52006DC0589

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat (Informelles Treffen in Lahti (Finnland) am 20. Oktober 2006) Ein innovationsfreundliches, modernes Europa /* KOM/2006/0589 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 12.10.2006

KOM(2006) 589 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT (INFORMELLES TREFFEN IN LAHTI (FINNLAND) am 20. Oktober 2006)

Ein innovationsfreundliches, modernes Europa

I. EINLEITUNG

Mit einer immer größeren Zahl von Ländern auf dem Weltmarkt hat der weltweite Wettbewerbsdruck in relativ kurzer Zeit stark zugenommen. Bei ihrem Treffen in Hampton Court haben die Staats- und Regierungschefs im vergangenen Oktober übereinstimmend festgestellt, dass Europa, wenn es in einer globalen Wirtschaft erfolgreich bestehen und die zur Haltung unseres Lebensstandards notwendigen Wachstumsraten erreichen will, größere Anstrengungen zur Ausschöpfung seines kreativen Potenzials und seiner Fähigkeit unternehmen muss, Wissen in Hochqualitätsprodukte, erstklassige Dienstleistungen und neue Geschäftsmodelle umzusetzen, nach denen weltweit eine große Nachfrage besteht. Die Stärkung der Innovationsfähigkeit ist für den Erfolg der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung von zentraler Bedeutung.

Europa kann mit Stolz darauf verweisen, durch seine Erfindertradition das Leben der Menschen auf der ganzen Welt erleichtert zu haben: von lebensrettenden Arzneimitteln bis hin zu modernsten mobilen Telekommunikationssystemen, um nur einige Beispiele zu nennen. In der Innovation liegt der Schlüssel zu den größten Herausforderungen unser Zeit, wie Klimawandel, Früherkennung und Prävention von Krankheiten, Verkehrsüberlastung, Unsicherheit und soziale Ausgrenzung.

Die Kommission hat bereits einen allgemeinen Rahmen zur Innovationsförderung in Europa sowie einen Zehnpunkteplan[1] vorgelegt, der unlängst vom Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ erörtert wurde. Im vorliegenden Papier wird der Schwerpunkt deshalb auf einige wenige konkrete Aspekte mit europäischer Dimension gelegt, die bei entschiedener Unterstützung durch die Staats- und Regierungschefs (in relativ kurzer Zeit) erhebliche Wirkung zeigen könnten.

II. WO STEHT EUROPA?

Die Innovationskraft der EU insgesamt bleibt nach wie vor hinter ihren Hauptkonkurrenten zurück, wenngleich die Volkswirtschaften einiger Mitgliedstaaten zu den innovativsten der Welt zählen. China und Indien, die lange Zeit hauptsächlich in den traditionellen, arbeitsintensiven Wirtschaftszweigen eine große Konkurrenz darstellten, holen nun auch bei Innovation und Technologie kräftig auf. Mit Hilfe von Wirtschaftsreformen werden sie und andere aufstrebende Volkswirtschaften bei einem breiten Spektrum wachstumsintensiver Branchen zu ernstzunehmenden Konkurrenten auf dem Weltmarkt. Viele aufstrebende Volkswirtschaften gehen den Bereich Innovation strategisch an, investieren in hohem Maße in High-Tech-Infrastruktur und ziehen sich so eine große Zahl fähiger Arbeitskräfte mit sehr hohem Ausbildungsstand heran.

In puncto Innovation halten Europa und seine Mitgliedstaaten viele Trümpfe in der Hand. Doch kranken wir auch an einer Reihe von Paradoxen:

- wir erfinden zwar, setzen unsere Erfindungen aber oftmals nicht in neue Produkte, Arbeitsplätze und Patente um;

- es gibt viele kleine, höchst innovative Jungunternehmen, die aber nicht ohne Weiteres zu großen, weltweit erfolgreichen Unternehmen heranwachsen;

- in bestimmten Wirtschaftszweigen, wie dem Telekommunikationssektor, haben (IKT-) Innovationen erhebliche Produktivitätssteigerungen ermöglicht, die in anderen Bereichen, wie dem Finanzdienstleistungssektor und der Absatzwirtschaft aber ausgeblieben sind.

Innovationsfördernd sind vor allem folgende Faktoren:

Zuallererst eine erstklassige allgemeine und berufliche Bildung. Sie ist die Grundvoraussetzung dafür, unsere Bürger für die Herausforderungen der Globalisierung zu wappnen. Können die Unternehmen in Europa nicht ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte finden, werden sie sich letztendlich in anderen Teilen der Welt nach Investitionsmöglichkeiten umsehen. Der durchschnittliche Ausbildungsstand bei Erwachsenen ist in der EU deutlich niedriger als in anderen Industrieländern[2]. Auch investieren wir in weitaus geringerem Maße in das höhere Bildungswesen als viele unserer Wettbewerber.

In der Vergangenheit waren einmal erworbene Fähigkeiten gut für Jahrzehnte. Heute müssen die Menschen ihre Kenntnisse permanent aktualisieren und erweitern, doch unternehmen wir nach wie vor nicht genug, um eine kontinuierliche Weiterbildung sowie Umschulungsprogramme zu fördern.

Wie in vielen anderen Teilen der Welt wird sich auch in der EU mit der Alterung der geburtenstarken Jahrgänge ein großer demographischer Wandel vollziehen. Bis zum Jahr 2030 wird die Bevölkerung im Erwerbsalter um 6,8 % abnehmen, was den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften verschärfen wird. In vielen Mitgliedstaaten fehlen schon heute hochqualifizierte Arbeitskräfte, insbesondere Forscher und Absolventen von Wissenschafts- und Ingenieursstudiengängen, die die Stütze des technologischen Fortschritts darstellen.

Für Europa wird der demographische Wandel weiter reichende Konsequenzen haben. In weniger als zwanzig Jahren wird etwa die Hälfte der europäischen Bevölkerung über 50 Jahre alt sein, während es heute nur jeder Dritte ist. Damit wird es zwangsläufig weniger junge Leute geben, die die Gesellschaft reform- und innovationsfähig halten.

Doch ist die größte Herausforderung für unser Bildungssystem vielleicht auch organisatorischer Art. So ist das Bildungssystem in Europa nach wie vor national ausgerichtet und arbeiten die Hochschulen nicht im erforderlichen Umfang zusammen. In den USA und Japan sind viele Innovationen das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Europa hat dieses Modell erst relativ spät übernommen und in diesem Bereich deshalb großen Nachholbedarf.

Erschwert werden Innovationen auch dadurch, dass die europäischen F&E-Investitionen weit unter denen anderer Industrieländer liegen. Sollten die Mitgliedstaaten ihre Zusagen einhalten, werden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Europa bis zum Jahr 2010 voraussichtlich von derzeit 1,9 % auf 2,6 % des BIP ansteigen[3]. Um dies zu erreichen, müssen jedoch auf nationaler wie auf EU-Ebene noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden und muss Europa vor allem für F&E-Investitionen attraktiver gemacht werden. Unser Defizit an Forschungsinvestitionen ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die F&E-Investitionen des privaten Sektors wegen vergleichsweise ungünstiger Rahmenbedingungen und Rentabilitätserwägungen weit hinter dem angestrebten Umfang zurückbleiben.

Und schließlich stößt die Dynamik der Wirtschaft in vielen Bereichen nach wie vor auf Hindernisse, wie Zugangsschranken auf speziellen Märkten, Knappheit an Risikokapital und Lücken in unserem Rechtssystem oder bürokratische Hürden, die die Innovation behindern und der Verbreitung neuer Ideen im Wege stehen. Überholte Strukturen und alte Gewohnheiten tragen ebenfalls dazu bei, die Anpassung an raschen Wandel zu erschweren.

III. WEGE ZUR ERSCHLIESSUNG DES INNOVATIONSPOTENZIALS IN EUROPA

Auch wenn technologische Innovationen wichtig sind, besteht doch ein mindestens ebenso großer Bedarf an Innovationen in anderen Bereichen, wie neue Geschäftsmodelle und bessere Gestaltung und Organisation von Unternehmensabläufen. So können technische Fortschritte in der Regel nur optimal genutzt werden, wenn sie von organisatorischen Veränderungen begleitet sind.

Maßnahmen in folgenden Bereichen könnten die Innovationsfähigkeit Europas erheblich steigern:

1) Erringung der Führungsposition bei künftigen strategischen Technologien

Europ a krankt bis heute an der fehlenden Bündelung ohnehin begrenzter Mittel[4]. Die Europäischen Technologieplattformen (ETP) bieten einen hervorragenden Rahmen für eine intensivere Zusammenarbeit und tragen dazu bei, dass die für ein Projekt kritische Masse erreicht wird. Sie führen ein breites Spektrum öffentlicher und privater Interessengruppen zusammen und ermöglichen diesen die Planung und Durchführung langfristiger Forschungsvorhaben und Technologieprojekte. So können schon frühzeitig die für eine erfolgreiche Vermarktung der Ergebnisse von F&E-Arbeiten erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine entschlossenere Unterstützung durch nationale und regionale öffentliche Stellen würde die Erfolgsaussichten der ETPs erheblich erhöhen.

Einige ETPs haben inzwischen quantitativ wie qualitativ einen solchen Umfang erreicht, dass ihre Ziele nur über Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor erreicht werden können, d.h. „Gemeinsame Technologieinitiativen“ geschaffen werden müssen, die über einen längeren Zeitraum hinweg höhere und verlässlichere Investitionszusagen gewährleisten.

Gemeinsame Technologieinitiativen sind in folgenden erfolgversprechenden Bereichen geplant:- Wasserstoff- und Brennstoffzellen- Nanoelekronik- Innovative Medizin- Eingebettete Computersysteme- Luftfahrt und Luftverkehr („Clean Sky“),- Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES)

Die europäische Industrie wäre bereit, erhebliche Summen in die genannten Initiativen zu investieren, wenn diese aus EU-Mitteln (des 7. Rahmenprogramms) und von einzelnen Mitgliedstaaten kofinanziert würden. An ehrgeizigen Partnerschaften des öffentlichen und des privaten Sektors mit solider wirtschaftlicher Grundlage und soliden Entscheidungs- und Führungsstrukturen führt kein Weg vorbei, wenn Europa bei den Technologien von Morgen die Führung übernehmen soll. Das Europäische Technologieinstitut könnte auf Initiativen in diesen und anderen vielversprechenden Bereichen aufbauen.

Die Kommission wird ihrem Fortschrittsbericht zur Strategie für Wachstum und Beschäftigung, den sie Ende des Jahres vorlegen muss, einen Zeitplan für den frühzeitigen Start der am weitesten ausgereiften Gemeinsamen Technologieinitiativen beifügen.

2) Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen

In der Vergangenheit wurden an den Hochschulen neue Erkenntnisse gewonnen, die bei ausreichender Ausreifung von der Wirtschaft für gewerbliche Anwendungen genutzt werden konnten. Doch verbleiben zu viele Kenntnisse in den Hochschulen und trägt die Gewinnung neuer Erkenntnisse den Bedürfnissen der Wirtschaft nicht ausreichend Rechnung. Dieses Innovationsmodell ist überholt. Heute entsteht Innovation über Wissensnetze, die gewonnene Kenntnisse sammeln und weitergeben und so die rasche Umsetzung neuer Ideen in Produkte und Dienstleistungen erleichtern.

Eine solche Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, großen und kleinen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Stellen, die neues Wissen verbreiten, Investoren bis hin zu Nutzer- und Verbraucherverbänden findet am besten in Clustern statt, die auf ein bestimmtes geographisches Gebiet beschränkt sind, was direkte Kontakte zwischen den Beteiligten ermöglicht und neue Interessenten anzieht. So spricht immer mehr dafür, dass die in Clustern kooperierenden Unternehmen zu den innovativsten in Europa zählen[5]. Die Bildung von Clustern ist deshalb zu einem wichtigen Bestandteil der mitgliedstaatlichen Innovationsstrategien geworden und sollte weiter gefördert werden.

Mitgliedstaaten und Hochschulen können selbst eine Menge zur Förderung der Zusammenarbeit tun – und tun dies auch bereits. Von weitaus größerem Nutzen wäre es jedoch, die EU-weit vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten besser auszuschöpfen. Das vorgeschlagene Europäische Technologieinstitut (ETI) ist ein innovatives Modell für eine intensive Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Durch die Einbeziehung von Partnereinrichtungen in integrierte Innovations-, Forschungs- und Ausbildungsprojekte, die höchsten internationalen Standards genügen, wird das ETI dazu beitragen, die Ausgangsbedingungen der Mitgliedstaaten im Wettbewerb zu verbessern. Auch wird es dabei helfen, die Ressourcen in Europa zu poolen, für die Finanzierung von Spitzenforschungsprojekten Geldgeber aus dem privaten Sektor zu gewinnen, die besten Forscher aus der ganzen Welt anzulocken und innovative KMU zur Gründung von Tochtergesellschaften zu ermutigen und könnte so zum Symbol der Kooperations- und Innovationsfähigkeit Europas werden.

3) Verbesserung der Rahmenbedingungen

Die Umsetzung von Wissen in erfolgreiche gewerbliche Anwendungen ist keine Glückssache. Auch F&E-Investitionen allein reichen nicht aus. Vielmehr gibt es eine Reihe allgemeiner und branchenspezifischer Rahmenbedingungen, die die Voraussetzungen für Innovation und die Aussichten auf eine erfolgreiche Vermarktung erheblich verbessern. Nachdem ein gemeinsames F&E-Ausgabenziel festgelegt wurde, muss sich Europa nun vordringlich um die bestmögliche Nutzung dieser Investition bemühen und zu diesem Zweck die richtigen Rahmenbedingungen schaffen.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Ein wirklich integrierter Binnenmarkt

Voraussetzung für mehr Innovation sind ein wirksamer Wettbewerb und ein voll funktionierender Binnenmarkt, der groß genug ist, um Großunternehmen und vielen KMU den weltweiten Wettbewerb zu erleichtern.

Innovationsfinanzierung

Eine der Grundvoraussetzungen für Innovation liegt darin, dass Einzelpersonen mit guten Ideen die zu deren Realisierung notwendigen Kapitalgeber finden. Auch wenn dies nie einfach war, erweist sich gerade die Frühfinanzierung seit einigen Jahren als zunehmend schwierig. Das Interesse der Risikokapitalfonds an Kleinstinvestitionen hat abgenommen, so dass eine Kapitalmarktlücke entstanden ist. Die Folge ist, dass viele vielversprechende Ideen nicht über das Anfangsstadium hinauskommen. Auch müssen sich viel zu viele rasch expandierende KMU in anderen Teilen der Welt (in den USA) nach dem notwendigen Kapital umsehen.

Für dieses Problem gibt es kein Allheilmittel. Einige Mitgliedstaaten haben steuerliche Anreize für so genannte "Business Angels" geschaffen, die zur Finanzierung kleiner, risikoreicher Existenzgründungen bereit sind. Hier sollen der Austausch empfehlenswerter Praktiken gefördert und andere politische Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems ausgelotet werden.

Ein dem 21. Jahrhundert angemessener Schutz geistigen Eigentums

Sobald eine Idee Produktionsreife erlangt hat, muss der Eigentümer das Recht auf ihre Nutzung schützen lassen können. Rechte an geistigem Eigentum sind das wichtigste Gut vieler Unternehmen und verschaffen Wettbewerbsvorteile.

Auch wenn die Meinungen über die bestmögliche Ausgestaltung des zu diesem Zweck erforderlichen Rahmens auseinandergehen, herrscht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass der gewerbliche Rechtsschutz in Europa mit der raschen Integration des (Binnen-) Markts, dem raschen technologischen Wandel und den geänderten Geschäftsmethoden nicht mehr Schritt hält.

Europa benötigt dringend einen klaren und kohärenten rechtlichen Rahmen für den Schutz geistigen Eigentums, der den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts gerecht wird und folgende Grundsätze beinhaltet:

- Hohe Qualität : Gewerbliche Schutzrechte sollten nur nach einer strengen Prüfung gewährt werden, bei der untersucht wird, ob tatsächlich eine Neuheit vorliegt und wie hoch die erfinderische Leistung einzuschätzen ist. Ein schlechtes Patentsystem verursacht Rechtsunsicherheit und Rechtsstreitigkeiten.

- Erschwinglichkeit : erschwingliche Patentverfahren, deren Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Qualität und Rechtssicherheit stehen, sind insbesondere für KMU von allergrößter Bedeutung.

- Konvergenz : eine einheitliche Auslegung der Rechtsvorschriften und einheitliche Gerichtsverfahren erhöhen die Rechtssicherheit und verringern die Kosten erheblich.

- Ausgewogenheit : nützliche Erfindungen müssen belohnt werden, während gleichzeitig sicherzustellen ist, dass in Europas dynamischer Informationsgesellschaft Ideen problemlos weitergegeben werden können.

Der wichtigste Schritt in diese Richtung ist ein kostengünstiges Gemeinschaftspatent. Solange dies noch nicht existiert, sollten Mitgliedstaaten und Kommission ein erhebliches Innovationshindernis aus dem Weg räumen und gemeinsam die Wirksamkeit des bestehenden Patentsystems erhöhen, indem sie die Möglichkeiten der Prozessführung mit Hilfe eines Gemeinschaftsinstruments verbessern. Der Europäische Rat sollte klar machen, dass der Stillstand in diesem Bereich ein Ende haben muss und Kommission und Rat damit beauftragen, innerhalb einer von ihm selbst zu setzenden Frist Lösungen vorzuschlagen. Darüber hinaus hat die Kommission eine umfassende Prüfung der gesamten Politik in diesem Bereich eingeleitet und wird vor dem nächsten Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates konkrete Maßnahmen zur Schaffung eines modernen und finanzierbaren Rahmens vorlegen.

Raschere Festlegung offener und interoperabler Normen

Werden Ideen in gewerbliche Erzeugnisse umgesetzt, müssen europäische Normen erarbeitet werden, die garantieren, dass das Produkt auf den Markt gebracht und problemlos mit anderen Anwendungen kombiniert werden kann.

Normen können über Erfolg oder Misserfolg neuer Technologien entscheiden. Ohne die 1987 festgelegte GSM-Norm, die das Ergebnis eines EU-finanzierten F&E-Projekts ist, hätte Europa seine derzeit weltweite Führungsposition im Mobilfunkbereich nicht erreichen können.

Für Märkte, die einem schnellen Wandel unterworfen sind, wie die Märkte für Hochtechnologieprodukte, sind unsere Normungsverfahren jedoch zu langsam, so dass Normen in zunehmendem Maße außerhalb Europas von ad hoc eingesetzten Gremien festgelegt werden, in denen europäische Unternehmen nur einen geringen Einfluss haben. Als Reaktion darauf haben Normungseinrichtungen neue, weniger formale Arbeitsweisen eingeführt, die zwar eine raschere Einigung ermöglichen, aber zu verschiedenen, nicht interoperablen Normen geführt haben, wie das Beispiel der Handy-TV-Norm zeigt. Auf diese Weise kommt kein Binnenmarkt für diese Produkte zustande, wodurch Benutzern wie Anbietern zusätzliche Kosten entstehen.

Dies muss sich ändern. Die Kommission wird so schnell wie möglich die Wirtschaft konsultieren und Vorschläge unterbreiten, die dafür sorgen, dass die Normensetzung mit sehr kurzen Innovationszyklen Schritt halten kann und volle Interoperabilität gewährleistet ist.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen wird zwar die Innovationsfähigkeit aller Unternehmen stärken, doch hängt der weltweite Erfolg auch von den richtigen Rahmenbedingungen in den einzelnen Branchen ab.

Der derzeitige Trend zu drahtlosen Technologien wird sich fortsetzen. Unternimmt Europa jedoch keine echten gemeinsamen Anstrengungen zur Verwaltung des Frequenzspektrums, wird die Entwicklung dieser Technologien behindert. Bei einer anderen vielversprechenden Technologie, den Kraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen, wird das Problem der Infrastruktur und des Vertriebs gelöst werden müssen. Dies sind nur einige Beispiele, bei denen die richtigen politischen Weichenstellungen der europäischen Wirtschaft einen entscheidenden Vorsprung verschaffen können.

In anderen Bereichen, wie dem effizienten Ressourceneinsatz und der Öko-Innovation, ist es Aufgabe der Regierungen, berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, damit die Unternehmen ihre Investitionen planen können. Sie können mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie dafür sorgen, dass ihre Gebäude den höchsten Standards entsprechen. Auch in anderen Bereichen sollten sie von Standardprodukten absehen und stattdessen ihre großen Budgets für öffentliche Aufträge intelligent nutzen und von den Bietern innovative Lösungen verlangen. Auf diese Weise kann die notwendige Nachfrage geschaffen und die Entwicklung energiesparender Busse, hochmoderner Abfallbehandlungsanlagen o.ä. gefördert werden.

In Bereichen wie dem Gesundheits- oder dem Bildungswesen, in denen die Regierungen selbst die Hauptakteure sind, verfügen diese über einen erheblichen Spielraum, um Finanzmittel oder organisatorische Weisungskompetenzen zur Förderung innovativer Anwendungen zu nutzen, die die Qualität der Dienstleistungen erhöhen und ihre Abwicklung beschleunigen. Ganz allgemein können die Regierungen durch Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltungen, insbesondere durch On-line-Dienste, innovationsfördernd wirken.

Die Kommission wird im Rahmen ihrer Initiative zur Förderung von Spitzenmärkten für die Bereiche, in denen eine Nachfrage nach neuen innovativen Produkten und Dienstleistungen entstehen könnte, eine Branchenanalyse in Auftrag geben. Darin soll ermittelt werden, welche Hindernisse es zu beseitigen gilt und wie das politische Instrumentarium so eingesetzt werden kann, dass vielversprechende Anwendungen aus der Spitzenforschung wie aus traditionelleren Bereichen unter den besten Voraussetzungen auf den Markt gebracht und weltweit zum Erfolg geführt werden können.

IV. SCHLUSSFOLGERUNG

Die Innovationsförderung hat viele Facetten. Der Erfolg, den einige Länder und Regionen bei der Schaffung wirklich innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen verzeichnen, ist in hohem Maße auf die bewusste politische Entscheidung zurückzuführen, die Innovationsförderung strategisch anzugehen, sich dabei auf zentrale Rahmenbedingungen zu konzentrieren und sicherzustellen, dass die Umsetzung auf höchster politischer Ebene verfolgt wird.

Das informelle Treffen des Europäischen Rates in Lahti bietet den europäischen Staats- und Regierungschefs Gelegenheit, in konkreten Bereichen klare Vorgaben für die Innovationsförderung in Europa zu stecken und so zur Erreichung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung festgelegten Ziele beizutragen. Hierzu müssen keine neuen Strukturen geschaffen werden. Ob bei diesen Maßnahmen rasch die erforderlichen Fortschritte erzielt werden, sollte bei künftigen Frühjahrsgipfeln des Europäischen Rates im Rahmen der Lissabon-Strategie überprüft werden.

[1] „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ - KOM(2006) 502 vom 13.9.2006.

[2] So verfügten 2005 nur 22,8 % der EU-Bürger im Erwerbsalter (25-64) über einen Hochschulabschluss gegenüber 39 % in den USA und 37 % in Japan (Quellen: Eurostat, OECD).

[3] Gegenüber einem angestrebten Wert von 3 % (2 % des privaten und 1 % des öffentlichen Sektors).

[4] So bestehen laut Innovation Policy Trend Chart in 28 Ländern 1 340 Innovationsförderprogramme.

[5] Siehe Innobarometer 2006 – www.europa-innova.org.