52006DC0040

Mitteilung der Kommission - Vierte nationale Mitteilung der Europäischen Gemeinschaft zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (gemäß Artikel 12 des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) {SEK(2006) 138} /* KOM/2006/0040 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 08.02.2006

KOM(2006) 40 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

VIERTE NATIONALE MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT ZUM RAHMENÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER KLIMAÄNDERUNGEN (UNFCCC)(gemäß Artikel 12 des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen){SEK(2006) 138}

Inhalt

1. Zusammenfassung 3

1.1. Nationale Gegebenheiten 4

1.2. Treibhausgasinventar 4

1.3. Politiken und Maßnahmen 5

1.4. Projektionen 5

1.5. Bewertung der Anfälligkeit, Auswirkungen der Klimaänderung und Anpassungsmaßnahmen 6

1.6. Forschung und systematische Beobachtung 7

1.7. Finanzielle Mittel und Technologietransfer 7

1.8. Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewusstsein 7

1. ZUSAMMENFASSUNG

Die Vierte Nationale Mitteilung der Europäischen Gemeinschaft wird gemäß Artikel 12 des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) vorgelegt.[1]

Die Europäische Union mit ihren 25 Mitgliedstaaten unternimmt bereits seit einer Reihe von Jahren beträchtliche Anstrengungen zur Bekämpfung der Klimaänderung und dies, obwohl die Europäische Union nur für 14 % der weltweiten Emissionen von Treibhausgasen verantwortlich zu machen ist. In ihrer Aufgabe, mit gutem Beispiel voranzugehen, wird die EU durch eine tragfähige Politikgestaltung nach innen unterstützt, die in einem umfangreichen Paket politischer und legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene im Rahmen des europäischen Programms zur Klimaänderung (European Climate Change Programme, ECCP) zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus führt jeder Mitgliedstaat weitere einzelstaatliche Aktionen durch, die in den Einzelberichten der Mitgliedstaaten erläutert werden. Mit der Festlegung politischer Maßnahmen, die für die privaten Haushalte ebenso wie für die Industrie, den Handel und den Verkehrssektor relevant sind, erreicht das ECCP sämtliche Zweige der Wirtschaft.

Die Klimapolitik der EU endet nicht mit dem Jahr 2012. Zahlreiche der bereits eingeleiteten politischen Maßnahmen der EU werden über den ersten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls hinaus beträchtliche Wirkung entfalten. Das Gemeinschaftssystem für den Handel mit Treibhausgasemissionen wird auch nach 2012 fortgeführt. Die zweite Phase des europäischen Programms zur Klimaänderung wurde bereits im Oktober 2005 eingeleitet und sieht Maßnahmen in den Bereichen der Bindung und Speicherung von Kohlenstoff, des Personenverkehrs auf der Straße und des Luftverkehrs sowie Strategien zur Anpassung an die Auswirkungen der Klimaänderung vor. Mit diesen politischen Maßnahmen werden deutliche, in die Zukunft weisende Signale an die Industrie, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die weitere internationale Gemeinschaft dahingehend gesetzt, dass die EU ihre Verpflichtung, die Klimaänderung zu bekämpfen, ernst nimmt und von all ihren Einrichtungen und Organen, der Wirtschaft und den Bürgern erwartet, dass sie ihren Teil dazu beitragen.

Die Europäische Kommission ist entschlossen, diese Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung umzusetzen, hat dabei aber auch deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der EU und das Wohl ihrer Bürger zu berücksichtigen. Konkret wird die Kommission die Fortschritte überprüfen und neue Handlungsmöglichkeiten untersuchen, um systematisch kostenwirksame Optionen zur Emissionssenkung im Zusammenwirken mit der Strategie von Lissabon zu nutzen.[2]

In der von ihr vorgeschlagenen Strategie für das weitere Vorgehen nach 2012 hebt die Europäische Kommission die Notwendigkeit einer breiteren Beteiligung von Ländern und Wirtschaftszweigen, der Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und der fortgesetzten und verstärkten Nutzung von Marktmechanismen sowie die Notwendigkeit der Anpassung an die unvermeidlichen Auswirkungen der Klimaänderung hervor.

Auch international ist die EU aktiv, um Ländern außerhalb der Union bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen zu helfen. Derzeit unterstützt sie Länder auf der ganzen Welt bei der Erschließung erneuerbarer Energiequellen und der Förderung der Energieeffizienz mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die EU beteiligt sich mit finanziellen Beiträgen an Programmen, u. a. für die Nutzung der Solarenergie zur Förderung von sauberem Trinkwasser in der Sahelzone, zur Verbesserung der Energieeffizienz und für die Nutzung erneuerbarer Energieträger in China, für Aufforstungsprojekte, mit denen in Südamerika Einkommensquellen aus umweltverträglichen Entwicklungsmaßnahmen geschaffen werden, und an Vorhaben zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten für den Umgang mit den Folgen der Klimaänderung in Indien.

Bislang verzeichnet die EU gute Fortschritte. Die weiteren Fortschritte hängen davon ab, wie zügig und gründlich die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und die einzelstaatlichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Aus den projizierten Gesamtzahlen für die EU-15-Mitgliedstaaten wird deutlich, dass die Ziele von Kyoto erreicht werden können, wenn die Mitgliedstaaten geplante zusätzliche einzelstaatliche Maßnahmen umsetzen und flexible Mechanismen anwenden.

Mit der Einhaltung der Verpflichtungen von Kyoto ist die EU bei ihren Bemühungen noch nicht am Ende angelangt. Die EU tritt für weiter gehende Emissionssenkungen in den kommenden Jahrzehnten ein, um die weltweite Klimaänderung zu stoppen. Dabei bekennt sich die EU dazu, ihren gerechten Anteil an den weltweiten Anstrengungen zur Eindämmung der anthropogenen Störung des Klimasystems beizutragen.

1.1. Nationale Gegebenheiten

- Die Europäische Union gründet auf einem einzigartigen institutionellen System – 25 Mitgliedstaaten übertragen ihre Souveränität in bestimmten Angelegenheiten unabhängigen Einrichtungen und Organen.

- Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU der 15 Mitgliedstaaten ist im Zeitraum von 1995 bis 2002 real um 18 % gewachsen (dies entspricht einem Zuwachs von über 2 % im Jahresdurchschnitt) - dieser Trend begünstigt auch einen Anstieg der Treibhausgasemissionen.

- Die Energieintensität konnte seit 1990 beträchtlich verringert werden.

- Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung liegt derzeit bei 6 % und dürfte in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen.

- Die Landnutzung durch die Landwirtschaft ist rückläufig, die forstwirtschaftlich genutzten Flächen nehmen kontinuierlich zu.

1.2. Treibhausgasinventar

- Die Treibhausgasemissionen in den EU-25-Ländern (ohne Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) gingen zwischen 1990 und 2003 um über 5 % zurück. In den EU-15-Ländern sanken sie im selben Zeitraum um fast 2 %.

- Im Mittel der letzten fünf Jahre lagen die Emissionen der EU-15-Länder um fast 3 % unter dem Niveau von 1990.

- Die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen nahmen 2003 in den EU-15-Ländern gegenüber 2002 um 1,3 % zu. Ursache hierfür ist hauptsächlich der vermehrte Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung im Jahr 2003.

1.3. Politiken und Maßnahmen

- Im Jahr 2005 trat in der EU das weltweit erste System für den Handel mit CO2-Emissionen in Kraft.

- Der weitaus größte Teil der von der Kommission im Gefolge der Arbeiten im Rahmen des ersten europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP I) als für die EU vorrangig ermittelten Politiken und Maßnahmen wird derzeit durchgeführt.

- Das ECCP gibt weiterhin den wesentlichen Politikrahmen für den Umgang mit der Herausforderung der Klimaänderung vor, wobei sich die zweite Phase des Programms vorrangig auf den Verkehrssektor (einschließlich Emissionen aus dem Luftverkehr und von Kraftfahrzeugen), die Bindung und Speicherung von Kohlenstoff und die Rolle der EU bei der Verringerung der Anfälligkeit für und der Förderung der Anpassung an die Auswirkungen der Klimaänderung konzentriert.

- Für die meisten Sektoren hat die Europäische Gemeinschaft neue politische Aktivitäten entwickelt.

- Durch die Verbindungen zu den Kyoto-Mechanismen ist gewährleistet, dass die EU mit dem Gemeinschaftssystem für den Emissionshandel auch zum Transfer von Technologien in Entwicklungsländer beiträgt.

- Die Europäische Gemeinschaft stärkt und unterstützt durch ihr Handeln eine Vielzahl einzelstaatlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Klimaänderung.

1.4. Projektionen

- Den Projektionen zufolge werden – als Folge der Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden – die Emissionen von Treibhausgasen in den EU-25-Ländern im Jahr 2010 um 5 % unter dem Niveau von 1990 liegen.

- Infolge der Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden, werden die Treibhausgasemissionen (ohne LULUCF) in den EU-15-Ländern 2010 den Projektionen nach um 1,6 % unter den Basisjahremissionen liegen. Berücksichtigt man dabei die Senkungen, welche die Mitgliedstaaten ihren Prognosen zufolge durch die Nutzung der Kyoto-Mechanismen erreichen werden, bleiben die projizierten Emissionen im Jahr 2010 um 4,1 % unter den Basisjahremissionen.

- Allein durch die Umsetzung bereits existierender und zusätzlich vorgeschlagener Maßnahmen ergibt sich bis 2010 nach den Projektionen eine Verringerung der Treibhausgasemissionen in den EU-25-Ländern um 9,3 % unter dem Niveau von 1990, in den EU-15-Ländern können die Emissionen bis 2010 um 6,8 % unter die Basisjahremissionen gesenkt werden. Durch Anwendung der Kyoto-Mechanismen wird die Gesamthöhe der Emissionen der EU-15-Länder bis 2008-2012 gegenüber dem Basisjahr um mehr als 8 % verringert und somit die gemeinsamen Kyoto-Ziele erreicht.

Abbildung 1: Derzeitige und projizierte Emissionen (ohne LULUCF) für die EU-15- und die EU-25-Länder

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Hinweise: Bezugsgröße für die Y-Achse ist das Basisjahr. Für die meisten Mitgliedstaaten ist dies für CO2, Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O) das Jahr 1990, für fluorierte Gase (F-Gase) jedoch das Jahr 1995; es gelten folgende Ausnahmen: Basisjahr für CO2, CH4 und N2O für Ungarn ist der Durchschnitt der Jahre 1985 bis1987, für Slowenien 1986 und für Polen 1988; Basisjahr für F-Gase ist für Frankreich und Finnland das Jahr 1990. Dies hat zur Folge, dass der Wert für EU-15 und EU-25 für 1990 nicht exakt 100 beträgt. Mit „Unveränderte Entwicklung“ sind die projizierten Emissionen ohne klimabezogene Politiken und Maßnahmen bezeichnet.

1.5. Bewertung der Anfälligkeit, Auswirkungen der Klimaänderung und Anpassungsmaßnahmen

- Von dem vorhergesagten Anstieg des Meeresspiegels könnten in der EU bis zu 68 Millionen Menschen betroffen sein.

- Der erwartete Temperaturanstieg dürfte einen Anstieg der durch hohe Temperaturen verursachten Todesfälle im Sommer, jedoch niedrigere kältebedingte Sterblichkeitsraten im Winter zur Folge haben.

- Für Nordeuropa wird mit mehr Niederschlägen gerechnet, für Südeuropa mit weniger Niederschlägen, dafür jedoch mit potenziell häufigeren Trockenheitsperioden.

- Die Europäische Kommission befasst sich bereits mit Aktivitäten zur Anpassung, so etwa dem Einsatz EU-weiter Frühwarnsysteme für Überschwemmungen und Waldbrände.

- Neue Aktivitäten zur Anpassung sind für die nächste Phase des europäischen Programms zur Klimaänderung vorgesehen.

1.6. Forschung und systematische Beobachtung

- Für den Themenbereich im 6. Rahmenprogramm, der die Klimaänderung abdeckt, wurden 2,12 Mrd. € in den Haushalt eingestellt. Diese Initiative wird auch im Rahmen des 7. Rahmenprogramms unterstützt werden.

- Internationale Zusammenarbeit ist ein fester Bestandteil der vorrangigen Themenbereiche.

- Die Europäische Union unterstützt ein breites Spektrum an Projekten zum Themenbereich Klimawissenschaft, Auswirkungen, Anpassung und Abschwächung.

- Die Gemeinsame Forschungsstelle (GD GFS) der Europäischen Kommission hat ihre Forschungsarbeit auf die wichtigsten Politikfelder, darunter die Klimaänderung, fokussiert.

- Als Mitglied der „Group on Earth Observations“ (GEO) ist die EU bestrebt, Koordination und Harmonisierung von Erdbeobachtungssystemen auf einem bisher unerreichten Niveau weiterzuentwickeln, woraus letztlich das System globaler Erdbeobachtungssysteme (Global Earth Observation System of Systems, GEOSS) entstehen soll.

1.7. Finanzielle Mittel und Technologietransfer

- Die Europäische Union ist auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit als sehr bedeutender Geber tätig.

- Zur Unterstützung der Partnerländer der EU-Entwicklungspartnerschaft bei ihren Anstrengungen, die durch die Klimaänderung auf sie zukommenden Herausforderungen zu bewältigen, wurde eine spezielle Strategie vorgeschlagen, ein Aktionsplan wird derzeit durchgeführt.

- Fast 200 Projekte mit einem Gesamtbudget von 300 Mio. EUR beinhalten Elemente mit Bezug zur Klimaänderung.

- Die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in den Bereichen Forschung und Wissenschaftstechnologie zählt zu den zentralen Instrumenten bei der Umsetzung der Strategie der EU zum Themenkomplex Klimaänderung und Entwicklung. Am Forschungsprogramm der Gemeinschaft (6. Rahmenprogramm) können alle Partnerländer teilnehmen.

1.8. Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewusstsein

- Die Europäische Kommission ist den Grundsätzen der Transparenz („Open Government“) verpflichtet und bietet der Öffentlichkeit umfangreiche Informationsmöglichkeiten in unterschiedlicher Form.

- Die Europäische Kommission veröffentlicht auf ihrer Website umfassende Informationen über die Aktivitäten der Gemeinschaft, u. a. auch zur Klimaänderung.

- Die von der Europäischen Kommission verliehenen Europäischen Umweltpreise dienen der Anerkennung und Förderung von Unternehmen, die einen herausragenden Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.

- Die Grüne Woche 2005 war ausschließlich dem Thema Klimaänderung gewidmet; die Konferenz führt Akteure aus dem Umweltbereich zum gemeinsamen „lauten Nachdenken“ über mögliche Verhaltensänderungen zusammen.

- Die Mitgliedstaaten der EU unterstützen die Aktivitäten der Vereinten Nationen nach Artikel 6 UNFCCC (Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewusstsein). Im Rahmen dieser Aktivitäten wurden seit 2002 verschiedene Workshops auf regionaler Ebene durchgeführt und es wurde ein Pilotprojekt der VN für eine internetgestützte Clearingstelle für Informationen (Information Clearing House) entwickelt; daneben finden auch Aktivitäten verschiedener Mitgliedstaaten auf einzelstaatlicher Ebene statt.

[1] Auf der Grundlage des Beschlusses 94/69/EG des Rates vom 15. Dezember 1993 über den Abschluss des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (ABl. L 033 vom 7.2.1994)

[2] KOM(2005)35 endg. vom 9.2.2005 – Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen – Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderunghttp://europa.eu.int/comm/environment/climat/pdf/comm_de_050209.pdf