6.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/16


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 104/08

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) des Rates Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„AGLIO BIANCO POLESANO“

EG-Nr.: IT-PDO-0005-0566-08.11.2006

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Name:

„Aglio Bianco Polesano“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Italien

3.

Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1.   Erzeugnisart (gemäß Anhang II der VO 1898/2006):

Klasse 1.6:

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

„Aglio Bianco Polesano“ kommt in trockenem Zustand in den Handel. Seine Herstellung erfolgt aus lokalen Ökotypen und der Sorte Avorio, die durch Selektion dieser Ökotypen gezüchtet wurde.

„Aglio Bianco Polesano“ ist ein reiner weißer Knoblauch, dessen regelmäßige rundliche, unten leicht abgeplattete und kompakte Zwiebel aus einer variablen Zahl von Zehen mit charakteristischer Wölbung auf der Außenseite besteht. Die Häute, die die dicht zusammenstehenden Zehen umhüllen, sind innen in unterschiedlicher Intensität rosa gefärbt und außen weiß.

Nach der Trocknung besteht der „Aglio Bianco Polesano“ aus mindestens 35 % Trockensubstanz und mindestens 20 % Kohlenhydraten. Die frischen Zwiebeln enthalten zudem ätherische Öle auf Schwefelbasis sowie flüchtige Schwefelverbindungen, die den intensiven Geruch des Erzeugnisses kennzeichnen.

3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Die besonderen Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen, sind: die Herstellung des Pflanzguts, der Anbau des Knoblauchs, die Verfahren zur Trocknung und die traditionellen Verarbeitungsmethoden.

Weil die Vermehrung vegetativ erfolgt, ist die Auswahl der zur Vermehrung bestimmten Zehen für den Erzeugungsprozess entscheidend. Die Erzeuger sortieren die als Pflanzzehen bestimmte Menge des Produkts von Hand aus.

Im jährlichen Anbauzyklus liegt die Pflanzzeit im Herbst/Winter; die Pflanzung muss jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember erfolgen.

Die natürliche Trocknung auf dem Feld bzw. im Betrieb ist entscheidend für die Erhaltung der spezifischen Eigenschaften des Produkts und für seine weitere Verarbeitung.

Die Ermittlung des gewünschten Feuchtigkeitsgehalts ist unabdingbar für die traditionellen, von Hand durchgeführten Weiterverarbeitungsschritte: das Flechten zu Zöpfen (treccia/resta und treccione) oder Bündeln (grappolo und grappolone), bei dem die seit Generationen weitervermittelte Geschicklichkeit und Erfahrung unerlässlich sind.

Die Vermarktung von „Aglio Bianco Polesano“ muss zwischen dem 30. Juli des Erntejahres und dem 31. Mai des Folgejahres erfolgen.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

„Aglio Bianco Polesano“ kann in den folgenden Aufmachungen in Verkehr gebracht werden:

TRECCIA

:

Zopf mit acht bis 22 Zwiebeln und einem Gewicht von 0,5 kg bis 1,2 kg;

TRECCIONE

:

Zopf mit 30 bis 40 Zwiebeln und einem Gewicht von 2 kg bis 4 kg;

GRAPPOLO

:

Bündel mit 20 bis 40 Zwiebeln und einem Gewicht von 1 kg bis 4 kg;

GRAPPOLONE

:

Bündel mit 70 bis 120 Zwiebeln und einem Gewicht von 5 kg bis 10 kg.

CONFEZIONE

:

Packung mit einer variablen Zahl von Zwiebeln; Gewicht zwischen 50 g und 1 000 g;

SACCO

:

Sack mit einer variablen Zahl von Zwiebeln; Gewicht zwischen 1 kg und 20 kg.

Die Erzeugnisse in der Aufmachung grappolone, grappolo, treccione und treccia werden in weiße Netze gesteckt und mit einem Klebeband verschlossen, die mit dem Logo der g.U. „Aglio Bianco Polesano DOP“ versehen sind. Die Netze können in Kisten aus Holz, Kunststoff, Karton oder einem anderen geeigneten Material verpackt werden.

Die Erzeugnisse in der Aufmachung confezione und sacco werden ebenfalls in weiße, verschlossene Netze gesteckt, die das Logo der g.U. tragen. Auch hier kann die Verpackung in Kisten aus Holz, Kunststoff, Karton oder einem anderen geeigneten Material erfolgen.

Die Verpackung des Erzeugnisses in den Aufmachungsformen confezione und sacco kann auch außerhalb des Erzeugungsgebiets erfolgen, sofern Transport und unsachgemäße Behandlung nicht zur Beschädigung der Zwiebeln und vor allem zum Reißen der Außenhäute führen, was Schimmelbildung und Qualitätseinbußen zur Folge haben könnte.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Jede Aufmachung muss ein Etikett mit dem Namen des Erzeugnisses und des Erzeugers sowie das Logo der g.U. tragen.

Jedes Packstück muss zusammenhängend auf einer Seite in lesbaren, unverwischbaren Buchstaben die folgenden Informationen aufweisen: Angaben, die die Identifizierung des Verpackers bzw. Versenders ermöglichen, Angaben zu Art und Ursprung des Erzeugnisses, Handelsangaben und sonstige nützliche Informationen. Darüber hinaus muss jedes Packstück die Aufschriften „Aglio Bianco Polesano“ und „denominazione d’origine protetta“ bzw. das Kürzel DOP tragen. Diese Aufschriften müssen deutlich größer sein als alle anderen Angaben.

Das Logo der g.U. besteht aus einem Oval mit einer stilisierten Karte des „Polesine“ in grüner Farbe vor blauem Hintergrund. Darin sind blau die Flüsse Etsch und Po zu erkennen, die die natürlichen Grenzen des Gebiets bilden. Die Karte wird teilweise durch den Schriftzug „dop“ überdeckt, dessen Farben (d = grün, o = weiß, p = rot) an die italienische Flagge erinnern. Das weiße „o“ hat die Form einer Knoblauchzwiebel. Um das Oval herum ist in blauen Buchstaben der Schriftart Trebuchet MS Fett Kursiv bzw. Trebuchet MS Kursiv die Angabe „Aglio bianco polesano — denominazione d’origine protetta“ angeordnet. Auch einfarbige und in Grautönen gestaltete Varianten sind möglich. Die Größe des Logos kann je nach Verpackungsart variieren.

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4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Das Erzeugungsgebiet von „Aglio Bianco Polesano“ umfasst die folgenden in der Provinz Rovigo liegenden Gemeinden des Polesine: Adria, Arquà Polesine, Bosaro, Canaro, Canda, Castelguglielmo, Ceregnano, Costa di Rovigo, Crespino, Fiesso Umbertiano, Frassinelle Polesine, Fratta Polesine, Gavello, Guarda Veneta, Lendinara, Lusia, Occhiobello, Papozze, Pettorazza Grimani, Pincara, Polesella, Pontecchio Polesine, Rovigo, San Bellino, San Martino di Venezze, Villadose, Villamarzana, Villanova del Ghebbo, Villanova Marchesana.

5.   Zusammenhang mit dem Geografischen Gebiet:

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Umweltfaktoren

Die spezifische Bodenbeschaffenheit und das gemäßigte Klima sind die wichtigsten Faktoren für die Erzeugung des „Aglio Bianco Polesano“ in diesem Gebiet. Das Polesine wird von zwei der größten Flüsse Italiens (Etsch im Norden und Po im Süden) begrenzt, die bis zum Bau der Deiche, die ihren Lauf heute eingrenzen, immer wieder die ganze Ebene überfluteten. Die regelmäßigen Überschwemmungen über viele Jahrhunderte hinweg haben die besondere Beschaffenheit der Böden geprägt: Durch den Po wurde tonhaltiger Schlick angeschwemmt, während der Fluss Etsch vor allem Quarzsand ablagerte.

Durch das Zusammenwirken dieser beiden Flüsse bildeten sich die sehr durchlässigen und fruchtbaren Mischböden aus Ton und Schlick, die dem „Aglio Bianco Polesano“ seine besonderen Eigenschaften verleihen. Auch der hohe Gehalt an austauschbarem Phosphor und Kalium sowie an Kalzium und Magnesium trägt zur typischen chemischen Zusammensetzung der Böden bei.

Das gemäßigte, trockene Klima begünstigt die Trocknung des Knoblauchs und auch die Durchführung der weiteren traditionellen Verarbeitungsschritte.

Der Faktor Mensch

Neben der günstigen Beschaffenheit der Böden sind noch zwei weitere Faktoren zu nennen:

die von Generation zu Generation weitergegebene und dabei ständig verbesserte Fertigkeit, manuell die besten Zwiebeln auszusortieren, deren Zehen zur Vermehrung verwendet werden;

die typische manuelle Aufbereitung des Erzeugnisses zu Zöpfen oder Bündeln (treccia/resta, treccione, grappolo und grappolone) - Ausdruck der engen Verbindung des Knoblauchanbaus mit der Region, ihren Traditionen und ihrer Geschichte.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses:

Die wichtigsten Eigenschaften des „Aglio Bianco Polesano“ sind seine reine weiße Farbe, die Form der Zwiebel und der hohe Gehalt an Trockensubstanz, der sich positiv auf die Haltbarkeit des Erzeugnisses auswirkt. Aufgrund seines besonderen Aromaprofils durch die spezifische Kombination von flüchtigen Schwefelverbindungen und aromatischen Substanzen ist der „Aglio Bianco Polesano“ problemlos von Knoblauch aus anderen Gebieten zu unterscheiden; bei der olfaktorischen Prüfung ergibt sich deutlich ein nachhaltigerer, weniger stechender Geruch als bei anderswo angebauten Knoblauchsorten - eine Eigenschaft, die von den Verbrauchern sehr geschätzt wird. Der „Aglio Bianco Polesano“ ist reich an aromatischen Schwefelverbindungen und an aromatischen Verbindungen aus anderen chemischen Substanzklassen (Aldehyde). Sie verleihen ihm angenehme Noten (fruchtig-süß, nach frisch gemähtem Gras), die sich während der Lagerung noch verstärken und für den nachhaltigeren, weniger stechenden Geruch sorgen.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

Der hohe Mineralgehalt und die Beschaffenheit der sehr durchlässigen und fruchtbaren Mischböden aus Ton und Schlick mit ihrem hohen Kaliumgehalt begünstigen das Entstehen kompakter, dicht zusammenstehender Knoblauchzehen mit einem hohen Gehalt an Trockensubstanz, der sich positiv auf die Haltbarkeit des Erzeugnisses auswirkt.

Der hohe Kalium- und Phosphorgehalt der Böden sorgt auch für die reine weiße Farbe des „Aglio Bianco Polesano“.

Auch das spezifische Aromaprofil dieses Knoblauchs ist stark von den Umweltfaktoren geprägt, denn die aromatischen Bestandteile ergeben sich aus der Wirkung der zu ihrer Biosynthese benötigten Enzyme; deren Aktivität wiederum hängt vom physiologischen Zustand der Pflanze, von den Bodenbedingungen und von den typischen Verfahren zur Trocknung und weiteren Bearbeitung des Knoblauchs ab.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

Die Verwaltungsbehörde hat durch die Veröffentlichung des Antrags auf Zuerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Aglio Bianco Polesano“ im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 262 vom 10. November 2005 das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet.

Die konsolidierte Fassung der Produktionsspezifikation kann unter folgendem Link abgerufen werden:

www.politicheagricole.it/DocumentiPubblicazioni/Search_Documenti_Elenco.htm?txtTipoDocumento= Disciplinare%20in%20esame%20UE&txtDocArgomento=Prodotti%20di%20Qualit%E0>Prodotti% 20Dop,%20Igp%20e%20Stg

oder durch

direkten Zugriff auf die Website des italienischen Landwirtschaftsministeriums (www.politicheagricole.it); dort zunächst in der linken Spalte auf „Prodotti di Qualità“ klicken und dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE (Reg CE 510/2006)“.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.