52006DC0122

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Jährliche Strategieplanung für 2007 - Durch Handeln das Vertrauen stärken /* KOM/2006/0122 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.3.2006

KOM(2006) 122 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Jährliche Strategieplanung für 2007 Durch Handeln das Vertrauen stärken

INHALT

Durch Handeln das Vertrauen stärken 3

Teil I. Vorrangige Massnahmen im Jahr 2007 7

1. Wohlstand 7

2. Solidarität 9

3. Sicherheit und Freiheit 11

4. Europa als Partner in der Welt 13

5. Europäische Governance und bessere Rechtsetzung 15

Teil II. Human- und Finanzressourcen: Globaler Rahmen für 2007 16

1. Humanressourcen 16

1.1. Verstärkung aufgrund der Erweiterung 16

1.2. Beitrag zu einem zentralen Pool 16

1.3. Für die vier Prioritäten insgesamt verfügbare Humanressourcen 16

2. Finanzressourcen 17

DURCH HANDELN DAS VERTRAUEN STÄRKEN

Europa und seine Bürger durchleben eine Zeit besonderer Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, besteht die beste Option für Europa im Handeln. Das Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Union beruht darauf, was die Union tut und wie die Union handelt. Die Kommission hat wirksames politisches Handeln in den Mittelpunkt ihrer Ziele gestellt. Will sie dies ermöglichen, dann muss die Europäische Union durch echte Partnerschaft sicherstellen, dass die Entwicklung, Festlegung und Umsetzung europäischer Politiken auf einem soliden politischen Konsens gründen.

2007 werden Bulgarien und Rumänien der EU beitreten, vorausgesetzt, sie erfüllen die Bedingungen, um den Acquis von Beginn an in vollem Umfang umsetzen zu können. Im Rahmen der anhaltenden Debatte über die Zukunft Europas und über die Frage, wie es mit dem Entwurf des Verfassungsvertrags weitergehen soll, aber auch anlässlich des 50. Jahrestages des EWG-Vertrags wird sich die Aufmerksamkeit natürlich auf die umfassenderen Werte und Ziele der Europäischen Union und auf die Frage konzentrieren, wie eine modernisierte Union den Erwartungen der Europäer von heute gerecht werden kann. Der Start der neuen Programme innerhalb des neuen Finanzrahmens 2007-2013 wird hierfür ein greifbares Beispiel bieten. Dies sollte auch die Debatte über die Zukunft Europas, mit Unterstützung des Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion, zunächst auf die Frage richten, was Europa tun sollte. Eine wirksame Kommunikation europäischer Angelegenheiten und ein echter Dialog mit den Bürgern sind von grundlegender Bedeutung, wenn deren Vertrauen wiedergewonnen werden soll. Die Kommunikationstätigkeit wird 2007 neuen Schwung erhalten, sobald der Aktionsplan für Kommunikation über Europa größtenteils umgesetzt ist und die Anhörung zum Weißbuch über die europäische Kommunikationspolitik zu konkreten Maßnahmen geführt hat.

Die Strategischen Ziele Wohlstand, Solidarität und Sicherheit, die zu Beginn der Amtszeit dieser Kommission beschlossen wurden, bieten einen kohärenten politischen Rahmen für das Handeln der EU. Sie haben jetzt, da es darum geht, die heutigen Herausforderungen zu bestehen und Erwartungen zu erfüllen, nichts von ihrer Bedeutung verloren. Sie setzen ein starkes Europa voraus und legen die Stoßrichtung seines Handelns fest. Wenn die europäischen Institutionen mit Blick auf diese Ziele zusammenarbeiten, dann können sie einen echten Mehrwert erzielen und den Menschen in Europa greifbare Ergebnisse bieten.

Das Ziel der Jährlichen Strategieplanung besteht darin, die wichtigsten Prioritäten herauszustellen, aus denen die zentralen Maßnahmen für 2007 entwickelt werden sollen. Dabei muss jederzeit die Notwendigkeit der Kontinuität von einem Jahr zum nächsten beachtet werden. Die vorrangigen Maßnahmen für 2007 erstrecken sich nicht unbedingt über zwölf Monate. Einige werden sich aus in den Jahren 2005 und 2006 gefassten Beschlüssen und eingeleiteten Konsultationen ergeben. Viele werden erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen oder umgesetzt. Deshalb müssen diese Maßnahmen als Teil eines kohärenten, durch wechselseitige Befruchtung gekennzeichneten politischen Planungs- und Umsetzungsprozesses gesehen werden, in dessen Rahmen die einzelnen Maßnahmen auf den verschiedenen Gebieten, innerhalb oder außerhalb Europas, Schritte auf dem Weg zur Realisierung der umfassenderen Ziele Europas darstellen.

2007 wird diese Kommission die Halbzeit erreichen. Einige ihrer ersten politischen Initiativen werden ins Durchführungsstadium eintreten. Neue Leitlinien werden den Weg für die zweite Hälfte der Amtszeit der Kommission aufzeigen. Es wird ein kritisches Jahr für die Umsetzung der strategischen Fünfjahresziele sein. Die Zeit drängt, und 2007 müssen sich echte Ergebnisse zeigen. Greifbare Fortschritte sind für die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Mehrjahresstrategien Europas unerlässlich. Wichtigstes Ziel muss es auch weiterhin sein, in Europa mehr Wachstum für mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Die Bürger sind vor allem wegen ihrer Arbeitsplätze besorgt, und dies muss Europas wichtigste Priorität bleiben. Ein grundlegendes operatives Ziel bleibt für diese Kommission nach wie vor das gute Funktionieren des erweiterten Europas und die volle Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten. Diese Kerntätigkeiten bilden die Grundlage, auf der neue politische Prioritäten aufgebaut werden können.

Der Handlungsrahmen

Seit ihrem Amtsantritt hat die Kommission zusammen mit ihren EU-Partnern der europäischen Politik wichtige neue Anstöße gegeben, gleichzeitig aber die Bemühungen fortgesetzt, bestimmte langfristig angelegte zentrale Dossiers zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese dienen nun als Hintergrund für neue Initiativen im Jahr 2007.

- Durch die überarbeitete Lissabon-Strategie wurden Europas Wachstums- und Beschäftigungsziele klarer gefasst und präziser ausgerichtet. Dies schlug sich 2006 positiv in den ersten Nationalen Reformprogrammen nieder, den einzelstaatlichen Beiträgen zur Umsetzung der Wirtschaftsreform, ebenso im Handeln auf EU-Ebene durch das Lissabon-Programm der Gemeinschaft. Ergänzt wurde dies durch die Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der Sozialagenda und der Strategie für nachhaltige Entwicklung. Die neue Kohäsionspolitik und der neue Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes sind ebenfalls sehr klar auf die Wachstums- und Beschäftigungsziele ausgerichtet.

- Beim informellen Gipfeltreffen in Hampton Court im Oktober 2005 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU außerdem auf eine Reihe von Kernthemen für das Handeln der EU in einem Umfeld zunehmender Globalisierung : Forschung und Entwicklung, Universitäten, demografische Herausforderungen, Energie, Migration und Sicherheit. Zu diesen Themen gab es in den darauf folgenden Monaten neue Initiativen – darunter die Schaffung eines Europäische Technologie-Instituts, die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und die Vorlage eines Grünbuchs zur Energieeffizienz –, sie müssen aber noch in die Kerntätigkeiten der EU eingebaut werden.

- Nach Abschluss der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau wird diese die Grundlage bilden für die Finanzierung der Tätigkeit der Union in den nächsten sieben Jahren; durch sie werden die Ressourcen langfristig auf die politischen Prioritäten ausgerichtet.

- Die besondere Rolle der Union im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wurde im Haager Programm anerkannt, das die mehrjährige Planung der Union auf diesem Gebiet umfasst. Daran wird sich das einschlägige Handeln der Union orientieren, das 2007 anhand des ersten jährlichen Ergebnisanzeigers, der im Juni dieses Jahres vorgelegt wird, neu ausgerichtet werden soll.

- Die Union hat eine Reihe ergänzender Ziele zur Förderung von Wohlstand, Solidarität und Sicherheit auf globaler Ebene festgelegt, wodurch sie sicherstellen will, dass offene Märkte, mehr Wettbewerb und ein auf Regeln basierendes internationales System innerhalb und außerhalb der EU neue Chancen und mehr Dynamik bieten. Die Nachbarschaftspolitik hat sich inzwischen als Werkzeug der Außenpolitik parallel zum Erweiterungsprozess etabliert, in dessen Rahmen die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei aufgenommen wurden. Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik bietet den ersten echten zwischen allen Institutionen abgestimmten Politikrahmen.

Die Fragen, die im Verlauf der Debatte über die Zukunft Europas an die Union gerichtet wurden, können nur vor dem Hintergrund einer dynamischen Union beantwortet werden, die innerhalb des vorgegebenen politischen Rahmens für Europa einen echten Wandel herbeiführt.

Ziele in die Tat umsetzen

Für 2007 verfolgt die Kommission das Ziel, diese Aufgaben zu konkretisieren und bei der Realisierung ihrer Ziele das notwendige Tempo zu erreichen. Sie wird die bereits vereinbarten Politiken umsetzen, neue Initiativen entwickeln, um diese Ziele auch wirklich erreichen zu können, und den Rahmen für die zweite Hälfte ihrer Amtszeit abstecken.

Die strategischen Ziele Wohlstand, Solidarität und Sicherheit innerhalb der Union und weltweit werden Ecksteine des Handelns der Kommission bleiben. Auf all diesen Gebieten greift die Europäische Union unmittelbar in Fragen ein, die den europäischen Bürgern besonders am Herzen liegen. Das alles überwölbende Ziel, mehr Wachstum für mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, bleibt bestehen. Die Lissabon-Strategie muss greifbare Ergebnisse zeitigen, wenn Europa glaubhaft bleiben soll, und die inzwischen freundlicheren makroökonomischen Aussichten müssen genutzt werden, um den Weg für den notwendigen Wandel zu ebnen. Europa muss jede Gelegenheit nutzen, um das Tempo seiner Reformen zu beschleunigen und sie in die Praxis umzusetzen.

2007 werden auch neue Leitlinien für die zweite Hälfte der Amtszeit der Kommission aufgestellt. Die Kommission wird Vorarbeit für die Zukunft leisten, indem sie sich intensiv mit einer umfassenden Überprüfung des Haushalts der Union befassen wird, woraus 2008-2009 ein Weißbuch hervorgehen soll.

Die Jährliche Strategieplanung präsentiert die für jedes der drei strategischen Ziele und ihre Umsetzung geplanten vorrangigen Maßnahmen und stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Realisierung dieser Ziele dar. Die neuen Initiativen werden parallel zur Arbeit an der Konsolidierung und Umsetzung der bereits beschlossenen und in die Wege geleiteten Maßnahmen vorangetrieben. Damit dies erfolgreich geschehen kann, müssen die derzeitigen Politiken der Union auch weiterhin sorgfältig gesteuert und durchgeführt werden. Der abschließende Abschnitt zeigt auf, welche Ressourcen für die Durchführung dieser Maßnahmen und die Anpassung an die Bedürfnisse eines erweiterten Europas erforderlich sind.

Bei der Verfolgung der neuen Initiativen wird der Forderung, dass das Handeln auf europäischer Ebene höchsten Ansprüchen gerecht werden muss, voll und ganz Rechnung getragen. Europäische Initiativen müssen kohärent sein, und sie müssen präzise ausgerichtet und korrekt bewertet werden. Die Kommission hat sich verpflichtet, ihre Initiativen Folgenabschätzungen zu unterziehen, bei denen sich bestätigen muss, dass die Maßnahmen gerechtfertigt sind. Die europäischen Institutionen teilen die Verantwortung für bessere Rechtsetzung, und ebenso sind alle Institutionen dafür verantwortlich, dass Beschlüsse in greifbare Ergebnisse umgesetzt werden.

Die Jährliche Strategieplanung ist eine Gelegenheit, nach vorne zu blicken. Sie stößt einen Dialog zwischen den europäischen Institutionen an, der ausschlaggebend ist für die korrekte Vorbereitung der künftigen Arbeit im Jahr 2007, ausgehend von der gemeinsam vertretenen Vorstellung, was Europa leisten soll und auf welche Weise. Die Kommission präsentiert diese Strategie in einem Geiste der Partnerschaft und erwartet mit großem Interesse die Erklärungen des Europäischen Parlaments und des Rates zur Frage, worauf Europa seine Energien im Jahr 2007 richten sollte.

TEIL I. VORRANGIGE MASSNAHMEN IM JAHR 2007

1. Wohlstand

Der Kern der Kommissionsstrategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung auf lange Sicht liegt inzwischen fest. Im Jahr 2005 wurde die erneuerte Lissabon-Strategie vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament gutgeheißen. 2006 werden die Nationalen Reformprogramme die Umsetzung der Strategie in eine neue Phase überführen und aufzeigen, worauf sich das Handeln in Zukunft konzentrieren sollte. Die Kommission wird auch weiterhin die Maßnahmen auf nationaler Ebene unterstützen und dort, wo es angebracht ist, auf Gemeinschaftsebene tätig werden, um ihren Beitrag dazu zu leisten, dass 2007 das Jahr sein wird, in dem die Lissabon-Strategie erste spürbare Ergebnisse vor Ort zeitigt . Hervorzuheben sind vier Schwerpunktbereiche:

- Wissen, mit klaren Zielen zur Verbesserung der europäischen Rahmenbedingungen für Bildung, Forschung und Innovation als Triebkräfte des Wachstums;

- Unternehmen, insbesondere KMU, mit dem Ziel, Geschäftsklima und Zugang zu Finanzierungsquellen so zu gestalten, dass das unternehmerische Potenzial Europas ausgeschöpft werden kann;

- Arbeitsplätze und demografische Alterung, mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Europäer in jeder Lebensphase bestmöglich zu nutzen;

- Energie, mit dem Ziel, ein echtes gemeinsames Konzept für die Sicherung der Energieversorgung und für die effiziente Nutzung von Energie zu fördern.

Dies werden die Ecksteine neuer Initiativen im Jahr 2007 sein. Die verschiedenen EU-Politiken müssen auf kohärente Weise das Lissabon-Konzept unterstützen. Die Kommission wird so die Umsetzung des Aktionsplans Staatliche Beihilfen fortsetzen. Sie wird sich bemühen, berufliche Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Außerdem wird sie auf das Grünbuch zur Energieeffizienz detailliertere Vorschläge zur Verbesserung des Energiemarktes in Europa folgen lassen. Gleichzeitig wird das Leistungsniveau der Eurozone entscheidend sein für die Schaffung solider Wachstumsgrundlagen. Da die Eurozone ab 2007 erweitert werden könnte, wird die Kommission die betreffenden Staaten aktiv unterstützen, um einen reibungslosen, gut vorbereiteten Übergang sicherzustellen. Die Kommission wird auch die Umsetzung der in verschiedenen Politikbereichen bereits in Angriff genommenen Konzepte fortführen und die Vollendung des Binnenmarktes vorantreiben, insbesondere in den zentralen Bereichen der Dienstleistungen und des Verkehrs. Durch ein rationelleres Regelungskonzept für den Binnenmarkt für Waren einschließlich der Einrichtung eines wirksamen und harmonisierten Kontrollsystems soll sichergestellt werden, dass der Acquis überall in Europa auf einheitliche Weise angewandt wird. Außerdem bildet die wirksame Steuerung der legalen Migration einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie.

Wohlstand: für 2007 geplante zentrale Maßnahmen Lissabon-Strategie Jährliche Fortschrittsbewertung und Ermittlung der Bereiche, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind. Start neuer Programme für 2007-13: 7. Forschungsrahmenprogramm; Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; Galileo; Transeuropäische Netze; Marco Polo; Lebenslanges Lernen; Steuern und Fiscalis. Maßnahmen zur Verstärkung der Forschungs- und Innovationsinvestitionen der Mitgliedstaaten und des privaten Sektors, insbesondere durch Stützung der Märkte für innovative Waren und Dienstleistungen, um einen attraktiven Binnenmarkt für Forscher zu schaffen und die universitätsbasierte Forschung zu verbessern. Start des Europäischen Raumfahrtprogramms. Beschäftigung Mitteilung über „Flexicurity“ mit dem Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Flexibilität und Beschäftigungssicherheit. Lenkung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Bessere Überwachung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und Intensivierung des Dialogs mit den Mitgliedstaaten, die voraussichtlich die Voraussetzungen für den Beitritt zur Eurozone erfüllen werden. Weitere Verbesserung des Funktionierens der Eurozone im Rahmen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der verstärkten politischen Koordinierung. Energie und Verkehr Vorbereitung der Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Energiemärkte. Vollendung des Binnenmarktes für Elektrizität und Gas. Aktionsplan für intermodale Verkehrslogistik mit dem Ziel, die Verkehrsüberlastung zu verringern und die Transportkosten zu senken. Im NAIADES-Aktionsplan vorgesehene Förderung der Binnenschifffahrt und Nutzung ihres kommerziellen Potenzials. Binnenmarkt Konzessionen (Follow-up zum Grünbuch der Kommission zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen). Zahlungsdienstleistungen – Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums bis 2010. Fortsetzung der Maßnahmen zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Proportionalität von Kapital und Kontrolle (One-share-one-vote) für eine bessere Konvergenz zwischen den Finanzbeiträgen der Anteilseigner und ihren Kontrollrechten in börsennotierten Unternehmen. Förderung des Wachstums der Märkte, Anlagen und Dienstleistungen für Drahtloskommunikation durch ein gemeinsames EU-Konzept über Frequenzzuweisung. Flexibilisierung des Verteidigungsmarktes durch neue Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungsgütern und Vereinfachung der Verfahren für den Transfer dieser Güter, um die Zersplitterung des europäischen Verteidigungsmarktes zu überwinden und den Wettbewerb in dieser Branche zu fördern. Legale Migration Vorschläge zur Arbeitsmigration, insbesondere mit dem Ziel einer leichteren Aufnahme hochqualifizierter Arbeitnehmer als Follow-up zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung. |

- 2. Solidarität

Wirtschaftswachstum muss Hand in Hand gehen mit wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion, einem hohem Niveau des Umwelt- und Menschenschutzes, Rücksicht auf künftige Generationen und Beachtung gemeinsamer Werte : dies bildet den Kern einer nachhaltigen Entwicklung. In vielen Bereichen beschreitet die Union einen gemeinsamen Weg in die Zukunft, mit der überarbeiteten Sozialagenda und mit der Vereinbarung, bei der Bewältigung der Herausforderungen der demografischen Alterung eine europäische Dimension zum Tragen zu bringen. 2007 wird eine neue Generation von Solidaritätsprogrammen anlaufen, ausgerichtet auf eine neue Kohäsionspolitik und auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Interinstitutionelle Verhandlungen und die anschließende Umsetzung der Reform der gemeinsamen Marktorganisationen für Wein, Obst und Gemüse, Bananen und Zucker wird eine nachhaltigere Lenkung der Märkte für diese zentralen Wirtschaftsgüter ermöglichen. 2007 wird Europa nachweisen müssen, dass Kohäsion, Solidarität und Umweltschutz mit den Wachstums- und Beschäftigungszielen vereinbar sind . Die Zweckbindung eines Teils der Kohäsionsausgaben für dieses Ziel wird im Kontext des neuen Finanzierungszeitraums für dieses Ziel ausschlaggebend sein. Besonderes Augenmerk wird folgenden Themen gelten:

- Förderung von nachhaltigem Management und Schutz natürlicher Ressourcen mit besonderer Aufmerksamkeit für die Begrenzung des Verlusts an biologischer Vielfalt.

- Vorschläge für eine EU-Meerespolitik, die zu einem umfassenden Konzept für die nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit maritimer Aktivitäten führen werden.

- Energiesektor mit besonderer Förderung der erneuerbaren Energieträger.

- Einhaltung der im Zusammenhang mit dem Klimawandel von der EU eingegangenen Verpflichtungen durch Aktualisierung ihres Emissionshandels.

- 2007 wird das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle sein und konkrete Maßnahmen erforderlich machen, die darauf ausgerichtet sind, das Leben derjenigen Bürger zu erleichtern, die mit familienbezogenen Problemen oder mit Problemen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen konfrontiert sind.

Gleichzeitig muss die Überwachung der geltenden Rechtsvorschriften beispielsweise im Bereich der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Vermeidung von Diskriminierung, der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und des Arbeitsrechts unbedingt fortgesetzt werden.

Solidarität: für 2007 geplante zentrale Maßnahmen Start neuer Programme für 2007-2013: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung; Kohäsionsfonds; Europäischer Sozialfonds; Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung; Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums; Europäischer Fischereifonds; Progress; Life +; Jugend in Aktion, Kultur 2007; Media 2007; Bürger/-innen für Europa; Solidarität und Steuerung der Migrationsströme; Grundrechte und Justiz. Soziale Solidarität Überarbeitete Richtlinie über den Übergang von Unternehmen. Anhörung der Sozialpartner zu grenzüberschreitenden Tarifverträgen. Vereinfachung der Rechtsvorschriften über Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die Entwicklung des Arbeitsrechts. Europäische Strategie für Informations- und Kommunikationstechnologien zur Förderung der sozialen Integration und des selbstständigen Lebens in einer älter werdenden Gesellschaft. Justiz und Inneres Follow-up zu den Grünbüchern über Erb- und Testamentsrecht, ehelichen Güterstand und Pfändung von Bankguthaben. Grünbuch und Strategieplan zur Festlegung der zweiten Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Grünbuch über die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Mindeststandards für die Beweisaufnahme, -bearbeitung und -verwertung im Hinblick auf gegenseitige Zulässigkeit. Mitteilung über Drogenpolitik und über Erfassungs-, Überwachungs- und Reaktionsmechanismen im Zusammenhang mit neuen Trends beim Drogenkonsum und auf dem Drogenmarkt. Mitteilung über eine einheitlichere Auslegung der zentralen Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie. Nachhaltige Ressourcenverwaltung und -nutzung sowie Umweltschutz Überarbeitung des EU-Emissionshandels und ein Vorschlag über CO2-Bindung und -speicherung. Neue Initiativen zu einem umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffungswesen als Teil des Aktionsplans für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch. Neue Strukturen für die Entwicklung und Demonstration sauberer Kohletechnologien. Einrichtung der neuen EU-Agentur für chemische Stoffe in Helsinki und Durchführung der Rechtsvorschriften im Rahmen der neuen Verordnung für chemische Stoffe (REACH). Überarbeitung der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie, um sie an den wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Abschluss der Anhörung im Rahmen des Grünbuchs über eine künftige Meerespolitik und Vorlage eines Aktionsplans. |

- 3. Sicherheit und Freiheit

Die Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit und ein effizienter Umgang mit modernen Risiken sind ohne eine EU-Dimension nicht möglich. 2005 wurde im Haager Programm dargelegt, wie in Europa die Politik im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht in den Jahren 2005-2009 fortgeführt werden muss. Eine erste Überprüfung ist in der zweiten Jahreshälfte 2006 vorgesehen.

Wichtigste Handlungsbereiche werden 2007 Einwanderung und Grenzkontrollen sein, da die Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zu den und zwischen den neuen Mitgliedstaaten und die Ausdehnung des Schengengebiets anstehen, sobald festgestellt ist, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und die flankierenden Maßnahmen getroffen wurden. Weitere Handlungsbereiche:

- Die Bekämpfung von Kriminalität und Gewalt wird von besonderer Bedeutung sein, mit Initiativen zur Verringerung der Möglichkeiten Krimineller, von einem Europa ohne Grenzen zu profitieren.

- Andere Maßnahmen dürften sich auf Anstrengungen konzentrieren, faire und effektive strafrechtliche Ermittlungen sicherzustellen.

Verstärkte Präventionsbemühungen werden die Sicherheit und den Schutz der Bürger gewährleisten . Die Tätigkeit der EU wird sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Drittstaaten und internationalen Organisationen insbesondere auf den Schutz vor Krankheiten konzentrieren, ebenso auf den Ausbau der Krisenreaktionsfähigkeit der EU im Falle eines schweren Terroranschlags und anderer Katastrophen. Durch das neue Konzept für Sicherheitskontrollen und Strahlenschutzgarantien wird es außerdem zu strengeren Inspektionen von Nuklearanlagen kommen.

Sicherheit: für 2007 geplante zentrale Maßnahmen Start neuer Programme für 2007-2013: Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte; Grundrechte und Justiz; Krisenreaktions- und Notstandsbereitschaftsinstrument; neuer Solidaritätsfonds; Gesundheits- und Verbraucherschutz. Justiz und Inneres Start des Schengener Informationssystems (SIS II) und des Visa-Informationssystems (VIS) einschließlich Biometrik und, damit zusammenhängend, Beschluss des Rates zur Aufhebung der Kontrollen an den Grenzen zu den und zwischen den neuen Mitgliedstaaten. Initiativen über Schutz von Zeugen und von Personen, die mit der Justiz beim Kampf gegen das internationale organisierte Verbrechen zusammenarbeiten; Ein- und Ausfuhrregelung für Schusswaffen. Mitteilungen über die Transparenz juristischer Personen, um die Anfälligkeit für Unterwanderung durch das organisierte Verbrechen zu verringern; die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit verbotenen oder beschränkt handelbaren Waren; die Förderung Intelligence-gestützter Strafverfolgung in der ganzen Union. Gesundheit und Sicherheit Startphase der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) für die Überwachung der Flächennutzung, das Krisenmanagement und die Überwachung der Ozeane. Aufbau eines Gemeinschaftsrahmens für sichere, hochwertige und effiziente Gesundheitsdienste durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Herstellung von Klarheit und Sicherheit in der Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf Gesundheitsdienste und Gesundheitsversorgung. Verstärkung und Vereinfachung der europäischen Strukturen zur Bewältigung von Gesundheitsgefahren, insbesondere durch die Schaffung eines europäischen Netzes hochrangiger für Grippepandemien zuständiger Beamter. Neue EU-Tiergesundheitsstrategie einschließlich Maßnahmen zur Krankheitsprävention, zur Verbesserung der Kohärenz mit anderen EU-Politiken und zur besseren Nutzung der finanziellen Ressourcen. |

- 4. Europa als Partner in der Welt

Über Europas Grenzen hinaus müssen die europäischen Institutionen konkret an der Förderung und am Schutz ihrer strategischen Ziele weiterarbeiten. Keines dieser Ziele kann von Europa allein erreicht werden. Alle zentralen außenpolitischen Leitlinien Europas haben unmittelbare Auswirkungen auf die Umsetzung dieser Ziele:

- Im Handel sollte das Jahr 2007 die ersten Früchte der Doha-Runde zeitigen, wobei die Solidarität mit den Entwicklungsländern zum Ausdruck kommen und gleichzeitig die Erschließung neuer Märkte für Waren und Dienstleistungen der Gemeinschaft sichergestellt werden muss.

- 2007 dürfte das Jahr sein, in dem Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beitreten, vorausgesetzt, sie erfüllen rechtzeitig die Bedingungen, um vom ersten Tag ihrer Mitgliedschaft an den Acquis in vollem Umfang umsetzen zu können. Die Kommission wird ihre Bewertung bis Mai 2006 abschließen, und der Europäische Rat dürfte in diesem Jahr eine endgültige Entscheidung treffen.

- Durch Fortschritte bei der Stabilisierung des Westlichen Balkans , insbesondere hinsichtlich der Klärung des Status des Kosovo und der Öffnung wichtiger Kapitel in den Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien, wird ein wichtiger Beitrag geleistet zur Sicherheit und Stabilität in Europa insgesamt und zur Konsolidierung der Grundlagen für Europas langfristigen Wohlstand.

- In der europäischen Nachbarschaft sollen die Verbindungen zu den Partnerländern weiter intensiviert werden durch die Umsetzung von Aktionsplänen und die Konkretisierung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Energie wird ein zentrales Thema im Rahmen der Konvergenz der Regelungswerke zur Förderung von Handel und Investitionen sein.

- Durch den Abschluss der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) werden Europas Beziehungen zu seinen AKP-Partnern in eine neue Phase eintreten, wobei die Dynamik der regionalen Integration intensiviert und ein kraftvolles Entwicklungsinstrument geschaffen wird durch die kombinierte Wirkung von berechenbaren Handelsregeln, größeren Märkten und auf die Bedürfnisse der AKP-Staaten zugeschnittenen Hilfen.

- Die EU wird auch ihre Bemühungen um eine effektivere und konsolidierte Reaktion im Zusammenhang mit Konfliktprävention, Krisenmanagement und Frieden schaffenden Maßnahmen durch rasche Mobilisierung von Ressourcen und Sachkunde fortsetzen müssen. Größere Aufmerksamkeit wird den Reformen der Partnerländer auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratie gelten, ferner einer genaueren Wahlbeobachtung.

Entscheidend für die Umsetzung dieser Ziele wird es sein, dass im außenpolitischen Handeln der Union mehr politische Kohärenz und größere Wirksamkeit ihrer Hilfen zum Ausdruck kommt . Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenbeziehungen der Gemeinschaft und die externen Aspekte der internen Politikbereiche müssen besser zusammenwirken.

Außenwirkung: für 2007 geplante zentrale Maßnahmen Start neuer Programme für 2007-2013: Instrument für Heranführungshilfe; Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument; Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit; Stabilitätsinstrument. Erweiterung, Nachbarschaft und Russland Monitoring der Einhaltung der Kopenhagener Kriterien durch die frühere jugoslawische Republik Mazedonien. Überprüfung der vertraglichen Beziehungen zu Serbien und Montenegro und Klärung des Status des Kosovo. Überprüfung der finanziellen Unterstützung und des Handels mit der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft. Verhandlungen mit der Ukraine über ein Nachfolgeabkommen zum derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Aufnahme von Verhandlungen mit Russland über ein Nachfolgeabkommen zum derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Fortsetzung der Mitwirkung am Friedensprozess im Nahen Osten und an der Beilegung anderer „eingefrorener“ Konflikte. Internationale Beziehungen Abschluss der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit den sechs AKP-Regionen im Hinblick auf ein Inkrafttreten am 1. Januar 2008. Ausbau der Hilfe für AKP-Staaten, die von der Zuckerreform betroffen sind. Abschluss der Doha-Verhandlungen und Beginn der Umsetzung der Vereinbarungen. Weitere Verbesserung der Fähigkeit der Europäischen Kommission, in Abstimmung mit dem Rat auf internationale Krisen, seien es Naturkatastrophen oder vom Menschen ausgelöste Krisen, zu reagieren. Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Hilfen durch gemeinsame Planung mit den Mitgliedstaaten. Erhöhung des Beitrags der internen EU-Politiken zur Umsetzung der Agenda der Millenniums-Entwicklungsziele im Hinblick auf die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung. Verhandlungen über ein neues EU-China-Rahmenabkommen. Fünf Jahre nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung: Bewertung der Fortschritte der EU bei den eingegangenen Verpflichtungen und Ermittlung der wichtigsten Herausforderungen der kommenden fünf Jahre. Realisierung des internationalen Fonds für erneuerbare Energieträger und Konsolidierung der Fortschritte bei den internationalen Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels. Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Steuerung der Migration; Annahme gemeinsamer Standards für die Rückführung von Drittstaatenangehörigen und Ausdehnung der Rückübernahmeabkommen. Auflegen eines Ausbildungsprogramms der Gemeinschaft zum Thema Lebensmittelsicherheit, das Teilnehmern aus Entwicklungsländern offen steht und mit dem die Gemeinschaftsstandards propagiert und erläutert werden sollen und der internationale Handel mit sicheren Lebensmitteln verbessert werden soll. |

- 5. Europäische Governance und bessere Rechtsetzung

Die Kommission hat im Rahmen der von ihr eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf „bessere Rechtsetzung“ solide Fortschritte erzielt. Ihre besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf die Verbesserung der Qualität ihrer politischen und Legislativvorschläge durch systematische Abschätzung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen. Ferner hat sie sich zu weiteren qualitativen Verbesserungen ihres Systems der Folgenabschätzung verpflichtet; die Ergebnisse einer externen Evaluierung der Folgenabschätzungspraxis der Kommission werden 2007 in diese Diskussion einfließen.

Ein zweiter wichtiger Verbesserungsaspekt ist die Vereinfachung . 2007 sollen viele der im rollierenden Dreijahresprogramm vorgesehenen Vereinfachungsinitiativen umgesetzt werden. Dieses Programm deckt verschiedene Bereiche ab, von der Umwelt (z. B. Abfall, Industrieemissionen und Ozonschicht) über Industrie (z. B. Bau-, Fahrzeug-, Kosmetik-, Medizinproduktesektor) bis zu der Modernisierung des Arbeitsrechts, zur Förderung der Verbraucherrechte und zu zentralen Binnenmarktsektoren (Regulierung von Finanzdienstleistungen, Kennzeichnung von Futtermitteln/Tiernahrung und von Lebensmitteln). Das Ziel der Vereinfachung ist nicht nur auf innereuropäische Fragen beschränkt und bildet auch die Grundlage der vorgeschlagenen neuen Architektur für die externen Finanzinstrumente in den Jahren 2007-2013. Die Kommission setzt auch die Verbesserung ihrer Arbeit im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts fort, indem sie den Dialog mit den Mitgliedstaaten intensiviert, um die rechtzeitige Umsetzung und die wirksame und ausgewogene Anwendung sicherzustellen, unter Einbeziehung von Fällen, die vorrangige Behandlung verdienen. Die Kommission teilt die Verantwortung für die bessere Rechtsetzung mit dem Rat und dem Parlament. Anstrengungen auf allen Seiten sind notwendig, damit die Bestrebungen, eine bessere Rechtsetzung zu erreichen, Früchte tragen können.

Um bei den europäischen Bürgern Vertrauen aufzubauen, benötigt die Kommission auch eine moderne, effiziente und verantwortliche Verwaltung, die ihre Politiken in die Tat umsetzt. In diesem Kontext wird sie ihre Bemühungen fortsetzen, eine uneingeschränkt positive Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs zum Bewirtschaftung der EU-Haushaltsmittel zu erreichen und die Transparenz der Ausgaben und der Beschlüsse zu erhöhen.

TEIL II. HUMAN- UND FINANZRESSOURCEN: GLOBALER RAHMEN FÜR 2007

1. Humanressourcen

1.1. Verstärkung aufgrund der Erweiterung

Ausgehend von den Schätzungen der Kommission hat die Haushaltsbehörde der von 2003 bis 2008 für die Ausweitung der Tätigkeit der Kommission auf die zehn neuen Mitgliedstaaten und die Erfüllung ihrer institutionellen Aufgaben erforderlichen Einstellung von 3 960 neuen Bediensteten zugestimmt. Nachdem in den letzten vier Jahren die Einstellung von 2 680 neuen Bediensteten beantragt worden war, sieht die Anforderung für 2007 einen Nettozuwachs von 640 Bediensteten vor. Entsprechend ihrer im vergangenen November vorgelegten Mitteilung über die Auswirkungen des Beitritts Bulgariens und Rumäniens auf ihre Humanressourcen, wobei 850 neue Bedienstete veranschlagt wurden, beantragte die Kommission 250 neue Stellen auf der Basis der für das Jahr 2007 vorgesehenen nächsten Erweiterung. Diese Gesamtneueinstellungen bilden die unerlässliche Grundlage für die Fortsetzung der Verwaltung und Überwachung der Gemeinschaftsprogramme und für die Durchführung des Acquis communautaire in der erweiterten Union. Die Kommission wird die neuen Ressourcen nutzen, um die Ausweitung ihrer Aufgaben nach der Erweiterung zu bewältigen und ihre vier politischen Prioritäten weiter voranzubringen, insofern sie sich auf eine erweiterte Union beziehen.

1.2. Beitrag zu einem zentralen Pool

Über die genannten neuen Stellen hinaus muss die Kommission zusätzliche Ressourcen mobilisieren, um die prioritären Initiativen unabhängig von der Erweiterung voranzubringen. Dazu plant sie die Umsetzung von Personal innerhalb der und zwischen den Dienststellen. Dementsprechend wird, wie in den vorangegangenen Jahren, vorgeschlagen, einen zentralen Personalpool auf der Grundlage eines allgemeinen Beitrags aus dem Gesamtpersonalbestand zu bilden, und zwar im Umfang von 1 % des Personals. Die Ermittlung negativer Prioritäten und anderer Möglichkeiten der Neuzuweisung von Personal für Aufgaben im Zusammenhang mit vorrangigen Maßnahmen wird weiterhin ein grundlegender Aspekt in der Begründung jedes Antrags auf neue Ressourcen bilden. Einsparungen durch Externalisierung (etwa die geplante Einrichtung der Exekutivagentur für die Transeuropäischen Netze) oder durch Produktivitätsgewinne (z. B. im Bereich der Übersetzung durch proaktive Nachfragesteuerung) werden ebenfalls neu auf die vorrangigen politischen Ziele ausgerichtet. Die Kommission wird außerdem für kurzfristige Aufgaben zeitlich befristete Stellen zuteilen und einen flexibleren und dynamischeren Zuteilungsprozess für die nächsten Jahre einführen.

1.3. Für die vier Prioritäten insgesamt verfügbare Humanressourcen

In der nachstehenden Tabelle sind, nach Priorität und Quelle, die Humanressourcen zusammengefasst, die zur Einleitung neuer Initiativen oder zur Intensivierung laufender Aktionen vorgesehen sind.

APS-Prioritäten 2007 | Neue Ressourcen im Zusammenhang mit der Erweiterung und mit Irisch | Umsetzung zwischen Dienststellen | Umsetzung innerhalb von Dienststellen | Insgesamt für die Prioritäten verfügbare Ressourcen |

1. Wohlstand | 98 | 30 | 67 | 195 |

2. Solidarität | 97 | 29 | 73 | 199 |

3. Sicherheit | 66 | 12 | 25 | 103 |

4. Außenwirkung | 28 | 124 | 25 | 177 |

Ausweitung bestehender Aktivitäten in der erweiterten Union (einschließlich schrittweiser Einstellung von Heranführungsmaßnahmen) | 614 | 50 | 151 | 815 |

INSGESAMT | 903 | 245 | 341 | 1 489 |

Die endgültige Aufteilung der neuen Ressourcen im Zusammenhang mit der Erweiterung auf die einzelnen Politikbereiche wird im Verlauf der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs 2007 festgelegt, einschließlich der Verteilung auf Dauerplanstellen und externes Personal.

2. Finanzressourcen

Normalerweise enthält die Jährliche Strategieplanung Einzelheiten über die den Politikbereichen für bestimmte Initiativen zugeteilten Finanzressourcen, dargestellt als Abweichungen von der bestehenden Finanzplanung. Da die Finanzplanung aber von der Finanziellen Vorausschau abhängt, werden in der Jährlichen Strategieplanung für 2007 die Finanzressourcen ausnahmsweise nicht behandelt. Die Finanzplanung wird jedoch mit dem Vorentwurf des Haushaltsplans fertig gestellt und anschließend von der Kommission angepasst, sobald eine interinstitutionelle Einigung über die Finanzielle Vorausschau erreicht worden ist.