52003DC0722

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Durchführung des Programms «Kultur 2000» in den Jahren 2000 und 2001 /* KOM/2003/0722 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Bericht über die Durchführung des Programms «Kultur 2000» in den Jahren 2000 und 2001

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Hintergrund der externen evaluierung

2.1. Das programm kultur 2000

2.1.1. Überblick

2.1.2. Auswahlverfahren

2.1.3. Projektmanagement

2.1.4. Kulturelle kontaktstellen

2.1.5. Verbreitung des programms

2.1.6. Komplementarität mit anderen gemeinschaftsprogrammen

3. Externe evaluierung

3.1. Evaluierungsrahmen

3.2. Methodik

3.3. Ergebnisse der externen evaluierung

3.3.1. Überblick über das programm kultur 2000 in den jahren 2000 und 2001

3.3.2. Finanzierung

3.3.3. Zielgenauigkeit

3.3.4. Begünstigte

3.3.5. Partnerschaften

3.3.6. Verbreitung von informationen über das programm

3.4. Qualität

3.4.1. Relevanz

3.4.2. Output

3.4.3. Reichweite

3.4.4. Kompetenz

3.5. Auswirkungen

3.6. Effizienz und effektivität

3.6.1. Effizienz und effektivität der projekte

3.6.2. Effizienz und effektivität der kulturellen kontaktstellen

3.6.3. Effizienz und effektivität des programms

4. Wichtigste empfehlungen der externen evaluierung und reaktionen der kommission

4.1. Verbesserung der verbreitung und information über das programm

4.1.1. Klare verbreitungsstrategie

4.1.2. Förderwahrscheinlichkeit

4.2. Verbesserung der verwaltung des programms

4.2.1. Engerer dialog mit den begünstigten

4.2.2. Verbesserung der systematischen überwachung des programms

4.2.3. Verbesserung des screenings der anträge

4.2.4. Stärkere berücksichtigung der liquiditätsprobleme der akteure

4.3. Verbesserung des auswahlverfahrens

4.3.1. Überprüfung des auswahlverfahrens

4.3.2. Sichtbarmachung der verschiedenen stadien des auswahlverfahrens

4.3.3. Verbesserung des feedbacks für abgelehnte antragsteller

4.4. Überprüfung der zielsetzungen des programms

4.5. Verbessung der evaluierung des programms

5. Schlussfolgerungen der kommission

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen der Halbzeitevaluierung des Programms Kultur 2000, die von der dänischen Beratungsfirma PLS Ramboll Management durchgeführt wurde, sowie die wichtigsten Reaktionen und Schlussfolgerungen der Kommission auf diese Empfehlungen.

1. Ergebnisse der Evaluierung

Programmplanung

Kultur 2000 verfolgte einen umfassenden und kohärenten Ansatz, der darauf abzielte, die kulturelle Zusammenarbeit in Europa zu fördern. Das Programm war komplementär zu anderen Maßnahmen der Gemeinschaft und zu den Kulturpolitiken der Mitgliedstaaten. Durch das im Jahr 2001 eingeführte Erfordernis, wonach alle Mitorganisatoren eine finanziellen Beteiligung von 5 % zu leisten hatten, konnte sichergestellt werden, dass sich alle Kulturakteure aktiv an den Projekten beteiligen, auch wenn dadurch möglicherweise den Aufbau von Partnerschaften ohne vorherige Erfahrung im Bereich der Zusammenarbeit beeinträchtigt und einige Kulturakteure in den assoziierten Staaten davon abgehalten wurden, am Programm teilzunehmen. Die Kommission führte eine Reihe wichtiger Maßnahmen durch, um Informationen über das Programm zu verbreiten.

Projekte

In den Jahren 2000 und 2001 wurden mehr als 1 600 Anträge auf Teilnahme an dem Programm vorgelegt, von denen etwa ein Viertel eine Finanzierung erhielten. Begünstigte waren vor allem Kulturakteure aus den Ländern, aus denen auch die meisten Anträge stammten. Die ausgewählten Projekte waren überwiegend auf mehr als eine der spezifischen Zielsetzungen des Programms ausgerichtet. Im Jahr 2001 war die Zahl der Anträge auf Teilnahme an dem Programm erheblich geringer. Gleichzeitig nahm die Zahl der Projekte, die abgelehnt wurden, weil sie die Förderkriterien nicht erfuellten, sark zu.

Partnerschaften

Die meisten Kulturakteure, die eine Förderung erhielten, verfügten über relativ geringe organisatorischen Kapazitäten (Haushalt und Personal). Die unterstützten Projekte wurden von sehr unterschiedlichen Organisationen (NRO, nationale Kulturinstitutionen, private Unternehmen usw.) verwaltet. Die Partnerschaften entstanden hauptsächlich auf der Grundlage einer vorangegangenen Zusammenarbeit, in der Regel mit ähnlichen Organisationen in anderen Ländern.

Ergebnisse

Das Programm schuf einen kulturellen Mehrwert, indem es neue Formen des kulturellen Ausdrucks hervorbrachte, ein größeres Publikum als erwartet anzog und Austauschaktivitäten von Künstlern und Kulturakteuren förderte. Die Kulturakteure führten ihre Projekte auf dem geforderten Qualitätsniveau durch. Dem Programm gelang es auch insofern, einen europäischen Mehrwert zu schaffen, als neue transnationale Formen der Zusammenarbeit und neue Partnerschaften entwickelt wurden, die nachhaltig zu sein scheinen. Die sozioökonomischen Auswirkungen hingegen waren eher begrenzt.

Effizienz und Effektivität

Effizienz und Effektivität wurden auf der Ebene der Projekte, auf der Ebene der kulturellen Kontaktstellen, auf der Ebene der Programmverwaltung und damit auf der Ebene des gesamten Programms erreicht.

Empfehlungen

Bezüglich der Empfehlungen gibt die folgende Tabelle einen zusammenfassenden Überblick über die Empfehlungen des Evaluators und die Reaktionen der Kommission.

Empfehlungen von Ramboll

// Anmerkungen der Kommission

1. Verbesserte Verbreitung und Information über das Programm

a) Klare Verbreitungsstrategie (z. B. gezielte Information von ,Kernbegünstigten").

b) Information der Kulturakteure über die relativ hohe Förderwahrscheinlichkeit. // 1. Verbesserte Verbreitung und Information über das Programm

a) Die Kommission verfügt bereits über eine klare Verbreitungsstrategie (kulturelle Kontaktstellen, E-Newsletter, Website usw.) und erachtet es nicht als angebracht, spezifische Begünstigte anzusprechen, da alle Akteure dieselben Rechte haben und die Kommission verpflichtet ist, sie gleich zu behandeln.

b) Die Kommission veröffentlicht auch derzeit schon die Zahl der Anträge sowie die Zahl der vorausgewählten und der ausgewählten Projekte auf ihrer Website und in ihrem monatlich erscheinenden E-Newsletter.

2. Verbesserung der Verwaltung des Programms :

a) Engerer Dialog mit den Begünstigten, um das Programm an ihre Bedürfnisse anzupassen. In diesem Zusammenhang könnten die kulturellen Kontaktstellen genutzt werden.

b) Verbesserung der systematischen Überwachung des Programms durch den Aufbau einer vollständigen und aggregierten Datenbank.

c) Verbesserung des Screenings der Anträge, um die Zahl der abgelehnten Projektanträge (formale Kriterien) zu verringern. In diesem Zusammenhang könnten die kulturellen Kontaktstellen nützlich sein.

d) Stärkere Beachtung der Liquiditätsprobleme der Akteure durch eine Überprüfung des Zahlungsmodus (50 % im Voraus, 50 % nach Ablauf) bei Projekten der Aktion 1. // 2. Verbesserung der Verwaltung des Programms :

a) Im Rahmen der Ausarbeitung des Nachfolgeprogramms von Kultur 2000 wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Auch das Forum 2001 beleuchtete die Bedürfnisse der Akteure. Die kulturellen Kontaktstellen sollten nicht mit mehr Arbeit als vertraglich vereinbart belastet werden, da sie sonst nicht mehr in der Lage sind, ihre Tätigkeit zielgenau durchzuführen.

b) Die Kommission wird im Jahr 2004 das neue Verwaltungssystem ,SYMMETRY" einführen, das dieses und andere Probleme angehen wird.

c) Es ist Teil der vertraglich vereinbarten Aufgaben der kulturellen Kontaktstellen, den Antragstellern technische Hilfe zu leisten. Die Kommission wird sie davon unterrichten, dass diese Tätigkeit weiter verstärkt werden soll. Darüber hinaus fragt sich die Kommission, ob es nicht ein durchaus relevantes Zeichen für die Kompetenz und Glaubwürdigkeit des Akteurs ist, eine Ausschreibung zu lesen und den Antrag korrekt auszufuellen.

d) Die Liquiditätsprobleme der Akteure werden behoben, da von 2004 an die Zahlungen im Verhältnis 70/30 erfolgen werden.

3. Verbesserung des Auswahlverfahrens

a) Überprüfung des Auswahlverfahrens, um es (durch eine Verkürzung der Fristen für das Europäische Parlament und den Verwaltungsausschuss) auf weniger als 6 Monate zu verkürzen.

b) Erhöhung der Transparenz im Hinblick auf die verschiedenen Stadien des Auswahlprozesses durch eine deutlichere Angabe der Auswahlstadien in der Ausschreibung oder durch eine Mitteilung an die Akteure zum Stand einzelner Projekte.

c) Verbesserung des Feedbacks für nicht ausgewählte Antragsteller: Der Evaluator empfiehlt der Kommission, dem Antragsteller die Bewertung seines Projekts durch die Sachverständigen zugänglich zu machen.

4. Überprüfung der Zielsetzungen des Programms

Dies ließe sich durch einen Ausschluss der Zielsetzungen zur sozioökonomischen Entwicklung und/oder durch die Festlegung vorrangiger Zielgruppen erreichen. // 3. Verbesserung des Auswahlverfahrens

a) Diese Anmerkungen werden ordnungsgemäß an die zuständigen Institutionen übermittelt.

b) 2002 führte die Kommission einen kostenlosen E-Newsletter ein, der genaue Informationen über den Stand der Anträge enthält. Auch das SYMMETRY-Programm wird in diesem Zusammenhang von Nutzen sein.

c) Die Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse ist möglich, und die Kommission wird in diesem Sinne tätig.

4. Überprüfung der Zielsetzungen des Programms

Die derzeitigen Zielsetzungen des Programms sind - insbesondere unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel - zu weit gefasst. Die Auswahl der Zielsetzungen ist eine politische Entscheidung, und die Kommission wird diese Frage zum geeigneten Zeitpunkt, d. h. bei der Ausarbeitung des Nachfolgeprogramms von Kultur 2000 behandeln.

Angesichts der Evaluierung und ihrer Schlussfolgerungen und Empfehlungen erachtet es die Kommission nicht als notwendig, einen Vorschlag zur Änderung des Programms für den verbleibenden Durchführungszeitraum vorzulegen.

Zudem hat die Kommission aus Gründen der finanziellen Gesamtplanung und um Zeit für die sachgemäße Vorlage und Erörterung eines Vorschlags für ein neues Kulturprogramm zu haben, einen Vorschlag vorgelegt, um das Programm Kultur 2000 um zwei Jahre bis zum 31.12.2006 zu verlängern. [1] Die Kommission wird den Vorschlag für das neue Programm rechtzeitig vorlegen.

[1] KOM (2003)...

1. EINLEITUNG

Dieser Bericht wird gemäß Artikel 8 des Beschlusses Nr. 508/2000/EG vom 14. Februar 2000 über das Programm Kultur 2000 (im Folgenden der ,Beschluss") [2] vorgelegt, der bestimmt, dass die Kommission spätestens am 31. Dezember 2002 dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen detaillierten Evaluierungsbericht über die mit dem Programm Kultur 2000 erzielten Ergebnisse in Bezug auf die Programmziele vorlegt, dem gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung des Beschlusses beigefügt ist.

[2] ABl. L 63 vom 10.3.2000, S.1

Dieser Evaluierungsbericht soll gemäß den Bestimmungen desselben Artikels vor allem den geschaffenen Mehrwert - insbesondere im kulturellen Bereich - sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der von der Gemeinschaft gewährten finanziellen Unterstützung hervorheben.

Der vorliegende Bericht stützt sich auf die Ergebnisse der Zwischenbewertung des Programms Kultur 2000, die von PLS Ramboll Management im Lauf der Jahre 2002 und 2003 durchgeführt wurde.

2. Hintergrund der externen Evaluierung

2.1. Das Programm Kultur 2000

2.1.1. Überblick

Seit 1992 ist in Artikel 151 (ex-Artikel 128) des EG-Vertrags festgelegt, dass der Rat im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen (,Programme") erlässt, um zum Auftrag der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Kultur beizutragen.

Diese neuen Zuständigkeiten wurden zwischen 1996 und 1999 durch drei Kulturprogramme umgesetzt. Kaleidoskop [3] (1996-1999), ein Programm, das künstlerische und kulturelle Aktivitäten mit einer europäischen Dimension unterstützte, Ariane [4] (1997-1999), ein Programm, das den Bereich Buch und Lesen einschließlich Übersetzung unterstützte, sowie Raphael [5] (1997-1999), ein Programm, dessen Ziel es war, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung zu ergänzen.

[3] Beschluss Nr. 719/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März 1996 über ein Programm zur Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten mit europäischer Dimension (Kaleidoskop), ABl. L 99 vom 20.4.1996, S. 20-26.

[4] Beschluss Nr. 2085/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 über ein Förderprogramm im Bereich Buch und Lesen einschließlich der Übersetzung (Ariane), ABl. L 291 vom 24.10.1997, S. 24-34.

[5] Beschluss Nr. 2228/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Erhaltung des kulturellen Erbes - Programm ,Raphael", ABl. L 305 vom 8.1.1997, S. 31-41.

Diese Programme der ,ersten Generation" leisteten einen nützlichen Beitrag zur Entwicklung der Gemeinschaftsaktivitäten im Bereich der Kultur. Unter Berücksichtigung der positiven Aspekte wie auch der Mängel dieser Programme beschloss die Kommission im Jahr 2000, sie durch ein einziges umfassendes Instrument, das Programm Kultur 2000, zu ersetzen.

Kultur 2000 ist ein auf fünf Jahre (2000-2004) angelegtes Gemeinschaftsprogramm mit einer Mittelausstattung von insgesamt 167 Millionen EUR. 1999 gingen ihm Pilotaktionen voraus, und es stellt Zuschüsse für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit in allen künstlerischen und kulturellen Bereichen (darstellende Kunst, bildende Kunst oder Kunst im Raum, Literatur, kulturelles Erbe, Kulturgeschichte, usw) bereit.

Dem Beschluss zufolge trägt das Programm Kultur 2000 zur Förderung eines den Europäern gemeinsamen Kulturraums bei. In diesem Zusammenhang fördert es die Zusammenarbeit zwischen Künstlern, Kulturakteuren, privaten und öffentlichen Trägern, den Tätigkeiten der kulturellen Netze und den sonstigen Partnern sowie den Kulturinstitutionen der Mitgliedstaaten und der übrigen Teilnehmerstaaten im Hinblick auf folgende Ziele:

- Förderung des kulturellen Dialogs und des wechselseitigen Kennenlernens der Kultur und der Geschichte der europäischen Völker;

- Förderung des kulturellen Schaffens und der länderübergreifenden Verbreitung der Kultur sowie des Austausches von Künstlern, Kulturschaffenden und anderen professionellen und sonstigen Akteuren des Kulturbetriebs sowie von deren Werken mit deutlichem Schwerpunkt auf jungen sowie sozial benachteiligten Menschen und auf kultureller Vielfalt;

- Hervorhebung der kulturellen Vielfalt und Entwicklung neuer Formen des kulturellen Ausdrucks;

- Austausch und Hervorhebung - auf europäischer Ebene - des gemeinsamen kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung; Verbreitung von Know-how und Förderung optimaler Verfahren in Bezug auf die Erhaltung und Bewahrung dieses Erbes;

- Berücksichtigung der Rolle, die der Kultur in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zukommt;

- Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Austausches zwischen europäischen und nichteuropäischen Kulturen;

- ausdrückliche Anerkennung der Kultur als Wirtschaftsfaktor und als sozialer und staatsbürgerlicher Integrationsfaktor;

- Verbesserung des Zugangs zum und der Beteiligung der größtmöglichen Zahl an Bürgern am Kulturbetrieb in der Europäischen Union.

Dem Beschluss zufolge sollen diese Ziele erreicht werden, indem Kultur 2000 für die folgenden Aktionen, die alle kulturellen Bereiche umfassen, eine finanzielle Unterstützung bereitstellt:

- Aktion 1: Spezifische einjährige innovative und/oder experimentelle Projekte, an denen mindestens drei Kulturakteure aus drei Teilnehmerstaaten beteiligt sind. Der Richtwert für die jährliche Finanzierung dieser Projekte ist auf nicht mehr als 45 % des gesamten jährlichen Finanzrahmens des Programms festgelegt.

- Aktion 2: Integrierte Maßnahmen im Rahmen von strukturierten und mehrjährigen Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit mit einer Dauer von etwa drei Jahren, an denen mindestens fünf Kulturakteure aus fünf Teilnehmerstaaten beteiligt sind. Der Richtwert für die jährliche Finanzierung dieser Projekte ist auf nicht weniger als 35 % des gesamten jährlichen Finanzrahmens des Programms festgelegt.

- Aktion 3: Spezielle kulturelle Veranstaltungen mit europäischer und/oder internationaler Dimension, für deren Dauer und Partnerschaften es keine Vorgaben gibt. Der Richtwert für die jährliche Finanzierung dieser Projekte ist auf etwa 10 % des gesamten jährlichen Finanzrahmens des Programms festgelegt. Beispiele für solche Projekte sind die ,Europäischen Kulturhauptstädte" oder die ,Tage des Europäischen Kulturerbes".

Über die Projekte hinaus wurden auf freiwilliger Basis in nahezu allen Teilnehmerstaaten kulturelle Kontaktstellen eingerichtet. Der Richtwert für die vertragliche Verpflichtung dieser Kontaktstellen und für Verbreitungs- und Informationsmaßnahmen ist dem Beschluss zufolge auf etwa 10 % des Jahreshaushalts festgelegt (siehe Punkt 2.1.4).

Die Projekte verfolgen entweder einen vertikalen (den Bedarf eines Kulturbereichs betreffenden) Ansatz oder einen horizontalen (den Bedarf mehrerer Kulturbereiche betreffenden) Ansatz. Der Richtwert für die Finanzierung des horizontalen Ansatzes ist auf etwa 10 % des Finanzrahmens des Programms festgelegt.

Zwischen 2000 und 2001 wurden in den jährlich veröffentlichten Ausschreibungen einige Änderungen eingeführt.

2000 waren nur Kulturakteure aus den Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten förderfähig. 2001 wurden die 10 assoziierten Staaten (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakische Republik, Slowenien und Tschechische Republik) in das Programm aufgenommen.

2001 wurden spezifischere Ausschlusskriterien (auf der Grundlage formaler Förderkriterien) eingeführt. Im selben Jahr wurde die sogenannte ,5 %-Regel" eingeführt, die eine finanzielle Mindestbeteiligung der Projektleiter und der Mitorganisatoren vorschreibt. Diese Vorschrift wurde eingeführt, um das technische und finanzielle Engagement der Mitorganisatoren vom Zeitpunkt der Konzeption an sicherzustellen, da die Erfahrung aus früheren Programmen Zweifel an der Solidität und Ernsthaftigkeit der Zusammenarbeit jenseits der formalen Antragstellung aufkommen ließ. Die 5 %-Regel bezieht sich auf Eigenmittel bzw. von Dritten mobilisierte oder verbindlich zugesagte Mittel und gewährleistet eine konkrete Zusammenarbeit.

2.1.2. Auswahlverfahren

Die Begünstigten des Programms sind Kulturakteure. Sie werden nach einem Verfahren ausgewählt, das sich aus den folgenden Schritten zusammensetzt:

- Erfuellung der technischen Förderkriterien: Die Kommission prüft und registriert die Projekte. Diejenigen Projekte, welche die technischen Förderkriterien erfuellen, werden als ,vorausgewählt" gekennzeichnet. Organisationen, deren Antrag abgelehnt wird, werden einzeln und unter Angabe von Gründen informiert.

- Bewertung der künstlerischen und kulturellen Qualität durch Sachverständige [6], d. h. die vorausgewählten Projekte werden von Experten geprüft und eingestuft. Die Sachverständigen erhalten auf Antrag Zugang zu Projekten, die nicht vorausgewählt wurden.

[6] Das Ministerium für Kultur in jedem der Teilnehmerstaaten schlägt der Kommission eine Liste von Sachverständigen für die einschlägigen künstlerischen Bereiche vor, die sie bei der Bewertung der Projekte unterstützen. Die Liste der Sachverständigen wird nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens veröffentlicht.

- Vorschlag der Kommission: Die Kommission erstellt auf der Grundlage der Bewertung durch die Sachverständigen eine Auswahlliste der für eine Finanzierung vorgeschlagenen Projekte. Diese Liste beginnt mit den am höchsten bewerteten Projekten und wird fortgesetzt, bis die Haushaltsmittel erschöpft sind.

- Annahme durch den Verwaltungsausschuss: Der Verwaltungsausschuss, der sich aus Vertretern der zuständigen nationalen/regionalen Behörden zusammensetzt, muss die Auswahlliste billigen. Abstimmungsberechtigt sind nur die Mitgliedstaaten.

- ,Droit de regard" (Kontrollrecht) des Europäischen Parlaments: Danach muss die Auswahlliste dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, das einen Monat Zeit hat, um sein ,droit de regard" auszuüben.

- Dienststellenübergreifende Konsultation zur Überprüfung der Tatsache, dass die Projekte, die durch das Programm Kultur 2000 gefördert werden, keine sonstige Finanzierung durch die Gemeinschaft erhalten.

- Billigung des überarbeiteten Projekthaushalts durch die Dienststellen für Finanzkontrolle der Kommission.

- Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit den Kulturakteuren. Kulturakteure, deren Projekte nicht ausgewählt wurden, werden informiert.

- Veröffentlichung der Liste ausgewählter Projekte.

2.1.3. Projektmanagement

Die Projektmanager der Kommission sind für den gesamten Prozess verantwortlich, vom Zeitpunkt der Auswahl des Projekts bis hin zur Billigung des Abschlussberichts. Jeder Projektmanager ist für 40 bis 90 Projekte verantwortlich. Die Projektmanager werden während der Durchführung der Projekte in der Regel nicht selbst aktiv, sie reagieren jedoch auf Einladungen der Projektleiter und nehmen an Veranstaltungen teil, die von ihnen organisiert werden.

2.1.4. Kulturelle Kontaktstellen

- In nahezu allen Teilnehmerstaaten des Programms wurden auf freiwilliger Basis kulturelle Kontaktstellen eingerichtet [7]. Gemäß dem Beschluss ist es Aufgabe der Kontaktstellen:

[7] Liechtenstein hat keine Kontaktstelle eingerichtet.

- für das Programm Kultur 2000 einzutreten;

- den Zugang zum Programm zu erleichtern und möglichst viele Fachleute und Kulturakteure durch eine effiziente Informationsverbreitung für die Teilnahme an den Vorhaben zu gewinnen;

- für wirksame Verbindungen zu den verschiedenen Kulturfördereinrichtungen der Mitgliedstaaten zu sorgen und damit einen Beitrag zur gegenseitigen Ergänzung der im Rahmen des Programms Kultur 2000 ergriffenen Maßnahmen und der einzelstaatlichen Fördermaßnahmen zu leisten;

- auf passendem Niveau Informationen bereitzustellen und Kontakte zwischen den am Programm Kultur 2000 und den an anderen, für Kulturvorhaben offenen Gemeinschaftsvorhaben teilnehmenden Akteuren herzustellen.

Die Kommission unterzeichnet mit den kulturellen Kontaktstellen eine Vereinbarung über die Gewährung einer Gemeinschaftshilfe, in der die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kontaktstellen sowie ein finanzieller Ausgleich für ihre Tätigkeit festgelegt werden. Die kulturellen Kontaktstellen treten in zweijährigem Turnus zu einer förmlichen Sitzung zusammen, die von der Kontaktstelle ausgerichtet wird, deren Land die Ratspräsidentschaft innehat. Die Kommission nimmt an diesen Sitzungen teil. Ferner werden die kulturellen Kontaktstellen ein oder zwei Mal jährlich für Schulungen und zum Meinungsaustausch nach Brüssel eingeladen.

2.1.5. Verbreitung des Programms

Informationen über das Programm werden über verschiedene Quellen, wie beispielsweise das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, die Website des Programms Kultur 2000 und die Tätigkeit der kulturellen Kontaktstellen bereitgestellt. Auch die Verwaltungsbeauftragten der Kommission präsentieren das Programm bei verschiedenen Gelegenheiten, und es gibt eine ,grüne Nummer" der Kommission, um Fragen der Öffentlichkeit zu beantworten. Zudem wurden seit 2002 die genannten Verbreitungsmaßnahmen durch weitere Aktivitäten ergänzt. Für alle Interessenten steht seit 2002 ein kostenloser E-Newsletter zur Verfügung, und im März 2002 wurde ein Kultur-Portal im Internet eingerichtet, das alle Aktivitäten der europäischen Institutionen im Zusammenhang mit der Kultur präsentiert. Die Website des Programms Kultur 2000 informiert über Fördermöglichkeiten und die Ausschreibungen des Programms und veröffentlicht die Liste der ausgewählten Projekte.

Auf Projektebene sind die Projektleiter und Mitorganisatoren verpflichtet, die Ergebnisse der Projekte und beispielhafte Verfahren durch geeignete Mittel wie beispielsweise Berichte, Seminare, CD-ROMs oder Websites zu verbreiten. Das Logo des Programms Kultur 2000 muss auf allen im Rahmen der finanzierten Projekte erstellten Materialien erscheinen.

2.1.6. Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsprogrammen

Die Europäische Kommission unterstützt ferner die Kulturwirtschaft und den Kultursektor durch eine Reihe verschiedener Programme, Fonds und Initiativen [8]. Allerdings hat sich keine dieser Gemeinschaftsmaßnahmen die kulturelle Zusammenarbeit zum allgemeinen Ziel gesetzt, diesen Schwerpunkt setzt nur das Programm Kultur 2000.

[8] Beispielsweise die Programme MEDIA, SOCRATES, LEONARDO DA VINCI, YOUTH und die Strukturfonds.

3. EXTERNE EVALUIERUNG

3.1. Evaluierungsrahmen

Gemäß dem vorgenannten Artikel 8 des Beschlusses hat die Kommission (GD Bildung und Kultur, Referat C-2) eine Ausschreibung für die Halbzeitevaluierung des Programms Kultur 2000 (GD EAC/90/01) veröffentlicht. Der für die Evaluierung ausgewählte Vertragspartner war die dänische Beratungsfirma PLS Ramboll Management. Die Evaluierung erfolgte zwischen Oktober 2002 und Februar 2003. Der Abschlussbericht wurde im Juni 2003 an die Europäische Kommission übermittelt.

Der Leistungsbeschreibung zufolge deckte die Evaluierung die folgenden Bereiche ab: (i) Darstellung der mit Unterstützung des Programms erbrachten Leistungen, Einsatz der Ressourcen, Ergebnisse und Auswirkungen des Programms, (ii) Schätzung der Auswirkungen des Programms, (iii) Schätzung der Effizienz und Effektivität des Programms und Interpretation der Ergebnisse. Abschließend sollte der Evaluator seine Schlussfolgerungen ziehen und Empfehlungen aussprechen.

3.2. Methodik

Zu den vom Evaluator eingesetzten Methoden gehörten die Durchführung von Interviews mit Sachverständigen, kulturellen Kontaktstellen und Mitarbeitern der Kommission sowie eine Umfrage unter Projektleitern und Mitorganisatoren der ausgewählten Projekte und unter abgelehnten Antragstellern. Ferner wurden Fallstudien vor Ort durchgeführt.

Der Evaluator räumte selbst ein, dass die gewählte Methodik, ebenso wie jede andere, Schwächen aufweist. ,Als Rückgrat der Evaluierung kann die Umfrage unter den Projektleitern angesehen werden. Dieser Ansatz wurde gewählt, weil die Projekte 90 % der Projektmittel in kulturelle Aktivitäten umsetzen. Daher ist auch die Genauigkeit und Repräsentativität dieser Daten von besonderer Bedeutung."

Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Evaluator im Bereich der Evaluierung mehr Erfahrung hat als im Kultursektor selbst, wird die Kommission die vom Evaluator vorgelegten Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit Bedacht und Sorgfalt prüfen.

3.3. Ergebnisse der externen Evaluierung

Der Evaluator gelangte zu folgenden Ergebnissen:

3.3.1. Überblick über das Programm Kultur 2000 in den Jahren 2000 und 2001

Das Programm Kultur 2000 verfolgte einen umfassenden und kohärenten Ansatz, der darauf abzielte, die kulturelle Zusammenarbeit in Europa zu fördern. Im Zeitraum 2000-2001 wurden auf der Ebene der Programmverwaltung und der Spezifikationen einige Änderungen vorgenommen. So wurde insbesondere der Umfang des Programms dahin gehend erweitert, dass es auch die assoziierten Länder mit einschloss. Ferner wurde 2001 für alle Projektleiter und Mitorganisatoren eine finanzielle Mindestbeteiligung von 5 % des gesamten Projekthaushalts eingeführt, um die tatsächliche und konstruktive Beteiligung aller Projektteilnehmer sicherzustellen.

2000 und 2001 gingen für das Programm insgesamt 1 628 Anträge ein, von denen 406 (etwa 25 %) eine Förderung erhielten. Von diesen Anträgen wurden 1 514 Anträge von Kulturakteuren in den Mitgliedstaaten vorgelegt [9]. 2001 ging die Zahl der Anträge erheblich zurück. Die Zahl der Anträge, die aufgrund formaler Förderkriterien abgelehnt wurde, lag 2001 höher als 2000.

[9] Man beachte, dass die assoziierten Staaten erst 2001 teilnehmen konnten.

Der Kommission zufolge ist der Rückgang der Zahl der Anträge weitgehend darauf zurückzuführen, dass viele Organisationen, die im Jahr 2000 abgelehnt wurden, weil sie den Förderkriterien nicht entsprachen, erkannt hatten, dass ihr Projekt der inhaltlichen Ausrichtung des Programms Kultur 2000 nicht entsprach und dass sie deshalb davon abgesehen hatten, 2001 einen neuen Antrag vorzulegen. Ein solcher Rückgang ist für sich genommen nicht besonders wichtig. Entscheidend ist die Zahl der ,guten" und soliden Anträge, d. h. der Anträge für finanziell tragfähige Projekte mit dem Ziel einer wirklichen Partnerschaft und Zusammenarbeit und mit einem beträchtlichen europäischen Mehrwert.

3.3.2. Finanzierung

Die fünf bezüglich der erhaltenen Mittel an der Spitze liegenden Länder sind Frankreich, Italien, Deutschland, Belgien und Spanien, was in etwa auch der Zahl der von diesen Ländern vorgelegten Anträge entspricht [10].

[10] Dies betrifft die Projektleiter. Die Kommission weist darauf hin, dass die Aussagekraft dieser Feststellung begrenzt ist, da die meisten Projekte (mit Ausnahme der Übersetzungsprojekte und einiger Projekte der Aktion 3) eine Partnerschaft von mindestens 3 Kulturakteuren aus 3 verschiedenen Teilnehmerstaaten des Programms voraussetzten.

Die tatsächlichen Mittelzuweisungen des Programms entsprachen in den Jahren 2000 und 2001 im Großen und Ganzen der in dem Beschluss vorgesehenen Verteilung der Mittel nach Sektoren, wobei die Bereiche des kulturellen Erbes und des künstlerischen Schaffens den größten Teil der ausgewählten Projekte ausmachten und den größten Anteil an der gesamten Mittelausstattung erhielten.

3.3.3. Zielgenauigkeit

Die meisten ausgewählten Projekte betrafen mehr als eine der spezifischen Zielsetzungen des Programms. Die Kulturakteure beurteilten die Zielsetzungen weder als schwierig in Projekte umzusetzen noch als Einschränkungen ihres künstlerischen Schaffens.

Bezüglich der Zielsetzungen war das Programm komplementär zu anderen Maßnahmen der Gemeinschaft und zu den Kulturpolitiken der Mitgliedstaaten.

3.3.4. Begünstigte

Die Projekte wurden an ein breites Spektrum von Organisationen vergeben. In den meisten Fällen übernahmen jedoch NRO die Rolle des Projektleiters. Bei der Mehrheit der NRO handelte es sich um relativ kleine Organisationen mit einem Jahreshaushalt von weniger als 250 000 EUR und einer begrenzten Zahl von Mitarbeitern.

3.3.5. Partnerschaften

In der Regel entstanden die Projektpartnerschaften auf der Grundlage einer früheren Zusammenarbeit (62 %), die Kulturakteure bildeten tendenziell Partnerschaften mit ähnlichen Organisationen in anderen Staaten, bei der Bildung transnationaler Partnerschaften waren die Kulturakteure aus den größeren Staaten besonders aktiv, die Projekte wurden von Kulturakteuren aus allen Mitgliedstaaten verwaltet, während die Beteiligung der Kulturakteure in den assoziierten Staaten weniger ausgeglichen war.

Die vorgenannte ,5 %-Regel" war ein gutes Instrument, um die aktive Beteiligung aller Kulturakteure am Projekt sicherzustellen. Dem Evaluator zufolge könnte jedoch der Einsatz dieses Instruments bei der Einrichtung neuer Partnerschaften zwischen Kulturakteuren ohne vorherige Erfahrung im Bereich der Zusammenarbeit abschreckend wirken. Zudem könnte es einige Kulturakteure in den assoziierten Staaten an der Teilnahme am Programm hindern, da es eine relativ hohe finanzielle Belastung für diese Kulturakteure mit sich bringt.

3.3.6. Verbreitung von Informationen über das Programm

Zur Verbreitung von Informationen über das Programm hat die Kommission vor allem in den Jahren nach dem Evaluierungszeitraum eine Reihe von Maßnahmen (siehe Punkt 2.1.5) durchgeführt. Es könnte jedoch noch mehr getan werden, um für Kulturakteure im Allgemeinen und für Antragsteller im Besonderen Informationen bereitzustellen.

3.4. Qualität

Dem Evaluator zufolge musste ein Projekt die folgenden Kriterien erfuellen, um als qualitativ hochwertiges Projekt beurteilt zu werden:

- Relevanz: Das Projekt entsprach einem tatsächlichen Bedarf der Beteiligten und stimmte mit den Zielen des Programms überein.

- Output: Der Output entsprach den eingesetzten Ressourcen.

- Reichweite: Das Projekt richtete sich an eine vorab festgelegte Zielgruppe, die den eingesetzten Ressourcen entsprach.

- Kompetenz: Das Projekt wurde mit ausreichenden Humanressourcen, unter angemessenen organisatorischen Rahmenbedingungen und von einer qualifizierten Projektleitung durchgeführt.

3.4.1. Relevanz

Das Programm Kultur 2000 war relevant, denn Umfragen des Evaluators ergaben, dass die große Mehrheit der Projektleiter und Mitorganisatoren den Eindruck hatten, ihr Output hätte ohne die transnationalen Aspekte des Programms Kultur 2000 nicht erzielt werden können, und sie hätten ohne die Gemeinschaftshilfe wahrscheinlich keine relevanten Projekte verwirklichen können.

3.4.2. Output

Insgesamt hatte die große Mehrheit der Kulturakteure den Eindruck, dass die Qualität des tatsächlichen Outputs ihren Erwartungen entsprach.

3.4.3. Reichweite

Bei der Untersuchung der Reichweite der Projekte lag der Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen der geplanten Reichweite und dem tatsächlichen Output einschließlich der Schnittstelle zwischen den Projekten und ihren Begünstigten/Verbrauchern/Nutzern. Die Befunde ergaben, dass 89 % der Projekte ihren geplanten Output erreichten.

3.4.4. Kompetenz

In allen Fällen unterstrichen sowohl die Projektleiter als auch die Mitorganisatoren das hohe Kompetenzniveau ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf die künstlerische/professionelle Qualifikation, die als Bereicherung für die Projektergebnisse erachtet wurde.

Die Untersuchung von PLS Ramboll ergab, dass mehr Mitorganisatoren mit den Verwaltungsfähigkeiten (82 %) als mit der professionellen Qualifikation (74 %) ihrer Projektleiter zufrieden waren. Bei den Projektleitern war der Zusammenhang umgekehrt, da sie die professionelle Qualifikation ihrer Mitorganisatoren hoch (90 %) und deren Verwaltungsfähigkeiten weniger hoch (67 %) einschätzten.

3.5. Auswirkungen

Nach der Leistungsbeschreibung und den Antragsformularen für die Projekte lassen sich drei Arten von Auswirkungen als konzeptuelle Elemente aller Projekte festlegen. Dabei handelt es sich um:

- den europäischen Mehrwert der Projekte: Unterstützung des Aufbaus europäischer Netze, Zusammenarbeit der Organisatoren/Institutionen und Mobilität von Menschen und Kunstwerken;

- den kulturellen Mehrwert der Projekte: Förderung neuer Formen des kulturellen Ausdrucks, Verbesserung der Ausbildung und verbesserter Zugang zur Kultur;

- die sozioökonomischen Auswirkungen der Projekte: Förderung von Initiativen zwischen kulturellen und sozialen Akteuren im Hinblick auf die soziale Eingliederung und die kulturellen Mitgestaltungsmöglichkeiten benachteiligter Gruppen und junger Menschen.

- Das Programm Kultur 2000 schuf einen kulturellen Mehrwert, indem es neue Formen des kulturellen Ausdrucks hervorbrachte, bei den Veranstaltungen der Teilnehmer ein größeres Publikum als erwartet anzog und Austauschaktivitäten von Künstlern und Kulturakteuren förderte. Der Evaluator gelangte ferner zu der Schlussfolgerung, dass es dem Programm 2000 auch insofern gelang, einen europäischen Mehrwert zu schaffen, als neue transnationale Formen der Zusammenarbeit und neue Partnerschaften entwickelt wurden, die nachhaltig zu sein scheinen. Die sozioökonomischen Auswirkungen des Programms scheinen eher begrenzt gewesen zu sein, ,da etwa die Hälfte der Projektleiter angab, dass sie den Zugang zur Kultur nicht verbessert hatten" [11].

[11] Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass dem Evaluator zufolge der ,kulturelle Mehrwert" (und der ,Zugang zur Kultur" ist ein Teil davon) hoch war. Zudem waren 94 % der Projektleiter der Auffassung, dass ihre Projekte den Zugang zur Kultur verbessert hatten. Lediglich auf die Frage, wem der verbesserte Zugang zur Kultur zugute komme, hatten die Projektleiter gewisse Schwierigkeiten, die begünstigten Zielgruppen zu definieren. Daher lassen sich die sozioökonomischen Auswirkungen kultureller Projekte nicht messen.

3.6. Effizienz und Effektivität

Der Evaluator bewertete ein Projekt als effizient, wenn die Ergebnisse mit einem vertretbaren Kostenaufwand erzielt wurden, und als effektiv, wenn die erwarteten Ergebnisse und Ziele erreicht wurden.

PLS Ramboll legte eine kurze Analyse der Effizienz und der Effektivität der Projekte, der kulturellen Kontaktstellen und des Programms Kultur 2000 vor.

3.6.1. Effizienz und Effektivität der Projekte

Der Evaluator stellte fest, dass die Projekte effektiv und effizient durchgeführt wurden. Die Projektleiter berichteten, die Projekte seien zu akzeptablen Kosten und damit effizient durchgeführt worden. Ferner gaben die Projektleiter und Mitorganisatoren an, die Projekte seien effektiv durchgeführt worden, da die weitaus meisten Projektziele erreicht worden seien.

3.6.2. Effizienz und Effektivität der kulturellen Kontaktstellen

In Interviews und aus den Daten der Dokumentation wurde deutlich, dass die kulturellen Kontaktstellen ihre Aufgaben im Allgemeinen wie mit der Kommission vereinbart effizient erfuellt hatten. Dieser Befund wurde durch Daten belegt, die zeigen, dass viele kulturellen Kontaktstellen sich um eine Verringerung der Kosten bemühen (elektronische Verbreitung von Informationen, Antragsformularen usw.).

Seit August 2001 unterstützten die kulturellen Kontaktstellen die Antragsteller auch, indem sie über das Partnersuchsystem Partner für transnationale Projekte ausfindig machten. Den Umfrageergebnissen zufolge entstanden jedoch nur wenige Partnerschaften mit Unterstützung der kulturellen Kontaktstellen.

Zudem sieht der Evaluator einen objektiveren, wenn auch groben Indikator für die Effizienz der kulturellen Kontaktstellen in der Tatsache, dass sie vertraglich lediglich verpflichtet waren, das Programm generell zu unterstützen und potenziellen Antragstellern Hilfe zu leisten, dass darüber hinaus aber die weitaus meisten von ihnen die Projekte in der Phase der Durchführung unterstützten.

In der Untersuchung von PLS Ramboll Management wird daher darauf hingewiesen, dass den Befunden zufolge die kulturellen Kontaktstellen entweder mehr Mittel als erforderlich zur Verfügung hatten, oder aber dass ihre Maßnahmen zur Kostensenkung ihnen erlaubten, diese zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen bzw. dass sie diese zusätzlichen Aufgaben aufgrund einer zusätzlichen Finanzierung durch staatliche oder private Stellen übernehmen konnten.

3.6.3. Effizienz und Effektivität des Programms

Der Evaluator ist der Auffassung, dass die Verwaltung des Programms trotz der finanziellen Einschränkungen effizient war und dass das Programm insofern, als seine Ziele erreicht wurden, effektiv durchgeführt wurde. Dennoch könnten Verwaltung und Durchführung des Programms noch durch einige Verbesserungen optimiert werden.

3.6.3.1. Auswahlverfahren

Der Untersuchung von PLS Ramboll Management zufolge war das Auswahlverfahren 2000 und 2001 nicht so transparent und schnell, wie es hätte sein können, obwohl die Kommission alle erforderlichen Schritte tat, um das Auswahlverfahren möglichst kurz zu halten.

Die Interviews des Evaluators mit den Kulturakteuren ergaben, dass die Ursache dafür nicht die Hinzuziehung anonymer externer Sachverständiger war, sondern die Dauer und die Transparenz des Verfahrens (d. h. "Rückverfolgung" und ,Feedback").

Das Auswahlverfahren wurde im Programmplanungs-Netz festgelegt. 2000 und 2001 dauerte es ganze sechs Monate. Dem Evaluator zufolge führte die Einbeziehung des Europäischen Parlaments und des Verwaltungsausschusses in das Auswahlverfahren eine politische Ebene ein und verlangsamte es erheblich, d. h. um etwa zwei Monate. Diese Einbeziehung ist eine politische Realität, die jedoch das Auswahlverfahren verlängerte und die Akteure bei ihren Vorbereitungen zu übermäßiger Eile zwang.

Die Frage der Dauer des Auswahlverfahrens könnte nicht nur mit dem Auswahlverfahren selbst, sondern auch mit den verfügbaren Humanressourcen zusammenhängen. Der Evaluator stellte fest, dass die Kommission eventuell zusätzliche Humanressourcen braucht, um künftig angesichts der anfallenden Arbeit die festgelegten Fristen einzuhalten.

Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass 2003 durch die Einführung der neuen Haushaltsordnung und der damit zusammenhängenden neuen rechtlichen Verpflichtungen die Kontrollmechanismen verstärkt werden und die Anforderungen steigen.

3.6.3.2. Überwachungssystem

Die Effizienz der Programmverwaltung durch die Kommission ließe sich steigern, wenn die vorhandenen Informationen über die Projekte und Akteure in einer einzigen elektronischen Datenbank zusammengefasst würden. Mithilfe dieser Datenbank könnte die Kommission leicht statistische Angaben zu den Merkmalen der Antragsteller und der ausgewählten Projekte sowie sonstige für die Überwachung der Programmfortschritte essentielle Informationen aggregieren, abrufen und analysieren.

3.6.3.3. Cashflow bei den Projekten

Die finanziellen Anforderungen insgesamt waren angesichts der Vorschriften über die Finanzkontrolle, an welche die Kommission gebunden war, nicht übermäßig bürokratisch. Die begrenzte organisatorische Kapazität der Kulturakteure trug jedoch tendenziell dazu bei, den Cashflow der Organisationen einzuschränken. Der Zahlungsmodus der Kommission (50 % im Voraus und 50 % nach Ablauf) für Projekte der Aktion 1 (d. h. für die Mehrheit aller unterstützten Projekte) führte bei vielen Akteuren zu Liquiditätsproblemen. Hervorzuheben ist, dass die ,50/50"-Regel im Jahr 2003 durch den Modus ,70 % im Voraus und 30 % nach Ablauf" ersetzt wurde.

3.6.3.4. Dialog mit den Kulturakteuren

Die Kommission hatte ihr Interesse daran bekundet, hinsichtlich einer Verbesserung der Programmplanung, der Auswahlverfahren und der Zusammenarbeit mit den Projekten beraten zu werden, um die Planung für das Programm Kultur 2000 zu verbessern. Weitere Konsultationen mit den kulturellen Kontaktstellen könnten für die Kommission von Nutzen sein, da sie auf diese Weise ein systematisches Bottom-up-Feedback der Akteure erhalten würde.

3.6.3.5. Festlegung vorrangiger Ziele

Die in dem Beschluss festgelegten Ziele waren weit gefasst und vielfältig, wobei die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in Europa als übergreifendes Ziel festgelegt wurde. Diese Ziele mussten zu der für das Programm bereitgestellten Finanzierung in Bezug gesetzt werden, die sich auf 167 Millionen EUR für fünf Jahre belief.

Eine enger bzw. weiter gefasste Zielsetzung hätte Vorteile und Nachteile. Enger gefasste Ziele könnten zielgenauer und leichter zu verwirklichen sein, im Hinblick auf Kreativität und Innovation aber auch eine größere Einschränkung darstellen. Weiter gefasste Ziele hätten den Vorteil, dass es den Kulturakteuren generell leichter erscheinen würde, sie ohne Einschränkungen in Projektideen umzusetzen und neue Formen des kulturellen Ausdrucks und der künstlerischen Innovation zu verwirklichen. Aus politischer Perspektive führt jedoch allein schon die Unterschiedlichkeit der Projekte, die verschiedene weit gefasste Zielsetzungen abdeckt, zu einer geringen Zielgenauigkeit, die für die beabsichtigten Auswirkungen hinderlich sein könnte.

Künftig gilt es, ein ausgewogenes Programm zu erstellen, das dem besonderen Charakter des Kultursektors und seiner Produktionen Rechnung trägt und zugleich an einigen spezifischen Zielsetzungen festzuhalten, die den umfassenden politischen Rahmenbedingungen der Gemeinschaft entsprechen und keine allzu weit gefassten Ziele mit einschließen.

4. WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN DER EXTERNEN EVALUIERUNG UND REAKTIONEN DER KOMMISSION

4.1. Verbesserung der Verbreitung und Information über das Programm

4.1.1. Klare Verbreitungsstrategie

Dem Evaluator zufolge ließe sich dies durch eine klare Verbreitungsstrategie erreichen. Dazu sollten die potentiell begünstigten Kulturakteure ermittelt und die Informationsverbreitung sollte - vor allem in den assoziierten Staaten - auf die ,typischen Begünstigten" des Programms ausgerichtet werden.

Die Kommission ist zwar ebenfalls der Ansicht, dass eine klare Kommunikations- und Verbreitungsstrategie eine grundlegende Voraussetzung ist, um die Teilnahme von möglichst vielen Kulturakteuren zu ermöglichen, doch ihres Erachtens existiert eine solche Strategie bereits (siehe Punkt 2.1.5). Diese Strategie wurde, wie auch der Evaluator anerkennt, in den Jahren der Durchführung des Programms verbessert, so dass viele Mängel, die auf dieser Ebene in den ersten beiden Jahren der Durchführung des Programms festgestellt wurden, nicht mehr vorhanden sind oder demnächst behoben werden (insbesondere durch eine immer weitere Verbreitung des im Jahr 2002 eingeführten E-Newsletters und die laufende Umstrukturierung der Website der Kommission im Sinne einer umfassenderen Vollständigkeit und Nutzerfreundlichkeit).

Bezüglich der Ermittlung der ,typischen Begünstigten" stellt sich für die Kommission die Frage, ob dies machbar und aus politischer Sicht überhaupt angemessen ist. Ein solches Vorgehen wäre diskriminierend und würde ungleiche Ausgangsbedingungen schaffen. Tatsächlich aber haben alle Kulturakteure gleiche Rechte, und die Kommission wird sie auch weiterhin nicht diskriminierend und gleichberechtigt behandeln.

4.1.2. Förderwahrscheinlichkeit

Dem Evaluator zufolge ließe sich eine größere Zahl von Anträgen auch darüber erreichen, dass die Akteure über die relativ hohe Wahrscheinlichkeit einer Förderung informiert würden, die anscheinend höher ist als die Kulturakteure vermuten (im Zeitraum 2000-2001 wurde jeder vierte Antrag bewilligt). Erklärend ist dem jedoch hinzuzufügen, dass diese Quote von der Zahl der den Förderkriterien entsprechenden Anträge und von der Qualität der einzelnen Anträge bestimmt war.

Die Kommission begrüßt die Idee, eine größere Zahl von Anträgen anzustreben, da eine große Zahl qualitativ hochwertiger Anträge dazu führen würde, qualitativ minderwertigere Anträge zu verdrängen. Die Kommission weist darauf hin, dass sie auch derzeit schon die Zahl der Anträge sowie die Zahl der vorausgewählten und der ausgewählten Projekte auf ihrer Website und in ihrem monatlich erscheinenden E-Newsletter veröffentlicht.

4.2. Verbesserung der Verwaltung des Programms

4.2.1. Engerer Dialog mit den Begünstigten

Durch einen engeren Dialog mit den Begünstigten des Programms könnte das Programm weiter an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein engerer Dialog ließe sich erreichen, wenn die kulturellen Kontaktstellen durch nationale Workshops, Nutzerumfragen und Sachverständigenkonsultationen umfassend als ,Abhörstation" genutzt würden. Diese Form des Informationsflusses von den kulturellen Kontaktstellen könnte der Kommission wertvolle Informationen über das Programm auf Projektebene vermitteln, auch wenn bedacht werden sollte, dass dies auch derzeit schon zu ihren Aufgaben gehört.

Die Kommission teilt die Auffassung des Evaluators, dass ein enger Dialog mit den Begünstigten eine grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung des Programms ist. Aus diesem Grund wurde das Forum ,Kulturelle Zusammenarbeit in Europa - Forum 2001" organisiert und eine umfassende öffentliche Konsultation zur Konzeption eines neuen Programms der kulturellen Zusammenarbeit durchgeführt. Darüber hinaus nimmt die Kommission an den förmlichen Sitzungen der kulturellen Kontaktstellen teil, unterhält regelmäßige informelle Kontakte mit ihnen, lädt sie zu Schulungsveranstaltungen in Brüssel ein und sorgt damit für einen ausreichenden Informationsfluss. Die Kommission steht zudem in regelmäßigem, zumeist informellem Kontakt mit den Begünstigten des Programms selbst und ist daher umfassend mit deren Bedürfnissen und Erwartungen befasst.

Zudem könnte eine Ausweitung der Aufgaben der kulturellen Kontaktstellen im Sinne einer ,Abhörstation" diese Stellen überlasten und sie bei der Erfuellung ihrer vertraglich festgelegten Aufgaben (siehe Punkt 4.2.3) beeinträchtigen.

4.2.2. Verbesserung der systematischen Überwachung des Programms

Der Evaluator empfiehlt der Kommission, ein integriertes elektronisches Überwachungssystem einzurichten, in dem die Informationen der Kommission über die Projekte der einzelnen Jahre zusammengeführt und statistische Angaben abgerufen werden könnten. Das Überwachungssystem sollte beispielsweise Angaben zur Projektbeschreibung, zum Projektleiter und den Mitorganisatoren sowie Informationen zum Gesamthaushalt des Projekts, zum beantragten Förderbetrag, dem bewilligten Förderbetrag, dem Finanzierungsverhältnis, der Bewertung bei der Evaluierung und dem Status des Projekts enthalten.

Die Kommission verwaltet derzeit Angaben zur Kontaktaufnahme von Organisatoren und Mitorganisatoren sowie Projektinformationen über zwei getrennte elektronische Systeme, nämlich eine Kontaktadressen-Datenbank und eine Datenbank mit Projektbögen. Die Schreiben mit der Begründung für die Ablehnung von Anträgen werden ebenfalls gespeichert. Die Kommission ist jedoch ebenfalls der Meinung, dass eine einzige integrierte Datenbank für alle Zwecke geeigneter wäre.

Daher wurde vor kurzem ein Webmaster beauftragt, eine elektronische Datenbank für das Programm zu konzipieren. Zudem wird das Informationsverarbeitungssystem SYMMETRY, das im Prinzip vom nächsten Jahr an genutzt wird [12], nicht nur eine bessere Kommunikation zwischen der Kommission und den Akteuren und zwischen den Akteuren selbst, sondern auch eine bessere Komplementarität der Gemeinschaftsprogramme ermöglichen.

[12] SYstem for the Management and Monitoring of Education, TRaining, Youth, Culture and other DG Education and Culture Programmes (System für die Verwaltung und Überwachung von Bildung, Ausbildung, Jugend, Kultur und sonstigen Programmen der GD Bildung und Kultur). SYMMETRY ist ein Managementinformationssystem und ein Programmverwaltungssystem, das in naher Zukunft von der GD Bildung und Kultur, den Nationalen Agenturen, den Büros für technische Hilfe und der Exekutivagentur genutzt werden soll. Das System wird für die an allen Aspekten der Programmverwaltung beteiligten Akteure und nicht nur für das Projektmanagement die erforderlichen Funktionen bereitstellen, d. h. es ermöglicht die Erstellung von Arbeitsplänen, die Verwaltung von Budgets und die Ausarbeitung von Berichten in Übereinstimmung mit den verschiedenen Nutzerprofilen (GD Bildung und Kultur, Nationale Agenturen, Exekutivagentur). Das neue System ermöglicht insbesondere eine Weiterverfolgung von Programmen auf zentralisierter und dezentralisierter Ebene und die Online-Antragstellung, und es dient als Kommunikationsbasis für Kulturakteure in Europa, die ein gemeinsames Interesse an Projekten mit einem europäischen Mehrwert haben.

4.2.3. Verbesserung des Screenings der Anträge

Dem Evaluator zufolge wäre es wichtig, das Screening der Anträge zu verbessern, um die Zahl der Projektanträge, die aufgrund formaler Förderkriterien abgelehnt werden, weiter zu verringern. Die kulturellen Kontaktstellen könnten in diesem Zusammenhang ein erstes Screening des Projektantrags und der beigefügten Dokumentation vornehmen. Natürlich verbliebe die Verantwortung für den Antrag immer noch bei der Antrag stellenden Organisation.

Die Kommission weist darauf hin, dass es auch jetzt schon zu den vertraglich festgelegten Aufgaben der kulturellen Kontaktstellen gehört, die Akteure bei der Vorlage ihres Antrags zu unterstützen. Die kulturellen Kontaktstellen werden darauf hingewiesen, dass diese Aufgabe verstärkt wahrgenommen werden sollte, da der Evaluierungsbericht darauf hindeutet, dass die kulturellen Kontaktstellen sich sehr darum bemühen, das Programm in zahlreichen Aspekten, die nicht unbedingt zu ihren primären Zuständigkeiten gehören, zu verbessern - was im Prinzip begrüßenswert ist, ihre Aufmerksamkeit aber möglicherweise von ihren zentralen Aufgaben ablenkt.

Daher wird die Auffassung vertreten, dass die zentralen Kontaktstellen über ihre derzeitig vorgesehenen Aufgaben hinaus keine weiteren Aufgaben im Hinblick auf die Anträge übernehmen sollten, da dies zu erheblichen rechtlichen Problemen bezüglich der Verantwortung für die Korrektheit der Anträge auch dann führen könnte, wenn die Akteure, wie der Evaluator vorschlägt, darüber informiert würden, dass die Verantwortung bei ihnen verbleibt.

4.2.4. Stärkere Berücksichtigung der Liquiditätsprobleme der Akteure

Der Evaluator ist der Auffassung, dass das derzeitige Zahlungssystem der Kommission (,50 % im Voraus/50 % nach Ablauf") bei einigen Akteuren und insbesondere bei kleinen Organisationen, die Projekte der Aktion 1 entwickeln, zu Liquiditätsproblemen führt. Daher empfiehlt der Evaluator der Kommission, dieses System zu überprüfen.

Die Kommission hat eine Änderung des Zahlungsverfahrens in die Wege geleitet. Von 2004 an werden 70 % der Mittel nach der Unterzeichnung der Vereinbarung und 30 % nach dem Abschluss des Projekts ausgezahlt.

4.3. Verbesserung des Auswahlverfahrens

4.3.1. Überprüfung des Auswahlverfahrens

Der Evaluator ist der Ansicht, dass die gesamte Dauer des Auswahlverfahrens verkürzt werden sollte. Wenn für den Abschluss der verschiedenen Stadien genaue Fristen festgelegt würden und die Frist für die Befassung des Verwaltungsausschusses und des Europäischen Parlaments auf zwei Wochen begrenzt würde, ließe sich das Auswahlverfahren um etwa einen Monat verkürzen (siehe Punkt 2.1.2).

Die Kommission erachtet diese Empfehlung als sachdienlich und übermittelt sie sowohl dem Verwaltungsausschuss als auch dem Europäischen Parlament zur Beratung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht.

4.3.2. Sichtbarmachung der verschiedenen Stadien des Auswahlverfahrens

PLS Ramboll Management empfiehlt der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um das Auswahlverfahren noch transparenter zu machen. Dies ließe sich erreichen, indem die Verfahrensschritte in der Ausschreibung (einschließlich der ungefähren Frist bis zum Abschluss) deutlicher angegeben würden oder indem die Akteure Informationen über den Stand des Auswahlverfahrens erhielten.

Um die Transparenz des Programms und das Informationsniveau der Akteure zu erhöhen, veröffentlicht die Kommission seit 2002 einen kostenlosen E-Newsletter für das Programm Kultur 2000, der genaue Informationen über den Stand des Auswahlverfahrens enthält. Das Informationssystem wird mit der Einführung der Datenbank SYMMETRY im Jahr 2004 weiter verbessert.

4.3.3. Verbesserung des Feedbacks für abgelehnte Antragsteller

PLS Ramboll Management empfiehlt der Kommission, das Feedback für abgelehnte Antragsteller zu verbessern, indem sie ihnen die Bewertung ihres Projekts durch die Sachverständigen zur Verfügung stellt. Ein solches Feedbackverfahren würde den Kulturakteuren die Möglichkeit bieten, die Qualität ihrer Anträge bei einer späteren Ausschreibung zu verbessern.

Die Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass es bei einer Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse für die Akteure leichter wäre zu wissen, ,wie weit" sie von einer Auswahl entfernt waren, so dass sie die Voraussetzungen eines eventuellen Antrags im Rahmen einer künftigen Bewerbung beurteilen könnten. Daher wird die Kommission die Machbarkeit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen gebührend berücksichtigen.

4.4. Überprüfung der Zielsetzungen des Programms

Der Evaluator empfiehlt der Kommission, die Zielsetzungen des Programms zu überprüfen. Diese Empfehlung bezieht sich auf zwei Aspekte:

- Wegfall der Ziele bezüglich der sozioökonomischen Entwicklung. Der Schwerpunkt könnte weiterhin auf den Zielsetzungen liegen, die sich unmittelbar auf kulturelle Aktivitäten und den kulturellen Ausdruck im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit beziehen, und/oder

- Festlegung vorrangiger Zielgruppen. Nach Auffassung des Evaluators ließe sich eine stärkere Zielgenauigkeit beispielsweise dadurch erreichen, dass die vorrangigen Zielgruppen jährlich geändert würden. Außerdem würde seines Erachtens eine Fokussierung auf spezifische Zielgruppen größere Synergien mit anderen Maßnahmen der Gemeinschaft ermöglichen.

Die Kommission ist ebenso wie der Evaluator der Meinung, dass die Festlegung der Programmziele letztendlich eine politische Entscheidung ist. Sie schließt sich seiner wichtigsten Schlussfolgerung an, der zufolge die Ziele des Programms derzeit zu weit gefasst sind, insbesondere in Anbetracht der Mittel, die zu ihrer Verwirklichung zur Verfügung stehen. Daher plant die Kommission, die Zahl der Ziele in dem Programm, das 2007 an die Stelle des Programms Kultur 2000 tritt, zu verringern und sich auf drei Hauptthemen zu konzentrieren: Mobilität der im Kultursektor Beschäftigten, Austausch von Kunstwerken und interkultureller Dialog. Zahlreiche kulturelle Akteure sind sich darin einig, dass diese drei Ziele einen wirklichen europäischen Mehrwert besitzen (siehe die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2002 und vom 4. Oktober 2004 über die Bedeutung und die Dynamik des Theaters und der darstellenden Künste im erweiterten Europa und die Kulturwirtschaft, sowie die Entschließung des Rats vom 19. Dezember 2002 zur Umsetzung des Arbeitsplans für die Europäische Zusammenarbeit im Kulturbereich: Zusätzlicher europäischer Nutzen und Mobilität von Personen und Umlauf von Werken im Kulturbereich, die Schlussfolgerungen des Forums ,Kulturelle Zusammenarbeit in Europa" vom November 2001 und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation über ein neues Programm).

4.5. Verbessung der Evaluierung des Programms

Nach Auffassung des Evaluators sollte dies Folgendes umfassen:

- Festlegung von Evaluierungskriterien für die Leistung der Kommission und der kulturellen Kontaktstellen für die restliche Laufzeit des Programms.

- Überprüfung der neuen Maßnahmen zur Verbesserung des Projektmanagements. Der Evaluator empfiehlt der Kommission, die Entwicklung in den folgenden Bereichen der Programmverwaltung zu überwachen: Auswirkungen der ,5 %-Regel" auf die Kofinanzierung seitens der Partner, Auswirkungen der 2002 eingeführten Festlegung vorrangiger Sektoren, Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten in das Programm, langfristige Tragfähigkeit der Projektpartnerschaften des Programms Kultur 2000 und langfristige Nachhaltigkeit des Projektoutputs von Kultur 2000.

Die Kommission begrüßt die Vorschläge des Evaluators und wird sie sowohl im Kontext einer eventuellen Verlängerung des Programms Kultur 2000 als auch bei der Ausarbeitung eines neuen Programms berücksichtigen.

Die Kommission möchte betonen, dass die ,5 %"-Regel vor ihrer Einführung reiflich überlegt wurde. Sie entsprach der Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass sich die Partnerschaften tatsächlich auf eine ernsthafte Zusammenarbeit stützen und damit sowohl zur langfristigen Tragfähigkeit der Partnerschaften als auch des Projektoutputs im Rahmen des Programms Kultur 2000 beitragen. Der Kommission ist bewusst, dass es keine idealen Lösungen gibt, doch der Bericht des Evaluators enthält keinen Hinweis darauf, dass sich die ,5 %"-Regel negativ auf das Funktionieren des Programms oder die Bildung von Partnerschaften auswirkte.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN DER KOMMISSION

Die Bedeutung der Maßnahmen im Rahmen des Programms Kultur 2000 für die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in Europa (d. h. der einzigen Gemeinschaftsinitiative mit dieser Zielsetzung) sowie dessen Bedeutung für die Schaffung eines gemeinsamen Kulturraums der europäischen Völker wurde vom Evaluator zu Recht hervorgehoben.

Die Kommission schließt sich der Auffassung des Evaluators an, dass das Programm einen einzigartigen und positiven Beitrag zur kulturellen Zusammenarbeit in Europa leistet und dass die Projekte durch ihre Qualität, ihre Effizienz, ihre Effektivität und ihre Auswirkungen gekennzeichnet sind. Sie gelangt daher zu der Schlussfolgerung, dass das Programm erfolgreich zur Verwirklichung der in Artikel 151 des Vertrags festgelegten Ziele beiträgt. Daher ist es erforderlich, dass die Gemeinschaft ihre Unterstützung für Tätigkeiten im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit in Europa fortsetzt und dass für diesen Zweck entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

Die Kommission räumt ein, dass bestimmte Aspekte, die im letzten Abschnitt angesprochen wurden, verbessert werden können.

Was die Ziele des Programms betrifft, schließt sich die Kommission der Auffassung des Evaluators an, dass die derzeitigen Ziele - insbesondere angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel - allzu weit gefasst sein könnten. Die Auswahl der Zielsetzungen ist eine politische Entscheidung, und die Kommission wird diese Frage zum geeigneten Zeitpunkt, d. h. bei der Ausarbeitung des Nachfolgeprogramms von Kultur 2000 behandeln.

Grundsätzlich ist die Kommission der Ansicht, dass es eine klare kulturelle Strategie geben sollte, auf die sich das Programm stützen und auf deren Umsetzung es hinarbeiten sollte. Ein Kulturprogramm für die EU ist unerlässlich, doch es wäre wichtig, es in einen klaren politischen Rahmen zu integrieren. Ein solches Aktionsprogramm für Kultur in Europa, das die Politiken und Maßnahmen in anderen Bereichen ergänzen, wirkliche Partnerschaften fördern und die Nachhaltigkeit eines geschaffenen kulturellen europäischen Mehrwerts steigern würde, ist das stärkste Argument für die Bereitstellung angemessener Ressourcen und die Entwicklung neuer Partnerschaftsmodelle.

Diesen Grundsätzen entsprechend sollten die besonderen kulturellen Veranstaltungen [13], d. h. symbolträchtige Aktionen von besonderer Bedeutung, die zur Feier eines gemeinsamen europäischen Kulturraums beitragen (die sogenannten Projekte der Aktion 3), beibehalten und verstärkt werden.

[13] Die Analyse dieser Aktionen an sich ist im Bericht von PLS Ramboll Management nur sehr eingeschränkt dargestellt.

Die Kommission erachtet es aus den folgenden Gründen im derzeitigen Stadium nicht als angemessen, Vorschläge zur Änderung des Programms Kultur 2000 vorzulegen:

- Die weitaus meisten Empfehlungen des Evaluators, mit denen die Kommission übereinstimmt, erfordern keine Änderung des Programms Kultur 2000, sondern lediglich eine bessere Nutzung und Verwaltung.

Zudem hat die Kommission aus Gründen der finanziellen Gesamtplanung und um Zeit für die sachgemäße Vorlage und Erörterung eines Vorschlags für ein neues Kulturprogramm zu haben, einen Vorschlag vorgelegt, um das Programm Kultur 2000 um zwei Jahre bis zum 31. 12. 2006 zu verlängern [14]4.

[14] Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 508/2000/EG vom 14. Februar 2000 über das Programm "Kultur 2000", KOM/2003/0187 endg.

Die Kommission wird den Vorschlag für das neue Programm rechtzeitig vorlegen.