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Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Ein Jahr nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung: den Verpflichtungen Taten folgen lassen {SEK(2003) 1471} /* KOM/2003/0829 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Ein Jahr nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung: den Verpflichtungen Taten folgen lassen {SEK(2003) 1471}

1. EINLEITUNG

Am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (WSSD) von Johannesburg, der im September 2002 stattfand, nahmen rund 100 Staats- und Regierungschefs und Vertreter aus 193 Ländern teil. Interessengruppen mobilisierten mehr als 8000 Teilnehmer von NRO, Unternehmen und anderen Gruppen.

Auf dem Weltgipfel wurden die Grundsätze von Rio, die Agenda 21 und das Aktionsprogramm für die weitere Umsetzung der Agenda 21 bestätigt. Indem die Umsetzung in den Mittelpunkt gerückt wurde, sollte durch den Weltgipfel der Geist von Rio wieder zum Leben erweckt werden. Dadurch wurde sichergestellt, dass die nachhaltige Entwicklung weiterhin ein vorrangiges Thema in der Weltpolitik bleibt.

Neben den Entwicklungszielen der Milleniums-Erklärung [1], dem Entwicklungsprogramm von Doha und dem Konsens von Monterrey ist das Ergebnis des Weltgipfels ein grundlegender Pfeiler einer weltweiten Partnerschaft für die nachhaltige Entwicklung. Übergeordnete Ziele des Gipfels sind:

[1] Die Millenniums-Erklärung, die von 147 Staatsoberhäuptern und 189 Staaten der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde, stellt 8 sich gegenseitig unterstützende Entwicklungsziele, Milleniums-Entwicklungsziele genannt, und 18 damit verbundene Einzelziele heraus, die zusammen das Weltentwicklungsprogramm bilden.

- die Beseitigung der Armut

- nachhaltige Konsumgewohnheiten und Produktionsweisen

- der Schutz der natürlichen Ressourcen, auf der die wirtschaftliche und soziale Entwicklung künftiger Generationen aufbaut.

Die Globalisierung ist eine Gegebenheit und gleichzeitig ein kontinuierlicher Prozess. Sie kann große Vorteile hinsichtlich von Wohlstand, Handel, kulturellem Austausch und letztendlich für den Frieden bringen, wenn sie in die richtigen Bahnen gelenkt wird. Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass einflussreiche Einrichtungen auf internationaler Ebene nötig sind, die ein verantwortungsvolles Regieren und die Beteiligung aller sicherstellen. Die Förderung des Multilateralismus ist nach dem Krieg im Irak in einer schwierigen Zeit für das internationale Handelssystem wichtiger denn je.

Internationale Einrichtungen müssen die oben genannten Ziele verwirklichen, wenn sie das Vertrauen der Menschen in der Welt verdienen sollen. Wir müssen bei der Umsetzung der internationalen Politikziele in allen Punkten weiterkommen und dabei stets daran denken, dass Lösungen vorzugsweise auf synergistisch wirkenden Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit, des Handels und der Finanzen beruhen sollten, um Erfolg und Wirksamkeit sicherzustellen.

Was die EU angeht, so muss sie ihren Verpflichtungen nachkommen und die ehrgeizigen Ziele erreichen, die in Johannesburg so eindringlich formuliert wurden.

Die EU kann das nur durch gemeinsame Anstrengungen erreichen. Die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere Einrichtungen der EU sowie Interessengruppen müssen an einem Strang ziehen, damit die EU ihre Hausaufgaben erledigen kann.

Die globale Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung wurde im Juni 2001 vom Europäischen Rat von Göteborg beschlossen. Gleichzeitig mit der Verabschiedung dieser umfassenderen Strategie brachte der Rat den Umweltaspekt auch in die Strategie von Lissabon zum Thema ,Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand" ein. Schließlich beschloss der Europäische Rat im März dieses Jahres, als Folgemaßnahmen der EU zum Weltgipfel bestimmte zusätzliche Elemente zur Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung hinzuzufügen.

Die Überprüfung der Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung, die für den Amtsbeginn der neuen Kommission geplant ist, wird maßgeblich zur Umsetzung der Verpflichtungen eingesetzt werden, die auf dem Weltgipfel eingegangen wurden. Dabei soll die außenpolitische Dimension der nachhaltigen Entwicklung als zentrales Element in die Strategie integriert werden. Das Europäische Parlament, der Rat und andere Einrichtungen der EU werden dann Gelegenheit haben, sich stärker zu beteiligen und ihre Ansichten in einer umfassenderen Debatte über die nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck zu bringen. Im Rahmen der Überprüfung werden auch die Kreise der Betroffenen umfassend konsultiert.

Ohne der Überprüfung der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und den bereichsübergreifenden übergeordneten Zielen dieser Strategie vorzugreifen, wird in dieser Mitteilung aus der bisherigen Umsetzung der Verpflichtungen des Weltgipfels Bilanz gezogen und werden die gemeinschaftsinternen und außenpolitischen Maßnahmen aufgeführt, die die EU dazu getroffen hat.

2. DIE WICHTIGSTEN ZIELE DES WELTGIPFELS

Die Hauptergebnisse des WSSD sind:

- die Erklärung von Johannesburg über nachhaltige Entwicklung, in der die Staatsoberhäupter ihre Entschlossenheit kundtaten, allgemeinen Wohlstand und Frieden durch die Beseitigung der Armut, den Schutz der natürlichen Ressourcen und die Förderung der menschlichen Entwicklung zur verwirklichen;

- der Durchführungsplan des Johannesburger Weltgipfels, ein Maßnahmenkonzept mit konkreten Zielvorgaben und entsprechendem Zeitplan.

In Johannesburg wurden über 200 Partnerschaften gegründet, darunter die Initiativen der EU ,Wasser zum Leben ", ,Bekämpfung der Armut und nachhaltige Entwicklung durch Energie" und ,Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor". Diese Partnerschaften, die als Instrumente für ein gemeinsames Vorgehen von Regierungen, internationalen Organisationen und Interessengruppen gedacht sind, haben ausschlaggebend dazu beitragen, dass den Worten Taten folgten.

Auf dem Gipfel von Johannesburg hat sich die Völkergemeinschaft erneut zum Multilateralismus bekannt. Die Staatsoberhäupter bekräftigten ihre Verpflichtung auf die ,Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts sowie auf die Stärkung des Multilateralismus" und gelobten, die weltweiten Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung gemeinsam anzugehen.

Auf dem Weltgipfel wurden verschiedene neue und quantifizierbare Einzelziele festgelegt. Gleichzeitig wurden die vorhandenen internationalen Entwicklungsziele, insbesondere die Entwicklungsziele der Milleniums-Erklärung bekräftigt.

Die wichtigsten des Weltgipfels

- Halbierung des Anteils der Weltbevölkerung ohne Zugang zu hygienischem Trinkwasser und ohne sanitäre Grundversorgung bis 2015;

- Verbesserung des Zugangs zu modernen Energiediensten, Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energie und Unterstützung des Ziels der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), innerhalb von 20 Jahren mindestens 35% der afrikanischen Bevölkerung Zugang zu Energie zu gewähren;

- möglichst baldige Umkehrung der derzeitigen Tendenzen in Richtung auf die Zerstörung der natürlichen Ressourcen mittels Strategien, die Zielvorgaben beinhalten und die darauf abstellen, die Ökosysteme zu schützen und eine integrierte Bewirtschaftung der Flächen- und Wasserressourcen sowie der lebenden Ressourcen herbeizuführen sowie gleichzeitig die regionalen, nationalen und lokalen Kapazitäten zu stärken;

- deutliche Senkung des Verlusts an biologischer Vielfalt bis 2010 und Aufrechterhaltung bzw. Auffuellung der Fischbestände;

- Minimierung der schädlichen Auswirkungen von Chemikalien (indem insbesondere bis 2020 sichergestellt wird, dass Chemikalien bei ihrer Anwendung die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen);

- Entwicklung eines Zehnjahres-Rahmens von Programmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster;

- Inangriffnahme der Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Entwicklung in sämtlichen Staaten bis 2005.

Die EU-Vertreter waren mit einem ehrgeizigen Programm nach Johannesburg gefahren, das auf den Vorschlägen der Kommission in der Mitteilung vom Februar 2002 ,Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung" [2] beruht. Die EU spielte eine führende Rolle in den Gesprächen auf dem Weltgipfel und verpflichtete sich, in verschiedenen Bereichen, wie im Bereich der erneuerbaren Energie, über die multilateral vereinbarten Verpflichtungen hinauszugehen.

[2] KOM(2002) 82 endg.

Die EU wird zeigen müssen, wie sie konkret ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen möchte. Wie die Kommission in ihrem Bericht von 2003 über die Lissabonner Strategie [3] schreibt, erfordert die Erfuellung der Verpflichtungen auf Dauer Anstrengungen, die auf die Abstimmung der politischen Maßnahmen, eine nachhaltige Globalisierung und eine nachhaltige Produktion sowie einen nachhaltigen Verbrauch - sowohl in der EU als auch anderswo - und schließlich auf die Verminderung der Armut, einschließlich eines Ressourcentransfers, angelegt sind. Die EU wird sich um eine aktive Zusammenarbeit mit anderen Ländern bemühen und sich an multilateralen Prozessen beteiligen, damit die Ziele des Weltgipfels erreicht werden können.

[3] Der jährlich erscheinende Bericht gibt dem Europäischen Rat einen Überblick über die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon erzielt wurden. KOM(2003) 5 endg./2.

In der EU sind die Handlungsgrundlagen für die Umsetzung vorhanden. Im März 2003 untermauerte der Europäische Rat die Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung, indem er Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Umsetzung u. a. der politischen Ziele festlegte, die in Johannesburg, Doha und Monterrey vereinbart wurden. Das Ergebnis des Weltgipfels wird derzeit in die innenpolitischen Maßnahmen der EU integriert.

Auf der Frühjahrstagung 2003 des Rates vereinbarte Schwerpunkte

- Gewährleistung wirksamer Folgemaßnahmen betreffend die in Johannesburg vereinbarten neuen Ziele in den Bereichen Wasserversorgung und Hygiene, Schutz der Meeresumwelt, geschrumpfte Fischbestände, Chemikalien und natürliche Ressourcen, einschließlich Wälder und biologische Vielfalt;

- Gewährleistung wirksamer Folgemaßnahmen betreffend die in Monterrey eingegangene Verpflichtung, das 0,7 %-Ziel im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe zu verwirklichen;

- Förderung der sozialen und ökologischen Verantwortung der Unternehmen in der Union und auf internationaler Ebene;

- Mittel zur Förderung des nachhaltigen und fairen Handels, insbesondere durch Anreize zum Handel mit nachhaltig erzeugten Gütern; sowie Förderung von Ausfuhrkrediten, die mit der nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen;

- Weiterentwicklung und Durchführung der EU-Initiativen "Wasser zum Leben" und "Bekämpfung der Armut und nachhaltige Entwicklung durch Energie";

- Beitrag zur Entwicklung regionaler Strategien der nachhaltigen Entwicklung beispielsweise unter Nutzung der im Rahmen des EUROMED-Prozesses gesammelten Erfahrungen;

- baldige Ausarbeitung - sowohl auf internationaler Ebene als auch auf der Ebene der EU - eines zehnjährigen Rahmens von Programmen für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, wobei die EU eine Führungsrolle einnehmen sollte;

- Stärkung der globalen Umweltpolitik, die dazu führen könnte, dass das UNEP zu einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit einem weit gefassten Mandat in Umweltangelegenheiten aufgewertet wird."

Zur Erreichung der Ziele des Weltgipfels ist es notwendig, dass jemand die Führung übernimmt und Synergien sowohl intern als auch extern genutzt werden, um unerwünschte Folgen, Doppelarbeit und Konflikte zwischen politischen Maßnahmen zu vermeiden. Eine bessere Abstimmung der Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen, auch der Innen- und Außenpolitik, ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung sowohl in der erweiterten EU als auch weltweit. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den engen Zusammenhang zwischen den Folgeprozessen sämtlicher wichtigen UN-Konferenzen herauszustellen und darauf hinzuweisen, dass die Völkergemeinschaft Doppelarbeit und unvereinbare Programme vermeiden muss.

Ebenso ist es wichtig, den Dialog und die Zusammenarbeit mit betroffenen Kreisen in der EU und mit Partnern außerhalb der EU zu suchen, insbesondere mit Entwicklungsländern, in denen Aufklärungsarbeit zu leisten ist, und die Nachhaltigkeitsproblematik in die Entwicklungs- und Armutsbekämpfungsstrategien einzubeziehen.

Die Europäische Kommission entwickelt auf der Grundlage der Arbeit der Taskforce ,Indikatoren für nachhaltige Entwicklung (SDI)" ein umfassendes Beurteilungs- und Berichtssystems, das auf spezifischen Indikatoren beruht. Die sich aus der Umsetzung der Ziele des Weltgipfels ergebenden Prioritäten sind in den Indikatoren verankert, die die Grundlage dieses Systems bilden werden.

3. INNENPOLITISCHE ASPEKTE

Wichtig ist eine bessere Abstimmung der Maßnahmen, was teilweise durch die Beurteilung der einzelnen internen und externen Auswirkungen der Vorschläge für Maßnahmen der EU erreicht werden kann. Ausschlaggebend für die Umsetzung der Ziele des Weltgipfels in der EU sind auch die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Förderung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Verbrauchs. Und schließlich leistet auch die Erweiterung der EU für sich genommen einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigen Entwicklung.

3.1. Kohärenz: Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und deren außenpolitischen Auswirkungen

Die Kohärenz der politischen Maßnahmen ist ein komplexes Konzept mit mehreren Dimensionen. [4] Die innenpolitischen Maßnahmen können durchaus besser aufeinander abgestimmt werden, indem die Ziele der nachhaltigen Entwicklung noch stärker in die Politikbereiche der EU integriert werden. Auch können innenpolitische Maßnahmen der EU Auswirkungen auf andere Länder haben und dadurch die Ziele der EU-Maßnahmen dort untergraben, besonders im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Beide Aspekte (die Gewährleistung der Kohärenz der innenpolitischen Maßnahmen und die Verhütung negativer Auswirkungen außerhalb der EU) wurden in verschiedenen Politikbereichen der EU - u. a. der Agrarpolitik, Fischereipolitik, Verkehrs- und Energiepolitik - berücksichtigt:

[4] Siehe Mitteilung der Kommission - ,Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung", KOM(2002) 82 endg. und Überprüfung der Umweltpolitik 2003.

* Die erst kürzlich beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2003 läutet die Umstellung auf ein nachhaltiges Landwirtschaftsmodell für Europa und eine Abkehr von handelsverzerrenden produktionsabhängigen Beihilfen ein. Dank der Abkopplung der Zahlungen von der Produktion, dank Verhaltenskodizes, Umweltauflagen, Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und Überwachungsmechanismen fördert sie nachhaltigere Landwirtschaftspraktiken. Sie verlangt die Einhaltung von Umweltschutz-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzvorschriften. Das sollte sich positiv auf die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, den Schutz der biologischen Vielfalt, die Erhaltung naturnaher Lebensräume und Landschaften auswirken und die Ökoeffizienz beim Ressourceneinsatz erhöhen.

* Die vorgeschlagene Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik sieht die Entwicklung eines Ökosystem-Ansatzes in der Fischereipolitik, der auf sicheren biologischen Grenzen beruht, und die Beseitigung von Beihilfen für einen Kapazitätsausbau vor. In der Mitteilung der Kommission über einen integrierten Rahmen für partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern vom Dezember 2002 [5] wurde die Notwendigkeit der Gewährleistung von Kohärenz zwischen der GFP und der Entwicklungspolitik und der Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände weltweit anerkannt.

[5] Mitteilung der Kommission über einen integrierten Rahmen für partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern, KOM(2002) 637 endg.

* Die Maßnahmen, die im Grünbuch Energie und Energieversorgungssicherheit [6] und im Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik bis 2010 [7] vorgeschlagen wurden, sollten auch zu mehr Kohärenz in beiden Politikbereichen durch eine stärkere Berücksichtigung der Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Das Weißbuch enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Bekämpfung der Umweltauswirkungen und zur Vermeidung der Verkehrsüberlastung. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird einen maßgeblichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die Streichung von Energiebeihilfen, die der Umwelt schaden, ist ebenfalls ein vorrangiges Thema.

[6] KOM(2000) 769 endg.

[7] KOM(2001) 370 endg.

* Auch regional- und kohäsionspolitische Maßnahmen können sich nachhaltig auf die Bodenressourcen und natürlichen Ressourcen auswirken. Sie müssen daher mit einer Bewertung der Umweltauswirkungen verbunden werden.

* Praktiken, die auf der soziale Verantwortung der Unternehmen beruhen, können zu den politischen Zielen der EU, insbesondere zur nachhaltigen Entwicklung, beitragen, indem sie vorhandene Instrumente wie Handels- und Entwicklungsvereinbarungen ergänzen. Ein Schwerpunktbereich der Strategie zur Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen ist deren Einbeziehung in die politischen Maßnahmen der Gemeinschaft [8].

[8] Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung, KOM(2002) 347.

Parallel zur Konzipierung der Politik wurde ein horizontales Instrument zur Bewertung der Auswirkungen aller wichtiger strategischer Vorschläge der Kommission [9] eingeführt. Dieser neue Mechanismus wird einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Kohärenz leisten, indem dem Entscheidungsprozess eine Analyse der möglichen wirtschaftlichen, sozialen und umweltrelevanten Auswirkungen, auch auf Drittländer, vorangestellt wird.

[9] Mitteilung der Kommission über Folgenabschätzung - KOM(2002) 276 endg.

Die Bedeutung der Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in andere Politikbereiche und Maßnahmen der EU zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung wird in Artikel 6 des EG-Vertrags anerkannt. Im Juni 1998 forderte der Europäische Rat von Cardiff die verschiedenen Fachräte (Industrie, Binnenmarkt, Entwicklung, Fischerei, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Allgemeines, Wirtschaft und Finanzen oder Information und lebenslanges Lernen) dazu auf, Strategien und Programme zur Einbeziehung von Umweltbelangen in ihre jeweiligen Politikbereiche zu entwickeln. Dieser Prozess muss neu belebt und gestärkt werden, wie vom Europäischen Rat vom März 2003 und in der Überprüfung der Umweltpolitik 2003 hervorgehoben wurde.

Im Zusammenhang mit der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und der EU-Charta der Grundrechte, die im Dezember 2000 in Nizza proklamiert wurde, hat sich die EU zur uneingeschränkten Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Belange und von Umweltschutzbelangen sowie von Grundrechten in ihrer Politik und in Maßnahmen verpflichtet, darunter auch grundlegende Arbeitsnormen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau, sowohl im innenpolitischen als auch im außenpolitischen Bereich.

Die Verpflichtung auf die Einbeziehung von Erwägungen der der nachhaltigen Entwicklung in die Außenpolitik wurde vom Europäischen Rat von Thessaloniki im Juni 2003 erneut bekräftigt. Die Staatsoberhäupter der EU beschlossen, ein ,Umweltdiplomatienetz" einzurichten, das maßgeblich zur Umsetzung der im März 2002 verabschiedeten Integrationsstrategie der RELEX beitragen sollte. Es sollte auch die diplomatischen Beziehungen der EU verstärkt zugunsten der EU-Politik im Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung einsetzen.

Im Oktober 2003 schufen die Kommission und die Mitgliedstaaten ein hochrangiges informelles Netz für Kohärenz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Das Netz soll den Aufbau von Kapazitäten und die Koordinierung fördern und konkrete Ziele für kohärenzfördernde Maßnahmen vorgeben. Die Teilnehmer benachrichtigen sich gegenseitig, wenn politische Initiativen Auswirkungen auf die Entwicklungszusammenarbeit haben können und wenn sie auf Kohäherenzprobleme stoßen.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Verbesserung der Kohärenz der Politik und Maßnahmen auf EU-Ebene und der Ebene der Mitgliedstaaten zur Stärkung von Synergien und gleichzeitiger Verhütung negativer Auswirkungen in der EU und in Drittstaaten;

- Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2003 beschlossen wurde, und Fortsetzung des Reformprozesses in den noch unveränderten Bereichen der Landwirtschaft;

- Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik;

- Berücksichtigung der Umwelt in anderen Politikbereichen, von denen die Umwelt besonders betroffen ist, wie Verkehr, Energie und Industrie, und Stärkung des Cardiff-Prozesses;

- Beurteilung der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Auswirkungen wichtiger strategischer Vorschläge und von Handelsgesprächen;

- bessere Integration der Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen in die Politikbereiche und Maßnahmen der EU, wo angebracht;

- offizieller Start des Umweltdiplomatienetzes gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Thessaloniki und des informellen Kohärenznetzes für Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 179 EG-Vertrag.

3.2. Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcenbasis

Im Durchführungsplan des Johannesburger Weltgipfels heißt es: ,Um die derzeitigen Tendenzen in Richtung auf die Zerstörung der natürlichen Ressourcen möglichst bald umzukehren, müssen [...] Strategien eingesetzt werden, [...] die darauf abstellen, die Ökosysteme zu schützen und eine integrierte Bewirtschaftung der Flächen- und Wasserressourcen sowie der lebenden Ressourcen herbeizuführen".

Zwar steht in der EU bereits ein breites Spektrum von Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (z. B. biologische Vielfalt, Wasser und Land) zur Verfügung, doch sind weitere Maßnahmen nötig, wenn die Ziele von Johannesburg erreicht werden sollen, und es sind in verschiedenen Bereichen Maßnahmen geplant.

Auf dem Weltgipfel haben sich sämtliche Länder selbst dazu verpflichtet, den ,Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 deutlich zu senken". Die EU ist noch weiter gegangen und hat sich ein noch ehrgeizigeres Ziel gesteckt: den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 zum Stillstand zu bringen. Im Hinblick auf dieses Ziel hat die Europäische Kommission eine breit angelegte Anhörung zur Überprüfung der EU-Politik auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt in die Wege geleitet und wird Empfehlungen für vorrangige Maßnahmen machen, in denen auch die betreffenden Akteure und die Zeitplanung sowie die erforderlichen Ressourcen genannt werden. Spezifische Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt wurden in bestimmten Ressorts bereits aufgestellt (Landwirtschaft, Entwicklung, Fischerei usw.). In Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur werden Indikatoren zur Messung der Umsetzung auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt entwickelt.

Da ein Großteil der biologischen Vielfalt in den Ozeanen und Böden zu finden ist, hat die Kommission zwei Mitteilungen herausgegeben mit den Titeln ,Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt" und ,Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie". [10] Die in diesen Mitteilungen vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Grundlage für die Entwicklung umfassender Boden- und Meeresschutzstrategien bilden. [11]

[10] Mitteilung der Kommission - Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie, KOM(2002) 179 endg. vom 16. April 2002 und Mitteilung der Kommission - Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt, KOM(2002) 539 endg. vom 2. Oktober 2002.

[11] In der Überprüfung der Umweltpolitik 2003 wird der Stand der Ausarbeitung der einzelnen thematischen Strategien im 6. UAP beschrieben.

Die Kommission hat vor Kurzem das Konzept für eine neue Strategie zur Förderung des nachhaltigen Ressourceneinsatzes vorgelegt. [12] Diese Strategie soll sich global mit dem Ressourceneinsatz befassen und auf die Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung mit dem Ziel konzentrieren, eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Zerstörung der Umwelt zu erreichen. Die drei Hauptziele sind die Informationssammlung und die Aktualisierung der Informationen, die Bewertung der politischen Maßnahmen, die sich direkt oder indirekt auf die Ressourcen auswirken, und die Ermittlung geeigneter Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen wird die Prüfung des gesamten Lebenszyklus natürlicher Ressourcen vom Eintritt in die Wirtschaft bis zur Rückführung in den Boden, in die Luft und ins Wasser, und die Ermittlung einer Ressourcennutzung, die mit den größten Vorteilen für die Umwelt verbunden ist, unter Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten und der sozioökonomischen Aspekte sein.

[12] ,Entwicklung einer thematischen Strategie für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen", KOM(2003) 572.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Überprüfung der EU-Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und Entwicklung von Aktionsplänen für die Meeres- und die Bodenschutzstrategie;

- Entwicklung einer Strategie zur Förderung eines nachhaltigeren Ressourceneinsatzes.

3.3. Nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion

Der Durchführungsplan des Johannesburger Weltgipfels sieht vor, dass sich alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, zur Förderung nachhaltiger Konsumgewohnheiten und Produktionsweisen verpflichten sollten, die allen Ländern zugute kommen.

In der EU steht bereits eine breite Palette an Politiken und Instrumenten zur Förderung eines nachhaltigen Verbrauchs und einer nachhaltigen Produktion sowohl für die Nachfrage- als auch für die Angebotsseite zur Verfügung. Zu nennen sind beispielsweise die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU) [13], das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) [14], das Umweltzeichen der EU [15], die gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und Elektrizität und die integrierte Produktpolitik (IPP). [16]

[13] Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

[14] Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS).

[15] Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens.

[16] Integrierte Produktpolitik - Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen, KOM(2003) 302.

Für Schlüsselsektoren wie Verkehr und Energie sind verschiedene Initiativen zur Förderung des Energiesparens und der Effizienz (z. B. Energieprofil von Gebäuden, Kraft-Wärme-Kopplung), Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energieträger für die Stromerzeugung und als Kraftstoffe und Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und den Schiffsverkehr vorgesehen. Daneben wurden im Abfallbereich Rechtsvorschriften erlassen, die auf drei Grundsätzen beruhen - Vermeidung, Recycling und Wiederverwendung - und die die endgültige Beseitigung und die Überwachung verbessern sollen.

Die soziale Verantwortung der Unternehmen kann ebenfalls einen positiven Beitrag zu einem nachhaltigen Verbrauch und einer nachhaltigen Produktion leisten, da das Konzept teilweise auf eine entsprechende Nachfrage und Erwartungen der Verbraucher zurückzuführen ist. Verbraucher verlangen durch ihr Kaufverhalten zunehmend Informationen und eine Bestätigung, dass weiter gefasste Interessen wie Umweltbelange und soziale Belange bei der Produktion und bei der Vermarktung berücksichtigt werden. Und die Unternehmen reagieren zunehmend darauf. Infolgedessen führten nämlich einzelne Hersteller (selbstdeklarierte Gütezeichen), Industriezweige, NRO oder Behörden immer mehr Sozialgütesiegel, Gütesiegel für fairen Handel und Umweltzeichen ein.

Der Nutzen für die Umwelt, der durch die Anwendung dieser Rechtsvorschriften, freiwilliger Instrumente, Techniken und Innovation entsteht, wird jedoch zuweilen durch den steigenden Verbrauch wieder zunichte gemacht.

In Anbetracht des breiten Spektrums an bereits vorhandenen Strategien und Maßnahmen in der EU sollte man bei den Bemühungen, den Verbrauch und die Produktion nachhaltig zu machen, vermeiden, das Rad neu zu erfinden. Stattdessen sollte man auf vorhandenen Initiativen aufbauen und sich auf Bereiche konzentrieren, in denen ein negativer Trend zu verzeichnen ist. Besonders wichtig ist es, verschiedene politische Maßnahmen, darunter Marktinstrumente wie Umweltsteuern und -anreize, zu entwickeln, mit denen die Umweltauswirkungen in die Preise von Produkten und Diensten eingerechnet werden. Außerdem sollten gezielte Informationen und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden, um den Bürgern die Notwendigkeit einer Änderung des Konsumverhaltens und der Produktionsmuster bewusst zu machen.

Der Schadstoffausstoß im Verkehr (Blei, Schwefel, CO, NOx, VOC, Partikel) geht insgesamt zurück. Das gilt allerdings nicht für die CO2-Emissionen. Verschiedene Maßnahmen wie eine höhere Kraftstoffeffizienz, alternative Kraftstoffe und eine Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger sollten dazu beitragen, den derzeitigen Trend zu ändern. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Umweltkosten des Straßenverkehrs verstärkt berücksichtigt werden, was vor allem durch die Entwicklung des von der Kommission vorgeschlagenen Gemeinschaftsrahmens für die Erhebung von Benutzungsgebühren für Verkehrsinfrastrukturen [17] erreicht werden kann.

[17] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, KOM(2003) 448 endg.

Die jüngsten amtlichen Angaben (von 2001) zu den Gesamtemissionen von Treibhausgasen, die vor allem bei der Energieerzeugung und beim Energieverbrauch in anderen Sektoren (Verkehr, Industrie, usw.) entstehen, zeigen einen Rückgang um 2,3% seit 1990. Wenn die EU also ihr Kyoto-Ziel erreichen will, müssen die Emissionen jedes Jahr bis 2012 um durchschnittlich 0,6% gesenkt werden. Dazu sind zusätzliche Maßnahmen sowie in gewissem Umfang die Nutzung der Kyoto-Mechanismen - Emissionshandel, gemeinsame Umsetzung, Mechanismus für die umweltverträgliche Entwicklung - nötig. Beunruhigend ist jedoch, dass sich die rückläufige Tendenz seit Mitte/Ende der 90er Jahre nicht fortgesetzt hat, sondern seit Anfang dieses Jahrzehnts eine steigende Tendenz festzustellen ist. Die im Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) [18] von Mitte 2000 vorgesehenen Maßnahmen sind in verschiedenen Phasen der Ausarbeitung oder Umsetzung. Sie sollten dazu beitragen, dass sich die Treibhausgasemissionen wieder so entwickeln, dass die Ziele für 2008-2012 und danach eingehalten werden können.

[18] Mitteilung der Kommission ,Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung", KOM(2000) 88.

Entsprechend wurde im zweiten Bewertungsbericht für das ECCP [19] auf die Bedeutung der Umsetzung und Überwachung hingewiesen. Ein Bereich, dem besondere Aufmerksamkeit zukommt, sind die erneuerbaren Energien. Was die Erreichung des Gesamtziels der EU eines Anteils der erneuerbaren Energie von 12% bis 2010 und der Einzelziele für erneuerbare Energie bis 2010 für Elektrizität oder Biokraftstoffe angeht, sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Fortschritte zu verzeichnen. Die Verwendung von erneuerbaren Energieträgern und von Biokraftstoffen wird voraussichtlich nach dem 1.1.2004 steigen. Dann tritt nämlich die neue Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und Elektrizität in Kraft, die eine Steuersenkung und eine flexiblere Nutzung von steuerpolitischen Maßnahmen für solche Energieerzeugnisse und Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern vorsieht. Meldepflichten werden der Kommission ermöglichen, in naher Zukunft genauer zu ermitteln, welche Mitgliedstaaten die EU-Politik insgesamt gefährden.

[19] Zweiter Fortschrittsbericht über das Europäische Programm zur Klimaänderung, April 2003, http://europa.eu.int/comm/environment/ climat/eccp.htm.

Im Bereich der Chemikalien wird die neue EU-Chemikalienpolitik, REACH [20], einen entscheidenden Beitrag zur Erfuellung des Ziels des Weltgipfels eines ,umweltverträglichen Umgangs während ihres gesamten Lebenszyklus" leisten. Übergeordnetes Ziel von REACH ist der umfassende Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei gleichzeitiger Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie.

[20] REACH, "Registrierung, Bewertung, Zulassung chemischer Stoffe", KOM(2003)644.

Die Entwicklung von Umwelttechnologien sollte eine zunehmend wichtige Rolle in der Strategie der EU für eine nachhaltige Produktion sowie einen nachhaltigen Verbrauch spielen. Der Aktionsplan Umwelttechnologie (ETAP) gibt den Rahmen für die Förderung und Nutzung von Umwelttechnologie vor. Markthindernisse sollen abgebaut und marktorientierte Lösungen sowie Anreize wie Investitionsbeihilfen, Umweltsteuern, die Abschaffung von direkten oder impliziten Beihilfen für umweltschädliche Technologien sowie die Beseitigung anderer marktbedingter oder institutioneller Hindernisse, die der technologischen Innovation derzeit im Wege stehen, sollen eingeführt werden. Das Weißbuch zur Europäischen Raumfahrtpolitik schlägt Maßnahmen zur Nutzung von Weltraumtechnologien und der Erdbeobachtung im Zusammenhang mit der GAP-Reform, der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der Überwachung des Regenwaldes vor.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Anwendung und Weiterentwicklung der vorhandenen Maßnahmen und Instrumente, die Anreize für nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen und für die Internalisierung der sozialen Kosten und Umweltkosten geben; das umfasst u. a. objektive, transparente und nicht diskriminierende freiwillige Kennzeichnungsregelungen auf der Grundlage der wichtigsten IAO-Übereinkommen oder anerkannter Umweltstandards sowie die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Anwendung solcher Regelungen, beispielsweise durch den Aufbau von Kapazitäten und durch die Unterstützung von Bemührungen um Transparenz, leichte Verfügbarkeit und die Vermeidung der Diskriminierung bei solchen Regelungen;

- Konzentration auf Sektoren, in denen die Emissionen weiter zunehmen, darunter Verkehr und Energie;

- Reform der Chemikalienpolitik;

- Förderung der Entwicklung und Nutzung von Umwelttechnologien, indem u. a. Maßnahmen des Aktionsplans Umwelttechnologie angewandt werden.

3.4. Der Beitrag der Erweiterung zu einer nachhaltigen Entwicklung

In der Mitteilung der Kommission ,10 Jahre nach Rio: Vorbereitung auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002" [21] heißt es: ,Die Erweiterung der Europäischen Union ist vermutlich der größte Einzelbeitrag, den die EU zu einer nachhaltigen Entwicklung weltweit leisten kann."

[21] KOM(2001) 53

Am 1. Mai 2004 nimmt die EU die neuen Mitgliedstaaten in ihre Mitte auf: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Mit ihrem Beitritt werden alle diese Länder verpflichtet sein, die EU-Rechtsvorschriften und Maßnahmen durchzusetzen und anzuwenden. Bulgarien, Rumänien und die Türkei werden im Rahmen des Beitrittsprozesses ebenfalls ihre Rechtsvorschriften an die EU-Vorschriften anpassen müssen.

Die Erweiterung hat den Beitrittsländern, die voll und ganz in die Durchführung der Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und in die Lissabonner Strategie einbezogen werden, dabei geholfen, die Ziele des Durchführungsplans des Weltgipfels und die Ziele in verschiedenen Bereichen wie Sozialpolitik, Umwelt, Entwicklung und viele mehr, zu erreichen.

So haben die neuen Mitgliedstaaten die EU-Umweltvorschriften übernommen und mit Hilfe der EU-Instrumente erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Umweltschutzinfrastruktur unternommen. Sie haben u. a. das Kyoto-Protokoll ratifiziert, die Qualität des Trinkwassers und die Abwasserreinigung verbessert, die Naturschutzmaßnahmen ausgeweitet (durch das Natura-2000-Netz) und sich an die EU-Chemikalienvorschriften angepasst.

Die neuen Mitgliedstaaten haben darüber hinaus ihre Entwicklungspolitik mit der Entwicklungspolitik der EU in Einklang gebracht und haben einige Verpflichtungen der Bestimmungen der EU im Bereich der Entwicklungspolitik übernommen.

Mit der Erweiterung wird die EU auch neue Nachbarn in Ost- und Südeuropa bekommen. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarn in Südosteuropa, den NUS und im Mittelmeerraum wird durch die bestehenden regionalen und subregionalen Netze und durch bilaterale Partnerschaften an Bedeutung gewinnen [22]. Die engere Beziehung der EU zu ihren Nachbarstaaten ist zu einer wichtigen treibenden Kraft für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung des Umweltschutzes geworden. Das hat zur Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie dem Klimawandel geführt und einen Impuls für die Erhöhung der Umweltinvestitionen in Europa gegeben.

[22] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn, KOM(2003) 104. Im Frühjahr 2004 ist die Verabschiedung des Pakets ,Größeres Europa" geplant.

Im Mai 2003 wurde auf der Konferenz ,Umwelt für Europa" in Kiew die Notwendigkeit von regionalen Folgemaßnahmen zum Weltgipfel hervorgehoben und wurden Ziele sowie Prioritäten für die Anwendung des Johannesburger Durchführungsplans auf dem Gebiet der Wirtschaftskommission für Europa vereinbart. Nach der Konferenz nahm die Kommission in ihrer Mitteilung über die gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich zur künftigen Umweltzusammenarbeit zwischen der erweiterten EU und den Nachbarstaaten Stellung.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Anpassung der Umwelt- und Sozialvorschriften der neuen Mitgliedstaaten an den gemeinschaftlichen Besitzstand mit Übergangsregelungen;

- Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten bei der Übernahme des Gemeinschaftsrechts durch vorhandene Gemeinschaftsinstrumente;

- Anpassung der neuen Mitgliedstaaten an die Ziele der EU-Entwicklungspolitik;

- verstärkte Ausrichtung umweltpolitischer Maßnahmen auf die neuen Nachbarstaaten im Zusammenhang mit der Strategie ,Größeres Europa".

4. AUSSENPOLITISCHE ASPEKTE

4.1. Armutsbekämpfung

Im Durchführungsplan des Johannesburger Weltgipfels heißt es: ,Die Armutsbekämpfung ist die größte Herausforderung, mit der die Welt von heute konfrontiert ist, und eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere der Entwicklungsländer". Die Erreichung des Entwicklungsziels der Milleniums-Erklärung der Halbierung der extremen Armut bis 2015 ist in der Tat eine kolossale Herausforderung, die Anstrengungen aller Länder und auf allen Ebenen in verschiedenen Bereichen erfordert.

Auf dem Weltgipfel wurde bekräftigt, dass der Schutz der Umwelt und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als fester Bestandteil der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu sehen ist. Der Verbrauch der natürlichen Ressourcen kann die Bemühungen um eine Reduzierung der Armut und um wirtschaftliche Entwicklung massiv bedrohen. Auch gerade die Armen haben sehr häufig besonders unter der Zerstörung der Umwelt und unter fehlenden Grundversorgungsdiensten, wie sauberes Wasser und Hygiene, zu leiden.

Das Ergebnis der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die im März 2002 in Monterrey stattfand (,Konsens von Monterrey"), erkannte an, dass es zur Erreichung der international vereinbarten Ziele, darunter auch der Ziele der Milleniums-Erklärung, einer neuen Partnerschaft zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern bedarf.

Diese neue Partnerschaft erfordert Maßnahmen in Entwicklungsländern zur Verbesserung der staatlichen Verwaltung, insbesondere durch die Einführung einer soliden Wirtschaftspolitik und solider demokratischer Einrichtungen, die sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Für entwickelte Länder bedeutet es unter anderem, dass sie den Entwicklungsländern mehr Absatzmöglichkeiten bieten, die öffentliche Entwicklungshilfe aufstocken und Schulden erlassen müssen.

Im Februar 2001 nahm die EU die Initiative ,Alles außer Waffen" an, die den am wenigsten entwickelten Entwicklungsländern die Einfuhr ihrer Waren zollfrei und ohne mengenmäßige Beschränkungen in die EU gewährt.

Auf dem Europäischen Rat von Barcelona vom März 2002 ging die EU als Beitrag zur Internationalen Konferenz von Monterrey über Entwicklungsfinanzierung (Mexico, 18.-22. März 2002) acht Verpflichtungen [23] ein.

[23] Bei den Verpflichtungen von Monterrey geht es um das Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe, die Koordinierung und Harmonisierung, die Aufbindung der Hilfe, handelsbezogene technische Unterstützung, globale öffentliche Güter, innovative Finanzquellen, Reform des internationalen Finanzsystems und Schuldenerlass.

Wie vom Rat ,Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" im November 2002 gefordert, wurde die Kommission ersucht, die Erfuellung dieser Verpflichtungen zu überwachen. Der erste Bericht wurde im Mai 2003 vorgelegt [24]. Hinsichtlich des Volumens der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) heißt es, dass trotz des schwierigen finanziellen Kontextes bei der Umsetzung Fortschritte erzielt wurden. Es sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen nötig, wenn die Selbstverpflichtungen erfuellt werden sollen. 2002 hatten acht Mitgliedstaaten bereits die Zielvorgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe von 0,33% des BIP erreicht, 2003 werden zehn Mitgliedstaaten diesen Wert erreicht haben. Der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten ist eine zusätzliche Herausforderung und bietet neue Chancen. Die Beitrittsländer werden neue Geberländer sein, doch die meisten werden zum Zeitpunkt ihres Beitritts weit hinter dem Ziel von 0,33% zurückbleiben. Die Kommission arbeitet zur Zeit einen neuen Bericht aus, der im Frühjahr 2004 erscheinen soll und zusätzliche Vorschläge auf der Grundlage der Verpflichtungen von Barcelona enthalten könnte.

[24] SEK(2003) 569

Auch hinsichtlich der anderen Verpflichtungen sind sich die Mitgliedstaaten einig, mehr zu tun, um ihre Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu koordinieren und die Verfahren zu harmonisieren, weitere Schritte zur Aufbindung der Hilfe zu unternehmen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der HIPC-Initiative (arme und hochverschuldete Länder) sicherzustellen und weitere Maßnahmen im Bereich der globalen öffentlichen Güter und innovativer Finanzquellen zu ergreifen. Die Mitgliedstaaten sind auch dazu entschlossen, ihre Anstrengungen im Bereich der handelsbezogenen technischen Hilfe zu verstärken und die Reform der internationalen Finanzierungseinrichtungen voranzutreiben.

Neben diesen Entwicklungen auf politischer Ebene unterstützt die Kommission bereits jetzt praktische Maßnahmen zur Erfuellung der Verpflichtungen des Weltgipfels. Aus der Haushaltslinie ,Umweltschutz in Entwicklungsländern" der Haushalte für 2003 und 2002 werden über 9 Mio. EUR für Projekte zum umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien, zu den Wechselbeziehungen zwischen Handel und Umwelt und zur Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieser Haushaltslinie ist mit weiteren 65 Mio. EUR für Tätigkeiten im Bereich verschiedener Verpflichtungen des Weltgipfels ausgestattet. Die konkrete Umsetzung wird 2004 anlaufen.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Bemühungen um eine planmäßige Umsetzung der acht Monterrey-Verpflichtungen, darunter die Erhöhung des Volumens der öffentlichen Entwicklungshilfe;

- jährliche Überprüfung der Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtungen, wie auf dem Rat ,Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom Mai 2003 beschlossen.

4.2. Initiativen im Bereich Wasser, Energie und Wälder

Auf dem Weltgipfel hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die EU-Initiativen "Bekämpfung der Armut und nachhaltige Entwicklung durch Energie", ,Wasser zum Leben" und den Aktionsplan ,Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)" ins Leben gerufen.

Die Energieinitiative zielt darauf ab, den Zugang zu angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgungsdiensten in ländlichen, stadtnahen und städtischen Gebieten zu verbessern, um so die Armut zu vermindern und die Erreichung der Entwicklungsziele der Milleniums-Erklärung zu ermöglichen. Die Wasser-Initiative der EU soll zur Erreichung letzterer Entwicklungsziele und der Ziele des Weltgipfels im Bereich der Wasserversorgung und der Hygiene beitragen. Der Aktionsplan Wald dient in erster Linie der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags. Diese Initiativen sind als multilaterale Partnerschaften zwischen Mitgliedstaaten, Europäischer Kommission, EIB, der Bürgergesellschaft und der Privatwirtschaft konzipiert.

Im ersten Jahr der Initiativen wurde ein Konsens in der EU über die künftige Ausrichtung und die Ansätze erzielt. Außerdem wurde ein erster Dialog mit den Zielgruppen der Initiativen und den betroffenen Kreisen geführt. Es wird nun frühzeitig mit der Entwicklung praktischer Maßnahmen auf Ebene der einzelnen Staaten begonnen. Das Sekretariat der Energie-Initiative und das der Wasser-Initiative sind bei der Europäischen Kommission untergebracht. Die im Rahmen der Initiativen vorgesehenen Tätigkeiten werden von der Kommission und den Mitgliedstaaten oder von ihnen gemeinsam durchgeführt. Schwerpunkt beider Initiativen ist Afrika. Doch sind auch Tätigkeiten in anderen Regionen vorgesehen. Die beiden Initiativen bauen ebenfalls auf innovativen öffentlich-privaten Partnerschaften auf.

Beispiele für Maßnahmen der Energieinitiative sind die Elektrifizierung des ländlichen Raums, die Entwicklung dezentralisierter Energiesysteme, der verstärkte Rückgriff auf erneuerbare Energieträger und eine höhere Energieeffizienz (darunter umweltfreundlicherer, effizienterer Technologien für fossile Brennstoffe, Technologie für effizientere Geräte und eine effizientere Nutzung der traditionellen Biomasse). Die wichtigsten thematischen Elemente der Initiative wurden von den Mitgliedstaaten vereinbart. Zu nennen sind die Konzipierung energiepolitischer Maßnahmen, der Aufbau von institutionellen Kapazitäten und die technische Zusammenarbeit, die sektorenübergreifende Planung, die Marktentwicklung und die Zusammenarbeit mit Finanzierungseinrichtungen. Eine Arbeitsgruppe arbeitet Finanzierungsstrategien aus. Die Mitgliedstaaten leisten auch anderweitig einen Beitrag zu der Initiative.

Im Bereich Energie ist die Schaffung der Johannesburger Koalition für erneuerbare Energie von zentraler Bedeutung. 82 Länder haben sich bisher im Rahmen dieser Initiative der Koalition angeschlossen und haben zugesagt, Ziele und Zeitpläne für die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieversorgung auszuarbeiten. Damit gehen sie über ihre Verpflichtungen aus dem Durchführungsplan des Johannesburger Weltgipfels hinaus.

Eine wichtige Priorität ist die Schaffung von Synergien zwischen der Initiative ,Bekämpfung der Armut und nachhaltige Entwicklung durch Energie" und anderen Initiativen - z. B. der Johannesburger Koalition für erneuerbare Energie, der Energiepartnerschaft ,Global Village", des weltweiten Energienetzes für nachhaltige Entwicklung und der Bonner Weltkonferenz für erneuerbare Energien. Die Bildung strategischer Allianzen mit diesen und anderen Akteuren wird wichtig sein.

Zur Verbesserung des Angebots an Energiediensten in Entwicklungsländern müssen auch die privaten internationalen Investitionen aufgestockt werden, wobei die öffentliche Entwicklungshilfe wie ein Hebel wirken sollte. Von wesentlicher Bedeutung ist auch, dass die nationalen und regionalen Strategien die große Bedeutung der Energieversorgung für die Bekämpfung der Armut und die Erreichung der anderen Entwicklungsziele der Milleniums-Erklärung anerkennen müssen. Angesichts der komplexen Wechselbeziehungen des Energiesektors und anderer zentraler Entwicklungssektoren müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, damit die Energie von Anfang an in die Länderstrategiepapiere und die Regionalstrategiepapiere aufgenommen wird.

Übergeordnetes Ziel der Wasserinitiative ist die Verstärkung der politischen Entschlossenheit zum Tätigwerden und zur Aufwertung der Wasserversorgungs- und Hygienefrage im Hinblick auf die Bekämpfung der Armut, zur Förderung einer besseren staatlichen Verwaltung und einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen, einschließlich in Grenzgebieten, zur besseren Koordinierung und zur Entwicklung zusätzlicher Finanzierungsmechanismen. Im Rahmen der Wasser-Initiative wurde eine enge Arbeitspartnerschaft mit dem Afrikanischen Ministerrat für Wasser geschaffen. Die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) spielt in Osteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien eine Rolle und hat auch Maßnahmen für den Mittelmeerraum und Lateinamerika entwickelt. Für jede Region, die von der Wasserinitiative erfasst wird, wurden Prioritäten festgelegt. Die Wasserversorgung und Hygiene sowie die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen nehmen dabei in sämtlichen Regionen einen zentralen Platz ein. Auch wurden Finanzmittel, Forschung und Überwachung als bereichsübergreifende Komponenten ermittelt, die für alle Regionen gleichermaßen von Bedeutung sind. Für jede Komponente wurden Arbeitsgruppen eingerichtet und wurde ein Mitgliedstaat ausgewählt, der die Federführung übernimmt.

Im Bereich der Wasserversorgung sollten in einem der nächsten Schritte u. a. flexible und innovative Finanzierungsmechanismen geschaffen werden. Die Europäische Kommission hat die Schaffung einer auf die Wasserinitiative ausgelegten Wasserfazilität AKU-EU vorgeschlagen [25], die mit einer Milliarde Euro aus dem Europäischen Entwicklungsfonds ausgestattet werden soll. Die Fazilität sollte wie ein Katalysator wirken und andere Finanzquellen mobilisieren. Die Kommission arbeitet jetzt eine neue Mitteilung über die einzelnen Verfahren aus, die von den zuständigen Gremien des EU-Rates und dem AKP-EU-Ministerrat diskutiert werden soll. Wenn die AKP-EU-Wasserfazilität beschlossen wird, würde sie zur Verwirklichung der strategischen Partnerschaft EU-Afrika beitragen, die von den Staatsoberhäuptern in Johannesburg unterschrieben wurde.

[25] ,Einrichtung eines Europäischen Wasserfonds", KOM(2003) 211 vom 23.4.2003.

Für den Erfolg der Initiativen, die darauf beruhen, dass die Entscheidungsbefugnisse in den Empfängerländern bleiben, und die einen basis- und nachfrageorientierten Ansatz verfolgen, wird die verstärkte Einbeziehung der Regierungen der Empfängerländer und von örtlichen Interessengruppen von wesentlicher Bedeutung sein. Auf zwei hochrangigen Konferenzen wird Gelegenheit zur Weiterführung des Dialogs mit allen Interessengruppen sein: auf der Konferenz von Nairobi im November 2003 zur Energieinitiative, und auf der Panafrikanischen Wasserkonferenz in Addis Abeba im Dezember 2003 zur Wasserinitiative.

Zur Unterbindung des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit illegal geschlagenem Holz hat die Kommission im Mai 2003 einen Aktionsplan der EU zum Thema ,Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)" [26] herausgegeben, der ein Paket von Maßnahmen enthält, das eine Verbindung zwischen staatlichen Reformen in den produzierenden Ländern und dem rechtlichen Rahmen auf dem EU-Binnenmarkt herstellt. Der Aktionsplan sieht eine Reihe freiwilliger (aber verbindlicher) Partnerschaftsvereinbarungen mit holzproduzierenden Ländern und Regionen vor. Über diese Partnerschaften wird die EU gemeinsam mit den Partnerländern eine Lizenzregelung einführen, um sicherzustellen, dass alle Holzausfuhren nach Europa legal sind. Die Partnerschaften werden auch Staatsreformen in holzproduzierenden Ländern unterstützen, vor allem zur Förderung von Gleichheit und Transparenz bei der Holzernte. Wenn alle drei Initiativen zum Erfolg geführt werden sollen, müssen die Mitgliedstaaten den Prozess dauerhaft und verstärkt unterstützen und sich aktiv beteiligen.

[26] Mitteilung der Kommission zum Thema ,Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)" - Vorschlag für einen EU-Aktionsplan, KOM(2003) 251 endg.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Bereitstellung der nötigen Finanzmittel für die Initiativen u. a. durch die Unterstützung öffentlich-privater Partnerschaften in einem frühen Stadium und die Verabschiedung des Vorschlags der Kommission für die Wasserfazilität AKP-EU;

- Verstärkung des Dialogs mit den betroffenen Kreisen und den Zielgruppen auf nationaler und regionaler Ebene, darunter auch durch eine stärkere Einbeziehung in die NEPAD, um die Bedeutung von Wasser, Energie und Wäldern in den nationalen und regionalen Armutsbekämpfungsstrategien hervorzuheben;

- Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf die betroffenen Kreise und Empfängerländer;

- Entwicklung von mehr Synergien zwischen EU-Initiativen und anderen Initiativen in einschlägigen Bereichen.

4.3. Globalisierung und Handel im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit

Ziel der Strategie der Europäischen Union im Bereich der Globalisierung für eine nachhaltige Entwicklung ist es, die Entwicklung integrativer und gerechter sowie umweltpolitisch und sozial nachhaltiger zu machen.

Die EU vertrat in Johannesburg die Position, dass ein gutes Ergebnis des Weltgipfels ein Signal für ein in Bezug auf die Nachhaltigkeit positives Ergebnis der Verhandlungen über das Entwicklungsprogramm von Doha geben könnte, dass jedoch über das Doha-Programm hinaus auch die Handelspolitik durch positive und unterstützende Maßnahmen einen größeren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung weltweit leisten könnte. Der Durchführungsplan des Weltgipfels bestätigt beide Aspekte.

Die Maßnahmen, die die EU infolge ihrer Verpflichtungen des Weltgipfels im Bereich Handel und Globalisierung getroffen hat, sind auf Folgendes angelegt:

- Verstärkung eines entwicklungsfördernden Ergebnisses des Entwicklungsprogramms von Doha in jeder Hinsicht;

- Verstärkung des Beitrags des Handels zu einer nachhaltigen Entwicklung durch komplementäre Maßnahmen;

- Gewährleistung der gegenseitigen Unterstützung von Handel und Umwelt und der sozialen Dimension der Globalisierung;

- Förderung der Wechselwirkung und Zusammenarbeit zwischen WTO und den zuständigen internationalen Organisationen im Hinblick auf das gemeinsame Ziel der nachhaltigen Entwicklung.

Das Entwicklungsprogramm von Doha kann allen Nutzen bringen und ist auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer zugeschnitten, es kann zu gutem Regieren beitragen und hat Lösungen an den Schnittstellen zwischen Handel und Umwelt anzubieten. Der Rückschlag auf der Ministerkonferenz von Cancun stellt diese Ziele nicht in Frage, sondern unterstreicht, dass sie noch mehr in den Mittelpunkt gerückt werden müssen. Die Kommission hat vor Kurzem eine Mitteilung herausgegeben [27], mit der sie die Verhandlungen von Doha neu beleben möchte. Der Mitteilung zufolge bleiben die grundlegenden Ziele der EU unverändert: eine klare Präferenz für ein multilaterales Handelssystem, eine starke regelsetzende Komponente parallel zur Marktöffnung und die Gewährleistung, dass die Verhandlungen zu konkreten Entwicklungsfortschritten führen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Unsere grundlegenden Ziele sollten inhaltlich und in ihrer Bemessung im Bereich des Handels und der Umwelt insbesondere sollten unverändert bleiben. Es wird jedoch eine Schwerpunktverlagerung auf die politische Dimension und das Regieren vorgeschlagen.

[27] Mitteilung der Kommission ,Neubelebung der DDA-Verhandlungen aus der Sicht der EU", KOM(2003)734 vom 26.11.2003.

Die EU wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms von Doha unverändert Fortschritte in der Nachhaltigkeit unterstützen. Die Nachhaltigkeit muss in den Verhandlungen stets einfließen, um möglichst großen Nutzen aus den positiven Synergien zwischen der Liberalisierung des Handels, dem Umweltschutz und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu ziehen, auf die alle internationale Foren hinarbeiten.

Seit dem Weltgipfel hat die EU wichtige Schritte unternommen, um den auf dem Weltgipfel eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Sie hat darüber hinaus im Hinblick auf das Entwicklungsprogramm von Doha zusätzliche Maßnahmen getroffen.

Die EU ist fest entschlossen, in die regionalen und bilateralen Handelsgespräche Umweltfragen und die nachhaltigen Entwicklung in erheblichen Maße einzubeziehen, und hat dies beispielsweise bereits im Mercosur-Abkommen oder in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten unter Beweis gestellt.

Um den Exporteuren aus Ländern außerhalb der EU die technischen Informationen über den Zugang zum EU-Markt zur Verfügung zu stellen, die sie gegebenenfalls benötigen, richtet die Kommission derzeit einen eigenen Helpdesk für den Handel ein.

Die Kommission wird prüfen, was konkret getan werden kann, um den Handel mit umweltfreundlichen Waren, besonders aus Entwicklungsländern, zu fördern, beispielsweise im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung. Die Idee ist, die Ausdehnung neuer privatwirtschaftlicher (z. B. Fair Trade Initiative) oder öffentlicher (z. B. staatliche Umweltzeichenregelungen) Initiativen durch Exportförderung, Sensibilisierungsmaßnahmen und geeignete Marktanreize zu fördern.

Die Kommission unterstützt die Einrichtung von Zentren für nachhaltigen Handel und Innovation und des Europäischen Handelsforums, die den Produzenten in Entwicklungsländern dabei helfen sollen, die wachsenden Absatzmöglichkeiten, besonders für umweltfreundliche Produkte, zu nutzen.

Auf dem Weltgipfel wurde zu Recht auf die Notwendigkeit einer koordinierten, wirksamen und gezielten technischen Hilfe hingewiesen, um einen möglichst sinnvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Die Bemühungen der Entwicklungsländer um Integration in das internationale Handelssystem und darum, daraus Nutzen ziehen zu können, müssen durch handelsbezogenen Programme und Projekte zum Aufbau von Kapazitäten und zur technischen Hilfe wirksam unterstützt werden.

Die Europäische Union ist bei weitem der größte Zahler von handelsbezogener technischer Hilfe im weiteren Sinne (einschließlich der Unterstützung des privaten Sektors mit Handelsförderungsmaßnahmen) mit über 2 Mrd. EUR bzw. 48% der gesamten handelsbezogenen technischen Hilfe im Berichtszeitraum 2001-2002. Was den Handel und die Umwelt anbelangt, so hat die Kommission im September 2003 einen nicht alles abdeckenden Überblick über die handelsbezogenen Tätigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission im Bereich Handel und Umwelt vorgelegt, in dem rund 300 Programme für die handelsrelevante technische Hilfe mit einem Umfang von mehreren hundert Millionen EUR aufgeführt sind. [28] Dies zeigt, dass die Europäische Gemeinschaft die technische Unterstützung in Fragen des Handels und der Umwelt als kritischen Faktor für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in den Entwicklungsländern sieht. Eine solche Unterstützung sollte den Entwicklungsländern insbesondere dabei helfen, eine weitere Liberalisierung des Handels und die neuen Absatzmöglichkeiten zu ihrem Vorteil zu nutzen und gleichzeitig einer nachhaltigen Entwicklung auch auf nationaler Ebene näher zu kommen, beispielsweise durch die Entwicklung angemessener Umweltschutzvorschriften. Auf internationaler Ebene sollte das Konzept einer strategischen Partnerschaft zwischen der WTO und anderen mit technischer Hilfe und dem Aufbau von Kapazitäten befassten internationalen Organisationen in Erwägung gezogen werden, um die Ressourcen und Kenntnisse optimal zu nutzen und die Synergien und Komplementaritäten zu maximieren (z. B. die organisationsübergreifende Arbeitsgruppe von UNEP/UNCTAD für Handel, Umwelt und Entwicklung, die IAO-Programme zur Entwicklung grundlegender Arbeitsnormen, darunter zur Abschaffung der Kinderarbeit, und andere Programme im Zusammenhang mit der IAO-Agenda ,Menschenwürdige Arbeit")

[28] Abrufbar auf: http://europa.eu.int/comm/trade/issues/ global/environment/wto_nego/index_en.htm

Die ökologische Ausrichtung von Ausfuhrkrediten bleibt ein wichtiger Punkt. Die Nachbesserung des Entwurfs für eine OECD-Empfehlung über gemeinsame Konzepte für Umwelt und öffentlich geförderte Ausfuhrkredite, insbesondere durch die allgemeine Anwendung internationaler Standards und mehr Transparenz, sollte den Weg für die förmliche Verabschiedung Anfang 2004 ebenen.

Die soziale Verantwortung der Unternehmen steht im Mittelpunkt der Debatten über eine Globalisierung im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Die Europäische Union unterstützt Standards für die soziale Verantwortung der Unternehmen (beispielsweise auf der Grundlage der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder aufbauend auf den wichtigsten IAO-Übereinkommen), verweist in Handelsabkommen auf die soziale Verantwortung von Unternehmen und hat infolge der Mitteilung der Kommission vom Juli 2002 [29] ein CSR-Stakeholder-Forum eingerichtet. Im Rahmen dieses Dialoges soll bewertet werden, was die EU zur Förderung der sozialen Verantwortung in der Gemeinschaft und weltweit tun kann und tun sollte.

[29] Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung, KOM(2002) 347, zu Informationen über das Forum siehe: http://forum.europa.eu.int/irc/empl/ csr_eu_multi_stakeholder_forum/info/data/en/csr%20ems%20forum.htm

Die Nachhaltigkeitsprüfung ist ein zentrales Instrument zur Einbringung von Nachhaltigkeitserwägungen in die Handelspolitik der EU, insbesondere in Handelsgespräche. Die Nachhaltigkeitsprüfung wird ständig verbessert. Mit jeder Studie werden das Wissen und der Erfahrungsstand über die Folgen von Handelsabkommen für die nachhaltige Entwicklung erweitert. Auf einem groß angelegten Seminar zur Nachhaltigkeitsprüfung, das im Februar 2003 stattfand, wurde festgestellt, dass eine umfassende Konsultation für die Nachhaltigkeitsprüfung von grundlegender Bedeutung ist. Die Kommission legt daher jetzt großen Wert auf den Aufbau von wirksamen Netzen und die Zusammenarbeit der betroffenen Kreise aus verschiedenen Regionen, wie Vertreter und Interessengruppen der Entwicklungsländer, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Fachleute. Gestützt auf ihre Erfahrungen hat die Kommission beschlossen, lokale Seminare in Mercosur-Ländern und in Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean finanziell zu fördern. Diese für die nächsten Monate geplante Pilotaktion wird eine bessere Voraussetzungen für die Festlegung einer Vergleichsgrundlage für die Qualität der Konsultation in künftigen Prozessen der Nachhaltigkeitsprüfung schaffen.

Die Europäische Kommission wird sich außerdem um die Verbesserung des Dialogs mit den Handelspartnern über die Nachhaltigkeitsprüfung und die nachhaltige Entwicklung bemühen, um die Einbeziehung der Bürgergesellschaft zu fördern und das Verständnis der Verbindungen zwischen den Politikbereichen der jeweils anderen Partner zu verbessern, besonders im Rahmen der Handelsgespräche. Die Kommission ist der Meinung, dass es in bestimmten Fällen angebrachter wäre, Entwicklungsländern oder relevanten internationalen Organisationen, wie dem UNEP, direkt Finanzmittel für die Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen zur Verfügung zu stellen. Sie ist darüber hinaus der Meinung, dass den Ergebnissen der Nachhaltigkeitsprüfungen Maßnahmen folgen müssen und diese in die Handelspolitik und gegebenenfalls andere Politikbereiche einfließen müssen.

Schließlich muss unbedingt der soziale Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung verstärkt werden. Die IAO, die im Februar 2002 die Weltkommission ,Soziale Dimension der Globalisierung" zur Ermittlung von Strategien zur Förderung eines Globalisierungsmodells gegründet hat, das die Armut verringert und Wachstum und menschenwürdige Arbeitsbedingungen fördert, führt wichtige Arbeiten durch und hilft der Völkergemeinschaft bei der besseren Abstimmung der Maßnahmen. Die Weltkommission wird Mitte Februar 2004 ihren Bericht vorlegen.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Teilnahme an den WTO-Verhandlungen nach Maßgabe des Entwicklungsprogramms von Doha, um insbesondere die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, sich in das Welthandelssystem zu integrieren;

- Verstärkung der Nachhaltigkeitsdimension der regionalen und bilateralen Handelsabkommen, über die noch verhandelt wird;

- Stärkung der internationalen Wirtschaftspolitik durch eine Zusammenarbeit zwischen der WTO und den Bretton-Woods-Einrichtungen und Gewährleistung der gegenseitigen Unterstützung von Handel und Umwelt durch kooperative Vereinbarungen zwischen WTO, UNEP/multilaterale Umweltübereinkommen und UNCTAD;

- Förderung des Handels mit umweltfreundlichen Gütern, besonders aus Entwicklungsländern, über den Helpdesk für den Handel, Unterstützung von Zentren für nachhaltigen Handel und Innovation und andere Maßnahmen;

- Ausarbeitung von Kapazitätsaufbau- und technischen Hilfsprogrammen, um den Entwicklungsländern eine Expansion ihrer Ausfuhren zu ermöglichen und politische Maßnahmen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsprobleme zu entwickeln; Unterstützung einer strategischen Partnerschaft zwischen der WTO und anderen mit der Handelsförderung und dem Aufbau von Kapazitäten für eine nachhaltige Entwicklung befassten internationalen Organisationen;

- Verbesserung des OECD-Empfehlungsentwurfs über Ausfuhrkredite und die Umwelt im Hinblick auf deren förmliche Verabschiedung Anfang 2004;

- Maßnahmen zur Stärkung der sozialen und umweltpolitischen Verantwortung der Unternehmen, einschließlich des Beitrags von EU-Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung in Drittländern, und Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen;

- Beitrag zu den Folge- und Durchführungsmaßnahmen zum Bericht der Weltkommission ,Soziale Dimension der Globalisierung";

- Entwicklung einer Methode für die Nachhaltigkeitsprüfung und eines Dialogs mit den betroffenen Kreisen, die in den Prozess der Nachhaltigkeitsprüfung einbezogen werden.

4.4. Regieren im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

Die Einsicht setzt sich immer mehr durch, dass das Weltordnungssystem mehr Legitimität, Kohärenz und Wirksamkeit braucht. Dazu müssen die Weltordnungsstrukturen und die Wechselbeziehungen zwischen den im Bereich der nachhaltigen Entwicklung tätigen wichtigen Einrichtungen überprüft werden.

Strategische Partnerschaften zwischen diesen Einrichtungen sind wichtiger denn je, um den Multilateralismus zu stärken und die Ziele von Johannesburg erreichen zu können. Wichtig ist auch die Kohärenz und die Entwicklung von Synergien bei den Folgemaßnahmen zu allen wichtigen UN-Konferenzen. Die Kommission verfolgt die Arbeiten der Ad-hoc-Arbeitsgruppe für die integrierte und koordinierte Umsetzung der Ergebnisse der wichtigen Konferenzen der Vereinten Nationen und der Gipfeltreffen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich und für die Konzipierung von Folgemaßnahmen dazu genau und hofft darauf, dass die Arbeitsgruppe zu einer gemeinsamen Struktur für Folgemaßnahmen zu den wichtigen UN-Konferenzen führen wird - nicht nur für Folgemaßnahmen zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, sondern für sämtliche UN-Konferenzen.

Eine engere Partnerschaft zwischen der Kommission und den Organisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen, wie von der Kommission [30] vorgeschlagen, kann den Maßnahmen im Hinblick auf diese Ziele einen weiteren Impuls geben. Als Beispiel dafür kann die erneuerte Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der IAO angeführt werden, die der Zusammenarbeit zur Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, zur Bekämpfung von Armut und im Bereich der sozialen Dimension der Globalisierung dienen soll. Zur Zeit wird eine strategische Partnerschaft zwischen der Kommission und der IAO im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aufgebaut.

[30] Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus, KOM(2003) 526 endg.

Eine stärkere Weltordnungspolitik für eine nachhaltige Entwicklung ist eindeutig eine wesentliche Voraussetzung für Fortschritte hinsichtlich der Ziele des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat auf die Notwendigkeit der Verstärkung des Entwicklungsprogramms der Vereintren Nationen (UNEP) und gegebenenfalls auf die Notwendigkeit der Verbesserung des institutionellen Rahmens hingewiesen, was durch die Schaffung einer Umweltbehörde der Vereinten Nationen erreicht werden kann. Kurz- bzw. mittelfristig sollte das UNEP mehr politische Befugnisse erhalten und mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden. Die EU sollte sich darüber hinaus für die Koordinierung von multilateralen Umweltübereinkommen (MEA) einsetzen, beispielsweise durch wirksamere Mechanismen zur Gewährleistung der Einhaltung. Die Ratifizierung solcher Übereinkommen, insbesondere des Kyoto-Protokolls, ist für die EU nach wie vor vorrangig.

Die EU sollte weiterhin eine wichtige Rolle in der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung spielen. Die Kommission für nachhaltige Entwicklung ist im UN-System einzigartig, indem sie Regierungen, internationale Organisationen und wichtige Gruppen zusammenbringt und den Dialog in wichtigen Bereichen der nachhaltigen Entwicklung fördert. In ihrem im Mai 2003 verabschiedeten Arbeitsprogramm für 2004-2017 steht die Umsetzung der Gesamtziele und Einzelziele des Weltgipfels im Mittelpunkt. Dadurch sollten die Gespräche in der Kommission für nachhaltige Entwicklung eine stärkere praktische, handlungsorientierte Ausrichtung erhalten.

Eine Veränderung des Konsumverhaltens und der Produktionsmuster, die auf dem Johannesburger Arbeitsprogramm im Mittelpunkt stand, ist für die Europäische Union in erster Linie ein innenpolitisches Anliegen. Gleichzeitig muss die EU eine Führungsrolle in den laufenden internationalen Bemühungen zur Entwicklung eines Zehnjahres-Rahmens von Programmen für einen nachhaltigen Konsum und eine nachhaltige Produktion übernehmen, indem sie den im Juni in Marrakesch von der UNDESA und vom UNEP begonnenen Prozess aktiv unterstützt. Wichtig ist auch sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Produktion sowie des nachhaltigen Verbrauchs der nachhaltigen Entwicklung in den Entwicklungsländern dienen.

Zwar ist eine bessere Weltordnungspolitik auf internationaler Ebene, die die nachhaltige Entwicklung fördert, von wesentlicher Bedeutung, doch ist ein gutes Regieren in erster Linie Sache der Innenpolitik. Eine unangemessene Innenpolitik hat in vielen Ländern, nicht nur in Entwicklungsländern, maßgeblich dazu beigetragen, dass die Kluft zwischen Arm und Reich sowohl innerhalb der Länder und Regionen als auch zwischen ihnen weiter geworden ist.

Der Durchführungsplan des Weltgipfels weist zu Recht auf die nationale Verantwortung für die Durchsetzung klarer und wirksamer Vorschriften hin, die die nachhaltige Entwicklung fördern. Er fordert die Ländern auch dringend auf, bis 2005 nationale Strategien auszuarbeiten und mit deren Umsetzung zu beginnen. Diese könnten gegebenenfalls im Zusammenhang mit den Strategien zur Bekämpfung der Armut formuliert werden. Die EU sollte die Ausarbeitung von Strategien zur Armutsbekämpfung, die auch ein gutes Regieren umfassen, unterstützen. Das kann durch technische Hilfe und durch den Aufbau von Kapazitäten und Institutionen erfolgen.

Die Umsetzung auf örtlicher Ebene und die Rolle der örtlichen Behörden ist für die Erfuellung der auf dem Weltgipfel eingegangenen Verpflichtungen von zentraler Bedeutung. Die Lokalen Agendas 21 haben sich als wesentliches Werkzeug zur besseren Umsetzung und Sensibilisierung für die nachhaltige Entwicklung erwiesen. Die Entwicklung solcher Strategien, auch in Entwicklungsländern, sollte mit Beteiligung wichtiger Gruppe weiter gefördert werden.

Der Durchführungsplan des Weltgipfels enthält ein ,Regionalisierungsmandat", das den Schwerpunkt auf Initiativen und institutionelle Strukturen auf regionaler und subregionaler Ebene legt. Entsprechend diesem Mandat sollte die EU eine stärkere Rolle der regionalen Kooperationsstrukturen wie NEPAD, ASEM, ASEAN oder Mercosur unterstützen und sich mehr für subregionale Prozessen engagieren (z. B. Zusammenarbeit im Mittelmeerraum und im Ostseeraum).

Auch wird die regionale und subregionale Umsetzung des Durchführungsplans von Johannesburg in der Kommission für nachhaltige Entwicklung einen höheren Stellenwert erhalten. Die regionalen Kommissionen der UN wurden aufgefordert, am Anfang jedes Zweijahreszeitraums ein regionales Umsetzungsforum zu veranstalten. Die erste Konferenz dieser Art in der UNECE-Region wird im Januar 2004 stattfinden. Eine der wichtigsten Herausforderungen für die UNECE wird die Entwicklung einer geeigneten Struktur sein, die die einzelnen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung miteinander verbindet.

Laufende Tätigkeiten der EU

- Stärkung des multilateralen Politiksystems und der Rolle der Vereinten Nationen in der internationalen Zusammenarbeit für die nachhaltige Entwicklung sowie Stärkung der globalen Umweltpolitik gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2003;

- Förderung integrierter und koordinierter Folgemaßnahmen zu den wichtigsten UN-Konferenzen;

- Unterstützung der Kommission für nachhaltige Entwicklung als wichtigstes internationales Forum zur Beobachtung der Folgemaßnahmen zum Johannesburger Durchführungsplan sowie der regionalen Folgemaßnahmen;

- aktive Mitarbeit an der Entwicklung eines Zehnjahres-Rahmens von Programmen für einen nachhaltigen Konsum und eine nachhaltige Produktion;

- Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien für die nachhaltige Entwicklung bis 2005 in allen Ländern - gegebenenfalls im Zusammenhang mit den Strategien zur Bekämpfung der Armut;

- Verfechtung einer aktiveren Rolle der Bürgergesellschaft und der Privatwirtschaft durch die Unterstützung geeigneter Initiativen, die auf dem Weltgipfel in diesem Bereich ins Leben gerufen wurden (z. B. Partnerschaft für Grundsatz 10 über den Zugang zu Umweltinformationen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit);

- aktiver Beitrag zur Entwicklung von Strukturen für eine regionale und subregionale Zusammenarbeit innerhalb der vorhandenen Strukturen (z. B. regionale Kommissionen der UN) und Unterstützung laufender Initiativen wie der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD).

5. Schlussfolgerung

Die Umsetzung der auf dem Weltgipfel eingegangenen Verpflichtungen wird in den kommenden Jahren die EU weiterhin vor Herausforderungen stellen. Viele der in Johannesburg festgelegten Ziele sind auf längere Sicht ausgelegt, doch ist es wichtig, bereits frühzeitig zu zeigen, dass Maßnahmen ergriffen und Fortschritte erzielt werden.

Die wichtigsten innenpolitischen Herausforderungen der EU bestehen in der Änderung nicht nachhaltiger Konsumgewohnheiten und Produktionsweisen und in der Gewährleistung einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung, bei der letztendlich das Wirtschaftswachstum vom Verbrauch natürlicher Ressourcen und von der Zerstörung der Umwelt abgekoppelt wird. Außenpolitisch hängt die Glaubwürdigkeit der EU maßgeblich von einer wirksamen Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen ab. Eine schnelle Erfuellung der Verpflichtungen, die die EU in Monterrey eingegangen ist, wird wesentlich zur Beseitigung von Armut beitragen. Die Partnerschaftsinitiativen in den Bereichen Wasser, Energie und Wälder, die die EU in Johannesburg lanciert hat, sind ebenfalls für unsere Glaubwürdigkeit von Bedeutung.

Bei allen diesen Anstrengungen kommt es auf Kohärenz an. Die Vermeidung schädlicher Auswirkungen außerhalb der EU und die Stimmigkeit der Maßnahmen sollten ganz eindeutig bei der Umsetzung aller unserer Verpflichtungen des Johannesburger Weltgipfels zentrale Ziele sein. Für die Union wird die EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung das maßgebliche Instrument zur Umsetzung der Verpflichtungen von Johannesburg sein. Die Überprüfung der Strategie im Jahr 2004 bietet der neuen Kommission Gelegenheit sicherzustellen, dass die Verpflichtungen von Johannesburg voll und ganz in die gesamte Politik auf EU-Ebene einfließen.

Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von Johannesburg hat einen ausschlaggebenden Beitrag zur Synergie zwischen den einzelnen, aber sich gegenseitig unterstützenden internationalen Prozessen, die den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt zum Gegenstand haben, geleistet. Er hat der nachhaltigen Entwicklung weltweit Auftrieb gegeben. Johannesburg steht für eine entschlossene Verpflichtung auf den Multilateralismus, auf Ziele und auf die Umsetzung.

Ein Jahr danach erfordern die Herausforderungen, vor denen das multilaterale System besonders in Bereichen wie Sicherheit und Handel steht, neue Anstrengungen zur Unterstützung einer starken Weltordnungspolitik. In diesem Zusammenhang muss sich die EU stärker denn je zum Multilateralismus bekennen.

Dazu muss sie ihre Verantwortung wahrnehmen und sowohl innenpolitisch als auch in den Außenbeziehungen, den Beziehungen zu den Entwicklungsländern, allen Verpflichtungen, die sie in Johannesburg, Doha und Monterrey eingegangen ist, Folge leisten. In diesem Prozess muss die EU auf der Grundlage der eigenen Ziele mit ihrem sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Programm international Akzente setzen, das Ausdruck der Grundsätze und Werte ist, die das europäische Sozialmodell ausmachen.