52003DC0840

Mitteilung der Kommission an den Rat, das europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Festlegung der Leitlinien für die zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Ungleichheit in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt - "Freizügigkeit guter Konzepte" /* KOM/2003/0840 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN zur Festlegung der Leitlinien für die zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Ungleichheit in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt - "Freizügigkeit guter Konzepte"

1. Einleitung

EQUAL ist Teil der Strategie der Europäischen Union zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und zur Sicherstellung, dass niemandem der Zugang zu diesen Arbeitsplätzen verwehrt wird. Als Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Sozialfonds ist EQUAL das Lernforum, das neue Wege zur Verwirklichung der politischen Zielvorgaben der europäischen Beschäftigungsstrategie und des Prozesses zur sozialen Eingliederung erkundet. EQUAL unterscheidet sich insofern von den Regelprogrammen des Europäischen Sozialfonds als es eine ,Entwicklungswerkstatt" ist, das neue Methoden für die Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. EQUAL stellt stichhaltige beispielhafte Lösungen vor, die auf diesen innovativen Ansätzen beruhen. Der Schwerpunkt wird auf eine aktive Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gelegt; auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die besten Ergebnisse europaweit verbreitet und übernommen werden.

Die letzten Vorbereitungen für die Erweiterung der Europäischen Union laufen auf Hochtouren; ab dem 1. Januar 2004 werden sich alle zehn neuen Mitgliedstaaten am Europäischen Sozialfonds und an EQUAL beteiligen. Für EQUAL sind zwei Runden vorgesehen, von denen die zweite im Jahr 2004 anlaufen wird. Die zweite Runde von EQUAL wird sich somit auf das gesamte Hoheitsgebiet der Europäischen Union erstrecken und 27 [1] Programme umfassen.

[1] Belgien und das Vereinigte Königreich haben zwei Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative erstellt.

Die Europäische Union verfolgt eine integrierte Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Die schwerpunktmäßig auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Gemeinschaftsinitiative EQUAL ist Teil dieser Strategie und unterstützt Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierungen jeglicher Art.

2. Gegenstand dieser Mitteilung

Die Grundsätze und der Aufbau von EQUAL - Partnerschaft und Stärkung der Handlungskompetenz, Transnationalität, Integration der Ergebnisse in Politik und Praxis, Innovation und thematischer Ansatz - haben sich als äußerst wirksam bei der Erprobung ganzheitlicher Ansätze zur Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen erwiesen. Sie behalten daher auch für die zweite Runde ihre Gültigkeit. Diese Mitteilung gibt einen Überblick über einige der ersten Ergebnisse von EQUAL und weist auf erfolgversprechende Lösungen hin, die bereits zur Entwicklung von neuen Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt beitragen können. Sie steckt außerdem den Rahmen für die zweite EQUAL-Runde ab, indem sie die Grundsätze und den Aufbau bekräftigt und im Hinblick auf eine größere Wirksamkeit die administrative Umsetzung vereinfacht.

3. Partnerschaft und Stärkung der Handlungskompetenz

In diesem frühen Stadium veranschaulichen die Partnerschaften am deutlichsten den Erfolg von EQUAL. Bei EQUAL hat die Partnerschaft das Ziel, Akteure zusammenzuführen, die in einer Entwicklungspartnerschaft zusammenarbeiten, um einen integrierten Ansatz für vielschichtige Diskriminierungsprobleme zu entwickeln und hierzu ihre Anstrengungen und Ressourcen zur Verwirklichung innovativer Lösungen für gemeinsam ermittelte Probleme und gemeinsame Ziele bündeln.

Das setzt die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren voraus. Wichtig ist auch, dass die an der Durchführung der Maßnahmen beteiligten Akteure in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Grundlage soll ein gemeinsam vereinbartes (und schriftlich fixiertes) Arbeitsprogramm sein. Auch sollten Partner aus anderen Mitgliedstaaten teilnehmen.

EQUAL-Partnerschaften führen äußerst unterschiedliche Gruppen an einem Tisch zusammen, von denen viele vorher nicht zusammengearbeitet haben. Auf diese Weise werden Kompetenzen und Ressourcen von einer Vielfalt von Akteuren aus der Gesellschaft vereint. Dies spiegelt sich auch in der Palette von mitwirkenden Organisationen wider. Besonders erfreulich ist, dass bei einem Drittel der Entwicklungspartnerschaften Nichtregierungsorganisationen federführend sind.

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Die Zusammensetzung der Entwicklungspartnerschaften und ihre Zusammenarbeit sind wichtige Erfolgsfaktoren und haben in den Fällen, wo sie mit einer aktiven Beteiligung von diskriminierten oder aufgrund von Ungleichheiten benachteiligten Personen einhergehen, den Partnerschaften eine neue Dynamik verliehen. Die bei früheren Gemeinschaftsinitiativen gesammelten Erfahrungen zeigten, dass der Erfolg maßgeblich von einer guten Kooperation zwischen den Partnern abhängt. Für die Entwicklung einer guten Arbeitsbeziehung braucht es jedoch Zeit. Deshalb wird in der ersten EQUAL-Phase - Aktion 1 - das Ziel verfolgt, die für diesen Dialog erforderliche Zeit einzuräumen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Nachweislich ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, bereits - vor allem in anderen Mitgliedstaaten - gesammelte Erfahrungen zu analysieren, transnationale Partner zu ermitteln und sich mit ihnen zu einigen, potenzielle Beiträge von anderen Gruppen zu eruieren, Stärken und Schwächen zu analysieren, sachdienliche Verknüpfungen (auf lokaler, regionaler, nationaler Ebene) zu laufenden Veränderungsprozessen und neue Vernetzungsmöglichkeiten zu bewerten. Aufbauend auf dem Vertrauen und dem Dialog, die während der Aktion 1 zwischen den Partnern hergestellt worden sind, wurden zum einen die Ziele und zum anderen die einzelnen Rollen, Aufgabenbereiche und Methoden zur Förderung der Teilnahme der verschiedenen Partner genau festgelegt.

Die in der ersten EQUAL-Runde gewonnenen Erkenntnisse haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Initiatoren von Entwicklungspartnerschaften über ausreichende Ressourcen - finanzielle Mittel, Zeit und Instrumente - verfügen, um sich im Rahmen von Diskussionen auf eine gemeinsame Problemdiagnose und eine kohärente Strategie zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze zu einigen. Für die Einrichtung wirksamer Partnerschaften ist es wichtig, dass ein Vertrauensverhältnis zu den potenziellen Partnern, insbesondere Partnern aus anderen Ländern, hergestellt wird (das setzt auch Reisen in andere Mitgliedstaaten. voraus) und dass die Partner sich zur Mitarbeit verpflichten. Fest steht auch, dass die durch den Dialog ausgelöste Dynamik und die Durchführung eines vereinbarten Arbeitsprogramms nicht wegen zu langer Verwaltungsverfahren beim Übergang von Aktion 1 zu Aktion 2 (Umsetzung des Arbeitsprogramms) blockiert werden sollten. Aus diesem Grund wird in der zweiten EQUAL-Runde der zeitliche Ablauf von Aktion 1 so gestaltet, dass eine Förderung dieses so wesentlichen Dialogs möglich ist; eine Unterbrechung der Tätigkeiten beim Übergang von Aktion 1 zu Aktion 2 wird vermieden, indem der Verfahrensschritt "Bestätigung für Aktion 2" eingeführt wird; auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Arbeiten durch die Entwicklungspartnerschaft reibungslos fortgeführt werden können.

3.1. Gute Prozesssteuerung durch modernes Regierungshandeln

Gute Prozesssteuerung setzt eine aktive Beteiligung aller beteiligten und betroffenen und betroffene Organisationen voraus, um die Entwicklung und Umsetzung von Strategien effektiver zu gestalten und darüber hinaus eine bessere Lenkung des Prozesses zu ermöglichen, wodurch zugleich die Integration der EQUAL-Ergebnisse in die nationale und europäische Politik gefördert wird.

Bei der Ausgestaltung von EQUAL sind wesentliche Merkmale guter Steuerungsmodelle berücksichtigt worden, da politische Querschnittsthemen aufgegriffen werden und über institutionelle Grenzen hinweg agiert wird. EQUAL ist als innovatives Programm ausgelegt und hinterfragt insofern herkömmliche Methoden zur Problembewältigung und fördert neue und kreative Konzepte. Der Lernprozess beruht auf der Erkenntnis dessen, was funktioniert und was nicht. Hierzu bedarf es einer systematischen Bewertung. Ferner sind im Hinblick auf die Beurteilung und Umsetzung alternativer Maßnahmen und Modalitäten eindeutige Nachweise zu erbringen.Gleichzeitig gilt es, von Gruppen in vergleichbarer Lage zu lernen und die auf nationaler und europäischer Ebene gesammelten Erfahrungen eingehend zu berücksichtigen.

Bei EQUAL sind viele der Institutionen, die die Ergebnisse und Produkte nutzen können, in die Initiative eingebunden, so wie es weitgehend bei ADAPT und BESCHÄFTIGUNG [2] der Fall war. Aufgrund der Vorbereitungsphase beziehen die EQUAL-Entwicklungspartnerschaften allerdings ein breiteres Spektrum von Partnern und ,potenziellen Nutznießern" in ihre Partnerschaften und Aktivitäten ein, wie etwa Arbeitgeberverbände, Fortbildungseinrichtungen und öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen sowie Wirtschaftsförderungseinrichtungen. Die Partnerschaft ist somit breiter gefächert; darüber hinaus sind jedoch alle wichtigen Akteure, vor allem Menschen und Organisationen, die direkt oder indirekt von Diskriminierungen und Ungleichheiten betroffen sind, während des gesamten Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses eingebunden.

[2] ADAPT und BESCHÄFTIGUNG waren Gemeinschaftsinitiativen, die zwischen 1994 und 1999 liefen

Um sicherzustellen, dass die Innovationen - auch nach Einstellung der EQUAL-Finanzierung - dauerhaft umgesetzt werden, ist es allerdings erforderlich, dass die geschaffenen Netze in der einen oder anderen Form bestehen bleiben, um die Integration innovativer Strategien auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen. Deshalb wird der Wirkungsbereich für Umsetzungs-Maßnahmen in der zweiten EQUAL-Runde ausgeweitet (vgl. Abschnitt 9, Integration der Ergebnisse in Politik und Praxis).

4. Thematischer ansatz

4.1. Unterstützung für die europäische Beschäftigungsstrategie und den Prozess der sozialen Eingliederung

Damit innovative Ansätze für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einen Beitrag leisten konnten, arbeitete man in der ersten EQUAL-Runde mit einer Reihe von Themenfeldern, die im Kontext der vier Säulen der Beschäftigungsstrategie festgelegt worden waren - diese entsprachen Maßnahmen beziehungsweise Prioritäten der Programme. Seit dem ist die europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) überarbeitet worden. Dabei wurde das Schwergewicht auf Zielsetzungen, Prioritäten und Ziele gelegt, während man die übergeordnete Zielsetzung für das nächste Jahrzehnt, zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissens-basierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, der in der Lage ist, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem stärkeren sozialen Zusammenhalt zu verbinden beibehalten hat.

Ein wesentliches Element dieser globalen Strategie ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Bei dem Prozess der sozialen Eingliederung erlaubt die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf den Kampf gegen soziale Ausgrenzung sowohl Kohärenz als auch Unterschiedlichkeit der Maßnahmen auf nationaler Ebene. Maßnahmen zur Verwirklichung des Zieles, soziale Ausgrenzung und Armut zu bekämpfen, sind unterschiedlicher Art und haben verschiedenartige Folgen für Mitgliedstaaten und die Zielgruppen. Die Initiative EQUAL leistet auch dadurch einen Beitrag zum Prozess der sozialen Eingliederung, dass sie neue Mittel und Wege sucht, gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung vorzugehen - zwei wichtige Ausgrenzungsfaktoren.

Nach einer entsprechenden Konsultierung haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die EQUAL-Themen unverändert für die zweite Runde zu übernehmen, da sie auch weiterhin die übergeordneten Zielsetzungen Vollbeschäftigung, Qualität und Produktivität der Arbeitsplätze, Kohäsion und integrativer Arbeitsmarkt befördern und somit nach wie vor dazu beitragen, sowohl die Beschäftigungsstrategie als auch den Prozess der sozialen Eingliederung zu unterstützen.

Somit wird in der zweiten EQUAL-Runde der bereits in der ersten Runde festgelegte thematische Ansatz weiter verfolgt, mit dem Ziel, die Personen zu unterstützen, die den hauptsächlichen Formen der Diskriminierung (aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung) und einer Ungleichbehandlung ausgesetzt sind. Jeder Themenbereich ist für alle diese Gruppen uneingeschränkt zugänglich. Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 [3] ist die Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in alle Themenbereiche integriert und sie wird auch gezielt durch spezifische Aktionen voran gebracht.

[3] VERORDNUNG (EG) NR. 1260/1999 DES RATES vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, , ABl. L 161, S.1. vom 26.6.1999

Themen

* Erleichterung des Zugangs zum bzw. der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt für diejenigen, denen die Eingliederung oder Wiedereingliederung in einen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bereitet, der allen offen stehen muss;

* Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf dem Arbeitsmarkt;

* Erleichterung von Unternehmensgründungen für alle, durch Bereitstellung der Instrumente, die für die Gründung von Unternehmen und für die Ermittlung und Nutzung von neuen Möglichkeiten der Arbeitsplatzschaffung in städtischen und ländlichen Gebieten erforderlich sind;

* Stärkung der Sozialwirtschaft (des Dritten Sektors), insbesondere der Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit, wobei der Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze zu legen ist;

* Förderung des lebenslangen Lernens und einer integrationsfördernden Arbeitsgestaltung, welche die Einstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen unterstützt, die Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind;

* Förderung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern gegenüber dem strukturellen wirtschaftlichen Wandel sowie der Nutzung der Informationstechnik und anderer neuer Techniken;

* Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Wiedereingliederung von Frauen und Männern, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, durch Entwicklung von flexibleren und wirksameren Formen von Arbeitsorganisation und Unterstützungsdiensten;

* Abbau der geschlechtsspezifischen Diskrepanzen und Förderung einer Aufhebung der Geschlechtertrennung im Beruf;

* Unterstützung der sozialen und beruflichen Eingliederung von Asylbewerbern.

Gemäß Artikel 7 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1260/1999 wurden Ende 2003 die Beiträge des ESF zu EQUAL für den Zeitraum 2004-2006 angepasst, um die Indexierungsrate zu berücksichtigen. Was die derzeitigen Mitgliedstaaten angeht, so wurden die Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative im Jahre 2001 angenommen; die Auswahl der Themen für jeden Mitgliedstaat und die entsprechende Mittelausstattung sind aus der EQUAL-Website ersichtlich. Die sich aus der Preisindexierung ergebenden zusätzlichen erforderlichen Mittel werden diesen Maßnahmen (d. h. Themen) anteilmäßig zugewiesen, es sei denn, dass die Mitgliedstaaten eine Alternativzuweisung mit Begründung vorschlagen.

Was die Beitrittsländer betrifft, so werden Entwürfe von Programmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL nach dem 1. Mai 2004 angenommen. Da jedoch die Ausgaben ab dem 1. Januar 2004 zuschussfähig sind, soll auch der Inhalt der Programmentwürfe im Januar 2004 festgelegt werden, sodass eine uneingeschränkte Beteiligung dieser Länder an der zweiten EQUAL-Runde erleichtert wird. Die Gemeinschaftsinitiativprogramme der Beitrittsländer werden sich auf eine begrenzte Anzahl ausgewählter Themen konzentrieren, zu denen in jedem Fall ein Mindestmaß an Aktionen mit der Zielgruppe Asylbewerber gehören soll; dabei soll die Komplementarität mit den Programmen des Europäischen Sozialfonds, insbesondere für Ziel 1, sichergestellt werden. Für die derzeitigen Mitgliedstaaten gilt, dass jedes Programm für eine Gemeinschaftsinitiative in der Programmplanungs-, Umsetzungs-, Begleitungs- und Evaluierungsphase der Initiative EQUAL eine geschlechtsspezifische Perspektive enthalten soll.Asylbewerber

4.2. Asylbewerber

Die Ausarbeitung einer gemeinsamen Asylpolitik, einschließlich gemeinsamer europäischer Massnahmen, ist ein grundlegender Bestandteil der Zielsetzung der Europäischen Union, die schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen will, der den Personen offen steht, die - durch die Umstände getrieben - legitimerweise Schutz in der Europäischen Union suchen. Die Eingliederung von Flüchtlingen in die Gesellschaft des Aufenthaltslandes ist eines der Ziele der Genfer Konvention; zu diesem Zweck unterstützt die Europäische Union Aktionen in der Mitgliedstaaten, mit denen ihre soziale und wirtschaftliche Integration gefördert werden soll, insoweit dies zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beiträgt. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die von den Strukturfonds und anderen Gemeinschaftsinstrumenten auf dem Gebiet allgemeine und berufliche Bildung unterstützt worden sind, wurde 2000 ein Europäischer Flüchtlingsfonds eingerichtet.

Dieser unterstützt und ermutigt die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen und der Bewältigung der Folgen. Im Hinblick auf Asylsuchende, und insbesondere auf die Bedingungen für eine Aufnahme und den Zugang zu Asylverfahren, bieten Aktionen im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds Infrastrukturen oder Dienstleistungen für Unterbringung, materielle Hilfe, Gesundheitsversorgung, Sozialhilfe oder Hilfe bei administrativen und juristischen Formalitäten, einschließlich Rechtsbeistand.

Die Einbeziehung des Themas Asylbewerber in EQUAL zu einem Zeitpunkt, als die EU auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Aufnahme von Asylbewerbern zusteuerte (wie in der Richtlinie zur Festlegung von gemeinsamen Mindestnormen für die Aufnahme [4] festgelegt), hat es ermöglicht, ein besseres Verständnis für die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu erhalten und eine Art und Weise zu finden, in der die nationalen Strategien den Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt sowie zur allgemeinen und beruflichen Bildung beeinflussen. Durch den transnationalen Dialog innerhalb der Partnerschaften ist - wegen der in der ganzen EU ähnlichen Herausforderungen - der Erkenntnisgewinn auf der praktischen und operationellen Ebene verbessert worden.

[4] Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern, vom Rat im Januar 2003 verabschiedet, Umsetzung spätestens zum 6.2.2005.

Während der gesamten ersten Runde stellten die Begleitumstände der Aktivitäten im Bereich Asylbewerber eine Herausforderung dar, angesichts der Tatsache, dass die Medien sich der Problematik gegenüber zunehmend feindselig verhielten. Allerdings konnte auf lokaler Ebene durch die Arbeit der Partnerschaften nachgewiesen werden, dass eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für Asylsuchende Nutzen erbracht haben, wobei die Möglichkeiten vom Zugang zur Sprachausbildung über allgemeine und berufliche Bildung und Freiwilligenarbeit bis zu einer Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt reichten. Die klar zu erkennenden nützlichen Ergebnisse beinhalten einen Rückgang bei der Erwerbslosigkeit, verringerte ,Abgänge" von Asylbewerbern in die Schattenwirtschaft und größere Beiträge zur Wirtschaft vor Ort.

Einige Länder ermöglichen Asylsuchenden einen unkomplizierten Zugang zu Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zum Arbeitsmarkt. Längerfristig gesehen lohnt es sich dann, die Ergebnisse der in diesen Ländern tätigen Partnerschaften mit den Ergebnissen der Partnerschaften in Ländern zu vergleichen, in denen der Zugang stärker beschränkt ist. Die entsprechenden Erkenntnisse sollten dann eine Grundlage für Strategienentscheidungen bieten, die von Mitgliedstaaten im Zuge der Entwicklung eines 'Gemeinsamen Europäischen Asylsystems' getroffen werden.

Bei einem weiteren Bereich mit guten Ergebnissen handelt es sich um ,Qualifikationsprüfungen" für Asylbewerber. In einigen Entwicklungspartnerschaften werden neue Modelle einer Unterstützung für die berufliche Eingliederung von Asylbewerbern entwickelt, überprüft und angewendet. Diese neuen Modelle berücksichtigen informelle und ,traditionelle" Qualifikationen, sie beschäftigen sich mit der Frage der Anerkennung formeller Qualifikationen und ermitteln den Ausbildungsbedarf in allen Einzelheiten. Die Durchführung der Qualifikationsprüfungen hat sich als förderlich für die Handlungsfähigkeit der Asylsuchenden und als nützlich für potenzielle Arbeitgeber sowie Anbieter von Ausbildungsmaßnahmen und Freiwilligenarbeit erwiesen.

Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ergibt sich eine Reihe nützlicher Anregungen aus der Arbeit in Entwicklungspartnerschaften und sonstigen Einrichtungen:

* Es kommt darauf an, Unterstützung zu bieten, die am richtigen Punkt ansetzt und sowohl für die Eingliederung in den Mitgliedstaaten als auch die Wiedereingliederung im Herkunftsland oder in einem Drittland von Wert ist. In mehreren Entwicklungspartnerschaften wird dieser ,neutrale" Ansatz betont.

* Unterstützung ist so bald wie möglich nach einem Asylantrag zu bieten.

* Zusammenarbeit mit Arbeitgebern: In Entwicklungspartnerschaften sind verschiedene Formen der Partnerschaft mit Arbeitgebern erprobt worden, wie Kooperationsvereinbarungen mit einem Unternehmen, um Asylbewerber in Arbeit zu bringen, sobald sie ihr Ausbildungsprogramm abgeschlossen haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Partnerschaften eine intensive Kontaktpflege und Sensibilisierung erfordern, um den Arbeitgeber zu engagieren, dass sie aber auch ein interessantes Potenzial und gute Ergebnisse bieten.

Mehrere EQUAL-Entwicklungspartnerschaften haben als Katalysatoren für die Herausbildung neuer Partnerschaften gewirkt, und damit die Kooperation von Organisationen und Fachleuten, die mit Asylbewerbern auf lokaler und regionaler Ebene arbeiten, sowie den Informationsfluss zwischen ihnen verbessert.

Die Initiative EQUAL bietet den neuen Mitgliedstaaten eine gute Gelegenheit, mit den derzeitigen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um bewährte Verfahren für die soziale und berufliche Eingliederung von Asylbewerbern festzulegen. Zwar ist im Augenblick die tatsächliche Zahl der Asylbewerber in einigen der neuen Mitgliedstaaten verhältnismäßig niedrig, dies könnte sich aber nach dem Beitritt durchaus ändern. In den neuen Mitgliedstaaten könnte der Schwerpunkt der thematischen Aktivitäten im Bereich Asylbewerber sinnvollerweise auf die folgenden Aspekte gelegt werden:

* Unterstützung beim Aufbau der Kapazität des Sektors der Nichtregierungsorganisationen (NRO), um diesen in die Lage zu versetzen, wirksam mit den zuständigen staatlichen Stellen zusammen zu arbeiten;

* Unterstützung beim Aufbau von Netzen für den Informationsaustausch im NRO-Sektor;

* Verbesserung der sozialen Eingliederung der Asylbewerber.

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Thematischen Gruppe Asylbewerber soll so angepasst werden, dass eine angemessene praktische Unterstützung für die neuen Mitgliedstaaten gewährleistet wird.

Die Herausforderung in der zweiten EQUAL-Runde wird darin bestehen, diese ersten Ergebnisse zu validieren und eine Grundlage dafür zu bieten, dass die bisherigen Erfahrungen potenziell einen sehr viel größeren Kreis von Interessenten erreichen können. Der Initiative EQUAL kommt zugute, dass die Richtlinien im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Asylpolitik angenommen worden sind; dies erlaubt eine stärkere Konzentrierung der Aktivitäten auf Asylbewerber als solche im Gegensatz zu Personen, die in den Genuss einer anderen Form des Schutzes kommen. Es erleichtert auch die Klarstellung der Beziehungen zwischen EQUAL und dem Europäischen Flüchtlingsfonds auf nationaler Ebene sowie der entsprechenden Komplementarität. Da beide Finanzierungsquellen wahrscheinlich mit derselben Art von Organisationen zusammenarbeiten und ganz ähnliche Aktivitäten für verschiedene Gruppen finanzieren werden, müssen die Mitgliedstaaten klarstellen, ob sie eine gemeinsame Finanzierung von Aktivitäten ermutigen; dabei müssen sie die praktischen Schritte erläutern, mit denen gewährleistet werden soll, dass diese Tätigkeit auf nationaler Ebene durchgeführt, überwacht und geprüft werden kann.

5. Innovation

Im Rahmen der Initiative EQUAL werden innovative Ansätze der Politikdurchführung erprobt. Dabei kann es sich um vollständig neue Vorgehensweisen handeln oder um die Übertragung von Elementen aus einem anderen Kontext, durch die die Wirksamkeit der Politikdurchführung gesteigert wird. Auch in der zweiten EQUAL-Runde wird man mit neuen Konzepten und Ansätzen experimentieren. Allerdings müssen unbedingt auch die Innovationen der ersten Runde bei der zweiten Runde zu Grunde gelegt und genutzt werden. Außerdem sind möglicherweise die spezifischen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts in den Mitgliedstaaten in der ersten Runde nicht vollständig beachtet worden und/oder bereits beispielhafte Lösungen in anderen Mitgliedstaaten entwickelt worden, in denen vergleichbare Diskriminierungen vorkommen. Daher können die Mitgliedstaaten in den Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen in der zweiten Runde spezifische Innovationsbedürfnisse herausstellen, bei denen es um relevante oder in der Entstehung begriffene Arbeitsmarktprobleme und eine Neugestaltung der Schnittstellen zwischen Institutionen, Politikfeldern oder staatlichen Maßnahmen geht. Die Mitgliedstaaten sollten daher auch die Nachfrage nach Modellversuchen artikulieren und Entwicklungspartnerschaften ermutigen, mehr neue Wege bei dem Schutz vor Arbeitslosigkeit, Qualität der Beschäftigung und unmittelbare Maßnahmen zur Arbeitsplatzbeschaffung zu erproben.

6. Erfolgversprechende EQUAL-Lösungen

Die im Rahmen von EQUAL eingerichteten Entwicklungspartnerschaften erstrecken sich auf neun Themenbereiche. Auch wenn die Arbeiten noch in Gang sind und noch keine validierten Ergebnisse vorliegen, kann doch bereits festgehalten werden, dass die erste EQUAL-Runde, die im Jahr 2001 anlief, erfolgversprechende Lösungen für die Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten hervorgebracht hat.

6.1.1. Menschen mit Behinderungen

EQUAL fördert Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, indem eine Kombination von verschiedenen Fortbildungs- und Beratungsdiensten für Arbeitgeber angeboten wird, um sie in die Lage zu versetzen, einen behinderten Menschen problemlos und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand einzustellen. Als konkrete Beispiele können folgende Maßnahmen genannt werden: Zugangsdienste im Bereich Einstellung und Auswahl, Schulung zur Sensibilisierung für die Behindertenproblematik, Beurteilung der Umgebung, die darauf ausgerichtet ist, die Arbeitgeber dabei zu unterstützen, einen in jeder Hinsicht zugänglichen Arbeitsplatz bereitzustellen, sowie Beratungsdienst in Fragen der finanziellen Förderung bei Einstellung und Weiterbeschäftigung eines behinderten Menschen. Im Rahmen von EQUAL wird ferner versucht, den Wiedereingliederungsprozess stärker,nachfrageorientiert" anstatt ,angebotsorientiert" zu gestalten, was bedeutet, dass der Kunde, d. h. der Behinderte durch eine optimale Förderung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse in die Lage versetzt werden soll, bei diesem Prozess eine führende Rolle zu übernehmen.

6.1.2. Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben halten

Altersmanagement ist ein brennendes Thema auf nationaler und europäischer Ebene. EQUAL erprobt zwei verschiedene, sich ergänzende Ansätze: einen ,reaktiven Ansatz" zur Beseitigung der unmittelbaren, derzeit bestehenden Hindernisse für ältere Arbeitskräfte - Motivation, Fortbildung, neue Arbeitsmethoden - und einen ,präventiven Ansatz" mit Strategieplanung, langfristigen Strategien im Bereich Humanressourcen und Altersmanagementverfahren. Es sind bereits nennenswerte Auswirkungen zu verzeichnen. Der größte Motivationsschub für ältere Arbeitskräfte ist die Tatsache, dass sie beachtet und als Teil der Lösung gesehen werden. Beim basisorientierten Ansatz werden ,Coaching-Sitzungen" im Unternehmen organisiert, so dass die Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Problemlösung leisten und ihre eigenen Vorstellungen einbringen können. Gleichzeitig kann das implizite Wissen älterer Arbeitnehmer in diesen Sitzungen genutzt werden, die bei reiferen Arbeitnehmern das Bewusstsein schärfen, dass sie für den Arbeitgeber ,Kulturträger" sind. Es gilt nicht nur, die älteren Arbeitskräfte in Fortbildungsmaßnahmen einzubinden. Es geht auch darum, die ihnen zur Verfügung stehenden Wahlmöglichkeiten zu fördern und sie zu unterstützen, damit sie Zugang zu neuen Tätigkeitsbereichen haben, die mit ihren veränderten Prioritäten übereinstimmen und in denen sie ihre Fähigkeiten und ihre Erfahrung optimal einsetzen können.

6.1.3. Existenzgründungen durch Arbeitslose oder Nichterwerbspersonen

Stichhaltige Argumente sprechen dafür, dass benachteiligte Gruppen und Gebiete nur schwer Zugang zu Gründungskapital haben. In der Regel legen EQUAL-Partnerschaften den Schwerpunkt auf den Aspekt Humankapital bei Unternehmensgründungen und befassen sich mit den Hürden beim Angebot von finanziellen Mitteln (private und öffentliche Geldgeber) und bei der Nachfrage (potenzielle Kunden). Erprobt werden neue Methoden zur Umwandlung von Jobs in der Schattenwirtschaft, in der häufig Mitglieder von ethnischen Minderheiten oder Fahrende tätig sind, in formale Arbeitsverhältnisse, indem Qualifikationen, Status, Einkommen und Autonomie angeboten werden. EQUAL arbeitet auch mit Darlehensfonds, die durch andere Quellen finanziert werden (durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder private Quellen), um die finanzielle Leistungsfähigkeit von auf dem Arbeitsmarkt diskriminierten Gruppen und Einzelpersonen zu stärken.

6.1.4. Beitrag der Zuwanderer zu Beschäftigung und Wirtschaftswachstum

Mehrere Entwicklungspartnerschaften betonten, dass eines der überzeugendsten Argumente für Arbeitgeber, Diversity-Maßnahmen zu fördern, die Erfahrung von anderen Arbeitgebern war, die die positiven Auswirkungen von Diversity-Strategien auf ihr Unternehmen ,belegen" konnten (z. B. in Zusammenhang mit den Aspekten Konfliktmanagement und Stressabbau, Personalfluktuation und Absentismus, Corporate Image und Diversifizierung der Dienste). Erfolgreiche Ansätze umfassen u. a. die Festlegung von Kriterien und die Schaffung von Systemen zur Anerkennung von Arbeitgebern, die sich die Gleichstellung in allen Aspekten der Personaleinstellung und -förderung praktizieren (,Equal Opportunity Employers"), die Organisation von Arbeitgeber-Rundtischen auf lokaler Ebene und die Entwicklung von lokalen Arbeitgebernetzen. Die Präsentation von Rollenmodellen und die Schaffung strukturierter Möglichkeiten für die Arbeitgeber, voneinander zu lernen, haben zu einer umfassenderen Anwendung von erfolgreichen Verfahren bei der Beschäftigung von Personen geführt, die benachteiligten Gruppen angehören. Positive Erfahrungen werden ebenfalls mit dem Transfer bewährter Verfahren und dem Einsatz von Rollenmodellen von transnationalen Partnern gemacht.

6.1.5. Förderung der Anpassungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Ein weiterer Aufgabenbereich von EQUAL ist die Förderung des Zugangs zu Lernmöglichkeiten ,in der realen Arbeitswelt", wo Zeitdruck und Stress sowie mangelnde Lernerfahrung Hindernisse darstellen, vor allem für nicht-traditionelle Lernende. Greifbare Ergebnisse können erzielt werden durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien an innovativen Standorten (etwa im Supermarkt), um deren Nutzung oder alternative Lerntechniken, die das Modell des Lernens in der Familie auf den Arbeitsplatz übertragen, zu optimieren.

6.1.6. Bausteine für Strategien im Bereich des lebenslangen Lernens

Personen mit geringen Grundkenntnissen und/oder Qualifikationsdefiziten, die keine traditionellen Lernenden sind, stoßen auf Barrieren beim Zugang zur Bildung und Weiterbildung. EQUAL ermöglicht es einer Reihe von Partnern - und neuen Partnerschaften - eine Änderung herbeizuführen und zusammen in einem lokalen Kontext neue Ansätze zu erarbeiten. Verschiedene Kommunen haben sich zum ersten Mal zusammengetan, um ein auf die Bedürfnisse der Lernenden zugeschnittenes Angebot im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu anzubieten.

6.1.7. Geschlechterspezifische Segregation in Bereichen und Berufen

Im Rahmen ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wirkt die Gemeinschaftsinitiative EQUAL nicht nur auf die Rollenaufteilung und Berufswahl künftiger Generationen ein, sondern auch auf die vorherrschenden Verhaltensmuster der derzeitigen Generation der Eltern. Erprobt worden sind innovative Lehrpläne für den Unterricht in Grund- und und Sekundarschulen, die die traditionellen geschlechtsspezifischen Rollen und die subtile Aufnahme von entsprechenden Klischees in Wissenschaft und Technik in Frage stellen. In den Programmen werden am Beispiel von Haushaltsarbeiten, wie Kochen, Backen oder Bügeln, bestimmte chemische und physikalische Phänomene erklärt. Das Projekt ist erfolgversprechend, da die Schülerinnen den Lehrstoff offenbar besser verstehen und bei der Berufswahl auch naturwissenschaftliche und technische Fächer ins Auge fassen.

6.1.8. Aufteilung von Betreuungspflichten und häuslichen Pflichten

Um die Bedeutung einer aktiven Vaterschaft zu unterstreichen und eine Debatte zu diesem Thema auszulösen, ist eine Medienkampagne unter dem Motto ,Männer übernehmen die Führung" durchgeführt worden. Die Diskussionen wurden durch eine Anzeigenflut in den Medien angekurbelt; dazu kamen Pressekonferenzen, eine Internetseite, eine Talkshow (2 x 12 Programme) und zahlreiche weitere Veranstaltungen. In einer ersten Phase wurden Fernsehspots ausgestrahlt, in denen Männer mit den üblichen Ausfluechten konfrontiert wurden, um sich vor mehr häuslichen Pflichten zu drücken. Nach einer gewissen Zeit wurde die Strategie verfeinert und der Schwerpunkt auf Motivation und Inspiration anstatt auf Provokation gelegt. In der zweiten Phase wurde die Botschaft vermittelt, dass die Frauen lernen müssen, ihre ,Monopolstellung im Haushalt und in der Betreuung" aufzugeben und von ihren tief verwurzelten Überzeugungen, wie denn alles zu erledigen ist, abzukommen, indem sie respektieren, wie Männer die Kinderbetreuung oder die Arbeiten im Haushalt handhaben. In einem gemeinsamen Ansatz mit großen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen ("NRO") und der führenden Fußballmannschaft des Landes werden im Rahmen von EQUAL Aktivitäten organisiert, bei denen die Väter die Erfahrung machen können, dass es Spaß macht und Erfuellung bringen kann, ihre Zeit sinnvoll mit ihren Kindern zu verbringen, und dass dies das Leben ihrer Kinder und Partnerinnen bereichern kann.

6.1.9. Soziale Verantwortung der Unternehmen

Kleine Unternehmen verfügen nicht über umfassende Personalstrukturen; folglich sind für sie Diversity-Ansätze, die auf dem Konzept der sozialen Verantwortung der Unternehmen beruhen, weniger attraktiv und relevant. EQUAL sucht nach neuen Wegen, um diese Unternehmen zu motivieren, eine aktive Rolle bei der Integration von benachteiligten Gruppen zu übernehmen. Weitere Arten von Maßnahmen - unterstützte Beschäftigung und Assistenz durch Mittler - werden erprobt; positive Ergebnisse sind erzielt worden, indem persönliche Kontakte zu Arbeitgebern kleiner Unternehmen geknüpft und dauerhafte Unterstützung und Dienstleistungen bereitgestellt worden sind (z. B. Fortbildungsprogramme, Mentoring, Case-Management sowie Job-Profiling und Job-Matching), die es einzelnen kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, die Probleme zu bewältigen, die sich dadurch ergeben, dass sie Personen mit besonderen Bedürfnissen beschäftigen.

6.1.10. Wiedereingliederung zur Bekämpfung von Ausgrenzung

Der präventive und aktive Ansatz zur Eingliederung der Arbeitslosen soll mit dem Ziel, die Zahl der Neuzugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern, gefestigt werden. Das Motto könnte dabei lauten: Der richtigen Person zur richtigen Zeit das richtige Angebot unterbreiten. EQUAL arbeitet in Strafanstalten mit dem Ziel, vorhandene Fähigkeiten zu bewerten und zu validieren, damit diese in den regulären Fortbildungs- und Wiedereingliederungsprozess einfließen können. Allzu oft bleiben sich ehemalige Strafgefangene nach ihrer Haftentlassung selbst überlassen. Da sie ein geringes Selbstwertgefühl und oftmals wenig Bildung haben, sind die Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, gering, und es besteht folglich die Gefahr, dass sie wieder in die Illegalität abgleiten. Auf dem Arbeitsmarkt besteht eine starke Diskriminierung: viele Arbeitgeber zögern, ehemalige Strafgefangene einzustellen. Im Rahmen von EQUAL werden die Bewertung der Qualifikationen von (ehemaligen) Strafgefangenen und die Standardisierung von Instrumenten gefördert; die Ausbilder werden auf Sitzungen, die dem Erfahrungsaustausch dienen, geschult (es wird ein Leitfaden mit praktischen Informationen und Empfehlungen erstellt) und die bestehenden Kommunikationskanäle der öffentlichen Arbeitsvermittlungen werden genutzt, um die Arbeitgeber für die Problematik zu sensibilisieren. Die breit gefächerte Partnerschaft umfasst Sozialpartner, Bildungseinrichtungen, öffentliche Arbeitsvermittlungen, Justizministerien sowie Interessengruppen. Die Bemühungen beschränken sich jedoch nicht auf die Fortbildung; wesentlich ist es auch, die Wiedereingliederung ehemaliger Strafgefangener zu gewährleisten, indem man Einrichtungen in die Partnerschaft einbezieht, die auf dem Gebiet der Wiedereingliederung von ehemaligen Strafgefangenen in die Gesellschaft tätig sind.

6.1.11. Sozialwirtschaft zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität

EQUAL erprobt die Möglichkeit des Franchising in der Sozialwirtschaft. Als Unternehmensmodell dient eine kleine im Sozialbereich tätige Genossenschaft, die seit zehn Jahren ein Hotel führt. Dieses hat nicht nur einen wirtschaftlichen Erfolg erzielt, sondern ist auch insofern beispielhaft, als benachteiligte Arbeitskräfte einbezogen und berufliche Qualifikationen vermittelt werden. EQUAL ermöglicht es anderen benachteiligten Gruppen in anderen Mitgliedstaaten, dieses unternehmerische Konzept und seinen Entwicklungsprozess zu erproben. Der Ansatz kann auch auf neue Geschäftsfelder ausgedehnt werden. Er könnte eine strukturierende Wirkung haben, da am Programmende eine europäische Franchising-Struktur bestehen könnte, die Akteuren der Sozialwirtschaft gehört.

7. Reaktion auf sich abzeichnende Herausforderungen

Auch wenn der thematische Ansatz bestehen bleibt, wird die Initiative EQUAL in der zweiten Runde nichts desto weniger die sich abzeichnenden Herausforderungen angehen.

Die Erweiterung wird erhebliche Auswirkungen auf die Initiative EQUAL haben. Nicht nur, dass der geografische Rahmen erweitert und die Zahl der Bürger, die aus EQUAL einen Nutzen ziehen können, erhöht, sondern auch, dass durch die Erweiterung die Anzahl der Programme von 17 auf 27 steigen wird. Somit kommt der Koordinierung der Programme, insbesondere aus der Sicht von Transnationalität und breitenwirksame Umsetzung, eine gesteigerte Bedeutung zu.

7.1. Roma

Durch die Erweiterung auf 25 Länder kommen weitere Millionen von Roma in die Europäische Union, so dass sie zur größten ethnischen Minderheit werden.

Dass die Roma mit Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung konfrontiert werden, ist für alle Mitgliedstaaten eine Herausforderung und ein Anlass zu Besorgnis. Die derzeitigen Mitgliedstaaten haben Strategien und Programme entwickelt, um die bereits in der Union lebenden Roma zu unterstützen und zu integrieren. Im Zuge der Erweiterung wird sich die Union jedoch diesen Herausforderungen in erheblich größerem Ausmaß stellen müssen.

Die Europäische Union unterstützt Aktionen zu Gunsten der Roma schon seit über einem Jahrzehnt. Ungarn und die Tschechische Republik haben sich über das Programm PHARE bereits in der ersten Runde an der Initiative EQUAL beteiligt. Einige positive Ergebnisse sind bereits in den Entwicklungspartnerschaften mit Schwerpunkt auf der Gruppe der Roma erreicht worden, da der Anteil von Frauen und Jugendlichen (18-25 Jahre) höher liegt als bei anderen, herkömmlichen Programmen. Die Teilnehmer kommen aus kleinen Siedlungen in ländlichen Gebieten und die Teilnahme von Personen mit Mehrfachbenachteiligungen an dem Programm ist gut (z. B. aus Dörfern stammende Romafrauen mit unzureichender Bildung). Mit dem Ansatz der persöhnlichen Ansprache und Einbeziehung der Teilnehmer wurde das Gefühl des "Miteigentums" am Programm geschaffen. Besondere Aufmerksamkeit wurde während des Schulungszeitraums folgenden Bereichen gewidmet: Kommunikationstraining, finden eines geeigneten Arbeitsplatzes, soziale Unterstützung und Betriebswirtschaftlehre. Die lokale Regierung der Minderheit der Sinti und Roma und andere Roma-Vereinigungen sind Partner von Entwicklungspartnerschaften und ermutigen zur Beteiligung am Projekt Ferner fördern sie die Aufnahme von Kontakten zwischen potenziellen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, damit diese gemeinsam einen integrativen, eingliederungsorientierten Beschäftigungsansatz entwickeln.

Allerdings können die Kriterien für einen Erfolg - in der Wahrnehmung der Roma selbst - angesichts dieser neuen Dynamik sich möglicherweise ändern. Daher müssen sowohl die Romagemeinschaften als auch andere Teile der Gesellschaft sich aktiv darum bemühen, ein stärker integratives Europa aufzubauen. Als Innovationsquelle spielt die Initiative EQUAL eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Mittel und Wege zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit zu finden, und hat daher für die Roma eine wichtige Bedeutung.

Daher wird man sich in der zweiten EQUAL-Runde in sämtlichen Themenfelder ganz besonders um Unterstützung für die Roma bemühen.

7.2. Opfer des Menschenhandels

Jährlich werden bis zu einer halben Million Frauen und Kinder nach Westeuropa verschleppt. Dieser internationale Handel ist gut organisiert und im Wachstum begriffen. Laut Schätzung eines CIA-Berichts verdienen Menschenhändler bis zu einer Viertelmillion Dollar damit, dass eine einzige Frau hin und zurück verschleppt wird. Häufig werden die Frauen gekauft und wieder in die Zwangsprostitution oder als häusliches Dienstpersonal verkauft oder zu ,Scheinehen" gezwungen, in denen sie als Gefangene gehalten werden.

Auch wenn die Opfer es schaffen, den Menschenhändlern zu entkommen oder sich bei den Behörden zu melden, stehen ihnen möglicherweise noch weitere schreckliche Erlebnisse bevor. Die traurige Wahrheit ist, dass verschleppte Menschen als illegale Einwanderer und Verbrecher behandelt werden können. Sie müssen mit Festnahme, Haft oder Ausweisung rechnen. Auf diese Weise werden die Opfer erneut geschädigt.

Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten aufgerufen, die für die Unterstützung der Opfer des Menschenhandels verfügbaren Instrumente zu nutzen, insbesondere die Initiative EQUAL. Es werden Maßnahmen in der Europäischen Union eingeleitet, wobei man einen umfassenden, fachübergreifenden Ansatz für die Verhütung und Bekämpfung dieses Phänomens gewählt hat. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung sind die Gemeinschaftsprogramme ein wichtiges Instrument zur Verstärkung von Strategien, Verfahren und Kooperationen beim Kampf gegen den Menschenhandel in der EU sowie zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern. Insbesondere die Strukturfonds (ESF und EFRE) können Maßnahmen für Opfer finanziell unterstützen und auch Präventionsmaßnahmen unternehmen sowie die soziale und wirtschaftliche Eingliederung von Opfern des Menschenhandels erleichtern. So hat der Rat insbesondere die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert [5], die finanziellen Ressourcen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL einzusetzen, um in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht, die soziale und berufliche Eingliederung der Begünstigten zu fördern, ihnen zu ermöglichen, sicher in ihre Herkunftsländer zurückzukehren oder einen angemessenen Schutz in den Aufnahmeländern zu erhalten.

[5] Entschließung des Rates über Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels, 20. Oktober 2003 13056/03.

Daher wird man sich in der zweiten EQUAL-Runde in sämtlichen Themenbereichen ganz besonders um Unterstützung für die Opfer des Menschenhandels bemühen.

8. Transnationale Zusammenarbeit

Die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten ist ein Hauptmerkmal von EQUAL und die im Rahmen der vorhergehenden Programme und der ersten EQUAL-Runde gewonnenen Erkenntnisse belegen, dass durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit erhebliche politische Innovationen herbeigeführt werden können. Die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von EQUAL funktioniert gut und hat bereits dazu geführt::

* dasVerständnis von Art und Formen der Diskriminierung, Ungleichheit und Ausgrenzung in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt zu erhöhen;

* Strategien und Maßnahmen im Licht der Erfahrung anderer Mitgliedstaaten (auf nationaler Ebene und auf Ebene der Entwicklungspartnerschaft) zu verbessern;

* Strategien und -maßnahmen in verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichend zu bewerten;

* die im Rahmen der Entwicklungspartnerschaften durchgeführten Arbeiten, für Meinungsführer und Entscheidungsträger glaubwürdig darzustellen.

Die transnationale Zusammenarbeit zeigt sich bei EQUAL auf einer Reihe von Ebenen.

8.1. Transnationale Zusammenarbeit zwischen Entwicklungspartnerschaften

Im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Entwicklungspartnerschaften, die für die Durchführung von EQUAL wesentlich ist, werden Entwicklungspartnerschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten durch ihr gemeinsames Arbeitsprogramm miteinander verbunden. Damit die transnationale Zusammenarbeit Ergebnisse erzielen kann, ist ein gemeinsamer Ansatz zur Behandlung der Probleme erforderlich; es müssen ähnliche und/oder sich ergänzende Strategien, Konzepte und Zielvorgaben entwickelt und Prioritäten für die gemeinsame Aktion vereinbart werden. Grundlage des gemeinsamen Vorgehens sind das Know-how und die Erfahrung der Entwicklungspartnerschaften. Die gemeinsamen Aktivitäten sind so organisiert, dass ein signifikanter zusätzlicher Nutzen für die Strategien und Arbeitspläne der einzelnen Partnerschaften erzielt wird.

Allerdings kann es sich als schwierig erweisen, die richtigen Partner in anderen Mitgliedstaaten ausfindig zu machen. In der ersten EQUAL-Runde hat sich gezeigt, dass es absolut notwendig ist, ein ,Transnationalitätsfenster" einzurichten, d. h. es muss ein gemeinsam vereinbarter Termin festgelegt werden, bis zu dem alle Verwaltungsbehörden - nach Abschluss des Auswahlverfahrens- die Daten über die Entwicklungspartnerschaften in die EQUAL-Datenbank ECDB eingeben müssen, damit alle Entwicklungspartnerschaften die gleiche Chance haben, transnationale Partner zu finden. Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, für die zweite Runde von EQUAL dieses ,Fenster" zum 1. Januar 2005 zu öffnen.

Erwartungsgemäß werden - nach Öffnung des transnationalen ,Fensters" - zahlreiche Entwicklungspartnerschaften rasch Partner finden und gemeinsame Arbeitsprogramme erstellen und so die erste Etappe (den so genannten ,Meilenstein") bewältigen. Entwicklungspartnerschaften, bei denen sich die Partnerschaftssuche schwierig gestaltet, werden von der Kommission mit einem ,Clearing-House"-Verfahren in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden unterstützt.

Da die transnationale Zusammenarbeit fester Bestandteil der Tätigkeit der Entwicklungspartnerschaft ist, ist das Arbeitsprogramm ohne dieses Element nicht möglich. In der ersten Runde mussten deshalb der Entwurf der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft und die Vereinbarung über die transnationale Zusammenarbeit am Ende von Aktion 1 vorgelegt werden. Dies setzt ein diszipliniertes Vorgehen sowohl seitens der Entwicklungspartnerschaften als auch seitens der für die Programme zuständigen Verwaltungsbehören voraus, da die Vereinbarung über die transnationale Zusammenarbeit von allen betroffenen Verwaltungsbehörden zu genehmigen ist.

Um diesen Prozess zu erleichtern, wurde eine internetgestützte Datenbank, das ,Internetmodul für die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von EQUAL" (ETCIM) geschaffen, das allen Behörden die Abfrage und Notifizierung der Vereinbarungen über transnationale Zusammenarbeit via Internet ermöglicht. Um Engpässe zu vermeiden, haben sich die Mitgliedstaaten einverstanden erklärt, die Vorlagen für den ersten Meilenstein gleich nach Eingang zu bearbeiten; soweit möglich soll die anfängliche Auswahl der Entwicklungspartnerschaft mit dem für die Umsetzung des Arbeitsprogramms (Aktion 2) zur Verfügung stehenden Mehrjahresbudget normalerweise innerhalb acht Wochen bestätigt werden.

8.2. Thematische Netze

Dem Prozess des Informationsaustauschs und der Nutzung der Ergebnisse von Innovationen wird im Rahmen von EQUAL eine zentrale Bedeutung beigemessen. Deshalb sind in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene Netze mit einem thematischen Schwerpunkt eingerichtet worden. Diese Netze führen Entwicklungspartnerschaften zusammen, die die vielversprechendsten Verfahren und Arbeitsergebnisse erörtern und bewerten und deren Verbreitung und Einbeziehung in Strategien und Verfahren vorbereiten. An diesen Maßnahmen sind auch andere Akteure beteiligt, die nicht in die Initiative eingebunden sind, wie etwa politische Entscheidungsträger, Forscher, Vereinigungen, oder Sozialpartner.

Europäische thematische Gruppen koordinieren thematische Aktivitäten, während horizontale Gruppen sich damit befassen, Lehren aus den EQUAL-Prozessen zu ziehen.

Die Entwicklungspartnerschaften validieren, verbreiten und nutzen gemeinsam ihre Erfahrung und ihre Ergebnisse sowohl im Rahmen der nationalen thematischen Netze als auch auf europäischer Ebene durch die europäischen thematischen Gruppen. Die Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene fördert

* die Erstellung themenbezogener Bestandsaufnahmen über die strategischen Ansätze und die erzielten Ergebnisse;

* die Ermittlung beispielhafter Lösungen, die für die Beschäftigungsstrategie und den Prozess der sozialen Eingliederung besonders von Belang sind;

* die Verbreitung von beispielhaften Lösungsansätzen im Rahmen europaweiter Diskussionsforen.

Im Rahmen der technischen Hilfe unterstützen die Verwaltungsbehörden und die Europäische Kommission den Prozess der Themenüberprüfung. Dazu gehört insbesondere die Veranstaltung von Konferenzen, Seminaren und Arbeitsgruppen, um Beurteilung, Benchmarking, Durchführung und Umsetzung beispielhafter EQUAL- Lösungen voranzutreiben. Die Entwicklungspartnerschaften beteiligen sich an diesen Netzen und Veranstaltungen (die dabei anfallenden Teilnahme-, Reise- und Aufenthaltskosten gelten als förderfähige Ausgaben). Dies ist Teil ihrer Verpflichtung im Rahmen der Transnationalität und stellt einen festen Bestandteil ihres Arbeitsprogramms dar.

Die Mitgliedstaaten tragen ebenfalls zum transnationalen Dialog bei. Dies zeigt sich besonders deutlich darin, dass sie als ,federführender" Mitgliedstaat für die thematischen und horizontalen Gruppen fungieren, d. h. sie sind Mitglied der Lenkungsgruppe, die für die Entwicklung und Umsetzung des Arbeitsprogramms und der Aktivitäten verantwortlich ist. Außerdem fungieren sie in Alleinverantwortung oder zusammen mit der Europäischen Kommission als Gastgeber von EQUAL-Veranstaltungen und fördern auch die direkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

9. Umsetzung der Ergebnisse in Politik und Praxis (sog. "Mainstreaming")

Die Einbeziehung neuer Konzepte und Ansätze in Politik und Praxis stellt eine Herausforderung dar. EQUAL unterstützt diesen Prozess mit Strukturen und Instrumenten. Im Endeffekt obliegt es jedoch den Entwicklungspartnerschaften, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, den Nachweis für wirksame, effiziente und relevante Alternativen zur Durchführung von integrationsorientierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu erbringen, die sich von einem Mitgliedstaat zum anderen übertragen lassen und auf breiter Basis angewandt werden können. Die entsprechenden Aktivitäten sollten sich nicht auf die Verbreitung von Ergebnissen beschränken, die nur den ersten Schritt im Prozess der Umsetzung der Ergebnisse in Politik und Praxis darstellt.

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL trägt zu einer wirksamen Politikgestaltung bei, indem sie an der Basis herausfindet, was funktioniert und was nicht, und gewährleistet, dass alle wichtigen am Prozess Beteiligten und Betroffenen Organisationen und Gruppen ("Stakeholder") daraus lernen können. Die Ergebnisse werden zusammengefasst und veröffentlicht. Sie sollen die Peer-Reviews bereichern, die im Kontext der europäischen Beschäftigungsstrategie durchgeführt werden, sowie den Prozess der sozialen Eingliederung, die Evaluieringsstätigkeiten auf Unionsebene und die Verbreitungs- und Austauschmaßnahmen, die in den Gemeinschaftsprogrammen gemäß Artikel 13 (Bekämpfung von Diskriminierungen) und Artikel 137 (zugunsten der sozialen Eingliederung) des Vertrags vorgesehen sind.

Damit sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in der gesamten Union mittels der Initiative EQUAL eine größtmögliche Wirkung erzielt werden kann, müssen die Ergebnisse analysiert und mit anderen beispielhaften Ergebnissen verglichen (,Benchmarking") und verbreitet werden. Wie bei Laborversuchen auch, müssen die Wirkungen eines sozialen Experiments - um nachhaltig zu sein - in einen umfassenderen (wirtschaftlichen, politischen, kulturellen oder organisatorischen) Zusammenhang gestellt werden. Die Ergebnisse der Initiative EQUAL müssen in den systematischen Ansatz eingehen, mit dem andere Strategien und Programme auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden. Zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Mitteilung niedergeschrieben wird, sind die meisten Entwicklungspartnerschaften mit ihren Aktivitäten erst bei der Hälfte ihrer Laufzeit angelangt; daher sind zahlreiche Resultate noch dabei, sich heraus zu kristallisieren. Trotzdem steht bereits jetzt fest, dass die breitenwirksame Umsetzung der EQUAL-Ergebnisse eine Herausforderung darstellt. Daher soll in der zweiten Runde dieser Grundgedanke verstärkt verwirklicht werden.

Es obliegt den Entwicklungspartnerschaften, sich im Rahmen ihres Arbeitsprogramms an den Umsetzungsaktivitäten zur Erzielung einer Breitenwirkung zu beteiligen. Außerdem stehen, angesichts der damit verbundenen Schwierigkeiten, im Rahmen der Initiative EQUAL zusätzliche Finanzmittel für diese Aktivitäten zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel lassen sich für folgende Zwecke einsetzen:

a) Breitenwirksame Umsetzung von im Rahmen der Initiative EQUAL - in der ersten oder zweiten Runde - erreichten Innovationen (Aktion 3). Anträge können bei den Verwaltungsbehörden von entweder einzeln oder in Gruppen agierenden Entwicklungspartnerschaften oder von Ad-hoc-Konsortien aus Partnern von Entwicklungspartnerschaften, Multiplikatoren und Experten eingereicht werden. Aktivitäten auf nationaler oder europäischer Ebene können umfassen:

* Darstellung und Förderung von klaren nachprüfbaren Nachweisen für beispielhafte Lösungen;

* Validierung einer Innovation;

* Vergleich der Innovation mit bestehenden Vorgehensweisen auf nationaler Ebene und in anderen Mitgliedstaaten;

* Verbreitung der Innovation bei weiteren Akteuren, die sich mit der fraglichen Diskriminierung auseinander setzen;

* Darstellung und Übertragung beispielhafter Lösungen, einschließlich von Betreuungsarbeit.

b) Die Verwaltungsbehörden können auch zusätzliche Umsetzungsaktivitäten zur Erzielung einer Breitenwirkung (Aktion 3) wie die Erstellung von Leitfäden, beispielhaften Lösungen oder Werkzeugen von Entwicklungspartnerschaften als Teil der Zusammenarbeit innerhalb europäischer thematischer Gruppen finanzieren.

Politische Entscheidungsträger, insbesondere die mit der Ausarbeitung der nationalen Aktionspläne für die europäische Beschäftigungsstrategie und den Prozess der sozialen Eingliederung beauftragten, sowie die mit Strukturfondsprogrammen für die Ziele 1, 2 und 3 beschäftigten, müssen unbedingt einen Beitrag von der Initiative EQUAL erhalten und sich an den Umsetzungsaktivitäten zur Erzielung einer Breitenwirkung beteiligen. Dies lässt sich am besten auf strukturierte Art und Weise erreichen; daher empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten:

a) mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Forum für die Mitglieder der Begleitausschüsse der Strukturfondsprogramme, insbesondere des Ziel 3, und die Mitglieder des EQUAL-Begleitausschusses zu veranstalten;

b) eine jährliche Wiederholung der erfolgreichen ESF-Seminare (vom Herbst 2003) ins Auge zu fassen;

c) die thematischen Netze weiter zu führen, die zur breitenwirksamen Umsetzung von EQUAL-Ergebnissen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene eingerichtet worden sind.

d) in ihren Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung und soziale Integration speziell darüber zu berichten, wie die Ergebnisse von EQUAL in Politik und Praxis umgesetzt wurden.

Die EQUAL-Lernplattform der Kommission wird ihrerseits weiterhin über die Website [6] Zugang zu beispielhaften Lösungen bieten: zu den Themen Aufbau und Aufrechterhaltung wirksamer Partnerschaften sowie Entwicklung, Erprobung und Benchmarking innovativer Lösungen. Die Ergebnisse der Initiative EQUAL sollen auch in sämtliche Strukturfonds und in andere Strategien der Kommission einbezogen werden, insbesondere auf den Gebieten Forschung, Bildung, Unternehmenspolitik sowie Justiz und Inneres.

[6] http://europa.eu.int/comm/ employment_social/equal/

10. Evaluierung

10.1. Halbzeitbewertung

In den Artikeln 40-43 der Verordnung (EG) 1260/1999 sind die Anforderungen an eine Bewertung der Programme von Gemeinschaftsinitiativen festgelegt. Die nationalen Halbzeitbewertungen wurden 2001 (nach Annahme der Programmbeschlüsse) von den Verwaltungsbehörden eingeleitet, um ein kontinuierliches Feed-back für Anpassungen sicherzustellen, die möglicherweise für spätere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erforderlich werden könnten. Gleichzeitig beauftragte die Kommission ein unabhängiges Beratungsunternehmen mit der Aufgabe, eine Bewertung auf EU-Ebene durchzuführen, die auf den Ergebnissen der nationalen Bewertungsberichte sowie auf eigenen Analysen und Feldstudien beruhen sollte. Die Mitgliedstaaten wurden gebeten, die Erstellung und Abgabe ihrer nationalen Bewertungsberichte zeitlich abzustimmen, einen gemeinsamen Methodenansatz zu verfolgen und sich auf gemeinsame Fragen zu konzentrieren, um Synergien zwischen nationalen und EU-Bewertungen zu nutzen.

Die nationalen Halbzeitbewertungsberichte wurden der Kommission im Dezember 2003 vorgelegt und auf dieser Grundlage wurde die Bewertung auf europäischer Ebene ausgearbeitet. Schwerpunkt dieser Bewertung sind die Durchführung von Aktion 1 (Auswahlverfahren, Aufbau der Partnerschaft und Suche nach einem transnationalen Partner), sowie ersten Elementen von Aktion 2 (Durchführungsphase) und Aktion 3 (Verbreitung beispielhafter Lösungen und ihrer Integration in Politik und Praxis, ) sowie sonstige transnationale Aktivitäten.

Die EU-weiten Evaluatoren schlagen für EQUAL keine Änderungen in seiner Gesamtarchitektur vor. Sie haben jedoch, auf der Grundlage der Berichte der nationalen Evaluatoren und ihrer eigenen Untersuchungen und Analysen, etliche Punkte herausgestellt, die die Wirksamkeit von EQUAL begrenzen könnten.Daher haben sie einige Verbesserungsvorschlägen zur Steigerung der Effektivität von EQUAL gemacht.

In der Bewertung wird fest gehalten, dass EQUAL-Mittel gleichmäßiger über thematische Schwerpunkte verteilt sind als die Mittel der ESF-Regelförderung. Dabei kommt den Bereichen ,Anpassungsfähigkeit" und ,Chancengleichheit" anteilmäßig größere Bedeutung in der Initiative EQUAL zu, obwohl letzterer offenbar wenig Anklang gefunden hat. Allerdings ist ,Beschäftigungsfähigkeit" sowohl für EQUAL als auch für den ESF die oberste Priorität. Bei den EQUAL-Prioritäten wird die Beschäftigungsstrategie dadurch verstärkt, dass das Schwergewicht auf Beteiligung am Arbeitsmarkt, Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt und Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung liegt. Allerdings ist die Initiative EQUAL weniger konzentriert auf Schutz vor Arbeitslosigkeit, Qualität der Beschäftigung und unmittelbare Maßnahmen zur Arbeitsplatzschaffung. Diese Aspekte werden im zweiten Aufruf angegangen werden.

In der Bewertung wird bestätigt, dass das Prinzip der Partnerschaft sich als Hauptträger der Innovation und des Wertzuwachses erwiesen hat, insbesondere wenn Teilnehmer und benachteiligte Gruppen in Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden. Die beteiligungsorientierte Herangehensweise innerhalb der Partnerschaften erhöht deren Wirksamkeit. Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, die an der Initiative EQUAL beteiligt sind (Grad der Dezentralisierung), es wird aber auch darauf hingewiesen, dass Einfluss und Auswirkungen dieser Vielfalt bewertet werden müssen, vor allem weil die Stärkung der Handlungskompetenz in den verschiedenen Staaten auf unterschiedliche Weise interpretiert wird. Da in vielen Entwicklungspartnerschaften Partner vertreten sind, die sich in den früheren Initiativen ADAPT/BESCHÄFTIGUNG engagiert hatten, gibt es auch eine erhebliche Beteiligung lokaler und regionaler Verwaltungen als Partner bei der Initiative EQUAL. Bei den Sozialpartnern ist die Beteiligung unterschiedlich und bei nicht-traditionellen Partnern (KMU und kleinen NRO) könnte sie höher ausfallen.

Die Bewertung weist darauf hin, dass Unterschiede bei Zeitplanung/Arbeitsablauf zwischen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Konzepts der ,Transnationalität" negative Auswirkungen haben. Mit diesem Problem setzt man sich in der zweiten Runde mit Hilfe des ,Transnationalitätsfensters" auseinander. Die Transnationale Zusammenarbeit bringt immer noch nicht den gewünschten Wertzuwachs und steuert nicht genügend zur Innovation bei. Da sie aber das Schlüsselprinzip von EQUAL ist, muss sie verstärkt werden und mehr gemeinsameEntwickelungen sollten gefördert werden.

Die Umsetzung der Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe und insbesondere der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in sämtliche Bereiche der Politik (,Gender Mainstreaming") werden häufig in einer begrenzten traditionellen Weise verstanden. Diese Querschnittsaufgaben müssen für die zweite Runde verstärkt in Betracht gezogen werden.

Es gibt bedeutende Abweichungen zwischen den nationalen Strategien zur Integration der Projektergebnisse in Politik und Praxis (,Mainstreaming"), der Rolle der Entwicklungspartnerschaften bei der breitenwirksamen Umsetzung der Ergebnisse, als Teil ihres Arbeitsprogramms, und der Mechanismen und Möglichkeiten für die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierung für Tätigkeiten zur breitenwirksamen Umsetzung im Rahmen der Aktion 3 für Entwicklungspartnerschaften.

Die EU-weiten Evaluatoren empfehlen, dass die Kommission und Mitgliedstaaten den Orientierungsrahmen zur Sicherstellung der Ergebnisse aus EQUAL für die Politikentwicklung klären und verstärken sollten und insbesondere sicherstellen sollten, dass die Entwicklungspartnerschaften über die traditionellen Verbreitungstätigkeiten hinaus gehen und sich wirklich an der horizontalen und vertikalen breitenwirksame Umsetzung der Ergebnisse engagieren.

EQUAL hat auf die europäische Politik und Programme bislang nur begrenzt Einfluß genommen, aber es gibt Anzeichen für eine Verbesserung.

Die Tätigkeiten der Europäischen Thematischen Gruppen zur breitenwirksamen Umsetzung der Ergebnisse sollten, insbesondere durch die Förderung der Miteinbeziehung der nicht an EQUAL Beteiligten und Betroffene beschleunigt werden.

Außerdem haben die zur Steuerung der Europäischen Thematischen Netzwerke aufgebauten Strukturen, Mechanismen und Arbeitsabläufe keine ausreichende Koordination, abgestimmten Arbeitsabläufe, eine unzureichende Einbeziehung von Beteiligten und Betroffenen und keine wirkungsvollen Organisations- und Kommunikationsstrukturen.

Die Kommission und Mitgliedsstaaten sollten bei der Straffung der Organisation der europäischen thematischen Gruppen deshalb

* der Zusammensetzung und der Größe der unterschiedlichen Gruppen besondere Beachtung schenken,

* politische Entscheidungsträger und Multiplikatoren einbeziehen,

* die Teilnahme von an der Politikformulierung beteiligten Organisationen und Institutionen aus den Beitrittsländern voranbringen,

* klare und gemeinsame Kriterien und Verfahren für die Auswahl von beispielhaften Lösungen aufstellen.

* strategische Verbindungen zwischen EQUAL, Europäischen Politikfeldern und (Verwaltungs-) Verfahren identifizieren und systematisch entwickeln.

In dem Bewertungsbericht ist ein strittiger Punkt bei dem in der Initiative EQUAL angewandten Auswahlprozess herausgestellt worden. Da Mitglieder von EQUAL-Begleitungsausschüssen auch Bewerber im Rahmen von EQUAL sein können - und manchmal tatsächlich sind -, muss die Rolle des Begleitungsausschusses unbedingt klargestellt werden. Wohl ist es zulässig, dass die Begleitausschüsse die Kriterien für die Bewertung und Auswahl von Entwicklungspartnerschaften festlegen. Allerdings sollten Mitglieder eines Begleitausschusses, die an einer Entwicklungspartnerschaft beteiligte Organisationen vertreten, nicht in den Auswahlprozess einbezogen werden, damit ein eventueller Interessenkonflikt vermieden wird.

10.2. Begleitende Evaluierung

Bei der Bewertung der Initiative EQUAL muss ihrem experimentellen Ansatz Rechnung getragen werden; daher wird die Bewertung nicht nur die üblichen Aspekte einbeziehen wie Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Nützlichkeit und Nachhaltigkeit, sondern die Bewertungstätigkeit wird sich auch auf die Prozesse, auf Unterstützungsstrukturen und auf die Systeme der Politikdurchführung konzentrieren.Im Anschluss an diese Halbzeitbewertung werden die derzeitigen Mitgliedstaaten weiterhin jährliche Zwischenberichte erstellen. Der Bericht für das Jahr 2005 soll auch die Anforderungen an die Aktualisierung des Halbzeitberichts gemäß den Bestimmungen der Verordnung 1260/1999 erfuellen.

Bei EQUAL geht es um das Lernen. Die Leitlinien zur Begleitung und Bewertung von EQUAL [7] geben den allgemeinen Rahmen und sind für den gesamten Programmierungszeitraum anwendbar. Um beispielhafte Lösungen wirksam zu extrahieren und sie breitenwirksam umzusetzen, ist es von entscheidender Bedeutung, in alle Aktionen von EQUAL sowohl eine Evaluierungsfunktion "einzubauen", als auch eine Beobachtungsfunktion, um Erfahrungen von anderswo und Belege dafür, was funktioniert, integrieren zu können. Die Mitgliedstaaten werden deshalb ermutigt, ihre Evaluierungssaktivitäten über die formalen Anforderungen der Verordnung hinaus fortzusetzen, mit dem Schwerpunkt auf der Bestimmung von Faktoren , die zum Erfolg (oder Misserfolg) von Innovation, der breitenwirksamen Umsetzung und der Nachhaltigkeit beitragen.

[7] "Guidelines for systems of monitoring and evaluation for the Human Resources Initiative EQUAL in the period 2000 - 2006". DG Employment and Social Affairs, July 2000.

Mit EQUAL werden die neuen Mitgliedstaaten ein neues Feld im Hinblick auf Steuerungsmodelle, Politikfelder und Politikentwicklung betreten. Eine begleitende Evaluierung wird Lernprozesse unter allen beteiligten und betroffenen Organisationen und Institutionen erleichtern und zur Leistungsfähigkeit der Verwaltung innerhalb des öffentlichen Sektors beitragen. In einem innovativen, transnationalen Programm wie EQUAL ist es wichtig, daß die zukünftigen Mitgliedstaaten den Zeitraum von 2004-2006 ausnutzen, um die notwendigen Kapazitäten aufzubauen und zu entwickeln, die erforderlich sind, um eine Evaluierung der Programme durchzuführen und Schlussfolgerungen für den Programmierungszeitraum von 2007-2013 zu ziehen. Deshalb wird empfohlen, daß diese Mitgliedstaaten eine begleitende Evaluierung durchführen, die sich auf Verwaltungssysteme, Dynamik der Programmdurchführung, Begleitsysteme, Auswahlverfahren und Durchführung von Aktion 1 konzentriert. Ein Bericht über diese Themen sollte für Ende 2005 vorgesehen werden. Da die gegenwärtigen Mitgliedstaaten schon eine Evaluierung der ersten Runde durchgeführt haben, gibt es einige nützliche Erfahrungen, die die zukünftigen Mitgliedstaaten nutzen sollten. Den neuen Mitgliedstaaten wird auch empfohlen, eine begleitende Evaluierung für den ganzen Zeitraum zu konzipieren und durchzuführen, mit dem Schwerpunkt auf eine Bewertung der gemachten Erfahrungen beim Aufbau von Kompetenz und einschlägigen Kapazitäten, bei Vernetzung, Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in sämtliche Politikbereiche, Integration von Minderheiten und transnationaler Zusammenarbeit.

Auf der Grundlage der Evaluierungsergebnisse, die bis dahin verfügbar sind, wird die Kommission - spätestens drei Jahre nach dem Ende des Programmierungszeitraums - die ex-post-Bewertung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Verwaltungsbehörden durchführen. Die ex-post-Bewertung wird die Nutzung von Ressourcen, der Wirksamkeit und der Effizienz der Gemeinschaftsunterstützung und deren Auswirkung erfassen. Sie wird Schlußfolgerungen hinsichtlich der Politik zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ziehen und die Faktoren erfassen, die zum Erfolg oder Misserfolg der Durchführung und der erreichten Ergebnissen einschließlich ihrer Nachhaltigkeit beigetragen haben.

11. Leitlinien für die zweite Runde der Initiative EQUAL

Mit Hilfe von EQUAL werden Aktivitäten finanziert, die von strategischen Partnerschaften, den sogenannten Entwicklungspartnerschaften durchgeführt werden. Grundsätze und Aufbau der ersten Runde behalten auch in der zweiten Runde ihre Gültigkeit. Um das Verständnis zu erleichtern, werden die Leitlinien für die zweite Runde vollständig dargestellt und ersetzen die Leitlinien für die erste EQUAL-Runde - wie sie in C (2000)853 [8] niedergelegt worden sind.

[8] Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Festlegung der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL über die transnationale Zusammenarbeit bei der Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt, K(2000) 853 vom 14.4.2000.

11.1. Auswahlverfahren

(1) Für eine Finanzierung im Rahmen der zweiten Runde von EQUAL ist ein einziges Auswahlverfahren vorgesehen. Es soll auf Anträgen basieren, die von einer Reihe von Organisationen (Initiatoren von Entwicklungspartnerschaften) gemeinsam eingereicht werden. Der Antrag sollte Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

* Partner, die gleich zu Beginn an der Entwicklungspartnerschaft beteiligt werden sollen; die Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass alle weiteren relevanten Organisationen und Institutionen während der gesamten Dauer der Partnerschaft einbezogen werden können, insbesondere auch geeignete kleine Einrichtungen; und die Vorkehrungen zur Regelung der administrativen und finanziellen Zuständigkeit;

* Einen Überblick über die Gründe für die Partnerschaft, die Diagnose des anzugehenden Problems und die Ziele der Partnerschaft;

* eine Bewertung der Relevanz des angegangenen Problems und der zu erprobenden Lösung, eine Erklärung zu der Art, in der man die Probleme Diskriminierung und Ungleichheit in Angriff nehmen will und Angaben dazu, wie die Ergebnisse verbreitet und in Strategie und Praxis übertragen werden könnten;

* Erwartungen bezüglich der transnationalen Zusammenarbeit;

* Einen Überblick über die Art von Tätigkeiten, die für die Entwicklung und Erprobung des innovativen Ansatzes während der gesamten Laufzeit vorgesehen sind, einschließlich einer Kostenschätzung;

* einen detaillierten Arbeitsplan mit Methodik und Managementinstrumenten für die endgültige Ausgestaltung der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft, einschließlich eines Kostenplanes.

(2) Für die Verfahren zur Auswahl der Entwicklungspartnerschaften ist die Verwaltungsbehörde zuständig. Die Kommission erwartet, dass die Auswahlkriterien die allgemeinen Grundsätze von EQUAL widerspiegeln und dass die Verwaltungsbehörden dafür sorgen, dass es bei dem Auswahlverfahren nicht zu einem Interessenkonflikt kommt. Zurückgewiesene Bewerber sollten über die Gründe ihrer Ablehnung unterrichtet und über Rechtsmittel informiert werden.

(3) Die Programme werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde [9] durchgeführt, die verantwortlich ist für die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen und die Auswahlverfahren sowie die Vervollständigung der gemeinsamen Datenbank (EQUAL Common Data Base (ECDB)). Die Daten über die Entwicklungspartnerschaften sollen bis zum 1. Januar 2005 in diese Datenbank eingegeben werden, damit alle Entwicklungspartnerschaften die gleiche Chance erhalten, transnationale Partner zu finden und ihre Vereinbarung über eine Entwicklungspartnerschaft fertig zu stellen.

[9] Nähere Einzelheiten über die Programme, die Finanzierung, die Verwaltungsbehörden und sonstige Strukturen sind der folgenden Website zu entnehmen: http://europa.eu.int/comm/ employment_social/equal/

11.2. Meilensteine

(4) Nach der Auswahl werden Ausgaben zuschussfähig und von den Entwicklungspartnerschaften wird verlangt, dass sie bei der Umsetzung ihres Arbeitsprogramms ,Meilensteine" erreichen.

(5) Als erster Meilenstein (Aktion 1) gilt der Aufbau oder die Konsolidierung einer nachhaltigen, wirksamen Entwicklungspartnerschaft und ihrer Strategie, einschließlich einer transnationalen Zusammenarbeit mit einem echten zusätzlichen Nutzen. Wie viel Zeit dafür zur Verfügung steht, hängt ab von dem Tempo, mit dem eine Entwicklungspartnerschaft die Einigung mit sämtlichen Partnern über den Entwurf der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft erreicht sowie von deren Qualität (siehe unten). Der Vereinbarungsentwurf sollte unverzüglich den Verwaltungsbehörden vorgelegt werden.

(6) Entwicklungspartnerschaften müssen mindestens einen Partner aus einem anderen Mitgliedstaat aufweisen. Generell gilt, dass eine Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungspartnerschaften im Rahmen von EQUAL begründet werden sollte. Eine derartige Zusammenarbeit kann sich aber auch auf vergleichbare Projekte erstrecken, die in einem Nicht-Mitgliedstaat unterstützt werden und im Rahmen der Programme PHARE, TACIS, MEDA oder CARDS zuschussfähig sind.

(7) Der Entwurf der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft ist der Nachweis des Konsenses der Partner und präsentiert auf strukturierte, knappe und kohärente Weise ihre gemeinsame Strategie, außerdem zählt er die wichtigsten Faktoren für einen Erfolg der Entwicklungspartnerschaft auf. Daher sollte er Folgendes enthalten:

* eine Diagnose und eine Bewertung der spezifischen in Angriff zu nehmenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt bei Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichbehandlung;

* eine Analyse des Kreises der Beteiligten, bei der Interessen und Erwartungen von Personen, Gruppen oder Organisationen ausfindig gemacht und erörtert werden, die möglicherweise Einfluss auf die zu entwickelnde und zu erprobende Problemlösung haben oder von dieser beeinflusst werden könnten, und eine Beschreibung der Rollen der einschlägigen Beteiligten und Betroffenen bei der Arbeit der Entwicklungspartnerschaft;

* Zielsetzungen und die Strategie zu ihrer Verwirklichung, wobei zum Ausdruck kommen solltet, welche Erkenntnisse aus der ersten EQUAL-Runde und sonstigen einschlägigen Aktionen gewonnen wurden;

* eine Beschreibung der Annahmen, Risiken und Flexibilitätsanforderungen;

* ein detailliertes Arbeitsprogramm mit einem realistischen Finanzplan, die beide nach nationalen wie auch transnationalen Aktivitäten/Kosten aufgeschlüsselt sind;

* eine eindeutige Festlegung der Rolle jedes Partners, einschließlich der Vorkehrungen für Lenkung und Management der Partnerschaft und die Verwaltung der Fördermittel, vorzugsweise mit einem gemeinsam vereinbarten System;

* eine Vereinbarung über die Transnationale Zusammenarbeit, in der die gemeinsamen Interessen, der zusätzliche Nutzen der transnationalen Aktivitäten sowie der transnationale Arbeitsplan samt Finanzplan festgelegt sind. Auch die Beiträge und Rollen jedes transnationalen Partners, die Verfahren der Entscheidungsfindung und die organisatorischen Vorkehrungen für die Umsetzung des gemeinsamen Arbeitsprogramms sowie die Methodik für die Begleitung und Bewertung gemeinsamer Aktivitäten sollten niedergelegt sein. Diese Vereinbarung über die Transnationale Zusammenarbeit muss auf der Grundlage des gemeinsamen Formats vorgelegt werden, das in den Leitlinien für die Transnationalität [10] beschrieben wird und sie muss in die gemeinsame Datenbank ,EQUAL transnational co-operation internet module" (ETCIM) (= EQUAL-Internetmodul zur transnationalen Zusammenarbeit) eingegeben werden. Eine Papierfassung des Datenbankeintrags sollte dem Entwurf der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft beigefügt werden;

[10] http://europa.eu.int/comm/ employment_social/equal/index.cfm?file=listdoc.cfm&nav_id_menu=10038&lang_id=6

* Angaben zur Methodik und zum Mechanismus für eine laufende Bewertung von Aktivitäten und Errungenschaften, einschließlich einer Beschreibung nachprüfbarer Indikatoren, aus denen hervorgeht, wie Zielsetzungen, Outputs und Ergebnisse ermittelt und bewertet werden;

* entsprechende Angaben zur Methodik und zu Mechanismen für eine Begleitung und Bewertung gemeinsamer Aktivitäten bei der transnationalen Zusammenarbeit;

* die Verpflichtungserklärung der Entwicklungspartnerschaft, einschließlich der transnationalen Partner, zur breitenwirksame Umsetzung der Ergebnisse auf nationaler und europäischer Ebene zusammen zu arbeiten;

* die Strategie und die Mechanismen für die Umsetzung eines Gender-Mainstreaming-Ansatzes.

(8) In dem Entwurf der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft muss auch nachgewiesen werden, dass die Entwicklungspartnerschaft folgenden Bedingungen entspricht:

* Finanzielle Lebensfähigkeit: Verfügbarkeit der erforderlichen Kofinanzierungsmittel

* Transparenz: Öffentlicher Zugang zu den erzielten Ergebnissen (Produkten, Instrumenten, Verfahren usw.)

* Stärkung der Fähigkeiten und der Handlungskompetenz: Die Entwicklungspartnerschaft ist in der Lage, verschiedene Akteure zur wirksamen Zusammenarbeit an der gemeinsamen Strategie zu bewegen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass alle relevanten Akteure - beispielsweise: staatliche Stellen, die öffentliche Arbeitsverwaltung, NRO, Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) und die Sozialpartner - während der gesamten Dauer der Partnerschaft einbezogen werden können. Auch muss die Entwicklungspartnerschaft deutlich machen, dass alle Partner sich uneingeschränkt an Planung und Weiterentwicklung der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft beteiligt haben.

* Lernbereitschaft: Fähigkeit und Bereitschaft zum Lernen von Anderen und sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine aktive Zusammenarbeit bei Tätigkeiten im Bereich von Vernetzung, Verbreitung und breitenwirksamer Umsetzung der Ergebnisse.

(9) Das Arbeitsprogramm der Entwicklungspartnerschaft würde sich im Normalfall über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstrecken.

(10) Die Verwaltungsbehörden sollten die Entwicklungspartnerschaften soweit unterstützen, dass diese ihre Vereinbarung schnellstmöglich abschließen können. Wird keine Vereinbarung über eine Entwicklungspartnerschaft vorgelegt, so führt dies zum Ausschluss aus der Auswahl, wonach die Ausgaben nicht mehr zuschussfähig ist.

(11) Nach Eingang des Entwurfs der Vereinbarung über eine Entwicklungspartnerschaft bestätigen die Verwaltungsbehörden - im Regelfall innerhalb von acht Wochen - die ursprüngliche Auswahl der Entwicklungspartnerschaft, einschließlich des für die Durchführung des Arbeitsprogramms verfügbaren Mehrjahreshaushalts (Aktion 2).

(12) Die darauf folgenden Meilensteine beziehen sich auf Überprüfung der Durchführung des in der Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft niedergelegten Arbeitsprogramms. Kommt es wegen der Tatsache, dass Aktivitäten nicht durchgeführt worden sind, zu finanziellen Konsequenzen, so können die Verwaltungsbehörden den Kostenplan entsprechend neu festsetzen. Diese Überprüfungen werden regelmäßig durchgeführt, mindestens jedoch alle zwölf Monate.

11.3. Transnationale Zusammenarbeit

(13) Die Beteiligung von Entwicklungspartnerschaften an der transnationalen Zusammenarbeit geht auf folgende Weise vor sich:

* Umsetzung der Vereinbarung über die Transnationale Zusammenarbeit;

* Beteiligung mit entsprechenden Beiträgen an den nationalen und europäischen thematischen Netzen, bei Arbeitsgruppensitzungen, Veranstaltungen, Seminaren und Konferenzen, die im Rahmen der Initiative EQUAL organisiert werden;

* Teilnahmekosten (Reise- und Aufenthaltskosten) gelten als entsprechende zuschussfähige Ausgaben und sind durch den Kostenplan der Entwicklungspartnerschaft abzudecken (Aktion 2).

(14) Verwaltungsbehörden beteiligen sich an der transnationalen Zusammenarbeit auf folgende Weise:

* Fungieren als federführender Mitgliedstaat für thematische Gruppen;

* Beteiligung mit entsprechenden Beiträgen an den nationalen und europäischen thematischen Netzen, bei Arbeitsgruppensitzungen, Veranstaltungen, Seminaren und Konferenzen, die im Rahmen der Initiative EQUAL organisiert werden

(15) Verwaltungsbehörden sollten in ihrer Rolle als federführender Mitgliedstaat und bei der Organisation von Arbeitsgruppensitzungen, Veranstaltungen, Seminaren und Konferenzen im Rahmen der Initiative EQUAL ihre eigenen Mittel für Technische Hilfe in Anspruch nehmen.

11.4. Verbreitung beispielhafter Lösungen und ihrer Integration in Politik und Praxis

(16) Die Mitgliedstaaten legen eine -Strategie zur breitenwirksamen Umsetzung der Ergebnisse fest, die Ziele, Mechanismen und Mittel umreißt und auch eine Vernetzungsstrukturen zur Unterstützung einer breitenwirksamen Umsetzung auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene vorsieht. Die entsprechenden Mechanismen sollten folgende Ziele haben:

* Ermittlung von Faktoren, die zu Ungleichbehandlung und Diskriminierung führen sowie Beobachtung und Analyse der tatsächlichen oder potenziellen Wirkung der Entwicklungspartnerschaften auf die politischen Prioritäten und auf die Gründe für Diskriminierung und Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt;

* Ermittlung und Bewertung der Faktoren, die zu beispielhaften Lösungen führen, und Vergleich ihrer Leistungsfähigkeit (,Benchmarking");

* Verbreitung beispielhafter in den Entwicklungspartnerschaften erarbeiteter Lösungen.

(17) Um eine breitenwirksame Umsetzung von Innovationen zu verbessern (Aktion 3) können Verwaltungsbehörden zusätzliche Aktivitäten zum bewerten, darstellen und fördern des Nachweises für beispielhafte Lösungen auf nationaler oder europäischer Ebene finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Vorschlag von entweder einzeln oder in Gruppen agierenden Entwicklungspartnerschaften oder ad-hoc-Konsortien aus Mitgliedern von Entwicklungspartnerschaften, Multiplikatoren und Experten. , der folgendes enthält::

* Validierung einer Innovation;

* Vergleich der Innovation mit bestehenden Vorgehensweisen auf nationaler Ebene und in anderen Mitgliedstaaten;

* Verbreitung der Innovation bei weiteren Akteuren, die sich mit der fraglichen Diskriminierung auseinander setzen;

* Demonstration und Übertragung beispielhafter Lösungen, einschließlich von Betreuungsarbeit

* Einbeziehung von Erfahrungen und weiterführenden Lösungen außerhalb der Initiative EQUAL.

(18) Die Verwaltungsbehörden können auch zusätzliche Aktivitäten zur breitenwirksame Umsetzung der Ergebnisse (Aktion 3) von Entwicklungspartnerschaften als Teil der Zusammenarbeit innerhalb europäischer thematischer Gruppen finanzieren.

12. Finanzierung

12.1. Förderfähigkeit von Tätigkeiten

(19) Es gelten die üblichen Fördervorschriften des ESF (vgl. Artikel 3 der ESF-Verordnung). Um eine möglichst große Wirksamkeit der Aktivitäten zu erzielen, können im Rahmen von EQUAL aber auch Maßnahmen unterstützt werden, die normalerweise nach den Bestimmungen des EFRE, des EAGFL-Ausrichtung oder des FIAF förderfähig sind (Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999).

(20) Für die Gemeinschaftbeteiligung finden die in Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 festgelegten Beteiligungssätze Anwendung. Angesichts der Neuartigkeit der verwendeten Methoden wird eine systematische Beachtung der in den Verordnungen angegebenen Grenzwerte empfohlen.

(21) Die Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben zur Kofinanzierung durch die Strukturfonds werden in der Verordnung (EG) Nr. 1685/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1145/2003, dargelegt. Gemäß Verordnung 1260/1999 sind im Rahmen von EQUAL die Endbegünstigten die Entwicklungspartnerschaften. Der Mitgliedstaaten und die Entwicklungspartnerschaften werden deshalb auf alle Regeln der Verordnung 1145/2003 [11] aufmerksam gemacht, insbesondere auf die Regeln Nr. 1, "getätigte Zahlungen" und Nr. 12, "Zuschußfähigkeit der Aktionen nach Maßgabe des Standorts".

[11] Richtlinie der Kommission Nr. 1145/2003 vom 27. Juni 2003, ABl. L/160 vom 28.6.2003

(22) Die Kommission geht davon aus, dass Ressourcen in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklungspartnerschaft in die Lage zu versetzen, eine qualitativ hoch stehende nationale und transnationale Zusammenarbeit zu begründen. In diesem Zusammenhang gelten Reise- und Aufenthaltskosten als zuschussfähige Ausgaben.

(23) Die Mitgliedstaaten überprüfen die Aktivitäten der Entwicklungspartnerschaften auf Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen, insbesondere denen für das öffentliche Auftragswesen und für staatliche Beihilfen, und sie machen, falls erforderlich, über letztere Meldung gemäß Artikel 88 Absatz 3.

12.2. Technische Hilfe

(24) Technische Hilfe steht zur Verfügung, um die Umsetzung der Initiative EQUAL zu unterstützen und kann eine Unterstützung vor der Aufnahme der Tätigkeit von Entwicklungspartnerschaften bieten.

(25) Technische Hilfe bis zu 5% des gesamten ESF-Beitrags ist verfügbar für

* Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Auswahl, der Beurteilung und Begleitung der Intervention (mit Ausnahme von Ausgaben für den Erwerb und die Installation rechnergestützter Systeme für die Verwaltung, Begleitung und Bewertung);

* Ausgaben für Sitzungen der Begleitausschüsse und der -unterausschüsse im Zusammenhang mit der Durchführung der Intervention. Diese Ausgaben können auch die Kosten der in den Ausschüssen vertretenen Sachverständigen und sonstiger Teilnehmer, einschließlich Teilnehmer aus Drittländern umfassen, wenn der (die) Vorsitzende dieser Ausschüsse ihre Anwesenheit für unbedingt erforderlich für die effektive Durchführung der Intervention erachtet;

* Ausgaben bezüglich der Prüfungen und der Vor-Ort-Kontrollen der Operationen.

(26) Ferner können andere Aktionen, die unter Technischer Hilfe kofinanziert werden, und für die die Obergrenze von 5% nicht gilt, unterstüzt werden:

* Studien, Seminaren, Informationsveranstaltungen; die Sammlung, Veröffentlichung und Verbreitung der Erfahrungen und Ergebnisse;

* Unterstützung für die thematische Vernetzung, Verbreitungsaktivitäten und den Aufbau von Mechanismen für Politikbeeinflussung;

* die Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Vernetzung und Gewährleistung des Austausch und Teilens aller relevanten Informationen mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission;

* die Bewertung;

* der Erwerb und Installation computergesteuerter Systeme für Management, Überwachung und Bewertung.

(27) Ausgaben für die Gehälter von Beamten oder anderen öffentlichen Bediensteten, die oben genannte Tätigkeiten ausführen, sind nicht zuschußfähig. Der Beteiligungssatz des ESF hinsichtlich der Priorität Technische Hilfe unterliegt den in Artikel 29 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 genannten Grenzwerten.

(28) Für die erfolgreiche Umsetzung der Initiative EQUAL ist ein erhebliches Ausmaß an Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten und Kommission erforderlich: bei der Erhebung und Verarbeitung von Informationen über Entwicklungspartnerschaften, Einrichtung von Datenbanken, Durchführung des Prozesses der themenbezogenen Bilanzierung, Organisation von Seminaren, Veröffentlichung der Ergebnisse usw. Eine bestimmte Anzahl spezifischer Aufgaben, die nicht ohne Unterstützung auf europäischer Ebene wahrgenommen werden können, sollen auf Initiative und unter Aufsicht der Kommission durch Ausschreibungen an externe Dienstleister vergeben werden. Die Ausführung dieser Aufgaben wird zu 100 % der Gesamtkosten finanziert. Eine zur Orientierung dienende Summe von höchstens 2 % der gesamten ESF-Beteiligung wird der Finanzierung von Aktivitäten vorbehalten, die auf Initiative der Kommission durchgeführt werden.

(29) Eine Bewertung der Wirkung von EQUAL ist von entscheidender Bedeutung; sie wird auf allen drei Aktionsebenen durchgeführt werden:

* Alle Entwicklungspartnerschaften müssen nachprüfbare Ergebnisse vorlegen, damit eine Grundlage für ein Benchmarking geschaffen werden kann.

* Alle Mitgliedstaaten werden eine unabhängige Bewertung auf nationaler Ebene durchführen und legen im Jahr 2005 eine Aktualisierung der Halbzeitbewertung vor. Bei der Bewertung der Initiative EQUAL muss ihrem experimentellen Ansatz Rechnung getragen werden; daher wird die Bewertung nicht nur die üblichen Aspekte einbeziehen wie Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Nützlichkeit und Nachhaltigkeit, sondern die Bewertungstätigkeit wird sich auch auf die Prozesse, auf Unterstützungsstrukturen und auf die Systeme der Politikdurchführung konzentrieren.

* Auf der Unionsebene wird die Kommission einen Bewertungsmechanismus einrichten, mit dem die Implikationen der Initiative EQUAL für die europäische Beschäftigungsstrategie, den Prozess der sozialen Integration und sonstige Gemeinschaftspolitiken und -programme beurteilt werden sollen, aufbauend auf die Beiträge der Mitgliedstaaten in ihren Nationalen Aktionsplänen.