfähigste Gestaltung der Finanzierung des Umweltschutzes (Instrument, Schwerpunkt, Geltungsbereich, Ausstattung mit Haushaltsmitteln) zu bestimmen und den EU-Mehrwert zu maximieren.

Die Ergebnisse der Folgenabschätzung werden im dritten Quartal 2011 vorliegen und gegebenenfalls die Grundlage für einen Vorschlag der Kommission für eine neues Finanzierungsinstrument für die Umwelt bilden.

[1] ABl. L 149 vom 9.6.2007.

[2] http://ec.europa.eu/environment/life/publications/lifepublications/evaluation/index.htm#mte2010

[3] Siehe Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission zu weiteren Einzelheiten.

[4] LIFE, das Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ und die NRO-Programme, „Forest Focus“ und Haushaltslinien ohne Rechtsgrundlage der GD Umwelt