52005DC0084

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie {SEC(2005) 333} /* KOM/2005/0084 endg. */


Brüssel, den 10.3.2005

KOM(2005) 84 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie

{SEC(2005) 333}

1. EINLEITUNG

Mit dieser Mitteilung kommt die Kommission der Aufforderung des Europäischen Rates nach, einen Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie vorzulegen. Zur Vorbereitung dieses Berichts hat die Kommission im Ständigen Forstausschuss und im Beratenden Ausschuss für Forst- und Korkwirtschaft eingehende Beratungen mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten geführt und die Beteiligten u.a. über das Internet ausführlich konsultiert.

Die Kommission stellt jetzt die wesentlichen Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme vor, macht auf neue Probleme aufmerksam, die auf die Wälder und die Forstwirtschaft zukommen, und zeichnet mögliche Maßnahmen für die Zukunft auf. In dem beiliegenden Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen ist ausführlich beschrieben, welche Maßnahmen und Tätigkeiten von 1999 bis 2004 im Rahmen der EU-Forststrategie durchgeführt wurden.

2. DIE EU-FORSTWIRTSCHAFT

Die EU-Forstwirtschaft ist durch eine große Vielfalt von Waldtypen, ausgedehnten Waldgebieten, unterschiedlichen Besitzverhältnissen und sozioökonomischen Bedingungen gekennzeichnet. In der EU ist eine Fläche von etwa 160 Mio. ha von zusammenhängenden Waldgebieten und anderen bewaldeten Flächen bedeckt, das sind etwa 35 % der Gesamtfläche der EU. Infolge von Aufforstungsprogrammen und durch die natürliche Vegetationsfolge dehnen sich die Waldflächen in der EU immer weiter aus.

Innerhalb der EU sind Wälder in äußerst unterschiedlichen ökologischen Milieus verbreitet, die vom hohen Norden bis zum Mittelmeer, vom Hochgebirge bis zur Tiefebene reichen. Auf dem europäischen Festland sind Wälder die artenreichsten Biotope; sie erfüllen wichtige Umweltfunktionen wie die Erhaltung der Biodiversität und den Schutz von Wasser und Boden. Etwa 12 % der Waldflächen sind als Waldschutzgebiete ausgewiesen. Wälder sind wertvolle Landschafts- und Kulturgüter und bieten Raum für andere Aktivitäten wie Erholung, Jagd und Fremdenverkehr.

Etwa 60 % der Wälder der EU befinden sich als Privatwälder in der Hand von rund 15 Mio. privaten Waldbesitzern. Privatwaldbetriebe sind im Durchschnitt 13 ha groß, die meisten Privatwälder haben jedoch eine Fläche von weniger als 3 ha.

Die EU ist weltweit einer der größten Erzeuger, Vertreiber und Verbraucher von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen. In der Forstwirtschaft, der Holz verarbeitenden Industrie und verwandten Industriezweigen sind etwa 3,4 Mio. Arbeitnehmer beschäftigt, deren jährliche Produktion einen Wert von etwa 356 Mrd. EUR (2001) erreicht. Der jährliche Holzeinschlag in der EU beträgt im Durchschnitt knapp 400 Mio. m3, das entspricht einem Einschlag von knapp über 60 % des jährlichen Forstwachstums. Oft wird unterschätzt, welche wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum zukommt, weil in der Forstwirtschaft häufig Selbstständige oder kleine Unternehmen tätig sind, deren Tätigkeit in der Regel noch andere Wirtschaftssektoren einbezieht. Weitere Walderzeugnisse neben Holz und Kork sind Harze, Arzneipflanzen, Pilze und Beeren.

Der Schutz der Wälder ist ein ständiges Anliegen in der EU. Die meisten Waldschäden gehen auf biotische Faktoren sowie auf Beweidung zurück. Darüber hinaus werden Wälder auch durch Luftverschmutzung, Stürme und Waldbrände geschädigt. Die EU-Rechtsvorschriften haben eine deutliche Verbesserung der Luftqualität bewirkt, doch Luftschadstoffeinträge geben noch immer Anlass zur Sorge. In den letzten Jahren haben heftige Unwetter in ausgedehnten Waldgebieten beträchtlichen Schaden angerichtet. Und vor allem im Mittelmeerraum fallen jährlich Waldgebiete und andere bewaldete Flächen in der Größenordnung von etwa 0,5 Mio. ha Bränden zum Opfer.

Die jüngste Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten ging mit einer beträchtlichen Expansion des Forstsektors in der EU einher, bei der nicht nur die Waldfläche um 20 % zunahm, sondern auch das Produktions- und Umweltpotenzial gesteigert wurde. In vielen neuen Mitgliedstaaten wurden die alten Besitzverhältnisse wiederhergestellt und/oder Waldflächen und andere forstliche Vermögenswerte privatisiert, darunter auch einige Bereiche der Waldbewirtschaftung, die zuvor in staatlicher Hand lagen. Dennoch ist in den zehn neuen Mitgliedstaaten der Anteil der Staatswälder höher als in der ehemaligen Fünfzehnerunion.

3. DIE FORSTSTRATEGIE DER EU

Die Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998 über eine Forststrategie für die Europäische Union[1] steckte den Rahmen für forstwirtschaftliche Maßnahmen ab. Ziel war es, durch die Koordinierung der forstbezogenen Politiken der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaftspolitiken und –initiativen im Bereich Wälder und Forstwirtschaft eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu fördern. Die Entschließung berücksichtigte die Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in den einschlägigen internationalen Prozessen, insbesondere der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen im Jahr 1992 (UNCED) und ihrer Folgekonferenzen und der Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE)[2].

In seiner Entschließung betont der Rat die Bedeutung der multifunktionalen Rolle der Wälder und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung für die Entwicklung der Gesellschaft und identifiziert wesentliche Elemente, die die Grundlage für die Durchführung der Strategie bilden. Er stellt fest, dass die Verantwortlichkeit für Forstpolitik bei den Mitgliedstaaten liegt, die EU jedoch nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Konzept der Mitverantwortung durch gemeinsame Maßnahmen einen Beitrag zur Durchführung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung leisten kann. Der Rat legt außerdem großes Gewicht auf die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen, Grundsätze und Empfehlungen durch nationale oder subnationale Forstprogramme oder entsprechende Instrumente der Mitgliedstaaten und die aktive Teilnahme an allen internationalen Prozessen zum Forstsektor; außerdem hebt er die Notwendigkeit hervor, die Koordination, Kommunikation und Kooperation in allen Politikbereichen mit Bezug zum Forstsektor zu verbessern.

4. AKTUELLER STAND DER DURCHFÜHRUNG

Durch Entscheidungen, die direkt den Forstsektor betreffen, und durch die allgemeinen politischen Veränderungen hat sich der Kontext der Forstpolitik in der EU seit 1998 wesentlich gewandelt.

Bei dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahr 2002 wurden Wälder und Forsten untrennbar mit einer nachhaltigen Entwicklung in Verbindung gebracht. Auf gesamteuropäischer Ebene wurden in der Wiener Deklaration und den Entschließungen der vierten Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Wien, 2003) gemeinsame Konzepte und Definitionen formuliert und eine Reihe kohärenter Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufgestellt.

Auf EU-Ebene stellten die Verabschiedung des sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2002 und die GAP-Reform im Jahr 2003, mit der die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums gestärkt wurde, wichtige Entwicklungen dar, die sich auf die Forstpolitik der Mitgliedstaaten auswirkten.

Zu den allgemeinen politischen Veränderungen gehören die Strategien von Lissabon und Göteborg und die EU-Erweiterung. Der neue Verfassungsvertrag schließlich, dessen Ratifizierung im Gange ist, sieht keine Änderung der Forstpolitik in der EU vor.

4.1. Die internationale Diskussion über die Forstpolitik

Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung hat sich mit einer Reihe forstwirtschaftlicher Fragen befasst und bestätigt, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung wesentlich dazu beitragen kann, die allgemeinen Ziele und Grundsätze zu verwirklichen, die in Johannesburg beschlossen wurden. Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit und sind für viele arme Menschen die Grundlage für ihren Lebensunterhalt; deswegen fällt Wäldern eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu.

Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben aktiv im UN-Waldforum mitgewirkt, das 2000 geschaffen wurde, und sich verpflichtet, die Bestimmungen internationaler Übereinkommen, Abkommen und Protokolle (UNFCCC[3] und sein Kyoto-Protokoll, CBD[4], UNCCD[5], ITTO[6] und CITES[7]) anzuwenden. Obgleich auf internationaler Ebene bei Themen wie Holz-Zertifizierung und Durchsetzung des Forstrechts Fortschritte erzielt wurden, werden in vielen Teilen der Welt weiterhin in großem Maßstab Wälder abgeholzt und geschädigt.

Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Relevanz dieses Themas hat die Europäische Kommission sich der Herausforderung gestellt, den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen, und einen Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)[8] verabschiedet, zu dem unlängst auch ein Verordnungsvorschlag[9] unterbreitet wurde.

Auf gesamteuropäischer Ebene ist die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa mittlerweile ein fest etablierter Prozess geworden, in dessen Rahmen europäische Länder und die Europäische Gemeinschaft umfassende Leitlinien für die Forstpolitik aufgestellt und ihre Koordinierung und Zusammenarbeit verstärkt haben.

Darüber hinaus hat die Verbundforschung europa- und weltweit Kompetenzen der europäischen und sonstigen Partnerländer mobilisiert, so dass die Umsetzung einschlägiger Politikempfehlungen durch wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse unterstützt wird.

4.2. Nachhaltige Waldbewirtschaftung in der EU

Im Laufe der Durchführung der Strategie hat die EU neue und bessere Instrumente geschaffen, um den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu fördern. In diesem Abschnitt sind die Errungenschaften der nationalen Forstpolitiken und die forstbezogenen Gemeinschaftsmaßnahmen dargestellt.

4.2.1. Nationale Forstprogramme

Bei der Aufstellung und Durchführung nationaler Forstprogramme (NFP) in der EU sind beträchtliche Fortschritte erzielt worden. Um für die nachhaltige Waldbewirtschaftung einen sozialen und politischen Rahmen zu schaffen, der auf einer partizipativen, transparenten Verwaltungspraxis beruht und mit den internationalen Verpflichtungen im Forstbereich in Einklang steht, hat die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa ein gemeinsames Konzept für die NFP erarbeitet.

Die NFP berühren Themen wie die Produktionsfunktion von Wäldern und die Rentabilität einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, den Beitrag der Forstwirtschaft zur Entwicklung des ländlichen Raums, den Schutz und die Steigerung der Biodiversität in Wäldern, die Abschwächung des Klimawandels, die Schutzfunktion von Wäldern sowie soziale, rekreative und kulturelle Aspekte. Obwohl die Programme vergleichbare Ziele verfolgen, sind die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt und spiegeln so die sozioökonomische und ökologische Vielfalt der europäischen Wälder wider.

Darüber hinaus bieten die NFP einen Bezugsrahmen für die Begleitung der Abwicklung von forstbezogenen Gemeinschaftsmaßnahmen und –initiativen und für die Wertung und Beurteilung des Mehrwerts forstspezifischer Gemeinschaftsmaßnahmen.

In ihren NFP heben die Länder die Notwendigkeit hervor, die sektorübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern. Einige Anstrengungen sind noch erforderlich, um dafür zu sorgen, dass die nationalen Forstprogramme vollständig in die nationalen Strategien für eine nachhaltige Entwicklung eingebettet sind, alle relevanten Themen abdecken und von allen Beteiligten mitgetragen werden.

4.2.2. Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

Die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung betreffen mehrere wichtige Tätigkeitsbereiche, wie Entwicklung des ländlichen Raums, Schutz und Überwachung von Wäldern, Biodiversität, Klimawandel, forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Waldzertifizierung, Forschung, forstwirtschaftliche Information und Kommunikation sowie forstliches Vermehrungsgut und Pflanzengesundheit.

Auf Gemeinschaftsebene war die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums das Hauptinstrument für die Durchführung der EU-Forststrategie. Im Zeitraum 2000-2006 hat die Gemeinschaft für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums Mittel in Höhe von 4,8 Mrd. EUR bereitgestellt (das sind knapp 10 % der Gesamtmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums). Der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums liegt ein integrierter, gebietsbezogener Ansatz zugrunde, der der Interdependenz von sektoralen und horizontalen Politiken ebenso Rechnung trägt wie regional- und lokalspezifischen Besonderheiten und Prioritäten und der aktiven Beteiligung und Mitwirkung von lokalen Gemeinschaften große Bedeutung beimisst.

Der Vorschlag der Kommission, im Zeitraum 2007-2013[10] die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums weiter zu stärken, ist Grundlage für eine engere Einbindung der Forstwirtschaft in die Entwicklung des ländlichen Raums. Erreichen ließe sich dies unter anderem durch eine bessere Abstimmung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums mit den nationalen Forstprogrammen, durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in Bezug auf forstwirtschaftliche Maßnahmen sowie eine bessere Begleitung und Bewertung solcher forstwirtschaftlichen Maßnahmen unter Beachtung der allgemeineren Ziele der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Die Gemeinschaftsmaßnahmen zum Schutz des Waldes gegen Brände[11] und gegen Luftverschmutzung[12] haben große Mengen an Informationen ergeben, praktische Entwicklungen bewirkt und die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in diesen Bereichen gefördert. Dennoch geben Luftverschmutzung und Waldbrände weiterhin Anlass zur Besorgnis. Vor kurzem hat die Kommission eine Sachverständigengruppe mit dem Auftrag eingesetzt, die Verhütung von Waldbränden auf Gemeinschaftsebene zu untersuchen und Empfehlungen für künftige Maßnahmen aufzustellen. Die „Forest-Focus-Verordnung“ (Verordnung für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft)[13] aus dem Jahr 2003 bietet der EU die Möglichkeit, ein umfassendes, integriertes Wald-Monitoring-System aufzubauen, in das neue Parameter betreffend Böden, Biodiversität und Klimawandel einbezogen werden. Ein solches System könnte gegebenenfalls auch sozioökonomische Aspekte von Wäldern und Forstwirtschaft einbeziehen und bewirken, dass die nationalen Forstdatenbanken besser in ein EU-weites Begleit- und Berichterstattungssystems eingebunden werden. Dabei sollten die Kriterien und Indikatoren für die nachhaltige Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden, die in den Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa erarbeitet wurden.

Eine wichtige Errungenschaft der EU bei der Erhaltung der Biodiversität ist die Verwirklichung des Natura-2000-Netzes. Viele Mitgliedstaaten haben Leitlinien für die Waldbewirtschaftung erlassen, um durch die Waldbewirtschaftung die Erhaltung der Biodiversität und das Angebot an Umweltleistungen zu fördern. Der angestrebte Schutz der Biodiversität könnte wirksam dadurch erreicht werden, dass innerhalb von Natura 2000 ein ökologisch repräsentatives Walderhaltungsnetz eingerichtet und gleichzeitig die Steigerung der Biodiversität in Wirtschaftswaldbeständen gefördert wird. Es ist und bleibt jedoch unterlässlich, innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten die Waldbiodiversität kartografisch zu erfassen, zu untersuchen und zu überwachen.

Das nach Verabschiedung der Strategie angenommene Kyoto-Protokoll hat zwar die Rolle bestätigt, die Wäldern bei der Abschwächung des Klimawandels zukommt, doch sind die Maßnahmen zur gezielten Förderung der Kohlenstoffbindung, unter anderem durch Erst- und Wiederaufforstung, langsamer angelaufen als erwartet. Als umweltfreundliches Material und als Lieferant von Biomasse zur Energiegewinnung, wodurch in Einklang mit den EU-Richtlinien über erneuerbare Energiequellen die Emissionen aus fossilen Brennstoffen verringert werden, kann Holz eine wichtige Rolle übernehmen. Bei der Energiegewinnung aus Biomasse wird in der EU das Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft. Bei der Förderung dieses Energieträgers ist zu gewährleisten, dass keine ungerechten Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Künftig kann Holz auch eine wichtige Rolle als Kohlenstoffspeicher spielen.

Es wird auch zunehmend wichtig, die Auswirkungen des Klimawandels auf Waldökosysteme zu untersuchen und geeignete Anpassungsmaßnahmen zu treffen. Künftig müssen nicht nur Abschwächungsmaßnahmen (Verringerung von Treibhausgasemissionen), sondern auch Anpassungsmaßnahmen (Anpassung von Wäldern an den Klimawandel) geprüft werden.

Im Rahmen der 1999 verabschiedeten Mitteilung der Kommission über den Stand der Wettbewerbsfähigkeit der Holz verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige in der EU wurde im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung von Holz und der Wettbewerbsfähigkeit der in der Mitteilung genannten Industriezweige eine breite Palette von Maßnahmen durchgeführt. Die Kommission hat vor kurzem eine Bewertung dieser Mitteilung abgeschlossen. Eine Erkenntnis lautet, dass der europäische Verbraucher besser über die Vorteile von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern als erneuerbare, umweltfreundliche Ressource informiert werden sollte, und dass ein positives Umfeld geschaffen werden muss, in dem die Holz verarbeitende Industrie ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Holznutzung steigern kann.

Die Holz-Zertifizierung war eines der Instrumente, mit denen die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung gefördert und Verbraucher in die Lage versetzt werden sollten, bevorzugt Holzerzeugnisse aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu kaufen. Bislang wurde die Zertifizierung als marktorientiertes Instrument des Privatsektors entwickelt und nur in sehr geringem Maße von öffentlichen Behörden geregelt.

Die Forschungsrahmenprogramme der Gemeinschaft und COST[14] boten Raum für umfangreiche Forschungsarbeiten, die darauf ausgerichtet waren, die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu fördern und weiter zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors zu steigern. Der Forstsektor sollte aktiv zu den Zielen von Lissabon beitragen. Dies setzt einen sektorumfassenden, strategischen Denkansatz voraus, der auf eine weit reichende, langfristige Vision aufbaut, die die Spannbreite und die Prioritäten der forstbezogenen Forschung vorgibt.

Aufgrund der Ergebnisse eines Pilotprojekts hat die Kommission 2004 eine erste Maßnahme zur Entwicklung einer internetgestützten forstwirtschaftlichen Informations- und Kommunikationsplattform eingeleitet. Parallel zu dieser Maßnahme ist der spezielle Bedarf der Nutzer zu untersuchen und zu prüfen, welche Einschränkungen für den Zugang zu bestehenden nationalen Datenquellen bestehen.

Die Pflanzengesundheit und die Qualität des forstlichen Vermehrungsguts sind für die Produktionskapazität der Wälder in der EU von zentraler Bedeutung. In den letzten Jahren wurden Rechtsvorschriften erlassen, die gewährleisten sollen, dass die Durchführung einiger wichtiger Aspekte der EU-Rechtsvorschriften über die Vermarktung von forstlichem Vermehrungsgut stärker harmonisiert ist.

Nicht nur bei lebenden Pflanzen, sondern auch bei Holz, das aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführt wird, besteht die ernste Gefahr, dass Schädlinge und Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden. 2004 wurden die bereits bestehenden Rechtsvorschriften durch neue, strengere Vorschriften ergänzt, die diesem Risiko entgegenwirken sollen.

4.3. Koordinierung, Kommunikation und Kooperation

Während der Durchführung der Strategie erfolgten die Koordination mit den Mitgliedstaaten und die Konsultation der Beteiligten über die bestehenden Verwaltungsstrukturen, namentlich über die Verwaltungs- und Beratungsausschüsse, die die Kommission beraten, Stellungnahmen abgeben und den Informationsaustausch fördern.

Der Ständige Forstausschuss hat seine Verwaltungsaufgabe im Hinblick auf die speziellen Verordnungen über den Schutz und das Monitoring der Wälder wahrgenommen. Er hat auch eine wichtige Rolle als Ad-hoc-Konsultationsforum bei forstbezogenen Fragen gespielt. Der Beratende Ausschuss für Forst- und Korkwirtschaft und der Beratende Ausschuss für die Holzwirtschaftspolitik der Gemeinschaft waren die Gremien, die für einen regelmäßigen Informationsaustausch sowie für die Kooperation und Koordination mit den Beteiligten aus der Forstwirtschaft sorgten.

Die Kommission hat Ende 2001 einen wichtigen Schritt getan, als sie eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe Forstwirtschaft einsetzte, um bei forstbezogenen Themen Zusammenarbeit und Koordination der jeweils zuständigen Dienststellen unterschiedlicher Politikbereiche zu stärken.

Auf internationaler Ebene stimmten die Mitgliedstaaten und die Kommission im Vorfeld internationaler Treffen ihre Standpunkte in der Arbeitsgruppe „Wald“ des Rates ab. Die Arbeitsgruppe befasst sich außerdem mit forstrelevanter Gemeinschaftspolitik und Rechtssetzungsinitiativen von weltweiter Bedeutung, einschließlich der FLEGT-Initiative.

Trotz dieser Fortschritte gab es wiederkehrend Forderungen der Mitgliedstaaten und Interessengruppen angesichts der neuen Herausforderungen und des sich wandelnden politischen Umfelds die Grundstrukturen für Koordination, Kommunikation und Kooperation noch einmal zu überprüfen.

5. DER WEG IN DIE ZUKUNFT – EIN EU-AKTIONSPLAN FÜR EINE NACHHALTIGE WALDBEWIRTSCHAFTUNG

Im Großen und Ganzen haben die Grundsätze und Faktoren, die 1998 in der Forststrategie der EU ausgewiesen wurden, ihre Gültigkeit bewahrt. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die multifunktionale Rolle der Wälder bleiben die alles überspannenden gemeinsamen Grundsätze; nationale Forstprogramme bieten den geeigneten Rahmen, um diese Grundsätze umzusetzen, und es wird zunehmend erkannt, dass globale und sektorenübergreifende Themen in der Forstpolitik berücksichtigt werden müssen.

Die Erfahrungen bei der Durchführung zeigen, dass die Wälder und die Forstwirtschaft zu den Lissabonner Zielen (nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit) ebenso beitragen können wie zu den in Göteborg formulierten Zielen, Menge und Qualität der natürlichen Ressourcen zu erhalten. Damit dieser Beitrag auch künftig geleistet und noch gesteigert werden kann, müssen die Strategie selbst und ihre Durchführung wie folgt in den Kontext der neuen politischen Rahmenbedingungen gestellt werden.

Erstens: Die verschiedenen Maßnahmen der letzten Jahre haben zwar durchaus Fortschritte bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bewirkt, aber die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der europäischen Forstwirtschaft, die auf Multifunktionalität beruht und gleichzeitig wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange erfüllt, muss sich in einem Umfeld offener, globaler Märkte zunehmend neuen Herausforderungen stellen. Die meisten Waldbesitzer haben nur geringe Möglichkeiten, größenbedingte Einsparungen zu erzielen. Waldbesitzer stellen der Gesellschaft ein breites Spektrum an Gütern und Leistungen zur Verfügung, beziehen jedoch ihr Einkommen fast ausschließlich aus dem Verkauf von Holz. In vielen Fällen werden Bewirtschaftungsverfahren geändert werden müssen, um dem zunehmenden öffentlichen Anliegen an einer ökologisch und sozial vorteilhaften Waldbewirtschaftung gerecht zu werden. Dies aber kann die Rentabilität der Forstwirtschaft beeinträchtigen. Wenn die multifunktionale Forstwirtschaft in der EU aufrechterhalten werden soll, müssen diese Fragen künftig geklärt werden.

Zweitens: Die Forststrategie der EU beruht auf den Grundsätzen der Subsidiarität und der Mitverantwortung, aber zahlreiche politische Maßnahmen und Initiativen der Gemeinschaft berühren Wälder und Forstwirtschaft direkt. Die einzelnen EU-Politikbereiche müssen enger aufeinander abgestimmt werden, die Koordination zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist zu verbessern und die Durchführung der Forststrategie muss angemessen überwacht werden. Nur so ist gewährleistet, dass den verschiedenen Funktionen der Wälder und ihrer Verbindung zu anderen Politiken bei der Ausarbeitung politischer Konzepte gebührend Rechnung getragen wird.

Drittens: Alle Beteiligten aus den Bereichen Wald und Forstwirtschaft betonen, wie wichtig eine gute Verwaltungspraxis für den Schutz der Wälder und deren nachhaltige Entwicklung ist. Voraussetzung für eine gute Verwaltungspraxis ist ein partizipativer, kooperativer Ansatz bei der Festlegung von Politiken und deren Umsetzung. Die Konsultationsstrukturen im Bereich Forstwirtschaft müssen auf gemeinschaftlicher und auf nationaler Ebene überprüft und ausgebaut werden, um eine transparentere Beschlussfassung und einen strukturierten Dialog mit allen Beteiligten zu gewährleisten.

Schließlich ( last, but not least) : Die globale Bedeutung von Wäldern für eine nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Aspekte Klimawandel und Biodiversität, wird zunehmend erkannt. Die EU sollte weiterhin mit Nachdruck alle internationalen Initiativen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung auf globaler Ebene unterstützen. Wesentliche Bedeutung kommt hierbei dem Beschluss über das internationale Übereinkommen über Wälder zu, der auf der fünften Sitzung des UN-Waldforums im Mai 2005 gefasst werden wird.

Die Forststrategie der EU hat einen Bezugsrahmen für forstbezogene Politiken, Initiativen und Maßnahmen geschaffen und damit die Art und Weise beeinflusst, wie heute forstliche Themen erörtert werden. Die Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen jedoch dürften künftig einen kohärenteren, aktiven Ansatz in der Verwaltung der gemeinschaftlichen Waldressourcen verlangen.

Ein solcher Ansatz sollte auf einer gemeinsamen Vision der EU-Forstwirtschaft und ihrer Herausforderungen auf globaler, gemeinschaftlicher und nationaler Ebene beruhen sowie auf einer gemeinsamen Vorstellung, welchen Beitrag Wälder und die Forstwirtschaft zu einer modernen Gesellschaft leisten können. Er sollte eine Reihe eindeutiger Ziele umfassen, anhand deren regelmäßig eine Überprüfung und Bestandsaufnahme vorgenommen werden können, und er sollte die thematischen, horizontalen und sektorübergreifenden politischen Initiativen auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene in einen strukturierten Rahmen einbinden, um eine bessere, wirksamere Koordination und Konsultation zu fördern und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Beteiligten zu erleichtern.

Nach Auffassung der Kommission kann die Entwicklung eines EU-Aktionsplans für nachhaltige Waldbewirtschaftung einen solchen Rahmen bieten. Von einem Aktionsplan könnten die notwendigen Impulse ausgehen, damit sich die EU-Forststrategie zu einem dynamischen Prozess entwickeln kann, der auf die sich abzeichnenden neuen politischen Rahmenbedingungen reagiert und Ergebnisse liefert, die mit den Zielen von Lissabon und Göteborg in Einklang stehen.

Nach Prüfung der Durchführung der gemeinschaftlichen Forststrategie schlägt die Kommission dem Europäischen Rat daher vor,

1. einen EU-Aktionsplan für nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erarbeiten. Dieser sollte einen kohärenten Rahmen für die Durchführung von forstbezogenen Maßnahmen bieten und als Instrument dienen, um Gemeinschaftsmaßnahmen mit den forstbezogenen Politiken in den Mitgliedstaaten zu koordinieren. Die auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene zu treffenden Maßnahmen sollten, ohne darauf beschränkt zu sein, mindestens die folgenden Aspekte und Bereiche umfassen: sozioökonomische Themen (Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft, Bewertung sozialer und ökologischer Güter und Dienstleistungen); Umweltthemen (Klimawandel, Waldbrände, Wasser, Erhaltung der Biodiversität); Verwendung von Holz als Energiequelle; Information über Holz als erneuerbare und umweltfreundliche Ressource; Fragen der Verwaltungspraxis; horizontale Tätigkeiten (Forschung, Aus- und Fortbildung, Waldstatistiken, Monitoring); Koordination, Kommunikation und Kooperation. Die internationale Dimension dieser Themen ist ebenfalls zu berücksichtigen.

2. Überprüfung der bestehenden Mittel und Verfahren, die der Gemeinschaft zur Verfügung stehen, um die Koordination, Kommunikation und Kooperation zwischen verschiedenen Politikbereichen mit Einfluss auf die Forstwirtschaft zu vereinfachen, und Klärung, ob diese der zunehmenden Komplexität der Waldpolitik und der Beschlussfassungsprozesse noch gerecht werden. Dabei ist auch die Entscheidung 89/367/EWG des Rates vom 29. Mai 1989 zur Einsetzung eines Ständigen Forstausschusses[15] sowie die Rolle zu überprüfen, die diesem Gremium bei der Durchführung des Aktionsplans zufallen sollte.

Die Kommission schlägt vor, den Aktionsplan 2006 vorzulegen.

[1] ABl. C 56 vom 26.2.1999, S. 1.

[2] Straßburg 1990, Helsinki 1993, Lissabon 1998 und Wien 2003.

[3] UN Framework Convention on Climate Change - Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

[4] Convention on Biological Diversity - Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

[5] UN Convention to Combat Desertification - Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung.

[6] International Tropical Timber Organisation - Internationale Tropenholzorganisation.

[7] Convention on Trade in Endangered Species - Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten.

[8] KOM(2003) 251 endg.

[9] KOM(2004) 515 endg.

[10] KOM(2004) 490 endg.

[11] Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 des Rates.

[12] Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 des Rates.

[13] Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates.

[14] European co-operation in the field of scientific and technical research - Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung.

[15] ABl. L 165 vom 15.6.1989, S. 14.