52005DC0658

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm /* KOM/2005/0658 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 13.12.2005

KOM(2005) 658 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung Ein Aktionsprogramm

INHALTSVERZEICHNIS

1. Ein Aktionsrahmen 4

2. Den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen 5

2.1. Klimawandel und saubere Energien 6

2.2. Gesundheit 8

2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration 9

2.4. Management der natürlichen Ressourcen 10

2.5. Nachhaltiger Verkehr 11

2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung 12

3. Ergebnisse 13

3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen 13

3.2. Bessere Politikgestaltung 15

4. Fazit 18

ANHANG 1 ERKLÄRUNG ÜBER DIE LEITPRINZIPIEN DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG - RAT DER EUROPÄISCHEN UNION SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATSVORSITZES, DOK. Nr. 10255/05 EUROPÄISCHER RAT, BRÜSSEL 16. und 17. JUNI 2005 22

ANHANG 2 ZIELE, VORGABEN, GRUNDSÄTZE UND MASSNAHMEN – WIE FORTSCHRITTE IN HINBLICK AUF DIE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE ZU ERREICHEN SIND 26

ANHANG 3 ÜBERPRÜFUNG DER EU-STRATEGIE DER NACHHALTIGEN eNTWICKLUNG 2005: ERSTE BESTANDSAUFNAHME UND KÜNFTIGE LEITLINIEN 39

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung Ein Aktionsprogramm (Text mit Bedeutung für den EWR)

Die Europäer legen großen Wert auf Lebensqualität . Sie wollen Wohlstand, eine saubere Umwelt, Gesundheit, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Und sie wollen dies nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder und Enkelkinder. In einer sich rasch verändernden Welt – einer Welt, in der die Schnelligkeit des Wandels die Fähigkeit der Wirtschaft, des Sozialgefüges und der Natur, sich Veränderungen anzupassen, auf eine schwere Probe stellen kann – muss sich Europa modernisieren und an der Spitze des Wandels halten. Die Herausforderung besteht darin, eine Dynamik aufrechtzuerhalten, in der sich wirtschaftliches Wachstum, soziale Sicherheit und Umweltschutz wechselseitig verstärken.

Der Europäische Rat erkannte auf seiner Tagung in Göteborg 2001 diese Herausforderung und die Unabdingbarkeit von Veränderungen mit der Annahme der Strategie für nachhaltige Entwicklung an, die anlässlich des Europäischen Rates in Barcelona 2002 durch eine internationale Dimension ergänzt wurde. Der Europäische Rat bekräftigte die Grundsätze und Ziele der nachhaltigen Entwicklung – wirtschaftlicher Wohlstand, soziale Gerechtigkeit, Umweltschutz und internationale Verantwortung – auf seiner Tagung im Juni 2005, auf der die Leitprinzipien für die nachhaltige Entwicklung angenommen wurden; ebenso standen sie im Mittelpunkt der Gespräche der europäischen Staats- und Regierungschefs in Hampton Court im Oktober 2005.

Europa hat bei der Umsetzung dieser Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung einen guten Anfang gemacht. Wichtige Initiativen wurden im Rahmen des erneuerten Lissabon-Prozesses im sozialen Bereich und im Umweltschutz ergriffen. Allerdings macht der rasche Wandel verstärkte Anstrengungen erforderlich, um Europa auf dem Weg der nachhaltigen Entwicklung zu halten. Mit einem verstärkten Engagement für Wachstum und Arbeitsplätze, kombiniert mit der Entschlossenheit, das soziale und das natürliche Erbe Europas zu erhalten, Wissen zu nutzen, Innovation zu fördern, die Entwicklung der Politiken auf integrierte Weise voranzutreiben und die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen, können wir es schaffen. Die Anstrengungen müssen allerdings intensiviert werden.

Die Regierungen werden stets ein wichtiger Teil der Lösung sein: Sie legen den Rahmen fest, in dem Bürger und Unternehmen Entscheidungen treffen. Doch bei der nachhaltigen Entwicklung darf es nicht nur darum gehen, was die Regierungen tun können. Alle Interessengruppen, insbesondere Unternehmen und Bürger, müssen in die Lage versetzt und ermutigt werden, neue und innovative Wege zu finden, um die Herausforderungen zu meistern und die Chancen zu nutzen. Europa kann all diese Herausforderungen nicht alleine bewältigen und hat seine Entschlossenheit bewiesen, mit internationalen Partnern in globalen Fragen mit Blick auf die globalen Erfordernisse zusammenzuarbeiten.

1. EIN AKTIONSRAHMEN

Nachhaltige Entwicklung ist das übergeordnete langfristige Ziel der Europäischen Union, wie schon im Vertrag dargelegt. Der Europäische Rat legte 2001 eine Strategie fest, um diesem Ziel näher zu kommen. Seither werden diese Absichten in konkrete politische Initiativen umgesetzt, die vor Ort positive Ergebnisse zeitigen.

Der Handlungsrahmen ist abgesteckt. Auf wirtschaftlicher Seite ist die überarbeitete Strategie von Lissabon der Motor für Wachstum und Beschäftigung. Sie hilft der EU, sich an die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs und einer alternden Bevölkerung anzupassen. Eine stärkere europäische Wirtschaft ist entscheidend für die nachhaltige Entwicklung und bildet einen festen Bestandteil dieser Entwicklung; sie trägt dazu bei, dass Mittel für entsprechende Investitionen etwa in eine sauberere Umwelt, bessere Bildung und Gesundheitsversorgung sowie in den Sozialschutz bereitstehen. Zugleich sind die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine Stärkung der sozialen Gerechtigkeit entscheidend für unseren wirtschaftlichen Erfolg.

Die EU erkennt diese Zusammenhänge an und nutzt die einander wechselseitig stärkenden Elemente der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Die Kommission führt mittlerweile für alle wichtigen politischen Vorschläge eine Folgenabschätzung durch, bei der auch der Beitrag zur Nachhaltigkeit bewertet wird. Die Reform der Agrar- und Fischereipolitik, die Intensivierung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und die Modernisierung der Kohäsionspolitik sind Ausdruck dieser Verpflichtung zu integrierter Politikgestaltung. Die EU hat einen politischen Rahmen geschaffen für die Bekämpfung des Klimawandels, unter anderem ein ehrgeiziges System für den Handel mit CO2-Emissionen, um Industrieunternehmen die Verringerung ihrer Emissionen zu möglichst geringen Kosten zu erleichtern.

Mehrere bereichsübergreifende und thematische Strategien und Aktionspläne wurden verabschiedet[1], oft mit spezifischen Zielen und Zwischenzielen. Dazu gehören gemeinsame Bemühungen in einem breiten Spektrum von Bereichen, beispielsweise zur Verbesserung der Sicherheit, zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, zur Förderung der sozialen Eingliederung, zur Verstärkung der Kohäsion, zur Bewahrung der Artenvielfalt, zur Steigerung der Boden-, Wasser- und Luftqualität. Auch die Mitgliedstaaten sowie lokale und regionale Behörden haben in allen Bereichen gehandelt, beispielsweise im Kampf gegen soziale Ausgrenzung, bei der Vorbereitung auf den Umgang mit einer alternden Gesellschaft, bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen und bei der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs[2].

Im vorliegenden Dokument werden diese Leistungen berücksichtigt und weitere konkrete Maßnahmen für die nächsten Jahre festlegt. Es ist die Quintessenz eines Überprüfungsprozesses, der Anfang 2005 eingeleitet wurde und drei eng miteinander verknüpfte Elemente enthält, die ein Gesamtpaket bilden:

- die im Februar 2005 angenommene Mitteilung der Kommission mit einer Bestandsaufnahme der Fortschritte und mit ersten Vorschlägen für den einzuschlagenden Kurs;

- die im Juni 2005 vom Europäischen Rat angenommenen Leitprinzipien;

- die vorliegende Mitteilung, die sich auf Umsetzung und Maßnahmen konzentriert.

Die Kommission hat beim Schnüren dieses Pakets Rat und Parlament, Mitgliedstaaten, NRO, Bürger und Interessengruppen ausführlich konsultiert und angehört[3]. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Dialogs sind, dass die überarbeitete Strategie eine klarere Ausrichtung, eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten, umfassendere Verantwortung und breitere Unterstützung, eine stärkere Einbeziehung der internationalen Dimension und eine wirksamere Umsetzung und Überwachung braucht.

Ziel der Überprüfung ist es nicht , die Strategie für nachhaltige Entwicklung zu ersetzen, sondern sie weiterzuentwickeln . Es geht darum, die Verbindungen zwischen den europäischen politischen Initiativen zu nutzen und Tradeoffs zu bewerten, um die Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen. Diese Mitteilung umfasst:

- eine Liste der Schlüsselthemen, die in den kommenden Jahren einen stärkeren Handlungsimpuls erfordern;

- die Anregung, die internationale Dimension der nachhaltigen Entwicklung (z. B. globale Ressourcennutzung, internationale Entwicklungsfragen) in den innenpolitischen Prozess einzubeziehen und die Auswirkungen politischer Entscheidungen Europas auf die globale nachhaltige Entwicklung systematischer zu bewerten;

- Vorschläge von Möglichkeiten, wie Fortschritte gemessen und Prioritäten regelmäßig überprüft werden können, um so mehr Kohärenz zwischen den Strategien der Mitgliedstaaten und denen der EU zu erreichen;

- Empfehlungen für einen ständigen Dialog mit Menschen und Organisationen – Unternehmern, regionalen und lokalen Behörden, NRO, Hochschulwelt, Bürgerorganisationen –, die sich dafür einsetzen und daran arbeiten, den Wandel herbeizuführen.

2. DEN WANDEL HERBEIFÜHREN: KONZENTRATION AUF SCHLÜSSELTHEMEN

Diese Mitteilung beleuchtet eine Reihe von Schlüsselaspekten, für die ein starker Impuls auf höchster politischer Ebene erforderlich ist, um die Öffentlichkeit einzubeziehen, den Entscheidungsprozess und das Handeln auf allen Ebenen zu beschleunigen, „ganzheitliches“ Denken zu fördern und die Akzeptanz für neue und bessere Ideen zu erhöhen. Dabei wird die Notwendigkeit anerkannt, die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen, und es werden Vorschläge formuliert, wie dies geschehen kann.

Wenn es dann um spezifische Fragen geht, muss eine Reihe von bereichsübergreifenden Faktoren berücksichtigt werden. Trends sind miteinander verknüpft , weshalb es notwendig ist, sektorale Politiken in einem größeren Zusammenhang, einem integrierten Rahmen zu prüfen. Die Bekämpfung des Klimawandels ist beispielsweise ist eine vielschichtige Angelegenheit, wobei der Energie- und der Verkehrspolitik eine Schlüsselrolle bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen zukommt. Der Klimawandel hat soziale Auswirkungen, beispielsweise weil von Klimaextremen, verbunden etwa mit Überschwemmungen oder Trockenheit, häufig die schwächsten Regionen und Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Europa nutzt bereits die positiven Zusammenhänge zwischen verschiedenen Politikbereichen. Bei Maßnahmen zur nachhaltigen Energienutzung werden auch die verbesserte Sicherheit der Energieversorgung, die Abmilderung des Klimawandels, die Verringerung der lokalen Luftverschmutzung, die Milderung der Armut und die Verbesserung der Sicherheit bei gleichzeitiger Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und der lokalen Entwicklung mitberücksichtigt.

Wirksame Maßnahmen erfordern internationale Zusammenarbeit und Solidarität . Die EU engagiert sich im Kampf gegen die Armut in Entwicklungsländern und arbeitet eng mit den Vereinten Nationen bei der Realisierung der Milleniumsentwicklungsziele zusammen. Sie ist an einer Reihe multilateraler Aktionen beteiligt, beispielsweise arbeitet sie mit anderen zusammen, um den Verpflichtungen in den Bereichen Artenvielfalt, Fischbestände, Energie und Wasser, die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung vereinbart wurden, oder bei der Bekämpfung des Klimawandels nachzukommen. Die EU wird ihren Einfluss nutzen, um mehr Länder für eine ambitionierte Agenda zur nachhaltigen Entwicklung zu gewinnen. Sie wird außerdem ihre eigenen Instrumente wie Handels- und Kooperationsvereinbarungen nutzen, um den Wandel voranzutreiben, und sie wird die internationale Dimension in die Konzeption ihrer Innenpolitik einbeziehen.

Die EU und die Mitgliedstaaten müssen weiterhin in Forschung und Technologie investieren, damit neue kostengünstige und ressourcenschonende Produktions- und Verbrauchsmethoden entwickelt werden können. Durch Nutzung neuer Technologien – von Informations- und Kommunikationstechnologien, alternativen Energiequellen, Produkten und Prozessen mit geringer Umweltauswirkung, neuen Treibstoffen und Technologien im Verkehrsbereich – kann Europa den Durchbruch hin zu einem ressourcenschonenden Wirtschaften schaffen, das das Potential zur Förderung des Wachstums in einem nachhaltigen Rahmen in sich trägt.

Der Bildung kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, die Veränderungen, die zur nachhaltigen Entwicklung gehören, zu erleichtern. Sie stellt sicher, dass die Menschen die Fähigkeit zur Anpassung an den globalen Wandel erlangen, dass Wissen allgemein verbreitet wird und dass alle Betroffenen in den Wandel einbezogen werden.

2.1. Klimawandel und saubere Energien

Der Klimawandel ist eine Tatsache. Er kann nicht verhindert, aber er kann in akzeptablen Grenzen gehalten und die negativen Folgen können deutlich abgemildert werden. Es handelt sich um ein globales Problem, das nach globalen Lösungen ruft. Verstärkte Anstrengungen sind nötig, um die Emission von Treibhausgasen nicht nur in der EU, sondern auch in anderen wichtigen Verursacherländern und Schwellenländern zu verringern. Wesentlich ist auch, dass sich die EU auf den Klimawandel einstellt und insbesondere den Entwicklungsländern dabei hilft, sich ebenfalls darauf einzustellen.

Die notwendigen Änderungen betreffen einige Gruppen, Sektoren und Länder stärker als andere. Wichtig ist es, Mechanismen zu entwickeln, um den am stärksten Betroffenen zu helfen und alle internationalen Partner zu motivieren, eine aktive Politik zum Klimawandel zu betreiben.

Die Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels bietet zahlreiche soziale und wirtschaftliche Chancen und hilft mit, andere Tendenzen abzufedern, die der Nachhaltigkeit zuwiderlaufen. Veränderungen im Energiekonsum könnten beispielsweise der EU Einsparungen von mindestens 20 % der derzeitigen Energiekosten bringen – eine Reduzierung, die dem kombinierten Energieverbrauch von Deutschland und Finnland entspricht. Die EU verfügt über eine Vielfalt erneuerbarer Energiequellen – Windkraft, Solarenergie, Biomasse, Gezeiten, Wasserkraft, geothermische Energie – und über die Technologien, diese Quellen zu nutzen, um damit einen viel größeren Teil ihres Wärme-, Strom- und Treibstoffbedarfs zu decken.

Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels und zur Nutzung des eigenen Potenzials der EU für Effizienz und erneuerbare Energien zahlreiche, über die offensichtlichen wirtschaftlichen Vorteile hinausgehende, positive Sekundäreffekte haben – höhere Versorgungssicherheit, geringere Emission anderer Schadstoffe, lokale Entwicklung und hochwertige Arbeitsplätze. Auch hilft dies der EU, ihre führende Position bei innovativen Technologien in einer Zeit zu halten, da sich der Wettbewerb auf diesen Gebieten verschärft. Außerdem befindet sich die EU in einer guten Position, um Entwicklungsländern zu helfen, Wirtschaftswachstum mit umweltfreundlichen Technologien zu erreichen, beispielsweise durch den „Clean Development Mechanism“ nach dem Kyoto-Protokoll, der den Transfer dieser Technologien in Entwicklungsländer ermöglicht. Das Potenzial ist da. Es muss nur genutzt werden.

Leitaktionen: Die EU wird sich um eine Verpflichtung bemühen, die Treibhausgasemissionen über das Ende der derzeitigen Zielvorgabe bis 2012 hinaus weiter zu verringern, sie wird entsprechende Vorschläge ausarbeiten und umfassendere internationale Vereinbarungen anstreben, die alle Arten von Treibhausgasen und alle Sektoren umfassen, und sie wird Innovationen fördern und Maßnahmen zur Anpassung vorsehen. Das EU-System des Emissionshandels könnte als Beispiel für einen internationalen Kohlendioxidmarkt dienen. Die EU wird ihre Klimapolitik im Rahmen der zweiten Phase des Europäischen Programms zum Klimawandel weiterentwickeln, und sie wird zusammen mit Interessengruppen daran arbeiten, neue Maßnahmen zur systematischen Nutzung kostengünstiger Optionen zu entwickeln, etwa in den Bereichen Kraftfahrzeuge, Luftfahrt, technologische Entwicklung und Anpassung. Die EU und die Mitgliedstaaten werden das EU-System des Emissionshandels im Hinblick auf seine Weiterentwicklung überprüfen und die Möglichkeit seiner Ausweitung auf andere Treibhausgase und Sektoren, etwa die Luftfahrt, ins Auge fassen. Die Staats- und Regierungschefs kamen auf ihrer informellen Sitzung in Hampton Court im Oktober 2005 überein, die Kommission zu ersuchen, eine mit neuem Schwung versehene nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige europäische Energiepolitik zu entwickeln. Die Kommission arbeitet derzeit an größeren Initiativen zu den Themen Biomasse und Biotreibstoff[4], die für 2006 vorgesehen sind. Außerdem wird sie 2006 eine Debatte zur EU-Politik im Bereich erneuerbare Energiequellen bis 2020 initiieren, unter anderem auch zum Anteil der erneuerbaren Energiequellen an der Gesamtversorgung. Dies würde allen Beteiligten ein klares Ziel setzen und Unternehmen wie Investoren die nötige Planungssicherheit bieten. Die EU wird auch weiterhin die Nutzung erneuerbarer Energiequellen weltweit fördern. Die Kommission wird einen Aktionsplan zur Energieeffizienz vorschlagen, um das geschätzte Sparpotential von 20% auszuschöpfen. Es ist ein starker Impuls im Bereich der Energieeinsparungen in Gebäuden nötig, um über die derzeitigen Gesetze über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hinauszugehen und dabei vor allem Privathaushalten zu helfen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten - und insbesondere mit den Ländern mit dem größten Potential für Verbesserungen – wird die Kommission die Strukturfonds dazu einsetzen, Ziele im Bereich der Energieeffizienz zu erreichen. |

- 2.2. Gesundheit

Gesundheit ist ein globales Thema. Krankheiten breiten sich rasch über ganze Kontinente aus. Europa muss seine Fähigkeit ausbauen, grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen. Die Anstrengungen der EU müssen durch wirksame Maßnahmen in den Nachbarländern und global ergänzt werden. Die Bekämpfung von Gesundheitsbedrohungen erfordert eine rasche und wirksame Reaktion sowie funktionierende Gesundheitssysteme, ein solides Management und technische und infrastrukturelle Kapazitäten. Mangelnde Reaktionsfähigkeit eines Mitgliedstaats könnte die gesamte EU in Gefahr bringen. Der Ausgleich von Diskrepanzen im Gesundheitsbereich innerhalb der EU ist daher entscheidend.

Die EU hat auch die Verpflichtung, internationale Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge zu unterstützen. Derzeit sind weltweit 40 Millionen Menschen an HIV/AIDS erkrankt. 24 Millionen Menschen sind daran gestorben, davon 5 Millionen Kinder. An Malaria sterben jährlich mehr als eine Million Menschen – meist Kinder im Afrika südlich der Sahara. Die Zunahme von antibiotikaresistenten Bakterienstämmen bleibt ein ernstes Problem.

Gesundheitsschutz und Seuchenprävention (durch Befassung mit Gesundheitsdeterminanten auf der entsprechenden Ebene) reduzieren langfristig die wirtschaftliche und soziale Belastung durch Krankheiten. Und bessere Kenntnisse über die Wirkung von Schadstoffen auf die Gesundheit erleichtert präventive und planerische Maßnahmen.

Leitaktionen: EU und Mitgliedstaaten sollten: ihre Aktionspläne für den Umgang mit Gesundheitsbedrohungen (zur Vorbereitung auf mögliche Seuchen, unter Berücksichtigung der unlängst aktualisierten Leitlinien für die Bereitschaft bei einer Influenza-Pandemie) aktualisieren; eine EU-Strategie gegen HIV/AIDS festlegen und umsetzen, unter anderem durch verbesserte Überwachung, und die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten ausbauen. In Bezug auf Drittländer müssten die Bemühungen verstärkt werden, das derzeitige EU-Aktionsprogramm gegen HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria umzusetzen; die Forschung zu Zusammenhängen zwischen Umweltschadstoffen, Exposition und Gesundheitsfolgen koordinieren, um unser Verständnis der Umweltfaktoren, die Gesundheitsprobleme verursachen, und geeigneter Abhilfemaßnahmen zu verbessern. |

- 2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration

Bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU geht es nicht alleine darum, niedrige Einkommen anzuheben. Es geht um einen besseren Zugang zu Beschäftigung, zu Wohnung, Mobilität, Gesundheitsfürsorge, Kommunikation und Information und vor allem zu allgemeiner und beruflicher Bildung Ein signifikanter Teil der EU-Bevölkerung (15 %) ist von Armut bedroht. Kinderarmut ist besonders beunruhigend. Wie bereits auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court diskutiert, bedarf der Kampf gegen soziale Ausgrenzung besonderer Aufmerksamkeit.

Die EU steht aufgrund der Überalterung ihrer Gesellschaft nicht nur vor wirtschaftlichen, sondern auch vor gravierenden sozialen Herausforderungen. Die Überalterung der Bevölkerung wird sich bis 2040 noch beschleunigen, einhergehend mit einem Rückgang der Fertilitätsrate, wodurch sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weiter verringern wird. Geringere Fertilitätsraten und steigende Lebenserwartung könnten sogar dazu führen, dass 2050 für jeden Rentner zwei Personen im erwerbsfähigen Alter aufkommen müssen, gegenüber vier heutzutage. Diese Tendenzen könnten auch zu einer Verringerung der Wachstumsraten führen.

Die Regierungen müssen die europäische Wirtschaft und Gesellschaft auf die Folgen der Überalterung in vielen unserer Länder vorbereiten. Produktivität und Erwerbsbeteiligung vor allem von älteren Arbeitnehmern und Frauen müssen gefördert werden, damit wir unsere Fähigkeit zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum bewahren können. Die Modernisierung der Sozialschutzsysteme in Europa, insbesondere in den Bereichen Rente und Langzeitpflege, ist ein Schlüssel zur Förderung eines aktiven Alterns bei guter Gesundheit. Es ist eine familienfreundlichere Politik erforderlich, die die Faktoren beseitigt, die die Menschen davon abhalten, die gewünschte Zahl von Kindern zu haben, Ein wirksames Management der Migrationsströme, einschließlich der aktiven Integration von Migranten und ihren Familien, ist ebenfalls wesentlich. Dies macht auch die Notwendigkeit deutlich, mehr und besser in Humankapital zu investieren, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer über den gesamte Lebenszyklus erhalten werden muss. Dazu gehört die Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen durch die Mitgliedstaaten.

Leitaktionen: Als Antwort auf die Diskussionen der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court im Oktober 2005 wird die Kommission Anfang 2006 eine Mitteilung vorlegen, in der sie die Möglichkeiten prüft, wie die EU den Mitgliedstaaten helfen kann, auf die demografischen Herausforderungen zu reagieren, insbesondere durch Strategien für aktives Altern, die Integration von Zuwanderern und bessere Bedingungen für Familien. Sie wird die Sozialpartner zu der Frage konsultieren, ob sie neue Initiativen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorlegen sollte. Die Kommission regt ein Europäisches Jahres des Kampfes gegen Armut und soziale Ausgrenzung an. Sie wird 2006 einen Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorlegen, um einerseits die Gleichstellung voranzubringen und andererseits die demografische Herausforderung in der EU zu bewältigen. Die EU unterstützt die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Modernisierung der Sozialschutzsysteme im Sinne größerer Nachhaltigkeit. EU und Mitgliedstaaten sollten weiter an einer EU-Politik zur legalen Zuwanderung arbeiten, die Integration von Migranten und Familienangehörigen stärken und die illegale Zuwanderung bekämpfen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Integrationsbemühungen der Mitgliedstaaten durch einen Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatenangehörigen (2007-2013) zu unterstützen. Sie hat ein Konzept zur legalen Einwanderung vorgelegt, einschließlich entsprechender Verfahren zu Zulassung. Außerdem wird sie 2006 einen gemeinsamen Politikrahmen zur entschlossenen Bekämpfung der illegalen Einwanderung vorschlagen. |

- 2.4. Management der natürlichen Ressourcen

Wir sind in hohem Maße von natürlichen Ressourcen – Rohstoffe, Lebensmittel, Energie und landwirtschaftliche Nutzfläche – und von natürlichen Prozessen abhängig, die die steigenden Abfallmengen einer wachsenden Weltbevölkerung (heute rund sechs Milliarden Menschen) „absorbieren“ müssen. Aus der Millenium-Ökosystem-Bewertung, die die UN 2005 vornahm, geht hervor, dass sich zwei Drittel der Funktionen des Ökosystems, von denen die Menschheit abhängig ist, im Niedergang befinden. In Europa hat die Belastung der natürlichen Umwelt seit Anfang der 60er Jahre um fast 70 % zugenommen. Die Europäer beanspruchen Schätzungen zufolge aufgrund ihrer Lebensweise durchschnittlich 4,9 Hektar Nutzfläche pro Person (gegenüber 9,5 Hektar in den USA und 1,5 in China), während der globale Durchschnitt bei 1,8 Hektar liegt.

Bestimmte Muster der Land- und Seenutzung haben zur erhöhtem Verkehrsaufkommen, Energieverbrauch und Verschmutzung geführt, zu erhöhtem Risiko durch Überschwemmung und Verlust von Landschaften, Lebensräumen und biologischer Vielfalt[5]. Globale Muster der Ressourcennutzung sind besorgniserregend, da sie die Regenerationsfähigkeit des Planeten und die Funktionen des Ökosystems beeinträchtigt. Der Verlust an biologischer Vielfalt, teilweise durch den Klimawandel verursacht, hat wirtschaftliche Auswirkungen, unter anderem für die Touristik und für Sektoren, die auf bestimmte Funktionen des Ökosystems (Pollenflug, Fruchtbarkeit des Bodens, Verfügbarkeit und Qualität von Wasser) angewiesen sind, oder auch für andere Sektoren, die biologische Daten als Innovationsquelle nutzen.

Indem sie aktiv innovative Lösungen für das Management natürlicher Ressourcen sucht, kann die EU eine ressourceneffizientere Wirtschaft fördern und sich so eine Position als führende Wirtschaftsmacht in ökoeffizienten Technologien sichern. Zunehmend wächst auch das Bewusstsein – und nicht nur bei den Unternehmen – für Skalenvorteile durch Investitionen in Ökoinnovation. Der Markt für nachhaltige Produkte und Prozesse muss wachsen, um die steigende Nachfrage einer rasch zunehmenden globalen „Mittelklasse“ nach Konsumgütern und Dienstleistungen wie auch nach ökologischer Qualität zu befriedigen. Ein koordiniertes Vorgehen, dass die Notwendigkeit eines Übergangs zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern vorwegnimmt, wird Europa einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Die Regierungen sind entscheidend an der Sicherung des Erfolgs beteiligt, sie müssen einen verlässlichen langfristigen Regelungsrahmen bieten, der Ökoinnovation belohnt und Unternehmen fördert, die sich um eine nachhaltige Arbeitsweise bemühen. Behörden verfügen über die nötige Kaufkraft, um die notwendige Dynamik für einen Wandel zu schaffen. In der EU kaufen beispielsweise öffentliche Stellen (Gebietskörperschaften, Schulen, Krankenhäuser) jährlich für 1 600 Mrd. Euro – das sind 16 % des BIP – Waren und Dienstleistungen. Damit lässt sich die kritische Masse schaffen, die für den Markterfolg nachhaltiger Technologien notwendig ist.

Leitaktionen: Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission Informationen und bewährte Verfahren über die aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerlast von Arbeit zu Verbrauch und/oder Umweltverschmutzung austauschen, als Beitrag zu den EU-Zielen Beschäftigungssteigerung und Umweltschutz. Die Mitgliedstaaten sollten auch ihre erhebliche Kaufkraft einsetzen, um die Akzeptanz innovativer, energieeffizienter und sauberer Anwendungen zu fördern. Die Kommission wird eine Richtlinie über die staatliche Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge vorschlagen. Die EU wird zusammen mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen die ökologische Innovation fördern und den Markt für Ökotechnologien ausweiten. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Fahrpläne für Umwelttechnologien umsetzen. Im Kontext des 7. Forschungsrahmenprogramms wird die EU Mittel für Maßnahmen sowie Forschung und technologische Entwicklung in Schlüsselbereichen bereitstellen, unter anderem für Wasserstofftechnologie und Brennstoffzellen. Die Kommission wird einen Aktionsplan zur Förderung der Nachhaltigkeit bei Produktion und Konsum ausarbeiten, wobei sie aktuelle Initiativen und Instrumente wie Ressourcen- und Abfallpolitik, integrierte Produktpolitik und Normen, Umweltmanagementsysteme und Innovations- und Technologiepolitik nutzen und deren Wirkung verstärken sowie sich um die Schließung von Lücken und einen Beitrag zu globalen Initiativen bemühen wird. EU und Mitgliedstaaten sollten ausreichende Mittel und Managementkapazitäten für das Natura-2000-Netz für geschützte Gebiete bereitstellen und die Anliegen der biologischen Vielfalt besser in die internen und externen Politikbereiche integrieren. um dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegen zu wirken. |

- 2.5. Nachhaltiger Verkehr

Die Verfügbarkeit erschwinglicher Verkehrsmittel kommt allen zugute. Aber wir alle leiden auch unter den negativen Folgen wie Verkehrsüberlastung, Gesundheitsbeeinträchtigungen und Umweltschäden. Mit dem Wirtschaftswachstum nimmt auch der Verkehrsbedarf zu. Hohe Zuwachsraten bedeuten, dass trotz deutlicher Verbesserungen der Energieeffizienz von Fahrzeugen die negativen Folgen zunehmen; die aktuellen Tendenzen sind nicht nachhaltig.

Die Vorteile der Mobilität lassen sich mit weitaus geringeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten erreichen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Verringerung des Verkehrsbedarf (etwa durch Änderungen in der Landnutzung, Förderung von „Telecommuting“ und Videokonferenzen), bessere Nutzung von Infrastruktur und Fahrzeugen, Wechsel des Verkehrsmittels – also etwa Verlagerung von der Straße auf die Schiene – , Erledigung kurzer Weg mit dem Fahrrad oder zu Fuß, Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs, Einsatz sauberer Fahrzeuge und Entwicklung von Alternativen wie Biokraftstoffen und Wasserstoffantrieb.

Die Vorteile eines nachhaltigeren Verkehrs sind vielfältig und erheblich: die Reduzierung von Verkehrsüberlastungen bringt Kostensenkungen für Unternehmen, Zeitersparnisse für alle und verbesserten Zugang zu regionaler und lokaler Entwicklung, Abmilderung des Klimawandels und der Folgen für die biologische Vielfalt, Stärkung der Energieversorgungssicherheit durch Reduzierung der Abhängigkeit vom Öl mit sich; außerdem auch die Verbesserung der lokalen Umwelt und eine Verminderung der Gesundheitsbeeinträchtigungen insbesondere in Ballungsgebieten.

Leitaktionen: EU und Mitgliedstaaten sollten sich darauf konzentrieren, Alternativen zum Straßenverkehr für Güter- und Personentransport attraktiver zu machen, durch Entwicklung transeuropäischer Netze und intermodaler Verkehrsverbindungen für die Logistik, damit Güter leicht zwischen Straße, Schiene und Wasserwegen umgesetzt werden können. Dies wird Gegenstand einer umfassenden politischen Debatte in der zweiten Hälfte 2006 sein. Die Europäische Kommission wird auch weiterhin den Einsatz von Gebühren für die Infrastrukturnutzung in der EU prüfen, nach dem Vorbild erfolgreicher lokaler Systeme verkehrsabhängiger Straßennutzungsgebühren, sowie EU-weite Infrastrukturabgaben für LKW und neue Möglichkeiten durch Einsatz von Satelliten und Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Kommission wird ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit von Kraftfahrzeugen (saubere und energieeffiziente Fahrzeuge) vorschlagen, einschließlich einer Richtlinie für die öffentliche Beschaffung solcher Fahrzeuge, neuen Fahrzeugnormen und Förderung der Nutzung von Biotreibstoffen. Sie hat den Mitgliedstaaten bereits empfohlen, die Besteuerung von Personenkraftwagen nach den CO2-Emissionen zu differenzieren. |

- 2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung

Die globalen Bedrohungen der nachhaltigen Entwicklung sind miteinander verknüpft. Armut, Umweltschäden und Konflikte bilden einen Teufelskreis. Über eine Milliarde Menschen müssen mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen, 2,7 Milliarden mit weniger als zwei Dollar. 2,6 Milliarden Menschen – mehr als 40 % der Weltbevölkerung – haben keine sanitäre Grundversorgung, über eine Milliarde ist nach wie vor auf unsichere Trinkwasserquellen angewiesen. Armut und Ungleichheit sind nicht nur ungerecht, sie stellen auch eine Bedrohung der weltweiten Entwicklung und langfristig von Wohlstand, Frieden und Sicherheit dar. Globalisierung bedeutet, dass unser kollektiver Wohlstand und unsere Sicherheit entscheidend von Erfolgen bei der Bekämpfung der Armut abhängen.

Ein integriertes Handeln der EU ist auf allen Ebenen – bilateral und multilateral – notwendig. Die EU bekräftigte ihre Verpflichtung auf die globale nachhaltige Entwicklung auf dem UN-Weltgipfel im September 2005: Umsetzung von Maßnahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Hinarbeiten auf die Millenium-Entwicklungsziele und Verfolgung der Doha-Entwicklungsagenda. Um der globalen Herausforderungen gerecht zu werden, muss die EU sicherstellen, dass Innen- und Außenpolitik gut ineinandergreifen, um eine optimale Wirkung zu erreichen.

Die EU beteiligt sich an den internationalen Bemühungen zur Tilgung der Armut an vorderster Front. Sie stellt mehr als die Hälfte der weltweiten Hilfe bereit und hat sich verpflichtet, ihre Hilfsleistungen qualitativ und quantitativ auszuweiten. Kürzlich wurde ein „Europäischer Konsens zur Entwicklung“ angenommen, der eine gemeinsame Vision für die Entwicklung und die entsprechenden Mittel beschreibt.

Leitaktionen: EU und Mitgliedstaaten sollten ihr Hilfevolumen bis 2015 auf 0,7 % des BIP erhöhen, mit einem Zwischenziel von 0,56 % im Jahre 2010, differenziert in Einzelziele von 0,51 % für die EU-15 und 0,17 % für die EU-10. EU und Mitgliedstaaten sollten Wirksamkeit, Kohärenz und Qualität ihrer Entwicklungshilfepolitik im Zeitraum 2005-2010 erhöhen, durch stärkere Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und Entwicklung eines gemeinsamen EU-Programmplanungsrahmens, verstärkten Rückgriff auf gemeinsame Maßnahmen und Kofinanzierung von Projekten, verbesserte Kohärenz zwischen Entwicklungspolitik und anderen Politikbereichen. Sie sollten die Qualität der Hilfe steigern durch wirksame Haushaltsunterstützung, Schuldenminderung und nicht an Bedingungen geknüpfte Gewährung von Hilfeleistungen. Die EU wird die Verbesserung des internationalen Umweltmanagements unterstützen, beispielsweise durch die Schaffung einer UN-Umweltorganisation und die Stärkung multilateraler Umweltabkommen. Sie wird sich verstärkt darum bemühen, dass der internationale Handel als Instrument eingesetzt wird, um eine echte globale nachhaltige Entwicklung – sozioökonomisch und ökologisch gesehen – zu erreichen. Sie wird dies sowohl auf multilateraler Ebene (WTO, Doha-Runde) als auch im Rahmen ihrer regionalen und bilateralen Handelsbeziehungen tun. |

- 3. ERGEBNISSE

3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen

Es besteht die Notwendigkeit von Überwachung und Follow-up. Dies lässt sich ohne neue Verfahren oder zusätzliche Bürokratie bewerkstelligen. Dies umfasst:

- Vorlage eines Fortschrittsberichts durch die Kommission alle zwei Jahre. Dabei wird sie sich auf den Satz von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung stützen, die unter Mitwirkung nationaler Experten erstellt und von der Kommission im Februar 2005 verabschiedet wurden[6]. Dieser Mitteilung liegt ein erster Bericht mit den jüngsten statistischen Informationen bei[7].

- Auf dieser Grundlage diskutieren Rat und Europäisches Parlament mindestens alle zwei Jahre die Fortschritte, überprüfen die Prioritäten und legen allgemeine Leitlinien für nachhaltige Entwicklung fest.

- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen spielen eine wichtige Rolle durch stärkere Unterstützung von Maßnahmen, beispielsweise durch Veranstaltung regelmäßiger Diskussionen der Interessengruppen sowie als Katalysator für Debatten auch auf nationaler Ebene.

- Die Europäische Kommission wird 2009 eine Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung vornehmen, einschließlich einer umfassenderen Konsultation der Interessengruppen.

Sämtliche Mitgliedstaaten haben eigene Strategien für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet oder stehen kurz vor der Fertigstellung; viele berichten regelmäßig über ihre Fortschritte. Die Möglichkeit, voneinander zu lernen und positive Beispiele und Gefahrenpunkte zu identifizieren, wurde allerdings bislang nur unzureichend genutzt. Die nationalen Strategien und die Europäische Strategie sollten sich weitmöglich gegenseitig verstärken, so dass ein Paket entsteht, dass mehr ist als die Summe seiner Einzelteile.

Daher wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten:

- ihre nationalen Strategien im Lichte der Strategie der Europäischen Union entsprechend überprüfen und bis spätestens Ende 2006 veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, insbesondere zu prüfen, wie die Nutzung ihrer nationalen Politikinstrumente (siehe Abschnitt 3.2) wirksamer gestaltet und besser in tatsächliche oder vorgeschlagene Maßnahmen auf europäischer Ebene integriert werden könnte;

- auf der Grundlage der überarbeiteten nationalen Strategien ein vereinfachtes „Peer review“ vornehmen, wobei sie sich auf spezifische Themen konzentrieren und insbesondere Beispiele für gute politische Maßnahmen und Verfahren identifizieren sollten, die von allen übernommen werden könnten. Das „Peer review“ könnte eine externe Bewertung einschließen, ggf. mit Unterstützung durch ein Netz nationaler beratender Gremien für nachhaltige Entwicklung und unter Einbeziehung von Drittländern. Eine erste Pilotüberprüfung unter Führung des Ratsvorsitzes und mit Unterstützung durch die Kommission könnte 2006 mit freiwillig teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt werden;

- soweit ein unabhängiges beratendes Gremium für nachhaltige Entwicklung noch nicht besteht, die Einrichtung eines solchen Gremiums zu prüfen, um eine gezielte Debatte zu fördern, als Beitrag zu Fortschrittsberichten auf nationaler und EU-Ebene.

Die Kommission fordert die beitrittswilligen Länder auf, ihre nationalen Strategien fertigzustellen und ihre Reformen an der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung auszurichten. Die Kommission wird dies bei ihren eigenen Fortschrittsberichten berücksichtigen.

Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung sollte auch die internationalen Prozesse zur nachhaltigen Entwicklung beeinflussen und zu Fortschritten im Hinblick auf die Millenium-Entwicklungsziele und den Johannesburg-Implementierungsplan beitragen.

3.2. Bessere Politikgestaltung

Verbesserte politische Kohärenz: Folgenabschätzung und andere Instrumente für bessere Rechtsetzung

Die Instrumente, mit denen die Politik die richtige Vorgehensweise identifizieren kann, stehen bereit, und eine wirksame Folgenabschätzung sollte bereits in der Anfangsphase politischer Projekte vorgenommen werden. Dies gibt der Politik die Möglichkeit, auf der Grundlage einer ausgewogenen und integrierten Bewertung der zu erwartenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen, der Verbindungen und Tradeoffs zwischen diesen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Interessengruppen die besten Optionen auszuwählen. So bietet etwa die Folgenabschätzung bei Handelsvorschlägen die Möglichkeit, externe Konsequenzen im EU-Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. All dies fördert die Integration verschiedener politischer Konzepte und führt zu kohärenteren Entscheidungen und einer umfassenderen Prüfung der Frage, wie nachhaltigere Ergebnisse zu erzielen sind, wobei man Lösungen finden kann, bei denen alle gewinnen, und innerhalb der EU wie international positive Sekundäreffekte in anderen Bereichen und Tradeoffs identifizieren und beeinflussen kann.

Leitaktionen: Alle EU-Institutionen sollten sicherstellen, dass wichtige politische Entscheidungen auf Vorschlägen beruhen, die einer Folgenabschätzung gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung unterzogen wurden. Die Kommission wird sicherstellen, dass alle wichtigen Initiativen Gegenstand einer Folgenabschätzung sind und dass die Folgenabschätzungen nach Erlass einer Entscheidung öffentlich gemacht werden. Auch die Mitgliedstaaten sollten bei der Ausarbeitung politischer Maßnahmen mehr auf das Instrument der Folgenabschätzung zurückgreifen, wenn es um die Verwendung öffentlicher Mittel und die Entwicklung von Strategien, Programmen und Projekten geht. Sie sollten den Empfehlungen in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft folgen, damit Kohäsions- und Strukturfonds verstärkt Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum bieten können. Die Folgenabschätzung sollte generell durch eine Bewertung ergänzt werden, die die Auswirkungen von Maßnahmen ex post beurteilt. Die EU wird die externe Dimension auch bei der Folgenabschätzung ihrer Politikvorschläge berücksichtigen. |

- Der wirksamste Maßnahmenmix

Regierungen und andere öffentliche Stellen verfügen über eine große Palette von Instrumenten, um Menschen zu Veränderungen zu bewegen: Regulierung, Besteuerung, Beschaffungswesen, Subventionen, Investitionen, Ausgaben und Information. Die Herausforderung besteht darin, die richtige Mischung zu finden, damit der Einsatz der Instrumente und entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. So sollten die Mitgliedstaaten für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung die Strukturfonds optimal einsetzen.

Wirksamstes Mittel überhaupt für die Anregung des Wandels ist es vielleicht, sicherzustellen, dass die Märkte die richtigen Signale aussenden („Angemessenheit der Preise“) und damit den Menschen starke Anreize bieten, ihr Verhalten zu ändern und das Marktgeschehen entsprechend zu beeinflussen. Dies kann geschehen, indem wir alle, Produzenten und Konsumenten gleichermaßen, mit den vollen Kosten und Konsequenzen unserer Entscheidungen konfrontiert werden – und zwar dann, wenn wir diese Entscheidungen treffen. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass die Kosten, die „Umweltverschmutzer“ der Gesellschaft insgesamt aufbürden, in den Preis eines Produkts einbezogen werden, wie dies einige Mitgliedstaaten bereits getan haben (etwa durch Abgaben oder „Ökosteuern“). Auf diese Weise haben Hersteller und Verbraucher einen Anreiz, umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu produzieren bzw. zu konsumieren.

Oft können Regierungen einfach dadurch steuernd eingreifen, dass sie der Öffentlichkeit und den Unternehmen Informationen bereitstellen, anhand derer diese bessere Entscheidungen treffen können. Gute Beispiele gibt es bei Kennzeichnung und Information zu Energieverbrauch und Ökobilanz von Elektrogeräten, Haushaltsartikeln und Dienstleistungen. Viele Behörden in der EU haben wirksame Kommunikationsstrategien entwickelt, um die Bürger zur Mülltrennung zwecks Recycling, zu nachhaltigeren Reisemöglichkeiten und zum Energiesparen zu ermutigen.

Bildung ist Grundvoraussetzung für die Förderung von Verhaltensänderungen. Die Kommission wird Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu Bildung, Investitionen in Humankapital und lebenslangem Lernen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung unterstützen.

Leitaktionen: Die EU wird sich bemühen, die gesamte Palette politischer Instrumente einzusetzen und gleichzeitig die Nutzung von marktbasierten Instrumenten zu fördern, da diese Flexibilität im Hinblick auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung bieten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass alle der Regierung zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt werden und dass Subventionen in Übereinstimmung mit dem Vertrag und in einer mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung vereinbaren Art und Weise eingesetzt werden. Die Kommission wird den Aspekt der nachhaltigen Entwicklung in ihre gesamte Informations- und Kommunikationsarbeit einbeziehen, und zwar zu innen- wie außenpolitischen Bereichen. Die Kommission wird auch weiterhin, zusammen mit den anderen EU-Institutionen, Veranstaltungen und Foren für Interessengruppen zu den einzelnen Bereichen der Strategie organisieren, um zur Wissensverbreitung und Sensibilisierung beizutragen, neue Ideen publik zu machen und bewährte Verfahren auszutauschen. Erhebungen[8] zeigen immer wieder, dass das Bewusstsein der Europäer für das Thema Nachhaltigkeit stark ausgeprägt ist. Die Herausforderung liegt darin, dieses Bewusstsein in nachhaltigeres Verhalten umzusetzen. Wirksame Kommunikation muss sich an den Adressaten auf nationaler und lokaler Ebene orientieren, den Mitgliedstaaten kommt hier also eine Schlüsselrolle zu. |

- Mobilisierung von Akteuren, Multiplikatoreffekte

EU und Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle, können – und sollten – aber nicht die einzigen Garanten der Agenda für nachhaltige Entwicklung sein. Andere Akteure müssen hier mitwirken: Unternehmen, Gebietskörperschaften, NRO, Sozialpartner, Universitäten und Schulen, und Einzelbürger und Verbraucher. Fortschritte sind möglich durch die enorme Kreativität und Marktmacht von Unternehmen sowie Behörden und Gremien auf regionaler und lokaler Ebene.

Mehr und mehr Unternehmer erkennen, dass es sich auszahlt, sich um nachhaltige Entwicklung zu kümmern. Die erfolgreichsten Unternehmen sehen, dass die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung Investitionen in neue Technologien, Prozesse und Produkte auslöst, die der Verbraucher wünscht[9]. Sie wissen, dass es wirtschaftlich solide ist, vorauszuplanen und gezielt zu investieren. Sie wissen, dass sich neue Chancen auftun, wenn wir vorausschauend denken und uns beispielsweise um eine Wirtschaftsweise mit geringem Kohlendioxidausstoß bemühen. Sie wissen, dass sie auch auf ihre Zulieferer einwirken können. Sie brauchen jedoch für ihr Handeln einen stabilen Regelungsrahmen.

Auch die Sozialpartner erfüllen eine wesentliche Funktion: der aktive Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist wichtig für die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung, hier geht es um Arbeitsorganisation, Qualifikationen und Ausbildung sowie Chancengleichheit.

Viele Regionalregierungen und lokale Verwaltungen haben ihre Bemühungen verstärkt, praktische Lösungen zu finden. Da sie es oft sind, die öffentliche Dienstleistungen – vom öffentlichen Personenverkehr über Stromerzeugung und Müllsammlung bis zur Sozialfürsorge – bereitstellen, sind sie auch in der geeigneten Position, Änderungen vor Ort zu erreichen. Von ihren positiven Erfahrungen können wir viel lernen. Gute Beispiele gibt es in Fülle.

Leitaktionen: Die Kommission: Fordert Unternehmensleiter und andere wichtige Akteure in Europa nachdrücklich auf, sich an einem Reflexionsprozess mit Politikern über die mittel- und langfristigen Maßnahmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu beteiligen und umfassende unternehmerische Antworten zu präsentieren, die über die bestehenden gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Eine solche Initiative fügt sich ein in die Bemühungen der Kommission, die soziale Verantwortung der Unternehmen zu fördern, sie ergänzt den Dialog mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft. Die Kommission wird mit dem Ratsvorsitz zusammen prüfen, wie sich dieser Prozess am besten voranbringen lässt. Wird Organisationen und die anderen EU-Organe um Vorschläge bitten, auf welche Weise die besten Initiativen regionaler und lokaler Behörden zur nachhaltigen Entwicklung honoriert werden können. |

- 4. FAZIT

Es besteht reale Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen, größere soziale Gerechtigkeit und das Entstehen neuer innovativer Wirtschaftszweige, bei denen Europa mit den richtigen Entscheidungen weltweit führend auftreten kann. Wir werden jedoch nur dann von diesen Möglichkeiten profitieren können, wenn wir uns jetzt mit den Bedrohungen auseinandersetzen, die der Nachhaltigkeit durch unsere Lebensweise erwachsen. Erfolge bei der Umkehr nachhaltigkeitswidriger Tendenzen sind unabdingbar, aber auch möglich, wie zahlreiche Erfolgsmeldungen weltweit zeigen.

Die Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung soll die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger sowie die sie vertretenden Organisationen hinter einer klaren Vision und in einem politischen Handlungsrahmen zusammenbringen. Die Kommission ersucht daher den Rat und das Europäische Parlament, das vorgeschlagene Konzept zu befürworten, sich um rasche Fortschritte bei den genannten Maßnahmen zu bemühen und im Vorlauf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2006 eng zusammen zu arbeiten, um eine entschlossene und breite Unterstützung für eine gemeinsame Strategie zu gewährleisten.

ANHÄNGE

INHALTSVERZEICHNIS

ANHANG 1 ERKLÄRUNG ÜBER DIE LEITPRINZIPIEN DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG - RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, DOK. Nr. 10255/05 EUROPÄISCHER RAT, BRÜSSEL 16. und 17. JUNI 2005 22

ANHANG 2 ZIELE, VORGABEN, GRUNDSÄTZE UND MASSNAHMEN – WIE FORTSCHRITTE IN HINBLICK AUF DIE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE ZU ERREICHEN SIND 26

1. Massnahmen gegen den Klimawandel 27

2. Förderung der Gesundheit – Öffentliche Gesundheit 28

3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen 30

4. Bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 32

5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung 34

6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung 35

ANHANG 3 ÜBERPRÜFUNG DER EU-STRATEGIE DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG 2005: ERSTE BESTANDSAUFNAHME UND KÜNFTIGE LEITLINIEN 39

Vorwort

Teil I: Nachhaltige Entwicklung – Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

2. Das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

3. Gründe für die Überprüfung

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

Teil II: Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

6. Nächste Schritte

ANHANG 1ERKLÄRUNG ÜBER DIE LEITPRINZIPIEN DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, DOK. Nr. 10255/05 EUROPÄISCHER RAT, BRÜSSEL 16. und 17. JUNI 2005

Nachhaltige Entwicklung ist ein Hauptziel aller Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaft, das im Vertrag festgehalten ist. Sie strebt eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität auf unserem Planeten für die heute lebenden wie auch für die künftigen Generationen an. Es geht dabei um die Bewahrung der Fähigkeit des Planeten, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen. Sie baut auf den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte, wozu Freiheit und Chancengleichheit gehören, auf. Sie führt zu Solidarität innerhalb und zwischen den Generationen. Sie strebt die Förderung einer dynamischen Wirtschaft mit einem hohen Maß an Beschäftigung und Bildung, Schutz der Gesundheit, sozialem und territorialem Zusammenhalt und Umweltschutz in einer friedlichen und sicheren Gesellschaft an, in der die kulturelle Diversität hochgehalten wird.

Um diese Ziele in Europa und weltweit zu erreichen, verpflichten sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, allein und mit Partnern, folgende Zielsetzungen und Prinzipien anzustreben und zu respektieren:

Hauptziele

UMWELTSCHUTZ

Bewahrung der Fähigkeit des Planeten, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen, Einhaltung der Grenzen seiner Naturressourcen und Gewährleistung eines hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Umweltqualität; Vermeidung bzw. Verringerung von Umweltverschmutzung sowie Förderung nachhaltigen Produktions- und Konsumverhaltens, um Wirtschaftswachstum von Umweltbeeinträchtigungen zu entkoppeln.

SOZIALER AUSGLEICH UND ZUSAMMENHALT

Gewährleistung einer demokratischen, nicht ausgrenzenden, solidarischen, gesunden, sicheren und gerechten Gesellschaft, in der die Grundrechte und die kulturelle Diversität beachtet werden, und die die Voraussetzungen schafft für Chancengleichheit und die Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art.

WIRTSCHAFTLICHER WOHLSTAND

Förderung einer wohlhabenden, innovationsfreudigen, wissensstarken, wettbewerbsfähigen und ökologisch effizienten Wirtschaft, die in allen Teilen der Europäischen Union einen hohen Lebensstandard, Vollbeschäftigung und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze schafft.

UNSERER INTERNATIONALEN VERANTWORTUNG NACHKOMMEN

Verbreitung und Verteidigung der Stabilität demokratischer Einrichtungen weltweit, auf der Grundlage von Frieden, Sicherheit und Freiheit. Aktive Unterstützung für nachhaltige Entwicklung weltweit und Gewährleistung, dass die Innen- und Außendimension der Politik der Europäischen Union mit der nachhaltigen Entwicklung des Planeten und mit den eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen.

Leitprinzipien der Politik

FÖRDERUNG UND SCHUTZ DER GRUNDRECHTE

Den Menschen in den Mittelpunkt der Politik der Europäischen Union stellen dadurch, dass die Grundrechte gefördert, alle Arten von Diskriminierung bekämpft und dass zur weltweiten Armutsminderung beigetragen wird.

GERECHTIGKEIT INNERHALB UND ZWISCHEN DEN GENERATIONEN

Berücksichtigung der Bedürfnisse der heutigen Generationen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen in der EU und anderswo zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

OFFENE UND DEMOKRATISCHE GESELLSCHAFT

Den Zugang der Bürger zu Information und zur Justiz gewährleisten. Entwicklung angemessener Wege der Konsultation und Teilnahme aller interessierten Kreise und Verbände.

EINBEZIEHUNG DER BÜRGER

Verbesserung der Einbeziehung der Bürger in die Politikgestaltung. Förderung der Bildung und des Verständnisses der Öffentlichkeit für nachhaltige Entwicklung. Information der Bürger über die Umweltfolgen ihres Tuns und ihre Möglichkeiten, nachhaltiger zu handeln.

EINBEZIEHUNG DER UNTERNEHMEN UND SOZIALPARTNER

Mehr sozialer Dialog, soziale Verantwortung der Unternehmen und öffentlich-private Partnerschaften, damit Zusammenarbeit und gemeinsame Vorgehensweisen zur Erreichung nachhaltigen Produktions- und Konsumverhaltens gefördert werden.

POLITISCHE KOHÄRENZ UND GOVERNANCE

Förderung der Kohärenz zwischen den Politikfeldern der Europäischen Union und zwischen Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene, um deren nachhaltige Wirkung zu verbessern.

POLITISCHE INTEGRATION

Förderung einer integrierten Betrachtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Gesichtspunkte, sodass sie kohärent sind und sich gegenseitig durch vollen Einsatz der Mittel einer besseren Rechtssetzung, wie z. B. einer ausgewogenen Folgenabschätzung bzw. der Konsultation der interessierten Kreise, verstärken.

EINSATZ DER BESTEN VERFÜGBAREN KENNTNISSE

Dafür Sorge tragen, dass politische Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Kenntnisse entwickelt, bewertet und umgesetzt werden und dass sie wirtschaftlich sinnvoll und kosteneffizient sind.

VORSORGEPRINZIP

Bevorzugung des vorsorgenden Ansatzes, um für den Fall, dass es einen objektiven wissenschaftlichen Unsicherheitsfaktor gibt, eine mögliche Schädigung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu verhindern, und Ergreifen von Vorsorgemaßnahmen.

DEN VERURSACHER HAFTBAR MACHEN

Dafür Sorge tragen, dass die Preise die wahren Kosten widerspiegeln, die die Allgemeinheit für Produktion und Konsum zu bezahlen hat, und dass der Verursacher gegebenenfalls für den von ihm angerichteten Schaden an der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt aufkommt.

ANHANG 2 ZIELE, VORGABEN, GRUNDSÄTZE UND MASSNAHMEN – WIE FORTSCHRITTE IN HINBLICK AUF DIE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE ZU ERREICHEN SIND

Dieser Anhang enthält eine Auswahl der wichtigsten Strategien, Aktionspläne und sonstigen Initiativen der EU zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung. Soweit möglich wird auf operationelle Ziele und Vorgaben Bezug genommen. Darüber hinaus haben viele Mitgliedstaaten eigene Strategien und Aktionspläne für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet. In mehreren Bereichen sind ohnehin die Mitgliedstaaten am ehesten in der Lage, Änderungen herbeizuführen. Die EU kann die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen; sie kann den Erfahrungsaustausch über bewährte Methoden erleichtern und bei der Überprüfung der Fortschritte und der Förderung weiterer Maßnahmen eine zentrale Rolle spielen.

Die Strategie für nachhaltige Entwicklung legt den strategischen Rahmen für geeignete Ansätze zur Bekämpfung nicht nachhaltiger Trends fest. Ein wesentliches Element dabei ist, dass die Trends miteinander in Verbindung stehen. Zwischen den im Hauptdokument ausgemachten Schwerpunktbereichen bestehen mehrfache Verbindungen. Ein klares Beispiel dafür ist die Tatsache, dass wir durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen Schritte gegen den Klimawandel setzen können. In ähnlicher Weise schützen wir die Artenvielfalt durch bessere Flächennutzung, nachhaltigere Gestaltung des Verkehrs und eine andere Art des Energieeinsatzes. Die einzelnen Strategien und Aktionspläne sollten daher nicht isoliert betrachtet werden. Jede Maßnahme wird zur Lösung von Problemen in anderen Bereichen beitragen. Es ist wichtig, die Verbindungen zu verstehen und Grundsätze zu entwickeln, die die verschiedenen Aspekte integrieren, damit in allen Bereichen positive Ergebnisse erzielt werden können. Die Frage der Verbindungen zwischen den Trends muss noch weiterentwickelt werden. Die Kommission nimmt bei ihren neuen wichtigen Politikinitiativen stets eine Folgenabschätzung vor.

Massnahmen gegen den Klimawandel

Allgemeines Ziel

Begrenzung des Klimawandels und dessen gesellschaftlicher Kosten

Operationelle Ziele und Vorgaben

- Im März 2005 bestätigte der Europäische Rat sein Ziel der Begrenzung des weltweiten Anstiegs der Oberflächentemperatur um höchstens 2°C verglichen mit vorindustriellen Werten[10] und dass daher eine CO2-Konzentration unter 550 ppm als Richtschnur der weltweiten Begrenzungs- und Verringerungsanstrengungen dienen sollte.

- Die EU-15 und die meisten EU-25 Mitgliedstaaten haben sich gemäß dem Kyoto-Protokoll zu Reduzierungsvorgaben für Treibhausgase bis 2008-2012 verpflichtet. Das Ziel der EU-15 besteht in einer Verringerung der Emissionen um 8% bezogen auf die Werte von 1990.

- Als Beitrag zu diesem Endziel wird die EU – wie auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2005 vereinbart – zusammen mit anderen Akteuren Strategien zur erforderlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen prüfen und in diesem Kontext für die Gruppe der Industrieländer eine Reduzierung in der Größenordung von 15-30% bis zum Jahr 2020 gegenüber den im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Ausgangswerten in Aussicht nehmen.

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

- Entwicklung der EU-Strategie gegen die Klimaänderung nach 2012. Mitteilung im Februar 2005 angenommen, KOM(2005) 35.http://europa.eu.int/comm/environment/climat/future_action.htm

- Zweite Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP). Begonnen im Oktober 2005.http://europa.eu.int/comm/environment/climat/eccp.htm

- System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU, im Januar 2005 erlassen, Richtlinie 2003/87/EG.http://europa.eu.int/comm/environment/climat/emission.htm

- Zehnjahresplan für den Aufbau des Globalen Überwachungssystems für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) 2005-2015.http://europa.eu.int/comm/research/environment/newsanddoc/article_2211_en.htm

- Grünbuch über Energieeffizienz, KOM(2005) 265. Angenommen im Juni 2005.http://europa.eu.int/comm/energy/efficiency/doc/2005_06_green_paper_book_de.pdf

- Aktionsplan Energieeffizienz. Annahme 2006 zu erwarten.http://europa.eu.int/eur-lex/en/com/cnc/2000/com2000_0247en01.pdf

- Neue und erneuerbare Energiequellen.Mitteilung über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, gestützt auf die Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG, KOM(2005) 627. Angenommen im Dezember 2005. http://europa.eu.int/comm/energy/res/legislation/electricity_en.htm

- Aktionsplan für Biomasse. Angenommen im Dezember 2005.http://europa.eu.int/comm/energy/res/biomass_action_plan/index_en.htm

- Kampagne „Nachhaltige Energie für Europa“.http://www.sustenergy.org/

Förderung der Gesundheit – Öffentliche Gesundheit

Allgemeines Ziel

Förderung der öffentlichen Gesundheit und verbesserter Schutz vor Gesundheitsgefahren

Operationelle Ziele und Vorgaben

- Verbesserter Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Entwicklung der Fähigkeit zur koordinierten Reaktion auf einen gesundheitlichen Notfall

- Weitere Verbesserungen der Vorschriften im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts einschließlich einer Überprüfung der Lebensmittelkennzeichnung

- Aufrechterhaltung des Einsatzes für ein hohes Niveau der Tiergesundheit und des Tierschutzes in der EU sowie weltweit

- Einschränkung der Zunahme verhinderbarer Wohlstandskrankheiten durch die Förderung von Gesundheitsdenken und Prävention

- Gewährleisten, dass Chemikalien auf eine Weise produziert, gehandhabt und verwendet werden, die keine größere Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt (bis 2020)

- Verbesserung der Information über Umweltverschmutzung und Gesundheitsschäden

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

- Eine Gesundheitsstrategie als Folgemaßnahme des Aktionsprogramms der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz 2007-2013, KOM(2005) 115.http://europa.eu.int/comm/dgs/health_consumer/index_de.htm

- Europäisches Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen, eingerichtet 2005 gemäß Verordnung (EG) Nr. 851/2004.http://europa.eu.int/comm/health/ph_overview/strategy/ecdc/ecdc_en.htm

- Strategie zu HIV/Aids. Annahme Ende 2005 zu erwarten. http://europa.eu.int/comm/development/body/theme/human_social/docs/health/Programme%20for%20Action%20(EN).pdf#zoom=100 http://europa.eu.int/comm/research/health/poverty-diseases/aids_en.html

- Mitteilung über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung mit Blick auf eine Influenzapandemie, KOM(2005) 607.http://europa.eu.int/comm/health/ph_threats/com/Influenza/COMM_PDF_COM_2005_0607_F_EN_ACTE.pdf

- Mitteilung über allgemeine Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich, KOM(2005) 605.http://europa.eu.int/comm/health/ph_threats/com/Influenza/COMM_PDF_COM_2005_0605_F_EN_ACTE.pdf

- Empfehlung zur Verbesserung der Sicherheit der Patienten durch die Vorbeugung und Kontrolle von Infektionen im Zusammenhang mit der Behandlung. Annahme 2006 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/health/ph_threats/com/comm_diseases_cons01_de.htmhttp://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2004/com2004_0301de01.pdf

- Folgemaßnahmen und Umsetzung des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit, KOM(1999) 719.http://europa.eu.int/comm/food/food/intro/white_paper_de.htmhttp://europa.eu.int/comm/dgs/health_consumer/library/pub/pub06_de.pdf

- Tiergesundheitsstrategie – Aktionsplan der Gemeinschaft im Bereich des Tierschutzes 2006-2010. Annahme 2007 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/food/animal/diseases/strategy/index_de.htm

- Europäische Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010, KOM(2004) 416.http://europa.eu.int/comm/environment/health/index_en.htm

- Verordnung des Rates zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH), KOM(2003) 644.http://europa.eu.int/comm/environment/chemicals/reach.htmhttp://europa.eu.int/comm/enterprise/reach/index_de.htm

Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen

Allgemeines Ziel

Schaffung einer nicht ausgrenzenden Gesellschaft

Operationelle Ziele und Vorgaben

- Weiterhin sind spezifische EU-Ziele vorzugeben zur Reduzierung der Zahl der von Armut bedrohten Personen bis 2010, besonders im Hinblick auf die notwendige Bekämpfung von Kinderarmut, im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode

- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Modernisierung des Sozialschutzes im Hinblick auf die Alterung der Bevölkerung

- Eine deutliche Anhebung des Anteils weiblicher und älterer Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt gemäß den festgelegten Zielen sowie mehr Beschäftigung von Migranten bis 2010

- Die Weiterentwicklung einer EU-Politik in der Frage der legalen Einwanderung , in Verbindung mit Grundsätzen der verbesserten Integration von Migranten und ihren Familien

- Unterstützung des lebenslangen Lernens und Halbierung der Zahl der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich die Sekundarstufe I abgeschlossen haben und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, bis 2010.

Die Mitgliedstaaten sind die Hauptakteure bei der Erzielung echter Ergebnisse gemäß diesen Vorgaben. Die EU kann die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen; sie kann den Erfahrungsaustausch über bewährte Methoden erleichtern und bei der Überprüfung der Fortschritte und der Förderung weiterer Maßnahmen eine zentrale Rolle spielen. Die Sozialpolitische Agenda umreißt die Maßnahmen der EU, die die Ziele der Vollbeschäftigung und der sozialen Eingrenzung verfolgen.

Kommission und Rat[11] haben eine Strategie zur Beherrschung der Haushaltsauswirkungen der Bevölkerungsalterung skizziert. Dieser Strategie zufolge sollten die Mitgliedstaaten die Staatsverschuldung abbauen, um die Folgen der Bevölkerungsalterung für die Haushalte aufzufangen, und umfassende Arbeitsmarktreformen durchführen, einschließlich einer die Anhebung der Beschäftigungsquoten – vor allem bei den älteren Arbeitskräften und den Frauen – fördernden Gestaltung der Abgaben- und Sozialleistungssysteme, sowie eine grundlegende Reform der Rentensysteme, um den Druck auf die öffentlichen Haushalte zu mildern.

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

- Offene Koordinierungsmethode zum Thema Sozialschutz und soziale Eingrenzung. Laufende Verhandlungen.http://europa.eu.int/comm/employment_social/social_protection/index_de.htm

- Aktionsprogramm „PROGRESS“ der Gemeinschaft zu Beschäftigung und gesellschaftlicher Solidarität 2007-2013. Annahme 2006 zu erwarten.http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0488de01.pdf

- OKM zur Aus- und Weiterbildung (“Aus- und Weiterbildung 2010”). Im Gange.http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0488de01.pdf

- Ein neues EU-Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens 2007-2013, KOM(2004) 474. Annahme 2006 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/education/programmes/newprog/index_de.html

- Mitteilung über die demografische Zukunft Europas. Annahme 2006 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/employment_social/social_situation/green_paper_de.html

- Eine Gesundheits- und Sicherheitsstrategie 2007-2012; Mitteilung 2006 anzunehmen.http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/index_de.htm

- Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern; Mitteilung 2006 anzunehmen.http://europa.eu.int/comm/employment_social/gender_equality/index_de.html

- Mitteilung über Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle, KOM(2005) 224 – Europäisches Jahr 2007.http://europa.eu.int/comm/employment_social/fundamental_rights/index_de.htm

- Europäisches Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010.http://europa.eu.int/comm/employment_social/social_inclusion/index_de.htm

- Die neue Generation von Strukturfonds- und Kohäsionsfondsprogrammen, die 2004 angenommen wurden. KOM(2004) 493, KOM(2004) 494, KOM(2004) 495.http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/2007/index_de.htm

- Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Migration. Annahme 2005 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/immigration/doc_immigration_intro_de.htm

- Grünbuch über die Zukunft des Europäischen Migrationsnetzes, KOM(2005) 606. Angenommen 2005.http://www.european-migration-network.org/

- Folgemaßnahmen zur Mitteilung über „Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“, KOM(2005) 389.http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/inti/funding_inti_de.htmhttp://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0389de01.pdf

- Aktionsplan gegen Menschenhandel. Annahme 2005 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/crime/trafficking/fsj_crime_human_trafficking_de.htm

Bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Allgemeines Ziel

Bewahrung der Fähigkeit der Erde, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen,Achtung der Grenzen ihrer natürlichen Ressourcen und Förderung nachhaltigenProduktions- und Konsumverhaltens, um Wirtschaftswachstum und Umweltbeeinträchtigungen voneinander zu entkoppeln

Operationelle Ziele und Vorgaben

- Bessere Ergiebigkeit der Ressourcen : Das Erzielen eines höheren Outputs aus jeder eingesetzten Ressourceneinheit und die Reduktion der je Einheit verursachten Umweltschäden (Schadstoffausstoß in die Luft, das Wasser und den Boden)

- Bessere Bewirtschaftung und Vermeidung der Übernutzung erneuerbarer natürlicher Ressourcen , wie z. B. bei Fischerei, Artenvielfalt, Forstwirtschaft, Wasser, Luft, Boden und Klima; Wiederherstellung geschädigter mariner Ökosysteme bis 2015 gemäß dem auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (WSSD) vereinbarten Johannesburger Umsetzungsplan, einschließlich Erreichung des höchstmöglichen Dauerertrags in der Fischerei bis 2015

- Überlegung von Wegen zur Reduzierung des Energieeinsatzes in der EU bis 2020 auf der Grundlage des auf 20 % geschätzten kostenwirksamen Potenzials für Energieverbrauchseinsparungen. Zu diesem Thema initiiert die Kommission nun eine Diskussion.

- 12% des Energieeinsatzes stammt ab 2010 aus erneuerbaren Quellen

- 21% des EU-25 Elektrizitätseinsatzes stammt ab 2010 aus erneuerbaren Quellen . Dies ist die Grundlage der nationalen Richtziele

- Stopp des Verlusts an Artenvielfalt in der EU bis 2010 und wirksamer Beitrag zu einer signifikanten Reduzierung des weltweiten Verlusts an Artenvielfalt bis 2010

- Implementierung und Management von Natura 2000: bis 2006 eingerichtete Schutzgebiete (maritime Gebiete 2010); auszuweisende und effektiv bewirtschaftete Gebiete bis 2010 (maritime Gebiete 2012)

- Nutzung des technischen Fortschritts , um die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltbelastung zu erreichen.

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

- Aktionsplan für Umwelttechnologie (ETAP), KOM(2004) 38. Definition der Bedingungen für die Festlegung von Umweltleistungszielen für Schlüsselprodukte, mit den Mitgliedsstaaten und den Schlüsselinteressensgruppen bis 2007.http://europa.eu.int/comm/environment/etap/ http://europa.eu.int/comm/environment/docum/9842sm.htm

- Aktionsplan für nachhaltige Erzeugung und nachhaltigen Verbrauch. Annahme 2007 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/environment/index_de.htm

- Spezifische Strategie für eine nachhaltige Ressourcennutzung. Annahme im Dezember 2005.http://europa.eu.int/comm/environment/natres/

- Spezifische Strategie für die Vermeidung und das Recycling von Abfällen. Annahme im Dezember 2005. http://europa.eu.int/comm/environment/waste/strategy.htm

- Integrierte Produktpolitik (IPP), Folgemaßnahme zu KOM(2003) 302.http://europa.eu.int/comm/environment/ipp/home.htm

- Umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, unter anderem eine vorgeschlagene Richtlinie für die öffentliche Beschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen (vorgesehen für Ende 2005) und die Überprüfung, mit den Mitgliedsstaaten, wie die umweltorientierte Beschaffung weiterer bedeutender Produktgruppen am besten gefördert werden kann, bis 2007.http://europa.eu.int/comm/environment/gpp/index.htm

- Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums; strategische Leitlinien, einzelstaatliche Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum 2007 – 2013, KOM(2005) 304. Angenommen 2005.http://europa.eu.int/comm/agriculture/capreform/rdguidelines/index_en.htm

- Spezifische Strategie für den Boden. Annahme 2006 zu erwarten. http://europa.eu.int/comm/environment/waste/strategy.htmhttp://europa.eu.int/comm/environment/soil/

- Thematische Strategie zur Luftreinhaltung, KOM(2005) 446. Angenommen im September 2005.http://europa.eu.int/comm/environment/air/cafe/

- Schutz der Meeresumwelt einschließlich Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt und andere Maßnahmen. Annahme 2005.http://europa.eu.int/comm/environment/water/marine.htm

- Rahmenrichtlinie der EU im Bereich der Wasserpolitik – Integriertes Management der europäischen Flussbecken, Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG.http://europa.eu.int/comm/environment/water/water-framework/index_en.html

- Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt. Annahme 1998. Eine Mitteilung über die Artenvielfaltsstrategie sollte 2006 angenommen werden. http://europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/natura_2000_network/managing_natura_2000/index_en.htm

- Durchführung multilateraler Umweltvereinbarungen. Laufende Verhandlungen.http://europa.eu.int/comm/environment/international_issues/agreements_en.htm

- Grünbuch im Bereich der Meerespolitik . Annahme 2006 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/fisheries/maritime/index_en.htm

- Sachverständigennetz für eine „grüne Diplomatie“. Laufende Verhandlungen.http://europa.eu.int/comm/external_relations/env/

- Forstaktionsplan der EU. Annahme 2006 zu erwarten.http://europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm

Nachhaltige Verkehrsgestaltung

Allgemeines Ziel

Gewährleistung von Verkehrssystemen, die den wirtschaftlichen und sozialen Ansprüchen genügen, bei gleichzeitiger Minimierung von nachteiligen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.

Operationelle Ziele und Vorgaben

- Besseres Nachfragemanagement im Verkehrsbereich, um die negativen Auswirkungen der Verkehrszunahme abzumildern

- Erreichen eines nachhaltige Energieeinsatzes im Verkehrsbereich nach dem Muster anderer Sektoren und im Verhältnis zum Energieeinsatz überproportionale Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen

- Verringern des Schadstoffausstoßes im Verkehrsbereich auf ein Niveau, das Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt minimiert

- Im Rahmen eines integrierten politischen Ansatzes sicherstellen, dass der durchschnittliche Bestand an Neufahrzeugen bis 2008/2009 CO 2 -Emissionen von 140g/km und bis 2012 von 120g/km erreicht

- Es soll an der Einführung einer Euro V Emissionsnorm für leichte Nutzfahrzeuge und an einer Euro VI Norm für schwere Nutzfahrzeuge gearbeitet werden

- Bis 2010 sicherstellen, dass 5,75 % des im Verkehr eingesetzten Kraftstoffs Biokraftstoff ist

- Verringern des verkehrsbedingten Lärms sowohl an der Quelle als auch durch nachträgliche Eindämmungsmaßnahmen, damit die gesundheitlichen Auswirkungen der Gesamtexposition minimiert werden

- Mehr Sicherheit auf der Straße durch besseren Straßenbau, verantwortliches Verhalten der Straßenbenutzer und sicherere Fahrzeuge

- Bis 2010 Halbierung der Straßenverkehrstoten im Vergleich mit dem Jahr 2000

- Bis 2010 Modernisierung des gemeinschaftlichen Rahmens für öffentliche Personenverkehrsdienste zur Förderung verbesserter Effizienz und Leistung

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

- Weißbuch „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ und Halbzeitbewertung, KOM(2001) 370.http://europa.eu.int/comm/energy_transport/library/lb_texte_complet_de.pdf

- EU-Strategie zu CO2-Emissionen von Personenkraftwagen. Eine Mitteilung zur aktualisierten Strategie soll im September 2006 angenommen werden.http://europa.eu.int/comm/environment/co2/co2_home_de.htm

- Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor, Richtlinie 2003/30/EG. http://europa.eu.int/comm/energy/res/legislation/biofuels_en.htm http://europa.eu.int/comm/energy/res/legislation/doc/biofuels/de_final.pdf

- Umweltverträglicher Stadtverkehr. Civitas II Anfang 2005 lanciert.http://europa.eu.int/comm/energy_transport/en/cut_en.htmlhttp://www.civitas-initiative.org/main.phtml?lan=en

- Thematische Strategie für die städtische Umwelt. Annahme für Januar 2006 vorgesehen, einschließlich Nachhaltigkeit des städtischen Nahverkehrs.http://europa.eu.int/comm/environment/urban/home_en.htm

- Verkehrsinfrastrukturgebühren.http://europa.eu.int/comm/transport/infr-charging/charging_de.html

- Drittes Eisenbahnpaket zur Steigerung der Attraktivität der Bahn. Angenommen 2004, einschließlich KOM(2004) 140.http://europa.eu.int/comm/transport/rail/package2003/new_de.htm

Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung

Allgemeine Ziele

Aktive Unterstützung für nachhaltige Entwicklung weltweit und Gewährleistung, dass die Innen- und Außendimension der EU-Politik mit der nachhaltigen Entwicklung des Planeten und mit den eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen.

Operationelle Ziele und Vorgaben

Die EU wird ihren Verpflichtungen bezüglich der internationalen Vereinbarungen für nachhaltige Entwicklung nachkommen, die sich aus dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (Johannesburg), den Monterreyer Verpflichtungen, den Ergebnissen des Milleniumgipfels und dem Weltgipfel ergeben.

Die EU wird bis 2015 einen signifikanten Beitrag zu den Milleniums-Entwicklungszielen leisten. Dabei handelte es sich um

- Beseitigung von Hunger und extremer Armut

- Halbierung des Anteils der Menschen, deren Einkommen weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt

- Halbierung des Anteils der Menschen, die Hunger leiden

- Eine allgemeine Primarschulbildung für alle Kinder

- Alle Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, sollten eine Primarschulbildung vollständig abschließen

- Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen

- Beseitigung des Geschlechtergefälles in der Primar- und Sekundarschulbildung, vorzugsweise bis 2005 und für alle Bildungsebenen bis 2015

- Verringerung der Kindersterblichkeit

- Senkung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel

- Verbesserung der Gesundheit von Müttern

- Senkung der Müttersterblichkeitsrate um drei Viertel

- Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen Krankheiten

- Die Ausbreitung von HIV/Aids zum Stillstand bringen und allmählich umkehren

- Die Ausbreitung von Malaria und anderen schweren Krankheiten zum Stillstand bringen und allmählich umkehren

- Gewährleistung ökologischer Nachhaltigkeit

- Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in einzelstaatliche Politikfelder und Programme einbauen den Verlust von Umweltressourcen umkehren

- Halbierung des Anteils der Menschen, die keinen nachhaltigen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben

- erhebliche Verbesserung der Lebensbedingungen von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern bis 2020

- Entwicklung einer globalen Partnerschaft für Entwicklung einschließlich der Weiterentwicklung eines offenen Handels- und Finanzsystems

Zur Erreichung dieser Ziele wird die EU insbesondere

1) den Umfang der Hilfe erhöhen ; 2) die Qualität, Kohärenz und Wirksamkeit ihrer Hilfe steigern; 3) die EU-Strategie für Afrika umsetzen; 4) die Konfliktvorbeugung fördern ; 5) die EU-Entwicklungspolitik umsetzen – Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik; 6) den erfolgreichen Abschluss der Entwicklungsagenda von Doha und seines Beitrags zu den Millenniums-Entwicklungszielen und der nachhaltigen Entwicklung sicherstellen; 7) ASP Plus umsetzen; 8) sicherstellen, dass ihre regionalen und bilateralen Handelsabkommen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen ; 9) die globale nachhaltige Entwicklung unterstützen .

Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

- Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele, KOM(2005) 132.http://europa.eu.int/comm/development/body/communications/communications_en.htm

- EU-Strategie für Afrika, KOM(2005) 489.http://europa.eu.int/comm/development/body/communications/docs/eu_strategy_for_africa_12_10_2005_de.pdf

- Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, KOM(2005) 133.http://europa.eu.int/comm/development/body/communications/docs/communication_133_de.pdf

- Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, KOM(2005) 134.http://europa.eu.int/comm/development/body/communications/docs/communication_134_de.pdf

- Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ (GAERC): Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union „Der Europäische Konsens“, auf der Basis der Mitteilung KOM(2005) 311.http://europa.eu.int/comm/development/body/development_policy_statement/index_en.

- Entwicklungsagenda von Doha. Laufende Verhandlungen.http://europa.eu.int/comm/trade/issues/newround/doha_da/index_en.htm

- Bilaterale und regionale Handelsvereinbarungen (beispielsweise Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Ländern). Laufende Verhandlungen.http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/index_en.htmhttp://europa.eu.int/comm/trade/issues/bilateral/index_en.htm

- Die Globalisierung nutzbar machen – Maßnahmen.http://europa.eu.int/comm/trade/issues/global/index_en.htmhttp://europa.eu.int/comm/trade/issues/global/sia/index_en.htmhttp://europa.eu.int/comm/trade/issues/global/csr/index_en.htm

- Umsetzung der Verpflichtungen der EU nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der EU-Wasserinitiative, der EU-Energieinitiative, dem Zehnjahresplan für weltweiten nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion. Fortlaufend.http://europa.eu.int/comm/environment/wssd/index_en.html

- Internationales Programm der EU zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, 2007. KOM(2004) 726.http://europa.eu.int/comm/development/body/theme/human_social/pol_health3_en.htm

ANHANG 3 ÜBERPRÜFUNG DER EU-STRATEGIE DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG 2005: ERSTE BESTANDSAUFNAHME UND KÜNFTIGE LEITLINIEN

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE {KOM(2005) 37}

Vorwort

Nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes Ziel des Vertrags über die Europäische Union. Sie ist außerdem eine globale Herausforderung für unsere Partner in der ganzen Welt. Sie wirft die Frage auf, wie sich wirtschaftliche Entwicklung, sozialer Zusammenhalt, Nord-Süd-Gerechtigkeit und Umweltschutz miteinander in Einklang bringen lassen. Ihre Bedeutung spiegelt sich im EU-Vertrag wider und kommt auch in der Verfassung zum Ausdruck, in der die Union aufgefordert wird, “die nachhaltige Entwicklung Europas anzustreben auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie eines hohen Maßes an Umweltschutz und der Verbesserung der Umweltqualität”.

Angesichts der rapiden demographischen Veränderungen werden in den nächsten Jahrzehnten die Ressourcen der Welt zunehmend stark beansprucht werden. Dies gilt sowohl für den Klimawandel als auch für die natürlichen Ressourcen, die biologische Vielfalt und das Nord-Süd-Wohlstandsgefälle. Wir müssen heute tätig werden, um das empfindliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Gleichgewicht der Welt für morgen zu erhalten.

Europas Zukunft kann nur in diesem globalen Zusammenhang begriffen werden. Die EU hat zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung intern und international bereits erhebliche Anstrengungen unternommen. Durch proaktives Handeln kann die EU den Bedarf nach Umweltschutz und sozialem Zusammenhalt in Chancen für Innovation, Wachstum und Beschäftigung umwandeln. Mit der Überprüfung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung bekräftigen wir unsere Verpflichtungen, legen genauer fest, welche Strukturveränderungen in unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften erforderlich sind und stellen eine positive Agenda auf, um diesen Prozess des Wandels für eine bessere Lebensqualität aller zu steuern.

Diese Herausforderung kann nur durch ein koordiniertes Vorgehen und eine starke Führungsrolle der Union bewältigt werden, um Lösungen zu entwickeln, die für die Menschen in Europa und auf der ganzen Welt von dauerhafter Wirkung sein werden.

Deshalb hat sich die Europäische Union zu Beginn dieses Jahrtausends zwingend verpflichtet, ein Programm für den Wandel durchzuführen, um sicherzustellen, dass nicht nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Trends begegnet wird. Im Jahr 2000 wurde mit der Lissabon-Strategie eine ehrgeizige Agenda für wirtschaftliche und soziale Reformen aufgestellt, die auf eine dynamische und wettbewerbsfähige Wissensgesellschaft zielt. 2001 beschloss der Europäische Rat in Göteborg eine umfassende Strategie der nachhaltigen Entwicklung und 2002 wurde deren Außendimension in Barcelona im Vorfeld des UN-Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung im Sommer 2002 definiert. Jeder dieser Schritte wurde durch wichtige Beschlüsse und Maßnahmen flankiert, um diese Verpflichtungen zu erfüllen. Trotz all dieser Anstrengungen wurden nicht genügend Fortschritte erzielt; nicht nachhaltige Entwicklungen sind nach wie vor ungebrochen und die internationalen Herausforderungen sind nach wie vor groß.

Der Beginn des Mandats der neuen Kommission und des neu gewählten Europäischen Parlaments ist der geeignete Zeitpunkt, die erzielten Fortschritte zu bewerten und darauf zu drängen, dass das Tempo der Veränderung beschleunigt wird.

Die ersten Schritte wurden bereits getan. Mit den von ihr vorgeschlagenen strategischen Zielen der Union für die nächsten fünf Jahre hat die Kommission ihre Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung bekräftigt. In der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie hat sie jüngst vorgeschlagen, eine erneuerte Lissabon-Agenda zu unserer Strategie für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung zu machen, die es uns ermöglicht, den Antrieb einer dynamischeren Wirtschaft zur Erfüllung unserer umfassenderen sozialen und umweltpolitischen Ziele zu nutzen. Somit bleibt die Lissabon-Strategie eine wesentliche Komponente des im EU-Vertrag genannten Gesamtziels der nachhaltigen Entwicklung: nachhaltige Steigerung des Wohlstands und Verbesserung der Lebensbedingungen für die heutige und künftige Generationen. Hierzu stellte die Kommission in der vorgenannten Halbzeitüberprüfung Folgendes fest: „ Sowohl die Lissabonner Strategie als auch die Strategie für nachhaltige Entwicklung leisten einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Da sie sich wechselseitig verstärken, zielen sie auf ergänzende Maßnahmen ab, nutzen sie unterschiedliche Instrumente und erzielen sie ihre Ergebnisse zu unterschiedlichen Zeiten.“

Ferner geht die Überprüfung der Lissabon-Strategie mit einer aktualisierten EU-Sozialagenda einher, die ebenfalls heute von der Kommission lanciert wird; diese zeigt Strategien auf, die helfen können, mehr Zusammenhalt auf unserem Kontinent und die Weiterentwicklung unseres Sozialmodells unter Berücksichtigung der nicht nachhaltigen Trends zu gewährleisten. Auf diese Weise leistet unsere Sozialagenda einen eigenständigen Beitrag zur Erreichung des Ziels der nachhaltigen Entwicklung.

Diese Mitteilung bildet den ersten Schritt der Kommission bei der Überprüfung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung im Jahr 2005. Sie zieht eine vorläufige Bilanz der seit 2001 erzielten Fortschritte und legt künftige Leitlinien für die Überprüfung dieser Strategie dar, die im Laufe des Jahres in einer getrennten Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vorgestellt werden soll. Sie stützt sich sowohl auf die im vergangenen Jahr geführte Debatte als auch auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom April letzten Jahres und die Ergebnisse der im Oktober letzten Jahres von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation[12].

Die Europäische Union verfügt über eine umfassende und langfristige Zukunftsvision. Wir glauben an die Stärke und die Grundwerte unseres dynamischen europäischen Modells. Wir werden dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der gegenwärtigen und der künftigen Generationen erfüllt werden können. Dieses grundlegende Ziel wird sich durch alle Politikbereiche der Union ziehen. Nachhaltige Entwicklung erfordert, dass jetzt gehandelt wird. Die Europäische Union ist fähig, kompetent und kreativ genug, die erforderlichen Veränderungen vorzunehmen. Die Europäer und alle anderen Bürger in der Welt können sich darauf verlassen, dass sich die Union für eine nachhaltige Zukunft für alle einsetzt.

Teil I: Nachhaltige Entwicklung – Was steht auf dem Spiel?

1. EINLEITUNG

Nachhaltige Entwicklung - eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können – ist ein grundlegendes Ziel des EU-Vertrags[13] und der Verfassung. Sie ist ein Rahmenkonzept, das allen Politikfeldern, Aktionen und Strategien der EU zugrunde liegt und fordert, die Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik so zu konzipieren und durchzuführen, dass sich diese Politikfelder gegenseitig stärken.

In einer immer stärker globalisierten Welt bedarf es klarer politischer Vorgaben, um heute und in Zukunft ein dynamisches europäisches Modell zu befördern. Die Kommission setzt sich nachdrücklich für eine nachhaltige Entwicklung ein und möchte eine positive Agenda für den Wandel aufstellen. Für unsere Zukunft in Europa und der Welt sind eine langfristige Vision und Maßnahmen in einer breiten Palette von Politikfeldern notwendig. Die Kommission ist überzeugt, dass wir mehr Wohlstand, Solidarität und Sicherheit anstreben müssen, um für uns und die kommenden Generationen eine höhere Lebensqualität zu erreichen. Wir benötigen Wachstum und mehr Arbeitsplätze sowie eine saubere und gesündere Umwelt. Wir brauchen eine Gesellschaft mit mehr Zusammenhalt, in der in Europa und darüber hinaus für alle Wohlstand herrscht und Chancen offen stehen. Wir brauchen mehr Innovation, Forschung und Bildung. Wir müssen unserer globalen Verantwortung nachkommen und unsere Verpflichtungen erfüllen. Unser Wohlstand und unsere Lebensqualität werden in Zukunft davon abhängen, inwieweit wir fähig sind und uns dafür einsetzen, unser Produktions- und Konsumverhalten zu ändern und das Wirtschaftswachstum von der Verschlechterung der Umwelt abzukoppeln.

Die Maßnahmen zu diesen Themen dürfen nicht auf die Union beschränkt bleiben. Nachhaltigkeit bleibt eine globale Herausforderung. Deshalb ist es unabdingbar, dass Europa nach innen wie nach außen eine Führungsrolle übernimmt. Dies erfordert ein integriertes Konzept und trägt der Tatsache Rechnung, dass die EU angesichts der Globalisierung und der zunehmenden Interdependenz der Probleme ihre zentralen Prioritäten nur dann vollständig verwirklichen kann, wenn sie gleichzeitig auch auf internationaler Bühne erfolgreich agiert. Will die EU Worte in Taten umsetzen und weltweit weiterhin eine glaubwürdige Führungsrolle im Bereich der nachhaltigen Entwicklung spielen, ist es ebenso wichtig, dass sie in der Lage ist, ihre globalen Verpflichtungen in alle ihre Politikfelder aufzunehmen.

Das Mandat dieser Kommission reicht zwar nur bis Ende 2009, doch sie ist eindeutig auch verpflichtet, bei der Formulierung der Strategie über diesen Termin hinaus zu sehen. Wenn wir unsere künftigen Ziele verwirklichen wollen, dürfen wir nicht bis morgen warten, sondern müssen jetzt handeln. Die Verwirklichung der langfristige Vision erfordert konkrete Ziele, um langfristige Trends steuern zu können, sowie Mechanismen, um die Ziele einhalten zu können. Damit muss jetzt angefangen werden. Die amtierende Kommission hat bereits bekräftigt, wie wichtig ihre zentralen strategischen Ziele des Wohlstands, der Solidarität und Sicherheit für die nachhaltige Entwicklung sind[14].

Die EU hat ihr Bekenntnis zu einer nachhaltigen Entwicklung erstmals im Juni 2001 formuliert. Damals nahm der Europäische Rat von Göteborg auf Grundlage einer Mitteilung der Kommission die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung an. Im Jahr 2002 legte die Kommission eine zweite Mitteilung[15] mit Schwerpunkt auf der Außendimension der nachhaltigen Entwicklung vor, die vom Europäischen Rat in Barcelona gebilligt wurde. Gemeinsam bilden diese Texte die Grundlage der umfassenden EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Strategie zu Beginn der Amtszeit jeder neuen Kommission zu überprüfen. Dies wird im Laufe des Jahres 2005 anhand der Erfahrungen der letzten vier Jahre geschehen.

In der überarbeiteten Strategie der nachhaltigen Entwicklung muss ein umfassenderes Konzept gewählt werden, bei dem die notwendigen strukturellen Änderungen in der Wirtschaft hervorgehoben werden, um in Richtung nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster und Bekämpfung nicht nachhaltiger Trends voranzukommen. Mit der überarbeiteten Strategie wird das neue Konzept der Politikgestaltung weiter gestärkt, was ihre dreidimensionale Ausrichtung bekräftigt und dafür sorgt, dass die Außenaspekte der nachhaltigen Entwicklung vollständig einbezogen und gestärkt werden. Darüber hinaus wird mit ihr der im Vorschlag über die finanzielle Vorausschau 2007-2013 eingegangenen Verpflichtung, dass nachhaltige Entwicklung Leitprinzip für die Politik der EU sein wird, bekräftigt.

2. Das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

Die Strategie der nachhaltigen Entwicklung umfasst folgende Komponenten:

Zunächst wird allgemein dargelegt, was Nachhaltigkeit bedeutet . Die Kernaussage der Strategie lautet, dass die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit letzten Endes Hand in Hand gehen und sich gegenseitig verstärken müssen: „Die nachhaltige Entwicklung bietet der Europäischen Union die positive langfristige Perspektive einer wohlhabenderen und gerechteren Gesellschaft; sie verspricht eine sauberere, sicherere und gesündere Umwelt - eine Gesellschaft, die uns, unseren Kindern und Enkeln eine bessere Lebensqualität bietet” [16] . Es kommt entscheidend darauf an, die Bedeutung dieser drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung und die Beziehungen zwischen ihnen zu verstehen.

Im zweiten und wahrscheinlich ehrgeizigsten Teil der Strategie wird versucht, die Art und Weise der Politikgestaltung zu verbessern und sich auf die Verbesserung der politischen Kohärenz und die Bewusstseinsbildung für mögliche Kompromisse zwischen widersprüchlichen Zielen zu konzentrieren, so dass fundierte politische Entscheidungen getroffen werden können. Dazu müssen alle Folgen dieser Entscheidungen einschließlich der Folgen des Nichthandelns sorgfältig geprüft werden, insbesondere durch eine rechtzeitige Folgenabschätzung und die richtigen Signale an den Markt durch richtige Preise. Außerdem müssen die politischen Entscheidungsträger der EU die weltweiten Zusammenhänge berücksichtigen und sich aktiv für die Schlüssigkeit der internen und externen Politik einsetzen. Darüber hinaus sind Investitionen in Wissenschaft und Technologie erforderlich, um die notwendigen Anpassungen für die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Schließlich werden bei dem neuen Konzept der Politikformulierung die Verbesserung der Kommunikation und die Einbindung von Bürgern und Unternehmen hervorgehoben.

Drittens wird eine begrenzte Anzahl an Trends aufgegriffen, die eindeutig nicht nachhaltig sind , etwa die Probleme des Klimawandels und der Energienutzung, Gefahren für die öffentliche Gesundheit, Armut und soziale Ausgrenzung, Alterung der Gesellschaften, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Landnutzung und Verkehr.

Schließlich wird im Rahmen der globalen Dimension auf einige internationale Ziele eingegangen, wobei für den Beitrag der EU zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung Prioritätsziele festgelegt werden: Einhegung der Globalisierung, Handel im Dienst der nachhaltigen Entwicklung, Armutsbekämpfung, soziale Entwicklung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen und ökologischen Ressourcen, Verbesserung der Kohärenz der Politikfelder der EU, verantwortungsvolleres Regieren auf allen Ebenen sowie die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung.

3. Gründe für die Überprüfung

Die Kommission ist bereits verpflichtet, die Strategie zu Beginn der Amtszeit jeder neuen Kommission zu überprüfen. Das Europäische Parlament hat dies zuletzt im Juni und November 2004 begrüßt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer Überprüfung zum jetzigen Zeitpunkt durch eine Reihe weiterer Entwicklungen untermauert:

- die Verschärfung nicht nachhaltiger Trends wie etwa die wachsende Beanspruchung der natürlichen Ressourcen, der Druck auf die biologische Vielfalt, das Klima sowie das Anhalten von Ungleichheit und Armut und die zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen durch die alternde Bevölkerung;

- die schwache Wirtschaftsleistung Europas zusammen mit neuem Wettbewerbsdruck durch die anhaltende Globalisierung und den Aufstieg neuer Industrieländer (wie China, Indien, Brasilien) sind Zeichen für zunehmenden wirtschaftlichen Wettbewerb und einen möglichen Wandel der nationalen Produktionsstrukturen mit weltweiten Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung;

- den neuen internationalen Verpflichtungen und Verhandlungen, die potenziell alle zur globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen können, müssen zunehmende Umsetzungsanstrengungen gegenüberstehen (z.B. die WTO-Entwicklungsagenda von Doha, der beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung verabschiedete Johannesburger Umsetzungsplan, die Monterreyer Verpflichtungen zur Entwicklungsfinanzierung sowie die Millenniums-Entwicklungsziele);

- neue Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus (z.B. die Anschläge vom 11. September 2001 und vom 11. März 2004), Naturkatastrophen (Überschwemmungen) und Gesundheitsrisiken (z. B. SARS) haben das Bewusstsein für unsere Anfälligkeit geschärft. Darüber hinaus steigt das Bewusstsein für die Notwendigkeit, gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Rassismus vorzugehen;

- die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten, der die Überprüfung Rechnung tragen muss, und die Festlegung nationaler Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den meisten Mitgliedstaaten sowie die stärkere Einbindung der lokalen und regionalen Behörden.

4. BESTANDSAUFNAHME DER FORTSCHRITTE

Zum einen wurden bei der Umsetzung der Strategie einige Fortschritte erzielt und können keine unmittelbaren Ergebnisse erwartet werden, zum anderen ist klar, dass noch viel zu tun bleibt. Es gibt nur wenige Anzeichen, dass die meisten Bedrohungen der nachhaltigen Entwicklung abgewendet wurden. Diese Bedrohungen bedürfen dringender und anhaltender Aufmerksamkeit. Eine eingehende Aufstellung der Fortschritte kann dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[17] entnommen werden. Eine Reihe bedeutender Entwicklungen sind hervorzuheben:

- Politik anders gestalten. 2001 wurde die „neue Art der Politikgestaltung“ eingeführt, um die verschiedenen politischen Maßnahmen kohärenter zu machen und die richtigen Voraussetzungen für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu schaffen.

Kohärentere Politik

Die Einbeziehung zahlreicher horizontaler Prinzipien des EU-Vertrags in alle Politikbereiche der EU ist ein wichtiges Ziel. Zu diesem Zweck hat die EU beispielsweise den „Cardiff-Prozess“ eingeleitet, der die Einbeziehung von Umweltbelangen in sektorbezogene Politikbereiche fördert. Eine erste Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses 2004 hat jedoch gezeigt, dass sich die Fortschritte bislang in Grenzen halten.

2003 wurde in der Kommission als ein Instrument, das zur Verbesserung der politischen Kohärenz beitragen soll, ein neuer Folgeabschätzungsmechanismus eingeführt. Mit ihm sollen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen wichtiger politischer Vorlagen integriert bewertet und Kompromisse zwischen konkurrierenden Zielen offen gelegt werden. Bislang hat die Kommission in einer breiten Palette von Politikfeldern über 50 Folgeabschätzungen durchgeführt, welche von Vorschlägen für die Rückversicherungsrichtlinie bis hin zu strategischen Leitlinien über die Marktorganisation für Zucker und zur die Finanzierung von Natura 2000 reicht. In den Außenbeziehungen wurden in Bezug auf alle großen Handelsgespräche Nachhaltigkeitsprüfungen eingeleitet.

Ausbau der Methode der offenen Koordinierung

Die Methode der offenen Koordinierung kann ein effizientes Instrument zur Förderung bewährter Praktiken sein, Interessenträger einbeziehen und mobilisieren und auf die Mitgliedstaaten Druck ausüben, zu einem strategischeren und integrierten Konzept überzugehen und effizientere Politik zu machen. So haben die Kommission und die Mitgliedstaaten beispielsweise in den Bereichen soziale Eingrenzung und Renten gemeinsame Ziele und Indikatoren vereinbart. Die meisten Mitgliedstaaten haben für Armutsverringerung und soziale Ausgrenzung quantitative Ziele festgelegt.

Preise und Anreize richtig gestalten

Sicherzustellen, dass die Marktpreise die echten Kosten der Wirtschaftsaktivitäten für die Gesellschaft widerspiegeln, hält dazu an, Produktions- und Verbrauchsmuster zu ändern. Um dahin zu kommen, können marktgestützte Instrumente wie Umweltsteuern, Regelungen zum Emissionshandel und Subventionen traditionelle Regulierungsmaßnahmen wirksam ergänzen. In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene Fortschritte erzielt, doch die Entscheidungsfindung ist bisweilen nach wie vor schwierig, insbesondere in Bezug auf Steuern, weil hier im Rat Einstimmigkeit erforderlich ist. Marktgestützte Instrumente hat die EU beispielsweise 2003 bei der Energiesteuerrichtlinie eingesetzt, die das Gemeinschaftssystem der Mindeststeuersätze von Mineralöl auf andere Energieerzeugnisse ausweitet, aber auch bei der EU-weiten Regelung für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen, die seit 2005 in Kraft ist, um bei der Verwirklichung der Reduzierungsziele von Kyoto zu helfen.

Investition in Wissenschaft und Technologie

Fortschritte in den Bereichen Wissen und Technologie sind zentrale Voraussetzungen für die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichem Wachstum und sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Außerdem lassen sich viele Innovationen bei Qualität und Leistung und Innovationen zur Optimierung der Energienutzung, der Abfallvermeidung und der Sicherheit synergetisch nutzen. So verbrauchen etwa Maschinen mit höherer Energieeffizienz weniger natürliche Ressourcen und führen zu niedrigeren Emissionen. Ferner schaffen Investitionen in neue Technologien Arbeitsplätze und Wachstum. In diesem Bereich entwickelt die EU unter anderem Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung. Der Aktionsplan für Umwelttechnologien fördert Technologieforen über Wasserstoff und Brennstoffzellen, Photovoltaik, nachhaltige Chemie, Wasserversorgung und –entsorgung. Ferner fördert die EU den Einsatz von Technologien, die sich auf unsere Sozialsysteme, zum Beispiel auf die Gesundheitssysteme[18], auswirken.

Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren

Die Zivilgesellschaft und der Privatsektor spielen für die nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle. Auf EU-Ebene wurden mehrere Initiativen ergriffen, um zur aktiven Einbeziehung dieser Gruppen anzustoßen und die Konsultationsprozesse sowie die Mobilisierung der Interessenträger zu verbessern. So hat die Kommission unter anderem Mindeststandards für die Konsultation der Interessenträger angenommen, betreibt eine bessere Informationspolitik und hat die Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen verbessert. Ferner hat sie verschiedenen Initiativen zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen ergriffen.

- Nicht nachhaltige Trends

Klimaänderung und saubere Energie

In den letzten hundert Jahren stieg die Temperatur in Europa schneller als im globalen Durchschnitt (0,95°C in Europa im Vergleich zu 0,7°C weltweit). Acht von neun Gletschern ziehen sich in erheblichen Ausmaß zurück; Extremwetterlagen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen haben zugenommen[19]. Um den weltweiten Temperaturanstieg unter der Schwelle zu halten, bei der eine gefährlichere Klimaänderung wahrscheinlich wird, sind global tiefe Einschnitte bei den Treibhausgasemissionen nötig. Bestimmte Schätzungen geben die Schäden durch Extremwetterlagen 2002 mit Verlusten in Höhe von 25 Mrd. € an[20]. Eine verlässliche und erschwingliche Energieversorgung ist in den Entwicklungsländern bei Weitem kein Standard. Dort sind über 2 Mrd. Menschen auf Biomasse (Holz, Abfall usw.) als Primärenergiequelle angewiesen und 1,6 Mrd. Menschen haben keinen Stromanschluss.

Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP) fungierte als entscheidender Rahmen für Maßnahmen gegen den Klimawandel in Europa. Es umfasst wichtige Energieinitiativen und die unlängst eingerichtete EU-weite Regelung für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen, die seit 1. Januar 2005 greift. Ferner fördert die EU durch ihre Regionalfonds eine Reihe von Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Klimaänderung beitragen. Zwar zeigen die neuesten Zahlen, dass die EU-15 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 2,9 % verringert hat, doch muss noch weit mehr getan werden, um das Ziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erreichen, d.h. eine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen um 8% gegenüber dem Stand von 1990 im Zeitraum 2008-2012. Auch international spielte die EU weiterhin eine wichtige Rolle, indem sie sich für die Ratifikation des Kyoto-Protokolls einsetzte und die Verpflichtungen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg umsetzte. Die EU plädierte diesbezüglich im Rahmen der Johannesburger Koalition für erneuerbare Energie für die weltweite Nutzung erneuerbarer Energien. Die EU-Energieinitiative ist ein Beitrag zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und soll den Zugang zu angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgungsleistungen in ländlichen Gebieten sowie in und im Umfeld von Städten sicherstellen.

In Europa werden mit der neuen Energieeffizienzinitiative erneute Anstrengungen unternommen, um bei der Energieeffizienz echte Fortschritte zu erzielen.

Öffentliche Gesundheit

Die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit hat seit 2001 weiter zugenommen. Wohlstandskrankheiten und chronische Krankheiten nehmen weltweit rapide zu, wobei die alarmierendsten Entwicklungen bei der Fettleibigkeit zu verzeichnen sind (in den EU-Staaten ein Anstieg von 10-40 % in den letzten zehn Jahren). Die HIV/AIDS-Epidemie hat weltweit den bisher höchsten Stand an Infektionen erreicht (39,4 Mio.) und der Anteil an neuen HIV-Infektionen hat sich in Europa seit 1996 mehr als verdoppelt. Im Zuge der anhaltenden Zunehmende Kontakte und weltweite Mobilität haben die Auswirkungen der Gesundheitsrisiken durch übertragbare Krankheiten wie Vogelgrippe und SARS verschärft. Ein weiteres neues Element ist der Bioterrorismus. In den Entwicklungsländern wurde das, was in letzter Zeit in den Bereichen Gesundheit und Entwicklung gewonnen wurde, zunichte gemacht und die Ausbreitung wichtiger übertragbarer Krankheiten stellt eine ernste Bedrohung für ihre künftige Entwicklung dar. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine gesundheitsschädliche Umwelt jährlich für den Tod von über 5 Mio. Kindern weltweit verantwortlich.

Die seit 2001 ergriffenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Finanzierung der Genomforschung zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenz, die Einrichtung eines gemeinsamen Überwachungs- und Frühwarnsystems für übertragbare Krankheiten auf EU-Ebene, die Annahme eines Vorschlags für einen neuen Rechtsrahmen der EU für Chemikalien (REACH), die Annahme des Europäischen Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit 2004-2010 sowie die Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

International brachte die EU erheblich mehr Mittel auf, um gegen Krankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria vorzugehen. Ferner wurden Beiträge zur Senkung der Preise für wichtige Arzneimittelprodukte in Entwicklungsländern geleistet.

Armut und soziale Ausgrenzung

Armut und soziale Ausgrenzung sind ein zunehmendes Problem. In der EU droht rund 15 % der Bevölkerung Einkommensarmut. Die Lage in einigen neuen Mitgliedstaaten ist besonders Besorgnis erregend. Weitere beunruhigende Trends sind die Fortschreibung von Armut und Ausgrenzung über die Generationen hinweg und die unverhältnismäßige Belastung einiger Untergruppen (z.B. Arbeitslose, Alleinerziehende, Behinderte, ethnische Minderheiten). Weltweit leben 2,8 Mrd. der 6 Mrd. Menschen mit weniger als 2 € am Tag.

Die EU-Mitgliedstaaten haben vereinbart, ihre Politik zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu koordinieren, indem sie gemeinsame Ziele aufstellen, nationale Aktionspläne formulieren und unter Heranziehung gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Forschritte bewerten. Die Europäische Kommission unterstützt diesen Koordinierungsprozess. Ferner tragen die Mittel der Europäischen Regionalpolitik etwa durch Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung vor Ort zu diesem Ziel bei.

Um das Problem weltweit anzugehen, hat sich die Entwicklungspolitik der EU die erhebliche Reduzierung und schließlich die Beseitigung der Armut zum Ziel gesetzt. Im Rahmen der neuen globalen Partnerschaft für Armutsverringerung und nachhaltige Entwicklung, die bei den Gipfeltreffen von Doha, Monterrey und Johannesburg festgelegt wurde, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen.

Alterung der Gesellschaft

Es wird davon ausgegangen, dass das Bevölkerungswachstum in Europa zum Stillstand kommen und immer weniger und immer ältere Arbeitnehmer immer mehr alte Menschen unterstützen muss. Der Anteil alter, abhängiger Menschen steigt voraussichtlich von 24 % im Jahr 2004 auf 47 % im Jahr 2050 an.

Zwar ist die steigende Lebenserwartung eine große Errungenschaft, doch wirft die alternde Gesellschaft Europas Fragen der Nachhaltigkeit auf, die es zu lösen gilt. Weder Einwanderung noch ein rascher Geburtenanstieg kann die steile Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung in den nächsten 20 Jahren aufhalten.

Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten an der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme, damit diese finanziell tragfähig und sozialverträglich bleiben. Zu den auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona beschlossenen Maßnahmen zählt auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für ältere Arbeitnehmer. So sollen bis 2010 50 % der 55-64-jährigen im Arbeitsleben stehen und das tatsächliche Alter für den Rückzug aus dem Arbeitsleben bis 2010 um fünf Jahre angehoben wird. Neben der Lösung der finanziellen Probleme müssen auch die Gesundheitssysteme weiterentwickelt werden, um mit der erwarteten Nachfrage durch immer mehr ältere Menschen fertig zu werden, besonders um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Union fördert in diesem Bereich eine strukturierte Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken.

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Aufgrund des raschen globalen Bevölkerungswachstums sind 2010 bereits 400 Mio. Menschen mehr auf der Erde als heute, die hauptsächlich in Ballungsräumen leben werden. In einer immer interdependenteren Welt können wir nicht so weiter produzieren und konsumieren wie wir das heute tun. Die biologische Vielfalt ist in Gefahr. Weltweit sind 15 500 Pflanzen- und Tierarten in hohem Maße vom Aussterben bedroht. In den letzten Jahrzehnten kam es bei praktisch allen Arten von Ökosystemen und Arten (Tiere, Pflanzen, Wälder, Trinkwasser, fruchtbarer Boden usw.) zu erheblichen Verlusten. Auch Trinkwasser ist eine wertvolle natürliche Ressource, die immer knapper wird. Allgemein werden das Leben, die nachhaltige Entwicklung und letzten Endes auch Frieden und Sicherheit durch die weltweite Wasserkrise bedroht.

Zu den politischen Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels der EU, dem Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten, zählt die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Einrichtung des Natura 2000-Netzes. Derzeit wird an einer Mitteilung darüber gearbeitet, wie dem Verlust biologischer Vielfalt bis 2010 Einhalt geboten werden kann. Im Interesse einer effizienteren Nutzung der Ressourcen wurden unter anderem die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte und die Mitteilungen der Kommission über eine integrierte Produktpolitik vorgelegt. Ferner setzt die Europäische Union von 2000-2006 umfangreiche Mittel aus den Struktur- und dem Kohäsionsfonds zur Kofinanzierung von Investitionen in Umweltinfrastruktur und die Rehabilitation und Instandhaltung industrieller, städtischer und natürlicher Standorte ein.

Zu den internationalen Initiativen zählt unter anderem die EU-Initiative – „Water for Life“, die infolge des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung ergriffen wurde. Außerdem spielt die EU beim Übereinkommen über die biologische Vielfalt und den Arbeiten zur Einrichtung eines zehnjährigen Rahmens für Programme für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion eine führende Rolle.

Flächennutzung und Verkehr

Trotz des Ziels, den Verkehr vom BIP-Wachstum abzukoppeln, steigt das Verkehrsaufkommen nach wie vor schneller als das BIP. Das hat Auswirkungen in verschiedenen Bereichen von Verkehrsstaus und Gesundheitsproblemen durch Luftverschmutzung bis hin zu CO2-Emissionen, welche die klimapolitischen Ziele der EU gefährden.

Um die negativen Auswirkungen des wachsenden Verkehrsaufkommens zu begrenzen, hat die EU zahlreiche politische Initiativen auf den Weg gebracht. So fördert sie den Umstieg vom Straßenverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie saubere Busse, Schiffe und Eisenbahn. Außerdem hat die Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, im Interesse der Nachfragesteuerung Gebühren auf die Benutzung von Infrastruktur zu erheben, damit letzten Endes die von den Verkehrsteilnehmern entrichteten Gebühren die vollständigen gesellschaftlichen Kosten widerspiegeln (z.B. Richtlinie über die Eurovignette), doch hielt sich die Umsetzung dieses Vorschlags bislang in Grenzen. Darüber hinaus wurden bei der Fahrzeug- und Brennstofftechnologie, angestoßen durch EU-Recht und –Initiativen, erhebliche Fortschritte erzielt, die allerdings durch eine gestiegene Nachfrage und ein höheres Verkehrsaufkommen wieder ausgehebelt wurden. Schließlich sind beispielsweise mit dem EU-Strukturreformprogramm „Urban II“ und dem Forschungsrahmenprogramm Maßnahmen im Gange, um die Umwelt in Städten und die Verwaltung der Flächennutzung zu verbessern. Ferner bereitet die Kommission derzeit eine thematische Strategie über die städtische Umwelt vor, die 2005 veröffentlicht werden soll.

Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung

Neben der Bekämpfung der oben genannten nicht nachhaltigen Trends hat die EU zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

- Einhegen der Globalisierung

Die Globalisierung ist der neue Kontext, in dem die nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden muss. Sie kann für eine nachhaltige Entwicklung einerseits wichtige Anstöße geben, andererseits sind die Globalisierungsgewinne häufig zu uneinheitlich zwischen den Ländern und innerhalb der Länder verteilt und eine Integration ohne Regeln kann sich nachteilig auf die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt auswirken.

Die EU unterstützt ein kohärentes und ganzheitliches Herangehen an Globalisierungsfragen in der WTO, in den internationalen Finanzinstitutionen und in den Gremien der Vereinten Nationen. Außerdem möchte sie wichtige Einrichtungen wie etwa die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stärken.

Um die Entwicklungsländer wirksam und ausgewogen in die Weltwirtschaft einzubeziehen, spielen die laufenden WTO-Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha eine wesentliche Rolle. Im Zuge dieser Verhandlungen arbeitet die EU seit 2002 kontinuierlich an der Verwirklichung ihrer Ziele der Vereinbarung einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung über die gesamte Palette der zahlreichen Verhandlungsthemen hinweg. Die Anstrengungen der Entwicklungsländer zur Integration in das Welthandelssystem müssen wirksam unterstützt werden. Daher wurde handelsbezogene Hilfe als einer der Prioritätsbereiche der Entwicklungszusammenarbeit der EU festgehalten und dieser Aspekt auf allen Ebenen in die Entscheidungen über die Zuweisung von Mitteln einbezogen.

Darüber hinaus hat die EU seit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung unter anderem durch Fortsetzung der Anstrengungen zur Einbeziehung einer substanziellen Komponente über nachhaltige Entwicklung in alle laufenden oder künftigen bilateralen oder regionalen Verhandlungen, wichtige unterstützende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Handelspolitik ergriffen, die nicht unter die Entwicklungsagenda von Doha fallen.

- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene

Good Governance und Förderung der Demokratie sind entscheidende Faktoren für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. In der Millenniums-Erklärung heißt es, dass die Herstellung von Rahmenbedingungen, die der Entwicklung und der Beseitigung der Armut förderlich sind, unter anderem von Good Governance innerhalb jedes Landes und auf internationaler Ebene sowie von der Transparenz der Finanz-, Währungs- und Handelssysteme abhängt.

Die Kommission beschäftigt sich mit dem Aufbau institutioneller Kapazitäten, Good Governance und Rechtsstaatlichkeit in einer Mitteilung über Governance in den Entwicklungsländern, in deren Mittelpunkt der Aufbau institutioneller Kapazitäten und der Governance-Dialog entsprechend der unterschiedlichen Lage in den jeweiligen Ländern steht. Ferner wurden im Zusammenhang mit allen bestehenden internationalen und regionalen Kooperationsabkommen und politischen Instrumenten Anstrengungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung unternommen. Des Weiteren stand die Stärkung der internationalen Governance im Interesse der nachhaltigen Entwicklung im Mittelpunkt der Bemühungen der EU um den Ausbau eines wirksamen Multilateralismus.

- Entwicklungsfinanzierung

Ohne Finanzierung lassen sich die Millenniums-Entwicklungsziele nicht verwirklichen. Doch wird das Ziel der Vereinten Nationen, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen, bei Weitem nicht erfüllt.

Als Beitrag zum Prozess der Entwicklungsfinanzierung hat die EU acht ausdrückliche Verpflichtungen festgelegt, die am 14. März 2002 vom Europäischen Rat in Barcelona gebilligt wurden. Im letzten Monitoring-Bericht wird in Aussicht gestellt, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der erweiterten EU (25 Mitgliedstaaten) zusammen genommen das Zwischenziel von 0,39 % des BNE übersteigen wird und bis 2006 0,42 % des BNE erreichen soll. Das entspricht schätzungsweise 38,5 Mrd. €. Insgesamt erreichen die zusätzlichen Mittel zwischen 2002 und 2006 ein Volumen von 19 Mrd. €.

Teil II: Den Herausforderungen begegnen

5. KÜNFTIGE LEITLINIEN

Angesichts der fortgesetzten Herausforderungen muss Europa nicht nur zu seinem Engagement für eine langfristige Agenda für nachhaltige Entwicklung und mehr Lebensqualität stehen, sondern auch Wege finden, diesen Herausforderungen wirksamer zu begegnen.

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung und die Komplementarität zwischen der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Lissabon-Strategie wurden im Vorwort beschrieben.

Darüber hinaus wird in der Überprüfung bekräftigt, dass der grundlegende dreidimensionale Charakter der nachhaltigen Entwicklung den Stützpfeiler der Strategie bildet, was bedeutet, dass eine solche Entwicklung nur erreicht werden kann, wenn wirtschaftliches Wachstum, soziale Eingliederung und Umweltschutz in Europa wie in anderen Teilen der Welt Hand in Hand gehen.

Außerdem wird die Überprüfung den Beitrag der EU zur globalen nachhaltigen Entwicklung auf zweierleise Weise berücksichtigen : erstens durch die Darlegung der internationalen Aspekte der sechs nicht nachhaltigen Trends, die in der Strategie genannt werden, und zweitens durch die Einbeziehung der auswärtigen Politiken der EU, die zur globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen. Dabei wird die EU ihre Verpflichtung, beim Vorantreiben der Entwicklungsagenda auf globaler Ebene eine führende Rolle zu übernehmen, bekräftigen und verstärken.

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

Bei der Überprüfung wird das „neue Konzept für die Politikgestaltung“ als zentrales Instrument dienen, um die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt der Politik der EU zu stellen. Insbesondere wird die künftige EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung den einzelnen Komponenten der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung mehr Nachdruck verleihen, einschließlich der Folgenabschätzung, der Konsultation der Beteiligten und der Vereinfachung der Rechtsvorschriften.

Das bedeutet, dass eine nachhaltige und kosteneffiziente Politikgestaltung durch die bessere Rechtssetzung gefördert wird, u.a. durch einen wirksameren Einsatz eines ausgewogenen Folgenabschätzungsmechanismus , der sich auf neue innen- wie außenpolitische Initiativen der Kommission erstreckt. Darüber hinaus werden wichtige Handelsabkommen weiterhin auf Nachhaltigkeit geprüft. Diese Nachhaltigkeitsprüfungen (sustainability impact assessments) wurden in jüngster Zeit auf der Grundlage der ersten Erfahrungen[21] bereits verbessert, doch es muss noch weiter nach möglichen Wegen zur Verbesserung der Methode gesucht werden, vor allem mit Blick auf die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission auch, die Konsultation der Betroffenen zur Politik der EU zu verbessern. Ferner wird die Bedeutung eines angemessenen Follow-up zur Interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat[22] berücksichtigt (z.B. müssen das Europäische Parlament und der Rat bei der Abschätzung der Folgen von substanziellen Änderungen zu Kommissionsvorschlägen dieselben Grundsätze und Standards anwenden).

Das neue Konzept beinhaltet außerdem die offene Koordinierungsmethode , vor allem in den Bereichen soziale Eingliederung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Sozialschutz, wo diese Methode eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung der Sozialschutzsysteme spielt.

Im Rahmen des neuen Konzepts für die Politikgestaltung wird die Kommission weiter die Verwendung von marktgestützten Instrumenten fördern, die die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, die der Gesellschaft durch die Ressourcennutzung und ihre Auswirkungen entstehen. Beispielsweise werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, zu prüfen, wie sie die Steuerlast von der Arbeit auf die Ursachen von Umweltschäden verlagern können. Darüber hinaus wird die Überprüfung weiteren Nachdruck auf die Bedeutung legen, die Investitionen in Wissenschaft und Technik für die nachhaltige Entwicklung haben. Zu den möglichen Mitteln für die Förderung von Umweltinnovationen zählen das Forschungsprogramm der EU, die Innovationspolitik der Kommission und öffentliche Aufträge. Der Austausch von Informationen über nachhaltige Forschung, Wissenschaft und Technik mit Drittlandspartnern wird ebenfalls gefördert werden.

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen

Der Schwerpunkt der Strategie liegt nach wie vor auf der Überprüfung der Trends, die die nachhaltige Entwicklung am stärksten gefährden . Den meisten dieser Trends kann nur durch kontinuierliche Maßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg entgegengewirkt werden und sie erfordern größere strukturelle Veränderungen in der Funktionsweise unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften. Doch dies sollte nicht als Vorwand dienen, um kurzfristig gar nichts zu unternehmen.

Die Überprüfung wird daher einen sorgfältige Untersuchung der von der derzeitigen Strategie erfassten nicht nachhaltigen Trends beinhalten, um die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen für die kommenden Jahre festzulegen. Die im Jahr 2001 ermittelten Prioritäten sollten außerdem mit den internationalen Verpflichtungen in Einklang gebracht werden, die die EU auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung, auf der Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung, in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen und im Rahmen anderer einschlägiger multilateraler Vereinbarungen eingegangen ist. Darüber hinaus werden die Prioritäten aktualisiert, um dem EU-Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten - sowie der in nicht allzu ferner Zukunft anstehenden nächsten Erweiterung - Rechnung zu tragen, die neue Herausforderungen an die Fähigkeit der EU stellen, sich mit den nicht nachhaltigen Trends zu befassen. In diesem Zusammenhang wird bei der Überprüfung auch die Möglichkeit untersucht, eine begrenzte Anzahl neuer oder bisher nicht berücksichtigter Trends, einschließlich wirtschaftlich nicht nachhaltiger Trends, einzubeziehen.

Schließlich wird der Untersuchung von Wechselbeziehungen zwischen den ausgewählten nicht nachhaltigen Trends in der Überprüfung größere Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei wird versucht, die positiven Synergieeffekte zu maximieren und Kompromisse zu reduzieren. So ist es z.B. möglich, durch die Förderung einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene die Treibhausgasemissionen zu verringern und gleichzeitig die Verkehrsüberlastung zu reduzieren (wovon alle Seiten profitieren). Ein weiteres Beispiel wären Investitionen in grundlegende technologische Veränderungen, die zu besserer Wettbewerbsfähigkeit führen und gleichzeitig die Qualität der Umwelt und den sozialen Zusammenhalt verbessern.

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

Mit der Strategie von 2001 wurde der Ansatz verfolgt, mittelfristige Oberziele für die einzelnen nicht nachhaltigen Trends zu definieren und eine Reihe von Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung festzulegen. Die Überprüfung wird bestätigen, dass klarere Zielsetzungen, Vorgaben und Fristen erforderlich sind, um die Durchführung zielgerichteter Aktionen in den prioritären Bereichen und die Messung der Fortschritte zu ermöglichen.

Auch wenn es sich bei den Trends um langfristige Probleme handelt, die langfristiger Lösungen bedürfen, kann nur durch die Festlegung klarer Etappenziele und die Messung der Fortschritte sichergestellt werden, dass die Gesellschaft sich in die richtige Richtung bewegt. Die Festlegung langfristiger Ziele darf daher nicht als Vorwand dienen, um Maßnahmen auf später zu verschieben.

Die überarbeitete Strategie wird daher neue Oberziele für jeden nicht nachhaltigen Trend enthalten und Etappenziele nennen, die der EU die Überwachung der Fortschritte ermöglichen. Die operationellen Ziele und Aktionspläne werden innerhalb der jeweiligen internen und externen Sektorpolitiken festgelegt, die auch den Rahmen für die Durchführung und Überwachung der politischen Initiativen einschließlich der im Rahmen der Millenniumserklärung und der Gipfeltreffen in Barcelona und Monterrey eingegangenen Verpflichtungen bilden werden.

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

Die in Göteborg beschlossene Gewährleistung eines jährlichen Monitoring der Strategie auf den Frühjahrstagungen des Europäischen Rates blieb hinter den Erwartungen zurück. In der Überprüfung wird daher ein verbessertes Berichterstattungssystem beschrieben, dessen Schwerpunkt auf der kurz- und mittelfristigen Verwirklichung der Ziele der Strategie liegen wird, wobei die derzeitigen Berichte über Fragen der nachhaltigen Entwicklung so weit wie möglich miteinander verknüpft und zugleich vereinfacht werden sollen. Die institutionellen Zuständigkeiten (vor allem die Rolle des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments) im Monitoring-Prozess werden ebenfalls klarer definiert.

Das Monitoring wird vor allem auf der Basis von Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung erfolgen, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese werden sich unter anderem an den verschiedenen im Rahmen der sektorpolitischen Prozesse entwickelten Indikatoren und an der bereits erstellten Synthese der strukturellen Indikatoren orientieren, mit denen die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele im Rahmen der Reformagenda des Lissabon-Prozess überwacht wurden. Darüber hinaus werden die Bemühungen um die Entwicklung von Zukunftsmodellen und Prognosen sowie um die Erhebung wissenschaftlicher Daten verstärkt, um ein wirksames Monitoring zu unterstützen.

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

Es bedarf weiterer Maßnahmen zur Schärfung des Bewusstseins sowie zur Mobilisierung und Einbeziehung der Akteure auf allen Ebenen. So muss klar definiert sein, wer zu welchem Zeitpunkt für welche Maßnahme zuständig ist und wer die Kosten trägt. Zu diesem Zweck wird die Kommission prüfen, wie wirksame Partnerschaften mit der Industrie, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Verbraucherverbänden begründet werden können, um vor allem zu erörtern, wie ein Beitrag zur Umkehrung der nicht nachhaltigen Trends geleistet werden kann, die im Rahmen der Überprüfung ermittelt werden.

Es wird eine größere Übereinstimmung zwischen den Initiativen der EU und globalen, nationalen, regionalen und lokalen Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung angestrebt. Mögliche Maßnahmen wären die Ermittlung gemeinsamer Prioritäten im Rahmen jedes Oberziels, die Einleitung eines Lernprozesses gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und/oder Regionen und die Einführung von Mechanismen für den ständigen Informationsaustausch über bewährte Methoden.

Die Europäische Union muss außerdem ihre Bemühungen um die Anregung weiterer Maßnahmen in anderen Teilen der Welt - sowohl in den Industrie- und Transformationsländern als auch in den Entwicklungsländern - verstärken. Die Kommission wird einen intensiveren Dialog über die Ziele der nachhaltigen Entwicklung mit Partnern außerhalb der EU anstreben, vor allem mit den Verwaltungen und der Zivilgesellschaft in Drittländern sowie mit internationalen Organisationen und NRO, die sich schwerpunktmäßig mit globalen Fragen befassen.

6. Nächste Schritte

Die Kommission fordert den Europäischen Rat, den Rat, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten, die regionalen Behörden und sämtliche Gruppen der Zivilgesellschaft auf, ihre Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Leitlinien für die Strategie abzugeben. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion wird sich im Interessensforum bieten, das der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss am 14. und 15. April 2005 veranstaltet. Die Kommission wird später in diesem Jahr einen Vorschlag für eine überarbeitete Strategie für die nachhaltige Entwicklung vorlegen.

[1] Ein allgemeiner Überblick über die verschiedenen EU-Strategien und Aktionspläne zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung ist in Anhang II zu finden.

[2] Schlüsselbeispiele für Fortschritte sind in der Mitteilung der Kommission vom Februar 2005 [KOM(2005) 37] dargestellt. Siehe auch die Eurostat-Veröffentlichung vom Dezember 2005 über Indikatoren für nachhaltige Entwicklung.

[3] Mitteilung der Kommission vom Februar 2005 - KOM(2005) 37. Die Kommission erhielt im Verlauf der Konsultation mehr als 1 100 Beiträge.

[4] KOM(2005) 628 vom 7.12.2005.

[5] In ihrem Bericht für 2005 über die Umweltschutzsituation erkennt die Europäische Umweltagentur an, dass in den letzten 30 Jahren deutliche Fortschritte erzielt wurden. Die Umweltschutzsituation ist jedoch in vielerlei Hinsicht nach wie vor nicht nachhaltig. Hier kann nur eine wirksamere Einbeziehung der Umweltschutzanliegen in andere Politikbereiche Abhilfe schaffen.

[6] SEK(2005) 161.

[7] Messung der Fortschritte auf dem Wege zu einem nachhaltigeren Europa. Indikatoren für nachhaltige Entwicklung für die Europäische Union. Europäische Kommission, Panorama der Europäischen Union, Eurostat, Luxemburg, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2005. ISBN 92-894-9768-8.

[8] Verweis auf Eurobarometer.

[9] So haben einschlägige Studien gezeigt, dass eine positive Verbindung zwischen ökologischem Verhalten und finanzieller Leistungsfähigkeit besteht. Die 50 Unternehmen, die aufgrund ihres Nachhaltigkeitsberichts am besten abschneiden, werden als überdurchschnittlich kreditwürdig eingestuft.

[10] Quellen: 2. Bewertungsbericht des zwischenstaatlichen Gremiums für Klimaänderung (IPPC): Schlussfolgerungen des Rates 1996, KOM(2005) 35 endg. S.3: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2005.

[11] Rat der Europäischen Union (2001), “Der Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit”, Bericht von Kommission und Ecofin-Rat für den Europäischen Rat (Stockholm, 23. and 24. März 2001), 699/01; Europäische Kommission (2000) “Mitteilung über den Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit”, KOM(2000) 846.

[12] Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich in den Teilen 1 und 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen, SEK(2005) 225. Der vollständige Bericht der Kommission über die Ergebnisse der Konsultation wird in Kürze vorliegen (http://europa.eu.int/comm/sustainable/pages/review_en.htm).

[13] Artikel 2 EU-Vertrag.

[14] KOM(2005) 12 vom 26.1.2005 : “Strategische Ziele 2005-2009 - Europa 2010: Eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas: Wohlstand, Solidarität und Sicherheit”.

[15] KOM(2002) 82 vom 13.2.2002: „Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung“.

[16] KOM(2001) 264 “Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung ”, S. 2.

[17] SEK(2005) 225.

[18] Siehe zum Beispiel den kürzlich angenommenen Aktionsplan „Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste, KOM(2004) 356.

[19] EUA-Bericht „Impacts of Europe’s changing climate“, August 2004.

[20] Münchener Rück, Geo risk research department, Januar 2004.

[21] Siehe „Impact Assessment: Next Steps - in support of Competitiveness and Sustainable Development“, SEK(2004) 1377 vom 21.[22]?10.2004.

[23] Interinstitutionelle Vereinbarung „Bessere Rechtssetzung“, ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.