52006DC0862

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß, den Ausschuß der Regionen und die Europäische Zentralbank - Fünf Jahre Euro-Banknoten und Euro-Münzen {SEK(2006) 1786} /* KOM/2006/0862 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 22.12.2006

KOM(2006) 862 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

Fünf Jahre Euro-Banknoten und Euro-Münzen {SEK(2006) 1786}

1. EINLEITUNG

Am 1. Januar 1999 führten elf EU-Mitgliedstaaten den Euro als ihre gemeinsame Währung ein. Griechenland folgte am 1. Januar 2001. Im Alltag blieb diese Zäsur weitestgehend unbemerkt, da die Verbraucher in den betreffenden zwölf Ländern weiterhin mit ihren nationalen Banknoten und Münzen zahlten. Bis Ende 2001 konnte der Euro nur als Buchgeld, etwa bei Zahlungen per Scheck oder Überweisung in Euro, verwendet werden, wenngleich anfänglich nur wenige davon Gebrauch machten.

Ab dem 1. Januar 2002 kamen die Euro-Banknoten und Münzen in Umlauf, so dass der Euro zu einer greifbaren Realität für über 300 Millionen Bürger im Euroraum wurde, die zusammen genommen etwa 300 Milliarden Zahlungsvorgänge pro Jahr vornehmen, davon über 80 % in bar. Seit der reibungslosen und gut vorbereiteten Einführung hat sich der Gesamtwert der im Umlauf befindlichen Banknoten beinahe verdreifacht (von 221 Milliarden Euro im Januar 2002 auf 595 Milliarden Euro Ende 2006). Bei den Münzen hingegen fiel der Anstieg vergleichsweise gering aus (von 13,0 Mrd. Euro am 1. Januar 2002 auf 17,6 Mrd. Euro)[1].

Auch für Bürger in Nachbarländern oder angrenzenden Regionen, vor allem dort, wo der Euro für die Abwicklung von Zahlungen und/oder für auf Euro lautende Sparguthaben genutzt wird, aber auch in vielen Tourismuszielen in der ganzen Welt, ist die einheitliche Währung keine Besonderheit mehr. Nach Schätzungen der Europäischen Zentralbank (EZB) dürften zwischen 10 und 20 % des Gesamtwerts der in Umlauf befindlichen Euro-Banknoten derzeit außerhalb des Euroraums in Umlauf sein.

In den zwölf Ländern des Euroraums stieß das Euro-Bargeld auf große Akzeptanz, wenn man bedenkt, dass sich die Bürger nicht nur an einen neuen Satz Banknoten und Münzen gewöhnen mussten, die in der Regel ganz anders gestückelt waren, als die bis dato gültige Währung, sondern auch an neue Preise und Werte.

Dieser Mitteilung liegt ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen bei, das nähere Einzelheiten zu den wichtigsten Punkten dieser Mitteilung enthält.

2. AUF DIE INFORMATION KOMMT ES AN

Einer von der Kommission durchgeführten Umfrage zufolge[2], bestehen in bestimmten Bereichen nach wie vor Wissenslücken über den Euro. In anderen Bereichen hält sich hartnäckig ein falsches Bild vom Euro. Daher müssen wohl erneute Anstrengungen unternommen werden, um die allgemeine Öffentlichkeit in der EU über den Euro zu informieren.

Fehlendes Bewusstsein hinsichtlich der Vorteile des Euro

Eine Mehrheit der Bürger im Euroraum nimmt so manche Vorteile des Euro einfach nicht zur Kenntnis. So weiß nur etwa höchstens ein Viertel der Bürger im Euroraum (23 %), dass beim Abheben von Geld mit einer Bankkarte in einem anderen Land des Euroraums, bei Bezahlung mit einer Bankkarte (27 %) oder bei Banküberweisungen (16 %) innerhalb des Euroraums keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden.

In den neuen Mitgliedstaaten ist der Informationsbedarf sogar noch höher. In all diesen Ländern, die künftig dem Euroraum beitreten, hält sich eine Mehrheit der Bürger für schlecht informiert. Gleichzeitig zeigen Umfrageergebnisse regelmäßig, dass schlecht informierte Bürger der künftigen Einführung des Euro eher ablehnend und ängstlich entgegensehen.

Ein falscher Eindruck hält sich hartnäckig

Auf anderem Gebiet bestehen nach wie vor Irrmeinungen. So glaubt eine große Mehrheit (93 %) der Befragten im Euroraum, dass der Euro zu zusätzlichen Preissteigerungen geführt hat. Dieser falsche Eindruck breitet sich auch bei den Euro-Anwärtern aus, da im Durchschnitt 45 % der Befragten in den zehn jüngst beigetretenen Mitgliedstaaten glauben, dass die künftige Einführung des Euro in ihrem Land zu einer höheren Inflation führen würde. Dies steht im Widerspruch zu den Statistiken der EZB. Die jährliche Inflationsrate im Euroraum ist seit der Einführung des Euro 1999 niedriger als 2,4 %.

Doppelte Preisauszeichnungen können kontraproduktiv sein

Die gleiche Umfrage hat gezeigt, dass das Denken in Euro kontinuierlich, wenn auch langsam, immer stärker zur Normalität wird. Bei den alltäglichen Einkäufen rechnet eine deutliche Mehrheit (57 %) der Bürger im Euroraum in Euro, während ein Fünftel weiterhin in der bisherigen nationalen Währung rechnet. Bei hochwertigen Käufen, wie beim Auto- oder Hauskauf, rechnen mehr Menschen nach wie vor in der vorherigen nationalen Währung (40 % im Durchschnitt), verglichen mit gerade 29 %, die in Euro denken.

Nach der fünfjährigen mentalen Anpassung an den Euro kann die Kommission ihre frühere Empfehlung[3] nur wiederholen, dass jegliche doppelten Preisauszeichnungen im Euroraum (außer für Slowenien) so bald wie möglich eingestellt werden sollten. Doppelte Preisauszeichnungen helfen den Verbrauchern in der Umstellungsphase, werden jedoch später kontraproduktiv, da sie es den Verbrauchern ermöglichen, weiter in ihrer ehemals nationalen Währung zu rechnen, was die mentale Anpassung an die neuen Preise und Werte verzögert.

3. EURO-BANKNOTEN UND MÜNZEN – PERSPEKTIVEN

3.1. Hintergrund

Beides, die Euro-Banknoten und die Euro-Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel in allen Ländern des Euroraums. Die Verantwortung für die Produktion und die Ausgabe der Euro-Banknoten liegt allein bei der EZB. Für die Münzen sieht der EG-Vertrag einen anderen Rahmen vor, da die Mitgliedstaaten und nicht die EZB für die Produktion und die Ausgabe der Münzen verantwortlich sind, womit sich die Tatsache erklärt, dass die Euro-Münzen nationale Merkmale aufweisen. Sowohl die Euro-Banknoten als auch die Euro-Münzen werden von den nationalen Zentralbanken im Euroraum in Umlauf gebracht.

Die Produktion von Euro-Münzen ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. In der Regel obliegt die Verantwortung den jeweiligen Münzprägeanstalten, mit Ausnahme der Länder, die über keine eigene Produktion verfügen und deshalb die Münzen bei anderen Produzenten in Auftrag geben.

Auch hinsichtlich der monetären Einkünfte aus der Ausgabe des Euro-Bargelds (siehe 3.5 unten) unterscheiden sich die Euro-Banknoten von den Euro-Münzen. Bei den Banknoten werden die monetären Einkünfte vom Eurosystem eingezogen, während bei den Münzen diese Erlöse den Mitgliedstaaten zufallen.

3.2. Künftige Euro-Banknoten und Münzen – künftige Anpassungen und mögliche Verbesserungen

Für Euro-Banknoten und Euro-Münzen gilt das ständige Streben nach Verbesserungen in der Qualität, der Zuverlässigkeit und der Nutzerfreundlichkeit. Die Zahl der entdeckten Fälschungen von Euro-Banknoten und Euro-Münzen ist, gemessen an der in Umlauf befindlichen Menge, äußerst niedrig und gewiss niedriger als die der US-Dollar-Banknoten.

Euro-Banknoten

Für die Euro-Banknoten leitete die EZB kurz nach Einführung des Euro-Bargelds die Vorbereitungen für die nächste Serie von Banknoten ein, um vor allem sicherzustellen, dass die Sicherheitsmerkmale ständig auf dem neuesten Stand der Technik sind, damit die Banknoten gegen Fälschungen stets gut geschützt sind. Die erste Stückelung der neuen Banknotenserie dürfte Ende dieses Jahrzehnts herausgegeben werden, gefolgt in gewissen Abständen von den übrigen Stückelungen.

Euro-Münzen – die nationalen Seiten

Um die Einheitlichkeit des Euro-Münzsystems zu gewährleisten, hat der Rat 2003 beschlossen, dass die nationale Standardseite der Euro-Münzen bis Ende 2008 unverändert bleiben muss (Moratorium)[4]. Allerdings hatten die Mitgliedstaaten das Recht, unter bestimmten Auflagen hinsichtlich der Menge und Häufigkeit, zwei Euro-Gedenkmünzen zur Würdigung bestimmter Ereignisse zu prägen. Solche Gedenkmünzen sind gewöhnliche Umlaufmünzen, haben aber eine andere nationale Seite, mit der eines besonderen Ereignisses gedacht wird. Die Mitgliedstaaten dürfen auch Euro-Sammlermünzen ausgeben, z.B. aus Edelmetall, die jedoch nur in dem ausgebenden Land als gesetzliches Zahlungsmittel gelten und nicht für den Umlauf bestimmt sind.

Die Entscheidung des Rates über die nationalen Seiten von Euro-Umlaufmünzen, die vor Ablauf des Moratoriums Ende 2008 fallen muss, muss angesichts ihrer großen Tragweite gut vorbereitet werden. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2007 eine Umfrage im Euroraum durchführen, um sich ein Bild über die Ansichten und Präferenzen der Bürger zu verschaffen.

Euro-Münzen – die gemeinsamen Seiten

Die gemeinsame Seite der fünf höheren Stückelungen, auf denen bisher eine Europakarte mit den Ländern der ehemaligen EU-15 eingeprägt war, wurde verändert. Als erstes Land wird Slowenien ab dem 1. Januar 2007 Münzen mit der neuen gemeinsamen Seite in Umlauf bringen. In den zwölf Ländern der ersten Euro-Welle läuft derzeit die Umstellung auf die Produktion der neuen Münzen. Die meisten dieser Länder werden bereits im Laufe des Jahres 2007 auf die neue gemeinsame Seite umstellen, während andere spätestens 2008 folgen.

3.3. Produktion und Lagerung von Banknoten und Münzen – mehr Effizienz

Um Größenvorteile nutzen zu können und um so die Effizienz zu erhöhen, werden Euro-Banknoten dezentral produziert, wobei die einzelnen Stückelungen zusammengefasst werden. Dies bedeutet, dass die EZB jährlich den nationalen Zentralbanken im Euroraum die Produktionsmengen zuteilt, so dass jede Stückelung von einer begrenzten Anzahl von Druckereien produziert wird und jede Zentralbank für die Beschaffung nur einer oder weniger Stückelungen verantwortlich ist. Allgemeine Reserven sowie eine gemeinsame strategische Reserve von Euro-Banknoten, die Strategische Reserve des Eurosystems, sollen eine ununterbrochene Versorgung mit Euro-Banknoten sicherstellen. Die Reserven dienen unter anderem dazu, Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten, eine erste Menge von Banknoten zur Verfügung zustellen, die diese für die Umstellung brauchen, wie im Falle von Slowenien zum 1. Januar 2007. Ferner hat die EZB eine Leitlinie für die Durchführung eines einheitlichen Ausschreibungsverfahrens des Eurosystems für die Beschaffung von Banknoten erlassen, das spätestens 2012 beginnen soll.

Die Produktion der Euro-Münzen ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. Da die Entscheidungen dezentral getroffen werden, erfolgt keine koordinierte Produktion und/oder Lagerung, so dass Vorteile und Effizienzgewinne aus einer Zusammenfassung verloren gehen. So ist es nach dem jetzigen Stand der Dinge möglich, dass einige Länder zusätzliche Euro-Münzen prägen lassen, während andere Länder Lagerüberschüsse dieses Nennwerts haben. Daher bietet es sich an, Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem hinsichtlich der kleineren Stückelungen (1, 2 und 5-Euro-Cent) zu prüfen, auf die im Durchschnitt insgesamt etwa 80 % der Produktion neuer Münzen entfallen. Verglichen mit ihrem Nennwert erzielen sie nur geringe monetäre Einkünfte, verursachen aber hohe Produktionskosten und Ausgaben etwa für Transport und Verpackung. Da unterschiedliche nationale Seiten in gewisser Weise den Austausch oder die Übertragung von Münzvorräten unter den Ländern einschränken und unter Umständen auch einer erhöhten Effizienz der Produktion größerer Mengen entgegen stehen, sind einige Mitgliedstaaten möglicherweise bereit, bei kleinen Stückelungen eine "Standardseite" statt der nationalen Seite zu akzeptieren, um einen Teil ihres Bedarfs an den drei kleinsten Münz-Stückelungen zu decken. Weitere Möglichkeiten, Synergien bei der Produktion und Lagerung von Münzen zu schaffen und/oder zu nutzen, sollten insbesondere in Zusammenarbeit mit der EZB untersucht werden, um von ihrer Erfahrung in diesem Bereich zu profitieren.

3.4. Gemeinsame Ausgaben im Zusammenhang mit dem Euro-Münzsystem

Einige Elemente des Euro-Münzsystems erfordern gemeinsame und koordinierte Maßnahmen von allen Mitgliedstaaten des Euroraums, vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, dem Informationsaustausch usw.. Aus rein praktischen Gründen erscheint es nahe liegend und effizienter, diese gemeinsamen Maßnahmen aus einem gemeinsamen Haushaltsposten zu finanzieren (ähnlich wie bei Maßnahmen im Zusammenhang mit den Euro-Banknoten, die durch die EZB finanziert werden), statt vor der Durchführung gemeinsamer Maßnahmen oder deren Planung erst unterschiedliche nationale Beiträge einfordern zu müssen. Daher sollte die Möglichkeit, eine eigene Haushaltslinie für Euro-Münzprojekte und Maßnahmen von gemeinsamem Interesse zu schaffen, geprüft werden.

3.5. Monetäre Einkünfte aus den Euro-Banknoten und Euro-Münzen

Aus dem im Umlauf befindlichen Bargeld erzielt die ausgebende Stelle Erlöse (in der Regel als monetäre Einkünfte oder Seigniorage bezeichnet). Bei den Euro-Banknoten werden diese monetären Einkünfte zusammengelegt und dann unter den nationalen Zentralbanken nach einem bestimmten Schlüssel, bei dem das BIP und die Bevölkerungszahl jedes Landes berücksichtigt werden, verteilt. Dies gilt nicht für die Euro-Münzen, da die Einkünfte (die etwa dem Nennwert der Münze abzüglich der Kosten für die Produktion und die Ausgabe entsprechen) von dem Land eingezogen werden, das die Münzen herausgibt. Diese Vorgehensweise sollte gleichermaßen zufrieden stellend sein, vorausgesetzt, dass es zu keinen größeren Nettoabflüssen von Euro-Münzen zwischen den Mitgliedstaaten kommt (etwa systematische Zuflüsse in oder Abflüsse aus bestimmten Ländern), die gewisse (landesspezifische oder allgemeine) Nachbesserungen des gegenwärtigen Systems erforderlich machten.

3.6. Rahmen für den Schutz des Euro gegen Fälschungen

Die Einführung der Euro-Banknoten und Euro-Münzen, die in zwölf Mitgliedstaaten und einer Reihe von Drittländern umlaufen, erforderte gemeinsame, über den nationalen Rahmen hinausgehende Maßnahmen zum Schutz des Bargelds gegen Fälschungen.

Während in erster Linie weiterhin die Mitgliedstaaten für den Schutz des Euro verantwortlich sind, wurde eine länderübergreifende Zusammenarbeit eingerichtet, die die Bemühungen zum Schutz gegen Fälschungen unterstützt. Die Zuständigkeiten verteilen sich auf die Europäische Kommission/Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die EZB, Europol, Eurojust und Interpol.

Als Grundlage wurde auf europäischer Ebene ein effizienter rechtlicher Rahmen geschaffen, um das allgemeine Schutzniveau zu erhöhen und die nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu harmonisieren. Nationale Analysezentren für Fälschungen von Banknoten (NAZ) und Münzen (MAZ) arbeiten eng mit dem Falschgeld-Analysezentrum der EZB und dem Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrum (ETSC) der Kommission/OLAF zusammen, um Fälschungen von Euro-Banknoten und Euro-Münzen zu identifizieren, zu analysieren und einzuziehen. Außerdem wurden Maßnahmen für eine vollständige und angemessene Harmonisierung von strafrechtlichen Sanktionen getroffen.

[1] Nach Zahlenangaben der Europäischen Zentralbank. Die neuesten Zahlen beziehen sich auf den Stand Oktober 2006.

[2] Siehe Flash Eurobarometer 193, 'The euro zone, 5 years after the introduction of the common European currency', durchgeführt im September 2006 und Flash Eurobarometer 191, 'Introduction of the euro in the new Member States', durchgeführt in September 2006.

[3] Siehe KOM(2002) 747 endgültig vom 19.12.2002. "Die Einführung der Euro Banknoten und Münzen - Bilanz des ersten Jahres."

[4] Es sei denn, es gibt eine Veränderung bei dem auf der Münze abgebildeten Staatsoberhaupt.