52004PC0470

Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) {SEK(2004) 955} /* KOM/2004/0470 endg. - COD 2004/0151 */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) {SEK(2004) 955}

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Rechtfertigung der Gemeinschaftsaktion

Der AV-Sektor ist ein wichtiges Instrument, um der europäischen Bürgerschaft und der europäischen Kultur Ausdruck zu verleihen. Er spielt daher für die Herausbildung einer europäischen kulturellen Identität - vor allem bei jungen Menschen - eine bedeutende Rolle. Die zunehmende Verbreitung europäischer AV-Werke hat den interkulturellen Dialog, das gegenseitige Verständnis und das Wissen über die europäischen Kulturen und somit die Grundlage für den Aufbau der europäischen Bürgerschaft maßgeblich gestärkt. Die Gemeinschaftsförderung für den AV-Bereich ist Teil einer Strategie, die den Europäerinnen und Europäern Wahlmöglichkeiten bieten soll. Nur wenn sie Zugang zu Filmen, Theaterstücken, Dokumentationen und anderen Werken haben, die ihre Lebensrealität und ihre Geschichte und die ihrer Nachbarinnen und Nachbarn widerspiegeln, können sie einander wirklich respektieren und verstehen. Die Verbreitung europäischer AV-Werke setzt voraus, dass der Sektor gestärkt und Möglichkeiten für die volle Entfaltung des Kreativpotenzials der europäischen Kulturen geschaffen werden. Der europäische AV-Sektor repräsentiert nicht nur einen hohen politischen und kulturellen Wert, sondern auch ein bedeutendes soziales und wirtschaftliches Potenzial. In seinen Schlussfolgerungen hält der Europäische Rat von Lissabon Folgendes fest: ,Die Informationsanbieter schaffen durch die Nutzung und Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa einen Mehrwert." Eine Gemeinschaftsaktion zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der AV-Industrie trägt dazu bei, die in der Lissabonner-Strategie festgelegten Ziele zu erreichen.

Eines der Ziele in Artikel 3 des Vertragsentwurfs über eine Verfassung für Europa lautet: ,Die Union wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas." Die Gemeinschaftsaktion hat die Aufgabe - im Rahmen der harmonischen Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Identität und der Erarbeitung des politischen Konzeptes der europäischen Bürgerschaft - den europäischen Kulturen Ausdruck zu verleihen. Artikel 151 Absatz 2 des EG-Vertrags legt fest, dass die Gemeinschaft durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten u. a. im Bereich des künstlerischen und literarischen Schaffens, einschließlich des audiovisuellen Bereichs, unterstützt und ergänzt. Die EU hat einen Binnenmarkt für die Fernsehtätigkeit geschaffen (Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen") und Maßnahmen zur Förderung der europäischen AV-Industrie [1] ergriffen, da diese hervorragende Möglichkeiten für den Ideenaustausch bietet.

[1] Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, geändert durch Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997.

Die Förderung des AV-Sektors unterstützt auch die Umsetzung der Ziele anderer europäischer Politiken, da sich AV-Werke ausgezeichnet für die Wissensvermittlung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Umwelt, Forschung und Governance eignen. Und schließlich könnten die kulturelle Zusammenarbeit und der kulturelle Dialog mit Drittländern, vor allem des Mittelmeerraums, auf der AV-Produktion aufbauen.

2. Der europäische AV-Sektor und die Rolle der Gemeinschaftsaktion

Der europäische AV-Sektor ist sowohl in seiner Produktionsstruktur als auch hinsichtlich des kulturellen Rahmens, in dem er operiert, von Zersplitterung geprägt. Diese Zersplitterung hat eine kulturell vielfältige und äußerst unabhängige Produktionsindustrie entstehen lassen, in der die unterschiedlichen kulturellen Traditionen, die unser europäisches Erbe ausmachen, zum Ausdruck kommen. Gleichzeitig hat sie die europäische Industrie jedoch daran gehindert, gegenüber nicht-europäischen Importen sowohl innerhalb der Union als auch weltweit einen höheren Marktanteil zu erzielen. Die europäische AV-Industrie hat Mühe, mit der hohen Wettbewerbsfähigkeit der amerikanischen mitzuhalten.

Eine neue Gemeinschaftsaktion zugunsten der AV-Industrie soll helfen, europäische kulturelle Werte in Form einer weltweit wettbewerbsfähigen Industrie zu realisieren, indem die Hindernisse beseitigt werden, die es den Unternehmen unmöglich machen, die Vorteile des Binnenmarktes für nicht-nationale AV-Produktionen zu nutzen. Im Gegensatz zu anderen Industriezweigen kann der AV-Sektor Größenvorteile nur beschränkt nutzen, da der Produktionsprozess arbeitsintensiv ist und die Unternehmen meist kleine, von einzelnen AV-Produkten abhängige Betriebe sind. Der AV-Sektor trägt aufgrund seiner besonderen Wertschöfpungskette und der untypischen Produktions- und Vertriebszyklen ein sehr hohes finanzielles Risiko. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation hängt der Sektor noch stärker von der staatlichen Politik ab. Die konkreten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen halten private Investorinnen/Investoren derzeit sogar noch stärker davon ab, Risiken einzugehen, wie sie der Produktionsprozess von im AV-Sektor tätigen KMU mit sich bringt. Das hohe Produktions- und Vertriebsrisiko hängt auch damit zusammen, dass der Erfolg und somit die wirtschaftliche Lebensfähigkeit einzelner Produkte von einer Reihe zufälliger, nicht vorhersehbarer Faktoren abhängt, wie z. B. dem Publikumsgeschmack, kulturellen Aspekten, der Erfahrung der in das Projekt involvierten Personen und der erzählten ,Geschichte".

Die staatliche Politik für den Sektor hat die Aufgabe, positive äußere Rahmenbedingungen zu verstärken, damit sich das Entwicklungspotenzial der Industrie voll entfalten kann. Eine solche positive Rahmenbedingung für den Sektor ist die Ausschöpfung des vom Binnenmarkt gebotenen Potenzials, die nur auf europäischer Ebene gefördert werden kann. Angesichts der Struktur des Sektors bedeutet ,Ausschöpfung" nicht, dass die staatliche Politik ausschließlich die Entstehung großer Marktakteure begünstigen, sondern eher ein auf KMU abgestimmtes Umfeld schaffen sollte, das die Verbreitung nicht-nationaler AV-Werke in der gesamten Europäischen Union ermöglicht. Eine wettbewerbsfähigere AV-Industrie wirkt sich unionsweit positiv auf Wachstum und Beschäftigung aus und festigt die kulturellen Werte, die der europäischen Bürgerschaft zugrunde liegen.

Die Gemeinschaftsunterstützung soll die Schaffung eines günstigen sozioökonomischen Klimas für den europäischen AV-Sektor fördern. Sie soll die private Finanzierung stimulieren, damit im AV-Sektor aktive Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und finanzielle Solidität verbessern können. Das neue Programm konzentriert sich auf die Förderung des kreativen Prozesses in allen Phasen der Produktion, damit der Sektor das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial des europäischen Binnenmarktes ausschöpfen kann. Daher besteht die Gemeinschaftsaktion aus nur einem Programm, das - im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip - an der Vorproduktions- und der Postproduktionsphase ansetzt. Auf nationaler Ebene liegt der Schwerpunkt der AV-Förderung fast ausschließlich auf der Produktionsphase und es werden nur wenige bis gar keine Anstrengungen unternommen, im Rahmen der Produktion eine europäische Dimension zu entwickeln und für die Verbreitung europäischer AV-Werke zu sorgen. Die Promotion für die EU-weite Verbreitung von AV-Werken lässt sich am besten auf Ebene der Union durchführen und koordinieren. Ebenso kann die europäische Dimension in der kulturellen Produktion nur auf europäischer Ebene wirksam gestärkt werden.

3. Die MEDIA-Programme

Die Gemeinschaft unterstützt die europäische AV-Industrie über die Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung. Die derzeitigen Programme umfassen die Laufzeit 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2006 und gehen auf Vorschläge zurück, die die Europäische Kommission im Dezember 1999 auf der Grundlage von Artikel 157 bzw. Artikel 150 Absatz 4 des Vertrags vorgelegt hat. Die Gemeinschaftsaktion zugunsten des AV-Sektors wird laufend überprüft und evaluiert, um ihre Angemessenheit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Die Evaluierung umfasst Ex-ante-, Zwischen- und Ex-post-Bewertungen. Bei der Evaluierung und Überprüfung stützt sich die Kommission auf die Daten der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, die ein wichtiges Analyse- und Kontrollinstrument für den Sektor bieten.

Vor kurzem hat ein von der Kommission beauftragtes unabhängiges externes Beratungsunternehmen die Zwischenbewertung der derzeitigen MEDIA-Programme und der vorbereitenden Maßnahme ,Wachstum und audiovisuelle Medien: i2iAudiovisual" durchgeführt. Das Programm MEDIA Plus unterstützt die AV-Industrie über Zuschüsse für KMU [2] und bietet Anreize für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, indem es die Verbreitung audiovisueller Werke in Europa und weltweit fördert. Die Valorisierung des kulturellen Reichtums der AV-Produktion in Europa hat für die Promotion dieser Industrie in Europa und auf dem internationalen Markt gesorgt. Die umfassende Nutzung des kulturellen und wirtschaftlichen Potenzials des europäischen AV-Sektors hängt auch davon ab, inwieweit die Mitgliedstaaten das europäische AV-Erbe in ihre Bildungs- und Kulturpolitik integrieren.

[2] Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen - vgl. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36.

Die Evaluierung hat bestätigt, dass die Gemeinschaftsintervention den Bedürfnissen des Sektors Rechnung trägt (Neugründungen, Finanzierungskrise, Konsolidierung der industriellen Grundlage, internationale Expansion), die die europäische Fachwelt zunehmend als Ursache für ihre Probleme sieht. Die wirtschaftliche Wirkung des Programms wird daran gemessen, dass MEDIA Plus europäische KMU, die immer weniger bereit sind, europäische Aktionen und Strategien zu entwickeln und den Versuch zu unternehmen, auf den europäischen Märkten Fuß zu fassen, dabei unterstützt, Risiken einzugehen. Die vorbereitende Maßnahme i2iAudiovisuel für KMU hat erfolgreich zur Erstellung von Finanzplänen für die Unternehmen beigetragen. Die Aktion war ein erster Versuch, auf den steigenden Finanzierungsbedarf des Sektors zu reagieren. Sie hat gezeigt, dass weiterhin Bedarf an einer Förderpolitik besteht, die die Lukrierung privater Investitionen für den europäischen AV-Sektor begünstigt. Mit derartigen Fördermaßnahmen gelingt es, die in diesem Sektor operierenden KMU zu stärken.

In allen Teilnahmeländern hat die Gemeinschaftsaktion einen Mehrwert für den Sektor erbracht. Sie hat die europäische AV-Produktion erfolgreich unterstützt und zur Konsolidierung der europäischen Kultur beigetragen. In den einzelnen Ländern der Union hat das Programm positive Auswirkungen gezeitigt. Besonders stark war die Wirkung des Programms in Ländern mit hoher Produktionskapazität. In Ländern mit geringer Produktionskapazität hat sich das Programm als wichtiger Faktor für die Weiterentwicklung der Industrie erwiesen. Das Programm hat Maßnahmen zur positiven Diskriminierung von Ländern mit geringer Produktionskapazität gesetzt und so für eine ausgewogenere Verteilung der Fördermittel gesorgt.

Die Ergebnisse des Programms MEDIA Fortbildung zeigen, dass auf Gemeinschaftsebene Handlungsbedarf besteht, damit Fachleute des europäischen AV-Sektors verstärkt Kompetenzen und Fertigkeiten erwerben oder verbessern. Das derzeitige Programm geht effektiv auf diese Bedürfnisse ein und fügt der berufsorientierten AV-Fortbildung eine europäische Dimension hinzu. Auch im Bereich Entwicklung hat sich die positive Wirkung für die in diesem Sektor tätigen KMU gezeigt, z. B. bei der Unterstützung für die Erstellung von Geschäftsplänen. So konnten Reinvestitionen in neue Produktionen gesichert werden.

Der MEDIA-Programmteil Vertrieb - von der budgetären Ausstattung her der größte - hat sich positiv auf die Verbreitung europäischer Werke am europäischen und internationalen Markt ausgewirkt und 90 % der Filme unterstützt, die außerhalb ihres Ursprungslandes vertrieben wurden. Mit der Schaffung von Vertriebsnetzen auf europäischer Ebene hat dieser Programmteil die Zusammenarbeit der europäischen Akteurinnen/Akteure gestärkt. Die Förderung von Filmvorführungen hat sich ebenfalls als wirksames Instrument erwiesen, um die Verbreitung europäischer AV-Werke zu erhöhen. Gute Ergebnisse wurden auch bei der Promotion der europäischen Filmindustrie in Europa und weltweit verzeichnet. Die Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung haben sich zu einem wesentlichen Instrument der europäischen AV-Industrie entwickelt und dem Sektor einen anerkannten europäischen Mehrwert gebracht.

4. Öffentliche Konsultation

Im Rahmen der Vorbereitung von MEDIA 2007 hat die Kommission alle interessierten Kreise umfassend über die Bedürfnisse des Sektors befragt. Die öffentliche Konsultation fand zwischen 12. Mai und 12. August statt und bestätigte die positive Wirkung der Gemeinschaftspolitik zugunsten des europäischen AV-Sektors. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation eindeutig, dass die Gemeinschaftsaktion angesichts der strukturellen Mängel und dem Versagen des Marktes in diesem Sektor fortgeführt werden sollte. Die Aufnahme von zehn neuen Mitgliedstaaten wird den AV-Markt der EU nachhaltig verändern, die Finanzierungsprobleme für KMU verschärfen sich zunehmend und die digitale Technologie schafft zusätzliche Barrieren, die überwunden werden müssen, damit die in diesem Sektor aktiven Unternehmen das Potenzial des Binnenmarktes auch wirklich nutzen können. Die Aktionen von MEDIA 2007 werden auch in Zukunft auf die Vor- und Postproduktionsphase abzielen, aber aufgrund technologischer Fortschritte und diverser Marktentwicklungen anders gestaltet sein, um auf Veränderungen zu reagieren, die die Digitalisierung mit sich bringt. MEDIA 2007 wird außerdem Maßnahmen beinhalten, die sich den Problemen der Fachleute aus den neuen Mitgliedstaaten widmen, sowie innovative und zielgerichtete Aktionen zur Digitalisierung und Maßnahmen, die den KMU den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern.

5. Allgemeine Ziele

Die Gemeinschaft beabsichtigt, nur ein integriertes Programm einzurichten, das bei der Vor- und der Postproduktionsphase ansetzt und das Subsidiaritätsprinzip wahrt. Die verstärkte Verbreitung europäischen AV-Schaffens ergibt einen spezifischen, europäischen Mehrwert, der den Rahmen der nationalen Politik übersteigt.

Die allgemeinen, gleichrangigen Ziele von MEDIA 2007 lauten:

- Die kulturelle Vielfalt Europas sowie sein kinematografisches und audiovisuelles Erbe zu bewahren und zu erschließen, den europäischen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang dazu zu gewährleisten und den interkulturellen Dialog zu fördern;

- die Verbreitung europäischen AV-Schaffens innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu steigern;

- die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen AV-Sektors im Rahmen eines offenen und wettbewerbsfähigen Marktes zu stärken.

Das Programm weist vier horizontale Prioritäten aus:

Erstens: Integration der Bedeutung des kreativen Prozesses für den europäischen AV-Sektor und des kulturellen Wertes des europäischen kinematografischen und audiovisuellen Erbes in die vorgeschlagenen Aktionen.

Zweitens: Stärkung der Produktionsstrukturen der KMU, die den Kern des europäischen AV-Sektors bilden, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dazu muss eine sektorale Unternehmenskultur gefördert und die Möglichkeit von Privatinvestitionen in den Sektor geschaffen werden.

Drittens: Das Programm wird das am europäischen AV-Markt herrschende Ungleichgewicht zwischen Ländern mit hoher Produktionskapazität und Ländern, die nur eine geringe Produktionskapazität aufweisen oder ein kleines Sprachgebiet umfassen, verringern. Diese Priorität trägt der Notwendigkeit Rechnung, die kulturelle Vielfalt und den interkulturellen Dialog in Europa zu bewahren und zu stärken. Sie trägt zum transparenten und wettbewerbsfähigen Funktionieren des Binnenmarktes und seines Wachstumspotenzials für die gesamte Union bei.

Viertens: Das Programm verfolgt und unterstützt Marktentwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Das Programm setzt Maßnahmen, um die Veränderungen zu begleiten, die die Digitalisierung im AV-Sektor in der gesamten Produktions- und Vertriebskette und im Hinblick auf neue Kompetenzen für die Fachkräfte dieses Sektors nach sich zieht.

6. Einzelziele und Massnahmen

6.1. Vorproduktion

- Erwerb und Vertiefung von Kompetenzen im AV-Sektor

Das Programm unterstützt Projekte, die die kreativen Fähigkeiten und Managementkompetenzen der AV-Fachkräfte fördern und ihr technisches Können auf den Stand der digitalen Technologien bringen. Die Förderung der Vernetzung von Fachleuten und Fortbildungsprojekten, einschließlich Filmschulen, sowie einzelner Fortbildungsprojekte, einschließlich Stipendien, soll zur Entstehung einer europäischen Dimension beitragen. Darüber hinaus fördert das Programm eine europäische Strategie für die Kooperation von Fachleuten, sowohl bei Koproduktionen als auch bei der Erstellung von Geschäftsplänen.

Die Aktionen erfolgen in Form von Zuschüssen für Fortbildungsprojekte mit europäischem Mehrwert. Zusätzlich werden spezielle Stipendien für Fachleute aus den neuen Mitgliedstaaten vergeben, um ihnen zu helfen, die Herausforderungen des erweiterten europäischen AV-Marktes zu bewältigen. Diese Aktion trägt dazu bei, die Kluft zwischen den Ländern mit hoher Produktionskapazität und jenen mit geringer Produktionskapazität und/oder kleinem Sprachgebiet abzubauen.

- Entwicklung:

Das Programm unterstützt unabhängige KMU in der Entwicklungsphase der Produktion von Dokumentationen, Animations- und Spielfilmen sowie Multimedia-Projekten. Es bietet den Unternehmen Anreize, bereits in der Vorproduktionsphase internationale Promotion- und Marketingstrategien für ihre Projekte auszuarbeiten. Das Programm unterstützt auch Unternehmen bei der Erstellung solider Finanzpläne für ihre Produktion und bietet unabhängigen KMU des europäischen AV-Sektors besseren Zugang zu Krediten.

Im Rahmen des Programms erhalten unabhängige Produktionsfirmen Zuschüsse für die Ausarbeitung einzelner Projekte. Das Programm unterstützt sowohl Unternehmen mit geringer als auch solche mit größerer Investitionskraft bei der Ausarbeitung eines Werkkatalogs. Es stehen Zuschüsse für die Ausarbeitung solider Finanzpläne für die Werke und den Werkkatalog zur Verfügung.

Aufgrund der Eigentümlichkeiten des AV-Sektors werden Synergieeffekte, die sich zwischen der Notwendigkeit, Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern, und dem Entwicklungsteil des Programms ergeben, besonders gefördert. Mit der Koordinierung und stärkeren Integration dieser beiden Teile soll eine positive Wirkung auf die Wertschöpfungskette europäischer AV-Produktionen erreicht werden.

6.2 Postproduktion

- Vertrieb

Die Gemeinschaftsaktion konzentriert sich auf die Unterstützung des transnationalen Vertriebs, berücksichtigt das Subsidiaritätsprinzip und ist als Ergänzung zu den Fördersystemen der Mitgliedstaaten zu verstehen. Die Unterstützung während der Vertriebsphase (Kino, TV, Video, DVD und Online) bleibt weiterhin eine Priorität, um den Binnenmarkt in Europa zu konsolidieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu steigern. Damit das europäische AV-Schaffen im weltweiten Wettbewerb bestehen kann, braucht es eine europäische Vertriebsstrategie.

Das neue Programm stärkt den europäischen Vertriebssektor, indem es Anreize für Investitionen in Produktion, Erwerb, Vermarktung und Promotion nicht-nationaler europäischer Werke bietet und Vermarktungsstrategien fördert, die die verschiedenen Akteurinnen/Akteure des Sektors (Verleihfirmen, Film- und Programmhändler, Produktionsfirmen, Kinos), unter Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts, gemeinsam koordinieren. Das Programm unterstützt die Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme auf dem europäischen und dem internationalen Markt, indem es den Export, den Verleih und die Vorführung dieser Filme in Kinos fördert. Darüber hinaus ermutigt das Programm Sendeanstalten, Produzentinnen/Produzenten sowie unabhängige Verleihfirmen zur Kooperation und unterstützt auf diesem Weg die transnationale Verbreitung europäischen AV-Schaffens unabhängiger Produktionsfirmen.

Das Programm baut auf den Ergebnissen der im Rahmen des Programms MEDIA Plus durchgeführten Aktionen auf (automatisches Fördersystem und selektives Fördersystem für Verleihfirmen wie auch für Zusammenschlüsse von Verleihfirmen). Zusätzlich dazu unterstützt es Verleihfirmen bei der Erstellung von Werkkatalogen mit geringerem kommerziellem Potenzial und hohem kulturellem Wert.

Im Rahmen der Priorität ,Digitalisierung" werden Maßnahmen für die Digitalisierung europäischen AV-Schaffens unterstützt. Unter anderem wird ein automatisches Fördersystem für die Erstellung digitaler Kopien nicht-nationaler europäischer Filme eingerichtet. Um die Erschließung der kulturellen Vielfalt zu unterstützten, werden darüber hinaus Zuschüsse für Synchronisation, Untertitelung und mehrsprachige Kopien gewährt. Und schließlich werden digitale Vorführungen gefördert, indem für Investitionen in digitale Ausrüstung der Zugang zu Finanzierungen erleichtert wird.

- Promotion

Das Programm fördert die Verbreitung europäischen kinematografischen Schaffens und europäischer Fernsehprogramme im Rahmen von Fachmärkten in Europa und weltweit. Es schafft Anreize für die Kooperation und Koordination der europäischen Akteurinnen/Akteure untereinander, um eine europäische Promotionstrategie zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt das Programm von privaten oder öffentlichen nationalen Promotioneinrichtungen gemeinsam am europäischen und am internationalen Markt durchgeführte Aktionen. Und schließlich sorgt das Programm dafür, dass die Rolle der Festivals bei der Formulierung der Kulturpolitik und der Publikumsbildung umfassend berücksichtigt wird.

Die geplanten Aktionen zielen u. a. darauf ab, Fachleuten den Zugang zu europäischen und internationalen AV-Märkten zu gewährleisten; dem europäischen und internationalen Publikum einen möglichst breiten Zugang zur kulturellen Vielfalt und zum interkulturellen Dialog zu garantieren; gemeinsame Aktionen nationaler Organisationen für die Promotion von Film- und AV-Programmen zu fördern und Anreize für die Promotion des europäischen kinematografischen und audiovisuellen Erbes zu bieten.

6.2.1 Pilotprojekte/Digitale Technologien

Innovation ist unerlässlich, wenn das Publikum am Ende der AV-Wertschöpfungskette möglichst viele Wahlmöglichkeiten haben soll. Pilotprojekte haben sich da als erfolgreiche Experimentierstation erwiesen. Obwohl einige der bereits bearbeiteten Bereiche inzwischen ins Programm integriert sind, hat dieses ,Versuchslabor" nichts von seiner Bedeutung verloren. Das neue Programm konzentriert sich auf jene Bereiche, die nach Ansicht der Fachleute am ehesten vom Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien betroffen sein werden. Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollen möglichst breit publiziert werden, um die Verbreitung bewährter Praxis durch Konferenzen und die Abhaltung von Online- und Offline-Veranstaltungen zu fördern.

7. Vereinfachung

Das neue Programm bringt eine strukturelle Vereinfachung der Gemeinschaftsintervention zugunsten des AV-Sektors mit sich. Dadurch, dass nur ein integriertes Programm (MEDIA 2007) die zwei derzeit bestehenden Programme (MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung) ersetzt und vier Haushaltslinien zu einer zusammengefasst werden (die Haushaltslinie für MEDIA 2007 fasst die beiden derzeitigen Programme, den Beschluss zur Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und die Folgemaßnahmen zur AV-Politik zusammen), wird eine für die Begünstigten und die Kommissionsdienststellen deutlich verbesserte Zuteilung der Mittel möglich.

Die Kommission ist bemüht, bestehende Einschränkungen für die Begünstigten in Übereinstimmung mit den derzeitigen Finanzvorschriften soweit wie möglich abzubauen. Die Kommission konzentriert ihre Bemühungen vor allem auf folgende Punkte:

- Vereinfachung der Antragsformulare und -verfahren;

- Transparenz bei den Genehmigungsverfahren und beim Informationsaustausch mit den Antragstellenden;

- Anwendung, soweit zulässig, des Prinzips der Verhältnismäßigkeit bei der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragstellenden und bei der Berichtspflicht für die Begünstigten, wenn es sich um kleine Zuschüsse oder eindeutig zuordenbare Budgetposten handelt.

Um die Effizienz und Effektivität des Programms zu steigern, betraut die Kommission, wie in der entsprechenden Verordnung des Rates [3] und in den Durchführungsbestimmungen [4] vorgesehen, eine Exekutivagentur mit der Verwaltung des Programms.

[3] Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden, ABl. L 11 vom 16.01.2003, S. 1.

[4] ABl. C 4645 vom 12.12.2003, S. 1.

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat den beiliegenden Beschluss für das Programm MEDIA 2007 zur Annahme vor.

2004/0151 (COD)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 157 Absatz 3 und Artikel 150 Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission [5],

[5] ABl. C vom ..., S.

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses [6],

[6] ABl. C vom ..., S.

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [7],

[7] ABl. C vom ..., S.

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags [8],

[8] ABl. C vom ..., S.

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der AV-Sektor spielt bei der Entstehung einer europäischen Bürgerschaft eine zentrale Rolle, weil er für die Europäer/innen, vor allem die jungen unter ihnen, derzeit das wichtigste Vermittlungsinstrument kultureller Werte ist. Durch die Gemeinschafts förderung soll dem europäische AV-Sektor ermöglicht werden, seine Funktion als Integrationsfaktor der europäischen Bürgerschaft zu erfuellen. Die Unterstützung durch die Gemeinschaft soll die Wettbewerbsfähigkeit stärken und vor allem den Marktanteil nicht-nationaler europäischer Werke in Europa erhöhen.

(2) Genauso wichtig sind die Förderung einer aktiven Bürgerschaft und der verstärkte Kampf gegen alle Formen des Ausschlusses, wie z. B. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

(3) Die Förderung des AV-Sektors durch die Gemeinschaft stützt sich auf Artikel 151 des Vertrags, der Folgendes festlegt:

- Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung der nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.

- Die Gemeinschaft trägt bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen dieses Vertrags den kulturellen Aspekten Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.

(4) Die Förderung des AV-Sektors durch die Gemeinschaft fügt sich darüber hinaus in den Kontext des neuen beim Europäischen Rat von Lissabon festgelegten strategischen Zieles für die Union [9]: Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialen Zusammenhalt als Bestandteile einer wissensbasierten Wirtschaft zu stärken. In seinen Schlussfolgerungen hat der Rat festgehalten, dass ,die Informationsanbieter durch die Nutzung und Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa einen Mehrwert" schaffen. Dieser Ansatz wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel bestätigt. [10]

[9] 2000.

[10] 2003.

(5) Die Förderung des AV-Sektors durch die Gemeinschaft baut schließlich auf der umfangreichen Erfahrung mit den Programmen MEDIA I, MEDIA II, MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung [11] auf, mit denen der Ausbau der europäischen AV-Industrie seit 1991 unterstützt wird. In der Evaluierung der genannten Programme wird diese Erfahrung besonders hervorgehoben [12].

[11] Diese Programme wurden durch den Beschluss 90/685/EWG des Rates (MEDIA I), die Beschlüsse 95/563/EG und 95/564/EG des Rates (MEDIA II), den Beschluss 2000/821/EG des Rates (MEDIA Plus) und den Beschluss 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (MEDIA Fortbildung) eingerichtet.

[12] Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Durchführung und die Ergebnisse des Programms MEDIA II (1996-2000) KOM (2003) 802 vom 18. Dezember 2003; Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Durchführung und die Ergebnisse nach Ablauf der ersten Hälfte der Laufzeit der Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung (2001-2005) sowie die Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahme ,Wachstum und audiovisuelle Medien: i2iAudiovisual" KOM (2003) 725 vom 24. November 2003.

(6) Die Evaluierung hat gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsaktion auf folgende Bereiche besonders konzentrieren muss:

- Im Vorfeld der AV-Produktion: auf die Entwicklung europäischer AV-Werke sowie den Erwerb und die Vertiefung von Kompetenzen im AV-Bereich, wobei Letzteres als integraler Bestandteil des Vorproduktionsprozesses audiovisueller Werke zu sehen ist;

- nach Abschluss der Produktion: auf den Vertrieb europäischer AV-Werke, ihre Verwertung in Kinos und entsprechende Promotion.

(7) Die vorbereitende Maßnahme ,Wachstum und audiovisuelle Medien: i2iAudiovisual" wurde als Ergänzung zu den Programmen MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung eingerichtet und markierte ihrerseits eine weitere Etappe bei der Umsetzung der Politik zur Förderung des AV-Sektors durch die Gemeinschaft. Sie sollte die Probleme beseitigen, auf die KMU beim Zugang zu Finanzierungen stoßen. Die Evaluierung von i2i ,Wachstum und audiovisuelle Medien" ergab, dass die Maßnahme den Bedürfnissen des Sektors entsprach und die Gemeinschaftsmaßnahme fortgesetzt werden sollte.

(8) Bei der Umsetzung der Gemeinschaftsförderung muss die besondere Beschaffenheit des AV-Sektors berücksichtigt und vor allem die Verwaltungs- und Finanzierungsverfahren soweit wie möglich vereinfacht und auf die verfolgten Ziele sowie auf die Usancen und Interessen der AV-Industrie abgestimmt werden.

(9) Artikel 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft legt fest, dass die Gemeinschaft bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.

(10) Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in diesem Sektor und vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen kann durch mehr Transparenz und intensivere Verbreitung von Informationen zum europäischen AV-Markt gestärkt werden. Darüber hinaus erleichtern sie die Evaluierung und Überprüfung der Gemeinschaftsmaßnahme. Die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle soll maßgeblich zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

(11) Jegliche Kooperationsstrategie der Akteurinnen/Akteure des AV-Sektors muss in Einklang mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union stehen.

(12) Die Beitrittsländer und die EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind sind berechtigt, gemäß den mit diesen Ländern geschlossenen Vereinbarungen an den Gemeinschaftsprogrammen teilzunehmen.

(13) Der Europäische Rat von Thessaloniki (19. und 20. Juni 2003) verabschiedete die ,Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration", die die Öffnung der Gemeinschaftsprogramme für die Länder vorsieht, die derzeit den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess durchlaufen. Dazu sollen Rahmenvereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern geschlossen werden.

(14) Die übrigen europäischen Länder, die das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (Europarat, SEV-Nr.: 132) unterzeichnet haben, gehören dem europäischen audiovisuellen Raum an und sind daher auf der Grundlage zusätzlicher Mittel und gemäß den Bestimmungen von zwischen den betreffenden Parteien zu schließenden Vereinbarungen berechtigt, an diesem Programm teilzunehmen. Diese Länder müssen die Möglichkeit haben - wenn sie es aus budgetären Erwägungen oder aufgrund der Prioritäten ihrer AV-Industrie wünschen - am Programm teilzunehmen oder von einer eingeschränkten Form der Kooperation zu profitieren, und zwar auf der Grundlage zusätzlicher Mittel und gemäß spezifischer Modalitäten, die die betreffenden Parteien vereinbaren.

(15) Eine auf gemeinsamen und ausgewogenen Interessen beruhende Kooperation mit nicht-europäischen Drittländern kann für die europäische AV-Industrie einen Mehrwert in den Bereichen Promotion, Marktzugang, Vertrieb, Ausstrahlung und Verwertung europäischer Werke in diesen Ländern erbringen. Eine solche Kooperation ist auf der Basis zusätzlicher Mittel und gemäß spezifischer Modalitäten zu entwickeln, die die betroffenen Parteien in entsprechenden Vereinbarungen festlegen.

(16) Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse, die unrechtmäßig ausbezahlt oder verwendet wurden, wieder einzuziehen.

(17) Der vorliegende Beschluss legt für die gesamte Laufzeit des Programms einen Finanzrahmen fest, der den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinn der Punkte 33 und 34 der interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens [13] bildet.

[13] ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

(18) Die zur Umsetzung des vorliegenden Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sind gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungs befugnisse [14] zu erlassen.

[14] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(19) Es sind Übergangsbestimmungen vorzusehen, um den reibungslosen Übergang zwischen den durch Beschluss 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 und durch Beschluss 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 eingerichteten Programmen und dem mit diesem Beschluss eingerichteten Programm zu gewährleisten.

BESCHLIESSEN:

Titel 1: Allgemeine Ziele des Programms und Finanzrahmen

Artikel 1

Ziele und Prioritäten des Programms

1. Mit diesem Beschluss wird für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 ein Förderprogramm für den europäischen AV-Sektor, nachstehend ,das Programm" genannt, eingerichtet.

2. Der AV-Sektor ist ein wesentliches Instrument für die Vermittlung und Entfaltung europäischer kultureller Werte. Das Programm soll den AV-Sektor wirtschaftlich stärken, damit er diese kulturelle Funktion bestmöglich erfuellen kann.

Die allgemeinen Ziele des Programms lauten:

(a) die kulturelle Vielfalt und das europäische audiovisuelle Erbe zu wahren und zu erschließen, den Bürgerinnen und Bürgern Europas den Zugang zu diesem Erbe zu gewährleisten und den Dialog zwischen den Kulturen zu fördern;

(b) die Verbreitung europäischer AV-Werke innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu forcieren;

(c) die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen AV-Industrie im Rahmen eines offenen und wettbewerbsfähigen europäischen Marktes zu stärken.

3. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Programm

(a) in der Vorproduktionsphase: den Erwerb und die Vertiefung von Kompetenzen im AV-Bereich sowie die Entwicklung europäischer AV-Werke,

(b) nach Produktionsabschluss: den Vertrieb und die Promotion europäischer AV-Werke,

(c) Pilotprojekte, um die Anpassung des Programms an Marktentwicklungen zu gewährleisten.

4. Für die in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Interventionsbereiche gelten folgende Prioritäten:

(a) Förderung des kreativen Schaffens im AV-Sektor sowie des Wissens und der Verbreitung des europäischen kinematografischen und audiovisuellen Erbes;

(b) Stärkung der Produktionsstruktur des europäischen AV-Sektors, insbesondere der KMU;

(c) Abbau des Ungleichgewichtes am europäischen AV-Markt zwischen den Ländern mit großer AV-Produktionskapazität und Ländern oder Regionen mit geringer Produktionskapazität und/oder mit geringer geographischer Ausdehnung und kleinem Sprachgebiet.

(d) Berücksichtigung der Marktentwicklungen im Bereich der Digitalisierung.

Artikel 2

Finanzrahmen

1. Für die Umsetzung des Programms für den in Artikel 1 Absatz 1 genannten Zeitraum stehen 1,055 Mio. EUR bereit.

2. Die jährlichen Finanzmittel werden von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Finanziellen Vorausschau genehmigt.

Titel 2: Spezifische Ziele für die phase vor produktionsbeginn

Artikel 3

Erwerb und Vertiefung von Kompetenzen im AV-Bereich

Die spezifischen Ziele des Programms in diesem Bereich lauten:

1. Stärkung der Kompetenzen europäischer AV-Fachleute in den Bereichen Entwicklung, Produktion, Vertrieb/Ausstrahlung und Promotion, um die Qualität und das Potenzial europäischer AV-Werke zu erhöhen. Das Programm unterstützt insbesondere Aktionen folgenden Inhalts:

(a) Techniken des Drehbuchschreibens, um die Qualität der europäischen AV-Werke und ihr Verbreitungspotenzial zu erhöhen;

(b) wirtschaftliche, finanzielle und kaufmännische Abwicklung der Produktion, des Vertriebs und der Promotion audiovisueller Werke, mit dem Ziel, bereits in der Projektentwicklungsphase eine europäische Strategie zu entwickeln;

(c) von Anfang an Einbeziehung digitaler Technologien bei der Produktion, Postproduktion, dem Vertrieb, der Verwertung und Archivierung europäischer AV-Programme.

Fachleute und Ausbilder/innen, die nicht aus den Ländern stammen, in denen die im Rahmen der Buchstaben (a) bis (c) dieses Artikels unterstützten Fortbildungsmaßnahmen stattfinden, müssen am Programm teilnehmen können.

2. Stärkung der europäischen Dimension der audiovisuellen Aus- und Weiterbildung durch folgende Maßnahmen:

(a) Förderung der Vernetzung und der Mobilität der europäischen Akteurinnen/Akteure im Fortbildungsbereich, vor allem:

- der europäischen Filmschulen,

- der Aus- und Fortbildungseinrichtungen;

- der Partner des fachspezifischen Bereichs;

(b) Ausbildung der Ausbilder/innen;

(c) Unterstützung individueller Ausbildungswege;

(d) Koordinierungs- und Promotionmaßnahmen von Einrichtungen, die im Rahmen von in Absatz 1 dieses Artikels aufgelisteten Aktionen unterstützt werden.

3. Fachleuten aus den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, mittels Stipendien an den in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Die in Absatz 1 bis 3 dieses Artikels aufgeführten Maßnahmen werden gemäß den Bestimmungen im Anhang umgesetzt.

Artikel 4

Entwicklung

1. Die spezifischen Ziele des Programms in diesem Bereich lauten:

(a) Unterstützung der Entwicklung von Produktionsvorhaben, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind und von unabhängigen Produktionsunternehmen eingereicht werden;

(b) Unterstützung für die Ausarbeitung von Finanzplänen für europäische Produktionsgesellschaften und -projekte, einschließlich der Finanzierung von Koproduktionen.

Die unter Buchstaben (a) und (b) dieses Absatzes aufgeführten Maßnahmen werden gemäß den Bestimmungen im Anhang umgesetzt.

2. Die Kommission gewährleistet die Komplementarität zwischen den im Bereich der Vertiefung der Kompetenzen von Fachleuten unterstützten Maßnahmen und den in Absatz 1 dieses Artikels aufgelisteten.

Titel 3: Spezifische Ziele für die phase nach produktionsabschluss

Artikel 5

Vertrieb und Ausstrahlung

Die spezifischen Ziele des Programms für diesen Bereich lauten:

(a) Stärkung des europäischen Vertriebssektors, indem die Verleihfirmen angeregt werden, in die Koproduktion, den Erwerb und die Promotion nicht-nationaler europäischer Filme zu investieren und koordinierte Vermarktungsstrategien zu verfolgen;

(b) Verbesserung der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme auf dem europäischen und internationalen Markt durch Anreizmaßnahmen für ihren Export, ihren Vertrieb aller Formate der Bildträger und ihre Vorführung in Kinos;

(c) Förderung der transnationalen Ausstrahlung von europäischen AV-Werken, die von unabhängigen Produktionsfirmen hergestellt wurden, indem die Kooperation zwischen Sendeanstalten einerseits und unabhängigen Produzenten und Verleihfirmen andrerseits unterstützt wird;

(d) Förderung der Digitalisierung europäischer AV-Werke;

(e) Anreize für Kinos, die Möglichkeiten des digitalen Vertriebs zu nutzen.

Die unter Buchstaben (a) bis (e) dieses Artikels aufgeführten Maßnahmen werden gemäß den Bestimmungen im Anhang umgesetzt.

Artikel 6

Promotion

Die speziellen Ziele für diesen Bereich des Programms lauten:

(a) intensivere Verbreitung europäischer AV-Werke durch die Sicherstellung eines Zugangs zu europäischen und internationalen Fachmärkten für den europäischen AV-Sektor;

(b) besserer Zugang zu europäischen AV-Werken für das europäische und internationale Publikum;

(c) Förderung gemeinsamer Aktionen nationaler Einrichtungen für die Promotion von Filmen und AV-Programmen;

(d) Unterstützung von Promotionaktionen für das europäische kinematografische und audiovisuelle Erbe.

Die unter Buchstaben (a) bis (d) dieses Artikels aufgeführten Maßnahmen werden gemäß den Bestimmungen im Anhang umgesetzt.

Titel 4: Pilotprojekte

Artikel 7

Pilotprojekte

1. Damit das Programm mit den Entwicklungen des Marktes Schritt hält, vor allem mit der Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, können Pilotprojekte unterstützt werden.

2. Bei der Umsetzung von Absatz 1 dieses Artikels wird die Kommission von technischen Beratungsgruppen unterstützt. Diese Gruppen setzen sich aus Sachverständigen zusammen, die die Mitgliedstaaten auf Vorschlag der Kommission ernennen.

Titel 5: Umsetzungsmodalitäten und Finanzbestimmungen

Artikel 8

Bestimmungen für Drittstaaten

1. Folgende Länder können am Programm teilnehmen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfuellen und zusätzliche Finanzmittel bereitstellen:

(a) EFTA-Staaten, die Mitglied des EWR sind, gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens;

(b) die Kandidatenländer, die Nutznießer der Heranführungsstrategie an die Europäische Union sind, gemäß den allgemeinen Grundsätzen sowie den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten für die Teilnahme dieser Länder an den Gemeinschaftsprogrammen, wie sie in der Rahmenvereinbarung bzw. in den Beschlüssen der Assoziationsräte festgelegt sind;

(c) die westlichen Balkanländer gemäß den Modalitäten, die mit diesen Ländern nach Unterzeichnung der zu schließenden Rahmenvereinbarung über ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen vereinbart werden.

2. Das Programm steht außerdem den nicht in Absatz 1 genannten Ländern offen, die das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (Europarat, SEV-Nr.: 132) unterzeichnet haben, vorausgesetzt sie stellen zusätzliche Mittel gemäß den Bestimmungen von zwischen den betroffenen Parteien zu schließenden Vereinbarungen bereit.

3. Die in den Absätzen 1 und 2 angesprochene Öffnung des Programms für Drittstaaten kann einer vorherigen Vereinbarkeitsprüfung der nationalen Vorschriften mit dem gemeinsamen Rechtsbestand, einschließlich Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 5 der Richtlinie 89/552/EWG geändert durch die Richtlinie 97/36/EG, unterzogen werden. Diese Bestimmung wird nicht auf Aktionen gemäß Artikel 3 angewandt.

4. Darüber hinaus lässt das Programm Kooperationen mit anderen Drittstaaten zu, die mit der Europäischen Union Assoziations- oder Kooperationsabkommen mit Klauseln zum AV-Bereich abgeschlossen haben, und zwar auf der Grundlage zusätzlicher Mittel gemäß spezifischer zu vereinbarender Modalitäten. Die in Absatz 1 angesprochenen westlichen Balkanländer, die nicht in vollem Umfang am Programm teilnehmen möchten, können unter den in diesem Absatz vorgesehenen Bedingungen die Möglichkeit einer Kooperation mit dem Programm nutzen.

Artikel 9

Finanzbestimmungen

1. Gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates [15] können die Begünstigten des Programms juristische Personen sein.

[15] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

Unbeschadet der Vereinbarungen und Übereinkommen, bei denen die Gemeinschaft Vertragspartei ist, müssen sich die durch das Programm begünstigten Unternehmen entweder direkt oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von Mitgliedstaaten und/oder Angehörigen von Mitgliedstaaten befinden und bleiben.

2. Gemäß Artikel 176 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission [16] kann die Kommission je nach den spezifischen Eigenschaften der Begünstigten und der Art der Aktionen darüber entscheiden, ob für die Begünstigten der Nachweis der Kompetenzen und beruflichen Qualifikationen entfällt, die zur vollständigen Durchführung der Aktion oder des Arbeits programms erforderlich sind.

[16] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

3. Je nach Art der Aktion kann die Finanzierung in Form einer Subvention [17] oder eines Stipendiums erfolgen. Die Kommission kann auch im Rahmen des Programms durchgeführte Aktionen oder Projekte mit Preisen auszeichnen. Gemäß Artikel 181 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission und je nach Art der Aktion können Pauschalfinanzierungen und/oder die Anwendung von Stückkostensätzen genehmigt werden.

[17] Im Fall selektiver Vertriebsförderung und gemäß Artikel 109 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates und Artikel 168 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission werden die im ersten Jahr erzielten Einnahmen aus der Kinoauswertung mit dem MEDIA-Zuschuss (ausgenommen dem Zuschuss für Synchronisation/Untertitelung) gegengerechnet.

4. Die im Rahmen des Programms zugewiesenen Mittel dürfen 50 % der tatsächlichen Ausgaben der unterstützten Aktionen nicht überschreiten. In Fällen, die ausdrücklich im Anhang aufgeführt sind, kann die finanzielle Unterstützung allerdings bis zu 75 % der tatsächlichen Ausgaben der unterstützten Aktionen betragen.

5. Je nach Typus der kofinanzierten Aktion und gemäß Artikel 112 der Verordnung (EG, Euratom) Nr.°1605/2002 des Rates kann die Kommission Ausgaben als förderfähige Ausgaben anerkennen, die in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der unterstützten Aktion stehen, selbst wenn der/die Begünstigte sie zum Teil vor dem Auswahlverfahren getätigt hat.

6. In Anwendung von Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates [18] kann die Kofinanzierung ganz oder teilweise in Form von Sachleistungen erfolgen, sofern der Wert der Sachleistungen weder die tatsächlich entstandenen und in Rechnungsunterlagen ordnungsgemäß nachgewiesenen Kosten noch die am Markt allgemein üblichen Kosten übersteigt.

[18] In Verbindung mit Artikel 172 der Verordnung (EG, Euratom) Nr.° 2342/2002 der Kommission.

7. Die Rückzahlungen von im Rahmen des Programms gewährten Beträgen - solchen, die aus den Programmen MEDIA (1991-2006) stammen, und solchen, die von den ausgewählten Projekten nicht verwendet wurden - werden dem Finanzierungsbedarf des Programms MEDIA 2007 zugeschlagen.

Artikel 10

Umsetzung des Beschlusses

1. Die Kommission führt das Programm entsprechend den im Anhang festgelegten Modalitäten durch.

2. Die für die Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu folgenden Bereichen werden nach dem Verwaltungsverfahren gemäß Artikel 11 Absatz 2 festgelegt:

(a) die allgemeinen Leitlinien für alle im Anhang aufgeführten Maßnahmen;

(b) der Inhalt von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Auswahl von Projekten;

(c) Fragen zur jährlichen internen Aufteilung der Programmressourcen, einschließlich der für die Bereiche Vertiefung der beruflichen Kompetenzen, Entwicklung, Vertrieb/Ausstrahlung und Promotion vorgesehenen Maßnahmen;

(d) die Modalitäten für die Überprüfung und Evaluierung der Maßnahmen.

3. Alle anderen für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen werden nach dem Konsultationsverfahren gemäß Artikel 11 Absatz 3 festgelegt.

Artikel 11

Ausschuss

1. Die Kommission wird von einem aus Vertreterinnen/Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Ausschuss unterstützt, in dem der/die Vertreter/in der Kommission den Vorsitz führt.

2. Bei Bezugnahme auf diesen Absatz gelten Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates. Der in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Zeitraum wird mit zwei Monaten festgesetzt.

3. Bei Bezugnahme auf diesen Absatz kommt unter Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 3 und von Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG das in Artikel 3 des genannten Beschlusses vorgesehene Konsultationsverfahren zu Anwendung.

4. Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Artikel 12

MEDIA-Desks

1. Unter Einhaltung von Artikel 54, Absatz 2 Buchstabe c und Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, wie auch im Anhang unter Punkt 2.2 beschrieben, fungiert das europäische Netz der MEDIA-Desks als Durchführungseinrichtung für die Verbreitung von Informationen zum Programm auf nationaler Ebene.

2. Die Media Desks müssen folgende Kriterien einhalten:

- sie müssen über ausreichendes Personal, die ihrer Aufgabe erforderlichen beruflichen Qualifikationen und die für eine Tätigkeit im Umfeld internationaler Zusammenarbeit üblichen Sprachkenntnisse verfügen;

- sie müssen über adäquate Infrastrukturen verfügen, insbesondere was die Datenverarbeitungs- und Kommunikationseinrichtungen betrifft;

- sie müssen in einem Verwaltungskontext arbeiten, der ihnen ermöglicht ihre Aufgaben zu erledigen und jeglichen Interessenkonflikt zu vermeiden.

Artikel 13

Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft

1. Das Programm trägt zur Stärkung der horizontalen Politiken bei, indem es

(a) das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fördert;

(b) dazu auffordert, sich der Bedeutung der kulturellen Vielfalt und der Multikulturalität in Europa sowie der Notwendigkeit bewusst zu werden, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen;

(c) die Bedeutung eines Beitrags zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung ins Bewusstsein rückt;

(d) den Kampf gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der religiösen Überzeugung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung unterstützt;

(e) einen Beitrag zur Debatte und zur Information über die Europäische Union als Raum des Friedens, des Wohlstandes und der Sicherheit leistet.

2. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Kohärenz und Komplementarität zwischen dem Programm und den Gemeinschaftspolitiken im Bereich der kulturellen Zusammen arbeit mit Drittstaaten.

Artikel 14

Überprüfung und Evaluierung

1. Die Kommission sorgt für die laufende Überprüfung des Programms. Die Ergebnisse der Überprüfung und Evaluierung fließen in die Umsetzung des Programms ein.

Die Überprüfung umfasst die Erstellung von Berichten gemäß Absatz 3 Punkte a) und c) dieses Artikels sowie spezifische Tätigkeiten.

2. Die Kommission sorgt für eine regelmäßige, externe und unabhängige Evaluierung des Programms.

3. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen:

(a) bis spätestens 31. Dezember 2010 einen Zwischenbericht über die Evaluierung der erzielten Ergebnisse und die qualitativen und quantitativen Aspekte der Umsetzung des Programms,

(b) bis spätestens 31. Dezember 2011 eine Mitteilung betreffend die Fortsetzung des Programms und

(c) bis spätestens 31. Dezember 2015 einen Ex-post-Evaluierungsbericht vor.

Artikel 15

Übergangsbestimmungen

Die vor dem 31. Dezember 2006 auf der Basis des Beschlusses 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 und des Beschlusses 2001/163/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 begonnenen Maßnahmen werden bis zu ihrem Abschluss gemäß den Bestimmungen der genannten Beschlüsse umgesetzt.

Der in Artikel 8 des Beschlusses 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 und in Artikel 6 des Beschlusses 2001/163/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 vorgesehene Ausschuss wird durch den in Artikel 11 dieses Beschlusses vorgesehenen Ausschuss ersetzt.

Titel 6: Informationen zum europäischen AV-Sektor und Beteiligung an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

Artikel 16

Informationen zum europäischen AV-Sektor

Die Europäische Union trägt zu mehr Transparenz im und verstärkter Information über den AV-Sektor bei.

Artikel 17

Beteiligung an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

Zum Zweck der Umsetzung von Artikel 16 ist die Europäische Union während der gesamten Laufzeit des Programms Mitglied der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle.

Die Kommission vertritt die Europäische Union in ihren Beziehungen zur Informationsstelle.

Artikel 18

Beitrag zur Erreichung der Programmziele

Die Beteiligung der Europäischen Union an der Europäischen Audiovisuellen Informations stelle ist integraler Bestandteil des Programms und trägt wie folgt zur Erreichung seiner Ziele bei:

- Sie fördert die Transparenz des Marktes und sichert den Unternehmen den Zugang zu Statistiken und finanziellen wie juristischen Informationen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und der Ausbau des europäischen AV-Sektors vorangetrieben.

- Sie erlaubt eine bessere Überprüfung des Programms und vereinfacht seine Evaluierung.

Artikel 19

Überprüfung und Evaluierung

Die Beteiligung der Europäischen Union an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle wird im Rahmen der Evaluierung und Überprüfung des Programms gemäß Artikel 14 des Beschlusses evaluiert und überprüft.

Titel 7: Inkrafttreten des Beschlusses

Artikel 20

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab 1. Januar 2007.

Brüssel, den

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

ANHANG zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor

(MEDIA 2007)

Titel 1: Operationelle Ziele und umzusetzende Maßnahmen

1. Erwerb und Vertiefung von Kompetenzen im AV-Bereich

1.1. Stärkung der Kompetenzen europäischer AV-Fachleute in den Bereichen Entwicklung, Produktion, Vertrieb/Ausstrahlung und Promotion, um die Qualität und das Potenzial europäischen AV-Schaffens zu erhöhen.

1.1.1. Techniken des Drehbuchschreibens

Operationelles Ziel:

- Erfahrene Drehbuchautorinnen und -autoren sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten beim Entwickeln von Techniken, die auf traditionellen und interaktiven Schreibmethoden beruhen, zu verbessern.

Maßnahmen:

- Förderung der Konzeption und Umsetzung von Fortbildungsmodulen zum Thema Identifizierung des Zielpublikums; Ausarbeitung und Editing von Drehbüchern für ein internationales Publikum; Beziehungen zwischen Drehbuchautor/in, -editor/in, Produzent/in und Filmverleiher/in;

- Unterstützung von Fernunterricht und Förderung von Austauschen und Partnerschaften zwischen Ländern und Regionen mit geringer AV-Produktionskapazität und/oder geringer geografischer Ausdehnung oder kleinem Sprachgebiet.

1.1.2. Wirtschaftliche, finanzielle und kaufmännische Abwicklung der Produktion, des Vertriebs, der Vermarktung und der Promotion audiovisueller Werke

Operationelles Ziel:

- Die Fachleute sollen lernen, die europäische Dimension stärker wahrzunehmen und in die Entwicklung, Produktion, Vermarktung, den Vertrieb/die Ausstrahlung und die Promotion audiovisueller Programme zu integrieren.

Maßnahmen:

- Ergänzend zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der europäischen Dimension werden Konzeption und Aktualisierung von Fortbildungsmodulen zum Thema Management unterstützt.

- Fernunterricht sowie Austausche und Partnerschaften zwischen Ländern und Regionen mit geringer AV-Produktionskapazität und/oder geringer geografischer Ausdehnung oder kleinem Sprachgebiet.

1.1.3. Von Anfang an Einbeziehung digitaler Technologien bei der Produktion, der Postproduktion, dem Vertrieb, der Verwertung und Archivierung europäischer AV-Programme

Operationelles Ziel :

- Die Fähigkeit der Fachleute, die digitalen Technologien in den Bereichen Produktion, Postproduktion, Vertrieb, Verwertung, Archivierung und Multimedia zu nutzen, soll weiterentwickelt werden.

Maßnahmen :

- Ergänzend zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten werden Konzeption und Umsetzung von Fortbildungsmodulen zum Thema digitale AV-Techniken unterstützt.

- Fernunterricht sowie Austausche und Partnerschaften zwischen Ländern und Regionen mit geringer AV-Produktionskapazität und/oder geringer geographischer Ausdehnung oder kleinem Sprachgebiet werden gefördert.

1.2. Stärkung der europäischen Dimension von audiovisuellen Aus- und Weiter bildungsmaßnahmen

1.2.1. Unterstützung der Vernetzung der europäischen Fortbildungsakteure (europäische Filmschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Partnerinnen des fachspezifischen Bereichs)

Operationelles Ziel :

- Zwischen bestehenden Einrichtungen und/oder Fortbildungsmaßnahmen sollen Austausche stattfinden.

Maßnahme:

- Die im Rahmen des Programms Begünstigten werden ermutigt, die Koordinierung ihrer Aus- und Weiterbildungsaktivitäten zu verstärken, um ein europäisches Netzwerk aufzubauen.

1.2.2. Ausbildung der Ausbilder/innen

Operationelles Ziel:

- Es sollen kompetente Ausbilder/innen zur Verfügung stehen.

Maßnahme:

- Mitwirkung an der Ausbildung der Ausbilder/innen, vor allem durch Fernunterricht.

1.2.3. Unterstützung individueller Ausbildungswege

Operationelles Ziel:

- Studierende im Bereich Film sollen die europäischen Mobilitätsmaßnahmen nutzen.

Maßnahme:

Mobilitätsstipendien, die an ein Ausbildungsvorhaben geknüpft sind.

1.2.4. Koordinierungs- und Promotionmaßnahmen von Einrichtungen, die im Rahmen der unter Punkt 1.1.1 im Anhang aufgelisteten Maßnahmen unterstützt werden.

Operationelles Ziel:

- Die Koordinierung und Promotion der im Rahmen des Programms Begünstigten soll gefördert werden.

Maßnahme:

- Mitwirkung an der Umsetzung zielgerichteter Koordinierungs- und Promotionmaßnahmen für im Rahmen des Programms unterstützte Ausbildungsaktivitäten.

1.2.5. Fachleuten aus den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, mittels Stipendien an den unter Punkt 1.1.1 im Anhang aufgelisteten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Operationelles Ziel:

- Fachleute aus den neuen Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, an den unter Punkt 1.1.1 im Anhang aufgelisteten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Maßnahme:

- Mitwirkung am Aufbau eines Stipendiensystems.

2. Entwicklung

2.1. Unterstützung der Entwicklung von Produktionsvorhaben, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind und von unabhängigen Produktionsunternehmen eingereicht werden

Operationelle Ziele:

- In den Sparten Spielfilm, Animation, Dokumentation und Multimedia sollen europäische Werke entwickelt werden.

- Die Unternehmen sollen qualitativ hochwertige Projekte mit internationalem Potenzial produzieren.

- Die Unternehmen sollen bereits in der Projektentwicklungsphase digitale Technologien für die Produktion und den Vertrieb berücksichtigen.

- Die Unternehmen sollen bereits in der Projektentwicklungsphase Strategien für die internationale Verwertung, das Marketing und den Vertrieb ausarbeiten.

- Mittlere aber auch kleinere Unternehmen sollen Zugang zu Finanzmitteln für die Projektentwicklung haben und die Maßnahmen sollen auf ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sein.

- Die Aktionen sollen die von MEDIA unterstützten Maßnahmen im Bereich der Vertiefung der Kompetenzen von AV-Fachleuten ergänzen.

Maßnahmen :

- Förderung der Entwicklung von AV-Projekten oder von Projektkatalogen;

- Förderung der Digitalisierung europäischer AV-Werke bereits ab der Projektentwicklungsphase.

2.2. Unterstützung für die Ausarbeitung von Finanzplänen für europäische Produktionsgesellschaften und -vorhaben, einschließlich der Finanzierung von Koproduktionen

Operationelle Ziele:

- Die Produktionsgesellschaften sollen für ihre Produktionsvorhaben in den Sparten Spielfilm, Dokumentation und Multimedia Finanzpläne ausarbeiten.

- Auf europäischer Ebene sollen Finanzierungspartner/innen gesucht werden, um Synergien zwischen öffentlichen und privaten Investorinnen/Investoren zu schaffen und die Erarbeitung von Vertriebsstrategien bereits in der Projektentwicklungsphase zu fördern.

Maßnahmen:

- Zuschüsse zu den indirekten Kosten privater Finanzierung von Produktionsvorhaben, die von KMU eingereicht werden (zum Beispiel Bankgebühren, Versicherungsbeiträge oder eine Fertigstellungsgarantie);

- Unterstützung für Finanzierungsgesellschaften, die im Bereich der Erstellung von Investitionsplänen für die Projektentwicklung, die Produktion und die Koproduktion europäischer AV-Werke tätig sind und über internationales Vertriebspotenzial verfügen;

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen im AV-Bereich tätigen Einrichtungen.

3. Vertrieb und Ausstrahlung

Operationelles horizontales Ziel:

- Erschließung der Sprachenvielfalt der vertriebenen europäischen Werke.

Maßnahme:

- Produzentinnen/Produzenten, Vertriebsfirmen und Sendeanstalten erhalten Unterstützung für die Synchronisierung und Untertitelung europäischer AV-Werke in jeglicher Vertriebs- und Ausstrahlungsform.

3.1. Stärkung des europäischen Vertriebssektors, indem die Verleihfirmen angeregt werden, in die Koproduktion, den Erwerb und die Promotion nicht-nationaler europäischer Filme zu investieren und koordinierte Vermarktungsstrategien zu verfolgen

Operationelles Ziel Nr. 1:

- Die Filmverleihfirmen sollen in die Koproduktion, den Erwerb und die Promotion nicht-nationaler europäischer Filme investieren.

Maßnahmen:

- Einrichtung eines automatischen Fördersystems für europäische Verleihfirmen, das sich am Kartenverkauf für die nicht-nationalen europäischen Filme in den am Programm teilnehmenden Ländern orientiert und eine an die Länder angepasste Deckelung pro Film vorsieht;

- Bestimmungen, die festlegen, dass die Verleihfirmen diese Zuschüsse ausschließlich für Investitionen in

- die Koproduktion von nicht-nationalen europäischen Filmen,

- den Erwerb nicht-nationaler europäischer Filme,

- die Ausgaben für Editing (Anfertigung von Kopien, Synchronisation und Untertitelung), Promotion und Werbung für nicht-nationale europäische Filme verwenden dürfen.

Operationelles Ziel Nr.°2:

- Die europäischen Verleihfirmen sollen zur Kooperation angeregt werden, damit sie am europäischen Markt gemeinsame Strategien verfolgen.

Maßnahme:

- Einrichtung eines selektiven Fördersystems für den Vertrieb europäischer nicht-nationaler Filme, das sich an Zusammenschlüsse europäischer Verleihfirmen richtet und ihnen einen Direktzuschuss gewährt, sofern es sich um dauerhafte Zusammenschlüsse handelt.

Operationelles Ziel Nr.°3:

- Verleihfirmen, Produzenten sowie Filmhändler sollen zur Kooperation angeregt werden, damit sie bereits in der Produktionsphase internationale Verwertungsstrategien für europäische AV-Werke erarbeiten.

Maßnahme:

- Einrichtung eines Fördersystems für die Erstellung eines Promotionkoffers (der eine untertitelte Kopie, eine internationale Tonspur - Musik und Spezialeffekte - und Promotionmaterial enthält) für europäische kinematografische Werke.

Operationelles Ziel Nr.°4:

- KMU sollen besseren Zugang zu Finanzierungen für den internationalen Vertrieb und Verkauf nicht-nationaler europäischer Werke erhalten.

Maßnahme:

- Zuschuss zu den indirekten Kosten (z. B. Finanzkosten oder Versicherung) für die private Finanzierung internationaler Vertriebs- und/oder Verkaufsaktivitäten wie z. B: Erwerb von europäischen Filmkatalogen, Erschließung neuer Märkte für diese Filme, Einrichtung langfristiger Zusammenschlüsse europäischer Verleihfirmen.

3.2. Verbesserung der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme auf dem europäischen und internationalen Markt durch Anreizmaßnahmen für ihren Export, ihren Vertrieb aller Formate der Bildträger und ihre Vorführung in Kinos

Operationelles Ziel Nr.°1:

- Die Verleihfirmen sollen angemessen in die Kosten für Edition und Promotion nicht-nationaler europäischer Filme investieren.

Maßnahmen:

- Einrichtung eines selektiven Fördersystems für den Filmverleih, damit sie europäische kinematografische Werke außerhalb ihres Produktionslandes promoten und vermarkten; die Filmauswahl könnte Kriterien beinhalten, laut denen die Vorhaben nach Herkunftsland und Budgetkategorie unterschieden werden.

- Sonderförderungen für Filme, die sich mit der kulturellen Vielfalt Europas auseinandersetzen; die Förderung erfolgt in Form eines für einen festgelegten Zeitraum gewährten Zuschusses für die Publikation eines Katalogs nicht-nationaler europäischer Werke.

Operationelles Ziel Nr.°2:

- Zur Förderung der Verwertung nicht-nationaler europäischer Filme auf dem europäischen Markt soll die Koordinierung eines Kinonetzwerkes unterstützt werden.

Maßnahmen:

- Anreize für die Kinobetreiber, über einen Mindestzeitraum hinweg in den Premierenkinos einen signifikanten Anteil nicht-nationaler europäischer Filme zu spielen; die Unterstützung für jedes einzelne Kino wird auf der Basis des Kartenverkaufs für nicht-nationale europäische Filme während eines Referenzzeitraums festgesetzt.

- Unterstützung für die Erarbeitung von Bildungs- und Sensibilisierungs maßnahmen für das junge Kinopublikum;

- Förderung der Einrichtung und Konsolidierung eines Netzwerks europäischer Verleihfirmen, die gemeinsame Aktionen zugunsten einer solchen Programmierung entwickeln.

Operationelles Ziel Nr.°3:

- Anreize für den internationalen Verkauf und Export nicht-nationaler europäischer Filme innerhalb Europas und in der Welt.

Maßnahme:

- Einrichtung eines Fördersystems für europäische Unternehmen des internationalen Filmhandel (Filmhandelunternehmen), das auf ihrem Erfolg am Markt über einen bestimmten Zeitraum hinweg beruht. Die internationalen Filmhandelunternehmen sind verpflichtet, diese Unterstützung in den Erwerb und die Promotion neuer europäischer Werke auf dem europäischen und internationalen Markt zu investieren.

3.3. Förderung der transnationalen Ausstrahlung europäischer AV-Werke, die von unabhängigen Produktionsfirmen stammen, und Unterstützung der Kooperation zwischen Sendeanstalten einerseits und unabhängigen Verleih- und Produktionsfirmen andrerseits

Operationelles Ziel Nr.°1:

- Förderung der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Werke, die von unabhängigen Produktionsgesellschaften stammen.

Maßnahmen:

- Für unabhängige Produzentinnen/Produzenten werden Anreize geschaffen, Werke zu realisieren (Spielfilme, Dokumentationen, Animationen), an denen mindestens drei Sendeanstalten aus mehreren Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Sprachen beteiligt sind. Die Auswahlkriterien für die Begünstigten können Bestimmungen enthalten, die darauf abzielen, die Projekte nach Budgetkategorien zu unterscheiden.

- Filme, die sich mit der Erschließung des audiovisuellen Erbes und der kulturellen Vielfalt Europas befassen, erhalten Sonderförderungen.

Operationelles Ziel Nr.°2:

- Unabhängigen europäischen Produktionsgesellschaften soll der Zugang zu Finanzierungen erleichtert werden.

Maßnahme:

- Zuschuss zu den indirekten Kosten (z. B. Finanzkosten, Versicherungsbeiträge oder eine Fertigstellungsgarantie) privat finanzierter Produktionsvorhaben (Spielfilm, Dokumentation, Animation), an denen mindestens drei Sendeanstalten aus mehreren Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Sprachen beteiligt sind.

Operationelles Ziel Nr.°3:

- Förderung des internationalen Vertriebs europäischer Fernseh programme.

Maßnahme:

- Einrichtung eines Fördersystems für europäische Unternehmen, die Fernsehrogramme international vertreiben (internationale Programm-handelsunternehmen), auf der Grundlage ihres Markterfolgs über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Die internationalen Programmhandels-unternehmen sind verpflichtet, diese Unterstützung in den Erwerb neuer europäischer Werke und deren Promotion auf dem europäischen und internationalen Markt zu investieren.

3.4. Förderung der Digitalisierung europäischer audiovisueller Werke

Operationelles Ziel Nr. 1:

- Der Vertrieb nicht-nationaler europäischer Werke in digitalisierter Form für den privaten Gebrauch (DVD) soll vor allem durch die Förderung der Zusammenarbeit von Editorinnen/Editoren bei der Erstellung mehrsprachiger ,Masters" auf europäischem Niveau gestärkt werden.

- Der Einsatz digitaler Technologien bei der Herstellung europäischer Werke (digitale ,Masters", die für alle europäischen Verleihfirmen marktgängig sind) soll vorangetrieben werden.

- Vor allem für die Editorinnen/Editoren sollen Anreize geschaffen werden, ausreichende Summen in Promotion und Vertrieb der nicht-nationalen europäischen AV-Werke zu investieren.

- Die Mehrsprachigkeit europäischer Werke soll gefördert werden (Synchronisation, Untertitelung und mehrsprachige Produktion).

Maßnahmen:

- Einrichtung eines automatischen Fördersystems für die Editorinnen/Editoren kinematografischer und audiovisueller europäischer Werke auf Träger, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind (wie z. B. DVD, DVD-ROM), wobei die Förderung vom Markterfolg über einen bestimmten Zeitraum abhängt. Die Editorinnen/Editoren sind verpflichtet, diese Förderung in die Kosten für Edition und Vertrieb neuer nicht-nationaler europäischer Werke in digitalem Format zu investieren.

- Förderung von Unternehmen, die sich auf die Digitalisierung von Inhalten spezialisiert haben.

Operationelles Ziel Nr. 2:

- Der Online-Vertrieb nicht-nationaler europäischer Werke soll mit Hilfe fortgeschrittener Vertriebsdienste und der neuen Medien (Internet, ,Video-on-demand", ,Pay-per-view") gefördert werden.

- Die Anpassung der europäischen AV-Programmindustrie an die Entwicklungen der digitalen Technologie, vor allem im Bereich fortgeschrittener Online-Vertriebsdienste, soll unterstützt werden.

Maßnahme:

- Europäische Unternehmen (Anbieter für den Online-Zugang, Spartenkanäle usw.) werden durch Fördermaßnahmen für die Digitalisierung von Werken und für die Erstellung von digitalem Promotion- und Werbematerial ermutigt, Kataloge europäischer Werke in digitalem Format zu erstellen, die mit Hilfe der neuen Medien verwertet werden sollen.

3.5. Anreize für Kinos, die Möglichkeiten des digitalen Vertriebs zu nutzen

Operationelle Ziele:

- Kinobetreiber/innen sollen durch einfacheren Zugang zu Krediten ermutigt werden, in digitale Technik zu investieren.

Maßnahme:

- Zuschuss zu den indirekten Kosten (z. B. Finanzkosten oder Versicherungsbeiträge), die für die Kinobetreiber/innen bei der privaten Finanzierung von Investitionen in digitale Technik anfallen.

4. Promotion

4.1. Intensivere Verbreitung europäischer AV-Werke durch die Sicherstellung eines Zugangs zu europäischen und internationalen Fachmärkten für den europäischen AV-Sektor

Operationelles Ziel Nr.°1:

- Fachleute sollen besseren Zugang zu kommerziellen Veranstaltungen und zu AV-Fachmärkten in Europa und außerhalb erhalten.

Maßnahme:

Technische und finanzielle Unterstützung im Rahmen von Veranstaltungen wie:

- den wichtigsten europäischen und internationalen Kinomärkten;

- den wichtigsten europäischen und internationalen Fernsehmärkten;

- spartenspezifischen Märkten, vor allem für Animationsfilme, Dokumentationen, Multimedia und neue Technologien.

Operationelles Ziel Nr.°2 und Maßnahme:

- Förderung und Zuschüsse für die Erstellung europäischer Kataloge und die Einrichtung von Datenbanken zu europäischen Programmkatalogen für Fachleute.

Operationelles Ziel Nr.°3:

- Förderung von Promotionzuschüssen ab der Vorproduktions- oder der Produktionsphase.

Maßnahme:

- Unterstützung für die Abhaltung von Foren für die Entwicklung, Finanzierung, Koproduktion und den Vertrieb von europäischen und/oder überwiegend europäischen Werken und Programmen;

- Konzeption und Durchführung von Marketing- und Promotion kampagnen für europäische kinematografische und audiovisuelle Programme in der Produktionsphase;

4.2. Besserer Zugang zu europäischen AV-Werken für das europäische und internationale Publikum

Operationelle Ziele und Maßnahmen:

- Anreize und entsprechende Unterstützung für AV-Festivals, ihr Programm überwiegend oder zu einem signifikanten Teil mit europäischen Werken zu bestreiten;

- Prioritäre Unterstützung für Festivals, die zur Promotion von Werken aus den Mitgliedstaaten oder aus Regionen mit geringer AV-Produktionskapazität sowie von Werken junger europäischer Filmschaffender beitragen und die die kulturelle Vielfalt sowie den Dialog zwischen den Kulturen fördern;

- Anregung und Unterstützung für Initiativen zur Förderung der Fähigkeit die Sprache der Bilder zu verstehen, die Festivals für ein junges Zielpublikum und in enger Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen organisieren;

- Förderung und Unterstützung von Initiativen von Fachleuten, vor allem von Kinobetreiberinnen/-betreibern, öffentlichen oder kommerziellen Fernsehanstalten, Festivals und Kultureinrichtungen, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission Promotionaktivitäten zugunsten des europäischen kinematografischen und audiovisuellen Schaffens für die Zielgruppe ,breites Publikum' durchführen;

- Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen mit breiter Medienwirkung, wie z. B. einer Preisverleihung.

4.3. Förderung gemeinsamer Aktionen nationaler Einrichtungen für die Promotion von Filmen und AV-Programmen

Operationelles Ziel:

- Gemeinsame Aktionen und europäische Projekte sollen vernetzt und koordiniert werden.

Maßnahmen:

- Unterstützung der Einrichtung einer oder mehrerer europäischer Promotion-Plattform(en);

- Unterstützung von Zusammenschlüssen und europäischen Dachorganisationen nationaler und/oder regionaler Promotion organisationen auf dem europäischen und internationalen Markt;

- Unterstützung der Vernetzung von Festivals, vor allem im Hinblick auf den Austausch von Programmierungen und Fachwissen;

- Förderung des Zusammenschlusses von Projekten mit identischen, ähnlichen und/oder komplementären Zielen;

- Förderung der Vernetzung von Datenbanken und Katalogen.

4.4. Unterstützung von Promotionaktionen für das europäische kinematografische und audiovisuelle Erbe

Operationelles Ziel und Maßnahme:

- Unterstützung für Veranstaltungen, vor allem für ein junges Zielpublikum, die das europäische kinematografische und audiovisuelle Erbe promoten.

5. Pilotprojekte

Operationelles Ziel:

- Das Programm soll an die Entwicklungen des Marktes vor allem in Verbindung mit der Einführung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien angepasst werden.

Maßnahmen:

- Unterstützung von Pilotprojekten in den Bereichen, die nach Meinung der Akteurinnen und Akteure des AV-Sektors von der Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien betroffen sein werden;

- weite Verbreitung der Ergebnisse der Pilotprojekte durch die Abhaltung von Konferenzen und Online- wie auch Offline-Veranstaltungen, um die Verbreitung bewährter Verfahren zu fördern.

Titel 2: Umsetzungsmodalitäten

1. Unterstützung durch die Gemeinschaft

1.1. Beitrag der Gemeinschaft zu den Kosten der unterstützten Maßnahmen

Die finanzielle Unterstützung durch MEDIA darf nur in den unten angeführten Fällen 50 % der Kosten der unterstützten Maßnahmen übersteigen.

Der Beitrag von MEDIA kann bis zu 60 % der Kosten betragen, wenn es sich um

(a) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Ländern oder Regionen mit geringer AV-Produktionskapazität und/oder geringer geografischer Ausdehnung und kleinem Sprachgebiet handelt.

(b) Projekte handelt, die im Rahmen der Aktionsbereiche Entwicklung, Vertrieb und Promotion eingereicht wurden und für die Erschließung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas von Relevanz sind.

(c) unter Punkt 1.3. im Anhang (Vertrieb und Ausstrahlung) beschriebene Aktionen handelt, die gemäß dem in Artikel 11 Absatz 2 des Beschlusses festgelegten Verfahren ausgewählt wurden.

Der finanzielle Beitrag von MEDIA kann bis zu 75 % der Kosten für die unterstützten Aktionen betragen, wenn es sich um Aus- und Weiterbildungs maßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union handelt. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird bei der Zwischenevaluierung des Programms besonders genau überprüft.

1.2. Modalitäten der Gemeinschaftsunterstützung

Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Stipendien.

Im Bereich der Aus- und Weiterbildung sind im Rahmen des Möglichen mindestens 10 % der verfügbaren Gelder neuen Aktivitäten zuzuweisen.

1.3. Auswahl der Projekte

Die ausgewählten Projekte müssen

- den Bestimmungen des Beschlusses und seines Anhangs sowie

- den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission entsprechen.

2. Kommunikationsmassnahmen

2.1. Von der Kommission zu ergreifende Maßnahmen

Die Kommission kann Seminare, Kolloquien oder Treffen organisieren, um die Umsetzung des Programms zu erleichtern. Sie kann jegliche geeignete Informations- und Verbreitungsmaßnahme ergreifen, vor allem was die Überprüfung und Evaluierung des Programms angeht. Derartige Aktivitäten können aus Zuschussmitteln oder über die Vergabe von Aufträgen finanziert oder aber direkt von der Kommission organisiert und finanziert werden.

2.2. MEDIA-Desks und MEDIA-Antennen

Die Kommission richtet gemeinsam und direkt mit den Mitgliedstaaten ein europäisches Netz von MEDIA-Desks und MEDIA-Antennen ein, das gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c) und Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 als Umsetzungseinrichtung auf nationaler Ebene und mit folgenden Zielsetzungen fungiert:

(a) die Fachleute des AV-Sektors über die verschiedenen Formen der ihnen im Rahmen der Politik der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Beihilfen zu informieren;

(b) für die Öffentlichkeitswirksamkeit und Promotion des Programms zu sorgen;

(c) so viele einschlägige Fachleute wie möglichen zur Teilnahme an den Aktionen des Programms zu bewegen;

(d) die Fachleute bei der Präsentation ihrer im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eingereichten Projektvorhaben zu unterstützen;

(e) die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Fachleuten zu fördern;

(f) als Bindeglied zwischen den verschiedenen Einrichtungen der Mitgliedstaaten zu fungieren, um die Komplementarität von Maßnahmen des Programms mit nationalen Fördermaßnahmen zu gewährleisten;

(g) Zahlenmaterial über die nationalen AV-Märkte und ihre Entwicklung bereitzustellen.

3. Informationen zum europäischen AV-Markt und zur Beteiligung an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

Das Programm bildet die Rechtsgrundlage für die im Bereich der AV-Politik erforderlichen Ausgaben für die Überprüfung der Gemeinschaftsinstrumente.

Das Programm sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Europäischen Union an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle vor. Diese Beteiligung erleichtert den Akteurinnen/Akteuren des Sektors den Zugang zu Informationen sowie deren Verbreitung. Darüber hinaus erhöht die Beteiligung die Transparenz im Bereich des Produktionsprozesses.

4. Verwaltungsaufgaben

Der Finanzrahmen des Programms kann auch Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen, Kontrollmaßnahmen, Audit und Evaluierung abdecken, sowie Ausgaben die jeweils direkt zur Verwaltung des Programms und zur Umsetzung von dessen Zielen notwendig sind, insbesondere für Studien, Sitzungen, Informations- und Publikationsmaßnahmen, Ausgaben für Informatiknetze zum Informationsaustausch sowie alle Ausgaben für Verwaltungshilfe und technische Assistenz, die die Kommission für die Verwaltung des Programms beanspruchen kann.

5. Kontrollen und Audits

Für Projekte, die gemäß dem in Artikel 9 Absatz 3 des Beschlusses beschriebenen Verfahren ausgewählt wurden, wird ein auf Stichproben basierendes Auditsystem eingerichtet.

Der/die Zuschussempfänger/in bewahrt alle Ausgabenbelege während eines Zeitraums von fünf Jahren ab der letzten Zahlung zur Einsichtnahme durch die Kommission auf. Der/die Zuschussempfänger/in sorgt gegebenenfalls dafür, dass Belege, die bei seinen Partnerinnen/Partnern oder Mitgliedern hinterlegt sind, der Kommission zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission ist berechtigt, durch ihre Beamtinnen/Beamten oder eine andere qualifizierte Einrichtung ihrer Wahl eine Prüfung der Verwendung des Zuschusses durchzuführen. Diese Audits können während der gesamten Laufzeit des Vertrags sowie bis zu fünf Jahre ab dem Datum der Zahlung des Restbetrags des Zuschusses durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Audits können Rückzahlungs forderungen seitens der Kommission zur Folge haben.

Das Personal der Kommission sowie von der Kommission beauftragtes externes Personal erhält angemessenen Zugang zu den Büros der Zuschussempfängerin/des Zuschussempfängers sowie zu allen erforderlichen Informationen, auch solchen in elektronischem Format, um dieses Audit durchzuführen.

Der Rechnungshof sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verfügen über dieselben Rechte, vor allem des Zugangs, wie die Kommission.

Um die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und sonstigen Unregelmäßigkeiten zu schützen, ist die Kommission darüber hinaus gemäß Verordnung (EG, Euratom) Nr. 185/96 des Rates [19] berechtigt, im Rahmen des Programms Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) führt gegebenenfalls Untersuchungen durch, die der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates [20] unterliegen.

[19] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

[20] ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

LEGISLATIVE FINANCIAL STATEMENT

Policy area: Education and Culture

Activity: Audiovisual policy and sport

Title of action: support programme for the European audiovisual sector (MEDIA 2007)

1. BUDGET LINE(S) + HEADING(S)

15 05 01 01 Support programme for the European audiovisual sector

15 01 04 08 Support programme for the European audiovisual sector - administrative management expenses.

15.01.04.30 Executive agency - DG Education and Culture

2. OVERALL FIGURES

2.1. Total allocation for action: EUR 1.055 million for commitment

2.2. Period of application:

1 January 2007 - 31 December 2013

2.3. Overall multiannual estimate of expenditure:

(a) Schedule of commitment appropriations/payment appropriations (financial intervention) (see point 6.1.1)

EUR million (to three decimal places)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(b) Technical and administrative assistance and support expenditure see point 6.1.2)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(c) Overall financial impact of human resources and other administrative expenditure

(see points 7.2 and 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4. Compatibility with financial programming and financial perspective

[X] The Proposal is compatible with the Commission Communication "Building our common future: Financial and political outlook for the enlarged Union 2007-2013" of 10 February 2004 (COM (2004) 101).

2.5. Financial impact on revenue:

[X] Proposal has no financial implications (involves technical aspects regarding implementation of a measure)

3. BUDGET CHARACTERISTICS

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. LEGAL BASIS

Art. 251 EC Treaty

Art. 157 EC Treaty

Art. 150(4) EC Treaty

5. DESCRIPTION AND GROUNDS

5.1. Need for Community intervention

5.1.1. Objectives pursued

MEDIA 2007 will have as global objectives to:

- Preserve and enhance European cultural diversity and its cinematographic and audiovisual heritage, and guarantee its accessibility for European citizens as well as to promote intercultural dialogue;

- Increase the circulation of European audiovisual works inside and outside the European Union;

- Strengthen the competitiveness of the European audiovisual sector in the framework of an open and competitive market.

The programme will take into account four horizontal priorities in the programme:

Firstly, the importance of the creative process within the European audiovisual sector and the cultural value of Europe's cinematographic and audiovisual heritage need to be integrated within the actions proposed.

Secondly, the strengthening of the production structures of the SMEs, which constitute the core of the European audiovisual sector, as a means of enhancing its competitiveness. This will mean contributing to the spread of a business culture for the sector and facilitating private investments in the sector.

Thirdly, the programme will reduce, within the European audiovisual market, the imbalances between countries with a high production capacity and countries with low production capacity or a restricted linguistic area. This priority responds to the need to preserve and enhance cultural diversity and inter-cultural dialogue in Europe. This priority will contribute to the transparent and competitive functioning of the Single Market with its potential of economic growth for the whole Union.

Finally, the programme will follow and support market evolutions with regard to digitisation. The programme will put in place measures to accompany the changes that digitisation is producing in the audiovisual sector at all stages of the production and distribution chain as well as in terms of new competencies for the professionals of the sector.

The improvement of the competitiveness of the industry will be pursued in a more capillary way by reinforcing the strategic and coherent approach of the programme. Community action will be integrated into a single programme intervening in the pre-production and in the post production phases. Community intervention is in line with the principle of subsidiarity with Member States' policies, as these are mainly directed to support the production of audiovisual works. Furthermore, the enhancement of the circulation of European audiovisual works entails a specific European added value that transcends national policies.

5.1.2. Measures taken in connection with ex ante evaluation

The ex ante evaluation was intended to set out the lines for future Community intervention in the European audiovisual sector. It was an integral part of the process leading to the design of the programme. It followed the Guide on ex-ante evaluation (published by DG BUDG in December 2001) and reflected the conclusions of the analysis carried out.

It was based upon several sources of information and summarised a number of different exercises. In particular, the document relied upon information provided by the European Audiovisual Observatory (EAO) as well as the conclusions of an economic analysis of the film industry carried out for the Commission by an external consultant. In terms of future developments in the sector, the conclusions of a further study carried out for the Commission were used. It also drew on the findings of the ex post evaluation of the MEDIA II programme [21], and the mid term evaluation of the MEDIA Plus and MEDIA-Training programmes, as well as the evaluation of the Preparatory Action "i2i Audiovisual: Growth and Audiovisual". An independent consultant, appointed following an open call for tender launched by the Commission, carried out the last two evaluations [22]. Lastly, information provided by the MEDIA Programme Technical Assistance Office (TAO) was used.

[21] BIPE report for the European Commission.

[22] Invitation to tender No S230-182-679 awarded to APRIL

The document also drew on the results of the far-reaching public consultation exercise. The public consultation on the new generation of programmes for the European audiovisual sector was launched on May 12th and ended on August 12th. It consisted of three different exercises: a public hearing held in Brussels on July 1st and 2nd; an on-line consultation on the MEDIA web-site and focus group meetings with industry professionals on specific aspects of Community policy (including the pilot projects and i2i Audiovisual) held in several Member States. The consultation was carried out on the basis of the public consultation document published on the web-site.

All interested parties, notably private and public bodies active in the audiovisual industry, were invited to participate in the consultation, by means of a written contribution or intervention at the public hearing. The consultation of all industry stakeholders was deemed necessary to understand and properly take into account the needs of the sector. The public hearing was well attended and the Commission received more than 40 contributions from the sector and from the Member States.

The information contained in the various studies, the findings of the evaluation exercise carried out on MEDIA Plus, MEDIA Training, i2i Audiovisual and MEDIA II together with the results of the far-reaching public consultation have provided the basis to elaborate the lines of the new generation of programme.

Two key messages emerge from the ex ante evaluation:

- The continuing need for Community action in the areas currently covered by the MEDIA Programmes (supported by the professionals and institutions). The actions undertaken by the MEDIA Plus and Training Programmes were considered to be effective and appropriate to the needs of the sector, in view of the structural deficiencies and market failure in the sector. Certain proposals were made with a view to improving the focus or functioning of existing actions, notably with a view to integrating digital technology throughout the Programme lines;

- The new generation of programmes would need to take into account the changes bought about by enlargement and the acute difficulties of the SMEs from the sector in accessing finance. Co-production would need to be considered for support.

Specific points were made on a number of areas:

- The importance of complementarity between Community and Member State actions as part of the reinforcement of the sector and of increasing its competitiveness;

- The need to ensure that the instruments put in place are adapted to the production cycle of the SMEs that are the core operators within the audiovisual industry;

- The elaboration of mechanisms to favour co-production and notably to cover gap and bridge financing;

- The need for additional measures focusing on the financing needs of SMEs to be included in the new generation of programmes to increase the full potential of the action at each stage of the chain in the audio-visual sector (balance the negative effects for a segment of the market which suffers from the lack of interest of commercial banks);

- The need to develop in co-ordination with the Member States and other European financial institutions, specific instruments within the MEDIA programme to reduce the shortage of capital which constitute the main characteristic of the independent audiovisual sector;

- The problems faced by the sector in finding matching funds, especially in the new Member States;

- The need to provide flexibility throughout the Programme, partly to address regional, linguistic and cultural diversity (such as restricted linguistic/geographic markets or the specific situation of the new Member States' audiovisual sectors) but also to allow for future market and technological changes;

- The importance of working with broadcasters to benefit from this important European distribution and promotion opportunity - suggestions were put forward in respect of the need for specific skills and competencies and subtitling/dubbing;

- The need to restructure the promotion line of the Programme, bearing in mind the limitations of national promotion for film, and the role played by promotion outside the EU;

- The need to integrate digital throughout the programme and the question of digitising content systematically to benefit from all exploitation possibilities;

- In respect of the improvement of skills and competencies there was a need to ensure that digital was covered fully by actions under the programme;

- Visibility and coherence of initiatives (perhaps in association with TV channels for European "events") on the promotion mechanism to foster "audience education".

5.1.3. Measures taken following ex post evaluation

Experience acquired from MEDIA II influenced the design of MEDIA Plus in the following ways. The focusing of resources on the three strands of training, development and distribution was maintained. However, the instruments set up under MEDIA II were adapted to take account of the results recorded over the period 1996-2000 and to take account of the sector's changing needs. These results were confirmed in the context of the mid-term evaluation of MEDIA Plus and MEDIA Training.

The choice of a single programme reflects the needs of the sector and notably the heterogeneous nature of the European markets, in socio-economic, financial, and regulatory terms. The results of the preliminary impact assessment carried out by DG EAC confirm that Community action should target pre and post production in a more capillary manner. The assessment clearly demonstrates that there is a need for simplification and integration of the different components of the European audiovisual value chain. In view of this, the design for a new programme reflects this need and streamlines and integrates the two current MEDIA Programmes into one programme, focusing on pre and post-production. This reflects the interlinkage between the various activities in the production and distribution value chain. In particular this approach recognises that the pre-production process depends on the quality of professional skills and competencies. The new programme therefore places an important emphasis on the role played by the acquisition and improvement of the skills and competencies of professionals, which has a positive impact along the whole of the European audiovisual value chain. It also recognizes the importance of establishing exchanges of competencies among European professional for the promotion of European co-operation.

The Programme will be simpler for the Commission to manage and for the user, for a number of reasons. First, there will be a simplification of internal procedures: for example to render the issue of financial capacity of an applicant proportional to the size of the subsidy requested. The Commission will propose a clause in the draft decisions setting out that the levels of financial and administrative complexity that can be imposed on applicants and beneficiaries must be proportionate to the size of the grant, with the intention that this should lead to significant procedural simplification. The aim here is to respond to the demand in the public consultation to reduce the complexity of these programmes.

The Programme will be simpler for the beneficiary. A number of measures will be introduced to facilitate access and use by potential beneficiaries. An example is that of their reporting obligations: given that those that benefit from the MEDIA programme are mostly small and micro-enterprises, it is absolutely essential to reduce the amount of resources allocated to the administrative follow-up of projects without allowing the quality of the information provided to deteriorate.

The Commission regards these measures as the starting point for a clearer and simpler approach to an extremely complicated sector. This approach will still need to evolve. The introduction of new technology and technical innovations has to be taken into consideration, just like the changing structural, economic and cultural landscape of the audiovisual industry in general. The new programme should retain and build on flexibility; the European audiovisual sector is adapting to constantly changing parameters. The aim is to continue to build on the simplified procedures and new integrated approach to constantly evaluate and respond to changes that impact on the Programme.

5.2. Action envisaged and budget intervention arrangements

Pre-production

The programme will intervene upstream in the production chain in the field of improvement of professional skills and competencies and the development of audiovisual works.

In the field of the acquisition and improvement of the skills and the competencies in the audiovisual sector, the specific objectives of the programme are to:

- strengthen the professionals' skills and competencies in the development, production, distribution/exhibition and promotion sectors, in order to improve the quality of European audiovisual works.

- The programme supports in particular actions concerning:

- Script writing techniques, with the aim of increasing the quality of European audiovisual works and their potential circulation;

Operational objective: enable experienced script writers to improve their capacities to develop techniques based on traditional and interactive methods of writing.

Actions to be implemented: support the development and the implementation of training modules covering the identification of the target public, the edition and the development of scripts for an international public, the relationship between the script writer, the editor of the script, the producer and the distributor.

support distance learning and encourage exchanges and partnerships associating countries and regions with low audiovisual production capacity and/or with linguistic or geographically restricted areas.

- financial and commercial management of production, distribution and promotion of audiovisual works, with the aim of improving the development of European strategies from the development phase;

Operational objective: develop the capacity of professionals to understand and incorporate a European dimension into the fields of development, production, marketing, distribution/distribution and promotion of audiovisual programmes.

Actions to be implemented: support, in addition to the actions carried out by the Member States, the development and the update of training modules in management taking into account the European dimension.

support distance learning and encourage exchanges and partnerships associating countries and regions with low audiovisual production capacity and/or with a linguistic or geographically restricted area.

- inclusion upstream of digital technologies for production, post-production, distribution, and marketing and archiving of European audiovisual programmes.

Operational objective: develop the capacity for professionals to use digital technologies, in particular in the fields of production, post-production, distribution, marketing and archiving of European audiovisual programmes.

Actions to be implemented: support the development and implementation of modules of training in digital audiovisual technologies, in addition to the actions carried out by the Member States.

support distance learning and encourage exchanges and partnerships associating countries and regions with low audiovisual production capacity and/or with a linguistic or geographically restricted area.

- improve the European dimension of audiovisual training activities by:

- support for the networking and mobility of European training professionals, in particular:

- European film schools;

- training institutes;

- partners of the professional sector;

Operational objective: encourage exchanges between the institutions and/or existing activities of training.

Action to be implemented: encourage the programme beneficiaries to intensify the co-ordination of their activities of initial and further training in order to develop a European network.

- training for trainers;

Operational objective: Improve the skills and the exchange of best practices of trainers.

Action to be implemented: contribute to training for trainers.

- support for individual training maps

Operational objective: encourage mobility in Europe of cinema students.

Action to be implemented: mobility scholarships linked to a training project

- the adoption of co-ordination actions and of promotion of the projects supported.

Operational objective: promote co-ordination and projects supported by the programme.

Action to be implemented: contribute to the adoption of targeted actions of co-ordination and of promotion of the training activities supported by the programme.

- enable, through special scholarships, the professionals from the new Member States to take part in such projects.

Operational objective: facilitate the participation of national professionals from the new Member States to the projects supported by the programme.

Actions to be implemented: set up a grant mechanism.

In the sector of development, the specific objectives of the programme are to:

- support the development of production projects intended for the European and international market, submitted by independent production companies;

Operational objectives: support the development of European audiovisual works: drama, animation, multimedia and documentary;

encourage companies to produce quality projects with an international potential;

encourage companies to take digital technologies into account in the fields of production and distribution from the development phase;

encourage companies to elaborate international use, marketing and distribution strategies from the projects development phase.

enable small and medium-sized companies to access support for development and to adapt actions to their respective needs;

ensure complementarity with the actions supported by MEDIA in the field of the improvement of the skills and competencies of audiovisual sector professionals.

Actions to be implemented: support the development of audiovisual works projects or of project catalogues.

Establish a support scheme for the digitisation of productions accessible for independent producers or production companies.

- support the elaboration of sound financial plans and setting up of European production and co-production projects.

Operational objectives: encourage the development of sound financing plans by production companies for production of works of the following types: drama, animation, multimedia and documentary;

encourage the search for financial partners at European level to achieve the optimal financial synergy between public and private investors and include distribution strategies at the outset of production.

Action to be implemented: support the side costs of private financing of production and co-production projects presented by SMEs;

support financial companies active in the elaboration of investment plans for the development and co-production of audiovisual works with a potential for transnational circulation;

enhance co-operation with the national agencies in the form of an institutionalised exchange of monitoring tools as well as implementation of transparency practices in a European network.

The programme will ensure that adequate co-ordination and synergy between the two components of pre-production support is established and pursued.

Post-production

The programme will intervene downstream in the production chain, namely in the distribution and promotion phases.

In the sector of distribution and exhibition, the specific objectives of the programme are to:

Horizontal operational objective: promote the linguistic diversity of European audiovisual works distributed.

Action to be implemented: support dubbing and subtitling for distribution and the distribution, by all channels, of European audiovisual works, accessible for producers, distributors and broadcasters.

- strengthen European distribution by encouraging distributors to invest in the co-production, acquisition and promotion of non-national European films and to set up co-ordinated marketing strategies;

Operational objective n°1: encourage cinematographic distributors to invest in co-production, acquisition and promotion of non-national European films.

Actions to be implemented: establish a system of automatic support for European distributors, proportional to cinema admissions for non-national European films in the Member States taking part in the programme, subject to a ceiling by film and modulated by the country concerned.

The support thus generated should only be used by distributors for investment in:

- Non-national European film co-production;

- the acquisition of non-national European films;

- expenses of edition (copies, dubbing and subtitling), of promotion and of non-national European film publicity.

Operational objective n°2: encourage co-operation between European distributors for the adoption of common strategies on the European market.

Action to be implemented: establish a system of selective aid for non-national European film distribution intended for European distributor groupings and grant them direct aid when they exist on a permanent basis.

Operational objective n°3: encourage co-operation between distributors, producers and sale agents in order to set up international marketing strategies from the production phase of European audiovisual works.

Action to be implemented: establish a support system for the creation of a promotion kit of European cinematographic works (including a subtitled copy, an international sound track - music and effects - and promotion materials).

Operational objective n°4: encourage access to financing of SMEs for distribution and international sale of non-national European works.

Action to be implemented: support part of the financial expense, in insurance and in completion guarantees connected with the activities of distribution and/or of international sale such as: the acquisition of European film catalogues, the prospecting of new markets for these films, the constitution of permanent groupings of European distributors.

- improve the circulation of non-national European films on the European and international markets by incentive measures for their exportation, their distribution on any support and for their programming in cinemas;

Operational objective n°1: encourage cinematographic distributors to invest in appropriate edition and promotion costs for non-national European films.

Actions to be implemented: establish a selective support system to cinematographic distributors for promotion and European cinematographic work marketing outside their production territory. The selection criteria of the films will include provisions aiming to differentiate between the projects according to their origin and their budget category.

grant support to films of interest to the development of European cultural diversity, in particular in the form of aid for the release of a non-national European works catalogue over a given period.

Operational objective n°2: encourage the use of non-national European films on the European market, in particular by supporting the co-ordination of a cinema network.

Actions to be implemented: support cinema owners in programming a significant share of non-national European films in commercial cinemas for first release for a minimum defined duration. The support granted to each cinema will in particular be determined according to the number of admissions for these cinemas for non-national European films over a reference period.

contribute to the development of actions for education and of young public awareness-raising in cinemas.

support the creation and the consolidation of a European cinema owners' network developing common actions for this type of programming.

Operational objective n°3: encourage international sales and the exportation of non-national European films in Europe and world-wide

Action to be implemented: establish a support system for European international distribution companies of cinematographic films (sale agents), established according to their performance on the market over a given period. Support thus generated will have to be invested by the international distributors in the expenses of acquisition and of promotion of new European works on the European and international markets.

- promote the transnational distribution of European audiovisual works produced by independent production companies by encouraging co-operation between broadcasters on the one hand, and independent producers and distributors on the other;

Operational objective n°1: encourage the distribution of non-national European audiovisual works coming from independent production companies.

Actions to be implemented: support independent producers to produce works (drama, documentary and animation) involving the participation of at least two broadcasters from several Member States, belonging to different linguistic areas. The selection criteria of the beneficiaries will include provisions aiming to differentiate between the projects according to their budget category.

grant support to audiovisual programmes of interest to the development of European cultural diversity and audiovisual heritage.

Operational objective n°2: facilitate access to financing for European independent production companies.

Action to be implemented: support part of the financial expense, of insurance and of completion guarantees connected with the production of work (drama, documentary and animation) involving the participation of at least two broadcasters from several Member States, belonging to different linguistic areas.

Operational objective n°3: encourage the international distribution of European television programmes.

Action to be implemented: establish a support system for European international distribution companies of audiovisual works (international distributors), determined according to their performance on the market over a given period. Support thus generated will have to be invested by the international distributors in the expenses of acquisition and promotion of new European works on the European and international markets.

- encourage the digitisation of European audiovisual works;

Operational objectives n°1: improve the distribution of non-national European works on digital support for private use (DVD), in particular by encouraging co-operation between editors for the creation of multilingual masters on a European scale;

encourage the use of digital technologies in European works (realisation of numerical masters suitable for being exploited by all the European distributors);

encourage particularly the editors to invest in appropriate promotion and distribution for non-national European audiovisual works;

support the multilingualism of European works (dubbing, subtitling and multilingual production).

Action to be implemented: establish an automatic support system to European cinematographic and audiovisual works editors on supports intended for private use (such as DVD, Dvd-Rom), given according to their performance on the market over a given period. Support thus generated will have to be invested by the editors in the expenses of edition and distribution of new non-national European works on digital support.

Support companies specialised in the digitisation of content

Operational objectives n°2: encourage on-line distribution of non-national European works through advanced distribution services and media (Internet, video-on-demand, pay-per-view);

encourage the adaptation of the European audiovisual programme industry to the developments of digital technology, in particular with regard to the advanced services of on-line distribution.

Action to be implemented: support European companies (on-line access suppliers, subject chains etc), by measures for the digitisation of works and for the creation of promotion and publicity material on digital support, to create European works catalogues in numerical format intended for use on the new media.

- encourage cinemas to exploit the possibilities offered by digital exhibition.

Operational objectives: encourage cinemas to invest in digital equipment, by facilitating access to credit by cinema owners.

Action to be implemented: support part of the financial expenses and of insurance costs incurred by the cinema owners for investment in digital equipment.

In the field of promotion, the specific objectives of the programme are to:

- improve the circulation of European audiovisual works by ensuring access for professionals to European and international audiovisual markets;

Operational objective n° 1: improve the conditions for professionals' access to trade events and to professional audiovisual markets, inside and outside Europe.

Action to be implemented: give technical and financial assistance within the framework of events such as:

- the principal European and international cinema markets;

- the principal European and international television markets;

- the thematic markets, in particular for cartoons, documentary, multimedia and new technologies.

Operational objective n° 2: encourage the constitution of European catalogues and the setting up of databases concerning European programme catalogues intended for professionals.

Action to be implemented: support the constitution of European catalogues and the setting up of databases concerning European programme catalogues intended for professionals

Operational objective n°3: encourage support for promotion from the pre-production or production phase.

Action to be implemented: support the organisation of forums for development, financing, co-production and distribution of European (or mainly European) works and programmes;

set up and launch marketing and sales promotion campaigns of European cinematographic and audiovisual programmes at the production phase

- to improve access to European audiovisual works for the European and international public;

Operational objectives: encourage audiovisual festivals to program a majority or significant share of European work;

prioritise festivals contributing to the promotion of works from Member States or regions with low audiovisual production capacity and of works of young Europeans, and enhancing cultural diversity and intercultural dialogue;

encourage initiatives for image education organised by festivals for a young public, in particular in close co-operation with schools and other institutions;

encourage professionals' initiatives, in particular of cinemas, public or commercial television networks, festivals and cultural institutions, aiming, in close co-operation with the Member States and the European Commission, to organise promotional activities intended for the general public for European cinematographic and audiovisual creation;

Actions to be implemented: support audiovisual festivals programming a majority or significant share of European works;

support festivals contributing to the promotion of works from the Member States or regions with low audiovisual production capacity and of works of young Europeans, and enhancing cultural diversity and intercultural dialogue;

support initiatives for image education organised by festivals for a young public, in particular in close co-operation with schools and other institutions;

support the setting up by professionals, in particular of cinemas, public or commercial television networks, festivals and cultural institutions, aiming, in close co-operation with the Member States and the European Commission, to organise promotional activities intended for the general public for European cinematographic and audiovisual creation;

support the organisation of events with broad media coverage such as prize awards.

- encourage common actions between national film and audiovisual programme promotion organisations;

Operational objectives: encourage networking and co-ordination of European common actions and projects.

Action to be implemented: support the creation of European promotion platforms;

support European groupings and umbrella organisations of national and/or regional promotion on the European markets and world-wide;

support the networking of festivals, in particular the exchange of programming and of expertise;

support the grouping of projects following identical, similar and/or complementary objectives;

support the setting up of networks of data bases and catalogues.

- encourage promotion of the European cinematographic and audiovisual heritage.

Operational objective: Facilitate the organisation of events, in particular for a young public, intended to promote the European cinematographic and audiovisual heritage.

Action to be implemented: support the organisation of events valorising the European cinematographic and audiovisual heritage.

Pilot projects

These have proved to be a success in responding to market evolutions resulting from the introduction of information and communication technologies. Whilst certain of the areas previously covered have now been introduced into the programme, this "test laboratory" remains vital to respond to changes. The new programme will focus on those areas considered by the sector as likely to be influenced by the use of new information and communication technologies. The results of the pilot projects will be publicised widely in order to encourage the dissemination of best practices by means of conferences, and the organisation of events on-line and off-line.

5.3. Methods of implementation

The implementation mechanism will follow the general regulation for Community actions. It includes grants, scholarships and co-financing schemes, based on detailed financial requests. The Community fully finances services such as the organisation of expert panels, market studies, evaluation of projects and technical assistance. The financing will be awarded following calls for tender and calls for proposals.

The MEDIA Programme is implemented by the Commission, through its own services and an Executive Agency. At national level and in co-operation with national authorities MEDIA desks ensure the interface with the beneficiaries of the Programme.

The new programme will provide the legal basis for the expenditure required for monitoring the implementation of Community instruments of audiovisual policy. In particular, the new programme will pursue the existing participation of the Commission to the European Audiovisual Observatory. This co-operation will facilitate access to and dissemination of information among the operators of the sector and enhance transparency of practices in the production process.

6. FINANCIAL IMPACT

6.1. Total financial impact on Part B - (over the entire programming period)

6.1.1. Financial intervention

Commitments (in EUR million to three decimal places)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.1.2. Technical and administrative assistance, support expenditure and IT expenditure (commitment appropriations)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

These costs include the programme's contribution to the functioning costs of the Education and culture Executive agency, and notably the personnel costs to the agency for this programme. These costs correspond to an estimation of 81 people (statutory personnel at the agency and contractual agents) in 2007 and 106 people in 2013; the increase of personnel over the period results from the increase in the volume of activity entrusted to the agency, stemming from the increase in the budget allocated for the different activities for which it will be responsible for the management.

6.2. Calculation of costs by measure envisaged in Part B (over the entire programming period)

Commitments (in EUR million to three decimal places)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. IMPACT ON STAFF AND ADMINISTRATIVE EXPENDITURE

7.1. Impact on human resources

The officials currently managing the existing programme will also be in charge of the management of the MEDIA 2007 Programme.

It is envisaged to further expand the human resources currently deployed on the management of the MEDIA Plus and MEDIA Training programmes. The rationale of that expansion is the new scope of the Programme, notably in respect of digital and financing measures. The estimation of expenses is based on an average for 2007-2013. In particular, the evolution of human resources takes into account the increase of operational credit for the programme, and increase from 19 to 21 officials from 2007 to 2013.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.2. Overall financial impact of human resources

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

The amounts are total expenditure for twelve months.

7.3. Other administrative expenditure deriving from the action

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

The amounts are total expenditure for twelve months.

1 Specify the type of committee and the group to which it belongs.

I. Annual total (7.2 + 7.3) // 2855000 EUR

II. Duration of action // 7 years

III. Total cost of action (I x II) // 19985000 EUR

The requirements for human and administrative resources expenditure will be met within the budget allocated to the Direction General responsible within the context of the annual allocation procedure. The allocation of posts will depend on the one hand on the internal organisation of the next Commission and on the other hand on a possible reallocation of posts among services as a result of the new financial perspectives.

8. FOLLOW-UP AND EVALUATION

8.1. Follow-up arrangements

The Commission monitors the most pertinent indicators throughout the implementation of the programme.

The indicators for the "improvement of professional skills" area of the programme are as follows:

Objectives // Indicators

Improve competencies in creative, management and technological skills // N° projects supported

N° of participants in the projects supported

N° of participants in training projects having projects developed in the development programme N° of co-productions initiated after training projects

Enhance a European dimension in the training projects // N° on non national participants

N° of projects involved in the European network

Continuation of the co-operation and professional contacts within the training projects supported

Encourage the participation of professionals from new countries // N° of participants from the newly entered countries

N° of co-productions initiated after training projects

Continuation of the co-operation and professional contacts initiated within the training projects supported

The indicators for the "development" area of the programme are as follows:

Objectives // Indicators

Support the development of works of animation, drama, documentary and multimedia with an international potential // N° of projects supported

Distribution per type of project supported

N° of projects completed and produced

Percentage of aid going in costs above the line, creative part

Percentage of aid going in costs below the line, management part

Geographical distribution of support

N° of projects supported in international distribution

Revenues of the projects produced that received development funding

Encourage the elaboration of sound financial plans for production including strategies of exploitation and marketing as well as strategies for financing // N° of companies supported

N° of projects completed with co-production

N° of projects completed with private finance

Percentage of Community financing relative to overall financing

Structure of financing of the projects in terms of sequence of investors joining the plan

Recurrence of support for single projects

Average turnover of the companies

Revenues of the projects produced

Percentage of development expenses relative to the final budget of the production

Average number of employees of the companies receiving support

The indicators for the "distribution" area of the programme are as follows:

Specific objectives // Indicators

Strengthen the European distribution sector // N° of companies supported in their distribution activities

Size of the companies supported

N° of films distributed in Europe with Community financial support;

Increase in reinvestments (in P&A and MG and co-productions)

Percentage of the reinvestments going to P&A and MG and co-production

Groupings of distributors created in Europe

Improve the circulation of non-national European (NNE) films on European and international markets // N° of films subtitled and dubbed

N° of films circulated

N° of admissions by non-national European films outside their national territory

Audience share of NNE Film

Share of the market in commercial cinemas

Market share of the NNE film

Market share of NNE films in cinema network supported

N° of projects supported

N° of promotional packages supported

Promote the transnational distribution of audiovisual works produced by independent production companies // N° of independent producers companies supported

N° of works produced with private financing and its percentage

N° of groupings created in order to get Community support

N° of groupings continued after receiving Community support

N° of works supported

N° of countries sold to per work

Revenues from the projects supported

Number of works shown on TV at prime time

Support the digitisation of European audiovisual works // N° of digital prints, disks DVD supported

N° of subtitling and dubbing of works supported

N° of films circulated by digital means

N° of films edition from areas of restricted linguistic areas

Size of the companies supported

Encourage cinemas to exploit the possibilities offered by digital exhibition // N° of cinemas investing in digital equipment

The indicators for the "promotion" area of the programme are as follows:

Objectives // Indicators

Promote the European audiovisual industry within the Union and abroad by facilitating participation at markets by professionals and encouraging common promotional actions at European level // N° of companies financed for their promotion by the Community

N° of promotion organisation set up

N° of companies that made use of the promotion projects set up by Community support

N° of audiovisual markets attended by professionals

Percentage of promotion budget in productions

N° of films sold in Europe

N° of films sold outside Europe

Margins of revenues of the films sold relative to their costs

Use of data bases set up within promotion actions

Ensure the widest promotion of the European cinematographic and audiovisual heritage in particular for a young public // N° of festivals supported

N° of audience reached by these festivals

N° of NNE Films shown in these festivals

Promotion programmes on TV

N° of promotion actions targeting young people

The Commission services will monitor the implementation of the programme at three levels. Firstly, the data collected through the European Audiovisual Observatory will enable the Commission services to follow the economic evolution of the European audiovisual sector and will provide an essential instrument to assess the relevance of the objectives of the programme with to the evolving needs of the sector. Secondly, the MEDIA Desks network will enable the Commission services to monitor the evolution of nationals markets and policies with a view of ensuring synergies between European action and national supports. Finally, the follow-up of individual contracts will ensure feedback from the beneficiaries on the effective implementation of the programme. In the context of this follow-up the Commission will consult, when necessary, the operators from the sector to ensure that the specific objectives and the implementation of the programme remain adapted to the evolution of the sector.

8.2. Arrangements and schedule for the planned evaluation

Details and frequency of planned evaluation:

The Commission will draw up two Programme evaluation reports based on an external independent evaluation, which will be communicated to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions.

Mid-term report: the first report will be drawn up three years after the start of the programme. The object of this report is to provide an initial assessment of the impact and effectiveness of the programme on the basis of the results obtained. Any changes or adjustments that are deemed necessary will be proposed by the Commission for the second half of the programme.

Final Report: the second report will be drawn up no later than 31st December 2015.

Furthermore, in the light of the experience acquired under the MEDIA II Programme, the Commission plans to continue its practice of auditing beneficiaries (around 30 per year) in order to check that Community funds are being used properly. The results of audits will form the subject of a written report.

Evaluation of the results obtained:

Information providing a measure of the performance, results and impact of the Programme will be taken from the following sources:

- statistical data compiled on the basis of the information from application dossiers and the monitoring of beneficiaries' contracts;

- audit reports on a sample of programme beneficiaries (30 per year);

- consultations with MEDIA Desks and Antennae and on national markets;

- consultations with experts and institutional bodies (national and international professional associations);

- consultations with audiovisual professionals and with specialist training bodies.

9. ANTI-FRAUD MEASURES

All the contracts, conventions and legal undertakings concluded between the Commission and the beneficiaries under the programme foresee the possibility of an audit at the premises of the beneficiary by the Commission's services or by the Court of Auditors, as well as the possibility of requiring the beneficiaries to provide all relevant documents and data concerning expenses relating to such contracts, conventions or legal undertakings up to 5 years after the contractual period. Beneficiaries are subject to the requirement to provide reports and financial accounts, which are analysed as to the eligibility of the costs and the content, in line with the rules on Community financing and taking account of contractual obligations, economic principles and good financial management.