52010DC0191

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung des europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung /* KOM/2010/0191 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 27.4.2010

KOM(2010)191 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Durchführung des europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Durchführung des europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung

1. Das europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung: Grundlage und Merkmale

Kontext und Motivation

Die Grundlage des europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (EEPR) ist das Europäische Konjunkturprogramm, das die Kommission am 26. November 2008 angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa verabschiedete. In dem Programm wird eine Koordinierung der einzelstaatlichen Maßnahmen in Kombination mit direkten Maßnahmen auf EU-Ebene gefordert, um einen Kaufkraftschub zu erzeugen und die Nachfrage in der Wirtschaft durch eine sofortige Anschubfinanzierung in Höhe von 200 Mrd. EUR zu stärken. In diesem Kontext wurden Investitionen in die Modernisierung der europäischen Energieinfrastrukturen und -produktionseinrichtungen als eine der Hauptprioritäten benannt und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem EU-Haushalt vorgeschlagen. Der Europäische Rat billigte das Programm im Dezember 2008 und forderte die Kommission auf, eine Liste konkreter Energieprojekte vorzulegen. Ein weiteres grundlegendes politisches Dokument war die von der Kommission im November 2008 verabschiedete und auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2009 gebilligte zweite Überprüfung der Energiestrategie, in der die Prioritäten der EU im Energiebereich für die kommenden Jahre festgelegt wurden.

Das Fortschreiten der Finanz- und Wirtschaftskrise machte staatliche Ausgaben erforderlich, um Investitionen in Energienetze und die innovative Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern zu erleichtern und die Entwicklung von Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung zu beschleunigen. Infolge der Rezession drohte die Verzögerung oder Rücknahme geplanter Projekte, was die Sicherheit der Energieversorgung in der EU und die Qualität für die Endverbraucher in Frage gestellt hätte. Die EU legte daher eine Reihe geeigneter Maßnahmen mit spezifischer Zielsetzung vor, um bessere Voraussetzungen für Investitionen im Energiesektor zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 663/2009[1] über ein europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR). Dabei handelt es sich um ein Finanzierungsinstrument, das in erster Linie dazu beitragen soll, nach dem Einbruch der EU-Wirtschaft eine Konjunkturbelebung zu bewirken und die EU ihren Energie- und Klimazielen näher zu bringen, insbesondere der Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung, einem reibungslos funktionierenden Energiebinnenmarkt und der Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Ein innovatives Konzept

Zur Erreichung der genannten Ziele wurde das Programm mit einem Budget von 3 980 Mio. EUR für drei Unterprogramme ausgestattet. Durch die Verordnung werden 2 365 Mio. EUR für Infrastrukturprojekte im Bereich Gas und Strom bereitgestellt, 565 Mio. EUR für Offshore-Windenergieprojekte (OWE) und 1 050 Mio. EUR für Projekte im Bereich Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS). Der Beitrag der Union erfolgt in Form von Zuschüssen für die Träger der Projekte in den drei Bereichen des Programms. Die Projekte wurden vorab ausgewiesen und im Anhang der Verordnung aufgeführt, die praktischen Maßnahmen zu ihrer Durchführung und ihre Träger werden im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage detaillierter Kriterien für Zulässigkeit, Auswahl und Vergabe bestimmt. Die Zuschüsse können im Bereich Gas- und Strominfrastrukturen und Offshore-Windenergieprojekte bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten decken und im Bereich Kohlenstoffabscheidung und -speicherung bis zu 80 % dieser Kosten.

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Mit dem Programm wird ein innovatives Konzept der EU-Finanzierung für die Realisierung von Infrastrukturen und Technologien im Energiebereich eingeführt. Was die Bereitstellung von Mitteln angeht, wurde zum ersten Mal ein so hoher Betrag aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt. Dies ist eine wesentliche Veränderung im Vergleich zu den relativ geringen Beträgen, die von der Kommission bisher im Rahmen des Programms für transeuropäische Energienetze (TEN-E), der FTE-Rahmenprogramme und des Programms „Intelligente Energie – Europa“ bereitgestellt wurden. Bei den oben genannten Programmen werden für Energieprojekte im Durchschnitt jährlich etwa 20 Mio. EUR, 300 Mio. EUR bzw. 100 Mio. EUR bereitgestellt. Darüber hinaus unterstützt die EU Energieprojekte auch durch Finanzinstrumente wie die Strukturfonds und Darlehen der Europäischen Investitionsbank sowie weitere spezifische Finanzinstrumente.

Die Konzeption des EEPR ist auf seine spezifische Zielsetzung abgestimmt. Wenn Anreize zur Konjunkturbelebung effektiv sein sollen, müssen die Mittel der Wirtschaft rasch zugeführt werden. Dieses Prinzip ist in der EEPR-Verordnung verankert, die vorschreibt, dass die rechtlichen Verpflichtungen zur Durchführung des EEPR bis zum 31. Dezember 2010 eingegangen werden. Ferner wird in der Verordnung festgelegt, dass bei den Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen auch die Ausgereiftheit der für eine Finanzierung im Rahmen des EEPR vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigt wird, d.h. ihr Potenzial, bis zum Ende des Jahres 2010 Investitionsaufwendungen auszulösen.

Um die Erreichung der Ziele in Bezug auf Energiepolitik und Konjunkturbelebung möglichst wirksam zu unterstützen, konzentriert sich das EEPR auf eine relativ geringe Zahl von Projekten mit hoher strategischer Bedeutung. Maßgebend für die Ausweisung der Projekte waren die energiepolitischen Orientierungen der EU, die bei der zweiten Überprüfung der Energiestrategie und im Europäischen Strategieplan für Energietechnologie festgelegt wurden, berücksichtigt wurden ferner die Fortschritte bei der Durchführung des Programms für transeuropäische Energienetze (TEN-E) und eine angemessene geografische Ausgewogenheit sowie Konsultationen mit Betroffenen der von dem Programm abgedeckten Bereiche. In Einklang mit diesem Konzept erfolgt die Gewährung der Zuschüsse entsprechend der Fähigkeit der Antragsteller, zur Modernisierung und Vervollständigung der EU-weiten Energienetze sowie zur Entwicklung und Einführung strategischer CO2-armer Technologien beizutragen. Weitere Hauptkriterien bei der Vergabe sind: das Ausmaß, in dem der mangelnde Zugang zu Finanzmitteln die Durchführung der Maßnahme verzögert, das Ausmaß, in dem die EEPR-Unterstützung die öffentliche und private Finanzierung ankurbeln wird, und die Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.

2. Einbindung des EERP in die EU-Energiepolitik

Um eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energieversorgung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu gewährleisten, muss die EU zunächst dringend den Ausbau, die Modernisierung und die Interoperabilität ihrer Energieinfrastrukturen vorantreiben und ihre Energieerzeugung auf die Nutzung strategischer CO2-armer Technologien umstellen. Diese Maßnahmen sind unverzichtbar, wenn die EU bis 2020 die Ziele erreichen will, auf die sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben, nämlich die Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergieverbrauchs um 20 % und die Steigerung des Anteils regenerativer Energien auf 20 % des Endenergieverbrauchs. Beim EEPR sind diese Ziele in alle drei Unterprogramme einbezogen.

Vorhaben im Bereich der Gas- und Strominfrastrukturen

Investitionen in die Gas- und Strominfrastrukturen sind notwendig, um den Energiehandel zu erleichtern und zur Entwicklung eines echten Energiebinnenmarktes beizutragen. In einem reibungslos funktionierenden Energiebinnenmarkt können den Endverbrauchern Qualitätsdienste zu günstigeren Preisen angeboten werden, und die Europäische Union hat bessere Voraussetzungen, Unterbrechungen der Energieversorgung wie die vom Januar 2009 effektiv zu bewältigen.

Die Infrastruktur des Netzes für den EU-weiten Energietransport und -handel muss durch die Schließung der bestehenden Lücken weiter integriert werden. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, vor allem in Osteuropa und in den Randgebieten der EU, müssen besser an die übrigen Mitgliedstaaten der EU angebunden werden. Das EEPR ist daher auch ein Instrument zur Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus erfordert die Sicherheit der Energieversorgung integrierte Energienetze innerhalb der EU sowie die Diversifizierung der Energietransportwege und Ressourcen außerhalb der EU-Grenzen, einschließlich der Ressourcen, die die EU als Flüssiggas (LNG) erreichen.

In diesem Rahmen unterstützt das EEPR ausgereifte Projekte, die im operationellen Stadium

- zusätzliche Erdgaslieferungen an die Europäische Union im Umfang von etwa 50 Mrd. Kubikmeter Erdgas jährlich von außerhalb Europas über die Pipelines Nabucco, ITGI-Poseidon, GALSI und über die neuen Flüssiggasterminals in Polen und Zypern gewährleisten,

- zur Konsolidierung des europäischen Gasfernleitungsnetzes durch den Bau neuer oder den Ausbau bestehender Verbindungsleitungen zwischen folgenden Ländern beitragen: Portugal / Spanien / Frankreich (bidirektional), Deutschland / Belgien / Vereinigtes Königreich (bidirektional), Rumänien / Bulgarien / Griechenland / Italien, Slowakei / Ungarn (bidirektional), und baltische Länder / Polen / Dänemark / Deutschland,

- die Möglichkeit des Betriebs im "Reverse-Flow-Modus" auf kritischen Verbindungsabschnitten der Gasfernleitungsnetze in Portugal, Rumänien, Österreich, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und Polen schaffen, um die Zusammenarbeit und den Erdgashandel in beiden Richtungen mit den Anrainerländern und in erweiterter Form auch mit entfernteren Ländern zu ermöglichen,

- zur Verbesserung des europäischen Stromnetzes beitragen durch den Ausbau der Verbindungskapazität zwischen Spanien und Frankreich, Portugal und Spanien, Österreich und Ungarn, Irland und dem Vereinigten Königreich sowie in Mitteldeutschland,

- die Integration isolierter Regionen und „Energieinseln“ durch den Bau neuer wichtiger Verbindungsleitungen von den baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) zum nordischen Strommarkt (Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen) sowie von Malta nach Italien und von Sizilien zum italienischen Festland vorantreiben.

Offshore-Windenergie (OWE)

Projekte, die EEPR-Zuschüsse erhalten, sind Vorreiter im Bereich der Offshore-Windenergie. Die im großen Maßstab zu demonstrierenden und einzuführenden Technologien, innovative Fundamente (Schwerkraftfundament, Jackets, Tripod, Tripiles), Multimegawatt-Offshoreturbinen und modulare Netzintegrationstechnologien, sind unverzichtbar, um die ehrgeizigen Ziele der EU für den Marktanteil der Offshore-Windenergie im Jahr 2020 und danach zu erreichen. Gegenstand der Projekte sind die zentralen Herausforderungen, die in der Mitteilung der Kommission über Offshore-Windenergie und bei der im Rahmen des Strategieplans zur Energietechnologie angeregten Europäischen Industrieinitiative für Windenergie[2] benannt wurden. Die EEPR-Zuschüsse werden den Bau des ersten großmaßstäblichen (400 MW) Offshore-Windparks und damit die Schaffung einer zusätzlichen Produktionskapazität für CO2-freien Strom im Umfang von ca. 1500 MW ermöglichen. Sie sind ein wichtiges Instrument für die Mitgliedstaaten, um ihre verbindlichen Ziele für den Anteil regenerativer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 zu erreichen. Die Zuschüsse haben auch entscheidende Bedeutung bei den ersten Schritten für den Aufbau eines europäischen Offshore-Netzes und damit die Steigerung der Kapazität für den Stromhandel im Binnenmarkt.

Das EEPR-Unterprogramm Offshore-Windenergie unterstützt die großmaßstäbliche Erprobung, Produktion und Verbreitung von innovativen Turbinen und Offshore-Fundamentstrukturen durch

- 4 Projekte zur Installation von großen Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee (Bard I, Global Tech I, Nordsee Ost, Borkum West II),

- 1 Projekt zur Einrichtung einer Testanlage für Offshore-Windenergie vor der Küste von Aberdeen (UK),

- 1 Projekt zur Realisierung der nächsten Phase des Windparks Thornton Bank in der belgischen Nordsee.

Das EEPR-Unterprogramm Offshore-Windenergie unterstützt ferner die Entwicklung modularer Lösungen für die Netzanbindung großer Mengen von Windenergie durch

- 1 Projekt zur Entwicklung einer integrierten Anbindungslösung für die Windparks im Gebiet von Kriegers Flak in der Ostsee (Deutschland, Dänemark),

- eine Verbindungsleitung zwischen den Niederlanden und Dänemark unter Nutzung der HVDC-Technologie zur Anbindung von Offshore-Windparks an das landseitige Netz,

- einen Offshore-Hub an der geplanten HVDC-Verbindung zwischen den Shetlandinseln und Schottland (Vereinigtes Königreich), der als Multi-Terminal-Plattform für die Anbindung der geplanten Windparks und von Strom aus Meeresenergie fungieren soll.

Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS)

Mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke und die Schwerindustrie gehören mit einem Ausstoß von 52 % der gesamten CO2-Emissionen weltweit zu den größten Verursachern. Fossile Brennstoffe werden weiterhin bei der Stromerzeugung eingesetzt werden, und selbst wenn regenerative Energien einen größeren Marktanteil erreichen, dürfte der Einsatz von Kohle in den kommenden Jahrzehnten nicht zurückgehen. Da durch Kohlenstoffabscheidung und -speicherung die Kohlenstoffintensität der Stromerzeugung gesenkt werden kann, können diese Technologien zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils der regenerativen Energien einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Ziele im Bereich der CO2-Emissionen leisten. Die Technologien sind jedoch noch nicht wirtschaftlich und müssen noch erprobt werden. Das EEPR setzt bei diesem Problem an und unterstützt sechs großmaßstäbliche Demonstrationsprojekte, die geeignet sind, die Entwicklung des Konzepts der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung voranzutreiben, seine Investitions- und Betriebskosten zu senken und das öffentliche Bewusstsein für diese Technologie aufzubauen. Mit Hilfe des EEPR wird der erste Schritt in Richtung auf das Ziel getan, die Stromerzeugung auf der Grundlage von Kohlenstoffabscheidung und -speicherung bis 2020 wirtschaftlich attraktiv zu machen. Die ausgewählten Vorreiterprojekte könnten den Weg für viele Nachfolgeprojekte ebnen, da sie die drei wichtigsten Technologien zur CO2-Abscheidung demonstrieren: Nachverbrennung, Oxyfuel-Prozess und IGCC (Kombiprozess mit integrierter Kohlevergasung). Auch die wichtigsten Speichermöglichkeiten kommen zum Einsatz: auf dem Festland sowie offshore in salinen Aquiferen und erschöpften Gas- und Ölfeldern.

In diesem Zusammenhang unterstützt das EEPR folgende ausgereifte Projekte im Bereich der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, die bis 2015 betriebsreif sein sollen:

- Das Projekt in Jänschwalde (Deutschland), bei dem das Oxyfuel-Verfahren sowie Nachverbrennungstechnologien an einem bestehenden Kraftwerk demonstriert werden sollen. Zwei Speicher- und Transportoptionen werden untersucht.

- Das Projekt in Porto Tolle (Italien), bei dem ein neues 660- MW-Kohlekraftwerk mit CCS-Nachverbrennungstechnologie ausgerüstet werden soll. Die Abscheidung betrifft Rauchgase, die bei der Erzeugung einer elektrischen Leistung von 250 MW anfallen. Die Speicherung ist offshore in einem salinen Aquifer in der Adria vorgesehen.

- Das Projekt in Rotterdam (Niederlande), bei dem Nachverbrennungstechnologie an einer Anlage, deren Leistung 250 MW entspricht, erprobt werden soll. Die CO2-Speicherung soll offshore in einem erschöpften Gasfeld in der Nähe der Anlage stattfinden. Das Projekt ist Teil der Klimainitiative von Rotterdam, deren Ziel der Aufbau einer Infrastruktur für CO2-Transport und -speicherung in der Region ist.

- Das Projekt in Belchatow (Polen), bei dem Nachverbrennungstechnologie an einer neuen superkritischen Einheit eines großen Braunkohlekraftwerks in Europa demonstriert werden soll. Drei verschiedene saline Aquifere in der Nähe der Anlage sollen auf ihre Eignung als Speicherstätte untersucht werden.

- Das Projekt in Compostilla (Spanien), bei dem Oxyfuel-Verbrennung und Flüssigbett-Technologie an einer 30-MW-Pilotanlage getestet werden sollen, die bis Dezember 2015 zu einer Demonstrationsanlage von mehr als 320 MW erweitert werden soll. Die Speicherung ist in einem nahe gelegenen salinen Aquifer vorgesehen.

- Das Projekt in Hatfield (Vereinigtes Königreich), bei dem Vorverbrennungstechnologie an einem neuen 900 - MW-IGCC-Kraftwerk demonstriert werden soll. Die Speicherung soll offshore in einem Gasfeld in der Nordsee erfolgen. Das Projekt ist Teil der Initiative „Yorkshire Forward“, deren Ziel der Aufbau einer Infrastruktur für CO 2 -Transport und -speicherung in der Region ist.

3. Stand der Durchführung des EEPR

Am 19. Mai 2009 veröffentlichte die Kommission eine einmalige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die drei Unterprogramme, in der potenzielle Projektträger aufgefordert wurden, bis zum 15. Juli 2009 Vorschläge einzureichen. Daraufhin gingen bei der Kommission 87 Anträge ein. 46 für Gas- und Stromprojekte, 29 für Offshore-Windenergieprojekte und 12 für Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. Für jedes Unterprogramm wurde eine eigene Bewertung durchgeführt. Die Bewertung begann in der zweiten Julihälfte 2009 für die drei Unterprogramme. Sie endete für die Projekte in den Bereichen Offshore-Windenergie und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung im September, während die Bewertung für die Projekte im Bereich der Gas- und Energieinfrastrukturen aufgrund der Komplexität der Projekte und der großen Anzahl von Anträgen mehr Zeit in Anspruch nahm und erst im November 2009 abgeschlossen wurde.

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Bewertungsausschüsse bereitete die Kommission Bewilligungsbeschlüsse für jedes Unterprogramm vor. Die Vorschläge erhielten die Zustimmung der zuständigen Ausschüsse[3] und wurden dem Europäischen Parlament zur Prüfung vorgelegt. Die Kommission verabschiedete die Bewilligungsbeschlüsse für die Unterprogramme Offshore-Windenergie und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung am 9. Dezember 2009 und für das Unterprogramm Gas- und Strominfrastrukturen am 4. März 2010.

Unterprogramm | Eingegangene Vorschläge | Ausgewählte Vorschläge | Bewilligte Zuschüsse (Mrd. EUR) |

Infrastrukturen - Gas (einschl. Reverse Flow) - Strom | 46 33 13 | 43 31 12 | 2,299 1,391 0,908 |

Offshore-Windenergie | 29 | 9 | 0,565 |

Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. | 12 | 6 | 1,000 |

INSGESAMT (Mrd. EUR) | 3,864 |

Derzeit wird davon ausgegangen, dass nahezu die gesamten EEPR-Mittel ( 3,98 Mrd. EUR) im Frühjahr 2010 gebunden sein werden. Es bleibt ein Betrag von etwa 115 Mio. EUR (weniger als 3 % des Gesamtbetrags), der nicht gebunden werden kann. Dieser Betrag dürfte sich nicht mehr ändern, es sei denn, Projektträger können die Zuschüsse aufgrund regulatorischer Sachzwänge und technologischer oder marktbezogener Risiken nicht in Anspruch nehmen. Der genaue Umfang der ungebundenen Mittel wird im Herbst 2010 feststehen. Die Dienststellen der Kommission prüfen derzeit Möglichkeiten für eine etwaige Neuzuweisung unverbrauchter Mittel in Einklang mit Erwägung 7 und Artikel 28 der Verordnung sowie der Erklärung der Kommission im Anhang zu der Verordnung.

Sobald die Bewilligungsbeschlüsse verabschiedet waren, begann die Kommission mit der Vorbereitung der einzelnen rechtlichen Verpflichtungen. Bei den Unterprogrammen Offshore-Windenergie und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sind dies Zuschussvereinbarungen, die von der Kommission und dem Begünstigten zu unterzeichnen sind. Bei Projekten im Bereich Gas- und Strominfrastrukturen verabschiedet die Kommission einzelne Bewilligungsbeschlüsse und teilt sie dem Begünstigten mit.

Projekte im Bereich der Gas- und Strominfrastrukturen

Die Kommission erhielt 46 Vorschläge, bei denen insgesamt Zuschüsse in Höhe von 2,364 Mrd. EUR beantragt wurden. Die Vorschläge wurden von einem internen Bewertungsausschuss geprüft, dem Beamte der Kommission und ein Team unabhängiger externer Sachverständiger angehörten. Der Ausschuss empfahl die Unterstützung von 43 Projekten, und die Kommission beschloss, Mittel in Höhe von 2,3 Mrd. EUR zur Verfügung zu stellen (31 Projekte im Bereich Gas und 12 Projekte im Bereich Strom). Die 43 Bewilligungsbeschlüsse werden derzeit vorbereitet und voraussichtlich bis Mai 2010 angenommen und übermittelt.

Offshore-Windenergievorhaben

Das Unterprogramm im Bereich Offshore-Windenergie war besonders erfolgreich: für 29 Vorschläge wurde eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 1,669 Mrd. EUR beantragt, was weit über dem zugewiesenen Budget von 565 Mio. EUR lag. Auf Empfehlung des Bewertungsausschusses aus Beamten der Kommission stellte die Kommission 565 Mio. EUR im Rahmen des verfügbaren Budgets für die 9 am besten bewerteten Vorschläge bereit. Vier Zuschussvereinbarungen wurden bereits geschlossen, die restlichen fünf befinden sich im Unterzeichnungsstadium.

Vorhaben zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung

Insgesamt wurden 12 Vorschläge eingereicht. Alles in allem wurden Mittel in Höhe von 1,770 Mrd. EUR beantragt, allerdings stehen im Budget für dieses Unterprogramm nur 1,050 Mrd. EUR zur Verfügung. Auf Empfehlung des Bewertungsausschusses, dem Beamte der Kommission und Sachverständige der Europäischen Investitionsbank mit Beobachterstatus angehörten, stellte die Kommission 1 Mrd. EUR für die sechs am besten bewerteten Vorschläge zur Verfügung. Drei Zuschussvereinbarungen wurden unterzeichnet, drei weitere befinden sich in Vorbereitung.

4. Erste Bewertung der Ergebnisse und Erfolge

Da die EEPR-Aufforderung erst vor kurzem stattgefunden hat, ist es noch zu früh für eine Bewertung der Ergebnisse des Programms. Allerdings kann selbst beim jetzigen Stand der Durchführung eine vorläufige qualitative Würdigung der Wirkung des EEPR vorgenommen werden. Als erstes ist der Erfolg der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hervorzuheben. Die große Zahl und hohe Qualität der Vorschläge bestätigt die Relevanz des EEPR-Konzepts und die Bereitschaft der Industrie.

Offenbar wirkte das EEPR auch von Anfang an als Katalysator für Infrastrukturinvestitionen. In der Tat waren die ausgewählten Projekte technisch so ausgereift, dass Vorab-Durchführbarkeitsstudien, Kosten- und Marktanalysen und Investitionsstrategien, die mitunter durch das TEN-E-Programm finanziert werden, bereits vor der EEPR-Initiative abgeschlossen waren. Hingegen hat sich die Aussicht auf finanzielle Unterstützung der EU für Investitionsaufwendungen für die tatsächliche Realisierung der Projekte als entscheidend erwiesen. Die EEPR-Mittel wirkten als Anreiz, durch den Ko-Finanzierer angezogen und zu Investitionsverpflichtungen ermutigt wurden. Auf diese Weise konnten Projekte entstehen, die sich angesichts der in der aktuellen Wirtschaftslage besonders schwierigen Finanzierungsbedingungen ansonsten verzögert hätten oder aufgegeben worden wären. Der EU-Beitrag wird eine beträchtliche Hebelwirkung haben. Bei den Gas- und Stromprojekten wird erwartet, dass die EEPR-Zuschüsse in Höhe von 2,3 Mrd. EUR in den kommenden 3 bis 5 Jahren zur Mobilisierung von Investitionen von bis zu 22 Mrd. EUR durch den Privatsektor beitragen werden.

Die wachstumsfördernde Wirkung der EEPR-Zuschüsse beschränkt sich aber nicht auf Direktinvestitionen in die ausgewählten Projekte. Sie gilt auch für die Zulieferkette. Dies zeigt sich bereits im Bereich der Offshore-Windenergie, wo die Projekte zur Schaffung oder Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze in neuen Werken oder Produktionslinien für die Herstellung von Fundamentstrukturen und Komponenten von Windkraftturbinen sowie in der Montage und Offshore-Installation beitragen. Zum Teil liegen diese neuen Fertigungsanlagen in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit, z.B. an der Küste bei Cuxhaven in Norddeutschland. Die Projekte im Bereich der Offshore-Windenergie sind hinsichtlich der Haushaltsausführung am weitesten fortgeschritten. Bis Ende März 2010 hatte die Kommission bereits Vorfinanzierungen in Höhe von über 65 Mio. EUR abgewickelt. Weitere Zahlungen von insgesamt etwa 155 Mio. EUR sind im Zeitraum April – Juni 2010 geplant.

Auch bei den Projekten zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Existenz des EEPR als Ko-Finanzierer war für das konkrete Zustandekommen dieser Projekte entscheidend. Der Demonstrationseffekt ist bei den Projekten von Rotterdam und Hatfield bereits spürbar, die gute Chancen haben, echte Zentren für Kohlenstoffabscheidung und -speicherung zu werden, und das Potenzial haben, weitere Investitionen für Infrastrukturen zum Transport und zur Speicherung von CO2 von weiteren großen CO2-Emittenten in der Region anzuziehen. Erste Aufträge für Anlagen sollen 2010 erteilt werden und dürften zu erheblichen Investitionsaufwendungen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

5. Potenzielle Risiken bei der Durchführung der Projekte und Gegenmaßnahmen

Die im Rahmen des EEPR unterstützten Projekte zeichnen sich durch hohe technische, organisatorische und finanzielle Komplexität aus und sind daher mit gewissen Risiken behaftet. Die erfolgreiche Durchführung der Projekte verlangt die Einhaltung aller relevanten Umweltvorschriften[4], die rechtzeitige Gewährung von Baugenehmigungen und die Einhaltung aller Finanzierungsverpflichtungen durch die Projektträger. Die aktive Kooperation der nationalen, regionalen und lokalen Behörden ist bei den Verwaltungsverfahren zur Erteilung der notwendigen Genehmigungen von zentraler Bedeutung. Um diesen Risken vorzubauen, werden die Bewilligungsbeschlüsse der Kommission für Gas- und Stromprojekte eine Klausel enthalten, nach der Zahlungen nur erfolgen können, wenn der Begünstigte über folgende Unterlagen verfügt:

- die erforderlichen Umwelt- und Baugenehmigungen sowie

- einen unterzeichneten Investitionsbeschluss, d.h. eine förmliche Verpflichtung der Projektträger zur Aufnahme des Projekts bis Ende 2010.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Kommission die Situation im Hinblick auf eine etwaige Rücknahme ihres Beschlusses und die Aufhebung der Mittelbindung prüfen.

Bei manchen Projekten für Offshore-Windenergie ist das Hauptrisiko technischer Natur. Zum Beispiel soll bei einem Projekt der Einsatz von 6-MW-Turbinen zum ersten Mal offshore demonstriert werden, bei anderen soll die Netzanbindung des Windstroms mittels innovativer HVDC-Technologie (Hochspannungsgleichstromübertragung) bei noch zu erprobenden Kapazitäten erfolgen. Bei anderen Projekten bestehen eher finanzielle Risiken (finanzieller Abschluss vorgesehen in den kommenden Monaten) oder administrative Risiken (mögliche Verzögerungen bei Genehmigungen). In den technischen Anhängen zu den Zuschussvereinbarungen wird erläutert, wie die Begünstigten mit den jeweiligen Risiken umzugehen haben, sie enthalten ferner Pläne für die Erlangung der erforderlichen Ko-Finanzierungen und Genehmigungen.

Die Durchführung der Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung verläuft reibungslos. Es gibt jedoch sensible Aspekte, die der Beobachtung bedürfen. Erstens ist eine Fortsetzung der nationalen Finanzierung und der Verpflichtungen der Industrie notwendig, wenn die Demonstrationsprojekte in diesem Bereich bis 2015 erfolgreich abgeschlossen werden sollen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten durch Umsetzung der CCS-Richtlinie[5] in nationales Recht den notwendigen Rechtsrahmen für die CO2-Speicherung schaffen. Dies ist erforderlich, um Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen für die CO2-Speicherung und letztlich bei der rechtzeitigen Genehmigung der endgültigen Investitionsentscheidung zu vermeiden. Auch sollte die Sicherheit der CO2-Speicherung in der öffentlichen Wahrnehmung gebührend berücksichtigt werden, da dies für die Durchführung der CCS-Projekte ein kritischer Aspekt ist.

Die zuständigen Dienststellen der Kommission werden die Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und/oder Projektträgern verwalten. Sie werden sich dabei auf die Berichte über die technische Durchführung und auf Kostenabrechnungen stützen, die von den Begünstigten regelmäßig vorzulegen sind, und werden den Fortschritt der Projekte durch Besuche an den Standorten überwachen. Die Kommission wird ggf. für die Überwachung der EEPR-Projekte sowie die Gesamtbewertung der Wirkung des EEPR-Programms die Unterstützung unabhängiger Sachverständiger in Anspruch nehmen.

[1] Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich.

[2] KOM(2008) 768 und KOM(2007) 723.

[3] RP7-Programmausschuss für die Unterprogramme Offshore-Windenergie sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung und Ausschuss für finanzielle Unterstützung TEN-E für Gas- und Energieinfrastrukturen.

[4] Hierbei sind grundlegende Umweltvorschriften der EU zu beachten, insbesondere die Richtlinie 85/337/EWG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme , geändert durch die Richtlinie 97/11/EG und die Richtlinie 2003/35/EG; die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, Espoo, 1991, und die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen .

[5] Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die über die geologische Speicherung von Kohlendioxid.