52006DC0246

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Verbesserte Konsultationen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft /* KOM/2006/0246 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 24.5.2006

KOM(2006) 246 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Verbesserte Konsultationen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Abschätzung und Bewirtschaftung von Fangmöglichkeiten 4

2.1. Beratungsverfahren und Datenbedarf 4

2.2. Derzeitiges Verfahren 5

2.3. Input der Akteure 6

3. Empfehlungen zur Verbesserung des Systems 7

3.1. Neue Daten für das Fischwirtschaftsjahr 7

3.2. Ein neuer Zeitplan für die wissenschaftlichen Bestandsabschätzungen 7

3.3. Drittländer 8

3.4. Rechtzeitige Konsultationen mit EU-Akteuren über Fischereimanagemententscheidungen 8

3.5. Ein neuer Zeitplan für Legislativvorschläge und Entscheidungen 10

3.6. Trennung der Quotenverordnungen von anderen Managementinstrumenten 11

4. Schlussfolgerung: Ein neuer Zeitplan für die Fischereimanagementdebatte 12

EINLEITUNG

Im Interesse einer „breiten Beteiligung aller Akteure auf allen Stufen vom Entwurf der Politik bis zu ihrer Umsetzung“ (gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates) müssen die derzeitigen Verfahren zur Annahme jährlicher Entscheidungen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft geändert werden.

Die Fangmöglichkeiten für die Fischer aus der Europäischen Gemeinschaft werden normalerweise Ende Dezember auf der Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei für ein Jahr festgesetzt. Die vom Rat angenommene Verordnung, die am 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt, enthält unter anderem Entscheidungen über die Festsetzung der TAC und Quoten für die Mitgliedstaaten, den zulässigen Fischereiaufwand nach Fanggerät und Gebiet sowie technische Vorschriften über das im Bezugsjahr zulässige Fanggerät.

Die Verordnung des Rates basiert auf einem Vorschlag der Kommission, wie dies in den Verträgen vorgeschrieben ist. Die Kommission hat ihre Vorschläge bisher stets relativ spät vorgelegt, um aktuelle wissenschaftliche und technische Informationen zu berücksichtigen. Infolge dieses Zeitplans steht für Konsultationen mit den Akteuren nur sehr wenig Zeit zur Verfügung.

In Anbetracht des erschöpften Zustands etlicher Fischbestände sind unlängst umfassendere Erhaltungsmaßnahmen notwendig geworden. Eine Reduzierung der TAC allein hat sich als unzureichend erwiesen, sodass ein Maßnahmenpaket einschließlich der Steuerung des Fischereiaufwands, technischer Maßnahmen sowie Kontroll- und Inspektionsregelungen angesagt war. Die Festlegung solcher Maßnahmen innerhalb des engen zeitlichen Rahmens des jährlichen Entscheidungsverfahrens war mit Schwierigkeiten verbunden.

Die Kommission hat 2005 informelle Konsultationen mit den Akteuren und den Mitgliedstaaten über alternative Arbeitsmethoden zur Vorbereitung von Entscheidungen im Bereich des gemeinschaftlichen Fischereimanagements durchgeführt. Viele Mitgliedstaaten zeigten sich für Änderungen aufgeschlossen; einer Änderung des Geltungszeitraums der TAC standen dagegen die meisten Mitgliedstaaten skeptisch gegenüber. Die Kommission wurde aufgefordert, zu prüfen, wie sie schon zu einem früheren Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres wissenschaftliche Gutachten für die Bestandsbewirtschaftung einholen kann. Zahlreiche Mitgliedstaaten forderten die Kommission auf, frühzeitig Gespräche mit den regionalen Beratungsgremien über die anstehenden Entscheidungen über Fangmöglichkeiten aufzunehmen. Einige Mitgliedstaaten gaben aber auch zu bedenken, dass der mit dem derzeitigen System einhergehende Zeitdruck einen positiven Beitrag zur effizienten Entscheidungsfindung leistet.

Die Kommission hat bereits Maßnahmen eingeleitet, um der Bündelung von Fischereimanagemententscheidungen zum Jahresende entgegenzuwirken. 2005 legte die Kommission schon zu einem früheren Zeitpunkt einen separaten TAC-Vorschlag für Bestände in der Ostsee vor. Während des ganzen Jahres wurden technische Beratungen mit den Mitgliedstaaten zur Vorbereitung der Entscheidungen über die Steuerung des Fischereiaufwands, die Festsetzung der TAC und verwandte Themen abgehalten. Die TAC für Tiefseebestände werden schon jetzt für jeweils zwei Jahre in separaten Verordnungen festgesetzt.

Es bedarf weiterer Verbesserungen, um insbesondere sinnvolle Konsultationen mit den Akteuren zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Papier wird eine neue Arbeitsmethode zur Vorbereitung der Entscheidungen des Rates über die jährlichen Fangmöglichkeiten und die mit ihnen verbundenen Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinschaft vorgeschlagen. Es geht darum, die Konsultationen mit den Akteuren sowie die Koordinierung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den wissenschaftlichen Beratern über die langfristigen Ziele des Fischereimanagements einschließlich der Instrumente zu deren Verwirklichung schon im Vorfled der Vorlage der Kommissionsvorschläge für das Fischereimanagement des Folgejahres zu verbessern. Der Zeitplan für die Vorlage der Kommissionsvorschläge soll zumindest in Teilen ebenfalls geändert werden.

Das Initiativrecht der Kommission wird durch die verstärkten Konsultationen mit den Akteuren nicht beeinträchtigt. Die Konsultationen sollen die Kommission in die Lage versetzen, die Wissensbasis für ihren Vorschlag zu stärken und die Stellungnahmen der Akteure einzuholen.

ABSCHÄTZUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG VON FANGMÖGLICHKEITEN

Beratungsverfahren und Datenbedarf

Das in der Gemeinschaft allgemein angewandte Beratungs- und Verwaltungssystem für die Fischerei wurde Anfang der achtziger Jahre unmittelbar nach Einführung der Gemeinsamen Fischereipolitik entwickelt. Damals galten die Fischbestände nicht als gefährdet. Das Hauptanliegen war nicht etwa die nachhaltige Bestandsbewirtschaftung, sondern es ging darum, die zu erwartenden Fangmengen, die aus den einzelnen Beständen entnommen werden konnten, kurzfristig abzuschätzen, um nationale Quoten festzusetzen und relativ stabile Anteile zu erreichen.

Die Beratung durch wissenschaftliche Stellen wie zum Beispiel den Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) mit Formulierung von kurzfristig „empfohlenen Fangmengen“ entsprach dieser Grundhaltung; sie ging von den bei gleichbleibender Befischungsintensität zu erwartenden Fangmengen aus, sofern die Bestandsgröße ein bestimmtes biologisches Mindestniveau nicht zu unterschreiten drohte.

Mit der Herausbildung des Vorsorgeprinzips im Fischereimanagement nach Annahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über gebietsübergreifende Bestände von 1995 wurden Gutachten mit Angaben über die Höchstfangmengen angefordert, die vertretbar waren, ohne eine kurzfristige Gefährdung der Laicherbiomasse bzw. ein unvertretbar großes Risiko einer langfristigen Gefährdung des Laichbestands herbeizuführen. Die Gemeinschaft nahm 2002 den Vorsorgeansatz und die Verwirklichung ökosystemorientierter Ansätze auf dem Gebiet der Bestandsbewirtschaftung in ihre Rahmenverordnung für die Gemeinsame Fischereipolitik auf. Außerdem verpflichteten sich die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten 2002, die Bestände so zu bewirtschaften, dass der höchstmögliche Dauerertrag im Sinne des auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 verabschiedeten Plans erreicht werden kann.

Derzeitiges Verfahren

Die Praxis der Gemeinschaft, ihr Fischereimanagement auf der Grundlage kurzfristig ausgelegter Prognosen zu gestalten, hat dazu geführt, dass die Entscheidungsfindung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

Erstens hat die kurzfristige Ausrichtung der Entscheidungen eine umfassende Debatte über ein langfristiges Fischereimanagement bisher verhindert. Dies wurde im Zuge der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik erkannt, was zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die langristige Bestandsbewirtschaftung geführt hat[1].

Zweitens müssen die kurzfristig ausgelegten Prognosen so präzise wie möglich sein. Deshalb werden die wissenschaftlichen Untersuchungen erst relativ spät vorgelegt, damit aktuelle Daten aus Bestandserhebungen in die Prognosen einfließen können.

Drittens hat eine allgemein hohe Befischungsintensität insbesondere in der Fischerei auf demersale Arten dazu geführt, dass ein erheblicher Teil der Fänge eines jeden Jahres aus Jungfischen besteht, die der Fischerei im Vorjahr noch nicht zur Verfügung standen. Dadurch haben „Last-Minute-Bestandserhebungen“ zur Abschätzung der zu erwartenden Fangmengen an Bedeutung gewonnen.

Viertens gilt für einige wichtige Bestände (z. B. Kabeljau in der Nordsee, im Kattegat, in der Irischen See und in der Ostsee; Scholle in Skagerrak und Kattegat; Schellfisch in der Nordsee; Sardellen im Golf von Biskaya), dass nur ein kleiner Teil der Bestände vom einen Jahr zum nächsten überlebt. Dies kann die Fangmöglichkeiten destabilisieren, weil die Rekrutierung von einem Jahr zum nächsten erheblich variieren kann. So wurde zum Beispiel die TAC für Schellfisch in der Nordsee im Zeitraum 1988-2005 jedes Jahr um durchschnittlich 32 % modifiziert. Große Schwankungen bei den Fangmöglichkeiten sind sowohl in Bezug auf den Absatz von Fisch als auch hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten für Fischer nur schwer zu managen.

Diese Probleme haben dazu geführt, dass die wissenschaftlichen Analysen und Managemententscheidungen für die meisten demersalen Bestände innerhalb eines sehr engen Zeitplans vorzulegen sind:

- im September sind die letzten Erhebungen abgeschlossen und die Daten werden an Bord der Forschungsschiffe analysiert;

- Anfang Oktober sind die wissenschaftlichen Untersuchungen abgeschlossen und die Ergebnisse werden dem Beratenden Ausschuss für Fischereimanagement sowie dem Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) übermittelt.

- Ende Oktober legt der ICES seinen „Kunden“, der Europäischen Gemeinschaft, Norwegen, Island, dem NEAFC und anderen, sein Gutachten vor;

- im November analysiert die Kommission das wissenschaftliche Gutachten, wobei sie auch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei und die Akteure konsultiert, während mit Norwegen und anderen Küstenstaaten über gemeinsam verwaltete Bestände verhandelt wird;

- Anfang Dezember legt die Kommission ihren Vorschlag für die Fangmöglichkeiten-Verordnung vor; der Vorschlag wird von den Mitgliedstaaten, regionalen Beratungsgremien und Akteuren erörtert;

- Mitte Dezember erlässt der Rat die Verordnung.

In den Jahren 2004 und 2005 begann die Kommission schon frühzeitig (ab Anfang des Jahres), mit den Mitgliedstaaten und den Akteuren über einige technische Aspekte der Fangmöglichkeiten-Verordnung zu diskutieren. Auf diesen „Frontloading-Sitzungen“ wurden beispielsweise technische Maßnahmen, Regelungen zur Begrenzung des Fischereiaufwands sowie Sperrgebiete ausführlich erörtert. Dadurch wurde 2005 die Entscheidungsfindung in technischen Fragen, insbesondere hinsichtlich der Begrenzung des Fischereiaufwands, wesentlich erleichtert.

Input der Akteure

Das regionale Beratungsgremium für die Nordsee wurde zur Änderung des Jahreszeitplans für die Entscheidungsfindung konsultiert. Wichtigstes Anliegen dieses Gremiums war, dass der Frage, unter welchen Bedingungen die TAC ausgeschöpft werden können, und insbesondere den technischen Übergangsmaßnahmen und den Regelungen zur Steuerung des Fischereiaufwands, mehr Zeit gewidmet werden sollte.

Der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) zeigte sich aufgeschlossen für eine Neugestaltung des Zeitplans für die Ausarbeitung der Fangmöglichkeiten-Verordnungen, vorausgesetzt, dass eventuelle Änderungen schrittweise eingeführt werden. Der BAFA befürwortet die Umsetzung mittelfristig ausgelegter Strategien (insbesondere eine Beschränkung der TAC-Schwankungen auf 15 %) unter verstärkter Einbeziehung der Akteure und schlägt vor, für einige Bestände weniger oft wissenschaftliche Gutachten einzuholen und die TAC für einen längeren Zeitraum festzulegen (wie dies für Kaisergranat und für Tiefseearten bereits getan wird). Wie das regionale Beratungsgremium für die Nordsee, so hebt auch der BAFA als wichtigstes Anliegen hervor, dass für die Diskussionen über die Rahmenbedingungen, unter denen die TAC festgesetzt werden, etwa über technische Maßnahmen oder über Einzelheiten der Umsetzung der Steuerung des Fischereiaufwands, mehr Zeit bereitgestellt werden sollte. Der BAFA hat sich gegen die Zerstückelung des TAC- und Quotenpakets ausgesprochen und hält eine Paketlösung am Jahresende weiterhin für unvermeidbar.

Der BAFA ist bereit, eine zeitliche Verlagerung des Fischereiwirtschaftsjahres, beispielsweise ab 1. April statt wie bisher ab 1. Januar, zu erwägen, teilt aber den Standpunkt der Kommission, dass dies nur möglich ist, wenn auch die übrigen Küstenstaaten dem neuen Zeitplan zustimmen.

EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES SYSTEMS

Neue Daten für das Fischwirtschaftsjahr

Die TAC werden gegenwärtig sowohl in der EU als auch in den benachbarten Drittländern für ein Kalenderjahr ab 1. Januar festgesetzt. Es könnte sich als möglich erweisen, den Anfangszeitpunkt dieses zwölfmonatigen Verwaltungszeitraums zu verlegen. Dies könnte für bestimmte Bestände, bei denen die Fischereisaison am Ende des Kalenderjahres keine natürliche Unterbrechung erfährt, von Vorteil sein. Die saisonalen Besonderheiten der einzelnen Fischereien sind jedoch so unterschiedlich, dass eine solche Maßnahme zwar gewisse Zeitprobleme für einige Fischereien lösen, zugleich aber in anderen Fischereien neue Probleme auslösen könnte. Es bleibt zu prüfen, ob im Interesse eines tatsächlich verbesserten Gesamtergebnisses verschiedene Termine für die Fischwirtschaftsjahre der einzelnen Bestände eingeführt werden müssten. Dies wäre mit erheblichen Verwaltungskosten verbunden. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass diese Option kurzfristig nicht weiterverfolgt werden sollte, sofern mit Hilfe von Alternativlösungen ein ähnlich gutes Ergebnis erzielt werden kann.

Ein neuer Zeitplan für die wissenschaftlichen Bestandsabschätzungen

Die wissenschaftliche Beratung der Kommission erfolgt gegenwärtig durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF), der sich auf Untersuchungen und Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung stützt. Die Gutachten werden zweimal jährlich vorgelegt:

- im Juni für Tiefseearten, Bestände in der Ostsee sowie mehrere Herings- und Sprottenbestände;

- im Oktober für Makrelen, Kaisergranat und die meisten demersalen Platt- und Rundfischbestände.

Die Kommission hat mit dem ICES und dem STECF Gespräche darüber aufgenommen, welche Möglichkeiten bestehen, die Gutachten für weitere Bestände im Juni statt im Oktober vorzulegen. Zur Gewährleistung der Kohärenz müssten die Gutachten für Arten, die im Rahmen gemischter Fischereien gefangen werden, zum selben Zeitpunkt vorgelegt werden. Es wurde auch erkannt, dass eine frühere Vorlage der Gutachten in einigen Fällen zu einer weniger genauen Prognose führt, aber diese Folge der Terminverlagerung gilt als akzeptabel. Die Kommission hat auch angefragt, ob die Gutachten ab 2007 etwas früher im Jahr vorgelegt werden können.

Der ICES führt gegenwärtig eine ausführliche Bewertung durch, um festzustellen, welche Möglichkeiten bestehen, um den Zeitplan für die Einschätzungen und Empfehlungen dem Kommissionsbedarf entsprechend zu ändern. Die Bewertung wird unter anderem auf folgende Aspekte eingehen: die Auswirkungen der mit den Terminverlagerungen einhergehenden Genauigkeitseinbußen für die einzelnen Bestände, wenn die Gutachten für die mehrjährige Bestandsabschätzung und Bestandsbewirtschaftung früher vorgelegt werden; strategischere Beratungsprodukte; Protokolle für außerplanmäßige Aktualisierungen von Bestandsabschätzungen und/oder Gutachten, wenn dies aufgrund neuer Informationen notwendig erscheint; Verfügbarkeit des für die kurzfristigere Erstellung der Bestandsabschätzungen und Gutachten erforderlichen wissenschaftlichen Personals. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird sich die Kommission mit dem ICES über einen neuen Zeitrahmen für den Beratungsprozess ab 2007 einigen.

In Bezug auf die Gutachten von 2006 wird der ICES die Möglichkeiten für einen Übergangs-Beratungszeitplan prüfen, wobei er sich auf die jüngsten Bewertungen und ACFM-Gutachten stützt und Nachbesserungen zulässt, sofern die neuen Informationen seiner Ansicht nach wichtig genug sind, um die Empfehlungen der Gutachten wesentlich zu ändern. Die Arbeit für 2006 unterliegt der wichtigen Einschränkung, dass die nationalen Fischereiforschungsinstitute, die mit Daten und Fachwissen zur Arbeit des ICES beitragen, den Einsatz ihrer Ressourcen bereits geplant haben, sodass eine frühere Bereitstellung von Daten bzw. die Änderung von Sitzungsterminen problematisch ist.

Drittländer

Bestandsbewirtschaftungsentscheidungen für Bestände, die die EU gemeinsam mit Norwegen (Nordseekabeljau, Scholle, Seelachs, Hering und Wittling) oder mit anderen Küstenstaaten (Blauer Wittling, atlanto-skandischer Hering, Makrele) bewirtschaftet, sowie Entscheidungen im Rahmen des NEAFC (Tiefseearten, Makrele, Rotbarsch) werden gegenwärtig im November getroffen. Traditionell wird ein Maßnahmenpaket geschnürt, das sowohl Bestandsbewirtschaftungsregelungen einschließlich der TAC als auch technische und Kontrollmaßnahmen sowie Transfers beinhaltet, um biologische Kohärenz und politische Ausgewogenheit zu gewährleisten.

Die Kommission wird mit den Nicht-EU-Küstenstaaten Gespräche über eine Vorverlagerung dieser Entscheidungen aufnehmen. Während einige dieser gemeinsamen Entscheidungen auf der Verfügbarkeit der neuesten wissenschaftlichen Informationen beruhen, sind andere weniger aktualitätsgebunden, sodass möglicherweise ein gewisser Spielraum für Terminänderungen besteht.

Rechtzeitige Konsultationen mit EU-Akteuren über Fischereimanagemententscheidungen

Die Managemententscheidungen können besser vorbereitet und die Konsultationen in größerem Rahmen durchgeführt werden als bisher. Selbst wenn die Schätzung der Zahl der neu hinzukommenden Jungfische erst gegen Ende des Jahres vorliegt, sind einige allgemeine Merkmale der jeweiligen Fischerei, etwa die fischereiliche Sterblichkeit, der Fischereiaufwand in Relation zu dem vorsorglich festgesetzten Grenzwert, die Marktnachfrage von Seiten des Sektors sowie die Wechselwirkungen mit anderen Arten derselben Fischerei, schon vorher bekannt. Die Vorbereitung der Managemententscheidungen könnte dadurch verbessert werden, dass die Kommission „Befischungsregeln“ festlegt, die den TAC-Beschlüssen zugrunde gelegt werden. Solche Befischungsregeln, wie sie der Rat bei Wiederauffüllungsplänen und Bewirtschaftungsplänen für einzelne Bestände bereits festgelegt hat, könnten zum Beispiel Folgendes beinhalten:

- Bestimmungen über die größtmöglichen jährlichen TAC-Schwankungen;

- Bestimmungen zur Senkung der fischereilichen Sterblichkeit auf ein nachhaltiges Niveau;

- Anpassung des Fischereiaufwands (Einsatztage auf See) an die fischereiliche Sterblichkeit (Anteil der Fische, die während des Jahres gefangen werden, an der Gesamtzahl der Fische im Meer).

Ein auf Befischungsregeln gestütztes Managementkonzept könnte im Prinzip auf alle von der Gemeinschaft bewirtschafteten Bestände ausgeweitet werden. Dadurch würde Zeit gewonnen, um über die Ziele sowie die geeigneten Mittel zu deren Umsetzung zu diskutieren. Während die wissenschaftlichen Schätzungen über die genauen Bestandsmengen bei ICES und STECF noch in Arbeit sind, könnte die Diskussion mit den Akteuren über die Grundsätze der Bestandsbewirtschaftung bereits anlaufen.

Die Befischungsregeln würden im Idealfall als Teil einer Verordnung des Rates über die wichtigsten Fischereien und Fischbestände angenommen und relativ selten aktualisiert. Kurzfristig muss die Gemeinschaft jedoch über geeignete Verfahren zur Festsetzung der TAC für diejenigen Bestände nachdenken, für die kein langfristiger Plan vorliegt.

Dies könnte folgendermaßen geschehen:

Als ersten Schritt gibt die Kommission im April eine Absichtserklärung zur Festsetzung der TAC für das darauffolgende Jahr ab. Diese Erklärung enthält die Strategie und die Arbeitshypothesen der Kommission für die Bestandsbewirtschaftung, basierend auf den Trends, die anhand der jüngsten (also der im Vorjahr erstellten) wissenschaftlichen Gutachten zu erkennen waren. Sie beinhaltet mehrere Elemente einer generischen Vorgehensweise, zum Beispiel Folgende:

a) das Ziel der Bestandsentwicklung bis zur Erreichung eines Niveaus, das eine nachhaltige Nutzung der jeweiligen Bestände bei gleichzeitigem höchstmöglichem Dauerertrag ermöglicht;

b) die TAC und der Fischereiaufwand für das Folgejahr sind im Einklang mit den Vorgaben der Wiederauffüllungspläne bzw. der Pläne für die langristige Bestandsbewirtschaftung festzusetzen, sofern es solche Pläne gibt; anderenfalls gilt, dass die fischereiliche Sterblichkeit bei Beständen, bei denen die Sterblichkeit bereits über dem langfristige hohe Erträge versprechenden Niveau liegt, nicht angehoben werden darf;

c) Bestände mit vergleichbarem Nutzungs- bzw. Überfischungsgrad sind gleich zu behandeln;

d) Bestimmungen über die größtmöglichen jährlichen TAC-Schwankungen – vorbehaltlich besonderer Umstände, die umfassendere Änderungen für bestimmte Bestände erforderlich machen könnten.

Die Kommission veranschaulicht ihr Konzept mit praktischen Beispielen für die kommerziell wichtigsten Fischbestände, wobei sie zeigt, was für die TAC und den Fischereiaufwand zu erwarten ist, wenn von der Annahme ausgegangen wird, dass die wissenschaftlichen Empfehlungen für das Folgejahr mit denen für das laufende Jahr übereinstimmen. (Im Text ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Projektionen in einigen Fällen infolge von Aussagen der noch ausstehenden Gutachten, z. B. in Bezug auf die Rekrutierung, erheblich geändert werden könnten.)

Die vorläufigen TAC für Bestände, die bereits Gegenstand eines Wiederauffüllungs- oder Bestandsbewirtschaftungsplans sind, werden anhand dieser Pläne automatisch festgesetzt.

Die Verhandlungsposition der Kommission hinsichtlich der Mitwirkung der Gemeinschaft an der Arbeit regionaler Fischereiorganisationen ist in der Erklärung nicht enthalten.

Auf der Grundlage der Kommissionserklärung könnten im Sommer Konsultationen mit den regionalen Betratungsgremien und den Mitgliedstaaten stattfinden. Dadurch würde das „Frontloading“ intensiviert, und die Akteure erhielten die Möglichkeit, sich an einer eher strategisch ausgerichteten Diskussion über die Fischerei zu beteiligen. Im Oktober könnte im Rat eine fischereipolitische Debatte stattfinden, bei der der Rat aufgefordert würde, zur von der Kommission vorgeschlagenen Strategie unter Berücksichtigung der Beiträge der regionalen Beratungsgremien Stellung zu nehmen.

Ein neuer Zeitplan für Legislativvorschläge und Entscheidungen

Die Kommissionsvorschläge für die jährliche Bewirtschaftung der Fischereiressourcen müssen nicht unbedingt in einem einzigen, alle Bestände abdeckenden Paket vorgelegt werden.

Diejenigen Bestände, deren Prognosen stark von den jüngsten wissenschaftlichen Schätzungen abhängig sind (und andere Bestände, die mit ihnen zusammen befischt werden) müssen auch weiterhin am Jahresende behandelt werden. Die Entscheidungen in Bezug auf andere, langlebigere Bestände könnten vorverlegt werden. Bei nicht überfischten Beständen, die groß genug sind, um eine wesentliche Übertragung von einem Jahr zum nächsten zu ermöglichen, enthält die aktuellste Erhebung zumeist nur wenige Informationen über die Fangmöglichkeiten des Folgejahres. Für Bestände mit geringerer fischereilicher Sterblichkeit können also die Vorschläge zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt und die Entscheidung entsprechend früher erlassen werden.

Die Kommission schlägt deshalb vor, die jährlichen Entscheidungen über das Fischereimanagement künftig nach dem folgenden zweistufigen Verfahren zu erlassen:

Stufe 1 (Juni - Oktober)

(i) Für Fischbestände, die von der Gemeinschaft allein verwaltet werden, und für die die wissenschaftlichen Gutachten des ICES im Juni vorliegen, konsultiert die Kommission die zuständigen regionalen Beratungsgremien in den Monaten Juni und Juli zu den einschlägigen TAC. Die Kommission erstellt anschließend bis Anfang September einen Vorschlag für eine Verordnung. Der Rat wird dadurch in die Lage versetzt, die betreffenden TAC im Oktober anzunehmen. Gegenwärtig werden für Bestände in der Ostsee und für Tiefseearten separate Legislativvorschläge ausgearbeitet. Diese Vorgehensweise könnte künftig auf von der Gemeinschaft allein verwaltete pelagische Arten und (sofern zuvor eine Einigung mit den übrigen Küstenstaaten erzielt wird) auf Blauen Wittling, Makrele und gemeinsam genutzte Heringsbestände ausgeweitet werden.

Stufe 2 (Oktober – Dezember)

(ii) Im Falle der rekrutierungsabhängigen Fischereien, bei denen die den Fischern im Folgejahr zur Verfügung stehenden Bestände sich überwiegend aus neu hinzugekommenen Jungfischen zusammensetzen, können die TAC auch weiterhin erst festgesetzt werden, wenn die Bestandsabschätzungen für diese Jungfische vorliegen. Dies bedeutet, dass der Kommissionsvorschlag erst vorgelegt werden kann, wenn das ICES-Herbstgutachten vorliegt (gegenwärtig im Oktober, wobei die Möglichkeit einer geringfügigen Vorverlagerung für die Zukunft nicht auszuschließen ist). Dies bedeutet, dass sich der Vorlagezeitpunkt für den Kommissionsvorschlag (Ende November) nicht nennenswert ändern wird. Trotzdem dürfte die vorangegangene Konsultation der Akteure und des Rates auf der Grundlage der Kommissionserklärung bewirken, dass die Konsultation der Akteure über die aktuellsten Gutachten leichter zu Ende geführt werden kann. Der endgültige Kommissionsvorschlag dürfte für die Akteure keine Überraschungen enthalten. Die zweite Stufe beinhaltet die TAC sowie die vorläufige Anwendung der technischen Maßnahmen, die auf den Jahrestagungen der regionalen Fischereiorganisationen (NAFO, ICCAT, CCAMLR oder NEAFC) beschlossen wurden.

Trennung der Quotenverordnungen von anderen Managementinstrumenten

Akteure und Mitgliedstaaten haben darauf hingewiesen, dass die Aufnahme von Vorschriften über die Begrenzung des Fischereiaufwands in das jährliche Fischereimanagement den Verhandlungsprozess verkompliziert und dieser Bereich deshalb in einer separaten Verordnung abgehandelt werden sollte.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Durchführungsbestimmungen zur Ermittlung, Übertragung und Überwachung des Fischereiaufwands durchaus Gegenstand einer eigenständigen Verordnung sein könnten. Die Festsetzung der eigentlichen Beschränkungen des Fischereiaufwands müssen jedoch Teil des jährlichen Entscheidungsverfahrens bleiben.

Da die geltenden Gemeinschaftsbestimmungen über die Begrenzung des Fischereiaufwands im Rahmen der geplanten Überprüfung des Wiederauffüllungsplans für Kabeljau noch 2006 überprüft werden, hält es die Kommission für angemessen, mit der Vorlage eines Vorschlags für eine neue, separate Verordnung über eine Gemeinschaftsregelung zur Bestandsbewirtschaftung bis 2007 zu warten.

Schlussfolgerung: EIN NEUER ZEITPLAN FÜR DIE FISCHEREIMANAGEMENTDEBATTE

Um mehr Raum für Dialog und Diskussion über das Fischereimanagement der Gemeinschaft zu schaffen, könnte nach dem folgenden Zeitplan vorgegangen werden:

Zeitpunkt | Maßnahme |

April | Die Kommission gibt eine Absichtserklärung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für das Folgejahr ab. Mit dem Fischereisektor wird ein politischer Dialog eröffnet, der bis zum Jahresende andauert. Er erstreckt sich unter anderem auf die Befischungsregeln für die TAC, den Fischereiaufwand sowie technische Fragen einschließlich der Steuerung des Fischereiaufwands. |

Anfang Juni | ICES und STECF legen wissenschaftliche Gutachten für bestimmte Bestände vor (insbesondere Ostseebestände, pelagische Arten und – alle zwei Jahre – Tiefseearten). |

Juni - Juli | Die Kommission konsultiert die regionalen Beratungsgremien zur Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik auf die Bestände, für die die Gutachten im Juni vorgelegt wurden. Mit Drittländern werden, sofern diese Länder damit einverstanden sind, Verhandlungen über die gemeinsam bewirtschafteten pelagischen Bestände geführt. |

Anfang September | Die Kommission legt ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Fangmöglichkeiten für diejenigen Bestände vor, für die die Gutachten im Juni vorgelegt wurden. |

Oktober | Der Rat erlässt eine TAC-Verordnung für diejenigen Bestände, für die die Gutachten im Juni vorgelegt wurden. ICES und STECF legen wissenschaftliche Gutachten für die übrigen Bestände vor. Die Diskussionen mit den Akteuren über fischereipolitische Maßnahmen sowie über diejenigen Bestände, für die die jüngsten Gutachten im Oktober vorgelegt wurden, werden fortgeführt. |

November | Verhandlungen mit Norwegen und anderen Küstenstaaten über diejenigen Bestände, für die die Gutachten im Oktober vorgelegt wurden. Die Kommission berücksichtigt die Ergebnisse der Diskussionen mit den regionalen Beratungsgremien in ihrem Vorschlag für die zweite Fangmöglichkeiten-Verordnung, den sie Ende November vorlegt. |

Dezember | Der Rat erlässt eine Fangmöglichkeiten-Verordnung für diejenigen Bestände, für die die Gutachten im Oktober vorgelegt wurden. |

Januar | Die Fangmöglichkeiten-Verordnungen für das Kalenderjahr treten in Kraft. |

[1] Artikel 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, ABl. L 388 vom 31.12.2002, S. 59.