52006DC0030

Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates - Jetzt aufs Tempo drücken - Teil 1 : Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze - Teil 2 : Länderkapite /* KOM/2006/0030 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 25.1.2006

KOM(2006) 30 endgültigTEIL 1

MITTEILUNG DER KOMMISSION FÜR DIE FRÜHJAHRSTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES

JETZT AUFS TEMPO DRÜCKENDie neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze

JETZT AUFS TEMPO DRÜCKEN: DIE NEUE PARTNERSCHAFT FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG

Im vergangenen Jahr kam es in der Europäischen Union zu einem entscheidenden Wechsel: man kam überein, sich mit neuem Nachdruck für Wachstum und Beschäftigung einzusetzen. Im Jahr 2005 wurde entschiedener als je zuvor anerkannt, dass unseren gemeinsamen Herausforderungen nur gemeinsame Antworten angemessen sind. Die erneuerte Lissabon-Strategie hat gezeigt, dass eine europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung mehr sein kann – und muss – als die Summe ihrer Teile. Das informelle Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs in Hampton Court hat deutlich gemacht, dass Europa bei der Suche nach Lösungen für globale Probleme unersetzlich ist. Die von der Europäischen Kommission vorgenommene Analyse der vor uns liegenden Herausforderungen fand volle Unterstützung, ebenso wie der vorgeschlagene ambitionierte Aktionsrahmen zu ihrer Bewältigung. Alle waren sich einig, dass das Potenzial des erweiterten Europa nicht als selbstverständlich hingenommen werden kann – es muss gehandelt werden, um das Potenzial in vollem Umfang auszuschöpfen und eine nachhaltige Entwicklung für die Zukunft sicherzustellen.

Dieser neue Konsens kam auch in den von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgearbeiteten nationalen Reformprogrammen zum Ausdruck. Zusammen geben sie Anlass zur Hoffnung auf einen vielversprechenden Start des neuen Konzepts. Nun muss noch energischer zugepackt, nun müssen die nationalen Programme konkretisiert werden.

Welche Schritte sind die dringlichsten? Wir brauchen mehr Forschung und Entwicklung, effizienter und besser koordiniert. Wir müssen auf europäischer Ebene zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass aus der Forschung innovative Produkte und Dienstleistungen hervorgehen, die wiederum zu Wachstum und Beschäftigung führen. Damit unsere Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, erfolgreich auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten globalen Markt konkurrenzfähig sein können, müssen sie in der Lage sein, Kraft aus einem europaweiten Binnenmarkt zu schöpfen. Aus einem Markt frei von Behinderungen und Bürokratismus, mit berechenbaren Regeln, wo dynamische Unternehmen gedeihen können.

Damit wir die Alters- und Gesundheitsversorgung für eine älter werdende Bevölkerung finanzieren können, brauchen wir mehr Menschen, die arbeiten. Wir brauchen ein lebenszyklusorientiertes Konzept für die Arbeit. Junge Menschen brauchen Hilfe, wenn sie ins Arbeitsleben einsteigen. Eltern brauchen erschwingliche Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. Und wir können es uns nicht leisten, dass Menschen in ihren Fünfzigern aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden.

In letzter Zeit wurden wir auf verschiedenste Weise daran erinnert, wie wichtig Energie für unsere Wirtschaft ist. Wir können es uns nicht erlauben, sie zu verschwenden. Wir brauchen mehr Energie aus erneuerbaren, ökologisch tragbaren Quellen. Und wir benötigen Versorgungssicherheit zu erschwinglichen Preisen. Wettbewerb kann hier auch helfen. Aber Europa muss auch mit einer Stimme sprechen, wenn es um die Sicherheit der Versorgung von jenseits seiner Grenzen geht.

Wir wissen also, wohin wir wollen, und wir wissen auch, wie wir dort hingelangen. Nun aber zum schwierigen Teil: aus guten Absichten Taten machen. Reform muss das Motto für die nationale wie für die europäische Wirtschaftspolitik sein. Für einen leistungsstarken Wachstums- und Beschäftigungsmotor ist es von größter Bedeutung, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und die der EU einander ergänzen. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung, und unser Auftrag ist erst erledigt, wenn jeder Arbeitnehmer, jedes Unternehmen, jeder Verbraucher von den Vorteilen der Reform profitieren kann.

Das erste Jahr der Strategie gab Anlass zu echter Hoffnung, dass auf dem Weg zur Wirtschaftsreform Fortschritte gemacht werden, dass Europa in Bewegung ist. Wenn wir unsere Anstrengungen verdoppeln können und die Reform zu unserer ersten Priorität machen, dann wird die erneuerte Lissabon-Strategie als echter Wendepunkt hin zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa gesehen werden können. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass es dazu kommt.

Es ist Zeit, aufs Tempo zu drücken.

José-Manuel Durão Barroso

ZUSAMMENFASSUNG Die Lissabon-Strategie ist in eine neue Phase eingetreten. Das vergangene Jahr war durch einen Neubeginn geprägt, einen entscheidenden Wandel in der Art und Weise, wie Lissabon funktionieren soll. Nun geht es darum, Taten zu setzen. Die Mitgliedstaaten haben durch Vorlage ihrer nationalen Reformprogramme eine neue Verantwortung übernommen, indem sie sich zu konkreten Maßnahmen verpflichtet haben. Gleichzeitig wird im Lissabon-Programm der Gemeinschaft ausgeführt, was auf EU-Ebene zu tun ist, um die nationalen, regionalen und lokalen Anstrengungen zu ergänzen. Die nationalen Reformprogramme bilden zusammen eine gute Grundlage für die Weiterarbeit an der Reformagenda. Zweifellos sind Wachstum und Beschäftigung absolute Priorität einzuräumen und es herrscht breiter Konsens über die zentralen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Parallel dazu verläuft das Handeln auf EU-Ebene planmäßig. Ein zusätzlicher Impuls ist zu erwarten, sobald die EU-Finanzplanung für 2007-2013 abgeschlossen ist. Die Instrumente sind also vorhanden; die nationalen Programme haben die Dynamik aufrechterhalten; jetzt ist der politische Wille gefragt, die eingegangenen Verpflichtungen in konkrete Ergebnisse für Wachstum und Beschäftigung umzusetzen. Es ist Zeit, aufs Tempo zu drücken. Die nationalen Programme müssen jetzt, auf der Grundlage eines echten nationalen Konsenses, umgesetzt werden. Dies kann nicht über Nacht geschehen. Wir müssen den Bürgern besser erklären, warum unsere Wachstums- und Beschäftigungsstrategie langfristig zu Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit führt. Die Programme müssen intensiviert werden, sodass die Reform alle Mitgliedstaaten und alle für Wachstum und Beschäftigung wichtigen Politikbereiche erfasst. Wie das informelle Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs in Hampton Court gezeigt hat, gibt es Schlüsselbereiche, in denen Europa Entscheidendes verändern kann, in denen die Umsetzung kühner Entschlüsse der Reform neuen Schwung verleihen wird: Durch eine deutlichte Erhöhung der Investitionen in Forschung und Innovation wird sich Europas Potenzial realisieren lassen, diejenigen Waren und Dienstleistungen anzubieten, die die Bürger erwarten. Dies erfordert mehr öffentliche Investitionen, mit einer Verschiebung der derzeitigen Ausgaben hin zu Forschung und Innovation und mit einer besseren Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten. Genauso wichtig ist es, ein Klima zu schaffen, in dem Forschung in Innovation münden und das Wachstum anregen kann: die Früchte der Exzellenz in der Forschung dürfen nicht durch unnötige Behinderung der kommerziellen Nutzung oder dadurch verschwendet werden, dass den Universitäten die Hände gebunden werden. Das Geschäftspotenzial Europas zu aktivieren bedeutet, ein Geschäftsklima zu schaffen, das zur Unternehmensgründung ermutigt und Unternehmen wachsen lässt. Europa muss den Unternehmern Vertrauen entgegenbringen und den Weg für Unternehmensgründungen frei machen. Die Regierungen müssen bereit sein, dazu beizutragen, dass den Unternehmen in jeder Phase ihrer Entwicklung der Weg geebnet wird, mit weniger Bürokratie, um es den KMU zu ermöglichen, sich im Inland und jenseits der Grenzen weiterzuentwickeln, und mit konkreten Maßnahmen, die ihnen den Zugang zu den benötigten Finanzmitteln erleichtern. Eine älter werdende Bevölkerung bedeutet, dass die europäische Gesellschaft bereit sein muss, mehr Menschen zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen, sie länger in Arbeit zu halten und sie so arbeiten zu lassen, dass ihre Talente optimal genutzt werden. Dies bedeutet eine Beschäftigungspolitik, die es den Menschen ermöglicht, in jeder Phase ihres Arbeitslebens einen Arbeitsplatz zu finden, und die allen, die arbeiten wollen, die Hindernisse aus dem Weg räumt. Die Menschen brauchen die richtige Qualifikation zur richtigen Zeit, sie brauchen Hilfe bei der Bewältigung des Wandels und der Suche nach neuen Möglichkeiten, und sie müssen in die Lage versetzt werden, den Anforderungen der Arbeit während ihres gesamten Berufslebens gerecht zu werden. Eine sichere, erschwingliche Energieversorgung ist ein wichtiges Sprungbrett für Wachstum. Doch Energie ist eine endliche Ressource, mit der wir sorgfältig umgehen müssen. Eine europäische Energiepolitik muss einen echten Binnenmarkt bieten, die Vorteile von Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen maximieren und die Versorgung innerhalb der EU-Grenzen und darüber hinaus sicherstellen. Nationale Erfahrungen zeigen, was möglich ist und was getan werden muss. Die Mitgliedstaaten sollten dieses Potenzial nutzen und viel mehr voneinander lernen. Neben der vollen Umsetzung der nationalen Programme sollten sich die nächsten Schritte auf zentrale Aktionen zur Aufrechterhaltung der Dynamik konzentrieren: Die Kommission fordert den Europäischen Rat auf, sich zu einer Reihe konkreter und befristeter Maßnahmen in folgenden Bereichen zu verpflichten: Forschungs- und Bildungsausgaben, Erleichterung der Unternehmensgründung und -führung, Unterstützung von Arbeitslosen bei der Arbeitsuche, Kinderbetreuung, integrierte Energiepolitik in Europa. Bürger, Arbeitnehmer, Unternehmer müssen spüren, dass es das Ziel politischen Handelns ist, ihnen dabei zu helfen, ihre Ziele zu erreichen, und nicht, sie zu bremsen. Die Bemühungen, hinter den nationalen Programmen einen echten nationalen Konsens aufzubauen, sollten intensiviert werden. Die EU-Organe und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass eine geeignete Kommunikationsstrategie unter Einbeziehung aller nationalen, regionalen und lokalen Stakeholder angewandt wird. Den Sozialpartnern sollte dabei eine besondere Rolle zugedacht werden. |

- INHALTSVERZEICHNIS

JETZT AUFS TEMPO DRÜCKEN: DIE NEUE PARTNERSCHAFT FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG 2

Teil I – Jetzt aufs Tempo drücken 7

1. Europa bewegt sich: Kooperation für mehr Wachstum und Arbeitsplätze 7

2. Wege zur Verwirklichung: die Antwort der Politik 9

2.1. Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft 9

2.2. Die nationalen Reformprogramme 11

2.2.1. Bewertung der verschiedenen Politikbereiche 12

2.2.2. Gesamtfazit 16

3. Jetzt aufs Tempo drücken: vier Aktionen für mehr Wachstum und Beschäftigung 17

3.1. Mehr in Wissen und Innovation investieren 19

3.2. Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU 21

3.3. Antwort auf Globalisierung und Bevölkerungsalterung 22

3.4. Auf dem Weg zu einer effizienten, integrierten europäischen Energiepolitik 25

4. Follow-up nach der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates 27

4.1. Umsetzung und Überwachung der nationalen Reformprogramme 27

4.2. Handeln auf Gemeinschaftsebene 28

4.3. Mobilisierung aller Akteure für eine gemeinsame Agenda 29

Anhang Beispiele für Strategien und Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten die Ziele für Wachstum und Beschäftigung vor allem in den in Abschnitt 3 angeführten vier prioritären Bereichen fördern 30

Teil I – Jetzt aufs Tempo drücken

1. EUROPA BEWEGT SICH: KOOPERATION FÜR MEHR WACHSTUM UND ARBEITSPLÄTZE

Wir leben in einer sich rasch verändernden Welt, in der alles und alle voneinander abhängen. Dies bietet uns viele Chancen, aber wir müssen uns auch mit vielen Herausforderungen auseinander setzen, wenn wir eine wohlhabende und gerechte Gesellschaft sicherstellen wollen. Vor allem müssen wir, wenn wir die Kernaufgabe, mehr Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, bewältigen wollen, im politischen Handeln auf allen Ebenen die modernen Gegebenheiten wie die Globalisierung und die Alterung unserer Bevölkerung berücksichtigen. Dies ist der einzige Weg, unsere Volkswirtschaften zu modernisieren und Europas Werte innerhalb und außerhalb unserer Grenzen zu schützen und zu fördern. Und durch entsprechende Ergebnisse können wir auch wieder ein Gefühl des Zutrauens zu unserer Fähigkeit herstellen, die Erwartungen der Bürger zu erfüllen.

Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März 2005 legten die Staats- und Regierungschefs der EU Wachstum und Arbeitsplätze als oberste politische Priorität Europas fest. Die erneuerte Lissabon-Strategie entsprach dem neuerlichen Engagement aller, sich anhand einer positiven Reformagenda zu mobilisieren. Grundlage war das Eingeständnis, dass der Erfolg von einem umfassenden Konzept abhängt, mit dem maximale Hebelwirkung zu erreichen ist und das jeden Winkel eines jeden Mitgliedstaates der EU erreicht.

Dieses Engagement erhielt zusätzliches Gewicht durch die Einigung auf die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung[1], eine klare Roadmap für die Gestaltung von Reformen auf nationaler Ebene, und durch die Ergebnisse des informellen Treffens in Hampton Court im Oktober. In Hampton Court erörterten die Staats- und Regierungschefs der EU die Frage, wie europäische Werte die Modernisierung in unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften untermauern und uns dabei helfen können, die wichtigsten Herausforderungen auf eine genuin europäische Weise zu bewältigen. Und Ende letzten Jahres bedeutete die Einigung über die finanzielle Vorausschau beim Europäischen Rat einen weiteren Schritt nach vorne: sobald das Verfahren mit dem Europäischen Parlament abgeschlossen ist, wird der Weg offen sein für neue Investitionen zur Modernisierung der europäischen Wirtschaft.

Es gibt also eine – auf höchster Ebene – unterstützte gemeinsame Sicht der Dinge und einen starken Konsens darüber, was zu tun ist . Europa muss die ganze Palette von Strategien und Instrumenten ins Spiel bringen: man kann es sich nicht leisten, nur die politisch opportunen Optionen herauszugreifen. Eine solide makroökonomische Politik ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung von Europas Wachstumspotential. Europa benötigt auch ein Klima, das der europäischen Kreativität durch das Angebot attraktiverer Investitions-, Innovations- und Arbeitsmöglichkeiten zum Durchbruch verhilft. Befreit man die Wirtschaft von überflüssiger Bürokratie und überholten amtlichen Kontrollen, dann fördert man Unternehmensneugründungen, gibt Anreize für die Expansion bestehender Unternehmen und schafft neue Arbeitsplätze. Größere und wirksamere private und öffentliche Investitionen sind der Katalysator für die Wissenswirtschaft, indem sie die Nutzung von Forschungsergebnissen und Spitzenqualifikationen aktivieren, die die soziale Eingliederung und eine höhere Einkommenskraft über ein längeres, gesünderes Berufsleben fördern. Die Unterstützung der Ökoinnovation und die Verbreitung von Umwelttechnologien bringt Nachhaltigkeit und Wachstum mit sich. Durch Modernisierung unserer Arbeitsmärkte und unserer Sozialschutzsysteme erreichen wir mehr Beschäftigung, bessere Anpassung an den Wandel, höhere Produktivität und ein nachhaltigeres und gerechteres Wachstum. Eine weitere Öffnung des Welthandels durch einen erfolgreichen Abschluss der WTO-Verhandlungen bis Ende 2006 wird neue Möglichkeiten schaffen und den Wettbewerb innerhalb und außerhalb der Union verstärken. Bei der Umsetzung all dieser Ziele sind die Sachzwänge einer nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen.

Der erste Schritt bei der Umsetzung dieses Anspruchs in Taten bestand darin, die Instrumente bereitzustellen, die die Realisierung der angestrebten Ziele ermöglichen. Dazu ist ein partnerschaftlicher Ansatz erforderlich, wobei die richtigen Maßnahmen auf der richtigen Ebene zu ergreifen sind.

- Die Mitgliedstaaten haben individuelle nationale Reformprogramme auf der gemeinsamen Grundlage der integrierten Leitlinien aufgestellt. Diese sind das zentrale Instrument zur Umsetzung der Lissabon-Strategie: sie bieten eine Checkliste nationaler Verpflichtungen und Benchmarks, anhand deren die Fortschritte in den kommenden Monaten und Jahren überwacht werden können.

- Der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Kommission arbeiten zusammen und erledigen das, was auf Gemeinschaftsebene notwendig ist, um der Wachstums- und Beschäftigungsagenda zum Erfolg zu verhelfen: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft[2], das vom Europäischen Rat im Dezember 2005 begrüßt wurde, beginnt seine ersten Früchte zu tragen in Form einer ganzen Reihe von Vorschlägen zur Ergänzung der Initiativen der Mitgliedstaaten.

In vielen Bereichen liegt der Schwerpunkt des Handelns auf Ebene der Mitgliedstaaten (oder auf regionaler oder kommunaler Ebene) – etwa was die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik angeht, wo auch die Rolle der Sozialpartner entscheidend ist. Wenn aber Maßnahmen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene getroffen werden, dann bedeutet dies nicht, dass sie nicht europaweite Folgen hätten: bei der wechselseitigen Abhängigkeit im Binnenmarkt leiden selbst die leistungsfähigsten Wirtschaften unter den Schwächen der anderen.

Gleichzeitig bedeutet die Tatsache, dass gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen sind, auch, dass die Lösungen mit den anderen geteilt werden können. Allzu selten suchen die Regierungen Ideen und Lösungen bei ihren Partnern. Jedes Land kann auf Beispiele guter Ideen und guter Erfahrungen verweisen. Die nationalen Reformprogramme bieten einen Schatz an Wissen und Erfahrung, der mit den anderen geteilt und verbreitet werden muss. Diesen Reichtum an guten Beispielen aus der Praxis in vollem Umfang zu nutzen ist der beste Weg, um Mehrwert aus der Lissabon-Strategie zu ziehen. Für den Anfang schlägt dieser Bericht eine Reihe besonders wichtiger Schritte als gemeinsames Programm für das Handeln auf nationaler Ebene vor.

Daneben gibt es auch Ziele, die nicht von den Mitgliedstaaten im Alleingang realisiert werden können, sondern für deren Umsetzung Handeln auf Gemeinschaftsebene erforderlich ist. Der Erfolg vieler nationaler Initiativen wird davon abhängen, dass die nationalen Anstrengungen durch Gemeinschaftsmaßnahmen unterstützt werden und dass durch Gemeinschaftsinvestitionen Europa ein idealer Ort zum Leben und Arbeiten wird. Die Europäische Kommission setzt sich voll und ganz ein, diese Agenda voranzutreiben.

Diese Partnerschaft muss nun in eine neue Phase übergeführt werden. Die Instrumente sind vorhanden. Der politische Konsens ist gegeben. Soll durch die Lissabon-Strategie Entscheidendes verändert werden, muss nun die Umsetzung ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden.

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Diese Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates legt dar, wo wir stehen auf dem Weg zur Schaffung einer neuen Wachstums- und Beschäftigungsdynamik in Europa:

- In Teil I wird der Prozess der Erstellung der Reformprogramme bewertet und eine begrenzte Zahl von zentralen Initiativen im Hinblick auf eine Einigung im Europäischen Rat hervorgehoben. Dazu zeigt eine veranschaulichende Liste mit Beispielen nationaler Initiativen und Maßnahmen, wie ein fruchtbarer Austausch nationaler Erfahrungen echten wechselseitigen Nutzen bringen kann.

- Teil II präsentiert eine detaillierte Bewertung der nationalen Reformprogramme unter Hervorhebung einerseits ihrer Stärken und andererseits derjenigen Bereiche, die von den Mitgliedstaaten überprüft und aktualisiert werden sollten. Er enthält außerdem eine Bewertung der Eurozone.

- Eine detaillierte Analyse der makroökonomischen, mikroökonomischen und beschäftigungspolitischen Aspekte der nationalen Reformprogramme enthält Anhang I. Der Teil über die Beschäftigung dient auch als Grundlage für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht.

2. WEGE ZUR VERWIRKLICHUNG: DIE ANTWORT DER POLITIK

Die zwei wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der neuen Lissabon-Strategie sind das Lissabon-Programm der Gemeinschaft, in dem dargelegt wird, was auf Gemeinschaftsebene getan werden sollte, und die 25 nationalen Reformprogramme: die politische Antwort eines jeden Mitgliedstaates auf die von ihm ermittelten zentralen Herausforderungen. Diese Instrumente müssen im Interesse eines optimalen Ergebnisses effizient als Tandem zusammenwirken.

2.1. Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft

In den sechs Monaten seit seiner Annahme wurden im Rahmen des Lissabon-Programms der Gemeinschaft bedeutende Fortschritte erzielt. Die Kommission hat bereits zwei Drittel der vorgesehenen Maßnahmen angenommen. Aber Legislativvorschläge zeitigen erst dann konkrete Wirkung, wenn sie vom Rat und vom Parlament verabschiedet worden sind. Außerdem hängen viele der Finanzierungsmaßnahmen von der endgültigen Annahme und Umsetzung der finanziellen Vorausschau 2007-2013 ab.

Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft umfasst eine Reihe wichtiger Initiativen im Hinblick auf die entscheidenden grenzübergreifenden Auswirkungen von Forschung und Innovation sowie die Zersplitterung der europäischen Forschungsbemühungen: nämlich das 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie“[3] konkrete Initiativen dargelegt, mit denen der Rahmen für Forschung und Innovation in Europa verbessert werden soll. Mit dem 7. Rahmenprogramm wird ein neues Modell der Forschungsförderung – gemeinsame Technologieinitiativen – in Form öffentlich-privater Partnerschaften entwickelt, um vielversprechende neue Forschungsvorhaben zu unterstützen und um der europäischen Industrie zu einem Vorsprung in verschiedensten Bereichen zu verhelfen, angefangen von Wasserstoff- und Brennstoffzellen über Luftfahrt und Lufttransport bis hin zu innovativer Medizin und Nanoelektronik. Die Initiative zur Entwicklung des Satellitennavigationssystems Galileo und der Aufbau integrierter Managementsysteme für Eisenbahn- und Luftverkehr sind andere zentrale Beispiele industrieller Spitzenprojekte mit ausgeprägter europäischer Dimension.

Wird die FuE-Beihilfepolitik der Gemeinschaft wie geplant reformiert, dann wird dies öffentlich-private Partnerschaften erleichtern und dazu beitragen, dass mehr private FuE-Investitionen mobilisiert werden. Das Programm umfasst außerdem Maßnahmen, die auf die Stimulierung der Ökoinnovation und die Übernahme von Umwelttechnologien abzielen. Der Beihilferahmen kann so erweitert werden, dass neue Dienstleistungen zur Unterstützung von Innovation insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen abgedeckt werden. Außerdem sollten Beihilfen für junge, innovative Unternehmen erleichtert werden, nicht nur durch direkte finanzielle Unterstützung, sondern auch durch leichteren Zugang zu Risikokapital. Als weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft hat die Kommission eine neue, stärker integrierte Industriepolitik eingeleitet, um die Rahmenbedingungen für die verarbeitende Industrie zu verbessern. Diese beschäftigt mehr als 34 Millionen Menschen, und mehr als 80 % der privaten FuE-Ausgaben in der EU entfallen auf sie.

Mehrere Maßnahmen des Lissabon-Programms der Gemeinschaft zielen darauf ab, Europa attraktiver zu machen für Investoren und Arbeitskräfte. Dazu gehören Initiativen zur Verwirklichung des Binnenmarktes für Dienstleistungen, Schritte zur Fortsetzung der Rechtsetzungsreform, Maßnahmen zur Verbesserung der Steuer- und Zollbedingungen für Unternehmungen und die Förderung des Marktzugangs und wettbewerbsorientierterer Märkte, insbesondere in den Bereichen Energie und Finanzdienstleistungen, in denen die Kommission Untersuchungen eingeleitet hat.

Es wurden Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um in der EU einen „einheitlichen Zahlungsverkehrsraum“ zu schaffen, in dem grenzüberschreitende Zahlungen genau so einfach und erschwinglich sind wie im Inland. Allein dadurch würde die EU-Wirtschaft zwischen 50 und 100 Milliarden € jährlich einsparen. Eine weitere bemerkenswerte Initiative ist neben anderen die Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital, insbesondere für KMU. Neue Gemeinschaftsmittel beispielsweise in Form von Garantien und Risikokapitalinvestitionen sollen durch das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation erschlossen werden. Dieses Programm wird auch dazu beitragen, innovative Lösungen auf den Markt zu bringen zur Verbesserung der Energieversorgung (insbesondere für erneuerbare Energiequellen) und der Energienachfrage (durch Maßnahmen zur Energieeffizienz). Außerdem hat die Kommission ehrgeizige Maßnahmen zur Unterstützung der Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze durch Beseitigung von Mobilitätshindernissen, ein gemeinsames Konzept gegenüber der Wirtschaftsmigration und Bemühungen zur Bewältigung der sozialen Folgen der wirtschaftlichen Umstrukturierung vorgeschlagen.

Die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten tragen gemeinsam Verantwortung für die Qualität der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kommission hat die Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität des Gemeinschaftsrechts noch intensiviert. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden natürlich sehr viel bedeutender sein, wenn sich auch die Mitgliedstaaten entschlossen um die Verbesserung der Qualität ihrer eigenen Rechtsvorschriften bemühen und die den Bürgern und Unternehmen durch diese entstehenden Verwaltungskosten senken.

2.2. Die nationalen Reformprogramme

Knapp ein Jahr nach Einführung der neuen Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat die Partnerschaft einen vielversprechenden Anfang genommen. Die Handlungskompetenzen sind klar definiert. Alle Mitgliedstaaten haben auf der Grundlage eines gemeinsamen Satzes integrierter strategischer Leitlinien ein nationales Reformprogramm aufgestellt. Diese nationalen Reformprogramme bilden das wichtigste Instrument zur Umsetzung der neuen Lissabon-Strategie, zur Umsetzung der genannten Leitlinien in eigene Reformen der Mitgliedstaaten, für deren Durchführung diese verantwortlich sind. Dadurch, dass alle Mitgliedstaaten dies getan haben, oft unter erheblichem Zeitdruck, haben sie einen wichtigen ersten Test bestanden.

In Übereinstimmung mit dem neuen Partnerschaftskonzept, zur Erleichterung der Zusammenarbeit und im Interesse der öffentlichen Sichtbarkeit haben alle Mitgliedstaaten einen nationalen Lissabon-Koordinator ernannt. Viele Mitgliedstaaten haben in der Zwischenzeit die Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme als Gelegenheit genutzt, die interne Koordination zwischen verschiedenen Ministerien zu rationalisieren. Die Kommission ihrerseits hält engen Kontakt zu den nationalen Behörden, die für die Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme zuständig sind, und hilft mit, wo immer sie kann, die Entwicklung der nationalen Maßnahmen erfolgreich zu gestalten.

Die Kommission hat jedes nationale Reformprogramm sorgfältig bewertet und dabei die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und des Beschäftigungsausschusses[4] berücksichtigt. Eine detaillierte Bewertung der einzelnen nationalen Programme, unter Betonung einerseits der besonderen Stärken, andererseits der Bereiche, die weiter ausgebaut und intensiviert werden können, findet sich in Teil II. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, die in ihrem Fazit hervorgehobenen Punkte aufzugreifen. Sie wird diesen Aspekten in den Anschlussgesprächen mit den Mitgliedstaaten und im Rahmen des Monitoring der Durchführung der nationalen Reformprogramme im Jahr 2006 besondere Beachtung schenken.

Im Interesse der Konsolidierung und Stabilisierung des Prozesses schlägt die Kommission vor, die integrierten Leitlinien beizubehalten, auf deren Grundlage die nationalen Programme erstellt worden sind. Außerdem hat die Kommission beschlossen, zu den nationalen Reformprogrammen keine formellen länderspezifischen Empfehlungen abzugeben. Dies ist das erste Jahr der Partnerschaft: Die nationalen Reformprogramme brauchen etwas Zeit, um in vollem Umfang in die nationalen Politiken und Strukturen integriert werden zu können. Größte Priorität hat für die Kommission die Herstellung eines starken Vertrauens- und Kooperationsverhältnisses mit den Mitgliedstaaten, basierend auf einer intensiven Identifikation der Mitgliedstaaten mit den Programmen. Allerdings wird die Kommission sich nicht scheuen, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente anzuwenden, u. a. länderspezifische Empfehlungen abzugeben, falls sie der Auffassung ist, dass dies für eine problemlose Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung hilfreich ist.

Trotz des engen Zeitplans haben sich die meisten Mitgliedstaaten sehr bemüht, die nationalen Parlamente, betroffene Akteure und Vertreter der regionalen und kommunalen Behörden zur Ausarbeitung ihrer nationalen Programme hinzuzuziehen. Da es sich bei der Lissabon-Strategie um eine mittel- bis langfristige Agenda handelt, die vor Ort umgesetzt werden muss, ist die laufende Einbeziehung von Parlamenten, lokalen Verwaltungen, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft von ausschlaggebender Bedeutung. Tatsächlich hängt die öffentliche Akzeptanz davon ab, dass Bürger und Wirtschaft die Notwendigkeit der Reform anerkennen und darauf vertrauen, dass sie ihr Leben verbessern wird; eine Identifikation, zu der nur bereit ist, wer an der Gestaltung der Reform mitwirken kann, entweder direkt oder über Vertretungsorgane. Viel bleibt noch zu tun, um die Menschen davon zu überzeugen, dass Reformen zu größerem gemeinsamem Wohlstand beitragen werden, und um sie in den Prozess einzubeziehen. Hier müssen sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU-Institutionen ihre Anstrengungen intensivieren.

2.2.1. Bewertung der verschiedenen Politikbereiche

In den integrierten Leitlinien werden drei zentrale Politikbereiche dargelegt, in denen gehandelt werden muss: die makroökonomische Dimension, die mikroökonomische Dimension, die Beschäftigungsdimension. Aus den nationalen Reformprogrammen können Schlussfolgerungen zu diesen drei Bereichen gezogen werden.

Die makroökonomische Dimension

- Die Haushaltsdisziplin wird von den Mitgliedstaaten als die wichtigste makroökonomische Herausforderung erkannt. Typischerweise wird sie im Sinne der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen formuliert – Reformen des Rentensystems, des Gesundheitssystems und des Arbeitsmarktes sowie die kurzfristige Haushaltskonsolidierung sind Instrumente, mit denen sich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in einer älter werdenden Gesellschaft sicherstellen lässt. Der damit zusammenhängenden Herausforderung einer Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen versucht man sich zumeist mit Hilfe von Maßnahmen zu stellen, die auf eine Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung abzielen. Einigen neuen Mitgliedstaaten gilt die Einführung des Euro als zentrale politische Herausforderung, die eine Haushaltskonsolidierung und die Annäherung der Inflationsraten an das Niveau in der Eurozone erforderlich macht. Als weitere Faktoren werden von einigen Mitgliedstaaten u. a. Zahlungsbilanz und Preisstabilität genannt.

- Um die öffentlichen Finanzen auszugleichen, neigen die Mitgliedstaaten eher zu Ausgabenkürzungen als zu Steuererhöhungen, auch wenn oft unklar ist, wo diese Kürzungen erfolgen sollen. Auf jeden Fall werden die präzisen Maßnahmen zur kurzfristigen Haushaltskonsolidierung von mehreren Ländern, insbesondere innerhalb der Eurozone, nicht detailliert genug dargestellt. Die meisten Mitgliedstaaten haben eindeutig die Absicht, die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern, indem sie öffentliche Mittel für die Stärkung von Infrastruktur, Humankapital und FuE-Investitionen reservieren. Wenige nationale Reformprogramme gehen jedoch im Detail auf die Haushaltsauswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen ein.

- Die der Eurozone angehörenden Mitgliedstaaten haben recht umfassende und zumeist zukunftsorientierte nationale Programme vorgelegt, mit denen die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt, die Arbeitsproduktivität durch FuE, Innovation und ein attraktives Geschäftsklima verbessert sowie Beschäftigungs- und Erwerbsquote erhöht werden sollen. Die Maßnahmen zielen hauptsächlich darauf ab, das tatsächliche Renteneintrittsalter heraufzusetzen, das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und die Bürokratie abzubauen. Die Kommission befürwortet diese Programme im Großen und Ganzen. Allerdings sollten die Maßnahmen auch darauf abzielen, die Haushaltslage rascher zu verbessern, Arbeitsmarktanpassungen zu unterstützen, wettbewerbsfähigere und stärker integrierte Dienstleistungsmärkte zu schaffen und das Funktionieren des Binnenmarktes in vollem Umfang sicherzustellen.

- Im Laufe der kommenden Jahrzehnte werden die öffentlichen Finanzen wegen der älter werdenden Bevölkerung in Europa noch mehr unter Druck geraten. Die Mitgliedstaaten erkennen an, dass mit einer Modernisierung der öffentlichen und privaten Altersversorgungssysteme eine zentrale Voraussetzung für die Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen geschaffen und gleichzeitig auf soziale Anliegen und wirtschaftliche Veränderungen reagiert wird. Aber in den meisten Ländern scheinen die bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen wenig systematisch oder nicht ausreichend zu sein.

- Es ist wichtig, dass die Reformstrategie insgesamt kohärent ist, wobei die Reformen in dem einen Bereich die Reformen in einem anderen stützen. In diesem Kontext stellen einige Mitgliedstaaten eine Verbindung zwischen tragfähigen öffentlichen Finanzen und Sinken der Arbeitslosigkeit her (weniger Ausgaben für Arbeitslosengeld, höheres Steueraufkommen durch bessere Nutzung der Arbeitskräfte). Durch ein derartiges integriertes Konzept wird die Kohärenz zwischen den verschiedenen Teilen der nationalen Reformprogramme gestärkt.

Die mikroökonomische Dimension

- Die Notwendigkeit, eine Wissenswirtschaft aufzubauen und die Attraktivität Europas für Unternehmen und Investitionen zu verbessern, kommt in den nationalen Reformprogrammen im Allgemeinen gut zum Ausdruck. Die Forschungs- und Innovationspolitik gehört für alle Mitgliedstaaten zu den wichtigsten Prioritäten. Viele Mitgliedstaaten heben Maßnahmen zur Stärkung der industriellen Basis hervor, insbesondere durch Förderung von Industriecluster. Diese Cluster vereinigen Universitäten, Forschungsinstitute, kleine und große Unternehmen, deren enge Zusammenarbeit und Wechselwirkung sich positiv auf Innovation und Wissenstransfer auswirkt. Dies wiederum erzeugt erhebliche Vorteile für die Wirtschaft als Ganzes. Die Mitgliedstaaten erkennen an, dass die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln ein wichtiges Thema ist, auch wenn sie dies nach unterschiedlichen Konzepten zu erreichen suchen. Die meisten Mitgliedstaaten betonen als vorrangig zu behandelnde Aspekte auch Geschäftsklima und Unternehmertum, nachhaltige Nutzung von Ressourcen (einschließlich erneuerbarer Energiequellen und Energieeffizienz), Verkehrsverbindungen und Logistik.

- Falls die Zielvorgaben für FuE-Ausgaben in den 18 Ländern, die derartige Zielvorgaben (in einigen Fällen zum Teil) festgelegt haben, erfüllt werden, müssten die FuE-Ausgaben bis 2010 schätzungsweise auf rund 2,6 % steigen. Als Anteil am BIP stagnieren diese Ausgaben in der EU seit 2001 mehr oder weniger bei rund 1,9 %. Mittel- bis langfristig wird in den meisten Mitgliedstaaten ein weiterer Ausbau der nationalen FuE-und Innovationssysteme erforderlich sein. Außerdem erkennen zwar alle Mitgliedstaaten die Bedeutung der Verbreitung und effektiven Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Umwelttechnologien an, aber die Verbindung zwischen den ermittelten Herausforderungen und den zu ihrer Bewältigung vorgeschlagenen Maßnahmen wird nicht immer deutlich.

- Die nationalen Reformprogramme enthalten viele Beispiele interessanter politischer Initiativen in einer ganzen Reihe von Politikbereichen. So bemühen sich beispielsweise die meisten Mitgliedstaaten, die Synergieeffekte zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltschutz zu nutzen (durch Investitionen in alternative Energiequellen, durch Förderung der Energieeffizienz und durch Förderung von Ökoinnovation und Schutz der natürlichen Ressourcen). Die meisten nationalen Programme konzentrieren sich auch auf die Bedeutung einer modernen Verkehrsinfrastruktur und der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (z. B. die Verfügbarkeit von Breitband). Dies sind Beispiele für genau die Art von Investitionen, die die Mitgliedstaaten, mit Hilfe von Kohäsionsmitteln und Mitteln zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern versuchen sollten.

- Das Funktionieren des Binnenmarktes und die Notwendigkeit, den Wettbewerb und den Zugang zum Markt ganz allgemein zu verstärken, verdiente größere Aufmerksamkeit. Nur einige wenige Mitgliedstaaten erwähnen konkrete Maßnahmen z. B. zur Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien; hier sind größere Anstrengungen erforderlich, beispielsweise zur effektiven Öffnung der Energiemärkte, zur Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Lieferverträgen oder zur Herstellung echten Wettbewerbs im Dienstleistungsbereich.

- Was die KMU angeht, gehen die meisten Programme nicht weit genug, um eine positivere Haltung gegenüber Unternehmertum zu fördern und mehr Menschen zur Gründung eines eigenen Unternehmens zu ermutigen. Hier haben Bildung und Erziehung eine wichtige Rolle zu spielen, um den Transfer bestehender Unternehmen zu erleichtern und die Stigmatisierung geschäftlichen Misserfolgs zu reduzieren. Zusätzliche Maßnahmen, was den Zugang zu Finanzmärkten angeht, oder entsprechende gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.

- Eine bessere Rechtsetzung ist entscheidend für die Schaffung eines stärker wettbewerbsorientierten Geschäftsklimas und für die Beseitigung von Umständen, die Innovation und Wandel behindern. Nahezu alle Mitgliedstaaten befassen sich mit Teilen dieser Agenda, doch in vielen Fällen ist ein stärker integrierter Ansatz erforderlich. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene sind notwendig, für sich genommen aber nicht ausreichend. Ein großer Teil der für die Unternehmen relevanten Rechtsvorschriften, z. B. in den Bereichen Steuern, soziale Sicherheit oder Regionalplanung, wird auf nationaler (oder lokaler) Ebene erlassen. Außerdem bestehen erhebliche Unterschiede, wie die Gemeinschaftsrichtlinien von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, wobei Verwaltungskosten entstehen können, die die Gemeinschaftsmaßnahme nicht verlangt. Damit es zu entscheidenden Änderungen im Geschäftsumfeld kommt, muss ein Kulturwandel eintreten, der die Art und Weise verändert, wie Beschlüsse vorbereitet und gefasst werden.

- Eine umfassende, koordinierte Umsetzung der verschiedenen mikroökonomischen Elemente wird viel größere Vorteile mit sich bringen als die Summe der einzelnen Elemente zusammen. So wird beispielsweise der Gewinn aus gestiegenen FuE-Investitionen höher sein, wenn die neuen Technologien rasch vom Markt übernommen werden, was wiederum von der Wettbewerbsorientiertheit der Märkte für Waren und Dienstleistungen abhängt.

Die Beschäftigungsdimension

- In allen Programmen wird es als sehr wichtig angesehen, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und zu halten. Dies ist von ausschlaggebender Bedeutung, sollen die Auswirkungen der Alterung des Arbeitskräfteangebots bewältigt und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt werden. Siebzehn Mitgliedstaaten ziehen zur Planung ihrer Maßnahmen inzwischen nationale Zielvorgaben für die Beschäftigungsquote heran. Besondere Anstrengungen werden unternommen oder sind geplant, um die Beschäftigungssituation von Frauen zu verbessern. Andere Massnahmen um ältere Arbeitnehmer zu helfen, sowie die Integration junger und benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und die Sozialschutzsysteme zu modernisieren, werden entwickelt. Diese Anstrengungen stimmen im Großen und Ganzen mit den Verpflichtungen überein, die im Rahmen der Gemeinschaftszielvorgaben für sozialen Schutz und soziale Eingliederung eingegangen worden sind. Allerdings werden deren Wirksamkeit und Nachhaltigkeit beeinträchtigt durch eine Tendenz zu unsystematischem Vorgehen. Die Aussichten auf effektive Umsetzung würden verbessert, wenn sie auf lebenszyklusorientierten Konzepten zur Erleichterung rascherer Beschäftigungswechsel während eines Berufslebens basierten.

- Die Bedeutung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unternehmen wird meist vernachlässigt. Eine Steigerung der Reaktionsfähigkeit der europäischen Arbeitsmärkte ist ein ausschlaggebendes Element zur Anregung der Wirtschaftstätigkeit und Steigerung der Produktivität. Das derzeitige Bemühen um einen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit hat jedoch in vielen Mitgliedstaaten zu zunehmend segmentierten Arbeitsmärkten geführt. Mehr Aufmerksamkeit sollte der Herstellung von ‚Flexicurity’-Bedingungen gelten. Dieses Konzept besteht in einer Kombination ausreichend flexibler Arbeitsverträge sowie effektiver und aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, die leichtere Arbeitsplatzwechsel, ein zuverlässiges und gut reagierendes System lebenslangen Lernens und angemessenen sozialen Schutz unterstützen. Die Verbesserungsmöglichkeiten durch Herstellung von Verbindungen zwischen dem Steuer- und dem Sozialleistungssystem sind ein gutes Beispiel für einen Bereich, in dem sich Mitgliedstaaten Ideen bei ihren Partnern holen können. Mehr Aufmerksamkeit sollte auch der aktiven Einbeziehung der Sozialpartner gelten.

- Die Mitgliedstaaten erkennen an, dass die Entwicklung der Qualifikationen, die in wissensbasierten Wirtschaften benötigt werden, außerordentlich wichtig ist und dass Investitionen in das Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifizierung erforderlich sind. Allerdings konzentrieren sich die daraus folgenden Maßnahmen eher auf qualitative Reformen der Bildungssysteme sowie auf besseren Zugang zu und bessere Transparenz von Qualifikationen als auf eine Steigerung der Investitionen und ein Bemühen um einen echten Durchbruch.

2.2.2. Gesamtfazit

Die nationalen Programme bilden eine gute Basis für die Weiterführung der Reformagenda, auch wenn nicht alle von gleicher Qualität sind . Es besteht weitgehende Einigkeit in der Diagnose und in der Frage, welche Herausforderungen vorrangig bewältigt werden müssen: z. B. Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Arbeitskräfteangebot, FuE und Innovation, Geschäftsklima und ökologische Nachhaltigkeit.

In dieser frühen Phase lassen sich folgende wichtigste Schlussfolgerungen ziehen:

- Auch wenn man anerkennt, dass die Mitgliedstaaten von verschiedenen Positionen aus starten, so bestehen doch große Unterschiede zwischen den Programmen. Zum Beispiel unterscheiden sich die Herangehensweisen an Zielvorgaben stark: einige Mitgliedstaaten sind in ihrem Bemühen, die gemeinschaftlichen und die nationalen Zielvorgaben zu integrieren, weit vorangekommen und haben klare, häufig quantitative, Ziele und Zeitpläne aufgestellt, die zur Fortschrittsmessung dienen können. Andere Programme dagegen sind in dieser Phase weniger vollständig und könnten davon profitieren, wenn die Konzepte anderer Mitgliedstaaten, die sich ähnlichen Herausforderungen gegenübersehen, untersucht würden. Während in einigen Programmen Inhalt und Form der getroffenen oder geplanten Maßnahmen und ihre Finanzierung klar beschrieben werden, fehlen diese Informationen in anderen oft. Zielvorgaben und Zeitpläne sowie weitere Einzelheiten über die Haushaltsaspekte der vorgesehenen Reformen sind ebenfalls häufig nicht vorhanden. Dies wird die Umsetzung erschweren.

- Die Integration dieser drei Dimensionen (Makroökonomie, Mikroökonomie, Beschäftigung) kann verstärkt werden. Die nationalen Reformprogramme sind außerordentlich wichtige Werkzeuge für die Entwicklung einer kohärenten Vorgehensweise, was aber mit einigen Programmen besser gelungen ist als mit anderen. Gewinne durch Maßnahmen in einem Bereich hängen oft davon ab, dass Fortschritte in einem anderen Bereich erzielt werden. Beispielsweise ist der Profit aus zusätzlichen FuE-Investitionen sehr viel größer, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind, um sie in Wachstum umzuwandeln: Voraussetzungen wie wettbewerbsorientierte Märkte, ein angemessener Rechtsrahmen, hoch qualifizierte Arbeitskräfte.

- Während Wettbewerb und die Beseitigung von Marktzugangshindernissen insbesondere im Dienstleistungssektor von rund der Hälfte der Mitgliedstaaten als Herausforderung erkannt wird, befassen sich nur wenige nationale Reformprogramme wirksam mit dieser Herausforderung. Wettbewerbsorientierte Märkte sind eine unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen der Lissabon-Ziele. Außerdem haben zwar viele Mitgliedstaaten nationale Ziele für FuE-Investitionen und Beschäftigung aufgestellt, aber einige haben dies trotz der Beschlüsse des Europäischen Rates nicht getan.

- Eine große Zahl von Mitgliedstaaten muss außerdem sicherstellen, dass die Ausgaben der Gemeinschaft zugunsten der Kohäsion und der ländlichen Entwicklung generell auf die Unterstützung der Lissabon-Strategie ausgerichtet werden. Die Finanzierungen sollten so geplant werden, dass sie die nationalen Reformprogramme unmittelbar stützen. Außerdem sind größere Anstrengungen nötig, um die Koordinierungsmechanismen zwischen den für die nationalen Reformprogramme Verantwortlichen und den Stellen auszubauen, die die Strukturfondsprogramme für 2007-2013 vorbereiten. Diese Verbindungen müssen rasch hergestellt werden, da sich diese Vorbereitungsarbeiten jetzt intensivieren, angefangen mit der Annahme der nationalen kohäsionspolitischen Strategien (der so genannten „National Strategic Reference Programmes“).

- Last but not least: mit ganz wenigen Ausnahmen fehlt es an der Identifizierung der Öffentlichkeit mit der Lissabonner Wachstums- und Beschäftigungsstrategie. Ihre Medienpräsenz ist ebenfalls recht begrenzt. Wir können daher noch nicht sagen, dass sich breite Bevölkerungskreise für die Strategie interessieren, geschweige denn sich mit ihr identifizieren. Dies verweist auf die Notwendigkeit einer geeigneten Kommunikationsstrategie, die Wirtschaftsanalysen in vollem Umfang nutzt und zeigt, wie die Maßnahmen reale Vorteile für den einzelnen Bürger mit sich bringen werden. Ebenso sollten die Sozialpartner, denen sowohl als Mitwirkende am Prozess wie auch als Multiplikatoren eine wichtige Rolle zufällt, stärker in den Prozess des staatlichen Handelns einbezogen werden.

3. JETZT AUFS TEMPO DRÜCKEN: VIER AKTIONEN FÜR MEHR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre nationalen Reformprogramme in vollem Umfang und rechtzeitig umzusetzen. Beim Prozess der Erstellung und Bewertung der nationalen Reformprogramme wurde jedoch deutlich, dass Lücken zu füllen und Synergieeffekte zu nutzen sind. In vielen Fällen können die Mitgliedstaaten diese Lücken füllen, indem sie ihre nationalen Programme verbessern und sich von den Erfahrungen ihrer Partner inspirieren lassen. In einer Reihe von Fällen haben mehrere Mitgliedstaaten erfolgreiche Antworten auf bestimmte Herausforderungen erarbeitet, die, wenn sie von allen Mitgliedstaaten umgesetzt würden, größere Vorteile für die Union als Ganzes mit sich bringen könnten. Es gibt auch Herausforderungen, die auf Ebene der Mitgliedstaaten allein nicht bewältigt werden können, wo also echter Erfolg vom koordinierten Handeln auf europäischer und auf nationaler Ebene abhängt:

- Aus den nationalen Reformprogrammen geht hervor, dass viele Mitgliedstaaten eine Erhöhung ihrer FuE-Ausgaben beabsichtigen, dass wir aber dennoch das generelle EU-Ziel von mindestens 3 % des BIP nicht erreichen werden. Jeder Mitgliedstaat muss seinen Beitrag leisten, wenn dieses Ziel erreicht werden soll. Gut funktionierende Märkte, eine Erhöhung der Ausgaben, eine präzisere Ausrichtung der Ausgaben und eine bessere Koordinierung der nationalen Haushalte und des Gemeinschaftshaushalts – all dies ist notwendig. Höhere FuE-Ausgaben müssen auch Hand in Hand gehen mit der Verbesserung unserer Wissensinfrastruktur, der Förderung von Exzellenz in Bildung und Forschung, der Stärkung unserer Innovationssysteme und mit Bemühungen, die sicherstellen, dass unsere Binnenmarktmaßnahmen in vollem Umfang zur Umwandlung von Forschung und Innovation in Werte beitragen.

- Viele nationale Reformprogramme schenken der Verbesserung von Marktzugang und Wettbewerb nur begrenzte Aufmerksamkeit. Durch nationale Vorschriften und Praktiken sowie durch die Selbstregulierung kann es häufig zu einer Aufsplitterung des Marktes und Behinderung des Wettbewerbs kommen. Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um in ihren Programmen Möglichkeiten zu finden, wie solche Regelungen und Einschränkungen beseitigt werden können. Die Gemeinschaft trägt auch große Verantwortung für einen wirksamen und fairen Wettbewerb (beispielsweise durch energische Maßnahmen gegen Preisabsprachen und Marktaufteilungskartelle, wodurch sich die Kosten für Unternehmen erhöhen und Nachteile für die Verbraucher entstehen) und für die Realisierung eines echten EU-weiten Binnenmarktes. Andererseits werden in vielen nationalen Programmen Maßnahmen hervorgehoben, mit denen die Gründung und das Führen von Unternehmen erleichtert, der Unternehmergeist gefördert und ein besseres Geschäftsklima für KMU geschaffen werden sollen.

- Im Laufe der kommenden Jahrzehnte wird sich Europa mit den Auswirkungen des Älterwerdens seiner Bevölkerung auseinander setzen müssen. In den nationalen Programmen wird anerkannt, dass eine gründliche Überholung der Ruhestands- und Rentensysteme erforderlich ist, um mehr Beschäftigung und tragfähige öffentlichen Finanzen sicherzustellen. In den meisten Mitgliedstaaten sind die bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen der Herausforderung allerdings nicht angemessen. Es sind dringend Schritte erforderlich, mit denen den jungen Menschen, in Übereinstimmung mit dem Pakt für die Jugend, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, den Familien eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ermöglicht und es für ältere Menschen attraktiver gemacht wird, im Beruf zu verbleiben. Darüber hinaus wird die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte zu einer immer größeren Herausforderung werden. Auch die Globalisierung bringt neue Herausforderungen für die EU mit sich. Sie verstärkt noch die Notwendigkeit, die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu steigern, aber sie bietet uns auch neue Möglichkeiten als Ergebnis der größeren Öffnung der Märkte von Drittstaaten.

- In vielen Programmen wird die Bedeutung der Energieproblematik unterstrichen. Europa benötigt eine wirklich integrierte Energiepolitik , die das Wachstum fördert, zu mehr Versorgungssicherheit führt und zu größerer Effizienz und ökologischer Nachhaltigkeit beiträgt. Während wichtige Fortschritte bei der Öffnung der Inlandsmärkte erzielt worden sind, gibt es bis jetzt noch keinen europaweiten Energiemarkt. Energie ist eine globale Angelegenheit; nur durch eine europäische Antwort werden wir unseren Bedarf befriedigen können.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission 4 vorrangige Aktionen ermittelt, die einen energischen Anstoß von höchster politischer Ebene benötigen und rasch – spätestens bis Ende 2007 – umgesetzt werden müssen. So kann der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2008 den zweiten Zyklus der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie von einer soliden Basis aus einleiten.

Die vier Aktionen beruhen auf einem integrierten Konzept – sie umfassen verschiedene Politikbereiche, von denen mehrere auf dem Treffen in Hampton Court erörtert wurden und die eng miteinander zusammenhängen. Für sich genommen werden sie einen wichtigen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung und zu einem zukunftsfähigen Europa leisten. Gemeinsam als Teil der neuen Partnerschaft zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten werden sie als starke Antriebskraft wirken, die den europäischen Wachstums- und Beschäftigungsmotor beschleunigt.

3.1. Mehr in Wissen und Innovation investieren

Angesichts der Bedeutung von FuE für das künftige Wachstum und für die Bereitstellung von Lösungen für viele der Probleme, mit denen unsere Gesellschaft heute konfrontiert ist, gibt die Tatsache zu großer Sorge Anlass, dass die EU wahrscheinlich ihr Ziel verfehlen wird, die Forschungsausgaben bis 2010 auf 3 % des BIP zu erhöhen (davon zwei Drittel von privater und ein Drittel von öffentlicher Seite).

Die Kommission ist sich bewusst, dass die Mitgliedstaaten die öffentlichen Ausgaben begrenzen müssen, glaubt aber, dass noch reichlich Raum vorhanden ist, um die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, indem die Mittel, insbesondere Beihilfen, einer produktiveren Nutzung zugeführt werden und eine engere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten erreicht wird, um kostspielige Doppelarbeit zu vermeiden. Die Wirksamkeit der öffentlichen Unterstützung für FuE kann ebenfalls verbessert werden, beispielsweise durch breiteren und besseren Einsatz von Steueranreizen (z. B. Steuergutschriften oder Gutscheine), die viele Mitgliedstaaten in ihre nationalen Programme aufgenommen haben. Der Beschluss des Europäischen Rates, die Mittel aus den Kohäsionsfonds auf lissabonbezogene Ausgaben zu konzentrieren, zeigt, auf welche Weise Prioritäten wie die Forschung als Querschnittaufgabe in eine ganze Reihe von Politikbereichen eingeführt werden können.

Der größte Beitrag sollte jedoch aus dem privaten Sektor kommen. Um die Industrie in Europa zu mehr FuE-Investitionen zu veranlassen, ist es wichtig, dass die Binnenmarktpolitik stärker auf die Förderung der Wissenswirtschaft und die Steigerung der Marktdynamik für forschungsintensive und innovative Waren und Dienstleistungen ausgerichtet wird. Dazu wird es notwendig sein, die Marktzugangsbedingungen zu verbessern, den Zugang zu externen Finanzierungsquellen zu erleichtern (Risikokapital, Darlehen, Instrumente der Risikoteilung) und die Finanzmärkte zu integrieren, wobei das öffentliche Beschaffungswesen stärker als Hebel zur Förderung innovativer Lösungen des privaten Sektors genutzt werden sollte, die Karrieremöglichkeiten von Forschern verbessert werden sollten, u. a. durch Abbau der Hindernisse für ihre (grenzen- und branchenüberschreitende) Mobilität, und ein modernes, erschwingliches System gewerblicher und geistiger Eigentumsrechte eingeführt werden sollte, mit dem der richtige Ausgleich hergestellt wird zwischen dem Schutz des Rechteinhabers und der Notwendigkeit, dass sich Ideen in einer dynamischen Informationsgesellschaft verbreiten können. Effektivere Methoden zur Vereinbarung von interoperablen, den Interessen der europäischen Wirtschaft entsprechenden Normen für technologische Spitzenprodukte werden ebenfalls benötigt. Die Wettbewerbspolitik ist ein weiteres kraftvolles Werkzeug zur Verbesserung der Interoperabilität und zur Anregung von Innovation[5].

Auch wenn mehr Investitionen in Wissen und Innovation erforderlich sind, so reichen sie für sich allein nicht aus, um die wirtschaftliche Zukunft Europas zu sichern. Letztendlich ergibt sich der Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung aus den Ergebnissen von FuE durch Innovation, d. h. attraktive Produkte und Dienstleistungen, die Menschen überall auf der Welt kaufen möchten. Daher erfordert die Qualität unserer Innovationssysteme besondere Aufmerksamkeit[6]. Dazu kann die Prüfung des Potentials von Clustern als Innovationszentren für Wachstum und Beschäftigung gehören, insbesondere der Möglichkeit, grenzübergreifende Cluster innerhalb der EU zu schaffen und ihre Zusammenarbeit zu fördern. Beim Treffen in Hampton Court wurde auch dringend nach Maßnahmen zur Förderung der Exzellenz in Forschung und Bildung gerufen, insbesondere nach Spitzenuniversitäten mit angemessenen Finanzierungsströmen und engerer Anbindung an die Wirtschaft.

Aktion 1: Mehr Investitionen in Wissen und Innovation Die Mitgliedstaaten sollten sich stärker für FuE und Innovation engagieren. Bis zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates sollten alle Mitgliedstaaten ein FuE-Ausgabenziel bis 2010 festlegen, sodass der Europäische Rat ein glaubhaftes FuE-Ausgabenziel für die Gemeinschaft als Ganzes festlegen kann. Dies kann geschehen im Rahmen der früheren Aufrufe des Europäischen Rates zu weniger und gezielteren Beihilfen, durch Umwidmung öffentlicher Mittel zugunsten von FuE; z. B. durch Verdopplung des Anteils der Beihilfen für diesen Bereich auf 25 % (von derzeit 12 %). Auf diesem Wege könnte man beispielsweise gezielte Steueranreize für den privaten Sektor bereitstellen, in Übereinstimmung mit Orientierungen, die die Kommission ausgeben wird. Außerdem lassen sich der Wettbewerb und die regionale Kohäsion dadurch fördern, dass ein wesentlich größerer Anteil an den Strukturfondsmitteln für FuE, Innovation und IKT (z. B. Infrastruktur und Anwendungen zur Beschleunigung der Einführung von Breitband) ausgegeben wird, was insbesondere den KMU zugute kommen würde[7]. Was die privaten FuE-Investitionen angeht, sollten attraktivere Voraussetzungen für technologieintensive Märkte geschaffen werden. Dazu gehören eine bessere Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens, innovationsfreundliche Rechtsvorschriften und Normen auf der Grundlage einer frühzeitigen Bedarfsermittlung. Mitgliedstaaten und Kommission sollten Initiativen ergreifen, um europaweite führende Märkte in Branchen der Spitzentechnologie[8] zu schaffen und dabei auf die Arbeiter der europäischen Technologieplattformen zurückzugreifen. Die EU muss mehr in die Hochschulbildung investieren[9] (derzeit gibt die EU nur 1,28 % des BIP aus verglichen mit 3,25% in den USA: die Lücke kommt in erster Linie durch die größeren privaten Investitionen zustande). Bis Ende 2007 sollten die Universitäten die Möglichkeit erhalten und dazu ermuntert werden, ergänzende private Finanzierungsquellen zu erschließen, rechtliche und andere Hindernisse für öffentlich-private Partnerschaften zwischen Universitäten und Wirtschaft sollten beseitigt werden, alle technischen Universitäten sollten über ein Technologietransferbüro verfügen und es sollte ein Europäisches Technologieinstitut eingerichtet werden. Die Kenntnisse in Mathematik und Naturwissenschaften müssen verbessert werden, um die Innovationsfähigkeit der Menschen zu erhöhen; die Mitgliedstaaten sollten das Lernen von zwei Fremdsprachen in ihren nationalen Bildungssystemen zur Pflicht machen. Ziel der EU sollte es sein, bis 2010 mindestens 2 % des BIP für die Hochschulbildung bereitzustellen. |

- 3.2. Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU

Im Vergleich zu anderen wirtschaftlich erfolgreichen Regionen der Welt weisen die europäischen Märkte, vor allem im Dienstleistungssektor, nach wie vor eine starke Zersplitterung auf. Dies fordert einen hohen Preis in Form eines niedrigeren Innovationsniveaus und eines schleppenden Produktivitätswachstums[10]. Nur allzu häufig beraubt eine unzureichende oder zu späte Umsetzung von EU-Richtlinien unsere Unternehmen der Vorteile eines leichten Zugangs zu einem großen Binnenmarkt, was diese im internationalen Wettbewerb nur schwächen kann. Wenn einige Mitgliedstaaten nicht die erforderlichen Maßnahmen treffen, bringen sie das Boot zum Schwanken und schaden letztlich den Interessen aller.

Zu den meistzitierten Beispielen dafür, dass Unternehmertum in der EU erstickt wird, zählen die Schwierigkeiten bei der Unternehmensgründung sowie die enormen Unterschiede bei den Unternehmenskosten in den verschiedenen Teilen der EU. Die Gründung eines Unternehmens nimmt in einigen Mitgliedstaaten nicht mehr als fünf Tage in Anspruch, wohingegen man in anderen Mitgliedstaaten 60 Tage veranschlagen muss. Dabei entstehen in einigen Mitgliedstaaten keinerlei Verwaltungskosten, in anderen wiederum können sich diese auf Tausende von Euro belaufen. Langwierige, komplizierte Verfahren und bürokratischer Aufwand schrecken nicht nur von einer Unternehmensgründung ab, sondern sind zudem Ausdruck einer negativen Haltung gegenüber dem Unternehmertum im Allgemeinen.

Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ermittelt, die es ermöglichen werden, das enorme Potenzial Europas, insbesondere im Dienstleistungssektor, voll auszuschöpfen. In Verbindung mit der raschen Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie und einer engeren Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten würden diese Maßnahmen zur Entfaltung einer neuen Unternehmens- und Beschäftigungsdynamik in der EU beitragen.

Aktion 2: Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU Die Gründung und Führung eines Unternehmens sollte in allen Mitgliedstaaten viel einfacher werden. Bis Ende 2007 sollte jeder Mitgliedstaat eine so genannte einzige Anlaufstelle eingerichtet haben, die an ein und demselben Ort Unternehmensgründern Hilfestellung leistet und Unternehmen dabei unterstützt, möglichst auf elektronischem Wege und unter Einhaltung knapper Fristen die Verwaltungsanforderungen zu erfüllen. Der durchschnittliche Zeitaufwand für eine Unternehmensgründung sollte um die Hälfte[11] reduziert werden, mit dem Endziel, dass die Gründung eines Unternehmens überall in der EU innerhalb einer Woche möglich sein sollte. Die Unternehmensgründungskosten sollten so gering wie möglich gehalten werden, und für die Einstellung eines ersten Beschäftigten sollte nicht mehr als eine einzige Anlaufstelle in der öffentlichen Verwaltung nötig sein. Jeder Student sollte die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungen im Bereich Existenzgründung erhalten; diese Thematik sollte zudem in die nationalen Schulkurrikula sämtlicher Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Des Weiteren sollten die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Aktivitäten von KMU durch Pilotprojekte zur Sitzlandbesteuerung erleichtern. Der Rat sollte den Vorschlag der Kommission zu einer einzigen MwSt-Anlaufstelle und zu einer modernisierten Zollumgebung zum Zweck der Verfahrensvereinfachung rasch annehmen. Um den Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere für KMU, zu erleichtern, werden die Finanzierungsinstrumente auf der Gemeinschaftsebene innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation weiterentwickelt. Die Mitgliedstaaten sollten von den Möglichkeiten, die die Strukturfonds bieten, umfassend Gebrauch machen, vor allem von dem künftigen Finanzierungsmodell für gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen (JEREMIE). Im Zuge des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sollten bis Ende 2007 alle Mitgliedstaaten eine Methode zur Ermittlung der Verwaltungskosten entwickelt haben und auch anwenden (für nationale Vorschriften und Regeln). Die Kommission wird ihrerseits im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Vereinfachung der Rechtsetzung ein größeres Projekt – mit Schwerpunkt auf den KMU – zur Ermittlung der Verwaltungskosten einleiten, die in spezifischen Politikbereichen durch die Gemeinschaftsvorschriften (oder die Art und Weise ihrer Umsetzung) entstehen. Es soll festgestellt werden, welcher Anteil an diesen Kosten unmittelbar durch die Gemeinschaftsvorschriften verursacht wird, und welcher Anteil auf deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Die Kommission wird auf dieser Grundlage gegebenenfalls Vorschläge zur Senkung solcher Verwaltungskosten erarbeiten. Bis Ende 2007 wird die Kommission die Verpflichtung aufheben, bestimmte Arten geringfügiger staatlicher Beihilfen anzuzeigen, was den Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, verringern dürfte. |

- 3.3. Antwort auf Globalisierung und Bevölkerungsalterung

Die Bevölkerung Europas wird immer älter. Die Geburtenraten bleiben hinter der natürlichen Reproduktionsziffer zurück. Die Lebenserwartung der Europäer steigt stetig. Die Nettozuwanderung wird wahrscheinlich anhalten. Diese demografischen Veränderungen haben erhebliche wirtschaftliche Folgen. In den kommenden Jahrzehnten werden weniger Menschen im arbeitsfähigen Alter sein. Derzeit kommen auf jeden älteren Bürger vier Arbeitnehmer, doch im Jahr 2050 wird das Verhältnis bei 2:1 liegen. Die Zahl der Arbeitskräfte in Europa wird von rund 300 Millionen heute auf etwa 250 Millionen im Jahr 2050 zurückgehen. Ein geringeres Arbeitskräftepotenzial wird Bremswirkung auf potenzielles Wachstum haben und dieses von heute 2-2,5 % auf nur noch 1,25 % in vierzig Jahren reduzieren. Die Kosten für eine alternde Bevölkerung (Renten, Gesundheitsversorgung) werden ansteigen, was zu einer schweren Belastung der finanziellen Tragfähigkeit der derzeitigen Sozialsysteme führen wird. Die Positionen des Staatshaushalts bedürfen dringend einer Anpassung, und die Schuldenentwicklung sollte auf einen stetigen Abwärtspfad gebracht werden. Bei den Renten und der Gesundheitsversorgung sollten sowohl die finanzielle Tragfähigkeit als auch Zugang und Angemessenheit gewährleistet sein.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass mehr Menschen arbeiten und die Lebensarbeitszeit verlängert wird. Darüber hinaus brauchen wir raschere Zuwächse bei der Arbeitsproduktivität. Diese müssen mit dem Beschäftigungszuwachs Hand in Hand gehen. Dies wird möglich, wenn Menschen die für Einführung und Einsatz neuer Technologien benötigten Qualifikationen erwerben können und mehr Möglichkeiten haben, Privatleben, Arbeit, Ausbildung und Sorge für Angehörige miteinander in Einklang zu bringen. Beispiele aus Mitgliedstaaten zeigen, dass es sich doppelt auszahlen kann – nämlich in Form höherer Geburtenraten und einer verstärkten Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt – wenn eine Gleichstellungspolitik betrieben wird, für geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen gesorgt ist, angemessene Steueranreize geboten werden und eine entsprechende Arbeitsorganisation vorhanden ist. Mehr Flexibilität und Eigenverantwortung bei der Lebensgestaltung ist nicht nur für Menschen mit Kindern wichtig. Auch ältere Menschen profitieren von flexiblen Arbeitszeitregelungen, die es ihnen gestatten, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Der Anteil älterer Arbeitnehmer an Fortbildungsmaßnahmen ist zu gering. Der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen macht ihren Verbleib im Arbeitsleben lohnender, und war sowohl für sie selbst als auch für das Unternehmen. Ebenso kann weit mehr dafür getan werden, jungen Menschen den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern. Für sie bedeutet es einen klaren Vorteil, während ihrer Schul-/Studienzeit Arbeitserfahrung als Auszubildende oder Praktikant zu erwerben. Schulabgänger sollten in der Lage sein, schnellstmöglich eine Arbeitsstelle zu finden. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, sollten zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen und/oder Praktika die Alternative sein.

Globalisierung und demografische Alterung machen eine stärkere Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen dringend erforderlich, damit diese besser in der Lage sind, Wandel und Umstrukturierungen vorherzusehen, anzustoßen und zu verkraften sowie in stark wettbewerbsorientierten Märkten erfolgreich zu bestehen. In vielen Mitgliedstaaten ist dies jedoch aufgrund dualer Arbeitsmärkte nicht in der erforderlichen Weise möglich, was Einschränkungen bei Innovation und technologischem Wandel, lebenslangem Lernen und der individuellen Lebensgestaltung zur Folge hat. Offenere, flexiblere Arbeitsmärkte sollten mit Strategien kombiniert werden, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, in Beschäftigung zu bleiben und sich mit der Arbeit weiterzuentwickeln. Dies ist der beste Weg, um Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und Beschäftigungssicherheit auf lange Sicht zu erreichen. Bei all dem sollte großes Gewicht auf soziale Gerechtigkeit gelegt werden, nicht auf Reformen um ihrer selbst willen oder aus reinen Kosteneinsparungsgründen.

Aktion 3: Die Antwort auf Globalisierung und Bevölkerungsalterung Die Mitgliedstaaten sollten die finanzielle Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen sicherstellen, indem sie einen ausgeglichenen Staatshaushalt anstreben und die Staatsverschuldung kontinuierlich abbauen. Im Rahmen ihrer Reformen der staatlichen Rentensysteme sollten die Mitgliedstaaten die finanziellen Anreize für ältere Arbeitnehmer zum Verbleib im Erwerbsleben erhöhen, die Rentenansprüche stärker mit der Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Verrentung verknüpfen, etwa durch die Anpassung des gesetzlichen Rentenalters, und zugleich die Möglichkeiten der Frühverrentung einschränken. Erwerbsunfähigkeitsregelungen sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sollten überprüft und dahingehend ergänzt werden, dass eine effektivere Nutzung knapper Ressourcen gewährleistet ist. Die Mitgliedstaaten sollten sich um die verstärkte Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt, um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von Familien sowie um die Schaffung von Anreizen für ältere Arbeitnehmer zum längeren Verbleib im Erwerbsleben bemühen. Bis Ende 2007 sollte jedem arbeitslosen Schulabgänger innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsstelle, eine Lehrstelle, eine Weiterbildungs- oder eine Beschäftigungsmaßnahme angeboten werden. Diese Frist sollte bis 2010 nur noch höchstens 100 Tage betragen. Finanzielle oder sonstige Anreize sollte angeboten werden, um es für Unternehmen, insbesondere KMU, attraktiver zu machen, Studierenden und jungen Arbeitslosen Arbeitserfahrung zu vermitteln; Die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung sollte entsprechend den Zielen der Mitgliedstaaten verbessert werden. Es sollten Strategien zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie weitere Maßnahmen zur Förderung familienfreundlicher Politiken verfolgt werden. Die Kommission führt derzeit Konsultationen mit den Sozialpartnern über die Möglichkeiten, Privat- und Familienleben besser miteinander zu vereinbaren; Es sollten Strategien für aktives Altern, einschließlich finanzieller Anreize für den längeren Verbleib im Erwerbsleben, sollten umgesetzt werden; stufenweiser Austritt aus dem Arbeitsleben und Inanspruchnahme von Teilzeit sowie Verbesserung der Arbeitsqualität. Gezielte Anreize sollten geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass die Zahl der über 45-jährigen Arbeitnehmer, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, erheblich schneller steigt als die entsprechende Zahl in Bezug auf die gesamte Arbeitnehmerschaft. Die Mitgliedstaaten sollten sich darum bemühen, zu einer einheitlichen Auffassung hinsichtlich des Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Beschäftigungssicherheit („flexicurity“) zu gelangen. Die Kommission wird bis Ende 2007 einen Bericht mit Blick auf eine entsprechende Vereinbarung vorlegen, der, basierend auf gemeinsamen Grundsätzen, folgende Elemente umfassen wird: Modernisierung des Arbeitsrechts, um flexible Arbeitszeitregelungen zu ermöglichen, die Segmentierung des Arbeitsmarkts zu reduzieren und Schwarzarbeit zu bekämpfen, sollten es den Menschen ermöglichen optimale Arbeitsmuster für ihr Leben zu entwickeln. Die Kommission wird im Lauf des Jahres die Sozialpartner und andere Akteure zu diesem speziellen Thema konsultieren. Verlässliche, bedarfsgerechte Systeme für lebenslanges Lernen und eine aktive Arbeitsmarktpolitik sollten die Menschen dabei unterstützen, schnellen Wandel, Perioden der Arbeitslosigkeit und den Übergang zu einer neuen Beschäftigung zu bewältigen; finanzielle und sonstige Anreize sollten überprüft werden, um einen Durchbruch zu erzielen. Die Mitgliedstaaten sollten ihrer Verpflichtung nachkommen, bis 2006 umfassende Strategien für lebenslanges Lernen zu entwickeln. Der Europäische Sozialfonds und der neue Fonds zur Anpassung an die Globalisierung dürften diese verstärkten Bemühungen wirkungsvoll unterstützen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um mehr Mittel aus den Strukturfonds für Bildung und Ausbildung sowie verwandte Maßnahmen bereitzustellen; moderne Systeme der sozialen Sicherheit sollten die Notwendigkeit, die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, mit einer angemessenen Einkommenssicherung in Einklang bringen. Der Rat sollte zu einer Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Portabilität von Zusatzrentenansprüchen gelangen. Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, die Aufhebung aller Einschränkungen der Mobilität von Arbeitnehmern in der EU zu beschleunigen. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Mitgliedstaaten eng mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten. Die Kommission schlägt einen außerordentlichen Sozialgipfel vor, auf dem konkrete Schritte für alle genannten Bereiche festgelegt werden sollten. |

- 3.4. Auf dem Weg zu einer effizienten, integrierten europäischen Energiepolitik

Energie ist die Grundvoraussetzung für Wachstum und Arbeitsplätze. Die weltweite Nachfrage für Energie ist hoch, und zugleich bleiben die Energievorräte knapp. Die Marktpreise für Öl und Gas sind gestiegen. Die größte Herausforderung für das europäische Energiesystem besteht darin, die Verfügbarkeit von Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen sicherzustellen. Wir müssen die Versorgungssicherheit gewährleisten und Energiequellen fördern, die uns autonom machen, um Versorgungsausfälle und Preisschocks mit schädlichen wirtschaftlichen Folgen zu vermeiden. Ein wettbewerbsfähiger, integrierter Gemeinschaftsenergiemarkt wird uns die effizienteste, nachhaltigste Grundlage für Diversifikation und Versorgungssicherheit liefern. Energieerzeugung und -nutzung müssen umweltpolitischen Anforderungen umfassend Rechnung tragen. Europa wird künftig noch abhängiger von Energieversorgern aus Drittländern werden und den größten Teil seiner Öl- und Gasvorräte einführen müssen. Wir müssen gegenüber großen Energieversorgern aus Drittländern und in internationalen Energiediskussionen mit einer einzigen Stimme sprechen.

Durch Energieeinsparungen lassen sich große Gewinne erzielen. Energieeffizienz reduziert Kosten, macht unsere Produkte und Dienstleistungen wettbewerbsfähiger und trägt zum Umweltschutz bei. Investitionen in energiesparende Ausrüstung und Dienstleistungen werden den europäischen Industriebranchen dazu verhelfen, ihre weltweite Führungsposition aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Dieser Anstoß zur Energieeffizienz sollte mit der Diversifikation von Energiequellen Hand in Hand gehen, einschließlich der Förderung sauberer heimischer Energiequellen. Europa sollte alle Energiequellen, unter besonderer Berücksichtigung erneuerbarer Energien, prüfen. Geringere Schadstoffemissionen verringern die Luftverschmutzung und wirken dem Klimawandel entgegen. Auch in diesem Bereich machen sich frühzeitige Investitionen für die europäischen Unternehmen auf dem Markt bezahlt.

Die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele sollten unverzüglich umgesetzt werden. Für einen integrierten Ansatz im Bereich der Energiepolitik bedarf es einer Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Eine integrierte europäische Energiepolitik kann einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der künftigen Energieversorgung Europas leisten, weshalb die Staats- und Regierungschefs in Hampton Court auch dazu aufgerufen haben, rasche Schritte in diese Richtung zu unternehmen.

Aktion 4: Auf dem Weg zu einer effizienten, integrierten europäischen Energiepolitik Eine Stärkung und Vertiefung des Energiebinnenmarktes steigert die Wettbewerbsfähigkeit und erhöht die Versorgungssicherheit. Dazu bedarf es unter anderem folgender Maßnahmen: schnelle Umsetzung und effektivere Regulierung der Energiemärkte, um bis zum 1. Juli 2007, wie vom Europäischen Rat vereinbart, eine vollständige, effektive Marktöffnung sicherzustellen; Förderung des Wettbewerbs auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten unter Berücksichtigung der Sektoruntersuchung der Kommission zur Wettbewerbssituation, insbesondere durch Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende Marktdominanz nationaler Versorgungsunternehmen, unzureichende Markttransparenz, unzureichende Entbündelung von Netzwerk- und Versorgungsaktivitäten sowie Barrieren für eine grenzübergreifende Versorgung, die einen wahrhaft integrierten EU-Energiemarkt verhindern; engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und bessere Anbindung ihrer Gasversorgungssysteme untereinander, so dass aus Kundensicht nur ein einziges, europäisches Versorgungsnetz existiert, Zu diesem Zweck sollten fehlende oder unzureichende grenzüberschreitende Verbindungen festgestellt sowie entsprechende Verbindungen hergestellt werden. Über die Finanzinstrumente der EU stehen Mittel bereit, um die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung des Ziels zu unterstützen, eine Verbindungsinfrastruktur in der Größenordnung von 10 % der inländischen Stromerzeugungskapazitäten zu schaffen. Die Ausschöpfung des Potenzials erneuerbarer Energiequellen, wie Biokraftstoffe und Biomasse, und eine effizientere Energienutzung können ebenfalls zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in Europa beitragen und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen verringern, die Luftqualität verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Eine EU-weite Strategie zur Förderung eines Technologieschubs („technology push“) und zur Steigerung der Nachfrage („demand pull“) in Bezug auf erneuerbare Energiequellen könnte die Anstrengungen der Mitgliedstaaten ergänzen. Ein entsprechendes gesetzliches Regelwerk sollte entwickelt werden. Besonders gefördert werden sollten die Schaffung von Anreizen für Forschung und Innovationen im Bereich einheimischer, einschließlich erneuerbarer Energiequellen, Biokraftstoffe und Biomasse, saubere Kohletechnologien und Kohlendioxidbindung sowie die Aufbereitung und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Ähnliche Priorität ist der Forschung auf dem Gebiet neuer energieeffizienter Technologien einzuräumen. Die Entwicklung eines europäischen Rahmens für Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen könnte dieser Branche erheblichen Auftrieb verleihen. Die zahlreichen unterschiedlichen nationalen und regionalen Regelungen schaffen künstliche Schranken zwischen nationalen Märkten und behindern die Ausschöpfung des Potenzials vielversprechender neuer Technologien. Die Entwicklung eines stärker fokussierten, kohärenten, integrierten Ansatzes zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in Europa, auch im Hinblick auf Notfallmechanismen, ist ebenfalls erforderlich. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten in internationalen Foren und gegenüber Energieversorgern aus Drittländern mit einer einzigen Stimme sprechen. Die Kommission wird in einem Grünbuch, das voraussichtlich im ersten Quartal 2006 erscheint, Möglichkeiten aufzeigen, wie diese Prioritäten auf nationaler und europäischer Ebene am besten verfolgt werden können. |

- 4. FOLLOW-UP NACH DER FRÜHJAHRSTAGUNG 2006 DES EUROPÄISCHEN RATES

Nach der Tagung des Europäischen Rates müssen wir die Dynamik aufrechterhalten , damit unsere Vision eines stärkeren Europa mit mehr Wachstum und Beschäftigung Realität wird. Zu diesem Zweck werden für die kommenden Monate folgende Schritte vorgeschlagen:

4.1. Umsetzung und Überwachung der nationalen Reformprogramme

- Der effektiven Umsetzung der nationalen Reformprogramme und deren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung muss jetzt oberste Priorität zukommen. Deshalb plant die Kommission in den nächsten Monaten eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um diese bei ihren Anstrengungen zu unterstützen und die erzielten Fortschritte zu verfolgen. Es werden Konsultationen mit nationalen (und regionalen) Parlamenten, lokalen Behörden, Sozialpartnern und sonstigen Akteuren geführt werden müssen, insbesondere zu Bereichen, in denen während der Erarbeitung des Programms nicht genug Zeit zur Verfügung stand, den Dialog[12] zu pflegen. Ein solcher Dialog und entsprechende Kontakte werden auf regelmäßiger Basis erforderlich sein, da es sich bei der Strategie von Lissabon um eine mittelfristig angelegte Agenda handelt.

- Ein weiterer logischer Schritt für die Kommission und die Mitgliedstaaten wird darin bestehen, (sowohl kollektiv als auch einzeln) zu erörtern, wie die nationalen Reformprogramme – unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten – so gestärkt und weiterentwickelt werden können, dass sie nicht nur der Gemeinschaftsdimension, sondern auch den Auswirkungen politischer Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten noch besser Rechnung tragen. Die Kommission wird die Organisation dieses Prozesses übernehmen. Zugleich wird die Kommission weiter nach Wegen suchen, um verstärkt zum Erfolg der Partnerschaft beizutragen. Die Mitgliedstaaten, die noch keine Ziele hinsichtlich der künftigen FuE-Ausgaben und/oder der Beschäftigungsquote gesetzt haben, sollten dies noch vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2006 tun.

- Die Mitgliedstaaten sollten die Kohärenz zwischen ihren nationalen Reformprogrammen und ihrer geplanten Verwendung der Mittel im Bereich der Kohäsion und der ländlichen Entwicklung im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau sicherstellen. Die Mitgliedstaaten sollten die makroökonomischen Auswirkungen kurzfristiger Überträge aus den Strukturfonds berücksichtigen, insbesondere wenn diese mehrere Prozentpunkte des BIP ausmachen. Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, wenn diese ihre nationalen strategischen Referenzprogramme erarbeiten, um sicherzustellen, dass die neue Generation von Programmen zur Kohäsionspolitik die in den nationalen Reformprogrammen genannten Prioritäten sowie die in Abschnitt 3 beschriebenen prioritären Aktionen widerspiegeln. Sie sollten geeignete Mechanismen enthalten, um die nötige Koordination beider Prozesse auf nationaler und regionaler Ebene zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit den neuen Kohäsionsprogrammen werden die neuen Mitgliedstaaten ermutigt, die Mittel aus den Strukturfonds für Maßnahmen zur Umsetzung der Lissabonner Ziele vorzusehen, wie es für die EU-15[13] bereits vereinbart wurde.

- Die nationalen Reformprogramme enthalten eine Fülle interessanter Strategien, auf deren Basis die Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen austauschen sollten. Die Kommission wird spezifische Politikbereiche ermitteln, in denen sich besonders viele Möglichkeiten bieten, voneinander zu lernen, und Sitzungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten zur Erörterung der entsprechenden Themen organisieren. Die Mitgliedstaaten sollten versuchen, die vielversprechendsten strategischen Konzepte aus anderen nationalen Reformprogrammen zu übernehmen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten des Weiteren sicherstellen, dass die EU-weite Koordinierung in den Bereichen Erziehung und Ausbildung, Sozialschutz und soziale Eingliederung einen wesentlichen Beitrag leistet.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, obige Elemente bei der Erstellung ihrer diesjährigen Jahresberichte zu berücksichtigen.

4.2. Handeln auf Gemeinschaftsebene

- Der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission müssen so rasch wie möglich die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013 abschließen und der Rat und das Europäische Parlament die entsprechenden Rechtsinstrumente verabschieden, damit noch rechtzeitig Investitionen für die ab 1. Januar 2007 geltende Agenda für Wachstum und Beschäftigung getätigt werden können.

- Die Organe der Gemeinschaft müssen für eine rasche Anwendung der im Lissabonner Programm vorgesehenen Maßnahmen sorgen – vor allem jener, die zur Umsetzung der beim Europäischen Rat gefassten Beschlüsse zu den vier im vorausgegangenen Abschnitt vorgeschlagenen Schlüsselaktionen erforderlich sind. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten (einschließlich der nationalen Lissabon-Koordinatoren) dafür sorgen, dass alle für die vollständige Umsetzung dieser vier Aktionen notwendigen Schritte bis Ende 2007 gesetzt werden. Zu diesem Zweck schlägt sie eine Roadmap vor, die die nötigen Schritte und die wichtigsten Termine für deren Umsetzung festlegt. Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten nächsten Beurteilung der Umsetzung der nationalen Programme der Mitgliedstaaten wird die Kommission festlegen, welche Maßnahmen ergänzend zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten erforderlich sind, und das Lissabon-Programm der Gemeinschaft entsprechend anpassen.

Was das Lissabon-Programm der Gemeinschaft aber auch die nationalen Reformprogramme betrifft, wird die Kommission in ihrem Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 Bilanz ziehen.

4.3. Mobilisierung aller Akteure für eine gemeinsame Agenda

- Die Stärkung des Bewusstseins für und der Identifikation mit den nationalen Reformprogrammen und den Gemeinschaftsaktionen für mehr Wachstum und Beschäftigung setzt eine Kommunikationsoffensive seitens des Parlaments, der Kommission, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Mitgliedstaaten, regionaler und lokaler Akteure, der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner voraus. Als Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger kommt dem Europäischen Parlament eine Schlüsselrolle bei dieser Kommunikationsinitiative zu, die eng mit den nationalen und regionalen Diskursen über die Zukunft Europas koordiniert werden muss.

- Die Sozialpartner sind eingeladen, bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der überarbeiteten Lissabonner Strategie eine noch bedeutendere Rolle zu übernehmen und insbesondere gemeinsame Vorschläge vorzulegen, wie sie direkt zum Erfolg dieser Strategie beitragen können. Die Kommission schlägt der EU-Ratspräsidentschaft vor, einen außerordentlichen Sozialgipfel abzuhalten, der konkrete Schritte ausarbeiten soll, wie bei allen in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Aktionen Fortschritte erzielt werden können, und der sich vor allem mit den Auswirkungen der Globalisierung und der demografischen Entwicklung auf mehr und bessere Jobs befasst.

Anhang Beispiele für Strategien und Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten die Ziele für Wachstum und Beschäftigung vor allem in den in Abschnitt 3 angeführten vier prioritären Bereichen fördern

Forschung und Entwicklung (FuE) und Innovation

Ungefähr die Hälfte der Mitgliedstaaten stimulieren die privaten FuE-Ausgaben über Steueranreize und von den übrigen planen mehrere ebenfalls derartige Maßnahmen. Spanien erwägt die Steuern für Unternehmen zu senken, die in FuE investieren, so wie das die Niederlande bereits tun. Ungarn will sein System der Steuerabsetzbeträge vereinfachen und Frankreich die Höhe der Steuergutschriften für Forschung bis 2010 verdreifachen.

In Spanien, Dänemark und Estland gibt es spezielle Programme, um die Zahl der Forscher/innen in Unternehmen zu erhöhen. Deutschland hat eine „Exzellenzinitiative“ gestartet, um Spitzenforschung an den Universitäten zu fördern. Mit dieser Initiative sollen einige der deutschen Universitäten zu international führenden Standorten für wissenschaftliche Forschung ausgebaut werden.

Italien ist dabei, Kompetenzzentren für Lehre und Forschung einschließlich des euro-mediterranen Universitäts-Fernlehresystems einzurichten und die Mobilität von Lehrkräften und Studierenden im gesamten Mittelmeerraum zu fördern. Spanien und Portugal haben ein gemeinsames Forschungsinstitut ins Leben gerufen.

Die Slowakei, Spanien und Frankreich wollen Kontroll- und Evaluierungssysteme einführen, um den Wirkungsgrad öffentlicher FuE-Ausgaben zu verbessern.

In Frankreich werden ‚Pôles de Compétitivité’ (Zentren zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit) als öffentlich-private Partnerschaften eingerichtet. Diese ‚Pôles’ sollen eine Reihe ergänzender Maßnahmen für Unternehmen unterstützen und koordinieren, für die FuE eine zentrale Rolle spielen. In Slowenien zeitigt eine vor kurzem gestartete Cluster-Initiative erste viel versprechende Ergebnisse: Bis 2004 waren bereits 18 Cluster-Büros operationell, die die Kooperation zwischen 350 Unternehmen und 40 Bildungs-/Forschungseinrichtungen unterstützen. In Litauen richtet die Regierung ein Technologieinstitut ein, das Unternehmen bei Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation unterstützt.

Irland sorgt für die bessere Vermarktung von Ergebnissen öffentlicher Forschung, indem Lizenzen an den privaten Sektor vergeben oder Forscher/innen bei der Entwicklung ihrer Ideen bis zur Marktreife und bei deren Umsetzung in einen wirtschaftlichen Erfolg unterstützt werden.

Italien arbeitet daran, Lücken im Bereich der geistigen Eigentumsrechte zu schließen, und zwar mithilfe von Maßnahmen, die die Fähigkeit von Unternehmen zur Entwicklung von Patenten verbessern sollen, und über die Senkung der Patentierungskosten. In Deutschland sollen die Patent- und Verwertungsagenturen weiterentwickelt und ausgebaut werden. In Belgien arbeiten die Föderalregierung, das Europäische Patentamt, Forschungszentren und Universitäten im Rahmen einer Initiative zusammen, die KMU bei der Nutzung des Systems für geistige Eigentumsrechte unterstützen soll. Lettland hat ein öffentliches Unterstützungsprogramm zum Schutz und zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten und zur Bewusstseinsbildung in den Unternehmen ausgearbeitet.

Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen und besser funktionierende Märkte

Lettlands politisches Engagement gilt der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, für die es sich konkrete Ziele und Fristen gesetzt hat, um die zeitgerechte und korrekte Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien zu gewährleisten. Irland hat seine nationalen Verfahren zur Überwachung der Umsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien ausgebaut. Um das nationale Recht nicht unnötig zu verkomplizieren, vermeiden einige Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien ganz bewusst die Einführung neuer Rechtsvorschriften (Österreich, die Niederlande). Um eine verspätete Umsetzung zu vermeiden, haben einige Mitgliedstaaten beschleunigte Verfahren eingerichtet (Italien, Frankreich).

Viele Mitgliedstaaten haben im Bereich eGovernment große Fortschritte gemacht, wie z. B. die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen (‚one-stop shops’) für Anfragen von Unternehmen und Bürgerinnen/Bürgern (Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Portugal). Die Folge sind weniger Bürokratie und deutlich kürzere Antwortzeiten. In Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Italien und Finnland braucht eine Unternehmensgründung weniger als zwei Wochen. In Litauen muss bei der Einstellung der/des ersten Angestellten nur ein einziges Verfahren eingehalten werden; im Vereinigten Königreich, in Schweden und Irland sind es zwei.

Viele Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Vereinigtes Königreich) führen Analysen der administrativen Kosten von Rechtsvorschriften durch – oder planen die Durchführung derartiger Analysen. Eine beträchtliche Zahl von ihnen verwendet Varianten des ursprünglich in den Niederlanden entwickelten Standardkostenmodells, an das zentrale Aspekte der gemeinsamen EU-Methodik angelehnt sind, die die Kommission dem Rat und den Mitgliedstaaten im Oktober 2005 vorgeschlagen hat. Fünf Länder (Tschechien, Dänemark, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich) haben auch quantitative Ziele für die Reduktion von Verwaltungskosten festgelegt (zwischen 20 und 25 % bis 2010).

Neben den vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Irland, Luxemburg, Schweden), die bereits Vereinfachungsprogramme gestartet haben, planen acht weitere Mitgliedstaaten (Österreich, Estland, Deutschland, Italien, Polen, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich), dies ebenfalls zu tun.

Zahlreiche Länder, darunter Irland und die Niederlande, haben spezielle Beschränkungen für den Marktzugang bei freien Berufen, Finanzdienstleistungen und bei den Energiemärkten aufgehoben. Die Slowakei ermittelt Hindernisse für die Öffnung des Stromversorgungsmarktes und plant Maßnahmen für deren Beseitigung. Darüber hinaus setzt sie Schritte zur Verbesserung des Wettbewerbs bei Finanzdienstleistungen. Das Vereinigte Königreich plant Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs bei juristischen Dienstleistungen. Estland will eine proaktive Wettbewerbspolitik umsetzen – dazu gehören eine Sektoranalyse und Bewusstseinsbildung im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht. Dänemark führt ein Screening der nationalen Vorschriften durch, um Hindernisse für Importe und Investitionen in das Land zu beseitigen („Task Force for the Internal Market“ – TIM).

Zypern wird alle bestehenden und neuen Beihilfenregelungen daraufhin überprüfen, ob sie Marktversagen in geeigneter Form korrigieren. Finnland wird seine Beihilfenpolitik einer Überprüfung unterziehen, um das Gesamtvolumen zu verringern und Wettbewerbsverzerrungen durch Beihilfen auszuschließen.

Die Slowakei hat eine Initiative zur Einrichtung einer Börse für Mitteleuropa gestartet, um dem Problem fehlender Aktienmärkte nicht nur in der Slowakei sondern auch in den angrenzenden Staaten abzuhelfen. Ungarn und Tschechien sind eingeladen, sich zu beteiligen. Der slowakische Inlandsmarkt ist zu klein, um einen gut funktionierenden und liquiden Aktienmarkt zu unterhalten. Daher müssen mehrere Länder zusammenarbeiten.

Portugal schlägt mehrere Programme zur Förderung der Internationalisierung von Unternehmen vor. Darüber hinaus implementiert Portugal ein eigenes Programm, um den industriellen Wandel und den Umstrukturierungsprozess zu beschleunigen.

Litauen plant Werbekampagnen mit Beispielen erfolgreicher Unternehmen, um so das Image des Unternehmertums in der breiten Öffentlichkeit zu verbessern. Das Vereinigte Königreich bietet an Schulen fünftägige „Unternehmenskurse“ für alle Schüler/innen zwischen 14 und 16 Jahren an. Spanien plant, die Angst vor dem mit einem Scheitern verbundenen Stigma zu thematisieren und Schülerinnen und Schülern aller Schulstufen die Bedeutung unternehmerischer Initiative und unternehmerischen Scheiterns näher zu bringen.

Eine Reihe von Ländern haben interessante Initiativen gesetzt, um KMU den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Dazu zählen z. B. das tschechische Programm KAPITAL, das finnische Maßnahmenpaket PreSeed und die Enterprise Capital Funds im Vereinigten Königreich. Dänemark plant eine Steuerbegünstigung für „Wachstumsunternehmen“. Die Vergünstigung wird wirksam, wenn das Unternehmen zum ersten Mal Gewinne schreibt, und wird für drei Jahre gewährt.

Beschäftigung, langfristige Finanzierbarkeit und Demografie

Eine Reihe von Mitgliedstaaten haben ihre Staatsfinanzen verbessert, unter Berücksichtigung ihrer nationalen Prioritäten und mit dem Ziel, das langfristige Potenzial ihrer Wirtschaft zu erhöhen. So haben z. B. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Finnland die öffentlichen Ausgaben für Bildung deutlich erhöht, um die Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung zu steigern.

Mehrere Mitgliedstaaten haben die langfristige Finanzierbarkeit ihrer Pensionssysteme verbessert. In Belgien, Spanien, Frankreich, Österreich, Portugal und Finnland wurden Beiträge und Leistungen enger miteinander verknüpft, z. B. dadurch, dass die Anzahl der Beitragsjahre als Kriterium für das Pensionsantrittsalter gegenüber dem Lebensalter der in den Ruhestand tretenden Person aufgewertet wurde, oder durch die Ermöglichung eines vorzeitigen oder späteren Eintritts in den Ruhestand bei entsprechender Anpassung der Leistungen.

Mehrere neue Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn und die Slowakei) haben das Risiko ihrer Pensionssysteme diversifiziert, indem ein Teil der gesetzlichen Pensionsversicherung auf privat finanzierte Systeme umgestellt wurde. Schweden, Italien, Litauen und Polen haben Systeme eingerichtet, bei denen Pensionsleistungen direkt an die während des Arbeitslebens eingezahlten Beiträge gekoppelt sind und darüber hinaus von der Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Ruhestandsantritts abhängen. Frankreich hat beschlossen, die für eine Pension in voller Höhe erforderliche Zahl der Beitragsjahre an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Deutschland hat die Indexbindung seines staatlichen Rentensystems mit einem Nachhaltigkeitsfaktor versehen, der bewirkt, dass die Indexbindung vom Verhältnis zwischen der Anzahl der Beschäftigten und der Anzahl der Rentner/innen abhängt. Derartige Anpassungen verbessern die langfristige Finanzierbarkeit der Pensionssysteme, auch wenn aufgrund der Bevölkerungsalterung noch einige Probleme ungelöst sind.

Die Pensionsreform ist ein wichtiger Faktor, der in einigen Mitgliedstaaten den starken Anstieg der Beschäftigungsquoten bei älteren Erwerbstätigen seit dem Jahr 2000 erklärt. So ist z. B. in Finnland die Beschäftigungsquote älterer Erwerbstätiger signifikant gestiegen (von 35 % im Jahr 1995 auf 50,9 % im Jahr 2005), was sowohl auf Änderungen im Pensionssystem als auch auf gezielte Schulungen, mehr Augenmerk auf das Wohlbefinden älterer Arbeitskräfte am Arbeitsplatz und gezielte Beihilfen für Niedriglohnarbeitsplätze zurückzuführen ist.

Das irische Programm „Skill-nets“ bietet Unternehmen unkomplizierten Zugang zu flexibler, innovativer und kosteneffizienter Aus- und Weiterbildung. Über diese Initiative haben bereits 30 000 Arbeitskräfte ihre Fähigkeiten erweitert und verbessert. Estland plant eine Reform der Berufsbildung, und Luxemburg möchte ein System für die Anerkennung nicht formalen Lernens einrichten.

Österreich hat sich das Ziel gesetzt, 5000 freie Stellen zu besetzen, für die derzeit aufgrund der geringen Bezahlung (meist handelt es sich um Teilzeitjobs) nur schwer Arbeitskräfte zu finden sind. Der neu geschaffene Kombilohn belohnt sowohl Arbeitgeber/in als auch Arbeitnehmer/in, wenn eine freie Stelle besetzt wird. Die Zielgruppe sind junge Menschen, die länger als sechs Monate, und ältere Arbeitskräfte, die länger als ein Jahr arbeitslos waren.

Die Niederlande haben konkrete Maßnahmen gesetzt, um Arbeitskräfte dazu zu ermutigen, Arbeits-, Pflege- und Erziehungszeiten gleichmäßiger über den Lebenszyklus zu verteilen. Ein neues freiwilliges Ansparsystem soll den Arbeitskräften die Möglichkeit geben, einen Teil ihres Entgelts zurückzulegen, um damit Pflege-, Erziehungs- oder sonstige Freistellungszeiten abzudecken. Diese Sparform ist steuerlich begünstigt.

Die Slowakei ist bemüht, die Work-Life Balance junger Familien zu verbessern. Die Öffnungszeiten von Schulen und Vorschuleinrichtungen sollen verlängert werden. Der Staat unterstützt neue Tagesbetreuungseinrichtungen für Kleinkinder, erleichtert Teilzeitarbeit und hat individuelle Unterstützungsprogramme für Wiedereinsteigerinnen nach dem Mutterschafts-/Elternurlaub eingerichtet.

In Griechenland gibt es ein neues Gesetz, das das nationale System für lebenslanges Lernen reformiert. Ein Ausschuss soll die nationalen Bemühungen koordinieren, unternehmensbezogene Aus- und Weiterbildung fördern, Best Practice umsetzen und Ausgrenzung bekämpfen.

Energie- und Umwelttechnologien

Die nordischen Länder haben einen integrierten Markt für den Kauf und Verkauf von Strom eingerichtet. Zusätzliche Leitungen zwischen den Niederlanden und Norwegen, zwischen Finnland und Estland und zwischen Dänemark und Schweden sollen den Handel erleichtern und die Stromerzeugung auch aus alternativen Energiequellen wie Wasser und Wind unterstützen und so schädliche Emissionen reduzieren.

Österreich, Tschechien, Zypern, Malta und das Vereinigte Königreich nutzen den Hebel der öffentlichen Auftragsvergabe, um Umwelttechnologien und Energieeffizienz zu fördern. Deutschland bietet Anreize, um Energieeinsparungen bei Gebäuden zu fördern und hat ein großes Sanierungsprogramm gestartet. Zypern hat einen detaillierten Plan und Zeitplan ausgearbeitet, mit dessen Hilfe Subventionen überprüft, reformiert oder abgeschafft werden sollen, die negative Folgewirkungen für die Umwelt haben.

Schweden verfolgt das Ziel, sich bis 2020 aus der Abhängigkeit von fossiler Energie zu lösen. Erreicht werden soll dieses Ziel über grüne Steuern und die Förderung von Windkraft sowie ein grünes Stromzertifikat. Dieses Zertifikat garantiert, dass ein Teil des Stromverbrauchs über erneuerbare Energien gedeckt wird. Die fiskalische Palette in Dänemark und Schweden weist bereits einen hohen Anteil an Umweltsteuern auf, der weiter ausgebaut werden soll. Estland hat heuer eine ehrgeizige Umweltsteuerreform gestartet, um die steuerliche Belastung von Arbeit stärker in Richtung Konsum und Umweltverschmutzung zu verschieben und so die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu fördern.

In Deutschland, Spanien und Dänemark zeigen nationale und regionale Fördermaßnahmen für Windkraft bereits Wirkung. Deutschland verfügt über mehr als ein Drittel der weltweiten Windkraftkapazität und in Spanien stammen 6,5 % der Stromerzeugung aus Windkraft. In Dänemark ist die Windkraft-Industrie wirtschaftlich sehr erfolgreich. Der Sektor ist schneller gewachsen als jeder andere Unternehmenssektor und dänische Turbinen beherrschen derzeit den Weltmarkt. In Dänemark bietet diese Industrie mehr als 20 000 Menschen Beschäftigung. Das Vereinigte Königreich verhandelt mit Öllieferfirmen über einen höheren Anteil von Biokraftstoffen bei Benzin.

[1] ABl. L 2005 vom 06.08.2005.

[2] KOM (2005) 535 endgültig.

[3] KOM (2005) 488 endgültig

[4] Ausschuss für Wirtschaftspolitik: Report on the Lisbon National Reform Programmes 2005, ECFIN/EPC(2005)REP/55392, verfügbar unter: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/epc/documents/2005/nationalreports/nrp_report_en.pdf . Die so genannte Cambridge-Review der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung des Beschäftigungsausschusses sind verfügbar unter: http://europa.eu.int/comm/employment_social/employment_strategy/emco_de.htm .

[5] Alle diese Aspekte werden in einem Bericht hervorgehoben, den eine Gruppe namhafter Experten nach dem Treffen in Hampton Court unter dem Vorsitz des früheren finnischen Regierungschefs Esko Aho erstellt hat, und der u.a. zugunsten der Schaffung eines Paktes für FuE argumentiert.

[6] In den nationalen Reformprogrammen wird eine ganze Reihe vielversprechender Initiativen hervorgehoben. Außerdem wird im neuesten Innovationsanzeiger der Kommission ( http://www.trendchart.org/ ) betont, dass viele Mitgliedstaaten noch mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind, die bei der Aktualisierung der Programme berücksichtigt werden müssen.

[7] 5,9 % der Gesamtmittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds werden derzeit zur Unterstützung von FuE und Innovation ausgegeben.

[8] Dazu gehören insbesondere eGesundheit, Arzneimittel, Verkehr und Logistik, Umwelt, digitale Inhalte sowie Energie und Sicherheit.

[9] Siehe die Mitteilung der Kommission „Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten“ (SEC 2005 518 vom 20.04.2005)

[10] Siehe zum Beispiel die vom Conference Board durchgeführte Jahresanalyse zur weltweiten Produktivitätsentwicklung: „Während sich das Produktivitätswachstum in den Vereinigten Staaten verlangsamt, verzeichnen die Länder mit sich rasch entwickelnden Volkswirtschaften ein rasantes Wachstum, wohingegen Europa weiter zurückfällt“ (Van Ark et al., Reihe Executive action, Januar 2006). Der Bericht hebt hervor, dass gegenüber dem Rückgang des Produktivitätszuwachses der EU-15 von 1,4 % in 2004 auf 0,5 % in 2005 die Wachstumsrate der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität der neuen EU-Mitgliedstaaten von 4,1 % in 2004 auf 6,2 % in 2005 angestiegen ist.

[11] Gegenwärtig beträgt der Durchschnitt 29 Kalendertage.

[12] In einer Erklärung vom 15.3.2005 begrüßten UNICE und ETUC die Einleitung der neuen Strategie von Lissabon und verpflichteten sich aktiv zur unterstützenden Mitarbeit an der Agenda für Wachstum und Arbeitsplätze. Sie haben jüngst ein Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2005-2008 zur Unterstützung der Strategie vereinbart.

[13] Für das Konvergenzziel sollten die vorgesehenen Mittel mindestens 60 % des Finanzrahmens ausmachen, für das Ziel in Bezug auf die regionale Wettbewerbsfähigkeit 75 % des Finanzrahmens.