52005DC0537

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - SAPARD-Jahresbericht - 2004 {SEK(2005) 1375} /* KOM/2005/0537 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.10.2005

KOM(2005) 537 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

SAPARD-JAHRESBERICHT – 2004 {SEK(2005) 1375}

1. EINLEITUNG

Anfang 2000 intensivierte die Europäische Union ihre Heranführungshilfe für die ländliche Entwicklung in den zehn mittel- und osteuropäischen Bewerberländern und errichtete das SAPARD (Sonderprogramm zur Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung). Nähere Angaben zu den Durchführungs- und Verwaltungssystemen von SAPARD finden sich im SAPARD-Jahresbericht 2000.

Die finanzielle Unterstützung im Rahmen des SAPARD soll den SAPARD-Ländern dabei helfen, im Hinblick auf den EU-Beitritt strukturelle Anpassungen in ihrer Landwirtschaft und ihrem ländlichen Raum vorzunehmen. Die Europäische Union stellte eine finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse sowie zur Verbesserung der Qualitätsnormen bereit, um die Einhaltung der EU-Bestimmungen zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde die SAPARD-Unterstützung zur Lösung besonderer, von den Ländern ermittelter Probleme verwendet.

2. WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER DURCHFÜHRUNG VON SAPARD[1]

Zwischen 2000 und 2004 wurden den SAPARD-Empfängerländern Mittel von insgesamt 2412,1 Mio. EUR zur Verbesserung ihres ländlichen Raums und ihres Agrarsektors zugewiesen, von denen 1334,2 Mio. EUR für die neuen Mitgliedstaaten und 1077,9 Mio. EUR für Bulgarien und Rumänien bestimmt waren. Zwischen 2000 und 2004 wurden an die Empfängerländer 991 Mio. EUR tatsächlich ausgezahlt. Allein im Jahr 2004 beliefen sich die Zahlungen an die Empfängerländer auf 573,5 Mio. EUR, von denen 380,4 Mio. EUR an die neuen Mitgliedstaaten und 193,1 Mio. EUR an Bulgarien und Rumänien gingen.

Am 1. Mai 2004 sind acht der zehn SAPARD-Empfängerländer der EU beigetreten. Im Laufe des Jahres 2004 stellten die neuen Mitgliedstaaten die Finanzierung neuer Projekte im Rahmen ihrer SAPARD-Programme ein und gingen zu Finanzierungen im Rahmen der nach dem Beitritt durchgeführten Programme über.

Dank der Durchführung von SAPARD konnten die neuen Mitgliedstaaten für die Verwaltung ihrer nach dem Beitritt durchgeführten Programme auf die bestehenden SAPARD-Strukturen zurückgreifen. Den Daten zu den nach dem Beitritt für Maßnahmen in der Art von SAPARD gebundenen Mitteln zufolge sind zudem die Mittelbindungen für diese Maßnahmen in den meisten Ländern höher als bei anderen Maßnahmen. So hat die Mittelbindungsrate in Lettland 100% erreicht und liegt in Estland im Schnitt bei 63%.

Bis Ende 2004 hatten die SAPARD-Stellen Verträge für mehr als 37 000 Projekte mit einer Gemeinschaftsbeteiligung von über 2,2 Mrd. EUR geschlossen.

3. BEWERTUNG DER VERWIRKLICHUNG DER ZIELE VON SAPARD[2]

Nun da der Abschluss von Verträgen im Rahmen der SAPARD-Mittel in den neuen Mitgliedstaaten eingestellt wurde, lässt sich das Gesamtergebnis der Durchführung von SAPARD leichter beurteilen. Aus verschiedenen Gründen (z. B. wegen der Verschiedenartigkeit der Indikatoren und Investitionen) ist eine Beurteilung anhand der in den SAPARD-Programmen genannten Indikatoren in der Praxis nicht möglich. Stattdessen wird in diesem Bericht der Schwerpunkt auf einen Vergleich zwischen der Durchführung und den Zielen von SAPARD gelegt. Untersucht wird der Durchführungsstand der Investitionsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe und die Lebensmittelindustrie, die insbesondere zur Erfüllung der Normen des Acquis communautaire beitragen, sowie der beiden anderen Investitionsmaßnahmen zugunsten der ländlichen Infrastruktur und der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit, die insbesondere auf eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Gebieten hinwirken. Auf diese vier Maßnahmen entfallen 86% der im Rahmen von SAPARD insgesamt zugewiesenen Mittel.

In Bezug auf Bulgarien und Rumänien stehen die im Jahr 2004 erzielten Fortschritte im Mittelpunkt des Berichts.

3.1 Die neuen Mitgliedstaaten

Bis Ende 2004 konnten alle acht Länder die ihnen zugewiesenen EU-Mittel vollständig binden und eine Reihe von Projekten ausarbeiten, die im Rahmen der nach dem Beitritt durchgeführten Programme förderfähig sind.

Bei der Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ entfielen auf die tierische Erzeugung, den im Hinblick auf die Übernahme der Normen des Acquis wichtigsten Sektor, 41% der im Rahmen dieser Maßnahme in den acht Ländern insgesamt gebundenen Mittel. Der Sektor Ackerkulturen hatte einen Anteil von 16% zu verzeichnen. Obwohl die Ackerkulturen in einigen Ländern ein vergleichsweise wichtiger Sektor sind, ist die Konzentration auf die tierische Erzeugung bis zu einem gewissen Grad auf wirtschaftliche Schwierigkeiten in diesem Sektor zurückzuführen.

Bei der Maßnahme „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln“ entfiel auf Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse, die beiden im Hinblick auf den Acquis wichtigsten Sektoren, ein Anteil von 51% bzw. 22%. Außerdem deuten die Begleitdaten darauf hin, dass die Höhe der Investitionen in die Erstverarbeitung und insbesondere in die Schlachthöfe in einigen Ländern zugenommen hat, was bedeutet, dass der Schwerpunkt verstärkt auf die Übernahme der Normen des Acquis gelegt wurde. So hat sich in Ungarn die Anzahl von Projekten, die Schlachthöfe betreffen, nahezu verdreifacht.

Eine erste Bewertung dieser Ergebnisse deutet darauf hin, dass die Investitionen im Rahmen dieser beiden Maßnahmen in hohem Maße zur Verwirklichung der Ziele von SAPARD beigetragen haben.

2004 war die Maßnahme „Ländliche Infrastruktur“, bezogen auf die Mittelbindungen, die wichtigste Maßnahme, was den erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Infrastruktur in den ländlichen Gebieten (insbesondere in Polen) widerspiegelt.

Im Rahmen der Maßnahme „Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit“ wurden die zugewiesenen EU-Mittel zu 20% für Investitionen in den ländlichen Fremdenverkehr und zu 11% für die Entwicklung von Basisdienstleistungen verwendet.

Die Investitionen im Rahmen dieser beiden Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Basisinfrastruktur zu verbessern und die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum zu fördern.

Hauptziel der Agrarumweltmaßnahme war es, ausreichende Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung der Agrarumweltprogramme für die Zeit nach dem Beitritt zu gewinnen. Dieses Ziel wurde vor allem in der Slowakei und der Tschechischen Republik erreicht.

3.2 Bulgarien und Rumänien

2004 wurden in Bulgarien und Rumänien Mittel in Höhe von insgesamt 226,7 Mio. EUR gebunden.

Was die Zahl der genehmigten Projekte anbelangt, so kam die Durchführung von SAPARD in Bulgarien im Jahr 2004 sehr gut voran. Bis 31. Dezember 2004 hatte die SAPARD-Stelle insgesamt 1909 Projekte mit einer EU-Beteiligung in Höhe von 285,4 Mio. EUR genehmigt, womit sich die Zahl der genehmigten Projekte gegenüber 2003 nahezu verdoppelte. Die SAPARD-Mittelzuweisungen für die Jahre 2000–2004 sind damit zu 100% gebunden.

Die für die Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ zugewiesenen EU-Mittel wurden vollständig gebunden. Die Zahl der bis Ende 2004 genehmigten Projekte hat sich gegenüber Ende 2003 mehr als verdoppelt. Der auf den Sektor Ackerkulturen entfallende Anteil liegt im Vergleich zu anderen Ländern weiter hoch (44%), was sich durch den erheblichen Rationalisierungs- und Mechanisierungsbedarf erklärt.

Die der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ für den Zeitraum 2000–2004 zugewiesenen EU-Mittel wurden zu 96% gebunden. 31% entfielen auf Investitionen im Sektor Fleischerzeugnisse, 14% auf Milch und Milcherzeugnisse und 28% auf Obst und Gemüse.

Auch im Rahmen der Maßnahme „Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit“ haben sich das Niveau der Mittelbindungen und die Anzahl der Projekte erhöht. Die wichtigsten Tätigkeiten betrafen Investitionen in den ländlichen Fremdenverkehr (42%) sowie Investitionen in den Bereichen Holz, Schreinerei und Biokraftstoffe (33%).

Des Weiteren sind im Berichtsjahr die Maßnahmen „Ländliche Infrastruktur“ und „Dorferneuerung“ angelaufen. Bis Ende 2004 wurden die Mittel für diese beiden Maßnahmen zu 84% bzw. 71% gebunden. Im Rahmen der Maßnahme „Ländliche Infrastruktur“ wurden 83% der Mittel für die Straßeninfrastruktur verwendet.

In Rumänien hatte die SAPARD-Stelle bis Ende 2004 insgesamt 1096 Projekte mit einer EU-Beteiligung in Höhe von 452,4 Mio. EUR genehmigt, was 57 % der SAPARD-Mittelzuweisungen für die Jahre 2000–2004 entspricht.

Der größte Anteil der Rumänien im Rahmen von SAPARD zugewiesenen EU-Mittel wurde für die Maßnahme „Ländliche Infrastruktur“ verwendet, die die wichtigste Maßnahme in Rumänien ist. Bis Ende 2004 wurden die Mittel zu 122% gebunden, wobei 49% auf den Bereich Straße, 35% auf den Bereich Trinkwasser und 16% auf den Bereich Kanalisation entfielen.

Die Mittelbindungen im Rahmen der Maßnahmen „Verarbeitung und Vermarktung“, „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ und „Diversifizierung“ müssen unbedingt beschleunigt werden, um zu vermeiden, dass Ende 2005 Mittel verloren gehen.

Der zweitgrößte Anteil der EU-Beteiligung wurde der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ zugewiesen. Die Mittelbindungen im Rahmen dieser Maßnahme erreichten ein Niveau von 41% für den Zeitraum 2000–2004, wobei 51% auf den Sektor Fleischerzeugnisse und 21% auf den Sektor Milch und Milcherzeugnisse entfielen.

Die Mittelbindungen im Rahmen der Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ erreichten ein Niveau von lediglich 15%, wobei 53% auf den Sektor Ackerkulturen entfielen. Die Mittelbindungen im Rahmen der Maßnahme „Diversifizierung“ beliefen sich auf bloße 11% und betrafen zu 94% den ländlichen Fremdenverkehr.

4. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG UND -VERWALTUNG

4.1 Begleitung der Programmdurchführung

Im Jahr 2004 fanden 18 Sitzungen der SAPARD-Begleitausschüsse statt und wurden sechs SAPARD-Programme geändert. Neben der regulären Begleittätigkeit konzentrierten sich die Ausschüsse auf Programmänderungen. Die Hauptziele dieser Änderungen waren folgende: i) Überarbeitung bestimmter Aspekte der genehmigten Maßnahmen angesichts der gewonnenen Erfahrungen und/oder der Ergebnisse der Halbzeitbewertung; ii) Aktualisierung der Finanztabellen sowie – in bestimmten Ländern – Zuweisung der angefallenen Zinsen; iii) Anpassung der zur Genehmigung vorbereiteten Programme. In den acht neuen Mitgliedstaaten bildeten die abschließende Überarbeitung der Finanztabellen sowie die abschließende Anpassung der Programme einen weiteren Schwerpunkt (Anhang D).

In Bulgarien bestanden die Änderungen in einer stärkeren Konzentration auf Durchführungsmaßnahmen, die i) zur Übernahme des A cquis beitragen und ii) die Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe im Hinblick auf den bevorstehenden Beitritt steigern sollen. In Rumänien wurde in den Begleitausschusssitzungen eine Steigerung des Niveaus der Mittelbindungen sowie Vorschläge für Programmänderungen erörtert, mit denen das Problem von Interessenkonflikten bei Infrastrukturprojekten geregelt werden soll.

Darüber hinaus haben alle zehn Länder ihre jährlichen Durchführungsberichte übermittelt.

4.2 Halbzeitbewertung

2004 analysierte die Kommission die Halbzeitbewertungsberichte. Die relevanten Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Berichte wurden für Änderungen der Programme für Bulgarien und Rumänien herangezogen. Außerdem wurde diesen Informationen bei der Verwaltung der nach dem Beitritt durchgeführten Programme in den acht neuen Mitgliedstaaten Rechnung getragen.

4.3 Kreditmöglichkeiten für ländliche Betriebe

Um zur Verbesserung des ländlichen Kreditsystems beizutragen, wurde 2003 im Rahmen der KMU-Fazilität von PHARE ein Sonderprojekt mit Kreditmöglichkeiten für ländliche Betriebe ( Rural Credit Window ) eingerichtet. Die Durchführung dieser Komponente, die den Landwirten und ländlichen Unternehmen den Zugang zu Finanzdienstleistungen erleichtern soll, verlief langsamer als vorgesehen. Die Kommission untersucht derzeit die Gründe für die gegenwärtige Situation und erwägt mögliche Maßnahmen, um die Durchführung zu verbessern.

5. RECHTSETZUNGSINITIATIVEN

In diesem Abschnitt werden die im Jahr 2004 erfolgten Rechtsetzungsinitiativen zusammengefasst.[3]

Die SAPARD-Verordnung des Rates und die Durchführungsverordnung der Kommission wurden geändert, um die Finanzhilfe für Bulgarien und Rumänien an die den neuen Mitgliedstaaten nach dem Beitritt gewährte Unterstützung anzugleichen. Dies betraf unter anderem: i) die Aufnahme einer neuen förderfähigen Maßnahme, die den ländlichen Gemeinden die Vorbereitung und Durchführung von lokalen Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums ermöglicht, ii) eine Anpassung der Beihilfeintensitäten an diejenigen, die den neuen Mitgliedstaaten gewährt werden, und iii) die Einführung einer gewissen Flexibilitätsspanne für die Anwendung von nationalen Regelungen, die den Zugang zu Krediten erleichtern.

Darüber hinaus wurde die Ratsverordnung ein weiteres Mal geändert, um Kroatien für den Zeitraum 2005–2006 als SAPARD-Empfängerland mit aufzunehmen.

Die Kommission erließ eine neue Verordnung, mit der die Geltungsdauer der (mehrjährigen und jährlichen) Finanzierungsvereinbarungen, die zuvor mit den inzwischen zu Mitgliedstaaten gewordenen SAPARD-Empfängerländern geschlossen worden waren, verlängert wurde. Für einen Übergangszeitraum dürfen diese Länder Bestimmungen anwenden, die von den normalen EU-Bestimmungen abweichen. Im Rahmen dieser Verordnung haben einige in den Vereinbarungen enthalten Bestimmungen (z. B. diejenigen, die das Verfahren für die Übertragung der Verwaltung betreffen) ihre Gültigkeit verloren.

Um die neuen Mitgliedstaaten beim Abschluss der Programme zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien für den Abschluss der SAPARD-Programme ausgearbeitet.

Im Jahr 2004 schloss die Kommission Finanzierungsvereinbarungen, mit denen Bulgarien und Rumänien insgesamt 225,2 Mio. EUR zugewiesen wurden. Zur Zuweisung weiterer Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR an Bulgarien und Rumänien wurde von der Kommission eine weitere Finanzierungsvereinbarung geschlossen.

6. TÄTIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ÜBERTRAGUNG DER VERWALTUNG, AUDIT UND KONTROLLE

6.1 Weitere Übertragungen der Verwaltung der Finanzhilfe und Kontrollbesuche[4]

Im Jahr 2004 ergingen drei weitere Kommissionsentscheidungen zur Übertragung der Verwaltung der Finanzhilfe. Ende 2004 war die Verwaltung der Mittelzuweisungen an die Tschechische Republik, die Slowakei und Slowenien zu 100% übertragen.

Es wurden Kontrollbesuche in der Slowakei (März 2004), Polen (April 2004), Rumänien (Mai 2004) und Bulgarien (Oktober 2004) durchgeführt, um die Betriebsweise der Systeme zur Verwaltung und internen Kontrolle zu bewerten. Im Bedarfsfall wurden Empfehlungen abgegeben.

6.2 Rechungsabschlussentscheidung

Mit der Entscheidung C(2004) 3603 der Kommission vom 28. September 2004 wurden die Rechnungen 2003 für sieben SAPARD-Empfängerländer (Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Slowakei und Slowenien) abgeschlossen.

Die Rechnungen für Bulgarien, Polen und Rumänien wurden in Erwartung der angeforderten zusätzlichen Informationen und deren Bewertung noch nicht abgeschlossen.

6.3 Konformitätsentscheidung

Die im September 2003 eingeleitete Konformitätsprüfung wurde 2004 fortgesetzt. Im Berichtsjahr fanden sechs Prüfungen statt. Die Verfahren der zugelassenen SAPARD-Stellen und der für die Verwaltung und Kontrolle der SAPARD-Maßnahmen zuständigen lokalen Stellen in der Tschechischen Republik, der Slowakei, Polen, Ungarn und Rumänien wurden einer generellen Prüfung unterzogen. In Bulgarien wurde eine zweite Prüfung durchgeführt, welche die im Jahr 2004 geltend gemachten Ausgaben betraf.

Bei allen diesen Prüfungen wurden eine Auswahl von Zahlungsvorgängen überprüft und einige Endempfänger vor Ort kontrolliert.

Die Prüfer konzentrierten sich vor allem auf bestimmte Anforderungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen, bei denen das Risiko als besonders hoch eingeschätzt wird: i) die Grundsätze der soliden Finanzverwaltung, insbesondere Wirtschaftlichkeit und Kostenwirksamkeit, ii) doppelte oder sich überschneidende Finanzierung, iii) Ausgaben, die für eine Kofinanzierung durch die Gemeinschaft im Rahmen von SAPARD nicht zugelassen sind, iv) Förderkriterien für die einzelnen Maßnahmen in den ländlichen Entwicklungsprogrammen, v) Umfang und Qualität der Kontrollen, vi) Änderungen in der Besetzung von Schlüsselposten, vii) öffentliche Auftragsvergabe und viii) gezielte Beschwerden.

Festgestellte Schwächen wurden den zuständigen Behörden mitgeteilt. Über die Anwendung finanzieller Berichtigungen auf die betreffenden Ausgaben wird gemäß den Bestimmungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung nach Abschluss der Rechnungsabschlussverfahren im Zusammenhang mit dieser Prüfung entschieden.

6.4 Tätigkeiten des Rechnungshofs

Am 19. Februar 2004 legte der Rechnungshof der Kommission den SAPARD-Sonderbericht „Wurde SAPARD richtig verwaltet?“ vor. Der Bericht äußerte sich kritisch zur Verwirklichung der Ziele von SAPARD. Es wurde auf Verzögerungen bei der Durchführung hingewiesen, die durch mangelnde Planung seitens der Kommission verursacht wurden. Außerdem wurde festgestellt, dass das Fehlen von Eigenmitteln der Endbegünstigten, Probleme der potenziellen Begünstigten beim Zugang zu Kreditmöglichkeiten sowie die komplexen Verfahren zu einem erheblichen Unterverbrauch der Mittel geführt haben.

Allerdings kam der Rechnungshof auch zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Kommission, eine dezentrale Verwaltung anzuwenden, angesichts der voraussichtlich großen Anzahl zu finanzierender Projekte richtig war. Dem Bericht zufolge wurde gewährleistet, dass i) klar definierte Systeme mit Schlüsselkontrollen eingeführt wurden, bevor irgendwelche Mittel ausgegeben werden konnten, ii) die Verfahren gut dokumentiert wurden, iii) die Systeme in der Praxis generell funktioniert haben und iv) bei den meisten geprüften Vorgängen die Kontrollverfahren eingehalten wurden. Der Rechnungshof erkannte an, dass SAPARD einen positiven Beitrag zur Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft geleistet hat.

6.5 Mitteilung von Unregelmäßigkeiten

Im Berichtsjahr wurden dem OLAF 91 Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet: 27 in Polen, 23 in Slowenien, 18 in Rumänien, 15 Litauen und 8 in Ungarn. Sowohl die Qualität als auch die Quantität der Berichte haben sich eindeutig verbessert. Gleichwohl hat die Kommission weiterhin das Bestehen von erheblichen Verzögerungen, das Fehlen von Informationen aus bestimmten Ländern und die gelegentlich schlechte Qualität der Mitteilungen zu bemängeln, die dazu geführt haben, dass wichtige Informationen verloren gingen.

Die meisten Unregelmäßigkeiten betrafen die fehlerhafte Anwendung der Vorschriften über die Auftragsvergabe bei den Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Schlachthöfe, die Nichtzuschussfähigkeit bestimmter Ausgaben und die unzureichende Prüfung der Auswirkungen der Projekte auf die Umwelt. Als Risikofaktoren werden die unzureichende Personalausstattung, der Mangel an Schulungen und häufig stattfindender Personalwechsel betrachtet.

7. KÜNFTIGE ENTWICKLUNG

7.1 Kroatien

Um die Vorbereitungen für die Durchführung der Heranführungshilfe einzuleiten, führte die Kommission im September 2004 in Kroatien einen Erkundungsbesuch durch. Zugleich wurden die kroatischen Behörden über die wichtigsten Schritte unterrichtet, die sie unternehmen müssen, um frühzeitig mit der Durchführung der Heranführungshilfe beginnen zu können.

Im November 2004 veranstaltete die Kommission ein Einführungsseminar, um Kroatien über SAPARD und das System zu unterrichten, das das Land einrichten muss, bevor es EU-Mittel erhalten kann.

7.2 Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

In der Mitteilung der Kommission zur Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007–2013 wurde eine Reform der Außenhilfe einschließlich der Heranführungshilfe empfohlen[5]. Die Kommission schlug einen einheitlichen Rahmen für die Heranführungshilfe vor: das Instrument für Heranführungshilfe (IPA).

Unter der künftigen Finanziellen Vorausschau wird die im Rahmen von SAPARD gewährte Art der Unterstützung unter der Komponente „Entwicklung des ländlichen Raums“ fortgesetzt.

[1] Siehe Anhang A.

[2] Anhänge B und C enthalten eine horizontale Übersicht.

[3] Anhang E.

[4] Siehe Anhang F.

[5] KOM(2004) 101.