52006DC0746

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Allgemeiner Bericht über die Heranführungshilfe (PHARE - ISPA - SAPARD) 2005 {SEK(2006)1546} /* KOM/2006/0746 endg. */


DE

Brüssel, den 30.11.2006

KOM(2006)746 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ALLGEMEINER BERICHT ÜBER DIE HERANFÜHRUNGSHILFE

(PHARE - ISPA - SAPARD) 2005

{SEK(2006)1546}

1. Zusammenfassung

Dies ist der sechste Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Maßnahmen, die aus den drei Heranführungsinstrumenten PHARE, ISPA und SAPARD finanziert wurden. Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2005. Er konzentriert sich auf die Koordinierung zwischen diesen Instrumenten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1266/99 des Rates [1] zur Koordinierung der Heranführungshilfe (nachstehend "Koordinierungsverordnung" genannt). Aufgrund des positiven Ausgangs der Beitrittsverhandlungen 2002 in Kopenhagen wurde 2003 der Schwerpunkt verstärkt auf die Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten für eine erfolgreiche Umsetzung des Besitzstands und die Teilnahme an laufenden oder kommenden Programmen der Europäischen Gemeinschaft ab dem Beitritt gelegt.

PHARE ist auf die prioritären Maßnahmen im Zusammenhang mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ausgerichtet, d.h. auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten oder die Unterstützung der damit verbundenen Investitionen. Außerdem umfasst dieses Instrument eine Komponente zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

ISPA (Strukturpolitisches Heranführungsinstrument) dient der Finanzierung großer Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt und Verkehr.

SAPARD (Besonderes Beitrittsprogramm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums.

Die Mittelausstattung der Heranführungsinstrumente geht aus Abschnitt 5 „Überblick über die Mittelausstattung“ hervor.

Die Koordinierung dieser drei Instrumente erfolgt im Wege einer klaren Aufteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Instrumente. Die Koordinierung zwischen den betreffenden Kommissionsdienststellen wird von einem Koordinierungsausschuss auf Direktorenebene gewährleistet. Dem PHARE-Verwaltungsausschuss, der die Kommission bei der Koordinierung der Instrumente unterstützt, wurde im Mai 2006 ein Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (General Assistance Document) zu allen drei Instrumenten vorgelegt. Auf Ebene der Länder hat die Kommission die beitrittswilligen Länder zu einer stärkeren ressortübergreifenden Koordinierung angehalten, die als Grundvoraussetzung für eine zukünftige erfolgreiche Verwaltung der Strukturfonds gilt.

2. Allgemeine Beschreibung der Funktionsweise der Heranführungsinstrumente

2.1. Mittelbindungen und Übertragung der Mittel

Zur Übertragung von EU-Mitteln bedarf es Folgendes: 1. eines Rahmenabkommens, 2. eines Beschlusses der Kommission zur Bindung der Haushaltsmittel und 3. einer jährlichen bilateralen Finanzierungsvereinbarung oder einer Vereinbarung zur Festlegung der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinschaft für die betreffende Maßnahme gegenüber dem Empfängerland, d.h. Festlegung von Rechten und Pflichten beider Parteien. Die Verfahren der Entscheidungsfindung und der Mittelbindung sind jedoch bei jedem Instrument anders. Auf die Verfahren für die Finanzierung im Rahmen der einzelnen Instrumente wird in Anhang 1.1 näher eingegangen.

2.2. Umsetzungsstrukturen in den Kandidatenländer

Die Mittel aus den Heranführungsinstrumenten werden über den Nationalen Fonds geleitet, der in jedem Land beim Finanzministerium eingerichtet wird und dem Nationalen Anweisungsbefugten untersteht. Die konkrete Umsetzung von PHARE und ISPA erfolgt über Durchführungsstellen (wie die Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle - Central Finance and Contracts Unit/CFCU), die Mittel vom Nationalen Fonds [2] erhalten. Die Umsetzung bei SAPARD erfolgt durch die zuständige SAPARD-Stelle, die Mittel aus dem Nationalen Fonds erhält.

2.3. Dezentrale Umsetzung gemäß Artikel 12 der Koordinierungsverordnung [3]

Durch den Prozess der Dezentralisierung geht die Verwaltung von EU-Mitteln auf die Behörden der Bewerberländer über.

Im Jahr 2005 wurden PHARE und ISPA im Jahr 2004 im Wege des Dezentralen Durchführungssystems (Decentralised Implementation System/DIS) umgesetzt. Dezentrales Durchführungssystem (DIS) bedeutet, dass die Verfahren zur Verwaltung der aus ISPA- und PHARE-Mitteln finanzierten Maßnahmen einer Ex-ante-Kontrolle unterzogen werden, d.h. die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Auftragsvergabe werden von dem betreffenden öffentlichen Auftraggeber getroffen und der EG-Delegation im Empfängerland zur Genehmigung vorgelegt. Somit sind die Beschaffungsunterlagen vor Einleitung der Ausschreibungen oder Unterzeichnung der Verträge von den EG-Delegationen zu genehmigen.

Im zweiten Quartal 2005 hat Kroatien bei der Kommission einen Antrag auf Akkreditierung seines Dezentralen Durchführungssystems für PHARE und ISPA gestellt. Daraufhin prüften die Audit—Dienststellen der Kommission (GD Erweiterung und GD Regionalpolitik) die Verwaltungskapazitäten in Bezug auf die nationalen und sektoralen Programme/Projekte sowie die Verfahren und Strukturen für die Kontrolle der öffentlichen Finanzen in Kroatien. Auf der Grundlage dieser Bewertung beschloss die Kommission im Februar 2006, die Verwaltung von PHARE [4] und ISPA auf teilweise dezentraler Basis der dazu bestimmten Stelle im kroatischen Finanzministerium zu übertragen.

SAPARD dagegen wird nach dem Erweiterten Dezentralen Durchführungssystem (Extended Decentralisation Implementation System/EDIS) durchgeführt. EDIS ist gleichbedeutend mit der vollständigen Dezentralisierung der Verwaltung und Durchführung der EU-Hilfe, d.h. die Verwaltung der EU-Heranführungsmittel wird den Behörden der Kandidatenländer übertragen, und die Kommission führt keine systematische Ex-ante-Kontrolle der einzelnen Transaktionen durch, sondern beschränkt sich auf eine Ex-post-Kontrolle, wobei sie jedoch die abschließende Verantwortung für die Durchführung des Gesamthaushaltsplans behält.

Eine solche Delegierung der Zuständigkeit für das Management erfordert von jedem einzelnen Bewerberland die Einrichtung der entsprechenden Management- und Kontrollsysteme, die auf nationaler Ebene vom Nationalen Anweisungsbefugten zu genehmigen sind. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, überprüfen die Dienststellen der Kommission die Einhaltung der einschlägigen Bedingungen, bevor die Kommission die Entscheidung zur Übertragung des Finanzmanagements vornimmt.

Zwar wurden PHARE und ISPA 2005 in Bulgarien und Rumänien weiterhin nach dem Dezentralen Durchführungssystem (DIS) durchgeführt, doch waren in diesen Ländern auf der Grundlage der Koordinierungsverordnung weitere Fortschritte beim Übergang zum Erweiterten Dezentralen Durchführungssystem (EDIS) zu verzeichnen. Die Akkreditierung von EDIS soll im Sommer 2006 erfolgen. Bei PHARE und ISPA erfolgt der Übergang zu EDIS in vier Verfahrensstufen, die in dem Arbeitspapier der Kommission "Vorbereitung auf die Erweiterte Dezentralisierung" und dem "Fahrplan für ISPA und PHARE zu EDIS" beschrieben sind. In dem Fahrplan werden Verfahrensstufen genannt, die durchlaufen werden müssen, um die EDIS-Zulassung zu erhalten. Die Stufen 1 bis 3 fallen in die Zuständigkeit der Kandidatenländer und umfassen Defizitbeurteilung, Defizitbehebung und Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Die vierte Stufe betrifft die Vorbereitung des Kommissionsbeschlusses und fällt somit unter die Zuständigkeit der Kommission. Dieser Beschluss wird nach einer gründlichen Überprüfung gefasst, bei der die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die im EDIS-Antrag des Nationalen Anweisungsbefugten an die Kommission beschrieben sind, einer Verifizierung vor Ort unterzogen werden.

Nähere Informationen zu EDIS sind Anhang 1.2 zu entnehmen.

3. Monitoring und Evaluierung

3.1. PHARE

Die Durchführung der PHARE-Programme erfolgt im Rahmen eines strukturierten Monitoring- und Evaluierungsprozesses. Dafür gibt es in jedem Land einen Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss, der von halbjährlich zusammenkommenden Unterausschüssen für das Monitoring einzelner Sektoren unterstützt wird.

Im Jahr 2004 trat für den Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss in den neuen Mitgliedstaaten ein überarbeitetes Mandat in Kraft. Ziel dabei ist eine weitere Stärkung der Monitoring-Funktion des Gemeinsamen Monitoring-Ausschusses und der mit diesen Maßnahmen verbundenen Berichterstattungspflichten gegenüber der Kommission. Somit legten alle neuen Mitgliedstaaten 2005 dem Gemeinsamen Monitoringausschuss ihre Berichte über den Stand der Durchführung der PHARE-Hilfe vor; diese bestätigten die Ergebnisse des Monitorings und der Zwischenevaluierungen sowie die Finanzberichte. In Bulgarien und Rumänien ist das System der gemeinsamen Monitoringausschüsse für das Monitoring einzelner Sektoren seit 2001 funktionsfähig. In Kroatien wurde dieses System 2005 erprobt. Bei den Treffen ging es um dezentrale CARDS-Projekte.

Das Monitoring- und Zwischenevaluierungssystem beinhaltet eine schrittweise Dezentralisierung, d.h. die Übertragung der Zuständigkeiten für diese Tätigkeiten auf die Kandidatenländer bei gleichzeitigen DIS- und EDIS-Akkreditierungen. 2005 hatten alle neuen Mitgliedstaaten ihre dezentralen Monitoring- und Zwischenevaluierungsaufgaben übernommen. In Bulgarien und Rumänien war die Zuständigkeit für das Monitoring 2001 dezentralisiert worden; die Zwischenevaluierungen waren aber weiterhin zentralisiert. Als Vorbereitung auf die Dezentralisierung der Zwischenevaluierungen begannen beide Länder 2005, ihre Aktionspläne zur Dezentralisierung des Monitorings und der Zwischenevaluierung zu erstellen. Auch Kroatien begann, sich auf die Dezentralisierung des Monitorings vorzubereiten.

2005 erbrachte die von der GD Erweiterung zentralisierte Zwischenevaluierung 27 einzelne Länder-, Sektor-, Ad-hoc- und thematische Berichte über die PHARE-Hilfe für Bulgarien und Rumänien. Die wichtigsten Botschaften dieser Berichte waren:

- Die Ziele sind zu ehrgeizig/vage/unklar und müssen neu formuliert werden, um verwirklicht werden zu können.

- Es gibt keine ausreichenden Kapazitäten für die Erstellung mehrjähriger Programm-/Projektbögen.

- Die Wirksamkeit mehrjähriger Programmierung wird durch die Anhäufung von Verzögerungen bei der Durchführung beeinträchtigt.

- Die Nachhaltigkeit ist infolge der begrenzten institutionellen Absorptionsfähigkeit sowie des Mangel an Fortschritten bei der Reform der öffentlichen Verwaltung gefährdet.

- PHARE hatte bisher nur geringe Auswirkungen auf die Vorbereitung der Empfängerländer auf die Strukturfonds;

- die Wirksamkeit der Partnerschaften ist insgesamt befriedigend.

3.2. ISPA

Monitoring und Evaluierung aller ISPA-Projekte richten sich nach der ISPA-Verordnung und den Bestimmungen der Finanzierungsvereinbarung. Die Fortschritte bei der Durchführung werden systematisch zweimal im Jahr sowie regelmäßig durch die Kommissionsdienststellen und besonders durch die Monitoring-Ausschüsse evaluiert.

Die Anforderungen für die Ex-post-Evaluierung sind in Abschnitt XIII des Anhangs zur Finanzierungsvereinbarung aufgeführt, die für jedes Projekt zwischen der Kommission und dem begünstigten ISPA-Land abgeschlossen wird. In diesem Abschnitt heißt es, dass die Kommission und das Empfängerland nach Abschluss eines jeden Projekts dessen Auswirkungen und die Art seiner Durchführung evaluieren. Da bis Ende 2005 noch kein Projekt abgeschlossen war, wurde keine Ex-post-Evaluierung eingeleitet.

3.3. SAPARD

Monitoring und Evaluierung der SAPARD-Programme unterliegen den Bestimmungen der „Mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen“. 2004 traten die Monitoring-Ausschüsse mindestens einmal zusammen. Die Kommission arbeitete bei der Anpassung und Durchführung der Monitoring- und Evaluierungssysteme weiterhin eng mit den begünstigten Ländern zusammen. Die 14 Sitzungen der Monitoring-Ausschüsse im Jahr 2005 boten eine gute Gelegenheit, über folgende Punkte zu beraten und zu entscheiden: (i) Überwachung der Durchführung der einzelnen Programme (ii) Genehmigung notwendiger Änderungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Programmen und zur Verbesserung der Absorptionskapazität der Programme (BG, RO) sowie (iii) Annahme der Jahresberichte über die erreichten Fortschritte im Hinblick auf die Durchführung der SAPARD-Programme, bevor diese der Kommission offiziell vorgelegt werden.

4. Koordinierung

4.1. Allgemeines

Nach Maßgabe der Koordinierungsverordnung sorgt die Kommission für eine enge Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten. In der Verordnung wird genau abgegrenzt, aus welchem Instrument für welchen Bereich Hilfe geleistet wird, so dass die Gefahr von Überschneidungen zwischen den verschiedenen Instrumenten so gering wie möglich gehalten wird.

Die Beitrittspartnerschaften bilden den allgemeinen Bezugsrahmen für die Hilfe im Rahmen der drei Heranführungsinstrumente. Im Fall von PHARE werden sie durch die Nationalen Entwicklungspläne und im Fall von ISPA durch die nationalen Strategien für Umwelt und Verkehr ergänzt. SAPARD-Projekte werden auf der Grundlage von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum für 2000-2006 ausgewählt, die auf der Grundlage von Plänen der Kandidatenländer erstellt und für jedes dieser Länder von der Kommission im Jahr 2000 genehmigt wurden.

Bei der allgemeinen Koordinierung spielt der PHARE-Verwaltungsausschuss eine Schlüsselrolle. Gemäß Artikel 9 der Koordinierungsverordnung unterstützt der Ausschuss die Kommission bei der Koordinierung der Maßnahmen im Rahmen der drei genannten Instrumente, und die Kommission unterrichtet den Ausschuss über die vorläufigen Mittelzuweisungen je Land und Heranführungsinstrument sowie über die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur Koordinierung mit der EIB, anderen Instrumenten der Gemeinschaft und den Internationalen Finanzinstitutionen.

4.2. Koordinierung innerhalb der Kommission

Das Programm PHARE und die Koordinierung der Instrumente liegen in der Zuständigkeit der Generaldirektion Erweiterung, die durch den PHARE-Verwaltungsausschuss unterstützt wird. Für das Programm ISPA ist die Generaldirektion Regionalpolitik und für das Programm SAPARD die Generaldirektion Landwirtschaft zuständig.

Die Programmierung wird im Wege von erweiterten dienststellenübergreifenden Konsultationen koordiniert. Darüber hinaus wurde in den beteiligten Kommissionsdienststellen für die Heranführungsinstrumente ein Koordinierungsausschuss auf Direktorenebene eingerichtet. Dieser befasst sich insbesondere mit der Vorbereitung von EDIS im Rahmen von PHARE und ISPA.

Der auf Direktorenebene eingesetzte Koordinierungsausschuss der Kommission für die drei Heranführungsinstrumente ist 2005 nicht offiziell zusammengetreten. Dennoch wurden zahlreiche Sitzungen insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen Heranführungsinstruments (Instrument for Pre-Accession – IPA) und seine relevanten Komponenten [5] einberufen.

In der Sitzung des PHARE-Verwaltungsausschusses vom 19. Mai 2005 wurde den Mitgliedstaaten ein Gesamtbericht über die Heranführungshilfe vorgelegt, in dem die Kommission den PHARE-Verwaltungsausschuss über die Koordinierung der Heranführungshilfe im Jahr 2005 und die für das Jahr 2006 geplante Hilfe unterrichtete. Insbesondere enthielt dieses Dokument Angaben zu den vorläufigen Mittelzuweisungen für jedes einzelne Land im Jahr 2005 im Hinblick die drei Heranführungsinstrumente, Informationen über die Koordinierung mit der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen sowie über Fortschritte und Perspektiven der dezentralen Verwaltung. Ein gesonderter Jahresbericht über die Koordinierung der Heranführungshilfe enthält ausführlichere Informationen über die Koordinierung zwischen PHARE, ISPA und SAPARD.

Zur Vermeidung von Doppelarbeit hat die Kommission unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Koordinierungsverordnung die Schnittstelle zwischen PHARE und SAPARD genau festgelegt. Für die Koordinierung des Projekt-Monitoring ist der Gemeinsame Monitoring-Ausschuss zuständig, der, soweit möglich, von den ISPA-Monitoring-Ausschüssen und den zuständigen PHARE-Unterausschüssen unterstützt wird.

4.3. Koordinierung innerhalb der Kandidatenländer

Die Kommission hält die Kandidatenländer ausdrücklich dazu an, die ressortübergreifende Koordinierung auf Landesebene zu verstärken, da sie eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches zukünftiges Management der Strukturfonds und auf kürzere Sicht für die Umsetzung der PHARE-Komponente für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (ESC) darstellt. Auch wenn bereits beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, bedarf diese ressortübergreifende Koordinierung noch weiterer Verbesserungen. Da ein dezentrales Management bei SAPARD von Anfang an vorgesehen war bzw. bei PHARE und ISPA immer häufiger wird, muss auch die Kompetenz der Kandidatenländer zur ordnungsgemäßen Koordinierung der aus den Heranführungsinstrumenten geförderten Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Überschneidungen entsprechend gestärkt werden.

Die Kommission hat diese Länder daher aufgefordert, die für eine wirksame und effiziente Koordinierung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Laut der den Kandidatenländern und den Kommissionsdelegationen übermittelten Checkliste, anhand derer letztere überprüfen können, ob die betreffende Durchführungsstelle in der Lage ist, das PHARE-ESC-Programm einwandfrei und effizient zu verwalten, ist eine Evaluierung erforderlich, um nachzuweisen, dass die bestehenden Koordinierungsmechanismen angemessen und geeignet sind sicherzustellen, dass Überschneidungen zwischen den Instrumenten der Gemeinschaft, insbesondere PHARE CBC (Phare-Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit), SAPARD und ISPA vermieden werden.

4.4. Koordinierung mit der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen

Während des gesamten Programmierungszyklus konsultiert die Kommission die internationalen Finanzinstitutionen und die bilateralen Geber regelmäßig, um Möglichkeiten für gemeinsame Maßnahmen und ergänzende Konzepte zur Verwirklichung der Heranführungsprioritäten zu ermitteln.

Die Zusammenarbeit und Kofinanzierung von Projekten mit der EIB und anderen internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Weltbank und der Entwicklungsbank des Europarates (in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau/KfW) erfolgt im Rahmen der geänderten Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden internationalen Finanzinstitutionen vom 20. Mai 2003 zugunsten der Beitrittsländer.

Im Rahmen von PHARE sind die Möglichkeiten einer Kofinanzierung durch internationale Finanzinstitutionen bei Investitionsprojekten auf nationaler Ebene begrenzt, da die Programmierungsmechanismen bei PHARE und die Mechanismen der Darlehenszuweisung zu unterschiedlich in der Zeitplanung sind. Eine enge Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen wird jedoch aufrechterhalten, um zu gewährleisten, dass tragfähige Rahmenbedingungen festgelegt werden, die eine Darlehensfinanzierung ermöglichen, wo noch immer dies angebrachter erscheint als eine Fondsfinanzierung, so dass der Grundsatz der Zusätzlichkeit bei den beiden Finanzierungsformen gewahrt ist.

Die im Rahmen von PHARE finanzierten horizontalen Programme konnten von den zehn PHARE-Ländern bis zum Jahr 2005 in Anspruch genommen werden. Die seit 2005 eingeleiteten neuen Programme umfassen nur noch vier Länder: Rumänien, Bulgarien, Kroatien und die Türkei. Die fachspezifische Thematik und das Mehrländerkonzept der aufeinander folgenden horizontalen Finanzfazilitäten erforderten die Beteiligung hochspezialisierter Finanzinstitutionen mit langjähriger Erfahrung im internationalen Finanzwesen sowie der Entwicklung von KMU und der Kommunalverwaltung. Gegenüber Finanzinstitutionen des Privatsektors, die gewinnorientierte Investitionen finanzieren, wurden internationale Finanzinstitutionen mit öffentlich-rechtlichem Status bevorzugt, die die Werte der EU, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung teilen und ähnliche öffentliche Ziele verfolgen.

Die erste Finanzierungsfazilität wurde 1999 zusammen mit der EBWE eingerichtet. Die Entwicklungsbank des Europarates, die das Programm in Zusammenarbeit mit der KfW durchführt, und die EIB schlossen sich in den folgenden Jahren den Fazilitätsprogrammen an. Seit 1999 wurden 23 Fazilitätsprogramme von der Kommission eingeleitet:

- 14 Finanzierungsfazilitäten für KMU mit insgesamt 323 Mio. € an EU-Anreizen und 2,03925 Mrd. € an Krediten der internationalen Finanzinstitutionen; Ende Februar 2006 waren bereits 267 Mio. € der EU-Anreize für Projekte gebunden;

- 9 Finanzierungsfazilitäten für Kommunen mit insgesamt 100 Mio. € an EU-Anreizen und 500 Mio. € an Krediten der internationalen Finanzinstitutionen; Ende Februar 2006 waren bereits 37,5 Mio. € der EU-Anreize für Projekte gebunden.

Die Finanzierungsfazilität für KMU ist ein Mehrländerprogramm, das die Kapazitäten von Finanzintermediären (Banken, Leasinggesellschaften usw.) in den Empfängerländern (neuen Mitgliedstaaten und Kandidatenländern) stärken soll, damit sie ihre Finanzierungen zugunsten von KMU erweitern und aufrechterhalten können.

Der Mechanismus der Finanzierungsfazilität für Kommunen ähnelt dem der Finanzierungsfazilität für KMU. Darlehens- und Risikoteilungsinstrumente aus Mitteln der internationalen Finanzinstitutionen werden mit nicht rückzahlbaren finanziellen Anreizen für lokale Finanzintermediäre kombiniert. Ferner ist geplant, im Rahmen von PHARE technische Hilfe für Kommunen in begrenzter Höhe zu finanzieren, um die Nachfrageseite des kommunalen Kreditmarktes zu stärken.

Die EIB und die Kommission führten eine Fazilität für Grenzregionen ein, wie vom Europäischen Rat von Nizza gefordert und in der Mitteilung der Kommission vom 25. Juli 2001 über Grenzregionen dargelegt wurde. Das Vorhaben konzentriert sich auf die Umsetzung kleinerer kommunaler Infrastrukturprojekte in Grenzregionen, um die Integration in die gegenwärtige EU zu fördern. Es umfasst zwei kommunale Infrastrukturprogramme, für die insgesamt 50 Mio. € in Form von EU-Anreizen und 250 Mio. € in Form von Darlehen der EIB bereitgestellt wurden. Das Programm wird mit der EIB nur in Grenzregionen durchgeführt und ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.

5. ÜBERBLICK ÜBER DIE MITTELAUSSTATTUNG

Mittelzuweisungen für PHARE, ISPA und SAPARD im Jahr 2005 (in Mio. €)

| PHARE [6] | SAPARD | ISPA | INSGESAMT |

Bulgarien/Rumänien Fahrplan (und Kosloduj) | 751,0 | 250,3 | 500,7 | 1502,0 |

Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj | 50,0 | | | 50,0 |

Kroatien | 80,0 | NA | 25,0 | 105,0 |

Insgesamt | 881,0 | 250,3 | 525,7 | 1653,4 |

[1] Veröffentlicht im ABl. L 161 vom 21.06.1999, S.68.

[2] Außer in Fällen, in denen der Nationale Fonds als Zahlstelle im Namen der Durchführungsstelle fungiert.

[3] Aufgrund von Artikel 12 der Koordinierungsverordnung kann die Kommission auf eine „vorherige Genehmigung der Projektauswahl, Ausschreibung und Auftragsvergabe durch die beitrittswilligen Länder“ verzichten.

[4] Sowie die Dezentralisierung der CFCV der meisten verbleibenden CARDS-Projekte.

[5] Von den vorgeschlagenen sechs Instrumenten der Außenbeziehungen, die im Zeitraum 2007-2013 gelten sollen, ist eines das neue Instrument für Heranführungshilfe (IPA). Als Verbindungsglied zwischen Außenhilfe und internen Maßnahmen soll IPA den Beitritt der Kandidatenländer (Türkei, Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und potentieller Kandidatenländer in die Union erleichtern. IPA ist ein auf den Beitritt ausgerichtetes Instrument, das alle aus dem Beitrittsprozess resultierenden Erfordernisse insbesondere im Hinblick auf Prioritäten, Monitoring und Evaluierung erfüllt. IPA wird die gegenwärtigen Heranführungsinstrumente ersetzen, insbesondere PHARE, das die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Form von Institutionenaufbau und damit verbundener Investitionen, Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützen soll, ferner ISPA, das der Vorläufer des Kohäsionsfonds ist und die Infrastruktur in den Bereichen Umwelt und Verkehr fördert, außerdem SAPARD, den Vorläufer der Pläne zur Förderung der ländlichen Entwicklung, das die Übernahme des Besitzstandes im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und die ländliche Entwicklung fördern soll, zudem Heranführungsinstrument Türkei mit dem gleichen Anwendungsbereich wie PHARE sowie CARDS, das für die westlichen Balkanländer gilt.

[6] Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die Gesamtzuweisungen für die einzelnen Heranführungsinstrumente. Sie umfassen somit nationale Programme, Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das KIDS-Programm für die Stilllegung von Kernkraftwerken und Unterstützungsausgaben sowie Beiträge zu Mehrländerprogrammen einschließlich TAIEX. Angegeben sind die ursprünglichen Mittelzuweisungen ohne die zusätzlichen Mittel, die Rumänien und Bulgarien im Laufe des Jahres für die Behebung der Schäden durch die Überschwemmungen gewährt wurden. Die zusätzlichen Beträge beliefen sich im Fall Bulgariens auf 12,3 Mio. EUR und im Fall Rumäniens auf 24,6 Mio. EUR.

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