52006DC0326

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Jahresbericht 2006 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2005 {SEK(2006) 808} /* KOM/2006/0326 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 22.6.2006

KOM(2006) 326 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Jahresbericht 2006 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2005{SEK(2006) 808}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Jahresbericht 2006 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2005

INHALTSVERZEICHNIS

1 Auf dem Weg zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele 4

1.1 Die EU unterstützt den UN-Gipfel „Millennium + 5“ und definiert ihre Zielvorgaben 4

1.2 Eine europäische Entwicklungsvision 6

2 Partnerschaftlicher Ansatz 6

2.1 Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanländern 6

2.2 Die Nachbarschaftspolitik der EU 7

2.3 Die „gemeinsamen Räume“ mit Russland 8

2.4 Die älteste Partnerschaft: Afrika, karibischer Raum und Pazifischer Ozean 8

2.5 Stärkung der Partnerschaft mit Lateinamerika 8

3 Wachsende politische Dimension 9

3.1 Instrumente zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten 9

3.2 Schaffung eines Rahmens für den politischen Dialog 10

3.3 Migrations- und Asylfragen im Rahmen der Entwicklungspolitik 10

4 Mehr, besser und schneller helfen – Europa hält Wort 11

4.1 Wirksamkeit der Entwicklungshilfe 11

4.2 Evaluierung 12

4.3 Managementfragen 12

4.4 Ergebnisse 13

Einleitung

Die Europäische Union ist weltweit der größte Geber von Entwicklungshilfe, Haupthandelspartner der Entwicklungsländer und ein wichtiger Akteur des politischen Dialogs. Im Jahr 2005 verpflichtete sich die EU, ihre öffentliche Entwicklungshilfe bis 2010 auf das Doppelte des derzeitigen Volumens aufzustocken.

Mit Entwicklungshilfeleistungen in Höhe von 6,2 Mrd. EUR (gegenüber 5,7 Mrd. EUR im Vorjahr) war 2005 ein Rekordjahr für die Europäische Kommission. Damit stellte die Kommission, die etwa ein Fünftel der von der EU insgesamt bereitgestellten öffentlichen Entwicklungshilfe verwaltet, erneut unter Beweis, dass sie ihre Zusagen effizient und zügig einlösen kann, damit die Hilfsgelder die Bedürftigen erreichen. Die Ergebnisse belegen die positive Wirkung der Reformen, die im Jahr 2000 eingeleitet wurden, um die Auszahlung der Hilfsgelder an Drittländer durch die Kommission zu verbessern. Dies bezeugt ebenso wie die Reaktion der EU auf Naturkatastrophen wie den Tsunami und das Erdbeben in Pakistan, dass sich die Kommission zu einem immer verlässlicheren Partner entwickelt.

Die allgemeinen Ziele der Entwicklungspolitik und der Außenhilfe der Europäischen Gemeinschaft sind in Artikel 177 des EG-Vertrags dargelegt.

Innerhalb dieses Rechtsrahmens hat die Kommission in ihrer jährlichen Strategieplanung für 2005[1] spezifische Ziele formuliert, die für die Entwicklungspolitik und die Außenhilfe von besonderer Bedeutung sind. Dabei wählte sie folgende Themen als Handlungsschwerpunkte des Jahres 2005:

- den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess in den Balkanländern;

- die weitere Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, vor allem über Aktionspläne;

- die Schaffung der vier „gemeinsamen Räume“ mit Russland;

- den Beitrag zum Wiederaufbau im Irak;

- die Überprüfung und Ausweitung des EU-Beitrags zu den Millenniums-Entwicklungszielen;

- die Einsatzfähigkeit der Friedensfazilität für Afrika;

- die Einführung einer EU-Wasserfazilität.

Zur Vervollständigung der Ziele der jährlichen Strategieplanung sah die Kommission ferner den Abschluss und die Unterzeichnung des geänderten Abkommens von Cotonou vor. In Verbindung mit der Umsetzung der Friedensfazilität und der Betonung der Millenniums-Entwicklungsziele bekräftigte sie auf diese Weise die Bedeutung Afrikas als Schwerpunkt und Hauptpriorität des Jahres 2005.

An diesen Zielvorgaben orientierten sich die Finanzierungsprogramme und Maßnahmen, die 2005 durchgeführt wurden und im Jahresbericht ausführlich dargestellt sind.

Neben diesen allgemeinen Themen bildeten vor allem folgende fünf Punkte den Kern der Entwicklungspolitik und der Außenhilfe der EG im Jahr 2005:

- Im Rahmen der Vorbereitung auf den UN-Gipfel „Millennium + 5” im September 2005 bekräftigte die EU erneut ihr Engagement für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und vereinbarte ein gemeinsames Entwicklungskonzept. Die EU ist feste Zusagen zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele eingegangen, wobei sie die Aufstockung und Verbesserung der Hilfe, eine verstärkte Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und zusätzliche Anstrengungen zugunsten Afrikas in den Mittelpunkt stellte.

- Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission nahmen eine neue Erklärung der drei Organe zur Entwicklungspolitik an, den „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“, der durch eine Strategie der Europäischen Union für Afrika ergänzt wurde. Die spezifischen Probleme Afrikas, insbesondere der Länder südlich der Sahara, erfordern eine angemessene Reaktion. Mit dieser Strategie kommt die EU ihrem Ziel, die Unterstützung für Afrika sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht grundlegend zu verbessern, einen entscheidenden Schritt näher.

- Die EU hat ihren partnerschaftlichen Ansatz weiter entwickelt, mit dem sie den Ländern einen auf Zusammenarbeit beruhenden und ihrer Situation angepassten Rahmen für ihre Beziehungen zur EU bietet. 2005 war nicht nur ein Jahr, in dem große Fortschritte bei der Stärkung der Partnerschaften mit den westlichen Balkanländern, Russland, Lateinamerika und den AKP-Staaten erzielt wurden, sondern auch ein entscheidendes Jahr für die Europäische Nachbarschaftspolitik.

- Von grundlegender Bedeutung war die politische Dimension der Entwicklungs- und Außenhilfe , sei es, dass die Hilfe als Hebel im politischen Dialog diente, sei es, dass spezifische Maßnahmen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte finanziert wurden.

- Die Gemeinschaft hat ihr Handeln auch 2005 daran ausgerichtet, dass die Bereitstellung der Hilfe schneller und besser erfolgen muss. Hierzu hat die Pariser Erklärung, die 2005 von den Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission unterzeichnet wurde, einen wesentlichen Beitrag geleistet, dessen Nutzen schon bald sichtbar werden wird.

1 Auf dem Weg zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele

1.1 Die EU unterstützt den UN-Gipfel „Millennium + 5“ und definiert ihre Zielvorgaben

2005 unternahm die internationale Gemeinschaft mehrere wichtige Schritte zur Bewältigung der großen Aufgabe, die Armut weltweit zu bekämpfen, indem sie die Millenniums-Entwicklungsziele erneut in Angriff nahm. Die EU hat auf dem UN-Weltgipfel im September 2005 in Bezug auf die politischen und die finanziellen Verpflichtungen eine Führungsrolle übernommen.

Im Rahmen der Vorbereitungen auf den Gipfel einigte sich die Europäische Union auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission auf eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele, mit denen die extreme Armut in all ihren wesentlichen Dimensionen verringert werden soll. Diese Maßnahmen bildeten die Grundlage für den europäischen Beitrag zum UN-Gipfel; ihre drei wesentlichen Elemente waren:

Erhebliche Verbesserung und Aufstockung der EU-Hilfe

Die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) der 25 Mitgliedstaaten betrug 2005 insgesamt 43 Mrd. EUR. Die EU hat zugesagt, dass sie ihre ODA-Budgets über die in Monterrey eingegangenen Verpflichtungen – 0,39 % des BNE im Jahr 2006 – hinaus aufstocken wird, und hat sich für 2010 als neues verbindliches Zwischenziel gesetzt, dass jeder Mitgliedstaat mindestens 0,51 % seines BNE (0,17 % für die neuen Mitgliedstaaten) für die Entwicklungshilfe bereitstellt, um 2015 die von der UN vorgegebenen 0,7 % zu erreichen. Damit würde der kollektive Beitrag der Union im Jahr 2010 0,56 % des BNE betragen. In absoluten Zahlen bedeutet diese Verpflichtung, dass bis 2010 jährlich 20 Mrd. EUR zusätzlich für die öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung stünden.

Politiken in anderen Bereichen sollten ebenfalls zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen

Allein mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit werden sich die Millenniums-Entwicklungsziele nicht verwirklichen lassen. Anderen EU-Politiken kommt eine wesentliche Rolle zu, wenn die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Millenniumsziele wirksam unterstützt werden sollen – auf dieser Erkenntnis beruht das Konzept der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung[2]. Die EU hat vereinbart, 12 Politikbereiche[3] mit den Millenniums-Entwicklungszielen und dem Zeitplan für ihre Umsetzung zu verknüpfen, und ist in diesen 12 Bereichen spezifische „Kohärenzverpflichtungen” eingegangen, um den Bezug zu den entwicklungspolitischen Zielen sicherzustellen.

Priorität Afrika

Die Kommission möchte ihre Anstrengungen auf Afrika konzentrieren, um die Afrikaner dabei zu unterstützen, Hauptakteure ihrer Entwicklung zu werden, und um als Katalysator zusätzlicher Entwicklungshilfe zu fungieren. Die EU bemüht sich, eine auf soliden Beziehungen in Handel und Politik basierende echte Partnerschaft zu entwickeln. Neben den allgemeinen Anliegen des sozialen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung fördert die EU die Vernetzung, die Voraussetzung für die regionale Integration der afrikanischen Länder und für den Handel zwischen den Ländern des Südens ist. Sie ist eine Partnerschaft mit der Afrikanischen Union eingegangen und hat ihre Institutionen mit der Durchführung von Maßnahmen wie der Refinanzierung der Friedensfazilität beauftragt.

1.2 Eine europäische Entwicklungsvision

Am 20. Dezember 2005 unterzeichneten die Präsidenten der Kommission, des Rates und des Parlaments die neue Erklärung zur Entwicklungspolitik der EU, den „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ [4] – ein Meilenstein in der Geschichte der Entwicklungszusammenarbeit der EU. Nach nahezu fünfzig Jahren wurden erstmals die gemeinsamen Werte, Grundsätze, Ziele und Mittel zur Beseitigung der Armut und zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele auf Unionsebene definiert.

Die im Dezember 2005 angenommene Strategie der Europäischen Union für Afrika [5] stellt die erste konkrete Umsetzung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik dar. Sie gibt den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission einen Handlungsrahmen für die Unterstützung der Anstrengungen an die Hand, die Afrika zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unternimmt, wobei insbesondere die Unterstützung für Frieden und Sicherheit, verantwortungsvolle Staatsführung, Infrastruktur und Handel ausgeweitet wird.

Kindern verstärkte Aufmerksamkeit widmen

Die neue Erklärung zur Entwicklungspolitik der EU und ihre neue Strategie für Afrika richten das Augenmerk auf die Bedürfnisse und Rechte der Kinder (Bildung, Gesundheit, Kinderarbeit, Waisen usw.), denn die EU fühlt sich der Verwirklichung der international vereinbarten Ziele des Übereinkommens über die Rechte des Kindes verpflichtet. Für den politischen Dialog auf Delegationsebene wurden Leitlinien zu den Kinderrechten entwickelt. Im April 2005 beschloss die Kommissarsgruppe „Grundrechte“ unter dem Vorsitz von Präsident Barroso, auf einen „Pakt für Kinder“ hinzuarbeiten, um die Rechte der Kinder in der internen und externen Politik der EU zu fördern.

2 Partnerschaftlicher Ansatz

2.1 Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanländern

Die Länder des westlichen Balkans haben 2005 im Hinblick auf Stabilisierung und Versöhnung, Reformen im Inneren und regionale Zusammenarbeit beträchtliche Fortschritte erzielt. Nach ihrer Annäherung an die EU werden sie auch künftig – bis zur Einführung des einheitlichen Instruments für Heranführungshilfe im Jahr 2007 – Finanzhilfe im Rahmen des Programms CARDS erhalten[6]. Im Juni 2005 bekräftigte der Europäische Rat seine Verpflichtung zur Umsetzung der Agenda von Thessaloniki. Hierzu wurden 2005 wichtige Schritte unternommen: Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, Gewährung des Status eines Kandidatenlandes für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, bevorstehender Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Albanien und Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina. Der politische Prozess zur Herbeiführung einer Entscheidung über den künftigen Status des Kosovo hat begonnen. Die europäische Perspektive schafft einen starken Anreiz für politische und wirtschaftliche Reformen und fördert die Versöhnung zwischen den Völkern der Region.

2.2 Die Nachbarschaftspolitik der EU

Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[7] ist die Schaffung einer Zone des Wohlstands und der Stabilität für die EU und ihre Nachbarn auf der Grundlage der zwischen beiden Seiten vereinbarten Verpflichtungen und im Einklang mit den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung. Sie bietet die Möglichkeit einer Teilnahme am Binnenmarkt und Unterstützung bei der Einhaltung von EU-Standards sowie Hilfe bei der Durchführung von Reformen, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung förderlich sind. Im Gegenzug gehen die ENP-Partner präzise und kontrollierbare Verpflichtungen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte ein, zur Förderung von Wirtschaftsreformen, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt und zur Zusammenarbeit im Interesse wichtiger außenpolitischer Ziele (Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen). Die Partnerschaft ist so angelegt, dass Fortschritte mit größeren Anreizen belohnt werden, die klar von etwaigen Beitrittsaussichten abzugrenzen sind. Sie trägt ferner innerhalb der EU bestehenden Befürchtungen in Bezug auf illegale Einwanderung, Schutz der Außengrenzen und organisierte Kriminalität Rechnung.

2005 konnten bei der Aufstellung von Aktionsplänen mit den Ländern, die für die Europäische Nachbarschaftspolitik in Betracht kommen, weitere Fortschritte erzielt werden, insbesondere in Bezug auf die Einführung der Marktwirtschaft, Visaerleichterungen und den Energiedialog mit der Ukraine, Einrichtung einer Grenzbeobachtungsmission an der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine sowie die Verstärkung und Ausweitung des politischen Dialogs mit mehreren Mittelmeerländern. Mit Jordanien, Israel, der Palästinensischen Behörde, der Republik Moldau und der Ukraine werden derzeit neue Aktionspläne umgesetzt und mit Georgien, Armenien und Aserbaidschan wurden Verhandlungen aufgenommen. Im Mittelmeerraum rückten die Unterstützung der von den Partnerländern eingeleiteten wirtschaftlichen Reformen, die Finanzierung sektoraler Politiken (insbesondere im Bildungs- und Gesundheitswesen) sowie die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und verantwortungsvoller Staatsführung zunehmend in den Mittelpunkt.

2.3 Die „gemeinsamen Räume“ mit Russland

Im Mai 2005 wurde ein Gesamtpaket von Fahrplänen für die Schaffung der vier „gemeinsamen Räume“ [8] zwischen der EU und Russland angenommen. Diese Fahrpläne enthalten die gemeinsamen Ziele für die Beziehungen zwischen der EU und Russland sowie die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit der EU mit Russland im Rahmen der bestehenden strategischen Partnerschaft weiter vorangetrieben.

2.4 Die älteste Partnerschaft: Afrika, karibischer Raum und Pazifischer Ozean

Im Jahr 2005 fand auch die Überprüfung des Cotonou-Abkommens statt. Das Abkommen von Cotonou bildet den Rahmen für die Beziehungen mit den Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) . Diese älteste Partnerschaft der EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zur Verringerung der Armut gestützt auf einen echten partnerschaftlichen Ansatz zu fördern.

Gemeinsame Institutionen, darunter die Paritätische Parlamentarische Versammlung und der AKP-EG-Ministerrat, haben von Anfang an eine herausragende Rolle in der Partnerschaft gespielt und die Einbindung der Zivilgesellschaft und anderer Akteure hat zu einer erhöhten Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU beigetragen.

Die Integration der sozialen, wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und ökologischen Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in das gesamte Abkommen spiegelt die internationalen Verpflichtungen wider, die die EU und ihre AKP-Partner in dieser Hinsicht eingegangen sind.

Darüber hinaus werden kontinuierliche Fortschritte bei der Schaffung eines innovativen Rahmens für die Zusammenarbeit im Wirtschafts- und Handelsbereich erzielt, mit dem die Entwicklung durch Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Integration, Beseitigung von Handelshemmnissen und Unterstützung der schrittweisen Einbindung der AKP-Länder in die Weltwirtschaft gefördert werden soll.

Zur Durchführung der Partnerschaft mit den AKP-Ländern wurde ein neuer Europäischer Entwicklungsfonds vereinbart, über den im Zeitraum 2007-2013 22,682 Mrd. EUR für die AKP-Staaten bereitgestellt werden.

2.5 Stärkung der Partnerschaft mit Lateinamerika

Im Mai 2005 fand ein Treffen der Außenminister der Europäischen Union und der Rio-Gruppe statt. Im Mittelpunkt ihrer Diskussionen standen die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika, soziale Ungleichheit und soziale Ausgrenzung. Darüber hinaus wurden die Vorbereitungsarbeiten für den UN-Gipfel im September 2005 erörtert.

Im Dezember 2005 beschloss die Europäische Kommission, der strategischen Partnerschaft mit Lateinamerika durch Annahme der Mitteilung „Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika“ neue Impulse zu verleihen.

Die Verhandlungen über ein Assoziations- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur wurden fortgesetzt und vorbereitende Schritte für Abkommen mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft eingeleitet.

3 WACHSENDE POLITISCHE DIMENSION

3.1 Instrumente zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten

Diese Priorität spiegelt sich in allen geschlossenen Abkommen wider und nimmt in dem politischen Dialog auf Länder- und Regionalebene sowie in den geografischen Kooperationsprogrammen konkrete Gestalt an. Die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)[9] richtet sich in erster Linie an die Länder, die auf diesem Gebiet am meisten der Unterstützung bedürfen, und sie kommt vor allem einschlägig tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft zugute. Die Ausgaben im Jahr 2005 beliefen sich auf 126,7 Mio. EUR, die zum größten Teil zur weiteren Finanzierung von Projekten eingesetzt wurden, die in den beiden vorausgehenden Jahren aufgenommen worden waren. Als Beispiele sind zu nennen die Unterstützung der Arbeit des Amtes des Hochkommissars für Menschenrechte, des Europarats, der Sondergerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien, Sierra Leone und Kambodscha sowie Projekte zur Förderung der Demokratie in Belarus[10] und Initiativen zur Wahrung der Rechte indigener Völker. Mit einem Gesamtbetrag von 10 Mio. EUR nahm der Irak 2005 eine Vorrangstellung ein. Die Mittel wurden über den UN-Treuhandfonds speziell für Projekte verwendet, die der Unterstützung des konstitutionellen Prozesses, der Schulung einheimischer Wahlbeobachter und zivilgesellschaftlicher Organisationen dienten.

Die EU wird zunehmend als maßgeblicher Akteur auf dem Gebiet der Wahlbeobachtung betrachtet. Im Rahmen einer Wahlbeobachtungsmission erfolgt die Beurteilung, ob die Wahlen „frei und fair“ ablaufen, in enger Zusammenarbeit von Kommission, Europäischem Parlament und Rat. Die Zahl der Wahlbeobachtungsmissionen ist 2005 gestiegen, ein Trend, der sich auch 2006 fortsetzen wird. Rund 1000 Beobachter wurden 2005 entsandt, gegenüber 632 im Jahr 2004.

Wahlbeobachtungsmissionen wurden im Zusammenhang mit Präsidentschafts- und Parlamentswahlen und Referenden in Afghanistan, Burundi, Guinea-Bissau, Libanon, Liberia, Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo, Venezuela und Sri Lanka durchgeführt. Alle diese Missionen haben die Sichtbarkeit der EU erhöht, gleichzeitig hat die Bedeutung der Union als Akteur bei der Stärkung des demokratischen Prozesses zugenommen. Ende 2005 hat die EU die Vorbereitungen für Missionen aufgenommen, die 2006 im Westjordanland und im Gazastreifen, in Uganda und Haiti durchgeführt werden sollen.

Über die eigentlichen Wahlbeobachtungsmissionen hinaus wurde die Durchführung von Wahlen über Projekte in asiatischen Ländern und AKP-Staaten auch finanziell unterstützt.

3.2 Schaffung eines Rahmens für den politischen Dialog

In Bezug auf die AKP-Länder bot die Unterzeichnung des geänderten Cotonou-Abkommens im Juni 2005[11] Gelegenheit, die politische Dimension der Partnerschaft durch einen auf die etablierten Grundsätze von Partnerschaft und Eigenverantwortung gestützten systematischeren, förmlicheren, wirksameren und stärker ergebnisorientierten politischen Dialog weiter auszubauen.

Die EU und die AKP-Staaten haben ferner einen Hinweis auf die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in den Text aufgenommen. Dies stellt einen echten Durchbruch im Bereich der internationalen Beziehungen dar. Mit der neu in das Abkommen eingefügten Bezugnahme auf den Internationalen Strafgerichtshof und das Römische Statut stellen die Partner ihr gemeinsames Engagement für die Institutionen der „Global Governance” unter Beweis. Darüber hinaus enthält das geänderte Abkommen nun eine Klausel, in der die EU und die AKP-Länder ihre Mitwirkung an der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus bekräftigen. Die Förderung der Fähigkeit der Partnerländer zur Terrorismusbekämpfung wird aus anderen als den für die Finanzierung der AKP-EG-Entwicklungszusammenarbeit bestimmten Mitteln finanziert[12].

3.3 Migrations- und Asylfragen im Rahmen der Entwicklungspolitik

Dieses viel diskutierte Thema macht es erforderlich, dass die Chancen und Probleme, die aus der Migration entstehen, Eingang in die Politik und die Hilfsmaßnahmen finden. In diesem Sinne hat der Europäische Rat wiederholt die Notwendigkeit eines umfassenden Migrationskonzepts hervorgehoben.

Auf Politikebene hat die EU in der Folge des „Haager Programms“ von 2004 die Gestaltung ihrer Migrationspolitik im Hinblick auf Drittländer weiter vorangetrieben. Den Kern der Finanzierungsinstrumente für Projekte im Bereich Migration und Asyl bilden nationale und regionale Programme wie MEDA oder TACIS. Diese geografischen Programme werden durch das 2004[13] eingerichtete thematische Programm AENEAS ergänzt, das Drittländer durch finanzielle und technische Hilfe darin unterstützen soll, sämtliche Aspekte der Migrationsströme effizienter zu bewältigen. 2005 wurden die ersten Projekte mit einem Gesamtvolumen von 30 Mio. EUR ausgewählt, davon sind etwa 16 Mio. EUR für den Mittelmeerraum vorgesehen. Der zweite „Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen“ mit einem Gesamtvolumen von 40,3 Mio. EUR erging im Dezember 2005. Den geografischen Schwerpunkt bilden in diesem Fall die GUS-Staaten, die Mittelmeerländer und die afrikanischen Länder südlich der Sahara.

Im Asylbereich hat die Kommission am 1. September 2005 die Mitteilung über regionale Schutzprogramme [14] angenommen. Die ersten Pilotprogramme sollen in Tansania und den westlichen Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) in enger Partnerschaft mit den beteiligten Drittländern und dem UNHCR entwickelt werden, um schutzbedürftigen Flüchtlingen raschen Zugang zu Lösungen zu ermöglichen, die ihren Bedürfnissen am ehesten gerecht werden.

4 MEHR, BESSER UND SCHNELLER HELFEN – EUROPA HÄLT WORT

4.1 Wirksamkeit der Entwicklungshilfe

Die Bemühungen um eine erhöhte Wirksamkeit der Entwicklungshilfe konzentrieren sich auf einfache aber praktische Mittel, mit denen die Ausarbeitung der Länderstrategien, die Durchführung der Hilfe und die Berichterstattung über den Einsatz der Hilfsgelder harmonisiert, in den Empfängerländern verlässlichere Systeme und Verfahren geschaffen und die Koordinierung der Geber untereinander verbessert werden. Die Schlüsselrolle kommt dabei den Partnerländern zu, die ihre operativen Entwicklungsstrategien verbessern, ihre öffentliche Finanzverwaltung und ihr nationales Beschaffungswesen stärken und die Monitoring- und Auditverfahren ausbauen müssen. Dies ermöglicht den Gebern eine bessere Koordinierung ihrer Tätigkeit, die Hilfsgelder können verstärkt über die staatlichen Haushalte bereitgestellt und der Aufwand für die Berichterstattung verringert werden. Auf diese Weise werden die Transaktionskosten für die Partnerländer gesenkt und ein größerer Teil der knappen Verwaltungskapazitäten vor Ort kann zur Bewältigung der vorrangigen nationalen Aufgaben eingesetzt werden. Ein bedeutsamer Aspekt dieser Initiative ist, dass die Hilfe verstärkt als direkte Budgethilfe geleistet wird und ihre Verwaltung demzufolge vollständig in Händen der Partnerländer liegt.

Ein anschauliches Beispiel für die Bemühungen der Kommission um eine verstärkte Koordinierung mit den Mitgliedstaaten (Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik) und anderen Gebern ist die enge Zusammenarbeit mit den Regierungen, der Zivilgesellschaft in den betroffenen Ländern, internationalen NRO und Finanzinstitutionen nach der Tsunami-Katastrophe. Durch ihre Unterstützung bei der Gestaltung von Abwicklungsmechanismen wie Treuhandfonds für den Wiederaufbau unter Beteiligung von Regierungen und der internationalen Gemeinschaft stellte die EG sicher, dass die betroffenen Bevölkerungsgruppen umfassend an der Konzipierung der Wiederaufbauprojekte mitwirken konnten.

In der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit vom 2. März 2005[15] vereinbarten nahezu 100 Länder – Vertreter der Empfänger und der Geber von Entwicklungshilfe, darunter die 25 Mitgliedstaaten und die Kommission – sowie über 25 Entwicklungsorganisationen, die Durchführung der Hilfe so zu gestalten, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 auf bestmögliche Weise unterstützt wird. Mit der Pariser Erklärung ist die Verpflichtung zur Aufstellung und Überwachung von Zielvorgaben anhand von 12 Fortschrittsindikatoren verbunden[16]. Zielvorgaben und Indikatoren dienen dem Monitoring der von den Unterzeichnern der Erklärung erzielten Fortschritte auf globaler Ebene.

Anhand der 12 Indikatoren werden die Fortschritte bei der Umsetzung der fünf Partnerschaftsverpflichtungen gemessen, die in der Pariser Erklärung enthalten sind: Eigenverantwortung der Partnerländer; Abstimmung der Geber mit dem nationalen entwicklungspolitischen Rahmen der Empfängerländer; Harmonisierung der Maßnahmen der Geber; ergebnisorientierte Abwicklung der Hilfe und gegenseitige Rechenschaftspflicht von Gebern und Partnern. Die EU hat sich zu einer pünktlichen Umsetzung der Erklärung verpflichtet. Die Kommission ist gehalten, die Fortschritte auf dem Weg zu einer erhöhten Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit auf EU-Ebene zu erfassen und dem Rat über die Umsetzung auf Länderebene im Jahr 2005 Bericht zu erstatten. Zu diesem Zweck hat sie ein einfaches interaktives Instrument zur Erfassung der Abstimmungs- und Harmonisierungsfortschritte entwickelt.

4.2 Evaluierung

Durch die Evaluierung soll die Wirkung der Hilfe verstärkt werden; das Programm zur Verbesserung der Evaluierungsmethode wurde 2005 fertig gestellt. Im Jahr 2005 wurden elf neue Evaluierungen eingeleitet, zusätzlich zu mehreren bereits laufenden Evaluierungen, darunter zwei gemeinsame Evaluierungen, eine zur allgemeinen Budgethilfe, die andere zu Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz. Die wichtigsten Ergebnisse aus den Evaluierungen des Jahres 2005 betrafen zwei Länder (Benin, Ghana), zwei Regionen (Karibik und Lateinamerika) und einen Sektor (Entwicklung des Privatsektors). Im Fall Ghana beispielsweise ergab die Evaluierung, dass die Unterstützung der Kommission vor allem in einer Verbesserung der Abwasserentsorgung, der Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser und des Zugangs zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten für die ärmsten Bevölkerungsgruppen sichtbar wurde. Generell weisen die Evaluierungen jedoch auf große Verzögerungen bei der Durchführung hin und heben die mangelnde Flexibilität und die Trägheit der Verfahren bei der Kommission hervor. 2005 wurden ferner zwei Evaluierungsberichte zur EIDHR sowie eine Studie über die Zweckmäßigkeit der Indikatoren fertig gestellt, die im Großen und Ganzen ein positives Fazit zogen.

4.3 Managementfragen

Auch im Jahr 2005 hat die Kommission ihren Schwerpunkt weiter von den Inputs hin zu den Ergebnissen und Auswirkungen verlagert, denn sie beeinflussen die Durchführung der Hilfe. Mit dem Schwerpunkt Qualität werden die Reformen der Außenhilfe fortgesetzt, die in den vorausgehenden vier Jahren (2001-2004) durchgeführt wurden.

Das Ergebnis dieser Reformen ist dem öffentlichen Bericht Qualitative assessment of the reforms in the management of external assistance[17] zu entnehmen, der im Juli 2005 herausgegeben wurde; in diesem Bericht werden die operativen, organisatorischen und methodischen Reformen der Hilfe untersucht und die Auswirkungen und Ergebnisse bewertet.

Durch die Reformen konnte die Bereitstellung der Hilfe kontinuierlich beschleunigt werden, was mit einem jährlichen Anstieg der Zahlungen und einer Verkürzung der durchschnittlichen Durchführungszeiten einherging.

Nachdem der Prozess der Dekonzentration – der Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der meisten Entwicklungsprogramme auf die Delegationen der Kommission in den einzelnen Ländern – abgeschlossen war, wurde die zentrale Struktur des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid im März 2005 geändert, um die Unterstützung der Delegationen zu verbessern und der Verlagerung der westlichen Balkanländer in die Zuständigkeit der GD Erweiterung Rechnung zu tragen, die sich im Hinblick auf ihren künftigen Beitritt zur EU ergab.

4.4 Ergebnisse

Bei der Programmdurchführung hat die Europäische Kommission 2005 schneller und effizienter als je zuvor agiert, damit die Hilfsgelder die Bedürftigen zügig erreichten. Die Ergebnisse belegen die positive Wirkung der Reformen, die im Jahr 2000 eingeleitet wurden, um die Auszahlung der Hilfsgelder an Drittländer durch die Kommission zu verbessern.

Die Mittelbindungen sind 2005 gegenüber 2004 um mehr als 16 % auf 8 Mrd. EUR gestiegen. Die Mittelbindungen für die Länder in Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean wurden um über 1 Milliarde EUR aufgestockt und haben damit fast die Rekordhöhe von 2003 erreicht. Auch die Mittelbindungen für Asien sind gegenüber 2004 drastisch gestiegen (um nahezu 50 %). Die Auszahlungen beliefen sich auf 6,2 Mrd. EUR und lagen damit deutlich über dem Betrag des Vorjahres (5,7 Mrd. EUR).

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Dank der Reformen kann die Kommission finanzielle Zusagen sowohl im Rahmen ihrer internen Verfahren als auch bei der eigentlichen Programmdurchführung effizienter bearbeiten. Im Vergleich zu 2001 sind die Mittelbindungen 2005 um 44 %, die Zahlungen um 50 % gestiegen. Diese Zahlen bedeuten, dass die Durchführung durchschnittlich innerhalb 3,32 Jahren erfolgt, gegenüber 3,55 Jahren 2004 und nahezu fünf Jahren im Jahr 2000.

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Die von der Kommission verwaltete öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) für Länder mit niedrigem Einkommen einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder wurde erneut beträchtlich aufgestockt. Sie hat sich von etwa 1,5 Mrd. EUR im Jahr 2000 auf etwa 3,2 Mrd. EUR im Jahr 2005 mehr als verdoppelt. In Prozentzahlen ausgedrückt stellt dies einen Anstieg von 32 % im Jahr 2000 auf 45,8 % im Jahr 2005 dar. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen, da mehr als die Hälfte der neuen Mittelbindungen von 2005 diesen Ländern zugute kam.

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Tempo und Effizienz sind zwar wichtig, aber was zählt sind die Ergebnisse, die bei der Unterstützung Hilfsbedürftiger erzielt werden. Das ergebnisorientierte Monitoringsystem der Kommission, das auf regelmäßigen, von unabhängigen Sachverständigen vor Ort durchgeführten Bewertungen beruht, lässt einen deutlichen Trend zu kontinuierlichen Qualitätssteigerungen erkennen. Insbesondere bei den Punktzahlen für Effizienz und Nachhaltigkeit der Projekte und Programme ist seit 2001 ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen.

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Die Kommission ist entschlossen, die Verwaltung der Mittel, für die sie verantwortlich ist, weiter zu verbessern, und hat eine Vereinfachung der Rechtsgrundlage der Außenhilfe (der Instrumente) und ihrer internen Verfahren vorgeschlagen.

Im Jahr 2005 fanden intensive Vorbereitungsarbeiten für die nächste Generation der Hilfsprogramme statt, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 durchgeführt werden sollen. Die Kommission hat in Generation Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und den wichtigsten beteiligten Akteuren in den Empfängerländern sowie mit den Mitgliedstaaten und anderen Gebern die Ausarbeitung der Strategiepapiere aufgenommen, die der Programmplanung für die verschiedenen Länder und Regionen als Leitfaden dienen werden. Dieser Prozess wird 2006 abgeschlossen, sodass ab Januar 2007 mit der Durchführung der geplanten Maßnahmen begonnen werden kann.

Die Ausarbeitung dieser Länder- und Regionalstrategiepapiere orientierte sich an den Zielen und Grundsätzen, die in der Erklärung zur Entwicklungspolitik vom Dezember 2005, dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, dargelegt sind. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die von der EU und ihren Mitgliedstaaten eingegangenen maßgeblichen Verpflichtungen Eingang in die Programmplanung finden, um die Wirksamkeit der Hilfe zu erhöhen.

[1] KOM(2004) 133 endgültig.

[2] KOM(2005) 134, April 2005.

[3] Handel, Umwelt, Klimawandel, Sicherheit, Landwirtschaft, Fischerei, soziale Dimension der Globalisierung, Migration, Forschung und Innovation, Informationsgesellschaft, Verkehr und Energie.

[4] Das Dokument wurde von der Kommission und dem Rat anlässlich der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 22. November 2005 (14820/05), vom Plenum des Parlaments am 15. Dezember 2005 (Entschließung P6-TA(2005)0528) angenommen.

[5] KOM(2005) 132.

[6] Eine Ausnahme bildet Kroatien, dem bereits der Status eines Kandidatenlandes verliehen wurde und das in den Genuss sowohl des CARDS-Regionalprogramms als auch aller drei Finanzinstrumente zur Heranführungshilfe kommt.

[7] KOM(2004) 373 endgültig.

[8] Gemeinsamer Wirtschaftsraum, gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, gemeinsamer Raum der äußeren Sicherheit und gemeinsamer Raum für Forschung, Bildung und Kultur.

[9] KOM(2001) 252 endgültig.

[10] Darunter die European Humanities University in Vilnius, die Hochschulkurse in Weißrussisch zu Demokratie und Menschenrechten anbietet.

[11] Das Abkommen ist noch nicht von allen Partnern ratifiziert worden; es soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

[12] Geändertes Partnerschaftsabkommen von Cotonou: Gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission zur finanziellen und technischen Hilfe im Bereich der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und neuer Art. 11a) des geänderten Abkommens.

[13] Verordnung (EG) Nr. 491/2004.

[14] KOM(2005) 388 endgültig.

[15] http://www.oecd.org/DATAOECD/11/41/34428351.pdf

[16] DAC. CHAIR (2005) 12 /REV.1

[17] SEC (2005)963.