52009DC0082

Mitteilung der Kommission N DAS Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen {SEC(2009)202} {SEC(2009)203} /* KOM/2009/0082 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 23.2.2009

KOM(2009) 82 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION N DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen

{SEC(2009)202}{SEC(2009)203}

INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung 3

2 Die Notwendigkeit eines Gemeinschaftskonzepts zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen 4

3 Schlüsselelemente eines gemeinschaftlichen Verhütungskonzepts 4

3.1 Festlegung der Bedingungen für die Entwicklung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen 4

3.1.1 Erstellung eines Dateninventars für Katastrophen 4

3.1.2 Verbreitung bewährter Praktiken 5

3.1.3 Festlegung von Leitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung 5

3.1.4 Förderung von Forschungsarbeiten 6

3.2 Abstimmung zwischen Akteuren und Strategien innerhalb des Katastrophenmanagement-Zyklus 6

3.2.1 Anwendung des Programms „Bisherige Erfahrungen“ auf die Katastrophenverhütung 6

3.2.2 Schulung und Sensibilisierung im Bereich Katastrophenverhütung 6

3.2.3 Verbesserung der Abstimmung zwischen Akteuren 7

3.2.4 Verbesserung von Frühwarnsystemen 7

3.3 Verbesserung der Funktionsfähigkeit existierender Instrumente mit Blick auf die Katastrophenverhütung 8

3.3.1 Effizientere Ausrichtung gemeinschaftlicher Finanzhilfen 8

3.3.2 Berücksichtigung der Katastrophenverhütung in geltenden Gemeinschaftsvorschriften 8

4 Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Verhütung 9

5 Schlussfolgerung und Perspektive 9

MITTEILUNG DER KOMMISSION N DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen

1. EINLEITUNG

Zwischen 1990 und 2007 hat die Zahl schwerer Natur- und menschengemachter Katastrophen in der Europäischen Union spürbar zugenommen; dies war ganz besonders bei Naturkatastrophen der Fall. Es muss damit gerechnet werden, dass im Zuge des Klimawandels immer häufiger und heftiger auftretende Wetterunbilden wie Hitzewellen, Stürme und sintflutartige Niederschläge weitere Todesopfer fordern und die wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen und die schon jetzt fragilen Ökosysteme weiter schädigen werden[1].

Untersuchungen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen verweisen auf eine wachsende Katastrophenanfälligkeit, die nicht zuletzt auf die immer intensivere Bodenbewirtschaftung, industrielle Entwicklung, Verstädterung und Infrastrukturkonstruktion zurückzuführen ist[2].

Die Gemeinschaft hat bereits einige Instrumente erlassen, um verschiedene Aspekte der Katastrophenvorsorge und -abwehr und der Folgenbewältigung zu regeln, und auch eine Reihe sektorspezifischer Initiativen zum Schutz vor Hochwasser[3], Technologiekatastrophen[4] und Ölpest[5] lanciert, die bestimmte Punkte der Katastrophenverhütung anschneiden. Es gibt auf Gemeinschaftsebene jedoch kein strategisches Konzept für die Katastrophenverhütung.

Ziel der vorliegenden Mitteilung ist es, auf Basis und durch Verknüpfung bereits existierender Instrumente Maßnahmen festzulegen, die in eine Gemeinschaftsstrategie zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen einfließen könnten. Verhütung bedeutet, i) Katastrophen soweit möglich von vorne herein zu verhindern und ii) falls sie unumgänglich sind, ihre Folgen zu begrenzen.

Mit dieser Mitteilung wird der Verpflichtung der Kommission, Vorschläge zur Katastrophenverhütung auszuarbeiten[6], sowie den Aufforderungen des Europäischen Parlaments[7] und des Rates[8] nachgekommen, auf Gemeinschaftsebene mehr zu tun, um Katastrophen zu verhüten und ihre Folgen zu begrenzen. Sie trägt zur Durchführung des Hyogo-Rahmenaktionsplans 2005-2015[9] bei und ist Teil eines Maßnahmenpakets von inner- und außergemeinschaftlicher Dimension[10]. Größere konfliktbedingte Notsituationen und Terroranschläge fallen nicht darunter.

2. DIE NOTWENDIGKEIT EINES GEMEINSCHAFTSKONZEPTS ZUR VERHÜTUNG VON NATURKATASTROPHEN UND VON MENSCHEN VERURSACHTEN KATASTROPHEN

Es gibt verschiedene Gründe, die Katastrophenverhütung auf europäischer Ebene zu prüfen, der eindeutigste ist jedoch, dass Katastrophen keine Grenzen kennen und transnationale Dimensionen annehmen können (wie dies bei den Überschwemmungen von 2002 und den Waldbränden von 2007 der Fall war). Katastrophen können sich auf bestehende Gemeinschaftspolitiken wie Landwirtschaft und Infrastrukturen negativ auswirken. Die wirtschaftlichen Folgen einer Katastrophe[11] können auch das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Regionen (und somit der EU als Ganzer) beeinträchtigen. Und schließlich lassen sich die Folgen einer Katastrophe häufig nur mit Hilfe von Gemeinschaftsmitteln bewältigen.

Die Mitgliedstaaten verfügen bereits, wenn auch in unterschiedlichem Maße, über Strategien zur Katastrophenverhütung. Eine Gemeinschaftsaktion sollte die nationalen Maßnahmen ergänzen und sich auf Bereiche konzentrieren, in denen ein gemeinsamer Ansatz wirksamer ist als ein nationaler Alleingang. Die EU wird insbesondere versuchen, die Folgen von Katastrophen innerhalb der EU durch folgende Maßnahmen zu begrenzen:

- Festlegung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen;

- Abstimmung zwischen maßgeblichen Akteure und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus;

- Verbesserung der Wirksamkeit existierender strategischer Verhütungsinstrumente.

Ein Gemeinschaftskonzept für die Katastrophenverhütung sollte explizit auf Maßnahmen aufbauen, die auf europäischer Ebene bereits getroffen wurden – entweder sektorale Vorschriften oder Bereitstellung von Gemeinschaftsmittels für Verhütungsmaßnahmen[12].

3. SCHLÜSSELELEMENTE EINES GEMEINSCHAFTLICHEN VERHÜTUNGSKONZEPTS

3.1. Festlegung der Bedingungen für die Entwicklung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen

Für die Festlegung wirksamer Katastrophenverhütungsstrategien ist ein besseres Katastrophenverständnis unerlässlich.

3.1.1. Erstellung eines Dateninventars für Katastrophen

Daten über Katastrophen sind zurzeit nur begrenzt verfügbar und daher schlecht vergleichbar: Angewandt werden Kriterien wie die Zahl der Opfer, die Höhe des Schadens, die Zahl der Ereignisse innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Daten über die materiellen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Katastrophen sind bestenfalls indikativ.

Die Kommission wird ein umfassendes Inventar über vorhandene Quellen von Katastropheninformationen erstellen, um diese auf Vergleichbarkeitsmängel und Informationslücken zu durchleuchten. Auf der Grundlage dieses Inventars soll auch geprüft werden, wie Informationen innerhalb der EU besser ausgetauscht werden können.

Wichtig sind vor allem Informationen über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Katastrophen, da sie politischen Entscheidungsträgern dazu verhelfen können, die Kosten und Nutzen unterschiedlicher Katastrophenverhütungsmaßnahmen richtig einzuschätzen. Die Kommission wird eine Interessengruppe einsetzen und beauftragen, vorhandene Informationen zu überprüfen, und auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Auswertung die Maßnahmen treffen, die sie für erforderlich hält, um etwaige Wissenslücken zu schließen.

3.1.2. Verbreitung bewährter Praktiken

Die Kommission wird ein Inventar über bewährte Praktiken erstellen, den Informationsaustausch zwischen Interessenträgern erleichtern und unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger Studien und Kooperationsprojekte durchführen.

Sie wird auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen mit existierenden Verhütungsvorschriften prüfen, ob die derzeitigen sektoralen Ansätze allgemeiner angewandt werden könnten. So sieht die Hochwasser-Richtlinie beispielsweise Gefahren- und Risikokartierungsverfahren vor, während die Seveso-Richtlinie Vorschriften für die Flächennutzungsplanung, Sicherheitsberichte und Notfallpläne enthält. Diese Maßnahmen könnten sich auch zur Verhütung anderer Katastrophenfälle als zweckdienlich erweisen.

3.1.3. Festlegung von Leitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung

Die Gefahrenkartierung dient der Identifizierung besonders gefährdeter Gebiete. Sie ist wesentlich zur Information der Öffentlichkeit und ein wichtiges Instrument für die Planungsbehörden.

Die Mitgliedstaaten sind dabei, eine Reihe von Initiativen zur Gefahren-/Risikokartierung zu lancieren. Die Vielfalt der methodologischen Ansätze macht Informationen schwer vergleichbar und daher auf europäischer Ebene schwer zu konsolidieren. Folglich gibt es keine allgemeine Übersicht über die Risiken, mit denen die EU konfrontiert ist. Politische Entscheidungsträger und Unternehmen (wie Infrastrukturbauer, Versicherungen) würden von EU-weit vergleichbareren Gefahren-/Risikoinformationen profitieren.

Die Kommission wird die derzeitigen Gefahren-/Risikokartierungspraktiken in den Mitgliedstaaten untersuchen und auf dieser Grundlage Gemeinschaftsleitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung erarbeiten, die laufenden Initiativen der Gemeinschaft Rechnung tragen[13] und sich auf Katastrophen mit potenziell grenzüberschreitenden Auswirkungen (wie dies beispielsweise bei Hochwasser oder der unbeabsichtigten Freisetzung von Chemikalien und radioaktiven Stoffen der Fall ist), Extremereignisse (Orkane), Katastrophen großen Ausmaßes (Erdbeben) und Katastrophen konzentrieren sollten, bei denen die Kosten der Folgenbewältigung im Vergleich zu den Kosten von Verhütungsmaßnahmen unverhältnismäßig hoch erscheinen. Die Möglichkeit einer besonderen Initiative im Bereich Waldbrände wird ebenfalls geprüft.

3.1.4. Förderung von Forschungsarbeiten

Verschiedene Themenbereiche des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013)[14] sind natürlichen und anthropogenen Gefahren gewidmet. Mit der Durchführung dieses Programms wird die Kommission

- gemeinschaftlich finanzierte Forschungsarbeiten in diesem Bereich, prioritär bei den auf den Klimawandel zurückzuführenden Katastrophen, besser koordinieren;

- in die Erforschung von Frühwarnsystemen und der Interoperabilität von Informations- und Überwachungssystemen investieren;

- die Forschungsarbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle im Zusammenhang mit dem Katastrophenmanagement-Zyklus fortsetzen;

- den Akteuren im Bereich der Katastrophenverhütung Forschungsergebnisse leicht und systematisch zugänglich machen und eine spezielle Datenbank für Experten entwickeln.

3.2. Abstimmung zwischen Akteuren und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus

Einige gemeinschaftliche und nationale Strategien lassen sich im Sinne des Katastrophenmanagement-Zyklus (Verhütung, Vorsorge, Abwehr, Folgenbewältigung) verwalten. Dies setzt allerdings Abstimmung zwischen den Akteuren voraus, die an der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Katastrophenverhütung nachhaltig beeinflussen können, beteiligt sind. Die Kommission wird darauf hinarbeiten, bewährte Praktiken EU-weit zu fördern.

3.2.1. Anwendung des Programms „Bisherige Erfahrungen“ auf die Katastrophenverhütung

Die Kommission hat ein Programm „Bisherige Erfahrungen“ mit Interventionen aufgestellt, die im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz durchgeführt wurden. Durch Bewertung der Sofortreaktion auf Katastrophen sollen potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten herausgearbeitet werden. Die Kommission wird das Programm „Bisherige Erfahrungen“ ausdehnen, um auch Verbesserungsmöglichkeiten für die Katastrophenverhütung zu prüfen.

3.2.2. Schulung und Sensibilisierung im Bereich Katastrophenverhütung

Die Kommission erarbeitet derzeit Vorschläge, um die Schulung im Bereich Katastrophenmanagement auf Gemeinschaftsebene zu verbessern. Sie wird die Katastrophenverhütung in ihre Vorschläge einbeziehen und im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz gezielte Lehrgänge zum Thema Katastrophenverhütung anbieten.

Auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit kann zur Katastrophenverhütung beitragen – so sollten sich Bürger beispielsweise darüber im Klaren sein, was im Falle eines Erdbebens zu tun ist. Die Kommission wird die anstehenden Aufforderungen zur Einreichung von Kooperationsprojekten im Rahmen des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz nutzen, um die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit, beispielsweise Ermittlung bewährter Praktiken und Vorbereitung von Schullehrplänen, einzubeziehen.

3.2.3. Verbesserung der Abstimmung zwischen Akteuren

Die Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass koordinierte Mechanismen für Krisenmanagement, die unterschiedliche öffentliche und private Interessenträger einbinden, durchaus sinnvoll sind.

Die Kommission befürwortet derartige Initiativen der Mitgliedstaaten, die Folgendes abdecken sollten: i) Abstimmung zwischen Akteuren im Bereich Katastrophenverhütung (Raumplanungsbeauftragte müssen sich beispielsweise mit den für die Gefahren- und Risikokartierung zuständigen Agenturen austauschen), und ii) Abstimmung zwischen Akteuren auf verschiedenen Ebenen des Katastrophenmanagements (so sollten Walderneuerungsprojekte Interventionen von Notfalldiensten erleichtern).

Ein europäisches Netz aus Vertretern aller zuständigen Ressorts der Mitgliedstaaten könnten ein nützliches Forum zur Ausarbeitung von Empfehlungen für bewährte Praktiken sein. Die Kommission beabsichtigt, ein derartiges Netz für die Bereiche Raumplanung, Risiko- und Gefahrenkartierung, Umweltschutz und Krisenvorsorge/-reaktion einzurichten. Der Informationsaustausch innerhalb des Netzes soll durch ein web-basiertes Instrument erleichtert werden.

Im Rahmen des Netzes sollen Arbeitsgruppen gebildet werden, um Empfehlungen für Maßnahmen zur politischen Koordinierung auszuarbeiten, die auf gemeinschaftlicher, nationaler oder subnationaler Ebene zu treffen sind. Die Arbeitsschwerpunkte des Netzes werden zunächst in folgenden Bereichen liegen:

- Identifizierung bewährter Praktiken durch Abstimmung zwischen den wichtigsten Akteuren und Strategien innerhalb des Katastrophenmanagement-Zyklus;

- Abstimmung zwischen den wichtigsten Akteuren und Strategien, die in die Verhütung von Wald- und anderen Flächenbränden in der EU eingebunden werden sollten.

3.2.4. Verbesserung von Frühwarnsystemen

Die Fähigkeit von Bürgern und politischen Entscheidungsträgern, Katastrophen zu begrenzen, hängt größtenteils von der Zugänglichkeit verlässlicher Frühwarnsysteme ab. Die Kommission wird die Verbindung zwischen Frühwarnsystemen verbessern und

- die Zusammenarbeit mit dem Netz europäischer Meteorologiedienste verstärken, um kurzfristige Hochwasserwarnungen (einschließlich an den Küsten) in die Frühwarnsysteme einzubeziehen;

- die Warnfristen existierender Frühwarnsysteme verringern;

- existierende Warnsysteme für Waldbrände (EFFIS) und Hochwasser (EFAS) im Rahmen des Globalen Katastrophenalarm- und Koordinationssystems GDACS ( Global Disaster Alert and Coordination System ) miteinander verbinden;

- weiterhin mit den Anrainerstaaten des südlichen Mittelmeeres zusammenarbeiten, um den Zugang existierender Frühwarnsysteme zu Echtzeitinformationen zu verbessern;

- in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Bürger stärker für die europaweit geltende Notrufnummer 112 sensibilisiert werden.

3.3. Verbesserung der Funktionsfähigkeit existierender Instrumente mit Blick auf die Katastrophenverhütung

Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Katastrophenverhütung werden durch verschiedene Finanz- und Rechtsinstrumente der Gemeinschaft untermauert. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass Verhütungsbelangen in Politiken und Programmen (beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums) künftig konsequenter und wirksamer Rechnung getragen wird.

3.3.1. Effizientere Ausrichtung gemeinschaftlicher Fördermittel

Die Katastrophenverhütung sollte als sinnvolle Investition angesehen werden, denn die Kosten präventiver Maßnahmen sind in der Regel viel geringer als die der Folgenbewältigung. Um die Wirksamkeit gemeinschaftlicher Fördermittel für die Katastrophenverhütung zu verbessern, wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

- im Jahr 2009 ein Inventar über existierende Gemeinschaftsinstrumente erstellen, die zur Unterstützung von Katastrophenverhütungsmaßnahmen in Frage kommen. Sie will auf diese Weise prüfen, in welchem Umfang auf diese Instrumente zurückgegriffen wird, und Mängel in ihrem Anwendungsbereich aufzeigen;

- einen Katalog von Verhütungsmaßnahmen aufstellen, für die die Mitgliedstaaten EU-Mittel beantragen könnten (beispielsweise Maßnahmen zur Einbeziehung von Verhütungsmaßnahmen in Walderneuerungs-/Aufforstungsprojekte).

Auf dieser Grundlage werden die Mitgliedstaaten aufgefordert zu prüfen, wie sich die Katastrophenverhütung besser in die nationale operationelle Programmierung der EU-Fördermittel integrieren lässt. Bei Bedarf würde die Kommission die Verbesserung der nationalen operationellen Programme unterstützen.

Der Zeitrahmen für die Überprüfung der Finanzierungsinstrumente der EU und die Festlegung der nächsten finanziellen Vorausschau werden weitere Möglichkeiten bieten, um die Frage der Einbeziehung von Risikoverhütungsmaßnahmen in die EU-Finanzierung weiter zu prüfen.

3.3.2. Berücksichtigung der Katastrophenverhütung in geltenden Gemeinschafts-vorschriften

Verhütungsbelange sollten bei den vorgesehenen Überprüfungen bestimmter Rechtsakte der EU berücksichtigt werden, darunter:

- Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten[15] (UVP-Richtlinie), geändert durch die Richtlinien 97/11/EG[16] und 2003/35/EG[17]. Potenziell könnte geprüft werden, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung einzelner Projekte den direkten und indirekten Auswirkungen auf die Katastrophenrisikoverhütung hinreichend Rechnung trägt;

- die Seveso-Richtlinie 1996/82/EG, die wichtige Verbindungen zu Flächennutzung und Raumplanung herstellt.

Die Kommission wird ferner darauf hinarbeiten, die Auswirkungen von Erdbeben zu mildern, und die Mitgliedstaaten ermutigen, die gemeinsamen europäischen Bemessungsvorschriften für Gebäude und Tiefbauarbeiten (insbesondere „Eurocode 8“) in ihre nationalen Planungsverordnungen einzubeziehen. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten gebeten, die von den Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen gebotenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen[18].

4. STÄRKUNG DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT IN BEREICH VERHÜTUNG

Die Kommission wird die Katastrophenverhütung bei künftigen Kooperationsinitiativen mit Drittländern in den Mittelpunkt stellen, vor allem

- im Falle von Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern im Rahmen ihrer Teilnahme an oder Assoziation mit dem Gemeinschaftsverfahren und der Umsetzung der Initiative zur Katastrophenvorsorge;

- im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[19] durch Ausbau des Kapitels über Katastrophenverhütung bei existierenden Übereinkommen;

- über das Programm zur Prävention, Verringerung und Bewältigung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen (PPRD)[20] im Rahmen der Euro-Mediterranen Partnerschaft;

- mit osteuropäischen ENP-Partnern bei der Prävention von Natur- und menschengemachten Katastrophen.

Die Kommission sorgt für Koordination mit der Internationalen Strategie für Katastrophenvorsorge (UN-ISDR) und enge Verbindungen zur EU-Strategie für Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern.

5. SCHLUSSFOLGERUNG UND PERSPEKTIVE

Diese Mitteilung beschreibt ein allgemeines europäisches Konzept für die Katastrophenverhütung. Es werden Handlungsbereiche herausgearbeitet und spezifische Maßnahmen dargelegt, mit denen die Katastrophenverhütung kurzfristig angekurbelt werden soll. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen werden Aktionen berücksichtigt, die die Gemeinschaft bereits eingeleitet hat, um auf diese Weise die erforderliche Grundlage für die Zusammenfassung dieser Aktionen in einem kohärenten und wirksamen Gemeinschaftsrahmen zu schaffen.

Das Europäische Parlament, der Rat, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden gebeten, der Kommission weitere Informationen vorzulegen, die zur Konsolidierung einer Gemeinschaftsstrategie zur Verhütung von Natur- und menschengemachten Katastrophen zweckdienlich sind.

Um das Konzept zu fördern und gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung vorzulegen, wird die Kommission öffentliche und private Interessenträger erneut konsultieren und weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten.[pic]

[1] Angaben aus der CRED-Datenbank (Centre for Research on the Epidemiology of Disasters).

[2] ISDR, Global Trends Report, 2007.

[3] Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.

[4] Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen; Seveso-Richtlinie.

[5] z. B. Verordnung (EG) Nr. 1726/2002, mit der der Transport mit Einhüllen-Öltankschiffen nach europäischen Häfen verboten wird, und Verordnung (EG) Nr. 2038/2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe.

[6] KOM(2008) 130.

[7] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall und Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 über die regionalen Auswirkungen von Erdbeben.

[8] Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2008.

[9] Angenommen auf der Weltkonferenz zur Reduzierung von Katastrophen.

[10] EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern (KOM(2009) xx).

[11] Die wirtschaftlichen Folgen von Katastrophen in Europa wurden auf 15 Milliarden EUR jährlich geschätzt. (ABI (2005) und Münchener Rück (2008)).

[12] Darunter der Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, das Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz, LIFE+, das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik und das Forschungsrahmenprogramm. Darüber hinaus werden im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 5,8 Milliarden EUR direkt für „Risikoverhütungs“-Maßnahmen bereitgestellt.

[13] z. B. die GMES-Initiative (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung).

[14] Umwelt, Infrastrukturen, Weltraum/Kopernikus, Sicherheit und Informations-/Kommunikations-technologie.

[15] ABl. L 175 vom 5.7.1985.

[16] ABl. L 73 vom 14.3.1997.

[17] ABl. L 156 vom 25.6.2003.

[18] Gemäß den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 134 vom 30.4.2004) sind technische Spezifikationen nach Maßgabe verbindlicher einzelstaatlicher technischer Vorschriften, die mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, oder unter Bezugnahme auf nationale Vorschriften festzulegen, mit denen europäische Vorschriften umgesetzt werden.

[19] KOM(2004) 373.

[20] Schlusserklärung der Ministerkonferenz „ Barcelona Prozess: Union für den Mittelmeerraum“, Marseille, 4. November 2008.