52005DC0432

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 2002-2003 zu Gunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluß Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen /* KOM/2005/0432 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.9.2005

KOM(2005)432 endgültig

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BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 2002-2003 zu Gunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluss Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 2

2. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher 2

3. Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher 5

4. Ausbildung und Information 7

5. Europäische Verbraucherorganisationen 9

6. Spezifische Projekte 9

7. Schlussfolgerung 10

ANHANG 11

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 2002-2003 zu Gunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluss Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen (Text von Bedeutung für den EWR)

EINLEITUNG

Mit dem Beschluss 283/1999/EG vom 25. Januar 1999 wurde für den Zeitraum 1999 bis 2003 ein „allgemeiner Rahmen für Tätigkeiten geschaffen, die die Interessen der Verbraucher fördern und ihnen ein hohes Schutzniveau sichern“ sollen[1]. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des allgemeinen Rahmens 2002/2003, da aus Gründen der Verwaltungseffizienz die Berichterstattungsanforderungen dieser Entscheidung alle zwei Jahre erfüllt werden. Der vorliegende Bericht bezieht die Ergebnisse der Bewertungen auf mehreren Aktionen ein, die im Jahre 2004 durchgeführt wurden, um zusätzliche Einblicke in die Wirksamkeit und Effizienz der ausgeführten Aktionen zu liefern[2]. Insgesamt beliefen sich die Mittelbindungen (einschließlich EFTA-Beitrag) für 2002 auf 22,5 Mio. € und für 2003 auf 23 Mio. €. 2002 wurden über 95 % und 2003 über 99 % der Mittel in Anspruch genommen[3] (siehe Anhang).

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher

Bei den Ausgaben für wissenschaftliche Beratung handelt es sich Vergütungen für die wissenschaftlichen Ausschüsse[4] und für Vorarbeiten zu wissenschaftlichen Untersuchungen. 2002/2003 fanden insgesamt 540 Sitzungen statt (Arbeitsgruppen und Vollsitzungen). Infolge dieser Sitzungen konnten 381 Berichte und wissenschaftliche Gutachten verabschiedet werden[5]. Die hierfür anfallenden Kosten beliefen sich auf ca. 1,7 Mio. €.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt führt in den Mitgliedstaaten und in Drittländern, die in die EU exportieren, vor Ort Inspektionen zu den bestehenden Lebensmittel-, Veterinär- und Pflanzenschutz-Kontrollsystemen durch. Für die Beteiligung nationaler Sachverständiger an den Inspektionsbesuchen des Lebensmittel- und Veterinäramts beliefen sich die Ausgaben auf 475 000 €. Die Entwicklung und Pflege eines DV-Systems für die Programmierung, Planung, Verwaltung und Nachbereitung der Inspektionsbesuche durch das Lebensmittel- und Veterinäramt schlugen mit 112 880 € zu Buche[6].

Daten über die Exposition gegenüber chemischen Stoffen, die von Verbraucherprodukten freigesetzt werden, sind unerlässlich, um die potenziellen Risiken solcher Produkte bewerten zu können. Mit dem „Europäischen Informationssystem für Risiken bei chemischen Stoffen, die aus Verbrauchererzeugnissen freigesetzt werden“, wie auch mit den im Rahmen von „CHEMtest“ durchgeführten Projekten werden Methoden und Instrumente für solche Bewertungen unter Berücksichtigung der Art des Produkts, des speziellen Verwendungszwecks, der betroffenen Verbraucherkategorie, der Dauer der Handhabung der Stoffe, der Art der Exposition u. a. m. entwickelt[7] Hierfür belaufen sich die Ausgaben auf etwa 3 Mio. € einschließlich der Kosten für die Erforschung der Wahrnehmung der Risiken bei chemischen Stoffen durch die Verbraucher.

Ein Betrag in Höhe von 200 000 € wurde eigens für technische Unterstützung bei der Evaluierung von Risiken in der Nachbereitung von Meldungen über gefährliche Stoffe mit Hilfe des Schnellwarnsystems RAPEX bereitgestellt. Verwendet wurden diese Mittel zur Bewertung der Exposition der Verbraucher gegenüber Organotin, für eine Analyse der Sicherheitsstandards bei Leitern und für die technische Evaluierung eines gemeldeten Zwischenfalls mit einem Kugelschreiber, der in einen tödlichen Unfall verwickelt war.

Von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) evaluiert und validiert wurden Testmethoden zum Nachweis von BSE/TSE-Erregern (400 000 €). Die Ausgaben für Monitoring-Maßnahmen bei gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln nach deren Inverkehrbringen, zur Entwicklung von Nachweis- und Probenahme-Verfahren, für wissenschaftliche Unterstützung bei internationalen Verhandlungen und auf einer Konferenz über gentechnisch veränderte Organismen und Risikowahrnehmung beliefen sich auf rund 1 Mio. €. Die Entwicklung von Nachweisverfahren für Semicarbazid in Lebensmitteln und von entsprechenden Indikatoren für etwaige rechtswidrige Verwendungen von Nitrofurazon in tierischen Erzeugnissen kostete 774 225 €. Durchgeführt wurde ein Ringtest mit Validierung der Methoden zur Feststellung des Nachweises von Mykotoxinen in Lebens- und Futtermitteln, so dass künftig die durch Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerte ordnungsgemäß überprüft werden können (450 000 €).

416 000 € wurden verwendet für die Vorarbeiten für ein Gemeinschaftliches Referenzlaboratorium das sich mit Analyseverfahren im Hinblick auf die Zulassung von Futtermittel-Zusatzstoffen befasst[8]. Für die Durchführung einer Evaluierung des Leistungsstandes der Laboratorien in der EU in Sachen Kategorisierung und Probenahmen bei Futtermitteln, die verarbeitete tierische Proteine enthalten, fielen Ausgaben in Höhe von 53 000 € an. Die Ergebnisse dieser Evaluierung[9] flossen ein in die Richtlinie 2003/126/EG der Kommission. Darüber hinaus hat die Gemeinsame Forschungsstelle mit der Erforschung etwaiger Zusammenhänge zwischen dauerhafter Verwendung von Haarfärbemitteln und Blasenkrebs begonnen (920 000 €).

Das Schnellwarnsystem RAPEX gestattet einen raschen Informationsaustausch mit den nationalen Behörden über Produkte, die potenziell die Gesundheit der Verbraucher unmittelbar gefährden. 2002 bzw. 2003 konnten die Arbeiten für ein neues Schnellwarnsystem für Lebensmittel bzw. für Non-Food-Erzeugnisse abgeschlossen werden[10]. Die Kosten für das bestehende und das neue System beliefen sich auf etwa 700 000 €. Darin mit enthalten sind die Ausgaben für Schulungsmaßnahmen für Beamte der Mitgliedstaaten.

Als Hilfe für die Hersteller und Vertriebshändler, die im Rahmen der Richtlinien über die allgemeine Produktsicherheit Meldungen über gefährliche Produkte erstatten, wurden Leitlinien mit näheren Angaben zu den für eine Notifizierung maßgeblichen Kriterien, einem Mustervordruck und Erläuterungen über das anzuwendende Verfahren erarbeitet. Durchgeführt wurde ein Versuch zur Erprobung einer kohärenten Vorgehensweise in der gesamten EU (60 000 €). Unternommen wurden umfangreiche Verbraucherbefragungen (1,5 Mio. €), mit denen herausgefunden werden sollte, wie die Verbraucher Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweisen, wie sie von den Hersteller auf ihren Erzeugnissen angebracht werden, die am häufigsten in Unfällen verwickelt sind, die Verbraucher betreffen, handhaben und interpretieren. Dies soll zur Festlegung von Prioritäten mit Blick auf eine Verbesserung der Sicherheitskennzeichnungsanforderungen beitragen.

Durchgeführt wurde eine Untersuchung (194 060 €) zur Ermittlung einer Vorgehensweise mit der bestmöglichen Kosten –/ Nutzenrelation eines EU-weiten Systems zur Datenerfassung über Unfälle und Risiken bei Dienstleistungen. Erstellt wurde eine Bewertung zur Effizienz der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen auf Rummelplätzen und in Vergnügungsparks (96 500 €). In Anspruch genommen wurde ferner technisches Know-how für das Sammeln von Daten über Risiken bei potenziell gefährlichen Sport- und Freizeitaktivitäten. Das Ergebnis (Kostenpunkt: 44 460 €) bestätigt, dass es an Wissen über Körperverletzungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen fehlt und dass sich hier Handlungsbedarf für die Gemeinschaft stellt[11]. Eine Evaluierung der technischen Leitlinien zur Empfehlung 86/666/EWG über Brandschutz in Hotels mündete in verschiedene Vorschläge zur Überarbeitung der Leitlinien. In Anspruch genommen wurde technische Unterstützung zur Aktualisierung der Bestandsaufnahme der nationalen Bestimmungen über Brandschutz in Hotels[12]. Hierfür beliefen sich die Kosten auf insgesamt 120 000 €.

Die Richtlinie 96/23/EG[13] über Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen schreibt vor, dass jährlich ein Bericht über die durchgeführten Kontrollen zu erstellen ist. Zwecks Verbesserung der in diesen Bericht einzubringenden Inhalte wurde eine Datenbank für die Erfassung der nationalen Daten über Probenahmen und Rückstandskontrollen entwickelt (99 884 €). Die Kosten für einen Bericht zur Verwendung im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten[14] beliefen sich auf 10 000 €. Die Erstellung einer Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe schlug mit 39 730 € zu Buche[15].

Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher

Zwecks Vereinfachung des Zugangs zur Rechtsprechung in Verbraucherangelegenheiten[16] wurde eine Datenbank für missbräuchliche Vertragsklauseln öffentlich zugänglich gemacht[17]. Hierbei beliefen sich die Kosten für die Datenbeschaffung und -aufbereitung und für DV-Support auf 902 689 €. Durchgeführt wurde, mit einem Kostenpunkt von 150 000 €, eine Bewertung des Standes der Anwendung – seitens der Mitgliedstaaten – der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise, und zwar für die Erstellung eines Berichts an den Rat und an das Europäische Parlament[18]. Die Ausgaben für ein elektronisches Instrument zum raschen Informationsaustausch über betrügerische Geschäftspraktiken im Rahmen des internationalen Netzes für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz beliefen sich auf 79 515 €.

Eine Erhebung über Gebühren bei grenzübergreifenden Zahlungen im Privatkundenbankgeschäft der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zwecks Überprüfung der Konformität mit der Richtlinie 97/5/EG [19] hat gezeigt, dass die Überweisungskosten und die anfallenden Bankgebühren zwar gesunken sind, dass aber dennoch zahlreiche Banken ihren Pflichten in Sachen Verbraucherunterrichtung nicht nachkommen (550 000 €). Eine bei Hypothekendarlehensgebern durchgeführte Umfrage zur Übernahme und Wirksamkeit des freiwilligen Verhaltenskodex für vorvertragliche Informationen bei Wohnungskrediten hat gezeigt, dass der Kodex nur in geringem Maße eingehalten wird[20] (370 172 €).

Befragt wurden die Verbraucher 2003 über ihre Meinungen in Sachen Zugang zum Recht (441 772 €). Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Verbraucher mehrheitlich nie ein Problem mit Produkten, die sie kaufen, und Dienstleistungen, die sie in Anspruch nehmen, haben. Der Informationsstand über außergerichtliche Möglichkeiten zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich[21]. Besprochen wurden die Notifizierungskriterien und die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen 98/275/EG und 2001/310/EG über alternative Streitbeilegungsverfahren in einem Workshop (25 950 €).

Das Europäische Netz für die außergerichtliche Streitbeilegung (European Extra-Judicial Network, Kurzform: EEJ-Net) vereinfacht die grenzübergreifende Inanspruchnahme von Einrichtungen für alternative Streitbeilegung. Errichtet wurden nationale Clearingstellen in 15 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island (Kostenpunkt: annähernd 2 Mio. €). Eine Bewertung, der das Netz unterzogen wurde (159 500 €), gelangte zu der Schlussfolgerung, dass es zwingende Gründe für eine Fortführung der finanziellen Unterstützung gibt. Allerdings müssten die Ziele klarer definiert werden. In Sachen Zusammenlegung von EEJ-Net und Netz der Europäischen Verbraucherzentren wurde im Juni 2003 ein Konsens erzielt. Eine Evaluierung der Haushaltsauswirkungen einer solchen Zusammenlegung gelangte zu dem Ergebnis, dass ein Netz nach dem Konzept einer „einzigen Anlaufstelle für alles“ den Verbrauchern zugute käme und sich damit beträchtliche Einsparungen erzielen ließen. Dabei müsste die Zuweisung der Mittel auf die effektiven Bedürfnisse abgestimmt und tätigkeitsorientiert sein. Im Dezember 2003 liefen die Arbeiten für ein gemeinsames System einer netzgestützten Fallbearbeitung an (103 000 €).

Die Ausgaben für Erhebungen über Verbrauchereinstellungen gegenüber Finanzdienstleistungen beliefen sich auf 1 168 068 €. Die Ergebnisse machen deutlich[22], dass die Verbraucher sich relativ machtlos vorkommen und dass die Wahrung ihrer Rechte ihnen Anlass zur Besorgnis gibt. Qualitative Studien haben bestätigt, dass grenzübergreifende Nachfrage und grenzübergreifende Angebote bei Finanzdienstleistungen nach wie vor eine Seltenheit sind. Eine Erhebung im Zusammenhang mit dem Euro (500 000 €) bestätigt, dass die Verbraucher keinerlei Schwierigkeiten damit haben, sich des neuen einheitlichen Zahlungsmittelsmittels zu bedienen, dass aber allgemein der Eindruck einer durch den Euro bedingten Verteuerung vorherrscht[23]. Für eine Bestandsaufnahme/Analyse zum Thema vereinfachte bzw. standardisierte Finanzdienstleistungsprodukte fielen Kosten in Höhe von 418 920 €[24] an. Eine Bestandsaufnahme (150 000 €) über nationale Maßnahmen zur Bewältigung des Phänomens der Überschuldung von Verbrauchern hat gezeigt, dass hier der Handlungsrahmen für die EU sehr eng abgesteckt wäre und dass die Fälle grenzübergreifender Überschuldung selten sind.

Auf rund 1 Mio. € beliefen sich die Ausgaben für die Vorarbeiten für Legislativvorschläge über unlautere Geschäftspraktiken und die Zusammenarbeit der Verwaltungen und der Durchsetzungsbehörden beim Verbraucherschutz. Hierunter fallen auch eine vergleichende Analyse der nationalen Rechtsvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken, eine Ex-ante-Folgenabschätzung zu möglichen Optionen für eine Harmonisierung der fraglichen Praktiken sowie Erhebungen bei Verbrauchern und Gewerbetreibenden über ihre Einstellungen in Sachen grenzübergreifender Einkäufe. Zur Erörterung zentraler Aspekte der Vorschläge trafen sich nationale Experten und Interessenvertreter[25]. Gefördert wurden verschiedene unter griechischer EU-Ratspräsidentschaft durchgeführte Veranstaltungen über nationale Erfahrungen in der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften. In einer Meinungsumfrage (464 482 €) wurde das Verbrauchervertrauen bei grenzübergreifenden Einkäufen erfasst[26]. Auf 379 400 € beliefen sich die Ausgaben für die Erarbeitung von Verbraucherzufriedenheitsindizes als Hilfe für die Ausgestaltung der Verbraucherpolitik der EU, so dass nunmehr sinnvolle Vergleiche in Sachen Verbraucherzufriedenheit mit Produkten und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten bzw. über längere Zeiträume möglich sind. Auf 173 835 € belief sich die finanzielle Beteiligung an einer Studie über Preise bei Konsumerzeugnissen im Binnenmarkt[27]. Eine Folgenabschätzung des Verbraucherpolitischen Aktionsplans 1999-2001 (115 000 €) wurde als Beitrag in die Politikgestaltung eingebracht.

In einer Erhebung wurde im Jahr 2003 das Verbrauchervertrauen in den elektronischen Handel und „Gütezeichen“ beim E-Commerce untersucht (381 416 €)[28]. Auf 145 400 € beliefen sich die Ausgaben für eine Untersuchung über die Verwendung von „Vertrauenslabels“ im E-Commerce und ihre Erfolgskriterien. Beiträge flossen einer im Rahmen der irischen EU-Ratspräsidentschaft veranstalteten Konferenz über Online-Verbrauchervertrauen sowie einer unter italienischer EU-Ratspräsidentschaft veranstalteten Konferenz über Perspektiven der Verbraucherpolitik zu.

In Meinungsumfragen über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wurden 2002/2003 der Zufriedenheitsgrad zu folgenden Aspekten gemessen: Zugang zu diesen Dienstleistungen, Kosten, Qualität, Information, Vertragsbedingungen, Kundendienst und Bearbeitung von Beschwerden bei bestimmten Dienstleistungen, einschließlich in den Bereichen Mobiltelefonie und Kommunikation über Festnetz, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Postdienstleistungen, öffentlicher Nahverkehr und Bahndienstleistungen. Hierfür beliefen sich die Kosten auf insgesamt 444 084 €. Nähere Aufschlüsse hierzu ergab eine im Jahr 2003 zum Preis von 690 567 € durchgeführte qualitative Untersuchung[29].

Die Ausgaben zur Unterstützung der Tätigkeiten im Bereich Vertragsrecht (Studien, Workshops) beliefen sich auf insgesamt 266 000 €[30].

In Auftrag gegeben wurden verschiedene Berichte über die Einbeziehung der Verbraucherinteressen bei der Überarbeitung der Verordnung über Fusionskontrolle und der Leitlinien über horizontale Unternehmenszusammenschlüsse sowie zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und Verbraucherinteressen[31].

AUSBILDUNG UND INFORMATION

Überarbeitet wurde 2002/2003 die Website für Gesundheit und Verbraucherpolitik[32]. Mit 2 774 321 gezählten Besuchern erzielte die Website im Oktober 2003 einen Rekord. Einer Befragung unter den Website-Besucher ergab, dass die mit der Website sehr zufrieden sind. Die Zahl der Bezieher des täglichen Informationsdienstes „What’s New/Was gibt’s Neues?“ für Neuigkeiten per E-Mail stieg binnen zwei Jahren um 50 %. Der Newsletter Consumer Voice [33] wurde regelmäßig an über 10 000 Abonnenten verschickt. Die Gesamtausgaben für technischen Support wie Website-Produktion, E-Mail-Service und Newsletter beliefen sich auf rund 1 Mio. €. Zusätzlich dazu wurden 72 500 € für Hardcopy-Veröffentlichungen ausgegeben.

Die nationalen Aufklärungs- und Bildungskampagnen zum Thema Lebensmittelsicherheit liefen Ende 2002 aus. Einer Evaluierung (Kostenpunkt: 200 000 €) zufolge, der diese Kampagnen unterzogen wurden, erwiesen sich die durchgeführten Maßnahmen als relevant für nationale Bedürfnisse und als durchaus effektiv, gemessen an den Ergebnissen, aber ineffektiv in Bezug auf stärkere Sensibilisierung für Sicherheitsanliegen und Belebung der öffentlichen Debatte. Zurückzuführen war dies in erster Linie auf die geringe Mittelausstattung der Kampagnen und auf die fehlenden quantifizierten Ziele. Positiv bewertet wurde das im Rahmen der Kampagne „Euro leicht gemacht“ entwickelte Informations- und Schulungsmaterial für besondere Verbraucher-Problemgruppen, und zwar hinsichtlich Strategie, Konzept und Verbreitung[34].

Einer Evaluierung unterzogen wurden die EU-Rechtsvorschriften über die Lebensmitteletikettierung und die Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher in Sachen Kennzeichnung und Angaben auf Lebensmitteln, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, inwiefern Bedarf für legislative oder sonstige Anpassungen besteht (140 000 €)[35].

Auf den Wettbewerb „Junge Verbraucher in Europa“, Auflage 2002, (574 500 €) folgte 2003 ein „Europäischer Taschenkalender“ mit Informationen über Verbraucherrechte, der in 560 000 Exemplaren erschien und in höheren Schulen verteilt wurde. Die hierfür anfallenden Kosten beliefen sich auf etwa 1,25 Mio. €. Mit der Entwicklung interaktiver Online-Teachware (825 000 €) soll Lehrmaterial zur Verbraucherbildung bei Erwachsenen in Sachen Verbraucherrechte angeboten werden.

Im Europäischen Netz der Verbraucherzentren zusammengeschlossen sind 15 Verbraucherinformationsstellen in 13 Mitgliedstaaten[36]. Die Verbraucherzentren bieten den Konsumenten Information und Beratung bei grenzübergreifenden Beschwerden. Die EU-Beteiligung an dem Netzverbund belief sich 2002/2003 auf annähernd 5 Mio. €. Eine Evaluierung(184 405 €), der die Tätigkeiten des Netzes 2003 unterzogen wurden ergab, dass weniger als die Hälfte aller Beschwerden in Wirklichkeit grenzübergreifender Natur sind. Empfohlen werden in der Evaluierung genauer abgesteckte Ziele und eine ausschließliche Befassung mit grenzübergreifenden Angelegenheiten, denen eindeutig eine EU-Dimension zukommt. Die Finanzierung sollte stärker leistungsgebunden und nachfrageorientiert sein. Durch Zusammenlegung des Netzes der Verbraucherzentren mit dem Netz für außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-Net) könnten die gebotenen Dienstleistungen noch effektiver werden und an Kostenwirksamkeit hinzugewinnen.

Für Workshops für Sachverständige der Verbraucherorganisationen zum Thema Verbraucherschutz im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften über chemische Stoffe[37] fielen Ausgaben in Höhe von 85 915 € an. Zwecks Verbesserung ihrer organisatorischen Leistungsfähigkeit wurden die Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen in Management, PR/Lobbying und in EU-Verbraucherrecht weitergebildet (280 223 €). Auf etwa 160 000 € beliefen sich die Ausgaben für eine Datenbank als Hilfsinstrument für die Kommunikation mit den Verbraucherorganisationen bzw. für die Kommunikation der Organisationen untereinander sowie für die finanzielle Beteiligung an Seminaren über Fragen der Wahrnehmung der Verbraucherinteressen, die unter spanischer EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet wurden.

EUROPÄISCHE VERBRAUCHERORGANISATIONEN

Betriebskostenzuschüsse 2003 und 2004[38] erhielten die Europäische Vereinigung für die Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in der Normung (ANEC) und die europäische Verbraucherorganisation BEUC. Dem europäischen Verband „Association Européenne de Consommateurs“ (Kurform: AEC)) wurden 2002 zwar Fördermittel gewährt, jedoch gelang es ihm nicht, sich als existenzfähige Organisation, die Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene zu vertreten vermag, zu etablieren.

Spezifische Projekte

In den Jahren 2002 und 2003 wurden insgesamt 44 spezifische Projekte kofinanziert[39]. Begünstigte waren in erster Linie nationale Verbraucherorganisationen und andere Nichtregierungsorganisationen. Die Zahl der Anträge, die Zahl der genehmigten Projekte und die Gesamtsumme der bewilligten Finanzhilfen haben sich inzwischen stabilisiert. Der Umfang der Projekte ist im Schnitt zurückgegangen, während die Verwaltungskosten gestiegen sind (darunter auch rund 50 000 € für externe Sachverständige). Eine Evaluierung, der 97 spezifische Projekte unterzogen wurden, die 1999-2002 gefördert wurden, macht deutlich, dass die Projekte potenziell ein breites Spektrum an Populationen und Multiplikatoren ansprechen konnten, in jedem Fall aber mit den Projekten das Know-how der Organisatoren, die öffentliche Wertschätzung und die Kapazitäten in Sachen Vernetzung hinzu gewinnen konnten. Nicht messbar bzw. in allerseltensten Fällen zu ermitteln waren die potenziellen Auswirkungen auf die Verbraucher bzw. das erzielte Verbrauchschutzniveau. Empfohlen wird eine stärkere Fokussierung auf EU-politische Ziele, auf mehr Transparenz und auf bessere Verbreitung der Projektergebnisse.

Schlussfolgerung

In den Jahren 2002 und 2003 waren die Ausgaben, verglichen mit dem Zeitraum 1999-2001, stärker politisch orientiert. Bedingt ist dies weitgehend durch präziser gefasste Ziele und durch den kohärenteren Ansatz, den die Verbraucherpolitische Strategie 2002-2006 verfolgt. An Bedeutung hinzugewonnen haben Maßnahmen zur Schaffung einer Wissensbasis für die Politik-Erarbeitung. Ergebnis der Bemühungen zur Steigerung der Effizienz auf Seiten der Europäischen Verbraucherzentren und des Netzes für die außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-Net) war der Beschluss, die beiden Netze zu einer einzigen Struktur zusammenzufassen und ihre jeweiligen Tätigkeiten stärker auf grenzübergreifende Verbraucherprobleme zu konzentrieren. Infolge von Evaluierungen und kritischen Bewertungen kam es zu einer substanziellen Neuausrichtung der Maßnahmen in den Bereichen Verbraucherbildung und -information. Diese werden einer Evaluierung unterzogen werden, um festzustellen, inwiefern sie nachhaltigere Ergebnisse zeitigen. Die spezifischen Projekte erweisen sich als vergleichsweise effektiveres Mittel zur Förderung nationaler Verbraucherorganisationen und anderer Nichtregierungsorganisationen denn als ein Politik-Instrument. Neue Instrumente zur Förderung der Verbraucherorganisationen wie etwa Maßnahmen im Bereich „Capacity Building“ verdienen es, dass ihnen Priorität eingeräumt wird.

ANHANG

Tabelle 1: Gesamtbeträge der Mittelbindungen 2002/2003 im Rahmen des Beschlusses 283/1999/EG (in €)

2002 | 2003 |

Aktionen der Kommission (Artikel 2 Absatz a)* | 16 240 612 | 17 883 792 |

Europäische Organisationen (Artikel 2 Absatz b) | 1 995 394 | 2 265 290 |

Spezifische Projekte (Artikel 2 Absatz c) | 2 748 841 | 2 794 705 |

GESAMT- Mittelbindung | 20 984 847 | 22 943 787 |

(* einschließlich Finanzhilfen für Veranstaltungen der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft und Verwaltungsmitteln)

[1] ABl. L 34 vom 9.2.1999, S. 1.

[2] Siehe auch KOM(2003) 42 endg. über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 1999-2001.

[3] Ein Betrag in Höhe von ca. 1 Mio. € wurde mit Billigung der Haushaltsbehörde im November 2002 auf andere Gemeinschaftstätigkeiten transferiert (Haushaltslinie B5304).

[4] Durch die Beschlüsse 97/404/EG und 97/579/EG der Kommission eingesetzte wissenschaftliche Ausschüsse. Im Mai 2003 gingen die Zuständigkeiten für Lebensmittelfragen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit über.

[5] Siehe http://europa.eu.int/comm/food/committees/scientific/index_en.htm

[6] Siehe http://europa.eu.int/comm/food/fvo/index_en.htm

[7] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_safe/prod_safe/chem_risks/index_en.htm

[8] Wie in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29-43) vorgeschrieben.

[9] Ergebnisse abrufbar unterhttp://europa.eu.int/comm/food/food/biosafety/bse/bse50_en.pdf

[10] Siehe wöchentliche Übersicht der Meldungen unter http://europa.eu.int/comm/food/food/rapidalert/index_en.htm und http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_safe/prod_safe/gpsd/rapex_en.htm

[11] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_safe/serv_safe/reports/index_en.htm

[12] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_safe/serv_safe/fire_safe/index_en.htm

[13] Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, ABl. L 125 vom 23.5.1996, S. 10-32.

[14] ABl. L 43 vom 14.2.1997 S. 1-6.

[15] Soll öffentlich zugänglich gemacht werden unter http://europa.eu.int/comm/food/food/chemicalsafety/additives/index_en.htm

[16] Richtlinie 93/13/EWG, ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29.

[17] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/unf_cont_terms/index_en.htm

[18] Veröffentlicht unter: http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/price_ind/index_en.htm

[19] ABl. L 43 vom 14. Februar 1997; S. 25.

[20] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/fina_serv/loans/index_en.htm

[21] Ergebnisse unter http://europe.eu.int:comm:consumers:redress:reports_studies:index_en.htm

[22] Ergebnisse abrufbar unterhttp://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/fina_serv/cons_experiences/index_en.htm

[23] Ergebnisse abrufbar unterhttp://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/fina_serv/euro/index_en.htm

[24] Ergebnisse für 2005 erwartet.

[25] Ergebnisse abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus/green_papcomm/studies/index_en.htm und unter http://europa.eu.int/comm/consumers/topics/facts_en.htm

[26] Ergebnisse abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/consumers/topics/facts_en.htm

[27] Siehe http://europa.eu.int/comm/internal_market/score/docs/score13/score13-printed_en.pdf undhttp://europa.eu.int/comm/internal_market/score/docs/score13/prices-paper_en.pdf

[28] Ergebnisse abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/consumers/topics/facts_en.htm

[29] Ergebnisse abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/serv_gen/cons_satisf/index_en.htm

[30] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/cont_law/index_en.htm

[31] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/reports/reports_en.htm

[32] Siehe http://europa.eu.int/comm/dgs/health_consumer/index.htm

[33] Siehe http://europa.eu.int/comm/dgs/health_consumer/library/pub/index_en.html

[34] Evaluierung der an die Bürger Europas gerichteten Informationskampagne „Der Euro: eine Währung für Europa“.

[35] Siehe http://europa.eu.int/comm/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/comm_legisl_en.htm

[36] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/compl/euroguichet/index_en.htm

[37] Siehe http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_safe/prod_safe/chem_risks/index_en.htm

[38] Die Finanzhilfen zu den anfallenden Betriebskosten beliefen sich, laut Mittelbindung 2002-2003 auf 939 065 € bzw. 1 172 790 € zu Gunsten von BEUC, auf 940 887 € bzw 1 092 500 € zu Gunsten von ANEC und auf 75 442 € zu Gunsten von AEC.

[39] Von 54 Anträgen, die 2002 eingereicht wurden, wurden deren 22 genehmigt, von denen wiederum 20 in den Genuss einer Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 2 748 841 € gelangten. Von 65 Anträgen, die 2003 eingingen, wurden deren 22 mit insgesamt 2 794 705 € kofinanziert.