52004DC0137

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung der sozialpolitischen Agenda - Übersicht /* KOM/2004/0137 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - UMSETZUNG DER SOZIALPOLITISCHEN AGENDA - ÜBERSICHT

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Wirtschaftliche, Beschäftigungs- und soziale Lage

3. Die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda

3.1. Mehr und bessere Arbeitsplätze

3.2. Den Wandel vorwegnehmen und bewältigen

3.3. Die soziale Integration fördern und Diskriminierungen bekämpfen

3.4. Den Sozialschutz modernisieren

3.5. Die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern

3.6. Die sozialpolitischen Aspekte der Erweiterung und der Außenpolitik der Europäischen Union stärken

4. Wichtige Initiativen im Jahr 2004

1. Einleitung

Die sozialpolitische Agenda ist der Fahrplan der EU für die Modernisierung und Verbesserung des europäischen Sozialmodells. Die Agenda soll eine Reaktion auf die gemeinsamen Herausforderungen der EU darstellen und gleichzeitig gewährleisten, dass die neuen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Die zentrale Funktion der Agenda besteht darin, die bei den Zusammenkünften des Europäischen Rats weiterentwickelte Zielsetzung von Lissabon zu verwirklichen, indem eine dynamische Wechselwirkung zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik erzeugt wird. Die Kommission hat im Jahre 2003 wie vorgesehen die Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda vorgelegt [1]; dabei ging es darum, die neuen zur Vervollständigung der Agenda erforderlichen Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Jahre 2004 und 2005 festzulegen und dabei sicherzustellen, dass die Agenda weiterhin dynamisch und flexibel umgesetzt wird.

[1] KOM(2003)312 vom 02.06.2003.

Die jährliche Bilanz wird auf Aufforderung des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rates erstellt, die daran interessiert sind, die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda zu verfolgen und das Engagement und die Beiträge der an der Umsetzung beteiligten Akteure zu überprüfen.

Die Kommission legt nunmehr die vierte Bilanz über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda vor [2]. Gegenstand des vorliegenden Dokuments sind die wichtigsten Umsetzungsfortschritte im Jahr 2003 [3].

[2] KOM(2000)379 vom 28.06.2000. Entschließung A5-291/2000 des EP vom 25.10.2000; Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza.

[3] ...obwohl im gesamten Dokument die Zusammenhänge mit den Arbeiten in den vergangenen Jahren und den zukünftigen Initiativen hergestellt werden, um in einem solchen Synthesebericht einen möglichst klaren Überblick zu bieten.

Es geht nicht darum, eine Rangfolge der Leistungen der Mitgliedstaaten zu erstellen. Vielmehr soll überwacht werden, wie die Agenda in politische Maßnahmen und konkrete Aktivitäten umgesetzt wird. Die Bilanz ergänzt den jährlichen Synthesebericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates mit Blick auf die Maßnahmen im Rahmen der sozialpolitischen Agenda.

Bezugspunkte für die Beurteilung der Fortschritte sind die Mitteilung der Kommission vom Juni 2000 und die vom Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 beschlossenen politischen Orientierungen. Im Interesse einer leicht verständlichen Darstellung werden in der Übersicht die sechs Überschriften der europäischen Sozialagenda beibehalten, wie sie sich als Anhang zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Nizza findet.

2. Wirtschaftliche, Beschäftigungs- und soziale Lage

Wirtschaftliche Lage

In der ersten Hälfte des Jahres 2003 war die europäische Wirtschaftsleistung weiterhin schwach. Im dritten Jahr in Folge lag das Wirtschaftswachstum deutlich unter dem Potenzial, so dass der bisher von der sozialpolitischen Agenda abgedeckte Zeitraum im Wesentlichen von einem fortgesetzten Wachstumsrückgang gekennzeichnet ist. Für das Jahr 2003 rechnet man mit einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von 0,8 %, während es im Jahr 2002 noch 1,1 % erreichte und 2001 1,7 %. In den Wirtschaftsprognosen vom Herbst [4] findet sich die Vorausschätzung, dass das durchschnittliche BIP-Wachstum der EU sich beschleunigt und im Jahr 2004 dann 2 % erreichen wird.

[4] Europäische Kommission (2003): Europäische Wirtschaft 5/2002. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen.

Für 2003 nimmt man eine Inflation von 2,1% in der Euro-Zone an, die 2004 dann bei 2 % liegen sollte. Gleichzeitig stehen die öffentlichen Finanzen nach wie vor unter Druck, wobei das allgemeine Defizit sich 2003 im Durchschnitt auf 2,8 % beläuft, was bedeutet, dass es sich seit der fast ausgeglichenen Situation von 2000 weiter vergrößert.

Was die Beitrittsländer betrifft, so nimmt man ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 3,1 % im Jahr 2003 und 3,8 % im Jahre 2004 an. Bei der Inflation erwartet man eine Zunahme von 2,4% im Jahr 2003 auf einen Durchschnittswert von etwa 3,5 % im Jahr 2004. Das staatliche Defizit wird mit 5,0 % des BIP angesetzt.

Beschäftigungslage

Wie nützlich die seit der zweiten Hälfte der 90er durchgeführten Strukturreformen sind, wurde während des letzten Zeitraums geringen Wirtschaftswachstums deutlich. Im Vergleich zu den frühen 90er Jahren wurde man bei der Beschäftigung mit der schwachen Wirtschaftsleistung besser fertig. Allerdings geht man davon aus, dass der fortgesetzte Wachstumsrückgang und die unzureichende Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Reformen die Arbeitslosigkeit - von 7,7 % im Jahre 2002 - auf 8 % im Jahr 2003 hochgetrieben und das Beschäftigungswachstum eingedämmt haben. 2004 besteht das Risiko einer fortwährenden Stagnation bei der Beschäftigung und möglicherweise höherer Arbeitslosigkeit, es sei denn, dass weitere Arbeitsmarktreformen durchgeführt werden.

Daher wird die EU das Stockholmer Beschäftigungszwischenziel im Jahre 2005 nicht erreichen [5]. Da das Beschäftigungswachstum 2003 zum Stillstand kommt und die Beschäftigungsquote bei 64,3 % bleibt, ist das Ziel von 67 % für 2005 jetzt unerreichbar. Durch das schwache Wirtschaftswachstum von 2002-2004 ist auch das Ziel der Vollbeschäftigung für 2010 fast unerreichbar geworden. Wenn die Mitgliedstaaten ihre Reformbemühungen nicht verstärken, wird es immer unwahrscheinlicher, dass die Beschäftigungsziele für 2010 erreicht werden.

[5] Zu weiteren Einzelheiten, darunter auch zur Situation in den einzelnen Ländern, siehe Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2003/2004.

Als positiv lässt sich bezeichnen, dass das Stockholmer Zwischenziel für 2005 einer Beschäftigungsquote von 57 % für Frauen weiterhin erreichbar ist, woraus deutlich wird, dass die Strukturreformen die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt wirksam erhöht haben. Will sie das Ziel für 2010 erreichen, so kann sich die EU nicht allein auf das Wirtschaftswachstum verlassen; auch das Reformtempo muss aufrechterhalten werden, insbesondere, um Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten zu fördern und den Zugang zu erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern. 2003 lag die Beschäftigungsquote von Frauen bei 55,6 %.

Zwar sind die Beschäftigungsquoten für ältere Arbeitnehmer erheblich angestiegen, bis zu etwas über 40 % im Jahr 2002, das Ziel von 50 % bis 2010 liegt jedoch noch in weiter Ferne. Die Fortschritte auf dem Weg zum Ziel der Vollbeschäftigung hängen ganz erheblich davon ab, dass ältere Arbeitnehmer länger auf dem Arbeitsmarkt verbleiben.

Was die Beitrittsländer anbelangt, so geht man davon aus, dass es im Jahr 2003 wohl nicht zu einer Veränderung bei der Beschäftigungsnettosituation gekommen ist, während bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine Steigerung von 0,6 % im Jahre 2004 erwartet wird. Gleichzeitig rechnet man damit, dass die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch ist und im Jahr 2003 14,3 % erreicht hat.

Soziale Lage

Aus den aktuellsten verfügbaren Einkommensdaten geht hervor, dass 15 % der EU-Bevölkerung, das heißt etwa 55 Mio. Menschen, im Jahre 2001 von Armut bedroht waren, da ihr Äquivalenzeinkommen bei weniger als 60 % des nationalen Medianwertes lag [6]. Über die Hälfte dieser Personen, nämlich 9% der Bevölkerung der EU, sind ständig von Armut bedroht (d.h., dass sie in mindestens zwei der vorausgegangenen drei Jahre von Armut bedroht waren).

[6] Bei der Betrachtung der Unterschiede bei dem Geldwert der einzelstaatlichen Armutsrisikoschwellen wird das unterschiedliche Niveau des Wohlstands in den einzelnen Ländern deutlich. Während der Wert der ,Armutsrisikoschwelle für einen Einzelpersonenhaushalt (Erwachsener) in KKS" sich in Luxemburg auf 15 000 beläuft, liegt er bei kaum 5000 in Portugal.

Innerhalb der EU bestehen beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. So lag z. B. das Armutsrisiko in Schweden bei 10 %, in Irland erreichte es jedoch 21 %. Einige Bevölkerungsgruppen sind dem Armutsrisiko erheblich stärker ausgesetzt als andere. So spielt die Haushaltssituation hier eine wichtige Rolle, da der Wohlstand einer Personen davon abhängt, wie viel sämtliche Mitglieder des Haushalts zum Einkommen beitragen. Nach Haushaltstypen liegt das Armutsrisiko am höchsten bei Alleinerzieherhaushalten (35 % im EU-Durchschnitt). Auch Personen in großen Haushalten mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern sind dem Armutsrisiko besonders stark ausgesetzt (27 % im EU-Durchschnitt).

Ein Schlüsselrisikofaktor für Armut ist ein Haushalt ohne berufstätige Angehörige. In der EU insgesamt lebten 2003 von den Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren 9,6 % in Arbeitslosenhaushalten, wobei für Frauen die Wahrscheinlichkeit höher ist als für Männer. Der Anteil der Kinder, die in derartigen Haushalten leben, beläuft sich im EU-Durchschnitt auf 9,8 %.

Kindern gebührt besondere Aufmerksamkeit, da sie im Allgemeinen Armutsniveaus erleben, die höher sind als bei Erwachsenen. Die materiellen Benachteiligungen der 19 % der Kinder, die im Jahre 2001 mit einem Armutsrisiko lebten, haben möglicherweise schwerwiegende Auswirkungen auf ihre zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten.

Auch Frauen sind im Allgemeinen stärker einem Armutsrisiko ausgesetzt (16 % bei Frauen im Gegensatz zu 13 % bei Männern (Personen von mindestens 16 Jahren)).

Schließlich wird durch die Daten erneut bestätigt, dass eine Beschäftigung allein nicht unbedingt ausreicht, um Armut zu vermeiden. Etwa 7% der Erwerbstätigen sind einem Armutsrisiko ausgesetzt. Allerdings ist auch die wichtige Rolle einer Beschäftigung bei der Armutsbekämpfung unbestritten, angesichts der Tatsache, dass 38 % der Arbeitslosen und 25 % der Nichterwerbstätigen in Armut leben.

3. Die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda

Bei der sozialpolitischen Agenda hat sich der Schwerpunkt von der Einleitung neuer Maßnahmen auf die Überwachung der Umsetzung zu verlagern begonnen. Die meisten angekündigten neuen politikorientierten Maßnahmen sind eingeführt worden. Allerdings sind in einer Reihe entscheidender Bereiche neue Maßnahmen leicht bis in das Jahr 2004 verschoben worden, damit denkbare Szenarien genauer analysiert und bewertet werden können. Dies gilt für die Überprüfung des Konzepts des Europäischen Betriebsrats und die Überarbeitung der Mitteilung über die zukünftige Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitsversorgung und Pflege für ältere Menschen. Im Rat konnte, was ins Gewicht fällt, auch keine Einigung über den Entwurf einer Richtlinie über Leiharbeit erreicht werden, wodurch die Fortschritte behindert wurden, die erforderlich sind, um einen neuen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit zu finden.

3.1. Mehr und bessere Arbeitsplätze

Hoechste Priorität in der sozialpolitischen Agenda hat das Ziel der Vollbeschäftigung. Der Lissabonner Strategie zufolge soll dafür die Beschäftigungsquote bis 2010 möglichst nahe an die Schwelle von 70 % herangeführt werden, wobei gleichzeitig der Anteil der erwerbstätigen Frauen auf mehr als 60 % erhöht werden soll. Dazu kommen noch weitere, auf späteren Tagungen des Europäischen Rats hinzugefügte Ziele.

Wie bereits erwähnt, ist das Beschäftigungsziel für 2005 unerreichbar geworden. Es besteht sogar die Gefahr, dass auch das Ziel für 2010 nicht erreicht wird, insbesondere, weil nicht genügend getan wurde, um einen Verbleib älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu erreichen.

Die Verstärkung der aktiven Beschäftigung fängt damit an, dass spezifische Personengruppen dazu ermutigt werden, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden oder in einem Arbeitsverhältnis zu bleiben. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Strategien zur Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf sowie zur verstärkten Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und zur Verzögerung - durch Maßnahmen des aktiven Alterns - des Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt. Die Kommission ließ auf ihre Mitteilung vom Januar 2002 ein Arbeitspapier zur vertieften Beschäftigung mit diesem Thema folgen, was zu praktisch verwertbaren Schlussfolgerungen im Rat [7] Ende 2003 führte.

[7] ABl. C 260 vom 29.10.2003, S. 3.

Festigung und Fortsetzung der koordinierten Beschäftigungsstrategie

2003 wurde das Konzept der Bündelung der jährlichen Koordinierungszyklen für wirtschafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in die Praxis umgesetzt; dazu hat man die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die beschäftigungspolitischen Leitlinien zeitlich aufeinander abgestimmt und ihre wirksame Umsetzung betont.

Die Erfahrungen der ersten fünf Jahre mit der Beschäftigungsstrategie sind ausführlich bewertet worden. In der Analyse wurde die Notwendigkeit der Kontinuität hervorgehoben, insbesondere, um die verbleibenden strukturellen Schwachstellen auf den Arbeitsmärkten anzugehen und die neuen Herausforderungen in einer erweiterten Europäischen Union einzubeziehen, wobei das Schwergewicht auf eine zweckmäßigere Umsetzung und bessere Governance gelegt wird.

Die erneuerte Strategie, die in der Mitteilung von Anfang 2003 [8] zur Zukunft der europäischen Beschäftigungsstrategie angekündigt worden war und in den beschäftigungspolitischen Leitlinien näher festgelegt wurde, beruht auf drei übergeordneten Zielen: Vollbeschäftigung, Verbesserung der Qualität und Produktivität der Arbeitsplätze und Verstärkung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung. Diese übergreifenden Ziele stützen sich auf zehn spezifische Leitlinien und verstärkte Bestimmungen zur Governance. Als Reaktion auf die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien haben die Mitgliedstaaten im Herbst 2003 Nationale Aktionspläne vorgelegt, die in dem Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003/2004 bewertet worden sind; dieser wird dem Europäischen Rat auf dessen Frühjahrstagung 2004 vorgelegt.

[8] KOM(2003)6 vom 14.01.2003.

Die Ausrichtung der Strategie sollte im Grundsatz den Zeitraum 2003-2006 abdecken, der auch genau der Anwendungszeit der derzeitigen Grundzüge der Wirtschaftspolitik [9] entspricht; dadurch wird mehr Zeit für die Umsetzung vor Ort gewonnen. An die Mitgliedstaaten werden Empfehlungen gerichtet, in denen insbesondere die Schlüsselthemen festgelegt werden, auf die sich die Mitgliedstaaten in nächster Zukunft konzentrieren sollten.

[9] ABl. L 195 vom 01.08.2003, S. 1.

Der Europäische Rat ersuchte auf seiner Frühjahrstagung 2003 in Brüssel die Kommission, eine europäische Taskforce Beschäftigung unter Vorsitz von Wim Kok einzurichten; ihr Auftrag sollte sein, eine unabhängige vertiefte Untersuchung von wichtigen strategischen Herausforderungen im Beschäftigungsbereich durchzuführen und praxisnahe Reformmaßnahmen zu ermitteln, die möglichst unmittelbare und sofortige Auswirkungen auf die Fähigkeit der Mitgliedstaaten haben können, die überarbeitete europäische Beschäftigungsstrategie umzusetzen. Die Task Force legte ihren Bericht Ende November 2003 vor [10]. In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates erstattete die Task Force der Kommission rechtzeitig für die Erstellung des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates Bericht, der dem Europäischen Rat auf der Frühjahrstagung 2004 vorgelegt wird.

[10] Jobs, Jobs, Jobs - Mehr Beschäftigung in Europa schaffen. Bericht der Taskforce Beschäftigung, Vorsitz: Wim Kok.

Die Schlüsselaussage des Berichts ist, dass der Erfolg bei der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen von den folgenden vier Hauptanforderungen abhängt: Verstärkung der Anpassungsfähigkeit, Gewinnung von mehr Menschen für den Arbeitsmarkt, umfassendere und wirksamere Investitionen in das Humankapital und Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung von Reformen über bessere Governance.

Wichtigste Maßnahmen:

- Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2003 [11]

[11] ABl. L 197 vom 05.08.2003, S. 13.

- Empfehlung des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [12]

[12] ABl. L 197 vom 05.08.2003, S. 22.

- Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts [13]

[13] KOM(2004)24 vom 21.01.2004.

- Bericht der Taskforce Beschäftigung, Vorsitz: Wim Kok: Jobs Jobs, Jobs - Mehr Beschäftigung in Europa schaffen [14].

[14] http://esnet.cec/comm/employment_social/ employment_strategy/pdf/etf_de.pdf

Arbeitsplatzqualität

Der Europäische Rat von Lissabon legte das Ziel fest, mehr und zugleich bessere Arbeitsplätze zu schaffen, wobei er die enge Wechselbeziehung zwischen Menge und Qualität betonte. Auf der Tagung des Europäischen Rats in Brüssel im März 2003 forderte man dringend eine Überprüfung der Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität bis Ende 2003. Im November nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der sie über Fortschritte in jüngster Zeit berichtete.

Qualitative Verbesserungen auf den europäischen Arbeitsmärkten sind eine Vorbedingung für die weitere Verringerung der alters-, geschlechts- und qualifikationsspezifischen Lücken, die immer noch zu den größten Hindernissen für eine Verbesserung der Beschäftigungsleistung in der EU zählen; zudem sind diese Verbesserungen erforderlich, um die regionalen Ungleichgewichte in Bezug auf die Beschäftigungsleistung zu beseitigen. Damit Europa sein Ziel der Vollbeschäftigung erreichen und sein Produktivitätsniveau erhöhen kann, muss die Arbeitsmarktdynamik ermutigt werden. In den beschäftigungspolitischen Leitlinien findet sich für die Erreichung dieses Ziels eine deutliche Orientierungshilfe.

Wichtigste Maßnahme:

- Überblick über die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität [15]

[15] KOM(2003)728 vom 26.11.2003.

Rolle des ESF

Die Strukturfonds tragen zur Konvergenz und zur Stärkung des Zusammenhalts bei. Der Europäische Sozialfonds unterstützt beschäftigungspolitische Maßnahmen mit europäischen Finanzmitteln. Anfang 2003 nahm die Kommission den zweiten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt an, der eine umfassende Übersicht über den Stand der Entwicklung bietet [16]. Die Halbzeitüberprüfung des ESF im Rahmen der Überprüfung der Strukturfonds ist für 2004 angesetzt.

[16] KOM(2003)34 vom 30.01.2003; EWSA-Stellungnahme 2003/929 vom 16.07.2003; AdR-Stellungnahme 2003/391 vom 02.07.2003; EP-Entschließung 2003/267 vom 02.09.2003.

Was EQUAL, die Gemeinschaftsinitiative zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt, betrifft, so hat die Kommission eine Überarbeitung der Leitlinien vorgelegt. Darin werden die Grundsätze der Initiative EQUAL bestätigt, aber die administrative Umsetzung wird vereinfacht, um die Effizienz zu verstärken, insbesondere innerhalb einer erweiterten Europäischen Union.

Wichtigste Maßnahme:

- Mitteilung zur Überarbeitung der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL [17]

[17] KOM(2003)840 vom 30.12.2003.

Ausbildung und lebenslanges Lernen

Die Bemühungen, die Beteiligung an der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verstärken, sollten weitergeführt und es sollten kohärente und umfassende nationale Strategien des lebenslangen Lernens mit großer Dringlichkeit entwickelt und umgesetzt werden [18]. Was die Berufsausbildung in Unternehmen angeht, so sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um die Beteiligungsquote von Frauen zu erhöhen, da die Gleichstellung der Geschlechter eine Priorität für die Politik des lebenslangen Lernens darstellt. Es sollten auch spezielle Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung benachteiligter Gruppen vorgesehen werden, einschließlich von Menschen mit Behinderungen [19].

[18] KOM(2003)685 vom 11.11.2003.

[19] Entschließung des Rates vom 5. Mai 2003 und ABl. C 134 vom 07.06.2003, S.6.

Alter, Geschlecht und Bildungsstand sind weiterhin wichtige Parameter, die für die Beteiligung an der beruflichen Bildung ausschlaggebend sind. Es liegen auch überzeugende Hinweise dafür vor, dass die Sozialpartner in diesem Bereich eine Schlüsselrolle spielen. Dadurch, dass in Kollektivvereinbarungen Berufsbildungsmaßnahmen vorgesehen werden, wird zum Beispiel der Unterschied zwischen großen, kleinen und mittleren Unternehmen verringert, was die Beteiligung an derartigen Maßnahmen betrifft [20].

[20] Siehe zum Beispiel den Bericht ,Beschäftigung in Europa 2003", Veröffentlichung der Europäischen Kommission.

In Zusammenarbeit mit der OECD und der Weltbank hat die Kommission über ihre Agenturen CEDEFOP und ETF eine Studie über Strategien für die Berufsorientierung in sämtlichen europäischen Ländern in Auftrag gegeben. Aus Länderberichten ging hervor, dass die Regierungen die Berufsorientierung als einen wichtigen Beitrag zu den politischen Zielen lebenslanges Lernen, soziale Eingliederung und soziale Gerechtigkeit [21] betrachten.

[21] Siehe Guidance Policies in the Knowledge Society: Trends, Challenges and Responses across Europe (Orientierungsmaßnahmen in der Wissensgesellschaft: Trends, Herausforderungen und Reaktionen in Europa (CEDEFOP 2004)).

Insgesamt gesehen sind Qualität und Anziehungskraft der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung in Europa weiterhin zu unterschiedlich. Es müssen beträchtliche Anstrengungen auf nationaler wie europäischer Ebene unternommen werden, um den Status das Berufsbildungswegs zu verbessern. Bildungsminister haben in fünf Schlüsselbereichen Benchmarks gesetzt, um einen Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten und mit der übrigen Welt zu erleichtern und Fortschritte zu überwachen. Dazu gehört, dass eine Beteiligungsquote bei der Weiterbildung von 12,5 % der erwachsenen Bevölkerung im Erwerbsalter bis 2010 erreicht werden [22] und dass des Weiteren sichergestellt werden soll, dass 85% der Zweiundzwanzigjährigen die Sekundarstufe abgeschlossen haben.

[22] Die derzeitige Quote liegt bei 8,5 %.

Wichtigste Maßnahme:

- Durchführung des Arbeitsprogramms für allgemeine und berufliche Bildung 2010 und Umsetzung des Kopenhagener Prozesses verstärkter Kooperation in den Bereichen berufliche Erstausbildung und Weiterbildung [23]

[23] Siehe den Entwurf eines Gemeinsamen Zwischenberichts des Rates und der Kommission - KOM(2003)685 vom 11.11.2003.

Soziale und Beschäftigungsdimension der Informationsgesellschaft

Das Thema Ausbildung ist von entscheidender Bedeutung für Europas Engagement für die wissensbasierte Wirtschaft. 2003 hat man mit besonderer Aufmerksamkeit die Wechselwirkungen zwischen Sozial- und Humankapital für die Wissensgesellschaft dargestellt [24]. Der Rat unterstrich durch eine Entschließung [25] die strategische Bedeutung von Investitionen in den Aufbau von Sozial- und Humankapital, wobei er sich näher mit den Themen Lernen, Arbeit, sozialer Zusammenhalt und Geschlechterproblematik beschäftigte.

[24] SEK(2003) 652 vom 28.05.2003.

[25] ABl. C 175 vom 24.07.2003, S. 3.

Mobilität

Im Jahre 2003 galt großes Interesse der Durchführung des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität. Mit Hilfe der vorgesehenen Maßnahmen sollte es möglich sein, die Hindernisse unzureichende berufliche Mobilität, geringe geografische Mobilität, Fragmentierung der Information zur Mobilität und mangelnde Transparenz von Berufschancen abzubauen. In der Folge der Mitteilung der Kommission [26] über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer von Ende 2002, die Informationen und Leitlinien hinsichtlich der wichtigsten juristischen Aspekte der Freizügigkeit enthält, versorgte die Kommission weiterhin die Bürger mit Informationen und sie überwachte nach wie vor genau die Regelungen der Mitgliedstaaten und deren Anwendung. Um die Bürger bei der Arbeitsuche in einem anderen Mitgliedstaat zu unterstützen und den Unternehmern bei Einstellungen behilflich zu sein, vervollständigte die Kommission den Aufbau des reformierten EURES-Netzes, indem sie die zugehörige Satzung und die Leitlinien annahm. Verstärkt wurde dieser Prozess auch dadurch, dass neue Webportale für Arbeits- und Lernmobilität eingeführt wurden; auf diesen werden nicht nur freie Stellen veröffentlicht, sondern sie bieten auch Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen, Bildungsmöglichkeiten und Arbeitsmarktbedingungen in sämtlichen Mitgliedstaaten. Die Kommission nahm auch den Europass-Vorschlag zur Entscheidung an [27], wobei sie Instrumente und Netze für die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen zusammenfasste, mit deren Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat bis Ende 2004 gerechnet wird. Mit dem Europass einher geht ein Informationssystem, das in die Webportale für Arbeits- und Lernmobilität integriert ist.

[26] KOM(2002) 694 vom 11.12.2002.

[27] KOM(2003) 796 vom 17.12.2003.

Zum Recht der Unionsbürger und ihrer Familienmitglieder, auf dem Staatsgebiet der Mitgliedsländer sich frei bewegen und aufhalten zu können, legte der Rat im Dezember 2003 nach der vorangegangenen ersten Lesung im Parlament einen gemeinsamen Standpunkt fest und übermittelte ihn dem Parlament für die zweite Lesung.

Schließlich sollte auch die zweite Stufe der Anhörung der Sozialpartner eigens erwähnt werden, die für die Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung eingeleitet wurde.

Wichtigste Maßnahmen:

- Entscheidung der Kommission zu EURES [28] und Annahme der EURES-Satzung [29]

[28] ABl. L 5 vom 10.01.2003, S. 16.

[29] ABl. L 106 vom 03.05.2003, S. 3.

- Neue Webportale, um die Bürger bei der Suche nach Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen [30]

[30] http://europa.eu.int/eures/ index.jsp: (URL-Adresse für das neue Portal) und http://europa.eu.int/ ploteus sowie www.ploteus.net.

- Einleitung der zweiten Stufe der Anhörung der Sozialpartner zur Portabilität von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung [31]

[31] SEK (2003) 916 vom 12.09.2003.

Einwanderungspolitik und Beschäftigung

Besondere Aufmerksamkeit hat man auf die Entwicklung einer Einwanderungspolitik und ihrer Verbindungen mit Beschäftigung und sozialer Eingliederung gewandt. Die Kommission leitete die Debatte nach einer ausführlichen Folgenabschätzung zur Bewertung der Optionen mit einer Mitteilung Mitte 2003 ein. Anhand einer Analyse der wirtschaftlichen und demografischen Herausforderung legte die Mitteilung eine Reihe von Ausrichtungen und strategischen Prioritäten für die Zukunft fest. Im Wesentlichen lautet die Vorhersage, dass eine Arbeitsmigration in die EU in zunehmendem Maße erforderlich wird, es wird jedoch die Warnung ausgesprochen, dass die Einwanderer nicht in der Lage sein werden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen oder einen vollen Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung zu leisten, wenn nicht wirksamere Strategien entwickelt werden, um diese Einwanderer uneingeschränkt in den Arbeitsmarkt sowie in das soziale und kulturelle Leben und in das Leben der Bürgergesellschaft zu integrieren.

Wichtigste Maßnahme:

- Mitteilung der Kommission über Einwanderung, Integration und Beschäftigung [32]

[32] KOM(2003) 336 vom 03.06.2003.

3.2. Den Wandel vorwegnehmen und bewältigen

In den politischen Leitlinien des Europäischen Rates von Nizza zur sozialpolitischen Agenda wurde zu neuen kollektiven Antworten aufgerufen, die die Erwartung der Arbeitnehmer berücksichtigen, dass man die weit reichenden Veränderungen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt in den Griff bekommen sollte. Als Schlüsselinstrumente, um die angemessenen Bedingungen für eine Mitwirkung der Arbeitnehmer beim Wandel zu schaffen, wurden sozialer Dialog und Anhörung festgehalten.

Von entscheidender Bedeutung ist hier die Durchführung des Ende 2002 angenommenen Mehrjahres-Arbeitsprogramms der Sozialpartner.

Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Bewältigung des Wandels

Als Reaktion auf die von der Kommission eingeleitete Anhörung haben die Sozialpartner vorläufige Ausrichtungen für die Bewältigung der sozialen Konsequenzen der Umstrukturierung festgelegt, zu denen auch eine wirksame Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Bewältigung des Wandels gehört; diese stellen eine nützliche Grundlage für weitere entsprechende Arbeiten dar.

Nach dem endgültigen Durchbruch beim Statut der Europäischen Aktiengesellschaft im Jahr 2001 und bei der Beteiligung der Arbeitnehmer in solchen Unternehmen wurden die Verhandlungen über eine Verordnung über das Statut einer Europäischen Genossenschaft jetzt ebenfalls erfolgreich abgeschlossen, ebensowie die Debatten über eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ergänzung der Verordnung, was die Beteiligung der Arbeitnehmer betrifft.

Wichtigste Maßnahmen:

- Ausrichtungen der Sozialpartner für die Bewältigung des Wandels und seiner sozialen Konsequenzen

- Annahme einer Verordnung des Rates über das Statut einer Europäischen Genossenschaft [33]

[33] ABl. L 207 vom 18.08.2003, S. 1.

- Annahme einer Richtlinie des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer [34]

[34] ABl. L 207 vom 18.08.2003, S. 25.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Im Jahr 2002 schlug die Kommission eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum bis 2006 vor. Diese Strategie beruht auf der Erkenntnis, dass das Fehlen qualitativ hochwertiger Maßnahmen zur Sicherung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beträchtliche wirtschaftliche Kosten verursacht [35]. Um den Grundsatz der Prävention in dieser Strategie hervorzuheben, hat die Kommission eine Empfehlung über die Europäische Liste der Berufskrankheiten [36]ausgesprochen.

[35] Siehe auch KOM(2002)89; die Frage der Kosten einer fehlenden Sozialpolitik hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sehr gut dokumentiert - siehe http:// agency.osha.eu.int.

[36] ABl. L 238 vom 25.09.2003, S. 28.

Der Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) fasste eine Entschließung zu seiner Rolle in der neuen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Er sagte zu, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die eine Reihe überarbeiteter Grundsätze für die Arbeitsaufsicht in der gesamten EU vorschlagen soll. Er hob auch hervor, dass zusätzlich zu quantitativen Zielen der Arbeitsaufsicht auch qualitative Ziele in der Form gemeinsamer Initiativen zur Durchsetzungsthematik festgelegt werden können. Derartige qualitative Ziele können dazu beitragen, dass die primären Zielsetzungen einer konsistenten und einheitlichen Durchsetzung verwirklicht werden.

Um die Zusammenarbeit der Arbeitsaufsichtsbehörden zu verstärken, hat der SLIC beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein unkompliziertes ständiges Netz für den Informationsaustausch vorbereiten soll. Im Einzelnen soll es um Themen gehen wie Inhalt der verschiedenen Ausbildungsanforderungen im Hinblick auf spezielle Qualifikationen erfordernde Arbeit; Durchsetzung von Vorschriften in Unternehmen, die diese missachten; gegenseitige Unterstützung im Bereich des Strafrechts; Bewältigung von neuen, allgemeineren und komplexeren Problemen im Arbeitsumfeld und Austausch von Arbeitsaufsichtsbeamten.

2003 erreichten das Europäische Parlament und der Rat bedeutende Fortschritte. Zu Beginn des Jahres einigten sie sich auf die Richtlinie über den Schutz vor Lärm. Desgleichen verabschiedeten sie eine Richtlinie zur Änderung einer Richtlinie von 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz. Ein gemeinsamer Standpunkt zu einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder und Wellen wurde festgelegt.

Im Rahmen der neuen Strategie für Gesundheit und Sicherheit wurden auch die Arbeiten zum Thema Karzinogene beschleunigt. Die Kommission legte im März einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit vor und das EP nahm im September seine einschlägige Stellungnahme in erster Lesung an.

Im Rat einigte man sich auf eine Empfehlung zur Anwendung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Selbständige. Der Beschluss zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurde vom Rat angenommen.

Zur Durchführung der Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über explosionsfähige Atmosphären legte die Kommission einen Leitfaden für bewährte Verfahren vor.

Wichtigste Maßnahmen:

- Entschließung des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter zu der neuen Strategie der Gemeinschaft für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz [37]

[37] Wie auf der 43. Vollsitzung in Billund, Dänemark, vereinbart.

- Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Lärm (physikalische Einwirkungen) [38]

[38] ABl. L 42 vom 15.02.2003, S. 38.

- Annahme einer Richtlinie durch das Europäische Parlaments und den Rat zur Änderung der Richtlinie 83/477/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz [39]

[39] ABl. L 97 vom 15.04.2003, S. 48.

- Gemeinsamer Standpunkt zu einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen -elektromagnetische Felder und Wellen [40]

[40] Auf der Grundlage von KOM(2003)127 vom 20.03.2003.

- Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit [41]

[41] KOM(2003)127 vom 20.03.2003; Entschließung des EP A5/2003/255 vom 02.09.2003.

- Empfehlung des Rates zur Anwendung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Selbständige [42]

[42] ABl. L 53 vom 28.02.2003, S. 45 in der Folge von KOM(2002)166 vom 03.04.2002.

- Beschluss des Rates zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [43]

[43] ABl. C 218 vom 13.09.2003, S. 1.

- Vorlage eines Leitfadens für bewährte Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können [44]

[44] KOM(2003) 515 vom 25.08.2003.

Arbeitsumgebung und Arbeitsbeziehungen

Im März nahm der Rat den Vorschlag zur Einrichtung eines Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung an. Durch diesen Gipfel, der jährlich am Vorabend der Frühjahrstagung des Europäischen Rats stattfinden soll, sollte gewährleistet werden, dass die Initiativen und Aktionen der Sozialpartner bei dem Prozess der Politikformulierung auf europäischer Ebene in vollem Umfang berücksichtigt werden, und er sollte auch dazu verhelfen, die Beiträge der Sozialpartner zu einer wirksamen Umsetzung der Lissabonner Strategie zu überblicken.

Am 11. Dezember 2003 fand am Tag vor der Sitzung des Europäischen Rates ein spezieller Sozialgipfel statt, der sich insbesondere mit dem Bericht der Taskforce Beschäftigung auseinander setzte, der von Herrn Kok vorgelegt worden war.

Die Durchführung des gemeinsamen Arbeitsprogramms für einen autonomen sozialen Dialog für den Zeitraum 2003-2005, das die Sozialpartner Ende 2002 beschlossen, ist ein entscheidender Beitrag zur sozialpolitischen Agenda.

Im Rahmen dieses gemeinsamen Arbeitsprogramms haben die Sozialpartner eine Reihe von Fragen in Angriff genommen: dazu gehören eine jährliche Berichterstattung über die Initiativen der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien, eine jährliche Berichterstattung über die Umsetzung ihres Aktionsrahmens für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen, Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Aktionsrahmens für die Gleichstellung der Geschlechter, Verhandlungen für den Abschluss einer freiwilligen Rahmenvereinbarung über Stress am Arbeitsplatz und Ausrichtungen für die Bewältigung der sozialen Folgen des Wandels sowie die Durchführung nationaler Seminare zur Förderung des sozialen Dialogs in den Beitrittsländern.

Die Sozialpartner schlossen auch die zweite Stufe der Anhörung über die Verarbeitung persönlicher Daten und den Schutz der Privatsphäre im Beschäftigungskontext ab. Die zweite Stufe der Anhörung über Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung wurde ebenfalls abgeschlossen. Im Rahmen des Europäischen Jahres für Menschen mit Behinderungen gaben die Sozialpartner eine Erklärung zur Förderung der Chancengleichheit und des Zugangs zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen ab.

Auf sektoraler Ebene ist Folgendes fest zu halten: Ein Verhaltenskodex für die soziale Verantwortung der Unternehmen im Zuckersektor, eine gemeinsame Erklärung zum lebenslangen Lernen im Stromversorgungssektor und im Schienenverkehrssektor eine Vereinbarung über bestimmte Aspekte der Arbeitsbedingungen von mobilen Eisenbahnarbeitern, die in interoperablen grenzübergreifenden Diensten eingesetzt sind und eine Vereinbarung über europaweite Genehmigungen für Zugführer, die eine grenzübergreifende interoperable Dienstleistung erbringen.

Wichtigste Maßnahmen:

- Annahme eines Beschlusses des Rates zur Einrichtung eines Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung [45]

[45] ABl. L 70 vom 14.03.2003, S. 31.

- Sozialer Dialog auf branchenübergreifender Ebene:

- Abschluss der zweiten Stufe der Anhörung der Sozialpartner über die Verarbeitung persönlicher Daten und den Schutz der Privatsphäre im Beschäftigungskontext

- Abschluss der zweiten Stufe der Anhörung über Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung

- Erklärung der Sozialpartner zu Förderung der Chancengleichheit und des Zugangs zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen

- Sozialer Dialog auf sektoraler Ebene:

- Ein Verhaltenskodex für die soziale Verantwortung der Unternehmen im Zuckersektor

- Gemeinsame Erklärung zum lebenslangen Lernen im Stromversorgungssektor

- Gemeinsame Erklärung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen im Handelssektor

- Gemeinsame Erklärung zur Telearbeit in lokalen Behörden

- Vereinbarungen im Schienenverkehrssektor zu Arbeitsbedingungen und einer europaweiten Genehmigung

Der Akzent wird noch stärker auf die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung bestehender Rechtsvorschriften gelegt. Auch die Überwachung der vorhandenen Rechtsetzung und entsprechende Evaluierungsberichte werden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

Die Rechtsvorschriften, die 2003 eigens vorangebracht werden sollten und über die Berichte veröffentlicht wurden, betreffen die folgenden Themen: Richtlinie 96/34/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub; Überarbeitung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und Überarbeitung der Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; dazu kommt der Bericht über die praktische Anwendung der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und der ersten fünf Einzelrichtlinien.

Zum Thema Europäischer Betriebsrat legte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Sondierungsstellungnahme mit dem Ziel vor, zu überprüfen, welche Überarbeitungen möglicherweise erforderlich sein könnten.

Was neue Rechtsvorschriftenentwürfe betrifft, so forderte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Brüssel im März 2003 dringend zu einer Einigung über das Thema Zeitarbeit bis Dezember 2003 auf. Allerdings gelang es dem Rat nicht, eine politische Einigung auf eine Richtlinie über Zeitarbeiter im ersten Halbjahr zu erreichen und seitdem sind keine Fortschritte erzielt worden. Dadurch werden die Bemühungen erschwert, ein neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit zu finden, dass den Bedürfnissen der Unternehmen wie der Arbeitnehmer besser entspricht. Durch eine einschlägige Richtlinie, die das Europäische Parlament dringlich fordert, würden in der EU Mindestschutzvorschriften für Zeitarbeiter eingeführt und der Zeitarbeitssektor würde in den Ländern eröffnet, die den Einsatz von Zeitarbeitern einschränken und dadurch die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine Ausweitung der Flexibilität verhindern.

Im Zuge der Nacharbeiten zu der Mitteilung der Kommission über Rahmenbedingungen für die Förderung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer nahm das Europäische Parlament im Juni eine Entschließung an [46].

[46] A5/2003/150 vom 05.06.2003.

Wichtigste Maßnahmen:

- Mitteilung der Kommission über die Überarbeitung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen [47]

[47] KOM(2003) 458 endgültig vom 25.07.2003.

- Mitteilung der Kommission über die Überarbeitung der Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung [48]

[48] KOM(2003) 843 vom 30.12.2003.

- Bericht der Kommission über die praktische Anwendung der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer und der ersten fünf Einzelrichtlinien (89/654/EWG, 89/655/ EWG, 89/656/ EWG, 90/269/EWG und 90/270/EWG)

- Sondierungsstellungnahme des EWSA zu der praktischen Anwendung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat (94/45/EG) [49]

[49] EWSA/552/2003 vom 24.09.2003.

Soziale Verantwortung von Unternehmen

Auf die Initiative der Kommission hin, die soziale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility(CSR)) in weitem Umfang zu fördern, nahmen sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament eine entsprechende Entschließung an, um ihre politische Unterstützung kund zu tun [50]. Die Zielsetzung von CSR besteht darin, die Unternehmen dazu zu ermutigen, soziale und umweltbezogene Erwägungen freiwillig in ihre Geschäftspolitik einzubeziehen, um zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

[50] ABl. C 39 vom 18.02.2003, S. 3 und EP-Entschließung A5/2003/133 vom 13.05.2003.

Die Arbeiten im Rahmen des Multistakeholder-Forum zu CSR wurden 2003 weitergeführt; dabei kamen repräsentative europäische Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie andere Wirtschaftsorganisationen mit dem Ziel zusammen, die Transparenz zu erhöhen und die Vereinheitlichung von CSR-Methoden und -Werkzeugen voranzutreiben. Damit CSR durch die Herausstellung von Best Practice gefördert werden kann, sind europäische Preise für herausragende Leistungen in den Bereichen lebenslanges Lernen, personelle Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter verliehen worden. Mit der Bekanntgabe der Preisträger ging eine Präsentation der 100 Spitzenarbeitsplätze in der Europäischen Union einher.

Darüber hinaus wurde ein Projekt zur Untersuchung verantwortlichen Unternehmertums in KMU Mitte 2003 beendet und eine sich daraus ergebende Broschüre mit vorbildlichen Verfahren im CSR-Bereich wurde Ende des Jahres veröffentlicht.

3.3. Die soziale Integration fördern und Diskriminierungen bekämpfen

Die Strategie der sozialen Integration - die offene Koordinierungsmethode

Nachdem die offene Koordinierungsmethode jetzt einen ersten Zyklus nach der Tagung des Europäischen Rats in Nizza durchlaufen hat, findet derzeit eine Konsolidierung bei den Bemühungen statt, einen entscheidenden Durchbruch bei der Beseitigung der Armut bis 2010 zu erreichen. Ende 2002 einigte man sich im Rat über die Ziele und Arbeitsmethoden für die zweite Generation der Nationalen Aktionspläne.

Diese Pläne wurden 2003 unterbreitet und die Kommission legte ihre Analyse in dem Entwurf des Gemeinsamen Berichts 2003 über die soziale Eingliederung dar. In dem Bericht wurde erneut darauf hingewiesen, dass Armut und soziale Ausgrenzung dringend bekämpft werden müssen, und es wurde der unmittelbare Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung hervorgehoben.

Der Bericht hat einige positive strategische Entwicklungen unterstrichen. Insgesamt sind die Zivilgesellschaft und Schlüsselakteure wie die Sozialpartner in die Gestaltung der neuen Nationalen Aktionspläne sinnvoller einbezogen worden [51]. Eine derartige Beteiligung muss nun unbedingt auf die Phase der Durchführung und Überwachung der Pläne erweitert werden. Die multidimensionale Natur der Armut hat man besser in den Griff bekommen als in den früheren Nationalen Aktionsplänen. Allerdings gibt es noch immer viel zu verbessern, insbesondere muss man sich stärker um die Themen lebenslanges Lernen, Wohnverhältnisse, e-Eingliederung und Verkehrswesen kümmern.

[51] Der Rat nahm auch eine Entschließung über soziale Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft an - siehe ABl. C 39 vom 18.02.2003, S.1.

Es besteht auch ein Trend, dass mehr Mitgliedstaaten quantitative Ziele setzen und dass die Bekämpfung der Armut stärker in die übrigen Politikbereiche einbezogen wird. Allerdings haben nicht alle Mitgliedstaaten klare nationale Ziele gesetzt. Es bedarf unbedingt einer größeren Präzision, darunter auch einer Quantifizierung einer größeren Zahl von Zielen, damit die nationalen Maßnahmen genauer ausgerichtet werden können. Diese Ziele müssen auch durch eine wirksame Umsetzung von Reformen unterstützt werden.

Es kommt auch auf eine sinnvollere Verbindung von wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen an, insbesondere, um sicherzustellen, dass die Modernisierung der Wirtschaft mit den Strategien zur Amutsbekämpfung synchron verläuft und umgekehrt. Darüber hinaus muss man beim Setzen von Ausgabenprioritäten Ziele der sozialen Eingliederung in Betracht ziehen.

In dem Entwurf des Gemeinsamen Berichts über die soziale Eingliederung hat die Commission die folgenden sechs Prioritäten herausgestellt:

- Förderung von Investitionen in aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und deren Ausrichtung an den Erfordernissen der am schwersten zu vermittelnden Personen;

- Gewährleistung von Sozialschutzsystemen, die angemessen sind, allen offen stehen, die nicht zu einer Arbeit in der Lage sind, und denen, die arbeiten können, wirksame Arbeitsanreize bieten;

- Erweiterung des Zugangs der sozial schwächsten und am stärksten von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen und Gruppen zu angemessenen Wohnverhältnissen, hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen und Möglichkeiten für lebenslanges Lernen;

- Umsetzung konzertierter Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbrüchen und Förderung eines reibungslosen Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben;

- Erhebung der Abschaffung von Kinderarmut in den Rang einer Schwerpunktaufgabe;

- energische Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung von Zuwanderern und ethnischen Minderheiten.

Ab 2004 muss die Strategie der sozialen Eingliederung in allen ihren Teilen der Beteiligung von 10 neuen Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Schließlich soll auf der Grundlage der 2003 bestätigten Vorgehensweise bei der zukünftigen EU-weiten Koordinierung des Sozialschutzes die offene Koordinierungsmethode im sozialen Bereich bis 2006 gestrafft werden.

Wichtigste Maßnahmen

- Umsetzung der neuen Nationalen Aktionspläne (Eingliederung)

- Entwurf des Gemeinsamen Berichts 2003 über die soziale Eingliederung [52]

[52] KOM(2003)377 endg. vom 12.12.2003.

- Straffung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz [53]

[53] KOM(2003)261 vom 27.05.2003, vom Rat im Oktober 2003 gebilligt.

Die digitale Kluft

Um eine digitale Kluft zu verhindern, investieren die EU und ihre Mitgliedstaaten derzeit, insbesondere strukturelle und F&E-Mittel, in beträchtlichen Umfang, um sicherzustellen, dass jedermann von den neuartigen Möglichkeiten profitieren kann, die durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien geboten werden. Der Abschlussbericht zu eEurope 2002 wurde angenommen [54].

[54] KOM(2003) 66 vom 11.02.2003.

Gleichbehandlung der Staatsangehörigen von Drittländern

Der Vorschlag zur Ausweitung der Bestimmungen der Verordnung 1408/71 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Staatsangehörige von Drittländern wurde Anfang 2003 vom Rat angenommen.

Wichtigste Maßnahme:

- Annahme der Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung 1408/71 auf Drittstaatsangehörige [55] durch den Rat

[55] ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 1.

Kampf gegen Diskriminierungen

Die beiden europäischen Richtlinien mit einem Verbot der Diskriminierung auf Grund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, denen alle Mitgliedstaaten im Jahre 2000 zugestimmt hatten, hätten im Jahre 2003 in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden sollen [56].

[56] Richtlinie zur Gleichbehandlung der Rassen 2000/43/EG - Umsetzungstermin 19. Juli 2003 - mit einem Verbot der Diskriminierung auf Grund der Rasse und der ethnischen Herkunft sowie Richtlinie Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 2000/78/EG - Umsetzungstermin 2. Dezember 2003 - mit einem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf auf Grund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

Allerdings sind bisher bei der Umsetzung keine einheitlichen Ergebnisse erreicht worden, da einige Mitgliedstaaten diese Richtlinien nicht in ihr einzelstaatliches Recht einbezogen haben. Daher hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten eingeleitet. Um für die Bedeutung der Richtlinien und die mit ihnen einhergehenden Rechte und Pflichten zu sensibilisieren, hat die Kommission eine mehrjährige EU-weite Kampagne zur Bekämpfung von Diskriminierungen unter dem Titel ,Für Vielfalt, gegen Diskriminierung" eingeleitet. Diese Informationskampagne wurde im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms zur Bekämpfung von Diskriminierungen 2001-2006 finanziert.

Der Nutzen von Maßnahmen im Zusammenhang mit personeller Vielfalt in Unternehmen wurde in einem Bericht dargestellt [57], in dem eine Erhebung mit Studien und gründlichen Interviews mit Unternehmen verbunden wurde.

[57] http://europa.eu.int/comm/ employment_social/fundamental_rights/prog/studies_de.htm

Etwa 69 % der für den Bericht befragten Unternehmen sagten aus, dass entsprechende Maßnahmen ihr Image verbessert hatten; 62 % bemerkten, dass sie mit dazu geführt hatten, hoch talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten; knapp unter 60% führten aus, dass die Durchführung der Maßnahmen die Motivation und Effizienz verbessert, die Innovationstätigkeit verstärkt, das Dienstleistungsniveau und die Kundenzufriedenheit erhöht und dazu beigetragen hatte, Personalknappheit zu überwinden.

2003 nahm die Kommission auch Vorschläge an, die Verordnung Nr. 1035/97 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit neu zu fassen, um Nachhaltigkeit und ordnungsgemäße Funktionsweise des Zentrums sicherzustellen [58]. Darüber hinaus rief der Europäische Rat im Dezember 2003, indem er hervorhob, dass es wichtig sein, Daten zum Thema Menschenrechte zu sammeln und zu analysieren, um eine Politik der Europäischen Union in diesem Bereich zu formulieren, dazu auf, das Mandat des Zentrums zu erweitern und es zu einer Menschenrechtsagentur umzugestalten.

[58] KOM(2003)483 vom 05.08.2003.

Integration von Menschen mit Behinderungen

2003 stand im Zeichen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen. Indem sie sich auf den dadurch entstandenen Stimulus und die gesteigerte Sensibilisierung stützte, legte die Kommission einen Aktionsplan für Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen vor. Der Rat nahm auch eine Entschließung zur Förderung der Beschäftigung und sozialen Eingliederung von behinderten Menschen an.

Wichtigste Maßnahme:

- Europäischer Aktionsplan für Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen [59]

[59] KOM(2003)650 vom 30.10.2003.

Dialog mit dem Bürger

Im Jahre 2003 unternahm die Kommission geeignete Schritte, um eine langfristige und stabile Lösung für das Problem zu gewährleisten, den Dialog mit dem Bürger im Bereich der Sozialpolitik zu unterstützen und insbesondere, um zur Finanzierung der laufenden Kosten der Plattform für europäische, in der Sozialpolitik tätige NRO (Sozialplattform) beizutragen. Am 27. Mai 2003 nahm die Kommission einen Vorschlag [60] für einen Beschluss des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) für 2004-2008 an, der unter anderem die Finanzierung der laufenden Kosten der Sozialplattform vorsieht. Dieser Vorschlag soll im Januar 2004 vom Rat angenommen werden.

[60] KOM(2003)276 vom 27.05.2003.

3.4. Den Sozialschutz modernisieren

Bei den Bemühungen, die Koordinierung im sozialen Bereich operationeller zu gestalten, wurde ein entscheidender Schritt getan. Die Kommission schlug vor, die Koordinierungsprozesse bis zum Jahr 2006 allmählich zu einem einzigen Prozess zusammen zu fassen. Diese Vorgehensweise wurde vom Rat gebilligt, so dass die strategische Bedeutung der Koordinierung auf sozialpolitischem Gebiet verstärkt wird, wodurch die Themen soziale Eingliederung, Renten, Gesundheitsversorgung und lohnende Arbeit in einer einzigen offenen Koordinierungsmethode erfasst werden. Dadurch sollten die Anforderungen an die Berichterstattung vereinfacht werden und es sollte möglich sein, der Umsetzung der Maßnahmen unter Rahmenbedingungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, unter denen die interne Wechselwirkung zwischen den Bereichen der Sozialpolitik und die externe Wechselwirkung mit den beschäftigungsbezogenen und wirtschaftlichen Koordinierungsprozessen erleichtert werden.

Angemessene und zukunftssichere Renten

Um sich der Herausforderung zu stellen, die die Überalterung der Bevölkerung für die Rentensysteme bedeutet, hat man seit der Tagung des Europäischen Rats in Lissabon Schritte unternommen, um allmählich eine offene Koordinierungsmethode für angemessene und zukunftssichere Renten einzuführen. Auf der Tagung des Europäischen Rats in Laeken wurden elf gemeinsame Ziele festgelegt, die unter drei Oberbegriffen zusammengefasst werden: Bewahrung der Fähigkeit der Systeme, ihren sozialen Zielsetzungen gerecht zu werden, Erhaltung ihrer Finanzierbarkeit und Berücksichtigung der sich wandelnden sozialen Erfordernisse.

Ein Gemeinsamer Bericht über angemessene und sichere Renten ist von der Kommission und vom Rat angenommen worden. In diesem Bericht wurden die hauptsächlichen Ergebnisse der im zweiten Halbjahr 2002 vorgelegten nationalen Strategieberichte bewertet und hervorgehoben. Der Bericht bot Nachweise für die Verpflichtung, die Angemessenheit der Rentensysteme aufrechtzuerhalten, er betonte jedoch auch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten die beschränkte noch verbliebene Zeit für ein Tätigwerden nutzen, bevor die Altersstruktur der Bevölkerung durch die demografische Alterung in großem Umfang verändert wird.

Der Gemeinsame Bericht wurde vom Europäischen Rat begrüßt, der zu weiteren Reformen aufrief, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Beschäftigung älterer Menschen liegen soll. Die offene Koordinierungsmethode ist weiterzuführen und zu entwickeln, was zu einer Überprüfung der Fortschritte im Jahre 2006 führen soll. Dafür müssen von den Beitrittsländern nationale Strategieberichte vorgelegt und die Berichte der jetzigen Mitgliedstaaten müssen bis Mitte 2005 aktualisiert werden. Um die Beitrittsländer auf die offene Koordinierungsmethode vorzubereiten, hat man im Laufe des Jahr 2003 bilaterale Seminare abgehalten.

Wichtigste Maßnahme

- Annahme des Gemeinsamen Berichts der Kommission und des Rates über angemessene und sichere Renten [61]

[61] ABl. L 260 vom 29.10.2003, S. 3.

Hochwertige und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung

Ein Gemeinsamer Bericht der Kommission und des Rates zur Unterstützung nationaler Strategien für die zukünftige Gesundheitsversorgung und Altenpflege wurde Anfang 2003 angenommen. Der Bericht beruhte auf Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen.

Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung vom März 2003 eine neue Mitteilung der Kommission mit weiteren Vorschlägen zur Intensivierung des kooperativen Austauschs in den Bereichen Gesundheit und Altenpflege.

Die Kommission führte auch die Gesundheitsminister mit Akteuren des Gesundheitssektors, den Beitrittsländern und dem Europäischen Parlament zusammen in einem Prozess des Nachdenkens auf hoher Ebene über Fragen der Patientenmobilität und Entwicklungen der Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union. Damit sollte ein informelles Forum gebildet werden, auf dem man die Entwicklung einer gemeinsamen Vision für die europäischen Gesundheitssysteme in Angriff nehmen wollte, während gleichzeitig die nationalen Zuständigkeiten in diesem Bereich respektiert werden sollten. Auf seiner Abschlusssitzung am 8. Dezember 2003 einigte man sich in dem Gremium auf einen Bericht mit 19 Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen.

Wichtigste Maßnahme:

- Annahme eines Gemeinsamen Berichts der Kommission und des Rates über Gesundheitsversorgung und Altenpflege [62]

[62] KOM(2002)774 endg. vom 03.01.2003.

Arbeit lohnend machen

Schließlich legte die Kommission auch eine Mitteilung über den vierten Aspekte ihrer 1999 eingeleiteten Sozialschutzpolitik vor. Es handelte sich dabei um eine Mitteilung darüber, wie man Arbeit lohnend machen kann; damit wollte sie den Weg für weitere Arbeiten zu dieser Frage ebnen, wobei die Themen soziale Eingliederung, Sozialschutz und Beschäftigungspolitik verknüpft werden sollen. Gleichzeitig war diese Mitteilung eine Antwort auf die spezifische Frage auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates von 2003 nach einem Bericht über Mittel und Wege, Maßnahmen des Sozialschutzes durch ein stärkeres Schwergewicht auf Arbeitsanreize zu verbessern.

Wichtigste Maßnahme:

- Mitteilung über die Modernisierung des Sozialschutzes für mehr und bessere Arbeitsplätze: Ein umfassender Ansatz um dazu beizutragen, dass Arbeit sich lohnt [63]

[63] KOM(2003)842 endg. vom 30.12.2003.

Modernisierung der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme

Der Europäische Rat von Nizza sprach sich für die Anpassung und Ausweitung der Regeln mit Blick auf die grenzüberschreitenden Sozialversicherungsansprüche aus. Bei der Änderung der Verordnung 1408/71 sind in den vorangegangenen Jahren schrittweise Fortschritte erzielt worden.

2003 nahm der Rat förmlich den Vorschlag zur Ausdehnung der Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige an, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen.

Was die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit angeht, so wurde im Rat im Juni Einigung über die Vereinfachung in drei spezifischen Bereichen erreicht: Leistungen bei Invalidität und Alter und Hinterbliebenenleistungen sowie beitragsunabhängige Sonderleistungen. Im Oktober einigte man sich im Rat auch auf die drei letzten materiellrechtlichen Kapitel: Vorruhestand, Familienleistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Dies ermöglichte dem Rat im Dezember eine politische Einigung [64] auf den Gesamttext des Vorschlags ausschließlich der Anhänge. Nachdem das Parlament am 3. September seinen Bericht angenommen hatte, nahm die Kommission am 9. Oktober einen geänderten Vorschlag an [65]. Mit der endgültigen Verabschiedung der neuen Verordnung wird für das Frühjahr 2004 gerechnet. Obwohl im Rat Einstimmigkeit erforderlich ist, stellt die Modernisierung der Verordnung 1408/71 ein ausgezeichnetes Beispiel für Vereinfachungen und bessere Rechtsetzung dar.

[64] Vor dem Inkrafttreten der Verordnung sollen drei Anhänge fertig gestellt werden.

[65] KOM(2003) 596 vom 09.10.2003.

Darüber hinaus wurde auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Freizügigkeit hinsichtlich der Bestimmungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit aktualisiert [66]. Die Kommission legte auch einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnungen 1408/71 und 574/72 vor, um Änderungen der einzelstaatlichen Gesetzgebung zu berücksichtigen und die rechtliche Situation im Hinblick auf bestimmte Artikel der Verordnung zu klären. Desgleichen geht es in dem Vorschlag auch darum, der jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften Rechnung zu tragen [67].

[66] ABl. L 187 vom 26.07.2003, S. 55 - Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 15.07.2003.

[67] KOM(2003) 468 vom 31.07.2003.

Die Kommission legte auch eine Mitteilung zur Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte vor, die einen Fahrplan für die allmähliche Einführung der Karte zur Ersetzung der derzeit erforderlichen Vordrucke für den Zugang zu Sachleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat enthält. Nach der Erteilung des Mandats durch die Frühjahrstagung des Europäischen Rates von 2003 wurden die entsprechenden Beschlüsse am 18. Juni 2003 gefasst [68]. Gleichzeitig legte die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Verordnung 1408/71 vor, durch die allen Kategorien von Versicherten derselbe Anspruch auf die ,medizinisch erforderlichen Sachleistungen" gewährt würde. Zu dieser Frage erreichte der Rat schnell eine Einigung am 20. Oktober. Das Europäische Parlament hat am 04. Dezember 2003 seine Stellungnahme abgegeben. Mit der förmlichen Verabschiedung rechnet man für das Frühjahr 2004.

[68] ABl. L 276 vom 27.10.2003, S. 1, 4, 19.

Wichtigste Maßnahmen:

- Annahme durch den Rat des Vorschlags zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen [69]

[69] ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 1 - Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates vom 14. Mai 2003 zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen.

- Einigung im Rat auf eine Modernisierung und Vereinfachung der Verordnung 1408/71

- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sowie der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 [70]

[70] KOM(2003)468 vom 31.07.2003.

- Mitteilung zur Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte [71] und Annahme der entsprechenden Beschlüsse [72]

[71] KOM(2003)73 endg. vom 17.02.2003.

[72] ABl. L 276 vom 27.10.2003, S. 1, 4, 19.

- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates und der Verordnung Nr. 574/72 zwecks Angleichung der Ansprüche und Vereinfachung der Verfahren [73]

[73] KOM(2003) 378 vom 27.06.2003.

3.5. Die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern

In der sozialpolitischen Agenda werden zwei wesentliche Zugänge zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beschrieben: spezifische Initiativen und Mainstreaming. Der Europäische Rat forderte auf seiner Frühjahrstagung 2003 die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Jahresbericht über die Entwicklung in Richtung auf Gleichstellung der Geschlechter und Ausrichtungen für das Gender-Mainstreaming auszuarbeiten. Der erste Jahresbericht soll dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2004 unterbreitet werden.

Gender-Mainstreaming

Die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellungsproblematik in alle relevanten Politikbereiche ist als Gender-Mainstreaming bekannt. Dies ist ein Aspekt der europäischen Rahmenstrategie für die Gleichstellung. Alljährlich berichtet die Kommission über Fortschritte bei den Maßnahmen und Verfahren der Gemeinschaft und legt ein Arbeitsprogramm mit Initiativen für das Folgejahr vor.

In den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik wird die geschlechtsspezifische Dimension in der europäischen Beschäftigungsstrategie weiterhin ausgestaltet und sie ist in der zweiten Runde der Nationalen Aktionspläne zur sozialen Eingliederung verstärkt beachtet worden. Man geht jetzt auch dazu über, geschlechtsspezifische Fragen im weiteren Umkreis des Sozialschutzes in Betracht zu ziehen, wie in der Rentenversorgung und bei dem Konzept ,Arbeit lohnend machen".

Spezifische Maßnahmen

Auf dem Gebiet der Rechtsetzung legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vor. Dieser Richtlinienentwurf, der auf Artikel 13 EG-Vertrag beruht, sieht vor, sexuelle Diskriminierungen außerhalb des Arbeitsplatzes zu verbieten. Um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschrift für die Bürger wirksam ist, hat man auch Anforderungen hinsichtlich der Rechtsmittel vorgesehen, wenn davon ausgegangen wird, dass Rechte von Einzelpersonen verletzt worden sind. Insbesondere beschäftigt sich der Richtlinienentwurf mit den Fragen von Prämien und Leistungen im Versicherungssektor.

Im Rahmen der besseren Rechtsetzung hat man auch die Neufassung von Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter eingeleitet, um die vorhandenen Rechtsvorschriften zu vereinfachen. In einer ersten Phase hat die Kommission eine öffentliche Konsultierung zu Optionen für die Neufassung dieser Richtlinien vorgenommen.

Desgleichen hat die Kommission auch ein neues Aktionsprogramm zur weiteren finanziellen Förderung von Organisationen vorgeschlagen, die im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern tätig sind.

Wichtigste Maßnahmen

- Jahresbericht über die Chancengleichheit für Frauen und Männer (2002) [74]

[74] KOM(2003) 98 vom 05.03.2003.

- Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Arbeitsprogramm für das Jahr 2003 [75]

[75] KOM(2003) 47 vom 03.02.2003.

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen [76]

[76] KOM(2003) 657 vom 05.11.2003.

- Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind [77]

[77] KOM(2003) 279 vom 27.05.2003.

3.6. Die sozialpolitischen Aspekte der Erweiterung und der Außenpolitik der Europäischen Union stärken

Erweiterung

Als oberste Priorität bei der Erweiterung gilt, die Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand sicherzustellen. Damit jedoch die Beteiligung der Beitrittsländer an allen Politikbereichen - und zwar unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Erweiterung - erleichtert wird, verwendet man besondere Mühe darauf, sie auf die Mitwirkung an der offenen Koordinierungsmethode in den Bereichen Beschäftigung und soziale Eingliederung vorzubereiten. Für die Erweiterung sind auch Investitionen in den Ausbau von Kapazitäten erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Sozialpartner, sowie die Vorbereitung auf die zukünftigen Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds.

Informationsaustausch und Vernetzung, auch für Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, öffentliche oder private [78], wurde dadurch unterstützt, dass die Beitrittsländer an den Aktionsprogrammen zu den Themen Chancengleichheit für Frauen und Männer, Bekämpfung von Diskriminierungen und Kampf gegen soziale Ausgrenzung sowie an den Beschäftigungsanreizmaßnahmen beteiligt wurden.

[78] Einschließlich der Sozialpartner und NRO.

Wichtigste Maßnahmen:

- Ermöglichung und Überwachung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

- Beteiligung der Beitrittsländer durch Öffnung der vier Aktionsprogramme auf dem Gebiet Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für die Kandidatenländer [79]

[79] C/2002/2035 genehmigt von der Kommission am 6.6.2002 (Kampf gegen soziale Ausgrenzung); C/2002/2036 genehmigt von der Kommission am 6.6.2002 (Chancengleichheit); C/2002/2037 genehmigt von der Kommission am 06.06.2002 (Kampf gegen Diskriminierungen); C/2002/3964-1 und C/2002/3964-2, genehmigt von der Kommission am 23.10.2002 (Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung).

- Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik (JAP) [80]

[80] 2003; ein JAP mit Lettland wurde am 06.02.2003 unterzeichnet.

- Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Kandidatenländern [81]

[81] KOM(2003)37 vom 30.01.2003 und Begleitdokument SEK(2003)200 vom 18.02.2003; Entschließung des EP A5/2003/282 vom 23.09.2003.

- Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern [82]

[82] KOM(2003)663 vom 06.11.2003 und Begleitdokument SEK/2003/1361 vom 24.11.2003.

- Gemeinsame Memoranden zur Eingliederung (Joint Inclusion Memoranda (JIM)) [83]

[83] JIM wurden am 18.12.2003 mit den zehn Beitrittsländern unterzeichnet.

- Inangriffnahme der Zusammenarbeit bei den Rentenreformen

- Vorbereitung auf die Beteiligung am Europäischen Sozialfonds

Internationale Zusammenarbeit und Außenbeziehungen

Die Kommission verfolgte ihre Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der OECD und der IAO zu Fragen der Beschäftigung und Sozialpolitik. Besondere Erwähnung sollte hier der Beitrag der Europäischen Kommission zu der Arbeit der von der IAO eingesetzten Weltkommission ,Soziale Dimension der Globalisierung" finden, der insbesondere darin bestand, dass Anfang 2003 ein Seminar auf hoher Ebene organisiert wurde. Darüber hinaus verstärkte die Kommission auch ihre Zusammenarbeit mit der IAO hinsichtlich der weltweiten Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen, des sozialen Dialogs und der Beseitigung der Armut sowie hinsichtlich der Agenda über angemessene Arbeit, die durch den am 14. Mai 2001 von der Europäischen Kommission und der IAO unterzeichneten Briefwechsel umrissen worden ist. In diesem Zusammenhang hat sie auch die Vorbereitung einer strategischen Partnerschaft mit der IAO auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit in Angriff genommen. Die Partnerschaft beruht auf den Nacharbeiten zu der Mitteilung zum Thema ,Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe" [84].

[84] KOM(2001) 231.

Was die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen anbelangt, so billigte der Rat Allgemeine Angelegenheiten in der Folge der Mitteilung der Kommission [85] zu dieser Frage aus dem Jahr 2001 im Juli 2003 entsprechende Schlussfolgerungen.

[85] KOM(2001) 416 vom 18.07.2001. ,Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung".

Im Zuge der G-8-Treffen kamen die Minister für Arbeit und Beschäftigung im Dezember in Stuttgart zusammen, um über den strukturellen Wandel im Kontext der Globalisierung zu sprechen; dabei unterstrichen sie den Bedarf an Investitionen in das Humankapital und die Notwendigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit zu steigern.

Außerdem legte die Kommission eine Mitteilung über die UN-Konvention über die Menschenrechte von behinderten Personen vor.

Desgleichen betrieb die Kommission ihre bilaterale Kooperation auf dem Gebiet der Beschäftigung mit Japan und den Vereinigten Staaten weiter.

Die Kommission unterbreitete einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Der Verordnungsentwurf sieht finanzielle und fachliche Unterstützung der Gemeinschaft mit dem Ziel vor, die Geschlechtergleichstellung bei sämtlichen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und beim Tätigwerden in Entwicklungsländern zu fördern.

Wichtigste Maßnahmen

- Mitteilung über die UN-Konvention über die Menschenrechte von behinderten Personen [86]

[86] KOM(2003) 16 vom 24.01.2003.

- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit [87]

[87] KOM(2003) 465 vom 30.07.2003.

4. Wichtige Initiativen im Jahr 2004

Durch die Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda wurde die Planung der Aktionen für die Jahre 2004 und 2005 aktualisiert; dabei stützte man sich auf die Bewertung der ersten Jahre der Umsetzung der Agenda und die Einschätzung der wichtigsten Herausforderungen. Außerdem wurde das Leitprinzip der Agenda weiterentwickelt. Die Kommission, die von dem Ansatz ausging, dass die Sozialpolitik ein produktiver Faktor ist und die Förderung der Qualität eine Antriebskraft für eine blühende Wirtschaft, mehr und bessere Arbeitsplätze und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt, ist jetzt noch einen Schritt weitergegangen, indem sie ,die Kosten einer fehlenden Sozialpolitik" untersucht und die Vorgehensweise ganz und gar in die Aktivitäten für eine ,bessere Rechtsetzung" und die flankierenden Folgenabschätzungen einbettet.

Im Wesentlichen werden durch die Halbzeitüberprüfung zwei Schlüsselprioritäten herausgearbeitet:

- Konsolidierung der Sozialstandards in der gesamten EU durch Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands: Mit Hilfe des Besitzstands werden gleichmäßige Tätigkeitsbedingungen für Unternehmen sichergestellt, das Funktionieren des Binnenmarkts wird erleichtert und die sozialen Bedürfnisse der Arbeitnehmer in einem wirtschaftlich geeinten Europa werden in das Blickfeld gerückt. Die Kommission wird aus der Übereinstimmung mit dem Besitzstand im Sozialbereich sowie aus der Kontrolle seiner Anwendung eine vorrangige Priorität machen. Für eine wirksame Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist eine enge Zusammenarbeit von Kommission und Mitgliedstaaten entscheidend.

- Umsetzung der auf dem Lissabonner Gipfel lancierten Agenda und der vom Europäischen Rat in Nizza gebilligten sozialpolitischen Agenda, damit die notwendigen Reformen und Anpassungen durchgeführt werden können

Im Jahr 2004 wird die Kommission die folgenden Initiativen einleiten [88].

[88] Vgl. dazu auch das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2004 (KOM(2003)645 endgültig vom 29.10.2003, in dem die Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen der strategischen Prioritäten der Kommission behandelt wird.

-> Die wichtigsten Initiativen an der Beschäftigungsfront:

- Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2004/2005.

- Beschäftigungspolitische Leitlinien

- Beschäftigungspolitische Empfehlungen

- Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Sozialfonds für den nächsten Prgrammplanungszeitraum

- Portabilität von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung - Follow-up der zweiten Stufe der Anhörung der Sozialpartner

- Mitteilung über die Umsetzung des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität

- Mitteilung über Strategien zur Erhöhung des tatsächlichen Durchschnittsalters bei Beendigung des Arbeitslebens

- Einbeziehung der Beschäftigungsproblematik in andere EU-Politikfelder

- Bericht über die Tätigkeit des EURES-Netzes im Zeitraum 2002-2003

- Zwischenbericht über die Ergebnisse des Programms für Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung

-> Wandel und Arbeitsumgebung

- Zweite Stufe der Anhörung der Sozialpartner über Unternehmensumstrukturierungen

- Überarbeitung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen - Erste Stufe der Anhörung der Sozialpartner

- Follow-up der Mitteilung der Kommission über die Arbeitszeit

- Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über die Gefährdung durch Karzinogene - Anhörung der Sozialpartner

- Psychosoziale Gefahren, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz - Anhörung der Sozialpartner

- Stress und seine Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz - Follow-up der ersten Stufe der Anhörung der Sozialpartner

- Mitteilung über Transparenz und Auswirkungen des Europäischen Sozialen Dialogs in einer erweiterten Europäischen Union

- Erster Bericht über die Durchführung der EU-Strategie zur sozialen Verantwortung der Unternehmen

- Bericht über die praktische Durchführung der Richtlinie 91/383/EWG zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis

- Bericht über die soziale und ökologische Performance der Kommission

- Verhütung von Erkrankungen des Bewegungsapparats am Arbeitsplatz

- Leitlinien für die Anwendung der Richtlinie 98/24/EG ,Chemische Arbeitsstoffe"

-> Förderung der sozialen Eingliederung und des Kampfes gegen Diskriminierungen

- Mitteilung über die soziale Eingliederung in den Beitrittsländern - Zusammenfassender Bericht auf der Grundlage der Gemeinsamen Memoranda für die soziale Integration 2003

- Anhörung zu Durchführbarkeit von Mindesteinkommen und sonstiger Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung von Personen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden

- Zukünftige Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierungen (Grünbuch)

- Bericht über die Bewertung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen

-> Sozialschutz

- Mitteilung über die zukünftige Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege

- Vorschlag für eine Verordnung zur Durchführung der Bestimmungen der vereinfachten Verordnung über die Koordinierung sozialer Sicherheitssysteme

- Verordnung der Kommission zur Änderung der Anhänge der Verordnung Nr. 574/72 (über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71)

- Verordnung zur Aktualisierung der Verordnung 1408/71

-> Chancengleichheit

- Mitteilung über die Gleichstellung der Geschlechter - Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates

- Neufassung der Richtlinien über die Gleichstellung der Geschlechter

- Zwischenbericht über das Programm für die Gleichstellung der Geschlechter

- Arbeitsprogramm 2004 zur Gleichstellung der Geschlechter

-> Erweiterung und Außenbeziehungen

- Mitteilung über die soziale Dimension der Globalisierung und der EU- Außenbeziehungen

- Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Durchführung der Bestimmungen der Assoziierungsabkommen mit Drittländern hinsichtlich der sozialen Sicherheit