52004DC0158

Bericht der Kommission - Zwischenevaluierung des Aktionsprogramms Jugend 2000-2006 (Berichtszeitraum 2000-2003) /* KOM/2004/0158 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Zwischenevaluierung des Aktionsprogramms Jugend 2000-2006 (Berichtszeitraum 2000-2003)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

1.1. Begründung der Evaluierung

1.2. Zweck des Berichts

1.3. Methodik

1.3.1. Informationsquellen

1.3.2. Schlüsselfragen der Evaluierung

2. Rahmen und allgemeiner Kontext des Programms

2.1. Vorgeschichte

2.2. Ziele

2.3. Entwicklungen im Bereich Jugend seit dem Jahr 2000

3. Umsetzung des Programms Jugend

3.1. Allgemeine Betrachtungen zum Programm JUGEND

3.1.1. Die allgemeinen und spezifischen Ziele

3.1.2. Die operationellen Ziele

3.2. Kohärenz der Programmierung mit dem allgemeinen Kontext

3.2.1. Relevanz der Ziele in Bezug auf die Problematik

3.2.2. Schlussfolgerungen

3.3. Operationelle Aspekte des Programms JUGEND

3.3.1. Deskriptive Elemente

3.3.2. Zusammenfassung der positiven Erfahrungen und Schwierigkeiten

3.3.3. Bewertung der operationellen Aspekte

3.3.4. Schlussfolgerungen

3.4. Aktion 1 - Jugend für Europa

3.4.1. Hintergrund der Aktion

3.4.2. Umsetzung der Aktion

3.4.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

3.4.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 1

3.5. Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

3.5.1. Hintergrund der Aktion

3.5.2. Umsetzung der Aktion

3.5.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

3.5.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 2

3.6. Aktion 3 - Initiativen im Jugendbereich

3.6.1. Hintergrund der Aktion

3.6.2. Umsetzung der Aktion

3.6.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

3.6.4. Schlussfolgerungen zu Aktion

3.7. Aktion 4 - Gemeinsame Aktionen

3.7.1. Hintergrund der Aktion

3.7.2. Umsetzung der Aktion

3.7.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

3.7.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 4 - Flankierende Maßnahmen

3.8. Aktion 5

3.8.1. Hintergrund der Aktion

3.8.2. Umsetzung der Aktion

3.8.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

3.8.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 5

3.9. Aktionen mit Drittländern

3.9.1. Hintergrund der Aktionen

3.9.2. Umsetzung der Aktionen

3.9.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktionen

3.9.4. Schlussfolgerungen zu den Aktionen mit Drittländern

4. Gesamtevaluierung des Programms

5. Empfehlungen

5.1. Empfehlungen zu den einzelnen Aktionen

5.1.1. Horizontal ausgerichtete Empfehlungen zu den verschiedenen Aktionen

5.1.2. Empfehlungen zu Aktion 1

5.1.3. Empfehlungen zu Aktion 2

5.1.4. Empfehlungen zu Aktion 3

5.1.5. Empfehlungen zu Aktion 4

5.1.6. Empfehlungen zu Aktion 5

5.1.7. Empfehlungen zum Partnerschaftsprogramm zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission zur Schulung im Bereich Jugendarbeit ("European Youth Worker Training").

5.1.8. Empfehlungen zu den Aktionen mit Drittländern

5.2. Zusammenfassung der Empfehlungen

6. Schlussfolgerung

ANHANG 1

ANHANG 2

ANHANG 3

1. Einleitung

1.1. Begründung der Evaluierung

Der vorliegende Bericht kommt der in Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG [1] vorgesehenen Verpflichtung zur Überwachung und Evaluierung des Programms JUGEND nach. Diese Evaluierung wurde im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten um ein Jahr vorgezogen, damit die Kommission bereits die einschlägigen Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit berücksichtigen kann, wenn sie demnächst einen Entwurf einer Rechtsgrundlage für die nächste Generation von Programmen im Bereich Jugend vorlegt.

[1] ABl. L 117 vom 18.5.2000 S. 1

Um eine möglichst umfassende Evaluierung zu gewährleisten, enthält dieser Bericht eine Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten und den am Programm teilnehmenden Ländern vorgelegten Wirkungsanalysen sowie der bereits durchgeführten externen Evaluierungen. Außerdem sind die Ergebnisse der von der Kommission organisierten Seminare und thematischen Arbeitsgruppen in den Bericht eingeflossen, so dass eine globale Zwischenbilanz zu dem Programm vorgelegt werden kann.

1.2. Zweck des Berichts

Die Ergebnisse dieses Berichts können zu einer gewissen Anpassung des gegenwärtigen Programms JUGEND beitragen und als Bezugsrahmen dienen, der bei der Vorbereitung künftiger Programme zur Förderung der Jugend herangezogen werden kann.

1.3. Methodik

1.3.1. Informationsquellen

Der Bericht basiert auf mehreren Informationsquellen, die hier kurz zusammengefasst werden sollen. Er wurde anhand von verschiedenen Beiträgen aus den vergangenen zehn Monaten von den Dienststellen der Kommission ausgearbeitet. Dabei wurde nach den Grundsätzen einer META-Evaluierung vorgegangen.

Die von den Mitgliedstaaten und den Programmländern vorgelegten Studien zu den Auswirkungen des Programms (s. Anhang 1) richteten sich nach dem methodologischen Leitfaden (s. Anhang 2), der ihnen von der Kommission nahe gelegt worden war. Diese Studien wurden von externen Experten mit Unterstützung der Nationalen Agenturen unter der Verantwortung der nationalen Behörden durchgeführt.

Diese Wirkungsanalysen wurden durch eine Reihe spezifischer Arbeiten ergänzt, um eine möglichst vollständige Bilanz des Programms ziehen und operationelle Vorschläge vorlegen zu können.

Dabei wurden folgende Informationsquellen herangezogen:

- In erster Linie die Berichte der Mitgliedstaaten und der Programmländer über die Auswirkungen der Aktionen 1, 2, 3 und 5 des Aktionsprogramms JUGEND.

- Evaluierung der Funktionsweise der Nationalen Agenturen im Jahr 2002

- Untersuchung der Umsetzung der Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission in Bezug auf die Nationalen Agenturen der Programme Sokrates, Leonardo und JUGEND

- Seminar zur "Evaluierung der Verfahren" des Programms JUGEND, März 2003

- An dem Seminar nahmen Vertreter eines Querschnitts der begünstigten Organisationen (46 Personen aus 21 Programmländern) sowie externe Experten teil, um die gegenwärtigen Verfahren und Instrumente des Programms zu erörtern und zu beurteilen.

- Expertentagung zu Aktion 3, Februar 2003

- Diese Tagung fand unter Teilnahme der nationalen Experten aus den Nationalagenturen statt und diente der Bewertung der Wirksamkeit der neuen Aktion 3 des Programms (Initiativen im Jugendbereich).

- Ausschussübergreifende Gruppe zu Aktion 4, Juli 2003

- Diese Gruppe nahm eine Bestandsaufnahme der Evaluierung dieser Aktion vor, die gemeinsame Aktionen mit den Programmen SOKRATES und LEONARDO zulässt.

- Arbeitsgruppe zu Aktion 5, Mai 2003

Aktion 5 umfasst flankierende Maßnahmen und verdiente aufgrund ihrer Vielschichtigkeit besondere Aufmerksamkeit.

An dem Evaluierungs-Workshop zu Aktion 5 nahmen 20 externe Experten (darunter Jugendbetreuer, Vertreter von NRO und Begünstigte von Großprojekten) teil, die im Rahmen von Workshops mit Vertretern der Kommission, der Nationalen Agenturen, von SALTO und des Büros für Technische Hilfe die Aktion 5 in ihrer gegenwärtigen Form bewerteten sowie Vorschläge für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung Aktion 5 und die mögliche Rolle der Aktion 5 im zukünftigen JUGEND-Programm erarbeiteten.

- Evaluierung Drittländer

Zwischen Juni und September 2001 wurde eine externe Evaluierung des Euro-Med-Jugend-Programms durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit Drittländern (mit Ausnahme von Euro-Med) war Gegenstand einer externen Evaluierung, die von März bis September 2003 vorgenommen wurde, und im Februar 2003 fand ein Evaluierungsseminar mit Subventionsempfängern und Nationalen Agenturen statt.

- Externe Evaluierung des Partnerschaftsprogramms zwischen dem Europarat und der Kommission für Schulung im Bereich Jugendarbeit ("European Youth Worker Training").

1.3.2. Schlüsselfragen der Evaluierung

Schwerpunkte der Evaluierung des Programms waren folgende Aspekte:

- Interne und externe Relevanz des Programms

- Auswirkungen des Programms auf die direkt Begünstigten

- Auswirkungen auf die Systeme (nationale Behörden, Rechtsvorschriften und Politik)

- Operationelle Mechanismen

- Ergebnisse der einzelnen Aktionen

2. Rahmen und allgemeiner Kontext des Programms

2.1. Vorgeschichte

Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm JUGEND wurde mit dem Beschluss Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 eingeführt.

In diesem Programm werden die Tätigkeiten erfasst, die seit 1988 im Rahmen der drei Generationen des Programms "Jugend für Europa" sowie des Programms "Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche" stattfinden, das seit 1998 umgesetzt wird.

Gegen Ende der 80er Jahre wird der Schwerpunkt der ersten Maßnahmen, die auf Gemeinschaftsebene zugunsten der Jugend konzipiert werden, auf den Aspekt des "Jugendaustauschs" gelegt, der darauf abstellt, die Jugendlichen im Wege eines nicht formalen Bildungskonzepts für die europäische Realität zu sensibilisieren.

Zu den Elementen, die 1988 bei der Einführung des Programms "Jugend für Europa" den Mehrwert dieses Programms ausmachten, zählten vor allem sein Beitrag zur Umsetzung der Politik der Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit und die Förderung des Europas der Bürger. Diese Initiativen fielen mit dem neuen Auftrieb zusammen, der der europäischen Integration mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte, der Vollendung des Binnenmarkts und dem Wunsch zur Schaffung eines echten europäischen Bewusstseins verliehen wurde.

Mitte der 90er Jahre trat mit der Einführung des Praktikums im Rahmen des Freiwilligendienstes, der 1998 zum Europäischen Freiwilligendienst wurde, eine qualitative Aufwertung ein. Diese neue Komponente bietet Jugendlichen die Möglichkeit, in einem europäischen Rahmen unter informellen Bedingungen neue Fähigkeiten zu erwerben und durch ihre Teilnahme einen direkten Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

Die Einführung des Europäischen Freiwilligendienstes ist überdies mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Systeme zur Jugendförderung verbunden, und zwar zum einen in Form des Aufbaus eines Netzes von NRO auf europäischer Ebene, die die jungen Freiwilligen aufnehmen, und zum anderen für die Mitgliedstaaten, die sich auf die Einführung dieser neuen Aktion vorbereiten.

Diese neue Initiative fällt in eine Zeit, in der Europa im Hinblick auf die Bewältigung der Arbeitslosigkeit seine Beschäftigungsstrategie auf den Weg bringt, in der Bildung und lebenslanges Lernen eine fundamentale Bedeutung einnehmen. Dies ist auch die Zeit, in der zahlreiche Mitgliedstaaten über Freiwilligendienste nachzudenken beginnen, während die Wehrpflicht zunehmend durch die Einrichtung von Berufsarmeen abgelöst wird.

Eine weitere entscheidende Wende tritt in den 90er Jahren mit der schrittweisen Öffnung der Programme für Länder außerhalb der EU ein, insbesondere für die Bewerberländer, die EFTA-Länder, aber auch für die Länder im Mittelmeerraum. Auch hier steht die fortschreitende Entwicklung des Programms voll und ganz mit den großen Zügen der internationalen Politik in Einklang.

Die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich Jugend im Rahmen des JUGEND-Programms und des Euro-Med-Jugend-Programms ist die Fortschreibung früherer Gemeinschaftsprogramme/-aktionen, die seit 1992 durchgeführt werden. Angefangen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas, der GUS, den Maghreb-Ländern und Lateinamerika wurde diese Zusammenarbeit 1995 auf alle 12 Partnerländer im südlichen Mittelmeerraum, auf einige Länder Südosteuropas und als Pilotaktion auch auf Afrika ausgedehnt. 1999 wurde ein spezifisches Programm für die Mittelmeer-Partnerländer unter erheblicher Finanzierungsbeteiligung aus dem MEDA-Haushalt eingeleitet.

So haben sich die Gemeinschaftsinitiativen im Bereich Jugend seit 1988 stets nach der Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses ausgerichtet.

2.2. Ziele

Das mit dem Beschluss Nr. 1031/2000/EG eingeführte Programm JUGEND greift die Ziele der beiden Vorläuferprogramm "Jugend für Europa" und "Europäischer Freiwilligendienst" auf, um diesen Kontinuität zu verleihen. Es ist auf vier übergeordnete Ziele zur Unterstützung der Tätigkeiten im Bereich der nicht formalen Bildung ausgerichtet.

Zur Erreichung dieser Ziele ist das Programm für den Zeitraum 2000 bis 2006 mit 520 Mio. EUR ausgestattet. Es steht auch den Bewerberländern und den zum EWR gehörigen EFTA-Ländern offen.

2.3. Entwicklungen im Bereich Jugend seit dem Jahr 2000

Mit der Annahme des Weißbuchs "Neuer Schwung für die Jugend Europas" im Jahr 2001 erhielt die Zusammenarbeit im Bereich Jugend einen spürbaren Auftrieb. Das Weißbuch ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses auf europäischer und nationaler Ebene unter Einbeziehung der Regierungen und öffentlichen Behörden, von Wissenschaftlern, Akteuren im Jugendbereich und der Jugend selbst. Auf diese Weise wurde der Zusammenarbeit im Jugendbereich eine feste Struktur verliehen.

Dieser Prozess veranlasste den Rat, im Mai 2002 den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa anzunehmen, in dem insbesondere die spezifischen Prioritäten (Partizipation, Information, freiwilliges Engagement der Jugendlichen, Jugendliche besser verstehen und mehr über sie erfahren) festgelegt werden, wobei die Mitgliedstaaten entschlossen sind, diese nach der offenen Methode der Zusammenarbeit umzusetzen.

Die Ergebnisse der Maßnahmen zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich geben diesem Bereich immer mehr Struktur und prägen das Finanzinstrument infolgedessen immer stärker.

Die Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode führte im November 2003 zur Annahme Gemeinsamer Ziele für Partizipation und Information durch den Rat [2]. Diese Ziele stellen sich wie folgt dar:

[2] ABl. C 295, 5.12.2003, p.6

Gemeinsame Ziele für die Partizipation

- Verstärktes staatsbürgerliches Engagement der Jugendlichen

- Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie

- Stärkere Unterstützung der verschiedenen Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz

Gemeinsame Ziele für Information

- Verbesserung des Zugangs der Jungendlichen zu Informationsdiensten

- Verstärkte Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen

- Förderung der Beteiligung der Jugendlichen an der Gestaltung und Verbreitung von Informationen

3. Umsetzung des Programms Jugend

3.1. Allgemeine Betrachtungen zum Programm JUGEND

3.1.1. Die allgemeinen und spezifischen Ziele

Die allgemeinen Ziele des Programms ergeben sich aus der Rechtsgrundlage, auf der das Programm beruht, d.h. Artikel 149 EG-Vertrag zum Thema allgemeine und berufliche Bildung und Jungend, insbesondere Absatz 2 dieses Artikels, wo es heißt, dass die Tätigkeit der Gemeinschaft auf die ,Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden" ausgerichtet ist.

Die vier spezifischen Programmziele sind im Beschluss Nr. 1031/2000/EG aufgeführt:

a) Förderung eines aktiven Beitrags der Jugendlichen zum Aufbau Europas durch deren Teilnahme an grenzüberschreitenden Austauschprogrammen innerhalb der Gemeinschaft oder mit Drittländern, um das Verständnis für die kulturelle Vielfalt Europas und seine gemeinsamen Grundwerte zu entwickeln und damit die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu fördern;

b) Stärkung des Solidaritätsgedankens durch Ausweitung der Teilnahme von Jugendlichen an grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Dienste der Allgemeinheit innerhalb der Gemeinschaft oder mit Drittländern, insbesondere solchen, mit denen die Gemeinschaft Kooperationsabkommen geschlossen hat;

c) Förderung des Unternehmungs- und Unternehmergeistes und der Kreativität der Jugendlichen, damit sie eine aktive Rolle in der Gesellschaft übernehmen können, bei gleichzeitiger Förderung der Anerkennung des Wertes von in einem europäischen Kontext erworbener nicht formaler Bildung;

d) verstärkte Zusammenarbeit im Jugendbereich durch Förderung des Austauschs von beispielhaften Praktiken, der Ausbildung von Jugendbetreuern und Jugendleitern und der Entwicklung innovativer Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene.

3.1.2. Die operationellen Ziele

Zur Erreichung der spezifischen Ziele wird das Programm in fünf einzelne Aktionen aufgeteilt:

- Aktion 1 - Jugend für Europa,

- 1.1 - Gemeinschaftsinterner Jugendaustausch

- 1.2 - Jugendaustausch mit Drittländern

- Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst,

- 2.1 - Europäischer Freiwilligendienst innerhalb der Gemeinschaft

- 2.2 - Europäischer Freiwilligendienst in Zusammenarbeit mit Drittländern

- Aktion 3 - Initiativen im Jugendbereich,

- Aktion 4 - Gemeinsame Aktionen,

- Aktion 5 - Flankierende Maßnahmen,

- 5.1 - Ausbildung und Zusammenarbeit der Akteure in der Jugendpolitik

- 5.2 - Information junger Menschen und Studien über die Jugend

- 5.3 - Information und Sichtbarkeit der Aktionen

- 5.4 - Unterstützungsmaßnahmen

Im Rahmen des Programms werden die operationellen Ziele durch die Beschreibung der Maßnahmen näher ausgeführt, die zur Umsetzung der spezifischen Ziele ergriffen werden. Diese sind im Beschluss Nr. 1031/2000/EG aufgelistet und lauten wie folgt:

- Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Jugendlichen;

- Förderung der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Jugendbereich;

- Förderung des Aufbaus von Kooperationsnetzen auf europäischer Ebene zum Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken;

- Unterstützung grenzüberschreitender Projekte, die die Unionsbürgerschaft und das Engagement der Jugendlichen für die Entwicklung der Union fördern;

- Förderung der sprachlichen Fähigkeiten und des Verständnisses für andere Kulturen;

- Förderung von Pilotprojekten auf der Grundlage grenzüberschreitender Partnerschaften mit dem Ziel der Steigerung von Innovation und Qualität im Jugendbereich;

- Erarbeitung - auf europäischer Ebene - von Methoden zur Analyse und Weiterverfolgung der Jugendpolitik und zu ihrer Entwicklung (z.B. Datenbanken, Schlüsselzahlen, gegenseitige Kenntnis der ,Systeme") sowie von Methoden zur Verbreitung beispielhafter Praktiken.

3.2. Kohärenz der Programmierung mit dem allgemeinen Kontext

3.2.1. Relevanz der Ziele in Bezug auf die Problematik

Hinsichtlich der internen Kohärenz des Programms ist festzustellen, dass die verschiedenen Zielebenen - allgemeine, spezifische und operationelle Ziele - harmonisch miteinander verknüpft sind. Einzige Ausnahme bilden hier zwei der operationellen Ziele: die " Förderung der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie im Jugendbereich" und die "Förderung der sprachlichen Fähigkeiten und des Verständnisses für andere Kulturen", die weniger als operationelle Ziele als vielmehr als spezifische Programmziele anzusehen sind.

Zur Kohärenz des Programms mit dem globalen Kontext ist zu sagen, dass das Programm teilweise mit der gegenwärtigen Realität kohärent ist, insbesondere seit der Schaffung des Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa. Seit der ersten Generation des Programms JUGEND wurde dieses nämlich schrittweise weiterentwickelt, um den sich punktuell abzeichnenden Bedürfnissen gerecht werden zu können. Mit der Annahme des Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa erhält die Dimension Jugend deutlichere Strukturen und eines gewisse Autonomie. Folglich sollten die allgemeinen Ziele dieses Rahmens in das Programm einfließen, wobei insbesondere die neuen Prioritäten wie Partizipation, Information und besseres Verständnis der Jugend, aber auch alle innovativen Elemente in Bezug auf das freiwillige Engagement berücksichtigt werden sollten, die seit der Annahme des Entwurfs für eine Europäische Verfassung in Erscheinung getreten sind.

Das Programm weist generell eine gute interne Kohärenz auf. Hinsichtlich seiner Kohärenz mit dem globalen Kontext ist es jedoch nicht mehr ganz auf die gegenwärtige Realität abgestimmt. Das bedeutet nicht, dass das Programm in keinem Zusammenhang mit seinem Kontext steht, sondern nur, dass die neuen Elemente, die die Zusammenarbeit im Jugendbereich heute prägen, nicht hinreichend berücksichtigt werden.

3.2.2. Schlussfolgerungen

Die Ziele des Programms werden in dem Beschluss vom Gesetzgeber festgelegt. Daher gilt es in diesem Rahmen nach Spielräumen zu suchen, um das Programm an Änderungen des Kontexts anpassen zu können. Im zukünftigen Programm kann der Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa leichter berücksichtigt werden. Diese neue Rechtsgrundlage dürfte ausreichende Flexibilität bieten, um sich schrittweise auf die künftige Entwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit einstellen zu können.

3.3. Operationelle Aspekte des Programms JUGEND

3.3.1. Deskriptive Elemente

Die Verwaltung des JUGEND-Programms findet weitgehend dezentral auf der Ebene der Nationalen Agenturen statt und beruht auf Standard-Verwaltungsverfahren, die im Prinzip von den Nationalen Agenturen in allen Programmländern eingehalten werden. Im Rahmen der Zwischenevaluierung des Programms wurde allen begünstigten Organisationen über das Netz der NA ein Fragebogen zu den Verfahren zugeleitet. Dabei ging es darum, von den Begünstigten ein Feedback zu erhalten, ob die in der Gesamtverwaltung des Programms gegenwärtig angewendeten Verfahren und Instrumente hinreichend transparent und effizient sind, um den Zugang zum Programm zu erleichtern. Die Fragen betrafen schwerpunktmäßig den Zugang zum Programm, die Anwendung, die Entscheidungs- und Berichterstattungsverfahren und die Regeln für die Gewährung von Zuschüssen.

3.3.2. Zusammenfassung der positiven Erfahrungen und Schwierigkeiten

Aus diesem Konsultationsprozess ergaben sich folgende Schlüsselerkenntnisse:

Image des Programms (Information und Öffentlichkeitswirksamkeit): Die Informationen über das Programm JUGEND durch Dokumentationen, nationale und regionale Veranstaltungen sowie über das Internet haben sich qualitativ beträchtlich verbessert und sind in den letzten Jahren jugendfreundlicher gestaltet worden. Allerdings mangelt es dem Benutzerhandbuch an Klarheit; daher sollte es in einem benutzerfreundlicheren Stil und Format aufbereitet und nicht in seiner bisherigen Form jährlich neu aufgelegt werden.

Ein Mangel an Öffentlichwirksamkeit ist vor allem auf der politischen Ebene festzustellen.

Zugang zum Programm: Die Mehrheit der Organisationen hat problemlos Zugang zu ihrer Nationalen Agentur. Allerdings behindern große geographische Entfernungen den Zugang kleiner lokaler Organisationen, insbesondere derer, die sich in abgelegenen städtischen oder ländlichen Gegenden befinden. Diejenigen Nationalen Agenturen, die über ein Netz regionaler und/oder lokaler Informationsstellen verfügen, sind jedoch leichter zugänglich und damit für kleinere und entlegenere Organisationen eine größere Unterstützung.

Kohärenz bei der Umsetzung des Programms: Die Anträge werden von den Nationalen Agenturen fair behandelt, und es herrscht allgemein Zufriedenheit mit dem Anteil der genehmigten Projekte. Allerdings führen divergierende Entscheidungen verschiedener Nationalagenturen zu Problemen bei den antragstellenden Partnerorganisationen. Dieses Problem tritt insbesondere bei Projekten mit aufgeteilter Finanzierung auf, wenn jede Komponente des Projekts von einer anderen Nationalagentur bewertet wird, ohne dass im Vorfeld eine Absprache zwischen den Agenturen stattgefunden hat. Daher gilt es in allen Programmländern für transparentere, kohärentere und effizientere Auswahl- und Entscheidungsprozesse zu sorgen.

Antragstellung: Das gegenwärtige Schema von fünf Antragsfristen (drei Fristen für Projekte zur Zusammenarbeit mit Drittländern) entspricht dem Bedarf der meisten Begünstigten.

Die Antragsformulare sind zur Verwendung durch professionelle Jugendbetreuer und Jugendleiter bestimmt, jedoch nicht für alle Kategorien von Jugendlichen geeignet. Einige der Fragen erfordern die Angabe zu vieler Details zu Projekten, die sich noch in der Vorbereitungsphase befinden.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Antragsprozess für Mikroprojekte (bilaterale/trilaterale Projekte = aufgeteilte Finanzierung) gegenüber dem für Makroprojekte (multilaterale Projekte mit mindestens vier Partnerorganisationen = ein einziger Antrag an eine NA in der Regel im Aufnahmeland) erörtert. Beide Antragsverfahren hatten ihre Verfechter: Kleinere Organisationen sprachen sich eher für Mikroprojekte aus, während die größeren Organisationen Makroprojekte bevorzugten.

Europaweit tätige Jugend-NRO empfahlen ferner eine Vereinfachung des Antragsprozesses in Form eines Antragssystems für mehrere Projekte im Rahmen verschiedener Aktionen anstelle von Einzelanträgen für verschiedene kurzfristige Projekte.

Bei Ablehnung eines Projekts sollten die Gründe für die Ablehnung im Einzelnen dargelegt werden, um eine erneute Antragstellung zu fördern.

Finanzielle Bestimmungen: Das System der Pauschalen und festen Beträge ist ein faires System für die Gewährung von Zuschüssen und benutzerfreundlicher als die frühere auf Prozentsätzen basierende Finanzierung. Allerdings lässt es im Falle besonders unterprivilegierter Gruppen wie ausgegrenzter Gruppen von Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben, Partner für eine Kofinanzierung anzulocken, keine Flexibilität zu.

Auszahlung der Zuschüsse: Grundsätzlich sollten die Auswahlentscheidungen und Vorschusszahlungen (75%) mindestens einen Monat vor dem Start des Projekts bei den Begünstigten eingehen. Verzögerungen bei der Übermittlung der Auswahlentscheidungen und bei der Auszahlung der Vorschüsse in einigen Programmländern bzw. bei durch die Kommission zentral bewerteten und ausgewählten Projekten führen in einigen Fällen dazu, dass Projekte annulliert oder aufgeschoben oder dass die Partner und Teilnehmer ausgetauscht werden, was für die Organisatoren der Projekte und ihre Partner mit gravierenden Problemen verbunden ist.

Evaluierungsprozess: Von den Begünstigten wird erwartet, dass sie den Abschlussbericht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Laufzeit des Projekts vorlegen. Die Nationalen Agenturen bzw. die Kommission (im Falle zentral verwalteter Projekte) evaluieren den Inhalt und die Ergebnisse der Projekte und bewerten die Finanznachweise, bevor sie die Abschlusszahlung des Zuschusses vornehmen. Allerdings werden die Begünstigten in der Regel nicht über Feedback und Ergebnisse der Projekte unterrichtet. Follow-up-Sitzungen, Evaluierung und die Verbreitung von beispielhaften Praktiken sind jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung von Jugendarbeit und der entsprechenden Strukturen.

Bestimmungen für die Nationalen Agenturen: Die Prüfung der Umsetzung der NA-Bestimmungen, die 2002 vorgenommen und deren Ergebnisse vom Programmausschuss gebilligt wurden, ergab, dass die von diesen Agenturen aufgestellten operationellen Prozesse und der Rahmen der Zuständigkeiten weitgehend zufriedenstellend funktionieren. Wenngleich die praktische Anwendung in bestimmten - allerdings sehr begrenzten - Fällen schwieriger war, haben die gewonnenen Erfahrungen doch auf jeden Fall gezeigt, dass die Gesamtbilanz der Umsetzung positiv zu werten ist. Daher bleibt die gegenwärtige Fassung des Wortlauts für die gesamte Geltungsdauer der Rechtsgrundlage des Programms in Kraft.

3.3.3. Bewertung der operationellen Aspekte

Die Ergebnisse des Seminars zu den Verfahren sind wie folgt zu bewerten:

Image des Programms: Die Ziele des Programms JUGEND, die Kriterien der Förderfähigkeit und der Prozess der Antragstellung werden im Benutzerhandbuch in den wichtigsten Sprachen der Programmländer dargelegt. Die meisten Nationalen Agenturen stellen in der Regel zu jeder Aktion benutzerfreundliche farbige Dokumentationen zusammen, die ein junges Publikum ansprechen und damit die relevanten Informationen einfach und leicht verständlich vermitteln. Einige Websites sind auch interaktiv und speziell auf ein jugendliches Publikum zugeschnitten. Alle NA sollten angehalten werden, Dokumentations- und Informationsinstrumente einzusetzen, die die Jugendlichen ansprechen und bei ihnen Interesse und Motivation auslösen.

Allerdings werden die Programmziele nicht immer auf den relevanten Regierungsebenen verbreitet, insbesondere auf der regionalen und kommunalen Ebene. Ein solcher Mangel an Informationen macht den Zugang zu Kofinanzierungsmöglichkeiten und zu Fördermaßnahmen durch die örtlichen Behörden schwierig und vielfach sogar unmöglich.

Die einzelstaatlichen Behörden, Nationalen Agenturen und die Kommission haben bei der Aufwertung des Programmprofils auf politischer Ebene eine wichtige Rolle zu übernehmen. Dieser Prozess ließe sich durch die Förderung von Partnerschaften mit und zwischen den Kommunalbehörden fördern. Veranstaltungen wie Europäische Jugendwochen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für das Programm auf nationaler wie auf lokaler Ebene.

Zugang zum Programm: Die Zugänglichkeit und Nähe zu den Begünstigten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist ein wesentlicher Aspekt des Programms. Nach dem Beispiel der regionalen Vereinbarungen, die in einigen Ländern bereits fest etabliert sind und sich in anderen noch in der Pilotphase befinden, könnten die Länder das Programm für alle jungen Menschen erreichbar und leichter zugänglich machen.

Kohärenz bei der Durchführung des Programms: Trotz des Systems der Standardverfahren müssen einige Nationale Agenturen ihre Verfahren an die nationalen Anforderungen und/oder verfügbaren Ressourcen anpassen. Ein gewisser Mangel an Transparenz entsteht insbesondere dann, wenn bei der Entscheidung über Zuschüsse neben den oder anstelle der europäischen Prioritäten nationale Prioritäten berücksichtigt werden. Um eine gewisse Flexibilität zu wahren, müssen die Nationalen Agenturen für ein kohärentes Gleichgewicht zwischen europäischen und nationalen Prioritäten sowie die Aufrechterhaltung des laufenden Dialogs und der Konsultationen mit den Partneragenturen sorgen.

Einige NA befürworten die Beibehaltung der aufgeteilten Finanzierung, da sie auf diese Weise besser in der Lage sind, das Tätigkeitsvolumen anhand der eingegangenen Anträge zu bewerten, während sie im Falle multilateraler Projekte, sofern sie nicht unterrichtet werden, keine Kenntnis von der Anzahl der Organisationen erhalten, die als Partner an in anderen Ländern angesiedelten Projekten beteiligt sind. In Fällen von Entscheidungen für aufgeteilte Finanzierungen sollte eine agenturübergreifende Konsultation jedoch verbindlich vorgeschrieben werden.

Finanzierung der Projekte: Anträge für mehrere Aktionen umfassende, langfristige Projekte könnten zu einer Vereinfachung des Antragsstellungsprozesses und damit zu einer Verkürzung der Auszahlungsfristen führen. Über ein solches Antragssystem könnten die Jugendorganisationen gleich zuschüsse für eine ganze Serie von Aktionen beantragen, anstatt für jedes einzelne Projekt einen gesonderten Antrag einzureichen. Längerfristige Projekte könnten ein stärkeres Bewusstsein für das Programm und eine größere Motivation auf lokaler Ebene auslösen und damit zusätzliche Mittel anlocken.

Allerdings darf man dabei nicht über die beschränkten Möglichkeiten kleinerer Organisationen und benachteiligter Gruppen hinwegsehen, für die Mikroprojekte von maßgeblicher Bedeutung sind.

Evaluierungsprozess: Für die Begünstigten ist es wichtig, eine Bewertung ihres Projekts nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach dem Abschluss der Tätigkeiten zu erhalten. Der Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken sollte von den Nationalen Agenturen wie auch von der Kommission gefördert werden. Die Projektergebnisse sollten in das Programm einfließen und sich auf die nationalen jugendpolitischen Maßnahmen und Strukturen auswirken. Dabei sollten Mittel zur Förderung von Evaluierungsseminaren auf nationaler und europäischer Ebene bereitgestellt werden.

3.3.4. Schlussfolgerungen

Zusammenfassend sollen hier die Empfehlungen aufgelistet werden, die sich aus der Evaluierung der gegenwärtigen Programmverfahren ergeben haben:

- Bessere politische Öffentlichkeitswirksamkeit des Programms.

- Regionale und lokale Informationszentren oder Kontaktstellen im Hinblick auf mehr Nähe zu den Begünstigten. Unterstützung während des Förderungs-, Antragsstellungs- und Evaluierungsprozesses des Programms, insbesondere zugunsten ausgegrenzter Jugendlicher.

- Einfachere und weniger schwerfällige Antragsprozesse. Förderung aktionsübergreifender Projekte, ohne jedoch auf Kleinprojekte zu verzichten.

- Transparentere Auswahlkriterien und Entscheidungsprozesse sowie kohärentere und ausgewogene Umsetzung der europäischen und nationalen Prioritäten in allen Programmländern.

- Erleichterung des Zugangs benachteiligter Gruppen und Jugendlicher aus Drittländern zu dem Programm durch Einführung eines flexibleren Systems der Zuschussgewährung.

- Jährliche Evaluierungssitzungen der Begünstigten auf nationaler und europäischer Ebene sowie innerhalb regionaler Ländergruppen.

3.4. Aktion 1 - Jugend für Europa

3.4.1. Hintergrund der Aktion

Die spezifischen Ziele von Aktion 1 werden im Anhang des Beschlusses 1031/2000/EG zur Einführung des Programms JUGEND festgelegt:

"Die Gemeinschaft fördert Tätigkeiten für die Mobilität von Jugendlichen, sofern diese Tätigkeiten mindestens eine Woche dauern, auf der Grundlage gemeinsamer Projekte innerhalb der Gemeinschaft (im Falle des gemeinschaftsinternen Jugendaustauschs) durchgeführt werden und Gruppen von Jugendlichen im Alter von grundsätzlich 15 bis 25 Jahren, die ihren regelmäßigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland (im Falle des Jugendaustauschs mit Drittländern) haben, betreffen (beim Jugendaustausch mit Drittländern müssen an diesen Mobilitätsaktionen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sein)."

Diese Tätigkeiten basieren auf transnationalen Partnerschaften zwischen sich aktiv einbringenden Jugendgruppen; sie sollen es den Jugendlichen ermöglichen, andere soziale und kulturelle Wirklichkeiten zu entdecken und sensibler wahrzunehmen und die Jugendlichen dazu anregen, an weiteren Maßnahmen auf europäischer Ebene teilzunehmen oder solche Maßnahmen selbst einzuleiten. Besondere Aufmerksamkeit wird der Teilnahme von Jugendlichen gewidmet, die zum ersten Mal auf europäischer Ebene aktiv sind, Jugendlichen, die in der Gesellschaft über eingeschränkte Möglichkeiten verfügen sowie der Teilnahme von kleinen oder lokalen Vereinigungen ohne Erfahrung auf europäischer Ebene.

Bilateraler Austausch von Gruppen wird bezuschusst, sofern dies in Anbetracht der Zielgruppen oder eines spezifischen pädagogischen Konzepts gerechtfertigt ist. Dies gilt ausschließlich für den Jugendaustausch innerhalb der Programmländer.

Tätigkeiten zur Verstärkung der aktiven Einbindung Jugendlicher in Projekte der Gruppenmobilität können im Rahmen dieser Aktion gefördert werden. Es handelt sich dabei insbesondere um Tätigkeiten zur sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung der betreffenden Jugendlichen vor ihrer Abreise.

3.4.2. Umsetzung der Aktion

a) Allgemeine Betrachtungen

Mit Aktion 1 kann insbesondere im Wege von Austauschprogrammen ein Beitrag zum Bildungsprozess junger Menschen geleistet werden, der ihre sensible Wahrnehmung der Vielfalt der Kulturen, der Chancengleichheit sowie der Bekämpfung von Ausgrenzung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fördert.

Aktion 1 fördert den Aufbau engerer Partnerschaften auf allen Ebenen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, auf der Ebene der für ihre Durchführung zuständigen Nationalen Agenturen und auf der Ebene der Jugendgruppen, die die Projekte vorbereiten und sich aktiv daran beteiligen sollen.

Aktion 1 leistet einen Beitrag zur "nicht formalen" Bildung Jugendlicher, um ihnen das Bewusstsein zu vermitteln, dass sie aktiv am europäischen Aufbauwerk beteiligt sind. Auf diese Weise wird bei ihnen ein besseres Verständnis der europäischen Vielfalt hervorgerufen.

b) Umsetzungsmodalitäten

Bilaterale Austauschprogramme sind ein Instrument, das sich für eine erste Erfahrung einer Jugendorganisation oder von benachteiligten Jugendgruppen eignet. Was diese letzte Gruppe anbelangt, wäre es zweckmäßig, Projekte von kürzerer Dauer und geringerem Inhalt durchzuführen, die besser an deren Bedarf angepasst sind.

Multilaterale Austauschprogramme weisen eine echte interkulturelle europäische Dimension auf. Allerdings ist die Partnersuche für die Austauschprogramme ein schwieriger Schritt. Die Partnerschaft ist ausgesprochen wichtig, doch ist die Rolle der verschiedenen Partner nicht immer klar. Dies gilt insbesondere für die Aufteilung der finanziellen und organisatorischen Zuständigkeiten. Die wirksame Einbindung der Jugendlichen und ihre effektive Beteiligung über die gesamte Dauer des Projekts hinweg ist ein ganz wesentlicher Aspekt. In diesem Zusammenhang erwähnen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Senkung des Mindestalters der Teilnehmer auf 13 oder 12 Jahre, sofern dies im Rahmen des Programms zulässig wäre, um sich auf diese Weise besser auf ihre Reife zur Teilnahme an der Aktion einstellen zu können.

Generell motiviert die Teilnahme an einem Austauschprogramm die Jugendlichen, sich auch für andere Aktionen zu interessieren, die im Rahmen dieses Programms oder anderer europäischer Programme wie SOKRATES oder LEONARDO angeboten werden. Daher wären Querverbindungen zwischen den verschiedenen Programmen zu begrüßen.

Bei der Wirkungsanalyse hat sich die Forderung nach Anerkennung des Werts der Aktion herauskristallisiert; die Teilnehmer sollten ein Zertifikat erhalten, das ihnen die Teilnahme an einem Jugendaustausch bescheinigt.

Hinsichtlich der Durchführung der Austauschprojekte hielten die Mitgliedstaaten es für sinnvoll, in die Dauer der Projekte auch die für die Vorbereitung des betreffenden Projekts sowie für die Aufstellung der Bilanz der Projektausführung benötigte Zeit mit einzubeziehen.

3.4.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

Aus dem JUGEND-Haushalt wurden während des Zeitraums 2000-2002 79,1 Mio. EUR für Jugendaustauschprogramme im Rahmen der Aktion 1 zugewiesen. So konnten 167.298 Jugendliche an einem der 8467 von der Kommission finanzierten Projekte teilnehmen. Der Anteil der multilateralen Projekte betrug im Jahr 2000 30% und erreichte zum Ende des Jahres 2002 den von der Kommission angestrebten Anteil von 40%.

Wirkung auf die Jugendlichen

Die Wirkungsanalyse hat gezeigt, dass Aktion 1 Jugendlichen aus den Bewerberländern eine Möglichkeit für transnationale Mobilität bietet, die es ihnen gestattet, europäische Länder kennen zu lernen, die ihnen noch völlig unbekannt sind.

Hinsichtlich der bilateralen Austauschprogramme wird in der Studie darauf hingewiesen, dass diese vor allem für benachteiligte Jugendliche besonders nützlich sind, wie beispielsweise für Angehörige der Roma-Minderheiten und für Jugendliche, die in Gebieten mit Schwierigkeiten leben, aber auch für Jugendorganisationen, die zum ersten Mal auf europäischer Ebene aktiv sind.

Für die anderen Jugendlichen wird das Programm zunehmend auf den multilateralen Gruppenaustausch konzentriert. Die Teilnahme an einem internationalen Austausch ist eine Erfahrung, die die Persönlichkeit fördert, doch bedarf dies einer fundierten Betreuung. Außerdem ist der Jugendaustausch eine Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse in der Praxis anzuwenden und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Er fördert die Entwicklung von Toleranz und gegenseitigem Respekt, Aufgeschlossenheit und Dialogbereitschaft.

Dank der Mobilität haben die Jugendlichen im Übrigen ein stärkeres Bewusstsein für ihre Rolle als europäische Bürger erlangt. Diese Europaoffenheit stellt einen Mehrwert dar, den die Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt geltend machen können. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass diese Form der nicht formalen Bildung zwar für Jugendliche, die aus einem gehobenen Bildungsumfeld stammen und/oder eine Hochschulbildung absolvieren, kein Problem darstellt, dass jedoch Jugendliche aus unterprivilegierten Schichten vor dem Austausch einer fundierte Vorbereitung benötigen.

Zum Thema multikulturelle Lernprozesse und persönliche Entwicklung ist zu sagen, dass bei Jugendlichen, die an einem Austauschprojekt teilgenommen haben, vielfach ein Multiplikatoreffekt in der Form ausgelöst wird, dass sie selbst ein Austauschprojekt organisieren oder in einer zweiten Phase an individuelleren Projekten teilnehmen möchten, die ihnen ein höheres Maß an Kreativität abverlangen. Außerdem legen die meisten anschließend ein stärkeres Engagement bei den Tätigkeiten ihrer örtlichen Gemeinschaft an den Tag.

Schließlich ist der Programmzugang für Jugendliche aus benachteiligten Gruppen Kreisen als erste europäische Erfahrung im Rahmen der bilateralen Austauschprogramme ein besonders positiver Aspekt. Hinzuweisen ist auch auf die positive Wirkung, die das Programm und insbesondere die Austauschmaßnahmen für Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen haben können.

Wirkung auf Jugendbetreuer, Organisationen und örtliche Gemeinschaften

Zu den Auswirkungen von Aktion 1 auf die Jugendbetreuer ist zu sagen, dass durch diese Aktion die Bedeutung der Qualität ihrer Arbeit, die Notwendigkeit einer Spezialausbildung auf dem Gebiet des internationalen interkulturellen Austauschs, die Nützlichkeit einer Vernetzung der im Jugendbereich zuständigen Organisationen und des Austauschs vorbildlicher Praktiken sowie die Bedeutung von Sprachkenntnissen deutlich hervorgehoben wird.

Bei den Jugendorganisationen stellt sich heraus, dass sie die von der Kommission und den Nationalen Agenturen festgelegten jährlichen Prioritäten generell befolgen, dass jedoch besondere Anstrengungen im Hinblick auf die Qualität der Projekte und die regionalen Besonderheiten unternommen wurden.

Durch die praktischen Lernerfahrungen der an den multilateralen Austauschprogrammen beteiligten Jugendbetreuer entstand ein Bedarf zur Verbreitung vorbildlicher Praktiken, die stärker ausgebaut werden sollte. Die Jugendorganisationen ihrerseits sind arbeitsmäßig überlastet und insbesondere mit einer Konzentration ihrer Tätigkeiten auf die Schulferien konfrontiert. In einigen Mitgliedstaaten stützen sich die Städte und Gemeinden bei den Austauschprogrammen auf ihre Städtepartnerschaften.

Durch eine systematische Partnersuche, die Vernetzung der Jugendorganisationen und die Dezentralisierung der Strukturen, die sich für Austauschprojekte für Jugendliche eignen, kann diese Aktion des Programms zusätzlich positiv beeinflusst werden.

Im Rahmen der Aktion 1 des Programms (Jugend für Europa - Jugendaustausch) empfiehlt es sich, dass bei Organisationen, die bereits über internationale Erfahrungen verfügen, multilateralen Projekten (an denen mindestens vier Programmländer teilnehmen) Vorrang eingeräumt wird. Eine Beschränkung bilateraler Austauschprojekte auf neue oder weniger erfahrene oder benachteiligte Jugendgruppen stellt daher keine Motivation für Jugendgruppen und Organisationen mit konstanter Fluktuation der Mitglieder dar. Diese Organisationen sind zwar möglicherweise keine Anfänger in punkto Austauschprogramme, doch ist die Teilnahme für ihre Mitglieder durchaus eine neue Erfahrung. Kleinere Organisationen, die mit unterprivilegierten Gruppen arbeiten, dürften mit der Verwaltung, Organisation und dem Management von Projekten mit einer Vielzahl von Partnern überfordert sein.

Der Multiplikatoreffekt der Austauschprojekte kommt insbesondere auf der Ebene der lokalen und regionalen Gemeinschaften zum Tragen, indem er europäisches Interesse weckt und zur Entstehung neuer Jugendorganisationen beiträgt.

Wirkung auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen

Das Programm JUGEND inspiriert die Mitgliedstaaten, die vielfach außerhalb des Programms angesiedelte identische Projekte unterstützen. Außerdem wird durch die immer stärkere Dezentralisierung des Programms auf die Nationalen Agenturen ein Multiplikatoreffekt erzielt und das Programm für alle Jugendlichen gleichermaßen besser zugänglich.

Für die Bewerberländer ist der Jugendaustausch eine relativ neue Erfahrung, da sie zuvor im Grunde keine Möglichkeiten hatten, an internationalen Austauschprogrammen teilzunehmen.

Die jährlichen Prioritäten der Kommission werden eingehalten und stimmen vielfach mit den nationalen Prioritäten überein. Allerdings sollte die Zahl der Prioritäten nicht zu hoch angesetzt werden, und es gilt darauf zu achten, dass keine nationalen Prioritäten aufgestellt werden, die untereinander oder mit den europäischen Prioritäten unvereinbar sind.

3.4.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 1

Der Jugendaustausch bietet Jugendlichen unterschiedlicher Nationalitäten die Möglichkeit, zwanglos in einem Umfeld zusammenzutreffen, das es ihnen gestattet, sich mit gemeinsamen Themen auseinander zu setzen und verschiedene Kulturen kennen zu lernen.

Die fast vollständige Dezentralisierung dieser Aktion an die Nationalen Agenturen hat dazu beigetragen, dass das Programm für die Jugendlichen, die es in Anspruch nehmen, besser zugänglich und einleuchtender wird.

Die Projekte weisen eine stetig steigende Qualität auf, was auf eine fundiertere Arbeit der Organisationen und anderer Partner - Projektträger - zurückzuführen ist.

Die Agenturen leisten in diesem Zusammenhang Informations- und Schulungsdienste für die Projektträger, indem sie Informations- und Schulungsseminare veranstalten.

Dennoch sollten verschiedene Verbesserungen eingeführt werden, insbesondere:

- Die Suche nach Partnern mit hohem Qualitätsniveau sollte verstärkt werden, insbesondere bei den multilateralen Projekten. Dabei sollten die Nationalen Agenturen eine stärkere Rolle übernehmen.

- Die Nationalen Agenturen sollten stärker im Verbund arbeiten, um den Partnern bessere Leistungen erbringen zu können. Dies gilt insbesondere für bilaterale Projekte, deren Finanzierung von mehreren Nationalen Agenturen abhängt

- Es sollte die Möglichkeit bestehen, die Dauer der Projekte für Jugendgruppen mit geringeren Möglichkeiten zu verkürzen.

- Das Mindestalter für die Teilnehmer eines Austauschprojekts könnte in bestimmten Fällen auf 12-13 Jahre gesenkt werden.

- Die Jugendlichen, die an einem Austauschprojekt teilgenommen haben, sollten ein Zertifikat erhalten, das ihnen die Teilnahme an einer europäischen Aktion bescheinigt.

- Ein Austauschprojekt sollte für die Jugendlichen eine längerfristige Maßnahme darstellen, die die Projektvorbereitung, die Abwicklung des Projekts als solches und die nachträgliche Aufbereitung der Projektergebnisse umfasst.

- Im Wege von längerfristigen "Relais"-Projekten sollten Querverbindungen zwischen den einzelnen Aktionen geschaffen werden.

3.5. Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

3.5.1. Hintergrund der Aktion

Im Anhang des Beschlusses 1031/2000/EC zur Einführung des Programms JUGEND werden die spezifischen Ziele des Europäischen Freiwilligendienstes genannt; dort heißt es insbesondere, dass der EFD grundsätzlich Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren offen steht. Die jungen Freiwilligen engagieren sich für eine gemeinnützige Tätigkeit, um soziale und persönliche Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, und tragen dabei gleichzeitig zum Gemeinwohl bei. Zu diesem Zweck nehmen die jungen Freiwilligen in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Wohnsitzes oder in einem Drittland an einer unbezahlten Tätigkeit von Bedeutung für die Allgemeinheit und von begrenzter Dauer (höchstens 12 Monate) teil. Der Europäische Freiwilligendienst beruht auf einer Partnerschaft und einer gemeinsamen Verantwortung von jungen Freiwilligen, Entsendeorganisationen und Aufnahmeorganisationen. Die Kommission bescheinigt die Teilnahme der Jugendlichen am Europäischen Freiwilligendienst mit einem Zertifikat.

Zu Aktion 2.1, dem Europäischen Freiwilligendienst innerhalb der Gemeinschaft, heißt es in demselben Anhang der Rechtsgrundlage: "Die Gemeinschaft unterstützt transnationale Projekte von begrenzter Dauer (grundsätzlich zwischen drei Wochen und einem Jahr), die den Jugendlichen die aktive und individuelle Teilnahme an Aktivitäten ermöglichen, die den Bedürfnissen der Gesellschaft in den unterschiedlichsten Bereichen entsprechen und zugleich eine Erfahrung im Bereich der nicht formalen Bildung mit Blick auf den Erwerb sozialer und kultureller Kenntnisse vermitteln. Die Projekte zielen darauf ab, die Jugendlichen mit anderen Kulturen und Sprachen in Kontakt zu bringen und sie mit neuen Ideen und neuen Projekten im Rahmen einer multikulturellen Bürgergesellschaft vertraut zu machen ..."

Dafür wurden verschiedene Prioritäten aufgestellt: Entwicklung einer Kurzfassung der Aktion, um benachteiligten jungen Freiwilligen den Zugang zu erleichtern und ihnen exakt auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung zuteil werden zu lassen; Einführung von Freiwilligendiensten als neues Element in bestehende Partnerschaften und/oder Gründung neuer Partnerschaften; Einbeziehung von Organisationen, die noch nicht am EFD teilgenommen haben; Einbeziehung neuer Tätigkeitsbereiche und innovativer Elemente; Leistung eines Beitrags zur örtlichen Entwicklung.

3.5.2. Umsetzung der Aktion

a) Allgemeine Betrachtungen

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) wurde 1996 als Pilotprogramm ins Leben gerufen und bildet eine Komponente des Programms JUGEND (2000-2006). Seine Mittelausstattung beläuft sich auf rund 25 Mio. EUR pro Jahr. Er bildet damit eine der Hauptaktionen des Aktionsprogramms JUGEND. Im Rahmen dieser Aktion erhalten jährlich rund 3.500 Jugendliche aus den Teilnehmerländern die Möglichkeit, zwischen 6 und 12 Monate im Ausland zu verbringen. Für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen wurde eigens eine Kurzfassung des EFD eingeführt. Doch finanziert der EFD auch umfangreichere Projekte mit bis zu 60 Freiwilligen an verschiedenen Aufnahmestandorten, und im Jahr 2002 wurde das Konzept eines kollektiven Freiwilligendienstes entwickelt, um bei großen Ereignissen, z.B. Sportveranstaltungen, Freiwillige in noch höherer Zahl einsetzen zu können.

b) Umsetzungsmodalitäten

Die überwiegende Mehrzahl der EFD-Projekte wird von den Nationalen Agenturen verwaltet. Dies gilt insbesondere für langfristige EFD-Einzelprojekte (sog. "Eins-zu-eins Projekte" mit einem Freiwilligen), aber auch für kurzfristige Einzel- und Gruppenprojekte für benachteiligte junge Freiwillige, die zwischen 3 Wochen und 6 Monate dauern. Zwei Formen von Projekten werden zentral verwaltet: die europaweiten Projekte, an denen zahlreiche Partnerorganisationen und Freiwillige an verschiedenen Aufnahmestandorten teilnehmen, und Einzeleinsätze bei den Sekretariaten europäischer im Jugendbereich tätiger Nichtregierungsorganisationen. In den Programmländern wurde ein Verfahren für die Zulassung der EFD-Aufnahmestrukturen eingerichtet, das auf sog. Interessensbekundungen der Aufnahmeprojekte beruht. Diese Zulassung wird vor der Einreichung eines Zuschussantrags benötigt und dient der Gewährleistung von Transparenz und Qualität der Aufnahmeprojekte. Außerdem steht den Interessenten, Freiwilligen, Organisationen und den Nationalen Agenturen beim Büro für Technische Hilfe ein SOS Volunteer Helpdesk zur Verfügung, der ihnen Information und Beratung vermittelt.

3.5.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

Während des Zeitraums 2000 bis 2002 wurden für den EFD Zuschüsse im Gesamtbetrag von 66,5 Mio. Euro (2000: 20,7 Mio. Euro; 2001: 23,9 Mio. Euro; 2002: 21,9 Mio. Euro) bereitgestellt. Die Anzahl der vorgelegten Projekte ist seit dem Jahr 2000 stetig und kräftig gestiegen (von 2000 auf 2001 um 15%, und von 2001 auf 2002 um 21%). Insgesamt wurden 17.703 EFD- Aufnahme- und Entsendungsprojekte finanziert (2000: 5423; 2001: 5754; 2002: 6526). Während dieser ersten drei Jahre belief sich die Gesamtzahl der EFD-Freiwilligen auf annähernd 10.000 (2000: 2798; 2001: 3430, 2002: 3432). Besonders bemerkenswert ist, dass ihre Zahl von 2000 auf 2001 um 23% zugenommen hat. Nun liegt die Zahl der Freiwilligen offenbar stabil bei rund 3.500 pro Jahr. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass rund 6000 zugelassene Aufnahmestrukturen für einzelne Freiwillige in den Programmländern online in der EFD-Datenbank einsehbar sind.

Wirkung auf die Jugendlichen

Der Europäische Freiwilligendienst ist ein entscheidender Schritt im Leben der jungen Freiwilligen: die aktive Beteiligung an dem Projekt und die Entscheidung, bis zu 12 Monate lang in einem fremden Land zu leben. Aufgrund seines vorwiegend individuellen und langfristigen Charakters ist der EFD in den meisten Fällen mit einem beträchtlichen Schub in der persönlichen Entwicklung und einem spürbaren Gewinn an Selbstvertrauen verbunden.

Vielfach kommt diese Wirkung auch in einer Änderung der persönlichen Bildungs- und Berufsziele zum Ausdruck. Nach Hause zurückgekehrt, denken und handeln die ehemaligen Freiwilligen oft auf eine offenere, tolerantere und hilfsbereitere Weise. Ein weiterer wichtiger Multiplikatoreffekt wird dadurch ausgelöst, dass die ehemaligen Freiwilligen sich eher in anderen Formen der nicht formalen Bildung engagieren und andere Gleichaltrige ebenfalls dazu anspornen.

Der EFD bietet den Jugendlichen ohne Frage die Möglichkeit, neue persönliche, soziale, interkulturelle und technische Fähigkeiten zu erwerben und kann damit ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Dabei ist dem gut etablierten und reibungslos funktionierenden System der Ausgabe von Zertifikaten große Bedeutung beizumessen. Die Freiwilligen weisen generell einen hohen Grad an Zufriedenheit mit dem EFD auf.

Wirkung auf Jugendbetreuer, Organisationen und örtliche Gemeinschaften

Neue und unerfahrene Organisationen wurden systematisch einbezogen und konnten auf diese Weise neue transnationale und lokale Partnerschaften eingehen. So erhielten ihre Tätigkeiten in den Bereichen Freiwilligendienste und Jugend wesentliche Impulse im Hinblick auf Qualitätssteigerung, Innovation und Internationalisierung. Viele Organisationen bestätigten, dass sie ihre internationale Jugendarbeit ohne das JUGEND-Programm deutlich abbauen müssten.

Da die Kommunalbehörden als förderfähige Aufnahme- oder Entsendeorganisationen gelten, löst das Programm JUGEND oft eine Hebelwirkung für die Aufnahme internationaler Tätigkeiten der Städte und Gemeinden oder die Ergänzung bestehender Aktivitäten durch ein transnationales Freiwilligenprojekt aus.

In einigen Programmländern spielen starke, erfahrene Netze oder Koordinierungsorganisationen eine beachtliche Rolle. Auf der einen Seite können diese Organisationen und Netze anderen Partnern Erfahrung und Expertenwissen in beträchtlichem Umfang bereitstellen. Andererseits werden dadurch möglicherweise weniger Anreize für eine aktive Beteiligung aller Partner ausgelöst, und in einigen wenigen Fällen ist der mit dem EFD verbundene Mehrwert und sein Profil schwer zu erkennen.

Einige Organisationen merkten an, dass der Mittelbedarf für die EFD-Freiwilligen sie beträchtlich unter Druck gesetzt hat, und dass ihre üblichen Freiwilligenprogramme damit kaum konkurrieren können.

Die am Management von EFD-Projekten mitwirkenden Jugendarbeiter erwerben neue Fähigkeiten und Kompetenzen. Am häufigsten werden hier organisatorische Fähigkeiten, Solidarität, Kreativität, ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein und interkulturelle Qualifikationen sowie Mittelbeschaffung und unternehmerische Fähigkeiten angeführt.

Zur Ermittlung der örtlichen Multiplikatoreffekte wurde im Vereinigten Königreich eine interessante Simulation durchgeführt: die EFD-Aufnahme- und Entsendeorganisationen erklärten, dass jeder Freiwillige durchschnittlich auf 600 Personen einwirkt. Das bedeutet, dass der EFD allein im Vereinigten Königreich, wo 700 Freiwillige ins Ausland entsendet bzw. aufgenommen werden, 420.000 Menschen erreicht. Andere Länder berichten von sektoralen Multiplikatoreffekten: wenn beispielsweise ein paar Waisenhäuser in einem Land damit beginnen, Freiwillige aufzunehmen, werden sich viele weitere Waisenhäuser motiviert sehen, das gleiche zu tun.

Wirkung auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen

Die Wirkung des EFD auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen ist in ihrem Kausalzusammenhang schwer nachzuvollziehen. Es lässt sich nicht genau bestimmen, ob durch das JUGEND-Programm Veränderungen in Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen verursacht wurden. Fest steht jedoch, dass eine deutliche positive Wechselwirkung zwischen den nationalen Entwicklungen und den durch das JUGEND-Programm und das Weißbuch ausgelösten Impulsen besteht.

In Ländern, wo es keine nationale Jungendpolitik gibt oder die Tradition des Freiwilligendienstes nur mangelhaft ausgeprägt ist, sind die Auswirkungen des Programms JUGEND auf die Entwicklung der nationalen Jugendpolitik und des Freiwilligendienstes besonders intensiv.

Einige Länder berichteten, dass in letzter Zeit Veränderungen im Systemumfeld zu beobachten seien, wie ein verstärktes Bewusstsein der nationalen Behörden für den EFD und bestimmte rechtliche Anpassungen, um die Kompatibilität und die europäische/internationale Dimension der nationalen Freiwilligendienste zu verbessern. In diesen Ländern, die sich entschlossen haben, die Verwaltung des JUGEND-Programms zu regionalisieren oder regionale Verbreitungs- oder Beratungsnetze aufzubauen, ist eine starke institutionelle Wirkung festzustellen: Es wurden Regionalbehörden und -einrichtungen geschaffen, die an den Überwachungs-, Informations- und Beratungstätigkeiten oder gar bei den Auswahlverfahren mitwirken. Es bleibt jedoch abzuwarten, in welchem Maße in diesen Fällen eine effektive Umsetzung und gemeinsame Kriterien des Programms gewährleistet sind.

Obwohl die Mitgliedstaaten in der Rechtsgrundlage des gegenwärtigen Programms JUGEND angehalten werden, Hindernisse für die Mobilität abzubauen, bestehen doch noch immer zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit dem rechtlichen, steuerlichen und sozialen Schutz der Freiwilligen, mit Visaangelegenheiten und der Anerkennung der nicht formalen Bildungsprogramme usw.. Einen rechtlichen Status für Freiwillige gibt es nur in wenigen Ländern.

Die Bescheinigung der im Rahmen des EFD erworbenen nicht formalen Lernerfahrung in Form eines vom zuständigen Kommissionsmitglied unterzeichneten EFD-Zertifikats ist ebenso wie die jüngste Straffung des Verfahrens zur Ausstellung der Zertifikate positiv zu bewerten. Der EFD ist die einzige Aktion des JUGEND-Programms, bei der derartige Zertifikate vorgesehen sind. Doch führt die Ausgabe dieser Zertifikate noch nicht zu einer systematischen Anerkennung der erworbenen Fähigkeiten und Qualifikationen.

Der Europäische Freiwilligendienst hat auch zu einem stärkeren nationalen Bewusstsein um die Lage in anderen europäischen Ländern und europaweit beigetragen. Die erste europäische Konferenz über Zivildienst und Jugend vom 28./29. November in Rom war ein erster Schritt zum Austausch von Informationen und beispielhaften Praktiken zwischen den nationalen Zivildiensten und den für Jugendpolitik zuständigen Ministerien auf europäischer Ebene, und es ist geplant, diesen Prozess im Jahr 2004 fortzusetzen.

Schließlich weisen einige Länder auf ein gewisses Missverhältnis zwischen den relativ hohen Kosten für den EFD und der vergleichsweise geringen Anzahl der EFD-Freiwilligen pro Jahr hin. Außerdem wird die Wirkung und die Öffentlichkeitswirksamkeit des EFD durch den überwiegend individuellen Charakter des EFD begrenzt.

3.5.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 2

Es steht außer Frage, dass der Europäische Freiwilligendienst als wesentliche und anerkennungsfähige Aktion des künftigen Programms beibehalten werden sollte. Es wird eine systematische Weiterentwicklung empfohlen, um seine Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit, Wirkung, Öffentlichkeitswirksamkeit, Effektivität und Effizienz noch weiter zu verbessern.

- Es empfiehlt sich die Einführung längerer oder intensiverer Vorbereitungsmaßnahmen (vorbereitende Besuche, Schulungen, Sprachkurse).

- Es sollte größerer Wert auf eine starke Partnerschaft einschließlich der Einbeziehung des Freiwilligen gelegt werden. Zur Erzielung eines höheren Qualitätsniveaus und einer besseren Nachhaltigkeit könnte zusätzliche Unterstützung durch andere Partner oder ihre systematische Einbeziehung hilfreich sein, beispielsweise im Falle von Beratern oder Vereinigungen ehemaliger Freiwilliger.

Benutzerfreundlicherer EFD - Instrumente, Verfahren, Formate

- Die Verfahren und formellen Anforderungen des EFD müssen vereinfacht werden.

- Die Frist von der Projektidee bis zur Umsetzung muss verkürzt werden.

- Eine intensivere Follow-up- und/oder Evaluierungsphase könnte Bestandteil eines EFD-Projekts werden und möglicherweise auch den Aspekt des bisherigen Future-Capital einschließen.

- Es wird die Dezentralisierung des Verfahrens der "Interessensbekundung der Aufnahmeorganisationen" und ein insgesamt zügigeres und weniger schwerfälliges Anerkennungs- und Antragsverfahren empfohlen.

- Die Aufstellung von Qualitäts-Mindeststandards für die Aufnahmeprojekte, die unabhängig von der Gemeinschaftsbeteiligung erfolgt, könnte einen entscheidenden Schritt zur Förderung des EFD als Qualitäts-Label und Modell für transnationale Freiwilligendienste darstellen.

- Zwar sollte der EFD weiterhin dezentral verwaltet werden, doch empfiehlt es sich, bestimmte ergänzende Projektformate auf zentraler Ebene zu belassen, um innovative, multilaterale, kollektive Querschnitts- oder Mehrjahrestätigkeiten zu ermöglichen.

Zugänglichkeit

- Die Zugänglichkeit des EFD sollte verbessert werden.

- Es sollte geprüft werden, ob, wie und wann der EFD eine jährliche Teilnehmerzahl von 10.000 jungen Europäern erreichen kann.

- Benachteiligte Jugendliche sollten die Hauptzielgruppe bleiben, wobei der EFD weiter entwickelt werden muss, um deren Bedürfnisse zu erfuellen.

- Es wird vorgeschlagen, die Altergrenze auf 18-30 festzulegen, wobei in Ausnahmefällen eine Senkung dieser Grenze zugelassen werden kann. In dieser Frage besteht allerdings kein allgemeiner Konsens.

- Es wird ferner empfohlen, dass der EFD auch weiterhin kleinen, unerfahrenen und lokalen Organisationen offen steht, die möglicherweise einen speziellen Unterstützungs- und Schulungsbedarf aufweisen.

Finanzierung

Die durch das System der aufgeteilten Finanzierung bedingte gegenseitige finanzielle Abhängigkeit droht den reibungslosen Betrieb des EFD zu beeinträchtigen.

- Alle möglichen Alternativen zur gespaltenen Finanzierung sollten in Betracht gezogen werden, ohne dass dies zur Abschaffung der gemeinsamen Verantwortung der Projektpartner und der nationalen Agenturen führen sollte.

- Sponsoring von EFD-Projekten, Verzicht auf Zuschüsse, ein Kennzeichnungssystem ohne Gemeinschaftsfinanzierung, eine kürzere Projektdauer sowie ein geringeres Finanzierungsniveau pro Teilnehmer wurden ebenfalls vorgeschlagen.

- Einige NRO schlugen vor, die Einführung einer Art pauschaler Mobilitätsbons für Freiwillige, Studenten und Auszubildende zu prüfen.

- Vorbereitungsmaßnahmen sowie Evaluierung/Follow-up sollten stärker unterstützt werden.

- Die im Rahmen des EFD angewendeten Prinzipien der Pauschalen, festen Beträge und Kofinanzierung werden als positiv angesehen und sollten beibehalten werden.

Anerkennung

- Es wird empfohlen, die weitere Ausstellung von EFD-Zertifikaten mit einer besseren Anerkennung des EFD als nicht formale Lernerfahrung abzustimmen, und zwar auf allen Ebenen, d.h. in den Rechtsvorschriften, im Wege von freiwilligen Vereinbarungen, durch stärkere Verknüpfung mit dem Europass oder über ein Bonus-System, dass den Zugang zu formaler Bildung und Beschäftigung erleichtert.

Rechtlicher Rahmen

Im Bereich der Freiwilligendienste von Jugendlichen werden von der offenen Methode der Koordinierung deutliche Impulse erwartet. Der EFD dürfte zur Erreichung einiger der im Weißbuch unter der Priorität "Freiwilligenarbeit von Jugendlichen" genannten Zielen beitragen.

- Ein besonderes Augenmerk wird daher auf die Beseitigung der Mobilitätshindernisse in den Mitgliedstaaten zu richten sein.

- In der Mehrzahl der europäischen Länder gibt es keine spezifischen Rechtsvorschriften, keinen Status und keine eigene Politik für Freiwillige. Dies wird generell als wesentliches Hindernis für die Mobilität betrachtet, da die Freiwilligen so mit bezahlten Arbeitskräften, Studenten oder Auszubildenden gleichgestellt werden, was wiederum die Besteuerung ihres Taschengelds, den Verlust von Sozialversicherungsansprüchen und Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Aufenthaltsgenehmigungen zur Folge hat.

3.6. Aktion 3 - Initiativen im Jugendbereich

3.6.1. Hintergrund der Aktion

Die spezifischen Ziele der Aktion 3 sind im Anhang des Beschlusses 1031/2000/EG zur Einführung des Programms JUGEND festgelegt und lauten wie folgt:

"Zur Förderung der Eigeninitiative und der Kreativität junger Menschen unterstützt die Gemeinschaft Projekte, bei denen diese aktiv und unmittelbar an innovativen und kreativen Maßnahmen und an Maßnahmen zur gesellschaftlichen Einbindung junger Menschen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene teilnehmen. Diese Projekte ermöglichen den jungen Menschen die Entwicklung ihrer Initiativkraft und eine praktische Umsetzung von Maßnahmen, die sie selbst entworfen haben und bei deren Durchführung sie eine entscheidende Rolle spielen. Die Gemeinschaft fördert Initiativen zur Unterstützung junger Freiwilliger bei der bestmöglichen Nutzung der im Freiwilligendienst gewonnenen Erfahrungen und zur Förderung ihrer aktiven Integration in die Gesellschaft. Diese Initiativen, an denen junge Menschen nach Abschluss ihres Europäischen Freiwilligendienstes teilnehmen, sollten ihnen ermöglichen, Aktivitäten sozialer, kultureller, soziokultureller und wirtschaftlicher Art zu initiieren und zu fördern und/oder auf ihre persönliche Entwicklung gerichtet sein. Diese Initiativen richten sich vorrangig an diejenigen jungen Menschen, die diese am dringendsten benötigen. Die Unterstützung zielt darauf ab, die Ausweitung dieser Projekte auf ähnliche Initiativen in anderen Mitgliedstaaten zu fördern, um so ihren transnationalen Charakter zu stärken und den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen zu intensivieren. Unterstützt werden kann auch die Durchführung von Begegnungen junger Menschen, die Initiativen auf europäischer Ebene betreiben. Ein Zuschuss kann für die Einrichtung dauerhafter grenzüberschreitender Partnerschaften zwischen solchen Projekten gewährt werden".

3.6.2. Umsetzung der Aktion

a) Allgemeine Betrachtungen

Aktion 3 ist die jüngste Aktion des Programms JUGEND und ist zu Beginn der Programmdurchführung mit einigen Schwierigkeiten angelaufen. Mit ihren drei Komponenten (Gruppeninitiativen, Netzwerkprojekte und Future-Capital-Projekte), erscheint die Aktion sowohl den Benutzern als auch den Nationalen Agenturen als schwer umsetzbar. Daher wurde sie trotz der Anstrengungen zur Harmonisierung der Regeln mit Hilfe des Benutzerhandbuchs bis 2002 in den verschiedenen Programmländern unterschiedlich ausgelegt und durchgeführt. Aus diesem Grund hat die Kommission 2002 und 2003 verschiedene Seminare zur Überdenkung und Bewertung von Aktion 3 veranstaltet.

Die Wirkungsanalysen und die beiden Evaluierungsseminare haben gezeigt, dass sich die Gruppeninitiativen in den meisten Programmländern insgesamt gut entwickelt haben. Insbesondere ist es gelungen, das Programm für eine breitere Teilnehmerschicht und vielfach für benachteiligte Jugendliche zu öffnen.

Allerdings hat sich herausgestellt, dass das Konzept der Netzwerkprojekte nicht klar genug war. Im Jahr 2003 hat die Kommission die im Benutzerhandbuch ausgeführten Kriterien näher präzisiert und eine Erhöhung der Pauschalen vorgenommen. Außerdem hat sie den Zugang, der bis 2002 ehemaligen Teilnehmern von Gruppeninitiativen vorbehalten war, für alle interessierten Jugendlichen geöffnet.

Die Future-Capital-Projekte bieten Jugendlichen, die am EFD teilgenommen haben, die Möglichkeit, selbst ein Projekt durchzuführen, das eine Fortsetzung ihres Freiwilligendienstes bildet. Diese Komponente, die sich deutlich von den Gruppeninitiativen und den Netzwerkprojekten unterscheidet, ist offenbar im Rahmen von Aktion 3 nicht sinnvoll angesiedelt. Bis heute wird diese vom Programm gebotene Möglichkeit von den jungen Menschen nicht richtig genutzt.

b) Umsetzungsmodalitäten

Die Wirkungsanalyse hat ergeben, dass sich das Pauschalsystem gut bewährt hat und daher beibehalten werden sollte. Um den Zugang aller Jugendlicher zu Aktion 3 zu erleichtern, fordern mehrere Länder eine weitere Vereinfachung der Antragsformulare für die Zuschüsse und der Berichterstattungsmodalitäten.

Die Dezentralisierung der Verwaltung von Aktion 3 hat positive Ergebnisse erbracht. Insbesondere konnte damit die Flexibilität erhöht und eine Betreuungsstruktur in der Nähe der Jugendlichen aufgebaut werden, die ein Projekt vorbereiten oder durchführen. Einige Länder schlagen vor, in dieser Hinsicht noch weiter zu gehen und die Verwaltung der Projekte ebenfalls zu dezentralisieren.

Mehrere Länder weisen darauf hin, dass die flankierenden Maßnahmen im Rahmen von Aktion 5 systematischer zur Unterstützung von Aktion 3 eingesetzt werden müssten.

Desgleichen wünschen mehrere Länder, dass die Rolle der zwischengeschalteten Organisationen oder der Relais-Stellen, die die Jugendlichen bei der Vorbereitung eines Aktion 3-Projekts betreuen, gestärkt werden sollte. Es hat sich herausgestellt, dass sich die Qualität der Projekte verbessert, wenn eine gute Anleitung der Jugendlichen und eine gute Betreuung der Projekte gewährleistet ist.

3.6.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

Im Rahmen des JUGEND-Haushalts wurden der Aktion 3 während des Zeitraums 2000-2002 Mittel in Höhe von 19,4 Mio. EUR für die Jugendinitiativen und Future-Capital-Projekte bereitgestellt. Auf diese Weise konnten 58.954 Jugendliche an einem der 3314 von der Kommission finanzierten Projekte teilnehmen.

Wirkung auf die Jugendlichen

Die Wirkungsanalyse hat gezeigt, dass Aktion 3 einen Beitrag zur Erreichung der allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms JUGEND leistet. Sie bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, ihr eigenes Projekt nach ihren Vorstellungen und Überzeugungen und nach Maßgabe ihrer eigenen Ziele nicht nur zu konzipieren, sondern auch selbst umzusetzen. Auf diese Weise werden sie in einen Prozess nicht formaler Bildung eingebunden, in dem sie lernen, Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen, ein Projekt zu planen und erfolgreich zu leiten. Dabei handelt es sich bei den Komponenten Gruppeninitiativen und Netzwerkprojekte um einen kollektiven Lernprozess, während bei Future-Capital-Projekten ein individueller Lernprozess stattfindet. Insbesondere im Rahmen der Gruppeninitiativen und der Netzwerkprojekte entwickeln die Jugendlichen Projekte, die ihre Beteiligung und ihr aktives Engagement in der Gesellschaft fördern. Durch ihre aktive Beteiligung an der Durchführung eines Projekts wird ihr Empfinden für die Werte der Demokratie, Toleranz, Solidarität und kulturellen Vielfalt sowie für die Gefahren von sozialer Ausgrenzung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geschärft.

Auf individueller Ebene bietet die Durchführung eines Aktion 3-Projekts dem Jugendlichen die Möglichkeit, sich Qualifikationen eher professioneller Art anzueignen, wie Kommunikations-, Verhandlungs- und Argumentationsfähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der Projekt- und Finanzverwaltung sowie EDV- und Sprachkenntnisse. Gleichzeitig entwickelt er ein stärkeres Selbstbewusstsein, lernt im Team zu arbeiten, ein Projekt zu planen, Probleme zu lösen, und erwirbt auf diese Weise gesellschaftliche Kompetenz.

Eine weitere Frage betrifft die Änderung der Altersgrenze. Die Entwicklung einer Gruppeninitiative oder eines Netzwerkprojekts sind äußerst komplexe Aufgaben, die für Jugendliche im Alter von 15-20 Jahren schwer zu bewältigen sind. In der Regel sind die Jugendlichen, die ein Aktion-3-Projekt vorlegen, um die 25 Jahre alt.

Die Wirkungsanalyse hat ferner gezeigt, dass die nicht formale Lernerfahrung auf nationaler und regionaler Ebene nicht hinreichend anerkannt wird, wodurch die vom Programm erwartete Wirkung teilweise verloren geht.

Ein Pluspunkt der Aktion 3 und insbesondere ihrer Komponente Gruppeninitiativen ist die Zugänglichkeit für benachteiligte Jugendliche. Hier hat sie sich als wertvolles Instrument zur Umsetzung der Strategie der sozialen Integration des Programms erwiesen, die auf die Förderung des Zugangs dieser Gruppe ausgerichtet ist.

Die Gruppeninitiativen und Netzwerkprojekte bilden Querverbindungen zu anderen Aktionen des Programms JUGEND. Der überwiegende Teil der Projekte wird von neuen Gruppen vorgeschlagen, die zuvor nicht am Programm teilgenommen haben. Für viele Jugendliche ist das lokale Projekt eine erste Etappe, bevor sie zu einen "anspruchsvolleren" Projekt in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern übergehen. In dieser Hinsicht ist Aktion 3 der Integration neuer Jugendlicher in das Programm und der breiteren Streuung der Teilnehmer förderlich.

Zur Komponente Future-Capital wird uns mitgeteilt, dass die Zahl der an dieser Aktion teilnehmenden Jungendlichen sehr gering ist. In vielen Ländern werden die hierfür zugewiesenen Mittel nicht einmal ausgeschöpft. Auf der anderen Seite ist der Kostenaufwand pro Jugendlichem bei Future-Capital sehr hoch, während die Ergebnisse bislang nicht wirklich überzeugend sind.

Wirkung auf Jugendbetreuer und Organisationen

Was die Wirkung von Aktion 3 auf die Jugendbetreuer anbelangt, so trägt das Programm JUGEND im Allgemeinen und Aktion 3 im Besonderen zur qualitativen Verbesserung ihrer Arbeit bei und verleiht der Jugendarbeit eine europäische, d.h. eine internationale Dimension. Um die Projekte des Programms JUGEND angemessen betreuen zu können, müssen die Jugendbetreuer und Jugendleiter Fähigkeiten auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit erwerben und Partnernetze im Ausland finden. Allerdings gilt es hier zu berücksichtigen, dass die Wirkung der Aktion 3 auf Jugendbetreuer weniger ausgeprägt ist als die der anderen Aktionen des Programms, da die Gruppeninitiativen von den Jugendgruppen selbst ausgearbeitet werden. Doch hat sich herausgestellt, dass sich die Qualität der Projekte verbessert, wenn eine gute Anleitung und Beratung der Jugendlichen durch die Jugendbetreuer und Jugendleiter gewährleistet ist. Leider lässt der Multiplikatoreffekt jedoch zu wünschen übrig, da die Jugendbetreuer, die an einem Projekt teilgenommen haben, diese Erfahrung nicht immer in zukünftige Projekte einfließen lassen.

Wirkung auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen

Die Gruppeninitiativen und Netzwerkprojekte genießen generell eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit und bieten den Städten und Gemeinden die Möglichkeit der Begegnung mit Jugendlichen und des Kennenlernens ihrer Sorgen und Wünsche. In diesem Sinne tragen sie dazu bei, bei den Städten und Gemeinden das Gefühl zu wecken, ein Teil Europas zu sein.

Generell hat das Programm JUGEND dazu beigetragen, nicht nur die politischen Entscheidungsträger, sondern auch die breite Öffentlichkeit für Themen im Zusammenhang mit der europäischen Jugendpolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu sensibilisieren. In dieser Hinsicht hat das Weißbuch zum Thema Jugend eine wichtige Rolle gespielt, doch die Projekte des JUGEND-Programms sind ebenfalls nicht unbeteiligt daran, dass das "Europa der Jugend" heute praktisch sichtbar ist.

Dies gilt insbesondere für die Gruppeninitiativen, die sich auf lokaler Ebene oft einer großen Öffentlichkeitswirksamkeit erfreuen.

Die Bedeutung dieser Aktion hat einige Länder bereits veranlasst, eigene Mittel zur Unterstützung einer größeren Zahl von Projekten bereitzustellen.

3.6.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 3

Abschließend kann man sagen, dass die Erreichung der Ziele von Aktion 3 vor allem den Gruppeninitiativen zu verdanken ist. Insbesondere bei der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen, beim Aufbau ihrer Identität (Selbstbewusstsein, Anpassungsfähigkeit, Selbständigkeit, Initiative und Übernahme von Verantwortung) sowie in Bezug auf ihre politische Aufgeschlossenheit (de facto europäische Denkweise, Zugehörigkeitsgefühl zu Europa) tritt die Wirkung der Gruppeninitiativen besonders deutlich zutage.

Die Netzwerkprojekte verleihen den Gruppeninitiativen eine europäische Dimension und ermöglichen eine interkulturelle Lernerfahrung. In dieser Hinsicht können sie als noch ehrgeiziger als die Gruppeninitiativen-Projekte angesehen werden. Nach einer schwierigen Startphase haben sich die Netzwerkprojekte 2003 dank der einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen der Kommission und der Nationalen Agenturen sowohl qualitativ als auch zahlenmäßig deutlich verbessert.

Beide Arten von Aktionen müssen ihren festen Platz im Programm haben: die Gruppeninitiativen, weil sie einer breiter angelegten sozialen Integration förderlich sind, und die Netzwerkprojekte, weil sie die europäische Dimension von Aktion 3 stärken.

Die Gruppeninitiativen und die Netzwerkprojekte können einen echten Beitrag zur Stärkung der europäischen Dimension der nicht formalen und informellen Bildung im Rahmen des Programms JUGEND leisten. Sie können ein interessantes Aktionsinstrument zur praktischen Umsetzung der großen Prioritäten des Weißbuchs bilden, nämlich eine mündige und aktive Beteiligung der Jugendlichen am öffentlichen Leben, Selbständigkeit und Information der Jugendlichen, ihre soziale Integration und schließlich ihre Beschäftigungsfähigkeit.

Für die Komponente Future-Capital sind die Ergebnisse weniger überzeugend. Die geringe Zahl der bisher durchgeführten Projekte hat nicht genügend Wirkung gezeigt, um die Beibehaltung dieser Komponente der Aktion 3 zu rechtfertigen.

Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Aktion haben die nationalen Behörden folgende Punkte angeführt:

- Konzentration der Aktion um die Schwerpunkte der aktiven Partizipation der Jugendlichen, der nicht formalen und der informellen Bildung und der sozialen Nicht-Ausgrenzung

- Ausrichtung der Zielgruppe im Wesentlichen auf benachteiligte Jugendliche

- Schaffung von Querverbindungen zwischen allen Aktionen, um dem Bedarf der Jugend gerecht zu werden

- Schaffung von Übergangsmöglichkeiten zwischen nicht formaler und informeller Bildung und umgekehrt

- Gewährleistung der Komplementarität zwischen dem Programm JUGEND und den Programmen SOKRATES und LEONARDO DA VINCI sowie anderen Politikbereichen wie vor allem Kultur, Sport und Beschäftigung

- Notwendigkeit der Anerkennung der im Rahmen der nicht formalen und informellen Bildung erworbenen Fähigkeiten (Kompetenzbilanz am Ende eines Projekts nach dem Muster des EUROPASS (Programm LEONARDO DA VINCI) oder des Pilotversuchs des Personal Record of achievement, das gegenwärtig von der britischen Nationalagentur getestet wird)

- Anhebung der Altersgrenze für Aktion 3 auf 30 Jahre

- Stärkung der Betreuung von Aktion 3-Projekten (Gruppeninitiativen und Netzwerkprojekte), vor allem durch Einsatz von Aktion 5, insbesondere im Hinblick auf die Veranstaltung von Kontaktseminaren zur Vorbereitung von Netzwerkprojekten.

3.7. Aktion 4 - Gemeinsame Aktionen

3.7.1. Hintergrund der Aktion

Die spezifischen Ziele der Aktion 4 sind im Anhang des Beschlusses 1031/2000/EG zur Einführung des Programms JUGEND festgelegt und lauten wie folgt:

"Unter Berücksichtigung des Erfordernisses eines flexiblen und kreativen Konzepts als Vorbedingung für die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Sektoren kann die Gemeinschaft (...) für Tätigkeiten in Verbindung mit anderen auf das Europa des Wissens bezogenen Gemeinschaftsmaßnahmen, insbesondere mit Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Zuschüsse gewähren.

(...) Diese Projekte werden eine Reihe von Aktionen in verschiedenen Bereichen umfassen, unter anderem im Jugendbereich. Sie können durch andere Gemeinschaftsprogramme ergänzend gefördert werden, und sie können mittels Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden.

Es können geeignete Maßnahmen getroffen werden, um auf regionaler und lokaler Ebene den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten dieses Programms und den an Bildungs- und Berufsbildungsprogrammen Beteiligten zu fördern. In diesem Rahmen können auch Tätigkeiten zur Sensibilisierung für die von der Gemeinschaft für junge Menschen gebotenen Möglichkeiten unterstützt werden."

Angesichts dieser etwas allgemein und abstrakt gehaltenen Rechtsgrundlage hat sich die Kommission bisher für eine Durchführung der gemeinsamen Aktionen im Wege von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen entschieden.

3.7.2. Umsetzung der Aktion

a) Allgemeine Betrachtungen

Die gemeinsamen Aktionen werden im Wesentlichen über Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der drei Programme SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und JUGEND durchgeführt. Der erste Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde 2001 veröffentlicht. Daher verfügt die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur über einen sehr kleinen Bestand an Projekten, die bereits evaluiert werden können. Im Jahr 2001 wurden sechs Projekte ausgewählt, für die die Auftragsvergabe im März 2002 erfolgte. Drei dieser Projekte betrafen das Thema "Schaffung von Qualifizierungsübergängen: ein System für die Übertragung und Akkumulierung von Ausbildungsleistungen für lebenslanges Lernen", zwei bezogen sich auf das Thema "Beratungs- und Orientierungsdienste" und ein einziges Projekt auf das Thema "Mehrzwecklernzentren und E-Learning". Im Jahr 2002 wurden fünfzehn Projekte ausgewählt. Für vierzehn dieser Projekte erfolgte im März 2003 die Auftragsvergabe und die Übertragung der Mittel. Drei dieser Projekte waren auf die Vertiefung des Themas Orientierung und Beratung in ihrer lokalen Dimension (Thema: "Lokale Orientierungsnetze") ausgerichtet, sechs Projekte befassten sich mit dem Thema "Soziale Integration von Zielgruppen" und fünf mit dem Thema "Aktive Teilnahme der Jugend am öffentlichen Leben". Für 2003 wurden im Juli sechzehn Projekte ausgewählt, und die entsprechenden Aufträge werden noch vor Ende des Jahres vergeben. Bei diesen Projekten wurde das Thema "Aktive Teilnahme der Jugend am öffentlichen Leben" weiterverfolgt und die Themen "Integration von Behinderten" und "Nutzbarmachung der nicht formalen und informellen Bildung" eingeführt.

Angesichts der Tatsache, dass die Projekte von 2002 erst gerade angelaufen sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sechs Projekte einer eingehenden und qualifizierten Evaluierung unterzogen werden. Damit ist die kritische Masse an Projekten noch nicht erreicht, und es ist folglich zu früh, um sich zu den Ergebnissen dieser Projekte zu äußern.

Allerdings lässt sich aus organisatorischer Sicht bereits eine erste Bilanz aus den Erfahrungen der "Gemeinsamen Aktionen" ziehen. Der Start dieser neuen Aktion war mit einigen Schwierigkeiten verbunden, doch bietet sie den Vorteil, dass sich die Programme stärker gegenüber den anderen Programmen öffnen müssen, dass sie in einen Prozess der Reflexion über gemeinsame Themen eingebunden werden, und dass sie zu Kooperation und Koordinierung gezwungen werden. In administrativer und finanzieller Hinsicht ist es trotz aller Harmonisierungsprobleme gelungen, gemeinsame Regeln und Verfahren und Standard-Vertragsmuster zu entwickeln.

Schließlich boten die gemeinsamen Aktionen der Kommission Gelegenheit, ein neues System der Projektüberwachung zu testen. Zwar werden die Projekte von den "federführenden" Direktionen verwaltet, doch wurden zu einzelnen Themen erstmals Gesprächspartner anderer Direktionen zum thematischen Monitoring der Projekte hinzugezogen. Dieses neue Konzept hat mit Sicherheit zu einer gewissen Öffnung und Innovation der Projekte sowie zur Errichtung neuer Netze zwischen den Projektträgern beigetragen.

b) Umsetzungsmodalitäten

Nach den ersten drei Jahren der Durchführung gemeinsamer Aktionen zeigt sich, dass die gewählten Verwaltungs- und Finanzverfahren schwerfällig und kompliziert sind. Dieses Problem betrifft insbesondere den Entscheidungsprozess. Es wurde eine ausschussübergreifende Gruppe für gemeinsame Aktionen eingesetzt, die sich aus 18 Vertretern der 3 Programme zusammensetzt, jedoch keine Entscheidungsbefugnisse besitzt. Dieser Ausschuss tagt ein- bis zweimal pro Jahr, stellt jedoch nur Orientierungslinien auf. Um eine Entscheidung zu Aktion 4 treffen zu können, müssen die Programmausschüsse (JUGEND, LEONARDO und SOKRATES) im schriftlichen oder mündlichen Verfahren befasst werden, und auch das Europäische Parlament muss sein Mitspracherecht wahrnehmen.

3.7.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

Nach dem Dafürhalten der ausschussübergreifenden Gruppe für gemeinsame Aktionen sind die gegenwärtigen Ziele der gemeinsamen Aktionen relevant und entsprechen einem tatsächlichen Bedarf. Mit den großen Pilotprojekten vom Typ "Laboratorien" lassen sich diese ehrgeizigen Ziele wahrscheinlich erreichen. Allerdings stellt sich die Frage, ob man sich hier auf diese Großprojekte beschränken kann, oder ob es - insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Jugendsektors - nicht sinnvoller wäre, im Rahmen der gemeinsamen Aktionen auch die Finanzierung von Projekten kleineren Maßstabs zuzulassen. Auf diese Weise ließe sich auch die Anzahl der kofinanzierten Projekte erhöhen.

In ihrer derzeitigen Form scheinen die gemeinsamen Aktionen vom Konzept her etwas zu starr. Die Auswahlkriterien sind relativ streng und lassen nur wenig Spielraum für Projekte von sehr guter Qualität, deren einziger Makel bisweilen darin besteht, dass sie das Kriterium der sektorübergreifenden Zusammenarbeit zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und Jugend nicht voll und ganz erfuellen. Die Erfahrung zeigt, dass die Antragsteller, die Projekte im Bereich der gemeinsamen Aktionen durchführen wollen, oft auf etwas künstliche Art nachweisen wollen, dass eine solche Zusammenarbeit zwischen den drei Sektoren stattfindet. Es könnte daher interessanter sein, sich auf Partnerschaften zu beschränken, die zwei Sektoren miteinander verbinden, und dafür höhere Ansprüche hinsichtlich der Kriterien Innovation, Methodik und Wirkung zu stellen.

Eine andere vorgeschlagene Möglichkeit könnte darin bestehen, den Projektträgern größere Freiheit hinsichtlich des im Rahmen einer gemeinsamen Aktion behandelten Themas zu lassen. Mehrere Mitglieder der ausschussübergreifenden Gruppe fordern die Einführung eines völlig offenen Themas, um den Projektträgern die Möglichkeit zu geben, ihre Ideen unter der Voraussetzung frei zu verwirklichen, dass sie zur Erreichung der Ziele beitragen.

Es müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um die gemeinsamen Aktionen aufzuwerten und sie neben den großen Programmen besser sichtbar zu machen.

Schließlich stellt sich die Frage, ob der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen das geeignetste Mittel für die Durchführung von gemeinsamen Aktionen darstellt. Im gegenwärtigen Stadium ist es zu früh, um darauf eine definitive Antwort zu geben. Allerdings erscheint es sinnvoll, das Konzept des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen durch andere Arten von Tätigkeiten zu ergänzen, wie z.B. Studien, Partnerschaften auf verschiedenen Ebenen, Verbreitung vorbildlicher Praktiken oder Sensibilisierung und Kommunikation.

3.7.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 4 - Flankierende Maßnahmen

Die Umsetzung von Aktion 4 war in der Startphase von verschiedenen Schwierigkeiten geprägt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können folgende Empfehlungen abgegeben werden:

- Die bei den gemeinsamen Aktionen zum Einsatz kommenden Verfahren müssten vereinfacht werden.

- Die ausschussübergreifende Gruppe für gemeinsame Aktionen sollte ein spezifischeres Mandat und Entscheidungsbefugnisse erhalten.

- Die Auswahlkriterien für die gemeinsamen Aktionen sollten flexibler gestaltet werden, um alle Tätigkeiten finanzieren zu können, von denen angenommen wird, dass sie zur Erreichung der Ziele der gemeinsamen Aktionen beitragen.

- Es sollte eine Kommunikations-, Informations- und Valorisierungsstrategie aufgestellt werden, um den gemeinsamen Aktionen echte Sichtbarkeit zu verleihen.

- Die bestehende Website und die Übersicht über die Projekte könnten verbessert werden.

3.8. Aktion 5

3.8.1. Hintergrund der Aktion

Die Ziele der Aktion sind im Anhang des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG über das Programm JUGEND festgelegt. Die Aktion ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:

- Ausbildung und Zusammenarbeit der Akteure in der Jugendpolitik

- Information junger Menschen und Studien über die Jugend

- Information und Sichtbarkeit der Aktionen

3.8.2. Umsetzung der Aktion

a) Allgemeine Betrachtungen

Aktion 5 bietet den Begünstigten und Nationalen Agenturen vielfältige Formen der Ausbildung und Zusammenarbeit an, die darauf ausgerichtet sind, die Weiterentwicklung der anderen JUGEND-Aktionen zu unterstützen und die europäische Jugendpolitik zu stärken.

Im Rahmen der Wirkungsanalyse und des 2003 veranstalteten ,Evaluierungs-Workshop zu Aktion 5' mit Jugendbetreuern gewannen die Evaluatoren den Eindruck, dass die Aktion den Zugang junger Menschen zu den anderen Aktionen verbessert, insbesondere durch den Ausbau der Fähigkeiten der Jugendbetreuer, durch die Gründung nachhaltiger Partnerschaften und Netze und durch die Stärkung des Selbstvertrauens und der Motivation der Teilnehmer. Die Aktion gilt als äußerst nützliches Instrument, um die Jugend besser über die Prioritäten des JUGEND-Programms zu informieren.

In vielen Ländern ist die Aktion 5 ein wesentliches Element bei der Aufstellung der nationalen Jugendpolitik in ihrem internationalen Kontext mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Qualität der nationalen Jugendarbeit. Durch die Verknüpfung der lokalen und regionalen mit der europäischen Ebene führt Aktion 5 innovative Elemente in die Jugendarbeit vor Ort ein und birgt ein beträchtliches Potential für Multiplikatoreffekte.

Zwar besteht allgemein Einigkeit über die wesentliche Rolle der Aktion bei der Förderung von Toleranz und kultureller Vielfalt, doch ist ihre Wirkung im Bereich der Nicht-Ausgrenzung zwar vorhanden, sollte jedoch noch weiter verstärkt werden. Insbesondere im Hinblick auf stark benachteiligte Jugendliche und junge Menschen in abgelegenen und ländlichen Gegenden bedarf es noch weiterer Maßnahmen.

Neben den im Benutzerhandbuch genannten Aktivitäten findet im Rahmen der Aktion 5 jährlich ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte statt, wodurch die Begünstigten die Möglichkeit erhalten, im Rahmen langfristiger Projekte mit Schwerpunkt Innovation in der Ausbildung, Zusammenarbeit und Information an den wichtigsten JUGEND-Prioritäten wie Nicht-Ausgrenzung und Bekämpfung des Rassismus zu arbeiten. Dabei gilt es sowohl hinsichtlich der Großprojekte als auch der Aktion ganz allgemein vor allem die Sichtbarkeit der Projekte und die Verbreitung beispielhafter Praktiken zu stärken.

b) Durchführungsmodalitäten

Die Evaluatoren halten die Aktion 5 gemessen an ihren Ziele für ein wirksames Instrument, dessen Hauptstärken in Schulungseffekten, Vernetzung, Motivation und einer stärkeren Einbeziehung der Jugend in die Verantwortung (empowerment) zu sehen sind.

Mit drei verschiedenen Ausrichtungen - Programmländer, Drittländer, Ausbildungs- und Kooperationspläne der Nationalagentur - und neun Aktivitäten zählen die "Flankierenden Maßnahmen" zu den komplexeren Aktionen des Programms. Diese Komplexität der Aktion wird sowohl als produktives Element gesehen, das Anregungen für Projektideen vermittelt, als auch als starres Element, das den Handlungsspielraum auf der Ebene der praktischen Anwendung eingrenzt.

Obwohl die Zuschuâempfänger es leichter finden, Aktion 5-Projekte mit kurzer Laufzeit von mehreren Tagen oder Wochen zu bewältigen, betonen sie doch die Notwendigkeit langfristiger Projekte von bis zu einem Jahr, um nachhaltige Projekte und Netze im Ausbildungsbereich einleiten zu können.

Die Evaluatoren weisen darauf hin, dass die Aktion 5, die bislang schwerpunktmäßig zur Unterstützung der Aktionen 1 und 2 eingesetzt wurde, auch für Aktion 3 genutzt werden sollte. Sie betonen, dass der quantitativen Evaluierung der Follow-up-Projekte zu Aktion 5 ein höherer Stellenwert beigemessen werden sollte.

Die Programmländer neigen dazu, Schritte zur Dezentralisierung der Aktion innerhalb des Landes zu befürworten. Einige von ihnen betonen, dass Dezentralisierung zu mehr Transparenz und Nähe führt. Vor allem für benachteiligte Jugendliche, insbesondere junge Menschen in abgelegenen ländlichen Gebieten, ist es äußerst wichtig, in ihrer Region einen Ansprechpartner zur Verfügung zu haben.

Die Einführung des Pauschalbetragssystems für die meisten Aktion 5-Projekte findet die einhellige Zustimmung der Begünstigten, die es nun leichter finden, die Kosten ihrer Projekte zu veranschlagen und einen Haushaltsplan aufzustellen. Dieser Wechsel gestattet es den Begünstigten, sich nun stärker auf die Inhalte zu konzentrieren. Dennoch bitten verschiedene Begünstigte um 100%ige Erstattung der Reisekosten, insbesondere bei Projekten in Drittländern und Projekten mit vielen Teilnehmern aus den Bewerberländern.

3.8.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktion

Während des Zeitraums 2000-2002 wurden für Projekte im Rahmen der Aktion 5.1 Mittelbindungen in Höhe von 32,3 Mio. EUR vorgenommen. An den 4031 geförderten Projekten wirkten insgesamt 91.610 Teilnehmer mit - Jugendbetreuer, Jugendliche und Vertreter der NRO.

Auf die ersten drei Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte in den Bereichen Zusammenarbeit, Ausbildung und Information hin wurden 174 Anträge eingereicht. Davon wurden 34 Großprojekte ausgewählt und durchgeführt.

Ausbildung, Qualität, Vernetzung, Innovation, Zugang

Zugang, Ausbildung, Qualität, Vernetzung und Innovation werden als die am stärksten miteinander verknüpften Elemente beschrieben.

Die Ausbildungskomponente von Aktion 5 gestattet einen "Prozess der persönlichen Qualitätsentwicklung" der Teilnehmer; sie erwerben in der internationalen Jugendarbeit benötigte Fähigkeiten und Qualifikationen, insbesondere auf dem Gebiet der Toleranz, Nicht-Ausgrenzung, Partizipation. In einigen Ländern ist die Ausbildung im Rahmen des JUGEND-Programms eine der wenigen Möglichkeiten zur Schulung von Jugendbetreuern. Die Vermittlung von Bildungsinhalten zwischen Gleichgestellten ("peer-to-peer-education") ist ein wesentliches Element der Ausbildungskomponente des JUGEND-Programms.

Ausgebildete Jugendbetreuer haben die Möglichkeit, nachhaltige ,Netze' aufzubauen bzw. einen Beitrag hierzu zu leisten. Diese wiederum führen zu einem fortwährenden Erfahrungsaustausch, möglicherweise zu innovativen Verfahrensweisen und zur Konzipierung neuer Projekte. Eine effektive Vernetzung gilt als unabdingbare Voraussetzung für die Einführung innovativer Praktiken auf der operationellen Ebene. Ein breiterer und effizienter Einsatz der IT, die Veröffentlichung von vorbildlichen Projekten und sonstige Websites werden als Möglichkeit zur Schließung der Kommunikationskluft im Bereich der Innovation gesehen.

Die Rolle, die Aktion 5 im Hinblick auf die Zugänglichkeit und Offenheit des Programms für alle Jugendlichen spielt, findet hohe Anerkennung. Das breite Spektrum der verschiedenen Aktivitäten wird als gut geeignet angesehen, zur Vorbereitung und qualitativen Verbesserung der Projekte im Rahmen der Aktionen 1-3 beizutragen. Ehemalige Teilnehmer von Projekten der Aktionen 1-3 kommen häufig auf Aktion 5 zurück und vervielfältigen auf diese Weise ihren Erfahrungsschatz.

Während der Beitrag der Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von Aktion 5 zu den anderen Aktionen fast einhellig anerkannt wird, wird in den Berichten mit Bedauern darauf hingewiesen, dass die quantitative Evaluierung von Follow-up-Projekten zu Aktion 5 in Form von Jugendaustauschprogrammen oder EFD-Projekten nur selten zum Einsatz kommt.

Wirkung auf die Jugendlichen

Die Auswirkungen der Aktion 5 auf die persönliche Entwicklung von Jugendlichen werden auf breiter Ebene diskutiert und anerkannt. Die Aktion hilft jungen Menschen, Kreativität und Eigeninitiative zu entwickeln, die Fähigkeiten und das Selbstvertrauen zur Durchführung von Projekten zu erwerben und die finanzielle Verantwortung dafür zu übernehmen. Aktion 5 genießt den Ruf, zur Verbesserung von Motivation, Sprachkenntnissen und Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeiten zur Gruppendynamik und Konfliktbewältigung und zu einem stärkeren europäischen Bewusstsein beizutragen.

Die Einbindung junger Menschen in die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projekts ist ein wesentlicher Aspekt, da er die eigenverantwortliche Mitwirkung (ownership) der Jugendlichen am Projekt sichert. Ausbildung und "Peer-Education" gelten als wesentliche Instrumente für die Gewährleistung dieser Einbeziehung.

Wirkung auf Jugendbetreuer, Organisationen und örtliche Gemeinschaften

In Bezug auf die Aspekte "Qualitätsbewusstsein" und "Expertenwissen" im Rahmen der Prioritäten des JUGEND-Programms hat die Aktion eine ganz beträchtliche Wirkung auf die Jugendbetreuer. Die Maßnahmen im Bereich Qualität führten zu einer professionelleren Durchführung des Programms. Da die Jugendarbeit von Land zu Land sehr unterschiedliche Züge hat, wird die Aufstellung internationaler Standards als wesentlicher Schritt zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität angesehen.

Neben dem Auf- und Ausbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit den horizontalen Prioritäten des JUGEND-Programms gilt die Aktion 5 als besonders wirksam zur Verbesserung der in der Jugendarbeit geforderten praktischen Fähigkeiten wie Teambildung, Kenntnis verschiedener pädagogischer Konzepte, Arbeitsmethoden und Präsentationstechniken. In verschiedenen Beiträgen wird die Rolle der Aktion bei der Motivierung junger Menschen und hinsichtlich eines besseren Verständnisses der Relevanz ihrer eigenen Tätigkeit betont. Durch den internationalen Vergleich löst Aktion 5 auch einen "gesunden Wettbewerb zwischen Gleichgestellten" aus.

Hinsichtlich der Organisationen wird auf die wichtige Rolle der Aktion 5 beim Aufbau neuer und Ausbau bestehender Partnerschaften hingewiesen. Aus bilateralen werden tri- und multilaterale Beziehungen, die Partnerschaften werden ausgewogener und weniger von einer Organisation beherrscht, und sie werden vielfach auch außerhalb des JUGEND-Programms fortgesetzt. Für viele Organisationen wird mit Aktion 5 erstmals der "Netzgedanke" in der Jugendarbeit eingeführt. Besonders für kleinere Organisationen ist dies wichtig, um ihr Kontaktspektrum zu verbreitern.

Aktion 5 trägt zu mehr Professionalität der Jugendorganisationen bei und fördert den Vergleich zwischen den einzelnen Organisationen, und zwar nicht nur im Hinblick auf die verschiedenen Nationalitäten und Kulturen, sondern auch auf die verschiedenen Organisationsformen und Arbeitsweisen. Das JUGEND-Programm und Aktion 5 verleihen "der transnationalen Zusammenarbeit Kontinuität und Berechenbarkeit und ergänzen sie um die Arbeit an der Basis".

Die Wirkung der Aktion 5 auf die örtlichen Gemeinschaften ist auf verschiedenen Ebenen feststellbar:

- Jugendorganisationen - Städte und Gemeinden: "Der Aufbau engerer Kontakte zu den Mitarbeitern der Kommunalbehörden könnte die Entwicklung von Clubs und Organisationen fördern und politische und wirtschaftliche Spillover-Effekte auslösen." Bei den teilnehmenden Gruppen und Organisationen führt dies vielfach zu einer Stärkung ihrer Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden, zu einer Stabilisierung ihrer Zusammenarbeit mit den Jugendabteilungen der Kommunalbehörden und zu einer stärkeren Schwerpunktsetzung auf internationale Tätigkeiten im Allgemeinen.

- Die teilnehmenden Organisationen können Jugendorganisationen ihres Landes motivieren, sich ihrerseits in der internationalen Jugendarbeit zu engagieren.

Wirkung auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen

Obwohl generell von einer Wirkung der Aktion 5 auf die nationale, regionale und Kommunalpolitik gesprochen wird, gibt es doch nur wenige konkrete Beispiele dafür. Allerdings besteht allgemein Einigkeit darüber, dass diese Politiken und die europäische Politik sich gegenseitig ergänzen sollten.

In einigen Fällen hat es den Anschein, dass die europäische Politik im Bereich Jugend und Jugendarbeit die Jugendpolitik auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ersetzt. Die größte Wirkung wird auf der Ebene der Städte und Gemeinden festgestellt (s.o.). Die Einbeziehung der Städte und Gemeinden und der Kommunalpolitiker hat sich als sinnvoll erwiesen und trägt zu einer stärkeren Schwerpunktsetzung auf internationale Aktivitäten bei. Damit lassen sich auch Vorurteile und Rassismus auf lokaler Ebene besser überwinden.

3.8.4. Schlussfolgerungen zu Aktion 5

Im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Aktion fordern die Evaluatoren mit Nachdruck den Ausbau der Jugendarbeit und der Jugendpolitik in Europa unter besonderer Berücksichtigung der Ziele des Weißbuchs sowie den Auf- und Ausbau von Netzen zur Zusammenarbeit auf europäischer/nationaler/regionaler/lokaler Ebene, wobei die lokale Ebene an Profil gewinnen muss, da vor allem dort junge Menschen, die in der Gesellschaft über eingeschränkte Möglichkeiten verfügen, leichter erreicht werden können.

Jugendpolitik - Jugendarbeit - Prioritäten

- In einigen Fällen hat es den Anschein, dass die europäische Jugendpolitik und Jugendarbeit die Jugendpolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ersetzt. Es besteht allgemein Einigkeit darüber, dass sich die Konzepte der Jugendpolitik und Jugendarbeit auf den verschiedenen Ebenen gegenseitig ergänzen sollten.

- Die Aufstellung internationaler Standards in der Jugendarbeit könnte zu einer kontinuierlichen qualitativen Verbesserung der Jugendarbeit führen.

- Im Rahmen des Programms sollte die Möglichkeit bestehen, Jugendforschungsprojekte zu finanzieren, und zwar sowohl mit Blick auf das JUGEND-Programm selbst als auch auf die Jugendpolitik im weiteren Sinn.

- Die Wirkung der Aktion auf die Nicht-Ausgrenzung benachteiligter Jugendlicher muss weiter gestärkt werden.

Struktur der gegenwärtigen Aktion

- Die Komplexität der Aktion wird zum einen als konstruktives Element gesehen, zum anderen aber auch als Hindernis für Spielräume auf der Anwendungsebene.

- Bestimmte Tätigkeiten im Rahmen von Aktion 5 sollten nicht nur der Vorbereitung von Aktion 1 und 2, sondern auch von Aktion 3 dienen.

Auswahlprozess, Entscheidungsfindung, Feedback und Follow-up

- Die Jugendbetreuer würden gern umfassender in den Auswahlprozess einbezogen und besser darüber informiert werden, wer am Entscheidungsprozess beteiligt ist.

- Die Teilnehmer würden eine schriftliche Mitteilung der Gründe für die Ablehnung ihrer Projekte begrüßen, damit sie die Qualität ihres nächsten Antrags verbessern können. Nach dem Abschluss des Projekts würden sie großen Wert auf ein Feedback über die Qualität ihrer Arbeit legen.

- Die quantitative Evaluierung der Projekte im Rahmen von Aktion 1, 2 und 3, die aus Aktion 5 hervorgegangen sind, sollte verstärkt zum Einsatz kommen.

Sichtbarkeit - Vernetzung - Übertragbarkeit

- Bessere Verbreitung von vorbildlichen Projekten durch breitere Veröffentlichung auf verschiedenen Websites und Nutzung des vollen Potentials des betreffenden Netzes (Nationale Agenturen, Regionalzentren, SALTO, Europarat).

- Eine weitere Dezentralisierung in den Programmländern könnte zu mehr Transparenz und Nähe führen und damit vor allem die gesellschaftliche Einbeziehung von Menschen in abgelegenen Gegenden und Jugendlichen mit eingeschränkten Möglichkeiten grundsätzlich fördern.

3.9. Aktionen mit Drittländern

3.9.1. Hintergrund der Aktionen

Für die Zusammenarbeit des JUGEND-Programms mit Drittländern haben die Kommission und der Programmausschuss vier geographische Prioritäten festgelegt: oberste Priorität genießen die Länder, die an die erweiterte EU angrenzen, d.h. die Mittelmeerländer (Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Libanon, Jordanien, Syrien, Israel, West Bank und Gazastreifen, Türkei, Zypern, Malta), Südosteuropa (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro) und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Russland, Ukraine). Als zweite Priorität gilt Lateinamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, El Salvador, Uruguay, Venezuela).

Die Zusammenarbeit des JUGEND-Programms mit Drittländern ist auf die Förderung des Weltfriedens, des Dialogs, der Toleranz und Solidarität zwischen jungen Menschen ausgerichtet. Als wichtigste Ziele sind weiterhin der Aufbau dauerhafter und solider Partnerschaften sowie die Förderung des Austauschs von Fachwissen und Know-how im Bereich Jugendpolitik zwischen Nichtregierungs- und Regierungseinrichtungen in der EU und in Drittländern zu nennen. Tätigkeiten unter Einbeziehung von Drittländern sollten den Teilnehmern ein besseres Verständnis ihrer jeweiligen Situationen und Kulturen vermitteln und ihnen dabei helfen, ihre Identität zu erkunden. Sie dienen auch dazu, einen Beitrag zur Entwicklung des Freiwilligensektors und der Zivilgesellschaft in den Partnerländern zu leisten, den Partnern in Drittländern die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bereich der nicht formalen Bildung zu gewinnen und einen Beitrag zur Entwicklung der Jugendarbeit und der Jugendverbände in diesen Ländern zu leisten.

Die übergeordneten Ziele des Jugendprogramms Europa-Mittelmeer bestehen in der Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis sowie des Verständnisses und Dialogs zwischen der Jungend in den Mittelmeerpartnerländern und der EU, in der Anregung einer aktiven Teilnahme der Jungendlichen am öffentlichen Leben, insbesondere der jungen Frauen im Rahmen ihrer örtlichen Gemeinschaften, sowie in der Verbesserung der Beiträge der Jugend-NRO zum öffentlichen Leben ihrer jeweiligen Länder. Als spezifische Ziele sind zu nennen: die Bereitstellung informaler interkultureller Bildungschancen für junge Menschen, die Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendbetreuer und Jugendführer, der Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken, die Förderung der Entwicklung von gemeinnützigen Einrichtungen, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als Element der demokratischen Reform, die Weitergabe von Informationen an Jugend-NRO, die Förderung eines besseren Verständnisses zwischen den Kulturen der 27 Euro-Med-Partner und einer besseren gegenseitigen Wahrnehmung sowie eine intensivere Beteiligung der NRO in den Mittelmeerpartnerländern an den transnationalen Netzen der Jugend-NRO.

Drei der fünf Aktionen des Jugend-Programms stehen für die Zusammenarbeit mit Drittländern offen: Aktion 1 (Jugend für Europa), Aktion 2 (Europäischer Freiwilligendienst) und Aktion 5 (Flankierende Maßnahmen).

3.9.2. Umsetzung der Aktionen

a) Allgemeine Betrachtungen

Im Durchschnitt werden rund 8% des JUGEND-Jahresbudgets für die Zusammenarbeit zwischen den 30 Programmländern und 42 Drittländern bereitgestellt. Im Rahmen des Euro-Med-Jugend-Programms wurden die Mittel aus dem JUGEND-Haushalt durch MEDA-Mittel in beträchtlichem Umfang ergänzt.

Die Programmkomponente Zusammenarbeit mit Drittländern verzeichnet gemessen an den verfügbaren Mitteln eine vergleichsweise starke Nachfrage. Im Durchschnitt lag das Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Anträge und den genehmigten Projekten bei rund 55%, wobei die, Erfolgsquote' geringer als bei den Tätigkeiten in den Programmländern ausfiel.

Der europäische Mehrwert der Aktion besteht in ihrem Beitrag zu einer europäischen Außenpolitik und zur Förderung einer positiven Wahrnehmung Europas in der Welt sowie in der Anerkennung Europas als Kontinent, der auf den Werten der Demokratie und Solidarität beruht. Ferner besteht er in einem Beitrag zur Schaffung einer europäischen Identität und zur Zusammenarbeit mit Ländern, mit denen möglicherweise nicht alle Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen geschlossen haben.

b) Umsetzungsmodalitäten

Die Umsetzung der Aktion erfolgt fast ausschließlich im Wege von Mikroprojekten. Obgleich dieses Konzept schwerfällig und personalintensiv ist, hat es sich als am besten geeignet erwiesen, um Bürgernähe und Zugänglichkeit für kleine Basisorganisationen und Gruppen zu gewährleisten, die für den Jugendbereich absolut typisch sind. Mit aktionsübergreifenden Mehrjahresprojekten in größerem Maßstab wie youthNET und dem Balkan-Jugendprojekt ist es gelungen, die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit in Drittländern zu erhöhen, und es wurde ein Beitrag zum Aufbau von Partnerschaften und Netzen geleistet. Sie sind ebenfalls von Nutzen, sollten aber die Mikroprojekte nicht ersetzen.

Aufgrund der großen Zahl kleiner Verträge wurde die Verwaltung der Aktion schrittweise auf die Nationalen Agenturen dezentralisiert. Diese Verwaltungsform hat den Vorteil einer größeren Nähe zu den Benutzern und führt im Prinzip zur Beschleunigung des Auswahl- und Auftragsvergabeprozesses, was jedoch auf Kosten der Kohärenz bei den Aktionen im Bereich der Außenbeziehungen geht. Ein weiterer Nachteil ist die Aufsplitterung in kleine Budgets, was zu Widersprüchlichkeiten zwischen dem Ziel der Förderung und den Kapazitäten zur Befriedigung der Nachfrage führt. Auf der anderen Seite werden positive Effekte in Form einer verstärkten Förderung und Sichtbarkeit infolge der Tätigkeiten der NA erwartet. Die Dezentralisierung trägt auch nach und nach zu einer aktiveren Einbeziehung der Programmländer bei, die nur wenige oder keine Projekte mit Drittländern angemeldet hatten, als die Haushaltsmittel noch zentral verwaltet wurden.

Ein Teil der Aktion (Projekte europäischer NRO und von Organisationen aus den Ländern des südlichen Mittelmeerraums vorgelegte Projekte) werden weiterhin zentral (von der Kommission) verwaltet, solange die Probleme mit der fristgerechten Ausführung der Aufträge nicht vollständig gelöst sind.

Was das Projektmanagement angeht, so können nur Organisationen aus den Mittelmeerpartnerländern Hauptantragsteller und Koordinatoren der Projekte im Rahmen des Euro-Med-Programms werden, während Organisationen aus anderen Drittländern sich über ihre europäischen Partner bewerben müssen.

Das Know-how und die Arbeitsinstrumente werden von zwei Ressourcenzentren koordiniert, die bei Nationalen Agenturen angesiedelt sind (Euro-Med und Südosteuropa). Diese Ressourcenzentren haben sich als nützliche Instrumente zur Förderung von Information, Sichtbarkeit und Programmzugang in Drittländern erwiesen.

Der gegenwärtige Finanzierungsmechanismus, d.h. das Pauschalsystem, hat sich als benutzerfreundlicher als ein Prozentualsystem herausgestellt. Allerdings ist er weniger flexibel und gestattet keine Berücksichtigung spezifischer Situationen in den Drittländern. Die Berechnung der abschließenden Auszahlungen ist in diesem System ebenfalls kompliziert, was im Wesentlichen auf die für die einzelnen Länder anzuwendenden unterschiedlichen Sätze und die Kombination von prozentualen Anteilen der realen Kosten und Pauschalen innerhalb eines Projekts zurückzuführen ist.

Hinsichtlich der Instrumente und Kriterien gelangte man zu der Ansicht, dass einige der gegenwärtigen Kriterien nicht ganz dem Bedarf von Jugendlichen/Jugendorganisationen entsprechen. So wurde beispielsweise die Anforderung, dass Austauschprogramme multilateralen Charakter haben müssen (mindestens vier Partner oder fünf im Falle der Beteiligung von Bewerberländern im Rahmen der Heranführungsstrategie), als für viele Organisationen/Gruppen zu anspruchsvoll bewertet. Die Anforderung der Zusammenarbeit mit Partnern aus derselben geographischen Region wurde von Nationalen Agenturen, Jugendlichen und Jugendorganisationen als zu restriktiv empfunden, und es wurde ein Mix von Regionen innerhalb eines Projekts empfohlen.

3.9.3. Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz der Aktionen

Während des Zeitraums 2000-2002 wurden aus den Haushalten der Programme JUGEND und MEDA 18,6 Mio. EUR für die Zusammenarbeit mit Drittländern gebunden (davon entfielen 13,7 Mio. auf JUGEND und 4,9 Mio. auf MEDA). 41% dieser Mittel flossen in die Zusammenarbeit mit der Mittelmeerregion, 34% in die südlichen und östlichen Nachbarregionen (Südosteuropa 14%, GUS 20%) und 25% nach Lateinamerika. Von der Aktion profitierten rund 18.000 Jugendliche und Jugendbetreuer/Vertreter von NRO, die an einem der 850 geförderten Projekte teilnehmen. Die Teilnehmer des Programms kamen fast zu gleichen Teilen aus den Programmländern (53%) und Drittländern (47%).

In den Jahren 2001 und 2002 gelang es der Aktion, mehr Mittel als zu Jahresbeginn ursprünglich zugewiesen zu absorbieren, was auf eine gute Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Zahl vorgelegter und genehmigter Projekte von hoher Qualität zurückzuführen war.

Wirkung auf die Jugend

Die bislang erzielten konkreten Ergebnisse sind mit einer beträchtlichen Wirkung auf die Jugend in Form interkultureller Lernerfahrungen, persönlicher Entwicklung und aktiver Beteiligung an der Gesellschaft verbunden. Mit der Aktion gelang es, das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Europäern und Jugendlichen aus außereuropäischen Ländern zu verbessern. So wurde auch ein Beitrag zur Anerkennung Europas - insbesondere in Konfliktgebieten - als ein auf den Werten der Solidarität und Unterstützung beruhender Kontinent geleistet.

Jugendbegegnungen haben sich durch die Wirkung auf die Aufnahmegemeinschaften als besonders effektiv zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und eines europäischen Bewusstseins bei einer breiter angelegten Zielgruppe erwiesen, während der EFD eine stärkere Wirkung auf die Entwicklung des Einzelnen ausübte.

Wirkung auf Jugendbetreuer, Organisationen und örtliche Gemeinschaften

Hauptsächlich im Wege der flankierenden Maßnahmen hat die Aktion auch einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau von Kapazitäten und zur Vernetzung von Jugendbetreuern und Jugendorganisationen/-strukturen geleistet. Die Organisationen profitierten von einem Erfahrungsaustausch und neuen Kontakten, was vielfach zur Gründung nachhaltiger Partnerschaften im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit geführt hat.

Da die Organisationen aus Drittländern jedoch nicht selbst Finanzierungsanträge stellen können, sondern dies über einen europäischen Partner abwickeln müssen (mit Ausnahme von Euro-Med-Jugend), konnte das Potential der Wirkung auf Teilnehmer aus Drittländern nicht voll ausgeschöpft werden, da die Zusammenarbeit nicht auf einer uneingeschränkt gleichberechtigten Partnerschaft beruht.

Mit der Aktion ist es gelungen, auf lokaler Ebene das Bewusstsein um die Werte der nicht formalen Bildung und interkultureller Lernerfahrungen zu stärken und das gegenseitige Wissen über die Kulturen der anderen Länder zu vertiefen. Damit wurde auch ein Beitrag zur Bekämpfung kultureller Vorurteile geleistet. Ferner wirkte sich die Aktion auf die Entwicklung des Freiwilligensektors und der Zivilgesellschaft in den Programmländern wie auch den Drittländern aus.

Hinsichtlich der Umsetzung des Programms in den verschiedenen Regionen traten einige Unterschiede zutage. Aktion 2 (EFD) erwies sich in Südosteuropa und der Mittelmeerregion aufgrund des Fehlens einer einschlägigen Tradition und/oder eines historisch bedingten negativen Image von Freiwilligendiensten als besonders schwer durchführbar. Lateinamerika war nach wie vor die Region, wo Kontakte und Projekte am einfachsten zustande kamen. Diese Region nimmt daher hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten nach der Mittelmeerregion den zweiten Rang ein. Die Region war ein beliebtes Ziel für die Aufnahme von Projekten, während die Projekte mit den Ländern Südospeuropas und der GUS aufgrund von gewissen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Visa und Verwaltungsverfahren, Logistik, Banküberweisungen usw. häufiger in den Programmländern durchgeführt wurden.

Neben den vorstehend erwähnten Wirkungen, die in allen Regionen registriert wurden, hat das Euro-Med-Jugend-Programm weitere wichtige Ergebnisse erbracht: Die Einrichtung nationaler Strukturen in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums, die einen wesentlichen Beitrag zur Sichtbarkeit und Zugänglichkeit des Programms geleistet haben; die Verdreifachung der Mittelausstattung aus der MEDA-Haushaltslinie, die zu einer quantitativen und qualitativen Zunahme der durchgeführten Projekte geführt hat, sowie die Möglichkeit der Organisationen/Gruppen aus den Mittelmeerpartnerländern, selbst Projektanträge zu stellen. Von SALTO Euro-Med wurde eine spezifische Ausbildungsstrategie umgesetzt, die zusätzlich zur Verbesserung der Projektqualität und zur Gründung neuer Partnerschaften beigetragen hat.

In den anderen Regionen wurde die Sichtbarkeit des Programms als relativ gering eingestuft, und die Organisationen können sich nur recht schwer Zugang zum Programm verschaffen. Die Einrichtung des Ressourcenzentrums für Südosteuropa im Jahr 2002 hat allerdings einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage im Westbalkan geleistet.

Wirkung auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen

Dank ergänzender Finanzierungsbeiträge aus dem MEDA-Haushalt im Rahmen des Euro-Med-Jugend-Programms wurden in den Mittelmeerpartnerländern nationale Koordinatoren eingesetzt, die von den jeweiligen Ministerien benannt wurden. Die Einbeziehung der Behörden trug zu einer größeren politischen Bedeutung und Sichtbarkeit des Programms sowie zu einem unmittelbareren Einfluss auf die nationale Jugendpolitik und die entsprechenden Systeme bei. Der kritischere Aspekt des Systems ist jedoch die zunehmende Kontrolle der Regierungen über das Programm und ein eventueller Interessenskonflikt zwischen der nationalen Politik und dem Grundgedanken des Programms.

In anderen Drittländern halten sich die Regierungen völlig aus dem Programm heraus, was aufgrund des daraus resultierenden Ausbleibens struktureller und politischer Wirkungen eine wesentliche Schwäche darstellt. Dadurch wird die Nachhaltigkeit behindert, und dieser Umstand führt dazu, dass es an politischer Unterstützung und Kofinanzierungsquellen fehlt, dass die Sichtbarkeit des Programms nur schwach ausgeprägt ist, und dass es an Unterstützung bei der Durchführung der Projektmaßnahmen mangelt (Vereinfachung der Visaformalitäten, Partnerschaften usw).

Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind nach wie vor ein wesentliches Hindernis für die Zusammenarbeit mit Drittländern. Jede weitere Entwicklung wird davon abhängen, ob für dieses Problem Lösungen gefunden werden können.

3.9.4. Schlussfolgerungen zu den Aktionen mit Drittländern

Der Wert der Jugendzusammenarbeit mit Drittländern wurde von allen Betroffenen mit Nachdruck bestätigt. Dadurch wurden die Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren südlichen und östlichen Nachbarn sowie Lateinamerika weiter gestärkt, was zu konstruktiven und dynamischen Beziehungen zu diesen Ländern führte.

Die Ziele und Zweckbestimmungen wurden als außerordentlich relevant bestätigt und sollten auch in Zukunft beibehalten werden. Allerdings wird in der Rechtgrundlage nicht hinreichend Bezug auf die allgemeinen und spezifischen Ziele der Zusammenarbeit mit Drittländern genommen.

- Es müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um die Sichtbarkeit der Aktion und den Zugang von in Drittländern angesiedelten Organisationen zu verbessern.

- Es sollte für eine wirksamere Verbreitung von Ergebnissen und Informationen an die lokalen Organisationen gesorgt werden.

- Das Modell des Euro-Med-Jugend-Programms sollte auf die Balkanländer und die GUS übertragen werden, indem regionale Teilprogramme auf der Grundlage zusätzlicher Finanzierungsmittel aus externen Haushaltslinien aufgelegt und nationale Koordinierungsstrukturen aufgebaut werden. Entsprechend der Empfehlung, mehr Ressourcenzentren einzurichten, wird im September/Oktober 2003 ein GUS-Ressourcenzentrum eröffnet.

- Die Organisationen in Drittländern und ihre aktive Beteiligung am Programm sollten gefördert werden, indem sie die Möglichkeit erhalten, selbst Anträge einzureichen und führende Projektpartner zu werden.

In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass jede weitere Entwicklung der Zusammenarbeit mit Drittländern maßgeblich von den Fortschritten abhängen wird, die bei der Klärung der Visafrage und der Aufenthaltsgenehmigungen erzielt werden, die gegenwärtig noch ein wesentliches Hindernis für die Jugendmobilität darstellen.

- Es ist dringend empfohlen worden, auf die Sensibilisierung der Botschaften/Konsulate für diese Problematik hinzuarbeiten und weiterhin Unterstützung in Form von Befürwortungsschreiben zu leisten, in denen auf den nicht formalen Bildungscharakter des Programms hingewiesen wird.

Es sollten gewisse Überlegungen zum geographischen Geltungsbereich des Programms angestellt werden. Es ist nicht unumstritten, Lateinamerika gegenüber den afrikanischen oder asiatischen Ländern den Vorzug zu geben. Viele Jugendliche und Organisationen wie auch Vertreter einiger Mitgliedstaaten haben großes Interesse an einer Zusammenarbeit mit anderen Regionen bekundet, die als ebenso geeignet gelten, jungen Menschen die Möglichkeit zur Heranbildung von gegenseitigem Verständnis und Solidarität zu bieten.

- Daher wurde eine Ausdehnung der geographischen Reichweite des Programms empfohlen.

- Im Hinblick auf die Wahrung des europäischen Mehrwerts der Aktion sollten die multilateralen Austauschprogramme nicht durch bilaterale Begegnungen ersetzt werden, obgleich dies in den Evaluierungsberichten empfohlen wurde. Allerdings könnten diese unter bestimmten Bedingungen förderfähig werden, beispielsweise für kleine Organisationen, die zum ersten Mal am Programm teilnehmen, oder für Länder mit zwei oder mehreren ethnischen Gruppen.

Hinsichtlich der Verwaltungs- und Finanzverfahren hat sich das gegenwärtige System als relativ angemessen erwiesen und sollte beibehalten werden, wenngleich kleinere Anpassungen an die Realitäten in den Drittländern in Betracht gezogen werden sollten:

- Anhebung des Zuschusses für die Reisekosten der Teilnehmer aus Drittländern auf 100%

- Das gegenwärtige System der "Mikroprojekte" könnte durch ein längerfristiges Konzept ergänzt werden, d.h. durch die Finanzierung umfangreicherer Mehrjahresprojekte, die zur Verbesserung der Sichtbarkeit beitragen könnten und eine längerfristige Planung gestatten würden.

Schließlich ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass der Begriff ,Drittländer' in Frage gestellt worden ist, da er leicht mit dem Ausdruck ,Länder der dritten Welt' assoziiert werden kann.

- Daher ist hier eine terminologische Änderung vorgeschlagen worden. Begriffe wie ,internationale Zusammenarbeit' oder Zusammenarbeit mit Partnerländern wurden als angemessener erachtet, da diese einen eher positiven Beiklang haben.

4. Gesamtevaluierung des Programms

Gegenstand dieser Evaluierung ist das Aktionsprogramm JUGEND, dessen Durchführung inzwischen zur Routine geworden ist. Obwohl die Evaluierung gegenüber dem in der Rechtsgrundlage festgelegten Zeitpunkt um ein Jahr vorgezogen wurde, wird hier ein Gesamtüberblick über die Ergebnisse in Bezug auf die Verwaltung, die Durchführung und die Wirkung des Programms vermittelt.

In dieser Evaluierung werden die Ergebnisse der Wirkungsstudien der am Programm teilnehmenden Länder sowie verschiedener externer Evaluierungen und fachspezifischer Seminare aufgegriffen. Diese verschiedenen Ergebnisse stehen miteinander in Einklang, so dass durchaus bereits "Vorschläge" im Hinblick auf die Verbesserung des Programms unterbreitet werden können.

Die Evaluierung des Programms JUGEND erfolgt zum Ende des vierten Jahres des Programms und fällt insgesamt positiv aus. Wenn das Programm mit dem gleichen Elan weitergeführt wird, werden die Programmziele aller Wahrscheinlichkeit nach erreicht: aktiver Beitrag der Jugend zum europäischen Aufbauwerk durch Partizipation und internationale Begegnungen, Solidaritätsaktionen Jugendlicher, Jugendinitiativen und Stärkung der Zusammenarbeit.

Die weitgehend dezentrale Durchführung des Programms erfolgt ebenfalls nach einem - von der Kommission gewollten - Konzept des gegenseitigen Einvernehmens zwischen den verschiedenen im Jugendbereich tätigen Akteuren.

Im Anschluss an diese Evaluierung werden einige Empfehlungen abgegeben, um die Durchführung des Programms im Hinblick auf eine bestmögliche Erreichung der gesetzten Ziele noch weiter zu verbessern.

Die einzelnen Aktionen des Programms entwickeln jeweils eine Eigendynamik, die zu großen Erwartungen verleitet. Einige der formulierten Bemerkungen beziehen sich nicht direkt auf das Programm, sondern auf sein Umfeld; dies gilt beispielsweise für die Frage der schwierigen Visabeschaffung für Jugendliche aus Drittländern oder für die Frage der Anerkennung der im Rahmen des Programms erworbenen Erfahrungen, was weitgehend vom Erlass spezifischer Rechtsvorschriften in anderen Bereichen abhängt.

Paradoxerweise sind einige der bei der Evaluierung festgestellten Schwachstellen des Programms gleichzeitig Zeichen des Erfolgs dieses Programms, da daran deutlich wird, dass bei den Begünstigten neue Erwartungen oder neue Ansprüche entstanden sind.

Was die Beteiligung am Programm angeht, ist festzustellen, dass zwischen den Jahren 2000 und 2003 52% der Teilnehmer/-innen Mädchen und junge Frauen waren gegenüber 48% Jungen und junge Männer. Diese Ausgewogenheit ist in etwa gleich hoch für die Aktionen 1 und 3, während für Aktion 2 (Europäischer Freiwilligendienst) eine stärkere Beteiligung der Mädchen und jungen Frauen festzustellen ist, die 72% der Teilnehmer/-innen stellen, gegenüber 28 % Jungen / jungen Männern. Dieser letztgenannte Aspekt wurde in der Vergangenheit durch die Tatsache erklärt, dass der EFD weniger attraktiv für junge Männer war, die in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten einen Militär- oder Zivildienst ableisten mussten. Mit dem fortschreitenden Verschwinden der Pflichtdienste müsste über kurz oder lang eine ausgeglichene Beteiligung der beiden Geschlechter zu erreichen sein.

Hinsichtlich der Verwaltung des Programms beziehen sich die wichtigsten behandelten Fragen auf die Transparenz und Kohärenz der Verfahren, insbesondere bei der Auswahl transnationaler Projekte, auf die Einfachheit und Flexibilität dieser Verfahren sowie auf die Notwendigkeit, den Begünstigten das Programm näher zu bringen, indem man sie bei der Ausarbeitung ihrer Projekte unterstützt.

Die Lösung dieser Probleme ist von maßgeblicher Bedeutung, da diese Fragen den Zugang zum Programm betreffen und damit potentielle Ursachen für Frustration und Unverständnis sind.

Die Evaluierung der Projekte, die Rückleitung von Informationen an die Begünstigten (Feedback) und die Anerkennung der durch die Projekte erbrachten Leistungen durch die Europäische Union gelten bei diesem Programm ebenfalls als wesentliche Elemente des Fortschritts.

In Bezug auf Aktion 1 zeigt die Evaluierung, dass die Programmziele erreicht werden, und dass diese Aktion zufriedenstellend funktioniert. Dieser Aktion kommt im Rahmen des Programms ganz besondere Bedeutung zu, die sie die größte Anzahl an Begünstigten erreicht. Mit ihren multilateralen Begegnungen und ihrer Wirkung auf benachteiligte Jugendliche und kleine Organisationen weist diese Aktion einen bedeutenden europäischen Mehrwert auf. Eine der wichtigsten Bemerkungen zu den Jugendaustauschprogrammen betrifft die Notwendigkeit, die Qualität der Projekte noch weiter zu verbessern, indem der Unterstützung durch die Nationalen Agenturen eine wichtigere Rolle zugewiesen wird. Als weiterer wichtiger Aspekt zeichnete sich der Wunsch der betroffenen Akteure ab, die Projektvorbereitungsphase wie auch eine Phase zur Auswertung des Erreichten in die Projektdauer einbeziehen zu können. Dieser Wunsch entspringt dem Willen, die Projekte in ihrer Gesamtheit aufzuwerten, und ist Ausdruck eines Konzepts, das auf die Verbesserung der Projektqualität ausgerichtet ist.

Aktion 2 ist ohne Frage eine Vorzeigeaktion des Programms. Der Europäische Freiwilligendienst ist leicht erkennbar und hat eine starke Wirkung. Es ist zudem die Aktion, deren Durchführung am anspruchsvollsten ist. Die Evaluierung zeigt, dass diese Aktion ebenfalls zufrieden stellend funktioniert. Die wichtigsten vorgebrachten Bemerkungen beziehen sich auf den Willen, die Qualität der Projekte und Verfahren noch weiter zu steigern und die Zugänglichkeit für junge Freiwillige zu verbessern. Die Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung der im Rahmen des Programms von den jungen Freiwilligen erworbenen Erfahrungen oder mit der Notwendigkeit der Beseitigung der Hindernisse für die Mobilität der Freiwilligen sind für den weiteren Fortgang der Aktion von ausschlaggebender Bedeutung. Allerdings hängen diese beiden Aspekte nicht direkt mit der Umsetzung des Programms zusammen, sondern ergeben sich aus dem Umfeld, in dem die Aktion durchgeführt wird. Diese Fragen können teilweise nur durch den Beitrag anderer Politikbereiche wie der Bildungspolitik oder der Innenpolitik gelöst werden.

Aktion 3 setzt sich aus drei einzelnen Komponenten zusammen: Gruppeninitiativen, Netzwerkprojekte und Future-Capital. Die beiden ersten Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig, da die erste den Jugendlichen die Möglichkeit bietet, ihre eigenen Projekte zu konzipieren, und die zweite es ihnen gestattet, diesen Projekten eine europäische Dimension zu verleihen. Die Komplementarität dieser Maßnahmen mit dem Programm insgesamt ist ebenfalls gewährleistet, da sie ihre Fähigkeit bewiesen haben, vor Ort Strukturen aufzubauen, die die Durchführung von nicht formalen Bildungsmaßnahmen für Jugendliche gestatten. Dabei wurden insbesondere die Prioritäten aufgegriffen, die im Weißbuch zur Jugend festgelegt worden waren. Aus dieser Sicht weist diese Aktion ausreichende Flexibilität auf, um die Durchführung von Projekten zu gestatten, die mit den jüngsten Entwicklungen der politischen Zusammenarbeit in Einklang stehen. Bei der Maßnahme Future-Capital sind die Ergebnisse dagegen nicht durchweg positiv. Diese Maßnahme, die vorrangig darauf ausgerichtet ist, Jugendlichen nach Beendigung eines Freiwilligendienstes die Möglichkeit zu bieten, selbst Projekte durchzuführen, müsste wahrscheinlich besser mit dem Follow-up des EFD integriert werden.

In Bezug auf Aktion 4 traten bei der Evaluierung Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Aktion zutage. Dabei soll grundsätzlich keineswegs die Existenzberechtigung der Aktionen in Frage gestellt werden, die Querverbindungen zwischen den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend herstellen. Obwohl die geringe Anzahl der bislang genehmigten Projekte noch keine Bewertung dieser Art von Aktion zulässt, zeigt sich doch bereits jetzt, dass Aktion 4 unter der dreigeteilten Verwaltung leidet, die mit außerordentlich komplexen Verfahren verbunden ist. Die Evaluierungsergebnisse sollten uns daher zu eingehenden Überlegungen über alternative Methoden zur Umsetzung disziplinübergreifender Maßnahmen veranlassen.

Aktion 5 ist eine besondere Aktion des Programms, die darauf ausgerichtet ist, die Qualität der Jugendorganisationen insbesondere durch Ausbildung und Vernetzung zu verbessern, die Zusammenarbeit im Jugendbereich zu fördern und innovative Pilotprojekte durchzuführen. Nach den Evaluierungsergebnissen kann man sagen, dass in diesem Bereich die Ziele des Programms erreicht werden, und dass diese Aktion dazu geeignet ist, ein günstiges Umfeld für die Entwicklung der Tätigkeiten im Jugendbereich im Allgemeinen und des Programms im Besonderen zu schaffen. Verbesserungen an dieser Aktion dürften vor allem dazu führen, dass alle anderen Aktionen des Programms stärker von dieser Aktion profitieren, und dass mit Hilfe von Sichtbarkeitskampagnen und der Verbreitung beispielhaften Praktiken ein Aufwertungseffekt erzielt wird.

Die Aktion "Drittländer" stellt keine eigenständige Aktion im Rahmen des Programms dar. Vielmehr finden die verschiedenen Aktionen mit Drittländern im Rahmen der Aktionen 1, 2 und 5 des Programms statt. Die Evaluierung hat bestätigt, dass die Ziele des Programms in Bezug auf die Drittländer erreicht werden. Einer der wichtigsten Punkte, auf die bei der Evaluierung aufmerksam gemacht wurde, betrifft den Zugang neuer geographischer Gebiete zum Programm. Dies zeigt zum einen, dass die Aktion zufriedenstellend funktioniert, zum anderen jedoch, dass ein Bedarf an einer Verstärkung der Aktion besteht. Dieser Aspekt wird auch in dem Wunsch deutlich, die Sichtbarkeit der Aktionen innerhalb und außerhalb des Programms zu verbessern. Eine der bei der Aktion Drittländer festgestellten Schwierigkeiten, die im Übrigen in ähnlicher Form auch bei Aktion 2 auftritt - hängt mit den Hindernissen für die Mobilität der Begünstigten zusammen und betrifft insbesondere die Beschaffung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen. Die Lösung dieser Probleme hängt wie bereits an früherer Stelle erwähnt weitgehend von dem Kontext ab, in dem die Aktion durchgeführt wird.

Das Programm in seiner Gesamtheit wie auch die einzelnen Aktionen bedürften einer stärkeren Sichtbarkeit und Hervorhebung der erreichten Ergebnisse unter Berücksichtigung ihrer Wirkung auf die Jugendlichen, die Organisationen und die nationalen Politiken.

Schließlich führte die Evaluierung zur Aufstellung einer Liste von 52 Vorschlägen zur Verbesserung der Programmdurchführung. Einige dieser Vorschläge beziehen sich direkt auf das Programm, insbesondere was die Fragen im Zusammenhang mit den Durchführungsverfahren betrifft. Andere dieser Vorschläge betreffen das Programm nur indirekt und richten sich eher an das Programmumfeld, insbesondere im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mobilitätshindernissen.

Im einen wie im anderen Fall werden diese Vorschläge Folgemaßnahmen im Hinblick auf die weitere Verbesserung der Funktionsweise des Programms nach sich ziehen und in die Ausarbeitung eines Vorschlags der Kommission für ein neuen Programm im Bereich Jugend einfließen.

5. Empfehlungen

Die Kommission hat sich entschieden, die verschiedenen Empfehlungen einzeln wiederzugeben, um ein genaues Bild von den aus der Evaluierung hervorgegangenen Erkenntnisse zu vermitteln. Abschnitt 5.2 enthält eine Zusammenfassung der Empfehlungen. Das Ergebnis der Evaluierung des Programms ist insgesamt positiv, sowohl hinsichtlich der finanziellen Ausführung als auch der Wirkung des Programms auf die Jugendlichen, die Jugendorganisationen und die öffentlichen Verwaltungen. Allerdings wurden auch gewisse Schwachstellen aufgedeckt, die in den folgenden Empfehlungen zum Ausdruck kommen. Zu allen Empfehlungen gibt die Kommission eine erste Reaktion ab.

Das Follow-up zu den Empfehlungen dieses Berichts wird ab 2004 von einer Arbeitsgruppe Evaluierung wahrgenommen, die von der Kommission eingesetzt wird.

5.1. Empfehlungen zu den einzelnen Aktionen

Diese Empfehlungen werden nachstehend zusammen mit den Bemerkungen der Kommission zu den einzuleitenden Folgemaßnahmen wiedergegeben.

5.1.1. Horizontal ausgerichtete Empfehlungen zu den verschiedenen Aktionen

1. Die im Rahmen des Programms angewendeten Altergrenzen sind sehr umstritten. Obgleich in dieser Frage kein Konsens vorliegt, wird empfohlen, die Altergrenzen für die Teilnahme am Programm je nach Aktion nach unten oder oben anzupassen.

- Die Altergrenze von 15 - 25 Jahren ist in der Rechtsgrundlage festgeschrieben und kann daher nicht verändert werden.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage berücksichtigt. Dabei ist insbesondere eine je nach Art der Aktion variierende modulare Öffnung des Programms für junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren vorgesehen.

2. Es wird empfohlen, Jugendliche, die in der Gesellschaft über eingeschränkte Möglichkeiten verfügen, als Hauptzielgruppe des Programms anzusehen und das Programm stärker auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Gruppe auszurichten.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass das Programm auch weiterhin unterschiedslos für alle Jugendlichen offen stehen muss.

- Allerdings können bestimmte spezifische Gruppen, insbesondere benachteiligte Jugendliche, bei der Durchführung der Aktionen im Einzelfall vorrangig berücksichtigt werden.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage Berücksichtigung finden.

3. Hinsichtlich der Durchführung und des Follow-up der Projekte wird empfohlen, die Maßnahmen zur Unterstützung der Projektvorbereitung zu verstärken, insbesondere bei kleinen Organisationen und solchen, die bisher keine Erfahrung mit der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen haben. Außerdem sollte für ein besseres Follow-up der durchgeführten Projekte gesorgt werden.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Empfehlung, insbesondere für die Aktionen 1, 2 und 3, von grundlegender Bedeutung ist.

- Die Kommission empfiehlt den Nationalen Agenturen, für die Unterstützung und Vorbereitung der Projekte Aktion 5 in Anspruch zu nehmen.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage berücksichtigt, insbesondere indem vorgesehen wird, dass die Nationalen Agenturen einige ihre Unterstützungsaktionen dezentralisieren können (siehe Empfehlung 4).

4. Es sollen regionale und lokale Informationsrelais oder Kontaktstellen eingerichtet werden, um mehr Nähe zu den Begünstigten zu gewinnen und um ihnen ein Konzept zur Unterstützung während des Förder-, Antrags- und Evaluierungsprozesses des Programms bereitzustellen. Diese könnten sich als besonders nützlich erweisen, wenn sie sich an jugendliche Randgruppen wenden.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Zugänglichkeit und die Nähe zu den Begünstigten auf regionaler und lokaler Ebene wichtige Aspekte des Programms darstellen, die in Einklang mit den nationalen Besonderheiten generellen Charakter annehmen könnten, sofern dies nicht mit einer Dezentralisierung des Finanzmanagements verbunden ist.

- Im Wege eines Unterstützungskonzepts können auch die Qualität und die Ergebnisse von Projekten positiv beeinflusst werden.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage berücksichtigt, insbesondere indem den Nationalen Agenturen die Möglichkeit geboten wird, einige ihrer Aufträge zu dezentralisieren.

5. Einfachere und verwaltungsmäßig weniger schwerfällige Antragsverfahren, ohne jedoch Projekte in kleinem Maßstab abzuweisen.

- Die Kommission wird die Möglichkeit einer Vereinfachung des Antragsverfahrens in Erwägung ziehen und dabei die Verwaltungszwänge und die spezifischen Bedürfnisse im Zusammenhang mit den verschiedenen Maßnahmen und Aktionen besonders berücksichtigen.

- Um diese Prozesse zu vereinfachen, wird die Kommission eine Online-Antragstellung und andere neue Antragsformen entwickeln.

6. Transparentere Kriterien und Entscheidungsprozesse sowie eine kohärentere und ausgewogenere Umsetzung der europäischen und nationalen Prioritäten in allen Programmländern.

- Die Kommission ist sich dieser Schwierigkeit bewusst; die Arbeitsgruppe Evaluierung wird sich mit der Frage befassen.

- Die Kommission empfiehlt eine intensivere Kontaktpflege zwischen den Nationalen Agenturen, insbesondere durch Verwendung der Youthnet-Website, als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Umsetzung der europäischen und nationalen Prioritäten in allen Programmländern.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Auswahlkriterien und die Entscheidungsprozesse für die Antragsteller transparent sein sollten, und empfiehlt daher den Einsatz von Bewertungsrastern bei zentralen Auswahlverfahren und bei einigen Nationalen Agenturen.

7. Erleichterung des Programmzugangs, gegebenenfalls durch Einführung flexiblerer Zuschussmechanismen.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass zu viel Flexibilität der Transparenz und Kohärenz des Programms schaden würde.

- Die Kommission ist bereit, für jede Aktion im Einzelnen zu prüfen, ob die Einführung von mehr Flexibilität gerechtfertigt sein könnte.

- Die Arbeitsgruppe Evaluierung wird die Möglichkeiten für mehr Flexibilität in Bezug auf Reisekosten und Taschengeld erörtern.

8. Jährliche Evaluierungssitzungen der Begünstigten auf nationaler und europäischer Ebene sowie innerhalb regionaler Ländergruppierungen.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass ein Feedback über die Qualität der Projekte für die Organisationen, Jugendbetreuer und Jugendlichen von großer Bedeutung ist.

- Es werden mehr regelmäßige Evaluierungssitzungen auf europäischer Ebene veranstaltet, und die Kommission empfiehlt, regelmäßig Evaluierungssitzungen auf regionaler Ebene durchzuführen. Sofern relevant und möglich, empfiehlt sie ferner die Verbreitung von Projektergebnissen und Beispielen für vorbildliche Praktiken und würde dies auch unterstützen.

9. Die Jugendbetreuer würden mehr Transparenz im Entscheidungsprozess zur Auswahl der Projekte begrüßen und möchten in diesen Auswahlprozess stärker einbezogen werden.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Auswahlausschüsse (auf der Ebene der Nationalen Agenturen oder der Kommission) den Jugendbetreuern offen stehen sollten.

- Die Kommission wird prüfen, auf welche Weise sich die Information über die Auswahlausschüsse und die von ihnen getroffenen Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene verbessern lassen (siehe auch Empfehlung 10).

10. Die Teilnehmer würden eine genaue Angabe der Gründe für die Ablehnung ihrer Projekte begrüßen, damit sie die Qualität ihrer Projekte verbessern können.

- Die Arbeitsgruppe Evaluierung wird prüfen, wie sich die Informationen an die Projektträger über die Gründe für die Ablehnung ihrer Projekte verbessern lassen.

11. Es wird empfohlen, Jugendlichen und Jugendbetreuern, die an einem Projekt teilgenommen haben, ein Zertifikat auszustellen, wie dies beim EFD üblich ist. Dieses Zertifikat dient der Anerkennung der durch die Teilnahme am Projekt erworbenen Fähigkeiten.

- Angeregt durch das EFD-Zertifikat und die beispielhaften Praktiken der Mitgliedstaaten wird die Kommission den Nationalen Agenturen empfehlen, ab 2004 schrittweise ein System aufzubauen, das auf die Ausstellung von Zertifikaten an die jugendlichen Teilnehmer der Programme abzielt.

- Diese Empfehlung wird in der künftigen Rechtsgrundlage dahingehend berücksichtigt, dass die Ausstellung eines Zertifikats an die Begünstigten des Programms darin verbindlich vorgeschrieben werden soll.

12. Da Mobilitätshindernisse ein Problem für die Programmdurchführung darstellen, wird dringend empfohlen, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere um die Visabeschaffung für die Programmteilnehmer zu vereinfachen.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass dies eine sehr wichtige Frage ist, insbesondere mit Blick auf die Aktionen mit Drittländern.

- Das politische Engagement zur Beseitigung dieser Hindernisse ist nicht hinreichend ausgeprägt. Die Kommission wird in diesem Bereich Initiativen ergreifen, um die am Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten für diese Frage zu sensibilisieren.

- Das Fehlen eines Freiwilligenstatus stellt ebenfalls ein Hindernis für die Mobilität dar. Diese Frage sollte im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode behandelt werden.

- Die Notwendigkeit der Beseitigung der Mobilitätshindernisse wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage erneut bekräftigt.

13. Nach Abschluss ihrer Projekte hätten die Projektträger gern ein Feedback über die Qualität ihrer Arbeit.

- Die Kommission hält es für sehr wichtig, den Projektträgern auf zentraler wie dezentraler Ebene Informationen über die Abschlussevaluierung der Projektergebnisse zukommen zu lassen. Dieser Punkt wird von der Arbeitsgruppe Evaluierung behandelt.

14. Es wird empfohlen, nicht finanzierte Projekte, die den im Rahmen des Programms finanzierten Projekten ähneln, mit einem "Label" auszuzeichnen.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten hier nach den Mustern vorbildlicher Praktiken des JUGEND-Programms richten könnten.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage berücksichtigt.

15. Es müsste möglich sein, längerfristige Querverbindungen zwischen den verschiedenen Aktionen zu schaffen.

- Der von der Kommission 2004 veröffentlichte Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen von Aktion 5 ist darauf ausgerichtet, die Durchführung von Projekten zu ermöglichen, die sich über mehrere Aktionen des Programms erstrecken. Diese Art von Maßnahmen wird 2005 und 2006 fortgesetzt.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage berücksichtigt.

16. Bessere Sichtbarkeit des Programms.

- Die Kommission zieht in Betracht, dass die Sichtbarkeit des Programms gegenüber den politisch Verantwortlichen verbessert werden muss.

- Sie zieht ausserdem in Betracht, dass die Sichtbarkeit des Programms gegenüber den Sozialpartnern verstärkt werden muss, um den Beitrag des Programms für eine aktive Staatsbürgerschaft junger Menschen, ihren Solidaritätssinn, ihren Unternehmungsgeist und ihre Beschäftigungsfähigkeit besser zur Geltung zu bringen

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die im Rahmen der Europäischen Jugendwoche vom September 2003 organisierten Tätigkeiten bereits einen wesentlichen Beitrag zur Schärfung des Profils und zur Förderung des Bewusstseins für das Programm auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene geleistet haben.

- Die Kommission zieht in Betracht, im Jahr 2005 eine ähnliche Veranstaltung zu organisieren.

5.1.2. Empfehlungen zu Aktion 1

17. Es sollte möglich sein, die Dauer der Projekte für benachteiligte Jugendgruppen zu verkürzen.

- Die Rechtsgrundlage des Programms JUGEND sieht eine Dauer der Austauschprogramme von mindestens einer Woche vor. Dies kann nicht geändert werden.

- Dennoch wird die Arbeitsgruppe Evaluierung die Möglichkeit prüfen, gewisse Modalitäten für die Projektdauer einzuführen, um eine eventuelle Teilnahme von benachteiligten Jugendlichen zu fördern.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage berücksichtigt.

18. Die Qualität der Projekte und Partnerschaften sollte gestärkt werden.

- Die Verbesserung der Qualität der Partnerschaften ist ein wichtiger Aspekt und bedingt die Qualität der Projekte.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass sich die Nationalen Agenturen stärker im Bereich der Förderung der Suche nach und der Gründung von Partnerschaften engagieren sollten.

- Die Kommission hat die Absicht, ein Follow-up der - insbesondere multilateralen - Partnerschaften zwischen Organisationen einzuführen, die als Partner an einem Aktion 1-Projekt teilgenommen haben.

5.1.3. Empfehlungen zu Aktion 2

19. Die Kernelemente der Qualität des EFD (Partnerschaft, ausgewogenes Verhältnis zwischen Dienst und Lernerfahrung, Ausbildung/Unterstützung usw.) sollen beibehalten und systematisch weiter ausgebaut werden. Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Vorbereitung und Follow-up und die systematische Einbeziehung anderer Partner sind empfehlenswert.

- Die Arbeitsgruppe Evaluierung wird sich mit dem Ausbau der Vorbereitungs-, Betreuungs- und Folgemaßnahmen sowie der Rolle und Zuständigkeit der verschiedenen Partner befassen.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass es möglich sein sollte, die Erfahrungen der Jugendlichen, die an einem EFD teilgenommen haben, zu nutzen, und zwar ab 2004 auch im Sinne einer weiteren Unterstützung der Netze und Vereinigungen ehemaliger europäischer Freiwilliger.

- In ihrem Vorschlag für die künftige Rechtsgrundlage könnte die Kommission die Komponente Future-Capital in die EFD-Aktion integrieren, um den Jugendlichen, die an einem EFD teilgenommen haben, die Möglichkeit zu bieten, ihre neu erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten für eine bessere soziale Eingliederung zu nutzen.

20. Eine eindeutige Definition der Zielgruppe und des Freiwilligenprofils ist empfehlenswert. Außerdem ist eine Überarbeitung und flexiblere Gestaltung der Finanzierungsbestimmungen und Verfahren im Hinblick auf die Nicht-Ausgrenzung von Jugendlichen im Rahmen des EFD erforderlich.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass der EFD allen Jugendlichen offen stehen muss. Der EFD ist nicht vorrangig für benachteiligte Jugendliche bestimmt.

- Der EFD muss den Jugendlichen unabhängig von ihren Qualifikationen offen stehen.

- Besondere Anstrengungen müssen im Hinblick auf benachteiligte Jugendliche unternommen werden, um ihnen ebenfalls Zugang zum EFD zu verschaffen.

- Die Kommission wird die einschlägigen Bestimmungen 2004 im Rahmen der Arbeitsgruppe Evaluierung überarbeiten, um die spezifischen Bedürfnisse der benachteiligten Jugendlichen besser berücksichtigen zu können und ihre Teilnahme am EFD zu erleichtern.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass es in bestimmten Fällen angezeigt sein könnte, bestimmte spezifische Fähigkeiten der Jugendlichen, die an einem EFD teilnehmen wollen, mit zu berücksichtigen, sofern dies im Hinblick auf die jeweilige Freiwilligenaktion gerechtfertigt ist.

21. Es wird die Dezentralisierung des Bewertungsverfahrens für die anerkannte Interessensbekundung (HEI) und ein insgesamt zügigeres und weniger schwerfälliges Zulassungs- und Antragsverfahren empfohlen.

- Die Dezentralisierung der HEI wird gegenwärtig geprüft. Die Kommission wird 2004 entsprechende Vorschläge ausarbeiten.

- Eine stärker qualitätsorientierte Zulassung der Aufnahmestrukturen ist geplant.

- Eine europäische Online-Datenbank, in der die genehmigten Aufnahmeprojekte erfasst sind, wird weiter fortgeführt und benutzerfreundlicher gestaltet.

- Außerdem ist geplant, die Zahl der zugelassenen Aufnahmestrukturen zu erhöhen.

22. Bei den EFD-Projekten handelt es sich um transnationale Partnerschaften, deren Finanzierung von den beiden Nationalen Agenturen des Entsende- und des Aufnahmelandes abhängt. Einige Mitgliedstaaten sind der Ansicht, es sollten Alternativen zu dieser Form der aufgeteilten Finanzierung eingeführt werden können, um zu vermeiden, dass ein Projekt daran scheitert, dass eine der beiden Nationalen Agenturen nicht zur Finanzierung des Projekts bereit ist.

- Die Kommission hat die Absicht, im Laufe des Jahres 2004 im Rahmen der Arbeitsgruppe Alternativen zur aufgeteilten Finanzierung zu prüfen.

23. Der individuelle Charakter des EFD muss aufrecht erhalten werden; andere Formeln können lediglich ergänzend dazu zum Einsatz kommen .

- Die Kommission wird die Pilotversuche mit kollektiven EFD-Projekten fortführen.

- Die Arbeitgruppe Evaluierung wird die Möglichkeiten prüfen, dem EFD einen stärker kollektiven Charakter zu verleihen, um die Zahl der Freiwilligen, die Wirkung und die Sichtbarkeit des EFD zu erhöhen.

- Der Vorschlag der Kommission für die künftige Rechtsgrundlage könnte neben dem individuellen EFD einen kollektiven EFD vorsehen, wobei zwischen beiden Formeln ein Gleichgewicht zu wahren ist.

24. Die Zahl der am EFD teilnehmenden Freiwilligen sollte erhöht werden.

- Der Programmhaushalt steht bereits für die Jahre 2000-2006 fest. Daher steht kaum Spielraum für eine Erhöhung der Zahl der Freiwilligen zur Verfügung.

- Allerdings wird die Kommission der Arbeitsgruppe 2004 vorschlagen, die Möglichkeiten für eine flexiblere Gestaltung des EFD unter anderem hinsichtlich der Pauschalregelung zu prüfen, um eventuell die Zahl der Teilnehmer erhöhen zu können.

- Diese Empfehlung wird im Vorschlag für die künftige Rechtsgrundlage für den Jugendbereich berücksichtigt. Es könnte ein Label eingeführt werden, mit dem die im Rahmen nationaler oder regionaler Programme finanzierten Freiwilligendienste als EFD anerkannt werden.

5.1.4. Empfehlungen zu Aktion 3

25. Es erscheint zweckmäßig, Future-Capital mit dem EFD zu verknüpfen.

- Diese Änderung kann im Rahmen des gegenwärtigen Programms nicht ins Auge gefasst werden. Allerdings wird die Kommission diese Empfehlung in ihrem Vorschlag für die neue Rechtsgrundlage im Jugendbereich berücksichtigen (siehe auch Empfehlung 19).

26. Die Aktion sollte sich an den Grundsätzen der aktiven Beteiligung der Jugendlichen, der nicht formalen und informellen Bildung und der sozialen Nicht-Ausgrenzung orientieren

- Die Kommission hat insbesondere im Anschluss an die Seminare, die 2002 und 2003 zu dieser Frage stattgefunden haben, eine Neuausrichtung der Aktion vorgenommen.

- Die Kommission plant ferner, Aktion 3 als bevorzugtes Instrument für die Beteiligung der Jugendlichen einzusetzen, nachdem 2003 und 2004 Pilotprojekte zum Thema Partizipation auf den Weg gebracht wurden.

- Diese Aktion ist ein Instrument der Strategie zur sozialen Integration junger Menschen im Rahmen des Programms. Die Kommission plant die Aufstellung spezifischer Indikatoren, um ein besseres Follow-up des Beitrags dieser Aktion zu diesem Ziel zu gewährleisten (2004- 2006).

27. Die Aktion 3.1 (Gruppeninitiativen und Netzwerkprojekte) bedarf einer verstärkten Betreuung, insbesondere durch Einsatz von Aktion 5. Dabei geht es vor allem um Kontaktseminare zur Vorbereitung der Netzwerkprojekte.

- 2002 und 2003 wurden bereits Kontaktseminare abgehalten, um Jugendlichen, die ein Projekt im Bereich Jungendinitiativen durchgeführt haben, die Möglichkeit zu geben, Netzwerkprojekte zu konzipieren. Diese Art von Seminaren wird in den nächsten Jahren fortgesetzt.

- In der Ausgabe 2004 des Benutzerhandbuchs zum Programm JUGEND ist vorgesehen, dass Aktion 5 zur Unterstützung der Tätigkeiten im Rahmen der Aktion 3 eingesetzt wird.

- Im Hinblick auf ein besseres Follow-up der Netzwerkprojekte wird die Kommission den Einsatz von Follow-up-Indikatoren vorschlagen (2004-2006).

5.1.5. Empfehlungen zu Aktion 4

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen nicht genügend Erfahrungswerte vor, um die Ergebnisse der Aktion 4 evaluieren zu können. Bisher wurde nur eine äußerst begrenzte Anzahl von Projekten durchgeführt. Daher betreffen die Ergebnisse dieser Evaluierung lediglich die Aspekte der Umsetzung der Aktion.

28. Die für gemeinsame Aktionen angewendeten Verfahren sollten vereinfacht werden.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die ausschussübergreifende Gruppe für die gemeinsamen Aktionen ein spezifischeres Mandat erhalten sollte, so dass sie der Kommission im Namen der drei Ausschüsse eine Stellungnahme zu den jährlichen Themen und den Projektauswahlverfahren abgeben kann, ohne dass anschließend die drei Ausschüsse formal damit befasst werden müssen.

- Die Kommission wird 2004 die Möglichkeit einer Vereinfachung der Verwaltungsverfahren prüfen, an denen die verschiedenen Dienststellen der Kommission beteiligt sind.

- Für die neue Generation der Programme wird die Kommission flexible Übergänge zwischen einzelnen Programmen vorschlagen.

29. Bei den gemeinsamen Aktionen müsste die Jugend stärker berücksichtigt werden

- Zwar stammten die 2001 ausgewählten Projekte im Wesentlichen von großen Organisationen, die nicht sehr repräsentativ für den Jugendbereich waren, doch im Rahmen der 2002, 2003 und 2004 gewählten Themen nehmen die jungendspezifischen Themen einen wichtigen Platz ein, beispielsweise die aktive Beteiligung der Jungend am öffentlichen Leben. Die Kommission hat die Absicht, diesen Kurs auch 2005 und 2006 beizubehalten.

- Bei den Begünstigten der 2002 und 2003 ausgewählten Projekte handelt es sich zum Teil um im Jugendbereich tätige NRO.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Beteiligung von Begünstigten aus dem Jugendbereich an den gemeinsamen Aktionen durch eine bessere Einbeziehung der Nationalen Agenturen im Hinblick auf die Information potentieller Kandidaten verbessert werden könnte.

30. Die Auswahlkriterien für die gemeinsamen Aktionen sollten flexibler gestaltet werden.

- Die im Rahmen der gemeinsamen Aktionen durchgeführten Projekten haben entweder eine strukturierende Wirkung (Aufstellung neuer Konzepte...), oder einen Laboratoriumseffekt (Erprobung neuer Konzepte...). Es handelt sich um eine begrenzte Zahl von Projekten, so dass folglich die Kriterien noch festgelegt werden müssen.

- Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen muss klar, gut strukturiert und transparent sein. Es erscheint daher schwierig, völlig offene Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, wie dies von verschiedener Seite gewünscht wird.

- Die Kommission ist dagegen der Auffassung, dass die Anforderung der Kompatibilität zwischen allen Bereichen, die an den gemeinsamen Aktionen beteiligt sind (derzeit: allgemeine und berufliche Bildung und Jugend), übertrieben ist und in bestimmten Fällen auf gemeinsame Aktionen zwischen zwei Bereichen beschränkt werden könnte.

31. Es sollte eine Strategie zur Aufwertung der gemeinsamen Aktionen entwickelt werden.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Kommunikation im Bereich der gemeinsamen Aktionen, die Information über Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen und die Nutzbarmachung der Ergebnisse der ersten Projekte gestärkt werden müssten.

- Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass der Multiplikatoreffekt der gemeinsamen Aktionen besser genutzt werden muss.

- Die Kommission wird in dieser Hinsicht Maßnahmen treffen (Website, Begegnungen zwischen Begünstigten und Nationalen Agenturen...).

5.1.6. Empfehlungen zu Aktion 5

32. Qualität und Aufbau von Kapazitäten müssen als Schwerpunkte der Jugendarbeit beibehalten werden.

- Die Kommission hält eine weitere Stärkung der Qualität in der Jugendarbeit für erforderlich.

- Zur Erreichung dieses Ziels werden Aktion 5-Projekte auf zentraler und dezentraler Ebene, Aktion 5-Großprojekte, die SALTO Ressourcenzentren sowie das Partnerschaftsprogramm zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission zur Schulung im Bereich Jugendarbeit ("European Youth Worker Training") eingesetzt.

- Diese Maßnahmen sollen durch eine aktive Vernetzung und die Verbreitung von Best-Practice-Projekten gegebenenfalls unter Einbeziehung Jugendlicher ergänzt werden, um kontinuierlich mit ihnen Kontakt zu halten und ein entsprechendes Feedback von ihnen sicherzustellen.

- In diesem Zusammenhang plant die Kommission für das Jahr 2004 eine neue Veranstaltung zum Thema "Brücken zur Ausbildung", an der die wichtigsten Akteure des Bereichs Ausbildung teilnehmen sollen.

- Im Rahmen der künftigen Rechtsgrundlage könnte die Kommission eine spezifische Maßnahme zur Unterstützung der Jugendarbeit ("Youth Work") vorschlagen.

33. Aktion 5 sollte auch weiterhin auf die Erleichterung des Zugangs aller Jugendlicher zum Programm ausgerichtet werden.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass der gezielten Einbeziehung Jugendlicher, die in der Gesellschaft nur über eingeschränkte Möglichkeiten verfügen, und derer, die in abgelegenen ländlichen Gebieten leben, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Dies könnte durch die Stärkung von Informations- und Kommunikationstätigkeiten auf lokaler und regionaler Ebene geschehen (siehe auch Empfehlung 3 und 4).

- In das Arbeitsprogramm für 2004 werden spezifische Ziele im Zusammenhang mit dieser Zielgruppe einbezogen. In dieser Hinsicht werden die Synergieeffekte mit dem SALTO Ressourcenzentrum verstärkt, das sich mit dem Aspekt der Nicht-Ausgrenzung im Rahmen des Programms befasst.

- Überdies soll das volle Potential der persönlichen Kontakte und der Informationstechnologie genutzt werden, um generell ein breiteres Spektrum von Jugendlichen zu erreichen und mit eingehenden Informationen über die Prioritäten des Jugend-Programms zu versorgen.

- Im Rahmen des Programms werden auch die EURODESK finanziert, und die Kommission wird in Kürze ein Portal Jugend einrichten, das zur Unterstützung von Informationsmaßnahmen dient.

- Diese Empfehlung wird im Rahmen der künftigen Rechtsgrundlage berücksichtigt.

34. Vereinfachung und flexiblere Gestaltung von Aktion 5.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Komplexität der Aktion 5 sowohl als Vorteil (die Tätigkeiten werden positiv als kreative Vorschläge für Projektformate angesehen) als auch als relativer Nachteil betrachtet werden kann, da die Anzahl der Aktivitäten und die angewendeten Kriterien in einigen Fällen als restriktiv aufgefasst werden.

- Auf kurze Sicht ist die Kommission der Ansicht, dass die Projektformate nicht geändert werden, um die Verfahren und deren Verständnis zu stabilisieren.

- 2004 wird die Arbeitsgruppe mögliche Wege in Richtung auf mehr Flexibilität prüfen.

35. Notwendigkeit anhaltender Unterstützung für innovative Maßnahmen.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass innovative Projekte in Verbindung mit einer angemessenen Verbreitung der Projektergebnisse einen wesentlichen Bestandteil des Mehrwerts von Jugendprojekten auf europäischer Ebene ausmachen.

- Die Kommission beabsichtigt, - bis 2006 - jährliche Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten und von innovativen Konzepten im Hinblick auf internationale Ausbildung und Zusammenarbeit im Bereich der Jugendarbeit zu erlassen.

- Die Kommission wird diese Empfehlung im Rahmen des künftigen Programms berücksichtigen.

36. Es sollte ein Follow-up zur Wirkung der Aktion 5 auf die anderen Aktionen des Programms stattfinden.

- Die Kommission schlägt vor, 2004 einen Indikator aufzustellen, um das Follow-up der Wirkung der Aktion 5 auf die anderen Aktionen zu verbessern.

37. Die Jugendbetreuer fordern eine Unterstützungsmaßnahme, die schwerpunktmäßig auf jugendpolitische Fragen und insbesondere auf die Jugendforschung ausgerichtet ist.

- Der Rat dürfte 2004 die gemeinsamen Ziele im Bereich "ein besseres Verständnis der Jugend" annehmen. Damit wird die Kommission die Möglichkeit haben, für 2005-2006 einen Plan für Aktionen im Zusammenhang mit Jugendforschung aufzustellen.

- Die Kommission könnte im Rahmen der künftigen Rechtsgrundlage für den Jugendbereich eine spezifische Maßnahme für Forschung einführen.

38. Es wäre wichtig, auf europäischer Ebene Qualitätsstandards für Jugendmaßnahmen einzuführen.

- Die Kommission wird Begegnungen für den Austausch beispielhafter einschlägiger Praktiken veranstalten (2004 - 2006).

- Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europarat wird auf die Festlegung von Qualitätsstandards ausgerichtet.

5.1.7. Empfehlungen zum Partnerschaftsprogramm zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission zur Schulung im Bereich Jugendarbeit ("European Youth Worker Training").

39. Die Managementstrukturen sollten klarer abgesteckt sein, insbesondere die Auswahl- und Entscheidungsverfahren im Rahmen des Paktes (Covenant)

- Die Kommission ist der Ansicht, dass eine klarere Festlegung der Zuständigkeiten der verschiedenen am Pakt Beteiligten und eine breiter angelegte Kommunikation mit den Mitteln des Internet und über Veröffentlichungen im Bereich der Auswahl- und Entscheidungsverfahren zur Qualität des Paktes beitragen kann.

- Die Kommission wird ein besonderes Augenmerk auf die effiziente Nutzung der Kompetenzen und Instrumente richten, die der Partnerschaft zur Verfügung stehen, z.B. durch Ausbau des Netzes der Ausbilder, die an den Ausbildungsmaßnahmen des Paktes teilgenommen haben.

- Diese Punkte werden im neuen Pakt mit dem Europarat über Ausbildung verstärkt berücksichtigt, den die Kommission 2004 aufsetzen will.

40. Integrierteres Konzept in Bezug auf die verschiedenen Akteure, die an der Ausbildung junger Menschen beteiligt sind

- Die Kommission wird dafür sorgen, dass Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Beteiligten, Tätigkeiten und Instrumenten im Rahmen des Paktes auf allen Ebenen gestärkt werden. Dies wird insbesondere durch eine stärkere Einbeziehung der Nationalen Agenturen und SALTO Ressourcenzentren in das Partnerschaftsprogramm im Rahmen der bestehenden Ausbildungsstrategie geschehen.

- Die Kommission wird ferner anstreben, gegebenenfalls die Synergiewirkungen zwischen den drei verschiedenen Partnerschaften mit dem Europarat (Ausbildung, Forschung, EuroMed) zu nutzen.

41. Eine stärkere Schwerpunktsetzung auf die Verbreitung der Ergebnisse und Praktiken ist wünschenswert.

- Die Kommission wird sich bemühen, den Multiplikatoreffekt des Paktes sowohl durch deutlichere Schwerpunktsetzung auf das Multiplikatoren als auch durch Stärkung der Synergiewirkungen und Querverweise zwischen allen Veröffentlichungen im Rahmen des Paktes zu stärken.

- Sie wird dafür sorgen, dass Ausbildungsmodule und andere Instrumente so aufbereitet werden, dass diese auf die nationale, regionale und lokale Ebene übertragen und auf dieser genutzt werden können. Die Kommission wird Möglichkeiten prüfen, an der Basis tätige Jugendbetreuer/Jugendleiter in diesen Prozess mit einzubeziehen.

5.1.8. Empfehlungen zu den Aktionen mit Drittländern

42. Es wurde empfohlen, die Mittel für die Zusammenarbeit mit Drittländern aufzustocken

- Diese Empfehlung kann in den Haushaltsplänen 2004-06 sowie im neuen Programm berücksichtigt werden.

43. Es wurde empfohlen, die Zahl der Ressourcenzentren zu erhöhen

- Dieser Empfehlung ist mit der Einrichtung eines Ressourcenzentrums für die GUS zusätzlich zu den bereits bestehenden Zentren für Südosteuropa und Euro-Med bereits Folge geleistet worden.

44. Größere Anstrengungen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Aktion und zur Verbesserung des Zugangs von Organisationen aus Drittländern.

- Die Kommission hat 2003 bereits Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlung eingeleitet, insbesondere durch die Einrichtung eines Ressourcenzentrums für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), mit dem Start der Euro-Med Plattform und der Aktionswoche des Programms 'Jugend in Aktion', wo die Zusammenarbeit mit den Mittelmeerpartnerländern eine der Prioritäten bildete.

- Für 2004 plant die Kommission die Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Seminare und Begegnungen zwischen Verwaltungen und Jugendorganisationen.

- Die Arbeit der Ressourcenzentren soll ebenfalls besser gefördert werden, insbesondere im Wege einer Verbesserung der Website.

- Die Kommission könnte im Rahmen der künftigen Rechtsgrundlage eine spezifische Aktion für Drittländer in Betracht ziehen.

45. Wirksamere Verbreitung von Ergebnissen und Informationen an die lokalen Organisationen.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Empfehlung durch die Einrichtung des Ressourcenzentrums für die GUS und die Fortführung der Arbeit der Ressourcenzentren für Südosteuropa und Euro-Med bereits teilweise umgesetzt worden ist.

- Mehrjahresprojekte im größeren Maßstab könnten ferner zu diesem Ziel beitragen, wie dies an den Pilotprojekten für den Balkan 'youthNET' und am Balkan-Jugendprojekt deutlich wurde.

- Die Kommission hat die Absicht, 2005 beim Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für Aktion 5 den Ländern der GUS und des südlichen Mittelmeerraums Vorrang einzuräumen.

- Im Rahmen von Euro-Med wird die Einrichtung der Euro-Med Jugend-Plattform die Verbreitung von Informationen an die lokalen Organisationen erleichtern.

46. Das Modell des Euro-Med-Jugend-Programms sollte auf den Balkan und die GUS übertragen werden, indem regionale Teilprogramme auf der Grundlage zusätzlicher Finanzierungsmittel aus externen Haushaltslinien aufgelegt und nationale Koordinierungsstrukturen aufgebaut werden.

- Die Kommission prüft gegenwärtig die Möglichkeiten einer Einführung dieser Art von Programm für die beiden genannten Regionen zum Jahr 2005. Dies wird vor allem von den Finanz- und Verwaltungsmitteln abhängen, die zu diesem Zweck bereitgestellt werden könnten.

- Die Kommission wird im Rahmen der künftigen Rechtsgrundlage darauf achten, dass Vorkehrungen getroffen werden, damit die verschiedenen Programme ihre Mittel zusammenlegen können, insbesondere für Aktionen der Art Euro-Med-Jugend.

47. Es wird eine Ausdehnung der geographischen Reichweite des Programms empfohlen.

- Angesichts der begrenzten Mittel ist die Kommission der Ansicht, dass in der neuen Rechtsgrundlage die Möglichkeit eines modularen Konzepts der Öffnung des Programms für ein breiteres Spektrum von Ländern vorgesehen werden könnte, wobei man mit den Ländern des "größeren Europa" beginnen könnte.

- Für weiter entfernt liegende Regionen würde die Zusammenarbeit schwerpunktmäßig auf die Jugendbetreuer/Multiplikatoreffekte ausgerichtet und sollte sich auf bestimmte vorrangige Themen konzentrieren.

- 2004 wird eine Arbeitsgruppe der Nationalen Agenturen eingerichtet, die untersuchen soll, ob ein derartiges thematisches Konzept bereits im Rahmen des laufenden Programms eingeführt werden könnte.

48. Es wurde empfohlen, im Rahmen eines Projekts ein Mix von Regionen zuzulassen

- Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Empfehlung im Widerspruch zu der Empfehlung der Einrichtung regionaler Teilprogramme nach dem Muster von Euro-Med steht, und dass es nicht zweckmäßig wäre, benachbarte Regionen im Hinblick auf eine eventuelle Kofinanzierung aus externen Haushaltslinien zusammenzuschließen.

- Was die anderen Länder anbelangt, wird die Arbeitsgruppe Evaluierung die Möglichkeiten für die Übernahme eines eher thematisch als geographisch ausgerichteten Konzepts prüfen.

49. Im Rahmen der Evaluierungen wurde die Förderfähigkeit bilateraler Austauschprogramme empfohlen

- Dies ist im Rahmen der gegenwärtigen Rechtsgrundlage nicht möglich, da diese neben den Drittländern mindestens zwei Mitgliedstaaten verlangt.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Multilateralität der Austauschprogramme ein wichtiges Element für die Gewährleistung des europäischen Mehrwerts ist. Sie erkennt jedoch auch den Wert an, den bi- oder trilaterale Austauschprogramme für die Erleichterung des Zugangs lokaler oder kleiner Organisationen ohne europäische Erfahrungen haben können.

- Die Arbeitsgruppe Evaluierung wird die Möglichkeiten einer Einführung trilateraler Austauschmaßnahmen bereits während des laufenden Programms prüfen, um die Teilnahme von zwei oder mehr kulturellen Gemeinschaften desselben Landes zu erleichtern.

50. Anhebung des Reisekostenzuschusses für Teilnehmer aus Drittländern auf 100%

- Die Kommission ist der Ansicht, dass die Folgen dieses Vorschlags von der Arbeitsgruppe Evaluierung geprüft werden müssen.

51. Die Organisationen in Drittländern und ihre aktive Beteiligung am Programm sollten gefördert werden, indem sie die Möglichkeit erhalten, selbst Anträge einzureichen und führende Projektpartner zu werden.

- Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Möglichkeit von der Verfügbarkeit angemessener nationaler Strukturen abhängig gemacht werden muss.

- Diese Voraussetzungen könnten im Rahmen regionaler Teilprogramme geschaffen werden, die mit ergänzenden Finanzierungen eingeführt werden könnten.

52. Es wurde eine terminologische Änderung empfohlen. Ausdrücke wie 'internationale Zusammenarbeit' oder Zusammenarbeit mit Partnerländern wurde als angemessener erachtet, da sie einen eher positiven Beiklang haben.

- Die Kommission wird diese Empfehlung im Vorschlag für die künftige Rechtsgrundlage berücksichtigen.

5.2. Zusammenfassung der Empfehlungen

Zusammenfassend hat die Halbzeitevaluierung des Programms JUGEND zu folgenden Empfehlungen geführt:

1. Noch gezieltere Ausrichtung des Programms auf die Zielgruppe, d.h. Jugendliche aller Art unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Jugendlicher.

2. Verbesserung der Unterstützung der Begünstigten und Projekte in allen Phasen des Programms durch Maßnahmen im Hinblick auf Nähe und Qualität.

3. Vereinfachung und möglichst flexible Gestaltung der Verfahren nach Maßgabe der jeweils angepeilten Zielgruppe.

4. Stärkung der Transparenz und Kohärenz bei der Durchführung des Programms, insbesondere auf dezentraler Ebene.

5. Aufwertung der Qualität der Arbeit durch Informationsrückfluss an die Begünstigten und Anerkennung der geleisteten Tätigkeiten.

6. Ausbau der Freiwilligendienste in qualitativer und quantitativer Hinsicht.

7. Stärkere Öffnung des Programms gegenüber Drittländern.

8. Vorgriff auf die Entwicklung durch Umsetzung innovativer Projekte und Durchführung der notwendigen Studien.

9. Erhöhung der Sichtbarkeit des Programms und seiner einzelnen Aktionen und Nutzbarmachung der erzielten Ergebnisse.

6. SCHLUSSFOLGERUNG

Die Halbzeitevaluierung des Aktionsprogramms JUGEND wurde unter Einbeziehung aller Akteure des Programms durchgeführt: nationale Verwaltungen, Nationale Agenturen, Jugendorganisationen, Jugendbetreuer/Jugendleiter und Wissenschaftler.

Dabei wurde auf eine Kombination verschiedener Evaluierungsformen zurückgegriffen: Berichte der am Programm teilnehmenden Länder, Evaluierungen besonderer Vorkehrungen, Expertentagungen, Arbeitsgruppen, externe Evaluierungen.

Daraus ergaben sich reichhaltige und übereinstimmende Botschaften. Zum einen findet das Programm JUGEND große Anerkennung. Seine Ziele werden weitgehend erreicht, und seine Durchführung als das Ergebnis eines auf Konsens basierenden Konzepts zwischen den verschiedenen Akteuren findet Zustimmung. Auf der anderen Seite führt die Evaluierung angesichts der Entwicklung der Jugend und der politischen Zusammenarbeit im Jugendbereich sowie der dieser Art von Programm grundsätzlich inhärenten Schwierigkeiten zu einer Reihe von Empfehlungen, die in Zukunft umgesetzt werden sollen.

In dieser Unterlage hat die Kommission zu diesen Empfehlungen Stellung bezogen, und sie ist bereit, einige dieser Empfehlungen in der zweiten Phase des Programms bis zum Jahr 2006 ganz oder teilweise umzusetzen. Andere werden im Rahmen ihrer Vorschläge für ein neues Programm zur Förderung der Jugend ab 2007 Berücksichtigung finden.

ANHANG 1

Wirkungsanalyse der am JUGEND-Programm beteiligten Länder -

angewendete Methodik

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

// Europäische Kommission

Generaldirektion Bildung und Kultur

Jugend, Zivilgesellschaft, Kommunikation

Jugend

EAC/D1/JK/NV/AP/JM/LV/HC D(2002)

Studie zu den Auswirkungen der Aktionen 1, 2, 3 und 5 des Aktionsprogramms Jugend

zwecks Vorbereitung der nächsten Generation von Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

1. Einleitung

Mit Blick auf die nächsten Generation von Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend hat die Europäische Kommission einen Rahmen für die Vorbereitung dieser Programme vorgeschlagen (siehe Dokument EAC.D1/VG/12-D(2002)24639).

Zweck des vorliegenden Dokuments ist es, in Vorwegnahme der im Beschluss Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des Aktionsprogramms JUGEND geforderten Evaluierung des Programms festzulegen, welche Umsetzungsmaßnahmen für die in diesem Rahmen geplanten Aktionen von den Programmländern erwartet werden.

Mit Blick auf den Zeitrahmen wird vorgeschlagen, diese Bewertung auf die beiden folgenden Bereiche zu beschränken:

(1) Eine Analyse des Umfangs, in dem die übergeordneten Ziele des Aktionsprogramms JUGEND und die spezifischeren Ziele der verschiedenen Aktionen des Programms erreicht wurden, wobei die Wirkung auf die Jugendlichen, die Organisationen sowie auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen abzuschätzen ist;

(2) Empfehlungen für die nächste Generation von Programmgen.

Eine quantitative Bewertung des gegenwärtigen Programms ist nicht erforderlich, da bereits entsprechende Daten zur Verfügung stehen.

Die Programmländer werden gebeten, sich an die vorgeschlagene Struktur zu halten und der Europäischen Kommission ihre Bewertung der verschiedenen in diesen Leitlinien behandelten Themen mitzuteilen.

2. Anwendungsbereich und Zeitrahmen für die Folgenabschätzung

Dieses Dokument ist an die Nationalen Behörden der Programmländer gerichtet. Zu bewerten ist das Aktionsprogramm JUGEND ab 2000. Eine Bezugnahme auf oder Vergleiche mit Bewertungsergebnissen, Trends, Erfolgen oder Schwierigkeiten der Vorläuferprogramme wird jedoch begrüßt. Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND unterstützten Aktivitäten in den Aktionen 1.1, 2.1, 3 und 5.1 in den Programmländern. Zu den Aktionen 1.2, 2.2 und 5.1.2. (Kooperation mit Drittländern) hat die Kommission eine separate externe Studie in Auftrag gegeben.

Die Nationalagenturen werden gebeten, die endgültigen Ergebnisse bis 30. Juni 2003 in Englisch, Französisch oder Deutsch an die Kommission zu schicken. (GD EAC, Jugend Referat D.1, Rue Van Maerlant 2, B-1049 Brüssel).

3. Methodik

Die Nationalen Behörden können selbst die geeigneten Instrumente und Zugänge auswählen, wobei sie jedoch die in diesem Dokument beschriebenen Leitlinien zu berücksichtigen haben. Es steht den Nationalen Behörden zudem frei, einen Teil der Bewertungsmaßnahmen an externe Auftragnehmer zu vergeben.

Im Mittelpunkt der Konsultation sollten die Qualität und die Wirkung des Aktionsprogramms JUGEND stehen. Diese qualitative Bewertung sollte auf dem bei den Nationalen Agenturen vorliegenden Material beruhen und nach Möglichkeit durch Fallstudien, Interviews und Erfahrungsberichte jugendlicher Teilnehmer und beteiligter Organisationen ergänzt werden. Es wäre hilfreich, Arbeitsgruppen zu bilden oder auf einzelstaatlicher Ebene Seminare abzuhalten, um Information zu sammeln und Ergebnisse zu vergleichen. Es müssen unbedingt die Einschätzungen und Erfahrungen der Jugendlichen ausgewertet werden, die an den JUGEND-Projekten teilgenommen haben,.

Die Nationalen Behörden der Programmländer werden gebeten, für jede Aktion des Aktionsprogramms JUGEND (1, 2, 3 und 5):

- die Wirkung auf die jungen Menschen sowie auf Jugendbetreuer, Organisationen und lokale Gemeinden, auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen zu analysieren (siehe Kapitel 7)

- die Wirksamkeit der Instrumente zu bewerten (siehe Kapitel 8)

Zudem werden sie gebeten:

- Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen abzugeben (siehe Kapitel 9).

4. Die Rolle der Nationalen Agenturen

Die Nationalen Agenturen spielen eine zentrale Rolle bei der Durchführung des Aktionsprogramms JUGEND auf einzelstaatlicher Ebene. Daher ist ihr Beitrag zur Bewertung unverzichtbar. Dennoch muss die alleinige Verantwortung für die Arbeiten während des gesamten Bewertungsprozesses bei den Nationalen Behörden liegen. Allerdings können sie bei der Sammlung von Daten und Informationen auf die Erfahrungen und die vorhandene Information der Nationalen Agenturen zurückgreifen. Den Nationalen Agenturen stehen statistisches Material, Projektberichte, Unterlagen über Besuche vor Ort, Seminare, Bewertungstreffen usw. zur Verfügung, und sie können zur Erhebung zusätzlicher Daten beitragen.

5. Übergeordnete Ziele des Aktionsprogramms JUGEND

Im Beschluss Nr. 1031/2000/EG, mit dem das Aktionsprogramm JUGEND ins Leben gerufen wurde, sind die folgenden Ziele für das Programm festgehalten:

- Die aktive Beteiligung der Jugend am Aufbau Europas soll gefördert werden, indem die jungen Menschen in grenzüberschreitende Austauschprojekte innerhalb der Gemeinschaft oder mit Drittländern eingebunden werden, damit sie ein Verständnis der kulturellen Vielfalt Europas und der gemeinsamen europäischen Grundwerte entwickeln und dazu beitragen können, den Respekt für die Menschenrechte zu fördern und Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.

- Die Solidarität der Jugendlichen soll gefördert werden, indem sie umfassender in grenzüberschreitende gemeinnützige Aktivitäten in der Gemeinschaft oder in Drittländern eingebunden werden, insbesondere in jenen Ländern, mit denen die Gemeinschaft Kooperationsvereinbarungen geschlossen hat.

- Die Eigeninitiative, der Unternehmergeist und die Kreativität der jungen Menschen sollen gefördert werden, damit sie eine aktive Rolle in der Gesellschaft übernehmen können; gleichzeitig soll der im europäischen Rahmen erworbenen nicht formalen Bildung zu größerer Anerkennung verholfen werden.

- Die Zusammenarbeit im Jugendbereich soll intensiviert werden, indem der Austausch vorbildlicher Methoden, die Ausbildung von Jugendbetreuern und Jugendleitern und die Entwicklung innovativer Aktionen auf Gemeinschaftsebene vorangetrieben werden.

- Es ist zu gewährleisten, dass alle Jugendlichen ohne Diskriminierung Zugang zu den Programmaktivitäten haben. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass besondere Anstrengungen zur Einbeziehung von Jugendlichen unternommen werden, denen es aus kulturellen, sozialen, körperlichen, geistigen oder geografischen Gründen schwerer fällt, an den Aktivitäten auf lokaler, regionaler, einzelstaatlicher oder Gemeinschaftsebene teilzunehmen. Zudem ist besonders auf die Unterstützung kleiner lokaler Gruppen zu achten. Die Kommission wird die Schwierigkeiten berücksichtigen, mit denen diese Zielgruppen konfrontiert sind, und so zum Kampf gegen die Ausgrenzung beitragen.

Darüber hinaus wird im Beschluss die Notwendigkeit hervorgehoben, die Chancengleichheit von jungen Männern und Frauen zu gewährleisten.

6. Spezifische Ziele des Aktionsprogramms JUGEND

- Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität junger Menschen;

- Förderung der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Jugendbereich;

- Förderung der europäischen Bürgerschaft und des Engagements der Jugend für die Entwicklung der Europäischen Union;

- Förderung der Sprachkenntnisse und des Verständnisses für kulturelle Unterschiede;

- Unterstützung von Pilotprojekten in grenzüberschreitenden Partnerschaften, die dazu dienen, die Innovation und die Qualität der Arbeit im Jugendbereich zu erhöhen;

- Entwicklung von Methoden zur Analyse und Bewertung der Jugendpolitik und zu ihrer Entwicklung sowie von Methoden zur Verbreitung vorbildlicher Verfahren auf europäischer Ebene.

7. Prioritäten der einzelnen Aktionen

7.1. Aktion 1

- Den Jugendlichen soll Gelegenheit zur Mobilität und zur aktiven Beteiligung gegeben werden.

- Jugendliche, die zum ersten Mal an einer europäischen Aktivität teilnehmen, sowie kleine oder lokale Gruppen ohne europäische Erfahrung sollen eingebunden werden.

- Das Augenmerk liegt auf multilateralen Mobilitätsaktivitäten für Gruppen.

- Es können bilaterale Mobilitätsaktivitäten für Gruppen finanziert werden, sofern dies aufgrund der spezifischen Zusammensetzung der Zielgruppen (benachteiligte Jugendliche) oder des spezifischen Projektzugangs gerechtfertigt ist.

- Den Jugendlichen sollen sprachliche und interkulturelle Fähigkeiten vermittelt werden.

- Es sind Projekte zu entwickeln, die dem Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dienen.

7.2. Aktion 2

- Die Jugendlichen sollen zur aktiven und persönlichen Beteiligung an unbezahlten Aktivitäten ohne Gewinnzweck teilnehmen, die dazu dienen, die gesellschaftlichen Erfordernisse in verschiedensten Bereichen zu erfuellen.

- Den Jugendlichen soll eine nicht formale Bildungserfahrung vermittelt werden, um ihre sozialen und kulturellen Fähigkeiten zu fördern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

- Es sollen Freiwilligendienstprojekte im Geist der Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen sowie Freiwilligen geführt werden.

- Es sollen Freiwilligendienstprojekte von kurzer Dauer sowie besondere Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche angeboten werden, um diesen die schrittweise Integration in den langfristigen Freiwilligendienst und/oder in andere Aktionen des Aktionsprogramms Jugend zu ermöglichen.

- Der Freiwilligendienst soll als neues Element in bestehende Partnerschaften aufgenommen werden, und/oder es sollen neue Partnerschaften zwischen Organisationen/Vereinigungen/Strukturen begründet werden, die in den Bereichen Soziales, Kultur, Jugend oder Umwelt tätig sind.

- Es sollen Organisationen eingebunden werden, die noch nicht am EFD teilgenommen haben.

- Es sollen neue Aktivitätsbereiche oder innovative Merkmale berücksichtigt werden.

- Die Projekte sollen einen Mehrwert für die lokale Gemeinde haben und deren Entwicklung unterstützen.

- Die Freiwilligen sollen ein Dokument (Zertifikat) erhalten, aus dem ihre Teilnahme sowie die im Rahmen der Aktion 2 erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten hervorgehen.

7.3. Aktion 3

- Eigeninitiative, Unternehmergeist und Kreativität der Jugendlichen sollen gefördert werden.

- Durch die Entwicklung gemeinsamer Initiativen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene sollen die aktive gesellschaftliche Beteiligung der Jugendlichen und ihre Integration in die Gesellschaft gefördert werden.

- Die sozialen und kulturellen Fähigkeiten der Jugendlichen sollen gefördert werden, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

- Die Jugendinitiativen sollen mittels Vernetzungsprojekten mit ähnlichen Initiativen in anderen Mitgliedstaaten/Programmländern verknüpft werden.

- Die europäische Dimension der Jugendinitiativen ist herauszustreichen.

- Es sollen benachteiligte Jugendliche einbezogen werden.

- Es sollen Projekte zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entwickelt werden.

7.4. Aktion 5

- Es sind zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen für in der Jugendarbeit tätige Personen durchzuführen, insbesondere für jene, die an Projekten teilnehmen, die junge Menschen direkt in die Aktionen 1, 2 und 3 einbinden, oder eine Teilnahme an solchen Projekten planen. So soll eine angemessene Qualität derartiger Projekte gewährleistet werden.

- Es sind Aktivitäten zu gestalten, in deren Mittelpunkt der Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Methoden steht, die der Bildung dauerhafter grenzüberschreitender Partnerschaften und Netzwerke zwischen den in der Jugendarbeit tätigen Akteuren dienen.

- Die Ergebnisse guter Projekte und Aktivitäten sollen verbreitet werden.

- Es sind Beiträge zu experimentellen, innovativen Aktivitäten zu leisten, die von Teilnehmern mit unterschiedlichem Hintergrund gemeinsam durchgeführt werden.

- Den Jugendlichen soll der Zugang zum Programm erleichtert werden, und ihre Eigeninitiative sowie ihre aktive gesellschaftliche Beteiligung sollen gefördert werden.

- Es soll untersucht werden, welche Faktoren die soziale Integration marginalisierter Jugendlicher verhindern.

- Es sollen Projekte zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entwickelt werden.

8. Bewertung von wirkung und Qualität der: für jede Aktion separat zu beantworten

8.1. Wirkung auf die Jugendlichen

1. Welche Wirkung auf die Jugendlichen hat die Aktion Ihrer Einschätzung nach drei Jahren nach der Einführung des Aktionsprogramms JUGEND bezüglich der zuvor genannten übergeordneten und spezifischen Ziele?

2. Bezüglich der jährlichen Prioritäten?

3. Bezüglich des multikulturellen Lernens der Jugendlichen, des Erwerbs neuer sozialer und persönlicher Fähigkeiten und Kenntnisse? Inwieweit förderte die Aktion die persönliche Entwicklung und gegebenenfalls die Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen?

4. Bezüglich der verstärkten gesellschaftlichen Einbindung der Jugendlichen und einer Verringerung der Neigung zu Risikoverhalten?

5. Bezüglich des Zugangs aller Jugendlichen, d.h. organisierter, nicht organisierter und benachteiligter Jugendlicher, zum Aktionsprogramm JUGEND?

8.2. Wirkung auf Jugendbetreuer, Organisationen und lokale Gemeinden

1. Welche Wirkung auf Jugendbetreuer, Organisationen und lokale Gemeinden hat die Aktion Ihrer Einschätzung nach drei Jahren nach der Einführung des Aktionsprogramms JUGEND bezüglich der zuvor genannten übergeordneten und spezifischen Ziele?

2. Bezüglich der jährlichen Prioritäten?

3. Bezüglich der alltäglichen Praxis von Jugendbetreuern, Organisationen und lokalen Gemeinden? Wie wirkte sich die Beteiligung an den Projekten im Rahmen der Aktion auf die Arbeitsabläufe aus?

4. Bezüglich der Einführung neuer Elemente in bestehende Partnerschaften und/oder bezüglich der Bildung neuer Partnerschaften zwischen Organisationen/Strukturen/Vereinigungen?

5. Bezüglich der Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Jugendbereich mittels Austausch vorbildlicher Methoden, Austauschprojekten, Ausbildungsmaßnahmen und Entwicklung innovativer Aktionen?

6. Welche Multiplikatoreffekte in Bezug auf Organisationen und lokale Gemeinden waren zu beobachten?

8.3. Wirkung auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen

1. Wie wirkte sich die Aktion auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf Politik, Rechtsvorschriften und staatliche Einrichtungen aus?

2. Wird zwischen der europäischen Aktion und den verschiedenen nationalen oder regionalen Aktionen derselben Art unterschieden? Ergänzt die europäische Aktion die einzelstaatlichen Maßnahmen?

3. Inwieweit und wie haben Sie sich an die jährlichen aktionsspezifischen Prioritäten für die Jahre 2000 bis 2002 gehalten? Inwieweit haben die Prioritäten für die Jahre 2000-2002 zur Verwirklichung der Programmziele beigetragen? Welche einzelstaatlichen Prioritäten haben Sie ergänzt?

4. Haben die Teilnehmer am Freiwilligendienst in Ihrem Land einen rechtlichen Status? Inwieweit erkennen Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen und der Staat Ihrer Einschätzung nach die Zertifikate über die nicht formalen Lernerfahrungen und über den Erwerb von Kenntnissen im Rahmen von EFD-Projekten an?

9. Wirksamkeit der Instrumente

1. Inwieweit sind die in jeder Aktion bestehenden Instrumente geeignet, die Ziele und Prioritäten der Aktionen (bilateraler un multilateraler Jugendaustausch, kurzfristige und langfristige EVS, Gruppeninitiativen und Future Capital, flankierende Massnahmen)zu verwirklichen?

2. Motiviert die Teilnahme an einer Aktion die Jugendlichen dazu, später an einer anderen Aktion des Programms Jugend teilzunehmen?

10. Empfehlungen für die Programme der nächsten Generation

10.1 Allgemein

1. Welche Aspekte und/oder Aktivitäten des gegenwärtigen Aktionsprogramms Jugend sind Ihrer Meinung nach besonders nützlich? Welche spezifischen Ziele und Prioritäten sollten Ihrer Ansicht nach in das zukünftige Programm übernommen werden? Welche spezifischen Ziele und Prioritäten sollten Ihrer Meinung nach in das zukünftige Programm aufgenommen werden?

2. Gibt es neue historische oder gesellschaftliche Herausforderungen, die Ihrer Meinung nach vom zukünftigen Programm in Angriff genommen werden sollten?

3. Welche Instrumente, Verwaltungs- oder Verfahrensaspekte sollten angepasst werden, um ihre Wirksamkeit für das zukünftige Aktionsprogramm JUGEND zu erhöhen?

4. Welche Alternative zur gegenwärtigen Praxis der auf der Projektauswahl beruhenden Durchführung von Kleinprojekten würden Sie empfehlen? Bitte machen Sie genaue Angaben zu einem möglichen Unterstützungs-, Auswahl- und Überwachungsmechanismus.

5. Befürworteten Sie eine verstärkte Einbindung der lokalen, regionalen und/oder nationalen Behörden in die Durchführung und/oder Finanzierung des Aktionsprogramms JUGEND?

6. Inwieweit könnte eine systematische und öffentliche Kofinanzierung des JUGEND-Programms, entweder global auf nationaler Ebene oder spezifischer auf regionaler oder lokaler Ebene dazu beitragen, die wachsende Nachfrage der Antragsteller nach Zuschüssen zu befriedigen?

7. Inwieweit wäre es sinnvoll, die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu überdenken und möglicherweise auszuweiten?

10.2. Aktionsspezifische Empfehlungen

1. Wie könnten die allgemeinen und aktionsspezifischen Ziele der einzelnen Aktionen besser verwirklicht werden?

2. Wie könnte die Wirkung der verschiedenen Aktionen des Programms auf die jungen Menschen sowie auf die lokalen Gemeinden und Organisationen erhöht werden?

3. Wie könnte die Wirkung auf Politik, Rechtsvorschriften und Einrichtungen erhöht werden, unter anderem mit Blick auf die Anerkennung des nicht formalen Lernens?

ANHANG 3

- Interim evaluation of third countries cooperation of the Youth Programme 2000-2002: