52006DC0186

Bericht der Kommission - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen im Straßenverkehr der Europäischen Union - Dritter Jahresbericht (Berichtsjahr 2004) /* KOM/2006/0186 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.4.2006

KOM(2006) 186 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen im Straßenverkehr der Europäischen Union:Dritter Jahresbericht(Berichtsjahr 2004)

1. ZUSAMMENFASSUNG

Die Richtlinie 98/70/EG[1] legt aus Gesundheits- und Umweltgründen technische Spezifikationen für Kraftstoffe fest, die in Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor und Kompressionszündungsmotor benutzt werden. Die Richtlinie 2003/17/EG[2] zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG verlangt eine weitere Verringerung des Schwefelgehalts von Otto- und Dieselkraftstoffen.

Schwerwiegende Verstöße gegen die Kraftstoffspezifikationen können zu erhöhten Emissionen führen. Unter Umständen können auch der Motor und die Abgasnachbehandlungsanlage beschädigt werden. Um die Einhaltung der Normen für die Kraftstoffqualität gemäß dieser Richtlinie zu garantieren, sind die Mitgliedstaaten gehalten, Systeme zur Überwachung der Kraftstoffqualität einzuführen.

Artikel 8 der Richtlinie 98/70/EG, geändert durch Artikel 1 Absatz 5 der Richtlinie 2003/17/EG, sieht vor, dass die Kommission jährlich einen Bericht über die Kraftstoffqualität in den verschiedenen Mitgliedstaaten veröffentlicht. Dieser dritte Kommissionsbericht fasst in aller Kürze die Angaben der Mitgliedstaaten über die Qualität der Otto- und Dieselkraftstoffe sowie über die verkauften Mengen für das Jahr 2004[3] zusammen. Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich haben nationale Berichte für das Jahr 2004 eingereicht.

Die Überwachung der Kraftstoffqualität im Jahr 2004 zeigt, dass die Spezifikationen der Richtlinie 98/70/EG für Otto- und Dieselkraftstoffe im Allgemeinen eingehalten wurden und wenige Verstöße zu verzeichnen waren. Die hauptsächlichen Parameter waren beim Ottokraftstoff wieder die Research-Oktanzahl (ROZ, mindestens 34 Proben), der Sommerdampfdruck (DVPE, mindestens 43 Proben) und die Destillation-Verdampfung bei 100° C, mindestens 17 Proben). Beim Dieselkraftstoff waren die hauptsächlichen Parameter der Schwefelgehalt (22 Proben), der 95-%-Destillationspunkt (24 Proben), die Cetanzahl (mindestens 7 Proben) und die Dichte (mindestens 5 Proben). Einige Mitgliedstaaten meldeten zwar ungenügende Proben, andererseits wurden aber bei deutlich weniger Proben die Grenzwerte überschritten (und die Toleranzen der Messverfahren) als in den Vorjahren. Die Tschechische Republik und Polen meldeten jedoch eine hohe Zahl grenzwertüberschreitender Proben. Die Kommission in Zusammenhang mit diesen Überschreitungen hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Fahrzeugemissionen oder die Funktionsfähigkeit der Motoren festgestellt, drängt aber weiterhin darauf, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die volle Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die meisten Mitgliedstaaten tun das bereits. Einzelheiten über die eingeleiteten Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Falle einer Nichteinhaltung sind, falls mitgeteilt, in den einzelnen Länderkapiteln des ausführlichen Berichts für das Jahr 2004[4]enthalten. Die Kommission wird auch in Zukunft darauf hinwirken, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Richtlinienvorschriften für die Kraftstoffqualität in vollem Umfang gewährleisten.

Im Hinblick auf die Verringerung der Luftverschmutzung und die Einführung neuer Motorentechnik ist anzumerken, dass der Anteil der Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von weniger als 10 ppm und weniger als 50 ppm zwischen 2001 und 2004 in der EU-15 erheblich gestiegen ist. In den EU-10 ist der Schwefelgehalt erheblich höher, was einen leichten Anstieg des durchschnittlichen Schwefelgehalts zwischen 2003 und 2004 in der gesamten EU bewirkt. Wie in Tabelle 1 ersichtlich ist, gibt es einen allgemeinen Trend hin zu schwefelärmeren Otto- und Dieselkraftstoffen.

Tabelle 1 Jährliche Entwicklung des Schwefelgehalts von Otto- und Dieselkraftstoffen in der EU

Durchschnittlicher Schwefelgehalt EU-15, ppm | EU-25 | EU-10 | EU-15* |

[pic] | [pic] |

Kraftstofftyp | % | Kraftstofftyp | % |

1 | Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 | 0,7% |

2 | Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 (<50 ppm S) | 0,1% | 13 | Dieselkraftstoff | 45,9% |

3 | Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 (<10 ppm S) | 7,8% |

4 | Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 | 40,4% |

5 | Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 (<50 ppm S) | 22,7% |

6 | Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 (<10 ppm S) | 19,3% | 14 | Dieselkraftstoff (<50 ppm Schwefel) | 29,2% |

7 | Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 | 3,7% |

8 | Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 (<50 ppm S) | 0,8% |

9 | Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 (<10 ppm S) | 0,0% |

10 | Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 | 2,4% | 15 | Dieselkraftstoff (<10 ppm Schwefel) | 24,9% |

11 | Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 (<50 ppm S) | 1,2% |

12 | Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 (<10 ppm S) | 0,9% |

Ähnlich wie 2001-2003 wurde im Jahr 2004 der meiste Kraftstoff (gemäß den bis heute erhaltenen Angaben) in Deutschland, Italien, Spanien und im Vereinigten Königreich verkauft (Abb. 3). Während der Verkauf von Dieselkraftstoff in vielen Mitgliedstaaten überwiegt, gibt es immer noch Unterschiede bei den relativen Verkaufszahlen für Otto- und Dieselkraftstoffe.

Wie in den Jahren 2001-2003 gibt es noch gewisse Unterschiede bei der Anzahl der Kraftstoffsorten, die laut den Angaben 2004 in der EU erhältlich waren (Abb. 4); es gibt deutlich mehr Ottokraftstoffsorten, obwohl mehr Dieselkraftstoff verkauft wird. Die Unterscheidung zwischen den Ottokraftstoffsorten beruht hauptsächlich auf den unterschiedlichen Oktanzahlen (ROZ-Kategorie) und nicht auf unterschiedlichem Schwefelgehalt. Sieben EU-15-Mitgliedstaaten - zwei mehr als 2001 – haben 2004 nationale Kraftstoffsorten für schwefelarme (<50 ppm) und schwefelfreie (<10 ppm) Kraftstoffe festgelegt. Die Meldung der Kraftstoffverkäufe hat sich 2004 weiter verbessert. In keinem EU-10-Mitgliedstaat waren 2004 schwefelarme Kraftstoffsorten gesondert erhältlich.

Schaubild 2: Anzahl der Stichproben zur Überwachung der Kraftstoffqualität in der EU 2004 (durchschnittliche Anzahl der Proben pro Kraftstoffsorte)

durchschnittliche Probenzahl / Kraftstofftyp | [pic] |

Ottokraftstoff | Dieselkraftstoff |

Schaubild 3: Kraftstoffumsatz pro EU-Mitgliedstaat nach Kraftstofftypen (Mio. Liter)*

nationaler Kraftstoffverkauf, Mio. Liter | [pic] |

Ottokraftstoff insgesamt | Dieselkraftstoff insgesamt |

Schaubild 4: Anzahl der in den EU-Ländern erhältlichen Kraftstoffsorten nach Kraftstofftyp

Anzahl der national erhältlichen Kraftstoffsorten | [pic] |

Anzahl der Ottokraftstoffsorten | Anzahl der Dieselkraftstoffsorten |

Schaubild 5: Umsatzanteile schwefelarmer Ottokraftstoffe in den EU-Ländern (%)

Umsatzanteile Ottokraftstoff | [pic] |

Ottokraftstoff (normal) | Ottokraftstoff (<50 ppm Schwefel) | Ottokraftstoff (<10 ppm Schwefel) |

Schaubild 6: Umsatzanteile schwefelarmer Dieselkraftstoffe in den EU-Ländern (%)

Umsatzanteile Dieselkraftstoff | [pic] |

Dieselkraftstoff (normal) | Dieselkraftstoff (<50 ppm Schwefel) | Dieselkraftstoff (<10 ppm Schwefel) |

Schaubild 7: Durchschnittlicher Schwefelgehalt der Otto- und Dieselkraftstoffe in den EU-Ländern (%)

Durchschnittlicher Schwefelgehalt der Kraftstoffe (ppm) | [pic] |

Ottokraftstoff | Dieselkraftstoff |

Im Jahr 2004 waren schwefelarme Kraftstoffe in vielen EU-Ländern bereits erhältlich, obwohl ihre verbindliche Einführung erst für 2005 vorgesehen ist (siehe Abbildungen 5 und 6).

Schwefelfreier Ottokraftstoff war in Österreich, Deutschland, Irland und der Slowakei verfügbar. Schwefelfreier Dieselkraftstoff war in Österreich, Deutschland, Litauen, der Slowakei und Schweden verfügbar.

In einigen Mitgliedstaaten waren 2004 schwefelarme oder schwefelfreie Kraftstoffe nicht gesondert erhältlich oder es liegen keine getrennten Verkaufszahlen vor. Kraftstoffe, die diese Kriterien erfüllen, waren jedoch vielfach verfügbar, z.B. in Belgien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und der Slowakei. Dies ist in Abbildung 7 ersichtlich, die den durchschnittlichen Schwefelgehalt der Otto- und Dieselkraftstoffe pro EU-Mitgliedstaat darstellt. (Der durchschnittliche Schwefelgehalt wird berechnet aus dem mittleren Schwefelgehalt, der in den Untersuchungsberichten über die Kraftstoffproben angegeben ist, gewichtet im Verhältnis zu den verkauften Mengen der unterschiedlichen Otto- und Dieselkraftstoffsorten). Viele verkaufte Kraftstoffe erfüllen bereits den ab 2005 geltenden Schwefelgrenzwert (<50 ppm Schwefel in Otto- und Dieselkraftstoffen).

4.2 Einhaltung der Richtlinie 98/70/EG im Jahr 2004

Aus den Berichte geht hervor, dass 11 Mitgliedstaaten alle Grenzwerte der Richtlinie 98/70/EG für Otto- und Dieselkraftstoffe vollständig eingehalten haben (im Vergleich zu 5 im Jahr 2001 in der EU-15). Mit Ausnahme von sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen (für 7 Mitgliedstaaten, siehe Anmerkungen 3 und 4 zur Tabelle) haben 21 Mitgliedstaaten auch vollständig über sämtliche Überwachungsparameter der Richtlinie Bericht erstattet.

2004 haben 13 Mitgliedstaaten (6 aus der EU-15) mindestens eine Ottokraftstoffprobe gemeldet, die den Anforderungen der Richtlinie 98/70/EG nicht genügt. Zum Vergleich: 2001 waren es 10, 2002 und 2003 jeweils 9 für die EU-15. Die hauptsächlichen Parameter waren wieder beim Ottokraftstoff die Research-Oktanzahl (ROZ, mindestens 34 Proben), der Sommerdampfdruck (DVPE, mindestens 43 Proben) und die Destillation-Verdampfung bei 100° C, mindestens 17 Proben).

Für Dieselkraftstoff haben 8 Mitgliedstaaten (2 aus der EU-15) mindestens eine Probe gemeldet, die den Anforderungen der Richtlinie 98/70/EG nicht genügt. Zum Vergleich: 2001 waren es 4, 2002 6 und 2003 5 Proben (EU-15). Dabei waren die hauptsächlichen Parameter der Schwefelgehalt (22 Proben), der 95-%-Destillationspunkt (24 Proben), die Cetanzahl (mindestens 7 Proben) und die Dichte (mindestens 5 Proben).

Viele Mitgliedstaaten meldeten zwar ungenügende Proben, andererseits wurden aber bei deutlich weniger Proben die Grenzwerte überschritten (und die Toleranzen der Messverfahren) als in den Vorjahren. Die Tschechische Republik und Polen meldeten jedoch eine hohe Zahl grenzwertüberschreitender Proben. Tabelle 2 fasst die Einhaltung der Richtlinie 98/70/EG durch die Mitgliedstaaten im Berichtsjahr 2004 zusammen. Dabei werden die Ergebnisse der Probenanalysen mit den Grenzwerten sowie mit der Form und dem Inhalt der Berichte verglichen. Ob die Bestimmungen 2001-2003 eingehalten wurden, lässt sich in einigen wenigen Fällen wegen der lückenhaften Informationen der Mitgliedstaaten nur schwer beurteilen. Einzelheiten über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Grenzwerte sind, falls mitgeteilt, in den jeweiligen Länderkapiteln der ausführlichen Berichte für das Jahr 2004[11] enthalten.

Tabelle 2 Zusammenfassung der Einhaltung der Richtlinie 98/70/EG durch die Mitgliedstaaten im Berichtsjahr 2004

Mitgliedstaat | Nichteinhaltung der Grenzwerte (1) (Konfidenzgrenze: 95%) [Ungenügende Proben/Proben insgesamt] | Unvollständige Meldung[Zahl der nicht gemessenen Parameter/Gesamt] | Verspätete Meldung (Frist 30.6.2005) (2) | Anmerkungen |

Ottokraftstoff | Dieselkraftstoff | Ottokraftstoff | Dieselkraftstoff |

Österreich | 1 / 200 | < 2 Monate |

Belgien | >14 / 4810 | >2 / 5045 | 1 / 18 | < 5 Monate | (3) |

Zypern | 4 / 72 | 6 / 18 | < 1 Monat | (4) |

Tschechische Republik | >86 / 780 | >40 / 700 |

Dänemark |

Estland | 4 / 123 | 35 / 652 | 11 / 18 | (5) |

Finnland | 3 / 226 |

Griechenland | 7 / 18 | < 1 Monat | (4) |

Ungarn | 6 / 18 | (4) |

Irland | 11 / 97 | < 2 Monate |

Italien | 6 / 256 | 6 / 269 | < 1 Monat | (6) |

Lettland | >1 / 127 | >2 / 239 | < 1 Monat |

Litauen | 11 / 18 | 2 / 5 | < 1 Monat | (7) (8) |

Luxemburg | < 5 Monate |

Malta | 4 / 18 | 1 / 5 | < 1 Monat | (9) (10) |

Niederlande | 6 / 18 | < 1 Monat | (4) |

Polen | 28 / 343 | 11 / 157 |

Portugal | 6 / 18 | (4) |

Slowakei | 5 / 238 | 2 / 107 | < 1 Monat |

Slowenien | 8 / 109 | 1 / 113 | < 1 Monat |

Spanien | < 3 Monate |

Schweden | 6 / 18 | (4) |

VK | < 3 Monate | (11) |

Anz. Länder | 13 | 8 | 10 | 2 | 17 |

Anmerkungen:

1. In den Fällen, in denen die gemeldeten Daten unvollständig waren, kann nicht bestätigt werden, dass die Grenzwerte bei allen Proben eingehalten wurden. Wo aus den Angaben der Mitgliedstaaten nicht erkennbar war, wieviele Proben den Grenzwert überschritten, gibt das Symbol “>” die Mindestzahl der grenzwertüberschreitenden Proben an, die Zahl könnte aber höher sein.

2. Die Richtlinie 98/70/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Überwachungsberichte jährlich bis zum 30. Juni einreichen.

3. Sauerstoffgehalt wurde nicht gemeldet.

4. Sauerstoffhaltige organische Verbindungen (außer Ether mit mehr als 5 Kohlenstoffatomen pro Molekül) wurden nicht gemeldet. Grundsätzlich werden jedoch alle Stoffe auf der Liste gleichzeitig nach dem Messverfahren der sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen gemessen. Das System muss jedoch unter Verwendung einer Kalibrierungsprobe, die anteilsmäßig die gleichen sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen enthält wie die gemessene Probe, kalibriert werden. In den meisten fällen ist nicht klar, ob dies durchgeführt wurde; Italien und Portugal haben jedoch erklärt, dass dem Kraftstoff keine anderen sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen beigegeben wurden. Der insgesamt organisch gebundene Sauerstoff wird anhand des Prozentsatzes der Masse der einzelnen Bestandteile nach deren Bestimmung berechnet.

5. Beim Ottokraftstoff wurden nur folgende Parameter gemessen: ROZ, DVPE, Destillation, Benzol, Schwefel und Blei.

6. Das von Italien zur Bestimmung des Gehalts an sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen verwendete Testverfahren EN 1601 erfordert die Untersuchung jedes Probenchromatogramms zur Ermittlung möglicher sauerstoffhaltiger Bestandteile, bevor die eigentliche Bestimmung durchgeführt wird. Die Untersuchung aller Probenchromatogramme ergab, dass jede Probe nur eine sauerstoffhaltige organische Verbindung enthielt (MTBE, ETBE, TAME); außer einer dieser Etherverbindungen wurden keine sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen festgestellt.

7. Beim Ottokraftstoff wurden nur folgende Parameter gemessen: ROZ, Destillation, Aromaten, Benzol und Schwefel. Litauen hat erklärt, dass die für die zusätzlichen Messungen erforderliche Ausrüstung 2004 nicht verfügbar war, der Bericht für 2005 werde jedoch vollständig sein.

8. Cetanzahl und PAK wurden für Dieselkraftstoff nicht gemessen, die erforderliche Ausrüstung ist jedoch für die Überwachung und Analyse 2005 verfügbar.

9. Der Sauerstoffgehalt und drei der sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen wurden nicht gemeldet, siehe Anmerkung (4) zur Präzisierung des Messverfahrens für sauerstoffhaltige organische Verbindungen.

10. Statt der Cetanzahl wurde der Cetanindex gemessen.

11. Meldung verspätet aufgrund des verspäteten Eingangs der Angaben eines Kraftstofflieferanten.

Ob die Bestimmungen eingehalten wurden, lässt sich in einigen Fällen wegen der lückenhaften Informationen der Mitgliedstaaten nur schwer beurteilen. Einzelheiten über konkrete Grenzwertüberschreitungen finden sich in den einzelnen Länderkapiteln des ausführlichen Berichts. Die festgestellten Fälle, in denen die Bestimmungen nicht eingehalten wurden, scheinen keine größeren negativen Auswirkungen auf die allgemeine Qualität der Kraftstoffe gehabt zu haben.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Überwachung der Kraftstoffqualität im Jahr 2004 zeigt, dass die Spezifikationen der Richtlinie 98/70/EG für Otto- und Dieselkraftstoffe im Allgemeinen eingehalten wurden. Sehr wenige Verstöße waren zu verzeichnen. Der Kommission liegen keine Hinweise auf nachteilige Auswirkungen dieser Verstöße auf die Fahrzeugemissionen oder die Funktionsfähigkeit der Motoren vor. Die Kommission betrachtet die Verstöße weiterhin mit Sorge und wird auch in Zukunft darauf hinwirken, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Richtlinienvorschriften für die Kraftstoffqualität in vollem Umfang gewährleisten. Die jüngsten Änderungen der Richtlinie 98/70/EG durch die Richtlinie 2003/17/EG enthalten einen hinzugefügten Artikel 9a, der besagt: „Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen fest . Die festgelegten Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Es wird davon ausgegangen, dass sich dies positiv auf die Einhaltung der Bestimmungen auswirkt.

Der Anteil der schwefelfreien und schwefelarmen (<10 and <50 ppm) Kraftstoffe ist zwischen 2001 und 2003 erheblich angestiegen. Kaum Veränderungen gab es jedoch zwischen 2003 und 2004 und die Erweiterung der EU hat zu einer leichten Verringerung des prozentualen Anteils dieser Kraftstoffe am gesamten Kraftstoffangebot geführt. Durch den Mangel an schwefelarmen oder schwefelfreien Kraftstoffsorten wird die Wahlmöglichkeit der Verbraucher eingeschränkt und damit die Einführung der durch sie begünstigten Kraftfahrzeuge behindert. In dem Bericht wird die geografische Verfügbarkeit schwefelfreier Kraftstoffe nicht angesprochen – diese Angaben müssen die Mitgliedstaaten in den Berichten ab 2005 vorlegen.

Die auf nationaler Ebene eingerichteten Systeme für die Überwachung der Kraftstoffqualität unterscheiden sich sehr stark voneinander und müssen weiter vereinheitlicht werden, damit sie nachvollziehbare und vergleichbare Ergebnisse liefern. Die Anwendung der Richtlinie 2003/17/EG hat zu einer besseren Qualität der Berichterstattung geführt, weil die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in Übereinstimmung mit der neuen europäischen Norm EN 14274 oder mit Hilfe vergleichbar zuverlässiger Systeme Bericht zu erstatten. Einige Fragen müssen noch behandelt werden und insbesondere müssen Mitgliedstaaten, die der Meldung nicht das Format EN 14274 zugrundelegen, dies begründen.

ANHANG: Kraftstoffverkäufe 2004 in der EU nach Kraftstofftypen (in Mio. Liter) (Verkäufe für CY, LV und MT beziehen sich nicht auf das gesamte Kalenderjahr, sondern nur auf Mai-Dez. 2004)

ID- Nr. | Millionen Liter | Österreich | Belgien | Dänemark | Finnland | Frankreich | Deutschland | Griechenland | Irland | Italien | Luxemburg | Niederlande | Portugal | Spanien | Schweden | VK | EU-15 | EU-15 | | |Kraftstoffsorte | AU | BE |DK |FI |FR |DE |EL |IE |IT |LU |NL |PT |ES |SE |UK |EU15 |% Gesamt | |1 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 |- |- |520 |- |- |- |- |- |- |8 |- |- |- |- |- |528 |0,4% | |2 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 (<50 ppm S) |92 |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |92 |0,1% | |3 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 (<10 ppm S) |672 |- |- |- |- |10,013 |- |- |- |- |- |- |- |- |- |10,685 |8,6% | |4 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 |- |- |2,029 |2,208 |- |- |3,849 |2,201 |19,704 |573 |7,501 |- |7,976 |- |- |45,447 |36,4% | |5 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 (<50 ppm S) |121 |1,830 |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |4,905 |24,094 |30,950 |24,8% | |6 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 (<10 ppm S) |1,899 |- |- |- |- |23,887 |- |- |- |- |- |- |- |- |- |26,381 |21,2% | |7 |Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 |- |- |- |- |- |- |916 |- |- |- |- |1,890 |1,259 |- |- |4,064 |3,3% | |8 |Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 (<50 ppm S) |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |1,097 |1,097 |0,9% | |9 |Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 (<10 ppm S) |- |- |- |- |- |- |- |4 |- |- |- |- |- |- |- |4 |0,0% | |10 |Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 |- |- |20 |303 |- |- |399 |- |- |- |- |574 |1,209 |640 |- |2,506 |2,0% | |11 |Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 (<50 ppm S) |- |786 |- |- |- |- |61 |- |- |167 |- |- |- |- |- |1,654 |1,3% | |12 |Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 (<10 ppm S) |104 |- |- |- |- |1,188 |- |- |- |- |- |- |- |- |- |1,292 |1,0% | | | Ottokraftstoff (normal) | 0 |0 |2,569 |2,512 |0 |0 |5,164 |2,201 |19,704 |582 |7,501 |2,464 |10,445 |640 |0 |52,546 |42,1% | | | Ottokraftstoff (<50 ppm Schwefel) | 213 |2,616 |0 |0 |0 |0 |61 |0 |0 |167 |0 |0 |0 |4,905 |25,191 |33,793 |27,1% | | | Ottokraftstoff (<10 ppm Schwefel) | 2,676 |0 |0 |0 |0 |35,088 |0 |4 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |38,362 |30,8% | | | Ottokraftstoff insgesamt | 2,889 |2,616 |2,569 |2,512 |0 |35,088 |5,225 |2,204 |19,704 |749 |7,501 |2,464 |10,445 |5,545 |25,191 |124,701 |100,0% | | 13 | Dieselkraftstoff |215 |- |- |- |- |- |3,055 |- |28,777 |- |- |5,940 |26,447 |- |- |64,434 |40.4% | |14 | Dieselkraftstoff (<50 ppm Schwefel) |1,645 |7,579 |2,658 |2,363 |- |- |319 |2,474 |- |1,947 |9,724 |- |- |42 |22,252 |51,004 |32.0% | |15 | Dieselkraftstoff (<10 ppm Schwefel) |5,291 |- |- |- |- |34,642 |13 |- |- |- |- |- |- |4,031 |- |43,977 |27.6% | | |Dieselkraftstoff insgesamt | 7,150 |7,579 |2,658 |2,363 |0 |34,642 |3,387 |2,474 |28,777 |1,947 |9,724 |5,940 |26,447 |4,073 |22,252 |159,415 |100.0% | |

ID- Nr. | Millionen Liter | Zypern | Tschechische Republik | Estland | Ungarn | Lettland | Litauen | Malta | Polen | Slowakei | Slowenien | EU-10 | EU-10 | | Europäische Union | Europäische Union | | |Kraftstoffsorte | CY | CZ |EE |HU |LV |LT |MT |PL |SK |SI |EU10 |% Gesamt | |EU | % Total | | 1 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 |- |322 |20 |12 |- |60 |- |- |28 |- |441 |3.2% | |969 |0,7% | |2 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 (<50 ppm S) |- |- |- |- |- |37 |- |- |- |- |37 |0.3% | |128 |0,1% | |3 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=91 (<10 ppm S) |- |- |- |- |- |- |- |- |90 |- |90 |0.6% | |10,775 |7,8% | |4 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 |216 |2,714 |322 |1,812 |- |- |43 |5,331 |61 |- |10,498 |75.4% | |55,945 |40,4% | |5 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 (<50 ppm S) |- |- |- |- |- |348 |- |- |179 |- |527 |3.8% | |31,477 |22,7% | |6 |Bleifreier Ottokraftstoff min. ROZ=95 (<10 ppm S) |- |- |- |- |- |- |- |- |407 |- |407 |2.9% | |26,787 |19,3% | |7 |Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 |- |- |- |- |254 |- |19 |- |- |845 |1,118 |8.0% | |5,183 |3,7% | |8 |Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 (<50 ppm S) |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |0 |0.0% | |1,097 |0,8% | |9 |Bleifreier Ottokraftstoff 95=<ROZ<98 (<10 ppm S) |- |- |- |- |- |- |- |- |- |- |0 |0.0% | |4 |0,0% | |10 |Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 |45 |35 |51 |168 |32 |- |- |393 |3 |52 |779 |5.6% | |3,285 |2,4% | |11 |Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 (<50 ppm S) |- |- |- |- |- |8 |- |- |- |- |8 |0.1% | |1,662 |1,2% | |12 |Bleifreier Ottokraftstoff ROZ>=98 (<10 ppm S) |- |- |- |- |- |1 |- |- |24 |- |25 |0.2% | |1,317 |0,9% | | | Ottokraftstoff (normal) | 261 |3,070 |393 |1,992 |286 |60 |61 |5,724 |92 |897 |12,836 |92.2% | |65,382 |47,2% | | | Ottokraftstoff (<50 ppm Schwefel) | 0 |0 |0 |0 |0 |392 |0 |0 |179 |0 |571 |4.1% | |34,364 |24,8% | | | Ottokraftstoff (<10 ppm Schwefel) | 0 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |0 |520 |0 |522 |3.7% | |38,883 |28,0% | | | Ottokraftstoff insgesamt | 261 |3,070 |393 |1,992 |286 |453 |61 |5,724 |791 |897 |13,928 |100.0% | |138,628 |100,0% | | 13 | Dieselkraftstoff |272 |4,171 |492 |2,710 |458 |35 |63 |7,677 |315 |894 |17,086 |93.6% | |81,520 |45,9% | |14 | Dieselkraftstoff (<50 ppm Schwefel) |- |- |- |- |- |687 |- |- |197 |- |884 |4.8% | |51,888 |29,2% | |15 | Dieselkraftstoff (<10 ppm Schwefel) |- |- |- |- |- |159 |- |- |119 |- |277 |1.5% | |44,254 |24,9% | | |Dieselkraftstoff insgesamt | 272 |4,171 |492 |2,710 |458 |881 |63 |7,677 |630 |894 |18,248 |100.0% | |177,662 |100,0% | |

[1] ABl. L 350 vom 28. 12. 1998, S. 58.

[2] ABl. L 76 vom 22. 3. 2003, S. 10.

[3] Zu den Berichtsjahren 2001 und 2002 siehe KOM(2004) 310 endg. und 2003 KOM(2005) 69 endg.

[4] Siehe http://europa.eu.int/comm/environment/air/pdf/fqm_summary_2004.pdf

[5] KOM(2004) 310 endg.

[6] KOM(2005) 69 endg.

[7] http://europa.eu.int/comm/environment/air/fuel_quality_monitoring.htm

[8] EN 14274:2003 - Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge - Ermittlung der Qualität von Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff - System zum Kraftstoffqualitätsnachweis (FQMS).

[9] EN 14275:2003 - Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge - Untersuchung der Qualität von Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff - Probenahme an öffentlichen und gewerblichen Tankstellen.

[10] Der Begriff „normal“ wird für Kraftstoffe verwendet, die einen mit der Richtlinie 98/70/EG übereinstimmenden Schwefelgehalt (150 ppm für Ottokraftstoff und 350 ppm für Dieselkraftstoff) aufweisen. Der Begriff „schwefelarm“ entspricht einem Schwefelgehalt von 50 ppm. Der Begriff „schwefelfrei“ entspricht einem Schwefelgehalt von 10 ppm.

[11] Siehe http://europa.eu.int/comm/environment/air/fuel_quality_monitoring.htm