52005DC0152

Mitteilung der Kommission - Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten {SEK(2005) 518} /* KOM/2005/0152 endg. */


Brüssel, den 20.4.2005

KOM(2005) 152 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Das intellektuelle Potenzial Europas wecken:So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten

{SEK(2005) 518}

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten

„Das Streben nach Erkenntnis beflügelt Europa seit jeher. Es hat zur Formung unserer Identität und unserer Werte beigetragen, und es ist die Triebfeder unserer künftigen Wettbewerbsfähigkeit“ [1].

1. DIE UNIVERSITÄTEN SIND EIN WESENTLICHER FAKTOR FÜR DIE ERREICHUNG DER LISSABONNER ZIELE

In den nächsten 20 Jahren wird in Europa ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Wirtschaft stattfinden. Die Produktionsgrundlage wird weiter schrumpfen, zukünftiges Wachstum und sozialer Wohlstand werden zunehmend auf wissensintensiven Industriezweigen und Dienstleistungen beruhen und immer mehr Arbeitsplätze werden einen Hochschulabschluss erfordern. Trotzdem sind die europäischen Universitäten[2], die Motoren des neuen, wissensbasierten Paradigmas, nicht in der Lage, ihr ganzes Potenzial zu entfalten, um zum Neustart der Lissabonner Strategie beizutragen.

Europa muss die drei Eckpunkte des Wissensdreiecks stärken: Bildung, Forschung und Innovation – und die Universitäten spielen für alle drei eine wichtige Rolle. Stärker und effizienter in die Modernisierung und die Qualität der Universitäten zu investieren ist eine Direktinvestition in die Zukunft Europas und die Zukunft der Europäer/innen.

Das vorliegende Dokument setzt auseinander, wie dies erreicht werden könnte. Es beruht auf der Konsultation der Betroffenen – eingeleitet durch die Mitteilung der Kommission „Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens“[3] im Jahr 2003 – die zu einem zweifachen Follow-up geführt hat:

- Die Ergebnisse der Konsultation zu Forschungsaspekten [4] wurden anhand zweier Berichte zu den Beziehungen Hochschulbereich-Forschung[5] analysiert und waren Gegenstand einer großen Konferenz in Liège im April 2004[6]. Der kommende Aktionsplan für universitäre Forschung (ein Dokument, das diese Mitteilung ergänzen wird) befasst sich mit der Forschungsdimension der Universitäten.

- Die Ergebnisse zu Aspekten des Hochschulwesens [7] wurden im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“[8] analysiert und bei der Konferenz im Februar 2005 diskutiert[9].

Die vorliegende Mitteilung beruht überwiegend auf übereinstimmenden Meinungen und Standpunkten aus dem Konsultationsprozess, der für das europäische Hochschulwesen im Wesentlichen drei Herausforderungen ergab: bei der Qualität Weltklasse zu erreichen, die Steuerung zu verbessern und die Finanzierung zu erhöhen und zu diversifizieren. Die in diesen Bereichen vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigen voll das Subsidiaritätsprinzip, wonach die Mitgliedstaaten für die Organisation des Hochschulwesens verantwortlich sind.

2. ZUNEHMENDE HERAUSFORDERUNGEN

Dieser Abschnitt ist gemeinsam mit dem Arbeitsdokument der Kommission „European Higher Education in a Worldwide Perspective “, welches zusätzliche relevante statistische Daten und Indikatoren erläutert und analysiert (hauptsächlich in Teil III und im statistischen Anhang in den Tabellen 3, 4, 5 und 8).

2.1. Humankapital und Innovationsrückstand

Tertiäres Bildungsniveau

Europas Gesellschaft gilt weithin als hoch gebildet, obwohl nur 21% der EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über einen Hochschulabschluss verfügen. Das sind deutlich weniger als in den USA (38%), Kanada (43%), Japan (36%) oder Südkorea (26%).

Hochschulzugang

Während in Europa die Ansicht, dass Hochschulbildung ein „öffentliches Gut“ sei, weit verbreitet ist, sind die Studierendenzahlen in anderen Teilen der Welt höher und steigen rascher – in erster Linie dank wesentlich höherer privater Finanzierung. Mit einer durchschnittlichen Immatrikulationsquote von 52% liegt die EU geringfügig vor Japan (49%), hinkt jedoch hinter Kanada (59%) und weit hinter den USA (81%) und Südkorea (82%) her.

Forschungsleistung

Die EU bildet zwar mehr Graduierte in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik aus und bringt insgesamt mehr Doktorantinnen und Doktoranten hervor, beschäftigt jedoch nur 5,5 Forscher/innen pro 1 000 Beschäftigten, was geringfügig weniger ist als in Kanada und Südkorea, aber deutlich weniger als in den USA (9,0) und Japan (9,7). Zwei neuere Untersuchungen mit dem Schwerpunkt auf Forschung ergaben, dass mit Ausnahme einer Handvoll britischer keine EU-Universitäten unter den besten 20 der Welt zu finden sind und relativ wenige unter den besten 50[10]. Auch das rasche Wachstum asiatischer Universitäten, sowohl öffentlicher als auch privater, stellt Europa – und die USA – vor eine Herausforderung, was Doktoratskandidatinnen und –kandidaten in den Naturwissenschaften und im technischen Bereich betrifft[11].

2.2. Problemfelder

Einheitlichkeit

Eine Tendenz zu Einheitlichkeit und Gleichheit in vielen nationalen Systemen gewährleistet, dass die durchschnittliche Qualität der Universitäten weitgehend homogen und vergleichsweise gut ist – zumindest was den akademischen Aspekt betrifft. Aufgrund unzureichender Differenzierung bestehen jedoch auch Defizite. Die meisten Universitäten bieten tendenziell dieselben monodisziplinären Studiengänge und alt hergebrachten Methoden für dieselbe Gruppe akademisch am besten qualifizierter Lernender an – was zum Ausschluss jener führt, die nicht ins Standardmodell passen. Weitere Konsequenzen sind, dass Europa zu wenige Zentren mit weltweiten Spitzenleistungen hat und die Universitäten nicht aufgefordert werden, im In- und Ausland den spezifischen Wert ihres Produktes für die Studierenden und die Gesellschaft zu erklären.

Abschottung

Zwischen und sogar innerhalb der einzelnen Länder leidet das Hochschulwesen in Europa nach wie vor an der Aufsplitterung in mittlere oder kleinere Gruppen mit unterschiedlichen Rechtsvorschriften und natürlich verschiedenen Sprachen. Das europäische Hochschulwesen muss für die Welt „lesbar“ werden, wenn es seine Position als führendes Mobilitätsziel für Studierende wiedererlangen will – eine Position, die es in den 90er Jahren an die USA verlor. Das Hochschulwesen hat auch nach wie vor kaum Verbindungen zur Industrie, sodass Wissen nur begrenzt gemeinsam genutzt wird und die Mobilität eingeschränkt ist. In der Folge fehlen vielen Absolventinnen und Absolventen – selbst auf höchstem Niveau – die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen und der Unternehmergeist. Die meisten Universitäten hängen stark vom Staat ab und sind auf einen weltweiten Wettbewerb um Talente, Prestige und Ressourcen schlecht vorbereitet.

Überregulierung

Die Überregulierung des universitären Lebens behindert Modernisierung und Effizienz. Auf nationaler Ebene festgelegte Studiengänge und Beschäftigungsbestimmungen für akademisches Personal tendieren dazu, Studienplanreformen und Interdisziplinarität zu behindern. Unflexible Zulassungs- und Anrechnungsbestimmungen behindern lebenslanges Lernen und Mobilität. Unattraktive Bedingungen ermutigen junge Talente, sich woanders nach schneller erreichbarer Unabhängigkeit und besseren Gehältern umzusehen. Penible Ex-ante-Kontrollen verhindern, dass Universitäten rasch auf Veränderungen in ihrem Umfeld reagieren können. Wo jede Veränderung legislativ nachvollzogen werden muss, sind nur geringe Reformen möglich, die bruchstückhaft sind und alles über einen Kamm scheren.

Unterfinanzierung

Zwei ausgeprägte Investitionsdefizite im Wissenssektor schlagen auf die Universitäten durch:

- Forschung: Die EU-Länder geben 1,9% des BIP für Forschung aus, wohingegen die USA, Japan und Südkorea dank wesentlich höherer Forschungsinvestitionen aus der Industrie knapp 3% erreichen.

- Hochschulwesen: Die EU-Länder geben im Schnitt lediglich 1,1% des BIP dafür aus und liegen damit gleichauf mit Japan, jedoch weit hinter Kanada (2,5%), den USA (2,7%) und Südkorea (2,7%). Dies ist fast ausschließlich auf deutlich geringere Investitionen von Unternehmen und Privathaushalten in Europa zurückzuführen. Um die US-Zahl zu erreichen, müsste Europa jährlich zusätzlich 150 Milliarden Euro für das Hochschulwesen[12] ausgeben.

Politisch gesehen führen Unterfinanzierung und die Abhängigkeit von staatlichen Mitteln nicht nur zur relativen Armut des Hochschulsektors. Die Auswirkungen sind je nach Land unterschiedlich, reichen jedoch von niedrigen Teilnahmequoten bis zu nicht befriedigter Nachfrage, unzureichender Vorbereitung der Studierenden auf den europäischen Arbeitsmarkt, einer zu geringen Zahl von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte/ForscherInnen oder der Unfähigkeit, Spitzentalente anzuziehen und zu halten.

3. DIE ECKPUNKTE DER MODERNISIERUNG: ATTRAKTIVITÄT, STEUERUNG, FINANZIERUNG

Die einzelnen Probleme sind in den Mitgliedstaaten unterschiedlich stark ausgeprägt. Der EU liegt jedoch daran, sie überall in der Union zu lösen. Der Konsultationsprozess hat gezeigt, dass es Lösungen gibt und dass in drei Richtungen Handlungsbedarf besteht.

3.1. Attraktivität: Das Gebot von Qualität und Spitzenleistungen

An den Universitäten muss sich Grundsätzliches ändern, damit Qualität und Attraktivität steigen. Alle, die diese Veränderungen innerhalb der Universitäten vorantreiben, brauchen spezifische Unterstützung (einschließlich finanzieller Mittel) durch ihre Umgebung. Universitäten, die sich nicht verändern – weil es ihnen an Motivation, Handlungsspielraum oder Ressourcen fehlt – werden für sich selbst, ihre Absolventinnen und Absolventen sowie für ihr Land zunehmend zum Handicap werden.

3.1.1. Differenzierung bei Qualität und Spitzenleistungen

Damit Europas intellektuelles Potenzial geweckt werden und in der Wirtschaft und Gesellschaft zum Tragen kommen kann, müssen in Zukunft die Zielgruppen, die Lehrmethoden, der Zu- und Abgang, der Mix aus Disziplinen und Kompetenzen in Studienplänen usw. wesentlich vielfältiger werden.

Herausragende Qualität kann nur auf einem Boden gedeihen, den eine durchgängige „Kultur der Spitzenleistungen“ auszeichnet. Spitzenleistung hat ein Ablaufdatum: Sie muss ständig herausgefordert und in Frage gestellt werden. Einige wenige Universitäten erreichen sie ganzheitlich, viel häufiger sind es jedoch einzelne Fakultäten oder Teams innerhalb einer Einrichtung oder eines Netzwerks. Je nach Land, Art der Einrichtung und der einzelnen Universität unterscheiden sich Form und Intensität von Forschung (wie auch anderer Aktivitäten) beträchtlich. Jede Universität muss ihr gesamtes Potenzial im Rahmen ihrer eigenen Stärken und Prioritäten ausschöpfen und letztere daher definieren und sich darauf konzentrieren können.

Das erfordert eine gewisse Konzentration der Mittel nicht nur auf Zentren und Netzwerke, die bereits ausgezeichnet sind (in einer bestimmten Form oder einem bestimmten Bereich von Forschung, Lehre/Ausbildung oder Dienstleistung für die Gemeinschaft) – sondern auch auf jene, die das Potenzial haben, herausragende Leistungen zu erbringen und etablierte Führende herauszufordern.

3.1.2. Welche Faktoren erhöhen die Attraktivität für die Studierenden?

Größere Flexibilität und Öffnung zur Welt beim Lehren/Lernen

Wenn die Universitäten lokal und global attraktiver werden wollen, braucht es eine tief greifende Studienplanreform – nicht nur, um Inhalte auf höchstem akademischem Niveau zu gewährleisten, sondern auch, um auf sich ändernde Bedürfnisse auf den Arbeitsmärkten zu reagieren. Eine der wesentlichen sozialen Aufgaben des Hochschulwesens ist die Eingliederung von Absolventinnen und Absolventen ins Berufsleben und somit in die Gesellschaft. Lernen muss neben spezialisiertem Wissen auch Querschnittskompetenzen (wie Teamwork und Unternehmergeist) umfassen. Europäische und interdisziplinäre Aspekte müssen gestärkt werden. Das Potenzial von IKT sollte beim Lehren/Lernen, einschließlich des lebenslangen Lernens, voll genutzt werden. Die Aufgliederung in Bakkalaureat-Magister/Bachelor-Master erlaubt eine stärkere Differenzierung der Programmprofile und Lernmethoden (z. B. forschungsbasiertes Lernen und IKT-Angebot).

Ausweitung des Zugangs

Bessere Beratung und Anleitung (vor und während der Hochschulausbildung), eine flexiblere Aufnahmepolitik und auf die Studierenden abgestimmte Lernpfade gewinnen angesichts neuer Lernendentypen, größerer Programmvielfalt und stärkerer Mobilität in ganz Europa zunehmend an Bedeutung. Sie sind zentrale Determinanten für die Ausweitung des Zugangs, die Motivation der Studenten und zur Steigerung von Erfolg und Effizienz - unabhängig davon, ob die Zulassungsbedingungen kompetitiv sind oder nicht. Stipendien-/Darlehenssysteme, leistbare Wohnmöglichkeiten und Teilzeitarbeit oder Assistenzen entscheiden ebenfalls darüber, ob eine Universität für eine entsprechende Bandbreite von Lernenden attraktiv und zugänglich ist – und damit die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft überwindet.

Bessere Kommunikation

Während Akademiker/innen zur Annahme neigen, gute Qualität spreche für sich selbst, geht es bei der Attraktivität um Wahrnehmungen. Die Entwicklung einer kohärenten Struktur bei den Abschlüssen, ECTS-Punkte, der Diplomzusatz und zuverlässige Qualitätssiegel werden die Anerkennung europäischer Abschlüsse verbessern. Doch das reicht noch nicht: Die Universitäten müssen der Gesellschaft den Wert dessen, was sie produzieren, besser kommunizieren und mehr in ihre Präsenz und ihr Marketing im In- und Ausland investieren. Nicht alle sind darauf gut vorbereitet.

3.1.3. Welche Faktoren stärken die Humanressourcen?

Ein Faktor, der in der Hochschulbildung und in der Forschung ganz wesentlich die Qualität bestimmt, sind die Humanressourcen. Die Universitäten müssen daher an ihrem Humanpotenzial arbeiten, sowohl qualitativ als auch quantitativ, indem sie eine Karriere in der Lehre/Forschung für Talente attraktiv machen, diese Talente entwickeln und an sich binden. Spitzenleistungen entstehen nur in einem positiven beruflichen Umfeld, das vor allem auf offenen, transparenten und kompetitiven Verfahren beruht. Freie Stellen, zumindest für Rektorinnen und Rektoren, Dekaninnen und Dekane, Professorinnen und Professoren sowie Wissenschaftler/innen sollten öffentlich und wo möglich international ausgeschrieben werden. Wissenschaftler/innen sollten in Bezug auf ihren beruflichen Status vom Beginn ihrer Karriere an als Expertinnen/Experten behandelt werden[13]. Reale und virtuelle Mobilität (ob über Landesgrenzen oder zwischen Universitäten und Industrie) sowie Innovationen, die z. B. zu Spin-offs an der Universität führen, sollten unterstützt und belohnt werden[14]. Qualität und Leistung bei der Erfüllung aller Aufgaben sollten mit Kompensationen abgegolten werden, einschließlich einem Einkommensbestandteil aus Forschungsverträgen, Beratungen, Patenten usw. Diese Maßnahmen würden im Laufe der Zeit die Spitzenleistungen an europäischen Universitäten verstärken, den Attraktivitätsrückstand gegenüber anderen Weltgegenden reduzieren und Gesamteuropa zugute kommen – durch hoch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen, die an regionale Universitäten gehen oder dorthin zurückkehren, sei es unmittelbar nach ihrer Ausbildung oder zu einem späteren Zeitpunkt in ihrer Karriere.

3.1.4. Vielfalt erfordert Organisation auf europäischer Ebene

Das europäische Hochschulwesen ist durch unterschiedliche Sprachen, Kulturen, Systeme und Traditionen geprägt und das soll auch so bleiben. Gleichzeitig müssen die verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften ausreichend kompatibel sein, um Verwirrung zu vermeiden – schließlich lautet das Ziel: zusätzliche Wahl- und Mobilitätsmöglichkeiten für die Bürger/innen. Die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen setzt ein Mindestmaß an Organisation auf europäischer Ebene voraus, und zwar in Form von gemeinsamen Referenzsystemen und grundlegenden Standards.

Eines der wichtigsten Ziele des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines europäischen Rahmens für Hochschulabschlüsse[15]. Wenn der den Ministerinnen und Ministern bei ihrer nächsten Tagung in Bergen vorgelegte Vorschlag angenommen wird, bietet er nicht nur einen gemeinsamen Referenzrahmen für alle Arten von Bachelor/Bakkalaureat-, Master/Magister- und Doktoratsabschlüssen, sondern auch für „kürzere“ postsekundäre Qualifikationen von nominell etwa 120 ECTS-Punkten. Der Vorschlag würde sich in den umfassenden Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) einfügen, wie ihn die Lissabonner Strategie für alle Arten und Niveaus von Qualifikationen fordert[16].

Qualität hängt in erster Linie von einer „Kultur der Qualität“ und interner Qualitätssicherung an den Universitäten ab – umso mehr, wenn die Universität ganz vorne an der „Wissensfront“ steht. Die Rechenschaftspflicht der Universitäten gegenüber der Gesellschaft erfordert jedoch auch ein externes Qualitätssicherungssystem. In Europa sollte dies über ein Netz von Qualitätssicherungsagenturen erfolgen – von denen jede für ein Land/eine Region oder eine Disziplin/Berufsgruppe zuständig ist – die sich auf einige grundlegende Kriterien einigen, um die gegenseitige Anerkennung von Qualitätssiegeln in der gesamten Union zu erleichtern[17]. Mit Ausnahme jener wenigen Universitäten, die ihren eigenen „Markennamen“ aufgebaut haben, brauchen Europas Universitäten Qualitätssiegel mit internationalem Ruf. Wenn es nicht gelingt, solche Siegel zu entwickeln, wäre das für sie weiterhin ein Wettbewerbsnachteil.

3.2. Steuerung: Besseres Management auf der Ebene des Hochschulsystems und der einzelnen Einrichtungen

Die Forderung der Universitäten nach mehr Autonomie ist keine Forderung nach Rückzug des Staates: Im Gegenteil, es gibt einen Beinahe-Konsens in Europa, dass der Staat seine Zuständigkeit für das Hochschulwesen beibehalten oder sogar ausweiten sollte.

Die Universitäten fordern eine grundlegend neue Form der Vereinbarung (oder einen „Vertrag“) mit der Gesellschaft, gemäß dem sie für ihre Studienprogramme, ihr Personal und ihre Ressourcen zuständig und rechenschaftspflichtig sind, während die öffentliche Hand sich auf die strategische Ausrichtung des Systems als Ganzes konzentriert.

3.2.1. Stärkung der staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen als System

Mit der Konzentration auf die strategische Ausrichtung des gesamten Systems könnte die öffentliche Hand ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Hochschulwesen in der Wissensgesellschaft besser wahrnehmen, vor allem durch die Festlegung eines Regelungsrahmens, innerhalb dessen eine strategische Ausrichtung, verbunden mit Autonomie und Vielfalt, dazu führt, den Zugang auszuweiten und die Qualität zu erhöhen.

In vielen Ländern würde dies einen neuen Ansatz für Ministerien bedeuten, mit weniger ex ante Prüfungen und mehr ex post Rechenschaftspflicht der Universitäten in Bezug auf Qualität, Effizienz und das Erreichen vereinbarter Ziele. Beides ist nur über intensive Schulung des Universitätsmanagements möglich, damit es den Wandel strategisch und mit einer europäischen/internationalen Perspektive planen und durchführen kann.

3.2.2. Institutionelle Modernisierungsstrategien

Die Mehrzahl der Universitäten sieht in den derzeitigen nationalen Bestimmungen ein Hindernis, das es ihnen nicht erlaubt, die für ihre Zukunft nötigen Änderungen vorzunehmen. Ein Umfeld, das offen, kompetitiv und in Bewegung ist, setzt Autonomie voraus – nur so können Universitäten auf die sich ändernden Bedürfnisse der Gesellschaft reagieren und auch die volle Verantwortung für ihre Reaktionen tragen.

Die Universitäten sollten zuständig sein für:

- die Festlegung mittelfristiger Prioritäten (u. a. durch die Definition von Forschungsarten/-bereichen, Lehre und Dienstleistungen, bei denen sie hervorragende Qualität erreichen wollen) und die Ausrichtung der gemeinsamen Anstrengungen ihres Personals auf die Erreichung dieser Ziele;

- das Management und die Entwicklung ihrer Humanressourcen (vgl. Punkt 3.1.3);

- die Festlegung der Studienpläne – im Hinblick auf interne Qualitätssicherung und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen des Europäischen Hochschulraumes;

- das professionelle Management ihrer Infrastruktur (indem sie diese besitzen, betreiben und weiterentwickeln), ihrer finanziellen Ressourcen (einschließlich Budgets, Investitionen und Kredite) und der externen Kommunikation (Aufbau eines Images).

3.3. Finanzierung: höhere und effizientere Investitionen

Angesichts überlanger Studiendauer, hoher Studienabbrecherquoten und/oder Akademikerarbeitslosigkeit, könnten höhere Investitionen in das derzeitige System als unproduktiv oder sogar kontraproduktiv angesehen werden. Trotzdem sind Unterfinanzierung und starre Strukturen in einigen Ländern ein derart akutes Problem, dass sie den Reformprozess an den Universitäten behindern, die dadurch wiederum in einen Teufelskreis geraten.

Bevor Universitäten mehr Finanzierungen lukrieren können, müssen sie Stakeholder – Regierungen, Unternehmen, Haushalte – überzeugen, dass die vorhandenen Ressourcen effizient genutzt werden und neue Mittel einen Mehrwert für sie erbringen würden. Einer höheren finanziellen Ausstattung müssen tief greifende Änderungen gegenüberstehen: die Projektierung solcher Änderungen ist die wichtigste Rechtfertigung und der Hauptgrund für neue Investitionen.

3.3.1. Investitionsprioritäten für die Modernisierung des Hochschulwesens

Die Universitäten signalisieren unmissverständlich, dass Reformen in der in Europa erforderlichen Größenordnung ohne (gezielte) neue Mittel[18] nicht nachhaltig umgesetzt werden können. Diese Reformen erfordern einen zusätzlichen Zeitaufwand seitens des Personals, Schulungen, Weiterentwicklung im IKT-Bereich usw. und daher besondere Finanzmittel – zusätzlich zu jenen für die laufenden Tätigkeiten.

Zusätzliche Finanzmittel sollten vor allem jenen Universitäten (es gibt sie in jedem System) und jenen Gruppen/Einzelpersonen (es gibt sie an jeder Universität) Anreize und Möglichkeiten bieten, die gewillt und fähig sind, innovativ tätig zu werden, zu reformieren sowie Lehre, Forschung und Dienstleistungen von hoher Qualität zu liefern. Das setzt in der Forschung eine stärker auf Wettbewerb ausgerichtete Finanzierung und im Bildungsbereich eine stärker auf den Output bezogene Finanzierung voraus.

3.3.2. Beiträge der Studierenden und der Industrie

In der Diskussion über den gesellschaftlichen und privaten Nutzen von Hochschulbildung wurde ihre Funktion als Investition unterstrichen, von der sowohl die Einzelperson (durch höheres Einkommen und höheren Status) als auch die Gesellschaft als Ganzes (höhere Beschäftigungsquoten, niedrigere Sozialkosten und späterer Eintritt in den Ruhestand[19]) profitiert. Es wurde nachgewiesen, dass kostenfreie Hochschulbildung allein nicht ausreicht, um gleichberechtigten Zugang und höchste Immatrikulationsquoten zu garantieren. Für die Frage der Studiengebühren ergibt dies eine neue Perspektive. In der Konsultation haben diejenigen Universitäten, die (höhere) Studiengebühren fordern, als einen der wichtigsten Vorteile angeführt, dass dies zu einer Qualitätssteigerung in der Hochschulbildung führen würde. Einige ExpertInnen verweisen darauf, dass Studiengebühren in der Praxis Studierenden aus niedrigeren Einkommensgruppen besseren Zugang bieten könnten, sofern die zusätzlichen Mittel in ein gut funktionierendes Beihilfensystem für die Studierenden fließen würden[20]. Angesichts der Unterschiede zwischen den nationalen Systemen kann es keine einheitliche Antwort auf diese Frage geben: jedes Mitgliedsland muss den seiner Situation am besten entsprechenden Ansatz auswählen.

Die europäischen Universitäten müssen auch attraktivere Partnerinnen für die Industrie werden. Dauerhafte Partnerschaften sind eine Bedingung für strukturierten Personalaustausch und für eine Studienplanentwicklung, die auf die Nachfrage der Industrie nach gut ausgebildeten Absolvent/innen und Wissenschaftler/innen reagiert. Die Entwicklung kommerziell relevanter Ausbildungs-/Umschulungs-, Forschungs- und Beratungsdienstleistungen erfordert Investitionen über mehrere Jahre hinweg, bevor diese Tätigkeiten sich selbst zu tragen beginnen – umso mehr, wenn öffentliche Förderungen entsprechend gekürzt werden. Das bedeutet, dass die Entwicklung nachhaltiger Partnerschaften mit der Industrie (zumindest am Beginn) davon abhängen kann, ob sie Steuervorteile birgt.

4. HANDLUNGSPRIORITÄTEN

Die wichtigsten Stoßrichtungen für die Modernisierung der Universitäten in Europa stehen fest. Die Minister werden sie bei ihrem Treffen in Bergen innerhalb des Bologna Prozesses präziser festlegen. Im Rahmen der Lissabonner Strategie muss die Priorität nun auf sofortigem Handeln liegen und eine Mischung aus Initiative seitens der Universitäten, „Möglich-Machen“ auf nationaler Ebene und Unterstützung auf europäischer Ebene sein.

4.1. Freisetzung des Potenzials der Universitäten im nationalen Kontext

In mehreren Mitgliedstaaten gab es bereits Reformen des Status, der internen Organisation oder der Finanzierung von Universitäten. Die Lissabonner Strategie fordert von den Regierungen jedoch mehr, nämlich eine neue Partnerschaft mit den Universitäten einzugehen – weg von der staatlichen Kontrolle hin zur Rechenschaftspflicht gegenüber der Gesellschaft – und in die Modernisierung des Wissenssektors zu investieren.

4.1.1. Damit Universitäten sich verändern können

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, Maßnahmen zu setzen, damit ihre rechtlichen Rahmenbedingungen dem Universitätsmanagement die Möglichkeit und den Anreiz bieten, echte Veränderungen vorzunehmen und strategische Prioritäten zu verfolgen.

Diese Rahmenbedingungen sollten mindestens drei wesentliche Aspekte abdecken:

- Bestimmungen und Anreize zur Systemmodernisierung im europäischen Kontext, wie die Anbindung an die Bologna-Reformen und die Abstimmung auf die auf EU-Ebene festgelegten gemeinsamen Referenzsysteme, z. B. für den EQR, die Validierung nicht-formalen Lernens, die Europäische Charta für Forscher und den Verhaltenskodex für ihre Einstellung oder die Einrichtung einer Qualitätssicherung/Akkreditierung mit europaweiter Glaubwürdigkeit;

- mehrjährige Vereinbarungen zwischen dem Staat (auf nationaler oder regionaler Ebene) und jeder Universität mit folgendem Inhalt: vereinbarte strategische Ziele, die Verpflichtung des Universitätsmanagements zu deren Umsetzung, sowie die Höhe der bereit gestellten fixen und variablen öffentlichen Finanzierung;

- tatsächliche Ermächtigung der Universitäten, mit Hilfe eines Führungsteams, das über ausreichende Autorität und Managementkapazität, eine entsprechend lange Funktionsperiode und umfangreiche europäische/internationale Erfahrung verfügt. Der positive Zusammenhang zwischen der Qualität des Universitätsmanagements und der Qualität des Outputs verleiht allen diesen Punkten noch mehr Gewicht[21].

4.1.2. Für eine ausreichend hohe Gesamtfinanzierung sorgen

Kein Hochschulsystem in Europa darf aufgrund unzureichender Gesamt ressourcen zurück gelassen werden, das ist eine der zentralen Aufgaben der öffentlichen Hand. Die EU ist nicht gezwungen, das US-System zu reproduzieren, in dem der Kampf um akademische Stars zu inflationären Gehältern geführt hat. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass - selbst mit einem modernisierten Universitätssystem - wissensintensive Volkswirtschaften eine Gesamtinvestition von mindestens etwa 2% des BIP (US: 2,7%) erfordern.

Die Kommission fordert die nationalen Entscheidungsträger/innen in allen Ministerien daher nachdrücklich auf, anzuerkennen, dass das Schließen gravierender Finanzierungslücken im Hochschulbereich eine zentrale Bedingung für die Umsetzung der Lissabonner Strategie ist. Allerdings wird der Mix aus öffentlicher und privater sowie Grund-, kompetitiver und auf den Output bezogener Finanzierung in den einzelnen Ländern – aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Kulturen, Volkswirtschaften und Universitätstraditionen – weiterhin unterschiedlich ausfallen.

Die europäischen Universitäten müssen zweifellos dafür sorgen, dass ein viel höherer Anteil ihrer Finanzierung aus der Industrie kommt. Sie müssen aber auch erkennen, dass dies nur mit Partnerschaften funktionieren wird, an denen beide Seiten interessiert sind, und sie müssen beginnen, sich stärker darauf vorzubereiten.

Die Kommission fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Steuervorschriften Partnerschaften zwischen Unternehmen und Universitäten ermöglichen und fördern und dass Universitäten diese Mittel in einer Weise nutzen können, die sie dauerhaft stärkt.

Zwischen den beiden Extremen, beihilfengestützte freie Bildung und kostendeckende Studiengebühren, sind viele Varianten möglich. Das Prinzip der Chancengleichheit muss dabei unbedingt gesichert werden. Wo Studiengebühren eingeführt werden, sollte ein beträchtlicher Teil der Mittel in Form von einkommensabhängigen Beihilfen/Darlehen wieder verteilt werden, mit dem Ziel, den Zugang für alle zu gewährleisten, und in Form von leistungsgebundenen Stipendien, die Spitzenleistungen fördern sollen. Gestaffelte Gebühren- und Beihilfensysteme können eingesetzt werden, um die Attraktivität von Studiengängen mit hohem Nutzen für die Allgemeinheit zu sichern, z. B. um Arbeitskräftemangel in einigen Bereichen und Akademikerarbeitslosigkeit in anderen zu verhindern. Das sollte so weit gehen, dass bestimmte Kategorien als in Ausbildung stehende Expertinnen und Experten eine Vergütung bekommen, z. B. junge Forscher/innen in der Doktoratsphase.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, zu überlegen, ob ihre derzeitigen Finanzierungsmodelle (mit oder ohne Studiengebühren, Beihilfen und/oder Darlehen) tatsächlich allen qualifizierten Studierenden gleichberechtigten Zugang im Ausmaß ihrer maximalen Leistungsfähigkeit ermöglichen.

4.2. Die Antwort auf die Forderung der Universitäten nach mehr Unterstützung durch die EU

Für Reformen und Finanzierung sind in erster Linie der Staat, die Regionen und die Universitäten im jeweiligen nationalen Kontext zuständig. Die Kommission plant jedoch auch auf die Forderung der Universitäten nach mehr Unterstützung durch Europea auf drei Arten zu reagieren.

4.2.1. Alle EU-Finanzierungsquellen für die Modernisierung der Universitäten nutzen

Das Hochschulwesen ist nicht nur die Summe seiner Aus-, Weiterbildungs- und Forschungsaktivitäten. Es ist auch ein wichtiger, eigenständiger wirtschaftlicher und sozialer Sektor, der Ressourcen für die Umstrukturierung benötigt. Die EU hat die Umstrukturierung von Sektoren wie der Stahlindustrie oder der Landwirtschaft unterstützt. Sie sieht sich nun mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre „Wissensindustrie“ und im Speziellen ihre Universitäten zu modernisieren.

Das Hochschulwesen gehört derzeit nicht zum Kreis der Hauptbegünstigten der Europäischen Strukturfonds und der Darlehen der Europäischen Investitionsbank. Mit Kofinanzierungen und langfristigen Darlehen könnten jedoch die Kosten für Investitionen in die Hochschulbildung – für sichtbare und nicht sichtbare Infrastruktur, Schulungsprogramme oder regionale Wissenscluster – gesenkt oder über einen größeren Zeitraum verteilt werden.

Daher fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Finanzinstrumente der EU möglichst flächendeckend für die Entwicklung ihres Wissenssektors zu nutzen. Die Strukturfonds, einschließlich jener für die ländliche Entwicklung, bieten Möglichkeiten, die Modernisierung des Hochschulbereichs über sektorale Maßnahmen zu stimulieren. Das Hochschulwesen ist auch für die EIB ein prioritärer Sektor und eine weitere Ausweitung ihrer Kreditvergabe ist wünschenswert.

4.2.2. Die Zusammenarbeit im Rahmen von "Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ stärken

Das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ verweist auf die enorme Bedeutung der Modernisierung im Hochschulbereich[22] – zusätzlich zu den im Bologna-Prozess geforderten Reformen, die a fortiori auch für die Erreichung der Lissabonner Ziele wichtig sind.

Die Kommission wird alle im Rahmen des Arbeitsprogramms verfügbaren Instrumente ausschöpfen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten für die Modernisierung ihrer Universitäten zu unterstützten, z. B. indem sie den Austausch von Good Practice, Untersuchungen und Studien, das voneinander Lernen der Entscheidungsträger/innen usw. fördert. Auch eine Indikatoranalyse kann helfen, Leistung unter dem Aspekt von Finanzierung und Outputs[23] zu messen; die Kommission schlägt jedoch keine speziellen europäischen Benchmarks für den Hochschulbereich vor.

Darüber hinaus ist das vorgeschlagene integrierte Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens[24] für den Zeitraum 2007-2013 enger an die strategischen Prioritäten der Union geknüpft, vor allem dadurch, dass es die Mobilität und die Kooperation zwischen Universitäten und der Industrie fördert.

Zwei der wichtigsten Ziele für 2006 lauten, den geplanten Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zu verabschieden und mit der Umsetzung der Empfehlungen zur Qualitätssicherung zu beginnen (sobald diese angenommen wurden), die wichtige neue Instrumente einführt, wie ein europäisches Verzeichnis von Agenturen, die auf europäischer Ebene festgelegte Standards erfüllen[25]. Die Kommission plant darüber hinaus für 2005 eine Reihe neuer EU-weiter Akkreditierungsinitiativen in bestimmten Fachbereichen.

4.2.3. In hervorragende Qualität/Spitzenleistungen investieren

Die Kommission plant auf die Forderung zu reagieren, sich stärker um herausragende Qualität zu bemühen und mehr Geld dafür zu investieren sowie gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Terrain, auf dem Spitzenleistungen gedeihen, in der gesamten Union zugänglich und fruchtbar bleibt. Zwei zentrale Voraussetzungen für den Erfolg sind die Überwindung der Inselmentalität und die Förderung weniger entwickelter Regionen, um bei bestimmten Arten von Tätigkeiten und in bestimmten Tätigkeitsbereichen hohe Qualität zu erreichen.

Eine Hauptpriorität werden postgraduale/Doktoratsschulen und Netzwerke von europäischem und weltweitem Kaliber sein – in ihrer zweifachen Funktion als Gipfel der Hochschulbildung und als erste Karrierestufe für Forscher/innen. Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, derartige Schulen und ihre Studierenden/Forschenden stärker zu unterstützen, vorausgesetzt sie erfüllen gewisse Kriterien wie z. B.: kritische Masse, Interdisziplinarität, eine ausgeprägte europäische Dimension, Unterstützung seitens regionaler/nationaler Behörden und direkte Einbindung der Industrie, festgelegte und deklarierte Bereiche mit Spitzenleistungen. Spezifische Unterstützung kann für gemeinsame oder „europäische“ Doktorate und für die Qualitätssicherung oder Akkreditierung auf Doktoratsebene vorgesehen werden.

Das Marie Curie-Programm für die Karriereentwicklung und Mobilität von Forscherinnen und Forschern[26]oder das European University Institute in Florenz (wo die Kommission ein post-doktorales Pilotprogramm unterstützt) bieten bereits signifikante Unterstützung auf dieser Ebene.

Die Kommission untersucht Möglichkeiten, ihren Vorschlag für ein Europäisches Technologie-Institut voranzutreiben. Dieses sollte eine weltweit anerkannte Reputation mit einer europäischen Identität kombinieren, und Wissen als Schlüssel für Wachstum und Arbeitsplätze fördern. Es sollte sich auf ein Netz der besten Köpfe und Unternehmen gründen und zur Verbreitung von Innovationen in ganz Europa beitragen.

4.3. Notwendigkeit der Unterstützung dieser dringenden Maßnahmen

Diese Mitteilung wird durch den in Ausarbeitung befindlichen Aktionsplan für universitäre Forschung [27] ergänzt. Gemeinsam sollen diese beiden Dokumente rechtzeitig dafür sorgen, dass die Modernisierung der Universitäten im Rahmen der finanziellen und politischen Instrumente der EU für den Zeitraum 2007-2013 entsprechende Priorität erhält.

Die Kommission fordert den Rat auf, eine Entschließung anzunehmen, die ihre Forderung nach einer neuen Art von Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und den Universitäten und nach ausreichenden Investitionen unterstützt, um die Modernisierung des Hochschulwesens zu ermöglichen. Darüber hinaus hofft die Kommission, dass das Europäische Rat und das Europäische Parlament die in dieser Mitteilung dargelegte Agenda für den Wandel ausdrücklich unterstützen werden.

[1] Halbzeitbewertung der Lissabonner Strategie - KOM(2005) 24 vom 2.2.2005 (Punkt 3.3.2.)

[2] Der Begriff „Universitäten“ umfasst sämtliche Einrichtungen im Hochschulbereich.

[3] KOM(2003) 58 vom 5.2.2003.

[4] http://europe.eu.int/comm/research/conferences/2004/univ/pdf/univ_outcome_consult_en.pdf

[5] STRATA-ETAN Expertengruppe, Oktober 2002 und November 2003.

[6] http://europa.eu.int/comm/research/conferences/2004/univ/index_en.html

[7] http://europa.eu.int/comm/education/policies/2010/consultation_en.html

[8] Ratsdokument 6365/02 vom 20. Februar 2002.

[9] http://europa.eu.int/comm/education/policies/2010/lisbon_en.html

[10] Untersuchungen durchgeführt von der Shanghai Jiao Tong Universität, http://ed.sjtu.edu.cn/ranking.htm und dem Times Higher Education Supplement, 5. November 2004.

[11] International graduate admissions survey, US Council of Graduate Schools, December 2004.

[12] Arbeitsdokument der Kommission, Punkt 44.

[13] Vgl. Empfehlung der Kommission über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern - http://europa.eu.int/eracareers/europeancharter.

[14] Vgl. ebd.

[15] Vgl. Kommuniqué der Konferenz der europäischen Hochschulministerinnen und –minister am 19. September 2003 in Berlin, http://www.bologna-bergen2005.no.

[16] Gemeinsamer Zwischenbericht, Ratsdokument 6905/04 vom 3. März 2004, Punkt 2.3.1.

[17] Der Kommissionsentwurf für eine Empfehlung zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung - KOM(2004) 642 vom 12.10.2004 baut auf eben diesem Grundsatz auf.

[18] Vgl. Konsultation der Betroffenen und Trends IV Studie zu den Bologna-Reformen, EUA, März 2005.

[19] Arbeitsdokument der Kommission, Abschnitt II.

[20] Konferenz vom 10.Februar, Workshops zum Thema Finanzierung.

[21] Konferenz vom 10. Februar, Workshops zum Thema Steuerung.

[22] Gemeinsamer Zwischenbericht, Punkt 1.1.2.

[23] Arbeitsdokument der Kommission, Abschnitt IV.

[24] Vgl. KOM(2004) 474 vom 14.7.2004.

[25] Vgl. KOM(2004) 642 vom 12.10.2004.

[26] http://europa.eu.int/comm/research/fp6/mariecurie-actions/action/fellow_en.html

[27] Aktionsplan zur universitären Forschung, baut überwiegend auf dem Bericht des Forums zur universitären Forschung auf.